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2970/2025

Wahl der Mitglieder des Ältestenrates

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2025, TOP 3.3

Anlage - Wahlvorschläge Ältestenrat

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage - Wahlvorschläge Ältestenrat

645 Zeichen

TOP 3 Weitere Gremienbesetzungen
TOP 3.3 Wahl der Mitglieder des Ältestenrates 
2. Sitzung des Rates am 13. November 2025 1
Vorschlag 1 – 
Grüne Vorschlag 2 - CDU Vorschlag 3 - SPD Vorschlag 4 - Linke Vorschlag 5 - AfD
Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen:
1. Christiane Martin 1. Bernd Petelkau 1. Christian Joisten 1. Heiner Kockerbeck
1. Lino Hammer 
(Vertreter)
1. Ira Sommer 
(Vertreterin)
1. Oliver Seeck 
(Vertreter)
1. Günter Bell 
(Vertreter)
Ältestenrat
Vorschlag 6 - Volt
Vorschlag 7 - 
FDP/KSG Vorschlag 8 – BSW
Vorschlag 9 – Die 
PARTEI
Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen:
1. Jennifer 
Glashagen
1. Volker Görzel 
(Vertreter)

Beschlussvorlage Rat

3722 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2970/2025 
Freigabedatum 
 30.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder des Ältestenrates  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat wählt in den Ältestenrat: 
 
als Mitglieder und als persönlich stellvertretende Mitglie-
der 
1. Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
1. Erste/r ehrenamtliche/r Stellvertreter/in 
des Oberbürgermeisters 
2. ………………………….. 2. ...………………………… 
3. ………………………….. 3. ………………………….. 
4. ………………………….. 4. ………………………….. 
5. ………………………….. 5. ………………………….. 
6. ………………………….. 6. ………………………….. 
 
 
II. Der Ältestenrat wird beauftragt, dem Hauptausschuss weiterhin über die Auftrags-
vergabe an aktuelle und ehemalige M andatsträgerinnen und M andatsträger durch 
städtische Beteiligungsgesellschaften zu berichten. Für ehemalige M andatsträgerinnen 
und M andatsträger soll dies auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausschei-
den beschränkt werden. 
 
 
Rat 13.11.2025

2 
Begründung: 
 
Zu I. Wahl des Ältestenrates: 
Nach § 21 a der Hauptsatzung wird bei der Stadt Köln ein Ältestenrat gebildet. 
Der Ältestenrat ist ein unabhängiges Kontrollgremium des Rates der Stadt Köln Zu seinen 
Aufgaben gehört insbesondere die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des vom 
Rat beschlossenen Leitfadens zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen, der sich an die 
Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen der Stadt Köln richtet, 
vgl. Vorlage 2968/2025. Der Leitfaden regelt den Umgang mit Berater- und Honorarverträgen, 
Geldspenden und sonstigen Vorteilen, Reisen, Einladungen, Freikarten, Geschenke sowie 
eine Nachweispflicht über angenommene Zuwendungen. Dem Ältestenrat obliegt eine Wäch-
terfunktion bezüglich der Einhaltung dieses Leitfadens.  
 
Den Vorsitz im Ältestenrat führt eine Notarin oder ein Notar (auch außer Dienst), die oder der 
vom Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu berufen ist. Die Vorsitzende oder 
der Vorsitzende ist beratendes Mitglied ohne Stimmrecht. Die Berufung der oder des Vorsit-
zenden des Ältestenrates erfolgt durch Beschluss zur Vorlage 2969/2025. 
 
Neben dem oder der Vorsitzenden gehören dem Ältestenrat der Oberbürgermeister und fünf 
weitere stimmberechtigte Mitglieder an, die der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte wählt 
(§ 21 a Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Köln). Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stell-
vertretung zu berufen.  
 
Aufgaben des Ältestenrates sind nach § 21 a Absatz 3 der Hauptsatzung:  
1.  die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des Leitfadens für Mandats-
trägerinnen und Mandatsträger und die Entwicklung praxisbezogener Hand-
lungshinweise oder Änderungsvorschläge zum Leitfaden; 
2.  die Entgegennahme von Mitteilungen und Anzeigen nach dem Leitfaden; 
3.  die Feststellung von Verstößen amtierender Mandatsträger gegen den Leitfaden 
oder gegen Pflichten insbesondere nach § 43 Abs. 1, 3 und 4 Gemeindeord-
nung, § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz und § 6 der Hauptsatzung; 
4. die Erteilung von Genehmigungen im Sinne des § 331 Abs. 3 StGB; 
5.  die Vorlage eines anonymisierten jährlichen Berichts an den Hauptausschuss 
bzw. an die Bezirksvertretungen. 
Zu II. Auftragsvergabe an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger 
durch städtische Beteiligungsgesellschaften 
Der Ältestenrat berichtet dem Hauptausschuss jährlich auch über die Vergabe von Aufträgen 
an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteili-
gungsgesellschaften.  
 
Für ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger soll die Abfrage weiterhin auf einen 
Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausscheiden beschränkt werden.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2025 Rat
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2970/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.10.2025
Erstellt
14.10.2025 16:25