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AN/1165/2026

Welches Recht gilt in Köln für die Mindestbreite von Fahrbahnen?

CDU Anfrage nach § 4 26.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 4.6

CDU Anfrage nach § 4

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CDU Anfrage nach § 4

2354 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau – 50667 Köln  
 
CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Rates der Stadt Köln 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 25.06.2026 
 
AN/1165/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
Welches Recht gilt in Köln für die Mindestbreite von Fahrbahnen? 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 
02.07.2026: 
 
In der Innenstadt werden immer mehr Parkplätze vernichtet mit der Begründung, dass bei 
Fahrbahnen eine Mindestbreite von 3,05 m für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr vorhan-
den sein müssten. Dies wird begründet mit der Höchstbreite von Fahrzeugen von 2,55 m 
(§22 StVO) und jeweils 0,25 m auf beiden Seiten zusätzlich zum Öffnen der Fahrzeugtüren.  
 
Im Mobilitätsausschuss hat die Amtsleitung des Amtes für Straßen- und Radwegebau bei ei-
ner Vorlage zum Umbau der Aachener Straße – einer Hauptverkehrsachse – mit einer Fahr-
bahnbreite von 2,85 m erklärt, dass eine Fahrbahnbreite von 2,85 m völlig regelkonform sei.  
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Wie kann es sein, dass die Verwaltung auf der Aachener Straße als Hauptverkehrs-
achse eine Fahrbahnbreite von 2,85 für regelkonform und ausreichend hält, in Wohn-
straßen hingegen eine Fahrbahnbreite von 3,05 m fordert? Welche rechtlichen 
Grundlagen liegen dem zugrunde? 
 
2. Wieso fordert die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von 3,05m auch in solchen Stra-
ßen, in denen nur einseitig geparkt wird und somit auch eine Fahrbahnbreite von 2,80

- 2 - 
m die zuvor beschriebenen Anforderungen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr er-
füllen würde, da auf der Seite ohne parkende Autos die Fahrzeugtüren ungehindert 
geöffnet werden könnten? 
 
3. Die aktuell betroffenen Anwohner im Griechenmarktviertel haben nachgemessen und 
dokumentiert, dass die Fahrbahnbreite von 3,05 m nur an wenigen Stellen tatsächlich 
unterschritten werden. Wie wird die Verwaltung hier weiter vorgehen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz 
(CDU-Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 4.6 Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1165/2026
Typ
CDU Anfrage nach § 4
Datum
26.06.2026
Erstellt
25.06.2026 11:47