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Lkw-Verkehr und schnell fahrende Pkw in der Düppelstraße und der Karlstraße

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0920/2015 vom 03.06.2015

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0920/2015 Stand: 12.01.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Lkw-Verkehr und schnell fahrende Pkw in der Düppelstraße und der Karlstraße, Antrag Grüne Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern durch verkehrslenkende Maßnahmen die Belas- tungen durch den Lkw-Verkehr in der Karlstraße und der Düppelstraße, der vor allem durch abfah- rende Fahrzeuge aus den Ladezonen in der Mathildenstraße und auf der Deutzer Freiheit entsteht, im Sinne der Anwohner*innen reduziert werden kann. Außerdem möge die Verwaltung prüfen, ob in den betreffenden Straßen vermehrt Geschwindigkeitsverstäße festzustellen sind und falls ja, wie darauf reagiert werden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018 Die Deutzer Freiheit ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt von Kraftfahrzeugen kann nur über die an- grenzenden Anliegerstraße (Düppelstraße/Tempelstraße/Graf-Geßler-Straße, Luisenstraße) oder über den Gotenring erfolgen. Aus der Deutzer Freiheit darf auf den Gotenring nur nach rechts in Rich- tung Severinsbrücke abgebogen werden. Als Wendemöglichkeit auf dem Gotenring steht zurzeit nur die Wendefahrt an der Suevenstraße zur Verfügung. Daher sind, z.B. die Östliche Zubringerstraße oder die Zoobrücke, nur über Umwege erreichbar. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung wird nur ein kleinerer Anteil der Lieferfahrzeuge aus der Deutzer Freiheit die Düppelstraße nutzen können. Alle Lieferfahrzeuge, die Geschäfte auf der Deutzer Freiheit nach der Einmündung Düppelstraße andie- nen, werden die anderen Anliegerstraßen oder den Gotenring belasten. Ein Teil der Lieferfahrzeuge aus der Mathildenstraße wird die Düppelstraße zum Erreichen der Mindener Straße nutzen. In der Düppelstraße befindet sich zudem noch eine Ladezone für Anlieferungen. Gänzlich ausschließen lässt sich der Lieferverkehr daher nicht. Als Abkürzungsstrecke für den Lkw-Verkehr bietet sich die Deutzer Freiheit und damit auch die Düppelstraße/Karlstraße aber nicht an. Die Belas- tung mit Lkw-Verkehr wird sich auf den tatsächlichen Anliegerlieferverkehr beschränken und in einem vertretbaren Rahmen liegen, sowie alle Anliegerstraßen und den Gotenring einigermaßen gleichmä- ßig belasten. Die Beschränkung des Lkw-Verkehrs mittels Beschilderung VZ 253 StVO „Verbot der 2 Durchfahrt“ würde keine tatsächliche Entlastung bringen, weil damit das grundsätzliche Problem der eingeschränkten Verkehrsanbindung an die Östliche Zubringerstraße und Zoobrücke nicht beseitigt wird. Eine Entlastung der Anliegerstraße von Lkw-Verkehr könnte sich erst dann ergeben, wenn die Ausfahrt aus der Deutzer Freiheit in die Kreuzung Gotenring/Deutz-Kalker- Straße/Justinianstraße auch für Geradeausverkehr freigegeben würde. Dies hätte aber erhebliche Einschränkungen für die Leistungsfähigkeit dieser signalisierten Kreuzung mit Auswirkungen auf das gesamte Deutzer Stra- ßennetz und ist daher nicht realisierbar. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei NRW zuständig. Sachstand 2017: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: Die Deutzer Freiheit ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt von Kraftfahrzeugen kann nur über die an- grenzenden Anliegerstraßen (Düppelstraße, Tempelstraße, Graf-Geßler-Straße, Luisenstraße) oder über den Gotenring erfolgen. Aus der Deutzer Freiheit darf auf den Gotenring nur nach rechts in Rich- tung Severinsbrücke abgebogen werden. Als Wendemöglichkeit auf dem Gotenring steht zur Zeit nur die Wendefahrt an der Suevenstraße zur Verfügung. Daher sind (z.B.) die Östliche Zubringerstraße oder die Zoobrücke nur über Umwege erreichbar. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung wird nur ein kleinerer Anteil der Lieferfahrzeuge aus der Deut- zer Freiheit die Düppelstraße nutzen können. Alle Lieferfahrzeuge, die Geschäfte auf der Deutzer Freiheit nach der Einmündung Düppelstraße andienen, werden die anderen Anliegerstraßen oder den Gotenring belasten. Ein Teil der Lieferfahrzeuge aus der Mathildenstraße wird die Düppelstraße zum Erreichen der Mindener Straße nutzen. In der Düppelstraße befindet sich zudem noch eine Ladezone für Anlieferungen. Gänzlich ausschließen lässt sich der Lieferverkehr daher nicht. Als Abkürzungsstrecke für den LKW- Verkehr bietet sich die Deutzer Freiheit und damit auch die Düppelstraße/ Karlstraße aber nicht an. Die Belastung mit LKW-Verkehr wird sich auf den tatsächlichen Anliegerlieferverkehr beschränken und in einem vertretbaren Rahmen liegen, sowie alle Anliegerstraßen und den Gotenring einigerma- ßen gleichmäßig belasten. Die Beschränkung des LKW-Verkehrs mittels Beschilderung Verbot der Durchfahrt (VZ 253 StVO) würde keine tatsächliche Entlastung bringen, weil damit dass grundsätzli- che Problem der eingeschränkten Verkehrsanbindung an die Östliche Zubringerstraße und Zoobrü- cke nicht beseitigt wird. Eine Entlastung der Anliegerstraßen von LKW-Verkehr könnte sich erst dann ergeben, wenn die Ausfahrt aus der Deutzer Freiheit in die Kreuzung Gotenring/Deutz-Kalker Straße Justinianstraße auch für Geradeausverkehr freigegeben würde. Dies würde aber erhebliche Ein- schränkungen für die Leistungsfähigkeit dieser signalisierten Kreuzung mit Auswirkungen auf das gesamte Deutzer Straßennetz bedeuten und ist daher nicht realisierbar. Die Düppelstraße und die Karlstraße sind Teil der Tempo-30 Zone Deutz. Die Verwaltung hat eine Geschwindigkeitsmessung in Auftrag geben und wird nach Vorliegen der Ergebnisse darüber berichten.“

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