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AN/1049/2017

Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!“

SPD Änderungsantrag nach § 13 10.07.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 25.09.2017, TOP 4.4

SPD Änderungsantrag nach § 13

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Anlage 1 Auszug Rat vom 11.0.72017 TOP 3.1.7

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SPD Änderungsantrag nach § 13 (1)

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SPD Änderungsantrag nach § 13

5544 Zeichen

An die 
Vorsitzende des Rates  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd .de 
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.07.2017 
 
AN/1049/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
 
Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr 
preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 der Rats-
sitzung vom 11.07.2017 aufzunehmen. 
 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 
6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknapp-
heit in Köln wirksam entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwal-
tung, einen Projektplan zur Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch 
mietanstiegsdämpfende Mittel wie die Mietpreisbremse müssen geschärft und 
in Köln weiterhin zur Anwendung kommen. 
 
2. Für die Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ 
Vierteln. Die im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im 
Plangebiet einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnun-
gen vorzusehen, ist Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neu-
er Quartiere in der gesamten Stadt. 
 
3. Für die Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung 
neuer Quartiere ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer

- 2 - 
 
Akteur. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung brei-
ter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemes-
senen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als 
100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare 
Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch bei einem Quar-
tiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel gemischter 
Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer betriebswirtschaftlich ge-
sunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Köln auf viele 
Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG bereits jetzt 
einen wesentlichen Teil davon trägt. 
 
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförder-
ten Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 
2030 wird ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf 
ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 
neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht. 
Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf 
einen Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und 
Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnun-
gen p.a. zu erreichen. 
 
5. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher 
aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des öf-
fentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau, bereit-
zustellen.  
 
6. Dessen ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelau-
fene städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm Investi-
tionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen 
die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen.  
 
7. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Woh-
nungswirtschaft, insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossen-
schaften, folgende Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahl-
barem Wohnraum - innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderpro-
gramms oder ergänzend dazu - zu prüfen: 
 
a) Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und GAG Immobilien AG und 
anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen Bestandshaltern, z.B. 
durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken; 
b) Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen oder Erbpachtbestellungen 
an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und Auflage sind, in Neu-
baugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren 
Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im Zusammenwir-
ken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem Stadt-
entwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren 
nächste Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswir-
kungen auf die Miethöhe darzustellen; 
c) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen 
Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften;

- 3 - 
 
d) zusätzliche kommunale Darlehensförderung; 
e) Prüfung von Kapital- oder Grundstückszuführungen an die GAG, um diese 
in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen zu bauen; 
f) perspektivisch: Einbeziehung der GAG Immobilien AG und anderer interes-
sierter Kreise in die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für 
Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle Ingangsetzung 
der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden Wiedereinfüh-
rung des kommunalen Vorkaufsrechts. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Anlage 1 Auszug Rat vom 11.0.72017 TOP 3.1.7

899 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 14.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 
11.07.2017 
öffentlich 
3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun-
gen 
3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen 
3.1.7 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "GAG stärken: Mehr preis-
werter Wohnraum für Köln ist machbar!" 
AN/0993/2017 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1049/2017 
Beschluss: 
 
Gemäß Antrag von Ratsmitglied Jahn beschließt der Rat, die Angelegenheit zur wei-
teren Beratung in die nachfolgenden Ausschüsse zu verweisen: 
 
- Ausschuss für Soziales und Senioren 
- Stadtentwicklungsausschuss 
- Finanzausschuss 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

SPD Änderungsantrag nach § 13 (1)

5433 Zeichen

An die 
Vorsitzende des Rates  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd .de 
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.07.2017 
 
AN/1049/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7, Antrag Fraktion Die Linke: „GAG stärken: Mehr 
preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 der Rats-
sitzung vom 11.07.2017 aufzunehmen. 
 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 
6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknapp-
heit in Köln wirksam entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwal-
tung, einen Projektplan zur Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch 
mietanstiegsdämpfende Mittel wie die Mietpreisbremse müssen geschärft und 
in Köln weiterhin zur Anwendung kommen. 
 
2. Für die Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ 
Vierteln. Die im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im 
Plangebiet einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnun-
gen vorzusehen, ist Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neu-
er Quartiere in der gesamten Stadt. 
 
3. Für die Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung 
neuer Quartiere ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer 
Akteur. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung brei-
ter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemes-
senen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als

- 2 - 
 
100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare 
Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch bei einem Quar-
tiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel gemischter 
Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer betriebswirtschaftlich ge-
sunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Köln auf viele 
Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG bereits jetzt 
einen wesentlichen Teil davon trägt. 
 
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförder-
ten Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 
2030 wird ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf 
ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 
neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht. 
Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf 
einen Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und 
Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnun-
gen p.a. zu erreichen. 
 
5. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher 
aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des öf-
fentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau, bereit-
zustellen.  
 
6. Dessen ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelau-
fene städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm Investi-
tionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen 
die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen.  
 
7. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Woh-
nungswirtschaft, insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossen-
schaften, folgende Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahl-
barem Wohnraum - innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderpro-
gramms oder ergänzend dazu - zu prüfen: 
 
a) Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und GAG Immobilien AG und 
anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen Bestandshaltern, z.B. 
durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken; 
b) Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen oder Erbpachtbestellungen 
an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und Auflage sind, in Neu-
baugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren 
Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im Zusammenwir-
ken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem Stadt-
entwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren 
nächste Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswir-
kungen auf die Miethöhe darzustellen; 
c) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen 
Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften; 
d) zusätzliche kommunale Darlehensförderung; 
e) Prüfung von Kapital- oder Grundstückszuführungen an die GAG, um diese 
in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen zu bauen;

- 3 - 
 
f) perspektivisch: Einbeziehung der GAG Immobilien AG und anderer interes-
sierter Kreise in die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für 
Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle Ingangsetzung 
der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden Wiedereinfüh-
rung des kommunalen Vorkaufsrechts. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (4)

11.07.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1049/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
10.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27