2021/0027
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE
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2021/0027
9097 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0027
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE
Vorlage vom: 25.01.2021
Beschlussvorschlag :
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur
Kenntnis genommen.
Anlagen: 2021 Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2021
Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2021
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im
jährlichen Rhythmus.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt wurde unter
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung beschlossen.
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst da s Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 202 1.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im
Jahre 2021 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Angeboten. Dazu zählen
insbesondere Aktivierungs - und Qualifizierungs maßnahmen zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Weitere
Schwerpunkte sin d die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen und die
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildungs - und Arbeit.
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen
Kompetenzen und Pote ntiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen
Netzwerkpartnerinnen und Net zwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeit des Jobcenters und auf den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Geänderter Regelbetrieb/ Zugangswege
Nach der Schließung für den Publikumsverkehr am 18. März 2020 wurden die Zugangswege
umgestellt. Antragsstellung und Beratung erfolgen überwiegend telefonisch, online, per Mail
oder postalisch. Über eine Notfallhotline können Kund*innen dringende Anliegen klären. Für
Selbständige und Künstler*innen gibt es seit Nov 2020 eine zentrale Sonder -Hotline. Das
vereinfachte Antragsverfahren ist bis zum 31.03.2021 verlängert.
Seit Juli 2020 stehen im Jobcenter Beratungsbüros für persönliche Beratungsgespräche
unter besonde ren Hygienebedingungen zur Verfügung. Dieses Vorgehen wird zunächst für
2021 so beibehalten. Analog der Entwicklung der Infektionszahlen wird über einen weiteren
Ausbau der persönlichen Kontaktaufnahmen entschieden. Aktuell stehen die Büros allerdings
nur für Notfälle zur Verfügung.
Bereich Existenzsicherung, Situation der Kund*innenn
Durch Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, erleichterter Zugang zu SGB -II-
Leistungen) wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffene r
- 4 -
Menschen geleistet. Aktuell beläuft sich die Anzahl der Neuanträge (60 -70 pro Woche) auf
Vorkrisenniveau und lässt sich gut bewältigen (Nov 2020).
Im Vorjahresvergleich ist der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5,5%,
der Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) um 6,8% gestiegen (SEP 2020). Dieser
Pandemie bedingte Anstieg wird sich in 2021 fortsetzen.
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 12,5% gestiegen.
Familien im SGB II - ob Alleinerziehende oder in Partnersc haft Lebende - sind besonders von
der Corona-Pandemie betroffen. Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit wird 2021 die
Förderung von BG mit mehreren Kindern sein, vor allem die frühzeitige Aktivierung und
Beratung von erziehenden Frauen. Das Jobcenter ident ifiziert mittels einer
Kund*innenbefragung spezielle Bedarfe, um für 2021 konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für
Familien im SGB II abzuleiten.
Bereich Markt und Integration, Auswirkungen auf Integration
Die Anzahl der Integrationen lag 2020 unter dem Sollwert ( -28 %, ähnliches Niveau wie bei
anderen hessischen Jobcentern ).
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist im Vorjahresvergleich um zwar um 2,6%
gesunken (Stand Nov 2020). Es zeigt sich bereits heute, dass diese Entwicklung sich nicht
fortsetzt. Die LZB sind von der Pandemie besonders betroffen, da ihre Möglichkeiten zur
Integration in den Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkt sind.
Die Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen lagen 2020 weit hinter den Planungen.
Durch die Verschiebung von Maßnahmen nach 2021 kann das Jobcenter Darmstadt den
Kund*innen aber bereits zum Jahresbeginn eine Vielzahl von integrationsfördernden
Maßnahmen anbieten.
Diese sind, soweit möglich, auf hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen umgestel lt und
wurden nicht unterbrochen. Der Erwerb digitaler Grundkompetenzen ist wichtiger
Bestandteil, um allen Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Möglichkeiten zu
nutzen. Die Teilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen. Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021
höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und Raumkapazitäten (Abstandsregeln)
entstehen.
Auswirkungen auf den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt
Es gibt deutlich weniger N eueinstellungen. Besonders im Bereich der Minijobs ist ein starker
Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen. Dies wird 2021 die Integrationsarbeit erschweren.
Im Oktober 2020 betreute das Jobcenter Darmstadt 601 Arbeitslose (+19,1 %) mehr als im
Vorjahresmonat. Der Anstieg betrifft anteilig insbesondere Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und
Ausländer*innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosen ist vor allem auf den
coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit zur ückzuführen (-25,2 % seit
Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II lag im Okt 2020 bei
4,2 % (Okt 2019 3,6 %).
Für 2021 wird ein Anstieg der Arbeitslosen im Agenturbezirk Darmstadt um 3 % erwartet
(IAB).
- 5 -
Ausbildungsmarkt
Die Unternehmen in Südhessen haben im Berichtsjahr 2020 14,8 % weniger
Ausbildungsstellen gemeldet. Parallel ist auch die Zahl der Bewerber*innen um 9,3 %
gesunken.
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert.
Berufsorientie rung, z.B. Praktika in Unternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt.
Viele Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiterführende Schulen gewechselt.
Sie stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt. Bedarfe für
Übergangsmaßnahmen werden sich 2021 deutlich erhöhen.
Arbeitsmarktprognosen
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in der Stadt Darmstadt sank um 20,1%
(Okt 2020). Laut Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (Herbst 2020)
suchen etwa 11 % der Unternehmen personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau
und gut die Hälfte will den Personalbestand halten.
Bei den Handwerksbetrieben in der Region Rhein -Main-Frankfurt konnte bislang durch
Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme die Beschä ftigtenzahl konstant gehalten werden.
Allerdings gehen 12,9 % der Betriebe von einem Rückgang ihrer Beschäftigenzahl aus.
Das Jobcenter Darmstadt rechnet damit , dass die oben beschriebenen Entwicklungen, auch
im Jahr 2021 weitergehen und wird flexibel auf die jeweiligen Änderungen reagieren.
Darmstadt, 08.02.2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 3
181 Zeichen
Punkt 4: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE (V-Nr. 2021/0027) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
9125 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0027
Magistratsbeschluss-Nr.
50
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE
Vorlage vom: 25.01.2021
Beschlussvorschlag:
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur
Kenntnis genommen.
Anlagen: 2021 Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm2021
Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.01.2021
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darms tadt wird
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im
jährlichen Rhythmus.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt wurde unter
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der T rägerversammlung beschlossen.
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arb eitsmarkt- und Integrationsprogramm
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 202 1.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im
Jahre 2021 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Angeboten. Dazu zählen
insbesondere Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Weitere
Schwerpunkte sind die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen und die
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildungs - und Arbeit.
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerk partner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeit des Jobcenters und auf den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Geänderter Regelbetrieb/ Zugangswege
Nach der Schließung für den Publikumsverkehr am 18. März 2020 wurden die Zugangswege
umgestellt. Antragsstellung und Beratung erfolgen überwiegend telefonisch, online, per Mail
oder postalisch. Über eine Notfallhotline können Kund*innen dringende Anliegen klären. Für
Selbständige und Künstler*innen gibt es seit Nov 2020 eine zentrale Sonder -Hotline. Das
vereinfachte Antragsverfahren ist bis zum 31.03.2021 verlängert.
Seit Juli 2020 stehen im Jobcenter Beratungsbüros für persönliche Beratungsgespräche
unter besonderen Hygienebedingungen zur Verfügung. Dieses Vorgehen wird zunächst für
2021 so beibehalten. Analog der Entwicklung der Infektionszahlen wird über einen weiteren
Ausbau der persönlichen Kontaktaufnahmen entschieden. Aktuell stehen die Büros allerdings
nur für Notfälle zur Verfügung.
Bereich Existenzsicherung, Situation der Kund*innenn
Durch Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, erleichterter Zugang zu SGB -II-
Leistungen) wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffener
- 5 -
Menschen geleistet. Aktuell beläuft sich die Anzahl der Neuanträge (60 -70 pro Woche) auf
Vorkrisenniveau und lässt sich gut bewältigen (Nov 2020).
Im Vorjahresvergleich ist der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5,5%,
der Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) um 6,8% gestiegen (SEP 2020). Dieser
Pandemie bedingte Anstieg wird sich in 2021 fortsetzen.
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 12,5% gestiegen.
Familien im SGB II - ob Alleinerziehende oder in Partnerschaft Leb ende - sind besonders von
der Corona-Pandemie betroffen. Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit wird 2021 die
Förderung von BG mit mehreren Kindern sein, vor allem die frühzeitige Aktivierung und
Beratung von erziehenden Frauen. Das Jobcenter identifiziert mittels einer
Kund*innenbefragung spezielle Bedarfe, um für 2021 konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für
Familien im SGB II abzuleiten.
Bereich Markt und Integration, Auswirkungen auf Integration
Die Anzahl der Integrationen lag 2020 unter dem Sollwert (-28 %, ähnliches Niveau wie bei
anderen hessischen Jobcentern ).
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist im Vorjahresvergleich um zwar um 2,6%
gesunken (Stand Nov 2020). Es zeigt sich bereits heute, dass diese Entwicklung sich nicht
fortsetzt. Die LZB sind von der Pandemie besonders betroffen, da ihre Möglichkeiten zur
Integration in den Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkt sind.
Die Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen lagen 2020 weit hinter den Planungen.
Durch die Verschiebung von Maßnahmen nach 2021 kann das Jobcenter Darmstadt den
Kund*innen aber bereits zum Jahresbeginn eine Vielzahl von integrationsfördernden
Maßnahmen anbieten.
Diese sind, soweit möglich, auf hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen umgestellt und
wurden nicht unterbrochen. Der Erwerb digitaler Grundkompetenzen ist wichtiger
Bestandteil, um allen Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Möglichkeiten zu
nutzen. Die Teilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen. Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021
höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und Raumkapazitäten (Abstandsregeln)
entstehen.
Auswirkungen auf den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt
Es gibt deutlich weniger Neueinstellungen. Besonders im Bereich der Minijobs ist ein starker
Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen. Dies wird 2021 die Integrationsarbeit erschweren.
Im Oktober 2020 betreute das Jobcenter Darmstadt 601 Arbeitslose (+19,1 %) mehr als im
Vorjahresmonat. Der Anstieg betrifft anteilig insbesondere Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und
Ausländer*innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosen ist vor allem auf den
coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit zurückzuführen ( -25,2 % seit
Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II lag im Okt 2020 bei
4,2 % (Okt 2019 3,6 %).
Für 2021 wird ein Anstieg der Arbeitslosen im Agenturbezirk Darmstadt um 3 % erwartet
(IAB).
Ausbildungsmarkt
Die Unternehmen in Südhessen haben im Berichtsjahr 2020 14,8 % weniger
Ausbildungsstellen gemeldet. Parallel ist auch die Zahl der Bewerber*innen um 9,3 %
gesunken.
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert.
Berufsorientierung, z.B. Praktika in U nternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt.
Viele Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiterführende Schulen gewechselt.
Sie stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt. Bedarfe für
Übergangsmaßnahmen werden sich 20 21 deutlich erhöhen.
Arbeitsmarktprognosen
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in der Stadt Darmstadt sank um 20,1%
(Okt 2020). Laut Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (Herbst 2020)
suchen etwa 11 % der Unternehmen personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau
und gut die Hälfte will den Personalbestand halten.
Bei den Handwerksbetrieben in der Region Rhein -Main-Frankfurt konnte bislang durch
Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme die Beschäftigtenzahl konstant geh alten werden.
Allerdings gehen 12,9 % der Betriebe von einem Rückgang ihrer Beschäftigenzahl aus.
Das Jobcenter Darmstadt rechnet damit , dass die oben beschriebenen Entwicklungen, auch
im Jahr 2021 weitergehen und wird flexibel auf die jeweiligen Änderung en reagieren.
Darmstadt, 08.02.2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 1
95350 Zeichen
Januar 2021
2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Impressum
Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Groß-Gerauer Weg 3
64295 Darmstadt
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de
www.jobcenter-darmstadt.de
Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung
Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde.
Die Abkürzungen sind im anhängenden Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erst maliger
Nennung mit einem * gekennzeichnet.
