2123/2021
Realisierbarkeit von Quartiersgaragen und eines zugehörigen Masterplans
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Auszug Bauausschuss 06.09.2021
1786 Zeichen
Geschäftsführung Bauausschuss Herr Bernecker Telefon: (0221) 221 - 20164 Fax : (0221) 221 - 20863 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Bauausschusses vom 06.09.2021 öffentlich 7.1 Realisierbarkeit von Quartiersgaragen und eines zugehörigen Master- plans 2123/2021 Frau Roß-Belkner, CDU -Fraktion, bittet darum, die Mitteilung auch in die Bezirke zu geben, um deren Vorschläge für geeignete Plätze und Flächen zu erfahren. Frau Oedingen, SPD-Fraktion, hätte sich Vorschläge der Verwaltung erhofft, wo man in den Quartieren solche Garagen errichten kann. Es gebe einen hohen Bedarf dafür. Die Ausschussvorsitzende Frau Ruffen schließt sich dem an und schlägt vor, das Thema nach den Bezirken nochmals aufzugreifen. Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bedauert, dass das Falschparken in Köln zu wenig geahndet wird. Zu viele Menschen sehen keine Notwendigkeit, eine solche Garage zu nutzen. In Neuss habe eine restriktive Ahndung von Falschpar- ker*innen zu einer besseren Nutzung von Garagen geführt. Herr Kircher, SPD-Fraktion, beantragt, die Mitteilung zur nächsten Sitzung erneut vorzulegen. Die Ausschussvorsitzende Frau Ruffen schlägt dagegen vor, dass die Politik dem Anliegen mit Forderungen in einem Antrag Nachdruck verleiht. Herr Detjen, Fraktion DieLinke, bittet darum, einen Auszug aus der Niederschrift als Anlage zur Mitteilung in die nachfolgenden Gremien zu geben. Frau de Bellis, CDU-Fraktion, berichtet, dass der Verkehrsausschuss die Zuständig- keit für die Verkehrsplanung eher bei der Stadtplanung verankert sehe, die mit eige- nen Ideen an mögliche Investor*innen herantreten könne. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung Ausschuss
7746 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 08.06.2021 2123/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bauausschuss 06.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Realisierbarkeit von Quartiersgaragen und eines zugehörigen Masterplans Historie Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Rates vom 22. November 2018 mit der Erstellung eines „Masterplanes Quartiersgaragen“ beauftragt. Der damalige Beschluss lautet wie folgt: „Die Verwaltung wird beauftragt, 1) einen „Masterplan Quartiersgaragen“ mit den Pilotgebieten Innenstadt, Nippes, Ehrenfeld, Kalk und Lindenthal zu erstellen. Mit dem Ziel, oberirdische Stellplätze incl. Motorradstellplät- ze in Quartiergaragen zu verlagern, sollen potenzielle Flächen im stadträumlichen Kontext mit folgenden Maßgaben dargestellt, bewertet und priorisiert werden: a) die Verwaltung soll aktiv auf mögliche private Investoren und Betreiber zugehen. Dazu ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere aus Stellplatzablösemitteln) private Investoren und Betreiber rechnen können, um die notwendige Planungssi- cherheit zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, bei welchen Mietkonditionen eine hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch die Anwohner vorliegt. 2 b) Zusammen mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur Verkehrsoptimie- rung zu entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes sowie ei- ner Neuordnung des öffentlichen Raumes für den Umweltverbund vorzulegen. c) Es wird eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen (zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Die Möglichkeit der Mitnutzung von bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig vor dem Neubau von Quartiersgaragen zu betrachten. 2) den „Masterplan Quartiersgaragen“ den zuständigen Gremien bis Mitte 2019 zur Beratung vorzulegen.“ Wesentliche Realisierungsoptionen und Rahmenbedingungen Der o.g. Beschluss hat die Verwaltung aufgefordert, im Wesentlichen zwei Realisierungsmöglichkei- ten zu betrachten und umzusetzen: Errichtung von Quartiersgaragen durch privaten Investoren und Betreiber unter Einbezug einer städtischen Unterstützung, insbesondere in Form von Stellplatzablösemitteln Realisierung einer Mitnutzung vorhandener Parkhäusern / Parkflächen Die Verwaltung hat hierzu die notwendigen Rahmenbedingungen (Finanzierungsquellen, juristische Realisierungsoptionen, Einbindung von Investor*innen etc.) geprüft, die für eine erfolgreiche Umset- zung eines Masterplans mit den zuvor genannten Optionen notwendig wären. Realisierung von Quartiersgaragen durch private Investor*innen Damit private Investoren im