2021/0076
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur Offenlage)
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Punkt 3: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2021/0076) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA/WGD
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Anlage 2
Östliche Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße -
Begründung
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
Mai 2021
Bearbeitung:
Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 2
Teil A: Städtebauliche Begründung
1. Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerfordernis .................................................... 3
2. Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ...................... 3
3. Verfahren zur Teilaufhebung .......................................................................... ................ 3
4. Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich der Teilaufhebung .................... 5
5. Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 6
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 .................................... 6
5.2 Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 6
5.3 Landschaftsplan ................................................................................................................ 7
5.4 Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im Westen ............................................... 8
5.5 Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebung (ehem. EAD-Gelände und
denkmalgeschützte Gesamtanlage) ................................................................................... 9
6. Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 ................................................................................... ................. 10
6.1 Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6.4 ...................................................... 10
6.2 Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalgeschützes Ensemble
Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilauf hebung ........................................ 12
6.2.1 Schutzausweisung ............................................................................................. 13
6.2.2 Verkehrliche Erschließung ................................................................................. 13
6.2.3 Schallimmissionen ............................................................................................. 13
6.2.4 Grün- und Freiflächen ........................................................................................ 14
7. Ziele der östlichen Teilaufhebung .................................................................... ............ 14
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ........... 14
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung......................................... 16
10. Regelungen des Kaufvertrags .......................................................................... ............ 16
11. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen ......................................... 17
Teil B: Umweltbericht
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 3
1. Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerforderni s
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des seit 1 971 rechtskräftigen Bebauungs-
plans W 6 – Niersteiner Straße – ist erforderlich, weil die Festsetzungen über das Maß
der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos geworden
sind bzw. bereits überplant wurden und die Festsetz ung über die Art der baulichen
Nutzung „Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der
Standort der technischen Ämter in der Bessunger Str aße soll zukünftig aufgegeben
werden.
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgel ändes des Eigenbetriebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplan
W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglich t, der in seinem Geltungsbereich
den Bebauungsplan W 6 überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkma lgeschützten Gesamtanlage
„Neue Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadth aus) zukünftig planungsrechtlich
nach § 34 BauGB beurteilt und macht so eine Nachnut zung auch für Wohnzwecke
möglich.
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt ge-
ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geän dert
durch Gesetz vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge -
ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu-
letzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.0 2.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt ge-
ändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021
(BGBl. I S. 540)
3. Verfahren zur Teilaufhebung
Das Aufhebungsverfahren zum östlichen Teilbereich d es Bebauungsplans W 6 erfolgt
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) i m Normalverfahren gemäß
§§ 2 ff BauGB.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 4
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 28.08.2019
und der öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 12.09.2019 wurde das
Aufhebungsverfahren für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 eingelei-
tet.
Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der östlichen Teilaufhe-
bung des Bebauungsplans W 6 erfolgte bereits im „Pa rallelverfahren“ zum Bebau-
ungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – gem. § 8 Abs. 3 BauGB
um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu ge-
währleisten. Die 12. Flächennutzungsplanänderung trat am 27.06.2018 in Kraft (siehe
Abb. 3).
Für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 ergeben sich zwei Bereiche,
der Bereich Nord, das ehemalige EAD-Gelände und der Bereich Süd, die denkmalge-
schützte Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kaserne“.
Das Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans W 6 erfolgt im Normalverfahren mit
Umweltprüfung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Für den Bereich Nord fand durch die Überplanung mit dem Bebauungsplan W 6.4 be-
reits eine Umweltprüfung und eine Eingriffs-/Ausgle ichsbilanzierung statt. Daher wird
für diesen Bereich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwiesen.
Im Teil B dieser Begründung liegt der Umweltbericht für den Bereich Süd, der denk-
malgeschützten Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kasern e“ (ehem. Techn. Stadthaus),
bei.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 5
4. Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich der Teil-
aufhebung
Das Gebiet der östlichen Teilaufhebung des Bebauung splans W 6 liegt im Südwesten
der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Bessu ngen. Der Geltungsbereich der
östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Ni ersteiner Straße – zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstr aße und Bessunger Straße (siehe
Abb. 1) hat eine Fläche von ca. 3,6 ha und wird in die beiden Bereiche Nord und Süd
geteilt.
Abb.1: Geltungsbereich der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 mit den Berei-
chen Nord und Süd (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 6
5. Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 2010
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennut-
zungsplan 2010 (RPS/Reg. FNP 2010) stellt die Fläch en im Geltungsbereich der Teil-
aufhebung des Bebauungsplans W 6 als Vorranggebiet Siedlung im Bestand dar. Die
geplante Nutzung ist mit dieser Darstellung konform.
Abb. 2: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Re gionalplans Südhessen 2010 / Regiona-
ler Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) mit grober Darstellung des Planungsgebietes (blau)
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010,
Ergänzung durch Wissenschaftsstadt Darmstadt
Derzeit erfolgt die Neufassung des Regionalplans Sü dhessen / Regionalen Flächen-
nutzungsplans 2020. Der Entwurf des Regionalplans S üdhessen / Regionalen Flä-
chennutzungsplans 2020 stellt weiterhin die Fläche des Plangebiets als Vorranggebiet
Siedlung im Bestand dar.
5.2 Flächennutzungsplan
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, die im P arallelverfahren zum Bebau-
ungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens - durchgeführt wurde, umfasst das
ehemalige EAD-Betriebsgelände sowie das Areal des ehem. Technischen Stadthauses
Bessunger Straße. Die Flächendarstellung des Fläche nnutzungsplans wurde von ge-
mischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in Wohnb aufläche geändert. Die nach-
richtliche Übernahme „Kulturdenkmale (Gesamtanlage) “ im Bereich des Technischen
Stadthauses bleibt erhalten.
Die 12. Flächennutzungsplanänderung trat am 27.06.2018 in Kraft. Sie stellt das Plan-
gebiet als Wohnbaufläche dar (siehe Abb. 3).
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 7
Abb. 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wis senschaftsstadt Darmstadt 2006 mit
12. Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbe reich der Teilaufhebung des Bebau-
ungsplans W 6 (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
5.3 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 2004 wird das Planungs-
gebiet als stark versiegelte Baufläche und als Biot opergänzungsfläche bezeichnet.
Durch die hohe Versiegelung hat die Fläche eine sta rk eingeschränkte ökologische
Bedeutung. Im gesamtstädtischen Biotopverbundnetz haben Bauflächen mit einem ho-
hen Freiflächenanteil eine wichtige Biotopfunktion, daher sind vorrangig neue Biotope
zu schaffen. Der Landschaftsplan nennt hierzu folgende Maßnahmen:
- Neuschaffung von Grünflächen u.a. in Baulücken u nd auf Parkplätzen
- Erhalt vorhandener Grünflächen
- Entsiegelung und Vermeidung neuer Versiegelungen
- Erhalt von Wildkräutern.
Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 (ehem . EAD Gelände) wurde eine
signifikante Erhöhung des Grünflächenanteils im Bereich Nord ermöglicht.
Durch die vorliegende Teilaufhebung W 6 werden auch keine umfangreichen Versiege-
lungsmaßnahmen im Bereich Süd, der denkmalgeschützt en Gesamtanlage, ermög-
licht.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 8
5.4 Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im We sten
Abb. 4: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße – (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – (siehe
Abb. 4) wurde in der Vergangenheit bereits im westl ichen Teilbereich durch den Be-
bauungsplan W 6.2 - Ingelheimer Straße / Niersteine r Straße - (rechtskräftig seit
27.08.1985) und seiner Teiländerung durch Bebauungs plan W 6.2.1 – Wendeplatz
Ingelheimer Straße – (rechtskräftig seit 16.12.1986) überplant (siehe Abb. 5).
Eine Aufhebung des westlichen Teilbereichs des Beba uungsplans W 6 wird aufgrund
der realisierten Bebauung daher für nicht notwendig erachtet.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 9
Abb. 5: Bebauungsplan W 6 mit seinen Überplanungen durch die rechtskräftigen Bebauungs-
pläne W 6.2, W 6.2.1 und W 6.4 (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
5.5 Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebun g (ehem. EAD-Gelände und
denkmalgeschützte Gesamtanlage)
Im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 ist eine Umstrukturierung erfolgt, die
durch die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetriebs
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) f ür Wohnzwecke mit dem Be-
bauungsplan W 6.4 begann und nun durch die Standort aufgabe des Technischen
Stadthauses Bessunger Straße und die Teilaufhebung weitergeführt wird.
Um im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles eine Nachnutzung auf Basis des
§ 34 BauGB für andere Nutzungsarten als die im Bebauungsplan W 6 festgesetzten zu
ermöglichen, ist die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 erforderlich.
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße im No rden verblieb nach der Überpla-
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 als Restfläche „ öffentliche Straßenverkehrsflä-
che“ des Bebauungsplans W 6, die ebenfalls förmlich aufgehoben werden soll. Sie wird
weiterhin als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (siehe Abb. 5).
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 10
6. Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östli chen Teil-
aufhebung des Bebauungsplans W 6
6.1 Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6 .4
Ursprünglich setzte der Bebauungsplan W 6 im Norden der Teilaufhebung ein Sonder-
gebiet mit Gemeinbedarfsfläche fest. Das Maß der ba ulichen Nutzung wurde mit einer
GRZ 0,4 und GFZ 0,7 festgesetzt. Die Baugrenzen ver liefen nahezu an der Grund-
stücksgrenze.
Abb. 6: Teilauszug des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße – (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 11
Das ehemalige städtische Grundstück wurde zuvor als Betriebsgelände des Eigenbe-
triebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) genutzt. Mit der Verlegung
des Betriebsgeländes in den Sensfelder Weg wurde di e Wiedernutzbarmachung des
Grundstücks für Wohnzwecke ermöglicht.
Aus einem konkurrierenden Verfahren ging das städte bauliche Bebauungskonzept
hervor. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzeptes, einer aufgelockerten Wohn-
bebauung mit mehrgeschossigen Quer- und Längsriegeln, ruhigem und begrüntem In-
nenbereich mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten und einem breiten Angebot an
kleinen und großen Wohnungen, wurde der Bebauungsplan W 6.4 erarbeitet.
Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages vom 21. Juli 2016 wurden die wesentlichen
städtebaulichen Vorgaben gesichert, sowie die Verpf lichtung, insgesamt 15 % der auf
dem Kaufgrundstück zu errichtenden Wohneinheiten als sozial geförderte Wohnungen
vorzusehen.
Der seit 30.06.2018 rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer
Gartens - (Abb. 7) überplant den Bebauungsplan W 6 in seinem Geltungsbereich.
Abb. 7: Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 (ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Für den Bereich des Bebauungsplans W 6.4 wurden inz wischen Baugenehmigungen
erteilt. Die Wohnbebauung wird derzeit errichtet.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 12
Im Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – sind sämtliche
Belange in Bezug auf Natur- und Umweltschutz, Arten schutz, Bodenschutz und Bo-
dendenkmale bereits in der Planung berücksichtigt w orden. Daher erfolgt hier für den
Bereich Nord der Teilaufhebung ein Verweis auf den rechtskräftigen Bebauungsplan
W 6.4 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht.
6.2 Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalges chützes Ensemble
Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilaufhebung
Im Bereich Süd der Teilaufhebung, im Gebiet des den kmalgeschützten Ensembles,
setzt der seit 1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art
der Nutzung als Sondergebiet mit Gemeinbedarfsfläch e für Verwaltung fest. Dabei
wurde ein langes Baufeld mit zwei Vollgeschossen und ein großes rechteckiges mit bis
zu 14 Geschossen festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wurde damals die planungs-
rechtliche Voraussetzung für ein Gebäude für die Stadtbauverwaltung geschaffen (sie-
he Abb. 8). Ein großer Teil der heute unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wurde
als Fläche für Stellplätze überplant. Die Planung wurde aber in dieser Form nie umge-
setzt.
Abb. 8: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne
(ohne Maßstab)
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 13
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwi-
schen 1986 und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmalto pographie) unter Denkmal-
schutz gestellt. Aufgrund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die
Einfriedungen und Freiflächen zu erhalten.
Eine Planverwirklichung des Bebauungsplans W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht
mehr möglich. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbauba-
ren Grundstücksfläche sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden.
Die Art der baulichen Nutzung „Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr
weiterverfolgt, da die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen und das
Gelände bis spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung
für andere Nutzungsarten zu ermöglichen ist eine Te ilaufhebung des Bebauungsplans
W 6 erforderlich.
6.2.1 Schutzausweisung
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage umfasst die fünf ehemaligen Wohn- bzw.
Mannschaftsgebäude, das Kasino (ehem. TAP) mit Innenhof und die das Kasernenge-
viert umgebende Einfriedung.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen
und Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen wie Umges taltung und Instandsetzung
am Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern e ine Genehmigung durch die
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Die Umnutzung darf den kulturgeschichtlichen Wert d es Ensembles nicht nachteilig
verändern. Die notwendigen Sanierungsarbeiten an de n Gebäuden finden in Abstim-
mung mit der Denkmalschutzbehörde statt.
6.2.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist durc h die umliegenden Straßen (Bes-
sunger Straße, Niersteiner Straße und Kattreinstraß e) gesichert. Eine Anbindung an
den ÖPNV ist an mehreren Punkten mittels verschiede ner Verkehrsträger vorhanden.
So befinden sich in fußläufiger Nähe der Südbahnhof , die Straßenbahnhaltestelle
„Bessunger Straße“ mit den Linien 1, 6, 7 und 8 in der Heidelberger Straße sowie die
Bushaltestelle „Fliederberg“ in der Eschollbrücker Straße, die von der Buslinie H ange-
steuert wird.
Die Teilaufhebung hat keine wesentlichen Auswirkung en auf die Erschließungssituati-
on.
Eventuell erforderlicher Stellplatzbedarf kann zukü nftig im Bereich des ehemaligen
EAD-Kantinengebäudes bzw. des ehemaligen Blocks G d er Bauverwaltung in einer
dort gemäß Bebauungsplan W 6.4 zulässigen Tiefgarage nachgewiesen werden.
6.2.3 Schallimmissionen
Durch die Neubebauung des ehemaligen EAD Geländes im nördlichen Teil mit Wohn-
bebauung sind für den südlichen Teil keine relevanten Schallimmissionen zu erwarten,
insbesondere da die Wohnbebauung an der Ingelheimer Straße / Kattreinstraße eine
abschirmende Wirkung bzgl. des Verkehrslärms vom st ark befahrenen Groß-Gerauer
Weg bedeutet.
Die Teilaufhebung hat keine wesentlichen Auswirkung en auf die Schallimmissionen.
Aufgrund des § 34 BauGB sind nur Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesent-
lich stören.
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen gerechnet, da zukünftig der Be-
sucherverkehr zu den Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der
derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. das Er fordernis von Schallschutzmaß-
nahmen gemäß DIN 4109 im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 14
6.2.4 Grün- und Freiflächen
Über 80 % des Südteils der Teilaufhebung sind heute überbaut, versiegelt oder vegeta-
tionsfrei. Die übrigen knapp 20 % der Fläche setzen sich aus baumüberstandenen
Wiesen, Hecken und Gebüschen sowie einem Hausgarten zusammen.
Insbesondere im Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen heimische Bäu-
me. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7 und 16 m hoch und hat einen hohen Wert
für die Tier- und Pflanzenwelt.
Da die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere
Bebauung zulässig ist, kann und soll der bestehende Baumbestand erhalten werden.
Im Rahmen der bei Umnutzungen erforderlichen Baugen ehmigungsverfahren soll auf
weitere Entsiegelungen und einen größeren Anteil an Grünflächen hingewirkt werden.
