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V/0089/2021

Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide - Ratsantrag A-R/0007/2020 vom 03.02.2020

Vorlagen 26.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.06.2021, TOP 9

Beschlussvorlage

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191122_MaßnahmenplanLBP_Planänderung AblagerungsflächeCoerheide

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Anlage A

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Ratsantrag A-R 0007 2020

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Beschlussvorlage

6641 Zeichen

V/0089/2021 
V/0089/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie 
Coerheide - Ratsantrag A-R/0007/2020 vom 03.02.2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Rahmenvorgaben für die Freiflächen-
Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide zur Kenntnis. 
2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion Nr.:  A-
R/0007/2020 vom 03.02.2020 „Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coer-
heide“ wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0908/2018 entschied der Haupt - und Finanzausschuss positiv über eine Erweite-
rung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche Coerheide. Er lehnte jedoch in gleicher Vorlage, wie 
unter Punkt 4 der Vorlage beschrieben, die Erri chtung einer Photovoltaik -Anlage auf der Fläche ab. 
Hierzu wurden folgende Gründe angeführt:  
„Bei einer Freiflächen -Photovoltaik-Anlage handelt es sich nicht um eine gem. § 35 BauGB 
privilegierte Nutzung im Außenbereich. Für ihre Realisierung auf Freiflächen bedarf es für den 
angeregten Standort der Bodendeponie Coerheide einer entsprechenden Änderung des Flä-
chennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster durch den Rat mit der Darstellung eines neuen 
„Sondergebiets“ gem. § 11 (2) BauNVO oder einer „Versorgungsf läche“ nach § 9 (1) Nr.  12 
BauGB und / oder als „Fläche für Versorgungsanlagen“ gem. § 5 (2) Nr. 4 BauGB.  Gem. Ziel 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
10.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krabbe 
Telefon: 492-6726 
KrabbeM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0089/2021 
8.2 des geltenden Regionalplans Münsterland -Sachlicher Teilplan Energie -ist die Darstellung 
von „besonderen Bauflächen“ für Photovoltaik-Anlagen in den kommunalen Flächennutzungs-
plänen nur ausnahmsweise innerhalb von dargestellten „Allgemeinen Freiraum -und Agrarbe-
reichen“ sowie von „Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten 
Erholung“ zulässig, wenn es sich u.  a. um Halden oder Deponien (Aufschüttungen) handelt, 
deren Rekultivierungsauflagen dies zulassen. Der Bereich der Bodendeponie Coerheide ist im 
geltenden Regionalplan Münsterland als „Allgemeiner Freiraum -und Agrarbereich“ und über-
lagernd als „Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ 
dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist für den Bereich der Bodendeponie Coerhei-
de/ehemalige Schießanlage künftig ihre Naherholungsfunktion für die Bevölkerung sowie ihre 
natur-und landschaftsräumliche Vernetzungsfunktion zwischen den Waldgebieten nördlich von 
Coerde („Waldpark Coerheide“) und dem weiter nördlich gelegenen FFH -Gebiet „Rieselfelder“ 
höherrangig zu bewerten gegenüber der Schaffung einer neuen „Sonderbaufläche“ zur Errich-
