Nachfragen zur Beantwortung der Entwicklung von Zündorf Süd
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3596/2018 vom 12.11.2018
Stand: Am 13.11.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3596/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 Nachfragen zur Beantwortung der Entwicklung von Zündorf Süd hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 11.09.2018, TOP 9.1.1 Die SPD-Fraktion hat folgende Nachfragen: 1. Frage: „Punkt 2 ist unvollständig und ungenau beantwortet. Auf welche Variante bezieht sich der Wert und nochmals: Welche Werte ergeben sich bei den anderen Varianten bzw. bis wann liegen diese Werte vor? Ergänzende Frage: Welche Werte ergeben sich ohne das Neubaugebiet?“ 2. Frage: „Zu Punkt 4 bitten wir um Ergänzung des zeitlichen Aspekts. Das war der wesentlich Grund der Frage.“ Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Der Wert 1,37 bezieht sich auf eine Nachrechnung im Rahmen der integrierten Gesamtverkehrspla- nung, der die Ertüchtigung der Bestandsstrecke mit einer Verlängerung zur Ranzeler Straße unter der Maßgabe eines neuen Wohngebietes Zündorf-Süd zu Grunde liegt. Eine singuläre Betrachtung der Verlängerung ohne das neue Wohngebiet erfolgte mangels Aussicht auf eine Förderwürdigkeit nicht. Weitere Berechnungen wurden seitens der KVB nicht durchgeführt. Die Optionen von weiteren Ver- längerungen werden im Rahmen des Gutachtens aus dem Rhein-Sieg-Kreis zur Stadtbahnanbindung von Niederkassel geprüft. Hier liegen jedoch noch keine Ergebnisse vor. Zu Frage 2: Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit hängt im Wesentlichen von der Lösung der Verkehrsprob- lematik ab. Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur hat die Verwaltung in Kooperation mit den Nachbargemeinden Troisdorf und Niederkassel sowie dem Rhein-Sieg-Kreis ein externes Ingenieur- büro beauftragt, die Machbarkeit der im Flächennutzungsplan der Stadt Köln berücksichtigten L 82 n 2 mit einer Anbindung an die BAB A 59 zu untersuchen. Diese Untersuchung ist noch nicht abge- schlossen. Nach Abschluss der Untersuchung soll diese zunächst in den politischen Gremien vorgestellt werden, damit eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann. Dies soll im ersten Quar- tal 2019 geschehen. Konkrete Vorschläge zur Lösung der Verkehrsprobleme im betroffenen Untersuchungsraum sind Vo- raussetzung für die weitere dortige bauliche Entwicklung. Liegen diese vor, kann ein Zeitplan für das weitere Verfahren der baulichen Entwicklung von Zündorf-Süd erstellt werden.
Beratungsverlauf
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13.11.2018
TOP 9.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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