Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?“ und Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1851/2019 vom 26.08.2019
Stand: Am 07.11.2019 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Kriterienkatalog inklusive Quartiere
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Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere Erarbeitet im Auftrag der Stadt Köln Dipl.-Geogr. Ursula Mölders Simon Flick, M. A. Urbane Systeme Isabel Maniura, M. A. Sozialwissenschaft Julia Nass, B. A. Sozialwissenschaft Köln, August 2019 Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl.-Geogr. Ursula Mölders Stadt- und Regionalplanerin SRL Dipl.-Ing. Dominik Geyer Stadtplaner AK NW, Bauassessor Stadt- und Regionalplaner SRL Gesellschafter/Seniorpartner: Dr. Paul G. Jansen Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Neumarkt 49 50667 Köln Fon 0221 94072-0 Fax 0221 94072-18 info@stadtplanung-dr-jansen.de http://www.stadtplanung-dr- jansen.de/ Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 5 1.1 Inklusive Quartiere als gesamtgesellschaftliche Zielsetzung der Stadt Köln 5 1.2 Zielsetzung des Kriterienkatalogs 6 1.3 Zielgruppe 7 1.4 Aufbau der Broschüre 7 2 Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere 9 2.1 Menschen mit Behinderung sind vielfältig 9 2.2 Kriterien für die infrastrukturelle Ausstattung der Quartiere 11 2.3 Städtebauliche und stadtgestalterische Kriterien 16 2.4 Kriterien zur Orientierung im öffentlichen Raum 20 2.5 Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung 21 3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den Kriterienkatalog 24 3.1 Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Planen und Bauen 24 3.2 Normungen, Richtlinien, Regelwerke 24 3.3 Gestaltungsgrundsätze für barrierefreie und generationengerechte Quartiere 26 3.4 Grundsätze barrierefreier Partizipation 27 4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ 29 4.1 Auswahl der Untersuchungsräume 29 4.2 Bearbeitungsschritte und methodisches Vorgehen 29 4.3 Die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der Beteiligungen 31 4.4 Methodenreflexion zur Beteiligung 34 4.5 Fazit zum Modellprojekt 38 5 Ausblick 39 6 Literatur 40 6.1 Handbücher und Konzepte der Stadt Köln 40 6.2 Ergänzende und weiterführende Literatur 40 7 Anhang 41 4 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentli- chung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 5 1 Einführung 1.1 Inklusive Quartiere als gesamtgesellschaftliche Zielsetzung der Stadt Köln Die Stadt Köln hat sich zur Aufgabe ge- macht, ihre Quartiere barrierefrei und generationengerecht zu gestalten oder umzubauen. Alte und Junge, Kranke und Gesunde, Menschen mit und ohne Behin- derung, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit verschiedenen Her- künften sollen ohne Einschränkungen zu- sammen leben können. Insbesondere älte- ren Menschen und Menschen mit Behin- derung soll ein selbstbestimmtes Leben, eine aktive gesellschaftliche Teilhabe und ein langer Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Ein Wohn- quartier, das zur Erfüllung dieser Ziele bei- trägt, wird als inklusives Quartier bezeich- net. Es bewirkt und verbessert die Chan- cengleichheit innerhalb der Stadtgesell- schaft. Dass eine inklusive Stadt nicht nur für eine Minderheit von Vorteil ist, belegen die folgenden Zahlen: In der Stadt Köln lebten im Jahr 2016 rund 91.310 Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Dies entspricht über 8 % der gesamten Einwohnerschaft (Statistisches Jahrbuch Stadt Köln, 2017). So ist fast jeder zehnte Kölner Einwohner auf eine barrierefreie Gestaltung seiner Umwelt zwingend an- gewiesen. Hinzu kommen noch jene Men- schen, die keinen Schwerbehindertenaus- weis beantragt haben, obwohl sie behin- dert sind, oder die aufgrund zunehmen- den Alters eingeschränkt sind. Aber auch viele andere profitieren, wie beispielswei- se Eltern mit Kindern und Kinderwagen; auch sie stoßen heute noch auf viele Bar- rieren in der Stadt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen ist, dass keine Barrieren vorhanden sind. Barrierefreiheit bezieht sich dabei zum einen auf die Ge- staltung der gesamten baulichen Umwelt, zum anderen auf den Zugang zu Informa- tion, Kommunikation und Partizipation. Beides sollte von Menschen mit Behinde- rung ohne fremde Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können. Konkret wird Barrierefreiheit nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) folgendermaßen definiert: als barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Ver- kehrsmittel, technische Gebrauchsgegen- stände, Systeme der Informationsverar- beitung, akustische und visuelle Informa- tionsquellen und Kommunikationseinrich- tungen sowie andere gestaltete Lebensbe- reiche zu bezeichnen, wenn sie für Men- schen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Er- schwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und verwend- bar sind. Dazu gehört auch die Gewähr- leistung der Verständlichkeit und Zugäng- lichkeit von Informationen (vgl. Behinder- tengleichstellungsgesetz, § 4). Insgesamt beschreiben Barrierefreiheit, Inklusion und Generationengerechtigkeit gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit dem Ziel einer bewussten Gesellschaft, die um sehr unterschiedliche Bedürfnisse ver- schiedener Zielgruppen weiß, diese in al- len Planungen und Aktivitäten berücksich- tigt, im Alltag hilft und Rücksicht übt. Die Umwelt barrierefrei und inklusiv zu gestalten, ist eine sehr umfassende Auf- gabe. Viele Planungsverfahren zeigen je- doch: Solange sich Stadtplanende, Frei- raumplanende und die Architektenschaft noch nicht intensiv mit den Anforderun- 6 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH gen an inklusive Quartiere beschäftigen, wird die Dimension des Themas oft nicht erkannt. Dies ist nicht als Vorwurf zu ver- stehen, sondern als Einladung und Auffor- derung, sich offen und bewusst allen Be- langen in der Stadt- und Freiraumplanung gleichgewichtig zu öffnen. Um Quartiere inklusiv zu gestalten, steht die Stadt Köln vor großen Herausforde- rungen. Denn Lösungen in einer weitge- hend gebauten Stadt sind oft nicht leicht zu finden. Die Stadt ist sprichwörtlich vol- ler Stolpersteine, die für Menschen im Rollstuhl, mit Gehhilfen oder Kinderwa- gen, kognitiven Einschränkungen oder Sehschwächen unüberwindbare Hürden darstellen. Durch die Berücksichtigung der Anforde- rungen an eine inklusive Stadt wird die gebaute Stadt jedoch lebenswerter für alle Bewohnerinnen und Bewohner, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Damit sind barrierefreie und generationenge- rechte oder inklusive Quartiere ein Ge- winn für alle! Inklusive Wohnquartiere zu gestalten, ist eine wichtige Aufgabe von Rat und Ver- waltung. Aber auch private Investoren, Architekten und Planer müssen von der Notwendigkeit einer barrierefreien bauli- chen (Um-) Gestaltung überzeugt sein und entsprechend handeln. Darüber hinaus ist die gesamte Stadtgesellschaft ebenso wie freie Träger, Interessenverbände und Initi- ativen mitverantwortlich, die Lebenswelt für alle Menschen inklusiv zu gestalten. 1.2 Zielsetzung des Kriterienkatalogs Maßgebend und richtungsweisend für die Gestaltung von barrierefreien Quartieren sind die Vorgaben auf Bundes- und Lan- desebene sowie die DIN-Normen. Damit liegen umfassende, rechtlich bindende und orientierungsgebende planerische Grundlagen vor. Darüber hinaus hat die Stadt Köln eigene Planungsrichtlinien be- schlossen: 2012 wurden mit dem Planer- handbuch des Amts für Straßen- und Ver- kehrstechnik der Stadt Köln konkrete Ziele und Maßnahmen zum Erreichen von Bar- rierefreiheit im öffentlichen Straßenraum beschrieben. Auch im Grünhandbuch des Amts für Landschaftspflege und Grünflä- chen der Stadt Köln werden allgemeine Standards für die Ausgestaltung der Kölner Grünanlagen und Vorgaben zur barriere- freien Grüngestaltung definiert. In dem 2018 beschlossenen Gestaltungshandbuch der Stadt Köln werden für den öffentli- chen Raum weitere Regelungen für die barrierefreie Stadt festgelegt. Wie aber ein generationengerechtes und barrierefreies Wohnquartier in Gänze und im Idealfall gestaltet sein soll, hat die Stadt Köln bisher nicht genauer definiert, weder für Bestands- noch für Neubauquartiere. Somit fehlen auf der quartiersbezogenen Ebene Informationen zu den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und den vor Ort bestehenden Handlungserfordernis- sen. Der hier vorliegende Kriterienkatalog wur- de auf Grundlage von beispielhaften Ana- lysen zweier sehr unterschiedlicher Quar- tiere erarbeitet. Dabei wurden verschie- dene Gruppen von Betroffenen und Mul- tiplikatoren intensiv beteiligt. In den hier vorliegenden Kriterienkatalog sind sowohl Rechercheergebnisse als auch eigene Er- hebungen in den beiden Modellquartieren eingeflossen. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 7 Der Kriterienkatalog bezieht sich auf den öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum, nicht aber auf Wohngebäude, pri- vate Gärten oder Arbeitsstätten. Die for- mulierten Kriterien setzen sich mit den Themen Freizeitgestaltung und Einkaufen sowie Nutzung des öffentlichen Straßen- raums und der öffentlichen und halböf- fentlichen Grünflächen genauso wie mit Mobilität und Verkehr auseinander. Der Kriterienkatalog soll handlungsleitend sein für alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit den öffentlichen Räumen in den Quar- tieren der Stadt beschäftigen. Bei der Auswertung der Modellanalysen und vorhandenen Fachliteratur wurde jedoch schnell klar, dass das Thema fast unerschöpflich vertieft werden kann. Jede Einschränkung zieht spezielle Anforderun- gen an die Gestaltung des öffentlichen Raums nach sich, die zum Teil den Belan- gen derjenigen entgegenstehen, die eine andere Beeinträchtigung haben. Die takti- len Blindenleitsysteme zeigen das Dilem- ma: Zum einen macht fast jede Stadt es anders – trotz angestrebter Vereinheitli- chung durch Straßen.NRW oder den DIN- Ausschuss; zum anderen können taktile Leitsysteme je nach baulicher Ausführung für mobilitätseingeschränkte Personen eine Stolperstelle sein. Umso wichtiger ist es, die Zielgruppen der Personen mit Ein- schränkungen auf Quartiersebene durch geeignete barrierefreie Methoden an der Planung partizipieren zu lassen. Der Kriterienkatalog ist ein Orientierungs- handbuch für Planungen und Maßnahmen auf Quartiersebene und ein wichtiger Bau- stein auf dem Weg zu einem inklusiven Quartier. Der Kriterienkatalog gibt somit- wichtige Hinweise und erhebt keinen An- spruch auf Vollständigkeit. Insbesondere beim Thema der barrierefreien Parizipati- on bestehen oft Optimierungsmöglichkei- ten. Es ist und bleibt viel zu tun, um eine um- fassende barrierefreie Gestaltung aller gesellschaftlichen Themen und damit die Ziele der UN Behindertenrechtskonventi- on zu erreichen. 1.3 Zielgruppe Der Kriterienkatalog soll zukünftig bei al- len Planungen auf der Quartiersebene Anwendung finden. Die Adressaten sind: Politische Gremien der Stadt Köln Dienststellen der Stadtverwaltung Externe Planende in allen relevanten Fachdisziplinen Wohnungsunternehmen und Bau- herrschaften Sozialraumkoordination und Quar- tiersmanager/-innen Alle Interessierten 1.4 Aufbau der Broschüre Kapitel 2 enthält den eigentlichen Kriteri- enkatalog. Die Kriterien zur barrierefreien Partizipation sowie zur baulichen Gestal- tung des öffentlichen und öffentlich zu- gänglichen Raums sind nach folgenden Themenschwerpunkten geordnet: Kriterien für die infrastrukturelle Aus- stattung der Quartiere Städtebauliche und stadtgestalteri- sche Kriterien Kriterien zur Orientierung im öffentli- chen Raum Kriterien für eine barrierefreie Beteili- gung Kapitel 3 umfasst ergänzende Hinweise und Grundlagen zum Inhalt und zur An- wendung des Kriterienkatalogs. Es werden wichtige Vorschriften und rechtliche Grundlagen vermittelt. In einem Unterab- schnitt werden die Prinzipien barrierefrei- er Partizipation in der Stadt Köln erklärt. 8 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH In Kapitel 4 folgt eine Darstellung der exemplarischen Erhebung der Generatio- nengerechtigkeit und Barrierefreiheit in den Wohnquartieren Berliner Straße in Köln-Mülheim und Kannebäcker-Siedlung in Köln-Humboldt-Gremberg als Vorberei- tung für den Kariterienkatalog. Kapitel 5 endet mit einem Ausblick über die gewünschte Wirkung des Kriterienka- talogs. Kapitel 6 stellt weiterführende und vertiefende Veröffentlichungen zum The- ma barrierefreie Planung dar. Der Anhang enthält weitere Materialien zum Projekt „Siedlung für alle! Wie inklu- siv ist das Quartier?“. Hierzu gehören ins- besondere Quartierssteckbriefe der bei- den Untersuchungsräume sowie Pressebe- richte über das Projekt und die durchge- führten Beteiligungen. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 9 2 Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quartiere Der folgende Kriterienkatalog versteht sich als allgemeine Grundlage für Planende. Er umfasst wichtige Bereiche einer inklusiven und barrierefreien Ausgestaltung von Pla- nungsprozessen und der Umsetzung von Planungen im öffentlichen und halböffent- lichen Raum. Im Katalog sind zum einen Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung, zum anderen Kriterien für die Gestaltung von barrierefreien Quartieren zusammen- gefasst. Der Katalog ist nach folgenden Unterpunkten gegliedert: städtebauliche und gestalterische Kriterien, die Orientie- rung im öffentlichen Raum sowie die öf- fentlich zugängliche Infrastruktur. Als Checkliste konzipiert können sich Pla- nerinnen und Planer somit Punkt für Punkt vergewissern, alle wichtigen Aspekte einer inklusiven Planung berücksichtigt zu ha- ben. 2.1 Menschen mit Behinderung sind vielfältig Wichtig ist, die verschiedenen Arten von Einschränkungen zu beachten, um zwi- schen den Bedürfnissen der sehr hetero- genen Gruppe der Menschen mit Behinde- rungen unterscheiden zu können. Eine entsprechende Orientierung liefert der Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 2016, der eine Zusammenfassung in vier Gruppen vorsieht: bewegen: Einschränkungen der Motorik, Kondition, Anthropometrie1) Hier sind Personen zusammengefasst, die in ihrem motorischen und Bewe- gungsvermögen eingeschränkt sind, über keine übliche Anthropometrie verfügen, zum Beispiel Kinder oder Kleinwüchsige oder aufgrund von Alter, Körperkonstituti- on oder Krankheit über eine schlechte Kondition verfügen. Der Handlungsbedarf in der folgenden Kategorie liegt insbesondere in einem er- höhten Platzbedarf sowie in der Notwen- digkeit einer schwellenlosen Erschließung. Daher werden die Kriterien der Nutzung von Mobilitätshilfen oder Rollstühlen sowie das Mitführen von Kinderwagen oder sonstigen größeren Gegenständen noch einmal gesondert dargestellt. Die Kriterien sind vertiefend auf die Berollbar- keit sowie schwellen- und stufenlose Er- schließung im Sinne des Fuß-Rad-Prinzips ausgerichtet. Hierbei müssen die Anforde- rungen von rollstuhlfahrenden Personen gesondert betrachtet werden. 