V/1079/2020
Errichtung eines Lagerbehälters und einer Dosieranlage für Kohlenstoff auf der Kläranlage
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Beschlussvorlage
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V/1079/2020 V/1079/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung eines Lagerbehälters und einer Dosieranlage für Kohlenstoff auf der Kläranlage Am Loddenbach - Baubeschluss - Beratungsfolge 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Errichtung eines Lagerbehälters und einer Dosieranlage für Kohlenstoff auf der Kläranlage Am Loddenbach wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 320.000 € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus de r Abwas- sergebühr refinanziert. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 8.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 3.200 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neubau/Erneuerung Auszahlung 2021 2022 100.000 220.000 Planung Baukosten Summe aller Auszahlungen/Saldo 320.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 25.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1079/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigungen be- reitstellt. Begründung: Um die Betriebsstabilität auf der Kläranlage Am Loddenbach zukünftig zu gewährleisten, ist die Zu- gabe einer externen Kohlenstoffquelle in die Belebungsbecken 2 und 3 vorgesehen. Diese Maßnah- me wurde vom Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer in einer Studie vorgeschlagen und für die Kläranlage Am Loddenbach als geeignet und wirtschaftlich erachtet. Mit der Dosierung einer externen Kohlenstoffquelle in die Belebung kann die Leistung des Denitrifika- tionsvolums gesteigert werden und somit die Abwasserbehandlung stabilisiert werden. Auf der Klär- anlage Am Loddenbach werden die Belüftungseinrichtungen der biologischen Stufe intermittierend betrieben. Die Kohlenstoffquelle, voraussichtlich Essigsäure, wird in der Denitrifikationsphase dosiert. Als Standort für den Kohlenstofflagertank wird die Freifläche zwischen dem Belebungsbecken 1.1 und den vorhandenen Lagertanks für Eisen -II-Chlorid und Aluminiumchlorid ge wählt. Folgende bau- und maschinentechnischen Maßnahmen sind vorgesehen: Außenaufstellung eines Lagertanks (Doppelwand-Flachbodenbehälter aus PE 100 RC) mit ei- nem Fassungsvermögen von 25 m³ baugleich zu den beiden am Standort bereits vorhandenen Lagertanks Lagerbehälter ausgestattet mit Füllstutzen, Überfüllsicherung und Füllstandsanzeige Aufstellung des Befüllschranks am vorhandenen Abfüllplatz (weitere Nutzung gegeben) Befüllschrank mit Aufwangwanne; Befüllleitungen doppelwandig mit einer Leckageüberwa- chung und Wärmedämmung ausgeführt Ausstellung eines Dosierschranks am Lagertank mit drei Membrandosierpumpen (inkl. Reser- vepumpe) Unterirdische Verlegung von leckageüberwachten doppelwandigen Dosierleitungen bis zu den Dosierstellen an Belebungsbecken 2 und 3 Jegliche bautechnischen Ausführungen sind nach den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geplant. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf 320.000 € brutto. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens (Mitte 2021) erfolgt die Bauausführung, so dass die Maß- nahme Mitte 2022 abgeschlossen sein soll. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/1079/2020 Kurzüberblick Errichtung eines Lagerbehälters und einer Dosieranlage für Kohlenstoff auf der Kläranlage Am Loddenbach. Es handelt sich hier um eine Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebsstabilität unter Berück- sichtigung des aktuellen Standes der Technik. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „rechtssichere Abwasserbehandlung“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 320.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) nicht gegeben -Baubeschluss-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1079/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2021
- Erstellt
- 23.12.2020 11:09