V/0089/2021
Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide - Ratsantrag A-R/0007/2020 vom 03.02.2020
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Beschlussvorlage
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V/0089/2021 V/0089/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide - Ratsantrag A-R/0007/2020 vom 03.02.2020 Beratungsfolge 01.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Rahmenvorgaben für die Freiflächen- Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide zur Kenntnis. 2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion Nr.: A- R/0007/2020 vom 03.02.2020 „Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coer- heide“ wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Mit der Vorlage V/0908/2018 entschied der Haupt - und Finanzausschuss positiv über eine Erweite- rung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche Coerheide. Er lehnte jedoch in gleicher Vorlage, wie unter Punkt 4 der Vorlage beschrieben, die Erri chtung einer Photovoltaik -Anlage auf der Fläche ab. Hierzu wurden folgende Gründe angeführt: „Bei einer Freiflächen -Photovoltaik-Anlage handelt es sich nicht um eine gem. § 35 BauGB privilegierte Nutzung im Außenbereich. Für ihre Realisierung auf Freiflächen bedarf es für den angeregten Standort der Bodendeponie Coerheide einer entsprechenden Änderung des Flä- chennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster durch den Rat mit der Darstellung eines neuen „Sondergebiets“ gem. § 11 (2) BauNVO oder einer „Versorgungsf läche“ nach § 9 (1) Nr. 12 BauGB und / oder als „Fläche für Versorgungsanlagen“ gem. § 5 (2) Nr. 4 BauGB. Gem. Ziel Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 10.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krabbe Telefon: 492-6726 KrabbeM@stadt- muenster.de - 2 - V/0089/2021 8.2 des geltenden Regionalplans Münsterland -Sachlicher Teilplan Energie -ist die Darstellung von „besonderen Bauflächen“ für Photovoltaik-Anlagen in den kommunalen Flächennutzungs- plänen nur ausnahmsweise innerhalb von dargestellten „Allgemeinen Freiraum -und Agrarbe- reichen“ sowie von „Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ zulässig, wenn es sich u. a. um Halden oder Deponien (Aufschüttungen) handelt, deren Rekultivierungsauflagen dies zulassen. Der Bereich der Bodendeponie Coerheide ist im geltenden Regionalplan Münsterland als „Allgemeiner Freiraum -und Agrarbereich“ und über- lagernd als „Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist für den Bereich der Bodendeponie Coerhei- de/ehemalige Schießanlage künftig ihre Naherholungsfunktion für die Bevölkerung sowie ihre natur-und landschaftsräumliche Vernetzungsfunktion zwischen den Waldgebieten nördlich von Coerde („Waldpark Coerheide“) und dem weiter nördlich gelegenen FFH -Gebiet „Rieselfelder“ höherrangig zu bewerten gegenüber der Schaffung einer neuen „Sonderbaufläche“ zur Errich- tung einer Photovoltaik -Anlage an dieser Stelle. Als räumlich besser geeignet für die Errich- tung einer Photovoltaik-Anlage wird der westlich benachbarte und bereits im FNP als „Fläche für die Ver - und Entsorgung“ dargestellte Bereich der städtischen Zentralde ponie erachtet. “ (Zitat: Vorlage V/0908/2018) Das Votum des Rates basierte auf den beschriebenen planungsrechtlichen Bedenken sowie auf dem betrieblichen Planungshorizont des Deponiebetriebs. Von 2023 bis 2028 sieht dieser eine aktive Nut- zung für Ablagerun gen vor, die aus dem Ausbau des Dortmund -Ems-Kanales (DEK) und dem Bau der Kanalüberführung Ems (KÜ) kommen. Neben der langfristigen Nutzung der Bodendeponie ist die Aufschüttungsfläche bereits vollständig als Kompensationsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Ausbau des DEK vorgesehen. Dies legt die Planfeststellung fest. Auf der südexponierten