1101/2026
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2025 (AN/0614/2025) betreffend "Bodengestaltung Porzer Mitte"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2577 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 1101/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2025 (AN/0614/2025) betreffend "Bodengestaltung Porzer Mitte" Begründung: Der Freiraum in der neuen Porzer Mitte zwischen den Häusern 1, 2 und 3 soll ein Brückenschlag sein zwischen dem altbekannten Stadtteil und den neuen Häusern. Tatsäch- lich ist der Übergang von den neuen Platten zu dem alten Belag vor dem Haus Wilhelmstr. 3 bis zum Durchgang Karlstr. gefährlich. Dort sind Kanaldeckel abgesenkt und es sind Ziegel- steine aus dem Boden gebrochen. Der Boden wölbt sich möglicherweise von Wurzeln der dort stehenden Ahornbäume. Wasser läuft bei Regen in die Ladenlokale. Ein Übergang des Bodenbelags der neuen Porzer Mitte zur alten Bebauung und deren Bo- denbelag existiert nicht. Dazu hat die SPD-Fraktion folgende Fragen: „1. Wie wird der Übergang der Platten in der neuen Porzer Mitte zu der umliegenden Bebauung gestaltet?“ „2. Werden erhebliche Schäden in Form von abgesenkten Kanaldeckeln, aufgebrochenem Pflaster und Bodenerhebungen vor dem angrenzenden Haus Wilhelmstr. 3, 51143 Köln auch beseitigt?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Die Baumaßnahme “Friedrich-Ebert-Platz-Neue Mitte Porz“ ist inzwischen fertiggestellt worden. Die Bauausführung, inklusive der Plattenübergänge, erfolgte gemäß den planeri- schen Vorgaben. Eine besondere Gestaltung der Plattenübergänge war dort nicht vorgese- hen. Die Abnahme der neu hergestellten Verkehrsflächen erfolgte durch das Amt für Straßen und Radwegebau am 10.12.2025. Zu 2.: Auf Grund der Anfrage wurde eine gesonderte Ortsbesichtigung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich der besagte Bereich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die besagten Schadstellen nicht mit der Baumaß- nahme “Friedrich-Ebert-Platz“ zusammenhängen. Die besagten Schäden auf der Wilhelm- straße bezüglich abgesenkter Kanaldeckel, werden durch die hierfür zuständige StEB (Stadt- entwässerungsbetriebe Köln) behoben. Über den Sachverhalt der "abgesenkten Kanaldeckel" ist die StEB durch das Amt für Straßen und Radwegebau der Stadt Köln informiert worden. 2 Der betreffende Bereich wird von der Stadt Köln auch in Zukunft turnusmäßig vor Ort über- prüft und bei Bedarf werden eventuell verkehrsgefährdende Schadstellen beseitigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1101/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 07:07