3430/2020
Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
4280 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Grie Az Vorlagen-Nummer 3430/2020 Freigabedatum: 01.12.2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Beirat Porz Mitte Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz- Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020 Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2020 Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 anlässlich des Dringlichkeitsan- trages der SPD-Fraktion AN/0388/2020 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk umgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung der Por- zer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung personell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben. Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch eine schlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst auch tiefer angeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründen soll auf Aufbauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaß zu beschränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt der heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen andere Mög- lichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse bestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, um das vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern und es zusätzlich offener zu gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten ent- fernt werden können und ob beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt werden können. Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard und dem Porzer Zentrum einlädt. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sitzung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Im Dringlichkeitsantrag wird die Zielvorstellung definiert, dass vorhandene Brückenbauwerk abzubre- chen und durch eine schlankere, tiefer angeordnete Konstruktion zu ersetzen um die Wege- und 2 Sichtbeziehungen zum Rhein zu verbessern. In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 18.08.2020 wurde die Brückenkonstruktion über der Hauptstraße seitens der Verwaltung in Bezug auf Konstruktion und Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt. In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord- nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung festgehalten: Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf- grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer- den. Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü- ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist. Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau- zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be- tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion. Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre- gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal- tung zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4271 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Grie Az Vorlagen-Nummer 3430/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Beirat Porz Mitte Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz- Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020 Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2020 Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 anlässlich des Dringlichkeitsan- trages der SPD-Fraktion AN/0388/2020 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk umgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung der Por- zer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung personell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben. Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch eine schlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst auch tiefer angeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründen soll auf Aufbauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaß zu beschränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt der heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen andere Mög- lichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse bestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, um das vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern und es zusätzlich offener zu gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten ent- fernt werden können und ob beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt werden können. Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard und dem Porzer Zentrum einlädt. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sitzung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Im Dringlichkeitsantrag wird die Zielvorstellung definiert, dass vorhandene Brückenbauwerk abzubre- chen und durch eine schlankere, tiefer angeordnete Konstruktion zu ersetzen um die Wege- und Sichtbeziehungen zum Rhein zu verbessern. 2 In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 18.08.2020 wurde die Brückenkonstruktion über der Hauptstraße seitens der Verwaltung in Bezug auf Konstruktion und Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt. In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord- nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung festgehalten: Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf- grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer- den. Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü- ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist. Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau- zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be- tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion. Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre- gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal- tung zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3430/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 26.11.2020 14:09