Böschung, die für die Errichtung der Solar- anlage bevorzugt nutzbar wäre, sind südwestlich wie auf der Ostseite partielle Aufforstungen zum Ausgleich verlorener Waldflächen vorgesehen. Die Entwicklung von Magerrasen mit Strauchgruppen, die Anlage von Steinhaufen –riegeln, von Totholz sowie die Schaffung von Winterquartieren für Fle- dermäuse sollen die Biotopvielfalt (Anlage 1) auf der Fläche verbessern . Sie wurden gezielt auf der Deponie verortet, um unmittelbar am Ort des Verlustes Ausgleich zu schaffen. Weiterer Flächenan- spruch, insbesondere zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen, ist infolgedessen vermeidbar. Die Bestimmungen tragen zur landschaftsgerechten Einbindung der hoch aufragenden Aufschüttung und zum Schutz der Landschaft bei. Sie stehen zudem im Einklang mit einer Anregung der Bezirksvertre- tung Nord (A-N 0005/2008), die wünscht, dass die rekultivierte Deponie für die Naherholung in späte- ren Jahren geöffnet wird. Diesen Plangedanken steht die Photovoltaik -Anlage entgegen. Solarmodule müssen in der Regel eingezäunt und zur Vermeidung von Aufwuchs und Beschattung regelmäßig freigehalten werden. Damit würde die Zugänglichkeit der Fläche und d ie Möglichkeit zur landschaftsgerechten Gestaltung unterbunden. Eine Vereinbarung über die liegenschaftliche Verfügbarkeit der Fläche zwischen der Stadt und dem Eigentümer ist somit aus Sicht der Verwaltung entbehrlich. Der jetzige Eigentümer müsste den Er halt wie auch die Unterhaltung der oben beschriebenen und planfestgestellten Maß- nahmen auf die Stadt übertragen, um den rechtlichen Folgen Rechnung zu tragen. Der zusätzliche Unterhaltungsaufwand für die Stadt wäre dementsprechend erheblich. Grundsätzlich begrüßt die Stadt Münster den Vorschlag zur Prüfung des Vorhabens und hält die Er- richtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für unabdingbar, um das erklärte Ziel - Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 - zu erreichen. Auf Flächen, die vorher intensiv genutz t wurden (Deponieflächen, Industriebrachen, etc.), ist durch den Bau von Freiflächen -Photovoltaikanlagen neben Klimaschutz - und lokalen Wertschöpfungsaspekten auch mit Verbesserungen für die Natur zu rechnen. Deshalb unterstützt die Stadt Münster prinzipie ll solche Vorhaben wo immer möglich. Die Nutzung der Fläche für Kompensationsmaßnahmen ist jedoch im Zuge der Planfeststellung festgelegt. Der Ratsantrag sollte aus diesem Grunde nicht weiterverfolgt werden. - 3 - V/0089/2021 i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Maßnahmenplan – Planänderung Ablagerungsfläche Coerheide Ratsantrag
191122_MaßnahmenplanLBP_Planänderung AblagerungsflächeCoerheide
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Hinweis:Die genaue Trasse des Amphibiensperrzaunes wird vor Ortfestgelegt. ...._fall/Imam,JIIIIIII/Illlli/.......‘——-—";'_l_fiy=2: my N Fl.‘AcE’FZMaBnahmenplan Vermeidungs-undSchutzmaBnahmen,u.‘ul’V 2EinschlagvonBaumeninderZeitvom01.10.bis28.02undKontrollederBfiumemitStamrn6>30cmaufbesetzteFlederrnausquartierevordenFallarbeitenékologische BaubegleitungbeimRflckbauvonBauwerken(KugelffingeundPrallwéinde)V 4AufstelleneinesAmphibiensperrzaunesAbFangen undUmsetztenvonAmphibienACEF1 OptimierungvonFledermausquartiereninKugelféingenderKurzwaFFenschieBbahnenACEFZVergrfiBerungundOptimierungeinerBlfinkeAusgleichsmaBnahmen-A1EntwicklungvonWalddurchInitialpflanzungundnatfirlicheVegetationsentwicklungEntwicklung vonMagerrasenmil:StrauchgruppenAnlage vonSteinriegeln,SteinhauFenAnlage vonTotholz-,StubbenhaufenEntsiegelung befestigterVerkehrsfléichenEntwicklung vonWaldimBereichderehemaligenSchieBbahnenEntwicklung vonMagergrfinlandimBereichderehemaligenSchieBbahnenSonstigeMaBnahmen.S1SchaffungvonWinterquartierenFflrFlederméiusedurchdenEinbauvonBetonrohrenindieSfidbfischungderBodenablagerungsfléiche