1851/2019
Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?“ und Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere
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Beschlussvorlage Rat
13519 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/161/2
Vorlagen-Nummer
1851/2019
Freigabedatum
23.08.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?„ und Kriterienkatalog für barrierefreie und
generationengerechte Wohnquartiere
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt den Abschlussbericht des Projektes „Wie inklusiv ist das Quartier?“
und den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere
zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, den Kriterienkatalog bei zukünftigen Quartiersentwicklungskon-
zepten, städtebaulichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einzubeziehen.
Die beteiligten Planungsbüros sind zu Beginn des Planungsprozesses in geeigneter Art und
Weise über diese Anforderungen zu informieren.
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019
Verkehrsausschuss 10.09.2019
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019
Sportausschuss 12.09.2019
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019
Rat 07.11.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ein
selbstbestimmtes Leben, eine aktive Teilhabe und einen möglichst langen Verbleib in ihrer
vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Damit dies möglich ist, werden inklusive Wohnquar-
tiere benötigt.
Ein Quartier generationengerecht und barrierefrei zu gestalten, ist eine umfassende und
komplexe Aufgabe. Auch wenn sie aktuell nicht immer in vollem Umfang umgesetzt wer-
den kann, soll sie sowohl bei Neuplanungen als auch bei Umplanungen von Anfang an mit
bedacht werden.
Die Dimensionen des Themas werden von vielen Planerinnen und Planern oftmals jedoch
unterschätzt. So werden unter Umständen Chancen nicht genutzt oder teure aber dennoch
häufig unbefriedigende Umplanungen und nachträgliche Umbauten erforderlich.
Aus diesem Grund hat das Dezernat Soziales, Integration und Umwelt im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2018 als strategisches Leitprojekt die Umsetzung des Handlungs-
konzeptes zur Kölner Behindertenpolitik angemeldet und als Schwerpunkt das Projekt
„Wie inklusiv ist das Quartier?“ benannt.
Für dieses Projekt wurden zwei unterschiedlich strukturierte Quartiere des Programms
„Starke Veedel – Starkes Köln“ ausgewählt:
die Kannebäcker-Siedlung in Humboldt-Gremberg;
das Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord.
Im Auftrag der Stadt Köln wurde durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH von April bis Juni 2018 exemplarisch in den beiden Wohnquartieren deren Barriere-
freiheit und Generationengerechtigkeit untersucht. Aus den Ergebnissen dieser Untersu-
chung und einer ergänzenden Literaturrecherche wurde der nun vorliegende Kriterienkata-
log für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere entwickelt.
Die Erfordernisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung haben bei die-
sem Projekt zwar eine zentrale Rolle eingenommen, die Untersuchungsergebnisse kom-
men im Ergebnis jedoch allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute.
Erhebungsphase
Das Projekt setzte auf einen partizipativen Prozess. Es wurde von Anfang an unter Beteili-
gung der Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie anderer Akteurinnen und
Akteure in den beiden Quartieren entwickelt.
Um Zugangsschwellen so gering wie möglich zu machen, sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des von der Stadt Köln beauftragten Planungsbüros mit den Beteiligungsange-
boten aktiv auf die Menschen zugegangen. Zudem haben sie alle Veranstaltungen und
Veröffentlichungen umfassend barrierefrei gestaltet.
In den beiden Quartieren wurden unterschiedliche Beteiligungsformen erprobt:
In der Kannebäcker-Siedlung wurden durchgeführt:
eine Befragung von Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes an der
Gremberger Straße,
3
zwei Stadtteilspaziergänge, zu denen öffentlich eingeladen wurde, sowie
eine Veranstaltung in Räumen des direkt an die Siedlung angrenzenden Pfarr-
zentrums St. Engelbert.
In dem Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord wurden durchge-
führt:
eine Gesprächsrunde mit anschließendem gemeinsamem Rundgang mit Bewohne-
rinnen und Bewohnern des Senioren- und Behindertenzentrums der Sozialbetriebe
Köln (SBK) an der Tiefentalstraße,
zwei Stadtteilspaziergänge mit gehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern des
Quartiers, vermittelt über das im Quartier liegende Bürgerzentrum MüTZe, und mit
gehörlosen und teilweise auch kognitiv beeinträchtigten Bewohnerinnen und Bewoh-
nern des Quartiers, vermittelt über das Franz-von-Sales-Zentrum für Gehörlose der
Caritas,
eine Veranstaltung im Bürgerzentrum MüTZe und
ein Besuch des Spielplatzes Rixdorfer Straße mit einer Kinder- und Jugendfreizeit-
gruppe der Lebenshilfe e. V. Köln, vermittelt über das inklusive Jugendzentrum
Support51 in Köln- Mülheim.
Zentrale Zielsetzungen
Die Ergebnisse der Erhebungen in den beiden Quartieren mündeten in einen Kriterienka-
talog mit Anforderungen an barrierefreie und generationengerechte Quartiere. Diese sollen
bei allen Planungen von Anfang an mit bedacht werden, und im besten Fall unter aktiver
Beteiligung der Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sa-
che entwickelt und konkretisiert werden.
Die Kriterien wurden auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der städtischen Regelun-
gen sowie – ergänzend – wünschenswerter Anforderungen aufgestellt.
Ergänzt wurde der Katalog für die Planung durch eine Checkliste für die barrierefreie
Durchführung von Veranstaltungen. Diese wurde in Anlehnung an eine Veröffentlichung
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erarbeitet.
Erkenntnis aus den partizipativen Schritten des Modellprojekts ist, dass vor allem das per-
sönlich übermittelte Wissen der Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderung da-
zu führt, dass diese von den Planenden verstanden und in der Folge dann auch berück-
sichtigt werden können.
Auch wenn dies nicht immer (in Gänze) umgesetzt werden kann, so ist die Beteiligung von
Menschen mit Behinderung eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zu einer generati-
onengerechten und barrierefreien Stadt. Sofern eine Veranstaltung umfassend barrierefrei
sein soll, müssen die in der Checkliste aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Die in diesem Projekt praktizierte aufsuchende Art der Beteiligung und die Ansprache über
bekannte Stadtteilakteure wurden von den Befragten ausdrücklich gewünscht und befür-
wortet. Werden durch die Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich alle Planungsbetroffenen er-
reicht, ist sie eine sinnvolle Erweiterung der klassischen Formate der Öffentlichkeitsbeteili-
gung.1
Dem Kriterienkatalog liegt als Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ zugrunde. Wenn die räum-
lichen Distanzen zwischen den Orten des Wohnens und des Arbeitens, der Nahversor-
1 Vgl. Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Erarbeitet vom Arbeitsgremium Bürg erbeteili-
gung und vom Rat am 27.09.2018 beschlossen. https://ratsinformation.stadt -
koeln.de/getfile.asp?id=672449&type=do&
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gung, der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, der Bildungseinrichtungen, der Sport-,
Freizeit- und Kulturangebote und den Nachbarschaftstreffpunkten, den Grünanlagen und
Freiräumen sowie den Spielplätzen möglichst gering gehalten werden, trägt dies schon ein
gutes Stück zur Inklusion in Quartieren bei.
Neben den Anforderungen an Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung wurde bei den
Beteiligungsangeboten immer wieder die fehlende Rücksichtnahme anderer Bewohnerin-
nen und Bewohner im Quartier kritisiert. Eine Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Bildung ei-
nes Bewusstseins für den Wert der Inklusion und Teilhabe aller setzt, ist daher ein not-
wendiger Bestandteil einer inklusiven Quartiersentwicklung.
Umgang mit dem Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quar-
tiere
Dieser Kriterienkatalog soll einen Beitrag dazu leisten, Barrierefreiheit und Generationen-
gerechtigkeit als zentrale Themen bei der Planung und Entwicklung von Wohnquartieren
zu etablieren.
Er bezieht sich auf den öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum, sowie Infrastruk-
tureinrichtungen, nicht aber auf Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Sonderbauten.
Wichtig ist, dass die in dem Kriterienkatalog beschriebenen Vorgaben für alle in der Stadt
Köln mit dem Planen und Bauen Befassten zur Selbstverständlichkeit werden und die
Maßgaben des Kriterienkatalogs von Anfang an bedacht werden. Dies ist auch eine Vo-
raussetzung dafür, städtebauliche Funktionalität und gestalterische Attraktivität mit einer
inklusiven Gestaltung in Einklang zu bringen.
Im Planungsprozess sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Quartiere aufeinander
abzustimmen und möglicherweise auftretende Konflikte auszugleichen.
Der Kriterienkatalog führt die rechtlichen Grundlagen auf und verweist auf Normen, Richt-
linien und Regelwerke. Die Stadt Köln hat zudem eigene Planungsrichtlinien beschlossen,
in denen die Barrierefreiheit jeweils als wichtiges Planungsziel verankert ist. Zu nennen
sind vor allem
Planerhandbuch (Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln: 2012)
Grünhandbuch (Amt für Landschaftspflege und Grün: 2018)
Gestaltungshandbuch. Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln
(Stadtraummanagement: 2018)
Der Kriterienkatalog versteht sich als Hilfestellung für Planende. Er umfasst wichtige Be-
reiche einer inklusiven Ausgestaltung von Planungsprozessen und Planungsinhalten und
ist als Checkliste konzipiert. Somit können sich Planerinnen und Planer vergewissern,
wichtige Aspekte einer inklusiven Planung bedacht zu haben.
Der Kriterienkatalog ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit den rechtlichen und techni-
schen Anforderungen, städtischen Planungsrichtlinien und auch nicht den jedem Planvorha-
ben innewohnenden Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Belangen.
Leitsätze für die Planung barrierefreier und generationengerechter Quartiere:
Menschen mit Behinderung sind vielfältig
Die verschiedenen Arten von Einschränkungen werden mit bedacht, um zwischen den
Bedürfnissen der heterogenen Gruppe der Menschen mit Behinderungen unterscheiden
zu können.
Daher geht es gleichermaßen um die Dimensionen Bewegen – Sehen – Hören – Verste-
hen.
5
Inklusive Quartiersentwicklung erfordert inklusive Beteiligungsformen
Beteiligung ist keine einmalige Angelegenheit. Insbesondere in einer „Siedlung für alle“
gehörendie Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner zum
Standard, der dauerhaft gewährleistet ist.
Die Stadt Köln strebt eine möglichst barrierefrei gestaltete Beteiligung an. Das betrifft die
Ankündigungen und Einladungen, die Veranstaltungsorte, die Redebeiträge, Präsentati-
onen und Materialien sowie die Durchführung selbst. Die konkrete Umsetzung ist im Ein-
zelfall in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen zu prüfen.
Stadtplanung trägt zur barrierefreien „Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutz-
barkeit“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen bei
In barrierefreien und generationengerechten Quartieren ist die barrierefreie Auffind-
barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller Einrichtungen für alle Menschen sicher-
gestellt.
Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind wichtige „Kristallisations-
punkte im Quartier“. Sie tragen wesentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei und sind
daher in jeder Quartiersplanung von Anfang zu berücksichtigen.
Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein möglichst ei-
genständiges Leben.
Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der Erholung, der Bewegung und wichtige sozi-
aleTreffpunkte. Als „Möglichkeitsräume“ sind sie von zentraler Bedeutung für das Mitei-
nander in inklusiven Quartieren.
Städtebau und Stadtgestaltung tragen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-
chen Raumes bei
Die Stadt Köln strebt an, Straßen, Gehwege und Plätze umfassend barrierefrei zu gestal-
ten.
Querungsstellen sind für Rollstuhl- und Rollatornutzerinnen und -nutzer ohne besonde-
re Erschwernis nutzbar. Jede Straßenquerung fordert dem blinden und sehbehinderten
Menschen ein Höchstmaß an Konzentration ab. Daher erfahren die Belange blinder
und sehbehinderter Menschen bei deren Gestaltung besondere Aufmerksamkeit.
Verbindungen sind auch dann barrierefrei gestaltet, wenn Höhenunterschiede über-
wunden werden müssen. Treppen sind keine barrierefreien Verbindungen. Barriere-
freie Verbindungen zur Überwindung von Höhenunterschieden sind Rampen und Auf-
zuganlagen.
Sichere Orientierung im öffentlichen Raum
Es sind die drei Funktionen Informieren, Führen und Warnen zu unterscheiden. Vor
allem die Warnfunktion erfährt bei der Planung besondere Aufmerksamkeit.
Die Stadt Köln strebt an, Leitysteme durchgehend zu gestalten. Denn: Ist das System
auch nur an einer Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt.
Die Umsetzung dieser Zielsetzungen und des Kriterienkataloges erfordert nicht nur Ko m-
petenz und einen langen Atem, sondern auch entsprechende Ressourcen. Diese gilt es,
Schritt für Schritt aufzubauen.
Anlagen
Anlage 1 Kriterienkatalog inklusive Quartiere
112461 Zeichen
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?
Kriterienkatalog für barrierefreie und
generationengerechte Quartiere
Erarbeitet im Auftrag der Stadt Köln
Dipl.-Geogr. Ursula Mölders
Simon Flick, M. A. Urbane Systeme
Isabel Maniura, M. A. Sozialwissenschaft
Julia Nass, B. A. Sozialwissenschaft
Köln, August 2019
Geschäftsführende
Gesellschafter:
Dipl.-Geogr. Ursula Mölders
Stadt- und Regionalplanerin SRL
Dipl.-Ing. Dominik Geyer
Stadtplaner AK NW, Bauassessor
Stadt- und Regionalplaner SRL
Gesellschafter/Seniorpartner:
Dr. Paul G. Jansen
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Neumarkt 49
50667 Köln
Fon 0221 94072-0
Fax 0221 94072-18
info@stadtplanung-dr-jansen.de
http://www.stadtplanung-dr-
jansen.de/
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 3
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 5
1.1 Inklusive Quartiere als gesamtgesellschaftliche
Zielsetzung der Stadt Köln 5
1.2 Zielsetzung des Kriterienkatalogs 6
1.3 Zielgruppe 7
1.4 Aufbau der Broschüre 7
2 Kriterienkatalog für barrierefreie und
generationengerechte Quartiere 9
2.1 Menschen mit Behinderung sind vielfältig 9
2.2 Kriterien für die infrastrukturelle Ausstattung der
Quartiere 11
2.3 Städtebauliche und stadtgestalterische Kriterien 16
2.4 Kriterien zur Orientierung im öffentlichen Raum 20
2.5 Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung 21
3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den
Kriterienkatalog 24
3.1 Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Planen und
Bauen 24
3.2 Normungen, Richtlinien, Regelwerke 24
3.3 Gestaltungsgrundsätze für barrierefreie und
generationengerechte Quartiere 26
3.4 Grundsätze barrierefreier Partizipation 27
4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle!
Wie inklusiv ist das Quartier?“ 29
4.1 Auswahl der Untersuchungsräume 29
4.2 Bearbeitungsschritte und methodisches Vorgehen 29
4.3 Die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der Beteiligungen 31
4.4 Methodenreflexion zur Beteiligung 34
4.5 Fazit zum Modellprojekt 38
5 Ausblick 39
6 Literatur 40
6.1 Handbücher und Konzepte der Stadt Köln 40
6.2 Ergänzende und weiterführende Literatur 40
7 Anhang 41
4 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentli-
chung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter
Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 5
1 Einführung
1.1 Inklusive Quartiere als
gesamtgesellschaftliche
Zielsetzung der Stadt Köln
Die Stadt Köln hat sich zur Aufgabe ge-
macht, ihre Quartiere barrierefrei und
generationengerecht zu gestalten oder
umzubauen. Alte und Junge, Kranke und
Gesunde, Menschen mit und ohne Behin-
derung, Menschen in unterschiedlichen
Lebenslagen und mit verschiedenen Her-
künften sollen ohne Einschränkungen zu-
sammen leben können. Insbesondere älte-
ren Menschen und Menschen mit Behin-
derung soll ein selbstbestimmtes Leben,
eine aktive gesellschaftliche Teilhabe und
ein langer Verbleib in ihrer vertrauten
Umgebung ermöglicht werden. Ein Wohn-
quartier, das zur Erfüllung dieser Ziele bei-
trägt, wird als inklusives Quartier bezeich-
net. Es bewirkt und verbessert die Chan-
cengleichheit innerhalb der Stadtgesell-
schaft.
Dass eine inklusive Stadt nicht nur für eine
Minderheit von Vorteil ist, belegen die
folgenden Zahlen: In der Stadt Köln lebten
im Jahr 2016 rund 91.310 Personen mit
einer anerkannten Schwerbehinderung.
Dies entspricht über 8 % der gesamten
Einwohnerschaft (Statistisches Jahrbuch
Stadt Köln, 2017). So ist fast jeder zehnte
Kölner Einwohner auf eine barrierefreie
Gestaltung seiner Umwelt zwingend an-
gewiesen. Hinzu kommen noch jene Men-
schen, die keinen Schwerbehindertenaus-
weis beantragt haben, obwohl sie behin-
dert sind, oder die aufgrund zunehmen-
den Alters eingeschränkt sind. Aber auch
viele andere profitieren, wie beispielswei-
se Eltern mit Kindern und Kinderwagen;
auch sie stoßen heute noch auf viele Bar-
rieren in der Stadt.