Insgesamt kann daher mit mehr Niederschlagswasserversickerung und mit einer Erhö-
hung der Grundwasserneubildung gerechnet werden.
Die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bislan g vollversiegelten Hoffläche kann
lokal zu einer Verbesserung der Klimaverhältnisse beitragen.
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im I nnenbereich folgt im besonderen
Maße dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umg angs mit Grund und Bo-
den gemäß § 1a Abs. 2 BauGB.
7. Ziele der östlichen Teilaufhebung
Das Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes wurde zwar d urch den seit 30.06.2018
rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 bereits überpla nt. Um bei eventuellem Wegfall
dieses Bebauungsplans nicht wieder den dann wieder geltenden Bebauungsplan W 6
anwenden zu müssen, wird auch dieser Bereich Nord m it der Teilaufhebung des Be-
bauungsplans W 6 förmlich aufgehoben.
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsflä-
che“ im Bebauungsplan W 6 festgesetzt ist, verblieb als Restfläche nach der Überpla-
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 und soll ebenfalls förmlich aufgehoben werden,
damit diese Restfläche des Bebauungsplans W 6 gleichfalls entfällt. Sie wird weiterhin
als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 5).
Durch die Aufhebung im Bereich Süd wird dieser zukünftig planungsrechtlich nach § 34
BauGB beurteilt. Dadurch sind alle Nutzungen, die sich in die nähere Umgebung einfü-
gen, zulässig. Die Eigenart der näheren Umgebung wird als Wohngebiet eingestuft, so
dass zukünftig u.a. auch Wohnnutzung in den denkmal geschützten Gebäuden reali-
siert werden kann. Die teilweise noch bestehende Nutzung durch die Verwaltung (eini-
ge wenige städtische Ämter) kann im Rahmen des § 34 BauGB auch weitergeführt
werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige Nutzung
gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.
Nach der Teilaufhebung für den östlichen Teilbereic h des Bebauungsplans W 6 wird
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung
des § 34 BauGB sowie durch den Denkmalschutz (vgl. Ziff. 6.2.1) gesichert, so dass es
keiner weiteren Planaufstellung bedarf.
Darüber hinaus sollen bei Veräußerung des Gebiets der denkmalgeschützten Ge-
samtanlage im Kaufvertrag weitere Ziele verbindlich geregelt werden (siehe Kap. 10).
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Das Artenschutzgutachten des Bebauungsplans W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gar-
tens – im Bereich Nord aus dem Jahr 2017 gibt erste Anhaltspunkte für das Vorkom-
men geschützter Arten. Im Rahmen der zugehörigen bi ologischen Bestandserfassung
wurde auch der Innenhof des Technischen Stadthauses und der Gebäudebestand von
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 15
der Hofseite aus betrachtet, mit dem Fazit, dass be sonders mit an Gebäuden brüten-
den und/oder lebenden Arten hier zu rechnen ist.
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 – Nie rsteiner Straße – wurden für
den Bereich Süd noch genauere Untersuchungen der Fauna und Flora im Rahmen ei-
nes artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zur Offenlage erstellt.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag von Dr. Franz (Nov. 2020) für den Bereich Süd
liegt nun zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vor. Das Gutachten klärt
die Frage, ob artenschutzrechtlich relevante Arten im Teilaufhebungsbereich vorhan-
den sind, inwieweit durch die zu erwartenden Baumaß nahmen an den Gebäuden und
auf den Freiflächen die Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatschG
berührt sein könnten und wie mögliche Konflikte mit dem Artenschutz ggf. zu lösen
sind.
Der Prüfumfang umfasst vorrangig die europäisch ges chützten Arten nach Anhang IV
der FFH-RL und die europäischen Vogelarten nach der VS-RL.
Bei den durchgeführten Untersuchungen wurden Aktivi täten von insgesamt drei Fle-
dermausarten ermittelt und zwar Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und eine wei-
tere nicht sicher bestimmte Art (cf. Großes Mausohr). Weder Wochenstuben noch Win-
terquartieren konnten an und in den Gebäuden nachgewiesen werden, gleichwohl wird
vom Gutachter für die Gebäude ein sehr hohes Potenz ial für Quartiere von spaltenbe-
wohnenden Fledermausarten (Zwergfledermaus, Mückenfledermaus etc.) wie auch für
gebäudebesiedelnde Vogelarten (Hausrotschwanz, Mauersegler) attestiert.
Insgesamt wurden 13 Vogelarten auf dem Gelände nachgewiesen, von denen fünf Ar-
ten (Ringeltaube, Buchfink, Kohlmeise, Hausrotschwanz und Amsel) im Gebiet brüten.
Die übrigen Arten (z.B. Mauersegler, Stieglitz, Star, Türkentaube) treten nur als Gäste
oder überfliegend auf.
Weitere artenschutzrechtlich relevante Tierarten konnten nicht nachgewiesen werden.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbes tände gem. § 44 BNatSchG mög-
lich, die Vermeidungs- und/oder CEF-Maßnahmen erfordern. Die nachgewiesenen ge-
bäudebesiedelnden Arten können durch Arbeiten an de n Gebäuden getötet, gestört
oder verletzt werden, ihre Fortpflanzungs- oder Ruh estätten können beschädigt oder
zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG).
Die Planung führt jedoch nicht zu Tatbeständen des § 44 BNatSchG, wenn die nach-
folgend genannten Vermeidungs-, Schutz- und funktio nalen Ausgleichsmaßnahmen
berücksichtigt werden.
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind gem. artenschutz rechtlichen Fachbeitrag
(FRANZ 2020) erforderlich:
Durch die Rodung von Bäumen und Gehölzen in dem Ze itraum gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG vom 1.10. bis 28.02. können Tötungen und V erletzungen an Jungvö-
geln und Eiern vermieden werden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit
rechtzeitig ausweichen.
Etwaige Baumhöhlen sind vor der Rodung durch Sachv erständige auf die Anwe-
senheit von Fledermäusen zu kontrollieren und zu ve rschließen. Befinden sich
Fledermäuse in einer Höhle, sind das Verschließen u nd die Rodung zu verschie-
ben bis sie die Höhle verlassen haben. Durch die Ro dung in der gemäß § 39
Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vo rgeschriebenen Zeit vom
1.10. bis 28.02. kann das Risiko für Fledermäuse zu sätzlich verringert werden, da
dann die Fortpflanzungszeit vorüber ist bzw. die me isten Arten sich in ihren Win-
terquartieren außerhalb des Eingriffsbereiches befinden.
Wesentliche Abbruch- oder Umbaumaßnahmen in den Da chbereichen sollten aus
Gründen des Vogel- und Fledermausschutzes möglichst im Zeitraum vom 01. Ok-
tober bis zum 28. Februar vorgenommen werden. Ganzj ährig sind die Gebäude
vor Beginn der Arbeiten aktuell auf Vorkommen gesch ützter Arten zu überprüfen.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 16
Sind geschützte Tierarten vorhanden, so sind in Abs timmung mit der Unteren Na-
turschutzbehörde geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
Bei der Verwendung von spiegelnden Oberflächen und Glaselementen von mehr
als 5 m² Flächengröße, bei Eckverglasung auch wenig er als 5 m², sind geeignete
Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag zu treffen, zum Beispiel eine klein-
teilige Untergliederung der Flächen, Einarbeiten oder Aufbringen von Punktrastern,
Streifen oder sonstigen Mustern mit einer Bedeckung von mindestens 25 % oder
die Verwendung von halbtransparentem oder geripptem Glas.
Weiterhin sind Maßnahmen zum funktionalen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) als Ersatz
für Verluste von Fledermaus-Sommerquartieren in den Gebäuden erforderlich:
Dazu sind an der Außenfassade der sechs Bestandsge bäude oder an benachbar-
ten Gebäuden Fledermauskästen aufzuhängen bzw. in d ie Fassade einzubauen.
Pro Gebäude wird eine Zahl von mindestens 4 Ersatzq uartieren vorgeschlagen.
Dabei sind Kästen für spaltenbewohnende Fledermausarten sowie Kästen für höh-
lenbesiedelnde Fledermäuse vorzusehen. Die Maßnahme ist vorlaufend durchzu-
führen (CEF-Maßnahme). Das heißt, bevor die Baumaßnahmen an einem Gebäu-
de beginnen ist sicherzustellen, dass die entsprech enden Fledermauskästen an
einem benachbarten Gebäude zur Verfügung stehen. Di e Quartierangebote sind
dauerhaft zu unterhalten. Sie sind jährlich zu kontrollieren, zu reinigen und bei Be-
darf zu ersetzen.
Weiterhin werden folgende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität
im Gebiet vorgeschlagen:
Der vorhandene Baumbestand sollte so weit wie mögl ich erhalten werden. Wäh-
rend der Durchführung von Bauarbeiten sind die Bäum e im Wurzel- und Kronen-
bereich vor Beschädigung zu schützen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten sind für die Außen-
beleuchtung ausschließlich Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von bis zu 3.000
Kelvin (warm-weiße Lichtfarbe) zulässig. Es sind vollständig gekapselte Leuchten-
gehäuse zu verwenden, die ihr Licht abgeschirmt in den unteren Halbraum emittie-
ren.
Als Maßnahmen zur Förderung gebäudebesiedelnder Vo gelarten sind an den Au-
ßenfassaden der Bestandsgebäude spezifische Nistkästen für Mauersegler, Mehl-
schwalbe, Haussperling und Turmfalke aufzuhängen od er in die Fassade einzu-
bauen. Für den Turmfalken ist ein Kasten für eines der Gebäude A-D oder F vor-
zusehen. Für die übrigen Arten wird eine Zahl von 2 Nistkästen pro Art und pro
Gebäude vorgeschlagen.
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen nach der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) ergibt durch die Umset zung der Teilaufhebung Be-
reich Süd einen Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenordnung von rund
20.800 Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich d es Eingriffs innerhalb des Gel-
tungsbereiches gegeben ist. Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht (Teil B
der Begründung).
10. Regelungen des Kaufvertrags
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die künftige Nutzung der Flächen
sind bei Veräußerung in einem Kaufvertrag über die südliche Teilfläche (ehem. Techni-
sche Stadthaus) zu verankern. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen zur sozi-
algerechten Bodennutzung (gem. den „Grundsätzen der sozialgerechten Bodennut-
zung in Darmstadt (SoBoDA)“) sowie Regelungen zur Grün- und Freiflächengestaltung,
zur Erhaltung des Baumbestandes, zu Maßnahmen zum S chutz und zum Erhalt der
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Offenlage Seite 17
Biodiversität, zu artenschutzrechtlichen Vermeidung s-, Schutz- und Ausgleichsmaß-
nahmen, zum Klimaschutz, zum Mobilitätskonzept, zu wasserwirtschaftlichen Belangen
und Belangen der Bergaufsicht (Erdwärmefeld), die V erpflichtung zur Einhaltung der
technischen Richtlinien und des Mindestabstandes zu Versorgungsleitungen, die Ver-
pflichtung zur Kampfmittelsondierung bei bodeneingr eifenden Baumaßnahmen und
ggf. zur Altlastensanierung.
11. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundl agen
Für den Bereich Nord wird auf die Gutachten verwiesen, die im Bebauungsplanverfah-
ren W 6.4 angefertigt wurden.
Für die Teilaufhebung Bereich Süd (Technisches Stadthaus) wird auf den artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrag (Franz – Ökologie und Lands chaftsplanung, Darmstadt) vom
November 2020, verwiesen. Weitere Gutachten sind fü r die Teilaufhebung nicht erfor-
derlich.
Bearbeitung:
Alexander von Küchler
Kerstin Röcker
Redaktionell geändert:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Aktualisiert am 22.01.2021, redaktionell 30.03.2021 u 31.05.2021_
Hamburger Allee 45
D-60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 95 29 64 - 0
Telefax: 069 - 95 29 64 - 99
E–Mail: mail@pgnu.de
www.pgnu.de
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 – Niersteiner Straße –
Teil B: Umweltbericht
Teilbereich Süd (Technisches Stadthaus)
Projekt – Nr.: L 16-09
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Mina-Rees-Straße 12 – Stadthaus West
64295 Darmstadt
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Bauleitplanung ..................................................................................... 6
1.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des rechtskräftigen Bauungsplanes W 6 ................................................ 6
1.1.2 Bestandaufnahme der heutigen Nutzung ......................................................................................... 6
1.1.2.1 Denkmalschutz ...................................................................................................................... 7
1.1.3 Zukünftige Nutzung ........................................................................................................................... 8
1.2 In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes....................... 8
2 Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Prognose bei Durchführung der Planung .......................................... 10
2.1.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen
ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt ................................................................. 10
2.1.1.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................................................. 10
2.1.1.2 Boden .................................................................................................................................. 15
2.1.1.3 Wasser ................................................................................................................................. 16
2.1.1.3.1 Grundwasser .................................................................................................................. 16
2.1.1.3.2 Oberflächengewässer .................................................................................................... 17
2.1.1.4 Klima und Luft ..................................................................................................................... 17
2.1.1.5 Landschafts- und Ortsbild .................................................................................................... 18
2.1.2 Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete .............................................. 19
2.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt ........................................................................................................................................ 19
2.1.3.1 Lärm ..................................................................................................................................... 19
2.1.3.2 Luftschadstoffe .................................................................................................................... 20
2.1.3.3 Verkehr ................................................................................................................................ 20
2.1.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................... 21
2.1.5 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ............... 21
2.1.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie ................. 22
2.1.7 Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen (insb. Wasser-, Abfall- und
Immissionsschutzrecht) ................................................................................................................... 22
2.1.8 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach
europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung verbindlich festgelegt sind....................... 24
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen ................................................................................... 24
2.1.10 Bodenschutzklausel nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ................................................................ 24
2.1.11 Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. § 1 a Abs. 3
BauGB........................................................................................................................................ 25
2.1.12 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH-
und Vogelschutzgebieten gem. § 1a Abs. 4 BauGB................................................................... 26
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2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................... 26
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ..................................................... 26
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................................. 27
3 Zusätzliche Angaben ..................................................................................................................................... 28
3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren, Kenntnislücken .............................. 28
3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ...................................................................... 28
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ....................................................................................... 28
4 Quellenverzeichnis ....................................................................................................................................... 31
4.1 Plananlage ........................................................................................................................................... 32
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Planungsgebiet (Teilbereich Nord und Süd) im Stadtgebiet (rot) ...................................................... 4
Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 .......................... 5
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 ................................ 5
Abbildung 4: Klimadaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://de.climate-data.org/location/2129/) ..... 18
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010); mit grober Darstellung
des Planungsgebietes (blau). ................................................................................................................................ 22
Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Inkraft seit
27.06.2018) (schwarzumrandet). .......................................................................................................................... 23
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich ................................. 7
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich ............ 11
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005 .................................................................................................... 20
Tabelle 4: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes . 25
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1 EINLEITUNG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine Umnutz ung der Flächen und Gebäude des ehemaligen Techni-
schen Stadthauses für Wohnungsnutzung ermöglichen. Das Gebiet des ehem. EAD Geländes nördlich wurde
bereits durch den Bebauungsplan W 6.4 überplant. Di e Teilaufhebung des W 6 betrifft auch diesen Bereic h
Nord, der jedoch durch die Umweltprüfung im Bauleit planverfahren des W 6.4 bereits ausreichend umwelt-
rechtlich betrachtet wurde. Daher wird hier lediglich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwie-
sen.
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwe sten der Stadt Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Nat ur-
räumlich liegt es im Griesheim-Weiterstädter Sand (225.9), einer Teileinheit der Hessischen Rheinebene (225).
