Mandari Insight

2020/0167

'Vom Zufluchtsort zur Heimat' - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 2017 und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement

Magistratsvorlage 29.06.2020

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Amt für Interkulturelles und Internationales
Bad Nauheimer Straße 4
64289 Darmstadt 
Telefon: (06151) 13-3  87
Telefax: (06151) 13-35 84
Email: interkulturell-international@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
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Vom Zufluchtsort zur Heimat 
                        Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 2017 und 
Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement

4 
 
 
 
 
 
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in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
5 
Inhaltsverzeichnis 
INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................................................................................... 5 
VORWORT VON OBERBÜRGERMEISTER JOCHEN PARTSCH UND STADTRÄTIN BABARA AKDENIZ .................................... 7 
1. DARMSTADT - VOM ANKOMMEN ZUM BLEIBEN ...................................................................................................... 9 
2. ENTWICKLUNG DER ZUWANDERUNG ZWISCHEN 2015 – 2017 ............................................................................... 11 
2.1 G ESETZLICHE GRUNDLAGEN UND RECHTLICH-POLITISCHE ENTWICKLUNGEN IM  BERICHTSZEITRAUM ............................ 11
2.2 B UNDESEBENE ......................................................................................................................................... 14
2.3 L ANDESEBENE .......................................................................................................................................... 15
2.4 K OMMUNALE EBENE .................................................................................................................................. 16
3. ERSTAUFNAHME, FOLGEUNTERBRINGUNG UND WOHNEN .................................................................................... 19 
3.1 A UFNAHME IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT ..................................................................................... 19
3.1.1 Die Koordinierungsgruppe Krisenstab 19 
3.1.2 Zentrale Clearing- und Koordinationsstelle für Asylsuchende 22 
3.2 F OLGEUNTERBRINGUNG - ERSTWOHNHÄUSER UND DEZENTRALE UNTERBRINGUNG ................................................... 23
3.2.1 Erstwohnhäuser 23 
3.2.2 Dezentrale Unterbringung 24 
3.3 K OSTEN WOHNEN UND UNTERBRINGUNG ....................................................................................................... 26
3.4 G EWALTSCHUTZ ........................................................................................................................................ 26
3.5 E RSTVERSORGUNG..................................................................................................................................... 29
3.6 P ERSONELLE INFRASTRUKTUR DER STADTVERWALTUNG ..................................................................................... 30
3.6.1 Ressourcenaufstockung innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 30 
3.6.2 Beteiligung an Bundes- und Landesprogrammen zur Ressourcenaufstockung 31 
3.7 K OSTEN PERSONAL ................................................................................................................................... 33
3.8 H ANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ....................................................................................................................... 33
4. WILLKOMMENSKULTUR UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ......................................................................................... 35 
4.1 S OLIDARITÄTSOFFENSIVE DARMSTADT BLEIBT WELTOFFEN .................................................................................. 35
4.2 Z EITUNG HALLO DARMSTADT! ...................................................................................................................... 36
4.3 B ÜRGERINFORMATIONSTAGE ........................................................................................................................ 36
4.4 I NTERNATIONALES BÜRGERFEST IM RAHMEN DES EUROPAWOCHENENDES .............................................................. 37
4.5 H ANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ....................................................................................................................... 38
5. BERATUNGSANGEBOTE FÜR GEFLÜCHTETE ............................................................................................................ 39 
5.1 S OZIALDIENSTE ASYL IN DEN ERSTWOHNHÄUSERN ............................................................................................ 39
5.2 S OZIALKRITISCHER ARBEITSKREIS E.V. ........................................................................................................... 39
5.3 S TÄDTISCHER SOZIALDIENST ....................................................................................................................... 39
5.4 U NABHÄNGIGE ASYLVERFAHRENS- UND FLÜCHTLINGSBERATUNG,  DIAKONISCHES WERK  DARMSTADT-DIEBURG ............ 40
5.5 M IGRATIONSBERATUNGSSTELLEN FÜR ERWACHSENE ZUGEWANDERTE ................................................................... 40
5.6 J UGENDMIGRATIONSDIENST (JMD) ............................................................................................................... 41
5.7 W EITERE BERATUNGSANGEBOTE ................................................................................................................... 41
5.8 H ANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ....................................................................................................................... 42
6. HERAUSFORDERUNGEN UND ERFOLGSFAKTOREN DER INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IN DIE KOMMUNE .... 44 
6.1 V ERNETZUNGSSTRUKTUREN IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT ............................................................... 47
6.2 D EMOKRATIEFÖRDERUNG UND INTERKULTURELLE ÖFFNUNG DER VERWALTUNG ....................................................... 50
6.3 H ANDLUNGSFELD SPRACHE ......................................................................................................................... 52
6.3.1 Integrationskurse 52 
6.3.2 Berufsbezogene Sprachförderung 54 
6.3.3 Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung 55 
6.3.4 Geflüchtete in Sprachkursen des BAMF 5  
6.3.5 Hessisches Landesprogramm MitSprache - Deutsch4U 57 
6.3.6 Weitere niedrigschwellige Sprachangebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 57 
6.3.7 Sprach- und Integrationsmittlung in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales 58 
6.3.8 Sprachmittlung und Dolmetscherdienste innerhalb der Stadtverwaltung 58 
6.3.9 Kosten Sprache 59 
6.3.10 Handlungsempfehlungen 60 
6.4 H ANDLUNGSFELD BILDUNG ......................................................................................................................... 62
6.4.1 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 62 
6.4.2 Frühkindliche Bildung und Erziehung 62 
6

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
6 
 
6.4.3 Schulische Bildung 65 
6.4.4 Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 67 
6.4.5 Außerschulische Bildungsangebote 67 
6.4.6 Berufliche Bildung 68 
6.4.7 Hochschulbildung 69 
6.4.8 Elternbildung 71 
6.4.9 Kosten Bildung  
6.4.10 Handlungsempfehlungen 73 
6.5 HANDLUNGSFELD ARBEITSMARKT ................................................................................................................. 75 
6.5.1 Arbeitsmarktzugang und aktuelle Zahlen 75 
6.5.2 Kommunale Strukturen im Kontext Arbeitsmarkt 78 
6.5.3 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters 79 
6.5.4 Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung 8  
6.5.5 Kosten Arbeit  
6.5.6 Handlungsempfehlungen 83  
6.6 HANDLUNGSFELD SOZIALES ......................................................................................................................... 85 
6.6.1 Kinder- und Jugendarbeit 85 
6.6.2 Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umA) 86 
6.6.3 Angebote für geflüchtete Frauen 87 
6.6.4 Angebote für geflüchtete Männer 89 
6.6.5 Präventionsarbeit 89 
6.6.6 Kosten Soziales 90 
6.6.7 Handlungsempfehlungen 91 
6.7 HANDLUNGSFELD GESUNDHEIT .................................................................................................................... 92 
6.7.1 Maßnahmen im Bereich Prävention und Information 93 
6.7.2 Maßnahmen im Bereich der medizinischen Versorgung 94 
6.7.3 Qualifizierung und Fortbildung von Haupt - und Eh renamtlichen im Kontext Migration und 
Gesundheit 98 
6.7.4 Kosten Gesundheit 99 
6.7.5 Handlungsempfehlungen 99 
6.8 HANDLUNGSFELDER KULTUR, SPORT UND FREIZEIT ........................................................................................ 102 
6.8.1 Kultur 102 
6.8.2 Sport 104 
6.8.3 Freizeit 105 
6.8.4 Kosten Kultur, Sport & Freizeit 106 
6.8.5 Handlungsempfehlungen 107 
7. EHRENAMT ........................................................................................................................................................... 109 
7.1 KOORDINATIONSSTELLEN IN DER FLÜCHTLINGSHILFE ....................................................................................... 109 
7.1.1 Ehrenamtskoordination im Freiwilligenzentrum, DER PARITÄTISCHE  109 
7.1.2 Ehrenamtskoordination im Evangelischen Dekanat Darmstadt -Stadt 109 
7.1.3 Projekt Integrationslotsen der Malteser Darmstadt 110 
7.2 ASYLKREISE UND ARBEITSGEMEINSCHAFTEN.................................................................................................. 110 
7.3 ENGAGEMENT VON MIGRANTENSELBSTORGANISATIONEN IN DER EHRENAMTSARBEIT .............................................. 111 
7.4 FORTBILDUNGSMAßNAHMEN FÜR EHRENAMTLICHE.......................................................................................... 111 
7.5 FÖRDERUNG DER EHRENAMTLICHEN FLÜCHTLINGSHILFE DURCH DAS LAND HESSEN ............................................... 112 
7.6 KOSTEN EHRENAMT ................................................................................................................................. 112 
7.7 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ..................................................................................................................... 113 
8. KOSTEN ................................................................................................................................................................ 114 
9. WEGWEISENDE FACHPOLITISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR EIN NACHHALTIGES KOMMUNALES 
INTEGRATIONSMANAGEMENT ............................................................................................................................. 119 
9.1 HANDLUNGSFELDÜBERGREIFENDE EMPFEHLUNGEN......................................................................................... 119 
9.2 HANDLUNGSFELDSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN ............................................................................................. 120 
9.3 FORDERUNGEN AN LAND UND BUND ............................................................................................................ 122 
9.4 AUSBLICK .............................................................................................................................................. 122 
LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................................................... 124 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................................................................ 130 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................................................................... 131 
 
73
1
83
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
7 
 
Vorwort von  
Oberbürgermeister                            
Jochen Partsch  
und  
Stadträtin Babara Akdeniz 
 
 
Darmstadt ist eine weltoffene und solidarische Stadt und wird es auch bleiben. Wenn Menschen vor Krieg, 
Verfolgung, Gewalt und Folter fliehen müssen, dann heißen wir sie in unserer Stadt willkommen!  
In den Jahren 2015 -2017 hat die Wissenschaftsstadt Darms tadt über zweitausend schutzsuchende 
Menschen aufgenommen und untergebracht und zahlreiche Maßnahmen und Programme entwickelt und 
durchgeführt, um diese Menschen nachhaltig in die Stadtgesellschaft zu integrieren – und zwar in allen 
Lebensbereichen. Das dokumentieren wir in diesem Bericht.  
Unter den 2.362 Menschen, die uns aus der Hessischen Erstaufnahme in Gießen zugeteilt wurden, waren 
Familien, Kinder, alleinreisende Männer und Frauen und auch unbegleitete Minderjährige, die unseres 
besonderen Schutzes  bedürfen. Die meisten Schutzsuchenden kamen aus Syrien, Afghanistan, Irak, 
Eritrea und Somalia. Viele von ihnen mussten geliebte Menschen, Familie und Freunde in der Heimat 
zurücklassen oder haben sie sogar durch Gewalt verloren. Ebenso häufig waren sie z usätzlich anderen 
traumatischen Erlebnissen ausgesetzt oder haben selbst Gewalt und Folter erlitten. Viele Geflüchtete 
waren monate - oder sogar jahrelang auf der Flucht. Viele haben in anderen Ländern gelebt, bevor sie 
weiterziehen mussten, weil es auch do rt nicht mehr sicher war oder es keine Perspektive mehr für sie 
gab.  
Für uns war und ist es eine humanitäre Verpflichtung, Schutzsuchende in unserer Stadt aufzunehmen 
und ihnen ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu ermöglichen. Die Wissenschaftsstadt Da rmstadt hat 
eine lange Tradition der Einwanderung, Menschen aus über 150 Nationen und allen fünf Kontinenten 
leben hier friedlich zusammen. Ihre Perspektiven und Potentiale sind für uns eine große Bereicherung, 
sie prägen die Vielfalt und Offenheit unserer  Stadtgesellschaft. Die überwiegende Mehrheit der Zugewan -
derten möchte sich hier einbringen, das Leben in unserer Gesellschaft mitgestalten und Darmstadt zu 
ihrer neuen Heimat machen. 
Wir verstehen Integration als gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.  Das muss 
unser aller Ziel sein. Der Zugang für Menschen m it Fluchthintergrund beispielsweise in den Arbeitsmarkt, 
zu gleichen Bildungschancen oder zu gesundheitlicher Versorgung ist noch immer erschwert. Wir tragen 
durch viel seitige Maßnahmen wie interkulturelle Öffnung, Programme für Geflüchtete und auch ehren -
amtliches Engagement dazu bei, dass dieser Zugang erleichtert wird. So kommen wir unserem Ziel 
Schritt für Schritt näher.  
Grundlage für diesen Prozess ist eine offene und demokratische Gesellschaft, in der sich alle Mitglieder 
mit gegenseitigem Respekt und Toleranz begegnen. Das tun wir in Darmstadt überwiegend. Die politi -
schen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen uns jedoch noch eine andere Seite unserer Gesellschaf t: 
Bundesweit erleben wir immer mehr Abwehr gegen die Aufnahme von geflüchteten Menschen und

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
7 
 
Vorwort von  
Oberbürgermeister                            
Jochen Partsch  
und  
Stadträtin Babara Akdeniz 
 