Eine wesentliche Voraussetzung für die
Teilhabe aller Menschen ist, dass keine
Barrieren vorhanden sind. Barrierefreiheit
bezieht sich dabei zum einen auf die Ge-
staltung der gesamten baulichen Umwelt,
zum anderen auf den Zugang zu Informa-
tion, Kommunikation und Partizipation.
Beides sollte von Menschen mit Behinde-
rung ohne fremde Hilfen genutzt und
wahrgenommen werden können.
Konkret wird Barrierefreiheit nach § 4 des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
folgendermaßen definiert: als barrierefrei
sind bauliche und sonstige Anlagen, Ver-
kehrsmittel, technische Gebrauchsgegen-
stände, Systeme der Informationsverar-
beitung, akustische und visuelle Informa-
tionsquellen und Kommunikationseinrich-
tungen sowie andere gestaltete Lebensbe-
reiche zu bezeichnen, wenn sie für Men-
schen mit Behinderungen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Er-
schwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe auffindbar, zugänglich und verwend-
bar sind. Dazu gehört auch die Gewähr-
leistung der Verständlichkeit und Zugäng-
lichkeit von Informationen (vgl. Behinder-
tengleichstellungsgesetz, § 4).
Insgesamt beschreiben Barrierefreiheit,
Inklusion und Generationengerechtigkeit
gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit
dem Ziel einer bewussten Gesellschaft, die
um sehr unterschiedliche Bedürfnisse ver-
schiedener Zielgruppen weiß, diese in al-
len Planungen und Aktivitäten berücksich-
tigt, im Alltag hilft und Rücksicht übt.
Die Umwelt barrierefrei und inklusiv zu
gestalten, ist eine sehr umfassende Auf-
gabe. Viele Planungsverfahren zeigen je-
doch: Solange sich Stadtplanende, Frei-
raumplanende und die Architektenschaft
noch nicht intensiv mit den Anforderun-
6 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
gen an inklusive Quartiere beschäftigen,
wird die Dimension des Themas oft nicht
erkannt. Dies ist nicht als Vorwurf zu ver-
stehen, sondern als Einladung und Auffor-
derung, sich offen und bewusst allen Be-
langen in der Stadt- und Freiraumplanung
gleichgewichtig zu öffnen.
Um Quartiere inklusiv zu gestalten, steht
die Stadt Köln vor großen Herausforde-
rungen. Denn Lösungen in einer weitge-
hend gebauten Stadt sind oft nicht leicht
zu finden. Die Stadt ist sprichwörtlich vol-
ler Stolpersteine, die für Menschen im
Rollstuhl, mit Gehhilfen oder Kinderwa-
gen, kognitiven Einschränkungen oder
Sehschwächen unüberwindbare Hürden
darstellen.
Durch die Berücksichtigung der Anforde-
rungen an eine inklusive Stadt wird die
gebaute Stadt jedoch lebenswerter für alle
Bewohnerinnen und Bewohner, nicht nur
für Menschen mit Behinderung. Damit
sind barrierefreie und generationenge-
rechte oder inklusive Quartiere ein Ge-
winn für alle!
Inklusive Wohnquartiere zu gestalten, ist
eine wichtige Aufgabe von Rat und Ver-
waltung. Aber auch private Investoren,
Architekten und Planer müssen von der
Notwendigkeit einer barrierefreien bauli-
chen (Um-) Gestaltung überzeugt sein und
entsprechend handeln. Darüber hinaus ist
die gesamte Stadtgesellschaft ebenso wie
freie Träger, Interessenverbände und Initi-
ativen mitverantwortlich, die Lebenswelt
für alle Menschen inklusiv zu gestalten.
1.2 Zielsetzung des
Kriterienkatalogs
Maßgebend und richtungsweisend für die
Gestaltung von barrierefreien Quartieren
sind die Vorgaben auf Bundes- und Lan-
desebene sowie die DIN-Normen. Damit
liegen umfassende, rechtlich bindende
und orientierungsgebende planerische
Grundlagen vor. Darüber hinaus hat die
Stadt Köln eigene Planungsrichtlinien be-
schlossen: 2012 wurden mit dem Planer-
handbuch des Amts für Straßen- und Ver-
kehrstechnik der Stadt Köln konkrete Ziele
und Maßnahmen zum Erreichen von Bar-
rierefreiheit im öffentlichen Straßenraum
beschrieben. Auch im Grünhandbuch des
Amts für Landschaftspflege und Grünflä-
chen der Stadt Köln werden allgemeine
Standards für die Ausgestaltung der Kölner
Grünanlagen und Vorgaben zur barriere-
freien Grüngestaltung definiert. In dem
2018 beschlossenen Gestaltungshandbuch
der Stadt Köln werden für den öffentli-
chen Raum weitere Regelungen für die
barrierefreie Stadt festgelegt.
Wie aber ein generationengerechtes und
barrierefreies Wohnquartier in Gänze und
im Idealfall gestaltet sein soll, hat die Stadt
Köln bisher nicht genauer definiert, weder
für Bestands- noch für Neubauquartiere.
Somit fehlen auf der quartiersbezogenen
Ebene Informationen zu den Bedürfnissen
der betroffenen Menschen und den vor
Ort bestehenden Handlungserfordernis-
sen.
Der hier vorliegende Kriterienkatalog wur-
de auf Grundlage von beispielhaften Ana-
lysen zweier sehr unterschiedlicher Quar-
tiere erarbeitet. Dabei wurden verschie-
dene Gruppen von Betroffenen und Mul-
tiplikatoren intensiv beteiligt. In den hier
vorliegenden Kriterienkatalog sind sowohl
Rechercheergebnisse als auch eigene Er-
hebungen in den beiden Modellquartieren
eingeflossen.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 7
Der Kriterienkatalog bezieht sich auf den
öffentlichen und öffentlich zugänglichen
Raum, nicht aber auf Wohngebäude, pri-
vate Gärten oder Arbeitsstätten. Die for-
mulierten Kriterien setzen sich mit den
Themen Freizeitgestaltung und Einkaufen
sowie Nutzung des öffentlichen Straßen-
raums und der öffentlichen und halböf-
fentlichen Grünflächen genauso wie mit
Mobilität und Verkehr auseinander. Der
Kriterienkatalog soll handlungsleitend sein
für alle Akteurinnen und Akteure, die sich
mit den öffentlichen Räumen in den Quar-
tieren der Stadt beschäftigen.
Bei der Auswertung der Modellanalysen
und vorhandenen Fachliteratur wurde
jedoch schnell klar, dass das Thema fast
unerschöpflich vertieft werden kann. Jede
Einschränkung zieht spezielle Anforderun-
gen an die Gestaltung des öffentlichen
Raums nach sich, die zum Teil den Belan-
gen derjenigen entgegenstehen, die eine
andere Beeinträchtigung haben. Die takti-
len Blindenleitsysteme zeigen das Dilem-
ma: Zum einen macht fast jede Stadt es
anders – trotz angestrebter Vereinheitli-
chung durch Straßen.NRW oder den DIN-
Ausschuss; zum anderen können taktile
Leitsysteme je nach baulicher Ausführung
für mobilitätseingeschränkte Personen
eine Stolperstelle sein. Umso wichtiger ist
es, die Zielgruppen der Personen mit Ein-
schränkungen auf Quartiersebene durch
geeignete barrierefreie Methoden an der
Planung partizipieren zu lassen.
Der Kriterienkatalog ist ein Orientierungs-
handbuch für Planungen und Maßnahmen
auf Quartiersebene und ein wichtiger Bau-
stein auf dem Weg zu einem inklusiven
Quartier. Der Kriterienkatalog gibt somit-
wichtige Hinweise und erhebt keinen An-
spruch auf Vollständigkeit. Insbesondere
beim Thema der barrierefreien Parizipati-
on bestehen oft Optimierungsmöglichkei-
ten.
Es ist und bleibt viel zu tun, um eine um-
fassende barrierefreie Gestaltung aller
gesellschaftlichen Themen und damit die
Ziele der UN Behindertenrechtskonventi-
on zu erreichen.
1.3 Zielgruppe
Der Kriterienkatalog soll zukünftig bei al-
len Planungen auf der Quartiersebene
Anwendung finden. Die Adressaten sind:
Politische Gremien der Stadt Köln
Dienststellen der Stadtverwaltung
Externe Planende in allen relevanten
Fachdisziplinen
Wohnungsunternehmen und Bau-
herrschaften
Sozialraumkoordination und Quar-
tiersmanager/-innen
Alle Interessierten
1.4 Aufbau der Broschüre
Kapitel 2 enthält den eigentlichen Kriteri-
enkatalog. Die Kriterien zur barrierefreien
Partizipation sowie zur baulichen Gestal-
tung des öffentlichen und öffentlich zu-
gänglichen Raums sind nach folgenden
Themenschwerpunkten geordnet:
Kriterien für die infrastrukturelle Aus-
stattung der Quartiere
Städtebauliche und stadtgestalteri-
sche Kriterien
Kriterien zur Orientierung im öffentli-
chen Raum
Kriterien für eine barrierefreie Beteili-
gung
Kapitel 3 umfasst ergänzende Hinweise
und Grundlagen zum Inhalt und zur An-
wendung des Kriterienkatalogs. Es werden
wichtige Vorschriften und rechtliche
Grundlagen vermittelt. In einem Unterab-
schnitt werden die Prinzipien barrierefrei-
er Partizipation in der Stadt Köln erklärt.
8 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
In Kapitel 4 folgt eine Darstellung der
exemplarischen Erhebung der Generatio-
nengerechtigkeit und Barrierefreiheit in
den Wohnquartieren Berliner Straße in
Köln-Mülheim und Kannebäcker-Siedlung
in Köln-Humboldt-Gremberg als Vorberei-
tung für den Kariterienkatalog.
Kapitel 5 endet mit einem Ausblick über
die gewünschte Wirkung des Kriterienka-
talogs. Kapitel 6 stellt weiterführende und
vertiefende Veröffentlichungen zum The-
ma barrierefreie Planung dar.
Der Anhang enthält weitere Materialien
zum Projekt „Siedlung für alle! Wie inklu-
siv ist das Quartier?“. Hierzu gehören ins-
besondere Quartierssteckbriefe der bei-
den Untersuchungsräume sowie Pressebe-
richte über das Projekt und die durchge-
führten Beteiligungen.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 9
2 Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte
Quartiere
Der folgende Kriterienkatalog versteht sich
als allgemeine Grundlage für Planende. Er
umfasst wichtige Bereiche einer inklusiven
und barrierefreien Ausgestaltung von Pla-
nungsprozessen und der Umsetzung von
Planungen im öffentlichen und halböffent-
lichen Raum. Im Katalog sind zum einen
Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung,
zum anderen Kriterien für die Gestaltung
von barrierefreien Quartieren zusammen-
gefasst. Der Katalog ist nach folgenden
Unterpunkten gegliedert: städtebauliche
und gestalterische Kriterien, die Orientie-
rung im öffentlichen Raum sowie die öf-
fentlich zugängliche Infrastruktur.
Als Checkliste konzipiert können sich Pla-
nerinnen und Planer somit Punkt für Punkt
vergewissern, alle wichtigen Aspekte einer
inklusiven Planung berücksichtigt zu ha-
ben.
2.1 Menschen mit Behinderung
sind vielfältig
Wichtig ist, die verschiedenen Arten von
Einschränkungen zu beachten, um zwi-
schen den Bedürfnissen der sehr hetero-
genen Gruppe der Menschen mit Behinde-
rungen unterscheiden zu können. Eine
entsprechende Orientierung liefert der
Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit aus dem Jahr
2016, der eine Zusammenfassung in vier
Gruppen vorsieht:
bewegen:
Einschränkungen der Motorik, Kondition,
Anthropometrie1)
Hier sind Personen zusammengefasst, die
in ihrem motorischen und Bewe-
gungsvermögen eingeschränkt sind,
über keine übliche Anthropometrie
verfügen, zum Beispiel Kinder oder
Kleinwüchsige oder
aufgrund von Alter, Körperkonstituti-
on oder Krankheit über eine schlechte
Kondition verfügen.
Der Handlungsbedarf in der folgenden
Kategorie liegt insbesondere in einem er-
höhten Platzbedarf sowie in der Notwen-
digkeit einer schwellenlosen Erschließung.
Daher werden die Kriterien der
Nutzung von Mobilitätshilfen oder
Rollstühlen sowie das
Mitführen von Kinderwagen oder
sonstigen größeren Gegenständen
noch einmal gesondert dargestellt. Die
Kriterien sind vertiefend auf die Berollbar-
keit sowie schwellen- und stufenlose Er-
schließung im Sinne des Fuß-Rad-Prinzips
ausgerichtet. Hierbei müssen die Anforde-
rungen von rollstuhlfahrenden Personen
gesondert betrachtet werden.
1) Anthropometrie ist die Lehre der Ermittlung und
Anwendung der Maße des menschlichen Körpers.
Sie wird vor allem in der Ergonomie zur Gestaltung
von Arbeitsplätzen, Fahrzeugen, Werkzeugen und
Möbeln gebraucht sowie im Arbeitsschutz zur Fes t-
legung von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Beme s-
sungen von Schutzabdeckungen) oder Abständen
zu gefahrenträchtigen Teilen verwendet.
10 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
sehen:
Einschränkungen der visuellen Wahr-
nehmung
Hier sind Personen zusammengefasst,
deren Sehvermögen erheblich einge-
schränkt ist oder
die über kein Sehvermögen mehr ver-
fügen, also Blinde, ggf. mit Langstock
oder Blindenführhund.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung
spielt der Einsatz von Kontrast und Licht
eine wichtige Rolle. Das Kriterium
berücksichtigt daher, dass die Betroffenen
in ihrer visuellen Wahrnehmung der
Umwelt beschränkt sind, jedoch auf
bestimmte visuelle Reize reagieren
können.
Vollständig oder fast vollständig erblinde-
te Menschen im öffentlichen Raum sind
vor allem von einer taktilen und akusti-
schen Erkennbarkeit bzw. Nutzbarkeit ih-
rer Umwelt abhängig. Die Hilfsmittel Lang-
stock oder Blindenhund werden nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip von Betroffenen zur
Orientierung herangezogen. Die Kriterien
richten sich daher auf die Verwendung
ergänzender Hilfsmittel.
hören:
Einschränkungen der auditiven Wahr-
nehmung
Hier sind Personen zusammengefasst,
deren Hörvermögen erheblich einge-
schränkt ist oder
deren Hörvermögen komplett ausge-
fallen ist.
Personen mit eingeschränktem Hörver-
mögen können sich im Gegensatz zu mo-
torisch und visuell stark eingeschränkten
Personen ungebundener im Raum bewe-
gen. Gleichwohl benötigen sie, ebenfalls
im Rahmen des Zwei-Sinne-Prinzips, eine
stark auf visuelle Reize und Hinweise aus-
gerichtete Wahrnehmung von Informatio-
nen im öffentlichen Raum. Die entspre-
chenden Kriterien beziehen sich, unab-
hängig von eingeschränkter auditiver
Wahrnehmung oder Taubheit, auf visuelle
Hilfestellungen zur Orientierung.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 11
verstehen:
Einschränkungen der Kognition
Hier sind Personen mit
geistiger oder seelischer Behinderung,
Lernbehinderung,
ältere und demenzkranke Menschen
sowie
suchtkranke Menschen
zusammengefasst.
Personen mit kognitiver Einschränkung
sind auf ergänzende Orientierungshilfen
im öffentlichen Raum angewiesen. Die
Umwelt wird von Menschen mit kogniti-
ven Einschränkungen nicht in allgemein
üblicher Weise wahrgenommen. Oft gibt
es Verständnis- bzw. Interpretations-
schwierigkeiten von Situationen. Basis
dieser Kriterien ist die Vereinfachung von
Informationsübermittlung nach dem KISS-
Prinzip. So erhält die Verwendung einfa-
cher bzw. Leichter Sprache sowie die Ver-
wendung ergänzender Bilder, Symbole
und Piktogramme einen zentralen Stel-
lenwert.
2.2 Kriterien für die
infrastrukturelle Ausstattung
der Quartiere
Dem Behindertengleichstellungsgesetz des
Landes NRW entsprechend müssen bei
Einrichtungen und öffentlichen Orten in
einem Quartier die barrierefreie Auffind-
barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für
alle Menschen gleichermaßen sicherge-
stellt werden. Für Einrichtungen außerhalb
des Quartiers sollte ihre Erreichbarkeit mit
dem barrierefreien öffentlichen Perso-
nennahverkehr sichergestellt sein.
A Soziale und wohnortnahe Infrastruk-
tureinrichtungen
Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur sind wichtige „Kristallisati-
onspunkte im Quartier“ (Heidi Sinning; in:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, 2010). Sie tragen we-
sentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei
und sind daher in jeder Quartiersplanung
von Anfang an zu berücksichtigen.
