2980/2025
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026
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Anlage 2: Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge
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Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes. Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Karnevalssession 2025/2026 die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 E UR. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Auflagen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter , etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu l eisten, eine Erhöhung der Teilnahmegebühren zu vermeiden. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Nippes. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für das Jahr 2026 beträgt 10.000 EUR. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge? Das Fördervolumen bemisst sich nach der Höhe der erwarteten Kosten für die Absicherung der Veedelszüge. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind alleine die Organisatoren der sechs Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes: • Nippeser Veedelszug (17.02.2025, Karnevalsdienstag) Organisator: KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. • Niehler Veedelszug (15.02.2025, Karnevalssonntag) Organisator: IG Niehler Karneval von 1965 e.V. • Longericher Veedelszug (15.02.2025, Karnevalssonntag) Organisator: KG Blau-Weiß Alt Lunke • Mauenheimer Veedelszug (15.02.2025, Karnevalssamstag) Organisator Karnevalsfreunde e.V. Köln „Mauenheimer Muschele“ • Longericher Pfarreizug (15.02.2025, Karnevalssamstag) Organisator: Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard • Riehler Veedelszug (15.02.2025, Karnevalssamstag) Organisator: Riehler Karnevalsfründe e.V. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 04.11.2025 bis zum 03.03.2026 Was ist förderfähig? Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Kosten förderfähig, die zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitäter, etc.) anfallen. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes im Bürgeramt Köln-Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln zu richten. Der Antrag muss folgende Positionen beinhalten: • Erwartete Teilnehmerzahl (geschätzt aus den Teilnehmerzahlen der letzten Jahre und den bereits vorliegenden Anmeldungen) • Aufstellung der Gesamtkosten • Aufstellung der Kosten für Sicherheit • Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) Anträge, die nicht alle Angaben enthalten und nicht unterschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Die Anträge auf Förderung der Veedelszüge müssen bis zum 03.11.2025 bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Nippes eingegangen sein Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Nippes. Die jeweilige Zuschusshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis zu den Sicherheitskosten aller Veedelszüge. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltsetzung ausgezahlt werden. Auf Grundlage der Entscheidung der Bezirksvertretung ergeht ein entsprechender Bescheid. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Der bzw. die Zuschussempfänger*in haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung einen kurzen Sachbericht vorzulegen. Es ist darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung erreicht worden ist. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis in Form einer Einzelauflistung der angefallenen Ausgaben für die Absicherung der Veedelszüge einzureichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden? Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn ein Veedelszug nicht stattgefunden hat. Die Zuschüsse können zurückgefordert werden, • wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt oder • im Förderantrag unwahre Angaben gemacht wurden.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2980/2025 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung: Die Anträge auf Bezuschussung müssen bis zum 03.11.2025 gestellt sein. Da die Bezirksver- tretung Nippes das nächste Mal erst am 04.11.2025 tagt, muss eine Dringlichkeitsentschei- dung eingeholt werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes und beschließt das als Anlage beiliegende Förderprogramm zur Sicherung der Vee- delszüge im Stadtbezirk Nippes für das Jahr 2026. Alternative: Die Bezirksvertretung unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes nicht. ☐ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Session 2025/2026 die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 EUR. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Aufla- gen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung der Teilnehmergebühren zu vermeiden. Die Durchführung eines Veedelzuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert (3.000 EUR von 10.000 EUR). Der darüber hinaus gehende Zuschuss wird auf Grundlage einer prozentualen Aufteilung der verbleibenden Mittel in Höhe von 7.000 EUR anhand der erwarteten Kosten zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sa- nitäter etc.) berechnet. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2980/2025
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 12:23