V/0331/2005
Bebauungsplan Nr. 498: Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 498: Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich nördlich des Gewerbegebietes am Nottulner Landweg im Stadtteil Roxel ist ge- mäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Roxel, Flur 36, Flurstücke 178, 306 Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den vorstehenden Beschlussvor- schlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Im Stadtteil Roxel konzentriert sich die gewerbliche Bebauung westlich der Autobahn (BAB 1) auf das Gewerbegebiet am Nottulner Landweg, dessen Entwicklung vornehmlich in südlicher, gering- fügig als "Erschließung in zweiter Reihe" auch in nördlicher Richtung vorgesehen ist. Auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen am nördlichen Gebietsrand dieses Gewerbege- bietes besteht ein Ansiedlungsinteresse mehrerer Gewerbebetriebe die Wohnen und Arbeiten kombinieren und einen geringen Emissionsgrad haben werden. Vorlagen-Nr.: V/0331/2005 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 28.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die verkehrliche Anbindung des Planbereiches kann über die im Bebauungsplan Nr. 273 Teilab- schnitt II: Gewerbegebiet - Am Nottulner Landweg ausgewiesene private Stichstraße zwischen den Grundstücken Nottulner Landweg 86 und 90 erfolgen. Diese Verkehrsfläche soll als öffentliche Verkehrsfläche neu festgesetzt und nach Norden ins Gebiet verlängert werden. Als Option zur Verknüpfung des gesamten Bereiches Nottulner Landweg mit dem Baugebiet südlich der Piener- sallee sowie dem zukünftigen Bahnhaltepunkt Roxel soll eine fußläufige öffentliche Wegeverbin- dung zur Nordgrenze des Plangebietes entstehen. Die nördliche Plangrenze stellt das Fließgewässer Nr. 332.4000.400 dar, dessen gewässerbeglei- tender Niederungsraum als trennendes Element zwischen Wohnen und Gewerbe erhalten und gestärkt werden soll. Des weiteren soll ein Ortsbild prägender Baum erhalten und in eine öffentli- che Grünfläche integriert werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Anlage - Plan
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Anlage zur Vorlage Nr. 331/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 498 (amtlicher Umring) amtlich
- Nottulner Landweg 86
Bebauungsplan Nr. 498
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0331/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37