Ziel ist das Gebäudeensemble des Technischen Stadth auses nach Verlagerung der dort angesiedelten techn i-
schen Ämter, zu Wohnzwecken umzunutzen. Zur Ermögli chung von Wohnnutzung in diesem Bereich soll ein
Aufhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbere ich des derzeit gültigen Bebauungsplans W6 – Nierst ei-
ner Straße durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung „Son-
dergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf – Ve rwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude (Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kaserne“) gem. § 34 BauGB aufgrund der
das Gebiet prägenden Nutzung von Wohnen ermöglicht.
Abbildung 1: Planungsgebiet (Teilbereich Nord und Süd) im Stadtgebiet (rot)
Quelle: Kartendaten 2017 GeoBasis-DE/BKG 2009, Google, URL: https://www.google.de/maps/@49.86771,8.6426135,14z, Aufruf
26.02.2017)
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Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
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1.1 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DER BAULEITPLANUNG
1.1.1 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES RECHTSKRÄFTIGEN BAU UNGSPLANES W 6
Der 1971 in Kraft getretene Bebauungsplan W 6 für d as Gebiet zwischen Ingelheimer Straße, Groß-Gerauer
Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße, weist für die Fläche des heutigen Technischen Stadthauses ei n
Sondergebiet für Behördenbauten der Stadtverwaltung aus, um dem damalig dringenden Raumbedarf ver-
schiedener Behörden Rechnung zu tragen.
Im Bebauungsplan W 6 wurde in der Sonderbaufläche d as bestehende Gebäudeensemble der „Neuen Artille-
rie-Kaserne“ dargestellt, welches von einer Umgrenz ungsmauer umschlossen ist. Außerhalb der auch heute
noch vorhandenen Mauer wurde Straßenverkehrsfläche dargestellt.
Es wurde in zentraler Lage des heutigen Planungsgeb ietes ein Baufeld ausgewiesen. Dieses Baufeld überp lant
den heutigen zentralen Parkplatz mit einem heute nicht mehr existenten einstöckigen Gebäude und das nördli-
che, mittige Gebäude. Es hätten drei punktuelle Hoc hhäuser gebaut werden dürfen, wovon eines mit vierz ehn
zulässigen Vollgeschossen im heutigen Planungsgebie t gelegen hätte. Die Gesamtanlage oder einzelne Geb äu-
de der „Neuen Artillerie-Kaserne“ waren bei Inkraft treten des Bebauungsplans W 6 noch nicht denkmalge-
schützt, daher wäre ein Abriss möglich gewesen.
Stellplätze wären für den Eigenbedarf und für Besuc her in hinreichender Zahl herzustellen gewesen. Sie wären
im Bereich der südlichen und östlichen Gebäude der Kaserne entstanden. Nur die beiden westlichen Gebäu de
wären erhalten geblieben.
Die im Planungsgebiet im Bereich des heute zentrale n Parkplatzes und an der Bessunger Straße dargestel lten
Bäume und ein Nadelbaum im Innenhof der Kaserne wur den nachrichtlich dargestellt, aber nicht zur Erhal tung
festgesetzt.
Für das Sondergebiet der Stadtverwaltung wurden für das Baufeld eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 u nd
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 festgesetzt. Gemäß der damals gültigen Baunutzungsverordnung vo n
1968 § 17 Abs. 7 sind für Sondergebiete eine maxima le Geschossflächenzahl von 2,4 und eine Baumassenza hl
von 9,0 vorgesehen. Eine Obergrenze für die Grundfl ächenzahl gibt es gemäß der Baunutzungsverordnung v on
1968 nicht.
1.1.2 BESTANDAUFNAHME DER HEUTIGEN NUTZUNG
Die "Neue Artillerie-Kaserne" wurde als Sitz versch iedener Ämter und Behörden genutzt (Technisches Sta dt-
haus). Der größte Teil der Ämter ist bereits an ein em anderen Standort angeordnet. In absehbarer Zeit sollen
auch die verbliebenen Ämter an einen anderen Stando rt umziehen. Auf dem nördlich angrenzenden ehemali-
gen EAD-Gelände entsteht zurzeit auf der Grundlage des B-Plans W 6.4 ein neues Wohnquartier.
Im Osten grenzt, durch die Kattreinstraße getrennt, Wohnbebauung mit dahinter liegenden Hausgärten an.
Nordwestlich des Planungsgebietes, zwischen Ingelhe imer Straße und der angrenzenden Niersteiner Straße ,
liegt eine kleine städtische Grünanlage, der Ingelh eimer Garten. Südlich derer befinden sich das Darms tädter
Gesundheitsamt und weitere Wohnbebauung.
Das Gebäudeensemble der „Neuen Artillerie-Kaserne“ ist bis auf ein einstöckiges Gebäude im Innenhof un d
einen Anbau am nördlichen, mittig gelegenen Gebäude erhalten. Die Freiflächen sind zum größten Teil mi t
Beton- und Natursteinpflaster versiegelt. Grünfläch en mit Pflanzungen aus Ziergehölzen befinden sich i m Ab-
standsstreifen zur Bessunger Straße und im südwestl ichen Grundstücksbereich in Form eines kleinen Frei zeit-
und Nutzgartens mit umlaufender Hainbuchenhecke. Der zentrale Parkplatz wird durch 24 weiße Rosskastanien
gerahmt. Diese stehen in Grünflächen, die mit Extensivrasen und Hainbuchenhecken bewachsen sind.
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Entlang der Bessunger Straße stehen dreizehn Straße nbäume (Ahorn und Linde). An der östlichen und west li-
chen Außenfassade des Ensembles wächst eine großflä chige Fassadenbegrünung aus Wildem Wein. Dieser
wächst ebenso am nordwestlichen Gebäude.
Anhand der Bestandskartierungen lässt sich eine Grundflächenzahl (GRZ II mit Berücksichtigung der Stellplätze,
Zufahrten und Zuwegungen) von 0,83 ermitteln. Die G RZ bezieht sich nur auf die zukünftige Wohnbaufläch e
innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplan-T eilaufhebung Bereich Süd. Er hat eine Fläche von 9. 341
m².
Wohnbaufläche 9.341 m²
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. mind. 1.597 m²
Gebäude max. 3.485 m², GRZ 0,37
Versiegelte Flächen max. 4.259 m², GRZ 0,46
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 7.744 m² (83 %)
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich Bereich S üd (Technisches Stadthaus) ergeben sich folgende Fl ä-
chenanteile:
Geltungsbereich 12.000 m²
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. 2.017 m²
Wohnbaufläche bebaut, versiegelt 7.744 m²
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m²
Summe versiegelte, bebaute Flächen 9.983 m² (83 %)
Die Bestandsaufnahme im Mai 2017 ergab folgende Flä chenanteile der Standard-Nutzungstypen gemäß hessi-
scher Kompensationsverordnung:
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich Bereich Süd (Technisches Stadthaus)
1.1.2.1 DENKMALSCHUTZ
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „ Neue Artillerie-Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im Wes-
ten der Stadt errichteten Wilhelminischen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf ehemaligen Wo hn-
bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innenhof un d die das Kasernengeviert umgebende Einfriedigung
(vgl. FRIES ET AL . 1994).
KV_Nr Standard Nutzungstyp m² %
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Zie rgehölze) 495 4,1
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend u.s.w., nicht auf Mit-
telstreifen) 80 0,7
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen ( Ortbeton, Asphalt) 1.511 12,6
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 4.987 41,6
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze, wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen deren Wasserabfluss
versickert wird
280 2,3
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3.485 29,0
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grüna nlagen 127 1,1
11.225 (B) Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Ber eich 1.035 8,6
Summe 12.000 100,00
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1.1.3 ZUKÜNFTIGE NUTZUNG
Nach der östlichen Teilaufhebung wird die städtebau liche Ordnung und Qualität für das südliche Gebiet durch
die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch den Denkmalschutz gesichert.
Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, de r
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird als Wohngebiet eingestuft, so dass zukünftig u.a. auch Wohnnutzung
in den denkmalgeschützten Gebäuden realisiert werden kann.
In der näheren Umgebung geben die rechtskräftigen B ebauungspläne W 6.2 und W 6.4 eine GRZ von 0,4 vor .
Daher kann für den Teilbereich Süd dieser Wert als Zielwert angenommen werden, insofern die Belange de s
Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Solange die bestehende Nutzung aufrechterhalten wird, unterliegt der
Versiegelungsgrad dem Bestandsschutz.
Der denkmalgeschützte Gebäudebestand mit 3.485 m² e ntspricht einer GRZ von 0,37. Aufgrund der denkmal-
geschützten Gesamtanlage, die auch den Innenhof umf asst, ist nicht mit einer weiteren Bebauung zu rech nen.
Der derzeitige Anteil an bebauten und versiegelten Flächen beträgt 83 %.
Es besteht das Potential einen erheblichen Flächena nteil zu entsiegeln. Dies sollte im zukünftigen Kau fvertrag
verankert werden.
In der folgenden Tabelle werden die Zielwerte der Wohnbaufläche aufgelistet:
Wohnbaufläche 9.341 m²
Freiflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) min d. 3.736 m²
Gebäude max. 3.736 m², GRZ 0,4
Nebenflächen versiegelt (öffentlich/privat) max. 1.868 m², GRZ 0,2
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 5.604 m² (60 %)
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich ergeben sich folgende Flächenanteile:
Geltungsbereich 12.000 m²
Grünflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) 4. 157 m²
Wohnbaufläche mit Nebenflächen bebaut, versiegelt 5.604 m²
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m²
Summe versiegelte, bebaute Flächen 7.843 m² (65 %)
Der derzeitige Anteil an bebauter und versiegelter Fläche im Geltungsbereich beträgt 83 %. Es ist also mit er-
heblichen Entsiegelungen zu rechnen. Mit weiterer B ebauung ist nicht zu rechnen, da der Gebäudebestand
bereits eine GRZ von 0,37 von den zulässigen 0,4 aufweist.
1.2 IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGE LEGTE ZIELE DES
UMWELTSCHUTZES
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) ist in § 2 als Inhalt der Umweltverträglichkeitspr ü-
fung die „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung de r unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines
Vorhabens auf
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
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Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“
formuliert. Zweck des Gesetzes ist laut § 1 sicherz ustellen, dass bei bestimmten privaten und öffentli chen Vor-
haben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen
die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfa ssend ermittelt, beschrieben und bewertet wer-
den und
die Ergebnisse so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Menschen , Tiere und
Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sow ie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen U m-
welteinwirkungen ... zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
In § 50 wird formuliert: „Bei raumbedeutsamen Planu ngen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nut-
zung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, d ass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die aus-
schließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit
wie möglich vermieden werden.“
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt in § 1 fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit d es Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Berei ch nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu
schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturh aushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch d ie Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich , die
Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“
Gemäß § 1 Abs. 2-4 BNatSchG sind die wildlebenden T iere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften so-
wohl außerhalb als auch innerhalb des besiedelten B ereiches als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natü rlichen
und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen.
Im § 1 Abs. 5 BNatSchG werden u.a. folgende Grundsätze genannt:
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehrswegen u. a.; so
gering wie möglicher Verbrauch und Zerschneidung von Landschaft.
Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis- und E rholungsraum des Menschen zu sichern, einschließlic h cha-
rakteristischer Strukturen und Elemente. Für die Er holung geeignete Flächen sind zu gestalten und zugä nglich
zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend Erholungsflächen bereitgestellt wer-
den.
Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter be sonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sonstige er-
hebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung ist unzu lässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz natürlic her Le-
bensräume und Arten ergeben sich auch aus dem EU-Re cht, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USchadG) sind
a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Leben sräumen nach Maßgabe des § 19 des Bundesnaturschutz -
gesetzes,“
b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes,“
c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beeinträc htigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2 Abs. 2 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes, die … Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht;“
Umweltschäden, bei dessen Eintrittsgefahr bzw. Eint ritt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechend e
Behörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderliche Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei Eintritt d es
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Umweltschadens die erforderlichen Schadensbegrenzun gsmaßnahmen und die Sanierungsmaßnahmen zu
ergreifen hat. Es gelten die folgenden Rechtsvorsch riften des Bundes, die Vermeidung und Sanierung von Um-
weltschäden näher bestimmen.
Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist es „Aufgabe von Denkmalschutz und Den k-
malpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeug nisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (...) zu
schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumord nung
und Landschaftspflege einbezogen werden.“
Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu siche rn oder
wiederherzustellen. Dafür sollen schädliche Bodenve ränderungen vermieden und Altlasten sowie dadurch
bedingte Grundwasserverunreinigungen saniert werden . Im Fall einer Einwirkung auf den Boden gilt ein V er-
meidungsgebot hinsichtlich der Beeinträchtigungen s einer natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird der Grundsatz formuliert, die Gewässer als Be standteil des
Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, „dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auc h
dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidba re Beeinträchtigung unterbleibt." Dabei wird besond ers
die Verhütung von Verunreinigungen und die gebotene sparsame Verwendung des Wassers hervorgehoben. In
§ 18 a Abs. 1 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu b eseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht be einträch-
tigt wird“.
Im Hessischen Wassergesetz (HWG) werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen für das Grundwasser
in den §§ 33 und 37 und für oberirdische Gewässer in den §§ 8, 9, 12 und 13 gegeben. Beschreibung und Be-
wertung der Umweltauswirkungen.
2 BESTANDSAUFNAHME DER SCHUTZGÜTER, PROGNOSE BEI DURC HFÜHRUNG DER
PLANUNG
2.1.1 AUSWIRKUNGEN AUF TIERE, PFLANZEN, BODEN, WASSER, LU FT, KLIMA UND DAS
WIRKUNGSGEFÜGE ZWISCHEN IHNEN SOWIE DIE LANDSCHAFT UND DIE
BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.1.1 TIERE, PFLANZEN UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Biotoptypen
Zur Durchführung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde am 28.04. und am 04.05.2017 eine Bestands auf-
nahme der Biotoptypen und der Einzelbäume für den G eltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt. Die
Ergebnisse sind in Tab. 1 zusammengefasst und können wie folgt ausgewertet werden:
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut bzw. versiegelt und besitzen keinen oder nur einen sehr
geringen Wert für die Tier- und Pflanzenwelt. Diese r Flächenanteil beinhaltet die Gebäude, die befesti gten
Hofflächen und die umgebende Straßenverkehrsfläche.
Die übrigen knappen 20 % des Planungsgebietes setze n sich aus Hecken und Gebüschen, insbesondere Zierg e-
hölzpflanzungen, Straßenbegleitgrün, wasserdurchläs sigen Flächenbefestigungen sowie einem Hausgarten
zusammen.
Die Ziergehölzpflanzungen befinden sich südlich und südwestlich entlang der Grundstücksgrenze.
Der Baumbestand umgibt den zentralen Parkplatz im I nnenhof und verläuft entlang der Bessunger Straße. Es
handelt sich, mit Ausnahme einer Konifere im Innenh of und vier kleiner Zierkirschen an der Bessunger S traße,
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um einheimische, standortgerechte Bäume (insbesonde re Weiße Rosskastanien und Ahorne, Sommerlinden).
Die Bäume haben Höhen zwischen ca. 7 -16 m.
Die unversiegelten und bewachsenen Flächen sind von mittlerem Wert für die Tier- und Pflanzenwelt. Der
heimische Baumbestand hat einen hohen Wert.