Nahversorgung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
In Köln sichert ein Netz von Geschäftszen-
tren die wohnungsnahe Versorgung mit
Waren und Dienstleistungen. Diese Zen-
tren sind zugleich Mittelpunkte des öffent-
12 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
lichen Lebens und Orte der Kommunikati-
on. Die Stadt Köln verfolgt mit dem Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept das Ziel,
diese Zentren zu sichern und zu stärken.
Eine wohnungsnahe Versorgung ist für
nicht-motorisierte Kölnerinnen und Köl-
ner, insbesondere für Menschen mit Be-
hinderungen und ältere Menschen sehr
wichtig. Ein eigenständiges und selbstbe-
stimmtes Leben ist für sie oftmals nur
dann möglich, wenn die wichtigsten Ein-
richtungen, Waren und Dienstleistungen
in der Nähe vorhanden sind.
„Ob für Eltern mit Kinderwagen, Men-
schen im Rollstuhl oder Seniorinnen und
Senioren – Einkaufen sollte für jeden be-
quem und barrierearm möglich sein.“ So
bewirbt der Handelsverband Deutschland
sein Qualitätszeichen „Generationen-
freundliches Einkaufen“.
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
muss beispielsweise
der Zugang zum Geschäft barrierearm,
das Geschäft gut ausgeleuchtet,
Gänge breit und nicht verstellt,
die Preise und alle Auszeichnungen gut
lesbar und
eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen
vorhanden sein.
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Insbesondere für Menschen mit Behinde-
rungen und ältere Menschen sind Ge-
sundheits- und Pflegeeinrichtungen wich-
tig.
Ärzte und Apotheken sollen daher
zentral im Quartier verortet und zu-
dem gut an den öffentlichen Perso-
nenverkehr angebunden sein.
Bildungseinrichtungen
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Bildungseinrichtungen sind Voraussetzung
für eine Teilhabe am alltäglichen Leben.
Um diese Teilhabe gewährleisten zu
können, gehören elementare Bil-
dungseinrichtungen (Kindergärten und
Grundschulen) in jedes Quartier.
Dasselbe gilt für Stadtteilbibliotheken,
Unterrichtsorte der Volkshochschule
etc.
Sport-, Freizeit- und Kulturangebote
Quelle: Stadt Köln 2018
In inklusiven Quartieren sollen Sport- und
Freizeitangebote angeboten werden. Sie
fördern den Austausch untereinander und
sind somit ein gutes Format, um Respekt
und gegenseitige Rücksichtnahme zu stär-
ken.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 13
Ebenso macht die Möglichkeit der Teilha-
be am kulturellen Leben ein inklusives
Quartier aus.
Die Angebote sind dabei gleicherma-
ßen auf die Interessen und Bedürfnisse
aller Menschen – ob mit oder ohne
Behinderung, unabhängig von Alter,
Bildungsniveau oder Migrationshinter-
grund – abzustimmen. Nur wenn auch
der Zugang für alle gesichert ist, kann
von Inklusion auf ganzer Ebene ge-
sprochen werden.
Zudem ist es wichtig, kostengünstige
oder kostenlose Angebote zu schaffen,
um die Angebote auch für Menschen
mit geringem Einkommen zugänglich
zu gestalten.
Es sollte sowohl inklusive Angebote
geben, die für Menschen mit und ohne
Behinderung gleichermaßen offen ste-
hen und attraktiv sind, als auch Ange-
bote, die auf spezielle Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderungen ange-
passt sind.
Treffpunkte
Inklusiv gestaltete Treffpunkte fördern
den Austausch im Quartier und ermögli-
chen allen Menschen eine gesellschaftli-
che Teilhabe.
Jedes Quartier sollte einen sozialen
Treffpunkt haben, ob Jugend- oder Se-
niorentreff, ob Bürgerzentrum oder
Bürgercafé.
Diese Orte der Begegnung sind den
Gegebenheiten des Quartiers anzupas-
sen. So können in migrantisch gepräg-
ten Quartieren interkulturelle Zentren
oder mehrsprachige Informationen
und Angebote, einen Austausch der
einzelnen Gruppen und die Teilhabe
aller fördern.
B Verkehrsinfrastruktur
Quelle: Handlungskonzept Kölner Behindertenpoli-
tik 2. Folgebericht
Inklusive Quartiere zeichnen sich durch
kurze Wege, eine Stärkung des Fußgänger-
und Radverkehrs sowie den Ausbau des
ÖPNV aus. Gleichzeitig bringt eine Ab-
nahme des motorisierten Individualver-
kehrs vor allem für Menschen mit Behin-
derung, für Kinder und für ältere Men-
schen viele positive Effekte mit sich. So
steigt die Verkehrssicherheit, und es wer-
den Flächen gewonnen, auf denen wieder
ein Stadtteilleben stattfinden kann.
Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruk-
tur ist Voraussetzung für ein möglichst
eigenständiges Leben. Sie sichert nicht nur
die Vernetzung innerhalb des Quartiers,
sondern auch eine Anbindung zu wichti-
gen Infrastruktureinrichtungen in Nach-
barquartieren oder der Gesamtstadt. Ge-
rade für Menschen mit Behinderungen
sind spezielle Einrichtungen und Angebote
oftmals nicht in ihrem Quartier angesie-
delt, sodass zwangsweise weitere Wege
innerhalb der Stadt zurückgelegt werden
müssen.
14 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Öffentlicher Personennahverkehr und
ruhender Verkehr
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Für die Nutzung des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs muss bis zum 01.01.2022
eine vollständige Barrierefreiheit erreicht
sein. Im 2017 beschlossenen 3. Nahver-
kehrsplan Köln sind als grundlegende Vo-
raussetzungen für die Barrierefreiheit im
ÖPNV u. a. aufgeführt:
Kurze, hindernisfreie und übersichtli-
che Wegeverbindungen
Stufenloser Ein- und Ausstieg in bzw.
aus Bussen und Bahnen
Stufenloser Zugang zum Bahn-/Bus-
steig (ggf. per Rampe oder Aufzug)
Wo kein ebenerdiger Zugang zu den
Haltestellen möglich ist, sind Aufzüge
nötig. In einzelnen Fällen werden auch
Rampen eingesetzt, die entsprechend
den geltenden Richtlinien herzustellen
sind.
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen
ergeben:
Zur barrierefreien Nutzbarkeit einer
Haltestelle zählen Sitzmöglichkeiten
und ein Witterungsschutz.
Sauberkeit und Sicherheit durch Be-
leuchtung, Einsehbarkeit sowie Warn-
signale bei Einfahrt des Verkehrsmit-
tels tragen zum Wohlbefinden aller
Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV bei.
Ein barrierefreier öffentlicher Perso-
nenverkehr zeichnet sich auch durch
kurze Taktzeiten aus.
Ruhender Verkehr und Behinderten-
Parkplätze
Von Anfang an sind an den für mobili-
tätseingeschränkte Menschen wichti-
gen Orten ausreichend viele Behinder-
ten-Parkplätze einzuplanen.
Um auf den Gehwegen eine barriere-
freie Mobilität zu gewährleisten, sollen
diese vom ruhenden Verkehr freige-
halten werden. Dies gilt gleichermaßen
für Pkw, Motorräder und Fahrräder.
Hierzu trägt u. a. das Aufstellen und
sinnvolle Platzieren einer ausreichen-
den Zahl von Fahrradabstellanlagen
bei.
C Grünanlagen und Freiflächen
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der
Erholung und wichtige Treffpunkte. Als
„Möglichkeitsräume“ (Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
2010) sind sie von zentraler Bedeutung für
das Miteinander in inklusiven Quartieren.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 15
Neben den sozialen Aspekten spielt auch
die gesundheitliche und stadtklimatische
Wirkung des Grüns eine bedeutende Rolle.
Daher ist es wichtig, dass sie für alle Men-
schen zugänglich und nutzbar sind. Dazu
ist bei der Gestaltung von Grünanlagen
das Kölner Grünhandbuch, insbesondere
Kapitel 4, zu beachten.
Das bedeutet beispielsweise:
Grünanlagen und Freiflächen müssen
mindestens einen barrierefreien Zu-
gang haben.
Die Oberflächengestaltung der Wege
erfolgt eben, erschütterungsarm, be-
rollbar und rutschhemmend. Schotter-
rasen und gebrochenes Naturstein-
pflaster sind nicht barrierefrei und zu
vermeiden.
Wege müssen sich taktil und visuell
von niveaugleichen Funktionsberei-
chen abgrenzen.
Bankstandorte werden außerhalb der
Wegeflächen vorgesehen.
Die Bankstandorte werden mit einem
Material unterpflastert, das sich taktil
und optisch von Wegematerial und
Bank unterscheidet.
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen
ergeben:
Die Grünanlagen und Freiflächen sol-
len im Quartier bzw. vom Quartier aus
fußläufig und barrierefrei erreichbar
sein.
Grünanlagen und Freiflächen sollen
generationenübergreifend und multi-
funktional ausgestattet sein.
Spielplätze
Quelle: Stadt Köln 2018
Die Stadt Köln möchte allen Generationen
ausreichende Bewegungs- und Freizeitan-
gebote bieten. Dazu müssen in allen Stadt-
teilen genügend wohnortnahe Angebote
geschaffen werden. Heute bestehen teil-
weise noch erhebliche Nachholbedarfe,
die auszugleichen sind. Wichtig ist, öffent-
liche Freiräume der Kommunikation und
Begegnung für alle Bürgerinnen und Bür-
ger in einer stark verdichteten Stadt zu
schaffen.
Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Da-
her sollen sie die Möglichkeit des Mitei-
nanderspielens für alle Kinder und Jugend-
liche bieten. Sie sollen so gestaltet sein,
dass sie grundsätzlich von Menschen mit
und ohne Behinderung genutzt werden
können.
Bei der Gestaltung von Spielplätzen sind
die Standards für barrierefreie Spielplätze
(siehe hierzu: Spielplatzbedarfsplanung
2018 der Stadt Köln, insbesondere Kapitel
6) zu beachten.
16 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Dies bedeutet beispielsweise:
Der Zugang zum Spielplatz erfolgt nicht
ausschließlich über Treppen.
Mindestens ein Zugang ist ohne Stufen
sowie taktil und visuell wahrnehmbar
gestaltet.
Bodenbeläge sind erschütterungsarm,
berollbar, eben und rutschhemmend
auszuwählen.
Grundsätzlich sollen Spielgeräte von
Kindern und Jugendlichen mit und oh-
ne Behinderung gemeinsam genutzt
werden können.
2.3 Städtebauliche und
stadtgestalterische Kriterien
A Straßen, Wege und Plätze
Straßen, Wege und Plätze sollen umfas-
send barrierefrei gestaltet sein, um zum
einen die Befahrbarkeit mit Rollstühlen,
Rollatoren oder auch Kinderwagen sicher-
zustellen, und um zum anderen die Orien-
tierung für sehbehinderte und blinde
Menschen zu gewährleisten.
Dazu ist das Gestaltungshandbuch für den
öffentlichen Raum der Stadt Köln zu be-
achten.
Der Stadtraum ist für alle da: Alle Räume
sind barrierefrei zu gestalten.
Das bedeutet beispielsweise:
Gehwege
Quelle: Stadt Köln 2018
Der Gehweg ist von Elementen grundsätz-
lich frei zu halten. Die Positionierung von
notwendigem Mobiliar findet in den dafür
vorgesehenen Möblierungszonen statt.
Dies wird durch die Beachtung insbeson-
dere der entsprechenden Anforderungen
der DIN 18040-3 gewährleistet. Hier ist
u. a. aufgeführt:
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 17
Eine nutzbare Gehwegebreite von
mindestens 2,00 m (1,80 m zuzüglich
0,20 m Sicherheitsraum zur angren-
zenden Bebauung). Hinzu kommt ggf.
noch ein Sicherheitsabstand zur Fahr-
bahn.
Die nutzbare Gehwegebreite muss
stufenlos gestaltet sein.
Gehwege müssen sich taktil und visuell
von niveaugleich angrenzenden Funk-
tionsbereichen abgrenzen.
Gehwegbegrenzungen sollen so gestal-
tet sein, dass sie mit dem Langstock
leicht und sicher wahrgenommen
werden können.
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen
ergeben:
Gehwege sollen gut einsehbar gestal-
tet sein, sodass die Sicht nicht etwa
durch angrenzende Bepflanzung be-
einträchtigt wird.
Markant gestaltete Punkte erleichtern
die Orientierung im öffentlichen Raum.
Großflächige Außenbereiche sollen
bspw. durch optische Gestaltung des
Bodenbelags oder verschiedene Funk-
tionsbereiche für Bewegung und Auf-
enthalt etc. in einzelne Flächenab-
schnitte gegliedert werden, um die
Orientierung insbesondere für blinde
Personen zu verbessern.
Sitz- und Verweilmöglichkeiten
Sitz- und Verweilmöglichkeiten sollen
im öffentlichen Raum in ausreichender
Anzahl vorhanden sein.
B Querungsstellen
Quelle: Stadt Köln 2018
Querungsstellen müssen für Rollstuhl- und
Rollatornutzer und -nutzerinnen ohne be-
sondere Erschwernis nutzbar sein.
Jede Straßenquerung fordert dem blinden
und sehbehinderten Menschen ein
Höchstmaß an Konzentration ab. Daher
erfordert ihre Gestaltung besondere Auf-
merksamkeit für die Belange blinder und
sehbehinderter Menschen.
Dies wird durch die Beachtung insbeson-
dere der entsprechenden Anforderungen
der DIN 18040-3, der DIN 32984 und des
Planerhandbuchs des Amts für Straßen-
und Verkehrstechnik der Stadt Köln ge-
währleistet.
Das bedeutet beispielsweise:
Es ist zwischen gesicherten und unge-
sicherten Querungsstellen zu unter-
scheiden.
Zu den gesicherten Querungsstellen
gehören Fußgängerüberwege (Zebra-
streifen) und Fußgängerfurten (Licht-
signalanlage). Gesicherte Querungs-
stellen sind immer anzuzeigen.
Zu den ungesicherten Querungsstellen
zählen alle Querungen, die weder ei-
nen Zebrastreifen noch eine Lichtsig-
nalanlage aufweisen. Da Fußgänger
und Fußgängerinnen hier oftmals war-
18 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
tepflichtig sind, stellen diese Querun-
gen insbesondere für Blinde und seh-
behinderte Menschen eine große Her-
ausforderung dar und erfordern ein
umsichtiges Verhalten der anderen
Verkehrsteilnehmer und
-teilnehmerinnen. Sie sind deshalb nur
in Ausnahmefällen und auch nur nach
vorheriger Abstimmung mit den Be-
hindertenverbänden anzuzeigen.
An beiden Typen von Querungsstellen
hat der Bordstein grundsätzlich eine
Auftrittshöhe von +3 cm. Dies ist eine
Kompromisslösung, die neben den An-
forderungen der Blinden und Sehbe-
hinderten auch die Anforderungen der
Rollstuhlfahrer berücksichtigt.
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen
ergeben:
Da das Überqueren der Verkehrssträn-
ge – seien es Straßen, Eisenbahn- oder
Straßenbahnstrecken – oftmals mit ei-
ner erheblichen Gefahr für die Passie-
renden einhergeht, ist es wichtig, dass
die Signale unmissverständlich sind.
Querungsstellen müssen eindeutig
auffindbar und sicher nutzbar sein.
Für Blinde und sehbehinderte Men-
schen sind bei Lichtsignalanlagen zu-
sätzliche akustische Signale wichtig.
Geschwindigkeiten und Wartezeiten
müssen an die Bedürfnisse mobilitäts-
eingeschränkter Menschen angepasst
sein.
C Treppen, Rampen und Aufzüge
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Müssen Höhenunterschiede überwunden
werden, müssen die Verbindungen barrie-
refrei gestaltet sein. Treppen sind keine
barrierefreien Verbindungen. Barrierefreie
Verbindungen zur Überwindung von Hö-
henunterschieden sind Rampen und Auf-
zugsanlagen.
Sind Treppen, Rampen oder Aufzugsanla-
gen vorhanden, sollen diese den Anforde-
rungen der DIN 18040-3 bzw. der DIN
18040-1 entsprechend gestaltet sein.
Durch die Beachtung der entsprechenden
Anforderungen sind Treppen für Men-
schen mit begrenzten motorischen Ein-
schränkungen sowie für blinde und seh-
behinderte Menschen barrierefrei nutz-
bar.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 19
Das bedeutet beispielsweise:
Treppen
Treppen müssen gerade Läufe haben.
Beidseitig von Treppenläufen und Zwi-
schenpodesten müssen Handläufe ei-
nen sicheren Halt bieten.
Für sehbehinderte Menschen müssen
die Elemente der Treppe leicht er-
kennbar sein. Dies wird z. B. mit Stu-
fenmarkierungen aus durchgehenden
Streifen erreicht.
Rampen
Die Neigung von Rampenläufen darf
maximal 6 % betragen; eine Quernei-
gung ist unzulässig.
Am Anfang und am Ende der Rampe ist
eine Bewegungsfläche von mindestens
150 cm x150 cm anzuordnen.