S2SicherungundOptimierungvonGehfilzflfichenmitEntwicklungzielWaldNachrichtlich W geplanteErhéhungundErweiterungdervorhandenenBodenablagerungsflficheBauFeldgrenze Entwésserungsmulde, Rfickhaltebecken(temporérwasserffihrend)Versickerungsmulde (temporéirwasserffihrend)R flckbauvonPrallwéindenWeg mitwassergebundenerDeckeZaun zurAbgrenzungderehemaligenStandortschieBanlageQuerschnitte ' I V1ErhaltundSicherungvorhandenerGehfilzbesténdedurchAqtelleneinesBauzaunesundEinzelstammschutzBlatt Nr.2aersetztBlattNr.2Aufgestel It Unterschrift Amts-lDienstbezeichnungDatteln.den WNADatteln MaBmannBaudirektorin Zeichnunggefertigtlbearbeitet(Datum,Name) gezeichnet:Juli2018,Kaulinggeandefi:Mai:2019 bearbeitet:Juli2018.TittesVermerk degpeazrbeitenden[093019959337055LandPlan05’- Lan;d:s:~c.h\aafiitszpLani-.109]-Zeichnung geprfiftgeandertMérz2019 M/fij‘fi PlanénderungWSV.deWasserstraBen-NeubauamtDattelnn omeer r -AmtABNr23 OArt TeilZK414A3050174+600N131141100018400001AusbaudesDortmund-Ems-KanalsKanalstufeMflnsterOb'ektb--JenennungAnderungderBodenablagerungsfléche"Coerheide"beiDEK—km74.600ObjektteilSonstigeGrundstficksfléchenEinzelheitLandschaftspflegerischerBegleitplanMafinahmenplanDieUbereinstimmungmitderAusffihrungEntwurfNr. BlattNr. DVtU—Identifikotionwirdbestfitigt: 2aZeichnungNr.MaBstab:DVtU—Index122.000Ort,DatumUnterschriflz.Funktion 25. Nov. 2019 i.V. Heim Vermessungsoberrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0089/2021 Kurzüberblick Um die Gewinnung von regenerativer Energie in der Stadt Münster zu fördern, verfolgt der vorge- legte Antrag das Ziel, eine Photvoltaikanlage auf der Deponie Coerheide zu erreichten. Konträre Planungen des Wasserstraßen Neubauamtes Datteln verhindern jedoch die Nutzung der Flä- chen, da diese mit Zustimmung des Grundeigentümers planerisch wie rechtlich für andere Best- immungen gebunden sind. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Ratsantrag A-R 0007 2020
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020 Ratsantrag 3. Februar 2020 Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide Der Rat möge beschließen: 1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münst er voranzutreiben, strebt die Stadt Münster die Errichtung einer Freiflächen-Photovolta ikanlage auf der Bodendeponie Coerheide an, die auf dem Gelände der früheren Stan dortschießanlage am Dortmund- Ems-Kanal entstehen soll. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster GmbH das Potential für die unter Punkt 1 genannte Anlage hin sichtlich der Leistung, Bruttostromerzeugung und Wirtschaftlichkeit zu ermi tteln. Die Erfahrungen mit der PV- Anlage auf der benachbarten Zentraldeponie II werden berücksichtigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentüm erin der Fläche (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA) über die liegenschaftliche Verfügbarkeit für die unter Punkt 1 genannte Anlage zu verhandeln. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung de s Flächennutzungsplans im betreffenden Gebiet vorzubereiten, so dass die Erri chtung der Anlage zeitnah nach Beendigung der Deponierung stattfinden kann. Erford erliche Planungsschritte im Vorlauf der Errichtung sind zu berücksichtigen. 5. Die PV-Anlage soll einer möglichen Gestaltung vo n Teilen des Areals als Naherholungsgebiet nicht im Wege stehen. Sofern die BImA beabsichtigt, das Gelände für die Allgemeinheit freizugeben, sollen Erholungs funktion und PV-Nutzung in Einklang gebracht werden. Begründung Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klima notstand ausgerufen. Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastr ophale Folgen des Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetz t handeln muss. Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO²-Emissionen schnellstmög lich und deutlich zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Maßnahme dabei ist die verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler Anstrengungen noch einen große n Nachholbedarf. Zurzeit können nur 10 % des jährlichen Stromverbrauchs aus Erneuerbare n Quellen gedeckt werden (Masterplan 100 % Klimaschutz). Insgesamt deckten E rneuerbare im Jahr 2015 nur rd. 5 % Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020 des gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs ab (Klimasc hutzteilkonzept Erneuerbare Energien). Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PV- Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können au ch ausgewählte Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder d em Natur- und Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit h oher Leistung zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Müns ter auf der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 Mega watt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit ein en wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert. Neben den Deponien der AWM wird in Münsters Norden in den kommenden Jahren mit der Bodendeponie Coerheide eine weitere Deponie entsteh en. Zusätzlich zu den bereits in der Coerheide befindlichen Bodenmassen, die aus dem Bau der Schleuse und des Hansa- Business-Parks stammen, sollen im Bereich der ehema ligen Standortschießanlage weitere ca. 500.000 m 3 Boden aus dem Bau der Umfahrungsstrecke der Kanalü berquerung Ems deponiert werden. Die Abladungsarbeiten durch das W asserstraßen Neubauamt (WNA) Datteln sollen in den 2020er Jahren stattfinden. So entsteht eine Fläche, die sich aufgrund ihrer Größe und Hanglage hervorragend für die Erric htung einer leistungsstarken PV-Anlage eignet. Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend d en Regelungen des § 35 BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher ein e planungsrechtliche Darstellung als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versor gungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB und / oder Fläche für Versorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB voraus. Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Baufläc hen“ für Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, insbesondere jedoch für Halden oder Deponien. Im Zuge der Diskussion um die Vorlage V/0908/2018, mit der die Stadt Münster der Planänderung zur Planfeststellung zur Erweiterung d er Bodendeponie Coerheide zugestimmt hat, hat die Verwaltung auf Nachfrage er klärt, dass der Flächennutzungsplan im Bereich der Bodendeponie zu Gunsten einer PV-Anlage geändert werden könnte. Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzu ngen für eine PV-Anlage sind somit gegeben und sollten auch genutzt werden. Der Einric htung eines Naherholungsgebiets auf dem Areal, sofern dieses von der BIMA überhaupt für die allgemeine Nutzung freigegeben wird, muss eine PV-Anlage, die sich nur auf einen T eil des Gebiets erstreckt, nicht im Wege stehen. Wenngleich die Ablagerungsarbeiten auf dem Gelände Coerheide seitens des WNA voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der 2020 er Jahre abgeschlossen werden, soll der Entschluss, die Fläche für die Erneuerbaren Energien zu nutzen, angesichts der Dringlichkeit der Energiewende bereits jetzt getroffen werden. In Anbetracht der Eignung der Fläche für eine PV-Anlage ist es geboten, die liegenschaftlich en und planerischen Vorbereitungen für eine solche Nutzung rechtzeitig abzuschließen, so d ass mögliche Investoren Planungssicherheit haben und keine weiteren Verzögerungen bei der Errichtung auftreten. Gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Coerheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0089/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 11:00