tung einer Photovoltaik -Anlage an dieser Stelle. Als räumlich besser geeignet für die Errich-
tung einer Photovoltaik-Anlage wird der westlich benachbarte und bereits im FNP als „Fläche 
für die Ver - und Entsorgung“ dargestellte Bereich der städtischen Zentralde ponie erachtet. “ 
(Zitat: Vorlage V/0908/2018) 
Das Votum des Rates basierte auf den beschriebenen planungsrechtlichen Bedenken sowie auf dem 
betrieblichen Planungshorizont des Deponiebetriebs. Von 2023 bis 2028 sieht dieser eine aktive Nut-
zung für Ablagerun gen vor, die aus dem Ausbau des Dortmund -Ems-Kanales (DEK) und dem Bau 
der Kanalüberführung Ems (KÜ) kommen. 
Neben der langfristigen Nutzung der Bodendeponie ist die Aufschüttungsfläche bereits vollständig als 
Kompensationsfläche für Eingriffe in Natur und  Landschaft durch den Ausbau des DEK vorgesehen. 
Dies legt die Planfeststellung fest. Auf der südexponierten Böschung, die für die Errichtung der Solar-
anlage bevorzugt nutzbar wäre, sind südwestlich wie auf der Ostseite partielle Aufforstungen zum 
Ausgleich verlorener Waldflächen vorgesehen. Die Entwicklung von Magerrasen mit Strauchgruppen, 
die Anlage von Steinhaufen –riegeln, von Totholz sowie die Schaffung von Winterquartieren für Fle-
dermäuse sollen die Biotopvielfalt (Anlage 1) auf der Fläche verbessern . Sie wurden gezielt auf der 
Deponie verortet, um unmittelbar am Ort des Verlustes Ausgleich zu schaffen. Weiterer Flächenan-
spruch, insbesondere zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen, ist infolgedessen vermeidbar. Die 
Bestimmungen tragen zur landschaftsgerechten Einbindung der hoch aufragenden Aufschüttung und 
zum Schutz der Landschaft bei. Sie stehen zudem im Einklang mit einer Anregung der Bezirksvertre-
tung Nord (A-N 0005/2008), die wünscht, dass die rekultivierte Deponie für die Naherholung in späte-
ren Jahren geöffnet wird. 
Diesen Plangedanken steht die Photovoltaik -Anlage entgegen. Solarmodule müssen in der Regel 
eingezäunt und zur Vermeidung von Aufwuchs und Beschattung regelmäßig freigehalten werden. 
Damit würde die Zugänglichkeit der Fläche und d ie Möglichkeit zur landschaftsgerechten Gestaltung  
unterbunden. Eine Vereinbarung über die liegenschaftliche Verfügbarkeit der Fläche zwischen der 
Stadt und dem Eigentümer ist somit aus Sicht der Verwaltung entbehrlich. Der jetzige Eigentümer 
müsste den Er halt wie auch die Unterhaltung der oben beschriebenen und planfestgestellten Maß-
nahmen auf die Stadt übertragen, um den rechtlichen Folgen Rechnung zu tragen. Der zusätzliche 
Unterhaltungsaufwand für die Stadt wäre dementsprechend erheblich. 
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Münster den Vorschlag zur Prüfung des Vorhabens und hält die Er-
richtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für unabdingbar, um das erklärte Ziel - Klimaneutralität 
bis zum Jahr 2030 - zu erreichen. Auf Flächen, die vorher intensiv genutz t wurden (Deponieflächen, 
Industriebrachen, etc.), ist durch den Bau von Freiflächen -Photovoltaikanlagen neben Klimaschutz - 
und lokalen Wertschöpfungsaspekten auch mit Verbesserungen für die Natur zu rechnen. Deshalb 
unterstützt die Stadt Münster prinzipie ll solche Vorhaben wo immer möglich. Die Nutzung der Fläche 
für Kompensationsmaßnahmen ist jedoch im Zuge der Planfeststellung festgelegt. Der Ratsantrag 
sollte aus diesem Grunde nicht weiterverfolgt werden.