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil Biotopwert Bestand
je qm qm (Punkte) %
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd,
Ziergehölze) 23 495 11385 4,1
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbeglei-
tend usw., nicht auf Mittelstreifen) 20 80 1600 0,7
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht, Obst-
baum) 31 844 26164
04.111 Flächenkorrektur -844
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht standortge-
recht, Exot) 26 60 1560
04.121 Flächenkorrektur -60
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
(Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4533 12,6
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 14961 41,6
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -
plätze, wasserdurchlässige Flächenbefestigung
sowie versiegelte Flächen deren Wasserab-
fluss versickert wird
6 280 1680 2,3
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 10455 29,0
10.741 B Fassaden- und Pergolenbegrünung (Länge x
Dicke 30 cm) 19 26 494
10.741 Flächenkorrektur -26
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und
Grünanlagen 14 1162 16268 9,7
SUMME 12000 89100 100,0
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd)
Im südlichen und südwestlichen Teil des Planungsgebietes besteht ein Gehölzstreifen, der sich über die Vorgar-
tenzone zwischen den Gebäuden und der Einfriedungsm auer an der Bessunger Straße erstreckt. Innerhalb d es
gesamten Gehölzstreifens befinden sich hier Gehölzp flanzen wie Efeu (Hedera helix), Schneeball (Viburn um
opulus) und Wacholder (Juniperus spec.). Weiterhin stehen hier zwei Kiefern mit einer Höhe von ca. 7 m . Vier
Zierkirschen (Prunus spec.) stehen im östlichen Bereich des Grünstreifens. Es handelt sich um ältere Exemplare,
wie sich anhand der Stammumfänge annehmen lässt, di e stark eingekürzt wurden. Sie weisen einen unvital en
Zustand auf, der sich durch sehr spärliche Beblätterung ausdrückt.
Der gemischte, dichte Gehölzbestand bietet Vogel- u nd anderen Tierarten zumindest temporär einen Aufen t-
haltsort. Der vorhandene Efeubewuchs ist zusätzlich ein Vogel- und Insektennährgehölz. Es wird daher e in
mittlerer Wert für die Tier- und Pflanzenwelt des Untersuchungsraumes angesetzt.
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Dieser Nutzungstyp kommt kleinflächig in Form einer niedrigen Hainbuchenhecke um den zentralen Parkpla tz
und entlang des westlichen Hausgartens vor. Sie erfüllen funktionale Aufgaben wie Sicht- und Windschutz, sind
aber als Biotoptyp aufgrund der Kleinflächigkeit unbedeutend.
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10.741B Fassaden- und Pergolenbegrünung
Drei Gebäudefassaden und Mauerteile im Planungsraum sind mit einer teilweise ausgeprägten Fassadenbegrü-
nung mit der Dreispitzigen Jungfernrebe ( Parthenocissus tricuspidata ) versehen. Der Bewuchs besteht an ei-
nem 9 m langen Abschnitt der westlichen Einfriedung swand, die der Niersteiner Straße zugewandt ist. We itere
14 m Gebäudefassade sind dicht bis zur 3. Etage am nordwestlichen Gebäude bewachsen. Die an der östlic hen
Grundstücksgrenze verlaufende Gebäudefassade ist zu r Kattreinstraße auf 65 m dicht mit der Dreispitzig en
Jungfernrebe bewachsen. Die Dicke des Bewuchses beträgt ca. 20-30 cm und wächst aus Pflasterfugen bzw. aus
ca. 30 x 50 cm großen Pflanzlöchern die durch den P flanzenstamm vollständig eingenommen werden. Die Drei-
spitzige Jungfernrebe ist ein Vogel- und Insektennä hrgehölz und ein Vogelschutzgehölz. Die Fassadenbeg rü-
nung hat daher einen mittleren Wert.
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei gärtnerische gepflegte Anlagen mit Baumbestand. Sie befinden sich
entlang der Bessunger Straße (Straßenbegleitgrün) u nd um den zentralen Parkplatz. Hier finden sich u.a . die
Arten Hopfenklee ( Medicago lupulina ), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gewöhnliche Ris pengras ( Poa trivia-
lis ), Löwenzahn (Taraxacum officinale) und auch gepflanzte Osterglocken (Narcissus pseudonarcissus).
Im Kontext des ansonsten stark anthropogen überform ten ehem. EAD-Geländes und dem umgebenden Stra-
ßenraum wird der Fläche eine mittlere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt zugemessen. Im Bere ich der
Tierwelt ergibt diese sich vor allem für bodenbewohnende Tierarten und blütenbesuchende Insekten.
Im westlichen Bereich des Kasernengeländes befindet sich ein arten- und strukturarmer Hausgarten. Er g renzt
direkt an die Einfriedungswand an und ist auf seine r östlichen Seite von einer niedrigen Hainbuchenhec ke und
einem umlaufenden Metallzaun umgeben. Hier steht ei n schwachwüchsiger Apfelbaum (Malus spec.). Eine
kleine Schnittrasenfläche, Ziergehölze und Grabeland sowie eine kleine Gartenlaube mit befestigter Fläche sind
Bestandteil des Gartens. Aufgrund der Artenarmut un d dem großen Anteil Grabeland hat der Garten eine g e-
ringe Wertigkeit.
04.110/04.120 Einzelbäume
Einzelbäume im Untersuchungsraum wurden auskartiert und im Biotop- und Baumbestandsplan dargestellt.
Diese stehen um den zentralen Parkplatz, entlang de r Bessunger Straße und in der Ziergehölzfläche an d er
Bessunger Straße, im Bereich des Hausgartens (ein O bst- und zwei Nadelbäume) und eine einzelne Konifer e im
östlichen Innenhof.
Abgesehen von wenigen Nachpflanzungen am zentralen Parkplatz haben die Bäume eine Höhe von 7 bis 16 m
erreicht.
Es handelt sich fast ausschließlich um heimische Bä ume. Im Zusammenhang mit der Größe kommt ihnen eine
hohe Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt zu. S ie können als vor allem von der Avifauna aber auch ande-
ren Tiergruppen als Rückzugsort im urban geprägten Umfeld genutzt werden.
Tiere
Im Zuge der Erhebungen zum Artenschutzrechtlichen F achbeitrags (FRANZ 2020) für den Teilgeltungsbereich
Bereich Süd (Technisches Stadthaus) wurden im Jahr 2020 mit insgesamt 8 Begehungen der Freiflächen und
Gebäudeuntersuchungen das Artenspektrum insbesonder e der Vögel und Fledermäuse (Ultrschalldetektoren)
ermittelt.
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Mit den durchgeführten Untersuchungen wurden Aktivi täten von insgesamt drei Fledermausarten ermittelt,
und zwar Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) und eine w eitere,
nicht sicher bestimmte Art (cf. Großes Mausohr, Myo tis myotis). Alle drei vorgenannten, strenggeschütz ten
Arten befinden sich gemäß “Leitfaden für die artens chutzrechtliche Prüfung in Hessen“ (2. Fassung, HMU ELV
2011) mit ihren Populationen hessenweit in einem gu ten Erhaltungszustand. Fast alle aufgezeichneten Ru fe
stammten von der in Deutschland häufigsten Fledermausart, der Zwergfledermaus. Diese Art war im gesamt en
Untersuchungsgebiet und an allen Untersuchungstagen mit ein oder mehreren Tieren fliegend präsent. Die
beiden sonstigen Arten wurden jeweils nur einmal mit einem Überflug mit je einem Tier beobachtet.
Trotz eingehender Untersuchung der Gebäudefassaden, der Dachböden, der Keller- und Innenräume konnten
2020 weder Wochenstuben noch Winterquartiere nachge wiesen werden. Gleichwohl wird vom Gutachter für
die Gebäude ein sehr hohes Potenzial für Quartiere von spaltenbewohnenden Fledermausarten (Zwergfleder -
maus, Mückenfledermaus, Breitflügelfledermaus und L angohr-Arten) wie auch für gebäudebesiedelnde Vogel -
arten (Hausrotschwanz, Mauersegler) attestiert.
Insgesamt wurden 13 Vogelarten auf dem Gelände nach gewiesen, von denen fünf Arten (Ringeltaube, Buch-
fink, Kohlmeise, Hausrotschwanz und Amsel) im Gebie t brüten. Die im Gebiet ermittelten Brutvogelarten be-
finden sich mit ihren Populationen hessenweit in ei nem günstigen Erhaltungszustand. Die übrigen Arten (z.B.
Mauersegler, Stieglitz, Star, Türkentaube, Elster u.a.m.) treten nur als Gäste oder überfliegend auf.
Weitere artenschutzrechtlich relevante Tierarten konnten nicht nachgewiesen werden.
Auswirkungen
Es ist zu erwarten, dass die Entwicklung des neuen Wohnquartiers mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am
bestehenden denkmalgeschützten Gebäudebestand einhergeht.
Durch baubedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen werden generell benachbarte Biozönosen beeinträchtigt.
Baubedingte Stoffeinträge (Verkehr, Baustoffe) könn en sich verändernd auf die betroffenen Biozönosen a us-
wirken (Eutrophierung, Toxizität). Durch Baustellen verkehr, Lagerplätze und andere Nebenflächen können die
jeweils betroffenen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt bzw. vernichtet werden. Die Regeneration nach Ende
des Eingriffs kann insbesondere bei Gehölzen, aber auch bei Grünlandstandorten hinsichtlich des vollst ändigen
Arteninventars mehrere Jahrzehnte dauern.
Die indirekten Beeinträchtigungen durch Stoffeinträ ge betreffen das gesamte Planungsgebiet, d. h. auch die
Straßenbäume und das Straßenbegleitgrün entlang der Bessunger Straße.
Daneben können direkte Schädigungen oder Rodungen ( Eingriffstatbestand) auf dem Kasernengelände statt-
finden. Es ist zu erwarten das durch die notwendige n Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an den Kasernenge-
bäuden die umlaufenden Gehölzbestände, insbesondere die zwischen Gebäuden und Bessunger Straße, in
Mitleidenschaft (Rückschnitt und Schadstoffeintrag) gezogen werden können.
Die Strukturen, welche für die geschützten Vögel un d Fledermäuse die Lebensgrundlage darstellen - Ritz en,
Fugen, Fehlstellen am Dach, von außen zugängliche H ohlräume - werden dann beseitigt. Auch der Baumbe-
stand im Hofbereich mit seinen drei Höhlenbäumen kö nnte der Planung entgegenstehen und im Rahmen einer
Neukonzeption ersetzt werden.
Bei den Arbeiten an den Gebäuden kann es zur Störun g oder gar Tötung gebäudebesiedelnder Arten kommen,
die es zu vermeiden gilt.
Einzelbäume, insbesondere die heimischen Bäume sind aufgrund ihrer Art und Größe erhaltenswert. Sie stehen
vermutlich außerhalb der Arbeitsbereiche.
Insgesamt ist durch die Aufhebung des Bebauungsplan es und die damit einhergehende Möglichkeit der Scha f-
fung von Grünflächen die Möglichkeit einer deutlich en Verbesserung der Wertigkeit für die Tier- und Pf lanzen-
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welt des Untersuchungsraumes gegeben. Es sind umfan greiche Entsiegelungsmaßnahmen notwendig um die
bei einer zukünftigen Wohnnutzung angestrebte GRZ zu erreichen.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbes tände gem. § 44 BNatSchG möglich, die Vermeidungs-
und/oder CEF-Maßnahmen erfordern. Die nachgewiesene n gebäudebesiedelnde Arten oder ihre Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten können durch Arbeiten an de n Gebäuden getötet, gestört oder verletzt werden (§ 44
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG).
Die Planung führt jedoch nicht zu Tatbeständen des § 44 BNatSchG, wenn die nachfolgend genannten Verme i-
dungs-, Schutz- und funktionalen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind gem. artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (FRANZ 2020) erforderlich:
Durch die Rodung von Bäumen und Gehölzen in dem Zei traum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1.10. bis
28.02. können Tötungen und Verletzungen an Jungvöge ln und Eiern vermieden werden. Adulte Vögel kön-
nen dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen.
Etwaige Baumhöhlen sind vor der Rodung durch Sachve rständige auf die Anwesenheit von Fledermäusen
zu kontrollieren und zu verschließen. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind das Verschließen und
die Rodung zu verschieben bis sie die Höhle verlass en haben. Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschr iebenen Zeit vom 1.10. bis 28.02. kann das Risiko
für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da da nn die Fortpflanzungszeit vorüber ist bzw. die meis ten
Arten sich in ihren Winterquartieren außerhalb des Eingriffsbereiches befinden.
Wesentliche Abbruch- oder Umbaumaßnahmen in den Dac hbereichen sollten aus Gründen des Vogel- und
Fledermausschutzes möglichst im Zeitraum vom 01. Ok tober bis zum 28. Februar vorgenommen werden.
Ganzjährig sind die Gebäude vor Beginn der Arbeiten aktuell auf Vorkommen geschützter Arten zu über-
prüfen. Sind geschützte Tierarten vorhanden, so sin d in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
Bei der Verwendung von spiegelnden Oberflächen und Glaselementen von mehr als 5 m² Flächengröße,
bei Eckverglasung auch weniger als 5 m², sind geeig nete Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag zu
treffen, zum Beispiel eine kleinteilige Untergliede rung der Flächen, Einarbeiten oder Aufbringen von
Punktrastern, Streifen oder sonstigen Mustern mit e iner Bedeckung von mindestens 25 % oder die Ver-
wendung von halbtransparentem oder geripptem Glas.
Weiterhin sind Maßnahmen zum funktionalen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) als Ersatz für Verluste von Fleder -
maus-Sommerquartieren in den Gebäuden erforderlich:
Dazu sind an der Außenfassade der sechs Bestandsgeb äude oder an benachbarten Gebäuden Fleder-
mauskästen aufzuhängen bzw. in die Fassade einzubauen. Pro Gebäude wird eine Zahl von mindestens
4 Ersatzquartieren vorgeschlagen. Dabei sind Kästen für spaltenbewohnende Fledermausarten sowie
Kästen für höhlenbesiedelnde Fledermäuse vorzusehen. Die Maßnahme ist vorlaufend durchzuführen
(CEF-Maßnahme). Das heißt, bevor die Baumaßnahmen a n einem Gebäude beginnen ist sicherzustel-
len, dass die entsprechenden Fledermauskästen an ei nem benachbarten Gebäude zur Verfügung ste-
hen. Die Quartierangebote sind dauerhaft zu unterh alten. Sie sind jährlich zu kontrollieren, zu reini -
gen und bei Bedarf zu ersetzen.
Weiterhin werden folgende Maßnahmen zur Erhaltung u nd Förderung der Biodiversität im Gebiet vorgeschla -
gen:
Der vorhandene Baumbestand sollte so weit wie mögli ch erhalten werden. Während der Durchfüh-
rung von Bauarbeiten sind die Bäume im Wurzel- und Kronenbereich vor Beschädigung zu schützen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten sind für die Außenbeleuchtung aus-
schließlich Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von bis zu 3.000 Kelvin (warm-weiße Lichtfarbe) zu-
lässig. Es sind vollständig gekapselte Leuchtengehä use zu verwenden, die ihr Licht abgeschirmt in den
unteren Halbraum emittieren.
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Als Maßnahmen zur Förderung gebäudebesiedelnder Vog elarten sind an den Außenfassaden der Be-
standsgebäude spezifische Nistkästen für Mauersegle r, Mehlschwalbe, Haussperling und Turmfalke
aufzuhängen oder in die Fassade einzubauen. Für den Turmfalken ist ein Kasten für eines der Gebäude
A-D oder F vorzusehen. Für die übrigen Arten wird eine Zahl von 2 Nistkästen pro Art und pro Gebäude
vorgeschlagen.