 
Darmstadt ist eine weltoffene und solidarische Stadt und wird es auch bleiben. Wenn Menschen vor Krieg, 
Verfolgung, Gewalt und Folter fliehen müssen, dann heißen wir sie in unserer Stadt willkommen!  
In den Jahren 2015 -2017 hat die Wissenschaftsstadt Darms tadt über zweitausend schutzsuchende 
Menschen aufgenommen und untergebracht und zahlreiche Maßnahmen und Programme entwickelt und 
durchgeführt, um diese Menschen nachhaltig in die Stadtgesellschaft zu integrieren – und zwar in allen 
Lebensbereichen. Das dokumentieren wir in diesem Bericht.  
Unter den 2.362 Menschen, die uns aus der Hessischen Erstaufnahme in Gießen zugeteilt wurden, waren 
Familien, Kinder, alleinreisende Männer und Frauen und auch unbegleitete Minderjährige, die unseres 
besonderen Schutzes  bedürfen. Die meisten Schutzsuchenden kamen aus Syrien, Afghanistan, Irak, 
Eritrea und Somalia. Viele von ihnen mussten geliebte Menschen, Familie und Freunde in der Heimat 
zurücklassen oder haben sie sogar durch Gewalt verloren. Ebenso häufig waren sie z usätzlich anderen 
traumatischen Erlebnissen ausgesetzt oder haben selbst Gewalt und Folter erlitten. Viele Geflüchtete 
waren monate - oder sogar jahrelang auf der Flucht. Viele haben in anderen Ländern gelebt, bevor sie 
weiterziehen mussten, weil es auch do rt nicht mehr sicher war oder es keine Perspektive mehr für sie 
gab.  
Für uns war und ist es eine humanitäre Verpflichtung, Schutzsuchende in unserer Stadt aufzunehmen 
und ihnen ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu ermöglichen. Die Wissenschaftsstadt Da rmstadt hat 
eine lange Tradition der Einwanderung, Menschen aus über 150 Nationen und allen fünf Kontinenten 
leben hier friedlich zusammen. Ihre Perspektiven und Potentiale sind für uns eine große Bereicherung, 
sie prägen die Vielfalt und Offenheit unserer  Stadtgesellschaft. Die überwiegende Mehrheit der Zugewan -
derten möchte sich hier einbringen, das Leben in unserer Gesellschaft mitgestalten und Darmstadt zu 
ihrer neuen Heimat machen. 
Wir verstehen Integration als gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.  Das muss 
unser aller Ziel sein. Der Zugang für Menschen m it Fluchthintergrund beispielsweise in den Arbeitsmarkt, 
zu gleichen Bildungschancen oder zu gesundheitlicher Versorgung ist noch immer erschwert. Wir tragen 
durch viel seitige Maßnahmen wie interkulturelle Öffnung, Programme für Geflüchtete und auch ehren -
amtliches Engagement dazu bei, dass dieser Zugang erleichtert wird. So kommen wir unserem Ziel 
Schritt für Schritt näher.  
Grundlage für diesen Prozess ist eine offene und demokratische Gesellschaft, in der sich alle Mitglieder 
mit gegenseitigem Respekt und Toleranz begegnen. Das tun wir in Darmstadt überwiegend. Die politi -
schen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen uns jedoch noch eine andere Seite unserer Gesellschaf t: 
Bundesweit erleben wir immer mehr Abwehr gegen die Aufnahme von geflüchteten Menschen und

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
8 
 
Ressentiments gegen Zugewanderte im Allgemeinen. Unbegründete Angst, Vorurteile und diskriminie -
rende Generalisierungen gewinnen an Boden, werden salonfähig und rü cken immer mehr in die Mitte der 
Gesellschaft.  
Wir sind in Darmstadt nicht immun vor dieser Entwicklung. Aber wir müssen und wollen sie bremsen! 
Zusammen und gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Es ist heute wichtiger denn 
je, dass w ir alle – Alteingesessene wie Neuzugezogene – ein friedliches Miteinander auf der Grundlage 
demokratischer und solidarischer Werte leben.  
Diese Dokumentation dient uns als Rückblick auf das, was wir in der Hochphase der Zuwanderung von 
Geflüchteten erreicht haben. Auf das Geleistete und die Solidarität können wir alle stolz sein. Wir danken 
an dieser Stelle all denjenigen , die sich – ob haupt - oder ehrenamtlich – für den Schutz geflüchteter 
Menschen engagiert haben.  
Die Dokumentation dient auch dazu, die aktuellen Herausforderungen für unsere Einwanderungs -
gesellschaft zu erkennen  und notwendige Maßnahmen in Darmstadt zu entwickeln bzw. weiter auszu -
bauen, damit Integration nachhaltig stattfindet. Und sie dient letztendlich auch dazu, deutlich zu 
machen, dass wir Ressourcen zur Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen haben, dass wir vorbereitet 
sind, auch in Zukunft Schutzsuchende in unserer Stadt aufzunehmen und Darmstadt vom Zufluchtsort 
zur Heimat für diese zu machen. Es ist und bleibt unsere Menschheits pflicht! Wir können die damit 
verbundenen Aufgaben bewältigen. 
Lesen Sie „Vom Zufluchtsort zur Heimat“ daher nicht nur als Rückschau . L esen Sie es vielmehr als 
Wegweiser für gegenwärtiges und künftiges Han deln in einer Stadt, die ein sicherer Hafen für geflüchtete 
Menschen sein und zur neuen Heimat für diese werden will.  
 
 
Herzlich,  
Ihr Oberbürgermeister Jochen Partsch         Ihre Sozialdezernentin Babara Akdeniz 
  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in diesem Sinne der Initiative „SEEBRÜCKE - Sichere Häfen“ 
 angeschlossen und sich im März 2019 zum „Sicheren Hafen“ erklärt. Damit verurteilt sie die Kriminalisierung 
der Seenotrettung und erklärt sich auch bereit, die Seenotrettung geflüchteter Menschen zu unterstützen 
und weitere Schutzsuchende in Darmstadt aufzu nehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
9 
 
1. Darmstadt - Vom Ankommen zum Bleiben 
Am 14. August 2015 begann in Darmstadt ein neues Kapitel Zuwanderungsgeschichte: das Hessische 
Innenministerium rief an die unteren Katastrophenschutzbehörden der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
den Vollalarm aus: in Darmstadt sollte binnen kürzester Zeit eine Außenstelle der Hessischen Erstauf -
nahmeeinrichtung (i.F. EAE) für Geflüchtete in Gießen entstehen. Innerhalb von 48 Stunden entstand auf 
dem Gelände vor der Starkenburgkaserne eine Notunterkunft mit 95 Zelten und 670 Feldbetten. Die 
ersten 35 Asylsuchende n, die die Unterkunft beziehen sollten, kamen am 16. August in Darmstadt an. 
Oberbürgermeister Jochen Partsch richtete zeitgleich einen Krisenstab Humanitäre Notlage ein, um die 
Herausforderungen im Bereich Erstaufnahme und (Erst -)Unterbringung zu meistern  (ausführlich dazu s. 
Kap. 3.1).  
Auch wenn in der damaligen deutschen Integrationsdebatte vielfach der „Eindruck einer nie dagewesenen 
Flüchtlingskrise“ genährt wurde (Deutsches Institut für Urbanistik (i.F. Difu) 2018:7), war „die Zuwande -
rung von Flüchtlingen in den Jahren 2015/2016 in die Bundesrepublik […] aus vielerlei Gründen beson -
ders, aber nicht [...] einmalig.“ (Difu 2018: 7). U nd auch wenn sich Darmstadt in der Phase der Humani-
tären Notlage in einem Ausnahmezustand befand, waren es Verwaltung und Zivilgesellschaft, die - wie in 
anderen Städten und Landkreisen - durch flexibles und pragmatisches Handeln die Aufnahme einer 
großen Zahl geflüchteter Menschen und eine gelebte Willkommenskultur ermöglicht haben.  
Die vorliegende Dokumentation verdeutlicht diese „gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit“ (Difu 2018: 8) 
in den zentralen gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Unter dem Titel Vom Zufluchtsort zur Heimat  
zeichnet sie das am 14. August 2015 begonnene neue Kapitel Zuwanderungsgeschichte in Darmstadt als 
eine Geschichte vom Ankommen zum Bleiben nach. D ie Dokumentation ist  als Bestandsaufnahme aller 
im Rahmen der Zuwanderung von Geflü chteten entwickelten bzw. für diese Zielgruppe ausgebauten 
Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 zu lesen. Darüber hinaus werden im Sinne eines Wegweisers 
Perspektiven zur weiteren Ausgestaltung des Bleibens der in Darmstadt lebenden Geflüchteten 
aufgezeigt. 
Die verschiedenen Phasen des Ankommens und die für ein sicheres Ankommen entwickelten Maßnahmen 
und deren Kosten werden in den Kapiteln 2 bis 5 vorgestellt: In Kapitel 2 wird die Entwicklung der 
Zuwanderung in den Jahren 2015 bis 2017 bundes -, landesweit und in Darmstadt aufgezeigt. Kapitel 3 
geht auf die Bereiche Erstaufnahme und -versorgung, Folgeunterbringung und Wohnen sowie auf 
Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ein. Auch die Ressourcenaufstockung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit Blick auf die Humanitäre Notlage erläutert. Kapitel 4 stellt die entwickelten Maßnah -
men zur Umsetzung einer Willkommenskultur und zur transparenten Information der Bürgerinnen und 
Bürger vor. Kapitel 5 erläutert die zahlreichen zusätzlich entwickelten, fluc htspezifischen Beratungs -
angebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Wohlfahrtsverbände und der freien Träger.  
Den Anforderungen der Integration von Geflüchteten in Darmstadt stellt sich Kapitel 6. Es zeigt auf, wie 
diese in Darmstadt bewältigt wurden und wie sie nach wie vor bewältigt werden. Dem Kapitel liegen als 
Referenzrahmen die Empfehlungen einschlägiger aktueller Expertisen aus Wissenschaft und  Praxis zum 
Thema Zuwanderung und Integration von Geflüchteten in die Kommune  zugrunde1. Hier werden die Maßnah -
men zur Integration von Geflüchteten vorgestellt, die im Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten in 
den Handlungsfeldern Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt, Soziales, Gesundheit sowie Kultur, Sport und 
Freizeit in Darmstadt entwickelt bzw. ausgebaut wurden und  die Kosten erläutert. Zudem werden für 
jedes Handlungsfeld fachspezifische Handlungsempfehlungen abgegeben.  
                                                
1 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu 2018); Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR 2016, 
2017, 2018); Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (i.F. KGSt; KGSt 2017a); Deutscher Städtetag; 
Bertelsmann Stiftung; Robert-Bosch-Stiftung; Friedrich-Ebert-Stiftung; Hessisches Ministerium für Soziales und Integration.

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Dem Ehrenamt widmet diese Dokumentation ein eigenes Kapitel ( 7), denn sowohl in der Zeit des 
Ankommens der Geflüchteten als auch in der Phase ihres Bleibens, hat das Ehrenamt einen wichtigen 
Beitrag zum Gelingen geleistet – und leistet diesen weiterhin.  
In Kapitel 8 wird eine Übersicht über die Gesamtausgaben, Einnahmen durch Bund und/oder Land und 
städtische Ausgaben nach Jahren und Handlungsfeldern gegeben und die Entwicklungen nach Hand -
lungsfeldern und Zeitraum im Gesamtkontext erläutert.  
Abgeschlossen w erden Dokumentation und Wegweiser  durch fachpolitische Handlungsempfehlungen 
(Kapitel 9) für ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement von Geflüchteten in Darmstadt.

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2. Entwicklung der Zuwanderung zwischen 2015 – 2017 
Die Flüchtlingshilfe der United Nations Organization (i.F. UNO) zählte Ende 2017 insgesamt 68,5 Mio 
Menschen weltweit, die auf der Flucht waren (UNO Flüchtlingshilfe 2018). Darunter befanden sich mehr 
als 40 Mio Binnen vertriebene, also Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes fliehen. Rund 25,3 Mio 
Menschen mussten ihre Herkunftsländer verlassen (UNO 2017: 2). Sie gehen meist in die unmittelbaren 
Nachbarländer. Allerdings wirkte sich die Fluchtmigration in den vergang enen Jahren auch verstärkt auf 
europäische Länder aus. Deutschland entwickelte sich hierbei zu einem wichtigen Aufnahmeland und 
nahm nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (i.F. BAMF) circa 1,5 Mio Schutz -
suchende im Zeitraum von 2014 b is Juni 2017 auf. Dabei reiste ein Großteil der Menschen zwischen Juli 
2015 und Februar 2016 ein (BAMF 2018c). 
2.1 Gesetzliche Grundlagen und rechtlich -politische Entwicklungen im 
 Berichtszeitraum 
Internationales Flüchtlingsrecht  
Als Reaktion auf die Erfahrungen der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, entstand das internationale 
Flüchtlingsrecht (Bundeszentrale für politische Bildung (i.F. BpB) 2015) 2. Dessen wichtigste Grundlage 
ist die im Jahr 1954 in Kraft getretene Genfer Flüchtlingskonvention (i.F. GFK). Zentrale Inhalte der 
Konvention sind die Definition des Flüchtlingsbegriffs und das Non -Refoulement-Prinzip, das heißt das 
Verbot der Zurückweisung in ein Land, in dem der geflüchteten Person Verfolgung droht (Art. 33 GFK).  
Auf europäischer Eb ene wurde dies auch in die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953 über -
nommen: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung 
unterworfen werden." (Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention). In der GFK wir d der Flüchtlings -
begriff wie folgt definiert: „Ein Flüchtling ist eine Person mit der begründeten Furcht vor Verfolgung 
wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen 
ihrer politischen Überzeugung" (Art 1A GFK)3.  
Bis heute haben insgesamt 148 Staaten die GFK unterzeichnet, darunter auch die Bundesrepublik 
Deutschland im Jahr 1953 sowie sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (i.F. EU) (BpB 2015). 
Im Laufe der Jahre wurde die Konvention durc h die Aufnahme der Tatbestände der Verfolgung durch nicht-
staatliche Akteure und geschlechtsspezifische Verfolgung mit Hinblick auf Frauen und Mädchen erweitert.  
Europarechtliche Regelungen  
Neben diesen Vereinbarungen existieren immer mehr europäische Reg elungen in der Asylpolitik. Die 
Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist unter anderem in der Charta der Grundrechte veran-
kert. Um ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem  einzuführen, wurden gemeinsame Rechtsvorschriften 
eingeführt, beispielsweise die Dublin-Verordnung (Bundestag 2015). Sie regelt die Zuständigkeit der euro -
päischen Staaten sowie Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen für die asylsuchende Person. Dabei 
ist das Land zuständig für das Asylverfahren und die Aufnahme, in wel chem er oder sie zuerst eingereist 
ist. Hinzu kommen einheitliche Aufnahme -Richtlinien und Standards für Asylverfahren, die sicherstellen 
sollen, dass Asylsuchende gerecht behandelt werden und ihr Fall nach gemeinsamen Standards geprüft 
                                                
2 In Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 heißt es: „Jeder hat das Recht, in anderen 
Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ Jedoch folgt aus dem Recht, Asyl zu suchen, kein automatisches Recht,  
Asyl zu erhalten (BpB 2015).  
3 Der völkerrechtliche Flüchtlingsbegriff ist zu unterscheiden von der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs. So sind 
Personen, die vor Krieg, Hungersnot oder Naturkatastrophen fliehen, nicht notwendigerweise Flüchtlinge im Sinne der GFK. Für sie 
kommt aber möglicherweise eine andere Schutzform in Frage.

