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2021/0027

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE

Magistratsvorlage 25.01.2021

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2021/0027

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2021/0027

9097 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.02.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0027 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 25.01.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Anlagen: 2021 Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2021 
Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  25.01.2021  
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im 
jährlichen Rhythmus.  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt wurde unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der Trägerversammlung beschlossen.  
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst da s Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 202 1. 
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im  
Jahre 2021 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Angeboten. Dazu zählen 
insbesondere Aktivierungs - und Qualifizierungs maßnahmen zur Verbesserung der 
Beschäftigungsfähigkeit und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Weitere 
Schwerpunkte sin d die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen und die 
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildungs - und Arbeit.  
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Pote ntiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Net zwerkpartner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeit des Jobcenters und auf den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  
 
Geänderter Regelbetrieb/ Zugangswege  
Nach der Schließung für den Publikumsverkehr am 18. März 2020 wurden die Zugangswege 
umgestellt. Antragsstellung und Beratung erfolgen überwiegend telefonisch, online, per Mail 
oder postalisch. Über eine Notfallhotline können Kund*innen dringende Anliegen klären.  Für 
Selbständige und Künstler*innen gibt es seit Nov 2020 eine zentrale Sonder -Hotline. Das 
vereinfachte Antragsverfahren ist bis zum 31.03.2021 verlängert.  
Seit Juli 2020 stehen im Jobcenter Beratungsbüros für persönliche Beratungsgespräche 
unter besonde ren Hygienebedingungen zur Verfügung. Dieses Vorgehen wird zunächst für 
2021 so beibehalten. Analog der Entwicklung der Infektionszahlen wird über einen weiteren 
Ausbau der persönlichen Kontaktaufnahmen entschieden. Aktuell stehen die Büros allerdings 
nur für Notfälle zur Verfügung.  
 
Bereich Existenzsicherung, Situation der  Kund*innenn 
Durch Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, erleichterter Zugang zu SGB -II-
Leistungen) wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffene r

- 4 - 
Menschen geleistet. Aktuell beläuft sich die Anzahl der Neuanträge (60 -70 pro Woche) auf 
Vorkrisenniveau und lässt sich gut bewältigen (Nov 2020). 
 
Im Vorjahresvergleich ist der  Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5,5%, 
der Bestand an Bedarfsgemeinschaften  (BG) um 6,8% gestiegen (SEP 2020). Dieser 
Pandemie bedingte Anstieg wird sich in 2021 fortsetzen.  
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 12,5% gestiegen.  
 
Familien im SGB II - ob Alleinerziehende oder in Partnersc haft Lebende - sind besonders von 
der Corona-Pandemie betroffen. Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit wird 2021 die 
Förderung von BG mit mehreren Kindern sein, vor allem die frühzeitige Aktivierung und 
Beratung von erziehenden Frauen. Das Jobcenter ident ifiziert mittels einer 
Kund*innenbefragung spezielle Bedarfe, um für 2021 konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für 
Familien im SGB II abzuleiten.  
 
Bereich Markt und Integration, Auswirkungen auf Integration  
Die Anzahl der Integrationen lag 2020 unter dem Sollwert ( -28 %, ähnliches Niveau wie bei 
anderen hessischen Jobcentern ). 
 
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist im Vorjahresvergleich um zwar um 2,6% 
gesunken (Stand Nov 2020). Es zeigt sich bereits heute, dass diese Entwicklung sich  nicht 
fortsetzt. Die LZB sind von der Pandemie besonders betroffen, da ihre Möglichkeiten zur 
Integration in den Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkt sind.  
 
Die Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen lagen 2020 weit hinter den Planungen. 
Durch die Verschiebung von Maßnahmen nach 2021 kann das Jobcenter Darmstadt den 
Kund*innen aber bereits zum Jahresbeginn eine Vielzahl von integrationsfördernden 
Maßnahmen anbieten.  
Diese sind, soweit möglich, auf hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen umgestel lt und 
wurden nicht unterbrochen. Der Erwerb digitaler Grundkompetenzen ist wichtiger 
Bestandteil, um allen Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Möglichkeiten zu 
nutzen. Die Teilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit 
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen. Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021 
höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und Raumkapazitäten (Abstandsregeln) 
entstehen. 
 
Auswirkungen auf den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt 
 
Arbeitsmarkt 
Es gibt deutlich weniger N eueinstellungen. Besonders im Bereich der Minijobs ist ein starker 
Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen. Dies wird 2021 die Integrationsarbeit erschweren.  
 
Im Oktober 2020 betreute das Jobcenter Darmstadt 601 Arbeitslose (+19,1 %) mehr als im 
Vorjahresmonat. Der Anstieg betrifft anteilig insbesondere Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und 
Ausländer*innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosen ist vor allem auf den 
coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit zur ückzuführen (-25,2 % seit 
Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II lag im Okt 2020 bei 
4,2 % (Okt 2019 3,6 %).  
Für 2021 wird ein Anstieg der Arbeitslosen im Agenturbezirk Darmstadt um 3 % erwartet 
(IAB).

- 5 - 
Ausbildungsmarkt  
Die Unternehmen in Südhessen haben im Berichtsjahr 2020 14,8 % weniger 
Ausbildungsstellen gemeldet. Parallel ist auch die Zahl der Bewerber*innen um 9,3 % 
gesunken. 
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert. 
Berufsorientie rung, z.B. Praktika in Unternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt. 
Viele Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiterführende Schulen gewechselt. 
Sie stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt. Bedarfe für 
Übergangsmaßnahmen werden sich 2021 deutlich erhöhen.  
 
Arbeitsmarktprognosen  
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in der Stadt Darmstadt sank um 20,1% 
(Okt 2020). Laut Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (Herbst 2020) 
suchen etwa 11 % der Unternehmen  personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau 
und gut die Hälfte will den Personalbestand halten.  
Bei den Handwerksbetrieben in der Region Rhein -Main-Frankfurt konnte bislang durch 
Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme die Beschä ftigtenzahl konstant gehalten werden. 
Allerdings gehen 12,9 % der Betriebe von einem Rückgang ihrer Beschäftigenzahl  aus. 
 
Das Jobcenter Darmstadt rechnet damit , dass die oben beschriebenen Entwicklungen, auch 
im Jahr 2021 weitergehen und wird flexibel auf  die jeweiligen Änderungen reagieren.  
 
 
 
 
Darmstadt, 08.02.2021 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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181 Zeichen

Punkt 4: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE 
 (V-Nr. 2021/0027) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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9125 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.02.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0027 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
50 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Darmstadt gE  
 
Vorlage vom: 25.01.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt (gE) wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen: 2021 Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm2021 
Jobcenter Darmstadt Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  25.01.2021  
 
Gemäß § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird das örtliche 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter 
Beachtung von Zielvorgaben der Träger in der Trägerversammlung abgestimmt.  
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame 
Einrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Agentur für Arbeit Darms tadt wird 
stetig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Es erscheint im 
jährlichen Rhythmus. 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt wurde unter 
Beachtung der Hinweise der Träger erstellt und von der T rägerversammlung beschlossen.  
 
Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und der Operationalisierung der 
gesetzlichen Ziele und übergeordneten geschäftspolitischen Handlungsfelder im Bereich der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst das Arb eitsmarkt- und Integrationsprogramm 
auch die Darstellung der kommunalen Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Jahr 202 1. 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt beinhaltet auch im 
Jahre 2021 ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Angeboten. Dazu zählen 
insbesondere Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der 
Beschäftigungsfähigkeit und der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Weitere 
Schwerpunkte sind die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedarfen und die 
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildungs - und Arbeit.  
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die lokalen 
Kompetenzen und Potentiale aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 202 1 des Jobcenters Darmstadt richtet sich in 
diesem Sinne an alle Akteurinnen und Akteure des lokalen Arbeitsmarktes, die örtlichen 
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerk partner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters sowie die interessierte Öffentlichkeit.  
 
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeit des Jobcenters und auf den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 
 
Geänderter Regelbetrieb/ Zugangswege  
Nach der Schließung für den Publikumsverkehr am 18. März 2020 wurden die Zugangswege 
umgestellt. Antragsstellung und Beratung erfolgen überwiegend telefonisch, online, per Mail 
oder postalisch. Über eine Notfallhotline können Kund*innen dringende Anliegen klären. Für 
Selbständige und Künstler*innen gibt es seit Nov 2020 eine zentrale Sonder -Hotline. Das 
vereinfachte Antragsverfahren ist bis zum 31.03.2021 verlängert.  
Seit Juli 2020 stehen im Jobcenter Beratungsbüros für persönliche Beratungsgespräche 
unter besonderen Hygienebedingungen zur Verfügung. Dieses Vorgehen wird zunächst für 
2021 so beibehalten. Analog der Entwicklung der Infektionszahlen wird über einen weiteren 
Ausbau der persönlichen Kontaktaufnahmen entschieden. Aktuell stehen die Büros allerdings 
nur für Notfälle zur Verfügung.  
 
Bereich Existenzsicherung, Situation der Kund*innenn 
Durch Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Kurzarbeitergeld, erleichterter Zugang zu SGB -II-
Leistungen) wird ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffener

- 5 - 
Menschen geleistet. Aktuell beläuft sich die Anzahl der Neuanträge (60 -70 pro Woche) auf 
Vorkrisenniveau und lässt sich gut bewältigen (Nov 2020). 
 
Im Vorjahresvergleich ist der  Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 5,5%, 
der Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) um 6,8% gestiegen (SEP 2020). Dieser 
Pandemie bedingte Anstieg wird sich in 2021 fortsetzen.  
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegenüber dem Vorjahr um 12,5% gestiegen.  
 
Familien im SGB II - ob Alleinerziehende oder in Partnerschaft Leb ende - sind besonders von 
der Corona-Pandemie betroffen. Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit wird 2021 die 
Förderung von BG mit mehreren Kindern sein, vor allem die frühzeitige Aktivierung und 
Beratung von erziehenden Frauen. Das Jobcenter identifiziert  mittels einer 
Kund*innenbefragung spezielle Bedarfe, um für 2021 konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für 
Familien im SGB II abzuleiten.  
 
Bereich Markt und Integration, Auswirkungen auf Integration  
Die Anzahl der Integrationen lag 2020 unter dem Sollwert (-28 %, ähnliches Niveau wie bei 
anderen hessischen Jobcentern ). 
 
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist im Vorjahresvergleich um zwar um 2,6% 
gesunken (Stand Nov 2020). Es zeigt sich bereits heute, dass diese Entwicklung sich  nicht 
fortsetzt. Die LZB sind von der Pandemie besonders betroffen, da ihre Möglichkeiten zur 
Integration in den Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkt sind.  
 
Die Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen lagen 2020 weit hinter den Planungen. 
Durch die Verschiebung von Maßnahmen nach 2021 kann das Jobcenter Darmstadt den 
Kund*innen aber bereits zum Jahresbeginn eine Vielzahl von integrationsfördernden 
Maßnahmen anbieten. 
Diese sind, soweit möglich, auf hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen umgestellt und 
wurden nicht unterbrochen. Der Erwerb digitaler Grundkompetenzen ist wichtiger 
Bestandteil, um allen Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Möglichkeiten zu 
nutzen. Die Teilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit 
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen. Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021 
höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und Raumkapazitäten (Abstandsregeln) 
entstehen. 
 
Auswirkungen auf den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt 
 
Arbeitsmarkt 
Es gibt deutlich weniger Neueinstellungen. Besonders im Bereich der Minijobs ist ein starker 
Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen. Dies wird 2021 die Integrationsarbeit erschweren.  
 
Im Oktober 2020 betreute das Jobcenter Darmstadt 601 Arbeitslose (+19,1 %) mehr als im 
Vorjahresmonat. Der Anstieg betrifft anteilig insbesondere Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und 
Ausländer*innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosen ist vor allem auf den 
coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit zurückzuführen ( -25,2 % seit 
Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II lag im Okt 2020 bei 
4,2 % (Okt 2019 3,6 %). 
Für 2021 wird ein Anstieg der Arbeitslosen im Agenturbezirk Darmstadt um 3 % erwartet 
(IAB).

Ausbildungsmarkt 
Die Unternehmen in Südhessen haben im Berichtsjahr 2020 14,8 % weniger 
Ausbildungsstellen gemeldet. Parallel ist auch die Zahl der Bewerber*innen um 9,3 % 
gesunken. 
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert. 
Berufsorientierung, z.B. Praktika in U nternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt. 
Viele Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiterführende Schulen gewechselt. 
Sie stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt. Bedarfe für 
Übergangsmaßnahmen werden sich 20 21 deutlich erhöhen. 
 
Arbeitsmarktprognosen 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in der Stadt Darmstadt sank um 20,1% 
(Okt 2020). Laut Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (Herbst 2020) 
suchen etwa 11 % der Unternehmen personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau 
und gut die Hälfte will den Personalbestand halten.  
Bei den Handwerksbetrieben in der Region Rhein -Main-Frankfurt konnte bislang durch 
Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme die Beschäftigtenzahl konstant geh alten werden. 
Allerdings gehen 12,9 % der Betriebe von einem Rückgang ihrer Beschäftigenzahl  aus. 
 
Das Jobcenter Darmstadt rechnet damit , dass die oben beschriebenen Entwicklungen, auch 
im Jahr 2021 weitergehen und wird flexibel auf die jeweiligen Änderung en reagieren. 
 