Januar 2021
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Inhalt
1. Rahmenbedingungen ........................................................................................................................ 7
1.1. Die Arbeit des Jobcenters unter Pandemiebedingungen .................................................... 7
1.2. Arbeitsmarkt ............................................................................................................................... 7
1.3. Ausbildungsmarkt ...................................................................................................................... 8
1.4. Arbeitsmarktprognosen ............................................................................................................. 8
1.5. Kundenstruktur , ......................................................................................................................... 9
1.5.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen ................................................................................. 9
1.5.2. Bestand an BG* nach Merkmalen ................................................................................. 10
1.5.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen ............................................................................... 10
1.5.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen ............................................................ 11
1.6. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen .............................................................. 11
1.6.1. Verwaltungsbudget .......................................................................................................... 11
1.6.2. Eingliederungsbudget ..................................................................................................... 11
1.6.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm ............................................. 12
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder........................................................................... 13
2.1. Gesetzlicher Auftrag ................................................................................................................ 13
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2021 ......................................................................................... 13
2.2.1. Zielsystem ......................................................................................................................... 15
2.2.2. Zielplanung 2021 ............................................................................................................. 16
2.2.3. Qualitätskennzahlen ........................................................................................................ 16
2.3. Neukundenmanagement ........................................................................................................ 16
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt .............................................................................................. 16
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt .......................................................... 17
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung ................................................................................. 17
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung .......................................................................... 17
2.6. Stabilisierung und Unterstützung von Personen mit besonderen Bedarfen ................... 18
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ............................. 18
2.6.2. Menschen mit Migrationshintergrund und sprachlichem Handlungsbedarf in
Ausbildung und Arbeit integrieren ................................................................................................. 19
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen ............................................................ 19
2.6.4. Rehapro ............................................................................................................................. 20
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz............................................................................. 21
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ................................................... 21
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ............................................................................ 22
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ....................................................................... 23
Januar 2021
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2.9.1. Kooperationen .................................................................................................................. 23
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket ......................................................................................... 24
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen ......................................................................... 24
2.9.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung ..... 24
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ................................................................ 25
2.10. Qualitätsmanagement ......................................................................................................... 26
2.11. Aspekte der Leistungsgewährung ..................................................................................... 26
3. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ... 27
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ............ 27
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt ............................................ 28
3.3. Schwerpunktthemen 2021 ...................................................................................................... 28
3.4. Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021......................................................................... 29
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................... 30
Glossar ...................................................................................................................................................... 32
Januar 2021
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Andreas Hoffmann, Geschäftsführer
Liebe Leserinnen und Leser,
wie überall im privaten und öffentlichen Bereich hat die Corona -Pandemie auch das Jobcenter Darmstadt
kurzfristig und unvorhergesehen vor große Herausforderungen gestellt.
Trotz vieler Widrigkeiten konnte das Jobcenter auch unter erschwerten Bedingungen im vergangenen Jahr
einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise für betroffene Da rmstädter
Bürger*innen leisten. Viele Menschen, die durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer wir tschaftlichen
Existenz bedroht waren, darunter viele Solo -Selbständige oder Bezieher *innen von Kurzarbeitergeld,
konnten auch aufgrund eines erleichterten Zuganges in der Regel schnell und zuverlässig über Leistungen
der Grundsicherung verfügen. Das Jobcenter Darmstadt hat damit seine Bedeutung und Leistungsfähigkeit
als gemeinsame Sozialbehörde der Wissenschaftsstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt unter Beweis
gestellt.
Der gesetzliche Auftrag bleibt auch im Jahre 2021 unverändert. T rotz unwägbarer wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen und unklarer konjunktureller Aussichten stehen die Verringerung der
Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von
langjährigem Leistungsbezug im Mittelpunkt.
Dabei gehört es zum Leistungsversprechen des Jobcenters, Kund*innen vom ersten Kontakt an kompetent
und professionell zu begleiten, sie arbeitsmarktgerecht zu fördern und zu qualifizieren und bei besonderen
Bedarfslagen zu unterstützen. Insbesondere junge Menschen sol len angemessene Beratungs - und
Förderangebote erhalten, um den Übergang von der Schule zum Beruf nicht durch die Auswirkungen der
Krise zu belasten.
Die ohnehin „auf der Agenda stehende“ Digitalisierung wird in der Zusammenarb eit mit den Kund*innen
des Jobcenters weiter an Bedeutung gewinnen. Der Ausbau und die Etablierung alternativer Zugangswege
zum Jobcenter und die Bereitstellung eines ausgeweiteten Online-Angebotes werden im kommenden Jahr
forciert.
Das Jobcenter möchte sich im Jahre 2021 auch durch interne Maßnahmen als moderner Sozialdienstleister
weiterentwickeln. Gut qualifiziertes und motiviertes Personal sind dabei die Voraussetzung und der
Schlüssel zu einer kundenorientierten Dienstleistung von hoher Qualität. Der Ausbau des Internen
Kontrollsystems und des operativen Risikomanagements tragen zur Qualitätsverbesserung und
Qualitätssicherung bei.
Schließlich wird das Jobcenter das kommende Jahr nutzen, seinen vorgesehenen Umzug in ein neues
Domizil gut vorzubereiten. Ab dem Frühjahr 2022 möchte das Jobcenter Dar mstadt seine Kund*innen in
neuen funktionalen Räumlichkeiten und einer wertschätzenden Umgebung beraten und bedienen.
Das vorliegende, in der Trägerversammlung des Jobcenters abgestimmte „Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2021“ setz t die erforderlichen strategischen und operativen Leitplanken zur
Januar 2021
6 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Bewältigung der dargestellten Herausforderungen und zur Erreichung der gesetzgeberischen und
geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2021.
Ich wünsche Ihnen allen eine informative und anregende Lektüre.
Freundlichst
Ihr
Andreas Hoffmann
(Geschäftsführer)
Januar 2021
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
1. Rahmenbedingungen
Die Arbeit im Jobcenter wird beeinflusst durch verschiedene Rahmenbedingungen. Aktuell ist eine
besondere Herausforderung der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Des Weiteren
stellen der Arbeits - und Ausbildungsmarkt, die Kundenstruktur und die finanziellen und personellen
Rahmenbedingungen Einflussfaktoren dar.
1.1. Die Arbeit des Jobcenters unter Pandemiebedingungen
Das Jahr 2020 wa r geprägt von den Auswirkungen der Corona -Pandemie auf alle Bereiche des
Lebens. Dies gilt für die persönlichen Lebensbereiche, wie auch für den beruflichen Alltag. Auch im
Jobcenter Darmstadt hat die Ausbreitung des Corona -Virus zu erheblichen Veränderung en geführt,
was sich wiederum auf die Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik des Jobcenters auswirkt.
Zum 18. März 2020 wurde auch das Jobcenter Darmstadt für den Publikumsverkehr geschlossen, was
bedeutete, dass zu diese m Zeitpunkt Kund*innen nicht mehr pe rsönlich vorsprechen konnten. Ein
Großteil der Mitarbeiter*innen hat di e Möglichkeit des Homeoffice in Anspruch genommen. Das
Arbeiten von zu Hause wird auch in 2021 weiter von Bedeutung bleiben. Dadurch kann und konnte das
Jobcenter Darmstadt sicherstelle n, dass die Beschäftigten, trotz Wegfallen der Kinderbetreuung etc.,
weiterhin arbeitsfähig sind und bleiben. Die Zugangswege zum Jobcenter wurden ausgeweitet und auf
alternative Möglichkeiten umgestellt. So erfolgt die Antragsstellung, die Ber atung, sowie die Klärung
der Anliegen aktuell überwiegend telefonisch, online, per Mail oder postalisch. Ergänzend wurde eine
lokale Notfallhotline des Jobcenters eingerichtet, die sich dringender A nliegen von Kund*innen
annimmt.
Im Juli 2020 wurde mit einem sukzessi ven operativen Übergang in einen geänderten Regelbetrieb
gestartet, der in besonderen Angelegenheiten die Möglichkeit terminierter Ge spräche für Kund*innen
eröffnet. Es stehen im Jobcenter mehrere Beratungsbüros zur Verfügung, in denen unter besonderen
Hygienebedingungen persönliche Beratungsgespräche stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass
dieses Vorgehen auch zunächst für den Start 2021 so beibehalten wird. Analog der Entwicklung der
Infektionszahlen, wird über einen weiteren Ausbau der persönlichen Ko ntaktaufnahmen entschieden.
Auch die Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind weiterhin spürbar und werden das
Jobcenter Darmstadt 2021 vor neue Herausforderungen stellen. Der plötzliche und gravierende
Einbruch der Wirtschaftsleistung setz te den Arbeitsmarkt massiv unter Druck. Bestehende
Beschäftigungsverhältnisse wurden beendet und weniger neue Beschäftigungsverhältnisse kommen
zustande. Jedoch konnte durch die schnellen Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. die Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes oder den erleichterten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II) ein wichtiger
Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffener Menschen geleistet werden. Dennoch muss
sich das Jobcenter damit auseinandersetzen, dass es deutlich weniger Neueinstellu ngen gibt und im
Bereich der Minijobber *innen ein starker Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen ist. Dies erschwert
die Integrationsarbeit und muss in der Planung 2021 mitberücksichtigt werden.
Gerade auch die Maßnahme -Welt hat sich Anpassungen unterziehen müssen - von zunächst
kompletter Einstellung des Unterrichts bis hin zur schrittweise gestarteten Durchführung in kleineren
Gruppen. Die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen haben hierbei sehr flexibel reagiert und ihre
Inhalte, soweit dies möglich w ar, digital vermittelt. Die Digitalisierung wird auch weiterhin bei der
Durchführung von Maßnahmen eine wicht ige Rolle spielen. Ein essentieller Bestandteil
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist deshalb der Erwerb digitaler Grundkompetenz en, um allen
Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Angebote zu nutzen.
Das Jobcenter Darmstadt geht davon aus, dass die oben beschriebenen Entwicklungen, sich auch im
Jahr 2021 fortsetzen und wird flexibel auf die jeweiligen Änderungen reagieren.
1.2. Arbeitsmarkt
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat vom 30.09.2019 bis zum 30.09.2020 um 204
Personen abgenommen. Der Hauptgrund für den Rückgang der Bevölkerung szahl lag im geringeren
Zuzug von Studierenden aufgrund der fehlenden Präsenzpflicht an den Hochsc hulen. Am Stichtag
Januar 2021
8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
30.09.2020 lebten 161.469 Menschen in Darmstadt. Zu einer starken Abnahme im 3. Quartal 2020
kam es insbesondere im Bezirk-Nord (-344 Personen).1
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwisch en März
2019 und März 2020 um 1,1 % auf 106.759 gestiegen (Daten vor Corona-Pandemie). Von dem Anstieg
konnten insbesondere Personen zwischen 55 und 65 Jahren (+4,6 %), Teilzeitbeschäftigte (+2,8 %)
und Ausländer (+5,0 %) profitieren. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten ging hingegen
zurück und lag im März 2020 bei 18.367 (-2,3 % gegenüber März 2019).2
Von den 106.759 Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt haben 35.846 einen akademischen
Abschluss, 50.262 einen anerkannten Berufsabschluss un d 13.025 Personen sind ohne
Berufsabschluss (fehlende Werte: Ausbildung unbekannt). In der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wohnen 64.578 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 31.03.2020). Die Di fferenz von Aus -
und Einpendler*innen beläuft sich auf +42.181 (Pendlersaldo). 3
Im Oktober 2020 betreute das Jobcenter Darmstadt 3.747 arbeitslose Personen. Das waren 601
Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat. Der Anstieg der Arbeitslosen betrifft insbesondere
Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und Ausländer *innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der
Arbeitslosen ist vor allem auf den coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit
zurückzuführen (-25,2 % seit Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II
lag im Oktober 2020 bei 4,2 % (im Oktober 2019 waren es 3,6 %).
