0226/2018
Förderbedarf Heliosschule, AN/0066/2018
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3087 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 0226/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Förderbedarf Heliosschule, AN/0066/2018 Die CDU-Fraktion fragt zur BV-Sitzung am 29.01.2018 folgendes an: Wie ist der Förderbeschulungsbedarf an der HELIOS Schule in EHRENELD? 1. Wie viele Kinder sind an der Vorläuferschule der Helios Schule heute angemeldet? 2. Wie viele Kinder weisen sogenannten Förderbedarf auf und wie viele unterschiedliche Förder- bedarfsarten sind festgestellt worden? 3. Ist die Beschulung von Schwerstbehinderten Kindern bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich und wie wird dies künftig sichergestellt werden? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung. Zu 1. An der Gemeinschaftsgrundschule Kaisersescher Str. 5 (Heliosschule - Primarstufe) als Vorläufer- schule sind aktuell 148 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 1 bis 3 angemeldet. Zum Schul- jahr 2018/2019 wurden 57 weitere Schülerinnen und Schüler angemeldet. Insgesamt 205 Schülerin- nen und Schüler werden im kommenden Schuljahr in der GGS Kaisersescher Str. beschult. Zu 2. An der GGS Kaisersescher Str. werden derzeit 16 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Diese verteilen sich wie nachfolgend dargestellt auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte: Anzahl der Schülerinnen und Schü- ler Förderschwerpunkt 8 Geistige Entwicklung 2 Sprache 5 Körperliche und motorische Entwicklung 1 Emotionale und soziale Entwicklung Darüber hinaus wurde für 7 Schülerinnen und Schüler ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gestellt. Hier bleibt das Ergebnis der schulfachlichen Prüfung durch das Schulamt für die Stadt Köln zunächst abzuwarten. Für die zum Schuljahr 2018/2019 am Interimsstandort Borsigstraße startende Gesamtschule liegen noch keine Anmeldungen vor. Anmeldungen nehmen die Gesamtschulen im Zeitraum 02.02. bis 09.02.2018 entgegen. 2 Im Vorgriff auf dieses Anmeldeverfahren werden die Eltern von zwei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und eines Schülers mit dem Förderschwerpunkt Sehen Schulplatzangebote an der Gesamtschule unterbreitet. Die für die Beschulung notwendigen baulichen Voraussetzungen liegen für diese drei Fälle vor. Zu 3. Eine Beschulung schwerstbehinderten Kinder ist an der GGS Kaisersescher Str. i. d. R. bereits jetzt möglich. Der Interimsstandort Borsigstraße ist nicht komplett barrierefrei, die Aufnahme schwerstbehinderter Kinder ist dort daher nicht möglich. Jedoch wird rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 die Generalsanierung am Standort Overbeckstraße abgeschlossen und das Gebäude damit barrierefrei sein. Inwieweit dann schwerstbehinderte Kinder dort aufgenommen werden, wird im Einzelfall in Ab- stimmung zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger entschieden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0226/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 17.01.2018 13:02