V/0361/2006
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL NR.: A-R/0014/2006 "City of learning"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalvorlage
7299 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat Obm Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen/GAL Nr. A-R/0014/2006 „City of learning“ Beratungsfolge 17.05.2006 Hauptausschuss Beschlussvorschlag 1. Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90 die Grünen/G AL “Nr. A-R/0014/2006 „’City of lear- ning’ aus dem Wortschatz streichen“ wird als listig er, aber untauglicher Grün-oppo- sitioneller Versuch, Münsters Image sprachlich zu d estabilisieren, zur Kenntnis genom- men. 2. Trotz des auch bereits gegenüber dem Oberbürgerm eister zur Anzeige gebrachten An- fangsverdachts einer mit dem Antrag verbundenen „po litischen Sprachzensur“ und ei- ner damit einhergehenden Verletzung der grundgesetz lich geschützten Meinungsfrei- heit in Tateinheit mit den Vorgaben des Information sfreiheitsgesetzes werden weiterge- hende Ermittlungen nicht aufgenommen. Damit bleibt nach dem Prinzip „in dubio pro reo“ bis auf weiteres allerdings ungeklärt, ob die in § 32 der Gemeindeordnung Nord- rhein-Westfalen verankerte „Treupflicht von Ratsmitgliedern“ auch eine bedingungslose Befolgung der Grundsätze des „konstruktiven Lokalpatriotismus“ ohne Ermessensspiel- raum nach sich zieht. 3. Der Hauptausschuss bekräftigt stattdessen unter Berufung auf die ständige Rechtspre- chung des Königlich Bayerischen Amtsgerichtes (vgl. vor allem den Streitfall „Region Oberbayern Winkelmoser“ in Sachen „Markenschutz für das Label „Laptop und Leder- hose“) seine Einschätzung, dass historisch gewachsene, hart erarbeitete, der Stadt zu- geschriebene oder in Wettbewerben ehrlich gewonnene Auszeichnungen und Attribute Münsters möglichst häufig, pointiert und (bei Schri ftform) im Regelfall in Fettdruck ver- wandt werden sollten. Vorlagen-Nr.: V/0361/2006 Auskunft erteilt: Dr. Tillmann Ruf: 6000 E-Mail: Datum: 17.05.06 Öffentliche Beschlussvorlage ... 2 4. Zum spezifischen Begriff „City of learning“ wird festgestellt: 4.1 Das der Stadt Münster zugeschriebene Attribut „ City of learning“ ist ein zwar recht- lich nicht exklusiv geschütztes, aber die empirisch e Wirklichkeit unserer Bildungs- landschaft vor Ort im interkommunalen Vergleich zut reffend und pointiert beschrei- bendes Merkmal, das bei systematischer Nicht-Themat isierung zu einem Image- Schaden für Münster führen würde; 4.2 „City of learning“ steht für Münster inzwischen als „Label“ im begrifflichen Verbund anderer zutreffender Attribute wie: Klimahauptstadt, Fahrradhauptstadt, Regionalhauptstadt, Herz Westfalens, sportgerechte Stadt, Stadt des Westfälischen Friedens, reformfreudige Stadt, kinderfreundliche Stadt, lebenswerteste Stadt der Welt, internationale Stadt, Stadt mit besonders hoher Bürgerzufriedenheit usw. ; deren Verwendung ebenfalls keiner Einschränkung unterliegen sollte. 5. Trotz des Verstoßes der Antrag stellenden Frakti on gegen die unter Ziff. 2 bereits zitier- ten Grundsätze des „konstruktiven Lokalpatriotismus “ und der mit den modernen rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bundesrepublik De utschland nicht zu vereinbaren- den Forderung nach einer Reaktivierung der Wiedertä uferkäfige als Sanktionsinstru- ment für kommunale Repräsentanten wird der Antrag z war als parlamentarische Ord- nungswidrigkeit gerügt, die Rüge jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflagen gelten alternativ: 5.1 Die Antrag stellende Fraktion verteilt einen Ta g lang vor dem Rathaus Handzettel, auf denen die unter Ziffer 4.2 genannten Imageattri bute verzeichnet sind und durch die Verteiler jeweils positiv kommentiert werden. 