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1851/2019

Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?“ und Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.08.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Kriterienkatalog inklusive Quartiere

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

13519 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1851/2019 
Freigabedatum 
23.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abschlussbericht „Wie inklusiv ist das Quartier?„ und Kriterienkatalog für barrierefreie und 
generationengerechte Wohnquartiere 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den Abschlussbericht des Projektes „Wie inklusiv ist das Quartier?“ 
und den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere 
zur Kenntnis. 
Er beauftragt die Verwaltung, den Kriterienkatalog bei zukünftigen Quartiersentwicklungskon-
zepten, städtebaulichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einzubeziehen. 
Die beteiligten Planungsbüros sind zu Beginn des Planungsprozesses in geeigneter Art und 
Weise über diese Anforderungen zu informieren. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Sportausschuss 12.09.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ein 
selbstbestimmtes Leben, eine aktive Teilhabe und einen möglichst langen Verbleib in ihrer 
vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Damit dies möglich ist, werden inklusive Wohnquar-
tiere benötigt. 
Ein Quartier generationengerecht und barrierefrei zu gestalten, ist eine umfassende und 
komplexe Aufgabe. Auch wenn sie aktuell nicht immer in vollem Umfang umgesetzt wer-
den kann, soll sie sowohl bei Neuplanungen als auch bei Umplanungen von Anfang an mit 
bedacht werden. 
Die Dimensionen des Themas werden von vielen Planerinnen und Planern oftmals jedoch 
unterschätzt. So werden unter Umständen Chancen nicht genutzt oder teure aber dennoch 
häufig unbefriedigende Umplanungen und nachträgliche Umbauten erforderlich. 
Aus diesem Grund hat das Dezernat Soziales, Integration und Umwelt im Rahmen der 
Haushaltsaufstellung 2018 als strategisches Leitprojekt die Umsetzung des Handlungs-
konzeptes zur Kölner Behindertenpolitik angemeldet und als Schwerpunkt das Projekt 
„Wie inklusiv ist das Quartier?“ benannt. 
Für dieses Projekt wurden zwei unterschiedlich strukturierte Quartiere des Programms 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ ausgewählt: 
 die Kannebäcker-Siedlung in Humboldt-Gremberg; 
 das Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord. 
Im Auftrag der Stadt Köln wurde durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH von April bis Juni 2018 exemplarisch in den beiden Wohnquartieren deren Barriere-
freiheit und Generationengerechtigkeit untersucht. Aus den Ergebnissen dieser Untersu-
chung und einer ergänzenden Literaturrecherche wurde der nun vorliegende Kriterienkata-
log für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere entwickelt. 
Die Erfordernisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung haben bei die-
sem Projekt zwar eine zentrale Rolle eingenommen, die Untersuchungsergebnisse kom-
men im Ergebnis jedoch allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute. 
Erhebungsphase  
Das Projekt setzte auf einen partizipativen Prozess. Es wurde von Anfang an unter Beteili-
gung der Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie anderer Akteurinnen und 
Akteure in den beiden Quartieren entwickelt. 
Um Zugangsschwellen so gering wie möglich zu machen, sind die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des von der Stadt Köln beauftragten Planungsbüros mit den Beteiligungsange-
boten aktiv auf die Menschen zugegangen. Zudem haben sie alle Veranstaltungen und 
Veröffentlichungen umfassend barrierefrei gestaltet. 
In den beiden Quartieren wurden unterschiedliche Beteiligungsformen erprobt: 
 In der Kannebäcker-Siedlung wurden durchgeführt: 
 eine Befragung von Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes an der 
Gremberger Straße,

3 
 zwei Stadtteilspaziergänge, zu denen öffentlich eingeladen wurde, sowie 
 eine Veranstaltung in Räumen des direkt an die Siedlung angrenzenden Pfarr-
zentrums St. Engelbert. 
 In dem Quartier zu beiden Seiten der Berliner Straße in Mülheim-Nord wurden durchge-
führt: 
 eine Gesprächsrunde mit anschließendem gemeinsamem Rundgang mit Bewohne-
rinnen und Bewohnern des Senioren- und Behindertenzentrums der Sozialbetriebe 
Köln (SBK) an der Tiefentalstraße, 
 zwei Stadtteilspaziergänge mit gehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern des 
Quartiers, vermittelt über das im Quartier liegende Bürgerzentrum MüTZe, und mit 
gehörlosen und teilweise auch kognitiv beeinträchtigten Bewohnerinnen und Bewoh-
nern des Quartiers, vermittelt über das Franz-von-Sales-Zentrum für Gehörlose der  
Caritas, 
 eine Veranstaltung im Bürgerzentrum MüTZe und 
 ein Besuch des Spielplatzes Rixdorfer Straße mit einer Kinder- und Jugendfreizeit-
gruppe der Lebenshilfe e. V. Köln, vermittelt über das inklusive Jugendzentrum 
Support51 in Köln- Mülheim. 
Zentrale Zielsetzungen 
Die Ergebnisse der Erhebungen in den beiden Quartieren mündeten in einen Kriterienka-
talog mit Anforderungen an barrierefreie und generationengerechte Quartiere. Diese sollen 
bei allen Planungen von Anfang an mit bedacht werden, und im besten Fall unter aktiver 
Beteiligung der Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sa-
che entwickelt und konkretisiert werden. 
Die Kriterien wurden auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der städtischen Regelun-
gen sowie – ergänzend – wünschenswerter Anforderungen aufgestellt.  
Ergänzt wurde der Katalog für die Planung durch eine Checkliste für die barrierefreie 
Durchführung von Veranstaltungen. Diese wurde in Anlehnung an eine Veröffentlichung 
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erarbeitet.  
Erkenntnis aus den partizipativen Schritten des Modellprojekts ist, dass vor allem das per-
sönlich übermittelte Wissen der Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderung da-
zu führt, dass diese von den Planenden verstanden und in der Folge dann auch berück-
sichtigt werden können. 
Auch wenn dies nicht immer (in Gänze) umgesetzt werden kann, so ist die Beteiligung von 
Menschen mit Behinderung eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zu einer generati-
onengerechten und barrierefreien Stadt. Sofern eine Veranstaltung umfassend barrierefrei 
sein soll, müssen die in der Checkliste aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.  
Die in diesem Projekt praktizierte aufsuchende Art der Beteiligung und die Ansprache über 
bekannte Stadtteilakteure wurden von den Befragten ausdrücklich gewünscht und befür-
wortet. Werden durch die Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich alle Planungsbetroffenen er-
reicht, ist sie eine sinnvolle Erweiterung der klassischen Formate der Öffentlichkeitsbeteili-
gung.1 
Dem Kriterienkatalog liegt als Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ zugrunde. Wenn die räum-
lichen Distanzen zwischen den Orten des Wohnens und des Arbeitens, der Nahversor-
                                                 
1 Vgl. Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Erarbeitet vom Arbeitsgremium Bürg erbeteili-
gung und vom Rat am 27.09.2018 beschlossen. https://ratsinformation.stadt - 
koeln.de/getfile.asp?id=672449&type=do&

4 
gung, der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, der Bildungseinrichtungen, der Sport-, 
Freizeit- und Kulturangebote und den Nachbarschaftstreffpunkten, den Grünanlagen und 
Freiräumen sowie den Spielplätzen möglichst gering gehalten werden, trägt dies schon ein 
gutes Stück zur Inklusion in Quartieren bei. 
Neben den Anforderungen an Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung wurde bei den 
Beteiligungsangeboten immer wieder die fehlende Rücksichtnahme anderer Bewohnerin-
nen und Bewohner im Quartier kritisiert. Eine Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Bildung ei-
nes Bewusstseins für den Wert der Inklusion und Teilhabe aller setzt, ist daher ein not-
wendiger Bestandteil einer inklusiven Quartiersentwicklung. 
Umgang mit dem Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Quar-
tiere 
Dieser Kriterienkatalog soll einen Beitrag dazu leisten, Barrierefreiheit und Generationen-
gerechtigkeit als zentrale Themen bei der Planung und Entwicklung von Wohnquartieren 
zu etablieren. 
Er bezieht sich auf den öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum, sowie Infrastruk-
tureinrichtungen, nicht aber auf Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Sonderbauten. 
Wichtig ist, dass die in dem Kriterienkatalog beschriebenen Vorgaben für alle in der Stadt 
Köln mit dem Planen und Bauen Befassten zur Selbstverständlichkeit werden und die 
Maßgaben des Kriterienkatalogs von Anfang an bedacht werden. Dies ist auch eine Vo-
raussetzung dafür, städtebauliche Funktionalität und gestalterische Attraktivität mit einer 
inklusiven Gestaltung in Einklang zu bringen. 
Im Planungsprozess sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Quartiere aufeinander 
abzustimmen und möglicherweise auftretende Konflikte auszugleichen. 
Der Kriterienkatalog führt die rechtlichen Grundlagen auf und verweist auf Normen, Richt-
linien und Regelwerke. Die Stadt Köln hat zudem eigene Planungsrichtlinien beschlossen, 
in denen die Barrierefreiheit jeweils als wichtiges Planungsziel verankert ist. Zu nennen 
sind vor allem 
 Planerhandbuch (Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln: 2012) 
 Grünhandbuch (Amt für Landschaftspflege und Grün: 2018) 
 Gestaltungshandbuch. Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln 
(Stadtraummanagement: 2018) 
Der Kriterienkatalog versteht sich als Hilfestellung für Planende. Er umfasst wichtige Be-
reiche einer inklusiven Ausgestaltung von Planungsprozessen und Planungsinhalten und 
ist als Checkliste konzipiert. Somit können sich Planerinnen und Planer vergewissern, 
wichtige Aspekte einer inklusiven Planung bedacht zu haben. 
Der Kriterienkatalog ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit den rechtlichen und techni-
schen Anforderungen, städtischen Planungsrichtlinien und auch nicht den jedem Planvorha-
ben innewohnenden Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Belangen. 
Leitsätze für die Planung barrierefreier und generationengerechter Quartiere: 
 Menschen mit Behinderung sind vielfältig 
Die verschiedenen Arten von Einschränkungen werden mit bedacht, um zwischen den 
Bedürfnissen der heterogenen Gruppe der Menschen mit Behinderungen unterscheiden 
zu können. 
Daher geht es gleichermaßen um die Dimensionen Bewegen – Sehen – Hören – Verste-
hen.

5 
 Inklusive Quartiersentwicklung erfordert inklusive Beteiligungsformen 
Beteiligung ist keine einmalige Angelegenheit. Insbesondere in einer „Siedlung für alle“ 
gehörendie Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner zum 
Standard, der dauerhaft gewährleistet ist. 
Die Stadt Köln strebt eine möglichst barrierefrei gestaltete Beteiligung an. Das betrifft die 
Ankündigungen und Einladungen, die Veranstaltungsorte, die Redebeiträge, Präsentati-
onen und Materialien sowie die Durchführung selbst. Die konkrete Umsetzung ist im Ein-
zelfall in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen zu prüfen. 
 Stadtplanung trägt zur barrierefreien „Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutz-
barkeit“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen bei 
In barrierefreien und generationengerechten Quartieren ist die barrierefreie Auffind-
barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller Einrichtungen für alle Menschen sicher-
gestellt. 
Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind wichtige „Kristallisations-
punkte im Quartier“. Sie tragen wesentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei und sind 
daher in jeder Quartiersplanung von Anfang zu berücksichtigen. 
Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein möglichst ei-
genständiges Leben. 
Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der Erholung, der Bewegung und wichtige sozi-
aleTreffpunkte. Als „Möglichkeitsräume“ sind sie von zentraler Bedeutung für das Mitei-
nander in inklusiven Quartieren. 
 Städtebau und Stadtgestaltung tragen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-
chen Raumes bei 
Die Stadt Köln strebt an, Straßen, Gehwege und Plätze umfassend barrierefrei zu gestal-
ten. 
Querungsstellen sind für Rollstuhl- und Rollatornutzerinnen und -nutzer ohne besonde-
re Erschwernis nutzbar. Jede Straßenquerung fordert dem blinden und sehbehinderten 
Menschen ein Höchstmaß an Konzentration ab. Daher erfahren die Belange blinder 
und sehbehinderter Menschen bei deren Gestaltung besondere Aufmerksamkeit. 
Verbindungen sind auch dann barrierefrei gestaltet, wenn Höhenunterschiede über-
wunden werden müssen. Treppen sind keine barrierefreien Verbindungen. Barriere-
freie Verbindungen zur Überwindung von Höhenunterschieden sind Rampen und Auf-
zuganlagen. 
 Sichere Orientierung im öffentlichen Raum 
Es sind die drei Funktionen Informieren, Führen und Warnen zu unterscheiden. Vor 
allem die Warnfunktion erfährt bei der Planung besondere Aufmerksamkeit. 
Die Stadt Köln strebt an, Leitysteme durchgehend zu gestalten. Denn: Ist das System 
auch nur an einer Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt. 
Die Umsetzung dieser Zielsetzungen und des Kriterienkataloges erfordert nicht nur Ko m-
petenz und einen langen Atem, sondern auch entsprechende Ressourcen. Diese gilt es, 
Schritt für Schritt aufzubauen. 
 
 
Anlagen

Anlage 1 Kriterienkatalog inklusive Quartiere

112461 Zeichen

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 
Kriterienkatalog für barrierefreie und 
generationengerechte Quartiere 
Erarbeitet im Auftrag der Stadt Köln

Dipl.-Geogr. Ursula Mölders 
Simon Flick, M. A. Urbane Systeme 
Isabel Maniura, M. A. Sozialwissenschaft 
Julia Nass, B. A. Sozialwissenschaft 
Köln, August 2019 
   
 
Geschäftsführende 
Gesellschafter: 
Dipl.-Geogr. Ursula Mölders 
Stadt- und Regionalplanerin SRL 
Dipl.-Ing. Dominik Geyer 
Stadtplaner AK NW, Bauassessor 
Stadt- und Regionalplaner SRL 
 
Gesellschafter/Seniorpartner: 
Dr. Paul G. Jansen 
Stadt- und Regionalplanung 
Dr. Jansen GmbH 
Neumarkt 49 
50667 Köln 
 
Fon 0221 94072-0 
Fax 0221 94072-18 
 
info@stadtplanung-dr-jansen.de 
http://www.stadtplanung-dr-
jansen.de/

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 3 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einführung 5 
1.1 Inklusive Quartiere als gesamtgesellschaftliche  
Zielsetzung der Stadt Köln 5 
1.2 Zielsetzung des Kriterienkatalogs 6 
1.3 Zielgruppe 7 
1.4 Aufbau der Broschüre 7 
2 Kriterienkatalog für barrierefreie und  
generationengerechte Quartiere 9 
2.1 Menschen mit Behinderung sind vielfältig 9 
2.2 Kriterien für die infrastrukturelle Ausstattung der  
Quartiere 11 
2.3 Städtebauliche und stadtgestalterische Kriterien 16 
2.4 Kriterien zur Orientierung im öffentlichen Raum 20 
2.5 Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung 21 
3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den  
Kriterienkatalog 24 
3.1 Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Planen und 
Bauen 24 
3.2 Normungen, Richtlinien, Regelwerke 24 
3.3 Gestaltungsgrundsätze für barrierefreie und 
generationengerechte Quartiere 26 
3.4 Grundsätze barrierefreier Partizipation 27 
4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle!  
Wie inklusiv ist das Quartier?“ 29 
4.1 Auswahl der Untersuchungsräume 29 
4.2 Bearbeitungsschritte und methodisches Vorgehen 29 
4.3 Die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der Beteiligungen 31 
4.4 Methodenreflexion zur Beteiligung 34 
4.5 Fazit zum Modellprojekt 38 
5 Ausblick 39 
6 Literatur 40 
6.1 Handbücher und Konzepte der Stadt Köln 40 
6.2 Ergänzende und weiterführende Literatur 40 
7 Anhang 41

4 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentli-
chung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter 
Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 5 
1 Einführung 
1.1 Inklusive Quartiere als 
gesamtgesellschaftliche 
Zielsetzung der Stadt Köln 
Die Stadt Köln hat sich zur Aufgabe ge-
macht, ihre Quartiere barrierefrei und 
generationengerecht zu gestalten oder 
umzubauen. Alte und Junge, Kranke und 
Gesunde, Menschen mit und ohne Behin-
derung, Menschen in unterschiedlichen 
Lebenslagen und mit verschiedenen Her-
künften sollen ohne Einschränkungen zu-
sammen leben können. Insbesondere älte-
ren Menschen und Menschen mit Behin-
derung soll ein selbstbestimmtes Leben, 
eine aktive gesellschaftliche Teilhabe und 
ein langer Verbleib in ihrer vertrauten 
Umgebung ermöglicht werden. Ein Wohn-
quartier, das zur Erfüllung dieser Ziele bei-
trägt, wird als inklusives Quartier bezeich-
net. Es bewirkt und verbessert die Chan-
cengleichheit innerhalb der Stadtgesell-
schaft. 
Dass eine inklusive Stadt nicht nur für eine 
Minderheit von Vorteil ist, belegen die 
folgenden Zahlen: In der Stadt Köln lebten 
im Jahr 2016 rund 91.310 Personen mit 
einer anerkannten Schwerbehinderung. 
Dies entspricht über 8 % der gesamten 
Einwohnerschaft (Statistisches Jahrbuch 
Stadt Köln, 2017). So ist fast jeder zehnte 
Kölner Einwohner auf eine barrierefreie 
Gestaltung seiner Umwelt zwingend an-
gewiesen. Hinzu kommen noch jene Men-
schen, die keinen Schwerbehindertenaus-
weis beantragt haben, obwohl sie behin-
dert sind, oder die aufgrund zunehmen-
den Alters eingeschränkt sind. Aber auch 
viele andere profitieren, wie beispielswei-
se Eltern mit Kindern und Kinderwagen; 
auch sie stoßen heute noch auf viele Bar-
rieren in der Stadt. 
Eine wesentliche Voraussetzung für die 
Teilhabe aller Menschen ist, dass keine 
Barrieren vorhanden sind. Barrierefreiheit 
bezieht sich dabei zum einen auf die Ge-
staltung der gesamten baulichen Umwelt, 
zum anderen auf den Zugang zu Informa-
tion, Kommunikation und Partizipation. 
Beides sollte von Menschen mit Behinde-
rung ohne fremde Hilfen genutzt und 
wahrgenommen werden können. 
Konkret wird Barrierefreiheit nach § 4 des 
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) 
folgendermaßen definiert: als barrierefrei 
sind bauliche und sonstige Anlagen, Ver-
kehrsmittel, technische Gebrauchsgegen-
stände, Systeme der Informationsverar-
beitung, akustische und visuelle Informa-
tionsquellen und Kommunikationseinrich-
tungen sowie andere gestaltete Lebensbe-
reiche zu bezeichnen, wenn sie für Men-
schen mit Behinderungen in der allgemein 
üblichen Weise, ohne besondere Er-
schwernis und grundsätzlich ohne fremde 
Hilfe auffindbar, zugänglich und verwend-
bar sind. Dazu gehört auch die Gewähr-
leistung der Verständlichkeit und Zugäng-
lichkeit von Informationen (vgl. Behinder-
tengleichstellungsgesetz, § 4). 
Insgesamt beschreiben Barrierefreiheit, 
Inklusion und Generationengerechtigkeit 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit 
dem Ziel einer bewussten Gesellschaft, die 
um sehr unterschiedliche Bedürfnisse ver-
schiedener Zielgruppen weiß, diese in al-
len Planungen und Aktivitäten berücksich-
tigt, im Alltag hilft und Rücksicht übt. 
Die Umwelt barrierefrei und inklusiv zu 
gestalten, ist eine sehr umfassende Auf-
gabe. Viele Planungsverfahren zeigen je-
doch: Solange sich Stadtplanende, Frei-
raumplanende und die Architektenschaft 
noch nicht intensiv mit den Anforderun-

