Mandari Insight

3974/2021

Vorschlag von Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 17.7

Anlage Mitgliederverzeichnis 2021, 13te Amtsperiode

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage Mitgliederverzeichnis 2021, 13te Amtsperiode

1826 Zeichen

Mitgliederverzeichnis 
des Verwaltungsausschusses 
der Agentur für Arbeit Köln 
 
 
(internes Verzeichnis) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 12.07.2021

2 
Gruppe der Arbeitgeber 
 
Mitglieder Stellvertreter 
 
Herr 
Wolfgang Reß 
Hauptgeschäftsführer  
kölnmetall |Arbeitgeberverbandes der 
Metall- und Elektroindustrie Köln  
  
 
 
 
Frau 
Johanna Helbig 
Referentin Bildungs- und 
Öffentlichkeitsarbeit 
kölnmetall | Arbeitgeberverband der 
Metall- und Elektroindustrie Köln 
 
Herr 
Christoph Becker 
Geschäftsführer 
DEHOGA Nordrhein e. V. 
 
 
Herr 
Michael Rohr 
Syndikusrechtsanwalt/ Rechtsanwalt 
Stellv. Geschäftsführer der 
Geschäftsstelle Köln 
Bauindustrieverband NRW e.V. 
 
Herr 
Dr. Thomas Günther 
Hauptgeschäftsführer 
Kreishandwerkerschaft Köln 
 
 
 
Herr 
Friedrich Überacker 
Geschäftsführer des 
Arbeitgeberverbandes  
Chemie Rheinland e.V. 
 
 
 
 
 
 
Gruppe der Arbeitnehmer 
 
Mitglieder Stellvertreter 
Herr 
Dieter Kolsch 
1. Bevollmächtigter der 
IG Metall Köln-Leverkusen 
 
 
 
Herrn  
Andreas Spielberg 
stellvertr. Bezirksvorsitzender der 
IG Bauen – Agrar - Umwelt 
 
 
 
Herr 
Daniel Kolle 
Geschäftsführer 
Verdi Bezirk Köln 
 
 
 
Frau 
Karin Bernhardt 
Gewerkschaftssekretärin 
DGB-Region Köln – Bonn

3 
 
 
Herr 
Jörg Mährle 
Geschäftsführer 
DGB Region Köln - Bonn 
 
Herr 
Armando Dente 
Bezirksleiter 
IG BCE Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Gruppe der öffentlichen Körperschaften 
 
Mitglieder Stellvertreter 
Frau 
Doris Wienand 
Leiterin Dezernat 11       
Personalangelegenheiten 
Bezirksregierung Köln 
 
Herr 
Stephan Glaremin 
Amtsleiter  
Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Stadt Köln 
 
Herr  
Michael Paetzold 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
  
 
Herr 
Daniel Bauer-Dahm 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
 
 
 
Herr 
Prof. Dr. Harald Rau 
Dezernent für Soziales, Integration und 
Umwelt 
Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat

6099 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3974/2021 
Freigabedatum 
03.12.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorschlag von Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat schlägt als Nachfolger*innen der bisherigen Ausschussmitglieder des Verwaltungsaus-
schusses bei der Agentur für Arbeit als ordentliche Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Kör-
perschaften vor: 
 
1. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit)    
 
 
_______________  
 
 
 
2. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit) 
 
 
_______________ 
 
 
 
3. Mitglied (des Verwaltungsausschusses bei der Agentur für Arbeit)   
    
Herr Dr. Rau, Beigeordneter für Soziales, 
Gesundheit und Wohnen 
 
 
II. Die Benennung erfolgt für die neue Amtsperiode des Verwaltungsausschusses bei der Agentur 
für Arbeit ab dem 01.07.2022, längstens jedoch für die laufende Amtszeit des Rates bzw. der Zu-
gehörigkeit zum Rat der Stadt Köln bzw. zur Stadtverwaltung Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten beziehungsweise auf seine Veranlassung gewählten Ver-
tretenden der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuweisen. 
 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 Begründung 
 
Als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden der Verwaltungsrat und die 
Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit gebildet. In jeder Agentur für Arbeit gibt es ei-
nen Verwaltungsausschuss, der die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht 
und berät (§ 374 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III)). 
 
