1566/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe - Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg, Salbeiweg, Hibiskusweg, Aktenzeichen 101/26
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 29.05.2026 1566/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe - Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg, Salbeiweg, Hibiskusweg, Aktenzeichen 101/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbe- teiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 18. Mai 2026 19:59 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Bitte um Prüfung – Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg / Salbeiweg / Hibiskusweg Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Prüfung einer aus unserer Sicht möglicherweise nicht einheitlichen Behandlung im Zusammenhang mit Einfriedungen im Bereich Teebaumweg, Salbeiweg und Hibiskusweg in Köln-Merheim. Hintergrund ist, dass mehrere Anwohner im Teebaumweg Ordnungsverfügungen bezüglich ihrer Zäune erhalten haben. Ich selbst bin unter anderem mit dem Grundstück Teebaumweg betroffen (Az.: ). Uns ist bewusst, dass für den Bereich Festsetzungen aus dem Bebauungsplan gelten und diese grundsätzlich einzuhalten sind. Gleichzeitig stellt sich für viele betroffene Anwohner die Frage, warum in unmittelbar angrenzenden Bereichen – insbesondere im Salbeiweg und im Hibiskusweg – seit vielen Jahren Einfriedungen bestehen, die deutlich höhere Ausführungen und Sichtschutz enthalten. Nach unserem Kenntnisstand wurden diese Bereiche bereits deutlich früher bebaut. Uns wurde zudem von einem Anwohner aus dem Salbeiweg mitgeteilt, dass dort ebenfalls Festsetzungen zu Zaunhöhen bestehen sollen. Trotz der dort seit vielen Jahren bestehenden höheren Einfriedungen kam es nach unserem Wissen bislang nicht zu Aufforderungen, diese zurückzubauen oder anzupassen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob vergleichbare Sachverhalte möglicherweise unterschiedlich behandelt werden oder ob hierfür nachvollziehbare Unterschiede bestehen. Es geht uns ausdrücklich nicht um eine Sonderbehandlung einzelner Anwohner. Vielmehr wünschen wir uns eine nachvollziehbare, einheitliche und faire Behandlung vergleichbarer Situationen. Ergänzend möchten wir erwähnen, dass Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven- Thürmer die Situation vor Ort persönlich besichtigt hat und uns unter anderem empfohlen hat, uns mit dem Thema Gleichbehandlung an die Beschwerdestelle der Stadt Köln zu wenden. Zur besseren Einordnung haben wir Bilddokumentationen sowie weitere Unterlagen beigefügt. Für eine Prüfung und Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus. Freundliche Grüße (im Namen mehrerer Anwohner des Teebaumwegs) Anlagen: – Bilddokumentation – Unterschriftenliste – Ordnungsverfügung (Az.: )
Anlage 2 - Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau , Zimmer geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 101/26 26.05.2026 Ihre Eingabe vom 18.05.2026 – Gleichbehandlung bei Einfriedungen im Bereich Teebaumweg / Salbeiweg / Hibiskusweg Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Eingabe vom 18.05.2026. Nach den Bestimmungen des § 24 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit §14 Absatz 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Köln kann von der Behandlung ei- ner Eingabe im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ab- gesehen werden, wenn in der Angelegenheit Rechtsbehelfe gegeben sind oder be- reits eingelegt wurden; […] In diesen Fällen informiert die Geschäftsstelle die Einsen- derin oder den Einsender und unterrichtet den Ausschuss. In Ihrer Angelegenheit ist ein Rechtsbehelf gegeben. In der Ordnungsverfügung vom 26.04.2026 werden Sie auf den Rechtsbehelf der Klage hingewiesen. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird von mir über Ihre Eingabe im Rahmen einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Diese steht spä- testens ab dem 11.06.2026 im Ratsinformationssystem der Stadt Köln bei dem Sit- zungstermin 22.06.2026 zur Verfügung SessionNet | Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden - Termine 2026. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 2/2 Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Ludwigstraße 8
- Salbeiweg
- Hibiskusweg
- Teebaumweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1566/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.05.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 18:02