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A-R/0031/2009

Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren

Antrag an den Rat 02.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 25.5

Originalantrag

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Originalantrag

2692 Zeichen

	


1 

SPD-Fraktion  
im Rat der Stadt Münster  







Antrag an den Rat der Stadt Münster  
Planung für III. Nordtangente einstellen  
– Flächennutzungsplan korrigieren 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsst raße Nord zwischen 
der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm w ird aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP) ersatzlos gestrichen. Das  hierzu erforderliche 
Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstel lung aller weiteren 
Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangen te unverzüglich 
einzuleiten.  
 
Begründung:  
Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2 010“ ist im Jahre 
2002 die Trasse für eine III. Nordtangente planeris ch gesichert worden. 
Seither laufen Prüf- und Planungsschritte für diese s Großvorhaben am 
Rande von Kinderhaus und Coerde. Die Kosten sind de rzeit nicht konkret 
zu beziffern, werden sich aber bei dem schwierigen Trassenverlauf in 
einem zweistelligen Millionenbereich bewegen.  
 
Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen, die erwar tbaren Störungen der 
angrenzenden Wohngebiete und der besondere Wert der  gefährdeten 
Naturräume sprechen für den Verzicht auf den Bau dieser neuen Ost-West-
Achse.  
 
Hervorzuheben sind bei einem Verzicht auf die III. Nordtangente: 
 der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als 
Naherholungsbereich; 
 Keine Zerschneidung der Grünzonen, die vom freien Landschaftsraum 
bis in die Innenstadt reichen und somit Belüftungskorridore und 
Regulierungskomponente für das Innenstadtklima bilden; 
 keine Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege 
/ Wilkinghege und keine Belästigung der  
angrenzenden Wohngebiete; 
 keine Querung und Einengung der Überschwemmungsgebiete im 
Aatal; 
 Erhalt des Bodendenkmals Max-Klemens-Kanal. 
 
Es ist festzustellen, dass aus diesen Gründen eine überwiegende Mehrheit 
der Menschen die III. Nordtangente für verkehrlich unnötig und schädlich 
hält. Die Stadt Münster sollte diesen berechtigten Interessen Rechnung 
tragen, die Planungen einstellen und durch die Anpa ssung des 
Flächennutzungsplanes den entsprechenden Rechtsrahm en dafür setzen, 
dass der Grüngürtel nicht durch eine Verkehrsschneise zerstört wird.  
 
Schließlich zwingt auch die äußerst angespannte fin anzielle Situation der 
Stadt dazu, Prioritäten zu setzen. Diese legen eine  Verwendung für 
Bildung, Betreuung, sozialen Ausgleich und Umweltsc hutz statt für diese 
schädliche Verkehrsplanung nahe. 
 
gez. Heuer   
und Fraktion  
 
gez. Pfau 
gez. Klas 
und Fraktion 
 
 
gez. Kersting 
gez. Köhn 
und Fraktion 
 
gez. Langenfeld

Beratungsverlauf (1)

09.12.2009 Rat
TOP 25.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Steinfurter Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Gasselstiege
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus
  • Im Aatal

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0031/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37