AJR/0001/2024
Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Münster
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AJR-0001-2024
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Der Jugendrat Münster– Hafenstr. 34 - 48153 Münster An den Herrn Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Münster 04.09.2023 Änderungsantrag zur Satzung des Jugendrates der Stadt Münster Anregung des Jugendrates der Stadt Münster gemäß §6a der Hauptsatzung des Rates der Stadt Münster. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Satzung des Jugendrates der Stadt Münster wird wie folgt angepasst: In rot markierte Wörter sollen die Änderungen/Ergänzungen darstellen §5 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus einem gleichberechtigten Sprecherteam von drei vier Personen. 2. In der ersten Sitzung nach seiner Wahl wählt der Jugendrat aus seiner Mitte einen Vorstand. Dabei muss möglichst eine paritätische Zusammenstellung berücksichtigt werden. Für jede Person des Sprecherteams wird ein getrennter Wahlgang durchgeführt. Alle Personen lassen sich vor dem ersten Wahlgang zur Wahl stellen, können ihre Nominierung jedoch in den folgenden Wahlgängen zurückziehen. Eine spätere Nominierung nach dem ersten Wahlgang ist ausgeschlossen. Für die Wahl gilt § 50 Absätze 2 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). 3. Der Vorstand wird nach einem Jahr neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. 4. Der Jugendrat kann den Vorstand bzw. einzelne Vorstandsmitglieder durch ein Misstrauensvotum abberufen. Der Antrag kann nur mit der Mehrheit der tatsächlichen Zahl der Mitglieder gestellt werden. Zwischen dem Eingang des Antrags und der Sitzung des Jugendrates muss eine Frist von wenigstens zwei Tagen liegen. Über den Antrag ist ohne Aussprache abzustimmen. Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der tatsächlichen Zahl der Mitglieder. Der Jugendrat Münster Jugendrat@stadt-muenster.de 0251/492-5632 Postanschrift: Jugendinformations-und -bildungszentrum (Jib) Jugendrat der Stadt Münster Hafenstraße 34 48153 Münster Anregung des Jugendrates Münster an den Rat Nr. AJR/0001/2024 Ein ordentliches Misstrauensvotum muss schriftlich unter ausführlicher Begründung wenigstens sieben Tage vor der nächsten Jugendratssitzung allen Jugendratsmitgliedern vorliegen. In der Sitzung darf sich der Vorstand kurz zum Misstrauensvotum äußern. Eine offene Aussprache folgt nicht. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Ausführung. Ein erfolgreiches Misstrauensvotum bedarf einer absoluten Mehrheit aller ordentlichen Jugendratsmitglieder. Das nachfolgende Vorstandsmitglied ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen in der darauffolgenden Jugendratssitzung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. 5. Der Vorstand darf zu gegebenen Anlässen, z.B. bei Verhinderungen o.ä., ein ordentliches Jugendratsmitglied für den Vorsitz einer Jugendratssitzung ernennen. §14 Änderung der Satzung Eine Änderung der Satzung des Jugendrates bedarf einer 2/3-Mehrheit aller ordentlichen Jugendratsmitglieder. Für eine rechtskräftige Änderung der Satzung wird nach Beschluss im Jugendrat einen Beschluss im Rat der Stadt Münster benötigt. §14 §15 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Der Vorstand repräsentiert den Jugendrat nach Außen und ist meist erster Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und unterschiedlichen Organisationen oder Vereinen. Um die Vielfältigkeit des Jugendrates sowie der Jugendlichen zu repräsentiere n, ist eine paritätische Besetzung sinnvoll. Eine 50-50 Besetzung kann aufgrund des vierköpfigen Teams erfolgen. Der Vorstand des Jugendrates konnte in der Vergangenheit bis auf eine Ausnahme immer eine teilweise paritätische Besetzung berücksichtigen. Um dies für die weiteren Legislaturperioden des Jugendrates zu sichern, möchten wir dies in der Satzung verankern. Der Prozess des Misstrauensvotums zur Absetzung des Vorstandes soll durch die Änderung transparenter, verständlicher und geregelter gestaltet werden. Durch die Änderung wird eine Erklärung benötigt, welche einen Grund für die Absetzung des Vorstandes liefern muss. Zusätzlich kann sich der Vorstand zum Antrag äußern, sodass dieser sich verteidigen kann. Eine offene Aussprache soll aufgrund von pädagogischen und sozialen Gründen vermieden werden. Schlussendlich braucht eine Absetzung des Vorstandes bzw. einzelner Vorstandsmitglieder eine breite Zustimmung des Jugendrates und verhindert damit Ausnutzungen. Die Ergänzung im §5 zielt auf eine Problematik an, die in den letzten Jahren sich immer mal wieder angeeignet hat: Es kam vor, dass d er Vorstand verhindert war und nicht zur Sitzung erscheinen konnte, dadurch musste die Sitzung verschoben werden. Da die Sitzungen des Jugendrates Monate, wenn nicht Jahre im Voraus eingetragen sind und sich die Mitglieder diese frei halten, ist es immer wieder ärgerlich wenn eine Sitzung verschieben werden muss. Durch die kurzfristige Setzung eines Ersatztermins, können meist weniger Jugendratsmitglieder erscheinen als zu regulären Sitzung. Dies beeinträchtigt die Arbeit des Jugendrates. Um dies zu vermeiden, soll die Regelung eingeführt werden, welche dem Vorstand ermöglicht, ein Mitglied einmalig für eine Jugendratssitzung aus besonderen Gründen als Vorsitz zu ernennen. Dadurch kann die reguläre Sitzung trotz Abwesenheit des Vorstandes durchgeführt werden. Der neu angesetzte §14 (Änderung der Satzung) soll deutlich festhalten, dass der Jugendrat seine Satzung mit einer 2/3 - Mehrheit verändern kann. Zusätzlich wird auch darauf hingewiesen, dass der Rat die schlussendliche Entscheidungsmacht trägt. Durch diese s Festhalten sind Satzungsänderungsanträge nur mit einer deutlichen Mehrheit des Jugendrates zu beschließen, welches willkürliche und häufige Änderungen beschränkt. Dadurch kann zusätzlich sichergestellt werden, dass der Jugendrat sich intensiv damit beschäftigen muss und eine Änderung eine breite Zustimmung des Jugendrates genießt. Der letzte Paragraph (Inkrafttreten der Satzung) wird nur in seiner Nummerierung verändert. Gez. Hesham Alhamwi Mitglied des Jugendrates der Stadt Münster Ehemaliges Vorstandsmitglied
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hafenstraße 34
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Details
- Aktenzeichen
- AJR/0001/2024
- Typ
- Anregungen des JR
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 12.01.2024 16:25