5.2 Ein von den Antragstellern auszuwählendes Frakt ionsmitglied schreibt einen Be- sinnungsaufsatz zum Thema „Warum die Steigerung von „lernen“ zwar „besser lernen“ ist; die Steigerung von „Wissen“ jedoch nicht „Besserwissen“. 6. Der Antrag ist mit Erfüllung der vorgenannten Be währungsauflagen – alternativ mit sei- ner durch die Antrag stellende Fraktion erklärten Gegenstandslosigkeit – erledigt. Begründung Die Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen/GAL hält es laut ihrem Antrag für richtig und ange- zeigt, das der Stadt Münster zugeschriebene Bildung s-Attribut „City of learning“ aus dem aktiven Wortschatz der Repräsentantinnen und Repräs entanten der Stadt zu streichen. Of- fen bleibt in dem Antrag, ob und inwieweit bei Nutz ung des Attributes durch wohlmeinende Dritte im Beisein städtischer Repräsentanten durch diese entsprechende Rügen ausge- 3 sprochen werden sollen. Begründet wird das Antragsa nliegen damit, dass aufgrund ver- schiedener Maßnahmen zur Hauhaltskonsolidierung ein e weitere Nutzung des Attributes „City of learning“ die Verhältnisse im Bildungssekt or unserer Stadt nicht mehr widerspie- geln. Unabhängig von der empirisch belegbaren Tatsache, d ass auch nach den hier in Rede ste- henden, im Rahmen der Konsolidierung unausweichlich en Sparmaßnahmen auch im Bil- dungsbereich die auf vorschulisches, schulisches un d außerschulisches Lernen ausgerich- teten Strukturen in unserer Stadt weiterhin ein hohes Maß an Quantität, Qualität und Vielfalt aufweisen, das nach wie vor deutlich über dem Durch schnitt vergleichbarer Städte liegt, ist auch das breit gefächerte Spektrum unserer Hochschu llandschaft vor Ort mit zukünftig acht Hochschulen mehr als geeignet, der Stadtadresse „Mü nster“ das bildungs- und wissen- schaftsbezogene Attribut „City of learning“ zweifelsfrei im kommunalen, standortpolitischen Kontext zuzumessen. „City of Learning“ markiert insofern den Anspruch M ünsters, eine Stadt zu sein, in der der Faktor „Lernen“ einen besonders hohen Stellenwert g enießt; als auch (im übertragenen Sinne), sich selbst als „lernende Stadt“ (im Vergle ich etwa zur „wissenden“ oder gar „bes- serwissenden Stadt“) zu verstehen. Zur realitätsbezogenen Lernfähigkeit der münstersch en Kommunalpolitik, ihrer Repräsen- tanten und ihrer Bürgerschaft muss es dabei allerdi ngs auch gehören, nicht nur (idealty- pisch) die Rahmenbedingungen zu optimieren, unter d enen „Lernen“ stattfindet; sondern dabei vor allem auch den dafür verfügbaren Ressourc eneinsatz verantwortlich (d.h. gemes- sen an der nachhaltigen Finanzkraft der Stadt) zu disponieren. Insofern geht es um eine realistische Optimierung d er „Ziel-Mittel-Relation“ auch im Schul- und Bildungsbereich vor Ort und nicht um ein ideali stisches, aber realitätsfremdes Postulat nach dem populistischen Motto „koste es, was es wolle!“ Es bleibt festzustellen, dass die Antrag stellende GAL-Fraktion nicht bereit oder in der Lage ist, diesen realitätsbezogenen, politisch-pädagogischen Lernschritt mitzuvollziehen, sondern statt dessen den Versuch unternimmt, die tragenden Kräfte der Kommunalpolitik unserer Stadt durch den Entzug des Image prägenden Labels „ City of learning“ für Münster grün- säuerlich und oppositionell zu bestrafen. Der dazu gewählte didaktische Ansatz ist durchaus k reativ, aber in gewisser Weise auch selbst entlarvend. Es sei denn, es handelt sich bei der Wortwahl in der Überschrift des An- trags um einen Tippfehler: Statt „learning“ sollte es „lärming“ heißen. Aber auch dann bliebe der Antrag, was er ist: Viel Lärm um Nichts! gez. Dr. Tillmann