 
 
 
Darmstadt, 08.02.2021 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

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95350 Zeichen

Januar 2021  
 
2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
 
 
Impressum 
Herausgeber: 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Groß-Gerauer Weg 3 
64295 Darmstadt 
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de 
www.jobcenter-darmstadt.de 
 
Bitte beachten Sie, dass zur Berücksichtigung der geschlechtergerechten Formulierung die Bezeichnung 
Mitarbeiter*innen (zum Beispiel) gewählt wurde.  
Die Abkürzungen sind im anhängenden Abkürzungsverzeichnis näher erläutert und bei erst maliger 
Nennung mit einem * gekennzeichnet.

Januar 2021  
 
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Inhalt 
1. Rahmenbedingungen ........................................................................................................................ 7 
1.1. Die Arbeit des Jobcenters unter Pandemiebedingungen .................................................... 7 
1.2. Arbeitsmarkt ............................................................................................................................... 7 
1.3. Ausbildungsmarkt ...................................................................................................................... 8 
1.4. Arbeitsmarktprognosen ............................................................................................................. 8 
1.5. Kundenstruktur , ......................................................................................................................... 9 
1.5.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen ................................................................................. 9 
1.5.2. Bestand an BG* nach Merkmalen ................................................................................. 10 
1.5.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen ............................................................................... 10 
1.5.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen ............................................................ 11 
1.6. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen .............................................................. 11 
1.6.1. Verwaltungsbudget .......................................................................................................... 11 
1.6.2. Eingliederungsbudget ..................................................................................................... 11 
1.6.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm ............................................. 12 
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder........................................................................... 13 
2.1. Gesetzlicher Auftrag ................................................................................................................ 13 
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2021 ......................................................................................... 13 
2.2.1. Zielsystem ......................................................................................................................... 15 
2.2.2. Zielplanung 2021 ............................................................................................................. 16 
2.2.3. Qualitätskennzahlen ........................................................................................................ 16 
2.3. Neukundenmanagement ........................................................................................................ 16 
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt .............................................................................................. 16 
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt .......................................................... 17 
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung ................................................................................. 17 
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung .......................................................................... 17 
2.6. Stabilisierung und Unterstützung von Personen mit besonderen Bedarfen ................... 18 
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ............................. 18 
2.6.2. Menschen mit Migrationshintergrund und sprachlichem Handlungsbedarf in 
Ausbildung und Arbeit integrieren ................................................................................................. 19 
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen ............................................................ 19 
2.6.4. Rehapro ............................................................................................................................. 20 
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz............................................................................. 21 
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ................................................... 21 
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ............................................................................ 22 
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ....................................................................... 23

Januar 2021  
 
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2.9.1. Kooperationen .................................................................................................................. 23 
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket ......................................................................................... 24 
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen ......................................................................... 24 
2.9.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung ..... 24 
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ................................................................ 25 
2.10. Qualitätsmanagement ......................................................................................................... 26 
2.11. Aspekte der Leistungsgewährung ..................................................................................... 26 
3. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ... 27 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ............ 27 
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt ............................................ 28 
3.3. Schwerpunktthemen 2021 ...................................................................................................... 28 
3.4. Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021......................................................................... 29 
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................... 30 
Glossar ...................................................................................................................................................... 32

Januar 2021  
 
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
 
         
                                                                                                                     Andreas Hoffmann, Geschäftsführer 
 
 
Liebe Leserinnen und Leser, 
 
wie überall im privaten und öffentlichen Bereich hat die Corona -Pandemie auch das Jobcenter Darmstadt 
kurzfristig und unvorhergesehen vor große Herausforderungen gestellt. 
 
Trotz vieler Widrigkeiten konnte das Jobcenter auch unter erschwerten Bedingungen im vergangenen Jahr 
einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise für betroffene Da rmstädter 
Bürger*innen leisten. Viele Menschen, die durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer wir tschaftlichen 
Existenz bedroht waren, darunter viele Solo -Selbständige oder Bezieher *innen von Kurzarbeitergeld, 
konnten auch aufgrund eines erleichterten Zuganges in der Regel schnell und zuverlässig über Leistungen 
der Grundsicherung verfügen. Das Jobcenter Darmstadt hat damit seine Bedeutung und Leistungsfähigkeit 
als gemeinsame Sozialbehörde der Wissenschaftsstadt und der Agentur für Arbeit Darmstadt unter Beweis 
gestellt. 
 
Der gesetzliche Auftrag bleibt auch im Jahre 2021 unverändert. T rotz unwägbarer wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen und unklarer konjunktureller Aussichten stehen die Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von 
langjährigem Leistungsbezug im Mittelpunkt. 
 
Dabei gehört es zum Leistungsversprechen des Jobcenters, Kund*innen vom ersten Kontakt an kompetent 
und professionell zu begleiten, sie arbeitsmarktgerecht zu fördern und zu qualifizieren und bei besonderen 
Bedarfslagen zu unterstützen. Insbesondere junge Menschen sol len angemessene Beratungs - und 
Förderangebote erhalten, um den Übergang von der Schule zum Beruf nicht durch die Auswirkungen der 
Krise zu belasten. 
 
Die ohnehin „auf der Agenda stehende“ Digitalisierung wird in der Zusammenarb eit mit den Kund*innen  
des Jobcenters weiter an Bedeutung gewinnen. Der Ausbau und die Etablierung alternativer Zugangswege 
zum Jobcenter und die Bereitstellung eines ausgeweiteten Online-Angebotes werden im kommenden Jahr 
forciert. 
 
Das Jobcenter möchte sich im Jahre 2021 auch durch interne Maßnahmen als moderner Sozialdienstleister 
weiterentwickeln. Gut qualifiziertes und motiviertes Personal sind dabei die Voraussetzung und der 
Schlüssel zu einer kundenorientierten Dienstleistung von hoher Qualität. Der Ausbau des  Internen 
Kontrollsystems und des operativen Risikomanagements tragen zur Qualitätsverbesserung und 
Qualitätssicherung bei. 
 
Schließlich wird das Jobcenter das kommende Jahr nutzen, seinen vorgesehenen Umzug in ein neues 
Domizil gut vorzubereiten. Ab dem Frühjahr 2022 möchte  das Jobcenter Dar mstadt seine Kund*innen  in 
neuen funktionalen Räumlichkeiten und einer wertschätzenden Umgebung beraten und bedienen.  
 
Das vorliegende, in der Trägerversammlung des Jobcenters abgestimmte „Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2021“ setz t die erforderlichen strategischen und operativen Leitplanken zur

Januar 2021  
 
6 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Bewältigung der dargestellten Herausforderungen und zur Erreichung der gesetzgeberischen und 
geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2021. 
 
Ich wünsche Ihnen allen eine informative und anregende Lektüre. 
 
Freundlichst 
 
Ihr 
 
 
 
 
 
Andreas Hoffmann 
(Geschäftsführer)

Januar 2021  
 
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
1. Rahmenbedingungen 
Die Arbeit im Jobcenter wird beeinflusst durch verschiedene Rahmenbedingungen. Aktuell ist eine 
besondere Herausforderung der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Des Weiteren 
stellen der Arbeits - und Ausbildungsmarkt, die Kundenstruktur und die finanziellen und personellen 
Rahmenbedingungen Einflussfaktoren dar.   
 
1.1. Die Arbeit des Jobcenters unter Pandemiebedingungen 
Das Jahr 2020 wa r geprägt von den Auswirkungen der Corona -Pandemie auf alle Bereiche des 
Lebens. Dies gilt für die persönlichen Lebensbereiche, wie auch für den beruflichen Alltag. Auch im 
Jobcenter Darmstadt hat die Ausbreitung des Corona -Virus zu erheblichen Veränderung en geführt, 
was sich wiederum auf die Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik des Jobcenters auswirkt. 
Zum 18. März 2020 wurde auch das Jobcenter Darmstadt für den Publikumsverkehr geschlossen, was 
bedeutete, dass zu diese m Zeitpunkt Kund*innen  nicht mehr pe rsönlich vorsprechen konnten. Ein  
Großteil der Mitarbeiter*innen  hat di e Möglichkeit des Homeoffice  in Anspruch genommen. Das 
Arbeiten von zu Hause wird auch in 2021 weiter von Bedeutung bleiben. Dadurch kann und konnte das 
Jobcenter Darmstadt sicherstelle n, dass die Beschäftigten, trotz Wegfallen der Kinderbetreuung etc., 
weiterhin arbeitsfähig sind und bleiben. Die Zugangswege zum Jobcenter wurden ausgeweitet und auf 
alternative Möglichkeiten umgestellt. So erfolgt die Antragsstellung, die Ber atung, sowie die Klärung 
der Anliegen aktuell überwiegend telefonisch, online, per Mail oder postalisch. Ergänzend wurde eine  
lokale Notfallhotline des Jobcenters eingerichtet, die sich dringender A nliegen von Kund*innen  
annimmt.  
Im Juli 2020 wurde mit einem sukzessi ven operativen Übergang in einen geänderten Regelbetrieb 
gestartet, der in besonderen Angelegenheiten die Möglichkeit terminierter Ge spräche für Kund*innen 
eröffnet. Es stehen im Jobcenter mehrere Beratungsbüros zur Verfügung, in denen unter besonderen 
Hygienebedingungen persönliche Beratungsgespräche stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass 
dieses Vorgehen auch zunächst für den Start 2021 so beibehalten wird. Analog der Entwicklung der 
Infektionszahlen, wird über einen weiteren Ausbau der persönlichen Ko ntaktaufnahmen entschieden.  
Auch die Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind weiterhin spürbar und werden das 
Jobcenter Darmstadt 2021 vor neue Herausforderungen stellen. Der plötzliche und gravierende 
Einbruch der Wirtschaftsleistung setz te den Arbeitsmarkt massiv unter Druck. Bestehende 
Beschäftigungsverhältnisse wurden beendet und weniger neue Beschäftigungsverhältnisse kommen 
zustande. Jedoch konnte durch die schnellen Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. die Ausweitung 
des Kurzarbeitergeldes oder den erleichterten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II) ein wichtiger 
Beitrag zur Existenzsicherung von der Krise betroffener Menschen geleistet werden. Dennoch muss 
sich das Jobcenter damit auseinandersetzen, dass es deutlich weniger Neueinstellu ngen gibt und im 
Bereich der Minijobber *innen ein starker Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen ist. Dies erschwert 
die Integrationsarbeit und muss in der Planung 2021 mitberücksichtigt werden.  
Gerade auch die Maßnahme -Welt hat sich Anpassungen unterziehen müssen - von zunächst 
kompletter Einstellung des Unterrichts bis hin zur schrittweise gestarteten Durchführung in kleineren 
Gruppen. Die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen haben hierbei sehr flexibel reagiert und ihre 
Inhalte, soweit dies möglich w ar, digital vermittelt. Die Digitalisierung wird auch weiterhin bei der 
Durchführung von Maßnahmen eine wicht ige Rolle spielen. Ein essentieller  Bestandteil 
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist deshalb der Erwerb digitaler Grundkompetenz en, um allen 
Kund*innen die Chance zu geben, entsprechende Angebote zu nutzen. 
Das Jobcenter Darmstadt geht davon aus, dass die oben beschriebenen Entwicklungen, sich auch im 
Jahr 2021 fortsetzen und wird flexibel auf die jeweiligen Änderungen reagieren.  
1.2. Arbeitsmarkt  
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat vom 30.09.2019 bis zum 30.09.2020 um 204 
Personen abgenommen. Der Hauptgrund für den Rückgang der Bevölkerung szahl lag im geringeren 
Zuzug von Studierenden aufgrund der fehlenden Präsenzpflicht an den Hochsc hulen. Am Stichtag