Die Betriebe und Verwaltungen meldeten 1.296 zu besetzende sozialversicherungspflichtige Stellen in
der Stadt Darmstadt im Oktober 2020. Das waren 360 (-20,1 %) weniger als im Vorjahr.4
1.3. Ausbildungsmarkt
Die Unternehmen in Südhessen haben im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 (Berichtsjahr
2020) 3.743 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet ( -14,8 % gegenüber dem Vorjahr). Seit Beginn
des Berichtsjahres haben sich trotz des ungebrochenen Trends nach einem höherwertigen
Schulabschluss und der Pandemie 4.704 Bewerber bei der Arbeitsagentur gemel det. Dies sind 484 (-
9,3 %) Bewerber weniger als im Vorjahr.5
1.4. Arbeitsmarktprognosen
Das IAB geht in seiner Prognose für 2021 von einem Anstieg der Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Agenturbezirk Darmstadt um 0,6 % (Mittelwert,
Untergrenze -0,6 %, Obergrenze 1,8 %) aus. Bei der Anzahl an Arbeitslosen prognostiziert das IAB
einen Anstieg um 3,0 % (Mittelwert, Untergrenze -4,3 %, Obergrenze 1 0,8 %) im Agenturbezirk
Darmstadt.6
Laut des Konjunkturberichts der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar vom Herbst 2020 haben die
südhessischen Unternehmen den konjunkturellen Tiefpunkt überwunden. Bei der Personalplanung
sind die befragten Unternehmen aber we iterhin zurückhaltend. Etwa 11 % der Unternehmen suchen
personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau und gut die Hälfte will den Personalbestand
halten. Personalabbau ist insbesondere im Kredit - und Gastgewerbe sowie in der Industrie geplant.
Trotz der schwierigen Lage gibt es weiterhin einen Fachkräftemangel. So geben 31 % der befragten
1 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Statistischer Kurzbericht 3/2020
2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, September 2020.
3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten
Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland, Länder und Kreise, Nürnberg, Datenstand 05.10.2020.
4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Oktober 2020.
5 Pressemitteilung der AA Darmstadt vom 29.10.2020.
6 Rossen, Anja; Roth, Duncan; Wapler, Rüdiger; Weyh, Antje (2020): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2020, 22 S.
Januar 2021
9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Unternehmen in Südhessen an, dass sie Schwierigkeiten haben, offene Stellen auch in Corona-Zeiten
mit Personal zu besetzen. Laut IHK-Fachkräftemonitor fehlen in Südhessen 27.000 Fachkräfte.7
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch zu Einschnitten bei den Handwerksbetrieben in
der Region Rhein -Main-Frankfurt geführt. Durch Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme konnte
die Beschäftigtenzahl bei den meisten Betr ieben konstant gehalten werden. Allerdings gehen 12,9 %
der Betriebe von einem Rückgang ihrer Mitarbeiteranzahl vom 2. auf das 3. Quartal 2020 aus. Nur 8,1
% rechnen mit einem Aufbau bei der Anzahl der Mitarbeitenden. 8
1.5. Kundenstruktur 9,10
Nachfolgend wird die Kundenstruktur anhand unterschiedlichster Merkmale näher beleuchtet. Die
Kundenstruktur hat stets Einfluss auf den Planungsprozess im Jobcenter Darmstadt.
1.5.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen
Der Bestand der ELB ist im Vorjahresvergleich um 5,5 % gestiegen. Im September 2019 waren 8.819
Personen registriert; im September 2020 waren es 9.335 . Die Entwicklung ist sicherlich auch
Pandemie-bedingt zu erklären, da zumindest bis Anfang 2020 ein Abbau des Bestandes an ELB zu
verzeichnen war. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg voraussichtlich in 2021 fortsetzen
wird.
7 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Konjunkturbericht 3/2020
8 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Konjunkturbericht II. Vierteljahr 2020
9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats - und Jahreszahlen ab
2005), Nürnberg, Oktober 2020
10 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte für Jobcenter, JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt, Berlin, Oktober 2020
Januar 2021
10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
1.5.2. Bestand an BG* nach Merkmalen
Der Bestand an BG ist im V orjahresvergleich um 6,8 % gestiegen. Im September 2019 waren 6.427
Bedarfsgemeinschaften registriert; im September 2020 waren es 6.899. Dieser Trend wird sich, analog
zur Entwicklung der ELB, voraussichtlich in 2021ebenfalls fortsetzen.
1.5.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen
Der Bestand der LZB ist im Vorjahresvergleich um 2,6 % gesunken. Im November 2019 waren 6.254
Personen im Langzeitleistungsbezug registriert, im November 2020 waren es 6.089. Diese Entwicklung
wird sich im Jahr 2021 vermutlich nicht fortsetzen, da aufgrund der Pandemie davon auszugehen ist,
dass der Arbeitsmarkt voraussichtlich weniger LZB aufnehmen wird.
Januar 2021
11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
1.5.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegen über dem Vorjahr um 12,5 % gestiegen. Im September
2019 wurden 6.945.777 Euro ausgezahlt; im September 2020 waren es 7.938 .139 Euro. Diese
Entwicklung steht im Zu sammenhang mit dem P andemie-bedingten Anstieg im Bestand der BG und
ELB.
1.6. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen
Die diesjährigen Zuteilungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das
Jobcenter Darmstadt für Verwaltungsausgab en und Eingliederungsle istungen betragen insgesamt
23,0 Mio. Euro.
1.6.1. Verwaltungsbudget
Für Verwaltungsaufgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus Bundesmitteln 11,7 Mio. Euro zur
Verfügung. Neben überwiegend Personal - und Infrastrukturkosten werden hieraus operative
Serviceleistungen, wie ärztliche und psychologische Begutachtung sowie Beratung, der Technische
Beratungsdienst, das Service-Center, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten.
1.6.2. Eingliederungsbudget
Für das Eingliederungsbudget stehen dem Job center Darmstadt 11 ,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Ausgehend von einem zu erwartenden Umschic htungsbetrag in Höhe von knapp 1,65 Mio. Euro zur
Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 9,65 Mio. Euro.
Der Mitteleinsatz orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnis sen unserer Kund*innen unter
Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und den
geschäftspolitischen Handlungsfeldern.
Auf dieser Basis entfallen 11,4 % der Eintritts - und Budgetplanung auf die F örderung der beruflichen
Weiterbildung, 50,6 % auf den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung, 20,8 % auf die
Eingliederung von LZA* und der Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie 4,3 % auf Arbeitsgelegenheiten.
Unabhängig davon wird der Mitteleinsatz je derzeit aktualisiert und neuen Förderschwerpunkten
angepasst.
Das Jobcenter Darmstadt wird in 202 1 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken
liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der Zu sammenarbeit mit dem
gAGS*, der JBA* und des vorhandenen Stellenpotenzials . Das Teilhabechancengesetz zur
Januar 2021
12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Eingliederung von LZA und zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Jobcenter Darmstadt verstärkt
nutzen, um auch marktferneren Kund*innen regionale Beschäftigungschancen zu eröffnen.
1.6.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm
Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Bereich von Personaldienstleistungen sind qualifizierte,
erfahrene Mitarbeiter*innen entscheidend. Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche Beratung
zur (Wieder-) Eingliederung in Erwerbstätigkeit und für eine professionelle Arbeitsvermittlung als auch
für die verlässliche Bearbeitung der Grundsicherung entlang gesetzlicher Regelungen und
Verwaltungsanweisungen. Das Personal des Jobcenters Dar mstadt wird zum Zeitpunkt 01.11.2020
anteilig zu 66,7 % seitens der Bundesagentur für Arbeit und anteilig zu 33,3 % seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt.
Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch
die Besetzung vorhandener Kapazitäten,
die Personalbewegung sowie
die Personalqualität, insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte.
Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 01.11.2020 bei 184 Mitarbeiter*innen
(einschließlich Beschäftigte in Erziehungszeit, Befristete und Langzeiterkrankte). Acht Stellen sind
unbesetzt. Insgesamt sind 66,7 % der Beschäftigten weiblich und 33,3 % männlich.
Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 45 Fallmanager*innen und 48 Leistungssachbearbeiter*innen im
Jobcenter tätig.
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13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder
2.1. Gesetzlicher Auftrag
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine
Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§1 Sozialgesetzbuch –
Zweites Buch - SGB II).
Dabei sollen die Jobcenter die Eige nverantwortung von ELB und Personen, die in einer BG leben,
stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für
Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Die Grundsic herung für Arbeitsuchende soll ELB bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise
decken können.
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2021
Seit 2012 wird in beiden Organisationsstrukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – sowohl in
gE* als auch in zkT* - ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach § 48b SGB II nach
gleichen Grundsätzen angewe ndet, dass durch das BMAS*, die Länder , die BA* und die kSpV*
entwickelt worden ist. Die Grundsätze werden in den Gemeinsamen Planungsgrundlagen festgehalten.
Die Gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II bestehen dabei aus zwei Teilen:
den allgemeinen Grund lagen der Zielsteuerung SGB II (Teil I) sowie dem Planungsdokument für die
Zielsteuerung im SGB II für das jeweilige Planungsjahr (Teil II). Letzteres beinhaltet die jährlich
veränderlichen Größen, insbesondere die Schwerpunkte der Zielsteuerung sowie die konjunkturellen
und fiskalischen Rahmenbedingungen für das Planungsjahr.
Die Zielsteuerung im SGB II soll so angelegt sein, dass sie den Jobcentern lokale
Handlungsspielräume bei der Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglicht bzw. diese erweitert.
Dabei muss sie die institutionellen Unterschiede zwischen den Jobcentern berücksichtigen und auf die
Wirksamkeit der Zielsteuerung insgesamt achten. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende als durchgängiges Prinz ip zu berücksichtigen. Das
Zielsteuerungssystem dient auch dazu, die Leistungsfähigkeit der Jobcenter durch den SGB II -
Kennzahlenvergleich zu verbessern, insbesondere bei Jobcentern mit bislang unterdurchschnittlichen
Ergebnissen. Dabei ist die Selbststeuerungsfähigkeit der Akteur*innen weiter zu stärken; diese sollen
sich ambitionierte und zugleich realistische Ziele setzen.
Zur Erreichung der Ziele des SGB II schließen die Vereinbarungspartner gemäß § 48b SGB II
Zielvereinbarungen über alle Leistungen de s SGB II ab. Die Jobcenter setzen diese
Zielvereinbarungen in Eigenverantwortung um. Die Inhalte der Zielvereinbarungen richten sich
demnach an den in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen aus:
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
In Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II und der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach §
48a SGB II ergibt sich ein Zielsystem, das durch Kennzahlen und Ergänzungsgrößen abgebildet wird.
Die Kennzahlen bilden dabei die Grundlagen für die Zielwerte in den Zielvereinbarungen. Die
Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der
Kennzahlenergebnisse (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach
§ 48a SGB II - Kennzahlen - VO).
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14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Die Zielplanung im SGB II erfolgt in einem dezentralen, lokalen Verfahren. Durch die dezentrale
Planung erhalten die Jobcenter die Möglichkeit , ihre Zielwerte mit ihrer strategischen Planung zu
verknüpfen. Die Verantwortung liegt bei den handelnden Akteur*innen vor Ort. Das Planungsverfahren
zur Ermittlung der quantifizierten Zielwerte bei Ziel 2 und Ziel 3 ist in vier Planungsphasen gegliedert:
1. Planungsphase: Auftakt des Planungsprozesses
2. Planungsphase: Planung und Abgabe der Angebotswerte
3. Planungsphase: Plausibilisierungs- und ggf. Nachverhandlungsphase
4. Planungsphase: Abschluss und Veröffentlichung der Zielvereinbarung
Der Planungsprozess b eginnt mit der Bekanntgabe der Gemeinsamen Planungsgrundlagen. Gemäß
§ 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der
Zielerreichung die Daten nach § 51b SGB II und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 SGB II
maßgeblich.
