AN/1205/2026
Änderungantrag zu TOP 3.7: Antrag der SPD-Fraktion betreffend „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell“
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Grüne Änderungsantrag nach § 13
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 02.07.2026 AN/1205/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Änderungantrag zu TOP 3.7: Antrag der SPD-Fraktion betreffend „1. FC Köln – Satellitenplatz-Modell„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2026: Beschluss: Der Antrag wird wie folgt geändert: Punkt 1 wird wie folgt geändert (Änderungen fett): 1. Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasen an der Eichenkreuzanlage Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergrei- fen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der 1.FC Köln auf eigene Kosten den Tennenplatz an der Eichenkreuzanlage am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz um- wandeln kann. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, auch schon vor einer Bau- antragstellung bzw. Baugenehmigung, entsprechende Miet- und/oder Pachtverträge mit dem 1. FC Köln abschließen bzw. anzupassen. - 2 - Die Umwandlung umfasst insbesondere auch die Herstellung oder Erneuerung der Ent- wässerung (Drainagen und Rigolen), des bestehenden Flutlichts sowie ggf. die Herstellung einer Bewässerung. Voraussetzung dafür ist, dass der Breitensport den umgebauten Kunstrasenplatz kosten- frei mitnutzen darf. in der Zeit, in der die diese nicht vom 1. FC Köln beansprucht wird, d.h. wochentags ab 19.30 Uhr und am Wochenende nach V erfügbarkeit. Die Nut- zungszeiträume für den Breitensport werden vom Sportamt vergeben und sichergestellt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass der 1. FC Köln die Kabineninfrastruktur (Innenausbau und TGA) für den Kunstrasenplatz auf eigene Kosten errichten kann. Diese besteht für den Kunstrasenplatz aus zwei Kabinen, wobei es dem Breitensport er- möglicht wird, eine dieser Kabinen ab 19.30 Uhr mitzunutzen. Über die Vergabe der Nut- zung entscheidet das Sportamt im Einvernehmen mit dem 1. FC Köln. Die Kabinen können entweder in dem bestehenden Staffelgeschoss im Fort Deckstein o- der auch in Modulbauweise errichtet werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen und, auch schon vor einer Bauantragstellung bzw. Baugenehmigung, etwaige (Miet- und/oder Pacht-)Verträge mit dem 1. FC Köln abzuschließen bzw. anzupassen. Punkt 2 wird wie folgt ersetzt: 2. Erweiterung Sportplatz 2 und Umwandlung Hybridrasen Die Verwaltung wird beauftragt, darzustellen, ob es landschaftsschutzrechtlich und pla- nungsrechtlich möglich ist, dass der 1. FC Köln auf eigene Kosten den Sportplatz 2 in einen vollständig nutzbaren Trainingsplatz (Hybridrasen, kein Kunstrasen) umwandelt. Die Umwandlung umfasst ggf. auch die Herstellung oder Erneuerung der Entwässerung (Drainagen und Rigolen), die Herstellung einer Bewässerung sowie die Herstellung einer Flutlichtanlage. Das Ergebnis der Prüfung ist zeitnah vorzulegen, damit schnellstmöglich ggf. die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen und Rahmenbedingungen ge- schaffen werden können. Punkt 3 wird ersatzlos gestrichen. Begründung: - 3 - erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1205/2026
- Typ
- Grüne Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 02.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 10:49