6 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
gen an inklusive Quartiere beschäftigen, 
wird die Dimension des Themas oft nicht 
erkannt. Dies ist nicht als Vorwurf zu ver-
stehen, sondern als Einladung und Auffor-
derung, sich offen und bewusst allen Be-
langen in der Stadt- und Freiraumplanung 
gleichgewichtig zu öffnen. 
Um Quartiere inklusiv zu gestalten, steht 
die Stadt Köln vor großen Herausforde-
rungen. Denn Lösungen in einer weitge-
hend gebauten Stadt sind oft nicht leicht 
zu finden. Die Stadt ist sprichwörtlich vol-
ler Stolpersteine, die für Menschen im 
Rollstuhl, mit Gehhilfen oder Kinderwa-
gen, kognitiven Einschränkungen oder 
Sehschwächen unüberwindbare Hürden 
darstellen. 
Durch die Berücksichtigung der Anforde-
rungen an eine inklusive Stadt wird die 
gebaute Stadt jedoch lebenswerter für alle 
Bewohnerinnen und Bewohner, nicht nur 
für Menschen mit Behinderung. Damit 
sind barrierefreie und generationenge-
rechte oder inklusive Quartiere ein Ge-
winn für alle! 
Inklusive Wohnquartiere zu gestalten, ist 
eine wichtige Aufgabe von Rat und Ver-
waltung. Aber auch private Investoren, 
Architekten und Planer müssen von der 
Notwendigkeit einer barrierefreien bauli-
chen (Um-) Gestaltung überzeugt sein und 
entsprechend handeln. Darüber hinaus ist 
die gesamte Stadtgesellschaft ebenso wie 
freie Träger, Interessenverbände und Initi-
ativen mitverantwortlich, die Lebenswelt 
für alle Menschen inklusiv zu gestalten. 
1.2 Zielsetzung des 
Kriterienkatalogs 
Maßgebend und richtungsweisend für die 
Gestaltung von barrierefreien Quartieren 
sind die Vorgaben auf Bundes- und Lan-
desebene sowie die DIN-Normen. Damit 
liegen umfassende, rechtlich bindende 
und orientierungsgebende planerische 
Grundlagen vor. Darüber hinaus hat die 
Stadt Köln eigene Planungsrichtlinien be-
schlossen: 2012 wurden mit dem Planer-
handbuch des Amts für Straßen- und Ver-
kehrstechnik der Stadt Köln konkrete Ziele 
und Maßnahmen zum Erreichen von Bar-
rierefreiheit im öffentlichen Straßenraum 
beschrieben. Auch im Grünhandbuch des 
Amts für Landschaftspflege und Grünflä-
chen der Stadt Köln werden allgemeine 
Standards für die Ausgestaltung der Kölner 
Grünanlagen und Vorgaben zur barriere-
freien Grüngestaltung definiert. In dem 
2018 beschlossenen Gestaltungshandbuch 
der Stadt Köln werden für den öffentli-
chen Raum weitere Regelungen für die 
barrierefreie Stadt festgelegt. 
Wie aber ein generationengerechtes und 
barrierefreies Wohnquartier in Gänze und 
im Idealfall gestaltet sein soll, hat die Stadt 
Köln bisher nicht genauer definiert, weder 
für Bestands- noch für Neubauquartiere. 
Somit fehlen auf der quartiersbezogenen 
Ebene Informationen zu den Bedürfnissen 
der betroffenen Menschen und den vor 
Ort bestehenden Handlungserfordernis-
sen. 
Der hier vorliegende Kriterienkatalog wur-
de auf Grundlage von beispielhaften Ana-
lysen zweier sehr unterschiedlicher Quar-
tiere erarbeitet. Dabei wurden verschie-
dene Gruppen von Betroffenen und Mul-
tiplikatoren intensiv beteiligt. In den hier 
vorliegenden Kriterienkatalog sind sowohl 
Rechercheergebnisse als auch eigene Er-
hebungen in den beiden Modellquartieren 
eingeflossen.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 7 
Der Kriterienkatalog bezieht sich auf den 
öffentlichen und öffentlich zugänglichen 
Raum, nicht aber auf Wohngebäude, pri-
vate Gärten oder Arbeitsstätten. Die for-
mulierten Kriterien setzen sich mit den 
Themen Freizeitgestaltung und Einkaufen 
sowie Nutzung des öffentlichen Straßen-
raums und der öffentlichen und halböf-
fentlichen Grünflächen genauso wie mit 
Mobilität und Verkehr auseinander. Der 
Kriterienkatalog soll handlungsleitend sein 
für alle Akteurinnen und Akteure, die sich 
mit den öffentlichen Räumen in den Quar-
tieren der Stadt beschäftigen. 
Bei der Auswertung der Modellanalysen 
und vorhandenen Fachliteratur wurde 
jedoch schnell klar, dass das Thema fast 
unerschöpflich vertieft werden kann. Jede 
Einschränkung zieht spezielle Anforderun-
gen an die Gestaltung des öffentlichen 
Raums nach sich, die zum Teil den Belan-
gen derjenigen entgegenstehen, die eine 
andere Beeinträchtigung haben. Die takti-
len Blindenleitsysteme zeigen das Dilem-
ma: Zum einen macht fast jede Stadt es 
anders – trotz angestrebter Vereinheitli-
chung durch Straßen.NRW oder den DIN-
Ausschuss; zum anderen können taktile 
Leitsysteme je nach baulicher Ausführung 
für mobilitätseingeschränkte Personen 
eine Stolperstelle sein. Umso wichtiger ist 
es, die Zielgruppen der Personen mit Ein-
schränkungen auf Quartiersebene durch 
geeignete barrierefreie Methoden an der 
Planung partizipieren zu lassen. 
Der Kriterienkatalog ist ein Orientierungs-
handbuch für Planungen und Maßnahmen 
auf Quartiersebene und ein wichtiger Bau-
stein auf dem Weg zu einem inklusiven 
Quartier. Der Kriterienkatalog gibt somit-
wichtige Hinweise und erhebt keinen An-
spruch auf Vollständigkeit. Insbesondere 
beim Thema der barrierefreien Parizipati-
on bestehen oft Optimierungsmöglichkei-
ten. 
Es ist und bleibt viel zu tun, um eine um-
fassende barrierefreie Gestaltung aller 
gesellschaftlichen Themen und damit die 
Ziele der UN Behindertenrechtskonventi-
on zu erreichen. 
1.3 Zielgruppe 
Der Kriterienkatalog soll zukünftig bei al-
len Planungen auf der Quartiersebene 
Anwendung finden. Die Adressaten sind: 
 Politische Gremien der Stadt Köln 
 Dienststellen der Stadtverwaltung 
 Externe Planende in allen relevanten 
Fachdisziplinen 
 Wohnungsunternehmen und Bau-
herrschaften 
 Sozialraumkoordination und Quar-
tiersmanager/-innen 
 Alle Interessierten 
1.4 Aufbau der Broschüre 
Kapitel 2 enthält den eigentlichen Kriteri-
enkatalog. Die Kriterien zur barrierefreien 
Partizipation sowie zur baulichen Gestal-
tung des öffentlichen und öffentlich zu-
gänglichen Raums sind nach folgenden 
Themenschwerpunkten geordnet: 
 Kriterien für die infrastrukturelle Aus-
stattung der Quartiere  
 Städtebauliche und stadtgestalteri-
sche Kriterien 
 Kriterien zur Orientierung im öffentli-
chen Raum 
 Kriterien für eine barrierefreie Beteili-
gung 
Kapitel 3 umfasst ergänzende Hinweise 
und Grundlagen zum Inhalt und zur An-
wendung des Kriterienkatalogs. Es werden 
wichtige Vorschriften und rechtliche 
Grundlagen vermittelt. In einem Unterab-
schnitt werden die Prinzipien barrierefrei-
er Partizipation in der Stadt Köln erklärt.

8 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
In Kapitel 4 folgt eine Darstellung der 
exemplarischen Erhebung der Generatio-
nengerechtigkeit und Barrierefreiheit in 
den Wohnquartieren Berliner Straße in 
Köln-Mülheim und Kannebäcker-Siedlung 
in Köln-Humboldt-Gremberg als Vorberei-
tung für den Kariterienkatalog.  
Kapitel 5 endet mit einem Ausblick über 
die gewünschte Wirkung des Kriterienka-
talogs. Kapitel 6 stellt weiterführende und 
vertiefende Veröffentlichungen zum The-
ma barrierefreie Planung dar. 
Der Anhang enthält weitere Materialien 
zum Projekt „Siedlung für alle! Wie inklu-
siv ist das Quartier?“. Hierzu gehören ins-
besondere Quartierssteckbriefe der bei-
den Untersuchungsräume sowie Pressebe-
richte über das Projekt und die durchge-
führten Beteiligungen.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 9 
2 Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte 
Quartiere 
Der folgende Kriterienkatalog versteht sich 
als allgemeine Grundlage für Planende. Er 
umfasst wichtige Bereiche einer inklusiven 
und barrierefreien Ausgestaltung von Pla-
nungsprozessen und der Umsetzung von 
Planungen im öffentlichen und halböffent-
lichen Raum. Im Katalog sind zum einen 
Kriterien für eine barrierefreie Beteiligung, 
zum anderen Kriterien für die Gestaltung 
von barrierefreien Quartieren zusammen-
gefasst. Der Katalog ist nach folgenden 
Unterpunkten gegliedert: städtebauliche 
und gestalterische Kriterien, die Orientie-
rung im öffentlichen Raum sowie die öf-
fentlich zugängliche Infrastruktur.  
Als Checkliste konzipiert können sich Pla-
nerinnen und Planer somit Punkt für Punkt 
vergewissern, alle wichtigen Aspekte einer 
inklusiven Planung berücksichtigt zu ha-
ben. 
2.1 Menschen mit Behinderung 
sind vielfältig 
Wichtig ist, die verschiedenen Arten von 
Einschränkungen zu beachten, um zwi-
schen den Bedürfnissen der sehr hetero-
genen Gruppe der Menschen mit Behinde-
rungen unterscheiden zu können. Eine 
entsprechende Orientierung liefert der 
Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, 
Bau und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 
2016, der eine Zusammenfassung in vier 
Gruppen vorsieht: 
bewegen:  
Einschränkungen der Motorik, Kondition, 
Anthropometrie1) 
 
Hier sind Personen zusammengefasst, die 
 in ihrem motorischen und Bewe-
gungsvermögen eingeschränkt sind, 
 über keine übliche Anthropometrie 
verfügen, zum Beispiel Kinder oder 
Kleinwüchsige oder 
 aufgrund von Alter, Körperkonstituti-
on oder Krankheit über eine schlechte 
Kondition verfügen.  
Der Handlungsbedarf in der folgenden 
Kategorie liegt insbesondere in einem er-
höhten Platzbedarf sowie in der Notwen-
digkeit einer schwellenlosen Erschließung. 
Daher werden die Kriterien der  
 Nutzung von Mobilitätshilfen oder 
Rollstühlen sowie das 
 Mitführen von Kinderwagen oder 
sonstigen größeren Gegenständen 
noch einmal gesondert dargestellt. Die 
Kriterien sind vertiefend auf die Berollbar-
keit sowie schwellen- und stufenlose Er-
schließung im Sinne des Fuß-Rad-Prinzips 
ausgerichtet. Hierbei müssen die Anforde-
rungen von rollstuhlfahrenden Personen 
gesondert betrachtet werden. 
1) Anthropometrie ist die Lehre der Ermittlung und 
Anwendung der Maße des menschlichen Körpers. 
Sie wird vor allem in der Ergonomie zur Gestaltung 
von Arbeitsplätzen, Fahrzeugen, Werkzeugen und 
Möbeln gebraucht sowie  im Arbeitsschutz zur Fes t-
legung von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Beme s-
sungen von Schutzabdeckungen) oder Abständen 
zu gefahrenträchtigen Teilen verwendet.

10 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
sehen:  
Einschränkungen der visuellen Wahr-
nehmung 
 
Hier sind Personen zusammengefasst,  
 deren Sehvermögen erheblich einge-
schränkt ist oder 
 die über kein Sehvermögen mehr ver-
fügen, also Blinde, ggf. mit Langstock 
oder Blindenführhund.  
Für Menschen mit einer Sehbehinderung 
spielt der Einsatz von Kontrast und Licht 
eine wichtige Rolle. Das Kriterium 
berücksichtigt daher, dass die Betroffenen 
in ihrer visuellen Wahrnehmung der 
Umwelt beschränkt sind, jedoch auf 
bestimmte visuelle Reize reagieren 
können. 
Vollständig oder fast vollständig erblinde-
te Menschen im öffentlichen Raum sind 
vor allem von einer taktilen und akusti-
schen Erkennbarkeit bzw. Nutzbarkeit ih-
rer Umwelt abhängig. Die Hilfsmittel Lang-
stock oder Blindenhund werden nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip von Betroffenen zur 
Orientierung herangezogen. Die Kriterien 
richten sich daher auf die Verwendung 
ergänzender Hilfsmittel. 
hören:  
Einschränkungen der auditiven Wahr-
nehmung 
 
Hier sind Personen zusammengefasst,  
 deren Hörvermögen erheblich einge-
schränkt ist oder  
 deren Hörvermögen komplett ausge-
fallen ist. 
Personen mit eingeschränktem Hörver-
mögen können sich im Gegensatz zu mo-
torisch und visuell stark eingeschränkten 
Personen ungebundener im Raum bewe-
gen. Gleichwohl benötigen sie, ebenfalls 
im Rahmen des Zwei-Sinne-Prinzips, eine 
stark auf visuelle Reize und Hinweise aus-
gerichtete Wahrnehmung von Informatio-
nen im öffentlichen Raum. Die entspre-
chenden Kriterien beziehen sich, unab-
hängig von eingeschränkter auditiver 
Wahrnehmung oder Taubheit, auf visuelle 
Hilfestellungen zur Orientierung.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 11 
verstehen:  
Einschränkungen der Kognition 
 
Hier sind Personen mit  
 geistiger oder seelischer Behinderung, 
 Lernbehinderung, 
 ältere und demenzkranke Menschen 
sowie 
 suchtkranke Menschen 
zusammengefasst.  
Personen mit kognitiver Einschränkung 
sind auf ergänzende Orientierungshilfen 
im öffentlichen Raum angewiesen. Die 
Umwelt wird von Menschen mit kogniti-
ven Einschränkungen nicht in allgemein 
üblicher Weise wahrgenommen. Oft gibt 
es Verständnis- bzw. Interpretations-
schwierigkeiten von Situationen. Basis 
dieser Kriterien ist die Vereinfachung von 
Informationsübermittlung nach dem KISS-
Prinzip. So erhält die Verwendung einfa-
cher bzw. Leichter Sprache sowie die Ver-
wendung ergänzender Bilder, Symbole 
und Piktogramme einen zentralen Stel-
lenwert. 
2.2 Kriterien für die 
infrastrukturelle Ausstattung 
der Quartiere  
Dem Behindertengleichstellungsgesetz des 
Landes NRW entsprechend müssen bei 
Einrichtungen und öffentlichen Orten in 
einem Quartier die barrierefreie Auffind-
barkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für 
alle Menschen gleichermaßen sicherge-
stellt werden. Für Einrichtungen außerhalb 
des Quartiers sollte ihre Erreichbarkeit mit 
dem barrierefreien öffentlichen Perso-
nennahverkehr sichergestellt sein. 
 