Beschlussvorlage
7325 Zeichen
V/0361/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat OBM Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL NR.: A-R/0014/2006 "City of learning aus dem Wortschatz streichen" Beratungsfolge 17.05.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90 die Grünen/GAL “Nr. A-R/0014/2006 „’City of learning’ aus dem Wortschatz streichen“ wird als listiger, aber untauglicher Grün-oppositioneller Ver- such, Münsters Image sprachlich zu destabilisieren, zur Kenntnis genommen. 2. Trotz des auch bereits gegenüber dem Oberbürgermeister zur Anzeige gebrachten Anfangs- verdachts einer mit dem Antrag verbundenen „politischen Sprachzensur“ und einer damit ein- hergehenden Verletzung der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit in Tateinheit mit den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes werden weitergehende Ermittlungen nicht aufgenommen. Damit bleibt nach dem Prinzip „in dubio pro reo“ bis auf weiteres allerdings un- geklärt, ob die in § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verankerte „Treupflicht von Ratsmitgliedern“ auch eine bedingungslose Befolgung der Grundsätze des „konstruktiven Lo- kalpatriotismus“ ohne Ermessensspielraum nach sich zieht. 3. Der Hauptausschuss bekräftigt stattdessen unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des Königlich Bayerischen Amtsgerichtes (vgl. vor allem den Streitfall „Region Ober- bayern·⁄·Winkelmoser“ in Sachen „Markenschutz für das Label „Laptop und Lederhose“) seine Einschätzung, dass historisch gewachsene, hart erarbeitete, der Stadt zugeschriebene oder in Wettbewerben ehrlich gewonnene Auszeichnungen und Attribute Münsters möglichst häufig, pointiert und (bei Schriftform) im Regelfall in Fettdruck verwandt werden sollten. 4. Zum spezifischen Begriff „City of learning“ wird festgestellt: 4.1 Das der Stadt Münster zugeschriebene Attribut „City of learning“ ist ein zwar rechtlich nicht exklusiv geschütztes, aber die empirische Wirklichkeit unserer Bildungslandschaft vor Ort im interkommunalen Vergleich zutreffend und pointiert beschreibendes Merkmal, das bei systematischer Nicht-Thematisierung zu einem Image-Schaden für Münster füh- ren würde; Vorlagen-Nr.: V/0361/2006 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492 60 45 E-Mail: DautzenT@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0361/2006 4.2 „City of learning“ steht für Münster inzwischen als „Label“ im begrifflichen Verbund ande- rer zutreffender Attribute wie: ● Klimahauptstadt, ● Fahrradhauptstadt, ● Regionalhauptstadt, ● Herz Westfalens, ● sportgerechte Stadt, ● Stadt des Westfälischen Friedens, ● reformfreudige Stadt, ● kinderfreundliche Stadt, ● lebenswerteste Stadt der Welt, ● internationale Stadt, ● Stadt mit besonders hoher Bürgerzufriedenheit usw.; deren Verwendung ebenfalls keiner Einschränkung unterliegen sollte. 5. Trotz des Verstoßes der Antrag stellenden Fraktion gegen die unter Ziff. 2 bereits zitierten Grundsätze des „konstruktiven Lokalpatriotismus“ und der mit den modernen rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbarenden Forderung nach einer Reaktivierung der Wiedertäuferkäfige als Sanktionsinstrument für kommunale Repräsentanten wird der Antrag zwar als parlamentarische Ordnungswidrigkeit gerügt, die Rüge jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflagen gelten alternativ: 5.1 Die Antrag stellende Fraktion verteilt einen Tag lang vor dem Rathaus Handzettel, auf denen die unter Ziffer 4.2 genannten Imageattribute verzeichnet sind und durch die Ver- teiler jeweils positiv kommentiert werden. 