Rahmen von geplanten Bauvorhaben eine Quartiersgarage realisieren, müsste, weil dies sonst nicht von finanziellem Interesse ist, durch die Stadt ein monetärer Anreiz in Form eines Baukostenzuschusses gewährt werden. Hierfür benötigt die Stadt eine geeignete und leistungsfähige Finanzierungsquelle. Die Verwaltung hat daher insbesondere eine (anteilige) Finanzierung durch die Verwendung von Stellplatzablösemitteln untersucht, um eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zu ver- meiden. Hierzu ist festzuhalten, dass aufgrund der zugrundeliegenden, rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ein Förderung zum Bau von neuen Quartiersgaragen möglich wäre und „neue“ Quartiersgaragenplätze durch Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen gefördert werden könnten (vgl. § 48 Abs. 4 Nr. 1 BauO NRW). Eine Verwendung von Stellplatzablösemitteln für eine reine Umwandlung von bestehenden Parkhäu- sern / Parkflächen in Quartiersgaragenflächen kommt somit nicht in Betracht. Im Ergebnis besteht somit bereits seit Längerem für Investor*innen die Möglichkeit, Stellplatzablöse- mittel als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Ihre Bauprojekte abzurufen, wenn der Stadt Köln im Gegenzug entsprechende Stellplätze für das Quartiersparken zur Verfügung gestellt werden. Diese städtischen Fördermöglichkeiten sind für die Investor*innen jedoch aufgrund verschiedener Faktoren unattraktiv: Investor*innen können sich auf dem Kapitalmarkt derzeit sehr günstig finanzie- ren und es besteht – auch unter Berücksichtigung anderer Fördermöglichkeiten (KfW u.a.) – kein An- reiz, dieses städtische Angebot für die Gesamtfinanzierung eines Projekts zu nutzen. Weiterhin würde mit der Förderung eine lange Bindungswirkung an die Stadt einhergehen, die im Falle einer Veräuße- rung des Objekts eine Belastung in einem dynamischen Immobilienmarkt darstellt. Außerdem können Investor*innen die Stellplätze auf privatwirtschaftlichem Wege zu für sie besseren Konditionen ver- markten, so dass bei Nutzung einer städtischen Förderung eine unrentablere Refinanzierung (geringe Bewirtschaftungserträge) bestehen würde. 3 Grundsätzlich wäre es weiterhin denkbar, dass eine Förderung aus Haushaltsmitteln erfolgt. Diese steht vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Verwaltung weder aktuell noch mit- telfristig zur Verfügung und würden ebenso mit ähnlichen – für Investoren unattraktiven – Bindungs- und Auflagewirkungen einhergehen. Mitnutzung von bereits bestehenden Parkhäusern / Parkflächen Die Verwaltung hat eine Abfrage bei Unternehmen zwecks Mitnutzung von vorhandenen Parkeinrich- tungen durchgeführt. Diese Abfrage hat aktuell keine positive Resonanz erbracht. Als Hinderungs- gründe wurden der Verwaltung durch die Betreiber*innen zwei maßgebliche Faktoren genannt: Zum einen wird befürchtet, dass bei einer Öffnung privater Parkgaragen die Kontrolle und Sicherheit beeinträchtigt würde und gegebenenfalls auch bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglich- keit zu übrigen Gebäudeteilen (Treppenhäuser o.ä.) aufgrund des geöffneten Personenkreises not- wendig wären. Zum anderen wird bei tageszeitlich wechselnder Nutzung eine Einschränkung der Ver- fügbarkeit für die bisherigen Nutzungen erwartet. Würden Stellplätze beispielsweise über die vorge- gebenen Nutzungszeiten hinaus belegt, stünden diese nicht für eine Bewirtschaftung mit Kurzzeitpar- kenden zur Verfügung. Grundsätzlich bieten Private auch Stellplätze in ihren Tiefgaragen an, jedoch werden diese dann als Dauermietstellplätze zu privatwirtschaftlichen Konditionen vermarktet. Fazit Grundsätzlich besteht ein städtisches Angebot, das private Investor*innen mit einem Baukostenzu- schuss, der aus Stellplatzablösemitteln refinanziert werden kann, zur Realisierung von Quartiersgara- gen motivieren kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem seit rund 20 Jahren fehlenden Investoreninteresse bestehen aus Sicht der Verwaltung je- doch derzeit keine Potentiale über diesen Weg Quartiersgaragen zu realisieren. Auch eine Mitnutzung von bestehenden Parkeinrichtungen scheidet aufgrund der im vorherigen Ab- schnitt dargelegten Gründe aus. Im Ergebnis besteht daher – unter Berücksichtigung der Maßgaben des Antrags AN/1593/2018 – zurzeit keine Basis, auf der ein Masterplan erfolgreich aufbauen könnte. Die Verwaltung sieht den Antrag daher aktuell als nicht zielführend umsetzbar an. Gez. Blome
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2123/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 18:10