A Soziale und wohnortnahe Infrastruk-
tureinrichtungen 
Die vielfältigen Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur sind wichtige „Kristallisati-
onspunkte im Quartier“ (Heidi Sinning; in: 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung, 2010). Sie tragen we-
sentlich zum gemeinschaftlichen Leben bei 
und sind daher in jeder Quartiersplanung 
von Anfang an zu berücksichtigen. 
Nahversorgung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
In Köln sichert ein Netz von Geschäftszen-
tren die wohnungsnahe Versorgung mit 
Waren und Dienstleistungen. Diese Zen-
tren sind zugleich Mittelpunkte des öffent-

12 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
lichen Lebens und Orte der Kommunikati-
on. Die Stadt Köln verfolgt mit dem Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept das Ziel, 
diese Zentren zu sichern und zu stärken. 
Eine wohnungsnahe Versorgung ist für 
nicht-motorisierte Kölnerinnen und Köl-
ner, insbesondere für Menschen mit Be-
hinderungen und ältere Menschen sehr 
wichtig. Ein eigenständiges und selbstbe-
stimmtes Leben ist für sie oftmals nur 
dann möglich, wenn die wichtigsten Ein-
richtungen, Waren und Dienstleistungen 
in der Nähe vorhanden sind.  
„Ob für Eltern mit Kinderwagen, Men-
schen im Rollstuhl oder Seniorinnen und 
Senioren – Einkaufen sollte für jeden be-
quem und barrierearm möglich sein.“ So 
bewirbt der Handelsverband Deutschland 
sein Qualitätszeichen „Generationen-
freundliches Einkaufen“. 
Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit 
muss beispielsweise 
 der Zugang zum Geschäft barrierearm, 
 das Geschäft gut ausgeleuchtet, 
 Gänge breit und nicht verstellt, 
 die Preise und alle Auszeichnungen gut 
lesbar und  
 eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen 
vorhanden sein. 
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 
Insbesondere für Menschen mit Behinde-
rungen und ältere Menschen sind Ge-
sundheits- und Pflegeeinrichtungen wich-
tig. 
 Ärzte und Apotheken sollen daher 
zentral im Quartier verortet und zu-
dem gut an den öffentlichen Perso-
nenverkehr angebunden sein. 
 
Bildungseinrichtungen 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Bildungseinrichtungen sind Voraussetzung 
für eine Teilhabe am alltäglichen Leben. 
 Um diese Teilhabe gewährleisten zu 
können, gehören elementare Bil-
dungseinrichtungen (Kindergärten und 
Grundschulen) in jedes Quartier.  
 Dasselbe gilt für Stadtteilbibliotheken, 
Unterrichtsorte der Volkshochschule 
etc. 
Sport-, Freizeit- und Kulturangebote 
 
Quelle: Stadt Köln 2018 
In inklusiven Quartieren sollen Sport- und 
Freizeitangebote angeboten werden. Sie 
fördern den Austausch untereinander und 
sind somit ein gutes Format, um Respekt 
und gegenseitige Rücksichtnahme zu stär-
ken.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 13 
Ebenso macht die Möglichkeit der Teilha-
be am kulturellen Leben ein inklusives 
Quartier aus. 
 Die Angebote sind dabei gleicherma-
ßen auf die Interessen und Bedürfnisse 
aller Menschen – ob mit oder ohne 
Behinderung, unabhängig von Alter, 
Bildungsniveau oder Migrationshinter-
grund – abzustimmen. Nur wenn auch 
der Zugang für alle gesichert ist, kann 
von Inklusion auf ganzer Ebene ge-
sprochen werden. 
 Zudem ist es wichtig, kostengünstige 
oder kostenlose Angebote zu schaffen, 
um die Angebote auch für Menschen 
mit geringem Einkommen zugänglich 
zu gestalten.  
 Es sollte sowohl inklusive Angebote 
geben, die für Menschen mit und ohne 
Behinderung gleichermaßen offen ste-
hen und attraktiv sind, als auch Ange-
bote, die auf spezielle Bedürfnisse von 
Menschen mit Behinderungen ange-
passt sind. 
Treffpunkte 
Inklusiv gestaltete Treffpunkte fördern 
den Austausch im Quartier und ermögli-
chen allen Menschen eine gesellschaftli-
che Teilhabe. 
 Jedes Quartier sollte einen sozialen 
Treffpunkt haben, ob Jugend- oder Se-
niorentreff, ob Bürgerzentrum oder 
Bürgercafé. 
 Diese Orte der Begegnung sind den 
Gegebenheiten des Quartiers anzupas-
sen. So können in migrantisch gepräg-
ten Quartieren interkulturelle Zentren 
oder mehrsprachige Informationen 
und Angebote, einen Austausch der 
einzelnen Gruppen und die Teilhabe 
aller fördern. 
 
B Verkehrsinfrastruktur 
 
Quelle: Handlungskonzept Kölner Behindertenpoli-
tik 2. Folgebericht 
Inklusive Quartiere zeichnen sich durch 
kurze Wege, eine Stärkung des Fußgänger- 
und Radverkehrs sowie den Ausbau des 
ÖPNV aus. Gleichzeitig bringt eine Ab-
nahme des motorisierten Individualver-
kehrs vor allem für Menschen mit Behin-
derung, für Kinder und für ältere Men-
schen viele positive Effekte mit sich. So 
steigt die Verkehrssicherheit, und es wer-
den Flächen gewonnen, auf denen wieder 
ein Stadtteilleben stattfinden kann. 
Eine für alle nutzbare Verkehrsinfrastruk-
tur ist Voraussetzung für ein möglichst 
eigenständiges Leben. Sie sichert nicht nur 
die Vernetzung innerhalb des Quartiers, 
sondern auch eine Anbindung zu wichti-
gen Infrastruktureinrichtungen in Nach-
barquartieren oder der Gesamtstadt. Ge-
rade für Menschen mit Behinderungen 
sind spezielle Einrichtungen und Angebote 
oftmals nicht in ihrem Quartier angesie-
delt, sodass zwangsweise weitere Wege 
innerhalb der Stadt zurückgelegt werden 
müssen.

14 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Öffentlicher Personennahverkehr und 
ruhender Verkehr 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Für die Nutzung des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs muss bis zum 01.01.2022 
eine vollständige Barrierefreiheit erreicht 
sein. Im 2017 beschlossenen 3. Nahver-
kehrsplan Köln sind als grundlegende Vo-
raussetzungen für die Barrierefreiheit im 
ÖPNV u. a. aufgeführt: 
 Kurze, hindernisfreie und übersichtli-
che Wegeverbindungen 
 Stufenloser Ein- und Ausstieg in bzw. 
aus Bussen und Bahnen 
 Stufenloser Zugang zum Bahn-/Bus-
steig (ggf. per Rampe oder Aufzug) 
 Wo kein ebenerdiger Zugang zu den 
Haltestellen möglich ist, sind Aufzüge 
nötig. In einzelnen Fällen werden auch 
Rampen eingesetzt, die entsprechend 
den geltenden Richtlinien herzustellen 
sind. 
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen 
ergeben: 
 Zur barrierefreien Nutzbarkeit einer 
Haltestelle zählen Sitzmöglichkeiten 
und ein Witterungsschutz. 
 Sauberkeit und Sicherheit durch Be-
leuchtung, Einsehbarkeit sowie Warn-
signale bei Einfahrt des Verkehrsmit-
tels tragen zum Wohlbefinden aller 
Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV bei. 
 Ein barrierefreier öffentlicher Perso-
nenverkehr zeichnet sich auch durch 
kurze Taktzeiten aus. 
Ruhender Verkehr und Behinderten-
Parkplätze 
 Von Anfang an sind an den für mobili-
tätseingeschränkte Menschen wichti-
gen Orten ausreichend viele Behinder-
ten-Parkplätze einzuplanen. 
 Um auf den Gehwegen eine barriere-
freie Mobilität zu gewährleisten, sollen 
diese vom ruhenden Verkehr freige-
halten werden. Dies gilt gleichermaßen 
für Pkw, Motorräder und Fahrräder. 
 Hierzu trägt u. a. das Aufstellen und 
sinnvolle Platzieren einer ausreichen-
den Zahl von Fahrradabstellanlagen 
bei. 
 
C Grünanlagen und Freiflächen 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Grünanlagen und Freiflächen sind Orte der 
Erholung und wichtige Treffpunkte. Als 
„Möglichkeitsräume“ (Bundesministerium 
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 
2010) sind sie von zentraler Bedeutung für 
das Miteinander in inklusiven Quartieren.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 15 
Neben den sozialen Aspekten spielt auch 
die gesundheitliche und stadtklimatische 
Wirkung des Grüns eine bedeutende Rolle. 
Daher ist es wichtig, dass sie für alle Men-
schen zugänglich und nutzbar sind. Dazu 
ist bei der Gestaltung von Grünanlagen 
das Kölner Grünhandbuch, insbesondere 
Kapitel 4, zu beachten. 
Das bedeutet beispielsweise: 
 Grünanlagen und Freiflächen müssen 
mindestens einen barrierefreien Zu-
gang haben. 
 Die Oberflächengestaltung der Wege 
erfolgt eben, erschütterungsarm, be-
rollbar und rutschhemmend. Schotter-
rasen und gebrochenes Naturstein-
pflaster sind nicht barrierefrei und zu 
vermeiden. 
 Wege müssen sich taktil und visuell 
von niveaugleichen Funktionsberei-
chen abgrenzen. 
 Bankstandorte werden außerhalb der 
Wegeflächen vorgesehen. 
 Die Bankstandorte werden mit einem 
Material unterpflastert, das sich taktil 
und optisch von Wegematerial und 
Bank unterscheidet. 
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen 
ergeben: 
 Die Grünanlagen und Freiflächen sol-
len im Quartier bzw. vom Quartier aus 
fußläufig und barrierefrei erreichbar 
sein. 
 Grünanlagen und Freiflächen sollen 
generationenübergreifend und multi-
funktional ausgestattet sein. 
Spielplätze 
 
Quelle: Stadt Köln 2018 
Die Stadt Köln möchte allen Generationen 
ausreichende Bewegungs- und Freizeitan-
gebote bieten. Dazu müssen in allen Stadt-
teilen genügend wohnortnahe Angebote 
geschaffen werden. Heute bestehen teil-
weise noch erhebliche Nachholbedarfe, 
die auszugleichen sind. Wichtig ist, öffent-
liche Freiräume der Kommunikation und 
Begegnung für alle Bürgerinnen und Bür-
ger in einer stark verdichteten Stadt zu 
schaffen.  
Spielplätze sollen inklusive Orte sein. Da-
her sollen sie die Möglichkeit des Mitei-
nanderspielens für alle Kinder und Jugend-
liche bieten. Sie sollen so gestaltet sein, 
dass sie grundsätzlich von Menschen mit 
und ohne Behinderung genutzt werden 
können. 
Bei der Gestaltung von Spielplätzen sind 
die Standards für barrierefreie Spielplätze 
(siehe hierzu: Spielplatzbedarfsplanung 
2018 der Stadt Köln, insbesondere Kapitel 
6) zu beachten.

16 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Dies bedeutet beispielsweise: 
 Der Zugang zum Spielplatz erfolgt nicht 
ausschließlich über Treppen. 
 Mindestens ein Zugang ist ohne Stufen 
sowie taktil und visuell wahrnehmbar 
gestaltet. 
 Bodenbeläge sind erschütterungsarm, 
berollbar, eben und rutschhemmend 
auszuwählen. 
 Grundsätzlich sollen Spielgeräte von 
Kindern und Jugendlichen mit und oh-
ne Behinderung gemeinsam genutzt 
werden können.  
2.3 Städtebauliche und 
stadtgestalterische Kriterien 
A Straßen, Wege und Plätze 
Straßen, Wege und Plätze sollen umfas-
send barrierefrei gestaltet sein, um zum 
einen die Befahrbarkeit mit Rollstühlen, 
Rollatoren oder auch Kinderwagen sicher-
zustellen, und um zum anderen die Orien-
tierung für sehbehinderte und blinde 
Menschen zu gewährleisten. 
Dazu ist das Gestaltungshandbuch für den 
öffentlichen Raum der Stadt Köln zu be-
achten. 
Der Stadtraum ist für alle da: Alle Räume 
sind barrierefrei zu gestalten. 
Das bedeutet beispielsweise: 
Gehwege 
 
Quelle: Stadt Köln 2018 
Der Gehweg ist von Elementen grundsätz-
lich frei zu halten. Die Positionierung von 
notwendigem Mobiliar findet in den dafür 
vorgesehenen Möblierungszonen statt. 
Dies wird durch die Beachtung insbeson-
dere der entsprechenden Anforderungen 
der DIN 18040-3 gewährleistet. Hier ist 
u. a. aufgeführt:

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 17 
 Eine nutzbare Gehwegebreite von 
mindestens 2,00 m (1,80 m zuzüglich 
0,20 m Sicherheitsraum zur angren-
zenden Bebauung). Hinzu kommt ggf. 
noch ein Sicherheitsabstand zur Fahr-
bahn. 
 Die nutzbare Gehwegebreite muss 
stufenlos gestaltet sein. 
 Gehwege müssen sich taktil und visuell 
von niveaugleich angrenzenden Funk-
tionsbereichen abgrenzen. 
 Gehwegbegrenzungen sollen so gestal-
tet sein, dass sie mit dem Langstock 
leicht und sicher wahrgenommen 
werden können. 
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen 
ergeben: 
 Gehwege sollen gut einsehbar gestal-
tet sein, sodass die Sicht nicht etwa 
durch angrenzende Bepflanzung be-
einträchtigt wird. 
 Markant gestaltete Punkte erleichtern 
die Orientierung im öffentlichen Raum. 
 Großflächige Außenbereiche sollen 
bspw. durch optische Gestaltung des 
Bodenbelags oder verschiedene Funk-
tionsbereiche für Bewegung und Auf-
enthalt etc. in einzelne Flächenab-
schnitte gegliedert werden, um die 
Orientierung insbesondere für blinde 
Personen zu verbessern. 
Sitz- und Verweilmöglichkeiten 
 Sitz- und Verweilmöglichkeiten sollen 
im öffentlichen Raum in ausreichender 
Anzahl vorhanden sein. 
 
B Querungsstellen 
 
Quelle: Stadt Köln 2018 
Querungsstellen müssen für Rollstuhl- und 
Rollatornutzer und -nutzerinnen ohne be-
sondere Erschwernis nutzbar sein. 
Jede Straßenquerung fordert dem blinden 
und sehbehinderten Menschen ein 
Höchstmaß an Konzentration ab. Daher 
erfordert ihre Gestaltung besondere Auf-
merksamkeit für die Belange blinder und 
sehbehinderter Menschen. 
Dies wird durch die Beachtung insbeson-
dere der entsprechenden Anforderungen 
der DIN 18040-3, der DIN 32984 und des 
Planerhandbuchs des Amts für Straßen- 
und Verkehrstechnik der Stadt Köln ge-
währleistet.  
Das bedeutet beispielsweise: 
 Es ist zwischen gesicherten und unge-
sicherten Querungsstellen zu unter-
scheiden. 
 Zu den gesicherten Querungsstellen 
gehören Fußgängerüberwege (Zebra-
streifen) und Fußgängerfurten (Licht-
signalanlage). Gesicherte Querungs-
stellen sind immer anzuzeigen. 
 Zu den ungesicherten Querungsstellen 
zählen alle Querungen, die weder ei-
nen Zebrastreifen noch eine Lichtsig-
nalanlage aufweisen. Da Fußgänger 
und Fußgängerinnen hier oftmals war-

18 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
tepflichtig sind, stellen diese Querun-
gen insbesondere für Blinde und seh-
behinderte Menschen eine große Her-
ausforderung dar und erfordern ein 
umsichtiges Verhalten der anderen 
Verkehrsteilnehmer und  
-teilnehmerinnen. Sie sind deshalb nur 
in Ausnahmefällen und auch nur nach 
vorheriger Abstimmung mit den Be-
hindertenverbänden anzuzeigen. 
 An beiden Typen von Querungsstellen 
hat der Bordstein grundsätzlich eine 
Auftrittshöhe von +3 cm. Dies ist eine 
Kompromisslösung, die neben den An-
forderungen der Blinden und Sehbe-
hinderten auch die Anforderungen der 
Rollstuhlfahrer berücksichtigt. 
Aus den Beteiligungsveranstaltungen ha-
ben sich zudem u. a. folgende Anregungen 
ergeben: 
 Da das Überqueren der Verkehrssträn-
ge – seien es Straßen, Eisenbahn- oder 
Straßenbahnstrecken – oftmals mit ei-
ner erheblichen Gefahr für die Passie-
renden einhergeht, ist es wichtig, dass 
die Signale unmissverständlich sind. 
 Querungsstellen müssen eindeutig 
auffindbar und sicher nutzbar sein. 
 Für Blinde und sehbehinderte Men-
schen sind bei Lichtsignalanlagen zu-
sätzliche akustische Signale wichtig. 
Geschwindigkeiten und Wartezeiten 
müssen an die Bedürfnisse mobilitäts-
eingeschränkter Menschen angepasst 
sein. 
 
C Treppen, Rampen und Aufzüge 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Müssen Höhenunterschiede überwunden 
werden, müssen die Verbindungen barrie-
refrei gestaltet sein. Treppen sind keine 
barrierefreien Verbindungen. Barrierefreie 
Verbindungen zur Überwindung von Hö-
henunterschieden sind Rampen und Auf-
zugsanlagen. 
Sind Treppen, Rampen oder Aufzugsanla-
gen vorhanden, sollen diese den Anforde-
rungen der DIN 18040-3 bzw. der DIN 
18040-1 entsprechend gestaltet sein. 
Durch die Beachtung der entsprechenden 
Anforderungen sind Treppen für Men-
schen mit begrenzten motorischen Ein-
schränkungen sowie für blinde und seh-
behinderte Menschen barrierefrei nutz-
bar.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 19 
Das bedeutet beispielsweise: 
Treppen 
 Treppen müssen gerade Läufe haben. 
 Beidseitig von Treppenläufen und Zwi-
schenpodesten müssen Handläufe ei-
nen sicheren Halt bieten. 
 Für sehbehinderte Menschen müssen 
die Elemente der Treppe leicht er-
kennbar sein. Dies wird z. B. mit Stu-
fenmarkierungen aus durchgehenden 
Streifen erreicht. 
Rampen 
 Die Neigung von Rampenläufen darf 
maximal 6 % betragen; eine Quernei-
gung ist unzulässig. 
 Am Anfang und am Ende der Rampe ist 
eine Bewegungsfläche von mindestens 
150 cm x150 cm anzuordnen. 
 Die nutzbare Laufbreite der Rampe 
muss mindestens 120 cm betragen. 
 Die Länge der einzelnen Rampenläufe 
darf höchstens 600 cm betragen. Bei 
längeren Rampen und bei Richtungs-
änderungen sind Zwischenpodeste mit 
einer nutzbaren Länge von mindestens 
150 cm erforderlich. 
D Temporäre Einrichtungen 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Das Gestaltungshandbuch für den öffent-
lichen Raum der Stadt Köln gibt u. a. vor, 
wie Werbeanlagen, Außengastronomie 
und Baustellen zu gestalten sind. 
 Aus gestalterischer Sicht und auch aus 
Sicht der Barrierefreiheit sind Werbe-
anlagen so weit wie möglich einzu-
dämmen. Sie sind insbesondere für 
Blinde und Sehbehinderte ein gefährli-
ches Hindernis. 
 Außengastronomie belebt in gewissem 
Maß den öffentlichen Raum. Bei der 
Anordnung der Außengastronomie 
sind aber die Belange insbesondere 
der Menschen mit Behinderung zu be-
rücksichtigen. Die nutzbare Gehweg-
breite von 2,00 m darf durch die Au-
ßengastronomie nicht eingeschränkt 
werden.  
 Baustellen stellen für Menschen mit 
Behinderung starke Eingriffe in ihre 
gewohnten Lebensabläufe dar. Insbe-
sondere für Blinde oder sehbehinderte 
Menschen sind Baustellen problema-
tisch. Sie sind häufig unzureichend ge-
sichert und stellen eine Gefahr dar. Er-
forderlich ist daher eine sorgfältige Si-
cherung der Baustelle und eine barrie-
refreie Wegeführung um die Baustelle 
herum.