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12 
 
wird, unabhängig da von, in welchem Mitgliedstaat sie ihren Asylantrag stellen. Die Vorgaben der GFK 
wurden dabei übernommen (ebd.).  
Nationales Recht  
Zusätzlich verfügen viele Staaten über nationale Regelungen. In Deutschland wurde das individuelle Recht 
auf Asyl 1949 im Gru ndgesetz (i.F. GG) verankert (Art. 16a GG) 4. Allerdings wurde es mit dem Asyl -
Kompromiss von 1993 weitgehend eingeschränkt (Art. 16a GG (2)) 5. Zuständige Behörde für das Asyl -
recht ist das BAMF, wo nach Einreise das Asylverfahren geprüft wird. Neben der As ylantragsstellung im 
Aufnahmeland selbst gibt es noch andere Formen, Schutzsuchende aufzunehmen, wie Kontingente 
(Evakuierung von Geflüchteten aus den Herkunftsregionen oder Einreise mit Visum, keine individuelle 
Prüfung des Schutzbedarfs), Resettlement -Programme (Umsiedlung von Geflüchteten, die im Aufnahme -
staat keine Aufenthaltsperspektive haben, in einen dritten Staat) sowie regionale Schutzprogramme (von 
westlichen Industrieländern finanzierte regionale Schutzprogramme in den Nachbarstaaten der 
Herkunftsländer).  
Folgende Schutzformen gibt es im Bereich der Asylgesetzgebung: Anerkennung der Asylberechtigung 
nach dem GG und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK. Hinzu kommt der subsidiäre 
Schutz, der vor allem bei Androhung von Folter oder Todesstrafe und bei innerstaatlichen Konflikten 
(Bürgerkrieg) gewährt wird. Als letzte Schutzform zählen die sogenannten Abschiebungsverbote, die 
beispielsweise bei Verletzung der Grundrechte oder bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit zum Tragen 
kommen.  
Darunter fällt auch die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, auch Duldung genannt, die jedoch, 
im Gegensatz zu den anderen Schutzformen, keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland verschafft. 
Sie wird aufgrund dringender humanitärer oder persönl icher Gründe verordnet oder wenn eine Ausreise 
wegen Krankheit oder mangelnder Papiere nicht möglich ist. Duldungen werden für einen Zeitraum von 
einigen Tagen bis zu sechs Monate erteilt und können immer wieder verlängert werden – manchmal über 
mehrere Jahre.  
Abbildung 1: Rechtliche Schutzformen 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Je nach Schutzstatus variieren Aufenthaltsdauer, das Recht auf Familiennac hzug, der Zugang zum 
Arbeitsmarkt und die Berechtigung zu Integrationskursen, Beratungsangeboten und Sozialleistungen. Am 
weitreichendsten sind die Rechte von Flüchtlingen gemäß dem Art. 16 GG und der GFK, die in der Regel 
                                                
4 „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art. 16a (1), GG).  
5 „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ode r aus einem anderen 
Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum 
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaf ten, auf 
die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.“ 
(Art. 16a (2), GG). 
Anerkennung der 
Asylberechtigung
Art 16a GG
Zuerkennung 
Flüchtlingseigenschaft GFK
§ 3 Abs 1, a AsylVfG, § 60 Abs. 1, AufenthG
Zuerkennung Subsidiärer 
Schutz
§ 60 Abs. 2,3 und 7 Satz 2
Feststellung von 
Abschiebungsverboten
§ 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG

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eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren erhalten. Auch subsidiär Geschützte bekommen je nach Ermes -
sen diese Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Die übrigen Schutzberechtigten (außer Geduldete) erhalten in 
der Regel einen Aufenthaltstitel für ein Jahr mit Option auf Verlängerung (BpB 2015). 
Rechtlich-politische Entwicklungen im Berichtszeitraum  
Zwischen 2014 bis 2017 gab es zahlreiche Gesetzesänderungen im Bereich der Asylpolitik. Zu den wich -
tigsten zählen das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (2015), auch Asylpaket I genannt sowie das 
Asylpaket II (2016). Durch die Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes kam es zu 
den weitreichendsten Verschärfungen des Asylrechts seit dem Asylkompromiss im Jahr 1993.  
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015  
Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde eine Gesamtschutzquote eingeführt und 
Asylsuchende eingeteilt in solche mit guter und geringer Bleibeperspektive. Diese basiert  auf der Anzahl 
der Asylanträge aus dem Herkunftsland und ihrer Schutz - bzw. Ablehnungsquote.  Bei einer Gesamt -
schutzquote von über 50% über einen längeren Zeitraum sind die Voraussetzungen für eine gute Bleibe -
perspektive erfüllt. Dies betrifft vor allem  die Länder Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia. Bei diesen 
Personen wird vermutet, dass „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“, weswegen 
sie Zugang zu zahlreiche n Maßnahmen und Unterstützungsleistungen bereits vor Beendigung ihr er Asyl-
verfahren haben. Darunter fallen Integrationskurse, berufsbezogene Sprachförderung und der Arbeits -
markt.  
Asylantragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten (mit geringer Bleibeperspektive) müssen bis zur 
Beendigung ihres Asylverfahrens in EAE blei ben, haben keinen Zugang zu Integrationskursen und erhal -
ten Sach- statt Geldleistungen. Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz „Länder, von denen sich 
aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, das s dort 
generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor 
nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine 
Verfolgungsgefahr vorliegt“ (BAMF 2019). Antragst ellende müssen im Gegenteil beweisen, dass sie von 
Verfolgung bedroht sind. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde erweitert im Asylverfahrens -
beschleunigungsgesetz um die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro. 
Für Geduldete, die einen Ausbildungsp latz nachweisen, wurde der Aufenthalt erleichtert. Sie dürfen für 
die Dauer der Berufsausbildung in Deutschland bleiben und haben anschließend weitere sechs Monate 
Zeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen, sofern sie nach der Ausbildung nicht vom Ausbildung sbetrieb 
übernommen werden (BpB 2017b). 
Asylpaket II / Integrationsgesetz 2016  
Für bestimmte Zielgruppen wurde der Zugang zum Asylrecht im Rahmen des Asylpakets II erheblich 
erschwert. So wurden neue beschleunigte Asylverfahren eingeführt, die in sogenannten „besonderen 
Aufnahmeeinrichtungen“ stattfinden. Dort soll innerhalb einer Wo che über den Asylantrag entschieden 
werden, bei einer Ablehnung erfolgt die Abschiebung aus der Einrichtung innerhalb von drei Wochen.  
Um einen Anwalt zu suchen und gegebenenfalls Klage dagegen einzureichen, hat die betreffende Person 
somit zwei Wochen Ze it. Dieses neue Gesetz betrifft u.a. Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und 
solche, denen vorgeworfen wird, ihre Dokumente vernichtet zu haben oder Tatsachen zu ihrer Identität zu 
verschweigen. Auch wurde die Durchführung von Abschiebungen trotz Krankh eit erleichtert. So wurde der 
Begriff der „konkreten Gefahr“ im Asylpaket II  neu definiert: Sie liege nur bei einer lebensbedrohlichen 
oder schwerwiegenden Erkrankung vor. Liegt eine sogenannte „inländische Gesundheitsalternative“ vor, 
ist also die Behandlung in mindestens einem Teil des Zielstaats gewährleistet, darf abgeschoben werden.  
Mit dem Integrationsgesetz sollte außerdem der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende erleichtert 
werden. So verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in Regionen mit niedr iger Arbeitslosigkeit bei 
Menschen mit guter Bleibeperspektive drei Jahre lang auf eine Vorrangprüfung. Dies bedeutete, dass die

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14 
 
Arbeitsagenturen nicht mehr wie bisher prüften, ob es „bevorrechtigte“ inländische Bewerberinnen oder 
Bewerber, oder solche aus der EU oder dem EWR für den Arbeitsplatz gibt.  
Geduldete, die einen Ausbildungsplatz vorweisen können, dürfen für die Dauer der Ausbildung sowie bei 
anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung für zwei weitere Jahre ( 3+2-Regel) in Deutschland 
bleiben. Der Zugang zu Förderleistungen der Berufsausbildung wurde für bestimmte Zielgruppen verbes -
sert. Auch für die Arbeitsplatzsuche wird eine Duldung von sechs Monaten ausgesprochen (BpB 2017a).  
2.2 Bundesebene 
Die Bundesrepublik Deutschland entschied sich im Sommer 2015, die Grenzen für zahlreiche Schutz -
suchende zu öffnen: Im August 2015 kamen hunderttausende Menschen nach Deutschland, nachdem sie 
zum Teil monatelang über Land und Wasser geflohen waren. Die Anzahl der aufzunehmenden Schutz -
suchenden in den Bu ndesländern wurde von Beginn an mit dem Instrument des Königsteiner Schlüssels  
geregelt. Dieser berechnet sich aus den Steuereinnahmen (2/3 der Bewertung) und der Bevölkerungszahl 
(1/3 der Bewertung) des Bundeslandes. Die Quoten werden jährlich neu berechnet (BAMF 2018a).  
Bevor die Entscheidung einer Zuweisung und damit die Möglichkeit eines Asylantrags auf ein Bundesland 
fällt, werden Schutzsuchende durch das sogenannte EASY -System registriert (EASY = Erstverteilung Asyl -
begehrende). Laut dem Migrationsbe richt 2015 des BAMF im Auftrag des Bundesministeriums des 
Innern, für Bau und Heimat (i.F. BMI) haben im Jahr 2015 insgesamt 476.649 Personen einen Asyl -
erstantrag oder Folgeantrag gestellt (BAMF 2016). Zum Vergleich: 2014 wurden beim BAMF insgesamt 
202.834 Erst- und Folgeanträge gestellt, das entspricht einem Anstieg um mehr als 130 Prozent (BMI 
2015). Durch die erhöhte Anzahl der eingereisten Personen, konnten viele ihren Asylantrag erst im Jahr 
2016 stellen. Zudem verlängerte sich die Bearbeitungsze it der Anträge. Deswegen betrug  die Zahl der 
EASY-Registrierungen 1,1 Mio. für 2015, die der gestellten Asylanträge aber nur 476.649 (s. Abbildung 
2). Im Jahr 2016 kamen weniger Menschen , insgesamt 321.371 nach Deutschland. Die Zahl der Asyl -
anträge lag bei 745.545. 
Die politischen Entwicklungen auf der europäischen Ebene führten Ende 2016 zu einer geringeren Zahl 
von ankommenden Menschen in Deutschland. Gründe hierfür sind zum einen die Schließung der soge -
nannten Balkanroute durch eine stärkere Grenzsicherung der osteuropäischen Mitgliedsstaaten sowie ein 
Abkommen zwischen der EU und der Türkei im März 2016, das die Reduzierung der Bewegungen von 
Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten nach Europa zum Ziel hatte. Danach wurden über das 
EASY-System in 2017 i nsgesamt 222.683 Asylsuchende registriert und verteilt. Parallel sank die Anzahl 
der Erst- und Folgeanträge auf einen Tiefstand von 186.644 Schutzsuchenden und somit unter den Wert 
von 2014. 
Abbildung 2: EASY-Registrierung / Erst- und Folgeanträge, 2015-2017  
 
Quelle: BAMF , Asylgeschäftsstatisik 2015-2017, eigene Darstellung, 2019 
476649
745545
222683
1100000
321371 186644
0
500000
1000000
1500000
2015 2016 2017
Anzahl
Asyl Erst- und Folgeanträge Easy-Registrierungen
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2.3 Landesebene 
Das Land Hessen hat laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach dem König -
steiner Schlüssel 2015 insgesamt 7,38 Pr ozent aller Asylsuchenden in der Bundesrepublik aufgenom -
men, das entspricht circa 110.000 Menschen. 2016 hat sich die Zahl nur leicht um 0,01 Prozentpunkte 
auf 7,39 Prozent erhöht (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2016). Hessen steht 
damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern an fünfter Stelle. Die meisten Geflüchteten wurden 
2016 mit 21,21% Nordrhein -Westfalen zugewiesen (Königsteiner Schlüssel 2018). Wie jedes Bundesland 
ist auch Hessen verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegeh render erforderliche Aufnahmeeinrichtungen 
zu schaffen. Aufgrund der Vielzahl an Schutzsuchenden wurden in mehreren hessischen Städten Außen -
standorte der EAE in Gießen errichtet (s. Kapitel 3). Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung 
ab 2016 vers chiedene Landesprogramme auf den Weg gebracht, um die Kommunen bei der Aufnahme 
und Integration von Schutzsuchenden zu unterstützen (s. Kapitel 6 und 7).  
Abbildung 3 zeigt die Anzahl der Geflüchteten, welche in Hessen geblieben sind und nicht in ein anderes 
Bundesland weitergeleitet oder in das Land ihres ersten Asylantrags gemäß der Dublin -Verordnung ver-
wiesen wurden. Sie regelt, dass der Mitgliedsstaat der E U für ein Asylverfahren und die Aufnahme 
zuständig ist, in der der oder die Asylsuchende zuerst gereist ist. Die Dublin-Verordnung wurde jedoch 
zeitweise aufgrund der Einreise vieler Menschen nach Italien und Griechenland ausgesetzt (BAMF 
2018b).  
  
