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V/0360/2021

Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau

Vorlagen 06.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8361 Zeichen

V/0360/2021 
V/0360/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 
Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 11 ha am Rei-
ner-Klimke-Weg für ökologischen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Aus-
schreibung zum Höchstgebot an Landwirte aus Münster zu verpachten. Betreiber von gewerblichen 
Biogasanlagen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen. Sofern keine Bewerbungen für öko-
logischen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können auch Bewerbungen 
von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nutzung durch ökologischen 
Landbau zugelassen werden.  
 
2. Die vom Land NRW per Erlass ausgeschlossene Förderung von Ökolandbauflächen wird durch 
die Stadt Münster in gleicher Höhe kompensiert. 
 
3. Die Umwandlung in eine ökologisch bewirtschaftete Fläche soll als Kompensationsmaßnahme 
anerkannt werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die verbindliche Beurteilung einer Änderung von Pachteinnahmen ist erst nach einer Ausschreibung 
möglich. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu I: 
Mit Beschluss der Vorlage V/0907/2012 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften am 05.12.2012 entschieden, dass städtische landwirtschaftliche Flächen in Abhängigkeit 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
28.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schlieper 
Telefon: 492-2336 
SchlieperL@stadt-
muenster.de

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V/0360/2021 
von ihrer Verfügbarkeit bis zu 5 Jahre gegen Höchstgebot an Voll - und Haupterwerbslandwirte aus 
Münster verpachtet werden können. 
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0764/2018/2 hat der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und stra-
tegisches Flächenmanagement am 06.02.2019 entschieden, dass die Verwaltung abweichend vom o. 
g. Beschluss zur Vorlage V/0907/2012 ermächtigt wird, in einem Einzelfall eine  städtische landwirt-
schaftliche Fläche von ca. 9,5 ha am Reiner -Klimke-Weg für ökologischen Landbau mit einer Pacht-
vertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung zum Höchstgebot an Landwirte aus Münst er zu 
verpachten und hierüber zu berichten. Die Verpachtung ist 2019 erfolgt. Der Bericht zu den Erfahrun-
gen aus der Verpachtung soll parallel zu dieser Vorlage erfolgen. 
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0030/2021 hat der Rat der Stadt Münster am 17.03.2021 den Beitritt der 
Stadt Münster zum Netzwerk Biostädte, -gemeinden und Landkreise beschlossen. Das Ziel für die 
regionale Landwirtschaft in Münster aus diesem Beitritt lautet: „Die ökologische und die ressourcen-
schonende, tiergerechte konventionelle und umw eltverträgliche Landwirtschaft haben wesentlich an 
Bedeutung gewonnen. Die Anteile der ökologischen Landwirtschaft orientieren sich an den Bundes-
zielen von 20 % und steigen bis 2030 auf mindestens 5 %. Die Anteile einer nachhaltigen konventio-
nellen Landwirtschaft werden bis 2030 erheblich gesteigert.“ 
 
Zur Förderung des ökologischen Landbaus soll daher nun eine weitere städtische Fläche angeboten 
werden. Für eine Förderung sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Ver-
trags- bzw. Nutzungszeiten von wenigstens 5 Jahren vorgeschrieben.   
 
Zu I.2: 
Zu den Fördermitteln für Ökolandbau hat sich nach der Ausschreibung der ersten Fläche 2019 her-
ausgestellt, dass eine Förderung auf städtischen Flächen bei vertraglicher Verpflichtung zum Öko-
landbau nicht möglich ist. Gemäß Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus (Runderlass 
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz II A 4 - 
62.71.40 vom 5. November 2015) Nr. 4.2 ist eine Förderung von Fläche n der öffentlichen Hand aus-
geschlossen, wenn Ökolandbau vertraglich vorgegeben wird. Die Förderung betrüge in den ersten 
beiden Jahren 520 €/ha/Jahr und 260 €/ha/Jahr in den Folgejahren.  
 
Da der Pächter der neu auszuschreibenden Fläche aus den o.g. Gründen keine Förderung des Lan-
des zum Ökolandbau für diese Fläche erhält, soll eine Kompensation durch die Stadt Münster in Form 
von geringerer Pacht bzw. Senkung des Höchstgebotes in Höhe der vom Land vorgesehenen Förde-
rung erfolgen. Die Kompensation ist beihilfekonform zu gestalten und gilt nur solange, die Landesför-
derung nicht in Anspruch genommen wird. Die Einzelheiten regelt der Pachtvertrag 
 
Im Falle einer ackerbaulichen Bewirtschaftung durch ökologischen landwirtschaftlichen Obst - und 
Gemüseanbau w ürde es eventuell erforderlich sein, Bewässerungsanlagen zu schaffen. Für eine 
Wirtschaftlichkeit von gegebenenfalls zu erstellenden Bewässerungsanlagen ist ein Nutzungszeit-
raum von ca. 10 Jahren angezeigt. 
 