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8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
30.09.2020 lebten 161.469 Menschen in Darmstadt. Zu einer starken Abnahme im 3. Quartal 2020 
kam es insbesondere im Bezirk-Nord (-344 Personen).1 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt ist zwisch en März 
2019 und März 2020 um 1,1 % auf 106.759 gestiegen (Daten vor Corona-Pandemie). Von dem Anstieg 
konnten insbesondere Personen zwischen 55 und 65 Jahren (+4,6 %), Teilzeitbeschäftigte (+2,8 %) 
und Ausländer (+5,0 %) profitieren. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten ging hingegen 
zurück und lag im März 2020 bei 18.367 (-2,3 % gegenüber März 2019).2 
Von den 106.759 Beschäftigten mit Arbeitsort Darmstadt haben 35.846 einen akademischen 
Abschluss, 50.262 einen anerkannten Berufsabschluss un d 13.025 Personen sind ohne 
Berufsabschluss (fehlende Werte: Ausbildung unbekannt). In der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wohnen 64.578 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 31.03.2020). Die Di fferenz von Aus - 
und Einpendler*innen beläuft sich auf +42.181 (Pendlersaldo). 3  
Im Oktober 2020  betreute das Jobcenter Darmstadt  3.747 arbeitslose Personen. Das waren 601 
Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat. Der Anstieg der Arbeitslosen betrifft insbesondere 
Langzeitarbeitslose (+28,6 %) und Ausländer *innen (+24,5 %). Die Erhöhung der Anzahl der 
Arbeitslosen ist vor allem auf den coronabedingten Rückgang der Abgänge aus Arbeitslosigkeit 
zurückzuführen (-25,2 % seit Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote im SGB II 
lag im Oktober 2020 bei 4,2 % (im Oktober 2019 waren es 3,6 %).  
Die Betriebe und Verwaltungen meldeten 1.296 zu besetzende sozialversicherungspflichtige Stellen in 
der Stadt Darmstadt im Oktober 2020. Das waren 360 (-20,1 %) weniger als im Vorjahr.4 
1.3. Ausbildungsmarkt   
Die Unternehmen in Südhessen haben im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 (Berichtsjahr 
2020) 3.743 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet ( -14,8 % gegenüber dem Vorjahr). Seit Beginn 
des Berichtsjahres haben sich trotz des ungebrochenen Trends nach einem  höherwertigen 
Schulabschluss und der Pandemie 4.704 Bewerber bei der Arbeitsagentur gemel det. Dies sind 484 (-
9,3 %) Bewerber weniger als im Vorjahr.5    
1.4. Arbeitsmarktprognosen   
Das IAB geht in seiner Prognose für 2021 von einem Anstieg der Anzahl der 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Agenturbezirk Darmstadt um 0,6 % (Mittelwert, 
Untergrenze -0,6 %, Obergrenze 1,8 %) aus. Bei der Anzahl an Arbeitslosen prognostiziert das IAB 
einen Anstieg um 3,0 % (Mittelwert, Untergrenze -4,3 %, Obergrenze 1 0,8 %) im Agenturbezirk 
Darmstadt.6 
Laut des Konjunkturberichts der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar vom Herbst 2020 haben die 
südhessischen Unternehmen den konjunkturellen Tiefpunkt überwunden. Bei der Personalplanung 
sind die befragten Unternehmen aber we iterhin zurückhaltend. Etwa 11 % der Unternehmen suchen 
personelle Verstärkung, 30 % planen Personalabbau  und gut die Hälfte will den Personalbestand 
halten. Personalabbau ist insbesondere im Kredit - und Gastgewerbe sowie  in der Industrie geplant. 
Trotz der schwierigen Lage gibt es weiterhin einen  Fachkräftemangel. So geben 31 % der befragten 
                                                           
1 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Statistischer Kurzbericht 3/2020 
2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Regionalreport über Beschäftigte, Nürnberg, September 2020. 
3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten 
Merkmalen (Quartalszahlen), Deutschland, Länder und Kreise, Nürnberg, Datenstand 05.10.2020. 
4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Oktober 2020. 
5 Pressemitteilung der AA Darmstadt vom 29.10.2020. 
6 Rossen, Anja; Roth, Duncan; Wapler, Rüdiger; Weyh, Antje (2020): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2020, 22 S.

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9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Unternehmen in Südhessen an, dass sie Schwierigkeiten haben, offene Stellen auch in Corona-Zeiten 
mit Personal zu besetzen. Laut IHK-Fachkräftemonitor fehlen in Südhessen 27.000 Fachkräfte.7 
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch zu Einschnitten bei den Handwerksbetrieben in 
der Region Rhein -Main-Frankfurt geführt. Durch Kurzarbeitergeld und Soforthilfeprogramme konnte 
die Beschäftigtenzahl bei den meisten Betr ieben konstant gehalten werden. Allerdings gehen 12,9 % 
der Betriebe von einem Rückgang ihrer Mitarbeiteranzahl vom 2. auf das 3. Quartal 2020 aus. Nur 8,1 
% rechnen mit einem Aufbau bei der Anzahl der Mitarbeitenden. 8 
1.5. Kundenstruktur 9,10  
Nachfolgend wird die Kundenstruktur anhand unterschiedlichster Merkmale näher beleuchtet. Die 
Kundenstruktur hat stets Einfluss auf den Planungsprozess im Jobcenter Darmstadt.  
1.5.1. Bestand an ELB* nach Merkmalen  
Der Bestand der ELB ist im Vorjahresvergleich um 5,5 % gestiegen. Im September 2019 waren 8.819 
Personen registriert; im September 2020 waren es 9.335 . Die Entwicklung ist sicherlich auch 
Pandemie-bedingt zu erklären, da zumindest bis Anfang 2020 ein Abbau des Bestandes  an ELB zu 
verzeichnen war. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg voraussichtlich in 2021 fortsetzen 
wird. 
 
   
 
 
 
 
 
      
                                                           
7 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Konjunkturbericht 3/2020 
8 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Konjunkturbericht II. Vierteljahr 2020 
 
9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats - und Jahreszahlen ab 
2005), Nürnberg, Oktober 2020 
 
10 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte für Jobcenter, JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt, Berlin, Oktober 2020

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10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
1.5.2. Bestand an BG* nach Merkmalen  
Der Bestand an BG ist im V orjahresvergleich um 6,8  % gestiegen. Im September 2019 waren 6.427  
Bedarfsgemeinschaften registriert; im September 2020 waren es 6.899. Dieser Trend wird sich, analog 
zur Entwicklung der ELB, voraussichtlich in 2021ebenfalls fortsetzen.  
 
 
 
 
1.5.3. Bestand an LZB* nach Merkmalen  
Der Bestand der LZB ist im Vorjahresvergleich um 2,6 % gesunken. Im November 2019 waren 6.254  
Personen im Langzeitleistungsbezug registriert, im November 2020 waren es 6.089. Diese Entwicklung 
wird sich im Jahr 2021 vermutlich nicht fortsetzen, da aufgrund der Pandemie davon auszugehen ist, 
dass der Arbeitsmarkt voraussichtlich weniger LZB aufnehmen wird.

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11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
1.5.4. Zahlungsansprüche von BG nach Merkmalen  
Die Zahlungsansprüche von BG sind gegen über dem Vorjahr um 12,5  % gestiegen. Im September  
2019 wurden 6.945.777 Euro ausgezahlt; im September 2020 waren es 7.938 .139 Euro. Diese 
Entwicklung steht im Zu sammenhang mit dem P andemie-bedingten Anstieg im Bestand der BG und 
ELB.  
 
 
 
1.6. Finanzielle und personelle Rahmenbedingungen  
Die diesjährigen Zuteilungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das 
Jobcenter Darmstadt für Verwaltungsausgab en und Eingliederungsle istungen betragen insgesamt 
23,0 Mio. Euro.  
1.6.1. Verwaltungsbudget  
Für Verwaltungsaufgaben stehen dem Jobcenter Darmstadt aus  Bundesmitteln 11,7  Mio. Euro zur 
Verfügung. Neben überwiegend Personal - und Infrastrukturkosten werden hieraus  operative 
Serviceleistungen, wie ärztliche und  psychologische Begutachtung sowie  Beratung, der Technische 
Beratungsdienst, das Service-Center, das Inkasso, Mieten und Sachkosten bestritten. 
1.6.2. Eingliederungsbudget  
Für das Eingliederungsbudget  stehen dem Job center Darmstadt 11 ,3 Mio. Euro zur Verfügung. 
Ausgehend von einem zu erwartenden Umschic htungsbetrag in Höhe von knapp 1,65 Mio.  Euro zur 
Deckung der Verwaltungskosten reduziert sich dieser Betrag auf 9,65 Mio. Euro. 
 
Der Mitteleinsatz orientiert sich  in erster Linie  an den Bedürfnis sen unserer Kund*innen  unter 
Beachtung der Haushaltsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und den 
geschäftspolitischen Handlungsfeldern.  
 
Auf dieser Basis entfallen 11,4 % der Eintritts - und Budgetplanung auf die F örderung der beruflichen 
Weiterbildung, 50,6 % auf den Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung, 20,8  % auf die 
Eingliederung von LZA*  und der Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie 4,3 % auf Arbeitsgelegenheiten. 
Unabhängig davon wird der Mitteleinsatz je derzeit aktualisiert und neuen Förderschwerpunkten 
angepasst.   
Das Jobcenter Darmstadt wird in 202 1 seine erfolgreiche Vermittlungsarbeit fortsetzen. Die Stärken 
liegen in der hohen Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, der Zu sammenarbeit mit dem  
gAGS*, der JBA*  und des vorhandenen Stellenpotenzials . Das Teilhabechancengesetz zur

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12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Eingliederung von LZA  und zur Teilhabe am Arbeitsleben wird das Jobcenter Darmstadt verstärkt 
nutzen, um auch marktferneren Kund*innen regionale Beschäftigungschancen zu eröffnen.  
1.6.3. Personalstrukturen des Jobcenters und Organigramm  
Für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung im Bereich von Personaldienstleistungen sind qualifizierte, 
erfahrene Mitarbeiter*innen entscheidend. Dies gilt sowohl für eine kompetente, verbindliche Beratung 
zur (Wieder-) Eingliederung in Erwerbstätigkeit und für eine professionelle Arbeitsvermittlung als auch 
für die verlässliche Bearbeitung der Grundsicherung entlang gesetzlicher Regelungen und 
Verwaltungsanweisungen. Das Personal des Jobcenters Dar mstadt wird zum Zeitpunkt 01.11.2020 
anteilig zu 66,7 % seitens der Bundesagentur für Arbeit und anteilig zu 33,3 % seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt. 
Generell bestimmt sich die Personalstruktur durch  
 die Besetzung vorhandener Kapazitäten, 
 die Personalbewegung sowie 
 die Personalqualität, insbesondere in Bezug auf neu gewonnene Kräfte. 
 
Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Jobcenters Darmstadt lag zum 01.11.2020 bei 184 Mitarbeiter*innen 
(einschließlich Beschäftigte in Erziehungszeit, Befristete und Langzeiterkrankte). Acht Stellen sind 
unbesetzt. Insgesamt sind 66,7 % der Beschäftigten weiblich und 33,3 % männlich.  
Zum maßgeblichen Zeitpunkt waren 45 Fallmanager*innen und 48 Leistungssachbearbeiter*innen im 
Jobcenter tätig.

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13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder   
2.1. Gesetzlicher Auftrag  
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten eine 
Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§1 Sozialgesetzbuch – 
Zweites Buch - SGB II). 
Dabei sollen die Jobcenter die Eige nverantwortung von ELB  und Personen, die in einer BG  leben, 
stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.  
Die Grundsic herung für Arbeitsuchende soll ELB  bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer 
Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise 
decken können.  
2.2. Zielsystem und Zielplanung 2021 
 
Seit 2012 wird in beiden Organisationsstrukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – sowohl in 
gE* als auch in zkT* - ein einheitliches Zielsteuerungssystem für die Ziele nach § 48b SGB II nach 
gleichen Grundsätzen angewe ndet, dass durch das BMAS*, die Länder , die BA*  und die kSpV*  
entwickelt worden ist. Die Grundsätze werden in den Gemeinsamen Planungsgrundlagen festgehalten.  
 
Die Gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II bestehen dabei aus zwei Teilen: 
den allgemeinen Grund lagen der Zielsteuerung SGB II (Teil I) sowie dem Planungsdokument für die 
Zielsteuerung im SGB II für das jeweilige Planungsjahr (Teil II). Letzteres beinhaltet die jährlich 
veränderlichen Größen, insbesondere die Schwerpunkte der Zielsteuerung sowie die konjunkturellen 
und fiskalischen Rahmenbedingungen für das Planungsjahr. 
 
Die Zielsteuerung im SGB II soll so angelegt sein, dass sie den Jobcentern lokale 
Handlungsspielräume bei der Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglicht bzw. diese erweitert. 
Dabei muss sie die institutionellen Unterschiede zwischen den Jobcentern berücksichtigen und auf die 
Wirksamkeit der Zielsteuerung insgesamt achten. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende als durchgängiges Prinz ip zu berücksichtigen. Das 
Zielsteuerungssystem dient auch dazu, die Leistungsfähigkeit der Jobcenter durch den SGB II -
Kennzahlenvergleich zu verbessern, insbesondere bei Jobcentern mit bislang unterdurchschnittlichen 
Ergebnissen. Dabei ist die Selbststeuerungsfähigkeit der Akteur*innen weiter zu stärken; diese sollen 
sich ambitionierte und zugleich realistische Ziele setzen. 
 
Zur Erreichung der Ziele des SGB II schließen die Vereinbarungspartner gemäß § 48b SGB II 
Zielvereinbarungen über alle Leistungen de s SGB II ab. Die Jobcenter setzen diese 
Zielvereinbarungen in Eigenverantwortung um. Die Inhalte der Zielvereinbarungen richten sich 
demnach an den in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen aus: 
 
 Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, 
 Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, 
 Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 
 
In Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II und der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 
48a SGB II ergibt sich ein Zielsystem, das durch Kennzahlen und Ergänzungsgrößen abgebildet wird. 
Die Kennzahlen bilden dabei die Grundlagen für die Zielwerte in den Zielvereinbarungen. Die 
Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der 
Kennzahlenergebnisse (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 
§ 48a SGB II - Kennzahlen - VO).

