TOP 3: Verbesserung der Situation am Ebertplatz, 3609/2017
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1902/2017 vom 19.12.2017
Stand: Am 18.12.2017 im Gremium „Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)“ ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Wählergruppe GUT An die Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales und an die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz Herrn Bernd Petelkau Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.12.2017 AN/1902/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.12.2017 TOP 3: Verbesserung der Situation am Ebertplatz, 3609/2017 Sehr geehrter Herr Petelkau, sehr geehrter Herr Hupke, die Antragsteller bitten Sie folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung „Verbesserung der Situation am Ebertplatz“, 3609/2017, in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung des AVR und der BV 1 am 18.12.2017 aufzunehmen: Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Ziffer 3 wird wie folgt ersetzt: Die bauliche Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes nicht weiter zu verfolgen. Begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit werden fortgesetzt. Dies beinhaltet die Fortführung der intensiven Reinigung der Platzflächen durch die AWB, die regelmäßige tägliche Präsens und Kontrolle zu unterschiedlichen Tages und Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, die Prüfung eines unterstützenden Personaleinsatzes der KGAB, - 2 - die Etablierung eines „Streetworkpoints“ am Ebertplatz als niederschwelliges und un- terstützendes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene. Ziffer 4 wird wie folgt ersetzt: Durch eine dauerhafte Belebung des Platzes soll die Aufenthaltsqualität insgesamt erhöht werden. Dies soll im Wesentlichen durch kulturelle und gastronomische Aktivitäten als Zwi- schennutzung geschehen. Diese Zwischennutzung erfolgt bis zum Beginn der baulichen Umgestaltung des Ebertplatzes und der angrenzenden Räume, die auf Basis eines städte- baulichen Planungsergebnisses (vgl. Masterplan Innenstadt) erfolgen soll. Die Verwaltung wird mit der Realisierung eines Zwischennutzungskonzepts beauftragt, dass einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplans den Ratsgremien so rechtzeitig vorge- legt wird, dass eine Beschlussfassung im Rat am 20.03.2018 erfolgen kann und die Be- schlussvorlage vorher von der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz und den Ausschüssen Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, Stadtentwicklung sowie Kunst und Kultur vorberaten werden kann. Dieses Zwischennutzungskonzept wird mit folgenden Maßgaben erstellt: Zu Entwicklung des Zwischenkonzepts wird insbesondere die Kooperation mit den Betreibern der Kunsträume (Brunnen e.V., Labor) und den am Ebertplatz ansässigen Gastronomiebetrieben gesucht. Die Ebertplatzpassage (Unterführung) sowie auch der Platz sollen für kulturelle Aktivi- täten und Veranstaltungen genutzt werden können und die dafür notwendigen Ge- nehmigungen unbürokratisch erteilt werden. Die Mietverträge mit den Betreibern der Kunsträume, sowie mit Gastronomie- und Gewerbetreibenden werden fortgeführt. Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Rolltreppen zum Eigelstein und zur Neusserstraße sowie für die Wiederinbetriebnahme der „Wasserkinetischen Plastik“ (Brunnen) des Kölner Künstlers Wolfgang Göddertz werden ermittelt und dem Rat ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Geschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Wählergruppe GUT
Beratungsverlauf
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18.12.2017 zuletzt
TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen -
18.12.2017
TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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