0838/2025
Erste Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0838/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erste Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 4 (Ehrenfeld) beschließt die anteilige Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025 gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO NRW. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 67.123,76 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie- senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Die zur Finanzierung in 2025 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die Aufwandsermächtigungen stehen unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO NRW zur Verfügung. Anlagen -Öffentlichkeitsbeteiligung -Vergabevorschläge
Anlage 2 Vergabe BOM erste Beratungsrunde 2025
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0838/2025, erste Vergabe BOM 2025 Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/Euro 1 2025 Stefan Zajons c/o Kulturwerk BBK Bonn Act of Change 2025 4.000,00 2 2025 Deutscher Alpenverein Klettertraining mit Flüchtlingskindern 200,00 3 2025 Kölner Spielewerkstatt freies Spiel und Kunst im Ossendorfer Weg 4.500,00 4 2025 Festausschuss Ehrenfelder Karneval e.V. Ehrenfelder Dienstagszug 2025 5.000,00 5 2025 Seniorenvertretung Ehrenfeld Ehrenfelder Forum - älter werden, aktiv bleiben 1.500,00 7 2025 Kultur im Veedel Programm 2025 1.500,00 8 2025 Bürgerschaftshaus Bocklemünd Sommerferienprogramm Bocklemünd 8.400,00 9 2025 Stimmen der Solidarität 6. Festival der Solidarität 3.000,00 10 2025 Bürgerzentrum Ehrenfeld Tag der Vielfalt – Gemeinsam für Demokratie und Zusammenhalt 3.000,00 11 2025 Aktion Nachbarschaft e.V. Unsere Stimmen zählen 2025 4.000,00 12 2025 Bürgervereinigung Köln- Vogelsang Vogelsanger Senioren Kaffee 2025 1.000,00 13 2025 Bürgervereinigung Köln- Vogelsang Vogelsanger Kappesrollen 2025 3.000,00 14 2025 Deutzer Turnverein 1978 e.V. I called Game 2025 1.500,00 15 2025 Kölner Verein für Rehabiliation e.V. 50 jähriges Jubiläum 2.500,00 16 2025 Cafe Bickolo Cafe Bickolo- Ferienwochen in Bickendorf 4.950,00 19 2025 Verein für interkulturelle Bildung und Austausch Postmigrantisches Theater 5.000,00 20 2025 AWO Jugendeinrichtung 8zwo7 Outburst 3.893,76 22 2025 Cologne Cardinals e.V. Ausstattung für Base-und Softballstadion 1.000,00 23 2025 EhrenMusik e. V Ehrenfelder Chorprojekt 2025 600,00 25 2025 Cafe Bickolo Gemeinsames erLeben 1.080,00 28 2025 Aktion Nachbarschaft e.V. Cube 829 – Kunst im Quartier 2.500,00 29 2025 Sinti-Allianz-NRW Sport trifft Geschichtet 3.000,00 30 2025 Irene Tonoian Kunstsalon Empire Zero One 2.000,00 Summe: 67.123,76 Folgende Anträge werden abgelehnt: Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt 18 2025 icon Kommunikation für Kultur und Wirtschaft GmbH Jugendmagazin Rochusplatz Stories 21 2025 Forschungsgemeinschaft College e.V. Ehrenfeld-Ökofeld 2025 26 2025 Kidical Mass Köln e.V. Netzwerktreffen NRW+ 27 2025 F.I.N.K. e.V. Wiederherstellung nach Vandalismus
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Ossendorfer Weg 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0838/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 10:20