1749/2021
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Erneuerung der Saalbeleuchtung in der Philharmonie (Planungsbeschluss)
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Anlage 2 - Kostenaufstellung Saalbeleuchtung
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11.05.2021 Aufstellung der angenommenen Kosten Objekt: Maßnahme: Erneuerung der Saalbeleuchtung Kostenannahme, durch Planung zu konkretisieren KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion 340 Innenwände 350 Decken 390 Sonstige Maßnahmen KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.500.000,00 € 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 430 Raumlufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 1.500.000,00 € 450 Fernmelde- u. Inform. 480 Gebäudautomation KG 700 * Baunebenkosten 451.000,00 € 710 Projektsteuerung- GW 100.000,00 € 730 Architekten- und Ingenieurleistungen 351.000,00 € 740 Gutachten und Beratung 770 Allgemeine Baunebenkosten Summe KG 300-700 zzgl. MwSt. 1.951.000,00 € Summe KG 300-700 inkl. MwSt. 2.302.690,00 € Kölner Philharmonie, Bischofsgartenstraße 1, 50667 Köln Altstadt-Nord.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1749/2021 Freigabedatum 04.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Erneuerung der Saalbeleuchtung in der Philharmonie (Planungsbeschluss) Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln stellt den Bedarf zur Erneuerung der Saalbe- leuchtung in der Philharmonie fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Erneuerung der Saalbeleuchtung in der Kölner Philharmonie bis einschließlich der Leistungsphase 3 (LPh 3 - Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung). 2. Der Betriebsausschuss ermächtigt die Betriebsleitung, aus den für die Erneuerung der Saalbe- leuchtung im Wirtschaftsplan 2021 vorgesehenen Mitteln 140.000 Euro für Planungsleistungen in Anspruch zu nehmen und in diesem Umfang Aufträge für Planungsleistungen zu vergeben. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Beschreibung der Maßnahme Die Saalbeleuchtung der Kölner Philharmonie aus den 80er Jahren, bestehend aus Halogenlampen und Leuchtstoffröhren, muss aufgrund technischer Erfordernisse erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Im September 2018 ist ein sogenanntes Halogenlampenverbot in der EU und der Schweiz in Kraft getreten. Die Verordnung sorgte dafür, dass im Handel ein großer Teil der Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt werden musste, die auch deutlich weniger Strom verbrauchen. Für die vorhandenen Leuchtstoffröhren gibt es ähnliche Vorgaben. Teile der Bestandsröhren in der Philharmonie dürfen schon mit diesem Jahr nicht mehr vom Handel angeboten werden, Teile ab 2023. Für einen dritten Typ der vorhandenen Leuchtstoffröhren steht ein ebensolches Handelsverbot kurzfristig an. Die in der Philharmonie verwendeten Leuchtmittel der Saalbeleuchtung werden daher größtenteils oder in Kürze nicht mehr produziert. Die Beleuchtung im Konzertsaal der Kölner Philharmonie besteht aus drei Beleuchtungstypen (siehe Anlage 1): 1. Der flächigen Beleuchtung nach oben, das „Blaulicht“ der Stahlträger, welches mit weißer Lichtfar- be die Decke beleuchtet und durch die blau gestrichene Decke bläulich wirkt; 2. Der orange-gelblichen, nach unten strahlenden Beleuchtung in den Stahlträgern, welche über den „Bernsteinglas“-Elementen eingebaut ist und nach unten in den Saal strahlt; 3. Den Leuchten der schwarzen Hängeschirme an den Stahlträgern In der Mitte der Decke über dem Konzertsaal befindet sich eine runde Konstruktion des Tragwerks, deren Rahmen alle Stahlfachwerkträger verbindet und in deren Inneren ein begehbarer Technikraum untergebracht ist, der sogenannte „Topf“. Hier laufen alle Stromkabel der Beleuchtung zusammen. Ebenso befinden sich hier die Stromverteilerkästen für die komplette Saalbeleuchtung. Eine Erneuerung des gesamten Beleuchtungssystems des Saals von Halogenleuchten und Leucht- stoffröhren auf LED-Beleuchtung ist notwendig. Dies beinhaltet den Einbau sowohl neuer Leuchten als auch neuer Leuchtmittel in die vorhandenen Konstruktionen sowie den Austausch der zugehöri- gen veralteten Technik inklusive aller Kabel, Schaltgeräte und –schränke und Stromverteiler. Alle Saalleuchten sind bisher dimmbar und sollen es weiterhin bleiben. Der Dimmerraum befindet sich außerhalb des Konzertsaals. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Saalbeleuchtung ist auch 3 eine Erneuerung der dort verbauten Technik sowie der zugehörigen Verkabelung erforderlich. Das Lichtkonzept mit seiner bisherigen Wirkung der Beleuchtung soll beibehalten oder optimiert wer- den. Die hier zu beauftragende Planung umfasst die Erneuerung der fest eingebauten Beleuchtung ein- schließlich der Einbauleuchten im umlaufenden Zugang oberhalb der Ränge, zu den Kojen oberhalb der Bühne und zur Bühne. Die variable Effektbeleuchtung der Bühne ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI wird das Ergebnis der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung zur Baubeschlussfassung vorgelegt. 2. Zeit- und Maßnahmenplan Die Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen soll zeitgleich mit den Maßnahmen der Erneue- rung der Sprachalarmierungsanlage erfolgen (siehe Session-Vorlage 3443/2019). Diese Baumaß- nahmen sind derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen. Für die Maßnahmen der Erneuerung der Sprach- alarmierung sind – wie die Verwaltung mit Mitteilung 2181/2020 informiert hat - in 2020 aufgrund der Vorgabe von Nachtarbeit keine Angebote eingegangen, so dass hierfür derzeit die Planungen für die Ausführung in Tagarbeit angepasst und die Auslagerung des Probenbetriebs vorbereitet werden. Ein differenzierter Zeit- und Maßnahmenplan für die Erneuerung der Saalbeleuchtung kann erst mit Abschluss der Entwurfsplanung und damit zum Baubeschluss vorgelegt werden. 3. Kosten und Finanzierung Die Grobkosten der Gesamtmaßnahme (Kostengruppen 200 – 700) werden auf rd. 2.300.000 Euro brutto geschätzt (siehe Anlage 2 – Kostenprognose). Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Ver- anstaltungszentrum Köln bei dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, verbleibt eine Kostenbelastung von 1.951.000 Euro. Ausgehend von Baunebenkosten in Höhe von 451.000 Euro beläuft sich der Aufwand für die erforderlichen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 – 3 auf gerundet 140.000 Euro (netto). Die für einen Baubeschluss erforderliche weitgehende Kostensicher- heit kann erst im Laufe der weiteren Planung hergestellt werden. In dem vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2021 beschlossenen Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähn- lichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln wurden für die Maßnahme „Beleuchtung Konzertsaal- decke“ im Wirtschaftsjahr 2021 Mittel in Höhe von 1.110.000 Euro eingeplant. Mittel für Planungsleis- tungen von 140.000 Euro stehen somit zur Verfügung. 4. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Erhaltung der Betriebssicherheit und der Aufrechterhaltung des Betriebs in der Philharmonie erforderlich und unaufschiebbar. 5. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Erneuerung der Saalbeleuchtung unter Verwendung von LED-Leuchtmitteln, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, führt unter anderem zu einem verringerten Stromverbrauch für die Philharmonie und damit zu einer Reduzierung der CO²- Emissionen während des weiteren Betriebs des Hauses.
Anlage 1 - Foto Leuchtentypen Konzertsaal
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BlaulichtSchirme Bernsteinglas Konzertsaalbeleuchtung der Kölner Philharmonie
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bischofsgartenstraße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1749/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.06.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 11:37