2.1.1.2 BODEN
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des
Areals weitgehend sehr stark oder stark anthropogen verändert und überprägt. Die natürlichen Böden in der
Umgebung des Planungsraumes werden als quartäre San de und Kiese beschrieben, außerdem sind diese teil-
weise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächennah f indet man die Bodenarten schwach schluffiger bis le h-
miger Sand, darunter kann der Sand lehmig bis tonig sein (H ESS . LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 1990). Die Be-
reiche um das westliche Stadtgebiet von Darmstadt w erden in Hinblick auf die Bodenentwicklung als troc ken
mit schlechtem bis mittlerem natürlichen Basenhaush alt beschrieben (H ESS . LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG
1997).
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden werden folgende 4 Funktionen unterschieden:
Eine natürliche Ertragsfunktion der anthropogen veränderten Böden ist nicht vorhanden.
Versiegelte und geschotterte Flächen haben aktuell kein Lebensraum- und Standortpotenzial. Die
anthropogen veränderten Böden im Bereich der Wiesen- und Gehölzstreifen weisen aktuell ebenfalls kein
besonderes Lebensraum- und Standortpotenzial mehr a uf (biotische Lebensraumfunktion), das zur
Erhaltung spezialisierter und nicht ubiquitär vorkommender Tier- und Pflanzenarten beitragen könnte.
Die Speicher-, Filter- und Regulationsfunktion der versiegelten Flächen ist nicht mehr vorhanden. Auf
teilversiegelten, geschotterten Flächen können noch im geringen Umfang Niederschläge versickern und
ein verminderter Gasaustausch stattfinden. Im unver siegelten Wiesen- und Gehölzstreifen ist zunächst
nur von kleinen Störungen der Speicher-, Filter- un d Regulationsfunktionen auszugehen. Seine
diesbezügliche Bedeutung ist daher zumindest als „mittel“ zu bewerten.
Die Erosionswiderstandsfunktion der Böden im Vorhab enbereich ist insgesamt nicht als relevant
einzustufen.
Für das Planungsgebiet des angrenzenden Bebauungspl anes W 6.4 liegen eine abfalltechnische Einstufung der
Aushubmaterialien sowie ein Sanierungskonzept der b elasteten anthropogenen Auffüllungen vor. In diesem
Bereich wurden überwiegend schadstoffbelastete Auff üllungen vorgefunden, die weitere Schutz- und Sanie -
rungsmaßnahmen im Hinblick auf die zukünftig beabsi chtigte Nutzungskategorie Wohnen und Kinderspielflä -
chen notwendig machen.
Zur Umsetzung der geplanten Wohnnutzung sind keine nennenswerten Bodeneingriffe notwendig. Daher ist
das Erfordernis einer abfalltechnischen Einstufung von Aushubmaterialien zu prüfen.
Auswirkungen
Es besteht das Ziel, dass der Anteil der überbauten , versiegelten oder befestigten Flächen im Geltungs bereich
durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes deutlich abnimmt.
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Im Hinblick auf die biotische Lebensraumfunktion un d die Speicher-, Filter- und Regulationsfunktionen der
Böden sind somit hierdurch deutliche Verbesserungen im Geltungsbereich zu erwarten. Die natürlichen Boden-
funktionen können in einem anthropogen bereits star k veränderten und zuvor nahezu vollständig versiege lten
bzw. überbauten Boden nicht vollständig wiederherge stellt werden. Jedoch stellen sich bei zukünftig un versie-
gelten und bewachsenen Bodenflächen die Standort- u nd Lebensraumfunktionen sowie die Regulationsfunkti -
onen des Bodens mit ihren Wohlfahrtswirkungen u. a. auch für den Wasserhaushalt (Niederschlagsretentio n,
Grundwasserneubildung) und das lokale Klima (Kaltluftproduktion) wieder ein.
2.1.1.3 WASSER
2.1.1.3.1 GRUNDWASSER
Der geologische Untergrund des Planungsraumes beste ht aus flächenhaft verbreiteten pleistozänen Flugsa n-
den und ist der hydrogeologischen Großeinheit „Quar tär des Oberrheingrabens“ zuzuordnen (H ESS. LANDESAMT
FÜR BODENFORSCHUNG 1991; B UNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE 1985). Es handelt sich um Po-
rengrundwasserleiter mit hoher Grundwasserergiebigk eit (> 30 l/s). Der Grundwasserflurabstand liegt im Be-
reich des Untersuchungsgebietes ca. 15-25 m unter G elände mit Fließrichtung nach Westen in Richtung de s
Rheins (UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMB H 2016b). Die mittlere jährliche Versickerung liegt im Pla-
nungsraum bei 0 – 100 mm (HLNUG 2016a). Die langfri stige, jährliche Grundwasserneubildung ist demnach
infolge des relativ niederschlagsarmen, trockenwarm en Klimas als gering einzustufen. Die Hauptbeiträge zum
Grundwasser erfolgen im Winter und Frühjahr, im Som mer nur in niederschlagsreichen Jahren. Die Verschmut-
zungsempfindlichkeit des Grundwassers ist in mittel-groß (HLNUG 2016a).
Die natürliche Eignung der nur geringfügig vorhande nen unversiegelten Böden für den Wasserhaushalt im
Planungsgebiet ist
im Hinblick auf die Grundwasserneubildungsfunktion angesichts der geringen Grundwasserneubildungs-
rate gering,
im Hinblick auf die Grundwasserschutzfunktion anges ichts der hohen Durchlässigkeiten und dem gerin-
gen bis mittleren Filtervermögen für Schwermetalle als gering,
im Hinblick auf die Abflussregulationsfunktion, ang esichts der hohen Durchlässigkeit und der geringen
Feldkapazität der Böden als hoch zu bezeichnen.
Aufgrund des derzeitig sehr hohen Versiegelungsgrad es im Geltungsbereich ist seine Eignung für alle Wa sser-
haushaltsfunktionen nur als gering bis sehr gering zu bewerten.
Auswirkungen
Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Was serhaushaltes durch die Teilaufhebung des Bebauungs -
planes sind vor allem folgende Gesichtspunkte von Bedeutung:
Durch die Teilaufhebung des B-Planes können Flächen entsiegelt und somit die Wasserhaushaltsfunkti-
onen regeneriert werden.
Trotz der Sandböden mit hoher Durchlässigkeit ist a ngesichts der hohen Grundwasserflurabstände (15-
25 m u. GOK) von einer geringen bis mittleren Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit auszugehen.
Bau- und nutzungsbedingte Stoffeinträge im Zuge des Baustellenbetriebes (Baustoffe, Öl u. a. grundwas-
sergefährdende Stoffe) können daher ebenso die Grun dwasserqualität beeinträchtigen wie betriebsbe-
dingte Immissionen aus Straßenverkehr und Hausbrand.
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Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität sind durch die Teilaufhebu ng
des Bebauungsplanes, bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Durch die Teilaufhebung des B-Planes und die damit einhergehende Möglichkeit der Schaffung von Grünflä -
chen besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der jäh rlichen Grundwasserneubildung, einer Verringerung d es
Oberflächenabflusses und somit Verbesserungen für den Wasserhaushalt.
2.1.1.3.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER
Im Untersuchungsgebiet und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das
nächstgelegene Gewässer ist ein Teich im Prinz-Emil-Garten, rund 400 m östlich des Betrachtungsraumes.
2.1.1.4 KLIMA UND LUFT
Die Regionen Rheinebene und Untermain gehören dem warmgemäßigten Regenklima der mittleren Breiten an.
Derartige Niederungen mit Höhenlagen zwischen 100 m und 300 m ü. NN sind gekennzeichnet durch ver-
gleichsweise niedrige Windgeschwindigkeiten, relati v hohe Lufttemperaturen und vergleichsweise geringe
Niederschlagshöhen, deren Hauptanteil in die Sommer monate fällt, wenn infolge hoher Einstrahlung verst ärkt
Schauer und Gewitter auftreten.
In den dichter besiedelten Regionen bilden sich dur ch den anthropogenen Einfluss Stadtklimate mit den be-
kannten Wärmeinseleffekten (Kondensationskerne u. ä .). Bioklimatisch wird der Ballungsraum Rhein-Main
nach der Bioklimakarte des Deutschen Wetterdienstes [7] als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen.
Die bioklimatische Belastung wird außerdem durch stagnierende Luft, verbunden mit geschlossener Wolkende-
cke, hoher Feuchtigkeit und Temperaturen um 0 °C im Winter, verminderter Strahlungsintensität durch Ni ede-
rungs- bzw. Industriedunst und Nebel sowie niedrige r Windgeschwindigkeit mit erhöhtem Risiko zur Anrei che-
rung von Luftschadstoffen (austauscharme Wetterlagen) gekennzeichnet (HMUKLV 2016).
ÖSTLICHE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS W 6
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Abbildung 4: Klimadaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt ( https://de.climate-data.org/location/2129/ )
Links oben: Klimadiagramm; Rechts oben: Temperaturdiagramm; Unten: Klimatabelle
Auswirkungen
Da der Geltungsbereich zu über 83 % versiegelt und bebaut ist, wird die geplante Veränderung des Areals durch
die Wohnungsnutzung und die Entsiegelungen mit ents prechender Durchgrünung keine negativen Auswirkun-
gen auf das lokale Klima mit sich bringen. Ziel ist , die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bisl ang vollver-
siegelten Hoffläche und damit lokal zu einer Verbes serung des örtlichen Klimaverhältnissees beizutrage n.
Durch die angestrebte Grundflächenzahlen kann minde stens 40 % der Grundstücksfläche als begrünte Freif lä-
che ausgeführt werden; diese können für eine ausreichende Belüftung und Abkühlung sorgen.
2.1.1.5 LANDSCHAFTS- UND ORTSBILD
Die „Neue Artillerie-Kaserne“ ist besonders von der Ansichtsseite der Bessunger Straße und der Kattrei nstraße
ortsbildprägend. Optisch ansprechend sind die begrü nte Fassade und die Einfriedungsmauer an Niersteine r
Straße, Kattreinstraße und Bessunger Straße. Sie ze ugen von der Vergangenheit des Areals als Kasernena nlage
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mit Stallungen. Der wilhelminische Baustil aus den Jahren um 1900 kommt durch die Gesamtheit des Gebäu -
deensembles und der Einfriedung stark zur Geltung, fügt sich aber nicht in das Straßenbild ein.
Der Innenhof des Gebäudeensembles ist durch die Nut zung als Parkplatz mit seinen zurückhaltenden, aber
großflächigen Beton- und Natursteinpflasterbeläge g ekennzeichnet. Einen besonderen Charme hat das im I n-
nenhof liegende Kastanienrondell.
Besonders straßenbildprägend sind die großen Straßenbäume entlang der Bessunger Straße.
Auswirkungen
Das Gebäudeensemble ist als Baudenkmal für kulturhi storische Bildung von Bedeutung, bietet aber einen ge-
ringen Wert für eine naturbezogene Erholung.
Zukünftig könnte das Gelände aufgrund der im Zuge d er Teilaufhebung ermöglichten Wohnnutzung nicht mehr
in allen Teilen öffentlich zugänglich sein. Um dem öffentlichen Interesse an Baudenkmälern gerecht zu werden
sollten Besichtigungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Die im Zuge der Teilaufhebung ermöglichte Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnnutzung wird
das Orts- und Landschaftsbild nicht nachteilig verändern. Die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an den
Gebäuden müssen in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde stattfinden.
Im Kontext mit den angrenzenden neuen Wohnbaufläche n des B-Plans W 6.4, die zukünftig offen und durch-
grünt gestaltet werden sollen, wird durch die Teila ufhebung eine zusammenhängende und für die Öffentli ch-
keit durchgängige, parkartige Siedlung ermöglicht.
2.1.2 ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECK DER FFH- UND VOGELS CHUTZGEBIETE
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 und seiner Umgebung sind keine FFH-Gebiete
gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 19 92 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 festgesetzt. Weitere Schutzgebiete und –objekte gem. BNatSchG und
anderen Fachgesetzen sind nicht vorhanden.
2.1.3 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF DEN MENSCHEN UND SE INE
GESUNDHEIT SOWIE DIE BEVÖLKERUNG INSGESAMT
2.1.3.1 LÄRM
Für das Planungsgebiet des Technischen Stadthauses liegt keine schalltechnische Untersuchung vor.
Für das angrenzende Gebiet des B-Planes W 6.4 wurde eine schalltechnische Untersuchung von DR. GRUSCHKA
INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016) zu Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr d urchgeführt. Aufgrund einer
Belastung durch Verkehrslärm des Groß-Gerauer Weges wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen vorge-
schlagen. Diese sind u.a. eine Reduzierung der zulä ssigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kattreinstraße und
Schallschutz an den Wohngebäuden.
Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Woh ngebäude ist ggfs. die Erfordernis von Schallschutzmaß-
nahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.
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Die Immissionsempfindlichkeit der geplanten Wohnbebauung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA)
(vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005
2.1.3.2 LUFTSCHADSTOFFE
Für das direkte Planungsgebiet liegen bezüglich der Luftschadstoffkonzentration keine konkreten Inform atio-
nen vor. Für die Bewertung der Luftqualität im städ tischen Hintergrund, die für die Exposition der Bev ölkerung
allgemein repräsentativ ist, wird in Darmstadt seit 1977 eine Messstation in der Rudolf-Müller-Anlage (Innen-
stadt) betrieben. Die Station Darmstadt-Hügelstraße (seit 1994) ergänzt das Messnetz um eine verkehrsb ezo-
gene Luftmessstation (HMUKLV 2015).
Die Analysen der Messergebnisse belegen gemäß dem L uftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main,
Teilplan Darmstadt (HMUKLV 2016), dass die Immissio nswerte in den letzten Jahren kontinuierlich gesunk en
sind und auch deutlich unter den Immissionsgrenzwer ten liegen. Grund dafür ist die erfolgreiche Umsetz ung
vieler Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Darmstadt in den letzten 10 Jahren.
Kritisch erweist sich aktuell einzig die Einhaltung des NO 2-Jahresmittelwertes (und vereinzelt des Stundenmit-
telwerts), der vor allem an den verkehrsbezogenen M essstationen wie der an der Hügelstraße in Darmstad t
regelmäßig überschritten wird.
Durch die Umnutzung der Gebäude im Zuge der Teilauf hebung ist mit keiner wesentlichen Veränderung der
Emissionen aus Gebäudeheizung und Verkehr zu rechne n. Negative Umweltauswirkungen durch das Planungs-
vorhaben sind demnach insgesamt nicht zu erwarten.
2.1.3.3 VERKEHR
Die Verkehrsuntersuchung von H ABERMEHL & FOLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016) zum B-Plan W 6.4 des
Teilbereich Nord hatte den Nachweis der gesicherten äußeren verkehrl ichen Erschließung der geplanten Ent-
wicklungsmaßnahme zur Aufgabe. Aus der Untersuchung resultieren folgende grundsätzliche Aussagen und
Empfehlungen:
Die untersuchten Knotenpunkte sind im Status Quo leistungsfähig.
Die betrachteten Knotenpunkte sind in ihrer bestehenden Form im Planfall 2030 weiterhin leistungsfähig.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebiets entwicklung ist im klassifizierten Straßennetz sich erge-
stellt.
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Die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 im Teilber eich Süd (Technisches Stadthaus), die zukünftig Woh n-
nutzung ermöglicht, wird voraussichtlich weniger Verkehr verursachen, als die bisherige Nutzung Verwaltung.
2.1.4 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF KULTURGÜTER UND SON STIGE
SACHGÜTER
Die „Neue Artillerie-Kaserne“, auch Hutier-Kaserne genannt, ist heute aus stadtgeschichtlichen Gründen ein
Kulturdenkmal. Sie wurde um 1900 als Standort der F eldartillerie mit fünf Mannschafts- und Wohngebäude n
sowie dem Kasino mit Innenhof und umlaufender Einfriedung errichtet (FRIES ET AL . 1994).