Grundlage der Zielwertermittlung für das Planungsjahr sind u.a. die Jahresergebnisse des laufenden
Jahres. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vor. Daher wird in einem ersten Schritt auf
die zum Planungsbeginn vorhandenen Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten sowie am aktuellen
Rand auf die vorhandenen Daten mit geringerer Wartezeit zurückgegriffen. Die Ergebnisse für die
Monate bis zum Jahresende müssen prognostiziert werden. Eine Prognose der Jahresendwerte (K2,
Integrationen, ELB, JDW LZB und Jahresendbestand der LZB) wird den Jobcentern für die Erstellung
ihrer Planung zeitnah zum Zeitpunkt der Übermittlung der Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus setzt die Planung auf einer Analyse der für das Folgejahr prognostiz ierten
Rahmenbedingungen, der besonderen regionalen Gegebenheiten sowie der strategischen
Zielsetzungen auf.
Bezüglich der Rahmenbedingungen werden den Jobcentern jährlich Prognosen und Daten zur
Verfügung gestellt:
Prognose des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II und SGB III
Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsjahres
Informationsschreiben des BMAS zur Mittelverteilung
Schätzung der altersstrukturbedingten Bestandsveränderung der LZB
Kennzahlenergebnisse nach den SGB II-Vergleichstypen
Abgänge aus Arbeitslosigkeit und offene Stellen nach Wirtschaftszweigen auf Jobcenter-Ebene
Faktenblatt „Gleichstellung im SGB II“
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15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2.2.1. Zielsystem
Im Rechtskreis SGB II umfasst das Zielsystem drei Steuerungsziele und zwei Qualitätskennzahlen. Mit
den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Diese werden durch die Zielindikat oren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“,
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Sie
stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern wirken wechselseitig aufeinander ein. Auf diese
Weise ist die Vermeidung von Fehlsteuerungsreizen bereits im Zielsystem selbst angelegt.
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist das übergeordnete gesetzliche Ziel des SGB II und wird mit
dem Indikator Summe der LLU* nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es kein e quantifizierten
Zielwerte. Die Zielnachhaltung erfolgt in Form eines qualitativen Monitorings. Im Rahmen des
Monitorings wird ein Prognosewert zur besseren Einschätzung der Entwicklung herangezogen.
Auch die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag
des SGB II abgeleitet. Zielindik ator ist die IQ*, also der Anteil der in den Arbeitsmarkt integrierten ELB
an allen ELB.
Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug soll der Entstehung verfestigter Str ukturen von
Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Indikator ist der Bestand an LZB.
Bei der Ermittlung der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen sowie
regionalen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt.
Neben den drei Steuerungszielen werden als Qualitätskennzahlen der Index aus KZI* und der IPQ*
nachgehalten.
Die Kennzahlen des Zielsystems werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen flankiert.
Diese Werte werden weder beplant noch nachgehalten; sie dienen ergänzender und vertiefter Analyse
zur Ableitung von Steuerungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Ziele.
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16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2.2.2. Zielplanung 2021
Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2021 folgende Ziele gesetzt:
1. Im Jahr 2021 soll eine IQ von 21,1 % erreicht wer den. Ausgehend vom prognostizierten
Bestand an ELB zum Ende 2020 (im Jahresdurchschnitt) von 9.263 und einer IQ von 18,3 %
ergibt sich damit ein Zielwert von ca. 2.100 Integrationen absolut für 2021. Das anvisierte Ziel
in 2021 entspricht damit ca. 401 Integrationen mehr als in 2020
2. Der Bestand der LZB soll im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt 6.170 LZB nicht überschreiten,
das entspricht einem Anstieg um 1,5 %.
2.2.3. Qualitätskennzahlen
Die Prozess - und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und „Index aus K undinnen- und
Kundenzufriedenheit“ werden in 2021 über ein Monitoring beobachtet.
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die oper ativen
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.
Die vier operativen MDS* „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“, „Erstberatung U25“ und „Angebot
U25“ sowie der fachliche QS* „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ fließen mit jeweils 20% in den
Index ein.
Die Befragungen der Kund*innen werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren Ergebnisse über
den „Index aus Kundinnen- und Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf
die Festlegung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet.
2.3. Neukundenmanagement
Das Neukundenmanagement setzt sich aus einer strukturierten Neukundensteuerung und dem
aktivierenden Neuku ndenprozess zusammen und stellt einen wichtigen Beitrag für den
Vermittlungsprozess im Sinne der geschäftspolitischen Zielerreichung und die Qualitätssteigerung
beim Antragsprozess dar.
Die Neukundensteuerung ist ein schnittstellenintensiver und komplexer Prozess. Durch eine stringente
Kundensteuerung mit einem klar definierte n und strukturierten Verfahrensablauf geli ngt es, die
Kund*innen zielgerichtet auf ein zeitnahes Erstgespräch vorzubereiten, in dem dann unverzüglich mit
der Integrationsarbeit begonnen werden kann (frühzeitige Aktivierung).
Parallel hierzu wird eine zei tnahe Leistungsgewährung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes
ermöglicht. Die zügige Termingestaltung sorgt damit für eine höhere Verbindlichkeit auf beiden Seiten.
Ein an diesen Zielen ausgerichteter Prozess weist insofern zugleich eine hohe Kundenorientierung auf.
Der aktivierende Neukundenprozess ist für jede/n Kund*in gekennzeichnet durch ein qualifiziertes
(telefonisches) Erstberatungsgespräch, das Anlegen eines Bewerberprofils für die Integrationsarbeit
sowie der gemeinsamen Erarbeitung einer Integrationsstrategie und grundsätzlich dem nachfolgenden
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Im Beratungsgespräch werden zusammen konkrete
Angebote erarbeitet und für beide Seiten die weiteren Schritte verbindlich und transparent festgelegt.
Hierbei w ird die Situation der gesamten BG berücksichtigt. Zur Unterstützung und zur Aktivierung
werden von Beginn an Maßnahme-Angebote Dritter gezielt eingesetzt.
Eine besondere Rolle spielt ein funktionierendes Übergabemanagement zwischen Agentur für Arbeit
und Jobcenter. Dieser Prozess soll 2021 gemeinsam neugestaltet werden. Ein wichtiger Aspekt soll
die Einschaltung und Nutzung des gAGS sein, um eine frühzeitige Arbeitsmarktinte gration der
Kund*innen zu erreichen.
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt
Arbeit stellt ein zentrales Element der gesellschaftlichen Teilhabe dar und somit bleibt. Die Integration
in den Arbeitsmarkt bleibt nach wie vor auch das Ziel aller Integrationsbemühungen. Um di e
Kund*innen hierbei zu unterstützen nutzt das Jobcenter Darmstadt aktiv das gesamte zur Verfügung
Januar 2021
17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
stehende arbeitsmarktliche Instrumentarium. Ausgangspunkt ist die Festlegung eines re alistischen
Zielberufs, der eine nachhaltige Integration ermöglichen soll. Für Beschäftigungen im Helferbereich
spielt die Prüfung alternativer Zielberufe eine wichtige Rolle, um die Vorschläge geeigneter
Stellenangebote zu erweitern. Die Entwicklung einer individuellen Integrationsstrategie gewinnt vor
dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend weiter an Bedeutung. So gilt es für
die Integrationsfachkräfte
die Potenziale der Kund*innen zu erkennen und zielgerichtet zu unterstützen,
integrationshemmende Faktoren wie z.B. unzureichende Qualifizierung durch Unterbreitung
und Umsetzung geeigneter Weiterbildungsangebote oder flankierende Vermittlungshilfen zu
beseitigen.
Hinsichtlich einer schnellen Integr ation in den Arbeitsmarkt bietet das Jobcenter gezielte Förder- und
Beratungsangebote an. Hierzu gehören neben der Möglichkeit betriebli cher Erprobungen, der
Teilnahme an individuell en Vermittlungscoaching -Angeboten auch eine bewerber *innenorientierte
Ansprache von Arbeitgeber*innen durch den seit 2009 bestehenden gAGS des Jobcenters Darmstadt
mit der Agentur für Arbeit Darmstadt.
Für Kund*innen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf , besteht das Angebot der assistierten
Vermittlung. Deren Umsetzung erfolgt durch spezielle Jobcoaches. Sie berücksichtigen sowohl die
ermittelten Stärken, Fähigkeiten, beruflichen Bedürfnisse als auch die Möglichkeiten des erreichbaren
Stellenmarktes. Bei Bedarf begleiten sie die Kund*innen zu Vorstellungsgesprächen.
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt
Die Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ist eine der Kernaufgaben des Jobcenters
Darmstadt. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Arbeits- und Fachkräftesicherung und der
Maßnahme- und Bildungszielplanung.
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung
Die heutige Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Ein wichtiger Aspekt
dabei ist die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie beschleunigt
wurde. Auch im Bereich der Weiterbildung steigt die Relevanz digitaler Kompetenzen. Wie in den
Vorjahren wird das Jobcenter Darmstadt auch 2021 seinen Beitrag zur Fachkräftesicherung leis ten.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven der Kund*innen investiert das Jobcenter Darmstadt in
Aktivierung, Steigeru ng der Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Weiterbildung. Dabei wird der
Ausbau der erforderlichen digitalen Kompetenzen berücksichtigt. Neben beratenden und begleitenden
Maßnahmen wird aktiv das Instrument der beruflichen Weiterbildung genutzt. Abschlussorientierte
Maßnahmen stehen hierbei besonders im Fokus. Geringqualifizierten Personen werden über
Vorbereitungsmaßnahmen und Teilqualifizierungen die Möglichkeit eines Berufsabschlusses eröffnet.
Um die Akzeptanz für zielgerichtete Förderangebote zu steigern, wird die Beratungskompetenz der
Integrationsfachkräfte durch Schulungen und Workshops erweitert.
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung
Ein wesentliches Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende besteht darin, ELB bei der Beendigung
ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Der Einsatz von Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht
hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die momentane Notlage zu beenden bzw. zu verringern.
Um dieses Ziel zu unterstützen, macht das Jobcenter Darmstadt von einer Vielzahl von verschiedenen
Eingliederungsleistungen Gebrauch.
Durch die dauerhafte Nutzung der Leist ungen aus dem VB* zur Förderung d er Anbahnung ode r
Aufnahme einer Beschäftigung, Maßnahmen durch Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( MAT*,
MAG*, AVGS*), FbW* und BGS* einschließlich des Nachholens des Hauptschulabschlusses,
Leistungen an den Arbeitgeber (EGZ, ESG), Leistungen zur F örderung der Teilhabe am Arbeitsleben
(Reha*), Förderung der Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen (EQ *, abH *, BaE *,
assistierte Ausbildung) sowie durch individuelle Einzelfallförderungen im Rahmen der zulässigen
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18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Ermessenausübung und -entscheidung des Fallmanagements werden die Kund*innen nachhaltig an
den Arbeitsmarkt herangeführt und im Idealfall integriert.
Daneben spielen die Förderinstrumente des sozialen Arbeitsmarktes (AGH *, § 16e und § 16i SGB II)
eine große Rolle im Jobcenter Darmst adt, um den Kund*innen des Jobcenter Darmstadt die (Wieder -
)Teilnahme am Erwerbsleben und somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Mehrere, bereits über das REZ* eingekaufte Maßnahmen aus dem Jahr 2020 mussten aufgrund der
Pandemie in das Jahr 2021 verschoben werden. Aufgrund dessen steht den Kund*innen bereits zum
Jahresbeginn ein breites Spektrum an integrationsfördernden Maßnahmen zur Verfügung.
Die Planung und der Einkauf bzw. die Optionsziehung von weiteren Maßnahmen erfolgt unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und den erforderlichen Bedarfen.
2.6. Stabilisierung und Unterstützung von Personen mit besonderen
Bedarfen
Personen mit besonderen Bedarfen benötigten im Integrationsprozess Stabilisierungs - und
Unterstützungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Darm stadt geht hierbei insbesondere auf die
Personengruppe der LZA , der Me nschen mit Flucht - und Migrationshintergrund , der Förderung von
schwerbehinderten Menschen und Personen mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen ein.
Für d ie zuletzt genannten Personengruppe beabsichtigt das Jobcenter Darmstadt sich an dem
Bundesprogramm rehapro zu beteiligen.
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit
Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges
bleiben auch im Jahr 2021 die wesentlichen Herausforderungen in der Integrationsarbeit.