20 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
2.4 Kriterien zur Orientierung im 
öffentlichen Raum 
A Kontrastreiche Gestaltung und Be-
leuchtung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Bei einer Orientierungsunterstützung im 
öffentlichen Raum sind drei Funktionen zu 
unterscheiden: Informieren, Führen und 
Warnen. Vor allem bei gefährlichen Situa-
tionen muss die Warnfunktion klar und 
eindeutig sein. 
Kontraste dienen der Unterscheidung von 
visuellen Objekten. Die Orientierung im 
Raum und die Wahrnehmbarkeit von Ob-
jekten werden erschwert, wenn es an ei-
ner ausreichenden und blendfreien Be-
leuchtung fehlt. So verlieren sich Dinge im 
Umfeld bei gleicher Helligkeit und Farbe, 
selbst wenn sie sich in ihrer jeweiligen 
Form unterscheiden. Ein hoher Kontrast 
trägt dazu bei, Objekte zu unterscheiden. 
Eine ausreichende Beleuchtung verbessert 
nicht nur die Orientierung, sie verhindert 
auch Unfälle im öffentlichen Raum. Sie ist 
wichtig, um das subjektive Sicherheitsge-
fühl aller Menschen zu verbessern. Gerade 
ältere Menschen fühlen sich bei Dunkel-
heit zunehmend unsicher und unwohl. 
Eine ausreichende Beleuchtung trägt dazu 
bei, dass sie sich freier und selbstständiger 
bewegen können.  
Das bedeutet beispielsweise: 
 Straßen und Querungsstellen müssen 
ausreichend beleuchtet werden. 
 Eine gleichmäßige Grundbeleuchtung 
soll bei jeder Tageszeit und Witterung 
für eine sichere Erkennbarkeit sorgen. 
 
B Hinweisschilder und Informationsta-
feln 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Hinweisschilder und Informationstafeln 
sind oft schwer zu verstehen. Um die In-
formationen allen Menschen zugänglich zu 
machen, müssen die Bedürfnisse von 
Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit 
oder Hörbehinderung ebenso beachtet 
werden wie die Bedürfnisse von Men-
schen mit kognitiven Einschränkungen. 
Die Vermittlung der Informationen sollte 
für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-
Sinne-Prinzip). 
Das bedeutet beispielsweise: 
 Visuelle Informationen wie Wegwei-
ser, Übersichtstafeln und Türschilder 
sind nach DIN 32975 zu gestalten. 
 Sind Informationen nur aus kurzer Le-
sedistanz wahrnehmbar, müssen die

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 21 
jeweiligen Informationsträger so plat-
ziert und angeordnet sein, dass sie 
auch für Menschen mit eingeschränk-
tem Sehvermögen oder für Rollstuhl-
fahrer und -fahrerinnen zugänglich 
sind. 
 Für Menschen mit eingeschränkter 
Sehfähigkeit sollen die visuellen Infor-
mationen auch akustisch abrufbar 
sein. 
 Die textlichen Informationen sind 
durch Grafiken oder Fotos zu ergän-
zen. 
 Die Darstellung auf Übersichtskarten 
(Stadtpläne etc.) ist durch Fotos zu er-
gänzen. An wichtigen Orte ist zu prü-
fen, ob die Darstellung durch Reliefkar-
ten ergänzt werden kann. 
 
C Leitsysteme 
Leitsysteme ermöglichen es blinden und 
sehbehinderten Menschen, sich selbstän-
dig im öffentlichen Raum zu bewegen. 
Insbesondere Gefahrenstellen und gefähr-
liche Hindernisse sind für blinde und seh-
behinderte Menschen zu sichern. 
Ein Bodenleitsystem funktioniert durch 
optische und taktile Kontraste. Bodenindi-
katoren bestehen aus Rippen- und Nop-
penplatten. Im Grundsatz gilt: Rippen lei-
ten, Noppen machen aufmerksam. 
Zentral ist, die Leitysteme durchgehend zu 
gestalten. Ist das System auch nur an einer 
Stelle unterbrochen, ist seine Nutzbarkeit 
erheblich eingeschränkt. 
Taktile Leitsysteme sind nach Vorgaben 
der DIN 32984 zu gestalten und umzuset-
zen. Die technischen Anforderungen an 
die zu verwendenden Bodenindikatoren 
sind im Planerhandbuch des Amts für 
Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt 
Köln festgelegt. 
2.5 Kriterien für eine barrierefreie 
Beteiligung 
Das Selbstverständnis der Stadt Köln ist, 
dass die Belange aller Menschen in der 
Stadt bei Planungen ausreichend berück-
sichtigt werden. Bei einer „Siedlung für 
alle“ ist nach Möglichkeit auch die Mitwir-
kung und Mitbestimmung der Bewohne-
rinnen und Bewohner zu gewährleisten.  
Die Beteiligung an Planungen stärkt den 
Zusammenhalt im Quartier. Dieser Zu-
sammenhalt ist insbesondere für Men-
schen mit Behinderung, für Kinder und für 
ältere Menschen von großer Bedeutung, 
da sie in besonderem Maße auch auf 
nachbarschaftliche Hilfen und ein gutes 
Miteinander angewiesen sind. 
Die Beteiligung sollte durch eine professi-
onelle Begleitung unterstützt werden. Al-
lein auf ehrenamtliches Engagement zu 
bauen, überfordert gerade in benachteilig-
ten Sozialräumen die Engagierten. Um 
Menschen zu motivieren, sich für ihr Le-
bensumfeld aktiv einzusetzen, ist auch der 
Einsatz eines Quartiersmanagements (et-
wa der Sozialraumkoordinatorinnen und  
-koordinatoren) zu nutzen. Über diese ist 
der Kontakt zu Menschen mit Einschrän-
kungen zu suchen. Eine gezielte Ansprache 
von Menschen mit Einschränkungen über 
Multiplikatoren, Kontaktpersonen, Be-
treuer oder Einrichtungen ist der beste 
Weg.  
Bei inklusiven Beteiligungsveranstaltungen 
ist es wichtig, sich auf die Bedürfnisse aller 
einzustellen. Dadurch wird ermöglicht, 
dass auch Menschen mit Behinderungen 
und Beeinträchtigungen selbstständig und 
ohne fremde Hilfe an planerischen Prozes-
sen teilnehmen können. 
Die nachfolgenden Kriterien für barriere-
freie Beteiligungen von Menschen mit 
Behinderung auf Quartiersebene sind eine

22 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Sammlung von Erfahrungen aus dem Mo-
dellprojekt sowie von Hinweisen des Pari-
tätischen Wohlfahrtsverbands Nordrhein-
Westfalen (vgl. Der Barriere-Checker: Ver-
anstaltungen barrierefrei planen, Der Pari-
tätische Wohlfahrtsverband, November 
2013). Die Ausführungen beziehen sich 
grundsätzlich auf jede Form der Vor-Ort-
Beteiligung. 
Die Umsetzung dieses umfangreichen Kri-
terienkatalogs wird nicht bei jeder Beteili-
gungsveranstaltung möglich sein. Wer 
jedoch eine wirklich barrierefreie Beteili-
gungsveranstaltung durchführen möchte, 
findet hier wertvolle Hinweise, wie umfas-
send die Aufgabe ist. 
 
A Ankündigung und Einladungen zu Be-
teiligungsveranstaltungen 
 Alle Schriftstücke sollen durchgehend 
barrierefrei gestaltet werden, insbe-
sondere im Hinblick auf Schrift, Farb-
wahl und Kontrast. 
 Einladungen und Ankündigungen sol-
len in einfacher Sprache formuliert 
werden. 
 Ebenso sollen sie eine darstellende 
und eine als Text ausformulierte Weg-
beschreibung zum Beteiligungsort be-
inhalten. 
 Einladungen und Ankündigungen sol-
len auf die Möglichkeit der Anwesen-
heit von Schrift- und Gebärdensprach-
dolmetscher und -dolmetscherinnen 
und das Vorhandensein von Höranla-
gen hinweisen. 
 Gegebenenfalls ist eine simultane 
Übersetzung in Leichte Sprache anzu-
bieten. 
 Die Kontaktdaten des Veranstalters 
sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip  
(telefonisch, schriftlich) bereitzustel-
len. 
 Zur gezielten Beteiligung von Men-
schen mit Behinderung empfiehlt es 
sich, Multiplikatoren und Kontaktper-
sonen schon bei der Bewerbung einer 
Veranstaltung einzubeziehen. 
 Barrierefreie Vor-Ort-Beteiligungen 
sind ausdrücklich als solche zu bewer-
ben.  
 Die zur Planung stehenden Maßnah-
men sind konkret zu benennen. 
 Auch eine Bewerbung im Internet 
muss barrierefrei gestaltet sein. 
 
B Veranstaltungsort 
 
Quelle: Stadt Köln 2018 
 Der Veranstaltungsort sollte barriere-
frei auffindbar und zugänglich sein. 
 Der Veranstaltungsort sollte innerhalb 
des Quartiers liegen, in dem die zu be-
planenden Maßnahmen und Themen 
verortet sind, und ein bekannter Treff-
punkt sein. 
 In der Nähe des Veranstaltungsorts 
sollen ausreichend Parkplätze für 
Menschen mit Behinderung zur Verfü-
gung stehen.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 23 
 Eine barrierefreie Anbindung zur 
nächsten barrierefreien ÖPNV-
Haltestelle soll gegeben sein. 
 Wichtige Stationen, Ausstattungsele-
mente und Servicestationen sollen 
ausgeschildert werden. Die Beschilde-
rung sollte nicht nur in Textform erfol-
gen, sondern auch durch Symbole/ 
Piktogramme unterstützt werden. 
 Im Eingangsbereich sollte ein kompe-
tenter Ansprechpartner bzw. eine 
kompetente Ansprechpartnerin bereit 
stehen, die Hilfestellungen anbietet. 
 Für Menschen mit Hörbehinderung 
sollten im Bereich der Gebärden-
sprachdolmetscher und  
-dolmetscherinnen Sitzplätze reser-
viert werden. Ebenso sollen für alle 
Menschen mit Beeinträchtigungen 
Sitzbereiche freigehalten werden, an 
denen sie ausreichende Sicht- und Be-
wegungsfreiheit haben.  
 An Arbeitstischen soll ausreichend 
Platz für rollstuhlfahrende Personen 
vorhanden sein. 
 Es sollen barrierefreie Toiletten vor-
handen sein. 
 Auf Wunsch ist ein Begleit- oder Ab-
holdienst anzubieten. 
Alle Anforderungen sollen auch bei Betei-
lungsveranstaltungen im Freien (Rund-
gänge, Ortsbesichtigungen etc.) beachtet 
werden. 
 
C Redebeiträge, Präsentationen und Ma-
terialien 
 Bei allen Präsentationen und Materia-
lien sollen die Vorgaben barrierefreier 
visueller Gestaltung berücksichtigt 
werden. 
 Auf Wunsch sollen Präsentationen und 
Materialien den Teilnehmern und Teil-
nehmerinnen bereits vor der Veran-
staltung zur Verfügung gestellt wer-
den. 
 Alle Inhalte sollen in möglichst einfa-
cher Sprache formuliert werden. 
 Bei Bedarf sollen die wesentlichen In-
halte auch in Leichte Sprache über-
setzt werden. 
 
D Durchführung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
 Während der Beteiligung sollte das 
Zuwortkommen von Menschen mit 
Behinderung sichergestellt werden. 
 Für Personen, die mit der Teilnahme 
an einer öffentlichen Veranstaltung 
überfordert sind, sollen separate Ver-
anstaltungen angeboten werden. Auf-
suchende Beteiligung nimmt einen ho-
hen Stellenwert ein. 
 Auch bei der Durchführung der Veran-
staltung kann es mitunter sinnvoll sein, 
Personen, die zu den im Wohnquartier 
lebenden Menschen mit Behinderung 
engeren Kontakt haben, einzubezie-
hen. 
 Gespräche mit Teilnehmenden auf 
Augenhöhe stärken das Miteinander.

24 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
3 Ergänzende Hinweise und Grundlagen für den Kriterienkatalog 
3.1 Rechtliche Grundlagen zur 
Barrierefreiheit im Planen und 
Bauen 
Die Forderung nach Inklusion in den Le-
bensbereichen Wohnen, Arbeiten und 
gesellschaftliche Teilhabe ist in den ver-
gangenen Jahrzehnten politisch, gesell-
schaftlich und gesetzlich immer stärker 
verankert worden. 
Die Aufnahme des Benachteiligungsver-
bots in das deutsche Grundgesetz Artikel 3 
Absatz 3 im Jahr 1994 gilt als wichtigster 
grundlegender Schritt der Gleichstellungs-
bewegung behinderter Menschen. Auf 
Grundlage dessen wurden verschiedene 
nachfolgende Gesetze und Gesetzesände-
rungen erarbeitet. 
Insbesondere gilt aber das Übereinkom-
men der Vereinten Nationen über die 
Rechte von Menschen mit Behinderung 
(kurz: UN-BRK) als wichtiger Meilenstein 
und ist Grundlage für viele darauf aufbau-
ende Gesetze. Seit März 2009 ist diese 
Konvention auch in Deutschland ratifiziert. 
Neben dem Schutz vor Benachteiligung 
wird die „volle und wirksame Teilhabe an 
der Gesellschaft und die Einbeziehung in 
die Gesellschaft“ (UN-BRK, 2009, Artikel 3) 
als leitendes Prinzip festgesetzt. In den 
Artikeln 9 und 20 des Übereinkommens 
werden die Ansprüche an öffentliche Ge-
bäude und Infrastrukturen bestimmt. 
Zur Umsetzung des Übereinkommens der 
Vereinten Nationen über die Rechte von 
Menschen mit Behinderung hat die Bun-
desregierung im Jahr 2011 einen nationa-
len Aktionsplan erarbeitet. Im Dezember 
2016 wurde die Novellierung des 2002 in 
Kraft getretenen Behindertengleichstel-
lungsgesetzes des Bundes verabschiedet. 
Kernanliegen des Behindertengleichstel-
lungsgesetzes ist eine umfassend verstan-
dene Barrierefreiheit (vgl. Behinderten-
gleichstellungsgesetz des Bundes, 2016). 
Seit 2017 tritt stufenweise das Bundes-
teilhabegesetz in Kraft, mit dem eine bes-
sere Nutzerorientierung und Zugänglich-
keit sowie eine höhere Effizienz der deut-
schen Eingliederungshilfe erreicht werden 
soll. 
In Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar 
2004 das Gesetz zur Gleichstellung von 
Menschen mit Behinderung. Es regelt 
ebenso wie das Bundesgesetz Fragen der 
Barrierefreiheit in den Bereichen Bau,  
Infrastruktur, die Verwendung der Gebär-
densprache sowie der Leichten Sprache 
und setzt die Erreichung von Barrierefrei-
heit als zentrales Ziel um (vgl. Behinder-
tengleichstellungsgesetz NRW, §§ 1, 4). 
Die Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 
2018 enthält eine Vielzahl von Festlegun-
gen zur Barrierefreiheit. So werden unter 
anderem Mindestanforderungen an Trep-
pen, Aufzüge, Wohnungen und öffentlich 
zugängliche bauliche Anlagen formuliert. 
3.2 Normungen, Richtlinien, 
Regelwerke 
Zur Umsetzung der gleichberechtigten 
Teilhabe am öffentlichen Leben geben die 
DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke 
wichtige Orientierung und legen Grund-
sätze fest. 
Das Deutsche Institut für Normung e. V. 
gibt als zentrale Institution den Anstoß zur 
Organisation, Steuerung und Moderation 
von Normung und Standardisierung. Dem 
Beuth Verlag unterliegt die Veröffentli-
chung dieser Normen, die dem Urheber-