Das Kasinogebäude ist ein Klinkerbau und die andere n Gebäude wurden in Putz-Sandstein ausgeführt. Die
Gebäude sind zwei- und dreigeschossig und zeichnen sich durch Turmausbildungen und Zwillings-
Schleppgauben, sowie schiefergedeckte Dächer aus (v gl. Neue Artillerie-Kaserne Darmstadt; URL:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). Stand: 24.05.2017).
Gemäß den §§ 13ff des Hessischen Denkmalschutzgeset zes (HDSchG) in der Fassung vom 28. November 2016
sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des
Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Es ist eine Nutzung anzustreben, die eine möglichst weit-
gehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewähr leistet. Weiterhin heißt es, dass u.a. eine Umgesta ltung
und Instandsetzung, aber auch eine Errichtung oder Änderung von Anlagen in der Umgebung, die das Ersch ei-
nungsbild des Denkmals verändern können, einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen.
Die Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnu ngsnutzung wird den kulturgeschichtlichen Wert des
Ensembles nicht nachteilig verändern. Die notwendig en Sanierungsarbeiten an den Gebäuden finden in Ab-
stimmung mit der Denkmalschutzbehörde statt.
Die geplanten Maßnahmen haben somit keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter.
2.1.5 VERMEIDUNG VON EMISSIONEN UND SACHGERECHTER UMGANG MIT ABFÄLLEN
UND ABWÄSSERN
Im Untersuchungsgebiet werden durch die Umnutzung k eine zusätzlichen Emissionen (Rauch, Gase, Staub,
Abwasser, Licht, Wärme, Strahlung etc.) entstehen, die die Emissionen der derzeitigen Nutzung (Verwalt ung
mit Besucherverkehr) nennenswert erhöht.
Die sachgerechte Abfallbeseitigung erfolgt durch de n Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstlei s-
tungen (EAD). Die Dimensionierung des bestehenden städtischen Kanalisationsnetzes gewährleistet die Abwas-
serbeseitigung.
Insgesamt ist durch die Teilaufhebung, auch unter B erücksichtigung der Hintergrundbelastung im städtis chen
Raum, nicht von negativen Veränderungen hinsichtlich der Immissionsbelastung auszugehen.
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2.1.6 NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE SPARSAME UND EF FIZIENTE
NUTZUNG VON ENERGIE
Die Energieversorgung ist im derzeitigen Zustand ge geben. Die neue Nutzungsform der bestehenden Gebäud e
hat keine erhebliche Veränderung der Energieversorgung zur Folge.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches EnEG, EnEV und EEWärmeG außer Kraft setzt, regelt insbe-
sondere auch die energetischen Anforderungen an Bes tandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien
zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Von de n Anforderungen des GEG kann abgewichen werden,
wenn bei Baudenkmälern die Erfüllung der Anforderun gen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträ ch-
tigt. Aus energetischer Sicht könnte jedoch durch e ine verstärkte Dachdämmung und eine moderne Heizung s-
anlage ein Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.
2.1.7 DARSTELLUNG VON LANDSCHAFTSPLÄNEN UND SONSTIGEN PLÄ NEN (INSB.
WASSER-, ABFALL- UND IMMISSIONSSCHUTZRECHT)
Der Regionalplan Südhessen wurde mit Bekanntmachung am 17.10.2011 (Staatsanzeiger 42/2011) rechtskräf-
tig. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs ist im Bereich des Planungsgebietes als Vorranggebiet S iedlung
dargestellt.
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende d es Regionalplans Südhessen 2010; mit grober Darstel lung des Planungsgebietes
(blau).
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Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (schwarzumrandet), Inkraftgetreten am
27.06.2018
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfa hren zum Bebauungsplan W 6.4 und weist nun im Gel-
tungsbereich Wohnbaufläche aus. Die nachrichtliche Übernahme „Kulturdenkmale (Gesamtanlage)“ (s. Legen -
de FNP 2006 III. 1.12) im Bereich des Technischen Stadthauses bleibt erhalten.
In der Leitbildkarte des Landschaftsplanes ist der Geltungsbereich der Teilaufhebung mit der Kennzeich nung
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen/Sportflächen“ versehen. Die Teilaufhebung des
Bebauungsplanes W 6 und die damit beabsichtigte Umn utzung der Verwaltungs- in Wohngebäude bietet die
Möglichkeit der Entwicklung von privaten Grün- und Freiflächen auf bislang versiegelten Hof- und Verke hrsflä-
chen.
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2.1.8 ERHALTUNG BESTMÖGLICHER LUFTQUALITÄT IN GEBIETEN MI T
IMMISSIONSGRENZWERTEN, DIE NACH EUROPARECHTLICHEN V ORGABEN DURCH
RECHTSVERORDNUNG VERBINDLICH FESTGELEGT SIND
Die Planabsichten entsprechen den Zielen des aktuel len Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Darmsta dt
(HMUKLV 2015).
Die durch die geplante Umnutzung zu Wohnungsnutzung zu erwartenden Emissionen aus Gebäudeheizung und
Verkehr werden nicht zu einer nennenswerten Erhöhun g der Immissionsbelastungen, eher zu einer Reduktio n
führen. Negative Umweltauswirkungen durch das Planu ngsvorhaben sind demnach insgesamt nicht zu erwar-
ten.
2.1.9 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN BELANGEN
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wech selwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistb ar.
Vielmehr ist eine Beschränkung auf die entscheidung serheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auc h
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.
Durch die im Zuge der Teilaufhebung des Bebauungspl anes ermöglichte Umnutzung von Verwaltungs- in
Wohngebäude werden umfangreiche Bodenentsiegelungen durch Umwandlung von bislang versiegelten Hof-
und Verkehrsflächen in private Grün- und Freifläche n ermöglicht. Sie werden positive Auswirkungen auf die
Bodenfunktionen (Filter-, Puffer- und Speicherwirku ng) haben. Durch die Erhöhung der Versickerungsfähi gkeit
der Flächen reguliert sich der Wasserhaushalt der Böden und die Grundwasserneubildungsrate steigt.
Eine Begrünung der entsiegelten Flächen hat vorteilhafte Wirkungen auf das Lokal- und Bioklima, Lebensräume
für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt . Offene, durchgrünte Außenanlagen verbessern den n atur-
bezogenen Erholungswert für Menschen und das Ortsbild.
2.1.10 BODENSCHUTZKLAUSEL NACH § 1 A ABS. 2 SATZ 1 BAUGB
Die städtebauliche Revitalisierung und Umnutzung vo n Flächen im Innenbereich folgt im besonderen Maße
dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt kann damit im besonder en Maße zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruc h-
nahme von Flächen für bauliche Nutzungen im Außenbe reich ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch Wie-
dernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung i m Zuge der Innenentwicklung nutzen. Eine Neuer-
schließung von Flächen vergleichbarer Größenordnung im weitaus geringer vorbelasteten Außenbereich hät te
durch die größere Neuversiegelung sowie die Neubela stungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen erheb -
lich schwerwiegendere Auswirkungen auf die Umweltbelange gehabt.
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2.1.11 BERÜCKSICHTIGUNG VON VERMEIDUNG UND AUSGLEICH NACH DER
EINGRIFFSREGELUNG GEM. § 1 A ABS. 3 BAUGB
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1 a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussich tlich
erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesn atur-
schutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Basis der Progno sen über die Entwicklung des Umweltzustands bei Dur ch-
führung der Planung.
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen erfolgt nach der Hessischen Kompensationsve r-
ordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S. 339, 340 u nd ist
in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt.
Der Flächen- und Punkteansatz für die Planung beruh t auf den zu erwartenden Flächenanteilen gemäß der
angestrebten GRZ-Zahl. Es wurde davon ausgegangen, dass die bestehende Bebauung nicht oder nur gering fü-
gig erweitert wird und der bestehende Versiegelungsgrad wesentlich reduziert wird.
Alle Bestandsbäume sowie alle Flächen außerhalb des Grundstücks (Sonderbaufläche) wurden als weiterhin
bestehend angerechnet. Weiterhin wurden Standard-Nu tzungstypen mit mittleren und geringen Wertpunkten
angenommen. Alle Grünflächen wurden mit einem mittl eren Biotoptypenwert als strukturarmer Hausgarten
angesetzt.
Durch die Verwendung von versickerungsfähigen Beläg en oder durch den Erhalt bzw. die Neupflanzung von
Fassadenbegrünungen können sich daher die Wertpunkte für die Planung erhöhen.
Tabelle 4: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil (qm) Biotopwert (Punkte)
je qm Bestand Planung Bestand Planung
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standort-
fremd, Ziergehölze) 23 495 0 11385 0
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbe-
gleitend usw., nicht auf Mittelstreifen) 20 80 0 1600 0
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht,
Obstbaum) 31 844 844 26164 26164
04.111 Flächenkorrektur -844 -844
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht
standortgerecht, Exot) 26 60 60 1560 1560
04.121 Flächenkorrektur -60 -60
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flä-
chen (Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4108 4533 12324
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 0 14961 0
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -
plätze, wasserdurchlässige Flächenbe-
festigung sowie versiegelte Flächen
deren Wasserabfluss versickert wird
6 280 0 1680 0
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 3736 10455 11208
10.741
B
Fassaden- und Pergolenbegrünung
(Länge x Dicke 30cm) 19 26 26 494 494
10.714 Flächenkorrektur -26 -26
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten
und Grünanlagen 14 1162 4156 16268 58184
SUMME 12000 12000 89100 109934
DIFFERENZ 0 20834
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Insgesamt entsteht für den Teilaufhebungsbereich ei n Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenord-
nung von rund 20.800 Biotopwertpunkten, womit ein V ollausgleich der potenziellen Eingriffe innerhalb d es
Teilaufhebungsbereichs problemlos erreicht werden kann.
2.1.12 BERÜCKSICHTIGUNG DER VORGABEN DER VERTRÄGLICHKEITSP RÜFUNG BEI
BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON FFH- UND VOGELSCHUTZGEBIETEN GEM. § 1A
ABS. 4 BAUGB
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner U mgebung sind keine FFH-Gebiete gemäß Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschu tzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 2. April 1979 festgesetzt.
2.2 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es
ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter keine Veränderungen.
2.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSG LEICH
Durch die geplante Umnutzung nach der Teilaufhebung entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkung en.
Dennoch sind einige gesetzliche Vorgaben bei der Umnutzung zu beachten:
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Gelt ungsbereichs ist die „Satzung zum Schutze des Baumb e-
standes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Während der
Bauphase sind daher gefährdete Einzelbäume im Berei ch der Baustelle vor Beschädigungen von Stamm und
Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 (Bezugsquelle: FGSV-Verlag, Köln) und DIN 18920
(Bezugsquelle, Beuth-Verlag, Berlin) zu schützen.
Auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestän de von europarechtlich und streng geschützten Arten
gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren
oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Au f-
zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Die Einhaltung der Verbotstatbestände ist im Bauan-
trag nachzuweisen.
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind gem. artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (FRANZ 2020) erforderlich:
Durch die Rodung von Bäumen und Gehölzen in dem Zei traum gemäß §39 (5) BNatSchG vom 1.10. bis
28.02. können Tötungen und Verletzungen an Jungvöge ln und Eiern vermieden werden. Adulte Vögel kön-
nen dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen.
Etwaige Baumhöhlen sind vor der Rodung durch Sachve rständige auf die Anwesenheit von Fledermäusen
zu kontrollieren und zu verschließen. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind das Verschließen und
die Rodung zu verschieben bis sie die Höhle verlass en haben. Durch die Rodung in der gemäß §39 (5)
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschr iebenen Zeit vom 1.10. bis 28.02. kann das Risiko
für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da da nn die Fortpflanzungszeit vorüber ist bzw. die meis ten
Arten sich in ihren Winterquartieren außerhalb des Eingriffsbereiches befinden.
Wesentliche Abbruch- oder Umbaumaßnahmen in den Dac hbereichen sollten aus Gründen des Vogel- und
Fledermausschutzes möglichst im Zeitraum vom 01. Ok tober bis zum 28. Februar vorgenommen werden.
Ganzjährig sind die Gebäude vor Beginn der Arbeiten aktuell auf Vorkommen geschützter Arten zu über-
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prüfen. Sind geschützte Tierarten vorhanden, so sin d in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
Bei der Verwendung von spiegelnden Oberflächen und Glaselementen von mehr als 5 m² Flächengröße,
bei Eckverglasung auch weniger als 5 m², sind geeig nete Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag zu
treffen, zum Beispiel eine kleinteilige Untergliede rung der Flächen, Einarbeiten oder Aufbringen von
Punktrastern, Streifen oder sonstigen Mustern mit e iner Bedeckung von mindestens 25 % oder die Ver-
wendung von halbtransparentem oder geripptem Glas.
Weiterhin sind Maßnahmen zum funktionalen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) als Ersatz für Verluste von Fleder -
maus-Sommerquartieren in den Gebäuden erforderlich:
Dazu sind an der Außenfassade der sechs Bestandsgeb äude oder an benachbarten Gebäuden Fleder-
mauskästen aufzuhängen bzw. in die Fassade einzubauen. Pro Gebäude wird eine Zahl von mindestens
4 Ersatzquartieren vorgeschlagen. Dabei sind Kästen für spaltenbewohnende Fledermausarten sowie
Kästen für höhlenbesiedelnde Fledermäuse vorzusehen. Die Maßnahme ist vorlaufend durchzuführen
(CEF-Maßnahme). Das heißt, bevor die Baumaßnahmen a n einem Gebäude beginnen ist sicherzustel-
len, dass die entsprechenden Fledermauskästen an ei nem benachbarten Gebäude zur Verfügung ste-
hen. Die Quartierangebote sind dauerhaft zu unterh alten. Sie sind jährlich zu kontrollieren, zu reini -
gen und bei Bedarf zu ersetzen.
Weiterhin werden folgende Maßnahmen zur Erhaltung u nd Förderung der Biodiversität im Gebiet vorgeschla -
gen:
Der vorhandene Baumbestand sollte so weit wie mögli ch erhalten werden. Während der Durchfüh-
rung von Bauarbeiten sind die Bäume im Wurzel- und Kronenbereich vor Beschädigung zu schützen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten sind für die Außenbeleuchtung aus-
schließlich Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von bis zu 3.000 Kelvin (warm-weiße Lichtfarbe) zu-
lässig. Es sind vollständig gekapselte Leuchtengehä use zu verwenden, die ihr Licht abgeschirmt in den
unteren Halbraum emittieren.
Als Maßnahmen zur Förderung gebäudebesiedelnder Vog elarten sind an den Außenfassaden der Be-
standsgebäude spezifische Nistkästen für Mauersegle r, Mehlschwalbe, Haussperling und Turmfalke
aufzuhängen oder in die Fassade einzubauen. Für den Turmfalken ist ein Kasten für eines der Gebäude
A-D oder F vorzusehen. Für die übrigen Arten wird eine Zahl von 2 Nistkästen pro Art und pro Gebäude
vorgeschlagen.
2.4 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Die geplante Umnutzung findet auf einem bereits ver siegelten und bebauten Areal statt. Das Vermeidungs ge-
bot, insbesondere auch im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden und auf den Vorrang de r
Innenentwicklung und der Wiedernutzbarmachung von F lächen gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wurde somit im
Zuge der Standortwahl bereits berücksichtigt. Aus d en vorliegenden Fachgutachten liegen keine Aussagen vor,
die gegen den Standort oder die geplanten Nutzungen sprechen.
