Stolperfallen am Ottoplatz
Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/0913/2015 vom 03.06.2015
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0913/2015 Stand: 12.01.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Stolperfallen am Ottoplatz, Antrag CDU Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Behebung von Stolperfallen einzuleiten.1. Auftragung von Kontraststeinen oder Kontraststreifen auf dem Weg zur Fußgängerampel in Höhe der Stufe und auf dem Weg zur Kreuzungsampel in Höhe der dortigen Stufe. Dabei soll dies der Leucht- dichte Kontrast entsprechen. 2. Anbringung von Kontraststreifen an den Stufenkanten der Treppe zum Bahnhof jeweils links und rechts des Treppengeländes. Auch dies soll der Leuchtdichte Kontrast entsprechen. 3. Ersatzlose Entfernung der Haltverbotsschilder links des Bahnhofeingangs, um ein Parken in die- sem Bereich komplett zu vermeiden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018 zu 1. Die Maßnahme ist umgesetzt. zu 2. Kein neuer Sachstand. zu 3. Bei der Beschilderung handelt es sich um eine Ladezone für den Bahnhof (VZ 286 StVO). Die Ladezone ist notwendig um Anlieferungen zu ermöglichen. Sie kann daher nicht entfernt werden. Der Beschluss ist damit erledigt. Sachstand zu 1. Entlang der Stufe werden optisch kontrastreiche Edelstahlnoppen aufgeklebt. Die Planung hierzu wurde nach erfolgreicher Abstimmung mit den Beteiligten (u.a. Behindertenverbände) abgeschlossen. Die Maßnahme wird in Kürze ausgeschrieben. Zu 2. Die Treppe steht unter Denkmalschutz. Die erforderliche Zustimmung zur Anbringung von Kontrast- streifen wurde vom Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege verweigert. Für die ebenfalls denk- malgeschützte Treppe vor dem LVR-Landeshaus wurde zwischen dem LVR, den Behindertenver- bänden und dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Lösung mit Edelstahlelementen an der Stufenvorderkante abgestimmt. Es wurde mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege vereinbart, dass diese 2 Lösung nach Fertigstellung begutachtet wird und bei Eignung auch an der Treppe am Ottoplatz zum Einsatz kommen soll. Zu 3. Das Grundstück gehört der DB Netz AG. -
Fotos Wegeführung Ottoplatz
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