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 25 
recht unterliegen und die nicht ohne vor-
herige Genehmigung anderweitig veröf-
fentlicht werden dürfen. Dabei stehen die 
durch das Institut formulierten Normen, 
Richtlinien und Empfehlungen grundsätz-
lich jedermann zur Anwendung frei und 
beziehen sich auf den aktuellen Stand der 
Technik. Sie erhalten ihre Rechtsverbind-
lichkeit durch die Bezugnahme oder Ein-
führung in Gesetze und Verordnungen der 
jeweiligen Bundesländer, beispielsweise in 
Form von Technischen Bestimmungen 
(vgl. Bundeskompetenzzentrum Barriere-
freiheit e. V., 2012 bis 2018; 
http://www.wegweiser-
barrierefreiheit.de, letzter Zugriff: 
09.07.2018). 
Die folgenden Ausführungen zum barriere-
freien Bauen, insbesondere im Rahmen 
des Kriterienkatalogs, beziehen sich auf 
die Ausführungen der DIN-Vorschriften 
des Deutschen Instituts für Normung e. V. 
im Beuth Verlag. Der Kriterienkatalog stellt 
die Vorgaben in zusammengefasster Form 
dar und ersetzt keinesfalls die detaillierten 
Ausführungen. 
DIN-Normen 
Die DIN-Norm 18040 Barrierefreies Bauen 
unterteilt sich in drei Bereiche, von denen 
sich zwei auf die Gestaltung öffentlicher 
und öffentlich zugänglicher Anlagen be-
ziehen: die Planungsgrundlagen für öffent-
lich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) 
und für den öffentlichen Verkehrs- und 
Freiraum (DIN 18040-3). Bei Planungen im 
öffentlichen Raum sind diese zu beachten. 
Ebenfalls müssen für die barrierefreie Ge-
staltung des öffentlichen Raums die DIN 
32975:2009-12 zur Gestaltung visueller 
Informationen im öffentlichen Raum zur 
barrierefreien Nutzung und die E DIN 
32984:2018-06 (Norm-Entwurf) für Boden-
indikatoren im öffentlichen Raum heran-
gezogen werden. Beide Normen sind pri-
mär auf die Bedürfnisse von Menschen 
mit Seheinschränkung oder Sehbehinde-
rung ausgerichtet. 
Weitere wichtige DIN-Normen sind (Aus-
wahl): 
 DIN 1450:2013-04 Schriften – Leser-
lichkeit 
 DIN 13201:2016-06 Straßenbeleuch-
tung 
 DIN 18040-2:2011-09 Barrierefreies 
Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: 
Wohnungen 
 DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen 
– Begriffe, Messregeln, Hauptmaße 
 DIN 32975:2009-12 Gestaltung visuel-
ler Informationen im öffentlichen 
Raum zur barrierefreien Nutzung 
 DIN 32976:2007-08 Blindenschrift – 
Anforderungen und Maße 
 E DIN 32984:2018-06 (Norm-Entwurf) 
Bodenindikatoren im öffentlichen 
Raum 
 DIN 32986:2015-01 Taktile Schriften – 
Anforderung an die Darstellung und 
Anbringung von Braille- und erhabe-
ner Profilschrift 
 DIN EN 81-70:2018-07 Sicherheitsre-
geln für die Konstruktion und den Ein-
bau von Aufzügen – Besondere An-
wendungen für Personen- und Las-
tenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit 
von Aufzügen für Personen einschließ-
lich Personen mit Behinderungen 
 DIN 67523:2010-06 Beleuchtung von 
Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 
StVO) mit Zusatzbeleuchtung 
 DIN 67524-1:2017-11 Beleuchtung 
von Straßentunneln und Unterfüh-
rungen 
 DIN 67528:2018-04 Beleuchtung von 
öffentlichen Parkbauten und öffentli-
chen Parkplätzen

26 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
3.3 Gestaltungsgrundsätze für 
barrierefreie und 
generationengerechte 
Quartiere 
Bei der Planung und Gestaltung von öf-
fentlichen und halböffentlichen Räumen 
gilt es, grundsätzliche Regeln einzuhalten. 
Die wichtigsten drei Prinzipien sind: 
 Zwei-Sinne-Prinzip 
 Das Prinzip einfacher Sprache 
 Fuß-Rad-Prinzip 
Diese werden durch weitere Planungs-
grundsätze ergänzt. 
Zwei-Sinne-Prinzip 
Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges 
Prinzip der barrierefreien Gestaltung von 
Einrichtungen und Informationssystemen. 
Nach diesem Prinzip müssen mindestens 
zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und 
Tasten“ angesprochen werden. Je nach Art 
der Behinderung ist dabei auf unterschied-
liche Gestaltungsformen zu achten, damit 
die Information mindestens mit einem 
Sinn erfasst werden kann. Beispielhaft 
seien genannt: 
 Sehbehinderte Menschen benötigen 
eine kontrastreiche, optische, wenn 
möglich auch akustische und taktile 
Erfassbarkeit. 
 Für Blinde ist eine akustische oder 
taktile Erfassbarkeit essenziell. 
 Für Gehörlose ist eine kontrastreiche 
und optische Erfassbarkeit erforder-
lich. 
 Für Schwerhörige sind eine kontrast-
reiche optische Erfassbarkeit und 
technische Hörhilfen erforderlich. 
Sehbehinderte und blinde Menschen be-
nötigen zur Orientierung drei Grundinfor-
mationen: „Gehe“, „Achtung“, „Stopp“. 
Diese können durch in der Regel vorhan-
dene Mauern, Kanten, Borde oder Grenz-
linien gegeben werden. An lückenhaften 
Stellen oder durch Straßenverkehr gepräg-
ten Gehwegen sollten diese Funktionen 
durch kontrastreich gestaltete Bodenindi-
katoren sowie besondere Bordgestaltun-
gen übernommen werden. Taktile Elemen-
te kommen jedoch nur dort zum Einsatz, 
wo ein gefahrloser Aufenthalt möglich ist. 
Das Prinzip einfacher Sprache 
Auch KISS-Prinzip genannt. Kiss steht da-
bei in Englisch für „keep it short and simp-
le“. Das bedeutet, dass eine Information 
einfach und verständlich zu erfassen sein 
muss. Dabei spielt eine einfache bzw. die 
Leichte Sprache eine wichtige Rolle. Es ist 
auch immer zu überprüfen, ob die Infor-
mation besser durch Symbole, Bilder oder 
Fotos übermittelt werden kann. 
Fuß-Rad-Prinzip 
Das Fuß-Rad-Prinzip bedeutet: Die Berei-
che, die zu Fuß erreichbar sind, müssen 
stufen- und schwellenfrei sowie ohne 
fremde Hilfe rollend erreichbar sein. 
An dieser Stelle zeigt sich, dass das Über-
einanderbringen unterschiedlicher Belan-
ge einer sensiblen Abstimmung bedarf: die 
nach dem Prinzip der zwei Sinne erforder-
lichen taktil erfassbaren Kanten sind mit 
dem Erfordernis möglichst geringer Hö-
henunterschiede zwischen einzelnen Ver-
kehrsflächen des Fuß-Rad-Prinzips in Ein-
klang zu bringen. 
Weitere Planungsgrundsätze 
 Für Rollstuhlfahrende sowie Personen 
mit Gehhilfen und Kinderwagen sind 
ausreichende Bewegungsflächen zu 
schaffen. Hierzu sind breite Türen, 
stufen- und schwellenlose Zugänge 
sowie gut berollbare Bodenbeläge zu 
verwenden. Als Wendemöglichkeiten,

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 27 
Ruheflächen und Verweilplätze ist ei-
ne Bewegungsfläche von 
150 x 150 cm grundsätzlich empfeh-
lenswert. 
 Bewegbarkeit und Halt mit geringem 
Kraftaufwand sind sicherzustellen: 
Personen mit geringer Kraft oder mit 
Einschränkungen in der Greiffähigkeit 
benötigen Türen und Bedienelemen-
te, die mit geringem Kraftaufwand 
nutzbar sind. Auch greifbare Handläu-
fe zur Stabilisierung der eigenen  
Bewegung sind entscheidend für das 
persönliche Sicherheitsgefühl. 
 Kontrastreiche Informationen und 
blendfreie Beleuchtung müssen si-
chergestellt sein: Personen mit Seh-
behinderung sind auf eine kontrast-
reiche Gestaltung von Informationen 
sowie eine ausreichend blendfreie Be-
leuchtung angewiesen. Auch ist eine 
möglichst große Gestaltungsgröße zu 
wählen. 
 Eine gute Raumakustik, schnell auf-
findbare und gut lesbare Informatio-
nen sowie ggf. technische Hilfen sind 
für hörbehinderte Personen von Be-
deutung, denn sie sichern die Orien-
tierung. 
3.4 Grundsätze barrierefreier 
Partizipation 
Eine wesentliche Voraussetzung auf dem 
Weg zu einer barrierefreien und generati-
onengerechten Stadt ist die umfassende 
Beteiligung von Menschen mit Behinde-
rung sowie ihren Interessensvertretungen. 
Ziel muss sein, dass jeder Mensch die 
Möglichkeit erhält, seine Belange bei der 
Gestaltung seiner Umwelt aktiv und selb-
ständig einzubringen. Jeder Mensch muss 
seine Interessen gleichberechtigt in den 
Prozessen von Planung und Gestaltung 
vertreten können. Mit dem Kriterienkata-
log sollen auch die Grundsätze einer barri-
erefreien Partizipation für Köln bestimmt 
werden: 
 Alle Menschen in der Stadt Köln sollen 
gemäß ihrer persönlichen Vorausset-
zungen aktiv zur Partizipation moti-
viert und bei ihren Beteiligungsinte-
ressen unterstützt werden. 
 Alle Menschen in der Stadt Köln sollen 
mittels einer inklusiven Kultur und ei-
nes diskriminierungssensiblen Be-
wusstseins zu Partizipation ermutigt 
werden. 
 Alle Menschen in der Stadt Köln sollen 
durch eine barrierefreie Umweltge-
staltung bei der eigenaktiven Beteili-
gung unterstützt werden. 
Diese Unterstützung in möglichst großem 
Umfang zu gewährleisten, ist Aufgabe der 
Fachstelle Behindertenpolitik. 
Barrierefreie Partizipation für die Be-
troffenen 
Eine rechtzeitige Beteiligung der Betroffe-
nen führt zu einer umfassenden und ziel-
führenden Planung und damit zu einer 
hohen Nutzerzufriedenheit. Das ist ein 
zentrales Ergebnis aus dem Modellprojekt 
„Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das 
Quartier?“. Das direkte Gespräch mit

28 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Menschen mit Einschränkungen und die 
aktive Beobachtung ihres Agierens und 
ihres Aufenthalts im öffentlichen Raum 
trägt zu einer ausreichend genauen Ein-
schätzung der jeweiligen Planungsanfor-
derungen bei. Durch die frühzeitige Betei-
ligung können bedarfsgerechte Lösungen 
gefunden werden. 
Bei den offenen Beteiligungsveranstaltun-
gen im Vorfeld oder parallel zu Planungen, 
die zu vielen stadt- und freiraumplaneri-
schen Projekten durchgeführt werden, ist 
sicherzustellen, dass Menschen mit Ein-
schränkungen die Veranstaltung besuchen 
können. Damit für Menschen mit Behinde-
rung eine solche Teilhabe gelingen kann, 
muss das Beteiligungsverfahren umfas-
send barrierefrei gestaltet sein. Veran-
schaulichungsmaterialien, wie zum Bei-
spiel Präsentationen und Plakate, sind so 
zu gestalten, dass sie den Anforderungen 
an Barrierefreiheit gerecht werden.  
Die Erfahrungen des Modellprojekts ha-
ben gezeigt, dass es sich empfiehlt, dieje-
nigen Personengruppen, für die eine si-
multane Unterstützung im Rahmen einer 
öffentlichen Veranstaltung nicht sinnvoll 
ist, separat zu beteiligen. Dies ist bei-
spielsweise dann der Fall, wenn Personen 
kognitive Beeinträchtigungen haben. Auch 
die individuelle Beteiligung in einem ver-
trauten Umfeld kann für einzelne Gruppen 
eine bessere Teilhabe sichern. Hier kön-
nen Betreuerinnen und Betreuer einbezo-
gen werden, um die aktive Partizipation zu 
unterstützen. Ziel ist es, dass die Teilneh-
menden den Mut entwickeln, sich einzu-
bringen. Es ist mit den Betreuenden abzu-
stimmen, welche Rolle sie innerhalb der 
Gesprächssituation einnehmen sollen. 
Darüber hinaus muss beachtet werden, 
dass für die Teilnahme an großen öffentli-
chen Veranstaltungen die Bereitschaft der 
zu Beteiligenden vorhanden sein muss, 
sich in großen Gremien mitzuteilen. Dieses 
Selbstbewusstsein bringt nicht jede Person 
automatisch mit, unabhängig von beglei-
tender persönlicher Einschränkung.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 29 
4 Erhebungsphase des Modellprojekts „Siedlung für alle! Wie 
inklusiv ist das Quartier?“ 
4.1 Auswahl der 
Untersuchungsräume 
Für die exemplarische Erhebung der Gene-
rationengerechtigkeit und Barrierefreiheit 
hat die Fachstelle Behindertenpolitik zwei 
Wohnquartiere ausgewählt:  
die Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil 
Humboldt-Gremberg und die Berliner 
Straße im Stadtteil Mülheim. 
Die beiden Wohnquartiere liegen inner-
halb des Programmgebiets von „Starke 
Veedel – starkes Köln“. Es wurden be-
wusst zwei sehr unterschiedlich struktu-
rierte Quartiere ausgewählt: 
Die Kannebäcker-Siedlung ist in den Jah-
ren 1967 bis 1970 gebaut worden und 
befindet sich zu großen Teilen im Eigen-
tum der GAG Immobilien AG. Die Siedlung 
dient ausschließlich dem Wohnen. 
Das zweite Quartier liegt zu beiden Seiten 
der Berliner Straße in Mülheim-Nord. Ein 
größerer Teil der Häuser ist in den Jahren 
um 1870 gebaut worden. Die Hacketäuer-
siedlung im Nordwesten des Quartiers 
wurde in den Jahren 1968 bis 1971 erbaut 
und befindet sich ebenfalls im Eigentum 
der GAG Immobilien AG. Ansonsten über-
wiegt Einzeleigentum. Die Nutzung im 
Gebiet ist gemischt: Neben dem Wohnen 
finden sich auch einzelne Gewerbebetrie-
be, Einrichtungen der sozialen Infrastruk-
tur und vor allem entlang der Berliner 
Straße Einzelhandelsgeschäfte. Das Ange-
bot an Versorgungseinrichtungen und 
sonstiger Infrastruktur erfüllt den Versor-
gungsauftrag eines Stadtteilzentrums. 
4.2 Bearbeitungsschritte und 
methodisches Vorgehen 
Das Modellprojekt setzt auf einen partizi-
pativen Prozess. In einem ersten Schritt 
wurden Gespräche mit den Sozialraumko-
ordinatorinnen und -koordinatoren sowie 
Vertretern sozialer Einrichtungen und In-
stitutionen geführt, sodass die Sicht der 
Betreuenden, Einrichtungen, Initiativen 
bzw. allderjenigen, die tagtäglich mittelbar 
mit den Einschränkungen in Kontakt 
kommen, in die Ergebnisse einfließen. 
Im zweiten Schritt erfolgte die Befragung 
und Beteiligung der Anwohnerinnen und 
Anwohner. Betroffene sollten selbst dar-
stellen, welche Barrieren ihren Alltag be-
einträchtigen und eine volle gesellschaftli-
che Teilhabe einschränken.  
Im dritten Schritt wurden die Vor-Ort-
Erhebungen durch wissenschaftliche Er-
kenntnisse ergänzt. 
In beiden Quartieren hat Stadt- und Regi-
onalplanung Dr. Jansen zunächst Einrich-
tungen erfasst, in denen Menschen mit 
Behinderungen oder Einschränkungen 
leben oder die sie zu Freizeitzwecken etc. 
besuchen. In einem ersten Auftaktge-
spräch mit Fachleuten, Sozialraumkoordi-
natoren, Einrichtungsleitungen und Be-
treuenden wurde die passende Beteili-
gungsmethode erarbeitet. Gemeinsam 
haben die Teilnehmenden entschieden, 
welche Zielgruppe beteiligt werden soll. 
Dabei einigten sich die Teilnehmenden 
darauf, in den zwei unterschiedlichen 
Quartieren unterschiedliche Formen der 
Beteiligung anzuwenden, um diese im 
Nachhinein vergleichen und für zukünftige 
Vorhaben angemessene Beteiligungsfor-