Die nutzbare Laufbreite der Rampe
muss mindestens 120 cm betragen.
Die Länge der einzelnen Rampenläufe
darf höchstens 600 cm betragen. Bei
längeren Rampen und bei Richtungs-
änderungen sind Zwischenpodeste mit
einer nutzbaren Länge von mindestens
150 cm erforderlich.
D Temporäre Einrichtungen
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Das Gestaltungshandbuch für den öffent-
lichen Raum der Stadt Köln gibt u. a. vor,
wie Werbeanlagen, Außengastronomie
und Baustellen zu gestalten sind.
Aus gestalterischer Sicht und auch aus
Sicht der Barrierefreiheit sind Werbe-
anlagen so weit wie möglich einzu-
dämmen. Sie sind insbesondere für
Blinde und Sehbehinderte ein gefährli-
ches Hindernis.
Außengastronomie belebt in gewissem
Maß den öffentlichen Raum. Bei der
Anordnung der Außengastronomie
sind aber die Belange insbesondere
der Menschen mit Behinderung zu be-
rücksichtigen. Die nutzbare Gehweg-
breite von 2,00 m darf durch die Au-
ßengastronomie nicht eingeschränkt
werden.
Baustellen stellen für Menschen mit
Behinderung starke Eingriffe in ihre
gewohnten Lebensabläufe dar. Insbe-
sondere für Blinde oder sehbehinderte
Menschen sind Baustellen problema-
tisch. Sie sind häufig unzureichend ge-
sichert und stellen eine Gefahr dar. Er-
forderlich ist daher eine sorgfältige Si-
cherung der Baustelle und eine barrie-
refreie Wegeführung um die Baustelle
herum.
20 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
2.4 Kriterien zur Orientierung im
öffentlichen Raum
A Kontrastreiche Gestaltung und Be-
leuchtung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Bei einer Orientierungsunterstützung im
öffentlichen Raum sind drei Funktionen zu
unterscheiden: Informieren, Führen und
Warnen. Vor allem bei gefährlichen Situa-
tionen muss die Warnfunktion klar und
eindeutig sein.
Kontraste dienen der Unterscheidung von
visuellen Objekten. Die Orientierung im
Raum und die Wahrnehmbarkeit von Ob-
jekten werden erschwert, wenn es an ei-
ner ausreichenden und blendfreien Be-
leuchtung fehlt. So verlieren sich Dinge im
Umfeld bei gleicher Helligkeit und Farbe,
selbst wenn sie sich in ihrer jeweiligen
Form unterscheiden. Ein hoher Kontrast
trägt dazu bei, Objekte zu unterscheiden.
Eine ausreichende Beleuchtung verbessert
nicht nur die Orientierung, sie verhindert
auch Unfälle im öffentlichen Raum. Sie ist
wichtig, um das subjektive Sicherheitsge-
fühl aller Menschen zu verbessern. Gerade
ältere Menschen fühlen sich bei Dunkel-
heit zunehmend unsicher und unwohl.
Eine ausreichende Beleuchtung trägt dazu
bei, dass sie sich freier und selbstständiger
bewegen können.
Das bedeutet beispielsweise:
Straßen und Querungsstellen müssen
ausreichend beleuchtet werden.
Eine gleichmäßige Grundbeleuchtung
soll bei jeder Tageszeit und Witterung
für eine sichere Erkennbarkeit sorgen.
B Hinweisschilder und Informationsta-
feln
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Hinweisschilder und Informationstafeln
sind oft schwer zu verstehen. Um die In-
formationen allen Menschen zugänglich zu
machen, müssen die Bedürfnisse von
Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit
oder Hörbehinderung ebenso beachtet
werden wie die Bedürfnisse von Men-
schen mit kognitiven Einschränkungen.
Die Vermittlung der Informationen sollte
für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-
Sinne-Prinzip).
Das bedeutet beispielsweise:
Visuelle Informationen wie Wegwei-
ser, Übersichtstafeln und Türschilder
sind nach DIN 32975 zu gestalten.
Sind Informationen nur aus kurzer Le-
sedistanz wahrnehmbar, müssen die
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 21
jeweiligen Informationsträger so plat-
ziert und angeordnet sein, dass sie
auch für Menschen mit eingeschränk-
tem Sehvermögen oder für Rollstuhl-
fahrer und -fahrerinnen zugänglich
sind.
Für Menschen mit eingeschränkter
Sehfähigkeit sollen die visuellen Infor-
mationen auch akustisch abrufbar
sein.
Die textlichen Informationen sind
durch Grafiken oder Fotos zu ergän-
zen.
Die Darstellung auf Übersichtskarten
(Stadtpläne etc.) ist durch Fotos zu er-
gänzen. An wichtigen Orte ist zu prü-
fen, ob die Darstellung durch Reliefkar-
ten ergänzt werden kann.
C Leitsysteme
Leitsysteme ermöglichen es blinden und
sehbehinderten Menschen, sich selbstän-
dig im öffentlichen Raum zu bewegen.
Insbesondere Gefahrenstellen und gefähr-
liche Hindernisse sind für blinde und seh-
behinderte Menschen zu sichern.
Ein Bodenleitsystem funktioniert durch
optische und taktile Kontraste. Bodenindi-
katoren bestehen aus Rippen- und Nop-
penplatten. Im Grundsatz gilt: Rippen lei-
ten, Noppen machen aufmerksam.
Zentral ist, die Leitysteme durchgehend zu
gestalten. Ist das System auch nur an einer
Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit
erheblich eingeschränkt.
Taktile Leitsysteme sind nach Vorgaben
der DIN 32984 zu gestalten und umzuset-
zen. Die technischen Anforderungen an
die zu verwendenden Bodenindikatoren
sind im Planerhandbuch des Amts für
Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt
Köln festgelegt.
2.5 Kriterien für eine barrierefreie
Beteiligung
Das Selbstverständnis der Stadt Köln ist,
dass die Belange aller Menschen in der
Stadt bei Planungen ausreichend berück-
sichtigt werden. Bei einer „Siedlung für
alle“ ist nach Möglichkeit auch die Mitwir-
kung und Mitbestimmung der Bewohne-
rinnen und Bewohner zu gewährleisten.
Die Beteiligung an Planungen stärkt den
Zusammenhalt im Quartier. Dieser Zu-
sammenhalt ist insbesondere für Men-
schen mit Behinderung, für Kinder und für
ältere Menschen von großer Bedeutung,
da sie in besonderem Maße auch auf
nachbarschaftliche Hilfen und ein gutes
Miteinander angewiesen sind.
Die Beteiligung sollte durch eine professi-
onelle Begleitung unterstützt werden. Al-
lein auf ehrenamtliches Engagement zu
bauen, überfordert gerade in benachteilig-
ten Sozialräumen die Engagierten. Um
Menschen zu motivieren, sich für ihr Le-
bensumfeld aktiv einzusetzen, ist auch der
Einsatz eines Quartiersmanagements (et-
wa der Sozialraumkoordinatorinnen und
-koordinatoren) zu nutzen. Über diese ist
der Kontakt zu Menschen mit Einschrän-
kungen zu suchen. Eine gezielte Ansprache
von Menschen mit Einschränkungen über
Multiplikatoren, Kontaktpersonen, Be-
treuer oder Einrichtungen ist der beste
Weg.
Bei inklusiven Beteiligungsveranstaltungen
ist es wichtig, sich auf die Bedürfnisse aller
einzustellen. Dadurch wird ermöglicht,
dass auch Menschen mit Behinderungen
und Beeinträchtigungen selbstständig und
ohne fremde Hilfe an planerischen Prozes-
sen teilnehmen können.
Die nachfolgenden Kriterien für barriere-
freie Beteiligungen von Menschen mit
Behinderung auf Quartiersebene sind eine
22 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Sammlung von Erfahrungen aus dem Mo-
dellprojekt sowie von Hinweisen des Pari-
tätischen Wohlfahrtsverbands Nordrhein-
Westfalen (vgl. Der Barriere-Checker: Ver-
anstaltungen barrierefrei planen, Der Pari-
tätische Wohlfahrtsverband, November
2013). Die Ausführungen beziehen sich
grundsätzlich auf jede Form der Vor-Ort-
Beteiligung.
Die Umsetzung dieses umfangreichen Kri-
terienkatalogs wird nicht bei jeder Beteili-
gungsveranstaltung möglich sein. Wer
jedoch eine wirklich barrierefreie Beteili-
gungsveranstaltung durchführen möchte,
findet hier wertvolle Hinweise, wie umfas-
send die Aufgabe ist.
A Ankündigung und Einladungen zu Be-
teiligungsveranstaltungen
Alle Schriftstücke sollen durchgehend
barrierefrei gestaltet werden, insbe-
sondere im Hinblick auf Schrift, Farb-
wahl und Kontrast.
Einladungen und Ankündigungen sol-
len in einfacher Sprache formuliert
werden.
Ebenso sollen sie eine darstellende
und eine als Text ausformulierte Weg-
beschreibung zum Beteiligungsort be-
inhalten.
Einladungen und Ankündigungen sol-
len auf die Möglichkeit der Anwesen-
heit von Schrift- und Gebärdensprach-
dolmetscher und -dolmetscherinnen
und das Vorhandensein von Höranla-
gen hinweisen.
Gegebenenfalls ist eine simultane
Übersetzung in Leichte Sprache anzu-
bieten.
Die Kontaktdaten des Veranstalters
sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
(telefonisch, schriftlich) bereitzustel-
len.
Zur gezielten Beteiligung von Men-
schen mit Behinderung empfiehlt es
sich, Multiplikatoren und Kontaktper-
sonen schon bei der Bewerbung einer
Veranstaltung einzubeziehen.
Barrierefreie Vor-Ort-Beteiligungen
sind ausdrücklich als solche zu bewer-
ben.
Die zur Planung stehenden Maßnah-
men sind konkret zu benennen.
Auch eine Bewerbung im Internet
muss barrierefrei gestaltet sein.
B Veranstaltungsort
Quelle: Stadt Köln 2018
Der Veranstaltungsort sollte barriere-
frei auffindbar und zugänglich sein.
Der Veranstaltungsort sollte innerhalb
des Quartiers liegen, in dem die zu be-
planenden Maßnahmen und Themen
verortet sind, und ein bekannter Treff-
punkt sein.
In der Nähe des Veranstaltungsorts
sollen ausreichend Parkplätze für
Menschen mit Behinderung zur Verfü-
gung stehen.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 23
Eine barrierefreie Anbindung zur
nächsten barrierefreien ÖPNV-
Haltestelle soll gegeben sein.
Wichtige Stationen, Ausstattungsele-
mente und Servicestationen sollen
ausgeschildert werden. Die Beschilde-
rung sollte nicht nur in Textform erfol-
gen, sondern auch durch Symbole/
Piktogramme unterstützt werden.
Im Eingangsbereich sollte ein kompe-
tenter Ansprechpartner bzw. eine
kompetente Ansprechpartnerin bereit
stehen, die Hilfestellungen anbietet.
Für Menschen mit Hörbehinderung
sollten im Bereich der Gebärden-
sprachdolmetscher und
-dolmetscherinnen Sitzplätze reser-
viert werden. Ebenso sollen für alle
Menschen mit Beeinträchtigungen
Sitzbereiche freigehalten werden, an
denen sie ausreichende Sicht- und Be-
wegungsfreiheit haben.
An Arbeitstischen soll ausreichend
Platz für rollstuhlfahrende Personen
vorhanden sein.
Es sollen barrierefreie Toiletten vor-
handen sein.
Auf Wunsch ist ein Begleit- oder Ab-
holdienst anzubieten.
Alle Anforderungen sollen auch bei Betei-
lungsveranstaltungen im Freien (Rund-
gänge, Ortsbesichtigungen etc.) beachtet
werden.
C Redebeiträge, Präsentationen und Ma-
terialien
Bei allen Präsentationen und Materia-
lien sollen die Vorgaben barrierefreier
visueller Gestaltung berücksichtigt
werden.
Auf Wunsch sollen Präsentationen und
Materialien den Teilnehmern und Teil-
nehmerinnen bereits vor der Veran-
staltung zur Verfügung gestellt wer-
den.
Alle Inhalte sollen in möglichst einfa-
cher Sprache formuliert werden.
Bei Bedarf sollen die wesentlichen In-
halte auch in Leichte Sprache über-
setzt werden.
D Durchführung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Während der Beteiligung sollte das
Zuwortkommen von Menschen mit
Behinderung sichergestellt werden.
Für Personen, die mit der Teilnahme
an einer öffentlichen Veranstaltung
überfordert sind, sollen separate Ver-
anstaltungen angeboten werden. Auf-
suchende Beteiligung nimmt einen ho-
hen Stellenwert ein.
Auch bei der Durchführung der Veran-
staltung kann es mitunter sinnvoll sein,
Personen, die zu den im Wohnquartier
lebenden Menschen mit Behinderung
engeren Kontakt haben, einzubezie-
hen.
Gespräche mit Teilnehmenden auf
Augenhöhe stärken das Miteinander.
24 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den Kriterienkatalog
3.1 Rechtliche Grundlagen zur
Barrierefreiheit im Planen und
Bauen
Die Forderung nach Inklusion in den Le-
bensbereichen Wohnen, Arbeiten und
gesellschaftliche Teilhabe ist in den ver-
gangenen Jahrzehnten politisch, gesell-
schaftlich und gesetzlich immer stärker
verankert worden.
Die Aufnahme des Benachteiligungsver-
bots in das deutsche Grundgesetz Artikel 3
Absatz 3 im Jahr 1994 gilt als wichtigster
grundlegender Schritt der Gleichstellungs-
bewegung behinderter Menschen. Auf
Grundlage dessen wurden verschiedene
nachfolgende Gesetze und Gesetzesände-
rungen erarbeitet.
Insbesondere gilt aber das Übereinkom-
men der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderung
(kurz: UN-BRK) als wichtiger Meilenstein
und ist Grundlage für viele darauf aufbau-
ende Gesetze. Seit März 2009 ist diese
Konvention auch in Deutschland ratifiziert.
Neben dem Schutz vor Benachteiligung
wird die „volle und wirksame Teilhabe an
der Gesellschaft und die Einbeziehung in
die Gesellschaft“ (UN-BRK, 2009, Artikel 3)
als leitendes Prinzip festgesetzt. In den
Artikeln 9 und 20 des Übereinkommens
werden die Ansprüche an öffentliche Ge-
bäude und Infrastrukturen bestimmt.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderung hat die Bun-
desregierung im Jahr 2011 einen nationa-
len Aktionsplan erarbeitet. Im Dezember
2016 wurde die Novellierung des 2002 in
Kraft getretenen Behindertengleichstel-
lungsgesetzes des Bundes verabschiedet.
Kernanliegen des Behindertengleichstel-
lungsgesetzes ist eine umfassend verstan-
dene Barrierefreiheit (vgl. Behinderten-
gleichstellungsgesetz des Bundes, 2016).
Seit 2017 tritt stufenweise das Bundes-
teilhabegesetz in Kraft, mit dem eine bes-
sere Nutzerorientierung und Zugänglich-
keit sowie eine höhere Effizienz der deut-
schen Eingliederungshilfe erreicht werden
soll.
In Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar
2004 das Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung. Es regelt
ebenso wie das Bundesgesetz Fragen der
Barrierefreiheit in den Bereichen Bau,
Infrastruktur, die Verwendung der Gebär-
densprache sowie der Leichten Sprache
und setzt die Erreichung von Barrierefrei-
heit als zentrales Ziel um (vgl. Behinder-
tengleichstellungsgesetz NRW, §§ 1, 4).
Die Landesbauordnung 2018 – BauO NRW
2018 enthält eine Vielzahl von Festlegun-
gen zur Barrierefreiheit. So werden unter
anderem Mindestanforderungen an Trep-
pen, Aufzüge, Wohnungen und öffentlich
zugängliche bauliche Anlagen formuliert.
3.2 Normungen, Richtlinien,
Regelwerke
Zur Umsetzung der gleichberechtigten
Teilhabe am öffentlichen Leben geben die
DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke
wichtige Orientierung und legen Grund-
sätze fest.
Das Deutsche Institut für Normung e. V.
gibt als zentrale Institution den Anstoß zur
Organisation, Steuerung und Moderation
von Normung und Standardisierung. Dem
Beuth Verlag unterliegt die Veröffentli-
chung dieser Normen, die dem Urheber-
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 25
recht unterliegen und die nicht ohne vor-
herige Genehmigung anderweitig veröf-
fentlicht werden dürfen. Dabei stehen die
durch das Institut formulierten Normen,
Richtlinien und Empfehlungen grundsätz-
lich jedermann zur Anwendung frei und
beziehen sich auf den aktuellen Stand der
Technik. Sie erhalten ihre Rechtsverbind-
lichkeit durch die Bezugnahme oder Ein-
führung in Gesetze und Verordnungen der
jeweiligen Bundesländer, beispielsweise in
Form von Technischen Bestimmungen
(vgl. Bundeskompetenzzentrum Barriere-
freiheit e. V., 2012 bis 2018;
http://www.wegweiser-
barrierefreiheit.de, letzter Zugriff:
09.07.2018).