 
Nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (i.F. HMSI) sind von den 
110.000 aufgenommenen Schutzsuchenden 2015 75.000 Personen in Hessen verblieben. 2016 sind 
insgesamt 20.500 Menschen in Hessen wohnhaft geblieben, 2017 waren es noch 11.118 Personen (HMSI 
2018a). Um insbesondere den Wegzug aus ländlichen Gebieten in Städte und somit eine hohe 
Fluktuation zu vermeiden, wurde in Hessen die sogenannte Wohnsitzaufla ge6 erteilt (s. auch Kapitel 2.1, 
Abschnitt Asylpaket II /Integrationsgesetz 2016). Diese beinhaltet, dass sich Geflüchtete in einem 
Zeitraum von drei Jahren in der Regel nicht ummelden dürfen.  
                                                
6 Die Wohnsitzauflage (Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG) verpflichtet anerkannte Flüchtlinge und wei tere schutzberechtigte 
Personen in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Darüber hinaus können die Bundesländer 
zusätzlich weitergehende, ortsbezogene Wohnsitzauflagen erteilen. Hessen hat seit 1.9.2017 die Regelung eing eführt. Ausländer-
behörden können Geflüchteten mit einem Schutzstatus, die Sozialleistungen beziehen, den Wohnort vorgeben. Die betroffenen 
Personen erhalten dann nur in der jeweiligen Stadt oder Kommune ihre Sozialleistungen. Für Geflüchtete, deren Asylve rfahren noch 
läuft, gilt diese Regel unabhängig von der Einführung der Wohnsitzauflage. 
75000
20500
11118
0
10000
20000
30000
40000
50000
60000
70000
80000
2015 2016 2017
Anzahl
Verbliebene Geflüchtete in Hessen
Abbildung 3: Verbliebene Geflüchtete in Hessen, 2015 - 2017 
Quelle: Regierungspräsidium Gießen, eigene Darstellung, 2019

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2.3 Landesebene 
Das Land Hessen hat laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach dem König -
steiner Schlüssel 2015 insgesamt 7,38 Pr ozent aller Asylsuchenden in der Bundesrepublik aufgenom -
men, das entspricht circa 110.000 Menschen. 2016 hat sich die Zahl nur leicht um 0,01 Prozentpunkte 
auf 7,39 Prozent erhöht (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2016). Hessen steht 
damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern an fünfter Stelle. Die meisten Geflüchteten wurden 
2016 mit 21,21% Nordrhein -Westfalen zugewiesen (Königsteiner Schlüssel 2018). Wie jedes Bundesland 
ist auch Hessen verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegeh render erforderliche Aufnahmeeinrichtungen 
zu schaffen. Aufgrund der Vielzahl an Schutzsuchenden wurden in mehreren hessischen Städten Außen -
standorte der EAE in Gießen errichtet (s. Kapitel 3). Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung 
ab 2016 vers chiedene Landesprogramme auf den Weg gebracht, um die Kommunen bei der Aufnahme 
und Integration von Schutzsuchenden zu unterstützen (s. Kapitel 6 und 7).  
Abbildung 3 zeigt die Anzahl der Geflüchteten, welche in Hessen geblieben sind und nicht in ein anderes 
Bundesland weitergeleitet oder in das Land ihres ersten Asylantrags gemäß der Dublin -Verordnung ver-
wiesen wurden. Sie regelt, dass der Mitgliedsstaat der E U für ein Asylverfahren und die Aufnahme 
zuständig ist, in der der oder die Asylsuchende zuerst gereist ist. Die Dublin-Verordnung wurde jedoch 
zeitweise aufgrund der Einreise vieler Menschen nach Italien und Griechenland ausgesetzt (BAMF 
2018b).  
  
 
Nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (i.F. HMSI) sind von den 
110.000 aufgenommenen Schutzsuchenden 2015 75.000 Personen in Hessen verblieben. 2016 sind 
insgesamt 20.500 Menschen in Hessen wohnhaft geblieben, 2017 waren es noch 11.118 Personen (HMSI 
2018a). Um insbesondere den Wegzug aus ländlichen Gebieten in Städte und somit eine hohe 
Fluktuation zu vermeiden, wurde in Hessen die sogenannte Wohnsitzaufla ge6 erteilt (s. auch Kapitel 2.1, 
Abschnitt Asylpaket II /Integrationsgesetz 2016). Diese beinhaltet, dass sich Geflüchtete in einem 
Zeitraum von drei Jahren in der Regel nicht ummelden dürfen.  
                                                
6 Die Wohnsitzauflage (Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG) verpflichtet anerkannte Flüchtlinge und wei tere schutzberechtigte 
Personen in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Darüber hinaus können die Bundesländer 
zusätzlich weitergehende, ortsbezogene Wohnsitzauflagen erteilen. Hessen hat seit 1.9.2017 die Regelung eing eführt. Ausländer-
behörden können Geflüchteten mit einem Schutzstatus, die Sozialleistungen beziehen, den Wohnort vorgeben. Die betroffenen 
Personen erhalten dann nur in der jeweiligen Stadt oder Kommune ihre Sozialleistungen. Für Geflüchtete, deren Asylve rfahren noch 
läuft, gilt diese Regel unabhängig von der Einführung der Wohnsitzauflage. 
75000
20500
11118
0
10000
20000
30000
40000
50000
60000
70000
80000
2015 2016 2017
Anzahl
Verbliebene Geflüchtete in Hessen
Abbildung 3: Verbliebene Geflüchtete in Hessen, 2015 - 2017 
Quelle: Regierungspräsidium Gießen, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
16 
 
2.4 Kommunale Ebene 
Der stärker werdende Flüchtlingszuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 schlug sich 
auch in der W issenschaftsstadt Darmstadt nieder. 2015 wurden der Wissenschaftsstadt Darmstadt 337 
Asylbewerberinnen und -bewerber vom Regierungspräsidium Darmstadt neu zugewiesen, 2016 waren es 
1.745 und 2017 280.7 
 
Der Blick auf die Herkunftsländer (Abbildung 5) zeigt, dass in den Jahren 2015 und 2016 vor allem Asyl -
suchende aus Syrien und Afghanistan den größten Anteil an zugewiesenen Menschen ausmachten. Für 
das Jahr 2015 machen die Schutzsuchenden aus  Eritrea den drittgrößten Anteil aus, gefolgt von Irak, 
Pakistan und Somalia. 
  
Im Jahr 2016 löste der Irak als Land mit den dritthöchsten Herkunftszahlen Eritrea ab – 200 von den 
insgesamt 1.745 Menschen kamen aus dem Irak. Außerdem kamen 2016 vergleichsweise viele Menschen 
aus dem Iran nach Deutschland und damit au ch in die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Pakistan und 
Eritrea sind die Herkunftsländer mit der fünft- und sechsthöchsten Zahl bezüglich der Zuweisungen. 
  
                                                
7 Die angegebenen Zahlen beinhalten nicht die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten  (umA), da diese Personen -
gruppe trotz Zuweisung nach Darmstadt z.T. in anderen Kommunen untergebracht wurde. 
337
1745
280
0
500
1000
1500
2000
2015 2016 2017
Anzahl
Anzahl der Zuweisungen von Schutzsuchenden 
42%
23%
9%
7%
4%
3%
12%
2015 Syrien
Afghanistan
Eritrea
Irak
Pakistan
Somalia
andere
Herkunftsländer
35%
29%
5%
11%
5%
7%
8%
2016 Syrien
Afghanistan
Eritrea
Irak
Pakistan
Iran
andere
Herkunftsländer
nach Darmstadt
 Abbildung 4: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt 2015 -2017 
Quelle: Regierungspräsidium Gießen, eigene Darstellung, 2020 
Abbildung 5: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern), 2015-2016 
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
17 
 
Abbildung 6: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern) 2017 
 
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt, eigene Darstellung, 2019 
Für das Jahr 2017 sind die Zuweisungszahlen in Bezug auf die Herkunftsländer gleichmäßiger verteilt. 
Somalierinnen und Somalier machen den größten Teil der Asylsuchenden aus einem Land aus, gefolgt 
von Menschen aus Eritrea, Syrien und dann Afghanistan. Neu  hinzu kam die Türkei, von wo 11 Prozent 
der Asylsuchenden in Darmstadt herkamen.  
Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Im Anschluss an Aufnahme und Unterbringung entscheidet das BAMF über die Asylanträge der Geflüchte -
ten und die örtliche Ausländerbehörde vergibt dementsprechend einen Aufenthaltstitel. Bei den darge -
stellten Zahlen über die Aufenthaltstitel handelt es sich nicht um die Gesamtzahl aller Geflüchteten in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Vielmehr sind es nur die Personen mit einer Asylberechtigung nach dem 
Grundgesetz (GG), der Flüchtlingseigenschaft gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder 
subsidiärem Schutz.  
Im Berichtsjahr 2015 wurde zwei Personen eine Asylberechtigung nach dem GG und 239 Schutzsuchen -
den die Flüchtlingseigenschaft nach der GFK  erteilt. 29 Personen haben einen Aufenthaltstitel als 
subsidiär Schutzberechtigte erhalten.  
 
Im Jahr 2016 konnte das BAMF die übriggebliebenen Asylanträge des Vorjahres bearbeiten und so stieg 
die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Demnach hatten in Darmstadt fünf Personen eine Asylberechtigung 
und 497 Personen die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der GFK erhalten. Das bedeutete 
eine Steigerung von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Anzahl der subsidiär 
Schutzberechtigten stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 128 Personen. Ab dem Jahr 2017 wurde Geflüch -
teten aus Syrien durch das BAMF zunehmend der eingeschränkte Schutzstatus subsidiär schutzberechtigt 
zuerkannt. Trotz der gesunkenen Zuweisungen stieg die Anzahl de r Personen, die einen Aufenthaltstitel 
im Sinne der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß GFK erhielten. Sichtbar ist dies an den 
13%
11%
14%
16%
11%
11%
24%
2017 Syrien
Afghanistan
Eritrea
Somalia
Iran
Türkei
andere
Herkunftsländer
2 5 15
239
497 532
29 128
719
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2015 2016 2017
Anzahl
Asylberechtigung nach GG Flüchtlingsschutz nach GfK Subsidiärer Schutz
Quelle: Bürger- und Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 7: Erteilung von Aufenthaltstiteln nach Schutzstatus, 2015 - 2017

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
18 
 
4
14 17
26
21 21
0
10
20
30
40
2015 2016 2017
erfolglos Asylsuchende Rest
30
35 38
absoluten Werten für 2017: 532 Personen erhielten einen Aufenthaltstitel gemäß der GFK, während 719 
Personen einen Aufenthaltstitel aufgrund ihrer subsidiären Schutzberechtigung bekamen. 
Rückkehrmanagement – Förderprogramme zur freiwilligen Ausreise  
Die Gründe für eine Rückkehr in das Heimatland können vielfältig sein. Ein abgelehnter Asylantrag, eine 
familiäre Notsituation, Heimweh oder die Entscheidung, bei einer drohenden Ablehnung des Asylantrags 
freiwillig und vorzeitig die Bundesrepublik wieder zu verlassen. Eine geförderte freiwillige Ausreise über 
REAG/GARP führt nicht zu einem Wiedereinreiseverbot. Reisen Personen nach einer freiwilligen Ausreise 
wieder in die BRD ein, prüft die International Organisation for Migration (i.F. IOM) allerdings, ob die 
gewährten Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Um die freiwillige Ausreise auf unterschiedlichen 
Ebenen zu unterstützen, sind Bund-/Länderprogramme vorgesehen, um die Möglichkeit einer freiwilligen 
Rückkehr zu fördern.  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es das Ausreise - und Reintegrationsprogramm für Asyl -
suchende in Deutschland (REAG) und das Staatliche Rückführ ungsprogramm (GARP)8 der Internationalen 
Organisation für Migration, das Bundesprogramm Starthilfe Plus 9 sowie die Rückkehrberatung des Regie -
rungspräsidiums Darmstadt. Unterstützt wird das Bundesprogramm REAG/GARP/StarthilfePlus durch 
die Hessenförderung – ein zusätzliches Förderprogramm für freiwillig ausreisende Personen aus dem 
Bundesland Hessen. Hier können weitere Reise - und Startbeihilfen für die rückkehrwillige Person bean -
tragt werden. Daneben findet eine Förderung über das ERRIN Programm (European  Return and 
Reintegration Network) statt, welches rückkehrende Personen bei der Reintegration im Heimatland unter -
stützt z.B. durch Qualifizierungsmaßnahmen, Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche und Unterstützung bei der 
Existenzgründung10. Zielgruppen der Prog ramme sind abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber 
und Asylsuchende, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Ausländerinnen und 
Ausländer sowie Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel. Alle Rückkehrprogramme beinhal -
ten eine Beratung der Menschen, Unterstützung bei der Organisation der Ausreise wie z.B. der Pass -
ersatzbeschaffung sowie finanzielle Unterstützung und Starthilfe. Deren Höhe ist vom Programm, dem 
Zielland, der ausreisewilligen Person und deren Alter abhä ngig sowie davon, ob die Person vor oder nach 
Abschluss des Asylverfahrens ausreisen möchte. Sie reicht von 150 bis 1.200 Euro. Im Jahr 2015 reisten 
insgesamt 30 Personen freiwillig aus, davon vier erfolglos Asylsuchende  (s. Abb. 8). 2016 waren es 35 
Menschen, davon 14 Personen, deren Asylantrag erfolglos war. 2017 waren es 38 Personen, 17 davon 
erfolglos asylsuchend (RP Darmstadt 2018).  
Abbildung 8: Freiwillige Ausreisen nach Asylstatus, 2015 - 2017 
 
  
                                                
8 International Organisation for Migration (2019a): http://germany.iom.int/de/reaggarp 
9 Weitere Informationen zum Bundesprogramm Starthilfe Plus finden Sie hier:  
http://germany.iom.int/de/starthilfeplus 
10 Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier:  
https://rp-darmstadt.hessen.de/soziales/migration/aufenthaltsrecht/gewährung-von-rückkehrhilfen-bei-freiwillig-rückkehrenden-
aus 
Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden, 2019, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
19 
 