Die Betroffenen sind beispielsweise aufgrund schwieriger persönlicher Umstände, gesundheitlicher
Einschränkungen, sprachlicher Defizite , fehlender Bildungs - und Ausbildungsabschlüsse und/oder
fehlender Kinderbetreuung nicht ohne weiteres in Beschäftigung vermittelbar. Im Fokus steht dabei
eine qualifizierte Beratung dieser Zielgruppe bei hoher Kontaktdichte, um hierdurch eine passgenaue
Unterstützung beim Abbau dieser individuellen Vermittlungshemmnisse und eine nachhaltige
Stabilisierung der persönlichen Lage zu erreichen.
Im Mittelpunkt steht im Jobcenter 2021 daher auch weiter die Förderung von BG mit mehreren Kindern.
Gerade bei dieser Kundengruppe ist vor allem die frühzeitige Aktivierung und Beratung von
erziehenden Frauen von großer Bedeutung. Neben ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten
sind auch spezielle Bildungsmaßnahmen (z.B. Qualifizierungen, Ausbildungen in Teilzeit) und generell
eine nachhaltige Begleitung und Stabilisierung des (Wieder -) Einstiegsprozesses in den Arbeits - und
Ausbildungsmarkt essenti ell. Nicht zuletzt durch die BCA* des Jobcenters und einer zielführenden
Netzwerkarbeit soll die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöht und dadurch die
Langzeitarbeitslosigkeit reduziert und im Idealfall vermieden werden.
Ebenfalls weiter im Fokus stehen Kund*innen mit sprachlichen Hemmnissen. Hier gilt es,
Sprachkenntnisse zu identifizieren und zu fördern, indem die Personen schnellstmöglich z.B. in
entsprechende Kurse des BAMF * einmünden, aber auch Qualifizierungen eine begleitende
Sprachförderung beinhalten. Weiter müssen frühzeitig zusätzliche individuelle Bedarfe ermittelt
werden, um den Kund*innen hierdurch eine weiterführende und passgenaue Unterstützung anbieten
zu können, um so die Integrationschancen zu verbessern.
Es stehen generell arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, die von niedrigschwelligen
Angeboten bis hin zur Teilhabe am Arbeitsmarkt im Rahmen §16i SGB II reichen. Außerdem werden
verstärkt kommunale Eingliederungsleistungen, wie zum Beispiel Sucht - und Schuldnerberatung
genutzt, um die Kund*innen zu stabilisieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen und mögliche
Arbeitsaufnahmen zu unterstützen.
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19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2.6.2. Menschen mit Migrationshintergrund und sprachlichem Handlungsbedarf in
Ausbildung und Arbeit integrieren
Sprache als Schlüsselqualifikation – die bisher gemachten Erfahrungen, vor allem mit Geflüc hteten in
den letzten Jahren, haben erneut verdeutlicht, dass es von immenser Bedeutung ist, Menschen mit
Migrationshintergrund die Möglichkeit zu geben, zunächst solide Sprachkenntnisse aufzubauen und zu
festigen. Nur damit lässt sich bspw. die Teilnahme an Qualifizierungen oder die Integration in Ar beit
oder Ausbildung langfristig realisieren. Gleichzeitig muss verstärkt auf den besonderen Fähigkeiten
und Stärken aufgebaut werden, die Migrant*innen oftmals mitbringen.
Im Vordergrund steht dabei auch eine intensive Kompetenzfeststellung der Migrant*i nnen. Wichtig ist
erst einmal der tatsächliche individuelle Sprachstand, um daraus die Teilnahme an einem
passgenauen Sprachkurs abzuleiten. Hierzu steht das Angebot des BAMF* zur Verfügung, das sowohl
Integrationskurse (mit und ohne Alphabetisierung) als auch die berufliche Deutschförderung umfasst.
Gleichzeitig muss eine realistische individuelle Beratung erfolgen, um daraus entsprechende weitere
Erfordernisse abzuleiten. Die dabei identifizierten möglichen Bedarfe können dabei nicht nur die
Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen umfassen, sondern auch benötigte Qualifizierungen, um
so das vorhandene Potenzial der Menschen zielführend auszubilden bzw. weiterzuentwickeln.
Unterstützt wird dieses Qualifizierungsangebot idealerweise aber auch weiterhin du rch eine
begleitende (fach -) sprachliche Förderung. Dies gilt auch für das Absolvieren einer beruflichen
Ausbildung, für welche ebenfalls eine begleitende Sprachförderung unerlässlich ist. Das Fokussieren
auf den Spracherwerb und die individuellen Vorausse tzungen der Migrant*innen festigt außerdem die
vielfach vorhandene Motivation dieser Menschen, sich in Deutschland nicht nur im deutschen Alltag,
sondern auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Organisatorisch wird es im Jobcenter Darmstadt auch weiterhin das Team ZAAF* geben, in welchem
eine spezielle Beratung und Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen erfolgt. Dies dient auch nach
fünf Jahren nach wie vor als gute Basis für diese spezielle Zielgruppe, um so frühzeitig den Erwerb von
Sprachkenntnissen sowie eine realistische berufliche Perspektive in Angriff zu nehmen und sich an
das behördliche System in Deutschland zu gewöhnen.
Bei der Unterstützung von Migrant*innen arbeitet das Jobcenter Darmstadt generell mit der
Regionalstelle des BAMF und regionalen Bildungs- und Beratungseinrichtungen zusammen. Durch die
Teilnahme an diversen Arbeitskreisen und Netzwerktreffen in Darmstadt ist eine enge Zusammenarbeit
mit den Institutionen gewährleistet.
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen
Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in Folge der demografischen Alterung zu. Laut
den aktuellen Statistiken des statistischen Bundesamtes (Destatis) steigt die Zahl der
schwerbehinderten Menschen seit Jahren kontinuierlich an. Auch erhöht sich die Zahl erwerbstätiger
schwerbehinderter Menschen infolge der allgemeinen demografischen Entwicklung. Da der Anteil
schwerbehinderter Menschen mit dem Lebensalter größer wird, führt die Alterung der
Erwerbspersonen auch zugleich zur Steigerung der Zahl schwerbehinderter Erwerbspersonen.
Zumeist sind im Laufe des Lebens erworbene Krankheiten die Ursache einer Schwerbehinderung, die
zu Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Herz-/Kreislaufsystems sowie
zu Schädigungen der Organe führ en. Signifikant ist die stetige Zunahme der Menschen mit einer
psychischen Erkrankung.
Im Jobcenter Darmstadt werden derzeit 315 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die älter
als 25 Jahre sind, betreut.
Trotz der im Zusammenhang mit der demogra fischen Entwicklung zu sehenden Zunahme von
erwerbstätigen Personen mit Schwerbehinderung, stellt sich die Arbeitsmarktsituation von
schwerbehinderten Kund*innen der Jobcenter als besonders schwierig dar. Ihnen gelingt es deutlich
seltener als nichtbehinderten Kund*innen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Dies liegt nicht zuletzt in den Barrieren der Arbeitgeber*innen begründet, die es den Menschen mit
Behinderung erschweren, Fuß zu fassen.
Januar 2021
20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Die im Rahmen der Unterzeichnung der UN -Behindertenrechtskonvention angestoßene Debatte um
gleichberechtigte Teilhabe von (schwer-) behinderten Menschen, führt nur langsam zu einer Änderung
der festgefahrenen Einstellungen.
In diesem Zusammenhang bedarf es weiterhin einer intensiven Beratung und Aufk lärung der
Unternehmen, dass Menschen mit Behinderung vielfach besonders motiviert und engagiert sind und
sich sehr loyal zum Unternehmen verhalten. Gleichzeitig gilt es festzustellen, ob die gesetzlich
vorgeschriebene Beschäftigungsquote erfüllt wird. Die meisten Personalentscheider*innen reagieren
skeptisch, wenn es um die Einstellung von schwerbehinderten Bewerber*innen geht. Die
Zurückhaltung begründet sich in den Fragen, ob die notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten
und der gegebenenfalls technische und finanzielle Aufwand für einen behinderungsgerecht
ausgestatteten Arbeitsplatz erbracht werden kann. Hier herrscht oft eine falsche Vorstellung, da
vorhandene Behinderungen meist keine Relevanz im Hinblick auf Einschränkungen der Arbeits-/ bzw.
Leistungsfähigkeit haben.
Besonders im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung
gilt es in immer mehr Branchen die Rekrutierung von schwerbehinderten Bewerber*innen in den Fokus
zu nehmen.
Vor dem Hintergrund der gesch ilderten Situation stellt sich die Realisierung von Teilhabe am
Arbeitsleben und die Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen für diese Personengruppe als große
Herausforderung dar. Ausgehend vom Einzelfall bedarf es der Entwicklung einer individuellen
Integrationsstrategie und der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen. Der notwendige
Kenntniserwerb ist zu identifizieren und in geeigneter Art und Weise zu realisieren. Hierbei kommt den
Kund*innen die im Team ABC - Netzwerk zentral organisierte, besonde rs engmaschige und intensive
Betreuung im Rahmen des Fallmanagements zu Gute.
Bei der Eingliederung in Arbeit bieten insbesondere auch Instrument e wie der EGZ* für
schwerbehinderte Menschen sowie das Teilhabechancengesetz Möglichkeiten.
Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe werden im Jobcenter Darmstadt verschiedene Maßnahmen
mit gesundheitsfördernden Elementen angeboten, die die besonderen Bedarfe von Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen. Ausgehend von einer Potenzialanalyse u nd
Aktivierungsphase mit intensivem Bewerbungscoaching und anschließender betrieblicher Erprobung
sollen die Kund*innen in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis einmünden. Daneben wird im
Rahmen der Beratung auch das umfangreiche Instrumentarium der Lei stungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben in den Blick genommen, um den Bedarfen an gegebenenfalls notwendigen besonderen
Hilfen zur Erlangung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen. Die berufliche
Eingliederung wird dadurch bestmöglich und nachhaltig unterstützt.
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet darüber hinaus mit vielen am Prozess der beruflichen Eingliederung
von schwerbehinderten Menschen bete iligten Akteur*innen zusammen wie den
Integrationsfachdiensten, dem Integrationsamt und dem Landes wohlfahrtsverband. In diesem
Zusammenhang ist b esonders das HEPAS* zu erwähnen, dessen vielfältige Förderinstrumente zur
Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Prozess der beruflichen Eingliederung genutzt
werden. Weiterhin ist das Jobcenter Darmstadt ein fester Bestandteil des Netzwerks Inklusion.
2.6.4. Rehapro
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des BTHG* mit § 11 SGB IX dem BMAS* den Auftrag erteilt,
Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund hierfür sind die stetig
steigenden hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe.
Rehapro ist ein Modellvorhaben , um innovative Maßnahmen, Handlungsansätze, Methoden und
Organisationsstrukturen zu erproben. Ziel ist es, bei Menschen mit komp lexen gesundheitlichen,
psychischen oder seelischen Unterstützungsbedarfen, chronischen Erkrankungen oder einer
drohenden Behinderung, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, einer drohenden
oder bestehenden Erwerbsminderung entgegenzuwir ken und die gesellschaftliche und berufliche
Teilhabe zu verbessern. Es sollen möglichst vielfältige innovative Ideen ausprobiert werden, um
Ansätze für eine Übertragbarkeit und Verstetigung der Erkenntnisse anstoßen zu können.
Januar 2021
21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Dabei gilt der Grundsatz „P rävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“. Insbesondere
sollen die Projektteilnehmer*innen im Rahmen der individualisierten Leistungserbringung dazu befähigt
werden, sich selbst zu helfen: „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Bei der Entwicklung und Umsetzung der innovativen Projektideen sollen sich die Akteur*innen im
Bereich des SGB VI und des SGB II, in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, entsprechend
engagieren und die Zusammenarbeit weiter verbessern.
Im Rahmen des Bundesprogramms rehapro muss das Modellprojekt so konzipiert sein, dass eine
Grundlage für die Überprüfbarkeit der Ergebnisse des jeweils gewählten Ansatzes sichergestellt ist.
Darüber hinaus wird das Bundesprogramm wissenschaftlich untersucht und ausgewertet.