Die folgenden Ausführungen zum barriere-
freien Bauen, insbesondere im Rahmen
des Kriterienkatalogs, beziehen sich auf
die Ausführungen der DIN-Vorschriften
des Deutschen Instituts für Normung e. V.
im Beuth Verlag. Der Kriterienkatalog stellt
die Vorgaben in zusammengefasster Form
dar und ersetzt keinesfalls die detaillierten
Ausführungen.
DIN-Normen
Die DIN-Norm 18040 Barrierefreies Bauen
unterteilt sich in drei Bereiche, von denen
sich zwei auf die Gestaltung öffentlicher
und öffentlich zugänglicher Anlagen be-
ziehen: die Planungsgrundlagen für öffent-
lich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1)
und für den öffentlichen Verkehrs- und
Freiraum (DIN 18040-3). Bei Planungen im
öffentlichen Raum sind diese zu beachten.
Ebenfalls müssen für die barrierefreie Ge-
staltung des öffentlichen Raums die DIN
32975:2009-12 zur Gestaltung visueller
Informationen im öffentlichen Raum zur
barrierefreien Nutzung und die E DIN
32984:2018-06 (Norm-Entwurf) für Boden-
indikatoren im öffentlichen Raum heran-
gezogen werden. Beide Normen sind pri-
mär auf die Bedürfnisse von Menschen
mit Seheinschränkung oder Sehbehinde-
rung ausgerichtet.
Weitere wichtige DIN-Normen sind (Aus-
wahl):
DIN 1450:2013-04 Schriften – Leser-
lichkeit
DIN 13201:2016-06 Straßenbeleuch-
tung
DIN 18040-2:2011-09 Barrierefreies
Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2:
Wohnungen
DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen
– Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
DIN 32975:2009-12 Gestaltung visuel-
ler Informationen im öffentlichen
Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32976:2007-08 Blindenschrift –
Anforderungen und Maße
E DIN 32984:2018-06 (Norm-Entwurf)
Bodenindikatoren im öffentlichen
Raum
DIN 32986:2015-01 Taktile Schriften –
Anforderung an die Darstellung und
Anbringung von Braille- und erhabe-
ner Profilschrift
DIN EN 81-70:2018-07 Sicherheitsre-
geln für die Konstruktion und den Ein-
bau von Aufzügen – Besondere An-
wendungen für Personen- und Las-
tenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit
von Aufzügen für Personen einschließ-
lich Personen mit Behinderungen
DIN 67523:2010-06 Beleuchtung von
Fußgängerüberwegen (Zeichen 293
StVO) mit Zusatzbeleuchtung
DIN 67524-1:2017-11 Beleuchtung
von Straßentunneln und Unterfüh-
rungen
DIN 67528:2018-04 Beleuchtung von
öffentlichen Parkbauten und öffentli-
chen Parkplätzen
26 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
3.3 Gestaltungsgrundsätze für
barrierefreie und
generationengerechte
Quartiere
Bei der Planung und Gestaltung von öf-
fentlichen und halböffentlichen Räumen
gilt es, grundsätzliche Regeln einzuhalten.
Die wichtigsten drei Prinzipien sind:
Zwei-Sinne-Prinzip
Das Prinzip einfacher Sprache
Fuß-Rad-Prinzip
Diese werden durch weitere Planungs-
grundsätze ergänzt.
Zwei-Sinne-Prinzip
Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges
Prinzip der barrierefreien Gestaltung von
Einrichtungen und Informationssystemen.
Nach diesem Prinzip müssen mindestens
zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und
Tasten“ angesprochen werden. Je nach Art
der Behinderung ist dabei auf unterschied-
liche Gestaltungsformen zu achten, damit
die Information mindestens mit einem
Sinn erfasst werden kann. Beispielhaft
seien genannt:
Sehbehinderte Menschen benötigen
eine kontrastreiche, optische, wenn
möglich auch akustische und taktile
Erfassbarkeit.
Für Blinde ist eine akustische oder
taktile Erfassbarkeit essenziell.
Für Gehörlose ist eine kontrastreiche
und optische Erfassbarkeit erforder-
lich.
Für Schwerhörige sind eine kontrast-
reiche optische Erfassbarkeit und
technische Hörhilfen erforderlich.
Sehbehinderte und blinde Menschen be-
nötigen zur Orientierung drei Grundinfor-
mationen: „Gehe“, „Achtung“, „Stopp“.
Diese können durch in der Regel vorhan-
dene Mauern, Kanten, Borde oder Grenz-
linien gegeben werden. An lückenhaften
Stellen oder durch Straßenverkehr gepräg-
ten Gehwegen sollten diese Funktionen
durch kontrastreich gestaltete Bodenindi-
katoren sowie besondere Bordgestaltun-
gen übernommen werden. Taktile Elemen-
te kommen jedoch nur dort zum Einsatz,
wo ein gefahrloser Aufenthalt möglich ist.
Das Prinzip einfacher Sprache
Auch KISS-Prinzip genannt. Kiss steht da-
bei in Englisch für „keep it short and simp-
le“. Das bedeutet, dass eine Information
einfach und verständlich zu erfassen sein
muss. Dabei spielt eine einfache bzw. die
Leichte Sprache eine wichtige Rolle. Es ist
auch immer zu überprüfen, ob die Infor-
mation besser durch Symbole, Bilder oder
Fotos übermittelt werden kann.
Fuß-Rad-Prinzip
Das Fuß-Rad-Prinzip bedeutet: Die Berei-
che, die zu Fuß erreichbar sind, müssen
stufen- und schwellenfrei sowie ohne
fremde Hilfe rollend erreichbar sein.
An dieser Stelle zeigt sich, dass das Über-
einanderbringen unterschiedlicher Belan-
ge einer sensiblen Abstimmung bedarf: die
nach dem Prinzip der zwei Sinne erforder-
lichen taktil erfassbaren Kanten sind mit
dem Erfordernis möglichst geringer Hö-
henunterschiede zwischen einzelnen Ver-
kehrsflächen des Fuß-Rad-Prinzips in Ein-
klang zu bringen.
Weitere Planungsgrundsätze
Für Rollstuhlfahrende sowie Personen
mit Gehhilfen und Kinderwagen sind
ausreichende Bewegungsflächen zu
schaffen. Hierzu sind breite Türen,
stufen- und schwellenlose Zugänge
sowie gut berollbare Bodenbeläge zu
verwenden. Als Wendemöglichkeiten,
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 27
Ruheflächen und Verweilplätze ist ei-
ne Bewegungsfläche von
150 x 150 cm grundsätzlich empfeh-
lenswert.
Bewegbarkeit und Halt mit geringem
Kraftaufwand sind sicherzustellen:
Personen mit geringer Kraft oder mit
Einschränkungen in der Greiffähigkeit
benötigen Türen und Bedienelemen-
te, die mit geringem Kraftaufwand
nutzbar sind. Auch greifbare Handläu-
fe zur Stabilisierung der eigenen
Bewegung sind entscheidend für das
persönliche Sicherheitsgefühl.
Kontrastreiche Informationen und
blendfreie Beleuchtung müssen si-
chergestellt sein: Personen mit Seh-
behinderung sind auf eine kontrast-
reiche Gestaltung von Informationen
sowie eine ausreichend blendfreie Be-
leuchtung angewiesen. Auch ist eine
möglichst große Gestaltungsgröße zu
wählen.
Eine gute Raumakustik, schnell auf-
findbare und gut lesbare Informatio-
nen sowie ggf. technische Hilfen sind
für hörbehinderte Personen von Be-
deutung, denn sie sichern die Orien-
tierung.
3.4 Grundsätze barrierefreier
Partizipation
Eine wesentliche Voraussetzung auf dem
Weg zu einer barrierefreien und generati-
onengerechten Stadt ist die umfassende
Beteiligung von Menschen mit Behinde-
rung sowie ihren Interessensvertretungen.
Ziel muss sein, dass jeder Mensch die
Möglichkeit erhält, seine Belange bei der
Gestaltung seiner Umwelt aktiv und selb-
ständig einzubringen. Jeder Mensch muss
seine Interessen gleichberechtigt in den
Prozessen von Planung und Gestaltung
vertreten können. Mit dem Kriterienkata-
log sollen auch die Grundsätze einer barri-
erefreien Partizipation für Köln bestimmt
werden:
Alle Menschen in der Stadt Köln sollen
gemäß ihrer persönlichen Vorausset-
zungen aktiv zur Partizipation moti-
viert und bei ihren Beteiligungsinte-
ressen unterstützt werden.
Alle Menschen in der Stadt Köln sollen
mittels einer inklusiven Kultur und ei-
nes diskriminierungssensiblen Be-
wusstseins zu Partizipation ermutigt
werden.
Alle Menschen in der Stadt Köln sollen
durch eine barrierefreie Umweltge-
staltung bei der eigenaktiven Beteili-
gung unterstützt werden.
Diese Unterstützung in möglichst großem
Umfang zu gewährleisten, ist Aufgabe der
Fachstelle Behindertenpolitik.
Barrierefreie Partizipation für die Be-
troffenen
Eine rechtzeitige Beteiligung der Betroffe-
nen führt zu einer umfassenden und ziel-
führenden Planung und damit zu einer
hohen Nutzerzufriedenheit. Das ist ein
zentrales Ergebnis aus dem Modellprojekt
„Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das
Quartier?“. Das direkte Gespräch mit
28 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Menschen mit Einschränkungen und die
aktive Beobachtung ihres Agierens und
ihres Aufenthalts im öffentlichen Raum
trägt zu einer ausreichend genauen Ein-
schätzung der jeweiligen Planungsanfor-
derungen bei. Durch die frühzeitige Betei-
ligung können bedarfsgerechte Lösungen
gefunden werden.
Bei den offenen Beteiligungsveranstaltun-
gen im Vorfeld oder parallel zu Planungen,
die zu vielen stadt- und freiraumplaneri-
schen Projekten durchgeführt werden, ist
sicherzustellen, dass Menschen mit Ein-
schränkungen die Veranstaltung besuchen
können. Damit für Menschen mit Behinde-
rung eine solche Teilhabe gelingen kann,
muss das Beteiligungsverfahren umfas-
send barrierefrei gestaltet sein. Veran-
schaulichungsmaterialien, wie zum Bei-
spiel Präsentationen und Plakate, sind so
zu gestalten, dass sie den Anforderungen
an Barrierefreiheit gerecht werden.
Die Erfahrungen des Modellprojekts ha-
ben gezeigt, dass es sich empfiehlt, dieje-
nigen Personengruppen, für die eine si-
multane Unterstützung im Rahmen einer
öffentlichen Veranstaltung nicht sinnvoll
ist, separat zu beteiligen. Dies ist bei-
spielsweise dann der Fall, wenn Personen
kognitive Beeinträchtigungen haben. Auch
die individuelle Beteiligung in einem ver-
trauten Umfeld kann für einzelne Gruppen
eine bessere Teilhabe sichern. Hier kön-
nen Betreuerinnen und Betreuer einbezo-
gen werden, um die aktive Partizipation zu
unterstützen. Ziel ist es, dass die Teilneh-
menden den Mut entwickeln, sich einzu-
bringen. Es ist mit den Betreuenden abzu-
stimmen, welche Rolle sie innerhalb der
Gesprächssituation einnehmen sollen.
Darüber hinaus muss beachtet werden,
dass für die Teilnahme an großen öffentli-
chen Veranstaltungen die Bereitschaft der
zu Beteiligenden vorhanden sein muss,
sich in großen Gremien mitzuteilen. Dieses
Selbstbewusstsein bringt nicht jede Person
automatisch mit, unabhängig von beglei-
tender persönlicher Einschränkung.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 29
4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle! Wie
inklusiv ist das Quartier?“
4.1 Auswahl der
Untersuchungsräume
Für die exemplarische Erhebung der Gene-
rationengerechtigkeit und Barrierefreiheit
hat die Fachstelle Behindertenpolitik zwei
Wohnquartiere ausgewählt:
die Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil
Humboldt-Gremberg und die Berliner
Straße im Stadtteil Mülheim.
Die beiden Wohnquartiere liegen inner-
halb des Programmgebiets von „Starke
Veedel – starkes Köln“. Es wurden be-
wusst zwei sehr unterschiedlich struktu-
rierte Quartiere ausgewählt:
Die Kannebäcker-Siedlung ist in den Jah-
ren 1967 bis 1970 gebaut worden und
befindet sich zu großen Teilen im Eigen-
tum der GAG Immobilien AG. Die Siedlung
dient ausschließlich dem Wohnen.
Das zweite Quartier liegt zu beiden Seiten
der Berliner Straße in Mülheim-Nord. Ein
größerer Teil der Häuser ist in den Jahren
um 1870 gebaut worden. Die Hacketäuer-
siedlung im Nordwesten des Quartiers
wurde in den Jahren 1968 bis 1971 erbaut
und befindet sich ebenfalls im Eigentum
der GAG Immobilien AG. Ansonsten über-
wiegt Einzeleigentum. Die Nutzung im
Gebiet ist gemischt: Neben dem Wohnen
finden sich auch einzelne Gewerbebetrie-
be, Einrichtungen der sozialen Infrastruk-
tur und vor allem entlang der Berliner
Straße Einzelhandelsgeschäfte. Das Ange-
bot an Versorgungseinrichtungen und
sonstiger Infrastruktur erfüllt den Versor-
gungsauftrag eines Stadtteilzentrums.
4.2 Bearbeitungsschritte und
methodisches Vorgehen
Das Modellprojekt setzt auf einen partizi-
pativen Prozess. In einem ersten Schritt
wurden Gespräche mit den Sozialraumko-
ordinatorinnen und -koordinatoren sowie
Vertretern sozialer Einrichtungen und In-
stitutionen geführt, sodass die Sicht der
Betreuenden, Einrichtungen, Initiativen
bzw. allderjenigen, die tagtäglich mittelbar
mit den Einschränkungen in Kontakt
kommen, in die Ergebnisse einfließen.
Im zweiten Schritt erfolgte die Befragung
und Beteiligung der Anwohnerinnen und
Anwohner. Betroffene sollten selbst dar-
stellen, welche Barrieren ihren Alltag be-
einträchtigen und eine volle gesellschaftli-
che Teilhabe einschränken.
Im dritten Schritt wurden die Vor-Ort-
Erhebungen durch wissenschaftliche Er-
kenntnisse ergänzt.
In beiden Quartieren hat Stadt- und Regi-
onalplanung Dr. Jansen zunächst Einrich-
tungen erfasst, in denen Menschen mit
Behinderungen oder Einschränkungen
leben oder die sie zu Freizeitzwecken etc.
besuchen. In einem ersten Auftaktge-
spräch mit Fachleuten, Sozialraumkoordi-
natoren, Einrichtungsleitungen und Be-
treuenden wurde die passende Beteili-
gungsmethode erarbeitet. Gemeinsam
haben die Teilnehmenden entschieden,
welche Zielgruppe beteiligt werden soll.
Dabei einigten sich die Teilnehmenden
darauf, in den zwei unterschiedlichen
Quartieren unterschiedliche Formen der
Beteiligung anzuwenden, um diese im
Nachhinein vergleichen und für zukünftige
Vorhaben angemessene Beteiligungsfor-
30 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
men auswählen zu können. Während man
in Humboldt-Gremberg eher auf eine brei-
te Beteiligung aller Anwohnerinnen und
Anwohner setzte, wurden in Mülheim-
Nord mit Hilfe ausgewählter Multiplikato-
ren gezielt Menschen mit Behinderung
angesprochen.
In der Kannebäcker-Siedlung erfolgten
eine breite Öffentlichkeitsarbeit und die
Information der Bewohnerinnen und Be-
wohner mit Plakaten, Flyern und Informa-
tionen durch Aushang oder Briefeinwurf.
Im Quartier Berliner Straße in Mülheim-
Nord sprachen Multiplikatoren die zu Be-
teiligenden an.
Parallel zum Projekt „Siedlung für alle!
Wie inklusiv ist das Quartier?“ fanden wei-
tere Beteiligungen in der Kannebäcker-
Siedlung statt: So führte die Technische
Hochschule Köln im Auftrag der GAG Im-
mobilien AG eine Bewohnerbefragung
durch. Diese umfasste auch Fragen zur
Barrierefreiheit und Generationengerech-
tigkeit im Quartier. Es wurde die Bereit-
schaft abgefragt, sich vertiefend mit die-
sen Themen auseinanderzusetzen und
zudem für das Projekt geworben. Auch das
Kölner Grünflächenamt führte im Projekt-
zeitraum eine Beteiligung zur Umgestal-
tung des Grünzugs an der Westerwald-
straße durch.