5.2 Ein von den Antragstellern auszuwählendes Fraktionsmitglied schreibt einen Besin- nungsaufsatz zum Thema „Warum die Steigerung von „lernen“ zwar „besser lernen“ ist; die Steigerung von „Wissen“ jedoch nicht „Besserwissen“. 6. Der Antrag ist mit Erfüllung der vorgenannten Bewährungsauflagen – alternativ mit seiner durch die Antrag stellende Fraktion erklärten Gegenstandslosigkeit – erledigt. Begründung: Die Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen/GAL hält es laut ihrem Antrag für richtig und angezeigt, das der Stadt Münster zugeschriebene Bildungs-Attribut „City of learning“ aus dem aktiven Wort- schatz der Repräsentantinnen und Repräsentanten der Stadt zu streichen. Offen bleibt in dem Antrag, ob und inwieweit bei Nutzung des Attributes durch wohlmeinende Dritte im Beisein städti- scher Repräsentanten durch diese entsprechende Rügen ausgesprochen werden sollen. Begrün- det wird das Antragsanliegen damit, dass aufgrund verschiedener Maßnahmen zur Hauhaltskon- solidierung eine weitere Nutzung des Attributes „City of learning“ die Verhältnisse im Bildungs- sektor unserer Stadt nicht mehr widerspiegeln. Unabhängig von der empirisch belegbaren Tatsache, dass auch nach den hier in Rede stehenden, im Rahmen der Konsolidierung unausweichlic hen Sparmaßnahmen auch im Bildungsbereich die auf vorschulisches, schulisches und außerschulisches Lernen ausgerichteten Strukturen in unserer Stadt weiterhin ein hohes Maß an Quantität, Qualität und Vielfalt aufweisen, das nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Städte liegt, ist auch das breit gefächerte Spektrum unserer Hochschullandschaft vor Ort mit zukünftig acht Hochschulen mehr als geeignet, der Stadt- - 3 - V/0361/2006 adresse „Münster“ das bildungs- und wissenschaftsbezogene Attribut „City of learning“ zweifelsfrei im kommunalen, standortpolitischen Kontext zuzumessen. „City of Learning“ markiert insofern den Anspruch Münsters, eine Stadt zu sein, in der der Faktor „Lernen“ einen besonders hohen Stellenwert genießt; als auch (im übertragenen Sinne), sich selbst als „lernende Stadt“ (im Vergleich etwa zur „wissenden“ oder gar „besserwissenden Stadt“) zu verstehen. Zur realitätsbezogenen Lernfähigkeit der münste rschen Kommunalpolitik, ihrer Repräsentanten und ihrer Bürgerschaft muss es dabei allerdings auch gehören, nicht nur (idealtypisch) die Rah- menbedingungen zu optimieren, unter denen „Lernen“ stattfindet; sondern dabei vor allem auch den dafür verfügbaren Ressourceneinsatz verantwortlich (d.h. gemessen an der nachhaltigen Fi- nanzkraft der Stadt) zu disponieren. Insofern geht es um eine realistische Optimier ung der „Ziel-Mittel-Relation“ auch im Schul- und Bildungsbereich vor Ort und nicht um ein idealistisches, aber realitätsfremdes Postulat nach dem populistischen Motto „koste es, was es wolle!“ Es bleibt festzustellen, dass die Antrag stellende GAL-Fraktion nicht bereit oder in der Lage ist, diesen realitätsbezogenen, politisch-pädagogischen Lernschritt mitzuvollziehen, sondern statt des- sen den Versuch unternimmt, die tragenden Kräfte der Kommunalpolitik unserer Stadt durch den Entzug des Image prägenden Labels „City of learning“ für Münster grün-säuerlich und oppositionell zu bestrafen. Der dazu gewählte didaktische Ansatz ist durchaus kreativ, aber in gewisser Weise auch selbst entlarvend. Es sei denn, es handelt sich bei der Wortwahl in der Überschrift des Antrags um einen Tippfehler: Statt „learning“ sollte es „lärming“ heißen. Aber auch dann bliebe der Antrag, was er ist: Viel Lärm um Nichts! gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0361/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 08.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37