AN/1165/2026
Welches Recht gilt in Köln für die Mindestbreite von Fahrbahnen?
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CDU Anfrage nach § 4
2354 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau – 50667 Köln CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates der Stadt Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 25.06.2026 AN/1165/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Welches Recht gilt in Köln für die Mindestbreite von Fahrbahnen? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 02.07.2026: In der Innenstadt werden immer mehr Parkplätze vernichtet mit der Begründung, dass bei Fahrbahnen eine Mindestbreite von 3,05 m für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr vorhan- den sein müssten. Dies wird begründet mit der Höchstbreite von Fahrzeugen von 2,55 m (§22 StVO) und jeweils 0,25 m auf beiden Seiten zusätzlich zum Öffnen der Fahrzeugtüren. Im Mobilitätsausschuss hat die Amtsleitung des Amtes für Straßen- und Radwegebau bei ei- ner Vorlage zum Umbau der Aachener Straße – einer Hauptverkehrsachse – mit einer Fahr- bahnbreite von 2,85 m erklärt, dass eine Fahrbahnbreite von 2,85 m völlig regelkonform sei. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Wie kann es sein, dass die Verwaltung auf der Aachener Straße als Hauptverkehrs- achse eine Fahrbahnbreite von 2,85 für regelkonform und ausreichend hält, in Wohn- straßen hingegen eine Fahrbahnbreite von 3,05 m fordert? Welche rechtlichen Grundlagen liegen dem zugrunde? 2. Wieso fordert die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von 3,05m auch in solchen Stra- ßen, in denen nur einseitig geparkt wird und somit auch eine Fahrbahnbreite von 2,80 - 2 - m die zuvor beschriebenen Anforderungen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr er- füllen würde, da auf der Seite ohne parkende Autos die Fahrzeugtüren ungehindert geöffnet werden könnten? 3. Die aktuell betroffenen Anwohner im Griechenmarktviertel haben nachgemessen und dokumentiert, dass die Fahrbahnbreite von 3,05 m nur an wenigen Stellen tatsächlich unterschritten werden. Wie wird die Verwaltung hier weiter vorgehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz (CDU-Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1165/2026
- Typ
- CDU Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 25.06.2026 11:47