1) Anthropometrie ist die Lehre der Ermittlung und Anwendung der Maße des menschlichen Körpers. Sie wird vor allem in der Ergonomie zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Fahrzeugen, Werkzeugen und Möbeln gebraucht sowie im Arbeitsschutz zur Fes t- legung von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Beme s- sungen von Schutzabdeckungen) oder Abständen zu gefahrenträchtigen Teilen verwendet. 10 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH sehen: Einschränkungen der visuellen Wahr- nehmung Hier sind Personen zusammengefasst, deren Sehvermögen erheblich einge- schränkt ist oder die über kein Sehvermögen mehr ver- fügen, also Blinde, ggf. mit Langstock oder Blindenführhund. Für Menschen mit einer Sehbehinderung spielt der Einsatz von Kontrast und Licht eine wichtige Rolle. Das Kriterium berücksichtigt daher, dass die Betroffenen in ihrer visuellen Wahrnehmung der Umwelt beschränkt sind, jedoch auf bestimmte visuelle Reize reagieren können. Vollständig oder fast vollständig erblinde- te Menschen im öffentlichen Raum sind vor allem von einer taktilen und akusti- schen Erkennbarkeit bzw. Nutzbarkeit ih- rer Umwelt abhängig. Die Hilfsmittel Lang- stock oder Blindenhund werden nach dem Zwei-Sinne-Prinzip von Betroffenen zur Orientierung herangezogen. Die Kriterien richten sich daher auf die Verwendung ergänzender Hilfsmittel. hören: Einschränkungen der auditiven Wahr- nehmung Hier sind Personen zusammengefasst, deren Hörvermögen erheblich einge- schränkt ist oder deren Hörvermögen komplett ausge- fallen ist. Personen mit eingeschränktem Hörver- mögen können sich im Gegensatz zu mo- torisch und visuell stark eingeschränkten Personen ungebundener im Raum bewe- gen. Gleichwohl benötigen sie, ebenfalls im Rahmen des Zwei-Sinne-Prinzips, eine stark auf visuelle Reize und Hinweise aus- gerichtete Wahrnehmung von Informatio- nen im öffentlichen Raum. Die entspre- chenden Kriterien beziehen sich, unab- hängig von eingeschränkter auditiver Wahrnehmung oder Taubheit, auf visuelle Hilfestellungen zur Orientierung. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 11 verstehen: Einschränkungen der Kognition Hier sind Personen mit geistiger oder seelischer Behinderung, Lernbehinderung, ältere und demenzkranke Menschen sowie suchtkranke Menschen zusammengefasst. Personen mit kognitiver Einschränkung sind auf ergänzende Orientierungshilfen im öffentlichen Raum angewiesen. Die Umwelt wird von Menschen mit kogniti- ven Einschränkungen nicht in allgemein üblicher Weise wahrgenommen. Oft gibt es Verständnis- bzw. Interpretations- schwierigkeiten von Situationen. Basis dieser Kriterien ist die Vereinfachung von Informationsübermittlung nach dem KISS- Prinzip. So erhält die Verwendung einfa- cher bzw. Leichter Sprache sowie die Ver- wendung ergänzender Bilder, Symbole und Piktogramme einen zentralen Stel- lenwert. 2.2 Kriterien für die infrastrukturelle Ausstattung der Quartiere Dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW entsprechend müssen bei Einrichtungen und öffentlichen Orten in einem Quartier die barrierefreie Auffind- barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen gleichermaßen sicherge- stellt werden. Für Einrichtungen außerhalb des Quartiers sollte ihre Erreichbarkeit mit dem barrierefreien öffentlichen Perso- nennahverkehr sichergestellt sein. A Soziale und wohnortnahe Infrastruk- tureinrichtungen Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind wichtige „Kristallisati- onspunkte im Quartier“ (Heidi Sinning; in: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2010). Sie tragen we- sentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei und sind daher in jeder Quartiersplanung von Anfang an zu berücksichtigen. Nahversorgung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 In Köln sichert ein Netz von Geschäftszen- tren die wohnungsnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Diese Zen- tren sind zugleich Mittelpunkte des öffent- 12 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH lichen Lebens und Orte der Kommunikati- on. Die Stadt Köln verfolgt mit dem Ein- zelhandels- und Zentrenkonzept das Ziel, diese Zentren zu sichern und zu stärken. Eine wohnungsnahe Versorgung ist für nicht-motorisierte Kölnerinnen und Köl- ner, insbesondere für Menschen mit Be- hinderungen und ältere Menschen sehr wichtig. Ein eigenständiges und selbstbe- stimmtes Leben ist für sie oftmals nur dann möglich, wenn die wichtigsten Ein- richtungen, Waren und Dienstleistungen in der Nähe vorhanden sind. „Ob für Eltern mit Kinderwagen, Men- schen im Rollstuhl oder Seniorinnen und Senioren – Einkaufen sollte für jeden be- quem und barrierearm möglich sein.“ So bewirbt der Handelsverband Deutschland sein Qualitätszeichen „Generationen- freundliches Einkaufen“. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit muss beispielsweise der Zugang zum Geschäft barrierearm, das Geschäft gut ausgeleuchtet, Gänge breit und nicht verstellt, die Preise und alle Auszeichnungen gut lesbar und eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen vorhanden sein. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Insbesondere für Menschen mit Behinde- rungen und ältere Menschen sind Ge- sundheits- und Pflegeeinrichtungen wich- tig. Ärzte und Apotheken sollen daher zentral im Quartier verortet und zu- dem gut an den öffentlichen Perso- nenverkehr angebunden sein. Bildungseinrichtungen Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Bildungseinrichtungen sind Voraussetzung für eine Teilhabe am alltäglichen Leben. Um diese Teilhabe gewährleisten zu können, gehören elementare Bil- dungseinrichtungen (Kindergärten und Grundschulen) in jedes Quartier. Dasselbe gilt für Stadtteilbibliotheken, Unterrichtsorte der Volkshochschule etc. Sport-, Freizeit- und Kulturangebote Quelle: Stadt Köln 2018 In inklusiven Quartieren sollen Sport- und Freizeitangebote angeboten werden. Sie fördern den Austausch untereinander und sind somit ein gutes Format, um Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme zu stär- ken. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 13 Ebenso macht die Möglichkeit der Teilha- be am kulturellen Leben ein inklusives Quartier aus. Die Angebote sind dabei gleicherma- ßen auf die Interessen und Bedürfnisse aller Menschen – ob mit oder ohne Behinderung, unabhängig von Alter, Bildungsniveau oder Migrationshinter- grund – abzustimmen. Nur wenn auch der Zugang für alle gesichert ist, kann von Inklusion auf ganzer Ebene ge- sprochen werden. Zudem ist es wichtig, kostengünstige oder kostenlose Angebote zu schaffen, um die Angebote auch für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich zu gestalten. Es sollte sowohl inklusive Angebote geben, die für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen offen ste- hen und attraktiv sind, als auch Ange- bote, die auf spezielle Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ange- passt sind. Treffpunkte Inklusiv gestaltete Treffpunkte fördern den Austausch im Quartier und ermögli- chen allen Menschen eine gesellschaftli- che Teilhabe. Jedes Quartier sollte einen sozialen Treffpunkt haben, ob Jugend- oder Se- niorentreff, ob Bürgerzentrum oder Bürgercafé. Diese Orte der Begegnung sind den Gegebenheiten des Quartiers anzupas- sen. So können in migrantisch gepräg- ten Quartieren interkulturelle Zentren oder mehrsprachige Informationen und Angebote, einen Austausch der einzelnen Gruppen und die Teilhabe aller fördern. B Verkehrsinfrastruktur Quelle: Handlungskonzept Kölner Behindertenpoli- tik 2. Folgebericht Inklusive Quartiere zeichnen sich durch kurze Wege, eine Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie den Ausbau des ÖPNV aus. Gleichzeitig bringt eine Ab- nahme des motorisierten Individualver- kehrs vor allem für Menschen mit Behin- derung, für Kinder und für ältere Men- schen viele positive Effekte mit sich. So steigt die Verkehrssicherheit, und es wer- den Flächen gewonnen, auf denen wieder ein Stadtteilleben stattfinden kann. Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruk- tur ist Voraussetzung für ein möglichst eigenständiges Leben. Sie sichert nicht nur die Vernetzung innerhalb des Quartiers, sondern auch eine Anbindung zu wichti- gen Infrastruktureinrichtungen in Nach- barquartieren oder der Gesamtstadt. Ge- rade für Menschen mit Behinderungen sind spezielle Einrichtungen und Angebote oftmals nicht in ihrem Quartier angesie- delt, sodass zwangsweise weitere Wege innerhalb der Stadt zurückgelegt werden müssen. 14 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Öffentlicher Personennahverkehr und ruhender Verkehr Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Für die Nutzung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs muss bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht sein. Im 2017 beschlossenen 3. Nahver- kehrsplan Köln sind als grundlegende Vo- raussetzungen für die Barrierefreiheit im ÖPNV u. a. aufgeführt: Kurze, hindernisfreie und übersichtli- che Wegeverbindungen Stufenloser Ein- und Ausstieg in bzw. aus Bussen und Bahnen Stufenloser Zugang zum Bahn-/Bus- steig (ggf. per Rampe oder Aufzug) Wo kein ebenerdiger Zugang zu den Haltestellen möglich ist, sind Aufzüge nötig. In einzelnen Fällen werden auch Rampen eingesetzt, die entsprechend den geltenden Richtlinien herzustellen sind. Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha- ben sich zudem u. a. folgende Anregungen ergeben: Zur barrierefreien Nutzbarkeit einer Haltestelle zählen Sitzmöglichkeiten und ein Witterungsschutz. Sauberkeit und Sicherheit durch Be- leuchtung, Einsehbarkeit sowie Warn- signale bei Einfahrt des Verkehrsmit- tels tragen zum Wohlbefinden aller Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV bei. Ein barrierefreier öffentlicher Perso- nenverkehr zeichnet sich auch durch kurze Taktzeiten aus. Ruhender Verkehr und Behinderten- Parkplätze Von Anfang an sind an den für mobili- tätseingeschränkte Menschen wichti- gen Orten ausreichend viele Behinder- ten-Parkplätze einzuplanen. Um auf den Gehwegen eine barriere- freie Mobilität zu gewährleisten, sollen diese vom ruhenden Verkehr freige- halten werden. Dies gilt gleichermaßen für Pkw, Motorräder und Fahrräder. Hierzu trägt u. a. das Aufstellen und sinnvolle Platzieren einer ausreichen- den Zahl von Fahrradabstellanlagen bei. C Grünanlagen und Freiflächen Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der Erholung und wichtige Treffpunkte. Als „Möglichkeitsräume“ (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2010) sind sie von zentraler Bedeutung für das Miteinander in inklusiven Quartieren. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 15 Neben den sozialen Aspekten spielt auch die gesundheitliche und stadtklimatische Wirkung des Grüns eine bedeutende Rolle. Daher ist es wichtig, dass sie für alle Men- schen zugänglich und nutzbar sind. Dazu ist bei der Gestaltung von Grünanlagen das Kölner Grünhandbuch, insbesondere Kapitel 4, zu beachten. Das bedeutet beispielsweise: Grünanlagen und Freiflächen müssen mindestens einen barrierefreien Zu- gang haben. Die Oberflächengestaltung der Wege erfolgt eben, erschütterungsarm, be- rollbar und rutschhemmend. Schotter- rasen und gebrochenes Naturstein- pflaster sind nicht barrierefrei und zu vermeiden. Wege müssen sich taktil und visuell von niveaugleichen Funktionsberei- chen abgrenzen. Bankstandorte werden außerhalb der Wegeflächen vorgesehen. Die Bankstandorte werden mit einem Material unterpflastert, das sich taktil und optisch von Wegematerial und Bank unterscheidet. Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha- ben sich zudem u. a. folgende Anregungen ergeben: Die Grünanlagen und Freiflächen sol- len im Quartier bzw. vom Quartier aus fußläufig und barrierefrei erreichbar sein. Grünanlagen und Freiflächen sollen generationenübergreifend und multi- funktional ausgestattet sein. Spielplätze Quelle: Stadt Köln 2018 Die Stadt Köln möchte allen Generationen ausreichende Bewegungs- und Freizeitan- gebote bieten. Dazu müssen in allen Stadt- teilen genügend wohnortnahe Angebote geschaffen werden. Heute bestehen teil- weise noch erhebliche Nachholbedarfe, die auszugleichen sind. Wichtig ist, öffent- liche Freiräume der Kommunikation und Begegnung für alle Bürgerinnen und Bür- ger in einer stark verdichteten Stadt zu schaffen. Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Da- her sollen sie die Möglichkeit des Mitei- nanderspielens für alle Kinder und Jugend- liche bieten. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie grundsätzlich von Menschen mit und ohne Behinderung genutzt werden können. Bei der Gestaltung von Spielplätzen sind die Standards für barrierefreie Spielplätze (siehe hierzu: Spielplatzbedarfsplanung 2018 der Stadt Köln, insbesondere Kapitel 6) zu beachten. 16 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Dies bedeutet beispielsweise: Der Zugang zum Spielplatz erfolgt nicht ausschließlich über Treppen. Mindestens ein Zugang ist ohne Stufen sowie taktil und visuell wahrnehmbar gestaltet. Bodenbeläge sind erschütterungsarm, berollbar, eben und rutschhemmend auszuwählen. Grundsätzlich sollen Spielgeräte von Kindern und Jugendlichen mit und oh- ne Behinderung gemeinsam genutzt werden können. 2.3 Städtebauliche und stadtgestalterische Kriterien A Straßen, Wege und Plätze Straßen, Wege und Plätze sollen umfas- send barrierefrei gestaltet sein, um zum einen die Befahrbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren oder auch Kinderwagen sicher- zustellen, und um zum anderen die Orien- tierung für sehbehinderte und blinde Menschen zu gewährleisten. Dazu ist das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum der Stadt Köln zu be- achten. Der Stadtraum ist für alle da: Alle Räume sind barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet beispielsweise: Gehwege Quelle: Stadt Köln 2018 Der Gehweg ist von Elementen grundsätz- lich frei zu halten. Die Positionierung von notwendigem Mobiliar findet in den dafür vorgesehenen Möblierungszonen statt. Dies wird durch die Beachtung insbeson- dere der entsprechenden Anforderungen der DIN 18040-3 gewährleistet. Hier ist u. a. aufgeführt: Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 17 Eine nutzbare Gehwegebreite von mindestens 2,00 m (1,80 m zuzüglich 0,20 m Sicherheitsraum zur angren- zenden Bebauung). Hinzu kommt ggf. noch ein Sicherheitsabstand zur Fahr- bahn. Die nutzbare Gehwegebreite muss stufenlos gestaltet sein. Gehwege müssen sich taktil und visuell von niveaugleich angrenzenden Funk- tionsbereichen abgrenzen. Gehwegbegrenzungen sollen so gestal- tet sein, dass sie mit dem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden können. Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha- ben sich zudem u. a. folgende Anregungen ergeben: Gehwege sollen gut einsehbar gestal- tet sein, sodass die Sicht nicht etwa durch angrenzende Bepflanzung be- einträchtigt wird. Markant gestaltete Punkte erleichtern die Orientierung im öffentlichen Raum. Großflächige Außenbereiche sollen bspw. durch optische Gestaltung des Bodenbelags oder verschiedene Funk- tionsbereiche für Bewegung und Auf- enthalt etc. in einzelne Flächenab- schnitte gegliedert werden, um die Orientierung insbesondere für blinde Personen zu verbessern. Sitz- und Verweilmöglichkeiten Sitz- und Verweilmöglichkeiten sollen im öffentlichen Raum in ausreichender Anzahl vorhanden sein. B Querungsstellen Quelle: Stadt Köln 2018 Querungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer und -nutzerinnen ohne be- sondere Erschwernis nutzbar sein. Jede Straßenquerung fordert dem blinden und sehbehinderten Menschen ein Höchstmaß an Konzentration ab. Daher erfordert ihre Gestaltung besondere Auf- merksamkeit für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen. Dies wird durch die Beachtung insbeson- dere der entsprechenden Anforderungen der DIN 18040-3, der DIN 32984 und des Planerhandbuchs des Amts für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln ge- währleistet. Das bedeutet beispielsweise: Es ist zwischen gesicherten und unge- sicherten Querungsstellen zu unter- scheiden. Zu den gesicherten Querungsstellen gehören Fußgängerüberwege (Zebra- streifen) und Fußgängerfurten (Licht- signalanlage). Gesicherte Querungs- stellen sind immer anzuzeigen. Zu den ungesicherten Querungsstellen zählen alle Querungen, die weder ei- nen Zebrastreifen noch eine Lichtsig- nalanlage aufweisen. Da Fußgänger und Fußgängerinnen hier oftmals war- 18 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH tepflichtig sind, stellen diese Querun- gen insbesondere für Blinde und seh- behinderte Menschen eine große Her- ausforderung dar und erfordern ein umsichtiges Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen. Sie sind deshalb nur in Ausnahmefällen und auch nur nach vorheriger Abstimmung mit den Be- hindertenverbänden anzuzeigen. An beiden Typen von Querungsstellen hat der Bordstein grundsätzlich eine Auftrittshöhe von +3 cm. Dies ist eine Kompromisslösung, die neben den An- forderungen der Blinden und Sehbe- hinderten auch die Anforderungen der Rollstuhlfahrer berücksichtigt. Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha- ben sich zudem u. a. folgende Anregungen ergeben: Da das Überqueren der Verkehrssträn- ge – seien es Straßen, Eisenbahn- oder Straßenbahnstrecken – oftmals mit ei- ner erheblichen Gefahr für die Passie- renden einhergeht, ist es wichtig, dass die Signale unmissverständlich sind. Querungsstellen müssen eindeutig auffindbar und sicher nutzbar sein. Für Blinde und sehbehinderte Men- schen sind bei Lichtsignalanlagen zu- sätzliche akustische Signale wichtig. Geschwindigkeiten und Wartezeiten müssen an die Bedürfnisse mobilitäts- eingeschränkter Menschen angepasst sein. C Treppen, Rampen und Aufzüge Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Müssen Höhenunterschiede überwunden werden, müssen die Verbindungen barrie- refrei gestaltet sein. Treppen sind keine barrierefreien Verbindungen. Barrierefreie Verbindungen zur Überwindung von Hö- henunterschieden sind Rampen und Auf- zugsanlagen. Sind Treppen, Rampen oder Aufzugsanla- gen vorhanden, sollen diese den Anforde- rungen der DIN 18040-3 bzw. der DIN 18040-1 entsprechend gestaltet sein. Durch die Beachtung der entsprechenden Anforderungen sind Treppen für Men- schen mit begrenzten motorischen Ein- schränkungen sowie für blinde und seh- behinderte Menschen barrierefrei nutz- bar. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 19 Das bedeutet beispielsweise: Treppen Treppen müssen gerade Läufe haben. Beidseitig von Treppenläufen und Zwi- schenpodesten müssen Handläufe ei- nen sicheren Halt bieten. Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht er- kennbar sein. Dies wird z. B. mit Stu- fenmarkierungen aus durchgehenden Streifen erreicht. Rampen Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 % betragen; eine Quernei- gung ist unzulässig. Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x150 cm anzuordnen. Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mindestens 120 cm betragen. Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 600 cm betragen. Bei längeren Rampen und bei Richtungs- änderungen sind Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mindestens 150 cm erforderlich. D Temporäre Einrichtungen Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Das Gestaltungshandbuch für den öffent- lichen Raum der Stadt Köln gibt u. a. vor, wie Werbeanlagen, Außengastronomie und Baustellen zu gestalten sind. Aus gestalterischer Sicht und auch aus Sicht der Barrierefreiheit sind Werbe- anlagen so weit wie möglich einzu- dämmen. Sie sind insbesondere für Blinde und Sehbehinderte ein gefährli- ches Hindernis. Außengastronomie belebt in gewissem Maß den öffentlichen Raum. Bei der Anordnung der Außengastronomie sind aber die Belange insbesondere der Menschen mit Behinderung zu be- rücksichtigen. Die nutzbare Gehweg- breite von 2,00 m darf durch die Au- ßengastronomie nicht eingeschränkt werden. Baustellen stellen für Menschen mit Behinderung starke Eingriffe in ihre gewohnten Lebensabläufe dar. Insbe- sondere für Blinde oder sehbehinderte Menschen sind Baustellen problema- tisch. Sie sind häufig unzureichend ge- sichert und stellen eine Gefahr dar. Er- forderlich ist daher eine sorgfältige Si- cherung der Baustelle und eine barrie- refreie Wegeführung um die Baustelle herum. 20 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2.4 Kriterien zur Orientierung im öffentlichen Raum A Kontrastreiche Gestaltung und Be- leuchtung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Bei einer Orientierungsunterstützung im öffentlichen Raum sind drei Funktionen zu unterscheiden: Informieren, Führen und Warnen. Vor allem bei gefährlichen Situa- tionen muss die Warnfunktion klar und eindeutig sein. Kontraste dienen der Unterscheidung von visuellen Objekten. Die Orientierung im Raum und die Wahrnehmbarkeit von Ob- jekten werden erschwert, wenn es an ei- ner ausreichenden und blendfreien Be- leuchtung fehlt. So verlieren sich Dinge im Umfeld bei gleicher Helligkeit und Farbe, selbst wenn sie sich in ihrer jeweiligen Form unterscheiden. Ein hoher Kontrast trägt dazu bei, Objekte zu unterscheiden. Eine ausreichende Beleuchtung verbessert nicht nur die Orientierung, sie verhindert auch Unfälle im öffentlichen Raum. Sie ist wichtig, um das subjektive Sicherheitsge- fühl aller Menschen zu verbessern. Gerade ältere Menschen fühlen sich bei Dunkel- heit zunehmend unsicher und unwohl. Eine ausreichende Beleuchtung trägt dazu bei, dass sie sich freier und selbstständiger bewegen können. Das bedeutet beispielsweise: Straßen und Querungsstellen müssen ausreichend beleuchtet werden. Eine gleichmäßige Grundbeleuchtung soll bei jeder Tageszeit und Witterung für eine sichere Erkennbarkeit sorgen. B Hinweisschilder und Informationsta- feln Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Hinweisschilder und Informationstafeln sind oft schwer zu verstehen. Um die In- formationen allen Menschen zugänglich zu machen, müssen die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung ebenso beachtet werden wie die Bedürfnisse von Men- schen mit kognitiven Einschränkungen. Die Vermittlung der Informationen sollte für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei- Sinne-Prinzip). Das bedeutet beispielsweise: Visuelle Informationen wie Wegwei- ser, Übersichtstafeln und Türschilder sind nach DIN 32975 zu gestalten. Sind Informationen nur aus kurzer Le- sedistanz wahrnehmbar, müssen die Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 21 jeweiligen Informationsträger so plat- ziert und angeordnet sein, dass sie auch für Menschen mit eingeschränk- tem Sehvermögen oder für Rollstuhl- fahrer und -fahrerinnen zugänglich sind. Für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit sollen die visuellen Infor- mationen auch akustisch abrufbar sein. Die textlichen Informationen sind durch Grafiken oder Fotos zu ergän- zen. Die Darstellung auf Übersichtskarten (Stadtpläne etc.) ist durch Fotos zu er- gänzen. An wichtigen Orte ist zu prü- fen, ob die Darstellung durch Reliefkar- ten ergänzt werden kann. C Leitsysteme Leitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich selbstän- dig im öffentlichen Raum zu bewegen. Insbesondere Gefahrenstellen und gefähr- liche Hindernisse sind für blinde und seh- behinderte Menschen zu sichern. Ein Bodenleitsystem funktioniert durch optische und taktile Kontraste. Bodenindi- katoren bestehen aus Rippen- und Nop- penplatten. Im Grundsatz gilt: Rippen lei- ten, Noppen machen aufmerksam. Zentral ist, die Leitysteme durchgehend zu gestalten. Ist das System auch nur an einer Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt. Taktile Leitsysteme sind nach Vorgaben der DIN 32984 zu gestalten und umzuset- zen. Die technischen Anforderungen an die zu verwendenden Bodenindikatoren sind im Planerhandbuch des Amts für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln festgelegt. 2.5 Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung Das Selbstverständnis der Stadt Köln ist, dass die Belange aller Menschen in der Stadt bei Planungen ausreichend berück- sichtigt werden. Bei einer „Siedlung für alle“ ist nach Möglichkeit auch die Mitwir- kung und Mitbestimmung der Bewohne- rinnen und Bewohner zu gewährleisten. Die Beteiligung an Planungen stärkt den Zusammenhalt im Quartier. Dieser Zu- sammenhalt ist insbesondere für Men- schen mit Behinderung, für Kinder und für ältere Menschen von großer Bedeutung, da sie in besonderem Maße auch auf nachbarschaftliche Hilfen und ein gutes Miteinander angewiesen sind. Die Beteiligung sollte durch eine professi- onelle Begleitung unterstützt werden. Al- lein auf ehrenamtliches Engagement zu bauen, überfordert gerade in benachteilig- ten Sozialräumen die Engagierten. Um Menschen zu motivieren, sich für ihr Le- bensumfeld aktiv einzusetzen, ist auch der Einsatz eines Quartiersmanagements (et- wa der Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren) zu nutzen. Über diese ist der Kontakt zu Menschen mit Einschrän- kungen zu suchen. Eine gezielte Ansprache von Menschen mit Einschränkungen über Multiplikatoren, Kontaktpersonen, Be- treuer oder Einrichtungen ist der beste Weg. Bei inklusiven Beteiligungsveranstaltungen ist es wichtig, sich auf die Bedürfnisse aller einzustellen. Dadurch wird ermöglicht, dass auch Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen selbstständig und ohne fremde Hilfe an planerischen Prozes- sen teilnehmen können. Die nachfolgenden Kriterien für barriere- freie Beteiligungen von Menschen mit Behinderung auf Quartiersebene sind eine 22 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Sammlung von Erfahrungen aus dem Mo- dellprojekt sowie von Hinweisen des Pari- tätischen Wohlfahrtsverbands Nordrhein- Westfalen (vgl. Der Barriere-Checker: Ver- anstaltungen barrierefrei planen, Der Pari- tätische Wohlfahrtsverband, November 2013). Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf jede Form der Vor-Ort- Beteiligung. Die Umsetzung dieses umfangreichen Kri- terienkatalogs wird nicht bei jeder Beteili- gungsveranstaltung möglich sein. Wer jedoch eine wirklich barrierefreie Beteili- gungsveranstaltung durchführen möchte, findet hier wertvolle Hinweise, wie umfas- send die Aufgabe ist. A Ankündigung und Einladungen zu Be- teiligungsveranstaltungen Alle Schriftstücke sollen durchgehend barrierefrei gestaltet werden, insbe- sondere im Hinblick auf Schrift, Farb- wahl und Kontrast. Einladungen und Ankündigungen sol- len in einfacher Sprache formuliert werden. Ebenso sollen sie eine darstellende und eine als Text ausformulierte Weg- beschreibung zum Beteiligungsort be- inhalten. Einladungen und Ankündigungen sol- len auf die Möglichkeit der Anwesen- heit von Schrift- und Gebärdensprach- dolmetscher und -dolmetscherinnen und das Vorhandensein von Höranla- gen hinweisen. Gegebenenfalls ist eine simultane Übersetzung in Leichte Sprache anzu- bieten. Die Kontaktdaten des Veranstalters sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (telefonisch, schriftlich) bereitzustel- len. Zur gezielten Beteiligung von Men- schen mit Behinderung empfiehlt es sich, Multiplikatoren und Kontaktper- sonen schon bei der Bewerbung einer Veranstaltung einzubeziehen. Barrierefreie Vor-Ort-Beteiligungen sind ausdrücklich als solche zu bewer- ben. Die zur Planung stehenden Maßnah- men sind konkret zu benennen. Auch eine Bewerbung im Internet muss barrierefrei gestaltet sein. B Veranstaltungsort Quelle: Stadt Köln 2018 Der Veranstaltungsort sollte barriere- frei auffindbar und zugänglich sein. Der Veranstaltungsort sollte innerhalb des Quartiers liegen, in dem die zu be- planenden Maßnahmen und Themen verortet sind, und ein bekannter Treff- punkt sein. In der Nähe des Veranstaltungsorts sollen ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfü- gung stehen. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 23 Eine barrierefreie Anbindung zur nächsten barrierefreien ÖPNV- Haltestelle soll gegeben sein. Wichtige Stationen, Ausstattungsele- mente und Servicestationen sollen ausgeschildert werden. Die Beschilde- rung sollte nicht nur in Textform erfol- gen, sondern auch durch Symbole/ Piktogramme unterstützt werden. Im Eingangsbereich sollte ein kompe- tenter Ansprechpartner bzw. eine kompetente Ansprechpartnerin bereit stehen, die Hilfestellungen anbietet. Für Menschen mit Hörbehinderung sollten im Bereich der Gebärden- sprachdolmetscher und -dolmetscherinnen Sitzplätze reser- viert werden. Ebenso sollen für alle Menschen mit Beeinträchtigungen Sitzbereiche freigehalten werden, an denen sie ausreichende Sicht- und Be- wegungsfreiheit haben. An Arbeitstischen soll ausreichend Platz für rollstuhlfahrende Personen vorhanden sein. Es sollen barrierefreie Toiletten vor- handen sein. Auf Wunsch ist ein Begleit- oder Ab- holdienst anzubieten. Alle Anforderungen sollen auch bei Betei- lungsveranstaltungen im Freien (Rund- gänge, Ortsbesichtigungen etc.) beachtet werden. C Redebeiträge, Präsentationen und Ma- terialien Bei allen Präsentationen und Materia- lien sollen die Vorgaben barrierefreier visueller Gestaltung berücksichtigt werden. Auf Wunsch sollen Präsentationen und Materialien den Teilnehmern und Teil- nehmerinnen bereits vor der Veran- staltung zur Verfügung gestellt wer- den. Alle Inhalte sollen in möglichst einfa- cher Sprache formuliert werden. Bei Bedarf sollen die wesentlichen In- halte auch in Leichte Sprache über- setzt werden. D Durchführung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Während der Beteiligung sollte das Zuwortkommen von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Für Personen, die mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung überfordert sind, sollen separate Ver- anstaltungen angeboten werden. Auf- suchende Beteiligung nimmt einen ho- hen Stellenwert ein. Auch bei der Durchführung der Veran- staltung kann es mitunter sinnvoll sein, Personen, die zu den im Wohnquartier lebenden Menschen mit Behinderung engeren Kontakt haben, einzubezie- hen. Gespräche mit Teilnehmenden auf Augenhöhe stärken das Miteinander. 