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14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zielplanung im SGB II erfolgt in einem dezentralen, lokalen Verfahren. Durch die dezentrale 
Planung erhalten die Jobcenter die Möglichkeit , ihre Zielwerte mit ihrer strategischen Planung zu 
verknüpfen. Die Verantwortung liegt bei den handelnden Akteur*innen vor Ort. Das Planungsverfahren 
zur Ermittlung der quantifizierten Zielwerte bei Ziel 2 und Ziel 3 ist in vier Planungsphasen gegliedert:  
 
1. Planungsphase: Auftakt des Planungsprozesses 
2. Planungsphase: Planung und Abgabe der Angebotswerte 
3. Planungsphase: Plausibilisierungs- und ggf. Nachverhandlungsphase 
4. Planungsphase: Abschluss und Veröffentlichung der Zielvereinbarung 
 
Der Planungsprozess b eginnt mit der Bekanntgabe der Gemeinsamen Planungsgrundlagen. Gemäß 
§ 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der 
Zielerreichung die Daten nach § 51b SGB II und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 SGB II 
maßgeblich. 
Grundlage der Zielwertermittlung für das Planungsjahr sind u.a. die Jahresergebnisse des laufenden 
Jahres. Diese liegen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vor. Daher wird in einem ersten Schritt auf 
die zum Planungsbeginn vorhandenen Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten sowie am aktuellen 
Rand auf die vorhandenen Daten mit geringerer Wartezeit zurückgegriffen. Die Ergebnisse für die 
Monate bis zum Jahresende müssen prognostiziert werden. Eine Prognose der Jahresendwerte (K2, 
Integrationen, ELB, JDW LZB und Jahresendbestand der LZB) wird den Jobcentern für die Erstellung 
ihrer Planung zeitnah zum Zeitpunkt der Übermittlung der Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt. 
Darüber hinaus setzt die Planung auf einer Analyse der für das Folgejahr prognostiz ierten 
Rahmenbedingungen, der besonderen regionalen Gegebenheiten sowie der strategischen 
Zielsetzungen auf. 
Bezüglich der Rahmenbedingungen werden den Jobcentern jährlich Prognosen und Daten zur 
Verfügung gestellt: 
 
 Prognose des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II und SGB III 
 Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Planungsjahres  
 Informationsschreiben des BMAS zur Mittelverteilung 
 Schätzung der altersstrukturbedingten Bestandsveränderung der LZB 
 Kennzahlenergebnisse nach den SGB II-Vergleichstypen 
 Abgänge aus Arbeitslosigkeit und offene Stellen nach Wirtschaftszweigen auf Jobcenter-Ebene 
 Faktenblatt „Gleichstellung im SGB II“

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15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2.2.1. Zielsystem  
Im Rechtskreis SGB II umfasst das Zielsystem drei Steuerungsziele und zwei Qualitätskennzahlen. Mit 
den Steuerungszielen werden drei Wirkungsrichtungen verfolgt. 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Diese werden durch die Zielindikat oren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Sie 
stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern wirken wechselseitig aufeinander ein. Auf diese 
Weise ist die Vermeidung von Fehlsteuerungsreizen bereits im Zielsystem selbst angelegt. 
 
Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit  ist das übergeordnete gesetzliche Ziel des SGB II und wird mit 
dem Indikator Summe der LLU* nachgehalten. Für diesen Indikator gibt es kein e quantifizierten 
Zielwerte. Die Zielnachhaltung erfolgt in Form eines qualitativen Monitorings. Im Rahmen des 
Monitorings wird ein Prognosewert zur besseren Einschätzung der Entwicklung herangezogen.  
 
Auch die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag 
des SGB II abgeleitet. Zielindik ator ist die IQ*, also der Anteil der in den Arbeitsmarkt integrierten ELB 
an allen ELB. 
 
Die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug soll der Entstehung verfestigter Str ukturen von 
Hilfebedürftigkeit entgegenwirken. Indikator ist der Bestand an LZB. 
Bei der Ermittlung der Zielwerte werden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen sowie 
regionalen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGB II berücksichtigt.  
 
Neben den drei Steuerungszielen werden als Qualitätskennzahlen der  Index aus KZI*  und der IPQ*  
nachgehalten.  
  
Die Kennzahlen des Zielsystems werden durch Ergänzungsgrößen und Analysekennzahlen flankiert. 
Diese Werte werden weder beplant noch nachgehalten; sie dienen ergänzender und vertiefter Analyse 
zur Ableitung von Steuerungsmaßnahmen mit Wirkung auf die Ziele.

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16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2.2.2. Zielplanung 2021  
Das Jobcenter Darmstadt hat sich für das Jahr 2021 folgende Ziele gesetzt: 
1. Im Jahr 2021 soll eine IQ  von 21,1 %  erreicht wer den. Ausgehend vom prognostizierten 
Bestand an ELB zum Ende 2020 (im Jahresdurchschnitt) von 9.263 und einer IQ von 18,3 % 
ergibt sich damit ein Zielwert von ca. 2.100 Integrationen absolut für 2021. Das anvisierte Ziel 
in 2021 entspricht damit ca. 401 Integrationen mehr als in 2020 
 
2. Der Bestand der LZB soll im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt 6.170 LZB nicht überschreiten, 
das entspricht einem Anstieg um 1,5 %. 
2.2.3. Qualitätskennzahlen  
Die Prozess - und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und „Index aus K undinnen- und 
Kundenzufriedenheit“ werden in 2021 über ein Monitoring beobachtet.  
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus 
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die oper ativen 
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.  
Die vier operativen MDS* „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“, „Erstberatung U25“ und „Angebot 
U25“ sowie der fachliche QS* „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ fließen mit jeweils 20% in den 
Index ein. 
Die Befragungen der Kund*innen werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren Ergebnisse über 
den „Index aus Kundinnen- und Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet. Auf 
die Festlegung eines Zielwertes wird auch in diesem Bereich verzichtet.  
2.3. Neukundenmanagement  
Das Neukundenmanagement setzt sich aus einer strukturierten Neukundensteuerung und dem 
aktivierenden Neuku ndenprozess zusammen und stellt  einen wichtigen Beitrag für den 
Vermittlungsprozess im Sinne der geschäftspolitischen Zielerreichung und die Qualitätssteigerung 
beim Antragsprozess dar. 
Die Neukundensteuerung ist ein schnittstellenintensiver und komplexer Prozess. Durch eine stringente 
Kundensteuerung mit einem klar definierte n und strukturierten Verfahrensablauf geli ngt es, die  
Kund*innen zielgerichtet auf ein zeitnahes Erstgespräch vorzubereiten, in dem dann unverzüglich mit 
der Integrationsarbeit begonnen werden kann (frühzeitige Aktivierung).  
 
Parallel hierzu wird eine zei tnahe Leistungsgewährung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
ermöglicht. Die zügige Termingestaltung sorgt damit für eine höhere Verbindlichkeit auf beiden Seiten. 
Ein an diesen Zielen ausgerichteter Prozess weist insofern zugleich eine hohe Kundenorientierung auf. 
Der aktivierende Neukundenprozess ist für jede/n  Kund*in gekennzeichnet durch ein qualifiziertes 
(telefonisches) Erstberatungsgespräch, das Anlegen eines Bewerberprofils für die Integrationsarbeit 
sowie der gemeinsamen Erarbeitung einer Integrationsstrategie und grundsätzlich dem nachfolgenden 
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Im Beratungsgespräch werden zusammen konkrete 
Angebote erarbeitet und für beide Seiten die weiteren Schritte verbindlich und transparent festgelegt. 
Hierbei w ird die Situation der gesamten BG  berücksichtigt. Zur Unterstützung und zur Aktivierung 
werden von Beginn an Maßnahme-Angebote Dritter gezielt eingesetzt. 
Eine besondere Rolle spielt ein funktionierendes Übergabemanagement zwischen Agentur für Arbeit 
und Jobcenter. Dieser Prozess soll 2021 gemeinsam neugestaltet werden. Ein wichtiger Aspekt soll 
die Einschaltung und Nutzung des gAGS  sein, um eine frühzeitige Arbeitsmarktinte gration der 
Kund*innen zu erreichen.    
2.4. Integration in den Arbeitsmarkt  
Arbeit stellt ein zentrales Element der gesellschaftlichen Teilhabe dar  und somit bleibt. Die Integration 
in den Arbeitsmarkt bleibt nach wie vor  auch das Ziel aller Integrationsbemühungen. Um di e 
Kund*innen hierbei zu unterstützen nutzt das Jobcenter Darmstadt  aktiv das gesamte zur Verfügung

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17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
stehende arbeitsmarktliche Instrumentarium. Ausgangspunkt ist die Festlegung eines re alistischen 
Zielberufs, der eine nachhaltige Integration ermöglichen  soll. Für Beschäftigungen im Helferbereich 
spielt die Prüfung alternativer Zielberufe eine wichtige Rolle, um die Vorschläge geeigneter 
Stellenangebote zu erweitern. Die Entwicklung einer individuellen Integrationsstrategie gewinnt vor 
dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend weiter an Bedeutung. So gilt es für 
die Integrationsfachkräfte 
 die Potenziale der Kund*innen zu erkennen und zielgerichtet zu unterstützen,  
 integrationshemmende Faktoren wie z.B. unzureichende  Qualifizierung durch Unterbreitung 
und Umsetzung geeigneter Weiterbildungsangebote  oder flankierende Vermittlungshilfen  zu 
beseitigen.  
Hinsichtlich einer schnellen Integr ation in den Arbeitsmarkt bietet das Jobcenter gezielte Förder- und 
Beratungsangebote an. Hierzu gehören neben der Möglichkeit betriebli cher Erprobungen, der 
Teilnahme an individuell en Vermittlungscoaching -Angeboten auch eine bewerber *innenorientierte 
Ansprache von Arbeitgeber*innen durch den seit 2009 bestehenden gAGS des Jobcenters Darmstadt 
mit der Agentur für Arbeit Darmstadt. 
Für Kund*innen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf , besteht das Angebot der assistierten 
Vermittlung.  Deren Umsetzung erfolgt durch spezielle Jobcoaches. Sie berücksichtigen  sowohl die 
ermittelten Stärken, Fähigkeiten, beruflichen Bedürfnisse als auch die Möglichkeiten des erreichbaren 
Stellenmarktes. Bei Bedarf begleiten sie die Kund*innen zu Vorstellungsgesprächen. 
2.5. Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt 
 
Die Aktivierung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ist eine der Kernaufgaben des Jobcenters 
Darmstadt. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Arbeits- und Fachkräftesicherung und der 
Maßnahme- und Bildungszielplanung. 
 
2.5.1. Arbeits- und Fachkräftesicherung  
Die heutige Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Ein wichtiger Aspekt 
dabei ist die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie beschleunigt 
wurde. Auch im Bereich der Weiterbildung steigt die Relevanz digitaler Kompetenzen. Wie in den 
Vorjahren wird das Jobcenter Darmstadt auch 2021 seinen Beitrag zur Fachkräftesicherung leis ten. 
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven der Kund*innen investiert das Jobcenter Darmstadt in 
Aktivierung, Steigeru ng der Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Weiterbildung. Dabei wird der  
Ausbau der erforderlichen digitalen Kompetenzen berücksichtigt. Neben beratenden und begleitenden 
Maßnahmen wird  aktiv das Instrument der beruflichen Weiterbildung  genutzt. Abschlussorientierte 
Maßnahmen stehen hierbei besonders im Fokus. Geringqualifizierten Personen werden über 
Vorbereitungsmaßnahmen und Teilqualifizierungen die Möglichkeit eines Berufsabschlusses  eröffnet. 
Um die Akzeptanz für zielgerichtete Förderangebote zu steigern, wird die Beratungskompetenz der  
Integrationsfachkräfte durch Schulungen und Workshops erweitert.  
2.5.2. Maßnahme- und Bildungszielplanung   
Ein wesentliches Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende besteht darin, ELB bei der Beendigung 
ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen. Der Einsatz von Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht 
hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die momentane Notlage zu beenden bzw. zu verringern.  
Um dieses Ziel zu unterstützen, macht das Jobcenter Darmstadt von einer Vielzahl von verschiedenen 
Eingliederungsleistungen Gebrauch. 
Durch die dauerhafte Nutzung der Leist ungen aus dem VB*  zur Förderung d er Anbahnung ode r 
Aufnahme einer Beschäftigung, Maßnahmen durch Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( MAT*, 
MAG*, AVGS*), FbW* und  BGS* einschließlich des Nachholens des Hauptschulabschlusses, 
Leistungen an den Arbeitgeber (EGZ, ESG), Leistungen zur F örderung der Teilhabe am Arbeitsleben 
(Reha*), Förderung der Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen (EQ *, abH *, BaE *, 
assistierte Ausbildung) sowie durch individuelle Einzelfallförderungen im Rahmen der zulässigen