3. Erstaufnahme, Folgeunterbringung und Wohnen  
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Erstaufnahme und die Unterbringung von Schutzsuchenden 
gesetzlich geregelt. Städte haben a llerdings bei der Steuerung der darauffolgenden Versorgung mit 
Wohnraum einen eigenen Gestaltungsspielraum. In diesem Kapitel zeigt der Bericht zunächst den 
Darmstädter Prozess des Aufbaus einer EAE des Landes Hessen in Darmstadt und weiterer Notunter -
künfte sowie Maßnahmen der dezentralen Folgeunterbringung und der Unterbringung in Erstwohn -
häusern (i.F. EWH) in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf. Im Anschluss werden die in Darmstadt ent -
wickelten sozialpolitischen Begleitmaßnahmen während dieses Prozess es, wie Gewaltschutz, Beratungs -
angebote und Partizipationsangebote im Sozialraum, vorgestellt. Diese sind zentrale Voraussetzungen 
und Grundlagen für einen gelingenden Integrationsprozess. 
3.1 Aufnahme in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Aufnahme von Asy lsuchenden in Darmstadt erfolgt nach der Zuweisung durch das Regierungs -
präsidium Darmstadt. Die Bundesländer sind nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz dazu verpflichtet, „für die 
Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaff en und zu 
unterhalten (…)“ (Bundesrepublik Deutschland 2018). Städte und Gemeinden sind nach § 1 Landes -
aufnahmegesetz (Land Hessen 2017) verpflichtet, berechtigte Personen aufzunehmen und unterzubrin -
gen. Um die hohe Anzahl an Schutzsuchenden aufnehmen zu  können, war zunächst der Aufbau einer 
Notunterkunft als Außenstelle der Hessischen EAE in Gießen notwendig. In der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wurden im Zeitraum August 2015 bis Dezember 2015 insgesamt fünf Notunterkünfte einge -
richtet. Die Herausforderung bestand sowohl in der schnellen und dringlichen Umsetzung als auch in der 
Schaffung einer geeigneten Infrastruktur. 
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung Michaelisdorf  
Am Abend des 14. August 2015 wurde vom Hessischen Innenministerium (oberste Katastrophens chutz-
behörde) der Vollalarm an die unteren Katastrophenschutzbehörden der Stadt Darmstadt ausgerufen: 
Einheiten der Berufsfeuerwehren und freiwilligen Feuerwehr, des Kreisverbandes Darmstadt -Stadt e.V. 
des Deutschen Roten Kreuzes (i.F. DRK) und Arbeiter S amariter Bunds sowie des Landkreises Darmstadt-
Dieburg sollten eine Zeltstadt errichten, um die Aufnahme von 200 Geflüchteten zu gewährleisten. 
Hintergrund war, dass die Hessische EAE in Gießen mit einer Platzkapazität von 500 Personen überfüllt 
war und in Darmstadt eine Außenstelle entstehen sollte.  
Innerhalb von 48 Stunden, bis zum Abend des 16. August, errichteten die Einheiten zusammen mit dem 
Technischen Hilfswerk und Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr eine Notunterkunft auf dem 
Gelände vor der Starkenburgkaserne mit 95 Zelten und 670 Feldbetten. Auch unter Mithilfe vieler Ehren -
amtlicher aus der Bürgerschaft, sowie zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter der Stadt -
verwaltung entstanden in kürzester Zeit Bereiche unter anderem  für Unterkunft, Sanitär und den medizi -
nischen Erstcheck der ankommenden Menschen.  
Zeitgleich beauftragte Oberbürgermeister Jochen Partsch das Immobilienmanagement Darmstadt (i.F. 
IDA), die Kasernengebäude instand setzen zu lassen: Denn aufgrund des nahe nden Herbstes mit fallen -
den Temperaturen war die Zeltstadt nur ein Provisorium. Am Abend des 16. August erreichten die ersten 
35 Asylsuchenden Darmstadt und bezogen die neue Unterkunft. 
3.1.1 Die Koordinierungsgruppe Krisenstab 
Um die „Humanitäre Notlage“ (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Willkommen in Darmstadt (2015): 20) zu 
bewältigen, berief Oberbürgermeister Jochen Partsch eine Koordinierungsgruppe Krisenstab (KGA, Krisen-
stab) ein, deren oberster Entscheidungsträger er war. Am  17. August 2015 kamen erstmals die etwa 30 
Mitglieder aus Verwaltung, Polizei, Feuerwehr und des  DRK zusammen. Zentrales Ziel war eine gute Ver -
sorgung und Unterbringung der in Darmstadt angekommenen geflüchteten Menschen sicherzustellen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
20 
 
Vom Krisenstab aus, der in der ersten Zeit täglich tagte, wurden alle Beschlüsse getroffen und beteiligte 
Träger und Akteure koordiniert.  
Zunächst wurde die Außenstelle der Hessischen EAE in der Starkenburgkaserne fertiggestellt. Die Ver -
pflegung in der neu errichteten N otunterkunft wurde sichergestellt, Sanitäranlagen funktionsfähig 
gemacht, Stromleitungen verlegt, die neu ankommenden Menschen gesundheitlich untersucht und 
sozialpädagogisch betreut. Ein Sicherheitsdienst wurde beauftragt, Dolmetscherinnen und Dolmetscher  
wurden eingesetzt, um zwischen Helfenden und Schutzsuchenden zu vermitteln. Bis ein Caterer die 
Essensversorgung übernahm, erklärte sich das Städtische Krankenhaus bereit, die Unterkunft mit 
Lebensmitteln zu beliefern.  
Um in der Notlage flexibel reagiere n und teils neue Strukturen schaffen zu können, stellte Oberbürger -
meister Jochen Partsch den nötigen Rahmen sicher, u.a. mithilfe von Rundverfügungen, so dass 
bestimmte Prozesse priorisiert und beschleunigt wurden.  
Der Krisenstab setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:  
Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Dezernat I  Oberbürgermeister Jochen Partsch, Flüchtlingsbeauftragter, Pressestelle, Gesundheits -
amt, IT-Abteilung 
Dezernat II  Bürgermeister Rafael Reißer, Feuerwehr, Schulamt, Sportamt  
Dezernat IV  Stadtkämmerer André Schellenberg, Finanzverwaltung, Eigenbetrieb Immobilienmanage-
ment, Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
Dezernat V  Stadträtin Barbara Akdeniz, Amt für Soziales und Prävention, Jugendamt, Frauenbüro  
Land Hessen: Polizeipräsidium Südhessen, Regierungspräsidium Darmstadt  
Nach der Ankunft der ersten Schutzsuchenden am 17. August 2015 stieg die Anzahl der Menschen in den 
folgenden Tagen schnell an: Nach zehn Tagen lebten 280 Menschen in der EAE, Anfang September waren 
es bereits 704, was den Höchststand in der Notunterkunft bedeutete. Bis die Zeltstadt und die Herrich -
tung zweier leerstehender Gebäude in der Starkenburgkaserne fertiggestellt waren, vergingen knapp vier -
zehn Tage. Bereits am 27. August wurde die Notunterk unft von der Wissenschaftsstadt Darmstadt an das 
Regierungspräsidium übergeben. Da sich die Zeltstadt in der Michaelisstraße befand, bekam sie den 
Namen Michaelisdorf. 
Der Aufbau sowie die Aufnahme, Unterbringung und Koordination mehrerer hundert Schutzsuchender 
innerhalb weniger Wochen gelangen hauptsächlich aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit und des 
großen Engagements der beteiligten haupt - und ehrenamtlichen Kräfte. In der Zeit hatten über 100 
Einsatzkräfte, davon 70 Prozent Ehrenamtliche, ü ber 8.000 Stunden Arbeit geleistet. Konkret bedeutete 
dies, dass sie mitunter 14 Stunden am Tag arbeiteten, um den geflüchteten Menschen nicht nur vorüber -
gehend ein neues Zuhause zu geben, sondern auch das Gefühl, willkommen zu sein.  
Einblicke in die Ers taufnahmeeinrichtung  
Der DRK erhielt vom Land Hessen den Auftrag, die neu angekommenen Menschen sozialpädagogisch zu 
betreuen. Die Sprach - und Integrationsmittlerinnen und -mittler des DRK organisierten Sprachkurse und 
Freizeitangebote und waren Ansprechpersonen für alle Belange der Bewohnerinnen und Bewohner. Neben 
der Beantwortung von Fragen, der Organisation von Fahrten zur Anhörung beim Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge (i.F. BAMF) und der Bestandsaufnahme zur Teilnahme an Sprachkursen, wurde der

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
21 
 
Einsatz mehrerer Ehrenamtlicher mit eigenem Migrationshintergrund 11 koordiniert. Diese unterstützten 
die Arbeit des DRK maßgeblich.  
Zahlreiche niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stellten in ihrer Freizeit die medizinische Erst - und 
Grundversorgung der Men schen sicher, bis der Sanitätsdienst des DRK diese Aufgaben übernahm. Für 
schwangere Frauen und Mütter standen die Türen der Frauenklinik im Darmstädter Klinikum offen, in der 
sie – unabhängig ihres Versichertenstatus – behandelt wurden. Der Direktor der F rauenklinik beteiligte 
sich bereits seit Beginn an den Sitzungen des Krisenstabs, Ärztinnen und Ärzte der Klinik nahmen sich 
der Frauen im Michaelisdorf an. Dafür stellte das Land Hessen ein Basis -Untersuchungsprogramm zur 
Verfügung.  
Bis Anfang September 2015 waren mehr als 700 Menschen aus zehn unterschiedlichen Herkunftsländern 
in die Unterkunft gezogen. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, wurden die Bewohnerinnen und 
Bewohner der Unterkunft in ehrenamtliche Tätigkeiten eingebunden.  
Im Michaelisdorf le bten nun zum Teil auch Menschen auf engem Raum zusammen, die sich in ihren 
Heimatländern noch gegenseitig in Konflikt zueinander befunden hatten. Die Gleichbehandlung aller und 
die Umsetzung von Maßnahmen zum Gewaltschutz waren hier zentral, um Konflikte e inzudämmen oder 
zu vermeiden. Schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und Jugendliche sowie LSBTIQ (lesbische, 
schwule, bi*, Trans*-, Inter** und queere12 Menschen) bedurften besonderer Maßnahmen, die von Ämtern 
des Sozialdezernats von Stadträtin Babara  Akdeniz entwickelt und umgesetzt wurden (s. Kap. 3.4 und 
6.6.1).   
Ebenso schnell wie sich um die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen gekümmert wurde, entstanden, 
dank des großen Engagements vieler Ehrenamtlicher, Räume der Begegnung zwischen den Darms tädte-
rinnen und -Darmstädtern und den Geflüchteten. Einer dieser Räume war der Offene Treff in der Wald -
kolonie, den die Stadt zusammen mit dem Diakonischen Werk (i.F. DW) und Bürgerinnen und Bürgern in 
der Lessingschule initiierte. Ziel war es, Ängste de r Menschen in der Waldkolonie abzubauen und gleich -
zeitig den Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, Kontakte zur lokalen Bevölkerung  zu knüpfen, sich 
auszutauschen, Deutsch zu lernen, ihr neues Lebensum feld kennenzulernen und Unterstützung bei 
Alltagsdingen zu erhalten. Auch Kinderbetreuung wurde angeboten. Das Angebot besteht über den 
Berichtszeitraum hinaus (Stand 2019).   
Weitere Notunterkünfte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Am 18. September 2015 erhielt Oberbürgermeister Jochen Partsch die zweite  Weisung aus dem Hessi -
schen Innenministerium: Darmstadt sollte schnellstmöglich bis zu 1.000 Notbetten für Schutzsuchende 
bereitstellen. Zu der Zeit erreichten viele Menschen über die Balkanroute und Österreich via Zug den 
Münchner Hauptbahnhof, wo sie wi llkommen geheißen wurden. Oberbürgermeister Partsch nahm sich 
ebenso dieser „moralischen und humanitären Pflicht“ (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Willkommen in 
Darmstadt (2015): 37) an und beauftragte den Krisenstab mit der kurzfristigen Notaufnahme von 1.0 00 
Geflüchteten. Täglich koordinierte der Krisenstab die Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks, der 
Feuerwehr und Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und von kurzfristig eingesprungenen Helferinnen und 
Helfern, um Feldbetten für die zu erwartenden Mensc hen aufzubauen. Drei Standorte, die Sporthalle im 
Bürgerpark (Alsfelderstraße) mit 500 Betten, die Hirtengrundhalle in Eberstadt und das Bürgermeister -
Pohl-Haus in Wixhausen mit je 250 Betten, wurden nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt. Bereits zwei 
                                                
11 Als Person mit Migrationshintergrund definiert das Statistische Bundesamt, „alle Personen, die die deutsche Staats angehörig-
keit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft“ (Statistisches Bundesamt 2019). 
12 „(von einer Person) in der Geschlechtsidentität von einer gesellschaftlich verbreiteten heterosexuellen Norm abweichend“ 
https://www.duden.de/rechtschreibung/queer

