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3430/2020

Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020

Mitteilung BV 02.12.2020

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Nächste Beratung: Beirat Porz Mitte, Sitzung am 18.05.2021, TOP 8.1.2

Mitteilung BV

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Mitteilung BV

4280 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Grie Az 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2020 
Freigabedatum: 01.12.2020  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Beirat Porz Mitte  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 
 
Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-
Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020 
Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2020 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 anlässlich des Dringlichkeitsan-
trages der SPD-Fraktion AN/0388/2020 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk umgehend zu 
überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung der Por-
zer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung personell dazu nicht in der Lage sein, sind die 
Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben.  
 
Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch eine schlankere 
Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst auch tiefer angeordnet werden, 
um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und 
gestalterischen Gründen soll auf Aufbauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das 
Mindestmaß zu beschränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt 
der heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen andere Mög-
lichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. 
 
Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein 
sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse bestehen. Gleichzeitig ist 
darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, um das vorhandene Bauwerk nach Süden 
zu verbreitern und es zusätzlich offener zu gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten ent-
fernt werden können und ob beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt 
werden können. Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt 
durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard und dem Porzer 
Zentrum einlädt.  
 
Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sitzung sowie 
dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“ 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Im Dringlichkeitsantrag wird die Zielvorstellung definiert, dass vorhandene Brückenbauwerk abzubre-
chen und durch eine schlankere, tiefer angeordnete Konstruktion zu ersetzen um die Wege- und

2 
 
Sichtbeziehungen zum Rhein zu verbessern. 
 
In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 18.08.2020 wurde die Brückenkonstruktion über der 
Hauptstraße seitens der Verwaltung in Bezug auf Konstruktion und Möglichkeiten der Umsetzung 
vorgestellt.  
In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord-
nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung festgehalten:  
Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung 
erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf-
grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer-
den.  
Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü-
ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der 
Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist.  
Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau-
zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation.  
Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be-
tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion.  
Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. 
Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre-
gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal-
tung zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Grie Az 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Beirat Porz Mitte  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 
 
Planungsstart zur Veränderung der Porzer Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-
Mitte - Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion AN/0388/2020 
Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2020 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2020 anlässlich des Dringlichkeitsan-
trages der SPD-Fraktion AN/0388/2020 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk umgehend zu 
überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung der Por-
zer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung personell dazu nicht in der Lage sein, sind die 
Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben.  
 
Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch eine schlankere 
Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst auch tiefer angeordnet werden, 
um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und 
gestalterischen Gründen soll auf Aufbauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das 
Mindestmaß zu beschränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt 
der heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen andere Mög-
lichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. 
 
Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein 
sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse bestehen. Gleichzeitig ist 
darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, um das vorhandene Bauwerk nach Süden 
zu verbreitern und es zusätzlich offener zu gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten ent-
fernt werden können und ob beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt 
werden können. Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt 
durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard und dem Porzer 
Zentrum einlädt.  
 
Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sitzung sowie 
dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“ 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Im Dringlichkeitsantrag wird die Zielvorstellung definiert, dass vorhandene Brückenbauwerk abzubre-
chen und durch eine schlankere, tiefer angeordnete Konstruktion zu ersetzen um die Wege- und 
Sichtbeziehungen zum Rhein zu verbessern.

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In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 18.08.2020 wurde die Brückenkonstruktion über der 
Hauptstraße seitens der Verwaltung in Bezug auf Konstruktion und Möglichkeiten der Umsetzung 
vorgestellt.  
In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord-
nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung festgehalten:  
Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung 
erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf-
grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer-
den.  
Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü-
ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der 
Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist.  
Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau-
zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation.  
Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be-
tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion.  
Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. 
Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre-
gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal-
tung zur Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (2)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.05.2021 Beirat Porz Mitte
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3430/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.12.2020
Erstellt
26.11.2020 14:09