Januar 2021  
 
18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Ermessenausübung und -entscheidung des Fallmanagements  werden die Kund*innen  nachhaltig an 
den Arbeitsmarkt herangeführt und im Idealfall integriert. 
Daneben spielen die Förderinstrumente des sozialen Arbeitsmarktes (AGH *, § 16e und § 16i SGB II) 
eine große Rolle im Jobcenter Darmst adt, um den Kund*innen des Jobcenter Darmstadt die (Wieder -
)Teilnahme am Erwerbsleben und somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.  
Mehrere, bereits über das REZ* eingekaufte Maßnahmen aus dem Jahr 2020 mussten aufgrund der 
Pandemie in das Jahr 2021 verschoben werden. Aufgrund dessen steht den Kund*innen bereits zum 
Jahresbeginn ein breites Spektrum an integrationsfördernden Maßnahmen zur Verfügung.  
Die Planung und der  Einkauf bzw. die Optionsziehung  von weiteren Maßnahmen erfolgt unter 
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und den erforderlichen Bedarfen.  
2.6. Stabilisierung und Unterstützung von Personen mit besonderen 
Bedarfen 
Personen mit besonderen Bedarfen benötigten im Integrationsprozess Stabilisierungs - und 
Unterstützungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Darm stadt geht hierbei insbesondere  auf die 
Personengruppe der LZA , der Me nschen mit Flucht - und Migrationshintergrund , der Förderung von 
schwerbehinderten Menschen und Personen mit gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen ein. 
Für d ie zuletzt genannten Personengruppe beabsichtigt das Jobcenter Darmstadt sich an dem 
Bundesprogramm rehapro zu beteiligen.   
2.6.1. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit    
Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges 
bleiben auch im Jahr 2021 die wesentlichen Herausforderungen in der Integrationsarbeit.  
Die Betroffenen sind beispielsweise aufgrund schwieriger persönlicher Umstände, gesundheitlicher 
Einschränkungen, sprachlicher Defizite , fehlender Bildungs - und Ausbildungsabschlüsse und/oder 
fehlender Kinderbetreuung nicht ohne weiteres in Beschäftigung vermittelbar. Im Fokus steht dabei 
eine qualifizierte Beratung dieser Zielgruppe bei hoher Kontaktdichte, um hierdurch eine passgenaue 
Unterstützung beim Abbau dieser individuellen Vermittlungshemmnisse und eine nachhaltige 
Stabilisierung der persönlichen Lage zu erreichen. 
Im Mittelpunkt steht im Jobcenter 2021 daher auch weiter die Förderung von BG mit mehreren Kindern. 
Gerade bei dieser  Kundengruppe ist vor allem die frühzeitige Aktivierung und Beratung von 
erziehenden Frauen von großer Bedeutung. Neben ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten 
sind auch spezielle Bildungsmaßnahmen (z.B. Qualifizierungen, Ausbildungen in Teilzeit) und generell 
eine nachhaltige Begleitung und Stabilisierung des (Wieder -) Einstiegsprozesses in den Arbeits - und 
Ausbildungsmarkt essenti ell. Nicht zuletzt durch die BCA*  des Jobcenters und einer zielführenden 
Netzwerkarbeit soll die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöht und dadurch die 
Langzeitarbeitslosigkeit reduziert und im Idealfall vermieden werden.   
Ebenfalls weiter im Fokus stehen Kund*innen mit sprachlichen Hemmnissen. Hier gilt es, 
Sprachkenntnisse zu identifizieren und zu fördern, indem die Personen schnellstmöglich z.B. in 
entsprechende Kurse des BAMF * einmünden, aber auch Qualifizierungen eine begleitende 
Sprachförderung beinhalten. Weiter müssen frühzeitig zusätzliche individuelle Bedarfe ermittelt 
werden, um den Kund*innen  hierdurch eine weiterführende und passgenaue Unterstützung anbieten 
zu können, um so die Integrationschancen zu verbessern.     
Es stehen generell arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung, die von niedrigschwelligen 
Angeboten bis hin zur Teilhabe am  Arbeitsmarkt im Rahmen §16i SGB II reichen. Außerdem werden 
verstärkt kommunale Eingliederungsleistungen, wie zum Beispiel Sucht - und Schuldnerberatung 
genutzt, um die Kund*innen zu stabilisieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen und mögliche 
Arbeitsaufnahmen zu unterstützen.

Januar 2021  
 
19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2.6.2.  Menschen mit  Migrationshintergrund und sprachlichem Handlungsbedarf in 
Ausbildung und Arbeit integrieren  
Sprache als Schlüsselqualifikation – die bisher gemachten Erfahrungen, vor allem mit Geflüc hteten in 
den letzten Jahren, haben  erneut verdeutlicht, dass es von immenser Bedeutung ist, Menschen mit 
Migrationshintergrund die Möglichkeit zu geben, zunächst solide Sprachkenntnisse aufzubauen und zu 
festigen. Nur damit lässt sich bspw. die Teilnahme an Qualifizierungen oder die Integration in Ar beit 
oder Ausbildung langfristig realisieren. Gleichzeitig muss verstärkt auf den besonderen Fähigkeiten 
und Stärken aufgebaut werden, die Migrant*innen oftmals mitbringen.  
Im Vordergrund steht dabei auch eine intensive Kompetenzfeststellung der Migrant*i nnen. Wichtig ist 
erst einmal der tatsächliche individuelle Sprachstand, um daraus die Teilnahme an einem 
passgenauen Sprachkurs abzuleiten. Hierzu steht das Angebot des BAMF* zur Verfügung, das sowohl 
Integrationskurse (mit und ohne Alphabetisierung) als auch die berufliche Deutschförderung umfasst.  
Gleichzeitig muss eine realistische individuelle Beratung erfolgen, um daraus entsprechende weitere 
Erfordernisse abzuleiten. Die dabei identifizierten möglichen Bedarfe können dabei nicht nur die 
Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen umfassen, sondern auch benötigte Qualifizierungen, um 
so das vorhandene Potenzial der Menschen zielführend auszubilden bzw. weiterzuentwickeln. 
Unterstützt wird dieses Qualifizierungsangebot idealerweise aber auch weiterhin du rch eine 
begleitende (fach -) sprachliche Förderung. Dies gilt auch für das Absolvieren einer beruflichen 
Ausbildung, für welche ebenfalls eine begleitende Sprachförderung unerlässlich ist. Das Fokussieren 
auf den Spracherwerb und die individuellen Vorausse tzungen der Migrant*innen festigt außerdem die 
vielfach vorhandene Motivation dieser Menschen, sich in Deutschland nicht nur im deutschen Alltag, 
sondern auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.  
Organisatorisch wird es im Jobcenter Darmstadt auch weiterhin das Team ZAAF*  geben, in welchem 
eine spezielle Beratung und Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen erfolgt. Dies dient auch nach 
fünf Jahren nach wie vor als gute Basis für diese spezielle Zielgruppe, um so frühzeitig den Erwerb von 
Sprachkenntnissen sowie eine realistische berufliche Perspektive in Angriff zu nehmen und sich an 
das behördliche System in Deutschland zu gewöhnen.  
Bei der Unterstützung von Migrant*innen arbeitet das Jobcenter Darmstadt generell mit der 
Regionalstelle des BAMF und regionalen Bildungs- und Beratungseinrichtungen zusammen. Durch die 
Teilnahme an diversen Arbeitskreisen und Netzwerktreffen in Darmstadt ist eine enge Zusammenarbeit 
mit den Institutionen gewährleistet. 
2.6.3. Förderung von schwerbehinderten Menschen  
Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in Folge der demografischen Alterung zu. Laut 
den aktuellen Statistiken des statistischen Bundesamtes (Destatis) steigt die Zahl der 
schwerbehinderten Menschen seit Jahren kontinuierlich an. Auch erhöht sich die Zahl erwerbstätiger 
schwerbehinderter Menschen infolge der allgemeinen demografischen Entwicklung. Da der Anteil 
schwerbehinderter Menschen mit dem Lebensalter größer wird, führt die Alterung der 
Erwerbspersonen auch zugleich zur Steigerung der Zahl schwerbehinderter Erwerbspersonen. 
Zumeist sind im Laufe des Lebens erworbene Krankheiten die Ursache einer Schwerbehinderung, die 
zu Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Herz-/Kreislaufsystems sowie 
zu Schädigungen der Organe führ en. Signifikant ist die stetige Zunahme der Menschen mit einer 
psychischen Erkrankung. 
Im Jobcenter Darmstadt werden derzeit 315 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die älter 
als 25 Jahre sind, betreut. 
Trotz der im Zusammenhang mit der demogra fischen Entwicklung zu sehenden Zunahme von 
erwerbstätigen Personen mit Schwerbehinderung, stellt sich die Arbeitsmarktsituation von 
schwerbehinderten Kund*innen der Jobcenter als besonders schwierig dar. Ihnen gelingt es deutlich 
seltener als nichtbehinderten Kund*innen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. 
Dies liegt nicht zuletzt in den Barrieren der Arbeitgeber*innen begründet, die es den Menschen mit 
Behinderung erschweren, Fuß zu fassen.

Januar 2021  
 
20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Die im Rahmen der Unterzeichnung der UN -Behindertenrechtskonvention angestoßene Debatte um 
gleichberechtigte Teilhabe von (schwer-) behinderten Menschen, führt nur langsam zu einer Änderung 
der festgefahrenen Einstellungen. 
In diesem Zusammenhang bedarf es weiterhin einer intensiven Beratung und Aufk lärung der 
Unternehmen, dass Menschen mit Behinderung vielfach besonders motiviert und engagiert sind und 
sich sehr loyal zum Unternehmen verhalten. Gleichzeitig gilt es festzustellen, ob die gesetzlich 
vorgeschriebene Beschäftigungsquote erfüllt wird. Die  meisten Personalentscheider*innen reagieren 
skeptisch, wenn es um die Einstellung von schwerbehinderten Bewerber*innen  geht. Die 
Zurückhaltung begründet sich in den Fragen, ob die notwendigen Rahmenbedingungen eingehalten 
und der gegebenenfalls technische  und finanzielle Aufwand für einen behinderungsgerecht 
ausgestatteten Arbeitsplatz erbracht werden kann. Hier herrscht oft eine falsche Vorstellung, da 
vorhandene Behinderungen meist keine Relevanz im Hinblick auf Einschränkungen der Arbeits-/ bzw. 
Leistungsfähigkeit haben. 
Besonders im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die fortschreitende Digitalisierung 
gilt es in immer mehr Branchen die Rekrutierung von schwerbehinderten Bewerber*innen in den Fokus 
zu nehmen. 
Vor dem Hintergrund der gesch ilderten Situation stellt sich die Realisierung von Teilhabe am 
Arbeitsleben und die Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen für diese Personengruppe als große 
Herausforderung dar. Ausgehend vom Einzelfall bedarf es der Entwicklung einer individuellen 
Integrationsstrategie und der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen. Der notwendige 
Kenntniserwerb ist zu identifizieren und in geeigneter Art und Weise zu realisieren. Hierbei kommt den 
Kund*innen die im Team ABC - Netzwerk zentral organisierte, besonde rs engmaschige und intensive 
Betreuung im Rahmen des Fallmanagements zu Gute.  
Bei der Eingliederung in Arbeit bieten insbesondere auch Instrument e wie der EGZ*  für 
schwerbehinderte Menschen sowie das Teilhabechancengesetz Möglichkeiten. 
Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe werden im Jobcenter Darmstadt verschiedene Maßnahmen 
mit gesundheitsfördernden Elementen angeboten, die die besonderen Bedarfe von Menschen mit 
gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen. Ausgehend von einer Potenzialanalyse u nd 
Aktivierungsphase mit intensivem Bewerbungscoaching und anschließender betrieblicher Erprobung  
sollen die Kund*innen  in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis einmünden. Daneben wird im 
Rahmen der Beratung auch das umfangreiche Instrumentarium der Lei stungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben in den Blick genommen, um den Bedarfen an gegebenenfalls notwendigen besonderen 
Hilfen zur Erlangung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen. Die berufliche 
Eingliederung wird dadurch bestmöglich und nachhaltig unterstützt.  
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet darüber hinaus mit vielen am Prozess der beruflichen Eingliederung 
von schwerbehinderten Menschen bete iligten Akteur*innen zusammen wie den 
Integrationsfachdiensten, dem Integrationsamt und dem Landes wohlfahrtsverband. In diesem 
Zusammenhang ist b esonders das HEPAS*  zu erwähnen, dessen vielfältige Förderinstrumente zur 
Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Prozess der beruflichen Eingliederung genutzt 
werden. Weiterhin ist das Jobcenter Darmstadt ein fester Bestandteil des Netzwerks Inklusion. 
2.6.4. Rehapro  
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des BTHG* mit § 11 SGB IX dem BMAS*  den Auftrag erteilt, 
Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund hierfür sind die stetig 
steigenden hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe. 
Rehapro ist ein Modellvorhaben , um innovative Maßnahmen, Handlungsansätze, Methoden und 
Organisationsstrukturen zu erproben. Ziel ist es, bei Menschen mit komp lexen gesundheitlichen, 
psychischen oder seelischen Unterstützungsbedarfen, chronischen Erkrankungen oder einer 
drohenden Behinderung, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, einer drohenden 
oder bestehenden Erwerbsminderung entgegenzuwir ken und die gesellschaftliche und berufliche 
Teilhabe zu verbessern. Es sollen möglichst vielfältige innovative Ideen ausprobiert werden, um 
Ansätze für eine Übertragbarkeit und Verstetigung der Erkenntnisse anstoßen zu können.