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
22 
 
Tage später kamen 308 Schutzsuchende in den frühen Morgenstunden mit einem Bus aus Hanau an. Am 
26. September waren auch diese drei Notunterkünfte voll belegt.   
Folgende vier Notunterkünfte gab es bis Ende 2016 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt:  
Die Sportha lle Bürgerparkhalle Nord  wurde, wie die übrigen Notunterkünfte, von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt eingerichtet. Sie wurde am 18.09.2015 auch vom DRK in Betrieb genommen. Bis zu ihrer 
Schließung am 11.02.2016 beherbergte sie 550 Personen. Im April 2016 n ahm sie den Schul - und 
Vereinsbetrieb wieder auf.   
Ebenso zum 18.09.2015 vom DRK in Betrieb genommen wurde das Bürgermeister -Pohl-Haus, in dem bis 
zum 29.01.2016 192 Menschen lebten. Zum 20.06.2016 wurde das Haus wieder in seiner ursprüngli -
chen Funktion genutzt.  
Die Sporthalle Hirtengrundhalle wurde zum 18.09.2015 vom Arbeiter -Samariter-Bund Regionalverband 
Südhessen (i.F. ASB) in Betrieb genommen und fasste 250 Menschen. Die Einrichtung wurde in ihrer 
Funktion als Notunterkunft zum 26.01.2016 geschlosse n. Am 11.11.2016 nahm sie wieder den Schulbe -
trieb und im Februar 2017 den Vereinsbetrieb auf.  
Auch die Industriehalle Staudinger Straße  wurde vom 01.12.2015 bis 19.05.2016 als Notunterkunft für 
Geflüchtete vom ASB betrieben. Sie beherbergte 500 Menschen.  Am 29.11.2016 wurde sie wieder dem 
Eigentümer übergeben. 
Außerdem wurde die Starkenburgkaserne als Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung 
genutzt. Sie hatte eine Kapazität für 650 Menschen. Sie wurde am 27.08.2015 in Betrieb genommen und 
zum 31.09.2018 geschlossen. Träger war das Land Hessen, betrieben wurde sie vom DRK. 
3.1.2 Zentrale Clearing- und Koordinationsstelle für Asylsuchende 
Orientierung und Beratung sind für Asylsuchende nach der Zuweisung zu einer Kommune oder einem 
Landkreis von zentral er Bedeutung. Daher hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Beschluss vom 
17.12.2013 (Vorlage -Nr. 2013/0416) der Umsetzung des Pilotprojektes Sozialpädagogische Beratung 
und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zugestimmt, aus dem die zentral e Clearing- 
und Koordinationsstelle entstanden ist. Träger ist der Sozialkritische Arbeitskreis Darmstadt e.V. (i.F. 
SKA). 
Die Clearing13- und Koordinationsstelle hat folgende Aufgaben: 
 Clearing und Bedarfsermittlung bei allen dezentral untergebrachten Asyl bewerberinnen und Asyl -
bewerbern mit Hilfe von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern14,  
 Aufbau von Vernetzungen und Kooperationen der in diesem Bereich tätigen Institutionen,  
 Öffnung der Regelangebote für diesen Personenkreis, insbesondere im  Bereich der Sprach - und 
Alphabetisierungskurse sowie weiterer Bildungsangebote, 
 Förderung von Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten,  
 Durchführung von Maßnahmen zur Integration von Leistungsberechtigten nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (i.F. AsylbLG). 
                                                
13 Clearing bedeutet die Ermittlung der Bedürfnisse und Weitervermittlung der betreffenden Person an die passende Beratungs -
stelle. 
14 Projekt des DRK Darms tadt-Stadt, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg seit 2008:  
Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler, die übersetzen und dolmetschen sowie durch sprachliche und soziokulturelle 
Kompetenzen Verständigungsprobleme beheben und Missverständnisse abbauen (siehe auch Kap. 6.3.7).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
23 
 
Durch die Zuwanderung ab 2015 erhöhte sich der Bedarf an Erstberatung und Betreuung, unter anderem 
in den Bereichen Sprache, Wohnen und Unterbringung, Ausbildungs - und Arbeitsmarktzugang, Gesund -
heit und Familienzusammenführung. Zudem mussten die Aktivitäten der verschiedenen sozialen Träger 
sowie Haupt - und Ehrenamtlichen verstärkt koordiniert werden. Dieser gestiegene Bedarf hatte die 
Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln, insgesamt rund 90.000 Euro für 2015, zur Folge (s. Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.06.2015 – Vorlage-Nr. 2015/0224) 15. Im Jahr 2016 wurden 
die bereits eingestellten Haushaltsmittel auf rund 134.000 Euro erhöht, um die bestehenden Strukturen 
nachhaltig zu stärken. Diese Kosten, die über die jährlichen, kommun alen Mittel von 50.000 Euro hinaus-
gingen, wurden vollständig vom Land Hessen getragen (s. auch Kap. 5).  
3.2 Folgeunterbringung - Erstwohnhäuser und dezentrale Unterbring ung 
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, zugewiesene Asylsuchende nach der Ankunft unterzubringen (s. 
Kap. 3.1). Die Unterbringung in dezentralem Wohnraum, also in e igenen Wohnungen, wird durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt prioritär angestrebt. Dadurch soll eine Integration in die Stadtgesellschaft 
von Beginn an ermöglicht werden. Aufgrund der hohen Zuwanderung und der vorherrschenden Wohn -
raumknappheit war und i st jedoch eine dezentrale Unterbringung für alle Schutzsuchenden in Darmstadt 
nicht umsetzbar. Daher beschloss der Magistrat, Erstwohnhäuser (auch Gemeinschaftsunterkünfte 
genannt, i.F. EWH) zur Unterbringung von Schutzsuchenden, die nach dem Landesaufnahm egesetz 
zugewiesen wurden, bereitzustellen (s. Magistratsbeschluss vom 08.07.2015, Vorlage -Nr. 2015/0271). 
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt neun EWH eröffnet, von denen Ende 2017 noch acht betrieben 
wurden. Im Folgenden werden die Einrichtungen vorgest ellt. Aufnahme und Unterbringung erfolgte durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt als leistungsgewährende Behörde von Asylbewerberleistungen, zu 
denen auch die Unterbringung zählt. Die Stadt schloss mit verschiedenen Trägern Verträge zum Betrieb 
der Erstwohnhäuser ab. 
3.2.1 Erstwohnhäuser 
Jefferson-Siedlung 
Auf dem Gelände der Jefferson -Siedlung wurden acht Häuser zur Unterbringung von Asylsuchenden ein -
gerichtet. Die Jefferson -Siedlung kann mit maximal 846 Personen belegt werden, der zuständige Träger 
ist die Kooperation Asyl GbR 16 und das Büro für Wohn und Sozialberatung (BFSW). Die beiden Träger 
sind jeweils für vier Häuser zuständig. Als Besonderheit für die Jefferson -Siedlung ist die abgetrennte 
Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Frauen (s. Kap 3.4) hervorzuheben. Viele Frauen haben 
in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Gewalt erfahren, weshalb ein geschützter Bereich eingerichtet 
wurde, in dem nur Frauen und berechtigte Personen Zutritt haben17.  
Schiebelhuthweg  
Das ehemalige Pflegeheim im Schiebelhuthweg wurde als EWH für Asylsuchende um funktioniert. Im EWH 
Schiebelhuthweg waren bis zum 31.12.2018 Familien und alleinreisende Frauen mit Kindern unter -
gebracht. Betreut wurden sie vom DW. Die maximale Belegungskapazität betrug 146 Plätze. 
Otto-Röhm-Straße 
Das EWH Otto -Röhm-Straße ist eines der größten EWH in Darmstadt. Es  gliedert sich in 14 Gebäude, 
                                                
15 Da die Clearing- & Beratungsstelle in mehreren Handlungsfeldern berät, werden die Kosten für die Clearing - und Koordinations-
stelle im Personalkostenkapitel (Kap. 3.7.) verrechnet. 
16 Die Kooperation Asyl GbR besteht aus zwei Trägern der Sozialhilfe: Horizont e.V. Dieburg und die neue Wohnraumhilfe gGmbH 
Darmstadt. 
17 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte allen von Gewalt bedrohten Personen eine sichere Unterkunft gewährleisten. Nicht 
nur Frauen, auch Männer können von Gewalt bedroht sein. Der individuelle Schutz des Einzelnen steht daher an oberster Stelle. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
23 
 
Durch die Zuwanderung ab 2015 erhöhte sich der Bedarf an Erstberatung und Betreuung, unter anderem 
in den Bereichen Sprache, Wohnen und Unterbringung, Ausbildungs - und Arbeitsmarktzugang, Gesund -
heit und Familienzusammenführung. Zudem mussten die Aktivitäten der verschiedenen sozialen Träger 
sowie Haupt - und Ehrenamtlichen verstärkt koordiniert werden. Dieser gestiegene Bedarf hatte die 
Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln, insgesamt rund 90.000 Euro für 2015, zur Folge (s. Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.06.2015 – Vorlage-Nr. 2015/0224) 15. Im Jahr 2016 wurden 
die bereits eingestellten Haushaltsmittel auf rund 134.000 Euro erhöht, um die bestehenden Strukturen 
nachhaltig zu stärken. Diese Kosten, die über die jährlichen, kommun alen Mittel von 50.000 Euro hinaus-
gingen, wurden vollständig vom Land Hessen getragen (s. auch Kap. 5).  
3.2 Folgeunterbringung - Erstwohnhäuser und dezentrale Unterbring ung 
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, zugewiesene Asylsuchende nach der Ankunft unterzubringen (s. 
Kap. 3.1). Die Unterbringung in dezentralem Wohnraum, also in e igenen Wohnungen, wird durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt prioritär angestrebt. Dadurch soll eine Integration in die Stadtgesellschaft 
von Beginn an ermöglicht werden. Aufgrund der hohen Zuwanderung und der vorherrschenden Wohn -
raumknappheit war und i st jedoch eine dezentrale Unterbringung für alle Schutzsuchenden in Darmstadt 
nicht umsetzbar. Daher beschloss der Magistrat, Erstwohnhäuser (auch Gemeinschaftsunterkünfte 
genannt, i.F. EWH) zur Unterbringung von Schutzsuchenden, die nach dem Landesaufnahm egesetz 
zugewiesen wurden, bereitzustellen (s. Magistratsbeschluss vom 08.07.2015, Vorlage -Nr. 2015/0271). 
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt neun EWH eröffnet, von denen Ende 2017 noch acht betrieben 
wurden. Im Folgenden werden die Einrichtungen vorgest ellt. Aufnahme und Unterbringung erfolgte durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt als leistungsgewährende Behörde von Asylbewerberleistungen, zu 
denen auch die Unterbringung zählt. Die Stadt schloss mit verschiedenen Trägern Verträge zum Betrieb 
der Erstwohnhäuser ab. 
3.2.1 Erstwohnhäuser 
Jefferson-Siedlung 
Auf dem Gelände der Jefferson -Siedlung wurden acht Häuser zur Unterbringung von Asylsuchenden ein -
gerichtet. Die Jefferson -Siedlung kann mit maximal 846 Personen belegt werden, der zuständige Träger 
ist die Kooperation Asyl GbR 16 und das Büro für Wohn und Sozialberatung (BFSW). Die beiden Träger 
sind jeweils für vier Häuser zuständig. Als Besonderheit für die Jefferson -Siedlung ist die abgetrennte 
Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Frauen (s. Kap 3.4) hervorzuheben. Viele Frauen haben 
in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Gewalt erfahren, weshalb ein geschützter Bereich eingerichtet 
wurde, in dem nur Frauen und berechtigte Personen Zutritt haben17.  
Schiebelhuthweg  
Das ehemalige Pflegeheim im Schiebelhuthweg wurde als EWH für Asylsuchende um funktioniert. Im EWH 
Schiebelhuthweg waren bis zum 31.12.2018 Familien und alleinreisende Frauen mit Kindern unter -
gebracht. Betreut wurden sie vom DW. Die maximale Belegungskapazität betrug 146 Plätze. 
Otto-Röhm-Straße 
Das EWH Otto -Röhm-Straße ist eines der größten EWH in Darmstadt. Es  gliedert sich in 14 Gebäude, 
                                                
15 Da die Clearing- & Beratungsstelle in mehreren Handlungsfeldern berät, werden die Kosten für die Clearing - und Koordinations-
stelle im Personalkostenkapitel (Kap. 3.7.) verrechnet. 
16 Die Kooperation Asyl GbR besteht aus zwei Trägern der Sozialhilfe: Horizont e.V. Dieburg und die neue Wohnraumhilfe gGmbH 
Darmstadt. 
17 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte allen von Gewalt bedrohten Personen eine sichere Unterkunft gewährleisten. Nicht 
nur Frauen, auch Männer können von Gewalt bedroht sein. Der individuelle Schutz des Einzelnen steht daher an oberster Stelle.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
24 
 
von denen zwei zur Unterbringung von alleinreisenden Frauen genutzt werden. Vier Gebäude werden 
zur Unterbringung von alleinreisenden Männern verwendet. Die restlichen acht Gebäude dienen der 
Unterbringung von Familien. Im EWH Otto -Röhm-Straße existieren drei barrierefre ie Wohneinheiten, die 
auch von  Menschen mit Gehbehinderung bewohnt werden können. Die maximale Belegungskapazität 
dieses von der Kooperation Asyl GbR betriebenen EWHes beträgt maximal 924 Plätze.  
Haasstraße 
Neben den größeren Wohneinheiten existieren in D armstadt auch kleinere Häuser. Das EWH Haasstraße 
ist in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers Büro für Sozial - und Wohnberatung. Hier sind 
vor allem alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität beträgt 34 Plätze.  
Villa Tann 
Das EWH Villa Tann ist ebenfalls in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers BfSW. Im EWH 
Villa Tann sind alleinreisende Frauen und Männer sowie Familien untergebracht. Das EWH Villa Tann hat 
eine maximale Belegungskapazität von 40 Plätzen. 
Bismarckstraße 
Im EWH Bismarckstraße sind alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität 
beträgt 34 Plätze, Träger ist der DRK-Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
 
Neuwiesenweg 
Im EWH Neuwiesenweg sind Familien untergebracht, die vom DRK -Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
betreut werden. Die maximale Belegungskapazität beträgt maximal 68 Plätze. 
 