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und alternativer Standorte ist dementsprechend sofern der
Standort aus Sicht der anderen städtebaulichen, öko nomischen und sozialen Belange gewünscht wird, zumi n-
dest unter den Gesichtspunkten der in § 1 Abs. 6 Nr . 7 BauGB gelisteten Belange nicht erforderlich und auch
nicht sinnvoll.
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3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN
3.1 WICHTIGSTE MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VER FAHREN,
KENNTNISLÜCKEN
Die Bestandsaufnahme und –bewertung der Schutzgüter erfolgte nach dem Stand der Technik unter Verwen-
dung vorhandener Unterlagen. Die Geländekartierungen erfolgten im Frühjahr 2017.
Die Kartenerstellung wurde mit AutoCAD-Software dur chgeführt. Technische Schwierigkeiten, z. B. bei de r
Informationsbeschaffung, sind nicht aufgetreten.
3.2 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist nicht mit negativen Umweltauswirkungen verbunden. Ein Monito -
ring ist nicht erforderlich. Sollten im Zuge von Ba u- oder Sanierungsmaßnahmen bisher unbekannte Boden ver-
unreinigungen auftreten, werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergriffen. Eine allgemeine Über -
wachung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm, Schadstoffe) erfolgt im Rahmen der laufenden Umwelt be-
obachtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landes Hessen. Umweltschäden an Gewässern gemäß
§ 22a WHG bzw. des Bodens gemäß § 2 Absatz 2 des BB odSchG werden durch das Vorhaben nicht verursacht.
Die Sanierung von Bodenkontaminationen und die sach gemäße Ableitung der Abwässer vermeiden auch den
Eintrag von Schadstoffen in Boden und Wasser.
Umsetzung und Erfolg der artenschutzrechtlichen Ver meidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (s. Kap. 2.3) ist in
regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.
3.3 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Der Umweltbericht umfasst alle Angaben gemäß den §§ 2 und 2a BauGB unter Berücksichtigung der diesbezüg-
lichen Anlage zu diesen Paragraphen. Die Ziele der Raumordnung werden berücksichtigt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine Umnutz ung der Flächen und Gebäude des Technischen Stadt-
hauses für Wohnungsnutzung ermöglichen, da die Tech nischen Ämter an andere Standorte umziehen, bzw.
zum großen Teil umgezogen sind.
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwe sten der Stadt Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Zie l ist
das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble des Technischen Stadthauses nach Verlagerung der dort
angesiedelten technischen Ämter zu Wohnzwecken umzu nutzen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung in die-
sem Bereich soll ein Aufhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbereich des derzeit gültigen Bebauungs-
plans W 6 – Niersteiner Straße – durchgeführt werde n. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festg e-
setzten Nutzung „Sondergebiet mit der Zweckbestimmu ng Gemeinbedarf – Verwaltungsgebäude“ wird eine
Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zu Wohnzwecken ermöglicht.
Bei Umsetzung der geplanten Wohnnutzung können zukü nftig knapp 60 % der bisherigen Sonderbaufläche
statt zuvor über 80 % versiegelt bzw. überbaut sein.
Tiere und Pflanzen
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut, versiegelt oder vegetationsfrei, sie besitzen kein en oder
nur einen sehr geringen Wert für die Tier- und Pflanzenwelt. Die übrigen knapp 20 % der Fläche setzen sich aus
baumüberstandenen Wiesen, Hecken und Gebüschen sowi e einem Hausgarten zusammen. Insbesondere im
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Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen he imische Bäume. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7
und 16 m hoch und hat einen hohen Wert für die Tier- und Pflanzenwelt.
Da die bestehende Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere Bebauung zulässig ist, kann der
bestehende Baumbestand erhalten werden. Es ist mit Entsiegelungen und einem größeren Anteil an Grünflä -
chen zu rechnen.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbes tände gem. § 44 BNatSchG möglich, die Vermeidungs-
und/oder CEF-Maßnahmen erfordern. Die nachgewiesene n gebäudebesiedelnde Arten oder ihre Fortpflan-
zungs- oder Ruhestätten können durch Arbeiten an de n Gebäuden getötet, gestört oder verletzt werden (§ 44
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG).
Die Planung führt jedoch nicht zu Tatbeständen des § 44 BNatSchG, wenn die in Kap. 2.3 benannten Verme i-
dungs-, Schutz- und funktionalen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Boden
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des
Areals sehr stark (versiegelte Flächen) anthropogen verändert und überprägt. Dadurch sind die natürlic hen
Bodeneigenschaften nahezu vollständig verloren gegangen. Es sind keine Eingriffe in den Boden geplant. Durch
den Rückbau der versiegelten Flächen kommt es allge mein zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften,
wenn auch natürliche Bodenfunktionen nur in geringe m Maße wiederherstellbar sind. Insgesamt kann davon
ausgegangen werden, dass nach Teilaufhebung bei der Umsetzung der geplanten Wohnnutzung der Versiege-
lungsgrad der Oberflächen im Plangebiet deutlich abnehmen wird.
Wasser
Im Untersuchungsgebiet und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität ist durch die Umnutzung nach
derzeitigem Stand der Technik nicht zu erwarten. Di e Bauleitung hat sicherzustellen, dass keinerlei gr undwas-
sergefährdende Substanzen in Boden und Grundwasser gelangen.
Durch die Realisierung der Wohnnutzung können ca. 2 140 m² entsiegelt werden. Insgesamt kann daher mit
einer Erhöhung der jährlichen Grundwasserneubildung und einer Verringerung des Oberflächenabflusses ge -
rechnet werden.
Klima und Luft
Da das Planungsgebiet zu über 80 % versiegelt und b ebaut ist, wird die Teilaufhebung des Bebauungsplans und
die geplante Nutzungsänderung der denkmalgeschützten Gebäude keine negativen Auswirkungen auf das loka-
le Klima mit sich bringen. Die Schaffung neuer Grün flächen anstelle der bislang vollversiegelten Hoffläche kann
lokal zu einer Verbesserung der Klimaverhältnisse beitragen.
Landschafts- und Ortsbild
Das bestehende, denkmalgeschützte Gebäudeensemble w ird erhalten. Durch die zukünftige Nutzung als
Wohnstandort werden keine erheblichen Veränderungen eintreten. Die Ziele des Denkmalschutzes sind zu
berücksichtigen und eventuelle Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
ÖSTLICHE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS W 6
TEILBEREICH SÜD (T ECHNISCHES STADTHAUS ) UMWELTBERICHT
30
Durch die Entsiegelung der Freiflächen und Erhöhung des Grünanteils fügt sich das Gelände besser in di e um-
gebende durchgrünte Wohnbebauung ein, so dass es po sitive Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbi ld
gibt.
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner U mgebung sind keine FFH-Gebiete gemäß Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschu tzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 2. April 1979 festgesetzt.
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und se ine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissione n gerechnet, da zukünftig der Besucherverkehr zu de n
Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs.
die Erfordernis von Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.
Die geplante Nutzung wird zu keiner nennenswerten E rhöhung der Immissionsbelastungen oder gar zu einer
nutzungsbedingten Überschreitung von Grenzwerten fü hren. Negative Umweltauswirkungen sind nicht zu
erwarten.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebiets entwicklung ist im klassifizierten Straßennetz sich erge-
stellt. Es ist nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen.
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Das als Kulturdenkmal (Gesamtanlage) ausgewiesene G ebäudeensemble mit der dazugehörigen Mauer an der
Kattreinstraße wird erhalten. Die Umsetzung der Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.
Wechselwirkungen zwischen den Belangen
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wech selwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistb ar.
Vielmehr ist eine Beschränkung auf die entscheidung serheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auc h
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.
Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im I nnenbereich folgt im besonderen Maße dem Grundsatz des
sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Bode n gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt kann damit im besonderen Maße zur Verring erung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen
für bauliche Nutzungen im Außenbereich ihre Entwick lungsmöglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von
ÖSTLICHE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS W 6
TEILBEREICH SÜD (T ECHNISCHES STADTHAUS ) UMWELTBERICHT
31
Flächen und Nachverdichtung im Zuge der Innenentwic klung nutzen. Eine Neuerschließung von Flächen ver-
gleichbarer Größenordnung im weitaus geringer vorbe lasteten Außenbereich hätte durch die größere Neuve r-
siegelung sowie die Neubelastungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen erheblich schwerwiegendere
Auswirkungen auf die Umweltbelange gehabt.
Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem.
§ 1a Abs. 3 BauGB
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen erfolgt nach der Hessischen Kompensationsve r-
ordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S. 339, 340. Durch
die Teilaufhebung kann eine Nutzungsänderung auf Gr undlage des § 34 BauGB erfolgen, deren Umsetzung
einen Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größen ordnung von rund 20.800 Biotopwertpunkten erzielen
kann, womit ein Vollausgleich des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereiches gegeben ist.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung, der östlichen Te ilaufhebung des Bebauungsplans W 6, bleibt das Gebi et in
seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht be trach-
teten Schutzgüter keine Veränderungen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Durch die geplante Umnutzung nach § 34 BauGB entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkungen.
Zur Vermeidung und zum Ausgleich artenschutzrechtli cher Verbotstatbestände werden insbesondere Maß-
nahmen zur Bauzeitenregelung (Rodung und Dachsanier ung), zur Gestaltung baulicher Anlagen (Vermeidung
von Vogelschlag) sowie die Schaffung von Ersatzquartieren (Nistkästen) für Vogel- und Fledermausarten an den
Gebäuden erforderlich.
4 QUELLENVERZEICHNIS
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (1985): Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000, Bl att
CC6318 Frankfurt a.M.-Ost. Hannover.
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016): Schalltechnische Untersuchung. Wohngebietsentwicklung auf
dem ehemaligen EAD-Gelände, Darmstadt. Bericht-Nr. 16-2660. Darmstadt.
FRANZ – ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2020): Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 6 – Te ilauf-
hebung für den Bereich des Technischen Stadthauses, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Darmstadt.
FRIES , G. ET AL . (1994): Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstad t, Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen. Stadt Darmstadt, Braunschweig, S. 447
HABERMEHL & FOLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016): Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Verkehrsent-
wicklung um das EAD-Gelände in Darmstadt. Rodgau.
HESS . LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1990): Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene 1 : 50.000. Nordteil.
Wiesbaden.
ÖSTLICHE TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS W 6
TEILBEREICH SÜD (T ECHNISCHES STADTHAUS ) UMWELTBERICHT
32
HESS . LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1991): Geologische Abhandlungen Hessen Bd. 95. Wiesbaden.
HESS . LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1997): Standorttypisierung für die Bodenentwicklu ng 1 : 50.000. Blatt
L6116 Darmstadt West. Wiesbaden.
HESS . LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ , UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016a): Umweltatlas Hessen. URL:
http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (Aufruf 30.09.2016).
HESS . LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ , UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016b): Hydrologisches Kartenwerk Hessische
Rhein- und Mainebene. Grundwasserflurabstand im Oktober 2015. Wiesbaden.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , KLIMASCHUTZ , LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUKLV) (2015): 2.
Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main. Teilplan Darmstadt. Wiesbaden.
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Groß-Gerauer Weg und Niersteiner Straße 2/Ingelheim er Straße 2 in Darmstadt (Flur 18, Flurstücke
234/3,234/4). Sanierungskonzept. Darmstadt.
Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (24.04.2017): Ne ue Artillerie-Kaserne (Darmstadt). URL:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). (Aufruf: 24.05.2017).
4.1 PLANANLAGE
-Bauleitplanverfahren Technisches Stadthaus, Darmstadt „Biotop- und Baumbestand“
225
18
10.741 (B)
10.530
II+
I II+
I
Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
Gebüsche, Hecken, Säume
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung
(straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten, Kleingärten u nd Grabeland
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen
P 291
9
I
P
10.710
10.520
11.221
2 3 4
11.221
5 6
11.221
10.710 10.520
11.221
10.710
10.520
10.741 (B)
II+D
II+D
II+D
I
I
II+D
Vegetationsarme und kahle Flächen
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
(Ortbeton, Asphalt), Fundamente usw.
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster
10.530 Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze,
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
10.710 Dachflächen nicht begrünt
10.741 (B) Fassaden- und Pergolenbegrünung
02.600
1 11.221
02.600
11.221
7
9
02.600
10 11.221 39
11
Einzelbäume mit Baumnummer PGNU
I P I
11.221
02.600
24
23
11.221
11.221
02.600
22 21
11.221
02.600
20 19
11.221
10.520
11.221
02.600
18
02.600
11.221 12
11.221
02.600 13
10.530
10.710
II+D
II+D
04.110 Einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
04.120 Nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot
Allgemein
Grenze Geltungsbereich Bebauungsplan
P
27 26
25
11.221
10.520 11.221 11.221 17 16 15 11.221 14
10.520
10.741 (B) 10.520
28 29
10.710
10.530
02.500 30
10.520
10.710
10.530
02.500
10.520
10.710 IV
10.530
Bauvorhaben:
Bauleitplanverfahren
Technisches Rathaus, Darmstadt
11.221
31 32 36
33 02.500
40 41
4
V
42 43
44
233
10.520
45 11.221
10.510
46 47
48
34 35 37
49 50 11.221
38
51 52
Plan:
Biotop- und Baumbestand
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Bessunger Str. 125 - Block D
64295 Darmstadt
Landschaftsarchitekten:
PGNU
Planungsgruppe Natur & Umwelt
Hamburger Allee 45
60433 Frankfurt am Main
III 15 II
Maßstab:
Verfasser:
M 1:500
A. v. Küchler
K. Röcker
Datum:
19.10.2017
anlage 5
287 Zeichen
Punkt 5: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2021/0076) Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA/WGD
2021/0076
7182 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.07.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0076
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss
zur Offenlage)
Vorlage vom: 02.07.2021
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m.
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Der vorliegenden Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) zur östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – wird zugestimmt.
Sie ist der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu Grunde zu
legen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
- 2 -
Durch die Corona-Einschränkungen hat das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung unter
Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattzufinden.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht zur östlichen Teilaufhebung W 6
Anlage 3: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6 zur Information
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0076 vom 02.07.2021:
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs des seit 1971 rechtskräftigen Bebauungsplans W 6
– Niersteiner Straße – ist erforderlich, da die Festsetzungen über das Maß der baulichen
Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos sind bzw. bereits überplant
wurden und die Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung „Gemeinbedarfsfläche für
Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Standort der technischen Ämter in der
Bessunger Straße soll zukünftig komplett aufgegeben werden.
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetriebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD ) wurde durch den Bebauungsplan W 6.4 –
Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglicht, der in seinem Geltungsbereich den W 6
überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Neue
Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadthaus) zukünftig planungsrechtlich nach § 34
BauGB beurteilt und macht so eine Nachnu tzung auch für Wohnzwecke möglich.
Der größte Teil der technischen Ämter ist bereits in das Stadthaus West Mina -Rees-Straße
gezogen. Die Nutzung durch die verbliebenen Ämter kann im Rahmen des § 34 BauGB auch
weitergeführt werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige
Nutzung gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und
Freiflächen zu erhalten. Maßnahmen wie Umgestaltung und Instandsetzung am
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern eine Genehmigung durch die zuständige
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 wird die städtebauliche Ordnung und Qualität
für das südliche Gebie t durch die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch den
Denkmalschutz gesichert, so dass es keiner weiteren Planaufstellung bedarf.