- 3 - 
V/0089/2021 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Maßnahmenplan – Planänderung Ablagerungsfläche Coerheide 
Ratsantrag

191122_MaßnahmenplanLBP_Planänderung AblagerungsflächeCoerheide

2444 Zeichen

Hinweis:Die genaue Trasse des Amphibiensperrzaunes wird vor Ortfestgelegt.
...._fall/Imam,JIIIIIII/Illlli/.......‘——-—";'_l_fiy=2:
my
N
Fl.‘AcE’FZMaBnahmenplan
Vermeidungs-undSchutzmaBnahmen,u.‘ul’V 2EinschlagvonBaumeninderZeitvom01.10.bis28.02undKontrollederBfiumemitStamrn6>30cmaufbesetzteFlederrnausquartierevordenFallarbeitenékologische
BaubegleitungbeimRflckbauvonBauwerken(KugelffingeundPrallwéinde)V
4AufstelleneinesAmphibiensperrzaunesAbFangen
undUmsetztenvonAmphibienACEF1
OptimierungvonFledermausquartiereninKugelféingenderKurzwaFFenschieBbahnenACEFZVergrfiBerungundOptimierungeinerBlfinkeAusgleichsmaBnahmen-A1EntwicklungvonWalddurchInitialpflanzungundnatfirlicheVegetationsentwicklungEntwicklung
vonMagerrasenmil:StrauchgruppenAnlage
vonSteinriegeln,SteinhauFenAnlage
vonTotholz-,StubbenhaufenEntsiegelung
befestigterVerkehrsfléichenEntwicklung
vonWaldimBereichderehemaligenSchieBbahnenEntwicklung
vonMagergrfinlandimBereichderehemaligenSchieBbahnenSonstigeMaBnahmen.S1SchaffungvonWinterquartierenFflrFlederméiusedurchdenEinbauvonBetonrohrenindieSfidbfischungderBodenablagerungsfléiche
S2SicherungundOptimierungvonGehfilzflfichenmitEntwicklungzielWaldNachrichtlich
W geplanteErhéhungundErweiterungdervorhandenenBodenablagerungsflficheBauFeldgrenze
Entwésserungsmulde,
Rfickhaltebecken(temporérwasserffihrend)Versickerungsmulde
(temporéirwasserffihrend)R
flckbauvonPrallwéindenWeg
mitwassergebundenerDeckeZaun
zurAbgrenzungderehemaligenStandortschieBanlageQuerschnitte
'
I V1ErhaltundSicherungvorhandenerGehfilzbesténdedurchAqtelleneinesBauzaunesundEinzelstammschutzBlatt
Nr.2aersetztBlattNr.2Aufgestel
It Unterschrift Amts-lDienstbezeichnungDatteln.den
WNADatteln MaBmannBaudirektorin Zeichnunggefertigtlbearbeitet(Datum,Name)
gezeichnet:Juli2018,Kaulinggeandefi:Mai:2019
bearbeitet:Juli2018.TittesVermerk
degpeazrbeitenden[093019959337055LandPlan05’- Lan;d:s:~c.h\aafiitszpLani-.109]-Zeichnung
geprfiftgeandertMérz2019
M/fij‘fi PlanénderungWSV.deWasserstraBen-NeubauamtDattelnn omeer r -AmtABNr23 OArt TeilZK414A3050174+600N131141100018400001AusbaudesDortmund-Ems-KanalsKanalstufeMflnsterOb'ektb--JenennungAnderungderBodenablagerungsfléche"Coerheide"beiDEK—km74.600ObjektteilSonstigeGrundstficksfléchenEinzelheitLandschaftspflegerischerBegleitplanMafinahmenplanDieUbereinstimmungmitderAusffihrungEntwurfNr. BlattNr. DVtU—Identifikotionwirdbestfitigt: 2aZeichnungNr.MaBstab:DVtU—Index122.000Ort,DatumUnterschriflz.Funktion
25. Nov. 2019
i.V. Heim Vermessungsoberrat

Anlage A

1180 Zeichen

Anlage A zur V/0089/2021 
Kurzüberblick 
Um die Gewinnung von regenerativer Energie in der Stadt Münster zu fördern, verfolgt der vorge-
legte Antrag das Ziel, eine Photvoltaikanlage auf der Deponie Coerheide zu erreichten. Konträre 
Planungen des Wasserstraßen Neubauamtes Datteln verhindern jedoch die Nutzung der Flä-
chen, da diese mit Zustimmung des Grundeigentümers planerisch wie rechtlich für andere Best-
immungen gebunden sind. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Ratsantrag A-R 0007 2020

6046 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 3. Februar 2020 
 
Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der 
Bodendeponie Coerheide 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münst er voranzutreiben, strebt die Stadt 
Münster die Errichtung einer Freiflächen-Photovolta ikanlage auf der Bodendeponie 
Coerheide an, die auf dem Gelände der früheren Stan dortschießanlage am Dortmund-
Ems-Kanal entstehen soll. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den  Stadtwerken Münster GmbH das 
Potential für die unter Punkt 1 genannte Anlage hin sichtlich der Leistung, 
Bruttostromerzeugung und Wirtschaftlichkeit zu ermi tteln. Die Erfahrungen mit der PV-
Anlage auf der benachbarten Zentraldeponie II werden berücksichtigt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentüm erin der Fläche (Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben, BImA) über die liegenschaftliche Verfügbarkeit für die unter Punkt 1 
genannte Anlage zu verhandeln. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung de s Flächennutzungsplans im 
betreffenden Gebiet vorzubereiten, so dass die Erri chtung der Anlage zeitnah nach 
Beendigung der Deponierung stattfinden kann. Erford erliche Planungsschritte im Vorlauf 
der Errichtung sind zu berücksichtigen. 
5. Die PV-Anlage soll einer möglichen Gestaltung vo n Teilen des Areals als 
Naherholungsgebiet nicht im Wege stehen. Sofern die  BImA beabsichtigt, das Gelände 
für die Allgemeinheit freizugeben, sollen Erholungs funktion und PV-Nutzung in Einklang 
gebracht werden. 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klima notstand ausgerufen. Starkregen, 
Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastr ophale Folgen des Klimawandels 
lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetz t handeln muss. Ziel ist es, mit allen 
möglichen Maßnahmen die CO²-Emissionen schnellstmög lich und deutlich zu reduzieren 
und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. 
 