24 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den Kriterienkatalog 3.1 Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Planen und Bauen Die Forderung nach Inklusion in den Le- bensbereichen Wohnen, Arbeiten und gesellschaftliche Teilhabe ist in den ver- gangenen Jahrzehnten politisch, gesell- schaftlich und gesetzlich immer stärker verankert worden. Die Aufnahme des Benachteiligungsver- bots in das deutsche Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 im Jahr 1994 gilt als wichtigster grundlegender Schritt der Gleichstellungs- bewegung behinderter Menschen. Auf Grundlage dessen wurden verschiedene nachfolgende Gesetze und Gesetzesände- rungen erarbeitet. Insbesondere gilt aber das Übereinkom- men der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK) als wichtiger Meilenstein und ist Grundlage für viele darauf aufbau- ende Gesetze. Seit März 2009 ist diese Konvention auch in Deutschland ratifiziert. Neben dem Schutz vor Benachteiligung wird die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Einbeziehung in die Gesellschaft“ (UN-BRK, 2009, Artikel 3) als leitendes Prinzip festgesetzt. In den Artikeln 9 und 20 des Übereinkommens werden die Ansprüche an öffentliche Ge- bäude und Infrastrukturen bestimmt. Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Bun- desregierung im Jahr 2011 einen nationa- len Aktionsplan erarbeitet. Im Dezember 2016 wurde die Novellierung des 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstel- lungsgesetzes des Bundes verabschiedet. Kernanliegen des Behindertengleichstel- lungsgesetzes ist eine umfassend verstan- dene Barrierefreiheit (vgl. Behinderten- gleichstellungsgesetz des Bundes, 2016). Seit 2017 tritt stufenweise das Bundes- teilhabegesetz in Kraft, mit dem eine bes- sere Nutzerorientierung und Zugänglich- keit sowie eine höhere Effizienz der deut- schen Eingliederungshilfe erreicht werden soll. In Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar 2004 das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Es regelt ebenso wie das Bundesgesetz Fragen der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Infrastruktur, die Verwendung der Gebär- densprache sowie der Leichten Sprache und setzt die Erreichung von Barrierefrei- heit als zentrales Ziel um (vgl. Behinder- tengleichstellungsgesetz NRW, §§ 1, 4). Die Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 enthält eine Vielzahl von Festlegun- gen zur Barrierefreiheit. So werden unter anderem Mindestanforderungen an Trep- pen, Aufzüge, Wohnungen und öffentlich zugängliche bauliche Anlagen formuliert. 3.2 Normungen, Richtlinien, Regelwerke Zur Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben geben die DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke wichtige Orientierung und legen Grund- sätze fest. Das Deutsche Institut für Normung e. V. gibt als zentrale Institution den Anstoß zur Organisation, Steuerung und Moderation von Normung und Standardisierung. Dem Beuth Verlag unterliegt die Veröffentli- chung dieser Normen, die dem Urheber- Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 25 recht unterliegen und die nicht ohne vor- herige Genehmigung anderweitig veröf- fentlicht werden dürfen. Dabei stehen die durch das Institut formulierten Normen, Richtlinien und Empfehlungen grundsätz- lich jedermann zur Anwendung frei und beziehen sich auf den aktuellen Stand der Technik. Sie erhalten ihre Rechtsverbind- lichkeit durch die Bezugnahme oder Ein- führung in Gesetze und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer, beispielsweise in Form von Technischen Bestimmungen (vgl. Bundeskompetenzzentrum Barriere- freiheit e. V., 2012 bis 2018; http://www.wegweiser- barrierefreiheit.de, letzter Zugriff: 09.07.2018). Die folgenden Ausführungen zum barriere- freien Bauen, insbesondere im Rahmen des Kriterienkatalogs, beziehen sich auf die Ausführungen der DIN-Vorschriften des Deutschen Instituts für Normung e. V. im Beuth Verlag. Der Kriterienkatalog stellt die Vorgaben in zusammengefasster Form dar und ersetzt keinesfalls die detaillierten Ausführungen. DIN-Normen Die DIN-Norm 18040 Barrierefreies Bauen unterteilt sich in drei Bereiche, von denen sich zwei auf die Gestaltung öffentlicher und öffentlich zugänglicher Anlagen be- ziehen: die Planungsgrundlagen für öffent- lich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) und für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3). Bei Planungen im öffentlichen Raum sind diese zu beachten. Ebenfalls müssen für die barrierefreie Ge- staltung des öffentlichen Raums die DIN 32975:2009-12 zur Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung und die E DIN 32984:2018-06 (Norm-Entwurf) für Boden- indikatoren im öffentlichen Raum heran- gezogen werden. Beide Normen sind pri- mär auf die Bedürfnisse von Menschen mit Seheinschränkung oder Sehbehinde- rung ausgerichtet. Weitere wichtige DIN-Normen sind (Aus- wahl): DIN 1450:2013-04 Schriften – Leser- lichkeit DIN 13201:2016-06 Straßenbeleuch- tung DIN 18040-2:2011-09 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße DIN 32975:2009-12 Gestaltung visuel- ler Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung DIN 32976:2007-08 Blindenschrift – Anforderungen und Maße E DIN 32984:2018-06 (Norm-Entwurf) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum DIN 32986:2015-01 Taktile Schriften – Anforderung an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabe- ner Profilschrift DIN EN 81-70:2018-07 Sicherheitsre- geln für die Konstruktion und den Ein- bau von Aufzügen – Besondere An- wendungen für Personen- und Las- tenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließ- lich Personen mit Behinderungen DIN 67523:2010-06 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) mit Zusatzbeleuchtung DIN 67524-1:2017-11 Beleuchtung von Straßentunneln und Unterfüh- rungen DIN 67528:2018-04 Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentli- chen Parkplätzen 26 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 3.3 Gestaltungsgrundsätze für barrierefreie und generationengerechte Quartiere Bei der Planung und Gestaltung von öf- fentlichen und halböffentlichen Räumen gilt es, grundsätzliche Regeln einzuhalten. Die wichtigsten drei Prinzipien sind: Zwei-Sinne-Prinzip Das Prinzip einfacher Sprache Fuß-Rad-Prinzip Diese werden durch weitere Planungs- grundsätze ergänzt. Zwei-Sinne-Prinzip Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Je nach Art der Behinderung ist dabei auf unterschied- liche Gestaltungsformen zu achten, damit die Information mindestens mit einem Sinn erfasst werden kann. Beispielhaft seien genannt: Sehbehinderte Menschen benötigen eine kontrastreiche, optische, wenn möglich auch akustische und taktile Erfassbarkeit. Für Blinde ist eine akustische oder taktile Erfassbarkeit essenziell. Für Gehörlose ist eine kontrastreiche und optische Erfassbarkeit erforder- lich. Für Schwerhörige sind eine kontrast- reiche optische Erfassbarkeit und technische Hörhilfen erforderlich. Sehbehinderte und blinde Menschen be- nötigen zur Orientierung drei Grundinfor- mationen: „Gehe“, „Achtung“, „Stopp“. Diese können durch in der Regel vorhan- dene Mauern, Kanten, Borde oder Grenz- linien gegeben werden. An lückenhaften Stellen oder durch Straßenverkehr gepräg- ten Gehwegen sollten diese Funktionen durch kontrastreich gestaltete Bodenindi- katoren sowie besondere Bordgestaltun- gen übernommen werden. Taktile Elemen- te kommen jedoch nur dort zum Einsatz, wo ein gefahrloser Aufenthalt möglich ist. Das Prinzip einfacher Sprache Auch KISS-Prinzip genannt. Kiss steht da- bei in Englisch für „keep it short and simp- le“. Das bedeutet, dass eine Information einfach und verständlich zu erfassen sein muss. Dabei spielt eine einfache bzw. die Leichte Sprache eine wichtige Rolle. Es ist auch immer zu überprüfen, ob die Infor- mation besser durch Symbole, Bilder oder Fotos übermittelt werden kann. Fuß-Rad-Prinzip Das Fuß-Rad-Prinzip bedeutet: Die Berei- che, die zu Fuß erreichbar sind, müssen stufen- und schwellenfrei sowie ohne fremde Hilfe rollend erreichbar sein. An dieser Stelle zeigt sich, dass das Über- einanderbringen unterschiedlicher Belan- ge einer sensiblen Abstimmung bedarf: die nach dem Prinzip der zwei Sinne erforder- lichen taktil erfassbaren Kanten sind mit dem Erfordernis möglichst geringer Hö- henunterschiede zwischen einzelnen Ver- kehrsflächen des Fuß-Rad-Prinzips in Ein- klang zu bringen. Weitere Planungsgrundsätze Für Rollstuhlfahrende sowie Personen mit Gehhilfen und Kinderwagen sind ausreichende Bewegungsflächen zu schaffen. Hierzu sind breite Türen, stufen- und schwellenlose Zugänge sowie gut berollbare Bodenbeläge zu verwenden. Als Wendemöglichkeiten, Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 27 Ruheflächen und Verweilplätze ist ei- ne Bewegungsfläche von 150 x 150 cm grundsätzlich empfeh- lenswert. Bewegbarkeit und Halt mit geringem Kraftaufwand sind sicherzustellen: Personen mit geringer Kraft oder mit Einschränkungen in der Greiffähigkeit benötigen Türen und Bedienelemen- te, die mit geringem Kraftaufwand nutzbar sind. Auch greifbare Handläu- fe zur Stabilisierung der eigenen Bewegung sind entscheidend für das persönliche Sicherheitsgefühl. Kontrastreiche Informationen und blendfreie Beleuchtung müssen si- chergestellt sein: Personen mit Seh- behinderung sind auf eine kontrast- reiche Gestaltung von Informationen sowie eine ausreichend blendfreie Be- leuchtung angewiesen. Auch ist eine möglichst große Gestaltungsgröße zu wählen. Eine gute Raumakustik, schnell auf- findbare und gut lesbare Informatio- nen sowie ggf. technische Hilfen sind für hörbehinderte Personen von Be- deutung, denn sie sichern die Orien- tierung. 3.4 Grundsätze barrierefreier Partizipation Eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer barrierefreien und generati- onengerechten Stadt ist die umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinde- rung sowie ihren Interessensvertretungen. Ziel muss sein, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhält, seine Belange bei der Gestaltung seiner Umwelt aktiv und selb- ständig einzubringen. Jeder Mensch muss seine Interessen gleichberechtigt in den Prozessen von Planung und Gestaltung vertreten können. Mit dem Kriterienkata- log sollen auch die Grundsätze einer barri- erefreien Partizipation für Köln bestimmt werden: Alle Menschen in der Stadt Köln sollen gemäß ihrer persönlichen Vorausset- zungen aktiv zur Partizipation moti- viert und bei ihren Beteiligungsinte- ressen unterstützt werden. Alle Menschen in der Stadt Köln sollen mittels einer inklusiven Kultur und ei- nes diskriminierungssensiblen Be- wusstseins zu Partizipation ermutigt werden. Alle Menschen in der Stadt Köln sollen durch eine barrierefreie Umweltge- staltung bei der eigenaktiven Beteili- gung unterstützt werden. Diese Unterstützung in möglichst großem Umfang zu gewährleisten, ist Aufgabe der Fachstelle Behindertenpolitik. Barrierefreie Partizipation für die Be- troffenen Eine rechtzeitige Beteiligung der Betroffe- nen führt zu einer umfassenden und ziel- führenden Planung und damit zu einer hohen Nutzerzufriedenheit. Das ist ein zentrales Ergebnis aus dem Modellprojekt „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“. Das direkte Gespräch mit 28 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Menschen mit Einschränkungen und die aktive Beobachtung ihres Agierens und ihres Aufenthalts im öffentlichen Raum trägt zu einer ausreichend genauen Ein- schätzung der jeweiligen Planungsanfor- derungen bei. Durch die frühzeitige Betei- ligung können bedarfsgerechte Lösungen gefunden werden. Bei den offenen Beteiligungsveranstaltun- gen im Vorfeld oder parallel zu Planungen, die zu vielen stadt- und freiraumplaneri- schen Projekten durchgeführt werden, ist sicherzustellen, dass Menschen mit Ein- schränkungen die Veranstaltung besuchen können. Damit für Menschen mit Behinde- rung eine solche Teilhabe gelingen kann, muss das Beteiligungsverfahren umfas- send barrierefrei gestaltet sein. Veran- schaulichungsmaterialien, wie zum Bei- spiel Präsentationen und Plakate, sind so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden. Die Erfahrungen des Modellprojekts ha- ben gezeigt, dass es sich empfiehlt, dieje- nigen Personengruppen, für die eine si- multane Unterstützung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung nicht sinnvoll ist, separat zu beteiligen. Dies ist bei- spielsweise dann der Fall, wenn Personen kognitive Beeinträchtigungen haben. Auch die individuelle Beteiligung in einem ver- trauten Umfeld kann für einzelne Gruppen eine bessere Teilhabe sichern. Hier kön- nen Betreuerinnen und Betreuer einbezo- gen werden, um die aktive Partizipation zu unterstützen. Ziel ist es, dass die Teilneh- menden den Mut entwickeln, sich einzu- bringen. Es ist mit den Betreuenden abzu- stimmen, welche Rolle sie innerhalb der Gesprächssituation einnehmen sollen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass für die Teilnahme an großen öffentli- chen Veranstaltungen die Bereitschaft der zu Beteiligenden vorhanden sein muss, sich in großen Gremien mitzuteilen. Dieses Selbstbewusstsein bringt nicht jede Person automatisch mit, unabhängig von beglei- tender persönlicher Einschränkung. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 29 4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ 4.1 Auswahl der Untersuchungsräume Für die exemplarische Erhebung der Gene- rationengerechtigkeit und Barrierefreiheit hat die Fachstelle Behindertenpolitik zwei Wohnquartiere ausgewählt: die Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg und die Berliner Straße im Stadtteil Mülheim. Die beiden Wohnquartiere liegen inner- halb des Programmgebiets von „Starke Veedel – starkes Köln“. Es wurden be- wusst zwei sehr unterschiedlich struktu- rierte Quartiere ausgewählt: Die Kannebäcker-Siedlung ist in den Jah- ren 1967 bis 1970 gebaut worden und befindet sich zu großen Teilen im Eigen- tum der GAG Immobilien AG. Die Siedlung dient ausschließlich dem Wohnen. Das zweite Quartier liegt zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord. Ein größerer Teil der Häuser ist in den Jahren um 1870 gebaut worden. Die Hacketäuer- siedlung im Nordwesten des Quartiers wurde in den Jahren 1968 bis 1971 erbaut und befindet sich ebenfalls im Eigentum der GAG Immobilien AG. Ansonsten über- wiegt Einzeleigentum. Die Nutzung im Gebiet ist gemischt: Neben dem Wohnen finden sich auch einzelne Gewerbebetrie- be, Einrichtungen der sozialen Infrastruk- tur und vor allem entlang der Berliner Straße Einzelhandelsgeschäfte. Das Ange- bot an Versorgungseinrichtungen und sonstiger Infrastruktur erfüllt den Versor- gungsauftrag eines Stadtteilzentrums. 