Das Jobcent er Darmstadt beantragt gemeinsam mit dem kommunalen Jobcenter Groß -Gerau die
Teilnahme an dem Modellprojekt rehapro. Der Verbund plant eine Umsetzung für die Zielgruppe der
Menschen mit psychischen Erkrankungen und/ oder Suchterkrankungen. Die Verbundpartn er wollen
hierbei auf einen interdisziplinären Ansatz setzen, bei dem neben arbeitsmarktbezogenen Themen
insbesondere Angebote der Gesundheitsförderung sowie der gesellschaftlichen Teilhabe und
Vernetzung im Sozialraum im Vordergrund stehen. Unter dem Aspe kt der „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll
den Teilnehmenden ein einfacher Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten ermöglicht werden.
Bei einer Bewilligung des Antrages könnte der Verbund ab November 2021 mit der Umsetzung des
Modellprojekts rehapro beginnen.
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz
Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit verschlechtern sich die Perspektiven auf eine dauerhafte
Beschäftigung. Zudem haben langzeitarbeitslose Kund*innen u.a. aufgrund von gesundheitlichen
Einschränkungen, brüchigen Lebensläufen oder höherem Lebensalter und langem Leistungsbezuges
trotz intensiver Bemühungen kaum Chancen auf eine existenzsichernde Beschäftigung. Lange Zeiten
von Arbeitslosigkeit hinterlassen nicht selten Spuren bei den Betroffenen. Diese Personengruppen
benötigen intensive, zielgerichtete Unterstützung, wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingen
und eine mögliche soziale Ausgrenzung vermieden werden soll. Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft
getretenen Teilhabechancengesetz wird das Ziel verfolgt, diejeni gen Kund*innen zu unterstützen, die
anderweitig keine realistische Chance auf eine längerfristige Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt haben.
Die in diesem Zusammenhang eingeführten Förderinstrumente §16e SGB II „Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen“ und §16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unterscheiden sich in den
Zugangsvoraussetzungen (Dauer der Arbeitslosigkeit und Länge des Leistungsbezuges) sowie
hinsichtlich Höhe und Dauer des Lohnkostenzuschusses an den Arbeitgeber. Eins haben sie je doch
gemeinsam: ein beschäftigungsbegleitendes Coaching zur Stabilisierung der Beschäftigung , das
gegebenenfalls über die gesamte Förderdauer ausgeweitet werden kann. Das erfolgreiche Wirken der
beiden Instrumente korrespondiert mit zahlreichen Einflussfaktoren. Zentrale Elemente sind zum einen
die Bereitschaft der Arbeitgeber sich auf die anfangs sicherlich ressource nintensiven und längeren
Einarbeitungsphasen sowie die begleitende Beratung einzulassen und zum anderen die aktive
Mitarbeit der geförderten Person selbst. Um die passenden Teilnehmenden zu finden, ist es umso
wichtiger, sich genauer mit der Motivationslage der in Frage kommenden Kund*innen zu beschäftigen.
Qualitativ gute Beratung sowie ein enger und persönlic her Austausch mit allen Akteur*inne n
(Arbeitgeber*innen, Kund*innen , Coach, Fallmanagement) sind erforderlich für eine erfolgreiche
Wiedereingliederung der mit den Eingliederungsleistungen § 16e und § 16i SGB II geförderten
Kund*innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Teilhabechancenges etz wird im Jobcenter
Darmstadt federführend von den Jobcoaches bzw. Jobcoaches Sozialer Arbeitsmarkt im Rahmen einer
operativen Einheit umgesetzt.
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Jugendliche bedürfen beim Übergang von der Schule zur Ausbildung und bis zur Eingliederung in
Arbeit einer besonderen Begleitung und Betreuung. Ein großer Anteil der gemeldeten Jugendlichen ist
durch Sprachdefizite, psychische Probleme, hervorgerufen durch Misserfolge im schulischen
Bildungssystem oder familiäre Probleme besonders benachteiligt.
Januar 2021
22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Das Jobcenter Darmstadt begleitet und unterstützt junge Menschen am Übergang Schule - Beruf
frühzeitig und nachhaltig. Für eine Ausbildung geeigneten jungen Menschen unterbreiten wir
unmittelbar konkrete Angebote. Des Weiteren stellen wir durch frühzeitige Aktivitäten und besondere
Unterstützung sicher, das s die Integration in Ausbildung /Arbeit von Jugendlichen des
Abschlussjahrgangs 2020 und 2021 trotz pandemiebedingter Herausforderungen gelingt.
Auch die Berufsorientierung der Jugendlichen und deren Eltern hat einen hohen Stellenwert bei unserer
Arbeit, um gerade Menschen mit Migrationshintergrund das deutsche Ausbildungssystem näher zu
bringen. Dies erfolgt weiterhin in getrennten Informationsveranstaltungen für Juge ndliche und Eltern
und in der Einzelberatung.
Im Rahmen der Ressourcen wird die bestmögliche Unterstützung für die Jugendlichen an geboten.
Dabei setzt das Jobcenter bis auf Weiteres auch verstärkt auf digitale Angebote und die Zugangskanäle
Telefon und E -Mail. Darüber hinaus werden neue Formate der Ansprache erprobt, Förderangebote
weiterentwickelt und noch stärker an den Bedürfnissen der jungen Menschen ausgerichtet.
Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner des Teams U25 des Jobcenters, die Berufsberatung der
Agentur für Arbeit und die Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt in
den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Darmstadt wird über regelmäßige Austauschformate weiter
gefördert und ausgebaut. Das Jobcenter kooperiert und agiert gemeinsam m it allen erforderlichen
Akteur*innen.
Mit der Tei lnahme der JBA* an dem Projekt „You Connect“ können die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in ihrem Sozialraum abgeholt werden. Eventuell bestehende Hemmschwellen die
Behörde aufzusuchen werden dadurch abgebaut und die Möglichkeit eröffnet Probleme bzw. wichtige
Themen zu besprechen. Die Aktions - und Reaktionszeit wird durch den schnelleren Informationsfluss
verkürzt. Benachteiligte junge Menschen nehmen das Angebot gern an, zumal eine
datenschutzkonforme Kontaktaufnahme, Kommunikation und Betreuung auch außerhalb der üblichen
Erreichbarkeitszeiten der JBA (abends und am Wochenende) ermöglicht werden. Damit ist auch ein
erleichterter Zugang für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits in Ausbildung oder Arbeit
befinden, zum zuständigen Sozialträger gegeben.
Zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher hat die JBA in Zusammenarbeit mit dem SGB VIII
zwei konkrete Angebote nach dem § 16h SGB II für insgesamt 32 Jugendliche eingeric htet. Diese
Angebote umfassen aufsuchende Sozialarbeit, Case -Management und nach Stabilisierung des
Einzelnen auch ein Training für im Arbeitsalltag wichtige Schlüsselqualifikationen. Dies geschieht durch
verschiedene praktische Tätigkeiten. Die Angebote w erden von der Zielgruppe gut angenommen. Es
wird stetig an einer Verbesserung der Konzeption gearbeitet. So konnte bei einer der beiden
Maßnahmen eine Psychologin implementiert werden, deren Wirken das Case -Management
unterstützt.
Das Team U25 überprüft regelmäßig das Maßnahme-Portfolio hinsichtlich Quantität und Qualität. Die
Besetzung der insgesamt zur Verfügung stehenden Maßnahme-Plätze ist eine Selbstverständlichkeit.
Da es von Bedeutung ist, die Fachkräfte von morgen zu sichern, wird das Jobcenter auch im Jahr 2021
weiter an sich, sowie mit den Jugendlichen arbeiten und die guten Ergebnisse verstetigen.
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt
Die zentrale Aufgabe der BCA* ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten
und zu unterst ützen. Sie achtet darauf, dass be i der Leistungserbringung sowohl das Leitprinzip der
Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetz t werden. Dabei soll im
Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt einen
besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der BCA dar.
Personen mit Familienpflichten wird auch im kommenden Jahr ein vielseitiges Maßnahme-Angebot zur
Verfügung stehen.
Januar 2021
23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Bereits in der Erziehungszeit können Elt ern ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen. Den
Teilnehmenden sollen frühzeitig Unt erstützungsangebote auf ihrem Wege in den Ausbildungs - oder
Arbeitsmarkt nahegebracht werden.
BG mit mehreren Kindern werden auch im Jahr 2021 in Form von speziell auf die Familien
zugeschnittenen Angeboten (Coaching von BG) unterstützt und individuell gefördert.
Weitere Teilzeitangebote für Alleinerziehende und Erziehende werden grundsätzliche in Form von
Kombi-Maßnahmen mit Präsenz - und Online -Unterricht angeboten. Die Formate sehen als
Einstiegsmodul jeweils einen Präsenzblock vor, in welchem die digit alen Kompetenzen der
Teilnehmenden geschult, aufgefrischt und erweitert werden. Neben der Vermittlung fachlicher
Kenntnisse und individuellem Bewerbungscoaching, wird als Querschnittsthema „die Veränderung der
Lebens- und Arbeitswelt“ sowohl im Berufs - als auch im Privatleben eine wichtige Rolle spielen. Die
geführte Auseinandersetzung mit Risiken und Chancen in Zeiten der Pandemie, soll den
Teilnehmenden Sicherheit und Zuversicht auf der Beschreitung ihrer Wege vermitteln.
Zweifelsohne wird die Corona -Pandemie uns auch im Jahr 2021 beschäftigen. Ganz besonders
betroffen von den Auswirkungen der Pandemie, sind Familien, da diese allein durch ihre
Erziehungsaufträge, auf mehreren Ebenen mit der Krise konfrontiert werden. Familien im SGB II - ob
Alleinerziehende oder in Partnerschaft Lebende - sind in ganz besonderem Maße betroffen. Aus
diesem Grund wurde im letzten Quartal des Jahres 2020 von der BCA des Jobcenters Darmstadt eine
Telefonumfrage durchgeführt. Frauen mit Familienpflichten wurden in einem Telefo ninterview befragt,
wie sie die Corona -Krise (mit ihrer Familie) erlebt haben/ erleben. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse,
mögliche spezielle Handlungsbedarfe zu identifizieren, aus denen sich für das Jahr 2021 und darüber
hinaus, konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für Familien im SGB II ableiten lassen.
Innerhalb der Netzwerkarbeit der BCA wird die Auswertung der Befragung im Jahr 2021 ebenfalls eine
Rolle spielen. Geplant ist, die Ergebnisse der Befragung als Grundlage und Kompass zur Erarbeitung
gemeinsamer Projekte und Maßnahmen zu nutzen.
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
Im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit unterhält das Jobcenter Darmstadt
unterschiedliche Kooperationen. Des Weiteren erfolgt eine Zusammenarbeit mit d en beiden Trägern,
zum einen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zum anderen mit der Agentur für Arbeit
Darmstadt.
2.9.1. Kooperationen
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar miteinander
verbunden sind und nur zusamme n gesichert werden können, sind die unterschiedlichen
Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt, d er Bundesagentur für Arbeit, dem kommunalen
Träger Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren N etzwerkpartner*innen wichtig und notwendig.
Neben den kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II (Kapitel 2.8.3.) stehen zahlreiche
Beratungs- und Unterstützungsangeb ote den Leistungsberechtigten –zielgruppengerecht - zur
Verfügung.
Allerdings verlangt die Corona -Pandemie auch im Bereich der Koopera tionen, Anpassungen sowie
flexible Gestaltungsformen im Umgang mit Verfahrensweisen ab.
Weiterhin erhalten Migrant*innen über die Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz
Darmstadt beim Ausfüllen der Anträge über Sprach- und Integrationsvermittlung, Unterstützung. Dieser
Service wird während der Corona- Pandemie ausschließlich telefonisch angeboten.
Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zwi schen dem Jobcenter Darmstadt und den
Migrationsberatungsstellen.
Auch die Kooper ation mit dem Mehrgenerationenhaus Darmstadt bleibt im Jahr 2021 bestehen.
Bildungsbörsen und Gruppeninformationsveranstaltungen , die durch die BCA umgesetzt werden,
sollen p andemie-bedingt – in modifizierter Form – unter Berücksichtigung der aktuellen Lage -
durchgeführt werden.
