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1566/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe - Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg, Salbeiweg, Hibiskusweg, Aktenzeichen 101/26

Mitteilung Ausschuss 29.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 - Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

505 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2026 
 1566/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe - Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich 
Teebaumweg, Salbeiweg, Hibiskusweg, Aktenzeichen 101/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbe-
teiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2423 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 18. Mai 2026 19:59 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bitte um Prüfung – Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg / 
Salbeiweg / Hibiskusweg 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit bitte ich um Prüfung einer aus unserer Sicht möglicherweise nicht einheitlichen 
Behandlung im Zusammenhang mit Einfriedungen im Bereich Teebaumweg, Salbeiweg und 
Hibiskusweg in Köln-Merheim. 
Hintergrund ist, dass mehrere Anwohner im Teebaumweg Ordnungsverfügungen bezüglich 
ihrer Zäune erhalten haben. Ich selbst bin unter anderem mit dem Grundstück Teebaumweg 
betroffen (Az.:           ). 
Uns ist bewusst, dass für den Bereich Festsetzungen aus dem Bebauungsplan gelten und diese 
grundsätzlich einzuhalten sind. 
Gleichzeitig stellt sich für viele betroffene Anwohner die Frage, warum in unmittelbar 
angrenzenden Bereichen – insbesondere im Salbeiweg und im Hibiskusweg – seit vielen 
Jahren Einfriedungen bestehen, die deutlich höhere Ausführungen und Sichtschutz enthalten. 
Nach unserem Kenntnisstand wurden diese Bereiche bereits deutlich früher bebaut. Uns 
wurde zudem von einem Anwohner aus dem Salbeiweg mitgeteilt, dass dort ebenfalls 
Festsetzungen zu Zaunhöhen bestehen sollen. Trotz der dort seit vielen Jahren bestehenden 
höheren Einfriedungen kam es nach unserem Wissen bislang nicht zu Aufforderungen, diese 
zurückzubauen oder anzupassen. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob vergleichbare Sachverhalte 
möglicherweise unterschiedlich behandelt werden oder ob hierfür nachvollziehbare 
Unterschiede bestehen. 
Es geht uns ausdrücklich nicht um eine Sonderbehandlung einzelner Anwohner. Vielmehr 
wünschen wir uns eine nachvollziehbare, einheitliche und faire Behandlung vergleichbarer 
Situationen. 
Ergänzend möchten wir erwähnen, dass Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-
Thürmer die Situation vor Ort persönlich besichtigt hat und uns unter anderem empfohlen hat, 
uns mit dem Thema Gleichbehandlung an die Beschwerdestelle der Stadt Köln zu wenden. 
Zur besseren Einordnung haben wir Bilddokumentationen sowie weitere Unterlagen 
beigefügt. 
Für eine Prüfung und Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus. 
Freundliche Grüße 
(im Namen mehrerer Anwohner des Teebaumwegs) 
Anlagen: 
– Bilddokumentation – Unterschriftenliste 
– Ordnungsverfügung (Az.:            )

Anlage 2 - Antwortschreiben

1970 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  , Zimmer 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
Per E-Mail: 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 101/26 26.05.2026 
Ihre Eingabe vom 18.05.2026 – Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich 
Teebaumweg / Salbeiweg / Hibiskusweg 
Sehr geehrter Herr               , 
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 18.05.2026. 
Nach den Bestimmungen des § 24 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW in Verbindung 
mit §14 Absatz 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Köln kann von der Behandlung ei-
ner Eingabe im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ab-
gesehen werden, wenn in der Angelegenheit Rechtsbehelfe gegeben sind oder be-
reits eingelegt wurden; […] In diesen Fällen informiert die Geschäftsstelle die Einsen-
derin oder den Einsender und unterrichtet den Ausschuss. 
In Ihrer Angelegenheit ist ein Rechtsbehelf gegeben. In der Ordnungsverfügung vom 
26.04.2026 werden Sie auf den Rechtsbehelf der Klage hingewiesen.  
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird von mir 
über Ihre Eingabe im Rahmen einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Diese steht spä-
testens ab dem 11.06.2026 im Ratsinformationssystem der Stadt Köln bei dem Sit-
zungstermin 22.06.2026 zur Verfügung SessionNet | Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden - Termine 2026.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Seite 2/2 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Salbeiweg
  • Hibiskusweg
  • Teebaumweg

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Details

Aktenzeichen
1566/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2026
Erstellt
28.05.2026 18:02