Für die Beteiligung im Projekt „Siedlung
für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“
wurden folgende Methoden ausgewählt:
Problemzentrierte Diskussionen und teil-
nehmende Beobachtung in der
Kannebäcker-Siedlung
Beteiligung in Form aktiver Ansprache
von Besuchenden des Wochenmarkts,
Ansprache von Personen mit Rollato-
ren und Kinderwagen sowie mit er-
kennbaren Einschränkungen
Öffentliche Bewerbung der Stadt-
teilspaziergänge mit anschließenden
Diskussionsrunden an zentralen Treff-
punkten im Quartier, Einladung durch
persönliche Einladungsflyer aller
Haushalte
Beteiligungsveranstaltung mit Ergeb-
nispräsentation
Problemzentrierte Interviews und teil-
nehmende Beobachtung an der
Berliner Straße
Gesprächsrunde mit gemeinsamem
Rundgang von Bewohnerinnen und
Bewohnern eines Alten- und Behin-
dertenwohnheims
Stadtteilspaziergang mit gezielt ange-
sprochenen bewegungsbehinderten
Anwohnerinnen und Anwohnern
Stadtteilspaziergang mit gehörlosen
und teilweise auch kognitiv beein-
trächtigten Anwohnenden, vermittelt
über eine Betreuungseinrichtung für
Gehörlose
Öffentlichkeitsveranstaltung für die
Teilnehmenden der Quartiersrund-
gänge sowie für interessierte Anwoh-
nende und Stadtteilakteure
Spielplatzbesuch mit Kindern und Ju-
gendlichen mit kognitiven Einschrän-
kungen, vermittelt über eine Betreu-
ungseinrichtung
Die Ergebnisse sind in den Kriterienkatalog
eingeflossen.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 31
Abbildung 1: Geplanter Quartiersrundgang in der Kannebäcker-Siedlung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018
Bei einem Mieterfest der GAG Immobilien
AG in der Kannebäcker-Siedlung und bei
einer Stadtteilkonferenz in Mülheim-Nord
wurden Ergebnisse vorgestellt und disku-
tiert, wie die Anwendung des Kriterienka-
talogs erfolgen und das Einhalten der Kri-
terien kontrolliert werden kann.
4.3 Die wichtigsten inhaltlichen
Ergebnisse der Beteiligungen
In der Kannebäcker-Siedlung wurden die
Wegeführung und die Beschaffenheit der
Gehwege bemängelt. Zahlreiche Uneben-
heiten, lose Bodenplatten und beschädig-
te Stellen im Bodenbelag wie Löcher be-
reiten Probleme. Nahezu jeder Teilneh-
mende, unabhängig davon, ob mobilitäts-
eingeschränkt oder nicht, erzählte von
Stürzen im Bekanntenkreis. Fehlende
Bordsteinabsenkungen stellen insbeson-
dere ältere Menschen mit Rollatoren, aber
auch Rollstuhlfahrende sowie Personen
mit Kinderwagen vor große Herausforde-
rungen. Teilweise stehen Wege im Park
innerhalb der Siedlung bei Regen komplett
unter Wasser. Der aktuelle Zustand dieser
Grünachse und die fehlenden Sitzmöglich-
keiten bieten keine ausreichende Aufent-
haltsqualität.
„Nachts sind die Wege so schlecht be-
leuchtet, dass ich mich nicht mehr al-
leine vor die Tür traue.“
Anwohnerin über die Beleuchtungssi-
tuation im Quartier
Vielfach kritisiert wurde die Beleuchtungs-
situation. Dies sorgt nicht nur für ein Unsi-
cherheitsempfinden, sondern erhöht auch
das Sturzrisiko.
Jedoch sind es nicht nur bauliche oder
stadtplanerische Mängel, die erfasst wur-
den. Auch die fehlende Rücksichtnahme
32 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
anderer Bewohnerinnen und Bewohner
sowie der Besucherschaft im Quartier wird
kritisiert. Durch parkende Fahrzeuge blo-
ckierte Übergänge, zugeparkte Gehwege
und weitere rücksichtslose Verhaltenswei-
sen im Siedlungsgebiet erschweren oft-
mals die Bewegungsmöglichkeiten im
Quartier. Auch Geschwindigkeitsüber-
schreitungen bergen ein hohes Risiko.
„Oft fahre ich auf gut Glück los und
hoffe, dass ich am Ende des Wegs
weiter komme.“
Rollstuhlfahrender Teilnehmer
Die Einrichtung eines informellen Treff-
punkts im Gebiet der Kannebäcker-Sied-
lung war ein wichtiges Anliegen der Be-
wohnerschaft. Gerade für Menschen mit
eingeschränkter Teilhabe sind niedrig-
schwellige Treffpunkte wichtig, um Infor-
mationen und Kontakte zu erhalten.
Als weitere Probleme wurden benannt:
Mangel an Behinderten-Parkplätzen
Anordnung von Parkplätzen, sodass
dort abgestellte Fahrzeuge in die
Gehwege hineinragen
Zu schmale Fußwege und Durchwe-
gungen
Fehlen eines stufenlosen bzw. barrie-
rearmen Einstiegs in Straßenbahnen
und Busse
Zu schmale Haltestellenbereiche
Fehlende Aufzüge sowie Wind- und
Wetterschutzvorrichtungen an Halte-
stellen
Zu kurze Ampel-Grünphasen
Sturzrisiko durch Baumwurzeln
Fehlende Querungsmöglichkeiten
Erreichbarkeit von Müllstandorten
Angsträume durch ungepflegte Grün-
flächen
Zu kleine Hausnummern
Schlecht lesbare, zu kleine oder ver-
schmutzte Schilder
Fehlende Sauberkeit
Schwer erreichbare Einkaufsläden,
Barrieren in den Läden
Fehlende Information zur Barriere-
freiheit von Festen oder anderen
Quartiersveranstaltungen
Im Rahmen der im Umfeld der Berliner
Straße durchgeführten Beteiligungsaktio-
nen nannten, demonstrierten und bemän-
gelten die Teilnehmenden zahlreiche As-
pekte im Straßenraum. Viele Barrieren im
Alltag gehen nicht auf bauliche oder
stadtplanerische Fehlplanungen zurück,
sondern sind durch fehlende Rücksicht-
nahme von Bewohner- und Besucher-
schaft gegenüber Menschen mit Behinde-
rungen begründet.
Zugeparkte Gehwege, blockierte bzw. ver-
stellte Leitsysteme, Vandalismus, Verun-
reinigungen von Aufzügen und Vieles
mehr schränken die Fortbewegungsmög-
lichkeiten im Quartier für Menschen mit
Behinderung ein oder machen sie gänzlich
unmöglich.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteili-
gung wurde erläutert, dass erfahrungsge-
mäß die Rücksichtnahme gegenüber be-
hinderten Kindern deutlich höher ist als
gegenüber behinderten Erwachsenen.
„Die Siedlung ist unruhig und hektisch
geworden. Keiner nimmt mehr Rück-
sicht auf den anderen.“
Teilnehmerin der Diskussionsrunde im
ehemaligen Waschhaus
Als weiteres Hindernis thematisierten die
Teilnehmenden Konflikte im Miteinander.
Insbesondere bei der Nutzung des öffent-
lichen Personennahverkehrs, speziell der
KVB-Fahrzeuge, kommt es häufig zu kon-
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 33
fliktbehafteten Ereignissen mit anderen
Fahrgästen oder Mitarbeitenden der Köl-
ner Verkehrsbetriebe.
„Man will selbst aktiv sein, nicht im-
mer auf Hilfe angewiesen sein.“
Im Rollstuhl sitzender Teilnehmer der
Öffentlichkeitsveranstaltung
Zu schmale Gehwege sowie der generell
vielerorts mangelhafte Zustand der Wege-
qualität schränken die Nutzbarkeit für
mobilitätseingeschränkte Personen enorm
ein. Sie müssen oft auf die Fahrbahnen
ausweichen, weil Gehwege blockiert wer-
den. Das Ausweichen auf die Straße sorgt
wiederum für Probleme, weil sie dort mit
Hindernissen in Form von Schlaglöchern
konfrontiert werden. Eine zusätzliche Ge-
fahrenquelle birgt der fließende Verkehr.
Als Ergebnis der Beteiligungen ist eine
Fülle von städtebaulichen und verkehrli-
chen Barrieren und Mängeln erfasst wor-
den, die in den Kriterienkatalog (vgl. Kapi-
tel 2) eingeflossen sind.
„Jede Erschütterung tut mir weh!“
Rollstuhlfahrende Teilnehmerin
Im Verlauf der in Mülheim-Nord durchge-
führten Veranstaltungen wurde mehrfach
darauf hingewiesen, dass oft schon kleine
bauliche Maßnahmen große Erleichterung
bringen. Allein die Instandsetzung von
Gehwegen und Fahrbahnen oder eine bes-
sere Beleuchtungssituation wären schon
sehr hilfreich.
Bei den Begehungen bestätigte sich, dass
die Gruppe der Menschen mit Behinde-
rung äußerst heterogen ist und sehr un-
terschiedliche Gestaltungsanforderungen
an den öffentlichen Raum stellt.
„Jeder, der was plant, sollte einmal
selber im Rollstuhl sitzen. Planer soll-
ten mal einen halben Tag selber im
Rollstuhl fahren müssen.“
Im Rollstuhl sitzende Teilnehmerin der
Öffentlichkeitsveranstaltung
Einfache, aber doch wichtige Erkenntnis
aus den partizipativen Schritten des Mo-
dellprojekts ist, dass vor allem das persön-
lich übermittelte Wissen der Belange und
Bedürfnisse von Menschen mit Behinde-
rung dazu führt, dass diese berücksichtigt
werden. Daher sollten bei jeder Planung
im öffentlichen Raum Experten in eigener
Sache mit unterschiedlichen Einschrän-
kungen beteiligt werden.
Abbildung 2: Zugeparkter taktiler Über-
gang
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Die Bildung eines Bewusstseins für Inklusi-
on und Barrierefreiheit, Generationenge-
rechtigkeit und Teilhabe für jede/n mar-
kiert einen zentralen Erfolgsfaktor. Bereits
ab dem Kindesalter sollte ein rücksichts-
volles und gutes Miteinander aller Men-
schen thematisiert werden, um so früh
wie möglich einem Nebeneinander von
Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken
und Inklusion ermöglichen zu können. Die
34 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Inklusion an Schulen stellt einen wichtigen
Schritt dar. Derzeit ist nach Meinung der
Teilnehmenden ein Bewusstsein der diver-
sen „Problemlagen“ zu Barrieren und Hin-
dernissen nicht gegeben. Von hoher Rele-
vanz und Wichtigkeit wird gerade die Be-
wusstseinsbildung auf der Ebene der Pla-
nerinnen und Planer sein. Daher wird ne-
ben der Beteiligung an Planung vor allem
eine stadtweit angelegte Bewusstseins-
kampagne gefordert, um generell auf die
Belange der Menschen mit Behinderung
hinzuweisen.
Abbildung 3: Fehlende Bordsteinabsen-
kung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Die teilnehmenden Personen betonen
immer wieder, wie wichtig die Chance auf
Eigenständigkeit ist. Barriere jeglicher Art
führt dazu, dass viele Teilnehmende stän-
dig auf Hilfe angewiesen sind, um die sie
bitten müssen. Es wurde deutlich, dass
genau dies nicht gewünscht ist. Barrieren
nehmen Lebensqualität, sie sind nicht
„nur“ ein konkretes Hindernis, sondern
haben Folgen für Selbstbewusstsein und
Selbstverständnis. Das Wissen darum und
die Sensibilität dafür könnte nach Mei-
nung der Diskutanten schon viel bewirken.
4.4 Methodenreflexion zur
Beteiligung
Insgesamt wurden neun sehr unterschied-
lich gestaltete Beteiligungsveranstaltun-
gen für Anwohnerinnen und Anwohner in
beiden Projektquartieren durchgeführt.
Unterschiede bestanden in der Form der
Ansprache der Teilnehmenden. In der
Kannebäcker-Siedlung in Humboldt-
Gremberg wurden alle Anwohnenden mit-
tels Posteinwurf zu den Veranstaltungen
eingeladen und auf dem Wochenmarkt
und beim Kalker Aktionstag direkt und
persönlich angesprochen. Der ortsansässi-
ge Seniorenverein warb ebenfalls für das
Projekt.
Abbildung 4: Einladungsflyer in der
Kannebäcker-Siedlung
Quelle: Darstellung: Stadt Köln, 2018; Inhalte und
Fotos: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 35
Im Quartier Berliner Straße in Mülheim-
Nord sprachen Multiplikatoren Menschen
mit Behinderung gezielt an, die sie auch zu
den Veranstaltungen begleiteten.
Die Interviews mit der Zielgruppe wurden
mündlich in teilstrukturierter Form durch-
geführt. Trotz einer thematischen Eingren-
zung und der Zuhilfenahme eines Leitfa-
dens mit vorformulierten Fragen wurde
die Form des Interviews an das Relevanz-
system der Befragten flexibel angepasst.
Da eine Erhebung nie losgelöst vom For-
schersubjekt erfolgen kann, sind Effekte
auf das Antwortverhalten niemals gänzlich
zu vermeiden (Interviewereffekt).
Abbildung 5: Beteiligung von gehörlosen
Anwohnerinnen und Anwohnern an der
Berliner Straße
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Die teilnehmende Beobachtung erfolgte
offen und mit Wissen der Befragten. Das
Gutachterteam nahm während der Erhe-
bung am Spaziergang teil. Die Route des
Quartiersrundgangs innerhalb der Kanne-
bäcker-Siedlung war vorab mit der Stadt-
teilakteursschaft abgestimmt worden,
konnte also nicht durch die Teilnehmen-
den vorgegeben werden. Daraus ergab
sich eine gewisse Künstlichkeit in der Er-
hebungssituation. Grund war, dass die
konstruierte Route ein thematisch mög-
lichst breites Spektrum der projektrele-
vanten Handlungsbedarfe offenlegen soll-
te, ggf. wurden die Teilnehmenden auch
vor neue Hindernisse gestellt, die unter
Umständen bislang innerhalb der Siedlung
nicht wahrgenommen wurden. Das Gut-
achterteam nahm also eine aktive Rolle
während der Erhebung vor Ort ein. So kam
es auch zu kleineren Eingriffen, beispiels-
weise in Form von Nachfragen und Erläu-
terungen.
Abbildung 6: Quartiersrundgang in der
Kannebäcker-Siedlung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Bei drei weiteren Veranstaltungen in
Humboldt-Gremberg wurden durch die
Methode problemzentrierter Diskussionen
Handlungsbedarfe bzgl. der Barrierefrei-
heit und Generationengerechtigkeit vor
Ort identifiziert. In Form von teilstruktu-
rierten, nicht-standardisierten dialogi-
schen Interviews, die je nach Veranstal-
tungsformat mal in Kleingruppen, mal in
größeren Kreisen diskutierend geführt
wurden, wurden die Anwohnerinnen und
Anwohner zur Erzählung angeregt. Zu-
meist gaben die Gutachter einen Anstoß,
zu erzählen. Die Rolle der Interviewenden
lag im weiteren Veranstaltungsverlauf
zumeist darin, durch Verständnisfragen
den Erkenntnisgewinn maximal zu gestal-
ten und die thematische Fokussierung
aufrechtzuerhalten. Die Interviewenden
nahmen so situationsbedingt teilweise
36 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
kaum, teilweise etwas stärkeren Einfluss
auf den inhaltlichen Veranstaltungsver-
lauf.
In Mülheim-Nord an der Berliner Straße
wurde im Rahmen aller durchgeführten
Beteiligungsrundgänge die Methoden-
kombination aus teilnehmender Beobach-
tung und problemzentrierten Interviews
realisiert. Auch im Rahmen der Kinder-
und Jugendbeteiligung auf einem Spiel-
platz im Quartier wurde diese methodi-
sche Mischung gewählt.
Abbildung 7: Rundgang mit Bewohnenden
eines Senioren- und Behindertenwohn-
heims an der Berliner Straße
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Grundsätzlich wurde an der Berliner Stra-
ße eine weniger strukturierte Form der
Interviewführung gewählt als im Quartier
Kannebäcker-Siedlung. Auch die teilneh-
mende Beobachtung war offener ange-
legt. Generell orientierten sich die Partizi-
pationsspaziergänge entlang der Berliner
Straße mehr an der Lebenswirklichkeit der
Teilnehmenden. Dadurch ergab sich eine
für alle Beteiligten weniger künstliche,
natürliche Situation. Anhand einer vorab
nicht festgelegten Route ließ sich das Gut-
achterteam entlang der Lebenswirklichkeit
der Interviewten Problembereiche und
Handlungsbedarfe vor Ort aufzeigen. Auch
die Rolle des Gutachterteams unterschied
sich von der in der Kannebäcker-Siedlung:
Die Beobachtung war passiv teilnehmend.
Es handelte sich ausschließlich um eine
Begleitung der Situation, ein Eingriff fand
nicht statt.
