A-R/0031/2009
Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren
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Originalantrag
2692 Zeichen
1 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag an den Rat der Stadt Münster Planung für III. Nordtangente einstellen – Flächennutzungsplan korrigieren Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsst raße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm w ird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ersatzlos gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstel lung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangen te unverzüglich einzuleiten. Begründung: Mit der Fortschreibung des „Flächennutzungsplanes 2 010“ ist im Jahre 2002 die Trasse für eine III. Nordtangente planeris ch gesichert worden. Seither laufen Prüf- und Planungsschritte für diese s Großvorhaben am Rande von Kinderhaus und Coerde. Die Kosten sind de rzeit nicht konkret zu beziffern, werden sich aber bei dem schwierigen Trassenverlauf in einem zweistelligen Millionenbereich bewegen. Der nicht erkennbare verkehrliche Nutzen, die erwar tbaren Störungen der angrenzenden Wohngebiete und der besondere Wert der gefährdeten Naturräume sprechen für den Verzicht auf den Bau dieser neuen Ost-West- Achse. Hervorzuheben sind bei einem Verzicht auf die III. Nordtangente: der Erhalt des Grünflächenringes und dessen Freiraumfunktion als Naherholungsbereich; Keine Zerschneidung der Grünzonen, die vom freien Landschaftsraum bis in die Innenstadt reichen und somit Belüftungskorridore und Regulierungskomponente für das Innenstadtklima bilden; keine Verlärmung und Zerschneidung u.a. des Freiraums Gasselstiege / Wilkinghege und keine Belästigung der angrenzenden Wohngebiete; keine Querung und Einengung der Überschwemmungsgebiete im Aatal; Erhalt des Bodendenkmals Max-Klemens-Kanal. Es ist festzustellen, dass aus diesen Gründen eine überwiegende Mehrheit der Menschen die III. Nordtangente für verkehrlich unnötig und schädlich hält. Die Stadt Münster sollte diesen berechtigten Interessen Rechnung tragen, die Planungen einstellen und durch die Anpa ssung des Flächennutzungsplanes den entsprechenden Rechtsrahm en dafür setzen, dass der Grüngürtel nicht durch eine Verkehrsschneise zerstört wird. Schließlich zwingt auch die äußerst angespannte fin anzielle Situation der Stadt dazu, Prioritäten zu setzen. Diese legen eine Verwendung für Bildung, Betreuung, sozialen Ausgleich und Umweltsc hutz statt für diese schädliche Verkehrsplanung nahe. gez. Heuer und Fraktion gez. Pfau gez. Klas und Fraktion gez. Kersting gez. Köhn und Fraktion gez. Langenfeld
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Steinfurter Straße
- Schifffahrter Damm
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Im Aatal
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0031/2009
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37