AN/1049/2017
Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd .de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.07.2017 AN/1049/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 11.07.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 der Rats- sitzung vom 11.07.2017 aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknapp- heit in Köln wirksam entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwal- tung, einen Projektplan zur Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch mietanstiegsdämpfende Mittel wie die Mietpreisbremse müssen geschärft und in Köln weiterhin zur Anwendung kommen. 2. Für die Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ Vierteln. Die im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im Plangebiet einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnun- gen vorzusehen, ist Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neu- er Quartiere in der gesamten Stadt. 3. Für die Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung neuer Quartiere ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer - 2 - Akteur. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung brei- ter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemes- senen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als 100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch bei einem Quar- tiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel gemischter Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer betriebswirtschaftlich ge- sunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Köln auf viele Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG bereits jetzt einen wesentlichen Teil davon trägt. 4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförder- ten Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht. Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. Die Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnun- gen p.a. zu erreichen. 5. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des öf- fentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau, bereit- zustellen. 6. Dessen ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelau- fene städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm Investi- tionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen. 7. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Woh- nungswirtschaft, insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossen- schaften, folgende Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahl- barem Wohnraum - innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderpro- gramms oder ergänzend dazu - zu prüfen: a) Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und GAG Immobilien AG und anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen Bestandshaltern, z.B. durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken; b) Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen oder Erbpachtbestellungen an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und Auflage sind, in Neu- baugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im Zusammenwir- ken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem Stadt- entwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren nächste Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswir- kungen auf die Miethöhe darzustellen; c) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften; - 3 - d) zusätzliche kommunale Darlehensförderung; e) Prüfung von Kapital- oder Grundstückszuführungen an die GAG, um diese in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen zu bauen; f) perspektivisch: Einbeziehung der GAG Immobilien AG und anderer interes- sierter Kreise in die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle Ingangsetzung der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden Wiedereinfüh- rung des kommunalen Vorkaufsrechts. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Anlage 1 Auszug Rat vom 11.0.72017 TOP 3.1.7
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Anlage 1 Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 14.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 11.07.2017 öffentlich 3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun- gen 3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks- vertretungen 3.1.7 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "GAG stärken: Mehr preis- werter Wohnraum für Köln ist machbar!" AN/0993/2017 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1049/2017 Beschluss: Gemäß Antrag von Ratsmitglied Jahn beschließt der Rat, die Angelegenheit zur wei- teren Beratung in die nachfolgenden Ausschüsse zu verweisen: - Ausschuss für Soziales und Senioren - Stadtentwicklungsausschuss - Finanzausschuss Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
SPD Änderungsantrag nach § 13 (1)
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd .de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.07.2017 AN/1049/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 11.07.2017 Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 der Rats- sitzung vom 11.07.2017 aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknapp- heit in Köln wirksam entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwal- tung, einen Projektplan zur Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch mietanstiegsdämpfende Mittel wie die Mietpreisbremse müssen geschärft und in Köln weiterhin zur Anwendung kommen. 2. Für die Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ Vierteln. Die im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im Plangebiet einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnun- gen vorzusehen, ist Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neu- er Quartiere in der gesamten Stadt. 3. Für die Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung neuer Quartiere ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer Akteur. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung brei- ter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemes- senen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als - 2 - 100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch bei einem Quar- tiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel gemischter Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer betriebswirtschaftlich ge- sunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Köln auf viele Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG bereits jetzt einen wesentlichen Teil davon trägt. 4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförder- ten Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht. Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. Die Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnun- gen p.a. zu erreichen. 5. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des öf- fentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau, bereit- zustellen. 6. Dessen ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelau- fene städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm Investi- tionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen. 7. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Woh- nungswirtschaft, insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossen- schaften, folgende Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahl- barem Wohnraum - innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderpro- gramms oder ergänzend dazu - zu prüfen: a) Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und GAG Immobilien AG und anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen Bestandshaltern, z.B. durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken; b) Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen oder Erbpachtbestellungen an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und Auflage sind, in Neu- baugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im Zusammenwir- ken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem Stadt- entwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren nächste Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswir- kungen auf die Miethöhe darzustellen; c) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften; d) zusätzliche kommunale Darlehensförderung; e) Prüfung von Kapital- oder Grundstückszuführungen an die GAG, um diese in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen zu bauen; - 3 - f) perspektivisch: Einbeziehung der GAG Immobilien AG und anderer interes- sierter Kreise in die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle Ingangsetzung der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden Wiedereinfüh- rung des kommunalen Vorkaufsrechts. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1049/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 10.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27