Januar 2021  
 
21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Dabei gilt der Grundsatz „P rävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“. Insbesondere 
sollen die Projektteilnehmer*innen im Rahmen der individualisierten Leistungserbringung dazu befähigt 
werden, sich selbst zu helfen: „Hilfe zur Selbsthilfe“. 
Bei der Entwicklung und  Umsetzung der innovativen Projektideen sollen  sich die Akteur*innen  im 
Bereich des SGB VI und des SGB II, in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, entsprechend 
engagieren und die Zusammenarbeit weiter verbessern. 
Im Rahmen des Bundesprogramms rehapro muss das Modellprojekt so konzipiert sein, dass eine 
Grundlage für die Überprüfbarkeit der Ergebnisse des jeweils gewählten Ansatzes sichergestellt ist. 
Darüber hinaus wird das Bundesprogramm wissenschaftlich untersucht und ausgewertet.  
Das Jobcent er Darmstadt beantragt gemeinsam mit dem kommunalen Jobcenter Groß -Gerau die 
Teilnahme an dem Modellprojekt rehapro. Der Verbund plant eine Umsetzung für die Zielgruppe der 
Menschen mit psychischen Erkrankungen und/ oder Suchterkrankungen. Die Verbundpartn er wollen 
hierbei auf einen interdisziplinären Ansatz setzen, bei dem neben arbeitsmarktbezogenen Themen 
insbesondere Angebote der Gesundheitsförderung sowie der gesellschaftlichen Teilhabe und 
Vernetzung im Sozialraum im Vordergrund stehen. Unter dem Aspe kt der „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll 
den Teilnehmenden ein einfacher Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten ermöglicht werden.   
Bei einer Bewilligung des Antrages könnte der Verbund ab November 2021 mit der Umsetzung des 
Modellprojekts rehapro beginnen.  
2.6.5. Umsetzung Teilhabechancengesetz  
Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit verschlechtern sich die Perspektiven auf eine dauerhafte 
Beschäftigung. Zudem haben langzeitarbeitslose Kund*innen u.a. aufgrund von gesundheitlichen 
Einschränkungen, brüchigen Lebensläufen oder höherem Lebensalter und langem  Leistungsbezuges 
trotz intensiver Bemühungen kaum Chancen auf eine existenzsichernde Beschäftigung. Lange Zeiten 
von Arbeitslosigkeit hinterlassen nicht selten Spuren bei den Betroffenen. Diese Personengruppen 
benötigen intensive, zielgerichtete Unterstützung, wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingen 
und eine mögliche soziale Ausgrenzung vermieden werden soll.  Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft 
getretenen Teilhabechancengesetz wird das Ziel verfolgt, diejeni gen Kund*innen zu unterstützen, die 
anderweitig keine realistische Chance auf eine längerfristige Beschäftigung auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt haben.  
Die in diesem Zusammenhang eingeführten Förderinstrumente §16e SGB II „Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen“ und §16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unterscheiden sich in den 
Zugangsvoraussetzungen (Dauer der Arbeitslosigkeit und Länge des Leistungsbezuges) sowie 
hinsichtlich Höhe und Dauer des Lohnkostenzuschusses an den Arbeitgeber. Eins haben sie je doch 
gemeinsam: ein beschäftigungsbegleitendes Coaching zur Stabilisierung der Beschäftigung , das 
gegebenenfalls über die gesamte Förderdauer ausgeweitet werden kann. Das erfolgreiche Wirken der 
beiden Instrumente korrespondiert mit zahlreichen Einflussfaktoren. Zentrale Elemente sind zum einen 
die Bereitschaft der Arbeitgeber sich auf die anfangs sicherlich ressource nintensiven und längeren 
Einarbeitungsphasen sowie die begleitende Beratung einzulassen und zum anderen die aktive 
Mitarbeit der geförderten  Person selbst. Um die passenden  Teilnehmenden zu finden, ist es umso 
wichtiger, sich genauer mit der Motivationslage der in Frage kommenden Kund*innen zu beschäftigen. 
Qualitativ gute Beratung sowie ein enger und persönlic her Austausch mit allen Akteur*inne n 
(Arbeitgeber*innen, Kund*innen , Coach, Fallmanagement) sind erforderlich für eine erfolgreiche 
Wiedereingliederung der mit den Eingliederungsleistungen § 16e und § 16i SGB II geförderten 
Kund*innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Teilhabechancenges etz wird im Jobcenter 
Darmstadt federführend von den Jobcoaches bzw. Jobcoaches Sozialer Arbeitsmarkt im Rahmen einer 
operativen Einheit umgesetzt.  
2.7. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen  
Jugendliche bedürfen beim Übergang von der Schule zur Ausbildung und bis zur Eingliederung in 
Arbeit einer besonderen Begleitung und Betreuung. Ein großer Anteil der gemeldeten Jugendlichen ist 
durch Sprachdefizite, psychische Probleme, hervorgerufen durch Misserfolge im schulischen 
Bildungssystem oder familiäre Probleme besonders benachteiligt.

Januar 2021  
 
22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Das Jobcenter Darmstadt begleitet und unterstützt  junge Menschen am Übergang Schule  - Beruf 
frühzeitig und nachhaltig. Für eine Ausbildung geeigneten jungen Menschen unterbreiten wir 
unmittelbar konkrete Angebote. Des Weiteren stellen wir durch frühzeitige Aktivitäten und besondere 
Unterstützung sicher, das s die Integration in Ausbildung /Arbeit von Jugendlichen des 
Abschlussjahrgangs 2020 und 2021 trotz pandemiebedingter Herausforderungen gelingt.  
Auch die Berufsorientierung der Jugendlichen und deren Eltern hat einen hohen Stellenwert bei unserer 
Arbeit, um gerade Menschen mit Migrationshintergrund das deutsche Ausbildungssystem näher zu 
bringen. Dies erfolgt weiterhin in getrennten Informationsveranstaltungen für Juge ndliche und Eltern 
und in der Einzelberatung.  
Im Rahmen der  Ressourcen wird die bestmögliche Unterstützung für die Jugendlichen an geboten. 
Dabei setzt das Jobcenter bis auf Weiteres auch verstärkt auf digitale Angebote und die Zugangskanäle 
Telefon und E -Mail. Darüber hinaus werden  neue Formate der Ansprache  erprobt, Förderangebote 
weiterentwickelt und noch stärker an den Bedürfnissen der jungen Menschen ausgerichtet.  
Die Zusammenarbeit der Kooperationspartner des Teams U25 des Jobcenters, die Berufsberatung der 
Agentur für Arbeit und die Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt in 
den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Darmstadt wird über regelmäßige Austauschformate weiter 
gefördert und ausgebaut. Das Jobcenter kooperiert und  agiert gemeinsam m it allen erforderlichen 
Akteur*innen. 
 
Mit der Tei lnahme der JBA*  an dem Projekt „You Connect“ können die Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen in ihrem Sozialraum abgeholt werden. Eventuell bestehende Hemmschwellen die 
Behörde aufzusuchen werden dadurch abgebaut und die Möglichkeit eröffnet Probleme bzw. wichtige 
Themen zu besprechen. Die Aktions - und Reaktionszeit wird durch den schnelleren Informationsfluss 
verkürzt. Benachteiligte junge Menschen nehmen das Angebot gern an, zumal eine 
datenschutzkonforme Kontaktaufnahme, Kommunikation und Betreuung auch außerhalb der üblichen 
Erreichbarkeitszeiten der JBA (abends und am Wochenende) ermöglicht werden. Damit ist auch ein 
erleichterter Zugang für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits in Ausbildung oder Arbeit 
befinden, zum zuständigen Sozialträger gegeben. 
Zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher hat die JBA in Zusammenarbeit mit dem SGB VIII 
zwei konkrete Angebote nach dem § 16h SGB II für insgesamt 32 Jugendliche eingeric htet. Diese 
Angebote umfassen aufsuchende Sozialarbeit, Case -Management und nach Stabilisierung des 
Einzelnen auch ein Training für im Arbeitsalltag wichtige Schlüsselqualifikationen. Dies geschieht durch 
verschiedene praktische Tätigkeiten. Die Angebote w erden von der Zielgruppe gut angenommen. Es 
wird stetig an einer Verbesserung der Konzeption gearbeitet. So konnte bei einer der beiden 
Maßnahmen eine Psychologin implementiert werden, deren Wirken das Case -Management 
unterstützt. 
Das Team U25 überprüft regelmäßig das Maßnahme-Portfolio hinsichtlich Quantität und Qualität. Die 
Besetzung der insgesamt zur Verfügung stehenden Maßnahme-Plätze ist eine Selbstverständlichkeit. 
Da es von Bedeutung ist, die Fachkräfte von morgen zu sichern, wird das Jobcenter auch im Jahr 2021 
weiter an sich, sowie mit den Jugendlichen arbeiten und die guten Ergebnisse verstetigen.  
2.8. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt  
Die zentrale Aufgabe der BCA* ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten 
und zu unterst ützen. Sie achtet darauf, dass be i der Leistungserbringung sowohl das Leitprinzip der 
Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der 
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetz t werden. Dabei soll im 
Sinne des Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und 
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt einen 
besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der BCA dar. 
Personen mit Familienpflichten wird auch im kommenden Jahr ein vielseitiges Maßnahme-Angebot zur 
Verfügung stehen.

Januar 2021  
 
23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Bereits in der Erziehungszeit können Elt ern ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen.  Den 
Teilnehmenden sollen frühzeitig Unt erstützungsangebote auf ihrem Wege in den Ausbildungs - oder 
Arbeitsmarkt nahegebracht werden.  
BG mit mehreren Kindern werden auch im Jahr 2021 in Form von speziell auf die Familien 
zugeschnittenen Angeboten (Coaching von BG) unterstützt und individuell gefördert.  
Weitere Teilzeitangebote für Alleinerziehende und Erziehende werden grundsätzliche in Form von 
Kombi-Maßnahmen mit Präsenz - und Online -Unterricht angeboten. Die Formate sehen als 
Einstiegsmodul jeweils einen Präsenzblock vor, in welchem die digit alen Kompetenzen der 
Teilnehmenden geschult, aufgefrischt und erweitert werden. Neben der Vermittlung fachlicher 
Kenntnisse und individuellem Bewerbungscoaching, wird als Querschnittsthema „die Veränderung der 
Lebens- und Arbeitswelt“ sowohl im Berufs - als auch im Privatleben eine wichtige Rolle spielen. Die 
geführte Auseinandersetzung mit Risiken und Chancen in Zeiten der Pandemie, soll den 
Teilnehmenden Sicherheit und Zuversicht auf der Beschreitung ihrer Wege vermitteln.  
Zweifelsohne wird die Corona -Pandemie uns auch im Jahr 2021 beschäftigen. Ganz besonders 
betroffen von den Auswirkungen der Pandemie, sind Familien, da diese allein durch ihre 
Erziehungsaufträge, auf mehreren Ebenen mit der Krise konfrontiert werden. Familien im SGB II - ob 
Alleinerziehende oder in Partnerschaft Lebende  - sind in ganz besonderem Maße betroffen. Aus 
diesem Grund wurde im letzten Quartal des Jahres 2020 von der BCA des Jobcenters Darmstadt eine 
Telefonumfrage durchgeführt. Frauen mit Familienpflichten wurden in einem Telefo ninterview befragt, 
wie sie die Corona -Krise (mit ihrer Familie) erlebt haben/ erleben. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse, 
mögliche spezielle Handlungsbedarfe zu identifizieren, aus denen sich für das Jahr 2021 und darüber 
hinaus, konkrete Ansätze zu Hilfestellungen für Familien im SGB II ableiten lassen.  
Innerhalb der Netzwerkarbeit der BCA wird die Auswertung der Befragung im Jahr 2021 ebenfalls eine 
Rolle spielen. Geplant ist, die Ergebnisse der Befragung als Grundlage und Kompass zur Erarbeitung 
gemeinsamer Projekte und Maßnahmen zu nutzen. 
2.9. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit 
Im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit unterhält das Jobcenter Darmstadt 
unterschiedliche Kooperationen. Des Weiteren erfolgt eine Zusammenarbeit mit d en beiden Trägern, 
zum einen mit der  Wissenschaftsstadt Darmstadt und zum anderen mit der  Agentur für Arbeit 
Darmstadt.  
 
2.9.1. Kooperationen  
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass soziale und berufliche Teilhabe untrennbar miteinander 
verbunden sind und nur zusamme n gesichert werden können, sind die unterschiedlichen 
Kooperationen zwischen dem Jobcenter Darmstadt, d er Bundesagentur für Arbeit, dem kommunalen 
Träger Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren N etzwerkpartner*innen wichtig und notwendig.  
Neben den kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II (Kapitel 2.8.3.) stehen zahlreiche 
Beratungs- und Unterstützungsangeb ote den Leistungsberechtigten –zielgruppengerecht -  zur 
Verfügung. 
 
Allerdings verlangt die Corona -Pandemie auch im Bereich der Koopera tionen, Anpassungen sowie 
flexible Gestaltungsformen im Umgang mit Verfahrensweisen ab. 
 
Weiterhin erhalten Migrant*innen über die Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz 
Darmstadt beim Ausfüllen der Anträge über Sprach- und Integrationsvermittlung, Unterstützung. Dieser 
Service wird während der Corona- Pandemie ausschließlich telefonisch angeboten. 
Ebenso besteht eine Kooperationsvereinbarung zwi schen dem Jobcenter Darmstadt und den 
Migrationsberatungsstellen.  
  
Auch die Kooper ation mit dem  Mehrgenerationenhaus Darmstadt bleibt im Jahr 2021 bestehen. 
Bildungsbörsen und Gruppeninformationsveranstaltungen , die durch die BCA umgesetzt werden, 
sollen p andemie-bedingt – in modifizierter Form – unter Berücksichtigung der aktuellen Lage - 
durchgeführt werden.

