Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Sürth)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2887/2021 vom 23.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/3 Vorlagen-Nummer 2887/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Sürth) hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Berg- straße im Stadtteil Sürth fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 130.000,-€. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfah- rens wird verzichtet. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 130.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fahrbahnsanierung der Bergstraße zwischen der Hausnummer 48 und der Sürther Hauptstraße ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines größeren wirtschaftlichen Schadens durch eine kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahme dringend erforderlich. Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand mit diversen Schäden wie Schlaglöchern, Rissen und Absackungen in der Bergstraße im v. g. Abschnitt festgestellt. Auch ist die Maßnahme bereits in der Prioritätenliste der BV 2 enthalten. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 250 m. Aus den v. g. Gründen muss die Asphaltfahrbahndeckschicht in dem o. g. Abschnitt erneuert werden. Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 130.000,-€ Diese Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus, da es sich hierbei um eine reine Deckensanierung handelt. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung d er Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf
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06.09.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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