2970/2025
Wahl der Mitglieder des Ältestenrates
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Anlage - Wahlvorschläge Ältestenrat
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TOP 3 Weitere Gremienbesetzungen TOP 3.3 Wahl der Mitglieder des Ältestenrates 2. Sitzung des Rates am 13. November 2025 1 Vorschlag 1 – Grüne Vorschlag 2 - CDU Vorschlag 3 - SPD Vorschlag 4 - Linke Vorschlag 5 - AfD Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen: 1. Christiane Martin 1. Bernd Petelkau 1. Christian Joisten 1. Heiner Kockerbeck 1. Lino Hammer (Vertreter) 1. Ira Sommer (Vertreterin) 1. Oliver Seeck (Vertreter) 1. Günter Bell (Vertreter) Ältestenrat Vorschlag 6 - Volt Vorschlag 7 - FDP/KSG Vorschlag 8 – BSW Vorschlag 9 – Die PARTEI Stimmen: Stimmen: Stimmen: Stimmen: 1. Jennifer Glashagen 1. Volker Görzel (Vertreter)
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2970/2025 Freigabedatum 30.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Mitglieder des Ältestenrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt in den Ältestenrat: als Mitglieder und als persönlich stellvertretende Mitglie- der 1. Oberbürgermeister Torsten Burmester 1. Erste/r ehrenamtliche/r Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters 2. ………………………….. 2. ...………………………… 3. ………………………….. 3. ………………………….. 4. ………………………….. 4. ………………………….. 5. ………………………….. 5. ………………………….. 6. ………………………….. 6. ………………………….. II. Der Ältestenrat wird beauftragt, dem Hauptausschuss weiterhin über die Auftrags- vergabe an aktuelle und ehemalige M andatsträgerinnen und M andatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften zu berichten. Für ehemalige M andatsträgerinnen und M andatsträger soll dies auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausschei- den beschränkt werden. Rat 13.11.2025 2 Begründung: Zu I. Wahl des Ältestenrates: Nach § 21 a der Hauptsatzung wird bei der Stadt Köln ein Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat ist ein unabhängiges Kontrollgremium des Rates der Stadt Köln Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des vom Rat beschlossenen Leitfadens zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen, der sich an die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen der Stadt Köln richtet, vgl. Vorlage 2968/2025. Der Leitfaden regelt den Umgang mit Berater- und Honorarverträgen, Geldspenden und sonstigen Vorteilen, Reisen, Einladungen, Freikarten, Geschenke sowie eine Nachweispflicht über angenommene Zuwendungen. Dem Ältestenrat obliegt eine Wäch- terfunktion bezüglich der Einhaltung dieses Leitfadens. Den Vorsitz im Ältestenrat führt eine Notarin oder ein Notar (auch außer Dienst), die oder der vom Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu berufen ist. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende ist beratendes Mitglied ohne Stimmrecht. Die Berufung der oder des Vorsit- zenden des Ältestenrates erfolgt durch Beschluss zur Vorlage 2969/2025. Neben dem oder der Vorsitzenden gehören dem Ältestenrat der Oberbürgermeister und fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder an, die der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte wählt (§ 21 a Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Köln). Für jedes Mitglied ist eine persönliche Stell- vertretung zu berufen. Aufgaben des Ältestenrates sind nach § 21 a Absatz 3 der Hauptsatzung: 1. die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des Leitfadens für Mandats- trägerinnen und Mandatsträger und die Entwicklung praxisbezogener Hand- lungshinweise oder Änderungsvorschläge zum Leitfaden; 2. die Entgegennahme von Mitteilungen und Anzeigen nach dem Leitfaden; 3. die Feststellung von Verstößen amtierender Mandatsträger gegen den Leitfaden oder gegen Pflichten insbesondere nach § 43 Abs. 1, 3 und 4 Gemeindeord- nung, § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz und § 6 der Hauptsatzung; 4. die Erteilung von Genehmigungen im Sinne des § 331 Abs. 3 StGB; 5. die Vorlage eines anonymisierten jährlichen Berichts an den Hauptausschuss bzw. an die Bezirksvertretungen. Zu II. Auftragsvergabe an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften Der Ältestenrat berichtet dem Hauptausschuss jährlich auch über die Vergabe von Aufträgen an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger durch städtische Beteili- gungsgesellschaften. Für ehemalige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger soll die Abfrage weiterhin auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausscheiden beschränkt werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2970/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.10.2025
- Erstellt
- 14.10.2025 16:25