Abbildung 8: Beteiligungsveranstaltung an
der Berliner Straße
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstal-
tung in Mülheim-Nord wurden mithilfe
einer problemzentrierten Diskussion wei-
tere Handlungsbedarfe für ein barriere-
freies und generationengerechtes Quartier
gesammelt. Die Ansprache der Teilneh-
menden über soziale Akteure vor Ort er-
folgte indirekt. Um die thematisch rele-
vanten Zielgruppen zu erreichen, wurde
der mittelbare Zugang über Multiplikato-
ren gewählt. Die Beteiligten sind daher in
keiner Weise repräsentativ für die Grund-
gesamtheit der Bewohnerschaft vor Ort.
Dennoch muss kritisch reflektiert werden,
dass über diese Akquiseform nur Personen
erreicht werden, die in Kontakt mit den
Akteuren stehen, also in irgendeiner Form
organisiert sind bzw. institutionell vertre-
ten werden. Auch in diesem Quartier ist
die Auswahl der Teilnehmenden also se-
lektiv verzerrt, da tendenziell Personen
erreicht werden, die zum Beispiel verhält-
nismäßig mobil und gut vernetzt sind. Per-
sonen mit Migrationshintergrund konnten
über die gewählte Ansprache nicht für das
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 37
Projekt gewonnen werden. Hierbei zeigt
sich, dass eine Ansprache über das reine
Merkmal der Behinderung unzureichend
ist, um Menschen mit Behinderung und
gleichzeitig vorliegendem Migrationshin-
tergrund zu beteiligen.
Abbildung 9: Ergebnispräsentation beim
Mieterfest der GAG Immobilien AG in der
Kannebäcker-Siedlung
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Mit dem Bearbeitungsdesign geplant war
die Alltagsbegleitung eines Betroffenen
über einen Tag hinweg, zum Einkaufen, zu
Freizeitaktivitäten etc. Die alltägliche Le-
benswelt wäre für den Planenden hautnah
mitzuerleben, die Erhebungssituation wä-
re unmittelbarer und direkt gewesen, um
alle Barrieren an einem Tag zu erfassen.
Dies hat sich als schwierig herausgestellt,
da zum einen die Bereitschaft von Pro-
banden fehlte, zum anderen es für viele zu
anstrengend gewesen wäre. Daher wurde
in der Berliner Straße ein zweistündiger
Rundgang vereinbart, wobei die Teilneh-
menden den Weg selbst bestimmt haben.
Die aufsuchende Art der Beteiligung und
die Ansprache über bekannte Stadtteilak-
teure wurde nicht nur von den Befragten
ausdrücklich gewünscht und befürwortet.
Auch stellte sie aus Sicht der Teilnehmen-
den den optimalen Weg zur Zielerreichung
dar, da dies eine möglichst niedrigschwel-
lige Zugangsmöglichkeit implizierte. Be-
grüßt wurde auch, dass für die Beteiligung
der Wohnort nicht verlassen werden
musste.
Abbildung 10: Rundgang mit bewegungs-
behinderten Anwohnerinnen und Anwoh-
nern an der Berliner Straße
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH 2018
Das Interesse an den Quartiersrundgängen
war bei Personen mit Gehbehinderung am
höchsten. Die überproportionale Teilnah-
me von Personen mit Gehbehinderung ist
bei der Betrachtung der Ergebnisse zu be-
rücksichtigen.
Gleichwohl konnten Quartiersrundgänge
realisiert werden, um die Aussagen von
gehörlosen Menschen mit und ohne kog-
nitive Beeinträchtigung in die Ergebnisse
einfließen zu lassen. Ebenfalls sehr positiv
zu werten ist, dass eine Kinder- und Ju-
gendbeteiligung durchgeführt werden
konnte.
38 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
4.5 Fazit zum Modellprojekt
Die inhaltlichen Anmerkungen aller Betei-
ligten zum Zustand der Barrierefreiheit in
den Quartieren haben im Kern viele Er-
kenntnisse bestätigt: Stolpersteine, defek-
te oder fehlende Aufzüge, Hürden an Hal-
testellen, zu enge Fußwege und zugepark-
te Übergänge sind ein Hindernis und ein
Ärgernis für alle. Durch die Begehungen
wurde aber auch die Häufigkeit der Hin-
dernisse aufgezeigt. Zudem konnten tech-
nische Anforderungen an die bauliche
Umsetzung von Barrierefreiheit sowie Er-
fahrungen und Wissen von Behinderten-
verbänden auf übergeordneten Ebenen
auch auf Ebene der Quartiere überprüft
werden.
Das Gutachterteam erkannte durch die
anschauliche Darstellung die massiven
Auswirkungen der Barrieren, zum Beispiel,
welche Umwege ein Rollstuhlfahrender in
Kauf nehmen muss, welche Belastungen
für Rücken und Akkus auftreten, wenn
Bordsteine zu hoch sind und welche zeitli-
chen und faktischen Probleme entstehen,
wenn der Aufzug zur Stadtbahnhaltestelle
defekt ist. Nur durch diese anschaulichen
Darstellungen kann die Perspektive und
Sensibilität von Planenden verändert wer-
den, und nur durch die Beteiligung der
Betroffenen und die intensive Beschäfti-
gung mit den Belangen kann ein besseres
Bewusstsein auf der Ebene der Planenden
geschaffen werden.
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 39
5 Ausblick
Mit der Vorlage dieses Kriterienkatalogs
verbindet die Stadt die Hoffnung, Barriere-
freiheit und Generationengerechtigkeit als
zentrale und selbstverständliche Themen
bei der Planung und Entwicklung von
Quartieren zu etablieren. Wichtig ist, dass
die in dem Kriterienkatalog beschriebenen
Vorgaben für alle in der Stadt Köln mit
dem Planen und Bauen Befassten zur
Selbstverständlichkeit und die Maßgaben
des Kriterienkatalogs von Anfang an be-
achtet werden. Barrierefreiheit und Gene-
rationengerechtigkeit sind Voraussetzung
für inklusive Quartiere.
Die Barrierefreiheit inklusiver Quartiere
startet mit den ersten Entwurfsüberlegun-
gen, setzt sich in der Bauausführung um
und erfordert regelmäßige Kontrollen und
Unterhaltung, um die Barrierefreiheit
dauerhaft zu sichern.
Quartiersentwicklung ist eine Gemein-
schaftsaufgabe. Sie benötigt stadtteilbe-
zogene Arbeits- und Organisationsformen,
die Zusammenarbeit vieler Akteure und
Akteurinnen im Quartier sowie die fachli-
che Begleitung und Unterstützung auf ge-
samtstädtischer Ebene. Die frühzeitige
Einbindung von Schlüsselpersonen auf
Quartiersebene ist eine große Hilfe für
Planer und Planerinnen. Eine ressortüber-
greifende Zusammenarbeit ist Vorausset-
zung für ein gutes Gelingen. Dabei sind
insbesondere die fachübergreifende Ko-
operation und das ressortübergreifende
Agieren eine unabdingbare Voraussetzung
für das Gelingen inklusiver Planungen.
Mit dem Kriterienkatalog erhält das Leit-
bild „Stadt der kurzen Wege“ neue Bedeu-
tung. Wenn die räumlichen Distanzen zwi-
schen den Orten des Wohnens und des
Arbeitens, der Nahversorgung, der Ge-
sundheits- und Pflegeeinrichtungen, der
Bildungseinrichtungen, der Sport-, Frei-
zeit- und Kultureinrichtungen und den
Nachbarschaftstreffs möglichst gering ge-
halten werden, trägt dies schon viel zur
Inklusion in Quartieren bei. Insbesondere
für Menschen mit Behinderung, für Kinder
und für ältere Menschen sind größere Dis-
tanzen ein Problem, das sie in ihrer Eigen-
ständigkeit stark einschränkt. Lange Wege
verhindern, dass ein selbstständiger Alltag
möglich ist. Wenn dann die Zugänglichkeit
und Teilhabemöglichkeit auf allen Ebenen
für alle Menschen gesichert ist, ist ein in-
klusives Quartier geschaffen.
Dabei bedarf inklusive Quartiersentwick-
lung inklusiver Beteiligungsformen. Hierfür
sind zielgruppenspezifische Ansätze im
Hinblick auf Ansprache, Form und Durch-
führung zu wählen. Eine einfache, aber
doch wichtige Erkenntnis aus der Erhe-
bungsphase des Modellprojekts ist, dass
der persönliche Kontakt mit Menschen mit
Behinderung dazu führt, dass deren Be-
lange verstanden und in der Folge auch
beachtet werden. Durch diese anschauli-
chen Darstellungen verändert sich die
Perspektive und Sensibilität von Planen-
den.
40 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
6 Literatur
6.1 Handbücher und Konzepte der
Stadt Köln
Stadt Köln. Amt für Stadtentwicklung und
Statistik: Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept, 2010
Stadt Köln. Amt für Straßen- und Verkehr-
stechnik der Stadt Köln: Planerhandbuch,
2012
Stadt Köln. Amt für Straßen und Verkehrs-
technik: 3. Nahverkehrsplan Köln, 2017
Stadt Köln. Amt für Landschaftspflege und
Grün: Grünhandbuch Köln, 2018
Stadt Köln. Stadtraummanagement: Ge-
staltungshandbuch. Gesamtstrategie für
den öffentlichen Raum der Stadt Köln,
2018
Stadt Köln. Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport: Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen für Kinder und Jugendliche im
öffentlichen Raum. Spielplatzbedarfspla-
nung der Stadt Köln 2018, 2018
6.2 Ergänzende und
weiterführende Literatur
Bundesamt für Bauwesen und Raumord-
nung: Stadtquartiere für Jung und Alt,
2010
Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfa-
den Barrierefreies Bauen. Hinweise zu
inklusivem Planen von Baumaßnahmen
des Bundes, 2016
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung: Stadtquartiere für Jung
und Alt, 2010
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung: Barrieren in
Stadtquartieren überwinden, 2012
Handelsverband Deutschland: Qualitäts-
zeichen "Generationenfreundliches Ein-
kaufen",
https://www.generationenfreundliches-
einkaufen.de/
Institut für Stadtforschung, Planung und
Kommunikation/Bundesministerium für
Bildung und Forschung: Checkliste
Altersgerechte Quartiersentwicklung,
Januar 2012
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-
Westfalen: Leitfaden 2012. Barrierefrei-
heit im Straßenraum, 2012
Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes NRW: Inklusive Ge-
meinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, 2015
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Berlin: Berlin-Design for all – Öffentlicher
Freiraum, 2011
Städtetag Baden-Württemberg: Inklusive
Wohnquartiere. Erkenntnisse und
Kommunale Beispiele aus der Praxis für
die Praxis, November 2014
Q8 – Quartiere bewegen: Eine Mitte für
Alle. Inklusive Stadtentwicklung in
Hamburg-Altona, 2017
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 41
7 Anhang
A Steckbriefe zu den modellhaft untersuchten Quartieren
Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg
Einwohner 2.224
Jugendquotient
(bis unter 18 Jahren)
34 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso-
nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge
umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt
gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter
36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung
im Erwerbsalter.
Altenquotient
(65 Jahre und älter)
43 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl-
kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis
unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer
Bevölkerung gibt.
Anteil der Personen ab 65 Jahren
an der Einwohnerschaft
24 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an
Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist.
Anteil Personen mit
Migrationshintergrund
60 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der
relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit
Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft,
Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt.
Anteil Personen ohne deutschen
Pass
34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative
Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist.
Personen mit SGB II
(sog. Hartz IV) im Stadtteil
11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter
von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist.
Analyse der Sozialdaten Die Kannebäcker-Siedlung weist mit einer Bevölkerungsdichte von 158,9
Einwohnern/ha eine dichte Besiedlung auf. Betrachtet man zuallererst die
Altersstruktur, so fallen vor allem die Anteile der unter 18-Jährigen und der
über 80-Jährigen im Quartier auf: Beide Werte sind verglichen mit der Ge-
samtstadt Köln relativ hoch, was sich nicht zuletzt auch im Jugend- und
Altenquotient widerspiegelt. Gleichzeitig liegt der Anteil der Bevölkerung
zwischen 30 und 65 Jahren auf einem extrem niedrigen Niveau. Mit 42,5 %
der Gesamtbevölkerung der Siedlung stellt das Quartier innerhalb der 294
Stadtviertel Kölns den 276. Rang dar.
Hinsichtlich der Bevölkerungswanderung (Zu- und Fortzug) innerhalb des
Quartiers ist festzustellen, dass die Werte nur in zwei der 294 Quartiere Kölns
noch niedriger liegen, sodass im Viertel eine relativ geringe Bevölkerungsfluk-
42 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg
tuation festgestellt werden kann. Dieser Trend wird bestätigt, wenn man sich
die durchschnittliche Wohndauer im Quartier anschaut. 19,1 % der ansässi-
gen Bevölkerung wohnen bereits länger als 30 Jahre im Quartier, was inner-
halb Kölns ebenfalls zu den Spitzenwerten zählt. Gleichzeitig sind die Anteile
derer, die in den letzten fünf Jahren zugezogen sind, im stadtweiten Ve r-
gleich sehr niedrig.
Den Familienstand betrachtend fällt auf, dass zum einen der Anteil der Ledi-
gen an der Gesamtbevölkerung vergleichsweise gering und zum anderen
jener der Verwitweten wiederum auffällig hoch ist. Auch hier lässt sich ein
Zusammenhang zur langen Wohndauer und dem hohen Altenquotienten
feststellen. 60,1 % der Bevölkerung in der Kannebäcker-Siedlung haben einen
Migrationshintergrund. Der Anteil der Bevölkerung ohne deutschen Pass liegt
bei 28 %. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist zwar
innerhalb der Stadt Köln hoch ausgeprägt, allerdings für die rechtsrheini-
schen Nachbarstadtteile und -veedel eher durchschnittlich (vgl. Humboldt-
Gremberg gesamt: 57,8 %, Kalk: 62,5 %, Vingst:63,2 %, Ostheim: 62,6 %,
Gremberghoven: 70,3 %). Die größten Gruppen der Bevölkerung mit Migrati-
onshintergrund stellen mit 26,5 % die italienische Community und mit 23,7 %
die Türkeistämmigen.
Lage des Quartiers Die Kannebäcker-Siedlung (auch Westerwaldsiedlung genannt) befindet sich
im Südwesten des rechtsrheinischen Kölner Stadtteils Humboldt-Gremberg.
Durch die B 55 (Deutzer Ring) und die L 124 (Östliche Zubringerstraße), wel-
che die Siedlung von Westen und Süden begrenzen, ist sie verkehrstechnisch
– was den motorisierten Individualverkehr angeht – gut erschlossen. Zwei
Buslinien, die nördlich und östlich an der Siedlung vorbeiführen, sorgen auch
in diesem Bereich für eine angemessene Anbindung an die anderen Kölner
Stadtteile.
Städtebauliche Analyse Die Kannebäcker-Siedlung stellt aus städtebaulicher Sicht ein sehr homoge-
nes Quartier dar. Sie fungiert als Wohnsiedlung, die Ende der 1960er-Jahre
aus einheitlichen Wohnplattenbauten entstanden ist. Entsprechend den
planerischen Grundsätzen dieser Zeit gestaltet sich auch das Ambiente der
Siedlung: Die Verkehrsinfrastruktur ist großzügig angelegt und der Straße n-
raum dominiert mit den Hauptachsen Kannebäckerstraße, Vallendarer Straße
und Westerwaldstraße das Quartier. Von diesen Straßen gehen kleinere
Sackgassen zu den umliegenden Gebäuden ab. Im Norden und auf einer
Nord-Süd-Achse durch das Veedel dominieren Grünanlagen mit einer vor-
handenen Wegestruktur das Gebiet und grenzen es zugleich nach Norden
vom historisch gewachsenen Teil des Stadtteils Humboldt-Gremberg ab. Ost-,
Süd- und Westseite des Veedels werden durch Verkehrsinfrastruktur (Aut o-
bahnzubringer, Bundes- und Landesstraßen sowie eine Eisenbahntrasse)
abgegrenzt, sodass das Gebiet in sich sehr geschlossen erscheint. Die Gebä u-
de sind zum größten Teil im Besitz des kommunalen Wohnungsunterne h-
mens GAG Immobilien AG, dessen Hauptaktionär die Stadt Köln ist. Derzeit
laufen im gesamten Quartier umfassende Sanierungsmaßnahmen und Au f-
wertungen, die von der GAG Immobilien AG durchgeführt werden.
Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es keine Möglichkeiten der Nahversorgung. In unmi t-
telbarer Nähe befindet sich auf der Gremberger Straße ein kleines Nahver-
sorgungszentrum, das die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs abdeckt. Einmal
pro Woche findet auf dem ebenfalls von der Siedlung aus fußläufig erreic h-
baren Marktplatz zudem ein Wochenmarkt statt. Mit dem Auto oder Bus
(oder in etwa 20 Minuten auch fußläufig erreichbar) sind zudem weitere
Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil selbst und im Nachbarstadtteil Kalk vorzu-
finden, die ein breites Angebot über den täglichen Bedarf hinaus bieten. So
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 43
Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg
befindet sich in den weiter östlichen gelegenen Siedlungsbereichen von
Humboldt-Gremberg ein Versorgungsstandort mit einem Real SB-Warenhaus
und zwei Lebensmitteldiscountern. Im Stadtteil Kalk, rund 20 Gehminuten
bzw. 15 Fahrminuten von der Kannebäcker-Siedlung entfernt, liegt entlang
der Kalker Hauptstraße das Bezirkszentrum Kalk mit dem Einkaufszentrum
Köln Arcaden. Hier ist über den periodischen Bedarf hinaus eine Versorgung
mit aperiodischen Bedarfsgütern wie Bekleidung und Einrichtung gegeben.