Zu den Aufgaben zählen insbesondere: 
 die Überwachung des Steuerungsprozesses innerhalb der Agentur für Arbeit, 
 die Beratung der Geschäftsführung bei der jährlichen Zielplanung der Agentur für Arbeit, 
 die Überwachung der Zielerreichung der Agentur für Arbeit, 
 die Überwachung der Leistungserbringung für Arbeit- und Ausbildungssuchende und Arbeit-
geberinnen und Arbeitgeber sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des lokalen Arbeitsmarkts sowie Beratung bei 
der Erarbeitung unter-schiedlicher Szenarien für die regionale/örtliche Entwicklung des Ar-
beits- und Ausbildungsmarkts, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumen-
te der Agentur für Arbeit und vergleichbarer Agenturen für Arbeit, 
 die Zustimmung zur Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit vor deren Veröffentlichung. 
 
Dem Verwaltungsausschuss gehören 12 Mitglieder an (I Nummer 1 zweiter Absatz der „Empfehlun-
gen des Verwaltungsrats zu den Aufgaben und der Aufgabenerledigung der Verwaltungsausschüsse 
der Agenturen für Arbeit“ vom 9. November 2012). Er setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern 
zusammen, die die Gruppen der Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der öffentlichen Körper-
schaften vertreten (§ 371 Absatz 5 Satz 1 SGB III). 
 
Die Gruppe der öffentlichen Körperschaften besteht dementsprechend aus 4 ordentlichen Mitgliedern. 
Vorschlagsberechtigt für diese 4 Mitglieder ist nach § 379 Absatz 3 Satz 1 SGB III als zuständige Be-
hörde die Bezirksregierung Köln. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden sind 
berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen (§ 379 Absatz 3 Satz 2 SGB III). 
 
Eines der 4 Mitglieder wurde bislang durch die Bezirksregierung Köln gestellt (derzeit Frau Doris Wi-
enand, Leiterin Dezernat 11 Personalangelegenheiten bei der Bezirksregierung Köln). 
 
Jeder Gruppe können bis zu 2 stellvertretende Mitglieder angehören, die nicht von den vorschlagsbe-
rechtigten Stellen, sondern der jeweiligen Gruppe gestellt werden (§ 374 Absatz 4 Satz 2 SGB III). 
 
Die Amtsdauer der Ausschussmitglieder beträgt 6 Jahre (§ 374 Absatz 4 SGB III). Die 13. Amtsperio-
de des Verwaltungsausschusses hat am 01. Juli 2016 begonnen und endet am 30. Juni 2022. 
 
Die Bezirksregierung hat die Stadt Köln aufgefordert, für die 14. Amtsperiode Vorschläge für 3 ordent-
liche Mitglieder zu übersenden.

3 
 
Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Gesundheit und Wohnen, der seit Be-
schluss des Rates vom 02.02.2016 bereits als aus der Mitte der Verwaltung entsendetes Mitglied für 
den Verwaltungsausschuss benannt wurde und diesem auch derzeit angehört, soll erneut vorge-
schlagen werden. 
 
Zwei weitere Sitze entfallen auf Mitglieder des Rates der Stadt Köln. 
 
Die durch Ratsmitglieder zu besetzenden Sitze sind nach § 50 Absatz 4 i. V. m. § 50 Absatz 3 GO 
NRW zu ermitteln. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
tretenden der Stadt Köln in Aufsichtsgremien bei ihrer Wahl künftig anzuweisen, den Public Corporate 
Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat 
mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). 
 
Hinweise:  
 Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 
12 Absatz 4 LGG (Landesgleichstellungsgesetz NRW). Im Übrigen sollen Gremien geschlechts-
paritätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Die Bezirksregierung teilte mit, für die 14. Amts-
periode eine Frau vorzuschlagen. 
 Nach § 16 SGB X sind Personen vom Tätigwerden in einem Verwaltungsverfahren z. B. ausge-
schlossen, die selbst Beteiligte oder Angehörige eines Beteiligten sind, bei einem Beteiligten (z. 
B. Antragsteller, Geförderter) gegen Entgelt beschäftigt sind oder bei ihm als Mitglied des Vor-
stands, Aufsichtsrats oder gleichartigen Organs tätig sind. 
 
Anlage: 
 Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Köln, aktueller Stand 
(13. Amtsperiode)

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
TOP 17.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3974/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2021
Erstellt
11.11.2021 10:32