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0226/2018

Förderbedarf Heliosschule, AN/0066/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3087 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 0226/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
 
Förderbedarf Heliosschule, AN/0066/2018 
Die CDU-Fraktion fragt zur BV-Sitzung am 29.01.2018 folgendes an:   
 
Wie ist der Förderbeschulungsbedarf an der HELIOS Schule in EHRENELD? 
 
1. Wie viele Kinder sind an der Vorläuferschule der Helios Schule heute angemeldet? 
 
2. Wie viele Kinder weisen sogenannten Förderbedarf auf und wie viele unterschiedliche Förder-
bedarfsarten sind festgestellt worden? 
 
3. Ist die Beschulung von Schwerstbehinderten Kindern bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich 
und wie wird dies künftig sichergestellt werden? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung. 
 
Zu 1.  
 
An der Gemeinschaftsgrundschule Kaisersescher Str. 5 (Heliosschule - Primarstufe) als Vorläufer-
schule sind aktuell 148 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 1 bis 3 angemeldet. Zum Schul-
jahr 2018/2019 wurden 57 weitere Schülerinnen und Schüler angemeldet. Insgesamt 205 Schülerin-
nen und Schüler werden im kommenden Schuljahr in der GGS Kaisersescher Str. beschult. 
 
Zu 2. 
 
An der GGS Kaisersescher Str. werden derzeit 16 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Diese verteilen sich wie nachfolgend dargestellt 
auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte: 
 
Anzahl der Schülerinnen und Schü-
ler 
Förderschwerpunkt 
8 Geistige Entwicklung 
2 Sprache  
5 Körperliche und motorische Entwicklung 
1 Emotionale und soziale Entwicklung 
 
Darüber hinaus wurde für 7 Schülerinnen und Schüler ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur 
Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gestellt. Hier bleibt das Ergebnis 
der schulfachlichen Prüfung durch das Schulamt für die Stadt Köln zunächst abzuwarten. 
 
Für die zum Schuljahr 2018/2019 am Interimsstandort Borsigstraße startende Gesamtschule liegen 
noch keine Anmeldungen vor. Anmeldungen nehmen die Gesamtschulen im Zeitraum 02.02. bis 
09.02.2018 entgegen.

2 
 
 
Im Vorgriff auf dieses Anmeldeverfahren werden die Eltern von zwei Schülerinnen und Schülern mit 
dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und eines Schülers mit dem Förderschwerpunkt 
Sehen Schulplatzangebote an der Gesamtschule unterbreitet. Die für die Beschulung notwendigen 
baulichen Voraussetzungen liegen für diese drei Fälle vor. 
 
Zu 3. 
 
Eine Beschulung schwerstbehinderten Kinder ist an der GGS Kaisersescher Str. i. d. R. bereits jetzt 
möglich.  
 
Der Interimsstandort Borsigstraße ist nicht komplett barrierefrei, die Aufnahme schwerstbehinderter 
Kinder ist dort daher nicht möglich. Jedoch wird rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 die 
Generalsanierung am Standort Overbeckstraße abgeschlossen und das Gebäude damit barrierefrei 
sein. Inwieweit dann schwerstbehinderte Kinder dort aufgenommen werden, wird im Einzelfall in Ab-
stimmung zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger entschieden.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0226/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.01.2018
Erstellt
17.01.2018 13:02