1035/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Wohnmobil-Parken in Köln-Sülz (Az.: 02-1600-210/16)
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Anlage 1 - Eingabe
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Anlage 1: Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Brucknerstr. 15 50931 Köln Köln, 07. November 2016 Sehr geehrte Ratsmitglieder, seit über 20 Jahren wohnt unsere Familie in Sülz-Lindenthal; seit weitaus mehr Jahren fahren wir ein Wohnmobil. Wir parken unser Wohnmobil für das wir, wie jeder andere Fahrzeughalter auch, Steuern und Versicherung zahlen, in der Nähe unserer Wohnung, da wir es nicht nur für Urlaubsfahrten, sondern auch zum Einkaufen und für Fahrten zur Arbeit nutzen. Wir haben schon immer darauf geachtet, niemanden zu behindern und nicht unnötig den knappen Parkraum zu verschwenden. Wir parken in Parktaschen zwischen Bäumen auf der Hermeskeilerstraße, in die jeweils nur zwei Fahrzeuge passen, egal welcher Größe. Wir parken auch nicht direkt vor unserer Haustüre, da die Straße dort sehr eng ist und wir aus Rücksicht auf unsere Nachbarn und den Durchgangsverkehr dieses vermeiden. Erlaubt wäre es. Unsere Nachbarn, die schon mehr als dreißig Jahren hier wohnen, bestätigen uns, dass es bis zum Anbringen der Parkschilder hier nie ein Parkproblem (auch nicht für Wohnmobile) gab. Nun hat es sich eine Handvoll Nachbarn, die uns gegenüber wohnen, scheinbar zur Aufgabe gemacht, Wohnmobile aus dem wohnungsnahen Umfeld zu vertreiben. Vielleicht in der Hoffnung, vor der eigenen Türe mehr Parkraum zur Verfügung zu haben? Dabei stören sie sich offensichtlich nicht daran, dass „Auswärtige“ in großer Zahl ständig hier parken, um mit der Straßenbahn in die Innenstadt zu fahren. Warum sie sich daher an Wohnmobilen stören, ist nicht nachzuvollziehen. Auf Betreiben dieser Anwohner wurden Parkschilder angebracht, und zwar in erheblicher Menge, die das Parken nur für PKW erlauben. Dies hat zur Folge, dass das Ordnungsamt in regelmäßigen Abständen „Knöllchen“ an unsere Windschutzscheibe heftet. Nach Aussage der Ordnungsamtsmitarbeiter auch nach telefonischer Anzeige durch die selbst ernannten „Ordnungshüter“, die zum Teil noch nicht einmal hier wohnen (Familienangehörige)! Wir haben deshalb folgende Fragen an Sie: Kann es sein, dass einige wenige Einwohner über die Nutzung öffentlichen Parkraums entscheiden können? Warum werden Wohnmobile zugelassen, dürfen dann aber nicht dort parken, wo es wohnortnah und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Verkehr und die allgemeine Parksituation möglich ist? Wir bitten Sie daher, die Sachlage zu prüfen und gegebenenfalls die Schilder im Bereich der wohnmobiltaug- lichen Parkplätze entfernen zu lassen. Vielleicht wäre die Sache auch mit einem Anwohnerparkausweis zu regeln. Damit wäre möglicherweise allen Beteiligten gedient. In der Hoffnung auf baldige Antwort und mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/33 Vorlagen-Nummer 1035/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Wohnmobil-Parken in Köln-Sülz (Az.: 02-1600-210/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe und unterstützt aber nicht das Anliegen der Entfernung der im Bereich der Hermeskeiler Str. angebrachten Zusatzbeschilderung nach Zeichen 1048-10 (Nur Personenkraftwagen) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent wünscht eine Überprüfung der Beschilderung mit dem Zeichen 1048-10 StVO (nur PKW) in der Hermeskeiler Straße (s. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Dem Anliegen kann nicht abgeholfen werden. Mit Schreiben vom 07.11.2016 bitten die Eheleute Wilke um Prüfung der Sachlage und gegebenen- falls um Entfernung der im Bereich der Hermeskeiler Str. angebrachten Zusatzbeschilderung nach Zeichen 1048-10 (Nur Personenkraftwagen) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Aufgrund diverser Bürgerbeschwerden bezüglich Sichtbehinderung und Gefährdung durch längerfris- tig parkende Wohnmobile auf der Hermeskeiler Straße wurden zunächst die Senkrechtparkplätze im Bereich der Straßenbahnlinie mit dem Zeichen 1048-10 StVO ausgewiesen. Um die Verkehrssituation einheitlich zu gestalten und die Gefährdung durch abgestellte Wohnmobile und größere Fahrzeuge auch entlang der Fahrbahn zu unterbinden, wurden dort ebenfalls die Parkplätze mit Zeichen 1048-10 StVO beschildert. Anlässlich des vorgenannten Schreibens wurde mit Datum vom 07.02.2017 erneut ein Ortstermin im Bereich der Hermeskeiler Str. durchgeführt. Hierbei wurden die örtlichen Gegebenheiten begutachtet. Es wurde festgestellt, dass es sich um öffentliche, nicht bewirtschaftete Parkplätze handelt, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde festgestellt, dass trotz der Einschränkung der Parkplätze durch das Zeichen 1048-10 StVO mehrere Wohnmobile entlang der Hermeskeiler Str. abgestellt waren und sich dadurch Sicht- behinderungen für Verkehrsteilnehmer ergaben. Unter anderem wurde im Bereich einer Querungshil- fe ein Wohnmobil so abgestellt, dass dadurch die Sichtverhältnisse für Fußgänger auf den fließenden Verkehr und umgekehrt erheblich beeinträchtigt wurden. Auch wurde durch abgestellte Wohnmobile der Gehwegbereich eingeschränkt. Um auch zukünftig eine Gefährdung durch abgestellte Wohnmobile und größere Fahrzeuge zu unter- binden, ist die Parkeinschränkung durch Zeichen 1048-10 StVO aufrecht zu erhalten. Die Parkbereiche in den Wohngebieten sollen den Anliegern zur Verfügung stehen und sind aufgrund des erheblichen Parkdrucks zwingend erforderlich. Die Besitzer von Wohnmobilen haben die Mög- lichkeit, ihre Wohnmobile auf privat anzumietenden Stellflächen abzustellen. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1035/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27