Eine Maßnahme dabei ist die verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien, denn hier hat 
Münster trotz vieler Anstrengungen noch einen große n Nachholbedarf. Zurzeit können nur 
10 % des jährlichen Stromverbrauchs aus Erneuerbare n Quellen gedeckt werden 
(Masterplan 100 % Klimaschutz). Insgesamt deckten E rneuerbare im Jahr 2015 nur rd. 5 %

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020  
 
des gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs ab (Klimasc hutzteilkonzept Erneuerbare 
Energien).   
 
Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor allem im 
Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PV-
Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können au ch ausgewählte Freiflächen, für die 
kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder d em Natur- und Landschaftsschutz 
besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit h oher Leistung zur Verfügung stehen. Ein 
Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Müns ter auf der Zentraldeponie II in Coerde, 
die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 Mega watt(peak) und eine 
Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit ein en wesentlichen Beitrag zur 
Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert.   
 
Neben den Deponien der AWM wird in Münsters Norden in den kommenden Jahren mit der 
Bodendeponie Coerheide eine weitere Deponie entsteh en. Zusätzlich zu den bereits in der 
Coerheide befindlichen Bodenmassen, die aus dem Bau  der Schleuse und des Hansa-
Business-Parks stammen, sollen im Bereich der ehema ligen Standortschießanlage weitere 
ca. 500.000 m 
3 Boden aus dem Bau der Umfahrungsstrecke der Kanalü berquerung Ems 
deponiert werden. Die Abladungsarbeiten durch das W asserstraßen Neubauamt (WNA) 
Datteln sollen in den 2020er Jahren stattfinden. So  entsteht eine Fläche, die sich aufgrund 
ihrer Größe und Hanglage hervorragend für die Erric htung einer leistungsstarken PV-Anlage 
eignet. 
 
Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend d en Regelungen des § 35 BauGB, 
anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die Realisierung von 
Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher ein e planungsrechtliche Darstellung als 
"Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versor gungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 
BauGB und / oder Fläche für Versorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB voraus. 
Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 
ist die Darstellung von solchen „besonderen Baufläc hen“ für Solarenergieanlagen in 
Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen  zulässig, insbesondere jedoch für 
Halden oder Deponien. 
 
Im Zuge der Diskussion um die Vorlage V/0908/2018, mit der die Stadt Münster der 
Planänderung zur Planfeststellung zur Erweiterung d er Bodendeponie Coerheide 
zugestimmt hat, hat die Verwaltung auf Nachfrage er klärt, dass der Flächennutzungsplan im 
Bereich der Bodendeponie zu Gunsten einer PV-Anlage geändert werden könnte. 
Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzu ngen für eine PV-Anlage sind somit 
gegeben und sollten auch genutzt werden. Der Einric htung eines Naherholungsgebiets auf 
dem Areal, sofern dieses von der BIMA überhaupt für  die allgemeine Nutzung freigegeben 
wird, muss eine PV-Anlage, die sich nur auf einen T eil des Gebiets erstreckt, nicht im Wege 
stehen. 
 
Wenngleich die Ablagerungsarbeiten auf dem Gelände Coerheide seitens des WNA 
voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der 2020 er Jahre abgeschlossen werden, soll der 
Entschluss, die Fläche für die Erneuerbaren Energien zu nutzen, angesichts der Dringlichkeit 
der Energiewende bereits jetzt getroffen werden. In  Anbetracht der Eignung der Fläche für 
eine PV-Anlage ist es geboten, die liegenschaftlich en und planerischen Vorbereitungen für 
eine solche Nutzung rechtzeitig abzuschließen, so d ass mögliche Investoren 
Planungssicherheit haben und keine weiteren Verzögerungen bei der Errichtung auftreten. 
 
Gez. 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (3)

01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
V/0089/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2021
Erstellt
21.01.2021 11:00