Kelley Barracks  
Das EWH Kelley Barracks war in der Trägerschaft von European Homecare. Es umfasste zwei Gebäude. In 
einem Gebäude waren alleinr eisende Frauen und Familien untergebracht, das zweite Gebäude stand der 
Unterbringung von alleinreisenden Männern zur Verfügung. Das EWH Kelley Barracks hatte eine maxi -
male Belegungskapazität von 300 Plätzen (150 Plätze pro Gebäude). Es wurde aufgrund der  sinkenden 
Zuweisungszahlen zum 31. Dezember 2017 geschlossen. 
3.2.2 Dezentrale Unterbringung  
Die Unterbringung von Geflüchteten in dezentralem Wohnraum ist vorrangiges Ziel der Wissenschafts -
stadt Darmstadt. Sie ermöglicht eine direkte und schnellere Teilhabe an lokalen und im Sozialraum 
befindlichen Angeboten, beispielsweise eine leichtere Anbindung an Vereine, einen kurzen Weg zum 
Kindergarten oder zur Schule und den direkten Kontakt mit Darmstädterinnen und Darmstädtern.  
Geflüchtete, die dezentral untergebracht sind, erhalten durch die Clearing - und Koordinationsstelle des 
SKA eine enge sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Im Berichtszeitraum schwankte die Anzahl 
der dezentral unterge brachten Personen aufgrund der Zuweisungszahlen und des vorhandenen Wohn -
raumangebots sehr stark. Ein Grund ist u.a. die unterschiedliche Dauer der Asylverfahren (s. Kap. 2.2 
und 2.3).  
Da die genauen Zahlen schwer ermittelbar sind, zeigt die folgende Abbildung 9 nur die Personen, die im 
Berichtszeitraum Leistungen nach dem AsylbLG erhalten haben.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
23 
 
Durch die Zuwanderung ab 2015 erhöhte sich der Bedarf an Erstberatung und Betreuung, unter anderem 
in den Bereichen Sprache, Wohnen und Unterbringung, Ausbildungs - und Arbeitsmarktzugang, Gesund -
heit und Familienzusammenführung. Zudem mussten die Aktivitäten der verschiedenen sozialen Träger 
sowie Haupt - und Ehrenamtlichen verstärkt koordiniert werden. Dieser gestiegene Bedarf hatte die 
Einstellung von weiteren Haushaltsmitteln, insgesamt rund 90.000 Euro für 2015, zur Folge (s. Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.06.2015 – Vorlage-Nr. 2015/0224) 15. Im Jahr 2016 wurden 
die bereits eingestellten Haushaltsmittel auf rund 134.000 Euro erhöht, um die bestehenden Strukturen 
nachhaltig zu stärken. Diese Kosten, die über die jährlichen, kommun alen Mittel von 50.000 Euro hinaus-
gingen, wurden vollständig vom Land Hessen getragen (s. auch Kap. 5).  
3.2 Folgeunterbringung - Erstwohnhäuser und dezentrale Unterbring ung 
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, zugewiesene Asylsuchende nach der Ankunft unterzubringen (s. 
Kap. 3.1). Die Unterbringung in dezentralem Wohnraum, also in e igenen Wohnungen, wird durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt prioritär angestrebt. Dadurch soll eine Integration in die Stadtgesellschaft 
von Beginn an ermöglicht werden. Aufgrund der hohen Zuwanderung und der vorherrschenden Wohn -
raumknappheit war und i st jedoch eine dezentrale Unterbringung für alle Schutzsuchenden in Darmstadt 
nicht umsetzbar. Daher beschloss der Magistrat, Erstwohnhäuser (auch Gemeinschaftsunterkünfte 
genannt, i.F. EWH) zur Unterbringung von Schutzsuchenden, die nach dem Landesaufnahm egesetz 
zugewiesen wurden, bereitzustellen (s. Magistratsbeschluss vom 08.07.2015, Vorlage -Nr. 2015/0271). 
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt neun EWH eröffnet, von denen Ende 2017 noch acht betrieben 
wurden. Im Folgenden werden die Einrichtungen vorgest ellt. Aufnahme und Unterbringung erfolgte durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt als leistungsgewährende Behörde von Asylbewerberleistungen, zu 
denen auch die Unterbringung zählt. Die Stadt schloss mit verschiedenen Trägern Verträge zum Betrieb 
der Erstwohnhäuser ab. 
3.2.1 Erstwohnhäuser 
Jefferson-Siedlung 
Auf dem Gelände der Jefferson -Siedlung wurden acht Häuser zur Unterbringung von Asylsuchenden ein -
gerichtet. Die Jefferson -Siedlung kann mit maximal 846 Personen belegt werden, der zuständige Träger 
ist die Kooperation Asyl GbR 16 und das Büro für Wohn und Sozialberatung (BFSW). Die beiden Träger 
sind jeweils für vier Häuser zuständig. Als Besonderheit für die Jefferson -Siedlung ist die abgetrennte 
Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Frauen (s. Kap 3.4) hervorzuheben. Viele Frauen haben 
in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Gewalt erfahren, weshalb ein geschützter Bereich eingerichtet 
wurde, in dem nur Frauen und berechtigte Personen Zutritt haben17.  
Schiebelhuthweg  
Das ehemalige Pflegeheim im Schiebelhuthweg wurde als EWH für Asylsuchende um funktioniert. Im EWH 
Schiebelhuthweg waren bis zum 31.12.2018 Familien und alleinreisende Frauen mit Kindern unter -
gebracht. Betreut wurden sie vom DW. Die maximale Belegungskapazität betrug 146 Plätze. 
Otto-Röhm-Straße 
Das EWH Otto -Röhm-Straße ist eines der größten EWH in Darmstadt. Es  gliedert sich in 14 Gebäude, 
                                                
15 Da die Clearing- & Beratungsstelle in mehreren Handlungsfeldern berät, werden die Kosten für die Clearing - und Koordinations-
stelle im Personalkostenkapitel (Kap. 3.7.) verrechnet. 
16 Die Kooperation Asyl GbR besteht aus zwei Trägern der Sozialhilfe: Horizont e.V. Dieburg und die neue Wohnraumhilfe gGmbH 
Darmstadt. 
17 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte allen von Gewalt bedrohten Personen eine sichere Unterkunft gewährleisten. Nicht 
nur Frauen, auch Männer können von Gewalt bedroht sein. Der individuelle Schutz des Einzelnen steht daher an oberster Stelle. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
24 
 
von denen zwei zur Unterbringung von alleinreisenden Frauen genutzt werden. Vier Gebäude werden 
zur Unterbringung von alleinreisenden Männern verwendet. Die restlichen acht Gebäude dienen der 
Unterbringung von Familien. Im EWH Otto -Röhm-Straße existieren drei barrierefre ie Wohneinheiten, die 
auch von  Menschen mit Gehbehinderung bewohnt werden können. Die maximale Belegungskapazität 
dieses von der Kooperation Asyl GbR betriebenen EWHes beträgt maximal 924 Plätze.  
Haasstraße 
Neben den größeren Wohneinheiten existieren in D armstadt auch kleinere Häuser. Das EWH Haasstraße 
ist in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers Büro für Sozial - und Wohnberatung. Hier sind 
vor allem alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität beträgt 34 Plätze.  
Villa Tann 
Das EWH Villa Tann ist ebenfalls in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers BfSW. Im EWH 
Villa Tann sind alleinreisende Frauen und Männer sowie Familien untergebracht. Das EWH Villa Tann hat 
eine maximale Belegungskapazität von 40 Plätzen. 
Bismarckstraße 
Im EWH Bismarckstraße sind alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität 
beträgt 34 Plätze, Träger ist der DRK-Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
 
Neuwiesenweg 
Im EWH Neuwiesenweg sind Familien untergebracht, die vom DRK -Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
betreut werden. Die maximale Belegungskapazität beträgt maximal 68 Plätze. 
 
Kelley Barracks  
Das EWH Kelley Barracks war in der Trägerschaft von European Homecare. Es umfasste zwei Gebäude. In 
einem Gebäude waren alleinr eisende Frauen und Familien untergebracht, das zweite Gebäude stand der 
Unterbringung von alleinreisenden Männern zur Verfügung. Das EWH Kelley Barracks hatte eine maxi -
male Belegungskapazität von 300 Plätzen (150 Plätze pro Gebäude). Es wurde aufgrund der  sinkenden 
Zuweisungszahlen zum 31. Dezember 2017 geschlossen. 
3.2.2 Dezentrale Unterbringung  
Die Unterbringung von Geflüchteten in dezentralem Wohnraum ist vorrangiges Ziel der Wissenschafts -
stadt Darmstadt. Sie ermöglicht eine direkte und schnellere Teilhabe an lokalen und im Sozialraum 
befindlichen Angeboten, beispielsweise eine leichtere Anbindung an Vereine, einen kurzen Weg zum 
Kindergarten oder zur Schule und den direkten Kontakt mit Darmstädterinnen und Darmstädtern.  
Geflüchtete, die dezentral untergebracht sind, erhalten durch die Clearing - und Koordinationsstelle des 
SKA eine enge sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Im Berichtszeitraum schwankte die Anzahl 
der dezentral unterge brachten Personen aufgrund der Zuweisungszahlen und des vorhandenen Wohn -
raumangebots sehr stark. Ein Grund ist u.a. die unterschiedliche Dauer der Asylverfahren (s. Kap. 2.2 
und 2.3).  
Da die genauen Zahlen schwer ermittelbar sind, zeigt die folgende Abbildung 9 nur die Personen, die im 
Berichtszeitraum Leistungen nach dem AsylbLG erhalten haben.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
24 
 
von denen zwei zur Unterbringung von alleinreisenden Frauen genutzt werden. Vier Gebäude werden 
zur Unterbringung von alleinreisenden Männern verwendet. Die restlichen acht Gebäude dienen der 
Unterbringung von Familien. Im EWH Otto -Röhm-Straße existieren drei barrierefre ie Wohneinheiten, die 
auch von  Menschen mit Gehbehinderung bewohnt werden können. Die maximale Belegungskapazität 
dieses von der Kooperation Asyl GbR betriebenen EWHes beträgt maximal 924 Plätze.  
Haasstraße 
Neben den größeren Wohneinheiten existieren in D armstadt auch kleinere Häuser. Das EWH Haasstraße 
ist in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers Büro für Sozial - und Wohnberatung. Hier sind 
vor allem alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität beträgt 34 Plätze.  
Villa Tann 
Das EWH Villa Tann ist ebenfalls in der Trägerschaft des sozialpädagogischen Trägers BfSW. Im EWH 
Villa Tann sind alleinreisende Frauen und Männer sowie Familien untergebracht. Das EWH Villa Tann hat 
eine maximale Belegungskapazität von 40 Plätzen. 
Bismarckstraße 
Im EWH Bismarckstraße sind alleinreisende Männer untergebracht. Die maximale Belegungskapazität 
beträgt 34 Plätze, Träger ist der DRK-Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
 
Neuwiesenweg 
Im EWH Neuwiesenweg sind Familien untergebracht, die vom DRK -Kreisverbandes Darmstadt-Stadt e.V. 
betreut werden. Die maximale Belegungskapazität beträgt maximal 68 Plätze. 
 
Kelley Barracks  
Das EWH Kelley Barracks war in der Trägerschaft von European Homecare. Es umfasste zwei Gebäude. In 
einem Gebäude waren alleinr eisende Frauen und Familien untergebracht, das zweite Gebäude stand der 
Unterbringung von alleinreisenden Männern zur Verfügung. Das EWH Kelley Barracks hatte eine maxi -
male Belegungskapazität von 300 Plätzen (150 Plätze pro Gebäude). Es wurde aufgrund der  sinkenden 
Zuweisungszahlen zum 31. Dezember 2017 geschlossen. 
3.2.2 Dezentrale Unterbringung  
Die Unterbringung von Geflüchteten in dezentralem Wohnraum ist vorrangiges Ziel der Wissenschafts -
stadt Darmstadt. Sie ermöglicht eine direkte und schnellere Teilhabe an lokalen und im Sozialraum 
befindlichen Angeboten, beispielsweise eine leichtere Anbindung an Vereine, einen kurzen Weg zum 
Kindergarten oder zur Schule und den direkten Kontakt mit Darmstädterinnen und Darmstädtern.  
Geflüchtete, die dezentral untergebracht sind, erhalten durch die Clearing - und Koordinationsstelle des 
SKA eine enge sozialpädagogische Betreuung und Beratung. Im Berichtszeitraum schwankte die Anzahl 
der dezentral unterge brachten Personen aufgrund der Zuweisungszahlen und des vorhandenen Wohn -
raumangebots sehr stark. Ein Grund ist u.a. die unterschiedliche Dauer der Asylverfahren (s. Kap. 2.2 
und 2.3).  
Da die genauen Zahlen schwer ermittelbar sind, zeigt die folgende Abbildung 9 nur die Personen, die im 
Berichtszeitraum Leistungen nach dem AsylbLG erhalten haben.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
25 
 
Abbildung 9: Unterbringung von leistungsberechtigten Personen nach Jahr, 2015-2017 
 
 
Danach waren 2015 979 Personen nach dem AsylbLG leistungsberechtigt, von denen 70 Personen 
dezentral untergebracht waren. Im Jahr 2016 waren insgesamt 1.699 Personen leistungsberechtigt, von 
denen 441 in diesem Jahr zusätzlich in dezentralem Wohnraum untergebracht wurden. 2017 konnten 
von insgesamt 859 leistungsberechtigten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 250 Personen in dezen -
tralem Wohnraum untergebracht werden. 
Das Zwischenmietmodell für Geflüchtete  
Das Büro für Sozial - und Wohnraumberatung (BfSW) und die Neue Wohnraumhilfe verfü gen über eine 
langjährige Expertise in den Bereichen der Obdachlosenhilfe und sozialpädagogischen Betreuung von 
unterschiedlichen Personengruppen. Diese konnte auch in Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung 
von Schutzsuchenden in der Jefferson -Siedlung, der Villa Tann und im EWH Haasstraße  genutzt werden, 
für die die genannten Träger im Zuge eines Vergabeverfahrens mit der Betreuung  beauftragt wurden. In 
diesem Kontext konnten Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte erhalten haben, bei d er 
Wohnungssuche von den Erfahrungen partizipieren. Beispielsweise mit der Anmietung von Wohnraum 
durch einen Träger und Untervermietung an die Geflüchteten. Dies unterstützt einen reibungslosen 
Wechsel in eigenen Wohnraum aufgrund der angespannten Wohnung ssituation in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auch im Zusammenhang mit der Wohnsitzauflage. 
Dieses Modell wirkt auch präventiv, denn häufig bestehen Ängste, Vorbehalte, Unsicherheit und Vorurteile 
auf Seiten der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. der Ver mieterinnen und Vermieter gegenüber 
geflüchteten Personen.  
Potenzielle Vermieterinnen und Vermieter sollen für die Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete sensi -
bilisiert werden. Im ersten Schritt sieht das Modell die Akquise von privatem Wohneigentum für den 
Zwischenmietbestand vor, um mit den Eigentümerinnen und Eigentürmern die Modalitäten abzustimmen. 
Darauffolgend wird zunächst ein Mietvertrag zwischen der Eigentümerin oder dem Eigentümer und dem 
Träger für 12 Monate geschlossen. Der oder die Geflüchte te zieht im Rahmen des Modells zunächst als 
Untermieterin bzw. Untermieter ein und erhält durch den Träger weiterhin eine enge sozialpädagogische 
Betreuung. Außerdem wird ein Hausmeisterservice installiert, der in Absprache mit der Eigentümerin 
oder dem Eigentümer umgesetzt wird. Nach einem Jahr wird der bestehende Mietvertrag auf die Mieterin 
70
441
250
909
1258
609
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2015 2016 2017
Anzahl
Zentral untergebrachte Leistungsberechtigte AsylbLG
Dezentral untergebr. Leistungsberechtigte AsylbLG
979 
1699 
859 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, 2017

