Mandari Insight

0838/2025

Erste Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 24.03.2025, TOP 9.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Vergabe BOM erste Beratungsrunde 2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2376 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0838/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erste Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 
2025  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 4 (Ehrenfeld) beschließt die anteilige Verwendung der 
bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für 2025 gemäß Anlage 2 
zur Beschlussvorlage. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO 
NRW.  
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  67.123,76 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie-
senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. 
Die zur Finanzierung in 2025 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden im 
Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 0604 – 
Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 0801 – 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. 
Die Aufwandsermächtigungen stehen unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO NRW 
zur Verfügung. 
 
Anlagen 
-Öffentlichkeitsbeteiligung 
-Vergabevorschläge

Anlage 2 Vergabe BOM erste Beratungsrunde 2025

2194 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0838/2025, erste Vergabe BOM 2025
Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/Euro
1 2025 Stefan Zajons c/o Kulturwerk 
BBK Bonn Act of Change 2025 4.000,00
2 2025 Deutscher Alpenverein Klettertraining mit 
Flüchtlingskindern 200,00 
3 2025 Kölner Spielewerkstatt freies Spiel und Kunst im 
Ossendorfer Weg 4.500,00 
4 2025 Festausschuss Ehrenfelder 
Karneval e.V. Ehrenfelder Dienstagszug 2025 5.000,00  
5 2025 Seniorenvertretung Ehrenfeld Ehrenfelder Forum - älter werden, 
aktiv bleiben 1.500,00 
7 2025 Kultur im Veedel Programm 2025 1.500,00 
8 2025 Bürgerschaftshaus 
Bocklemünd
Sommerferienprogramm 
Bocklemünd 8.400,00 
9 2025 Stimmen der Solidarität 6. Festival der Solidarität 3.000,00 
10 2025 Bürgerzentrum Ehrenfeld Tag der Vielfalt – Gemeinsam für 
Demokratie und Zusammenhalt 3.000,00

11 2025 Aktion Nachbarschaft e.V. Unsere Stimmen zählen 2025 4.000,00 
12 2025 Bürgervereinigung Köln-
Vogelsang Vogelsanger Senioren Kaffee 2025 1.000,00 
13 2025 Bürgervereinigung Köln-
Vogelsang Vogelsanger Kappesrollen 2025 3.000,00 
14 2025 Deutzer Turnverein 1978 e.V. I called Game 2025 1.500,00 
15 2025 Kölner Verein für 
Rehabiliation e.V. 50 jähriges Jubiläum 2.500,00 
16 2025 Cafe Bickolo Cafe Bickolo- Ferienwochen in 
Bickendorf 4.950,00 
19 2025 Verein für interkulturelle 
Bildung und Austausch Postmigrantisches Theater 5.000,00 
20 2025 AWO Jugendeinrichtung 
8zwo7 Outburst 3.893,76 
22 2025 Cologne Cardinals e.V. Ausstattung für Base-und 
Softballstadion 1.000,00 
23 2025 EhrenMusik e. V Ehrenfelder Chorprojekt 2025 600,00 
25 2025 Cafe Bickolo Gemeinsames erLeben 1.080,00

28 2025 Aktion Nachbarschaft e.V. Cube 829 – Kunst im Quartier 2.500,00 
29 2025 Sinti-Allianz-NRW Sport trifft Geschichtet 3.000,00 
30 2025 Irene Tonoian Kunstsalon Empire Zero One 2.000,00 
Summe: 67.123,76
Folgende Anträge werden abgelehnt:
Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt
18 2025 icon Kommunikation für 
Kultur und Wirtschaft GmbH
Jugendmagazin Rochusplatz 
Stories
21 2025 Forschungsgemeinschaft 
College e.V. Ehrenfeld-Ökofeld 2025
26 2025 Kidical Mass Köln e.V. Netzwerktreffen NRW+
27 2025 F.I.N.K. e.V. Wiederherstellung nach 
Vandalismus

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1391 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die 
Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein 
ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Ossendorfer Weg 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
0838/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2025
Erstellt
18.03.2025 10:20