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V/0331/2005

Bebauungsplan Nr. 498: Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld

Vorlage 27.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 32.2.3

Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

2808 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 498: Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich nördlich des Gewerbegebietes am Nottulner Landweg im Stadtteil Roxel ist ge-
mäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Be-
bauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Roxel,  
Flur 36, Flurstücke 178, 306 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den vorstehenden Beschlussvor-
schlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Im Stadtteil Roxel konzentriert sich die gewerbliche Bebauung westlich der Autobahn (BAB 1) auf 
das Gewerbegebiet am Nottulner Landweg, dessen Entwicklung vornehmlich in südlicher, gering-
fügig als "Erschließung in zweiter Reihe" auch in nördlicher Richtung vorgesehen ist. 
 
Auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen am nördlichen Gebietsrand dieses Gewerbege-
bietes besteht ein Ansiedlungsinteresse mehrerer Gewerbebetriebe die Wohnen und Arbeiten 
kombinieren und einen geringen Emissionsgrad haben werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0331/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Die verkehrliche Anbindung des Planbereiches kann über die im Bebauungsplan Nr. 273 Teilab-
schnitt II: Gewerbegebiet - Am Nottulner Landweg ausgewiesene private Stichstraße zwischen den 
Grundstücken Nottulner Landweg 86 und 90 erfolgen. Diese Verkehrsfläche soll als öffentliche 
Verkehrsfläche neu festgesetzt und nach Norden ins Gebiet verlängert werden. Als Option zur 
Verknüpfung des gesamten Bereiches Nottulner Landweg mit dem Baugebiet südlich der Piener-
sallee sowie dem zukünftigen Bahnhaltepunkt Roxel soll eine fußläufige öffentliche Wegeverbin-
dung zur Nordgrenze des Plangebietes entstehen. 
 
Die nördliche Plangrenze stellt das Fließgewässer Nr. 332.4000.400 dar, dessen gewässerbeglei-
tender Niederungsraum als trennendes Element zwischen Wohnen und Gewerbe erhalten und 
gestärkt werden soll. Des weiteren soll ein Ortsbild prägender Baum erhalten und in eine öffentli-
che Grünfläche integriert werden.  
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Anlage - Plan

31 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 331/2005

Beratungsverlauf (4)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 33.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 32.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 498 (amtlicher Umring) amtlich
  • Nottulner Landweg 86

Bebauungsplan Nr. 498

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet nördlich Nottulner Landweg / Edelkampsfeld

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0331/2005
Typ
Vorlage
Datum
27.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37