Daher soll abweichend von dem Beschluss  zur Vorl age V/0902/2012 die ökologische landwirtwirt-
schaftliche Ackerfläche für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verpachtet werden. Bei Ausschrei-
bungen für konventionell bewirtschaftete Flächen verbleibt es bei einem Ausschreibungszeitraum von 
max. 5 Jahren. Gr undsätzlich muss weiterhin ein Großteil der städtischen Flächen für eine Inan-
spruchnahme zu städtischen Zwecken und als Tauschfläche zwingend zeitnah verfügbar sein und 
kann nicht langfristig verpachtet werden. Die städtischen landwirtschaftlichen Flächen werden in der 
Regel bis zur Inanspruchnahme als Tauschflächen oder für ihre bestimmten Zwecke (z. B. Wohnbau-
land, Straßenbau, Ausgleichsflächen) vorgehalten und mit jährlicher Kündbarkeit verpachtet. Länger-
fristig verfügbare Flächen sind daher nur im geringen Umfang verfügbar. 
 
Die im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Ackerfläche am Reiner -Klimke-Weg in der 
Größe von ca. 11 ha verbleibt nach liegenschaftlicher Prüfung längerfristig im Portfolio der Stadt

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V/0360/2021 
Münster und kann für einen Zeitraum von  10 Jahren verpachtet werden. Der jetzt bestehende Pacht-
vertrag wird für die Ausschreibung zum 31.10.2021 gekündigt.  
 
Die Ackerfläche grenzt direkt an die Aa-Aue. Eine ökologische Bewirtschaftung an dieser Stelle dürfte 
hinsichtlich einer Verringerung etw aiger Nährstoffeinträge in die Aa vorteilhaft sein. Diese Fläche 
kann für ökologischen Landbau zur Verfügung gestellt werden.   
 
Um einen Überblick zu der Nachfrage nach Pachtflächen für ökologischen Landbau in Münster zu 
erhalten und um allen Landwirten in Münster die Gelegenheit zu einer Bewerbung zu geben, wird die 
Fläche zur Verpachtung an alle Landwirte aus Münster gegen Höchstgebot ausgeschrieben. Betrei-
ber von gewerblichen Biogasanlagen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen, weil die ökolo-
gisch erzeugten Produkte nicht der Energiegewinnung dienen, sondern in die Nahrungskette einflie-
ßen sollen. 
 
Damit im Falle fehlender Bewerbungen von Landwirten aus Münster eine ökologische Bewirtschaf-
tung der Fläche sichergestellt wird, kann die Fläche in diesem  Fall auch an einen erweiterten Bewer-
berkreis verpachtet werden, der aus Landwirten außerhalb des Stadtgebietes oder sonstigen Bewer-
ben innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes bestehen kann.  
 
Die Verpachtung erfolgt auf Grundlage der "Verordnung (EG) N r. 834/2007 des Rates vom 28.  Juni 
2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologi-
schen/biologischen Erzeugnissen". Darüberhinausgehend wird die Anwendung von Gülle -auch aus 
biologischer Produktion- grundsätzlich untersagt, da eine unsachgemäße Anwendung den Vorgaben 
als Ausgleichsmaßnahme zuwiderlaufen würde und eine korrekte Ausbringung sich nicht durch die 
Stadt kontrollieren ließe. 
 
Eine Anerkennung des ökologischen Ackerbaues als Ausgleichsmaßnahme auf der Ackerfläche kann 
erfolgen, sofern dem keine förderschädlichen Tatbestände entgegenstehen.  
 
Zu II: 
Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich einer Änderung der Pachteinnahmen im Vergleich zur aktuellen 
Pachtsituation für diese Ackerfläche können erst nach erfolgter Auss chreibung und Verpachtung be-
urteilt werden. 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

ANLAGE 1

8 Zeichen

ANLAGE 1

Anlage A

1442 Zeichen

Anlage A zur V/0360/2021 
Kurzüberblick 
Eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 11 ha am Reiner-Klimke-Weg wird für ökologi-
schen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung verpachtet. An-
lass ist die Förderung des ökologischen Landbaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
verfolgt. 
Das Teilziel lautet:  Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Ackerfläche für ökologische 
Landwirtschaft mittels Ausschreibung.  
Zielerreichung: Mit Abschluss eines Pachtvertrages zur ökologischen Nutzung einer städti-
schen Ackerfläche. 
      
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11 Bezeichnung der PG Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
          Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können derzeit noch nicht getroffen werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Es bestehen keine Rechtsgrundlagen. Aussagen zu den finanziellen Veränderungen können der-
zeit noch nicht getroffen werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
       ----

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Reiner-Klimke-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0360/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2021
Erstellt
04.05.2021 14:59