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Veranstaltungen auf den Poller Wiesen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3694/2018 vom 20.11.2018

Stand: Am 11.12.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 3694/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 Veranstaltungen auf den Poller Wiesen AN/1301/2018 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz teilt mit, dass auf den Poller Wiesen immer wieder Veranstaltungen stattfinden würden. Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) Gibt es Genehmigungen für die zahlreichen Veranstaltungen und stimmen diese mit den tat- sächlich stattfindenden Veranstaltungen auf den Poller Wiesen im Sommer überein? 2) Überprüft das Ordnungsamt die Einhaltung der Zeiten? 3) Welche und wie viele Verstöße gab es im Jahr 2017? 4) Wird der Beach Club auf Einhaltung der Lautstärke kontrolliert? 5) Gibt es Pläne seitens der Verwaltung die zunehmende Lärmbelästigung einzudämmen? Mitteilung der Verwaltung: zu 1 und 2: Für den Grünbereich „Poller Wiesen“ wurden weder für das Jahr 2017, noch für das Jahr 2018 ord- nungsbehördliche Erlaubnisse zur Durchführung von Veranstaltungen erteilt. Die Nutzung der betreffenden Grünflächen ist der Bevölkerung im Rahmen der Kölner Stadtordnung ohne ausdrückliche Erlaubnis möglich. Lediglich den Betreibern der Poller Strandbar wurde für die angrenzende Freifläche im Bereich des Gastronomiebetriebes am 18.08.2018 eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissions- schutzgesetz NRW (LImSchG) zur Inbetriebnahme einer Lautsprecheranlage auf Grundlage einer schalltechnischen Voreinschätzung erteilt. zu 3: Im Jahr 2017 kam es bzgl. zweier Veranstaltungen zu drei Beschwerden. So wurde an 14.03.2017 Beschwerde über Feierlichkeiten zum persischen Neujahrsfest im Bereich Alfred-Schütte-Allee/Poller Wiesen geführt und am 11.11.2017 über einen nicht genehmigten Zeltaufbau unterhalb der Südbrü- cke. Im Zuge der Feierlichkeiten zum persischen Neujahrsfest konnten durch den Ordnungsdienst ca. 400 Personen angetroffen werden und auf eine Reduzierung der Lautstärke hingewirkt werden. Am 11.11.2017 kam der durch den Ordnungsdienst festgestellte Verantwortliche der Aufforderung zum Zeltabbau nicht unmittelbar nach, so dass bei einer erneuten Kontrolle die Veranstaltung mit ca. 500 Personen mit Polizeiunterstützung aufgelöst werden musste. zu 4: Die Poller Strandbar ist als „Schank- und Speisewirtschaft im Rahmen einer Sandstrandanlage“ kon- zessioniert und wird unter immissionsschutzrechtlichen Aspekten nicht kontrolliert. 2 zu 5: Eine zunehmende Lärmbelästigung kann gegenwärtig auch aufgrund des Beschwerdeaufkommens nicht festgestellt werden. Weitergehende Maßnahmen, welche über standardisierte ordnungsbehörd- liche Kontrollen hinausgehen, sind gegenwärtig nicht geplant.

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2018

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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