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind bei einer späteren Veräußerung im
Kaufvertrag zu verankern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen der sozialgerechten
Bodennutzung (gem. den „Grundsätzen der sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt
(SoBoDA)“), Regelungen zur Grün - und Freiflächengestaltung, zur Erhaltung des
Baumbestandes, Maßnahmen zum Schutz un d zum Erhalt d er Biodiversität und zum Klima-
und Artenschutz sowie Regelungen zum Mobilitätskonzept, zu wasserwirtschaftlichen
Belangen, zur Kampfmittelsondierung bei bodeneingreifenden Baumaßnahmen und ggf.
Altlastensanierung .
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur östlichen
Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – zusammengefasst und
entsprechend geprüft.
Dabei handelt sich um die vorläufige Abwägungstabelle , die nach der Offenlage gem. § 4
Abs. 2 BauGB fortgeschrieben wird . Über die endgültige Abwägung zu den eingegangenen
Stellungnahme n wird erst im Rahmen des Satzungsbeschlusses entschieden.
- 4 -
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine
Stellungnahmen ein.
Zu 2:
Der Entwurf zur östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße –
besteht aus der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2), die nun zur Beschlussfassung
vorliegt. Zur Information ist als Anlage 3 (Plan in Parlis einsehbar und wird zu
Präsenzveranstaltungen ausgelegt/aufgehängt ) auch der bestehende Bebauungsplan W 6
beigefügt.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im
Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung der Begründung mit Umweltbericht und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -
PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung und Beteiligung durch die Veröffentlichung im Internet
gem. §§ 2 und 3 PlanSiG ersetzt. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass als
zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG eine Auslegung erfolgt, die eine
Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einh altung der Abstands - und
Hygieneregelungen ermöglicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt
parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Eine gleichzeitige Einstellung in das Internet während des Offenlagezeitraums hat auch gem.
§ 4a Abs. 4 BauGB zu erfolgen.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 7
305 Zeichen
Punkt 30: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2021/0076) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 3 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: AfD, 1 Stimme aus UWIGA/WGD, Stadtve. Neumann (Die Partei) und Stadtve. Dietrich (FW)
anlage 2
23419 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.07.2020: Zu der geplanten östlichen Teilaufhebung des Bebauu ngsplans W 6 beste- hen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken. Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren) teile ich Ihnen mit, dass das Vorhaben keine Schutzgebiete be rührt, so dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Zu weiteren naturschutzfachlichen Belangen verweise ich auf die Stellung- nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Der Hinweis, dass zu der geplanten östlichen Teilau fhebung des Bebau- ungsplans W 6 aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken beste- hen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass keine Schutzgebiete berührt sind und keine grundsätz- lichen Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - A bteilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belan ge teile ich Ihnen Folgendes mit: Bodenschutz Das vorgenannte Grundstück gehörte zum Gelände der ehemaligen Hutier- Kaserne bzw. zum EAD-Gelände der Stadt Darmstadt. Z u diesen wird in meinem Dezernat ein eigenständiges bodenschutzrecht liches Verfahren (Az.: IV/Da 41.5 089 a 6361 – 2147) geführt. Das Ka sernen- bzw. Betriebs- gelände wurde in der Vergangenheit mit mehreren (hi storischen, orientie- renden und ergänzenden) umwelttechnischen Untersuch ungen auf eine Altlastenrelevanz überprüft. Zu den Untersuchungen liegen meinem Dezer- nat mehrere Gutachten vor, die bei Bedarf per Akten einsicht eingesehen werden können. Die Grundstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 18, Nr. 2 34/3 und 234/4 sol- len zu einem Wohngebiet umgenutzt werden. Sanierung sbedarf besteht lediglich für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach BB odSchV für die Nut- zung als Wohngebiet bzw. als Kinderspielfläche. Auc h für eine mögliche spätere Nutzung als Hausgärten besteht Sanierungsbedarf. Der Anregung wurde gefolgt. Die genannten Flurstücke liegen im Bereich Nord der Teilaufhebung W 6. In diesem Bereich wurde der Bebauungsplan W 6 berei ts durch den Be- bauungsplan W 6.4 überplant, indem altlastenbezogen e Informationen und die entsprechenden Sanierungsverpflichtungen al s Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. Gleichfalls enthä lt der Grund- stückskaufvertrag für die BPD Immobilienentwicklung sgesellschaft GmbH eine Verpflichtung zur Altlastsanierung. Aufgrund der ehemaligen gewerblichen Nutzung fanden im Vorfeld bereits Altlastenuntersuchungen auf dem Gelände statt. Im Z uge mehrerer Vor- untersuchungen wurden Schadstoffbelastungen in den anthropogenen Auffüllungen festgestellt. Die Mächtigkeit der Auffüllungen variiert auf dem Gelände und liegt zwischen 0,4 und 1,2 Meter. Im no rdwestlichen Gelän- deteil wurden Belastungen mit polyzyklischen aromat ischen Kohlenwas- serstoffen (PAK) und Schwermetallen nachgewiesen, d ie zum Teil die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-M ensch für die Nutzungskategorie Wohngebiete und Kinderspielfläche n überschreiten. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Aufgrund der Inhomogenität der Auffüllung sind loka l kleinräumige Berei- che mit Schadstoffbelastungen nicht auszuschließen. Die Auffüllungen sind in die Zuordnungsklassen Z 1.1 bis > Z 2 gem. Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen" einzustufen. Im Rahmen der geplant en Umnutzung des Geländes mit Wohnbebauung wird eine Sanierung der A uffüllungen erfor- derlich. Sämtliche Beprobungs-, Aushub- und Sanieru ngsmaßnahmen werden fachgutachtlich überwacht und dokumentiert. Die Sanierungsdo- kumentation wird dem Regierungspräsidium Darmstadt kurzfristig nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen vorgelegt. In den unter der Auffüllung anstehenden natürlichen Böden wurden keine Schadstoffbelastungen nachgewiesen. Ein Sanierungsb edarf des natür- lich gewachsenen Bodens in Bezug auf den Wirkungspf ad Boden- Grundwasser besteht nicht. Sollten Anlagen zur gezielten entwässerungs- technischen Versickerung von Regenwasser realisiert werden, sind die Auffüllungen bis zum gewachsenen Boden vollständig zu entfernen. Altlastenbezogene Informationen und die entsprechen den Sanierungs- verpflichtungen wurden als Hinweis in den Bebauungs plan W 6.4 aufge- nommen. Nach Aussage des Büros Umweltplanung Bullermann Sch neble GmbH (Mail vom 09.10.2020 und 28.04.2021) wurden im Rahm en der Herstel- lung der Baugruben für die Tiefgaragen die Bereiche mit Schadstoffbelas- tungen unter der fachgutachtlichen Bauüberwachung g em. Abstimmung und Auflagen seitens des RP Darmstadt ausgehoben. S omit handelt es sich um ein vollständig saniertes Grundstück ohne B odenbelastungen. Die Dokumentation mit Sanierungsnachweis soll nach unseren Informati- onen an das Regierungspräsidium weitergeleitet word en sein, so dass dieses die Löschung des Altlasteneintrages veranlas sen kann. Falls der RP den Sanierungsnachweis noch nicht erhalten hat, wird um Mitteilung per Mail an bauleitplanung@darmstadt.de gebeten. Von den Dezernaten „Grundwasser“, „Abwasser, anlage nbezogener Ge- wässerschutz“ und „Immissionsschutz“ werden gegen d ie o. a. Bauleitpla- nung keine Bedenken erhoben. Die Fachbelange des Dezernats „Oberflächengewässer“ werden vom o. a. Vorhaben nicht tangiert. Die Hinweise, dass keine Bedenken bestehen, wurden zu Kenntnis ge- nommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- tengrundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs plan (RPS/Reg- FNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Südlich der Bessunger Straße befindet sich der unte r Bergaufsicht stehen- de Aufsuchungsbetrieb für Erdwärme "SWIVT-II", dessen Erlaubnisfeld den südlichen Teil des aufzuhebenden B-Plans überdeckt. Sollten in diesem Bereich in den Boden eingreifende Bauarbeiten gepla nt sein, so ist die Bergaufsicht dementsprechend zu beteiligen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Um Regelungen in den Kaufvertrag mit dem zukünftige n Grundstücksei- gentümer aufzunehmen, sind jedoch weitergehende Inf ormationen zur Anlage von der Entega erforderlich, um die Einschrä nkungen für das Grundstück und die Grundstücksnutzung zu kennen. Im Hinblick auf die bodeneingreifenden Maßnahmen we rden z.B. Anga- ben, bis welcher Tiefe diese unbedenklich sind, im Vorfeld des Kaufver- trags von der Entega eingeholt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Wenn erforderlich, können dann konkretere Regelunge n in den Kaufver- trag aufgenommen werden. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Hinweis, dass keine Bedenken bestehen, wurde zu r Kenntnis ge- nommen. Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftb ilder ergeben hat, dass sich das fragliche Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi ndestens 5 Metern durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen b odeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich e ine EDV-gestützte Da- tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z .B. wegen Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalie n), sind aus Si- cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen v or bodeneingrei- fenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen eventuell vorgesehenen Baugrubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau, usw.) durch Sondierung sbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, solle n die Erdaushubarbei- ten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die Der Hinweis wird berücksichtigt. Eine entsprechende Verpflichtung kann in einen späteren Kaufvertrag aufgenommen werden. Der Teilbereich Nord wurde bereits durch den Bebauu ngsplans W 6.4 überplant. Eine Sondierung erfolgte vor Beginn der Bautätigkeiten für die Wiedernutzung des ehemaligen Betriebsgeländes der EAD für Wohnzwe- cke. Im Teilbereich Süd, dem denkmalgeschützten Bereich der ehemaligen Kaserne (ehem. Technisches Stadthaus) können durch die Teilaufhebung keine Hinweise auf die Kampfmittelräumung für späte re Baugenehmi- gungsverfahren gegeben werden. Daher ist eine verpf lichtende Regelung zur Kampfmittelsondierung bei bodeneingreifenden Ba umaßnahmen in einen späteren Kaufvertrag aufzunehmen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Kampfmittelräumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchge- führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan be izufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin i st das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuc hten Flächen (Tiefen- angaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grün dargestellt. Die Daten der überprüften Flächen mit den angegeben en Freigabetiefen wurden von den ausführenden gewerblichen Kampfmitte lräumfirmen an den KMRD übermittelt und in das KMIS System ohne Vo r-Ort-Kontrolle übertragen. Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Investor / In- vestorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind da her von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 2027-2020 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Die Anlagen liegen dem Stadtpla- nungsamt vor und sind hier nicht abgedruckt). Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rech- nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen - Kampf mittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 1.2 DADINA , Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 15.06.2020: Auf Seite 13 der Darlegung der allgemeinen Ziele un d Zwecke der Planung wird unter Punkt 6.2.2. „Verkehrliche Erschließung“ die Anbindung des zu überplanenden Areals an den ÖPNV kurz erläutert. Wir bitten in diesem Zusammenhang klarstellend zu e rgänzen, dass die Bushaltestelle in der Eschollbrücker Straße die Bez eichnung „Fliederberg“ trägt und von der Buslinie H angesteuert wird und e s sich bei der Straßen- bahnhaltestelle um die Haltestelle „Bessunger Straße“ handelt, die von den Linien 1, 6, 7 und 8 bedient wird. Darüber hinaus stehen dem Planungsziel unsererseits keine Bedenken entgegen, weshalb wir vom Vortrag weiterer Anregungen absehen können. Der Anregung wurde gefolgt. Die Begründung wurde zur Offenlage im Kap. 6.2.2 di esbezüglich er- gänzt. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.3 e-netz Südhessen AG , Postfach 10 11 42 , 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 22.06.2020: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Süd- Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal b einhaltet die Stellungnahme die Medien Strom. Gas, Trinkwasser, F ernwärme, Straßen- beleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. Der Hinweis, dass gegen die vorliegende Planung (hi er: Teilaufhebung) keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- gen Abnehmer realisiert werden. Der Hinweis, dass die Stromversorgung durch Erweite rung des beste- henden Versorgungsnetzes für zukünftige Abnehmer re alisiert werden kann, wurde zur Kenntnis genommen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglic h zu sichern. Notwendi- ge Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlass ers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzei tig mit uns abzuspre- chen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Eine Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht Gegenst and der Teilaufhe- bung. Zur Sicherstellung der Stromversorgung beantragen w ir eine Versorgungs- fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB zur Errichtung einer Transformator- station. Wir schlagen eine Transformatorstation vom Typ K2000 mit Flach- dach vor. Die hierfür benötigte Grundstücksgröße beträgt gemäß § 6 HBO - Abstandsflächen und Abstände mit einem Mindestabsta nd von 1 m zu den Nachbargrenzen - 7,3 Meter in der Länge und 4,5 m in der Breite. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir bitten sie, dies im Bebauungsplan aufzunehmen und a uch außerhalb von Bebauungslinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- Im Teilbereich Nord der Teilaufhebung wurde im Beba uungsplan W 6.4 eine Transformatorstation festgesetzt, um die Strom versorgung des neu- en Wohnquartiers zu sichern. Im Bereich Süd, dem ehem. Technischen Stadthaus mit den denkmalge- schützten Kasernengebäuden, besteht bereits die Str omversorgung. Nach der Teilaufhebung wird keine nennenswerte Neub ebauung stattfin- den, sondern eine Nachnutzung z.B. zu Wohnzwecken. Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da im A ufhebungsverfah- ren keine Festsetzungen getroffen werden können. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Im Aufhebungsverfahren zur Teilaufhebung des Bebauu ngsplans W 6 Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erfor derlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elekt- rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden . In Abhängigkeit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Ene rgiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und die Anza hl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlic her Planungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Ene rgiebedarfs für die E- Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhalt ige Erschließung sind die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstati onen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. werden keine Festsetzungen getroffen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Sicherung der Stromversorgung und die Errichtun g von Ladesäulen werden auf der Genehmigungsebene erfolgen. siehe auch Text oben! Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhande- ne Wasserversorgung gesichert. Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben d er örtlichen Feuer- wehr. Der Anregung wurde entsprochen. Zum Schutz der Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen w ird in einem spä- teren Kaufvertrag die Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Richt- linien und des Mindestabstandes zu Versorgungsleitu ngen aufgenom- men. Der Hinweis, dass die Trinkwasserversorgung im Gebi et der Teilaufhe- bung gesichert ist, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis bzgl. Löschwasserversorgung wurde zur K enntnis genom- men . 1.4 Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachgebiet Ländlicher Raum , Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 26.06.2020: Aus Sicht der vom Fachgebiet Ländlicher Raum zu wah renden öffentlichen Der Hinweis, dass gegen die geplante Teilaufhebung keine Bedenken Wissenschaftsstadt Darmstadt Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Nie rsteiner Straße – 31.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Belange der Landwirtschaft / Feldflur bestehen gege n o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 keine Bedenken. Wir regen an, dass mit Bezug auf § 1a Abs. 2 BauGB für die zukünftige Nutzung als Wohnbaufläche die bauliche Dichte in An lehnung an den Re- gionalplan Südhessen 2010 eingehalten und nicht unterschritten wird. bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Im Bereich Nord der Teilaufhebung wurde mit den pla nungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans W 6.4 eine bauliche Dichte von mehr als 60 WE / m² erreicht. Für den Bereich Süd werden keine Festsetzun- gen im Aufhebungsverfahren getroffen. Einer Nachver dichtung in diesem Bereich steht der Denkmalschutz der Gesamtanlage entgegen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (11)
- Niersteiner Straße 2
- Bessunger Straße 125
- Ingelheimer Straße
- Heidelberger Straße
- Eschollbrücker Straße
- Kattreinstraße
- Mina-Rees-Straße 12
- Hügelstraße
- Jägertorstraße 207
- Groß-Gerauer Weg
- Europaplatz 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0076
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.07.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00