Ähnlich gestaltet sich die gastronomische Situation im Veedel. In der Siedlung
selbst finden sich keine gastronomischen Angebote. Mit Ausnahme einer
Eisdiele auf der Gremberger Straße sind die nächsten gastronomischen B e-
triebe ebenfalls im Bereich der Taunusstraße, am Marktplatz und im weite-
ren Verlauf der Gremberger Straße angesiedelt. Die Auswahl ist im Stadtteil
relativ begrenzt, sodass unter Umständen auch in diesem Bereich wieder auf
die Nachbarstadtteile Deutz und Kalk zurückgegriffen wird, die eine deutlich
größere Auswahl an gastronomischen Angeboten aufweisen.
Einzelne Fach- und Allgemeinmediziner sind in den angrenzenden Bereichen
zur Kannebäcker-Siedlung (Taunusstraße, Marktplatz) verortet. Weitere An-
gebote des Gesundheitsbereichs sind zudem in der Rolshover Straße und
Kalker Hauptstraße anzutreffen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar sind. Die nächsten Krankenhäuser befinden sich jeweils in den
Nachbarstadtteilen. Dies sind zum einen das Eduardus-Krankenhaus in Deutz,
das sich in etwa 1 km Entfernung zum Quartier befindet und zum anderen
das Evangelische Krankenhaus Kalk.
Im Gegensatz zu den vorherrschenden Strukturen im Stadtteil Humboldt -
Gremberg und auch im Nachbarstadtteil Kalk, die eine städtebauliche Einheit
bilden, kann das Quartier Kannebäcker-Siedlung als sehr grün bezeichnet
werden. Nicht nur innerhalb der Siedlung sind bedingt durch die Grünachsen
an sich genügend Flächen vorhanden, auch unterstreicht der angrenzende
Humboldtpark – eine der wenigen Grünanlagen im Stadtteil – diesen Ein-
druck. Hinter dem südlich verlaufenden Zubringer schließt sich unmittelbar
die große Fläche des Deutzer Friedhofs an, an dem vorbei der Wissener Weg
in Richtung Rhein führt. Das Naherholungsgebiet Poller Wiesen ist fußläufig
innerhalb von 20 Minuten erreichbar. In westlicher Richtung führt der Reit-
weg in Richtung Deutz an großzügig gestalteten Grün- und Sportflächen der
Technischen Hochschule Köln vorbei. Auch in dieser Richtung sind der Rhein
und der Deutzer Rheinboulevard in 20 bis 25 Minuten fußläufig erreichbar;
sie haben somit eine wichtige Funktion im Bereich der Naherholung.
Sozialintegrative Infrastruktur Am Rande der Siedlung liegen ein Kindergarten sowie die Katholische Kirche
Sankt Engelbert mit einem zugehörigen Pfarrheim, das einen Raum für Ver-
anstaltungen und Treffen bietet und zudem eine kleine Bibliothek beheima-
tet. Im ebenfalls angrenzenden Humboldtpark finden regelmäßige Treffen
des Bürgervereins Humboldt-Gremberg für Senioren statt.
Des Weiteren sind in den angrenzenden Bereichen rund um das Quartier
auch die Gemeinschaftsgrundschule Westerwaldstraße, das Georg -Simon-
Ohm-Berufskolleg sowie die Martin-Köllen-Förderschule ansässig.
44 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 45
Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord
Einwohner (31.12.2017) 7.423
Jugendquotient (bis unter 18 Jah-
ren)
28 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso-
nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge
umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt
gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter
36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung
im Erwerbsalter.
Altenquotient
(65 Jahre und älter)
18 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl-
kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis
unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer
Bevölkerung gibt.
Anteil der Personen ab 65 Jahren
an der Einwohnerschaft
13 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an
Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist.
Anteil Personen mit
Migrationshintergrund
64 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der
relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit
Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft,
Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die
Personen werden mit den Ausländern zusammengefasst.
Anteil Personen ohne deutschen
Pass
34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative
Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist.
Personen mit SGB II
(sog. Hartz IV) im Stadtteil
11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter
von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist.
Analyse der Sozialdaten Mülheim-Nord weist mit 89,4 Einwohnern/ha auf den ersten Blick eine im
Vergleich zur Gesamtstadt Köln sehr durchschnittliche Bevölkerungsdichte
auf. Allerdings werden in der statistischen Einordnung des Stadtviertels von
der Stadt Köln auch die nördlich vom Autobahnzubringer gelegenen Indus -
trie- und Gewerbeareale hinzugerechnet, in denen nur vereinzelt Wohnbe-
bauung zu finden ist. Betrachtet man auf einer kleinteiligeren Ebene die G e-
biete insbesondere unmittelbar an der Berliner Straße, so ergibt sich dort
eine Bevölkerungsdichte mit Spitzenwerten von bis zu 290,8 Einwohner/ha,
die Rückschlüsse auf die ausgeprägte Urbanität des Untersuchungsgebiet s
zulassen.
Die Altersstruktur im Quartier ist vergleichsweise jung. Während die prozen-
tuelle Anzahl der Gruppen der 65- bis 80-Jährigen mit 9,8 % (Köln: 12,5 %)
sowie der über 80-Jährigen mit 2,5 % (Köln: 5,0 %) deutlich unter dem Durch-
schnitt liegen, sind die unter 18-Jährigen mit 19,4 % (Köln: 16,1 %) sowie die
18- bis 30-Jährigen (20,5 %, Köln: 16,9 %) überrepräsentiert. Diese Tendenz
46 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord
lässt sich auch mit Blick auf den Alten- und Jugendquotienten bestätigen, die
im Vergleich zur Gesamtstadt über- beziehungsweise unterdurchschnittlich
hoch ausfallen.
Betrachtet man des Weiteren die Zu- und Fortzugssalden, so lassen sich auch
hier Besonderheiten konstatieren. Sowohl der Zuzug ins Quartier aus and e-
ren Städten als auch der Wegzug aus dem Quartier in andere Stadtteile oder
über die Stadtgrenzen hinaus sind vergleichsweise stark ausgeprägt. Der
Gesamtsaldo aller Binnenzu- und -fortzüge rangiert mit -2,3 % auf dem 272.
Rang der 294 Stadtviertel Kölns. Das Gebiet ist dementsprechend von einem
sehr hohen Binnenfortzug geprägt und unterliegt einem ständigen Wechsel
der Bewohnerschaft. Es scheint als eine Art Durchgangsort zu fungieren.
53,9 % aller Bewohner des Quartiers sind ledig, was im gesamtstädtischen
Vergleich (Köln: 48,4 %) einen vergleichsweise hohen Wert darstellt. Zugleich
ist der Anteil der Geschiedenen ebenfalls überdurchschnittlich hoch, wäh-
rend jener der Verheirateten unterdurchschnittlich gering ist. 63,5 % der
Einwohner haben einen Migrationshintergrund. Auch dieser Wert fällt im
Vergleich (Köln:38,2 %) außerordentlich hoch aus. Mit 38,5 % türkeistämmi-
gen Bürgern gehört das Quartier zu den Gebieten innerhalb Kölns, in denen
diese Gemeinde prozentual gesehen am stärksten vertreten ist. Die nächst-
größere Gruppe stammt mit 14,3 % aus Bulgarien – auch dieser Wert ist für
Köln auffällig (Durchschnitt: 3,8 %) und stellt innerhalb aller 294 Stadtquar-
tiere den 4. Rang dar. Die italienische sowie polnische Community sind mit
8,2 % beziehungsweise 5,0 % im stadtweiten Vergleich durchschnittlich stark
vertreten. Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass ist mit rund 43 %
ebenfalls sehr hoch ausgeprägt, stellt aber nicht den Kölner Spitzenwert dar.
Lage des Quartiers Das Quartier um die Berliner Straße liegt im Norden des rechtsrheinischen
Kölner Stadtteils Mülheim, der mit über 40.000 Einwohnern der bevölke-
rungsreichste der Rheinmetropole ist. Das Gebiet ist durch die B 8 und den
Mülheimer Autobahnzubringer sowie durch die Straßenbahnlinie 4 und d i-
verse Buslinien sehr gut an das innerstädtische Verkehrsnetz der Stadt Köln
angebunden. Abgegrenzt werden kann es durch den Clevischen Ring im Wes-
ten, die Bahnlinien im Osten und Süden sowie den Autobahnzubringer im
Norden.
Städtebauliche Analyse Das Gebiet um die Berliner Straße in Mülheim-Nord ist aus städtebaulicher
Sicht betrachtet heterogen, wobei sich drei großflächige Areale mit ähnlichen
Hauptmerkmalen feststellen lassen. Das Gebiet zwischen Von-Sparr-Straße,
Hacketäuerstraße, Tiefentalstraße und Clevischer Ring fällt hinsichtlich seiner
homogenen baulichen Struktur auf. In diesem Gebiet findet sich eine Gro ß-
wohnsiedlung mit Punkthochhäusern. Eine einheitliche, reine Wohnbebau-
ung mittlerer Höhe, in Plattenbauweise errichtet, prägt diesen Teil des Quar-
tiers. Zum Ring hin stehen höhere Mehrparteienhäuser mit bis zu neun
Stockwerken.
Rund um die Bredemeyerstraße, Rixdorfer Straße und Steinkaulerstraße im
Osten des Quartiers ist die vorherrschende Bebauung typisch für die Nac h-
kriegszeit und die 1960er Jahre. Schlichte und einfach gestaltete Reihenhä u-
ser prägen hier das Stadtbild.
Das aus städtebaulicher Sicht dritte und in sich heterogenste Gebiet bilden
die Areale entlang der Berliner Straße, die im Norden durch die Hacketäue r-
straße begrenzt werden, im Westen vom Clevischen Ring und im Osten von
der Tiefenthalstraße. Hier finden sich zu großen Teilen noch gründerzeitliche
Strukturen in Blockrandbebauung mit einer typischen Mischnutzung von
Wohnen und Gewerbe/Einzelhandel. Im Südosten dieses Gebiets an der
Markgrafenstraße sind zudem kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe vor-
handen, die sich an das ehemalige Industrieareal um die Schanzenstraße
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 47
Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord
anschließen und von diesem nur durch die Straße und die Straßenbahnlinie
abgegrenzt werden.
Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es ein umfassendes Angebot der Nahversorgung, das
sich im südlichen Bereich der Berliner Straße bündelt: Dies lässt sich differen-
zieren in Angebote, die der täglichen Versorgung dienen sowie speziellere
Angebote. Im Bereich der Berliner Straße und Markgrafenstraße befinden
sich fünf größere Versorger (Lidl, Netto, Aldi, Rossmann, Karadag) sowie eine
Vielzahl kleinerer Fachgeschäfte. Größere Fachmärkte sind entlang des Clevi-
schen Rings (u. a. Haushalts- und Küchengeräte, Zweiräder) ansässig. Ein
wöchentlich stattfindender Markt auf dem Platz vor dem Kulturbunker run-
det das gute lokale Angebot ab. Dienstleistungsangebote sind in ebenso
umfangreicher Zahl vorhanden.
Gastronomisch ist das Veedel gut aufgestellt und bietet eine breite Palette an
Angeboten, die sich allerdings vor allem im niedrigpreisigen Segment kon-
zentrieren. Verschiedene Bäcker, Cafés, Grillstuben und vor allem landessp e-
zifisch geprägte Restaurationen zeigen die Vielfalt der Kulturen in Mülheim -
Nord. Die nahegelegene Keupstraße als eines der Zentren des türkischen
Lebens in Köln sowie der Wiener Platz und die Frankfurter Straße in Mül-
heim, die ebenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln in kürzester Zeit er-
reichbar sind, erweitern die breite Angebotspalette zusätzlich und bieten
ihrerseits eine Vielzahl an Dienstleistungs-, Einzelhandels- sowie Gastrono-
mieangeboten.
Bezogen auf das Gesundheitsangebot bietet das Quartier selbst eine eher
schlechte Versorgungslage. Lediglich zwei Allgemeinmediziner sind im Veedel
ansässig. Diese Lage wird allerdings relativiert, wenn man die Bereiche auf
der anderen Seite des Clevischen Rings einbezieht, wo eine Vielzahl an Al l-
gemein- und Fachärzten Praxen betreibt. In diesem Gebiet findet sich die
einzige Apotheke in der Umgebung. Zudem muss hier auf den nahegelegenen
Wiener Platz eingegangen werden, der die medizinische Versorgung mit
einer breiten Palette an medizinischen Einrichtungen sicherstellt. Kranken-
häuser befinden sich in einiger Entfernung in den Stadtteilen Kalk und Ho l-
weide, sodass größere Anfahrtswege in Kauf genommen werden müssen.
Während Mülheim-Nord vor allem durch seine dichte Bebauung in Block-
randbauweise auffällt, entschärft sich die Situation durch die Rheinnähe und
den direkt auf der anderen Seite des Clevischen Rings gelegenen Böcking-
Park. In weniger als 10 Minuten ist das Mülheimer Rheinufer fußläufig e r-
reichbar, das mit seiner Promenade nicht nur der Naherholung, sondern auch
sportlichen Aktivitäten dient. Im Quartier selbst gibt es lediglich im Bereich
der Berliner Straße eine kleine Grünanlage mit Sitz- und Spielmöglichkeiten
sowie einen Sportplatz im Bereich der Steinkaulerstraße.
Sozialintegrative Infrastruktur Innerhalb des Quartiers findet sich eine sehr ausgeprägte sozialintegrative
Infrastruktur. So liegen zentral an der Tiefentalstraße die Kirchengemeinde
Sankt Antonius und der Don-Bosco-Club, eine katholische Einrichtung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ebenfalls auf der Tiefentalstraße sind der
katholische Kindergarten St. Antonius, eine städtische Gemeinschaftshaupt-
schule, die Christliche Sozialhilfe Köln sowie ein Senioren- und Behinderten-
zentrum der Sozialbetriebe Köln ansässig.
Entlang der Berliner Straße erstreckt sich ein Kulturzentrum des Interkulturel-
len Sozialen Services sowie das Mülheimer Bürgerzentrum MüTZe mit ang e-
schlossenem „Umsonstladen“ und gastronomischem Angebot. Zudem ist mit
„Latscho Drom“, einem Verein für Kultur, Bildung und Soziales, eine Vertr e-
tung der Volksgruppe der Sinti und Roma vor Ort. Der Verein „Öffentlichkeit
gegen Gewalt“ mit einem angeschlossenen Antidiskriminierungsbüro sowie
die Jugendhilfe Köln sind ebenfalls auf der Berliner Straße ansässig. Als Ver-
48 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord
anstaltungsort auf der Berliner Straße dient der Kulturbunker, in dem eine
breite Palette an Veranstaltungen aus dem kulturellen Bereich angebo ten
wird.
Des Weiteren unterhält der Verein Lebenshilfe e. V. gemeinsam mit der Ein-
richtung Kokobe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Men-
schen mit geistiger Behinderung) an der Markgrafenstraße eine Zweigstelle
für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Kölner Selbsthilfe e. V. hat ein
Büro im Bereich der Rixdorfer Straße. Am Clevischen Ring liegt ein bilingualer
(Deutsch/Englisch) Montessori Kindergarten. Im Süden des Qua rtiers rundet
die Katholische Grundschule Langemaß das sozialintegrative Angebot ab.
Die ausgeprägte Struktur an sozialen Initiativen und Veranstaltungsorten im
Quartier lässt sich nicht zuletzt durch die vielfältige Förderkulisse erklären,
die im Stadtteil Mülheim über einen langen Zeitraum ermöglicht wurde. Im
Stadtteil wurden im Rahmen der „Sozialen Stadt“ der Städtebauförderung in
den Jahren 1999 bis 2004, 2006, 2008 bis 2009 sowie 2013 soziale sowie
städtebauliche Maßnahmen unterstützt. Die Bereiche Bildung, lokale Öko-
nomie und Städtebau wurden zudem durch das europäische Förderpr o-
gramm „Mülheim 2020“ getragen, das von 2009 bis 2014 im Stadtteil umge-
setzt wurde und im Rahmen dessen nochmals 40 Projekte im Stadtteil er-
möglicht werden konnten.
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Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord
50 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
B Öffentlichkeitsarbeit
Zeitungsartikel im Kölner Stadt Anzeiger
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Zeitungsartikel im Kölner Wochenspiegel
52 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Flyer zum 2. Aktionstag in Humboldt-Gremberg vom Kinderschutzbund Köln
Quelle: Kinderschutzbund Köln 2018
Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 53
C Ergebnisse von Beteiligungen im Rahmen des Modellprojekts
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018
54 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1851/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 24.05.2019 08:42