3974/2021
Vorschlag von Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit
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Anlage Mitgliederverzeichnis 2021, 13te Amtsperiode
1826 Zeichen
Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Köln (internes Verzeichnis) Stand: 12.07.2021 2 Gruppe der Arbeitgeber Mitglieder Stellvertreter Herr Wolfgang Reß Hauptgeschäftsführer kölnmetall |Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie Köln Frau Johanna Helbig Referentin Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit kölnmetall | Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln Herr Christoph Becker Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein e. V. Herr Michael Rohr Syndikusrechtsanwalt/ Rechtsanwalt Stellv. Geschäftsführer der Geschäftsstelle Köln Bauindustrieverband NRW e.V. Herr Dr. Thomas Günther Hauptgeschäftsführer Kreishandwerkerschaft Köln Herr Friedrich Überacker Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Chemie Rheinland e.V. Gruppe der Arbeitnehmer Mitglieder Stellvertreter Herr Dieter Kolsch 1. Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Leverkusen Herrn Andreas Spielberg stellvertr. Bezirksvorsitzender der IG Bauen – Agrar - Umwelt Herr Daniel Kolle Geschäftsführer Verdi Bezirk Köln Frau Karin Bernhardt Gewerkschaftssekretärin DGB-Region Köln – Bonn 3 Herr Jörg Mährle Geschäftsführer DGB Region Köln - Bonn Herr Armando Dente Bezirksleiter IG BCE Köln Gruppe der öffentlichen Körperschaften Mitglieder Stellvertreter Frau Doris Wienand Leiterin Dezernat 11 Personalangelegenheiten Bezirksregierung Köln Herr Stephan Glaremin Amtsleiter Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln Herr Michael Paetzold Ratsmitglied der Stadt Köln Herr Daniel Bauer-Dahm Ratsmitglied der Stadt Köln Herr Prof. Dr. Harald Rau Dezernent für Soziales, Integration und Umwelt Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat
6099 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/11/110/4
Vorlagen-Nummer
3974/2021
Freigabedatum
03.12.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Vorschlag von Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat schlägt als Nachfolger*innen der bisherigen Ausschussmitglieder des Verwaltungsaus-
schusses bei der Agentur für Arbeit als ordentliche Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Kör-
perschaften vor:
1. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit)
_______________
2. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit)
_______________
3. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit)
Herr Dr. Rau, Beigeordneter für Soziales,
Gesundheit und Wohnen
II. Die Benennung erfolgt für die neue Amtsperiode des Verwaltungsausschusses bei der Agentur
für Arbeit ab dem 01.07.2022, längstens jedoch für die laufende Amtszeit des Rates bzw. der Zu-
gehörigkeit zum Rat der Stadt Köln bzw. zur Stadtverwaltung Köln.
III. Der Rat weist die von ihm entsandten beziehungsweise auf seine Veranlassung gewählten Ver-
tretenden der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuweisen.
Rat 14.12.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden der Verwaltungsrat und die
Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit gebildet. In jeder Agentur für Arbeit gibt es ei-
nen Verwaltungsausschuss, der die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht
und berät (§ 374 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III)).
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
die Überwachung des Steuerungsprozesses innerhalb der Agentur für Arbeit,
die Beratung der Geschäftsführung bei der jährlichen Zielplanung der Agentur für Arbeit,
die Überwachung der Zielerreichung der Agentur für Arbeit,
die Überwachung der Leistungserbringung für Arbeit- und Ausbildungssuchende und Arbeit-
geberinnen und Arbeitgeber sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung,
die systematische Beobachtung und Analyse des lokalen Arbeitsmarkts sowie Beratung bei
der Erarbeitung unter-schiedlicher Szenarien für die regionale/örtliche Entwicklung des Ar-
beits- und Ausbildungsmarkts,
die systematische Beobachtung und Analyse des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumen-
te der Agentur für Arbeit und vergleichbarer Agenturen für Arbeit,
die Zustimmung zur Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit vor deren Veröffentlichung.
Dem Verwaltungsausschuss gehören 12 Mitglieder an (I Nummer 1 zweiter Absatz der „Empfehlun-
gen des Verwaltungsrats zu den Aufgaben und der Aufgabenerledigung der Verwaltungsausschüsse
der Agenturen für Arbeit“ vom 9. November 2012). Er setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern
zusammen, die die Gruppen der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der öffentlichen Körper-
schaften vertreten (§ 371 Absatz 5 Satz 1 SGB III).
Die Gruppe der öffentlichen Körperschaften besteht dementsprechend aus 4 ordentlichen Mitgliedern.
Vorschlagsberechtigt für diese 4 Mitglieder ist nach § 379 Absatz 3 Satz 1 SGB III als zuständige Be-
hörde die Bezirksregierung Köln. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden sind
berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen (§ 379 Absatz 3 Satz 2 SGB III).
Eines der 4 Mitglieder wurde bislang durch die Bezirksregierung Köln gestellt (derzeit Frau Doris Wi-
enand, Leiterin Dezernat 11 Personalangelegenheiten bei der Bezirksregierung Köln).
Jeder Gruppe können bis zu 2 stellvertretende Mitglieder angehören, die nicht von den vorschlagsbe-
rechtigten Stellen, sondern der jeweiligen Gruppe gestellt werden (§ 374 Absatz 4 Satz 2 SGB III).
Die Amtsdauer der Ausschussmitglieder beträgt 6 Jahre (§ 374 Absatz 4 SGB III). Die 13. Amtsperio-
de des Verwaltungsausschusses hat am 01. Juli 2016 begonnen und endet am 30. Juni 2022.
Die Bezirksregierung hat die Stadt Köln aufgefordert, für die 14. Amtsperiode Vorschläge für 3 ordent-
liche Mitglieder zu übersenden.
3
Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Gesundheit und Wohnen, der seit Be-
schluss des Rates vom 02.02.2016 bereits als aus der Mitte der Verwaltung entsendetes Mitglied für
den Verwaltungsausschuss benannt wurde und diesem auch derzeit angehört, soll erneut vorge-
schlagen werden.
Zwei weitere Sitze entfallen auf Mitglieder des Rates der Stadt Köln.
Die durch Ratsmitglieder zu besetzenden Sitze sind nach § 50 Absatz 4 i. V. m. § 50 Absatz 3 GO
NRW zu ermitteln.
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
tretenden der Stadt Köln in Aufsichtsgremien bei ihrer Wahl künftig anzuweisen, den Public Corporate
Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat
mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).
Hinweise:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§
12 Absatz 4 LGG (Landesgleichstellungsgesetz NRW). Im Übrigen sollen Gremien geschlechts-
paritätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Die Bezirksregierung teilte mit, für die 14. Amts-
periode eine Frau vorzuschlagen.
Nach § 16 SGB X sind Personen vom Tätigwerden in einem Verwaltungsverfahren z. B. ausge-
schlossen, die selbst Beteiligte oder Angehörige eines Beteiligten sind, bei einem Beteiligten (z.
B. Antragsteller, Geförderter) gegen Entgelt beschäftigt sind oder bei ihm als Mitglied des Vor-
stands, Aufsichtsrats oder gleichartigen Organs tätig sind.
Anlage:
Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Köln, aktueller Stand
(13. Amtsperiode)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3974/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 10:32