4.2 Bearbeitungsschritte und methodisches Vorgehen Das Modellprojekt setzt auf einen partizi- pativen Prozess. In einem ersten Schritt wurden Gespräche mit den Sozialraumko- ordinatorinnen und -koordinatoren sowie Vertretern sozialer Einrichtungen und In- stitutionen geführt, sodass die Sicht der Betreuenden, Einrichtungen, Initiativen bzw. allderjenigen, die tagtäglich mittelbar mit den Einschränkungen in Kontakt kommen, in die Ergebnisse einfließen. Im zweiten Schritt erfolgte die Befragung und Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner. Betroffene sollten selbst dar- stellen, welche Barrieren ihren Alltag be- einträchtigen und eine volle gesellschaftli- che Teilhabe einschränken. Im dritten Schritt wurden die Vor-Ort- Erhebungen durch wissenschaftliche Er- kenntnisse ergänzt. In beiden Quartieren hat Stadt- und Regi- onalplanung Dr. Jansen zunächst Einrich- tungen erfasst, in denen Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen leben oder die sie zu Freizeitzwecken etc. besuchen. In einem ersten Auftaktge- spräch mit Fachleuten, Sozialraumkoordi- natoren, Einrichtungsleitungen und Be- treuenden wurde die passende Beteili- gungsmethode erarbeitet. Gemeinsam haben die Teilnehmenden entschieden, welche Zielgruppe beteiligt werden soll. Dabei einigten sich die Teilnehmenden darauf, in den zwei unterschiedlichen Quartieren unterschiedliche Formen der Beteiligung anzuwenden, um diese im Nachhinein vergleichen und für zukünftige Vorhaben angemessene Beteiligungsfor- 30 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH men auswählen zu können. Während man in Humboldt-Gremberg eher auf eine brei- te Beteiligung aller Anwohnerinnen und Anwohner setzte, wurden in Mülheim- Nord mit Hilfe ausgewählter Multiplikato- ren gezielt Menschen mit Behinderung angesprochen. In der Kannebäcker-Siedlung erfolgten eine breite Öffentlichkeitsarbeit und die Information der Bewohnerinnen und Be- wohner mit Plakaten, Flyern und Informa- tionen durch Aushang oder Briefeinwurf. Im Quartier Berliner Straße in Mülheim- Nord sprachen Multiplikatoren die zu Be- teiligenden an. Parallel zum Projekt „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ fanden wei- tere Beteiligungen in der Kannebäcker- Siedlung statt: So führte die Technische Hochschule Köln im Auftrag der GAG Im- mobilien AG eine Bewohnerbefragung durch. Diese umfasste auch Fragen zur Barrierefreiheit und Generationengerech- tigkeit im Quartier. Es wurde die Bereit- schaft abgefragt, sich vertiefend mit die- sen Themen auseinanderzusetzen und zudem für das Projekt geworben. Auch das Kölner Grünflächenamt führte im Projekt- zeitraum eine Beteiligung zur Umgestal- tung des Grünzugs an der Westerwald- straße durch. Für die Beteiligung im Projekt „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ wurden folgende Methoden ausgewählt: Problemzentrierte Diskussionen und teil- nehmende Beobachtung in der Kannebäcker-Siedlung Beteiligung in Form aktiver Ansprache von Besuchenden des Wochenmarkts, Ansprache von Personen mit Rollato- ren und Kinderwagen sowie mit er- kennbaren Einschränkungen Öffentliche Bewerbung der Stadt- teilspaziergänge mit anschließenden Diskussionsrunden an zentralen Treff- punkten im Quartier, Einladung durch persönliche Einladungsflyer aller Haushalte Beteiligungsveranstaltung mit Ergeb- nispräsentation Problemzentrierte Interviews und teil- nehmende Beobachtung an der Berliner Straße Gesprächsrunde mit gemeinsamem Rundgang von Bewohnerinnen und Bewohnern eines Alten- und Behin- dertenwohnheims Stadtteilspaziergang mit gezielt ange- sprochenen bewegungsbehinderten Anwohnerinnen und Anwohnern Stadtteilspaziergang mit gehörlosen und teilweise auch kognitiv beein- trächtigten Anwohnenden, vermittelt über eine Betreuungseinrichtung für Gehörlose Öffentlichkeitsveranstaltung für die Teilnehmenden der Quartiersrund- gänge sowie für interessierte Anwoh- nende und Stadtteilakteure Spielplatzbesuch mit Kindern und Ju- gendlichen mit kognitiven Einschrän- kungen, vermittelt über eine Betreu- ungseinrichtung Die Ergebnisse sind in den Kriterienkatalog eingeflossen. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 31 Abbildung 1: Geplanter Quartiersrundgang in der Kannebäcker-Siedlung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Bei einem Mieterfest der GAG Immobilien AG in der Kannebäcker-Siedlung und bei einer Stadtteilkonferenz in Mülheim-Nord wurden Ergebnisse vorgestellt und disku- tiert, wie die Anwendung des Kriterienka- talogs erfolgen und das Einhalten der Kri- terien kontrolliert werden kann. 4.3 Die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der Beteiligungen In der Kannebäcker-Siedlung wurden die Wegeführung und die Beschaffenheit der Gehwege bemängelt. Zahlreiche Uneben- heiten, lose Bodenplatten und beschädig- te Stellen im Bodenbelag wie Löcher be- reiten Probleme. Nahezu jeder Teilneh- mende, unabhängig davon, ob mobilitäts- eingeschränkt oder nicht, erzählte von Stürzen im Bekanntenkreis. Fehlende Bordsteinabsenkungen stellen insbeson- dere ältere Menschen mit Rollatoren, aber auch Rollstuhlfahrende sowie Personen mit Kinderwagen vor große Herausforde- rungen. Teilweise stehen Wege im Park innerhalb der Siedlung bei Regen komplett unter Wasser. Der aktuelle Zustand dieser Grünachse und die fehlenden Sitzmöglich- keiten bieten keine ausreichende Aufent- haltsqualität. „Nachts sind die Wege so schlecht be- leuchtet, dass ich mich nicht mehr al- leine vor die Tür traue.“ Anwohnerin über die Beleuchtungssi- tuation im Quartier Vielfach kritisiert wurde die Beleuchtungs- situation. Dies sorgt nicht nur für ein Unsi- cherheitsempfinden, sondern erhöht auch das Sturzrisiko. Jedoch sind es nicht nur bauliche oder stadtplanerische Mängel, die erfasst wur- den. Auch die fehlende Rücksichtnahme 32 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH anderer Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Besucherschaft im Quartier wird kritisiert. Durch parkende Fahrzeuge blo- ckierte Übergänge, zugeparkte Gehwege und weitere rücksichtslose Verhaltenswei- sen im Siedlungsgebiet erschweren oft- mals die Bewegungsmöglichkeiten im Quartier. Auch Geschwindigkeitsüber- schreitungen bergen ein hohes Risiko. „Oft fahre ich auf gut Glück los und hoffe, dass ich am Ende des Wegs weiter komme.“ Rollstuhlfahrender Teilnehmer Die Einrichtung eines informellen Treff- punkts im Gebiet der Kannebäcker-Sied- lung war ein wichtiges Anliegen der Be- wohnerschaft. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Teilhabe sind niedrig- schwellige Treffpunkte wichtig, um Infor- mationen und Kontakte zu erhalten. Als weitere Probleme wurden benannt: Mangel an Behinderten-Parkplätzen Anordnung von Parkplätzen, sodass dort abgestellte Fahrzeuge in die Gehwege hineinragen Zu schmale Fußwege und Durchwe- gungen Fehlen eines stufenlosen bzw. barrie- rearmen Einstiegs in Straßenbahnen und Busse Zu schmale Haltestellenbereiche Fehlende Aufzüge sowie Wind- und Wetterschutzvorrichtungen an Halte- stellen Zu kurze Ampel-Grünphasen Sturzrisiko durch Baumwurzeln Fehlende Querungsmöglichkeiten Erreichbarkeit von Müllstandorten Angsträume durch ungepflegte Grün- flächen Zu kleine Hausnummern Schlecht lesbare, zu kleine oder ver- schmutzte Schilder Fehlende Sauberkeit Schwer erreichbare Einkaufsläden, Barrieren in den Läden Fehlende Information zur Barriere- freiheit von Festen oder anderen Quartiersveranstaltungen Im Rahmen der im Umfeld der Berliner Straße durchgeführten Beteiligungsaktio- nen nannten, demonstrierten und bemän- gelten die Teilnehmenden zahlreiche As- pekte im Straßenraum. Viele Barrieren im Alltag gehen nicht auf bauliche oder stadtplanerische Fehlplanungen zurück, sondern sind durch fehlende Rücksicht- nahme von Bewohner- und Besucher- schaft gegenüber Menschen mit Behinde- rungen begründet. Zugeparkte Gehwege, blockierte bzw. ver- stellte Leitsysteme, Vandalismus, Verun- reinigungen von Aufzügen und Vieles mehr schränken die Fortbewegungsmög- lichkeiten im Quartier für Menschen mit Behinderung ein oder machen sie gänzlich unmöglich. Im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteili- gung wurde erläutert, dass erfahrungsge- mäß die Rücksichtnahme gegenüber be- hinderten Kindern deutlich höher ist als gegenüber behinderten Erwachsenen. „Die Siedlung ist unruhig und hektisch geworden. Keiner nimmt mehr Rück- sicht auf den anderen.“ Teilnehmerin der Diskussionsrunde im ehemaligen Waschhaus Als weiteres Hindernis thematisierten die Teilnehmenden Konflikte im Miteinander. Insbesondere bei der Nutzung des öffent- lichen Personennahverkehrs, speziell der KVB-Fahrzeuge, kommt es häufig zu kon- Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 33 fliktbehafteten Ereignissen mit anderen Fahrgästen oder Mitarbeitenden der Köl- ner Verkehrsbetriebe. „Man will selbst aktiv sein, nicht im- mer auf Hilfe angewiesen sein.“ Im Rollstuhl sitzender Teilnehmer der Öffentlichkeitsveranstaltung Zu schmale Gehwege sowie der generell vielerorts mangelhafte Zustand der Wege- qualität schränken die Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen enorm ein. Sie müssen oft auf die Fahrbahnen ausweichen, weil Gehwege blockiert wer- den. Das Ausweichen auf die Straße sorgt wiederum für Probleme, weil sie dort mit Hindernissen in Form von Schlaglöchern konfrontiert werden. Eine zusätzliche Ge- fahrenquelle birgt der fließende Verkehr. Als Ergebnis der Beteiligungen ist eine Fülle von städtebaulichen und verkehrli- chen Barrieren und Mängeln erfasst wor- den, die in den Kriterienkatalog (vgl. Kapi- tel 2) eingeflossen sind. „Jede Erschütterung tut mir weh!“ Rollstuhlfahrende Teilnehmerin Im Verlauf der in Mülheim-Nord durchge- führten Veranstaltungen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass oft schon kleine bauliche Maßnahmen große Erleichterung bringen. Allein die Instandsetzung von Gehwegen und Fahrbahnen oder eine bes- sere Beleuchtungssituation wären schon sehr hilfreich. Bei den Begehungen bestätigte sich, dass die Gruppe der Menschen mit Behinde- rung äußerst heterogen ist und sehr un- terschiedliche Gestaltungsanforderungen an den öffentlichen Raum stellt. „Jeder, der was plant, sollte einmal selber im Rollstuhl sitzen. Planer soll- ten mal einen halben Tag selber im Rollstuhl fahren müssen.“ Im Rollstuhl sitzende Teilnehmerin der Öffentlichkeitsveranstaltung Einfache, aber doch wichtige Erkenntnis aus den partizipativen Schritten des Mo- dellprojekts ist, dass vor allem das persön- lich übermittelte Wissen der Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinde- rung dazu führt, dass diese berücksichtigt werden. Daher sollten bei jeder Planung im öffentlichen Raum Experten in eigener Sache mit unterschiedlichen Einschrän- kungen beteiligt werden. Abbildung 2: Zugeparkter taktiler Über- gang Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Die Bildung eines Bewusstseins für Inklusi- on und Barrierefreiheit, Generationenge- rechtigkeit und Teilhabe für jede/n mar- kiert einen zentralen Erfolgsfaktor. Bereits ab dem Kindesalter sollte ein rücksichts- volles und gutes Miteinander aller Men- schen thematisiert werden, um so früh wie möglich einem Nebeneinander von Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken und Inklusion ermöglichen zu können. Die 34 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Inklusion an Schulen stellt einen wichtigen Schritt dar. Derzeit ist nach Meinung der Teilnehmenden ein Bewusstsein der diver- sen „Problemlagen“ zu Barrieren und Hin- dernissen nicht gegeben. Von hoher Rele- vanz und Wichtigkeit wird gerade die Be- wusstseinsbildung auf der Ebene der Pla- nerinnen und Planer sein. Daher wird ne- ben der Beteiligung an Planung vor allem eine stadtweit angelegte Bewusstseins- kampagne gefordert, um generell auf die Belange der Menschen mit Behinderung hinzuweisen. Abbildung 3: Fehlende Bordsteinabsen- kung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Die teilnehmenden Personen betonen immer wieder, wie wichtig die Chance auf Eigenständigkeit ist. Barriere jeglicher Art führt dazu, dass viele Teilnehmende stän- dig auf Hilfe angewiesen sind, um die sie bitten müssen. Es wurde deutlich, dass genau dies nicht gewünscht ist. Barrieren nehmen Lebensqualität, sie sind nicht „nur“ ein konkretes Hindernis, sondern haben Folgen für Selbstbewusstsein und Selbstverständnis. Das Wissen darum und die Sensibilität dafür könnte nach Mei- nung der Diskutanten schon viel bewirken. 4.4 Methodenreflexion zur Beteiligung Insgesamt wurden neun sehr unterschied- lich gestaltete Beteiligungsveranstaltun- gen für Anwohnerinnen und Anwohner in beiden Projektquartieren durchgeführt. Unterschiede bestanden in der Form der Ansprache der Teilnehmenden. In der Kannebäcker-Siedlung in Humboldt- Gremberg wurden alle Anwohnenden mit- tels Posteinwurf zu den Veranstaltungen eingeladen und auf dem Wochenmarkt und beim Kalker Aktionstag direkt und persönlich angesprochen. Der ortsansässi- ge Seniorenverein warb ebenfalls für das Projekt. Abbildung 4: Einladungsflyer in der Kannebäcker-Siedlung Quelle: Darstellung: Stadt Köln, 2018; Inhalte und Fotos: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 35 Im Quartier Berliner Straße in Mülheim- Nord sprachen Multiplikatoren Menschen mit Behinderung gezielt an, die sie auch zu den Veranstaltungen begleiteten. Die Interviews mit der Zielgruppe wurden mündlich in teilstrukturierter Form durch- geführt. Trotz einer thematischen Eingren- zung und der Zuhilfenahme eines Leitfa- dens mit vorformulierten Fragen wurde die Form des Interviews an das Relevanz- system der Befragten flexibel angepasst. Da eine Erhebung nie losgelöst vom For- schersubjekt erfolgen kann, sind Effekte auf das Antwortverhalten niemals gänzlich zu vermeiden (Interviewereffekt). Abbildung 5: Beteiligung von gehörlosen Anwohnerinnen und Anwohnern an der Berliner Straße Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Die teilnehmende Beobachtung erfolgte offen und mit Wissen der Befragten. Das Gutachterteam nahm während der Erhe- bung am Spaziergang teil. Die Route des Quartiersrundgangs innerhalb der Kanne- bäcker-Siedlung war vorab mit der Stadt- teilakteursschaft abgestimmt worden, konnte also nicht durch die Teilnehmen- den vorgegeben werden. Daraus ergab sich eine gewisse Künstlichkeit in der Er- hebungssituation. Grund war, dass die konstruierte Route ein thematisch mög- lichst breites Spektrum der projektrele- vanten Handlungsbedarfe offenlegen soll- te, ggf. wurden die Teilnehmenden auch vor neue Hindernisse gestellt, die unter Umständen bislang innerhalb der Siedlung nicht wahrgenommen wurden. Das Gut- achterteam nahm also eine aktive Rolle während der Erhebung vor Ort ein. So kam es auch zu kleineren Eingriffen, beispiels- weise in Form von Nachfragen und Erläu- terungen. Abbildung 6: Quartiersrundgang in der Kannebäcker-Siedlung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Bei drei weiteren Veranstaltungen in Humboldt-Gremberg wurden durch die Methode problemzentrierter Diskussionen Handlungsbedarfe bzgl. der Barrierefrei- heit und Generationengerechtigkeit vor Ort identifiziert. In Form von teilstruktu- rierten, nicht-standardisierten dialogi- schen Interviews, die je nach Veranstal- tungsformat mal in Kleingruppen, mal in größeren Kreisen diskutierend geführt wurden, wurden die Anwohnerinnen und Anwohner zur Erzählung angeregt. Zu- meist gaben die Gutachter einen Anstoß, zu erzählen. Die Rolle der Interviewenden lag im weiteren Veranstaltungsverlauf zumeist darin, durch Verständnisfragen den Erkenntnisgewinn maximal zu gestal- ten und die thematische Fokussierung aufrechtzuerhalten. Die Interviewenden nahmen so situationsbedingt teilweise 36 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH kaum, teilweise etwas stärkeren Einfluss auf den inhaltlichen Veranstaltungsver- lauf. In Mülheim-Nord an der Berliner Straße wurde im Rahmen aller durchgeführten Beteiligungsrundgänge die Methoden- kombination aus teilnehmender