30 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
men auswählen zu können. Während man 
in Humboldt-Gremberg eher auf eine brei-
te Beteiligung aller Anwohnerinnen und 
Anwohner setzte, wurden in Mülheim-
Nord mit Hilfe ausgewählter Multiplikato-
ren gezielt Menschen mit Behinderung 
angesprochen. 
In der Kannebäcker-Siedlung erfolgten 
eine breite Öffentlichkeitsarbeit und die 
Information der Bewohnerinnen und Be-
wohner mit Plakaten, Flyern und Informa-
tionen durch Aushang oder Briefeinwurf. 
Im Quartier Berliner Straße in Mülheim-
Nord sprachen Multiplikatoren die zu Be-
teiligenden an. 
Parallel zum Projekt „Siedlung für alle! 
Wie inklusiv ist das Quartier?“ fanden wei-
tere Beteiligungen in der Kannebäcker-
Siedlung statt: So führte die Technische 
Hochschule Köln im Auftrag der GAG Im-
mobilien AG eine Bewohnerbefragung 
durch. Diese umfasste auch Fragen zur 
Barrierefreiheit und Generationengerech-
tigkeit im Quartier. Es wurde die Bereit-
schaft abgefragt, sich vertiefend mit die-
sen Themen auseinanderzusetzen und 
zudem für das Projekt geworben. Auch das 
Kölner Grünflächenamt führte im Projekt-
zeitraum eine Beteiligung zur Umgestal-
tung des Grünzugs an der Westerwald-
straße durch. 
Für die Beteiligung im Projekt „Siedlung 
für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ 
wurden folgende Methoden ausgewählt: 
Problemzentrierte Diskussionen und teil-
nehmende Beobachtung in der  
Kannebäcker-Siedlung 
 Beteiligung in Form aktiver Ansprache 
von Besuchenden des Wochenmarkts, 
Ansprache von Personen mit Rollato-
ren und Kinderwagen sowie mit er-
kennbaren Einschränkungen 
 Öffentliche Bewerbung der Stadt-
teilspaziergänge mit anschließenden 
Diskussionsrunden an zentralen Treff-
punkten im Quartier, Einladung durch 
persönliche Einladungsflyer aller 
Haushalte 
 Beteiligungsveranstaltung mit Ergeb-
nispräsentation 
Problemzentrierte Interviews und teil-
nehmende Beobachtung an der  
Berliner Straße 
 Gesprächsrunde mit gemeinsamem 
Rundgang von Bewohnerinnen und 
Bewohnern eines Alten- und Behin-
dertenwohnheims 
 Stadtteilspaziergang mit gezielt ange-
sprochenen bewegungsbehinderten 
Anwohnerinnen und Anwohnern 
 Stadtteilspaziergang mit gehörlosen 
und teilweise auch kognitiv beein-
trächtigten Anwohnenden, vermittelt 
über eine Betreuungseinrichtung für 
Gehörlose 
 Öffentlichkeitsveranstaltung für die 
Teilnehmenden der Quartiersrund-
gänge sowie für interessierte Anwoh-
nende und Stadtteilakteure 
 Spielplatzbesuch mit Kindern und Ju-
gendlichen mit kognitiven Einschrän-
kungen, vermittelt über eine Betreu-
ungseinrichtung 
Die Ergebnisse sind in den Kriterienkatalog 
eingeflossen.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 31 
Abbildung 1: Geplanter Quartiersrundgang in der Kannebäcker-Siedlung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 
Bei einem Mieterfest der GAG Immobilien 
AG in der Kannebäcker-Siedlung und bei 
einer Stadtteilkonferenz in Mülheim-Nord 
wurden Ergebnisse vorgestellt und disku-
tiert, wie die Anwendung des Kriterienka-
talogs erfolgen und das Einhalten der Kri-
terien kontrolliert werden kann. 
4.3 Die wichtigsten inhaltlichen 
Ergebnisse der Beteiligungen 
In der Kannebäcker-Siedlung wurden die 
Wegeführung und die Beschaffenheit der 
Gehwege bemängelt. Zahlreiche Uneben-
heiten, lose Bodenplatten und beschädig-
te Stellen im Bodenbelag wie Löcher be-
reiten Probleme. Nahezu jeder Teilneh-
mende, unabhängig davon, ob mobilitäts-
eingeschränkt oder nicht, erzählte von 
Stürzen im Bekanntenkreis. Fehlende 
Bordsteinabsenkungen stellen insbeson-
dere ältere Menschen mit Rollatoren, aber 
auch Rollstuhlfahrende sowie Personen 
mit Kinderwagen vor große Herausforde-
rungen. Teilweise stehen Wege im Park 
innerhalb der Siedlung bei Regen komplett 
unter Wasser. Der aktuelle Zustand dieser 
Grünachse und die fehlenden Sitzmöglich-
keiten bieten keine ausreichende Aufent-
haltsqualität. 
„Nachts sind die Wege so schlecht be-
leuchtet, dass ich mich nicht mehr al-
leine vor die Tür traue.“ 
Anwohnerin über die Beleuchtungssi-
tuation im Quartier 
Vielfach kritisiert wurde die Beleuchtungs-
situation. Dies sorgt nicht nur für ein Unsi-
cherheitsempfinden, sondern erhöht auch 
das Sturzrisiko.  
Jedoch sind es nicht nur bauliche oder 
stadtplanerische Mängel, die erfasst wur-
den. Auch die fehlende Rücksichtnahme

32 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
anderer Bewohnerinnen und Bewohner 
sowie der Besucherschaft im Quartier wird 
kritisiert. Durch parkende Fahrzeuge blo-
ckierte Übergänge, zugeparkte Gehwege 
und weitere rücksichtslose Verhaltenswei-
sen im Siedlungsgebiet erschweren oft-
mals die Bewegungsmöglichkeiten im 
Quartier. Auch Geschwindigkeitsüber-
schreitungen bergen ein hohes Risiko. 
„Oft fahre ich auf gut Glück los und 
hoffe, dass ich am Ende des Wegs 
weiter komme.“  
Rollstuhlfahrender Teilnehmer 
Die Einrichtung eines informellen Treff-
punkts im Gebiet der Kannebäcker-Sied-
lung war ein wichtiges Anliegen der Be-
wohnerschaft. Gerade für Menschen mit 
eingeschränkter Teilhabe sind niedrig-
schwellige Treffpunkte wichtig, um Infor-
mationen und Kontakte zu erhalten. 
Als weitere Probleme wurden benannt: 
 Mangel an Behinderten-Parkplätzen 
 Anordnung von Parkplätzen, sodass 
dort abgestellte Fahrzeuge in die 
Gehwege hineinragen  
 Zu schmale Fußwege und Durchwe-
gungen 
 Fehlen eines stufenlosen bzw. barrie-
rearmen Einstiegs in Straßenbahnen 
und Busse 
 Zu schmale Haltestellenbereiche 
 Fehlende Aufzüge sowie Wind- und 
Wetterschutzvorrichtungen an Halte-
stellen 
 Zu kurze Ampel-Grünphasen 
 Sturzrisiko durch Baumwurzeln 
 Fehlende Querungsmöglichkeiten 
 Erreichbarkeit von Müllstandorten 
 Angsträume durch ungepflegte Grün-
flächen 
 Zu kleine Hausnummern 
 Schlecht lesbare, zu kleine oder ver-
schmutzte Schilder 
 Fehlende Sauberkeit 
 Schwer erreichbare Einkaufsläden, 
Barrieren in den Läden 
 Fehlende Information zur Barriere-
freiheit von Festen oder anderen 
Quartiersveranstaltungen 
Im Rahmen der im Umfeld der Berliner 
Straße durchgeführten Beteiligungsaktio-
nen nannten, demonstrierten und bemän-
gelten die Teilnehmenden zahlreiche As-
pekte im Straßenraum. Viele Barrieren im 
Alltag gehen nicht auf bauliche oder 
stadtplanerische Fehlplanungen zurück, 
sondern sind durch fehlende Rücksicht-
nahme von Bewohner- und Besucher-
schaft gegenüber Menschen mit Behinde-
rungen begründet. 
Zugeparkte Gehwege, blockierte bzw. ver-
stellte Leitsysteme, Vandalismus, Verun-
reinigungen von Aufzügen und Vieles 
mehr schränken die Fortbewegungsmög-
lichkeiten im Quartier für Menschen mit 
Behinderung ein oder machen sie gänzlich 
unmöglich. 
Im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteili-
gung wurde erläutert, dass erfahrungsge-
mäß die Rücksichtnahme gegenüber be-
hinderten Kindern deutlich höher ist als 
gegenüber behinderten Erwachsenen. 
„Die Siedlung ist unruhig und hektisch 
geworden. Keiner nimmt mehr Rück-
sicht auf den anderen.“ 
Teilnehmerin der Diskussionsrunde im 
ehemaligen Waschhaus 
Als weiteres Hindernis thematisierten die 
Teilnehmenden Konflikte im Miteinander. 
Insbesondere bei der Nutzung des öffent-
lichen Personennahverkehrs, speziell der 
KVB-Fahrzeuge, kommt es häufig zu kon-

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 33 
fliktbehafteten Ereignissen mit anderen 
Fahrgästen oder Mitarbeitenden der Köl-
ner Verkehrsbetriebe. 
„Man will selbst aktiv sein, nicht im-
mer auf Hilfe angewiesen sein.“  
Im Rollstuhl sitzender Teilnehmer der 
Öffentlichkeitsveranstaltung 
Zu schmale Gehwege sowie der generell 
vielerorts mangelhafte Zustand der Wege-
qualität schränken die Nutzbarkeit für 
mobilitätseingeschränkte Personen enorm 
ein. Sie müssen oft auf die Fahrbahnen 
ausweichen, weil Gehwege blockiert wer-
den. Das Ausweichen auf die Straße sorgt 
wiederum für Probleme, weil sie dort mit 
Hindernissen in Form von Schlaglöchern 
konfrontiert werden. Eine zusätzliche Ge-
fahrenquelle birgt der fließende Verkehr. 
Als Ergebnis der Beteiligungen ist eine 
Fülle von städtebaulichen und verkehrli-
chen Barrieren und Mängeln erfasst wor-
den, die in den Kriterienkatalog (vgl. Kapi-
tel 2) eingeflossen sind. 
„Jede Erschütterung tut mir weh!“ 
Rollstuhlfahrende Teilnehmerin 
Im Verlauf der in Mülheim-Nord durchge-
führten Veranstaltungen wurde mehrfach 
darauf hingewiesen, dass oft schon kleine 
bauliche Maßnahmen große Erleichterung 
bringen. Allein die Instandsetzung von 
Gehwegen und Fahrbahnen oder eine bes-
sere Beleuchtungssituation wären schon 
sehr hilfreich. 
Bei den Begehungen bestätigte sich, dass 
die Gruppe der Menschen mit Behinde-
rung äußerst heterogen ist und sehr un-
terschiedliche Gestaltungsanforderungen 
an den öffentlichen Raum stellt. 
„Jeder, der was plant, sollte einmal 
selber im Rollstuhl sitzen. Planer soll-
ten mal einen halben Tag selber im 
Rollstuhl fahren müssen.“ 
Im Rollstuhl sitzende Teilnehmerin der 
Öffentlichkeitsveranstaltung 
Einfache, aber doch wichtige Erkenntnis 
aus den partizipativen Schritten des Mo-
dellprojekts ist, dass vor allem das persön-
lich übermittelte Wissen der Belange und 
Bedürfnisse von Menschen mit Behinde-
rung dazu führt, dass diese berücksichtigt 
werden. Daher sollten bei jeder Planung 
im öffentlichen Raum Experten in eigener 
Sache mit unterschiedlichen Einschrän-
kungen beteiligt werden. 
Abbildung 2: Zugeparkter taktiler Über-
gang 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Die Bildung eines Bewusstseins für Inklusi-
on und Barrierefreiheit, Generationenge-
rechtigkeit und Teilhabe für jede/n mar-
kiert einen zentralen Erfolgsfaktor. Bereits 
ab dem Kindesalter sollte ein rücksichts-
volles und gutes Miteinander aller Men-
schen thematisiert werden, um so früh 
wie möglich einem Nebeneinander von 
Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken 
und Inklusion ermöglichen zu können. Die

34 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Inklusion an Schulen stellt einen wichtigen 
Schritt dar. Derzeit ist nach Meinung der 
Teilnehmenden ein Bewusstsein der diver-
sen „Problemlagen“ zu Barrieren und Hin-
dernissen nicht gegeben. Von hoher Rele-
vanz und Wichtigkeit wird gerade die Be-
wusstseinsbildung auf der Ebene der Pla-
nerinnen und Planer sein. Daher wird ne-
ben der Beteiligung an Planung vor allem 
eine stadtweit angelegte Bewusstseins-
kampagne gefordert, um generell auf die 
Belange der Menschen mit Behinderung 
hinzuweisen. 
Abbildung 3: Fehlende Bordsteinabsen-
kung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Die teilnehmenden Personen betonen 
immer wieder, wie wichtig die Chance auf 
Eigenständigkeit ist. Barriere jeglicher Art 
führt dazu, dass viele Teilnehmende stän-
dig auf Hilfe angewiesen sind, um die sie 
bitten müssen. Es wurde deutlich, dass 
genau dies nicht gewünscht ist. Barrieren 
nehmen Lebensqualität, sie sind nicht 
„nur“ ein konkretes Hindernis, sondern 
haben Folgen für Selbstbewusstsein und 
Selbstverständnis. Das Wissen darum und 
die Sensibilität dafür könnte nach Mei-
nung der Diskutanten schon viel bewirken. 
 
4.4 Methodenreflexion zur 
Beteiligung 
Insgesamt wurden neun sehr unterschied-
lich gestaltete Beteiligungsveranstaltun-
gen für Anwohnerinnen und Anwohner in 
beiden Projektquartieren durchgeführt. 
Unterschiede bestanden in der Form der 
Ansprache der Teilnehmenden. In der 
Kannebäcker-Siedlung in Humboldt-
Gremberg wurden alle Anwohnenden mit-
tels Posteinwurf zu den Veranstaltungen 
eingeladen und auf dem Wochenmarkt 
und beim Kalker Aktionstag direkt und 
persönlich angesprochen. Der ortsansässi-
ge Seniorenverein warb ebenfalls für das 
Projekt. 
Abbildung 4: Einladungsflyer in der  
Kannebäcker-Siedlung 
 
Quelle: Darstellung: Stadt Köln, 2018; Inhalte und 
Fotos: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 35 
Im Quartier Berliner Straße in Mülheim-
Nord sprachen Multiplikatoren Menschen 
mit Behinderung gezielt an, die sie auch zu 
den Veranstaltungen begleiteten. 
Die Interviews mit der Zielgruppe wurden 
mündlich in teilstrukturierter Form durch-
geführt. Trotz einer thematischen Eingren-
zung und der Zuhilfenahme eines Leitfa-
dens mit vorformulierten Fragen wurde 
die Form des Interviews an das Relevanz-
system der Befragten flexibel angepasst. 
Da eine Erhebung nie losgelöst vom For-
schersubjekt erfolgen kann, sind Effekte 
auf das Antwortverhalten niemals gänzlich 
zu vermeiden (Interviewereffekt). 
Abbildung 5: Beteiligung von gehörlosen 
Anwohnerinnen und Anwohnern an der 
Berliner Straße 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Die teilnehmende Beobachtung erfolgte 
offen und mit Wissen der Befragten. Das 
Gutachterteam nahm während der Erhe-
bung am Spaziergang teil. Die Route des 
Quartiersrundgangs innerhalb der Kanne-
bäcker-Siedlung war vorab mit der Stadt-
teilakteursschaft abgestimmt worden, 
konnte also nicht durch die Teilnehmen-
den vorgegeben werden. Daraus ergab 
sich eine gewisse Künstlichkeit in der Er-
hebungssituation. Grund war, dass die 
konstruierte Route ein thematisch mög-
lichst breites Spektrum der projektrele-
vanten Handlungsbedarfe offenlegen soll-
te, ggf. wurden die Teilnehmenden auch 
vor neue Hindernisse gestellt, die unter 
Umständen bislang innerhalb der Siedlung 
nicht wahrgenommen wurden. Das Gut-
achterteam nahm also eine aktive Rolle 
während der Erhebung vor Ort ein. So kam 
es auch zu kleineren Eingriffen, beispiels-
weise in Form von Nachfragen und Erläu-
terungen. 
Abbildung 6: Quartiersrundgang in der 
Kannebäcker-Siedlung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Bei drei weiteren Veranstaltungen in 
Humboldt-Gremberg wurden durch die 
Methode problemzentrierter Diskussionen 
Handlungsbedarfe bzgl. der Barrierefrei-
heit und Generationengerechtigkeit vor 
Ort identifiziert. In Form von teilstruktu-
rierten, nicht-standardisierten dialogi-
schen Interviews, die je nach Veranstal-
tungsformat mal in Kleingruppen, mal in 
größeren Kreisen diskutierend geführt 
wurden, wurden die Anwohnerinnen und 
Anwohner zur Erzählung angeregt. Zu-
meist gaben die Gutachter einen Anstoß, 
zu erzählen. Die Rolle der Interviewenden 
lag im weiteren Veranstaltungsverlauf 
zumeist darin, durch Verständnisfragen 
den Erkenntnisgewinn maximal zu gestal-
ten und die thematische Fokussierung 
aufrechtzuerhalten. Die Interviewenden 
nahmen so situationsbedingt teilweise

36 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
kaum, teilweise etwas stärkeren Einfluss 
auf den inhaltlichen Veranstaltungsver-
lauf. 
In Mülheim-Nord an der Berliner Straße 
wurde im Rahmen aller durchgeführten 
Beteiligungsrundgänge die Methoden-
kombination aus teilnehmender Beobach-
tung und problemzentrierten Interviews 
realisiert. Auch im Rahmen der Kinder- 
und Jugendbeteiligung auf einem Spiel-
platz im Quartier wurde diese methodi-
sche Mischung gewählt. 
Abbildung 7: Rundgang mit Bewohnenden 
eines Senioren- und Behindertenwohn-
heims an der Berliner Straße 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Grundsätzlich wurde an der Berliner Stra-
ße eine weniger strukturierte Form der 
Interviewführung gewählt als im Quartier 
Kannebäcker-Siedlung. Auch die teilneh-
mende Beobachtung war offener ange-
legt. Generell orientierten sich die Partizi-
pationsspaziergänge entlang der Berliner 
Straße mehr an der Lebenswirklichkeit der 
Teilnehmenden. Dadurch ergab sich eine 
für alle Beteiligten weniger künstliche, 
natürliche Situation. Anhand einer vorab 
nicht festgelegten Route ließ sich das Gut-
achterteam entlang der Lebenswirklichkeit 
der Interviewten Problembereiche und 
Handlungsbedarfe vor Ort aufzeigen. Auch 
die Rolle des Gutachterteams unterschied 
sich von der in der Kannebäcker-Siedlung: 
Die Beobachtung war passiv teilnehmend. 
Es handelte sich ausschließlich um eine 
Begleitung der Situation, ein Eingriff fand 
nicht statt. 
Abbildung 8: Beteiligungsveranstaltung an 
der Berliner Straße 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstal-
tung in Mülheim-Nord wurden mithilfe 
einer problemzentrierten Diskussion wei-
tere Handlungsbedarfe für ein barriere-
freies und generationengerechtes Quartier 
gesammelt. Die Ansprache der Teilneh-
menden über soziale Akteure vor Ort er-
folgte indirekt. Um die thematisch rele-
vanten Zielgruppen zu erreichen, wurde 
der mittelbare Zugang über Multiplikato-
ren gewählt. Die Beteiligten sind daher in 
keiner Weise repräsentativ für die Grund-
gesamtheit der Bewohnerschaft vor Ort. 
Dennoch muss kritisch reflektiert werden, 
dass über diese Akquiseform nur Personen 
erreicht werden, die in Kontakt mit den 
Akteuren stehen, also in irgendeiner Form 
organisiert sind bzw. institutionell vertre-
ten werden. Auch in diesem Quartier ist 
die Auswahl der Teilnehmenden also se-
lektiv verzerrt, da tendenziell Personen 
erreicht werden, die zum Beispiel verhält-
nismäßig mobil und gut vernetzt sind. Per-
sonen mit Migrationshintergrund konnten 
über die gewählte Ansprache nicht für das

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 37 
Projekt gewonnen werden. Hierbei zeigt 
sich, dass eine Ansprache über das reine 
Merkmal der Behinderung unzureichend 
ist, um Menschen mit Behinderung und 
gleichzeitig vorliegendem Migrationshin-
tergrund zu beteiligen. 
Abbildung 9: Ergebnispräsentation beim 
Mieterfest der GAG Immobilien AG in der 
Kannebäcker-Siedlung 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Mit dem Bearbeitungsdesign geplant war 
die Alltagsbegleitung eines Betroffenen 
über einen Tag hinweg, zum Einkaufen, zu 
Freizeitaktivitäten etc. Die alltägliche Le-
benswelt wäre für den Planenden hautnah 
mitzuerleben, die Erhebungssituation wä-
re unmittelbarer und direkt gewesen, um 
alle Barrieren an einem Tag zu erfassen. 
Dies hat sich als schwierig herausgestellt, 
da zum einen die Bereitschaft von Pro-
banden fehlte, zum anderen es für viele zu 
anstrengend gewesen wäre. Daher wurde 
in der Berliner Straße ein zweistündiger 
Rundgang vereinbart, wobei die Teilneh-
menden den Weg selbst bestimmt haben. 
Die aufsuchende Art der Beteiligung und 
die Ansprache über bekannte Stadtteilak-
teure wurde nicht nur von den Befragten 
ausdrücklich gewünscht und befürwortet. 
Auch stellte sie aus Sicht der Teilnehmen-
den den optimalen Weg zur Zielerreichung 
dar, da dies eine möglichst niedrigschwel-
lige Zugangsmöglichkeit implizierte. Be-
grüßt wurde auch, dass für die Beteiligung 
der Wohnort nicht verlassen werden 
musste. 
Abbildung 10: Rundgang mit bewegungs-
behinderten Anwohnerinnen und Anwoh-
nern an der Berliner Straße 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen 
GmbH 2018 
Das Interesse an den Quartiersrundgängen 
war bei Personen mit Gehbehinderung am 
höchsten. Die überproportionale Teilnah-
me von Personen mit Gehbehinderung ist 
bei der Betrachtung der Ergebnisse zu be-
rücksichtigen. 
Gleichwohl konnten Quartiersrundgänge 
realisiert werden, um die Aussagen von 
gehörlosen Menschen mit und ohne kog-
nitive Beeinträchtigung in die Ergebnisse 
einfließen zu lassen. Ebenfalls sehr positiv 
zu werten ist, dass eine Kinder- und Ju-
gendbeteiligung durchgeführt werden 
konnte.