Januar 2021  
 
24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Weitere Hilfestellungen bei der Bewältigung des beruflichen (Wieder) -Einstiegs finden 
Leistungsberechtigte im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen wie Sozialwirtschaft Integriert, 
Perspektive Wiedereinstieg oder IdeA* . Diese Programme werde n in Form von Projekten von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit ortsansässigen Bildungsträgern und dem Jobcenter 
Darmstadt in unterschiedlichen Formaten umgesetzt. Von Seiten der Bildungsträger wird im Jahr 2021 
ein Großteil der Angebote in Online-Formaten angeboten.    
 
Eine im Jahr 2019 entstandene und erfolgreich umgesetzte Kooperation mit dem Staatstheater 
Darmstadt wird auch im Jahr 2021 in modifizierter Form weitergeführt. Da das Theater Pandemie - 
bedingt, keine Freikarten ausgeben kan n, soll versucht werden, Probenbesuche öffentlich möglich  zu 
machen. Kund*innen des Jobcenters sollen so den Zugang zur Teilhabe am kulturellen Leben in dieser 
Form weiterhin ermöglicht bekommen.  
     
2.9.2. Bildungs- und Teilhabepaket  
Die Kontaktbeschränkungen des Jahres 2020 hatten erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung der 
Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets. Klassenfahrten , Schul- und Kita ausflüge fanden 
überwiegend nicht statt. Angebote von Vereinen oder Kultureinrichtungen im Rahmen der Teilhabe am 
sozialen Leben  konnten nicht wahrgenommen werden. Im Hinblick auf fehlende 
Teilnahmemöglichkeiten an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung zeigte sich die Wichtigkeit 
gerade dieses Angebotes. 
Für 2021 bleibt abzuwarten, ob eine Rückkehr in den „Nor mal“-Betrieb in Schulen und Kitas stabil 
möglich ist. Daher kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob und in welchem Ausmaß sich die 
unterschiedliche Betroffenheit der Schüler*innen aufgrund des geänderten Unterrichts, insbesondere 
bei Verwendung digita ler Lernformen auf den Bedarf an Lernförderung auswirkt. Auch die 
Inanspruchnahme der weiteren Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets hängt von der Entwicklung 
der Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen ab. 
2.9.3. Kommunale Eingliederungsleistungen  
Gemeinsam mit d er Stadt Darmstadt biete t das Jobcenter Darmstadt den Kund*innen eine 
ganzheitliche und umfassende Betreuung sowie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit an (§ 
16a SGB II).  
Zu den gem. § 16a SGB II angebotenen bedarfsorientierten Leistungen zählen:   
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von 
Angehörigen, 
2. die Schuldnerberatung, 
3. die psychologische Betreuung 
4. die Suchtberatung 
Sofern das Fallmanagement des Jobcenters Darmstadt in einem Beratungstermin eine der benannten 
Problemlagen bei Kund*innen erkennt, un terbreitet es  das entsprechende Angebot der Stadt 
Darmstadt.  
Die Konfrontation mit diesen Problemlagen und die Hilfestellungen, die durch diese Leistungen 
geboten werden, sind für die Kund*innen  des Jobcenters Darmstadt von großer Bedeutung. Genau 
diese Problematiken sind in vielen Fällen der Grund dafür, dass eine Integration auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt bislang nicht erfolgreich war. Durch die kommunalen Leistungen und der damit 
verbundenen Lösung der Probleme, haben die Kund*innen die Chance, dem Erwerbsleben ein Stück 
näher zu kommen. 
2.9.4. Kommunale Maßnahmen im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung  
Das Jobcenter Darmstadt beteiligt sich auch im Jahr 2021  an Maßnahmen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt i m Rahmen der Hessischen Arbeits marktförderung (Ausbildungs - und 
Qualifizierungsbudget, QuB* u.a.) , um speziell jungen erwerbsfähigen leistungsberechtigten 
Menschen, die keinen Schulabschluss haben, bei denen ein erhöhter Förderbedarf besteht oder die

Januar 2021  
 
25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
eine Ausbildung abgebrochen haben, den Weg zu einer Qualifizierung zu ebnen und somit an den 
Ausbildungs-/Arbeitsmarkt heranzuführen. 
Im Jahr 2021 sind dies: 
1. Aktivierungshilfe-Maßnahme Chance 2.0 in den Stadtteilen Kranichstein (Maßnahme 1) und 
Eberstadt (Maßnahme 2). Beide Maßnahmen laufen vom 01.09.2020 – 31.08.2021 und haben 
den Erwerb des Hauptschulabschlusses zum Ziel.  
2. Aktivierungshilfe-Maßnahmen f ür die Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher und junger 
Erwachsener im Alter von 15 -27 Jahren, die einen bes onderen Förderbedarf zur beruflichen 
und sozialen Entwicklung haben sowie Jugendliche mit Behinderung und junge Geflüchtete.  
Das Jobcente r Darmstadt fördert insgesamt drei Maßnahmen, die von den Bildungsträgern 
BAFF, IB und Werkhof in dem Zeitraum 01.01.21 – 31.12.21 durchgeführt werden.  
Neben der Vermittlung von Deutschkenntnissen erfolgt eine berufsfachliche Qualifizierung in 
den Berufsfeldern Metall, Holz, Installationstechnik, Hauswirtschaft, Gastronomie, Erziehung 
und Pflege. 
3. Die Maßnahme Jugendatelie r (§ 16h SGB II). In dieser Maßnahme werden Jugendliche 
zwischen 16 bis 24 Jahren, die mit multiplen Hemmnissen zu kämpfen haben, in der Regel neun 
Monate mit einer tä glichen Anwesenheit von mind. Einer Stunde sozialpädagogisch und 
psychologisch begleitet.  Daneben werden die beruflichen Aufgabenfelder Werkstatt (Holz, 
Metall, Fahrrad), Gastronomie und ein kreatives Beschäftigungsfeld angeboten, um so eine 
Berufsorientierung erlangen, betriebliche Praktika durchlaufen sowie ein Bewerbungstraining 
erhalten zu können.  
4. 70 AGH -Plätze, die gemeinsam mit der Stadt über das Landesprogramm Q+B finanziert 
werden. 
5. Sechs AGH-Plätze für Menschen mit Suchterkrankungen im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets 
des Landes 
6. Brückenqualifizierung für Darmstädter Frauen, eine Maßnahme  mit individueller 
sozialpädagogischer Begleitung im Rahmen der (Wieder -)Eingliederung in den Arbeitsmarkt 
und zur Aufrechter haltung der Beschäftigungsfähigkeit sowie ein 
Brückenqualifizierungsangebot zum Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen mit digi tal 
gestützten Lernangeboten.        
2.9.5. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit  
Der gAGS mit der Agentur für Arbeit Darmstadt besteht bereits seit mehr als 10 Jahren. Diese 
Zusammenarbeit hat sich bewährt, wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.  
Im Bereich der beruflichen Reha arbeiten Agentur und Jobcenter eng zusammen. Die Zusammenarbeit 
ist in einer Koopera tionsvereinbarung geregelt. Den Rehabilitand*innen soll eine zeitnahe 
teilhabegerechte und nachhaltige (Re -)Integration in Arbeit ermöglich t werden. Die Agentur ist als 
Reha-Träger für die Leistungserbringung zuständig, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Das 
Jobcenter identifiziert die Kund*innen mit Reha -Bedarf und entscheidet über den 
Eingliederungsvorschlag der Agentur. Feste Ansprechpa rtner*innen und ein regelmäßiger 
Informationsaustausch stellen einen friktionslosen Arbeitsablauf sicher. Die Reha -Berater*innen der 
Agentur bieten regelmäßig Schulungen für die FM an. Zudem übernimmt die Agentur die Aufgabe der 
Ansprechstelle für Leistung sberechtigte, Arbeitgeber*innen und andere Rehabilitationsträger für das 
Jobcenter. 
Aufgrund der hohen Anzahl an Kund*innen mit gesundheitlichen Einschränkungen bleibt die 
Identifizierung und Förderung der Rehabilitand*innen eine wichtige geschäftspolitisc he Aufgabe. 
Eine gemeinsame inhaltlich abgestimmte Qualifizierungs - und Bildungszielplanung ist die Grundlage 
für einen rechtskreisübergreifenden Einkauf und ein chancenorientiertes Maßnahme-Portfolio in beiden 
Häusern. 
Eine Kooperation wird auch bei den T hemen Jugendberufsagentur und Übergabemanagement SGB 
III/SGB II gelebt.

Januar 2021  
 
26 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
2.10. Qualitätsmanagement  
Den Rahmen für ein operatives Risikomanagement und die daraus abzuleitende Qualitätssicherung 
hat das Jobcenter Darmstadt geschaffen und verbindlich implementiert. Eine dauerhafte Sicherstellung 
des rechtmäßigen Handelns und die ständige Verbesserung der Dienstleistungsqualität bilden den 
Maßstab für erfolgreiches Handeln und Servicegüte. Beides bildet die Grundlage für ein 
risikoorientiertes Qualitätsmanagement.  
Eine regelmäßige Bearbeitung ausgewählter TOP-Themen, Erfahrungsaustausche, Dokumentationen 
und Nachhalteformate stellen sicher, dass gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen einfließen und 
Auswirkung auf eine gleichbleibende hohe Qualität haben.  
Wichtige El emente des Qualitätsmanagements sind fachliche Führung, Dienstaufsicht und die 
Ausübung der regelmäßigen risikoorientierten Fachaufsicht als Kernaufgabe der Führungskräfte. 
Erkenntnisse aus der Fachaufsicht ermöglichen auftretende Probleme frühzeitig zu er kennen, zu 
bewerten sowie das Erfordernis von Qualifizierungs - und Sensibilisierungsbedarfen festzustellen, in 
dem Ergebnisse aggregiert und betrachtet werden. Die Fachaufsicht erfolgt an Hand einer 
Risikoeinschätzung, daher ist sie dynamisch.  
2.11. Aspekte der Leistungsgewährung 
Die Leistungsgewährung war im Jahr 2020 geprägt durch die Einführung des § 67 SGB II im Rahmen 
des Sozialschutzpakets und den Veränderungen im Kundenkontakt.  
Durch die Verlängerung der Geltung des § 67 SGB II bis jedenfalls 31.03.2021 werden die dort 
geregelten Erleichterungen bei der Beantragung und dem Bezug des Arbeitslosengeldes II die Arbeit 
in der Leistungsgewährung bis in zweite Hälfte des Jahres 2021 maßgeblich bestimmen.  
Durch die Pandemie waren und sind Menschen auf existenzsichernde Leistungen angewiesen, für die 
dies zuvor nie ein Thema war. Dies bedeutet, dass der Kreis der Leistungsbezieher*innen noch 
heterogener geworden ist. Neben den Anforderungen, die sich aus den kurzfristigen 
Gesetzesänderungen und den damit verbunde nen Verfahrensanpassungen ergeben, werden die 
Mitarbeiter*innen den Bedürfnissen von Neukund*innen und Bestandskund*innen gleichermaßen 
gerecht werden müssen. 
Die 2020 notwendig gewordene Forcierung der digitalen Prozesse wird sich im Jahr 2021 fortsetzen 
und Auswirkungen auf die Arbeit in der Leistungsgewährung haben. Die Anwendungsmöglichkeiten 
von Jobcenter.digital und des Postfachservice werden weiter ausgebaut. Derzeit ist über 
Jobcenter.digital die digitale Übersendung des Weiterbewilligungsantrages u nd die Mitteilung von 
Veränderungen möglich. Die weitere Konfiguration des Postfachservice ist in Bearbeitung. Möglich ist 
zunächst noch die Online -Übermittlung des vereinfachten Antrages im Rahmen des 
Sozialschutzpaketes. 
Erforderlich ist in diesem Zusamm enhang eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, 
damit sie die digitalen Angebote sicher handhaben können und durch umfassende Beratung den 
Kund*innen die Nutzung dieser Angebote ermöglichen. 
Im Weiteren sind die durch die Regionaldirektion Hessen festgelegten TOP-Qualitätsthemen  
 Bekämpfung Leistungsmissbrauch (Datenabgleich) 
 Mehrbedarfe 
 Fallabschluss 
 
im Rahmen des IKS* und des operativen Risikomanagements im Leistungsbereich berücksichtigt.