Beobach- tung und problemzentrierten Interviews realisiert. Auch im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung auf einem Spiel- platz im Quartier wurde diese methodi- sche Mischung gewählt. Abbildung 7: Rundgang mit Bewohnenden eines Senioren- und Behindertenwohn- heims an der Berliner Straße Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Grundsätzlich wurde an der Berliner Stra- ße eine weniger strukturierte Form der Interviewführung gewählt als im Quartier Kannebäcker-Siedlung. Auch die teilneh- mende Beobachtung war offener ange- legt. Generell orientierten sich die Partizi- pationsspaziergänge entlang der Berliner Straße mehr an der Lebenswirklichkeit der Teilnehmenden. Dadurch ergab sich eine für alle Beteiligten weniger künstliche, natürliche Situation. Anhand einer vorab nicht festgelegten Route ließ sich das Gut- achterteam entlang der Lebenswirklichkeit der Interviewten Problembereiche und Handlungsbedarfe vor Ort aufzeigen. Auch die Rolle des Gutachterteams unterschied sich von der in der Kannebäcker-Siedlung: Die Beobachtung war passiv teilnehmend. Es handelte sich ausschließlich um eine Begleitung der Situation, ein Eingriff fand nicht statt. Abbildung 8: Beteiligungsveranstaltung an der Berliner Straße Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstal- tung in Mülheim-Nord wurden mithilfe einer problemzentrierten Diskussion wei- tere Handlungsbedarfe für ein barriere- freies und generationengerechtes Quartier gesammelt. Die Ansprache der Teilneh- menden über soziale Akteure vor Ort er- folgte indirekt. Um die thematisch rele- vanten Zielgruppen zu erreichen, wurde der mittelbare Zugang über Multiplikato- ren gewählt. Die Beteiligten sind daher in keiner Weise repräsentativ für die Grund- gesamtheit der Bewohnerschaft vor Ort. Dennoch muss kritisch reflektiert werden, dass über diese Akquiseform nur Personen erreicht werden, die in Kontakt mit den Akteuren stehen, also in irgendeiner Form organisiert sind bzw. institutionell vertre- ten werden. Auch in diesem Quartier ist die Auswahl der Teilnehmenden also se- lektiv verzerrt, da tendenziell Personen erreicht werden, die zum Beispiel verhält- nismäßig mobil und gut vernetzt sind. Per- sonen mit Migrationshintergrund konnten über die gewählte Ansprache nicht für das Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 37 Projekt gewonnen werden. Hierbei zeigt sich, dass eine Ansprache über das reine Merkmal der Behinderung unzureichend ist, um Menschen mit Behinderung und gleichzeitig vorliegendem Migrationshin- tergrund zu beteiligen. Abbildung 9: Ergebnispräsentation beim Mieterfest der GAG Immobilien AG in der Kannebäcker-Siedlung Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Mit dem Bearbeitungsdesign geplant war die Alltagsbegleitung eines Betroffenen über einen Tag hinweg, zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten etc. Die alltägliche Le- benswelt wäre für den Planenden hautnah mitzuerleben, die Erhebungssituation wä- re unmittelbarer und direkt gewesen, um alle Barrieren an einem Tag zu erfassen. Dies hat sich als schwierig herausgestellt, da zum einen die Bereitschaft von Pro- banden fehlte, zum anderen es für viele zu anstrengend gewesen wäre. Daher wurde in der Berliner Straße ein zweistündiger Rundgang vereinbart, wobei die Teilneh- menden den Weg selbst bestimmt haben. Die aufsuchende Art der Beteiligung und die Ansprache über bekannte Stadtteilak- teure wurde nicht nur von den Befragten ausdrücklich gewünscht und befürwortet. Auch stellte sie aus Sicht der Teilnehmen- den den optimalen Weg zur Zielerreichung dar, da dies eine möglichst niedrigschwel- lige Zugangsmöglichkeit implizierte. Be- grüßt wurde auch, dass für die Beteiligung der Wohnort nicht verlassen werden musste. Abbildung 10: Rundgang mit bewegungs- behinderten Anwohnerinnen und Anwoh- nern an der Berliner Straße Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Das Interesse an den Quartiersrundgängen war bei Personen mit Gehbehinderung am höchsten. Die überproportionale Teilnah- me von Personen mit Gehbehinderung ist bei der Betrachtung der Ergebnisse zu be- rücksichtigen. Gleichwohl konnten Quartiersrundgänge realisiert werden, um die Aussagen von gehörlosen Menschen mit und ohne kog- nitive Beeinträchtigung in die Ergebnisse einfließen zu lassen. Ebenfalls sehr positiv zu werten ist, dass eine Kinder- und Ju- gendbeteiligung durchgeführt werden konnte. 38 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 4.5 Fazit zum Modellprojekt Die inhaltlichen Anmerkungen aller Betei- ligten zum Zustand der Barrierefreiheit in den Quartieren haben im Kern viele Er- kenntnisse bestätigt: Stolpersteine, defek- te oder fehlende Aufzüge, Hürden an Hal- testellen, zu enge Fußwege und zugepark- te Übergänge sind ein Hindernis und ein Ärgernis für alle. Durch die Begehungen wurde aber auch die Häufigkeit der Hin- dernisse aufgezeigt. Zudem konnten tech- nische Anforderungen an die bauliche Umsetzung von Barrierefreiheit sowie Er- fahrungen und Wissen von Behinderten- verbänden auf übergeordneten Ebenen auch auf Ebene der Quartiere überprüft werden. Das Gutachterteam erkannte durch die anschauliche Darstellung die massiven Auswirkungen der Barrieren, zum Beispiel, welche Umwege ein Rollstuhlfahrender in Kauf nehmen muss, welche Belastungen für Rücken und Akkus auftreten, wenn Bordsteine zu hoch sind und welche zeitli- chen und faktischen Probleme entstehen, wenn der Aufzug zur Stadtbahnhaltestelle defekt ist. Nur durch diese anschaulichen Darstellungen kann die Perspektive und Sensibilität von Planenden verändert wer- den, und nur durch die Beteiligung der Betroffenen und die intensive Beschäfti- gung mit den Belangen kann ein besseres Bewusstsein auf der Ebene der Planenden geschaffen werden. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 39 5 Ausblick Mit der Vorlage dieses Kriterienkatalogs verbindet die Stadt die Hoffnung, Barriere- freiheit und Generationengerechtigkeit als zentrale und selbstverständliche Themen bei der Planung und Entwicklung von Quartieren zu etablieren. Wichtig ist, dass die in dem Kriterienkatalog beschriebenen Vorgaben für alle in der Stadt Köln mit dem Planen und Bauen Befassten zur Selbstverständlichkeit und die Maßgaben des Kriterienkatalogs von Anfang an be- achtet werden. Barrierefreiheit und Gene- rationengerechtigkeit sind Voraussetzung für inklusive Quartiere. Die Barrierefreiheit inklusiver Quartiere startet mit den ersten Entwurfsüberlegun- gen, setzt sich in der Bauausführung um und erfordert regelmäßige Kontrollen und Unterhaltung, um die Barrierefreiheit dauerhaft zu sichern. Quartiersentwicklung ist eine Gemein- schaftsaufgabe. Sie benötigt stadtteilbe- zogene Arbeits- und Organisationsformen, die Zusammenarbeit vieler Akteure und Akteurinnen im Quartier sowie die fachli- che Begleitung und Unterstützung auf ge- samtstädtischer Ebene. Die frühzeitige Einbindung von Schlüsselpersonen auf Quartiersebene ist eine große Hilfe für Planer und Planerinnen. Eine ressortüber- greifende Zusammenarbeit ist Vorausset- zung für ein gutes Gelingen. Dabei sind insbesondere die fachübergreifende Ko- operation und das ressortübergreifende Agieren eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen inklusiver Planungen. Mit dem Kriterienkatalog erhält das Leit- bild „Stadt der kurzen Wege“ neue Bedeu- tung. Wenn die räumlichen Distanzen zwi- schen den Orten des Wohnens und des Arbeitens, der Nahversorgung, der Ge- sundheits- und Pflegeeinrichtungen, der Bildungseinrichtungen, der Sport-, Frei- zeit- und Kultureinrichtungen und den Nachbarschaftstreffs möglichst gering ge- halten werden, trägt dies schon viel zur Inklusion in Quartieren bei. Insbesondere für Menschen mit Behinderung, für Kinder und für ältere Menschen sind größere Dis- tanzen ein Problem, das sie in ihrer Eigen- ständigkeit stark einschränkt. Lange Wege verhindern, dass ein selbstständiger Alltag möglich ist. Wenn dann die Zugänglichkeit und Teilhabemöglichkeit auf allen Ebenen für alle Menschen gesichert ist, ist ein in- klusives Quartier geschaffen. Dabei bedarf inklusive Quartiersentwick- lung inklusiver Beteiligungsformen. Hierfür sind zielgruppenspezifische Ansätze im Hinblick auf Ansprache, Form und Durch- führung zu wählen. Eine einfache, aber doch wichtige Erkenntnis aus der Erhe- bungsphase des Modellprojekts ist, dass der persönliche Kontakt mit Menschen mit Behinderung dazu führt, dass deren Be- lange verstanden und in der Folge auch beachtet werden. Durch diese anschauli- chen Darstellungen verändert sich die Perspektive und Sensibilität von Planen- den. 40 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 6 Literatur 6.1 Handbücher und Konzepte der Stadt Köln Stadt Köln. Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Einzelhandels- und Zentrenkon- zept, 2010 Stadt Köln. Amt für Straßen- und Verkehr- stechnik der Stadt Köln: Planerhandbuch, 2012 Stadt Köln. Amt für Straßen und Verkehrs- technik: 3. Nahverkehrsplan Köln, 2017 Stadt Köln. Amt für Landschaftspflege und Grün: Grünhandbuch Köln, 2018 Stadt Köln. Stadtraummanagement: Ge- staltungshandbuch. Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln, 2018 Stadt Köln. Dezernat für Bildung, Jugend und Sport: Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Spielplatzbedarfspla- nung der Stadt Köln 2018, 2018 6.2 Ergänzende und weiterführende Literatur Bundesamt für Bauwesen und Raumord- nung: Stadtquartiere für Jung und Alt, 2010 Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfa- den Barrierefreies Bauen. Hinweise zu inklusivem Planen von Baumaßnahmen des Bundes, 2016 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Stadtquartiere für Jung und Alt, 2010 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Barrieren in Stadtquartieren überwinden, 2012 Handelsverband Deutschland: Qualitäts- zeichen "Generationenfreundliches Ein- kaufen", https://www.generationenfreundliches- einkaufen.de/ Institut für Stadtforschung, Planung und Kommunikation/Bundesministerium für Bildung und Forschung: Checkliste Altersgerechte Quartiersentwicklung, Januar 2012 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen: Leitfaden 2012. Barrierefrei- heit im Straßenraum, 2012 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW: Inklusive Ge- meinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, 2015 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin: Berlin-Design for all – Öffentlicher Freiraum, 2011 Städtetag Baden-Württemberg: Inklusive Wohnquartiere. Erkenntnisse und Kommunale Beispiele aus der Praxis für die Praxis, November 2014 Q8 – Quartiere bewegen: Eine Mitte für Alle. Inklusive Stadtentwicklung in Hamburg-Altona, 2017 Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 41 7 Anhang A Steckbriefe zu den modellhaft untersuchten Quartieren Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg Einwohner 2.224 Jugendquotient (bis unter 18 Jahren) 34 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso- nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter 36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung im Erwerbsalter. Altenquotient (65 Jahre und älter) 43 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl- kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer Bevölkerung gibt. Anteil der Personen ab 65 Jahren an der Einwohnerschaft 24 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Anteil Personen mit Migrationshintergrund 60 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft, Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Anteil Personen ohne deutschen Pass 34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Personen mit SGB II (sog. Hartz IV) im Stadtteil 11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist. Analyse der Sozialdaten Die Kannebäcker-Siedlung weist mit einer Bevölkerungsdichte von 158,9 Einwohnern/ha eine dichte Besiedlung auf. Betrachtet man zuallererst die Altersstruktur, so fallen vor allem die Anteile der unter 18-Jährigen und der über 80-Jährigen im Quartier auf: Beide Werte sind verglichen mit der Ge- samtstadt Köln relativ hoch, was sich nicht zuletzt auch im Jugend- und Altenquotient widerspiegelt. Gleichzeitig liegt der Anteil der Bevölkerung zwischen 30 und 65 Jahren auf einem extrem niedrigen Niveau. Mit 42,5 % der Gesamtbevölkerung der Siedlung stellt das Quartier innerhalb der 294 Stadtviertel Kölns den 276. Rang dar. Hinsichtlich der Bevölkerungswanderung (Zu- und Fortzug) innerhalb des Quartiers ist festzustellen, dass die Werte nur in zwei der 294 Quartiere Kölns noch niedriger liegen, sodass im Viertel eine relativ geringe Bevölkerungsfluk- 42 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg tuation festgestellt werden kann. Dieser Trend wird bestätigt, wenn man sich die durchschnittliche Wohndauer im Quartier anschaut. 19,1 % der ansässi- gen Bevölkerung wohnen bereits länger als 30 Jahre im Quartier, was inner- halb Kölns ebenfalls zu den Spitzenwerten zählt. Gleichzeitig sind die Anteile derer, die in den letzten fünf Jahren zugezogen sind, im stadtweiten Ve r- gleich sehr niedrig. Den Familienstand betrachtend fällt auf, dass zum einen der Anteil der Ledi- gen an der Gesamtbevölkerung vergleichsweise gering und zum anderen jener der Verwitweten wiederum auffällig hoch ist. Auch hier lässt sich ein Zusammenhang zur langen Wohndauer und dem hohen Altenquotienten feststellen. 60,1 % der Bevölkerung in der Kannebäcker-Siedlung haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Bevölkerung ohne deutschen Pass liegt bei 28 %. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist zwar innerhalb der Stadt Köln hoch ausgeprägt, allerdings für die rechtsrheini- schen Nachbarstadtteile und -veedel eher durchschnittlich (vgl. Humboldt- Gremberg gesamt: 57,8 %, Kalk: 62,5 %, Vingst:63,2 %, Ostheim: 62,6 %, Gremberghoven: 70,3 %). Die größten Gruppen der Bevölkerung mit Migrati- onshintergrund stellen mit 26,5 % die italienische Community und mit 23,7 % die Türkeistämmigen. Lage des Quartiers Die Kannebäcker-Siedlung (auch Westerwaldsiedlung genannt) befindet sich im Südwesten des rechtsrheinischen Kölner Stadtteils Humboldt-Gremberg. Durch die B 55 (Deutzer Ring) und die L 124 (Östliche Zubringerstraße), wel- che die Siedlung von Westen und Süden begrenzen, ist sie verkehrstechnisch – was den motorisierten Individualverkehr angeht – gut erschlossen. Zwei Buslinien, die nördlich und östlich an der Siedlung vorbeiführen, sorgen auch in diesem Bereich für eine angemessene Anbindung an die anderen Kölner Stadtteile. Städtebauliche Analyse Die Kannebäcker-Siedlung stellt aus städtebaulicher Sicht ein sehr homoge- nes Quartier dar. Sie fungiert als Wohnsiedlung, die Ende der 1960er-Jahre aus einheitlichen Wohnplattenbauten entstanden ist. Entsprechend den planerischen Grundsätzen dieser Zeit gestaltet sich auch das Ambiente der Siedlung: Die Verkehrsinfrastruktur ist großzügig angelegt und der Straße n- raum dominiert mit den Hauptachsen Kannebäckerstraße, Vallendarer Straße und Westerwaldstraße das Quartier. Von diesen Straßen gehen kleinere Sackgassen zu den umliegenden Gebäuden ab. Im Norden und auf einer Nord-Süd-Achse durch das Veedel dominieren Grünanlagen mit einer vor- handenen Wegestruktur das Gebiet und grenzen es zugleich nach Norden vom historisch gewachsenen Teil des Stadtteils Humboldt-Gremberg ab. Ost-, Süd- und Westseite des Veedels werden durch Verkehrsinfrastruktur (Aut o- bahnzubringer, Bundes- und Landesstraßen sowie eine Eisenbahntrasse) abgegrenzt, sodass das Gebiet in sich sehr geschlossen erscheint. Die Gebä u- de sind zum größten Teil im Besitz des kommunalen Wohnungsunterne h- mens GAG Immobilien AG, dessen Hauptaktionär die Stadt Köln ist. Derzeit laufen im gesamten Quartier umfassende Sanierungsmaßnahmen und Au f- wertungen, die von der GAG Immobilien AG durchgeführt werden. Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es keine Möglichkeiten der Nahversorgung. In unmi t- telbarer Nähe befindet sich auf der Gremberger Straße ein kleines Nahver- sorgungszentrum, das die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs abdeckt. Einmal pro Woche findet auf dem ebenfalls von der Siedlung aus fußläufig erreic h- baren Marktplatz zudem ein Wochenmarkt statt. Mit dem Auto oder Bus (oder in etwa 20 Minuten auch fußläufig erreichbar) sind zudem weitere Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil selbst und im Nachbarstadtteil Kalk vorzu- finden, die ein breites Angebot über den täglichen Bedarf hinaus bieten. So Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 43 Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg befindet sich in den weiter östlichen gelegenen Siedlungsbereichen von Humboldt-Gremberg ein Versorgungsstandort mit einem Real SB-Warenhaus und zwei Lebensmitteldiscountern. Im Stadtteil Kalk, rund 20 Gehminuten bzw. 15 Fahrminuten von der Kannebäcker-Siedlung entfernt, liegt entlang der Kalker Hauptstraße das Bezirkszentrum Kalk mit dem Einkaufszentrum Köln Arcaden. Hier ist über den periodischen Bedarf hinaus eine Versorgung mit aperiodischen Bedarfsgütern wie Bekleidung und Einrichtung gegeben. Ähnlich gestaltet sich die gastronomische Situation im Veedel. In der Siedlung selbst finden sich keine gastronomischen Angebote. Mit Ausnahme einer Eisdiele auf der Gremberger Straße sind die nächsten gastronomischen B e- triebe ebenfalls im Bereich der Taunusstraße, am Marktplatz und im weite- ren Verlauf der Gremberger Straße angesiedelt. Die Auswahl ist im Stadtteil relativ begrenzt, sodass unter Umständen auch in diesem Bereich wieder auf die Nachbarstadtteile Deutz und Kalk zurückgegriffen wird, die eine deutlich größere Auswahl an gastronomischen Angeboten aufweisen. Einzelne Fach- und Allgemeinmediziner sind in den angrenzenden Bereichen zur Kannebäcker-Siedlung (Taunusstraße, Marktplatz) verortet. Weitere An- gebote des Gesundheitsbereichs sind zudem in der Rolshover Straße und Kalker Hauptstraße anzutreffen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die nächsten Krankenhäuser befinden sich jeweils in den Nachbarstadtteilen. Dies sind zum einen das Eduardus-Krankenhaus in Deutz, das sich in etwa 1 km Entfernung zum Quartier befindet und zum anderen das Evangelische Krankenhaus Kalk. Im Gegensatz zu den vorherrschenden Strukturen im Stadtteil Humboldt - Gremberg und auch im Nachbarstadtteil Kalk, die eine städtebauliche Einheit bilden, kann das Quartier Kannebäcker-Siedlung als sehr grün bezeichnet werden. Nicht nur innerhalb der Siedlung sind bedingt durch die Grünachsen an sich genügend Flächen vorhanden, auch unterstreicht der angrenzende Humboldtpark – eine der wenigen Grünanlagen im Stadtteil – diesen Ein- druck. Hinter dem südlich verlaufenden Zubringer schließt sich unmittelbar die große Fläche des Deutzer Friedhofs an, an dem vorbei der Wissener Weg in Richtung Rhein führt. Das Naherholungsgebiet Poller Wiesen ist fußläufig innerhalb von 20 Minuten erreichbar. In westlicher Richtung führt der Reit- weg in Richtung Deutz an großzügig gestalteten Grün- und Sportflächen der Technischen Hochschule Köln vorbei. Auch in dieser Richtung sind der Rhein und der Deutzer Rheinboulevard in 20 bis 25 Minuten fußläufig erreichbar; sie haben somit eine wichtige Funktion im Bereich der Naherholung. Sozialintegrative Infrastruktur Am Rande der Siedlung liegen ein Kindergarten sowie die Katholische Kirche Sankt Engelbert mit einem zugehörigen Pfarrheim, das einen Raum für Ver- anstaltungen und Treffen bietet und zudem eine kleine Bibliothek beheima- tet. Im ebenfalls angrenzenden Humboldtpark finden regelmäßige Treffen des Bürgervereins Humboldt-Gremberg für Senioren statt. Des Weiteren sind in den angrenzenden Bereichen rund um das Quartier auch die Gemeinschaftsgrundschule Westerwaldstraße, das Georg -Simon- Ohm-Berufskolleg sowie die Martin-Köllen-Förderschule ansässig. 44 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 45 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord Einwohner (31.12.2017) 7.423 Jugendquotient (bis unter 18 Jah- ren) 28 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso- nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter 36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung im Erwerbsalter. Altenquotient (65 Jahre und älter) 18 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl- kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer Bevölkerung gibt. Anteil der Personen ab 65 Jahren an der Einwohnerschaft 13 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Anteil Personen mit Migrationshintergrund 64 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft, Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die Personen werden mit den Ausländern zusammengefasst. Anteil Personen ohne deutschen Pass 34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Personen mit SGB II (sog. Hartz IV) im Stadtteil 11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist. Analyse der Sozialdaten Mülheim-Nord weist mit 89,4 Einwohnern/ha auf den ersten Blick eine im Vergleich zur Gesamtstadt Köln sehr durchschnittliche Bevölkerungsdichte auf. Allerdings werden in der statistischen Einordnung des Stadtviertels von der Stadt Köln auch die nördlich vom Autobahnzubringer gelegenen Indus - trie- und Gewerbeareale hinzugerechnet, in denen nur vereinzelt Wohnbe- bauung zu finden ist. Betrachtet man auf einer kleinteiligeren Ebene die G e- biete insbesondere unmittelbar an der Berliner Straße, so ergibt sich dort eine Bevölkerungsdichte mit Spitzenwerten von bis zu 290,8 Einwohner/ha, die Rückschlüsse auf die ausgeprägte Urbanität des Untersuchungsgebiet s zulassen. Die Altersstruktur im Quartier ist vergleichsweise jung. Während die prozen- tuelle Anzahl der Gruppen der 65- bis 80-Jährigen mit 9,8 % (Köln: 12,5 %) sowie der über 80-Jährigen mit 2,5 % (Köln: 5,0 %) deutlich unter dem Durch- schnitt liegen, sind die unter 18-Jährigen mit 19,4 % (Köln: 16,1 %) sowie die 18- bis 30-Jährigen (20,5 %, Köln: 16,9 %) überrepräsentiert. Diese Tendenz 46 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord lässt sich auch mit Blick auf den Alten- und Jugendquotienten bestätigen, die im Vergleich zur Gesamtstadt über- beziehungsweise unterdurchschnittlich hoch ausfallen. Betrachtet man des Weiteren die Zu- und Fortzugssalden, so lassen sich auch hier Besonderheiten konstatieren. Sowohl der Zuzug ins Quartier aus and e- ren Städten als auch der Wegzug aus dem Quartier in andere Stadtteile oder über die Stadtgrenzen hinaus sind vergleichsweise stark ausgeprägt. Der Gesamtsaldo aller Binnenzu- und -fortzüge rangiert mit -2,3 % auf dem 272. Rang der 294 Stadtviertel Kölns. Das Gebiet ist dementsprechend von einem sehr hohen Binnenfortzug geprägt und unterliegt einem ständigen Wechsel der Bewohnerschaft. Es scheint als eine Art Durchgangsort zu fungieren. 53,9 % aller Bewohner des Quartiers sind ledig, was im gesamtstädtischen Vergleich (Köln: 48,4 %) einen vergleichsweise hohen Wert darstellt. Zugleich ist der Anteil der Geschiedenen ebenfalls überdurchschnittlich hoch, wäh- rend jener der Verheirateten unterdurchschnittlich gering ist. 63,5 % der Einwohner haben einen Migrationshintergrund. Auch dieser Wert fällt im Vergleich (Köln:38,2 %) außerordentlich hoch aus. Mit 38,5 % türkeistämmi- gen Bürgern gehört das Quartier zu den Gebieten innerhalb Kölns, in denen diese Gemeinde prozentual gesehen am stärksten vertreten ist. Die nächst- größere Gruppe stammt mit 14,3 % aus Bulgarien – auch dieser Wert ist für Köln auffällig (Durchschnitt: 3,8 %) und stellt innerhalb aller 294 Stadtquar- tiere den 4. Rang dar. Die italienische sowie polnische Community sind mit 8,2 % beziehungsweise 5,0 % im stadtweiten Vergleich durchschnittlich stark vertreten. Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass ist mit rund 43 % ebenfalls sehr hoch ausgeprägt, stellt aber nicht den Kölner Spitzenwert dar. Lage des Quartiers Das Quartier um die Berliner Straße liegt im Norden des rechtsrheinischen Kölner Stadtteils Mülheim, der mit über 40.000 Einwohnern der bevölke- rungsreichste der Rheinmetropole ist. Das Gebiet ist durch die B 8 und den Mülheimer Autobahnzubringer sowie durch die Straßenbahnlinie 4 und d i- verse Buslinien sehr gut an das innerstädtische Verkehrsnetz der Stadt Köln angebunden. Abgegrenzt werden kann es durch den Clevischen Ring im Wes- ten, die Bahnlinien im Osten und Süden sowie den Autobahnzubringer im Norden. Städtebauliche Analyse Das Gebiet um die Berliner Straße in Mülheim-Nord ist aus städtebaulicher Sicht betrachtet heterogen, wobei sich drei großflächige Areale mit ähnlichen Hauptmerkmalen feststellen lassen. Das Gebiet zwischen Von-Sparr-Straße, Hacketäuerstraße, Tiefentalstraße und Clevischer Ring fällt hinsichtlich seiner homogenen baulichen Struktur auf. In diesem Gebiet findet sich eine Gro ß- wohnsiedlung mit Punkthochhäusern. Eine einheitliche, reine Wohnbebau- ung mittlerer Höhe, in Plattenbauweise errichtet, prägt diesen Teil des Quar- tiers. Zum Ring hin stehen höhere Mehrparteienhäuser mit bis zu neun Stockwerken. Rund um die Bredemeyerstraße, Rixdorfer Straße und Steinkaulerstraße im Osten des Quartiers ist die vorherrschende Bebauung typisch für die Nac h- kriegszeit und die 1960er Jahre. Schlichte und einfach gestaltete Reihenhä u- ser prägen hier das Stadtbild. Das aus städtebaulicher Sicht dritte und in sich heterogenste Gebiet bilden die Areale entlang der Berliner Straße, die im Norden durch die Hacketäue r- straße begrenzt werden, im Westen vom Clevischen Ring und im Osten von der Tiefenthalstraße. Hier finden sich zu großen Teilen noch gründerzeitliche Strukturen in Blockrandbebauung mit einer typischen Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe/Einzelhandel. Im Südosten dieses Gebiets an der Markgrafenstraße sind zudem kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe vor- handen, die sich an das ehemalige Industrieareal um die Schanzenstraße Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 47 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord anschließen und von diesem nur durch die Straße und die Straßenbahnlinie abgegrenzt werden. Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es ein umfassendes Angebot der Nahversorgung, das sich im südlichen Bereich der Berliner Straße bündelt: Dies lässt sich differen- zieren in Angebote, die der täglichen Versorgung dienen sowie speziellere Angebote. Im Bereich der Berliner Straße und Markgrafenstraße befinden sich fünf größere Versorger (Lidl, Netto, Aldi, Rossmann, Karadag) sowie eine Vielzahl kleinerer Fachgeschäfte. Größere Fachmärkte sind entlang des Clevi- schen Rings (u. a. Haushalts- und Küchengeräte, Zweiräder) ansässig. Ein wöchentlich stattfindender Markt auf dem Platz vor dem Kulturbunker run- det das gute lokale Angebot ab. Dienstleistungsangebote sind in ebenso umfangreicher Zahl vorhanden. Gastronomisch ist das Veedel gut aufgestellt und bietet eine breite Palette an Angeboten, die sich allerdings vor allem im niedrigpreisigen Segment kon- zentrieren. Verschiedene Bäcker, Cafés, Grillstuben und vor allem landessp e- zifisch geprägte Restaurationen zeigen die Vielfalt der Kulturen in Mülheim - Nord. Die nahegelegene Keupstraße als eines der Zentren des türkischen Lebens in Köln sowie der Wiener Platz und die Frankfurter Straße in Mül- heim, die ebenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln in kürzester Zeit er- reichbar sind, erweitern die breite Angebotspalette zusätzlich und bieten ihrerseits eine Vielzahl an Dienstleistungs-, Einzelhandels- sowie Gastrono- mieangeboten. Bezogen auf das Gesundheitsangebot bietet das Quartier selbst eine eher schlechte Versorgungslage. Lediglich zwei Allgemeinmediziner sind im Veedel ansässig. Diese Lage wird allerdings relativiert, wenn man die Bereiche auf der anderen Seite des Clevischen Rings einbezieht, wo eine Vielzahl an Al l- gemein- und Fachärzten Praxen betreibt. In diesem Gebiet findet sich die einzige Apotheke in der Umgebung. Zudem muss hier auf den nahegelegenen Wiener Platz eingegangen werden, der die medizinische Versorgung mit einer breiten Palette an medizinischen Einrichtungen sicherstellt. Kranken- häuser befinden sich in einiger Entfernung in den Stadtteilen Kalk und Ho l- weide, sodass größere Anfahrtswege in Kauf genommen werden müssen. Während Mülheim-Nord vor allem durch seine dichte Bebauung in Block- randbauweise auffällt, entschärft sich die Situation durch die Rheinnähe und den direkt auf der anderen Seite des Clevischen Rings gelegenen Böcking- Park. In weniger als 10 Minuten ist das Mülheimer Rheinufer fußläufig e r- reichbar, das mit seiner Promenade nicht nur der Naherholung, sondern auch sportlichen Aktivitäten dient. Im Quartier selbst gibt es lediglich im Bereich der Berliner Straße eine kleine Grünanlage mit Sitz- und Spielmöglichkeiten sowie einen Sportplatz im Bereich der Steinkaulerstraße. Sozialintegrative Infrastruktur Innerhalb des Quartiers findet sich eine sehr ausgeprägte sozialintegrative Infrastruktur. So liegen zentral an der Tiefentalstraße die Kirchengemeinde Sankt Antonius und der Don-Bosco-Club, eine katholische Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ebenfalls auf der Tiefentalstraße sind der katholische Kindergarten St. Antonius, eine städtische Gemeinschaftshaupt- schule, die Christliche Sozialhilfe Köln sowie ein Senioren- und Behinderten- zentrum der Sozialbetriebe Köln ansässig. Entlang der Berliner Straße erstreckt sich ein Kulturzentrum des Interkulturel- len Sozialen Services sowie das Mülheimer Bürgerzentrum MüTZe mit ang e- schlossenem „Umsonstladen“ und gastronomischem Angebot. Zudem ist mit „Latscho Drom“, einem Verein für Kultur, Bildung und Soziales, eine Vertr e- tung der Volksgruppe der Sinti und Roma vor Ort. Der Verein „Öffentlichkeit gegen Gewalt“ mit einem angeschlossenen Antidiskriminierungsbüro sowie die Jugendhilfe Köln sind ebenfalls auf der Berliner Straße ansässig. Als Ver- 48 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord anstaltungsort auf der Berliner Straße dient der Kulturbunker, in dem eine breite Palette an Veranstaltungen aus dem kulturellen Bereich angebo ten wird. Des Weiteren unterhält der Verein Lebenshilfe e. V. gemeinsam mit der Ein- richtung Kokobe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Men- schen mit geistiger Behinderung) an der Markgrafenstraße eine Zweigstelle für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Kölner Selbsthilfe e. V. hat ein Büro im Bereich der Rixdorfer Straße. Am Clevischen Ring liegt ein bilingualer (Deutsch/Englisch) Montessori Kindergarten. Im Süden des Qua rtiers rundet die Katholische Grundschule Langemaß das sozialintegrative Angebot ab. Die ausgeprägte Struktur an sozialen Initiativen und Veranstaltungsorten im Quartier lässt sich nicht zuletzt durch die vielfältige Förderkulisse erklären, die im Stadtteil Mülheim über einen langen Zeitraum ermöglicht wurde. Im Stadtteil wurden im Rahmen der „Sozialen Stadt“ der Städtebauförderung in den Jahren 1999 bis 2004, 2006, 2008 bis 2009 sowie 2013 soziale sowie städtebauliche Maßnahmen unterstützt. Die Bereiche Bildung, lokale Öko- nomie und Städtebau wurden zudem durch das europäische Förderpr o- gramm „Mülheim 2020“ getragen, das von 2009 bis 2014 im Stadtteil umge- setzt wurde und im Rahmen dessen nochmals 40 Projekte im Stadtteil er- möglicht werden konnten. Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 49 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord 50 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH B Öffentlichkeitsarbeit Zeitungsartikel im Kölner Stadt Anzeiger Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 51 Zeitungsartikel im Kölner Wochenspiegel 52 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Flyer zum 2. Aktionstag in Humboldt-Gremberg vom Kinderschutzbund Köln Quelle: Kinderschutzbund Köln 2018 Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 53 C Ergebnisse von Beteiligungen im Rahmen des Modellprojekts Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 54 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 1851/2019 Freigabedatum 23.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?„ und Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Abschlussbericht des Projektes „Wie inklusiv ist das Quartier?“ und den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Kriterienkatalog bei zukünftigen Quartiersentwicklungskon- zepten, städtebaulichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einzubeziehen. Die beteiligten Planungsbüros sind zu Beginn des Planungsprozesses in geeigneter Art und Weise über diese Anforderungen zu informieren. Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 Verkehrsausschuss 10.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Sportausschuss 12.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, eine aktive Teilhabe und einen möglichst langen Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Damit dies möglich ist, werden inklusive Wohnquar- tiere benötigt. Ein Quartier generationengerecht und barrierefrei zu gestalten, ist eine umfassende und komplexe Aufgabe. Auch wenn sie aktuell nicht immer in vollem Umfang umgesetzt wer- den kann, soll sie sowohl bei Neuplanungen als auch bei Umplanungen von Anfang an mit bedacht werden. Die Dimensionen des Themas werden von vielen Planerinnen und Planern oftmals jedoch unterschätzt. So werden unter Umständen Chancen nicht genutzt oder teure aber dennoch häufig unbefriedigende Umplanungen und nachträgliche Umbauten erforderlich. Aus diesem Grund hat das Dezernat Soziales, Integration und Umwelt im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 als strategisches Leitprojekt die Umsetzung des Handlungs- konzeptes zur Kölner Behindertenpolitik angemeldet und als Schwerpunkt das Projekt „Wie inklusiv ist das Quartier?“ benannt. Für dieses Projekt wurden zwei unterschiedlich strukturierte Quartiere des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ausgewählt: die Kannebäcker-Siedlung in Humboldt-Gremberg; das Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord. Im Auftrag der Stadt Köln wurde durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH von April bis Juni 2018 exemplarisch in den beiden Wohnquartieren deren Barriere- freiheit und Generationengerechtigkeit untersucht. Aus den Ergebnissen dieser Untersu- chung und einer ergänzenden Literaturrecherche wurde der nun vorliegende Kriterienkata- log für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere entwickelt. Die Erfordernisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung haben bei die- sem Projekt zwar eine zentrale Rolle eingenommen, die Untersuchungsergebnisse kom- men im Ergebnis jedoch allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute. Erhebungsphase Das Projekt setzte auf einen partizipativen Prozess. Es wurde von Anfang an unter Beteili- gung der Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie anderer Akteurinnen und Akteure in den beiden Quartieren entwickelt. Um Zugangsschwellen so gering wie möglich zu machen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des von der Stadt Köln beauftragten Planungsbüros mit den Beteiligungsange- boten aktiv auf die Menschen zugegangen. Zudem haben sie alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen umfassend barrierefrei gestaltet. In den beiden Quartieren wurden unterschiedliche Beteiligungsformen erprobt: In der Kannebäcker-Siedlung wurden durchgeführt: eine Befragung von Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes an der Gremberger Straße, 3 zwei Stadtteilspaziergänge, zu denen öffentlich eingeladen wurde, sowie eine Veranstaltung in Räumen des direkt an die Siedlung angrenzenden Pfarr- zentrums St. Engelbert. In dem Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord wurden durchge- führt: eine Gesprächsrunde mit anschließendem gemeinsamem Rundgang mit Bewohne- rinnen und Bewohnern des Senioren- und Behindertenzentrums der Sozialbetriebe Köln (SBK) an der Tiefentalstraße, zwei Stadtteilspaziergänge mit gehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers, vermittelt über das im Quartier liegende Bürgerzentrum MüTZe, und mit gehörlosen und teilweise auch kognitiv beeinträchtigten Bewohnerinnen und Bewoh- nern des Quartiers, vermittelt über das Franz-von-Sales-Zentrum für Gehörlose der Caritas, eine Veranstaltung im Bürgerzentrum MüTZe und ein Besuch des Spielplatzes Rixdorfer Straße mit einer Kinder- und Jugendfreizeit- gruppe der Lebenshilfe e. V. Köln, vermittelt über das inklusive Jugendzentrum Support51 in Köln- Mülheim. Zentrale Zielsetzungen Die Ergebnisse der Erhebungen in den beiden Quartieren mündeten in einen Kriterienka- talog mit Anforderungen an barrierefreie und generationengerechte Quartiere. Diese sollen bei allen Planungen von Anfang an mit bedacht werden, und im besten Fall unter aktiver Beteiligung der Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sa- che entwickelt und konkretisiert werden. Die Kriterien wurden auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der städtischen Regelun- gen sowie – ergänzend – wünschenswerter Anforderungen aufgestellt. Ergänzt wurde der Katalog für die Planung durch eine Checkliste für die barrierefreie Durchführung von Veranstaltungen. Diese wurde in Anlehnung an eine Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erarbeitet. Erkenntnis aus den partizipativen Schritten des Modellprojekts ist, dass vor allem das per- sönlich übermittelte Wissen der Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderung da- zu führt, dass diese von den Planenden verstanden und in der Folge dann auch berück- sichtigt werden können. Auch wenn dies nicht immer (in Gänze) umgesetzt werden kann, so ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderung eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zu einer generati- onengerechten und barrierefreien Stadt. Sofern eine Veranstaltung umfassend barrierefrei sein soll, müssen die in der Checkliste aufgeführten Punkte berücksichtigt werden. Die in diesem Projekt praktizierte aufsuchende Art der Beteiligung und die Ansprache über bekannte Stadtteilakteure wurden von den Befragten ausdrücklich gewünscht und befür- wortet. Werden durch die Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich alle Planungsbetroffenen er- reicht, ist sie eine sinnvolle Erweiterung der klassischen Formate der Öffentlichkeitsbeteili- gung.1 Dem Kriterienkatalog liegt als Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ zugrunde. Wenn die räum- lichen Distanzen zwischen den Orten des Wohnens und des Arbeitens, der Nahversor- 1 Vgl. Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Erarbeitet vom Arbeitsgremium Bürg erbeteili- gung und vom Rat am 27.09.2018 beschlossen. https://ratsinformation.stadt - koeln.de/getfile.asp?id=672449&type=do& 4 gung, der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, der Bildungseinrichtungen, der Sport-, Freizeit- und Kulturangebote und den Nachbarschaftstreffpunkten, den Grünanlagen und Freiräumen sowie den Spielplätzen möglichst gering gehalten werden, trägt dies schon ein gutes Stück zur Inklusion in Quartieren bei. Neben den Anforderungen an Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung wurde bei den Beteiligungsangeboten immer wieder die fehlende Rücksichtnahme anderer Bewohnerin- nen und Bewohner im Quartier kritisiert. Eine Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Bildung ei- nes Bewusstseins für den Wert der Inklusion und Teilhabe aller setzt, ist daher ein not- wendiger Bestandteil einer inklusiven Quartiersentwicklung. Umgang mit dem Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quar- tiere Dieser Kriterienkatalog soll einen Beitrag dazu leisten, Barrierefreiheit und Generationen- gerechtigkeit als zentrale Themen bei der Planung und Entwicklung von Wohnquartieren zu etablieren. Er bezieht sich auf den öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum, sowie Infrastruk- tureinrichtungen, nicht aber auf Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Sonderbauten. Wichtig ist, dass die in dem Kriterienkatalog beschriebenen Vorgaben für alle in der Stadt Köln mit dem Planen und Bauen Befassten zur Selbstverständlichkeit werden und die Maßgaben des Kriterienkatalogs von Anfang an bedacht werden. Dies ist auch eine Vo- raussetzung dafür, städtebauliche Funktionalität und gestalterische Attraktivität mit einer inklusiven Gestaltung in Einklang zu bringen. Im Planungsprozess sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Quartiere aufeinander abzustimmen und möglicherweise auftretende Konflikte auszugleichen. Der Kriterienkatalog führt die rechtlichen Grundlagen auf und verweist auf Normen, Richt- linien und Regelwerke. Die Stadt Köln hat zudem eigene Planungsrichtlinien beschlossen, in denen die Barrierefreiheit jeweils als wichtiges Planungsziel verankert ist. Zu nennen sind vor allem Planerhandbuch (Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln: 2012) Grünhandbuch (Amt für Landschaftspflege und Grün: 2018) Gestaltungshandbuch. Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln (Stadtraummanagement: 2018) Der Kriterienkatalog versteht sich als Hilfestellung für Planende. Er umfasst wichtige Be- reiche einer inklusiven Ausgestaltung von Planungsprozessen und Planungsinhalten und ist als Checkliste konzipiert. Somit können sich Planerinnen und Planer vergewissern, wichtige Aspekte einer inklusiven Planung bedacht zu haben. Der Kriterienkatalog ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit den rechtlichen und techni- schen Anforderungen, städtischen Planungsrichtlinien und auch nicht den jedem Planvorha- ben innewohnenden Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Belangen. Leitsätze für die Planung barrierefreier und generationengerechter Quartiere: Menschen mit Behinderung sind vielfältig Die verschiedenen Arten von Einschränkungen werden mit bedacht, um zwischen den Bedürfnissen der heterogenen Gruppe der Menschen mit Behinderungen unterscheiden zu können. Daher geht es gleichermaßen um die Dimensionen Bewegen – Sehen – Hören – Verste- hen. 5 Inklusive Quartiersentwicklung erfordert inklusive Beteiligungsformen Beteiligung ist keine einmalige Angelegenheit. Insbesondere in einer „Siedlung für alle“ gehörendie Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner zum Standard, der dauerhaft gewährleistet ist. Die Stadt Köln strebt eine möglichst barrierefrei gestaltete Beteiligung an. Das betrifft die Ankündigungen und Einladungen, die Veranstaltungsorte, die Redebeiträge, Präsentati- onen und Materialien sowie die Durchführung selbst. Die konkrete Umsetzung ist im Ein- zelfall in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen zu prüfen. Stadtplanung trägt zur barrierefreien „Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutz- barkeit“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen bei In barrierefreien und generationengerechten Quartieren ist die barrierefreie Auffind- barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller Einrichtungen für alle Menschen sicher- gestellt. Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind wichtige „Kristallisations- punkte im Quartier“. Sie tragen wesentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei und sind daher in jeder Quartiersplanung von Anfang zu berücksichtigen. Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein möglichst ei- genständiges Leben. Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der Erholung, der Bewegung und wichtige sozi- aleTreffpunkte. Als „Möglichkeitsräume“ sind sie von zentraler Bedeutung für das Mitei- nander in inklusiven Quartieren. Städtebau und Stadtgestaltung tragen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli- chen Raumes bei Die Stadt Köln strebt an, Straßen, Gehwege und Plätze umfassend barrierefrei zu gestal- ten. Querungsstellen sind für Rollstuhl- und Rollatornutzerinnen und -nutzer ohne besonde- re Erschwernis nutzbar. Jede Straßenquerung fordert dem blinden und sehbehinderten Menschen ein Höchstmaß an Konzentration ab. Daher erfahren die Belange blinder und sehbehinderter Menschen bei deren Gestaltung besondere Aufmerksamkeit. Verbindungen sind auch dann barrierefrei gestaltet, wenn Höhenunterschiede über- wunden werden müssen. Treppen sind keine barrierefreien Verbindungen. Barriere- freie Verbindungen zur Überwindung von Höhenunterschieden sind Rampen und Auf- zuganlagen. Sichere Orientierung im öffentlichen Raum Es sind die drei Funktionen Informieren, Führen und Warnen zu unterscheiden. Vor allem die Warnfunktion erfährt bei der Planung besondere Aufmerksamkeit. Die Stadt Köln strebt an, Leitysteme durchgehend zu gestalten. Denn: Ist das System auch nur an einer Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt. Die Umsetzung dieser Zielsetzungen und des Kriterienkataloges erfordert nicht nur Ko m- petenz und einen langen Atem, sondern auch entsprechende Ressourcen. Diese gilt es, Schritt für Schritt aufzubauen. Anlagen
Beratungsverlauf
-
09.09.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
17.09.2019
TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
10.10.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: zurückgestellt -
11.10.2019
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
28.10.2019
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
31.10.2019
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
31.10.2019
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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