38 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
4.5 Fazit zum Modellprojekt 
Die inhaltlichen Anmerkungen aller Betei-
ligten zum Zustand der Barrierefreiheit in 
den Quartieren haben im Kern viele Er-
kenntnisse bestätigt: Stolpersteine, defek-
te oder fehlende Aufzüge, Hürden an Hal-
testellen, zu enge Fußwege und zugepark-
te Übergänge sind ein Hindernis und ein 
Ärgernis für alle. Durch die Begehungen 
wurde aber auch die Häufigkeit der Hin-
dernisse aufgezeigt. Zudem konnten tech-
nische Anforderungen an die bauliche 
Umsetzung von Barrierefreiheit sowie Er-
fahrungen und Wissen von Behinderten-
verbänden auf übergeordneten Ebenen 
auch auf Ebene der Quartiere überprüft 
werden. 
Das Gutachterteam erkannte durch die 
anschauliche Darstellung die massiven 
Auswirkungen der Barrieren, zum Beispiel, 
welche Umwege ein Rollstuhlfahrender in 
Kauf nehmen muss, welche Belastungen 
für Rücken und Akkus auftreten, wenn 
Bordsteine zu hoch sind und welche zeitli-
chen und faktischen Probleme entstehen, 
wenn der Aufzug zur Stadtbahnhaltestelle 
defekt ist. Nur durch diese anschaulichen 
Darstellungen kann die Perspektive und 
Sensibilität von Planenden verändert wer-
den, und nur durch die Beteiligung der 
Betroffenen und die intensive Beschäfti-
gung mit den Belangen kann ein besseres 
Bewusstsein auf der Ebene der Planenden 
geschaffen werden.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 39 
5 Ausblick 
Mit der Vorlage dieses Kriterienkatalogs 
verbindet die Stadt die Hoffnung, Barriere-
freiheit und Generationengerechtigkeit als 
zentrale und selbstverständliche Themen 
bei der Planung und Entwicklung von 
Quartieren zu etablieren. Wichtig ist, dass 
die in dem Kriterienkatalog beschriebenen 
Vorgaben für alle in der Stadt Köln mit 
dem Planen und Bauen Befassten zur 
Selbstverständlichkeit und die Maßgaben 
des Kriterienkatalogs von Anfang an be-
achtet werden. Barrierefreiheit und Gene-
rationengerechtigkeit sind Voraussetzung 
für inklusive Quartiere. 
Die Barrierefreiheit inklusiver Quartiere 
startet mit den ersten Entwurfsüberlegun-
gen, setzt sich in der Bauausführung um 
und erfordert regelmäßige Kontrollen und 
Unterhaltung, um die Barrierefreiheit 
dauerhaft zu sichern. 
Quartiersentwicklung ist eine Gemein-
schaftsaufgabe. Sie benötigt stadtteilbe-
zogene Arbeits- und Organisationsformen, 
die Zusammenarbeit vieler Akteure und 
Akteurinnen im Quartier sowie die fachli-
che Begleitung und Unterstützung auf ge-
samtstädtischer Ebene. Die frühzeitige 
Einbindung von Schlüsselpersonen auf 
Quartiersebene ist eine große Hilfe für 
Planer und Planerinnen. Eine ressortüber-
greifende Zusammenarbeit ist Vorausset-
zung für ein gutes Gelingen. Dabei sind 
insbesondere die fachübergreifende Ko-
operation und das ressortübergreifende 
Agieren eine unabdingbare Voraussetzung 
für das Gelingen inklusiver Planungen. 
Mit dem Kriterienkatalog erhält das Leit-
bild „Stadt der kurzen Wege“ neue Bedeu-
tung. Wenn die räumlichen Distanzen zwi-
schen den Orten des Wohnens und des 
Arbeitens, der Nahversorgung, der Ge-
sundheits- und Pflegeeinrichtungen, der 
Bildungseinrichtungen, der Sport-, Frei-
zeit- und Kultureinrichtungen und den 
Nachbarschaftstreffs möglichst gering ge-
halten werden, trägt dies schon viel zur 
Inklusion in Quartieren bei. Insbesondere 
für Menschen mit Behinderung, für Kinder 
und für ältere Menschen sind größere Dis-
tanzen ein Problem, das sie in ihrer Eigen-
ständigkeit stark einschränkt. Lange Wege 
verhindern, dass ein selbstständiger Alltag 
möglich ist. Wenn dann die Zugänglichkeit 
und Teilhabemöglichkeit auf allen Ebenen 
für alle Menschen gesichert ist, ist ein in-
klusives Quartier geschaffen.  
Dabei bedarf inklusive Quartiersentwick-
lung inklusiver Beteiligungsformen. Hierfür 
sind zielgruppenspezifische Ansätze im 
Hinblick auf Ansprache, Form und Durch-
führung zu wählen. Eine einfache, aber 
doch wichtige Erkenntnis aus der Erhe-
bungsphase des Modellprojekts ist, dass 
der persönliche Kontakt mit Menschen mit 
Behinderung dazu führt, dass deren Be-
lange verstanden und in der Folge auch 
beachtet werden. Durch diese anschauli-
chen Darstellungen verändert sich die  
Perspektive und Sensibilität von Planen-
den.

40 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
6 Literatur 
6.1 Handbücher und Konzepte der 
Stadt Köln 
Stadt Köln. Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik: Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept, 2010 
Stadt Köln. Amt für Straßen- und Verkehr-
stechnik der Stadt Köln: Planerhandbuch, 
2012 
Stadt Köln. Amt für Straßen und Verkehrs-
technik: 3. Nahverkehrsplan Köln, 2017 
Stadt Köln. Amt für Landschaftspflege und 
Grün: Grünhandbuch Köln, 2018 
Stadt Köln. Stadtraummanagement: Ge-
staltungshandbuch. Gesamtstrategie für 
den öffentlichen Raum der Stadt Köln, 
2018 
Stadt Köln. Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport: Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum. Spielplatzbedarfspla-
nung der Stadt Köln 2018, 2018 
6.2 Ergänzende und 
weiterführende Literatur 
Bundesamt für Bauwesen und Raumord-
nung: Stadtquartiere für Jung und Alt, 
2010 
Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfa-
den Barrierefreies Bauen. Hinweise zu 
inklusivem Planen von Baumaßnahmen 
des Bundes, 2016 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung: Stadtquartiere für Jung 
und Alt, 2010 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung: Barrieren in  
Stadtquartieren überwinden, 2012 
Handelsverband Deutschland: Qualitäts-
zeichen "Generationenfreundliches Ein-
kaufen", 
https://www.generationenfreundliches-
einkaufen.de/ 
Institut für Stadtforschung, Planung und 
Kommunikation/Bundesministerium für 
Bildung und Forschung: Checkliste  
Altersgerechte Quartiersentwicklung,  
Januar 2012 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-
Westfalen: Leitfaden 2012. Barrierefrei-
heit im Straßenraum, 2012 
Ministerium für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes NRW: Inklusive Ge-
meinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, 2015 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 
Berlin: Berlin-Design for all – Öffentlicher 
Freiraum, 2011 
Städtetag Baden-Württemberg: Inklusive 
Wohnquartiere. Erkenntnisse und  
Kommunale Beispiele aus der Praxis für 
die Praxis, November 2014 
Q8 – Quartiere bewegen: Eine Mitte für 
Alle. Inklusive Stadtentwicklung in  
Hamburg-Altona, 2017

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 41 
7 Anhang 
A Steckbriefe zu den modellhaft untersuchten Quartieren 
    
 Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg  
      
   
 
 
   
 
    
 Einwohner 2.224  
 Jugendquotient  
(bis unter 18 Jahren) 
34 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso-
nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge 
umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt 
gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter 
36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung 
im Erwerbsalter. 
 
 Altenquotient  
(65 Jahre und älter) 
43 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl-
kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis 
unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer 
Bevölkerung gibt. 
 
 Anteil der Personen ab 65 Jahren 
an der Einwohnerschaft 
24 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an 
Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. 
 
 Anteil Personen mit  
Migrationshintergrund 
60 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der 
relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit 
Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft, 
Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. 
 
 Anteil Personen ohne deutschen 
Pass 
34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative 
Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. 
 
 Personen mit SGB II  
(sog. Hartz IV) im Stadtteil 
11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter 
von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist. 
 
 Analyse der Sozialdaten Die Kannebäcker-Siedlung weist mit einer Bevölkerungsdichte von 158,9 
Einwohnern/ha eine dichte Besiedlung auf. Betrachtet man zuallererst die 
Altersstruktur, so fallen vor allem die Anteile der unter 18-Jährigen und der 
über 80-Jährigen im Quartier auf: Beide Werte sind verglichen mit der Ge-
samtstadt Köln relativ hoch, was sich nicht zuletzt auch im Jugend- und 
Altenquotient widerspiegelt. Gleichzeitig liegt der Anteil der Bevölkerung 
zwischen 30 und 65 Jahren auf einem extrem niedrigen Niveau. Mit 42,5 % 
der Gesamtbevölkerung der Siedlung stellt das Quartier innerhalb der 294 
Stadtviertel Kölns den 276. Rang dar. 
Hinsichtlich der Bevölkerungswanderung (Zu- und Fortzug) innerhalb des 
Quartiers ist festzustellen, dass die Werte nur in zwei der 294 Quartiere Kölns 
noch niedriger liegen, sodass im Viertel eine relativ geringe Bevölkerungsfluk-

42 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
    
 Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg  
     tuation festgestellt werden kann. Dieser Trend wird bestätigt, wenn man sich 
die durchschnittliche Wohndauer im Quartier anschaut. 19,1 % der ansässi-
gen Bevölkerung wohnen bereits länger als 30 Jahre im Quartier, was inner-
halb Kölns ebenfalls zu den Spitzenwerten zählt. Gleichzeitig sind die Anteile 
derer, die in den letzten fünf Jahren zugezogen sind, im stadtweiten Ve r-
gleich sehr niedrig. 
Den Familienstand betrachtend fällt auf, dass zum einen der Anteil der Ledi-
gen an der Gesamtbevölkerung vergleichsweise gering und zum anderen 
jener der Verwitweten wiederum auffällig hoch ist. Auch hier lässt sich ein 
Zusammenhang zur langen Wohndauer und dem hohen Altenquotienten 
feststellen. 60,1 % der Bevölkerung in der Kannebäcker-Siedlung haben einen 
Migrationshintergrund. Der Anteil der Bevölkerung ohne deutschen Pass liegt 
bei 28 %. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist zwar 
innerhalb der Stadt Köln hoch ausgeprägt, allerdings für die rechtsrheini-
schen Nachbarstadtteile und -veedel eher durchschnittlich (vgl. Humboldt-
Gremberg gesamt: 57,8 %, Kalk: 62,5 %, Vingst:63,2 %, Ostheim: 62,6 %, 
Gremberghoven: 70,3 %). Die größten Gruppen der Bevölkerung mit Migrati-
onshintergrund stellen mit 26,5 % die italienische Community und mit 23,7 % 
die Türkeistämmigen. 
     Lage des Quartiers Die Kannebäcker-Siedlung (auch Westerwaldsiedlung genannt) befindet sich 
im Südwesten des rechtsrheinischen Kölner Stadtteils Humboldt-Gremberg. 
Durch die B 55 (Deutzer Ring) und die L 124 (Östliche Zubringerstraße), wel-
che die Siedlung von Westen und Süden begrenzen, ist sie verkehrstechnisch 
– was den motorisierten Individualverkehr angeht – gut erschlossen. Zwei 
Buslinien, die nördlich und östlich an der Siedlung vorbeiführen, sorgen auch 
in diesem Bereich für eine angemessene Anbindung an die anderen Kölner 
Stadtteile. 
 
 Städtebauliche Analyse Die Kannebäcker-Siedlung stellt aus städtebaulicher Sicht ein sehr homoge-
nes Quartier dar. Sie fungiert als Wohnsiedlung, die Ende der 1960er-Jahre 
aus einheitlichen Wohnplattenbauten entstanden ist. Entsprechend den 
planerischen Grundsätzen dieser Zeit gestaltet sich auch das Ambiente der 
Siedlung: Die Verkehrsinfrastruktur ist großzügig angelegt und der Straße n-
raum dominiert mit den Hauptachsen Kannebäckerstraße, Vallendarer Straße 
und Westerwaldstraße das Quartier. Von diesen Straßen gehen kleinere 
Sackgassen zu den umliegenden Gebäuden ab. Im Norden und auf einer 
Nord-Süd-Achse durch das Veedel dominieren Grünanlagen mit einer vor-
handenen Wegestruktur das Gebiet und grenzen es zugleich nach Norden 
vom historisch gewachsenen Teil des Stadtteils Humboldt-Gremberg ab. Ost-, 
Süd- und Westseite des Veedels werden durch Verkehrsinfrastruktur (Aut o-
bahnzubringer, Bundes- und Landesstraßen sowie eine Eisenbahntrasse) 
abgegrenzt, sodass das Gebiet in sich sehr geschlossen erscheint. Die Gebä u-
de sind zum größten Teil im Besitz des kommunalen Wohnungsunterne h-
mens GAG Immobilien AG, dessen Hauptaktionär die Stadt Köln ist. Derzeit 
laufen im gesamten Quartier umfassende Sanierungsmaßnahmen und Au f-
wertungen, die von der GAG Immobilien AG durchgeführt werden. 
 
 Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es keine Möglichkeiten der Nahversorgung. In unmi t-
telbarer Nähe befindet sich auf der Gremberger Straße ein kleines Nahver-
sorgungszentrum, das die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs abdeckt. Einmal 
pro Woche findet auf dem ebenfalls von der Siedlung aus fußläufig erreic h-
baren Marktplatz zudem ein Wochenmarkt statt. Mit dem Auto oder Bus 
(oder in etwa 20 Minuten auch fußläufig erreichbar) sind zudem weitere 
Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil selbst und im Nachbarstadtteil Kalk vorzu-
finden, die ein breites Angebot über den täglichen Bedarf hinaus bieten. So

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 43 
    
 Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg  
     befindet sich in den weiter östlichen gelegenen Siedlungsbereichen von 
Humboldt-Gremberg ein Versorgungsstandort mit einem Real SB-Warenhaus 
und zwei Lebensmitteldiscountern. Im Stadtteil Kalk, rund 20 Gehminuten 
bzw. 15 Fahrminuten von der Kannebäcker-Siedlung entfernt, liegt entlang 
der Kalker Hauptstraße das Bezirkszentrum Kalk mit dem Einkaufszentrum 
Köln Arcaden. Hier ist über den periodischen Bedarf hinaus eine Versorgung 
mit aperiodischen Bedarfsgütern wie Bekleidung und Einrichtung gegeben. 
Ähnlich gestaltet sich die gastronomische Situation im Veedel. In der Siedlung 
selbst finden sich keine gastronomischen Angebote. Mit Ausnahme einer 
Eisdiele auf der Gremberger Straße sind die nächsten gastronomischen B e-
triebe ebenfalls im Bereich der Taunusstraße, am Marktplatz und im weite-
ren Verlauf der Gremberger Straße angesiedelt. Die Auswahl ist im Stadtteil 
relativ begrenzt, sodass unter Umständen auch in diesem Bereich wieder auf 
die Nachbarstadtteile Deutz und Kalk zurückgegriffen wird, die eine deutlich 
größere Auswahl an gastronomischen Angeboten aufweisen. 
Einzelne Fach- und Allgemeinmediziner sind in den angrenzenden Bereichen 
zur Kannebäcker-Siedlung (Taunusstraße, Marktplatz) verortet. Weitere An-
gebote des Gesundheitsbereichs sind zudem in der Rolshover Straße und 
Kalker Hauptstraße anzutreffen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 
erreichbar sind. Die nächsten Krankenhäuser befinden sich jeweils in den 
Nachbarstadtteilen. Dies sind zum einen das Eduardus-Krankenhaus in Deutz, 
das sich in etwa 1 km Entfernung zum Quartier befindet und zum anderen 
das Evangelische Krankenhaus Kalk. 
Im Gegensatz zu den vorherrschenden Strukturen im Stadtteil Humboldt -
Gremberg und auch im Nachbarstadtteil Kalk, die eine städtebauliche Einheit 
bilden, kann das Quartier Kannebäcker-Siedlung als sehr grün bezeichnet 
werden. Nicht nur innerhalb der Siedlung sind bedingt durch die Grünachsen 
an sich genügend Flächen vorhanden, auch unterstreicht der angrenzende 
Humboldtpark – eine der wenigen Grünanlagen im Stadtteil – diesen Ein-
druck. Hinter dem südlich verlaufenden Zubringer schließt sich unmittelbar 
die große Fläche des Deutzer Friedhofs an, an dem vorbei der Wissener Weg 
in Richtung Rhein führt. Das Naherholungsgebiet Poller Wiesen ist fußläufig 
innerhalb von 20 Minuten erreichbar. In westlicher Richtung führt der Reit-
weg in Richtung Deutz an großzügig gestalteten Grün- und Sportflächen der 
Technischen Hochschule Köln vorbei. Auch in dieser Richtung sind der Rhein 
und der Deutzer Rheinboulevard in 20 bis 25 Minuten fußläufig erreichbar; 
sie haben somit eine wichtige Funktion im Bereich der Naherholung. 
 Sozialintegrative Infrastruktur Am Rande der Siedlung liegen ein Kindergarten sowie die Katholische Kirche 
Sankt Engelbert mit einem zugehörigen Pfarrheim, das einen Raum für Ver-
anstaltungen und Treffen bietet und zudem eine kleine Bibliothek beheima-
tet. Im ebenfalls angrenzenden Humboldtpark finden regelmäßige Treffen 
des Bürgervereins Humboldt-Gremberg für Senioren statt.  
Des Weiteren sind in den angrenzenden Bereichen rund um das Quartier 
auch die Gemeinschaftsgrundschule Westerwaldstraße, das Georg -Simon-
Ohm-Berufskolleg sowie die Martin-Köllen-Förderschule ansässig.

44 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
    
 Steckbrief Kannebäcker-Siedlung im Stadtteil Humboldt-Gremberg

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 45 
    
 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord  
      
   
 
 
   
 
    
 Einwohner (31.12.2017) 7.423  
 Jugendquotient (bis unter 18 Jah-
ren) 
28 (Köln: 24) Der Jugendquotient gibt an, wie viele Menschen unter 18 Jahre auf 100 Perso-
nen von 19 bis unter 65 Jahre kommen. Da die Altersgruppe der Jüngeren nur 17 Jahrgänge 
umfasst, die der Bevölkerung im Erwerbsalter hingegen 47, sind die Jahrgänge im Durchschnitt 
gleich stark besetzt, wenn der Jugendquotient bei 36 liegt (17/47*100). Ein Jugendquotient unter 
36 besagt, dass die nachwachsende Generation dünner besetzt ist als die derzeitige Bevölkerung 
im Erwerbsalter. 
 
 Altenquotient  
(65 Jahre und älter) 
18 (Köln: 26) Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der älteren Bevölkerung zur Bevöl-
kerung im Erwerbsalter, also nach aktueller Definition der 65-Jährigen und Älteren zu den 18 bis 
unter 65-Jährigen. Ein hoher Altenquotient besagt, dass es relativ viele ältere Menschen in einer 
Bevölkerung gibt. 
 
 Anteil der Personen ab 65 Jahren 
an der Einwohnerschaft 
13 (Köln: 18) Der Anteil der Personen ab 65 Jahren gibt wieder, wie hoch der relative Anteil an 
Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. 
 
 Anteil Personen mit  
Migrationshintergrund  
64 (Köln: 38) Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund gibt wieder, wie hoch der 
relative Anteil von Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. Die Abgrenzung der Einwohner mit 
Migrationshintergrund wird durch Kombination verschiedener Merkmale(u.A. Staatsbürgerschaft, 
Migration in 1., 2., 3. Generation, Aussiedler …) aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die 
Personen werden mit den Ausländern zusammengefasst. 
 
 Anteil Personen ohne deutschen 
Pass 
34 (Köln: 19) Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass gibt wieder, wie hoch der relative 
Anteil von ausländischen Personen an der Gesamteinwohnerschaft ist. 
 
 Personen mit SGB II  
(sog. Hartz IV) im Stadtteil 
11 (Köln: 6) Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe im Alter 
von 0 bis zur Regelaltersgrenze von Hilfebedürftigkeit betroffen ist. 
 
 Analyse der Sozialdaten Mülheim-Nord weist mit 89,4 Einwohnern/ha auf den ersten Blick eine im 
Vergleich zur Gesamtstadt Köln sehr durchschnittliche Bevölkerungsdichte 
auf. Allerdings werden in der statistischen Einordnung des Stadtviertels von 
der Stadt Köln auch die nördlich vom Autobahnzubringer gelegenen Indus -
trie- und Gewerbeareale hinzugerechnet, in denen nur vereinzelt Wohnbe-
bauung zu finden ist. Betrachtet man auf einer kleinteiligeren Ebene die G e-
biete insbesondere unmittelbar an der Berliner Straße, so ergibt sich dort 
eine Bevölkerungsdichte mit Spitzenwerten von bis zu 290,8 Einwohner/ha, 
die Rückschlüsse auf die ausgeprägte Urbanität des Untersuchungsgebiet s 
zulassen. 
Die Altersstruktur im Quartier ist vergleichsweise jung. Während die prozen-
tuelle Anzahl der Gruppen der 65- bis 80-Jährigen mit 9,8 % (Köln: 12,5 %) 
sowie der über 80-Jährigen mit 2,5 % (Köln: 5,0 %) deutlich unter dem Durch-
schnitt liegen, sind die unter 18-Jährigen mit 19,4 % (Köln: 16,1 %) sowie die 
18- bis 30-Jährigen (20,5 %, Köln: 16,9 %) überrepräsentiert. Diese Tendenz

46 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
    
 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord  
     lässt sich auch mit Blick auf den Alten- und Jugendquotienten bestätigen, die 
im Vergleich zur Gesamtstadt über- beziehungsweise unterdurchschnittlich 
hoch ausfallen. 
Betrachtet man des Weiteren die Zu- und Fortzugssalden, so lassen sich auch 
hier Besonderheiten konstatieren. Sowohl der Zuzug ins Quartier aus and e-
ren Städten als auch der Wegzug aus dem Quartier in andere Stadtteile oder 
über die Stadtgrenzen hinaus sind vergleichsweise stark ausgeprägt. Der 
Gesamtsaldo aller Binnenzu- und -fortzüge rangiert mit -2,3 % auf dem 272. 
Rang der 294 Stadtviertel Kölns. Das Gebiet ist dementsprechend von einem 
sehr hohen Binnenfortzug geprägt und unterliegt einem ständigen Wechsel 
der Bewohnerschaft. Es scheint als eine Art Durchgangsort zu fungieren. 
53,9 % aller Bewohner des Quartiers sind ledig, was im gesamtstädtischen 
Vergleich (Köln: 48,4 %) einen vergleichsweise hohen Wert darstellt. Zugleich 
ist der Anteil der Geschiedenen ebenfalls überdurchschnittlich hoch, wäh-
rend jener der Verheirateten unterdurchschnittlich gering ist. 63,5 % der 
Einwohner haben einen Migrationshintergrund. Auch dieser Wert fällt im 
Vergleich (Köln:38,2 %) außerordentlich hoch aus. Mit 38,5 % türkeistämmi-
gen Bürgern gehört das Quartier zu den Gebieten innerhalb Kölns, in denen 
diese Gemeinde prozentual gesehen am stärksten vertreten ist. Die nächst-
größere Gruppe stammt mit 14,3 % aus Bulgarien – auch dieser Wert ist für 
Köln auffällig (Durchschnitt: 3,8 %) und stellt innerhalb aller 294 Stadtquar-
tiere den 4. Rang dar. Die italienische sowie polnische Community sind mit 
8,2 % beziehungsweise 5,0 % im stadtweiten Vergleich durchschnittlich stark 
vertreten. Der Anteil der Personen ohne deutschen Pass ist mit rund 43 % 
ebenfalls sehr hoch ausgeprägt, stellt aber nicht den Kölner Spitzenwert dar. 
 Lage des Quartiers Das Quartier um die Berliner Straße liegt im Norden des rechtsrheinischen 
Kölner Stadtteils Mülheim, der mit über 40.000 Einwohnern der bevölke-
rungsreichste der Rheinmetropole ist. Das Gebiet ist durch die B 8 und den 
Mülheimer Autobahnzubringer sowie durch die Straßenbahnlinie 4 und d i-
verse Buslinien sehr gut an das innerstädtische Verkehrsnetz der Stadt Köln 
angebunden. Abgegrenzt werden kann es durch den Clevischen Ring im Wes-
ten, die Bahnlinien im Osten und Süden sowie den Autobahnzubringer im 
Norden. 
 
 Städtebauliche Analyse Das Gebiet um die Berliner Straße in Mülheim-Nord ist aus städtebaulicher 
Sicht betrachtet heterogen, wobei sich drei großflächige Areale mit ähnlichen 
Hauptmerkmalen feststellen lassen. Das Gebiet zwischen Von-Sparr-Straße, 
Hacketäuerstraße, Tiefentalstraße und Clevischer Ring fällt hinsichtlich seiner 
homogenen baulichen Struktur auf. In diesem Gebiet findet sich eine Gro ß-
wohnsiedlung mit Punkthochhäusern. Eine einheitliche, reine Wohnbebau-
ung mittlerer Höhe, in Plattenbauweise errichtet, prägt diesen Teil des Quar-
tiers. Zum Ring hin stehen höhere Mehrparteienhäuser mit bis zu neun 
Stockwerken. 
Rund um die Bredemeyerstraße, Rixdorfer Straße und Steinkaulerstraße im 
Osten des Quartiers ist die vorherrschende Bebauung typisch für die Nac h-
kriegszeit und die 1960er Jahre. Schlichte und einfach gestaltete Reihenhä u-
ser prägen hier das Stadtbild. 
Das aus städtebaulicher Sicht dritte und in sich heterogenste Gebiet bilden 
die Areale entlang der Berliner Straße, die im Norden durch die Hacketäue r-
straße begrenzt werden, im Westen vom Clevischen Ring und im Osten von 
der Tiefenthalstraße. Hier finden sich zu großen Teilen noch gründerzeitliche 
Strukturen in Blockrandbebauung mit einer typischen Mischnutzung von 
Wohnen und Gewerbe/Einzelhandel. Im Südosten dieses Gebiets an der 
Markgrafenstraße sind zudem kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe vor-
handen, die sich an das ehemalige Industrieareal um die Schanzenstraße

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 47 
    
 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord  
     anschließen und von diesem nur durch die Straße und die Straßenbahnlinie 
abgegrenzt werden. 
 Analyse der Versorgungsstruktur Im Quartier selbst gibt es ein umfassendes Angebot der Nahversorgung, das 
sich im südlichen Bereich der Berliner Straße bündelt: Dies lässt sich differen-
zieren in Angebote, die der täglichen Versorgung dienen sowie speziellere 
Angebote. Im Bereich der Berliner Straße und Markgrafenstraße befinden 
sich fünf größere Versorger (Lidl, Netto, Aldi, Rossmann, Karadag) sowie eine 
Vielzahl kleinerer Fachgeschäfte. Größere Fachmärkte sind entlang des Clevi-
schen Rings (u. a. Haushalts- und Küchengeräte, Zweiräder) ansässig. Ein 
wöchentlich stattfindender Markt auf dem Platz vor dem Kulturbunker run-
det das gute lokale Angebot ab. Dienstleistungsangebote sind in ebenso 
umfangreicher Zahl vorhanden. 
Gastronomisch ist das Veedel gut aufgestellt und bietet eine breite Palette an 
Angeboten, die sich allerdings vor allem im niedrigpreisigen Segment kon-
zentrieren. Verschiedene Bäcker, Cafés, Grillstuben und vor allem landessp e-
zifisch geprägte Restaurationen zeigen die Vielfalt der Kulturen in Mülheim -
Nord. Die nahegelegene Keupstraße als eines der Zentren des türkischen 
Lebens in Köln sowie der Wiener Platz und die Frankfurter Straße in Mül-
heim, die ebenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln in kürzester Zeit er-
reichbar sind, erweitern die breite Angebotspalette zusätzlich und bieten 
ihrerseits eine Vielzahl an Dienstleistungs-, Einzelhandels- sowie Gastrono-
mieangeboten. 
Bezogen auf das Gesundheitsangebot bietet das Quartier selbst eine eher 
schlechte Versorgungslage. Lediglich zwei Allgemeinmediziner sind im Veedel  
ansässig. Diese Lage wird allerdings relativiert, wenn man die Bereiche auf 
der anderen Seite des Clevischen Rings einbezieht, wo eine Vielzahl an Al l-
gemein- und Fachärzten Praxen betreibt. In diesem Gebiet findet sich die 
einzige Apotheke in der Umgebung. Zudem muss hier auf den nahegelegenen 
Wiener Platz eingegangen werden, der die medizinische Versorgung mit 
einer breiten Palette an medizinischen Einrichtungen sicherstellt. Kranken-
häuser befinden sich in einiger Entfernung in den Stadtteilen Kalk und Ho l-
weide, sodass größere Anfahrtswege in Kauf genommen werden müssen. 
Während Mülheim-Nord vor allem durch seine dichte Bebauung in Block-
randbauweise auffällt, entschärft sich die Situation durch die Rheinnähe und 
den direkt auf der anderen Seite des Clevischen Rings gelegenen Böcking-
Park. In weniger als 10 Minuten ist das Mülheimer Rheinufer fußläufig e r-
reichbar, das mit seiner Promenade nicht nur der Naherholung, sondern auch 
sportlichen Aktivitäten dient. Im Quartier selbst gibt es lediglich im Bereich 
der Berliner Straße eine kleine Grünanlage mit Sitz- und Spielmöglichkeiten 
sowie einen Sportplatz im Bereich der Steinkaulerstraße. 
 
 Sozialintegrative Infrastruktur Innerhalb des Quartiers findet sich eine sehr ausgeprägte sozialintegrative 
Infrastruktur. So liegen zentral an der Tiefentalstraße die Kirchengemeinde 
Sankt Antonius und der Don-Bosco-Club, eine katholische Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ebenfalls auf der Tiefentalstraße sind der 
katholische Kindergarten St. Antonius, eine städtische Gemeinschaftshaupt-
schule, die Christliche Sozialhilfe Köln sowie ein Senioren- und Behinderten-
zentrum der Sozialbetriebe Köln ansässig. 
Entlang der Berliner Straße erstreckt sich ein Kulturzentrum des Interkulturel-
len Sozialen Services sowie das Mülheimer Bürgerzentrum MüTZe mit ang e-
schlossenem „Umsonstladen“ und gastronomischem Angebot. Zudem ist mit 
„Latscho Drom“, einem Verein für Kultur, Bildung und Soziales, eine Vertr e-
tung der Volksgruppe der Sinti und Roma vor Ort. Der Verein „Öffentlichkeit 
gegen Gewalt“ mit einem angeschlossenen Antidiskriminierungsbüro sowie 
die Jugendhilfe Köln sind ebenfalls auf der Berliner Straße ansässig. Als Ver-

48 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
    
 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord  
     anstaltungsort auf der Berliner Straße dient der Kulturbunker, in dem eine  
breite Palette an Veranstaltungen aus dem kulturellen Bereich angebo ten 
wird. 
Des Weiteren unterhält der Verein Lebenshilfe e. V. gemeinsam mit der Ein-
richtung Kokobe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Men-
schen mit geistiger Behinderung) an der Markgrafenstraße eine Zweigstelle 
für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Kölner Selbsthilfe e. V. hat ein 
Büro im Bereich der Rixdorfer Straße. Am Clevischen Ring liegt ein bilingualer 
(Deutsch/Englisch) Montessori Kindergarten. Im Süden des Qua rtiers rundet 
die Katholische Grundschule Langemaß das sozialintegrative Angebot ab.  
Die ausgeprägte Struktur an sozialen Initiativen und Veranstaltungsorten im 
Quartier lässt sich nicht zuletzt durch die vielfältige Förderkulisse erklären, 
die im Stadtteil Mülheim über einen langen Zeitraum ermöglicht wurde. Im 
Stadtteil wurden im Rahmen der „Sozialen Stadt“ der Städtebauförderung in 
den Jahren 1999 bis 2004, 2006, 2008 bis 2009 sowie 2013 soziale sowie 
städtebauliche Maßnahmen unterstützt. Die Bereiche Bildung, lokale Öko-
nomie und Städtebau wurden zudem durch das europäische Förderpr o-
gramm „Mülheim 2020“ getragen, das von 2009 bis 2014 im Stadtteil umge-
setzt wurde und im Rahmen dessen nochmals 40 Projekte im Stadtteil er-
möglicht werden konnten.

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 49 
    
 Steckbrief Berliner Straße im Stadtteil Mülheim-Nord

50 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
B Öffentlichkeitsarbeit 
Zeitungsartikel im Kölner Stadt Anzeiger

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 51 
Zeitungsartikel im Kölner Wochenspiegel

52 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Flyer zum 2. Aktionstag in Humboldt-Gremberg vom Kinderschutzbund Köln 
 
Quelle: Kinderschutzbund Köln 2018

Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier? 53 
C Ergebnisse von Beteiligungen im Rahmen des Modellprojekts 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018

54 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
 
Quelle: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2018

Beratungsverlauf (11)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.09.2019 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.10.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1851/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.08.2019
Erstellt
24.05.2019 08:42