Januar 2021  
 
27 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
3. Kommunale Arbeitsmarkt - und Integrationsstrategi e der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
3.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik bleibt 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein ges chäftspolitischer Schwerpunkt und wird durch die 
kommunale Beschäftigungsförderung als auch durch das Jobcenter Darmstadt operationalisiert. 
Integrierte Bestandteile sind die kommunale Jugendhilfe/Jugendberufshilfe sowie die Integrations- und 
Gleichstellungspolitik. 
Grundsätzliche Handlungsziele 
Die Ausbildungs – und Arbeitsmarktstrategie basiert auf den vier Prinzipien Prävention, Inklusion, 
Partizipation und Sozialraumorientierung. Leitziele sind: 
 Inklusion und Integration, Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit 
 Armut bekämpfen – Existenz sichern 
 Zielgruppen passgenau fördern 
 Lokale und regionale Strukturen, Träger und Netzwerke stärken 
 Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern 
Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigungsförderu ng der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine 
passgenaue Förderung von benachteiligten Zielgruppen zur Erhöhung der Chancengleichheit auf dem 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zu diesen Zielgruppen gehören insbesondere Langzeitarbeitslose und 
LZB, Alleinerziehende, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, Frauen, die einen (Wieder –) 
Einstieg in Erwerbsarbeit anstreben sowie Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie wird durch die Koo rdinationsstelle für 
beschäftigungsfördernde Maßnahmen im Sozialdezernat gesteuert. 
Neben umfangreichen kommunalen Mitteln werden zur Realisierung der obengenannten Ziele ESF –, 
Bundes– und Landesmittel akquiriert und durch Kofinanzierung Fördermaßnahmen in  Darmstadt 
ermöglicht. 
Schwerpunkt bildet hier die hessische Arbeitsmarktförderung, deren Grundprinzip die regionalisierte 
Arbeitsmarktpolitik unter Einbindung der relevanten Akteur*innen vor Ort ist. Die Ausbildungs - und 
Arbeitsmarktstrategie wird jährlich neu mit dem Land vereinbart mit einem 5–jährigen Planungshorizont 
(aktuell 2021 – 2025).  
Neuer Strategieentwicklungsprozess 
2020 wurde ein landesgeförderter, extern begleiteter Strategieentwicklungsprozess „Konturen der 
Arbeitswelt 2030 – Arbeitsmarktstrategische Vorausschau“ durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung einer 
strategischen Stoßrichtung unter Einbeziehung regionaler Akteur*innen des Arbeitsmarktes.  
Die hieraus resultierende, noch konsequenter regionalisierte Strategie mit konkreten 
Handlungsempfehlungen wird ab 2021 – vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungstragenden – 
die langfristigen Planungen maßgeblich beeinflussen. 
Jugendberufshilfe 
Die Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt eigenständige Strategien, um 
benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang Schule – Beruf bedarfs – und 
geschlechtergerecht ausgerichtete Angebote bereitzustellen. 
Wesentliche Gestaltungsinstrumente hierfür sind 
 die hessenweite Strategie OloV*,

Januar 2021  
 
28 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
 die rechtskreisübergreifend arbeitende JBA, 
 das ESF-Programm JUSTiQ*, 
 die Förderprogramme der hessischen Arbeitsmarktpolitik. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern  
Mit dem Beitritt zur „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ hat sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.  
Die Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie beinhaltet daher die Geschlechterperspektive als 
Querschnittsthema und entwickelt Maßnahmen, die strukturellen Geschlechterungleichheiten 
entgegenwirken sollen. 
3.2. Umsetzung und Kooperation mit dem Jobcenter Darmstadt  
Gemeinsame oder sich ergänzende Angebote werden in Abstimmung mit dem Jobcenter Darmstadt 
und mit der Agentur für Arbeit konzipiert und weiterentwickelt. Ziel ist, ein breites Maßnahmenportfolio 
vorzuhalten, das auf unterschiedliche Lebenslagen und Zielgruppen ausgerichtet ist und eine möglichst 
lückenlose und bedarfsorientierte Förderung gewährleistet. Die Kombination der finanziellen Mittel 
ermöglicht die Realisierung von Förderprogra mmen und Angeboten, die sonst nicht möglich wären. 
Gleichzeitig werden Doppelstrukturen vermieden. Die Vernetzung ermöglicht außerdem, dass 
Maßnahmen ineinandergreifen und Förd erketten gebildet werden können (siehe auch Kap. 2.7 und 
2.9.4) 
Durch kommunale Projekte wie Jugendberufshilfe 4.0, JUSTiQ, SoWirt‘s oder „Digital dran bleiben für 
meine Zukunft“, aber auch durch Schulsozialarbeit oder Quartiersmanagement werden die oben 
genannten Zielgruppen in ihren Sozialräumen erreicht und ihre Teilhabechancen vor  Ort gestärkt. 
Eine besondere Kooperation mit dem Jobcenter geht die Kommune zur Schaffung neuer 
Teilhabechancen (§§ 16 e und i SGB II) für LZA ein. Ab 2020 wurden 10 zusätzliche städtische Stellen 
eingerichtet. Für Bewerber*innen des Jobcenters werden pas sende Einsatzstellen in der Verwaltung 
gesucht und besetzt. 
Auch im Kontext der OloV –Strategie zum Übergang Schule –Beruf sowie der rechtskreisübergreifend 
arbeitenden JBA  hat die Kooperation zwischen Jobcenter und Kommune einen besonderen 
Stellenwert. 
Alle laufenden Maßnahmen werden gemeinsam begleitet, evaluiert und ggf. an aktuelle Anforderungen 
angepasst. 
3.3. Schwerpunktthemen 2021   
Ein besonderer Fokus liegt 2021 auf: 
 Digitalisierung der Arbeitswelt, digitale Kompetenzentwicklung und selbstgesteuertes (dig itales) 
Lernen,  
Beispielprojekte: Jugendberufshilfe 4.0, Fortbildung Digitales Lernen gestalten und begleiten 
 
 Bedarfsorientierte Angebote für Menschen mit Flucht – und Migrationshintergrund mit 
besonderem Fokus auf Berufsbezogene Sprachförderung und Alphabetisierung 
Beispielprojekte: Ausbildung zur Fachkraft Metalltechnik, Beschäftigungsmaßnahmen für 
Asylbewerber*innen und Geflüchtete 
 
 Qualifizierungsangebote in aktuellen bzw. absehbaren Mangelberufen (Gesundheits – und 
Sozialwesen, Gastgewerbe, Dienstleistungsbereich, z.B. Verkehr und Logistik) 
Beispielprojekte: SoWirt’s (Sozialwirtschaft integriert), Digital dran bleiben für meine Zukunft  
 
 Gendergerechtigkeit fördern, lebensphasenorientierte Berufswegeplanung für Frauen und 
Mütter, auch spezifische Maßnahmen für geflüchtete Frauen

Januar 2021  
 
29 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Beispielprojekte: Brückenqualifizierung für Darmstädter Frauen; NeW-FriDA Digitale Lernformate 
für Wiedereinsteigerinnen und für geflüchtete Frauen 
 
 Ausbau der Berufsorientierung an Schulen sowie der rechtskreisübergreifenden Bera tung im 
Übergang Schule–Beruf 
 
 Weiterentwicklung des Jugendateliers in Richtung Produktionsschule mit außerbetrieblicher 
Ausbildung, stärkere Verknüpfung von Lernen und Arbeit/Praxis 
 
 Absicherung von Sozialraumorientierung und struktureller Aufwertung bena chteiligter Quartiere 
durch Aktivierung der Menschen vor Ort 
Beispielprojekte: JUSTiQ Jugend stärken im Quartier 
3.4. Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021 
 
Aus dem heutigen Blickwinkel heraus wird die Corona -Pandemie bestimmte Arbeitsmarkttrends 
auch in Darmst adt verstärken und beschleunigen, die für zukünftige Maßnahmen berücksichtigt 
werden müssen:  
 Armutsrisiko wächst weiter  
Prekäre Arbeitsverhältnisse und unterbrochene Erwerbsbiografien nehmen weiter zu , besonders 
Geringqualifizierte sind betroffen. Es brauc ht individualisierte Qualifizierungsangebote, die die 
spezifische Situation von Arbeitsuchenden berücksichtigen und flexible Übergänge zu einer 
bedarfsdeckenden Beschä ftigung schaffen. Dies muss auch Aufstiegsqualifizierung für 
geringqualifizierte Beschäft igte umfassen. 
 Strukturwandel der Beschäftigung, Entgrenzung der Arbeit  
Tätigkeiten und Berufe verändern sich massiv durch Digitalisierung. Auch die Flexibilisierung der 
Arbeit mit den Aspekten Outsourcing, Leiharbeit, Befristung, neue Arbeitszeitmodelle, mobiles 
und ortsunabhängiges Arbeiten ist für benachteiligte Gruppen besonders herausfordernd.  
Maßnahmen müssen Skills für die neue Arbeitswelt fördern.  
 Regionale Chancen und Risiken für Beschäftigung  
Bedeutende Branchen in Darmstadt können durch die Krise  gestärkt werden und Ausbildungs - 
und Beschäftigungschancen bieten (z.B. Chemie, Pharma, Sozialwirtschaft, IT/ 
Nachrichtentechnik).  
Risiken entstehen im bisher wachsenden Dienstleistungssektor (z.B. HoGa, Einzelhandel, 
Transport/ Logistik).  
 Hindernisse im Übergang Schule - Beruf 
Durch Corona hat sich der Übergangsprozess von der Schule in den Beruf verzögert. 
Berufsorientierung, z.B. Praktika in Unternehmen und Berufsberatung sind eingeschränkt. Viele 
Schüler*innen wiederholen die Klasse oder sind in weiter führende Schulen gewechselt.  Sie 
stoßen dann 2021 auf einen von Corona geprägten Ausbildungsmarkt.  
Bedarfe für Übergangsmaßnahmen werden sich 2021 deutlich erhöhen.  
 Herausforderungen durch Digitalisierung der beschäftigungsfördernden Maßnahmen  
Die Träger  sind inzwischen gut vorbereitet, hybride Qualifizierungs - und Beratungsformen 
anzubieten. Die Maßnahmeteilnehmer*innen brauchen aber besondere Unterstützung, um mit 
digitalisierten Angeboten zurecht zu kommen.  
Weiterhin werden in den Maßnahmen 2021 höhere Anforderungen durch IT -Ausstattung und 
Raumkapazitäten (Abstandsregeln) entstehen.

Januar 2021  
 
30 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Abkürzungsverzeichnis 
 
 
abH  ausbildungsbegleitende Hilfen 
AGH  Arbeitsgelegenheiten 
AQA  Aktivieren – Qualifizieren - Arbeiten 
AVGS  Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
BA   Bundesagentur für Arbeit  
BaE  Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 
BAMF  Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
BG   Bedarfsgemeinschaft 
BGS  Bildungsgutschein 
BiZ Berufsinformationszentrum 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BTHG Bundesteilhabegesetz 
EGZ  Eingliederungszuschuss 
ELB  erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
EQ   Einstiegsqualifizierung 
ESG  Einstiegsgeld 
FbW  Förderung der beruflichen Weiterbildung 
FM   Fallmanager*innen 
gAGS  gemeinsamer Arbeitgeberservice 
gE   gemeinsame Einrichtung 
HEPAS Hessisches Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen 
schwerbehinderter Menschen 
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit 
IdeA Digital dran bleiben für meine Zukunft 
IHK Industrie- und Handelskammer 
IKS Internes Kontrollsystem 
IPQ Index aus Prozessqualität 
IQ   Integrationsquote 
JBA Jugendberufsagentur 
JUSTIQ Jugend stärken im Quartier 
kSpV kommunale Spitzenverbände 
KZI Kundenzufriedenheitsindex 
LLU  Leistungen zum Lebensunterhalt 
LZA  Langzeitarbeitslose

Januar 2021  
 
31 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
LZB  Langzeitleistungsbezieher*innen 
MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei Arbeitgeber*innen  
MAT  Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger 
MDS  Mindeststandards 
MGH Mehrgenerationenhaus 
OloV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit am Übergang Schule – Beruf 
QS   Qualitätsstandard 
QuB  Qualifizierung und Beschäftigung 
Reha (berufliche) Rehabilitation 
REZ  Regionales Einkaufzentrum 
SGB II  Sozialgesetzbuch – Zweites Buch 
SGB  Sozialgesetzbuch 
SoWirt´s Sozialwirtschaft integriert 
VB   Vermittlungsbudget 
ZAAF  Zentrale Anlaufstelle Asyl/Flucht 
zkT   zugelassener kommunaler Träger

Januar 2021  
 
32 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Glossar 
Arbeitslose:  
Arbeitslose sind Personen, die  
  vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,  
 eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der 
Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,  
 sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.  
 Teilnehmer*innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.  
  
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die Arbeitslosendefinition des 
§ 16 SGB III (Meldung bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende) Anwendung.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):  
Als ELB gelten Personen, die  
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet haben,  
 erwerbsfähig sind  
 hilfebedürftig sind und  
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.  
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen  Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich 
erwerbstätig zu sein.  
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu 
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von 
anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält  
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. 
Bedarfsgemeinschaft (BG):  
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und g emeinsam wirtschaften. Eine BG 
hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:  
 weitere ELB,  
 die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten 
erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollend et hat und die/der im 
Haushalt lebende/n Partner*in dieses Elternteils,  
 als Partner*in des ELB  
 der nicht dauernd getrenntlebenden Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartner*in,  
 eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach 
verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu 
tragen und füreinander einzustehen 
 die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten 
Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur 
Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder  Vermögen beschaffen 
können 
 
Langzeitleistungsbezieher*innen (LZB) 
Als Langzeitleistungsbeziehende werden – analog zur Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB II 
– erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten 
mindestens 21 Monate ELB waren.  
 
Integrationsquote (IQ): 
Die Integrationsquote beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeitraum 
zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in %. 
 
Personen im Kontext von Fluchtmigration: 
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 
seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht 
nicht notwendigerweise anderen Defi nitionen von „Flüchtlingen“ (z.B. juristische Abgrenzungen). Für 
den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt 
ausschlaggebend.  "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit 
einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer

Januar 2021  
 
33 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 – Jobcenter Darmstadt 
Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits - und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche 
Problemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten 
Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext 
von Fluchtmigration“, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen 
Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind,  inzwischen aber eine 
Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext 
von Fluchtmigration". 
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete 
Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".

Beratungsverlauf (2)

TOP 50
TOP 4

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0027
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00