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24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Weitere Hilfestellungen bei der Bewältigung des beruflichen (Wieder) -Einstiegs finden
Leistungsberechtigte im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen wie Sozialwirtschaft Integriert,
Perspektive Wiedereinstieg oder IdeA* . Diese Programme werde n in Form von Projekten von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit ortsansässigen Bildungsträgern und dem Jobcenter
Darmstadt in unterschiedlichen Formaten umgesetzt. Von Seiten der Bildungsträger wird im Jahr 2021
ein Großteil der Angebote in Online-Formaten angeboten.
Eine im Jahr 2019 entstandene und erfolgreich umgesetzte Kooperation mit dem Staatstheater
Darmstadt wird auch im Jahr 2021 in modifizierter Form weitergeführt. Da das Theater Pandemie -
bedingt, keine Freikarten ausgeben kan n, soll versucht werden, Probenbesuche öffentlich möglich zu
machen. Kund*innen des Jobcenters sollen so den Zugang zur Teilhabe am kulturellen Leben in dieser
Form weiterhin ermöglicht bekommen.
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket
Die Kontaktbeschränkungen des Jahres 2020 hatten erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung der
Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets. Klassenfahrten , Schul- und Kita ausflüge fanden
überwiegend nicht statt. Angebote von Vereinen oder Kultureinrichtungen im Rahmen der Teilhabe am
sozialen Leben konnten nicht wahrgenommen werden. Im Hinblick auf fehlende
Teilnahmemöglichkeiten an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung zeigte sich die Wichtigkeit
gerade dieses Angebotes.
Für 2021 bleibt abzuwarten, ob eine Rückkehr in den „Nor mal“-Betrieb in Schulen und Kitas stabil
möglich ist. Daher kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob und in welchem Ausmaß sich die
unterschiedliche Betroffenheit der Schüler*innen aufgrund des geänderten Unterrichts, insbesondere
bei Verwendung digita ler Lernformen auf den Bedarf an Lernförderung auswirkt. Auch die
Inanspruchnahme der weiteren Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets hängt von der Entwicklung
der Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen ab.
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen
Gemeinsam mit d er Stadt Darmstadt biete t das Jobcenter Darmstadt den Kund*innen eine
ganzheitliche und umfassende Betreuung sowie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit an (§
16a SGB II).
Zu den gem. § 16a SGB II angebotenen bedarfsorientierten Leistungen zählen:
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von
Angehörigen,
2. die Schuldnerberatung,
3. die psychologische Betreuung
4. die Suchtberatung
Sofern das Fallmanagement des Jobcenters Darmstadt in einem Beratungstermin eine der benannten
Problemlagen bei Kund*innen erkennt, un terbreitet es das entsprechende Angebot der Stadt
Darmstadt.
Die Konfrontation mit diesen Problemlagen und die Hilfestellungen, die durch diese Leistungen
geboten werden, sind für die Kund*innen des Jobcenters Darmstadt von großer Bedeutung. Genau
diese Problematiken sind in vielen Fällen der Grund dafür, dass eine Integration auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt bislang nicht erfolgreich war. Durch die kommunalen Leistungen und der damit
verbundenen Lösung der Probleme, haben die Kund*innen die Chance, dem Erwerbsleben ein Stück
näher zu kommen.
2.9.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung
Das Jobcenter Darmstadt beteiligt sich auch im Jahr 2021 an Maßnahmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt i m Rahmen der Hessischen Arbeits marktförderung (Ausbildungs - und
Qualifizierungsbudget, QuB* u.a.) , um speziell jungen erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Menschen, die keinen Schulabschluss haben, bei denen ein erhöhter Förderbedarf besteht oder die
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25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
eine Ausbildung abgebrochen haben, den Weg zu einer Qualifizierung zu ebnen und somit an den
Ausbildungs-/Arbeitsmarkt heranzuführen.
Im Jahr 2021 sind dies:
1. Aktivierungshilfe-Maßnahme Chance 2.0 in den Stadtteilen Kranichstein (Maßnahme 1) und
Eberstadt (Maßnahme 2). Beide Maßnahmen laufen vom 01.09.2020 – 31.08.2021 und haben
den Erwerb des Hauptschulabschlusses zum Ziel.
2. Aktivierungshilfe-Maßnahmen f ür die Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher und junger
Erwachsener im Alter von 15 -27 Jahren, die einen bes onderen Förderbedarf zur beruflichen
und sozialen Entwicklung haben sowie Jugendliche mit Behinderung und junge Geflüchtete.
Das Jobcente r Darmstadt fördert insgesamt drei Maßnahmen, die von den Bildungsträgern
BAFF, IB und Werkhof in dem Zeitraum 01.01.21 – 31.12.21 durchgeführt werden.
Neben der Vermittlung von Deutschkenntnissen erfolgt eine berufsfachliche Qualifizierung in
den Berufsfeldern Metall, Holz, Installationstechnik, Hauswirtschaft, Gastronomie, Erziehung
und Pflege.
3. Die Maßnahme Jugendatelie r (§ 16h SGB II). In dieser Maßnahme werden Jugendliche
zwischen 16 bis 24 Jahren, die mit multiplen Hemmnissen zu kämpfen haben, in der Regel neun
Monate mit einer tä glichen Anwesenheit von mind. Einer Stunde sozialpädagogisch und
psychologisch begleitet. Daneben werden die beruflichen Aufgabenfelder Werkstatt (Holz,
Metall, Fahrrad), Gastronomie und ein kreatives Beschäftigungsfeld angeboten, um so eine
Berufsorientierung erlangen, betriebliche Praktika durchlaufen sowie ein Bewerbungstraining
erhalten zu können.
4. 70 AGH -Plätze, die gemeinsam mit der Stadt über das Landesprogramm Q+B finanziert
werden.
5. Sechs AGH-Plätze für Menschen mit Suchterkrankungen im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets
des Landes
6. Brückenqualifizierung für Darmstädter Frauen, eine Maßnahme mit individueller
sozialpädagogischer Begleitung im Rahmen der (Wieder -)Eingliederung in den Arbeitsmarkt
und zur Aufrechter haltung der Beschäftigungsfähigkeit sowie ein
Brückenqualifizierungsangebot zum Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen mit digi tal
gestützten Lernangeboten.
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
Der gAGS mit der Agentur für Arbeit Darmstadt besteht bereits seit mehr als 10 Jahren. Diese
Zusammenarbeit hat sich bewährt, wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.
Im Bereich der beruflichen Reha arbeiten Agentur und Jobcenter eng zusammen. Die Zusammenarbeit
ist in einer Koopera tionsvereinbarung geregelt. Den Rehabilitand*innen soll eine zeitnahe
teilhabegerechte und nachhaltige (Re -)Integration in Arbeit ermöglich t werden. Die Agentur ist als
Reha-Träger für die Leistungserbringung zuständig, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Das
Jobcenter identifiziert die Kund*innen mit Reha -Bedarf und entscheidet über den
Eingliederungsvorschlag der Agentur. Feste Ansprechpa rtner*innen und ein regelmäßiger
Informationsaustausch stellen einen friktionslosen Arbeitsablauf sicher. Die Reha -Berater*innen der
Agentur bieten regelmäßig Schulungen für die FM an. Zudem übernimmt die Agentur die Aufgabe der
Ansprechstelle für Leistung sberechtigte, Arbeitgeber*innen und andere Rehabilitationsträger für das
Jobcenter.
Aufgrund der hohen Anzahl an Kund*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen bleibt die
Identifizierung und Förderung der Rehabilitand*innen eine wichtige geschäftspolitisc he Aufgabe.
Eine gemeinsame inhaltlich abgestimmte Qualifizierungs - und Bildungszielplanung ist die Grundlage
für einen rechtskreisübergreifenden Einkauf und ein chancenorientiertes Maßnahme-Portfolio in beiden
Häusern.
Eine Kooperation wird auch bei den T hemen Jugendberufsagentur und Übergabemanagement SGB
III/SGB II gelebt.
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26 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
2.10. Qualitätsmanagement
Den Rahmen für ein operatives Risikomanagement und die daraus abzuleitende Qualitätssicherung
hat das Jobcenter Darmstadt geschaffen und verbindlich implementiert. Eine dauerhafte Sicherstellung
des rechtmäßigen Handelns und die ständige Verbesserung der Dienstleistungsqualität bilden den
Maßstab für erfolgreiches Handeln und Servicegüte. Beides bildet die Grundlage für ein
risikoorientiertes Qualitätsmanagement.
Eine regelmäßige Bearbeitung ausgewählter TOP-Themen, Erfahrungsaustausche, Dokumentationen
und Nachhalteformate stellen sicher, dass gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen einfließen und
Auswirkung auf eine gleichbleibende hohe Qualität haben.
Wichtige El emente des Qualitätsmanagements sind fachliche Führung, Dienstaufsicht und die
Ausübung der regelmäßigen risikoorientierten Fachaufsicht als Kernaufgabe der Führungskräfte.
Erkenntnisse aus der Fachaufsicht ermöglichen auftretende Probleme frühzeitig zu er kennen, zu
bewerten sowie das Erfordernis von Qualifizierungs - und Sensibilisierungsbedarfen festzustellen, in
dem Ergebnisse aggregiert und betrachtet werden. Die Fachaufsicht erfolgt an Hand einer
Risikoeinschätzung, daher ist sie dynamisch.
2.11. Aspekte der Leistungsgewährung
Die Leistungsgewährung war im Jahr 2020 geprägt durch die Einführung des § 67 SGB II im Rahmen
des Sozialschutzpakets und den Veränderungen im Kundenkontakt.
Durch die Verlängerung der Geltung des § 67 SGB II bis jedenfalls 31.03.2021 werden die dort
geregelten Erleichterungen bei der Beantragung und dem Bezug des Arbeitslosengeldes II die Arbeit
in der Leistungsgewährung bis in zweite Hälfte des Jahres 2021 maßgeblich bestimmen.
Durch die Pandemie waren und sind Menschen auf existenzsichernde Leistungen angewiesen, für die
dies zuvor nie ein Thema war. Dies bedeutet, dass der Kreis der Leistungsbezieher*innen noch
heterogener geworden ist. Neben den Anforderungen, die sich aus den kurzfristigen
Gesetzesänderungen und den damit verbunde nen Verfahrensanpassungen ergeben, werden die
Mitarbeiter*innen den Bedürfnissen von Neukund*innen und Bestandskund*innen gleichermaßen
gerecht werden müssen.
Die 2020 notwendig gewordene Forcierung der digitalen Prozesse wird sich im Jahr 2021 fortsetzen
und Auswirkungen auf die Arbeit in der Leistungsgewährung haben. Die Anwendungsmöglichkeiten
von Jobcenter.digital und des Postfachservice werden weiter ausgebaut. Derzeit ist über
Jobcenter.digital die digitale Übersendung des Weiterbewilligungsantrages u nd die Mitteilung von
Veränderungen möglich. Die weitere Konfiguration des Postfachservice ist in Bearbeitung. Möglich ist
zunächst noch die Online -Übermittlung des vereinfachten Antrages im Rahmen des
Sozialschutzpaketes.
Erforderlich ist in diesem Zusamm enhang eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter*innen,
damit sie die digitalen Angebote sicher handhaben können und durch umfassende Beratung den
Kund*innen die Nutzung dieser Angebote ermöglichen.
Im Weiteren sind die durch die Regionaldirektion Hessen festgelegten TOP-Qualitätsthemen
Bekämpfung Leistungsmissbrauch (Datenabgleich)
Mehrbedarfe
Fallabschluss
im Rahmen des IKS* und des operativen Risikomanagements im Leistungsbereich berücksichtigt.
Januar 2021
27 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
3. Kommunale Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategi e der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik bleibt
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein ges chäftspolitischer Schwerpunkt und wird durch die
kommunale Beschäftigungsförderung als auch durch das Jobcenter Darmstadt operationalisiert.
Integrierte Bestandteile sind die kommunale Jugendhilfe/Jugendberufshilfe sowie die Integrations- und
Gleichstellungspolitik.
Grundsätzliche Handlungsziele
Die Ausbildungs – und Arbeitsmarktstrategie basiert auf den vier Prinzipien Prävention, Inklusion,
Partizipation und Sozialraumorientierung. Leitziele sind:
Inklusion und Integration, Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit
Armut bekämpfen – Existenz sichern
Zielgruppen passgenau fördern
Lokale und regionale Strukturen, Träger und Netzwerke stärken
Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern
Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigungsförderu ng der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine
passgenaue Förderung von benachteiligten Zielgruppen zur Erhöhung der Chancengleichheit auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zu diesen Zielgruppen gehören insbesondere Langzeitarbeitslose und
LZB, Alleinerziehende, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, Frauen, die einen (Wieder –)
Einstieg in Erwerbsarbeit anstreben sowie Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund.
Umsetzung
Die Umsetzung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie wird durch die Koo rdinationsstelle für
beschäftigungsfördernde Maßnahmen im Sozialdezernat gesteuert.
Neben umfangreichen kommunalen Mitteln werden zur Realisierung der obengenannten Ziele ESF –,
Bundes– und Landesmittel akquiriert und durch Kofinanzierung Fördermaßnahmen in Darmstadt
ermöglicht.
Schwerpunkt bildet hier die hessische Arbeitsmarktförderung, deren Grundprinzip die regionalisierte
Arbeitsmarktpolitik unter Einbindung der relevanten Akteur*innen vor Ort ist. Die Ausbildungs - und
Arbeitsmarktstrategie wird jährlich neu mit dem Land vereinbart mit einem 5–jährigen Planungshorizont
(aktuell 2021 – 2025).
Neuer Strategieentwicklungsprozess
2020 wurde ein landesgeförderter, extern begleiteter Strategieentwicklungsprozess „Konturen der
Arbeitswelt 2030 – Arbeitsmarktstrategische Vorausschau“ durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung einer
strategischen Stoßrichtung unter Einbeziehung regionaler Akteur*innen des Arbeitsmarktes.
Die hieraus resultierende, noch konsequenter regionalisierte Strategie mit konkreten
Handlungsempfehlungen wird ab 2021 – vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungstragenden –
die langfristigen Planungen maßgeblich beeinflussen.
Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt eigenständige Strategien, um
benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang Schule – Beruf bedarfs – und
geschlechtergerecht ausgerichtete Angebote bereitzustellen.
Wesentliche Gestaltungsinstrumente hierfür sind
die hessenweite Strategie OloV*,
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28 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
die rechtskreisübergreifend arbeitende JBA,
das ESF-Programm JUSTiQ*,
die Förderprogramme der hessischen Arbeitsmarktpolitik.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Mit dem Beitritt zur „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ hat sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.
Die Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie beinhaltet daher die Geschlechterperspektive als
Querschnittsthema und entwickelt Maßnahmen, die strukturellen Geschlechterungleichheiten
entgegenwirken sollen.
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt
Gemeinsame oder sich ergänzende Angebote werden in Abstimmung mit dem Jobcenter Darmstadt
und mit der Agentur für Arbeit konzipiert und weiterentwickelt. Ziel ist, ein breites Maßnahmenportfolio
vorzuhalten, das auf unterschiedliche Lebenslagen und Zielgruppen ausgerichtet ist und eine möglichst
lückenlose und bedarfsorientierte Förderung gewährleistet. Die Kombination der finanziellen Mittel
ermöglicht die Realisierung von Förderprogra mmen und Angeboten, die sonst nicht möglich wären.
Gleichzeitig werden Doppelstrukturen vermieden. Die Vernetzung ermöglicht außerdem, dass
Maßnahmen ineinandergreifen und Förd erketten gebildet werden können (siehe auch Kap. 2.7 und
2.9.4)
Durch kommunale Projekte wie Jugendberufshilfe 4.0, JUSTiQ, SoWirt‘s oder „Digital dran bleiben für
meine Zukunft“, aber auch durch Schulsozialarbeit oder Quartiersmanagement werden die oben
genannten Zielgruppen in ihren Sozialräumen erreicht und ihre Teilhabechancen vor Ort gestärkt.
Eine besondere Kooperation mit dem Jobcenter geht die Kommune zur Schaffung neuer
Teilhabechancen (§§ 16 e und i SGB II) für LZA ein. Ab 2020 wurden 10 zusätzliche städtische Stellen
eingerichtet. Für Bewerber*innen des Jobcenters werden pas sende Einsatzstellen in der Verwaltung
gesucht und besetzt.
Auch im Kontext der OloV –Strategie zum Übergang Schule –Beruf sowie der rechtskreisübergreifend
arbeitenden JBA hat die Kooperation zwischen Jobcenter und Kommune einen besonderen
Stellenwert.
Alle laufenden Maßnahmen werden gemeinsam begleitet, evaluiert und ggf. an aktuelle Anforderungen
angepasst.
3.3. Schwerpunktthemen 2021
Ein besonderer Fokus liegt 2021 auf:
Digitalisierung der Arbeitswelt, digitale Kompetenzentwicklung und selbstgesteuertes (dig itales)
Lernen,
Beispielprojekte: Jugendberufshilfe 4.0, Fortbildung Digitales Lernen gestalten und begleiten
Bedarfsorientierte Angebote für Menschen mit Flucht – und Migrationshintergrund mit
besonderem Fokus auf Berufsbezogene Sprachförderung und Alphabetisierung
Beispielprojekte: Ausbildung zur Fachkraft Metalltechnik, Beschäftigungsmaßnahmen für
Asylbewerber*innen und Geflüchtete
Qualifizierungsangebote in aktuellen bzw. absehbaren Mangelberufen (Gesundheits – und
Sozialwesen, Gastgewerbe, Dienstleistungsbereich, z.B. Verkehr und Logistik)
Beispielprojekte: SoWirt’s (Sozialwirtschaft integriert), Digital dran bleiben für meine Zukunft
Gendergerechtigkeit fördern, lebensphasenorientierte Berufswegeplanung für Frauen und
Mütter, auch spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen
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29 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Beispielprojekte: Brückenqualifizierung für Darmstädter Frauen; NeW-FriDA Digitale Lernformate
für Wiedereinsteigerinnen und für geflüchtete Frauen
Ausbau der Berufsorientierung an Schulen sowie der rechtskreisübergreifenden Bera tung im
Übergang Schule–Beruf
Weiterentwicklung des Jugendateliers in Richtung Produktionsschule mit außerbetrieblicher
Ausbildung, stärkere Verknüpfung von Lernen und Arbeit/Praxis
Absicherung von Sozialraumorientierung und struktureller Aufwertung bena chteiligter Quartiere
durch Aktivierung der Menschen vor Ort
Beispielprojekte: JUSTiQ Jugend stärken im Quartier
3.4. Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021
Aus dem heutigen Blickwinkel heraus wird die Corona -Pandemie bestimmte Arbeitsmarkttrends
auch in Darmst adt verstärken und beschleunigen, die für zukünftige Maßnahmen berücksichtigt
werden müssen:
Armutsrisiko wächst weiter
Prekäre Arbeitsverhältnisse und unterbrochene Erwerbsbiografien nehmen weiter zu , besonders
Geringqualifizierte sind betroffen. Es brauc ht individualisierte Qualifizierungsangebote, die die
spezifische Situation von Arbeitsuchenden berücksichtigen und flexible Übergänge zu einer
bedarfsdeckenden Beschä ftigung schaffen. Dies muss auch Aufstiegsqualifizierung für
geringqualifizierte Beschäft igte umfassen.
Strukturwandel der Beschäftigung, Entgrenzung der Arbeit
Tätigkeiten und Berufe verändern sich massiv durch Digitalisierung. Auch die Flexibilisierung der
Arbeit mit den Aspekten Outsourcing, Leiharbeit, Befristung, neue Arbeitszeitmodelle, mobiles
und ortsunabhängiges Arbeiten ist für benachteiligte Gruppen besonders herausfordernd.
Maßnahmen müssen Skills für die neue Arbeitswelt fördern.
Regionale Chancen und Risiken für Beschäftigung
Bedeutende Branchen in Darmstadt können durch die Krise gestärkt werden und Ausbildungs -
und Beschäftigungschancen bieten (z.B. Chemie, Pharma, Sozialwirtschaft, IT/
Nachrichtentechnik).
Risiken entstehen im bisher wachsenden Dienstleistungssektor (z.B. HoGa, Einzelhandel,
Transport/ Logistik).
Hindernisse im Übergang Schule - Beruf
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert.
Berufsorientierung, z.B. Praktika in Unternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt. Viele
Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiter führende Schulen gewechselt. Sie
stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt.
Bedarfe für Übergangsmaßnahmen werden sich 2021 deutlich erhöhen.
Herausforderungen durch Digitalisierung der beschäftigungsfördernden Maßnahmen
Die Träger sind inzwischen gut vorbereitet, hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen
anzubieten. Die Maßnahmeteilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen.
Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021 höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und
Raumkapazitäten (Abstandsregeln) entstehen.
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30 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
Abkürzungsverzeichnis
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
AGH Arbeitsgelegenheiten
AQA Aktivieren – Qualifizieren - Arbeiten
AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
BA Bundesagentur für Arbeit
BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BG Bedarfsgemeinschaft
BGS Bildungsgutschein
BiZ Berufsinformationszentrum
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BTHG Bundesteilhabegesetz
EGZ Eingliederungszuschuss
ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte
EQ Einstiegsqualifizierung
ESG Einstiegsgeld
FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung
FM Fallmanager*innen
gAGS gemeinsamer Arbeitgeberservice
gE gemeinsame Einrichtung
HEPAS Hessisches Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen
schwerbehinderter Menschen
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
IdeA Digital dran bleiben für meine Zukunft
IHK Industrie- und Handelskammer
IKS Internes Kontrollsystem
IPQ Index aus Prozessqualität
IQ Integrationsquote
JBA Jugendberufsagentur
JUSTIQ Jugend stärken im Quartier
kSpV kommunale Spitzenverbände
KZI Kundenzufriedenheitsindex
LLU Leistungen zum Lebensunterhalt
LZA Langzeitarbeitslose
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31 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt
LZB Langzeitleistungsbezieher*innen
MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgeber*innen
MAT Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
MDS Mindeststandards
MGH Mehrgenerationenhaus
OloV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule – Beruf
QS Qualitätsstandard
QuB Qualifizierung und Beschäftigung
Reha (berufliche) Rehabilitation
REZ Regionales Einkaufzentrum
SGB II Sozialgesetzbuch – Zweites Buch
SGB Sozialgesetzbuch
SoWirt´s Sozialwirtschaft integriert
VB Vermittlungsbudget
ZAAF Zentrale Anlaufstelle Asyl/Flucht
zkT zugelassener kommunaler Träger
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Glossar
Arbeitslose:
Arbeitslose sind Personen, die
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer*innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die Arbeitslosendefinition des
§ 16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) Anwendung.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):
Als ELB gelten Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet haben,
erwerbsfähig sind
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist,
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich
erwerbstätig zu sein.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von
anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.
Bedarfsgemeinschaft (BG):
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und g emeinsam wirtschaften. Eine BG
hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:
weitere ELB,
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten
erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollend et hat und die/der im
Haushalt lebende/n Partner*in dieses Elternteils,
als Partner*in des ELB
der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartner*in,
eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach
verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu
tragen und füreinander einzustehen
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten
Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur
Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen
können
Langzeitleistungsbezieher*innen (LZB)
Als Langzeitleistungsbeziehende werden – analog zur Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB II
– erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten
mindestens 21 Monate ELB waren.
Integrationsquote (IQ):
Die Integrationsquote beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %.
Personen im Kontext von Fluchtmigration:
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht
nicht notwendigerweise anderen Defi nitionen von „Flüchtlingen“ (z.B. juristische Abgrenzungen). Für
den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt
ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit
einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer
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Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits - und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche
Problemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten
Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext
von Fluchtmigration“, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen
Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine
Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext
von Fluchtmigration".
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete
Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Groß-Gerauer Weg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0027
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00