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
26 
 
oder den Mieter überschrieben. Im Berichtszeitraum wurden so neun Wohnungen für insgesamt 27 
Personen vermietet, darunter Alleinreisende und auch größere Familien,.  
3.3 Kosten Wohnen und Unterbringung 18 
Im Jahr 2015 betrugen die Gesamtkosten der Unterbringung knapp 6,74 Mio Euro und wurden mit 6,44 
Mio. Euro, vor allem zur Instandsetzung der Notunterkünfte sowie zur Einrichtung der Außenstelle der 
Hessischen Erstaufnahmeei nrichtung Gießen verwendet 19. Das Land übernahm dabei 5,93 Mio Euro. 
Aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH stiegen 2016 die Kosten der Unterbringung auf knapp 
29,25 Mio Euro, von denen rund 10,22 Mio Euro mit dem Land verrechnet wurden. 2017 wurden rund 
32,14 Mio Euro aufgewendet, die mit 3,39 Mio Euro, davon rund 1,47 Mio Euro aus Bundesmitteln und 
circa 1,92 Mio Euro durch Gebühren von SGB -II-Trägern ausgeglichen wurden. Die Kostenübernahme 
durch das Land Hessen zur Herrichtung und Inbetriebnahme der Notunterkünfte entfällt für 2017. 
Abbildung 10: Kosten der Unterbringung 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 6.740.000 €  29.250.000 €  32.140.000 €  
davon städt. Ausgaben 810.000 €  19.030.000 €  28.750.000 €  
Einnahmen Bund - €  - €  1.470.000 €  
 Gebühren - €  - €  1.920.000 €  
 Land  5.930.000 €  10.220.000 €  - €  
 Gesamt  5.930.000 €  10.220.000 €  3.390.000 €  
3.4 Gewaltschutz  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt soll die Unterbringung in den EWH oder den Notunterkünften 
keinerlei Auswirkungen auf den individuellen Schutz von besonders vulnerablen Personen haben. Zu 
vulnerablen Personengruppen zählen besonders verletzliche Personen,  die aufgrund ihrer physischen 
oder psychischen Verfassung und/oder ihrer sozialen und/oder wirtschaftlichen Stellung besonders 
schutzbedürftig sind. Dies sind beispielsweise Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen 
oder Suchterkrankungen, Schwan gere, Ältere, Alleinerziehende, Menschen mit Migrations - oder Flucht -
hintergrund sowie LSBTIQ. Im Kontext von Flucht und Asyl zählen zu dieser Personengruppe vor allem 
alleinreisende Frauen und Mütter, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (i.F. umA) 20, Christen aus musli-
misch geprägten Ländern, LSBTIQ und weitere ethnisch-religiöse Minderheiten (z.B. Jesiden). Die Stadt 
hat sich von Anfang an für eine geschützte und individuelle Unterbringung eingesetzt. Basierend auf 
                                                
18 In den nachfolgenden Kostenübersichten ist zu beachten, dass zur besseren Übersicht Beträge bis 500.000 Euro auf Tausender 
und Beträge ab 500.000 Euro auf Zehntausender auf- bzw. abgerundet wurden. 
19 Die Tabelle beinhaltet die in diesem Handlungsfeld entstandene n Kosten nach dem LAufnG und AsylBLG sowie im Rahmen des 
Katastrophenschutzes.  
Es gilt zu beachten, dass die Kosten (Ausgaben und Einnahmen) für die Unterbringung „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge “ 
nicht im Kostenkapitel „Wohnen und Unterbringung“ , sondern im Kostenkapitel des Handlungsfelds Soziales (6.6.6.) aufgeführt 
werden. Grund dafür ist, dass die Kosten für Unterbringung und pädagogische Betreuung nicht klar voneinander getrennt, sonder n 
nur gemeinsam abbildbar sind.  
20 Der Europäische Rat definierte diese Gruppe 2004 wie folgt: „Drittstaatsangehörige oder Staatenlose unter 18 Jahren, die ohne 
Begleitung eines gesetzlich oder nach den Gepflogenheiten für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines 
Mitgliedstaats einreisen, solange sie nicht  tatsächlich in die Obhut einer solchen Person genommen werden; hierzu gehören auch 
Minderjährige, die ohne Begleitung zurückgelassen werden, nachdem sie in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist sin d.“ 
(BAMF 2009: 13), Weitere Informationen dazu unter Kap. VI.6.2. 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
27 
 
Erfahrungen anderer EAE und aufbaue nd auf einer Handreichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 
entwickelte das Frauenbüro in Kooperation mit dem Jugendamt, dem Amt für Interkulturelles und Inter -
nationales und in Zusammenarbeit mit den Frauenberatungsstellen aus dem Netzwerk Gewaltschut z 
(Frauenhaus, Pro Familia e.V., Wildwasser e.V.) sowie Frauen aus MSO 21  ein Gewaltschutzkonzept. 
Dessen Ziel ist die Prävention von Diskriminierung und Gewalt sowie die Intervention und Erlangung von 
Handlungssicherheit bei Fällen von Diskriminierung und Gewalt, insbesondere bei häuslicher sowie sexu -
alisierter Gewalt.22 
Präventions- und Interventionsmaßnahmen  
Als gewaltpräventiver Teil der Willkommenskultur für Geflüchtete wurden Plakate mit Informationen zu 
gleichen Rechten von Männern und Frauen, Kinderr echten, in Deutschland verbotene Formen von Gewalt 
sowie zum Zugang zum Hilfesystem über das bundesweite Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen in 14 
Sprachen übersetzt und ausgehangen bzw. in Umlauf gebracht. Diese Plakate wandten sich direkt an die 
geflüchteten Frauen, Männer und Kinder, ebenso an die betreuenden Sozialpädagoginnen und Sozial -
pädagogen, das Sicherheitspersonal, die Hausmeisterinnen und Hausmeister und an Ehrenamtliche.   
Im Rahmen der Arbeit des Krisenstabs wurde gemeinsam mit der Polizei en tschieden, dass die beste -
henden Ablaufpläne des Netzwerkes Gewaltschutz auch für die Flüchtlingsunterkünfte gelten. Bereits zum 
Zeitpunkt der Einrichtung der ersten Notunterkünfte bzw. der Errichtung der Außenstelle der Hessischen 
EAE in der Starkenburgka serne, wurde ein Ort für Täterinnen und Täter bei Wegweisungen nach dem 
Gewaltschutzgesetz festgelegt ( kein Verbleib in der gleichen Unterkunft zum Schutz der betroffenen 
Personen). Gemeinsam mit der Ausländerbehörde, der Polizei und dem Frauenhaus wurden die Möglich-
keiten der Zugänge zum Frauenhaus oder für Wegweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz – je nach 
Status der Geflüchteten – überprüft und allgemein festgelegt. Ebenso hat der Magistrat der Entwicklung 
von humanitären Einzelfalllösungen zugestimmt u nd die Frauenbeauftragte dazu autorisiert. Bereits hier 
wurde eine Schnittstelle zur – in jedem Einzelfall – notwendigen geschlechtsspezifischen Asylverfahrens -
beratung festgelegt. 
In einem zweiten Schritt wurden für Fälle von häuslicher oder sexualisierte r Gewalt Ablaufpläne in kurzer 
Form entwickelt, die auch z.B. ehrenamtlichem Personal Handlungssicherheit gaben und den Schutz der 
Opfer sowie den Zugang zum Hilfesystem und professionelle Begleitung sicherstellten. Die Darmstädter 
Berufsfeuerwehr hat oper ativ verantwortlich folgende bauliche Minimalanforderungen für Unterkünfte 
umgesetzt: Räumliche Trennung von alleinreisenden Männern und Frauen sowie von Familien, geschützte 
Bereiche für Frauen und Familien, streng nach Geschlechtern getrennte Toiletten u nd Sanitäranlagen und 
ausreichende Beleuchtung auf Wegeflächen nachts. Außerdem wurde für ausreichend Sicherheitspersonal 
(weiblich und männlich) gesorgt sowie Info-Plakate ausgehängt und Handzettel ausgelegt. 
  
                                                
21Selbstorganisationen aus Migrantencommunities: Migrantenselbstorganisationen (MSO); Definition:   „Migrantinnenselbstorgani-
sationen (MSO) werden als ein Strukturelement von ethnischen bzw. Migrantinnen - und Migranten-Communities bezeichnet, wobei 
Migrantinnen- und Migranten-Communities definiert werden als „verschiedene Beziehungsstruktu ren unter Einwanderern innerhalb 
einer bestimmten räumlich -territorialen Einheit, die auf der Basis von Selbstorganisation entstan den sind“ (Heckmann 1992: 7). 
Unter einer Selbstorganisation werden dabei nicht nur formalisierte Beziehungen unter Migrantin nen und Migranten in Form einge-
tragener Vereine, sondern auch nicht formale Beziehungen wie Gruppen, Projekte und Netzwerke verstanden (Thränhardt 2005: 31; 
Schwenken 2000: 154). Zu den Funktionen von Migrantinnen- und Migranten-Communities und ihren Selbstorganisationen gehören 
Information, Orientierung, Beratung, Unterstützung, Anlaufstelle zu sein bei Exklusion und Diskriminierung, Int eressenvertretung 
und Kommunikation mit der Mehrheitsgesellschaft.“ (BMFSFJ (2010): 9) 
22 Weitere Informationen zum Gewaltschutz finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/soziales-und-gesell-
schaft/frauen/gewaltschutz/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
28 
 
In der weiteren Entwicklung wurde das Gewalt schutzkonzept in die Leistungsvereinbarungen der 
Darmstädter EWH eingebettet, und zwar sowohl für die sozialpädagogische Betreuung, als auch für das 
Sicherheitspersonal und die Hausmeisterinnen und Hausmeister. Alle Leistungserbringenden unterzeich -
neten mit dem Vertrag ein Bekenntnis gegen Gewalt: 
„Wir verpflichten uns, alle Bewohnerinnen und Bewohner vor häuslicher und sexualisierter Gewalt zu 
schützen. Insbesondere schutzbedürftig sind Frauen und Kinder sowie LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexu -
elle, Transsexuelle und Transgender, Intersexuelle und Queere).“ 
Diese Verpflichtung ist auch in den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen verankert. Sozialpädagogische 
Betreuung, Sicherheitspersonal und Hausmeisterinnen und Hausmeister sind hier auch zur besonderen  
Zusammenarbeit angehalten. Das Thema ist fester Tagesordnungspunkt bei Dienstbesprechungen. 
Verpflichtende Weiterbildungen werden von den Beratungseinrichtungen des Netzwerkes Gewaltschutz 
erbracht. Dies ermöglicht kurze Wege, professionelle Begleitung und schnelle Hilfe.  
Besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTIQ  
Um für die besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTIQ  und die sich daraus ergebenden spezifischen 
Bedarfe und Problemlagen zu sensibilisieren und Handlungssicherheit für Hauptamtliche zu ermögliche n, 
förderte das Frauenbüro im Jahr 2016 zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Rainbow Refugees 
in Kooperation mit dem Verein Vielbunt e.V. als Weiterbildung für Haupt- und Ehrenamtliche. 
Initiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunter künften“ 
Durch die Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften  von UNICEF und 
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i.F. BMFSFJ) wurden bundesweit an 
75 Standorten Koordinationsstellen für die Umse tzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften 
eingerichtet. Die Verbesserung der Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie anderen 
besonders schutzbedürftigen Personen in Not - und Gemeinschaftsunterkünften stand dabei im Vorder -
grund. Die Initiative selbst startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.  
In Darmstadt wurde die Arbeit der Gewaltschutzstelle durch den Träger BfSW von Mai 2017 bis Februar 
2018 koordiniert. Da aufgrund der Initiative des Frauenbüros und  in Kooperation mit dem Netzwerk 
Gewaltschutz bereits ein Gewaltschutzkonzept für die EWH in Darmstadt vorlag, wurde bei der Projekt -
durchführung ein besonderer Fokus auf die Analyse der baulichen Gegebenheiten der EWH gesetzt – mit 
ggf. Anpassung der baul ichen Strukturen zur weiteren Prävention von häuslicher und sexualisierter 
Gewalt. Ziel war, Frauen, Kinder und andere schutzbedürftige Personen durch bauliche Gegebenheiten 
nicht zu benachteiligen und potenziellen Gefahren, die sich durch die bauliche Str uktur ergeben, entge -
gen zu wirken. Die Gewaltschutzstelle fungierte darüber hinaus als Ansprechstelle für die Betreibenden 
der weiteren Darmstädter EWH bei allen Fragestellungen zum Thema Gewaltschutz. 
Ergänzend hierzu wurden pilothaft in einem EWH weiter e Möglichkeiten der Gewaltprävention, welche 
potenzielle Entwicklungsperspektiven für das in Darmstadt bereits gegebene Schutzkonzept darstellten, 
eruiert. Im Zuge dessen fand beispielsweise eine Inhouse-Schulung in einem EWH statt, bei der alle 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hauptamtlichen Dienste des EWHes (Sozial -, Sicherheits - und 
Hausmeisterdienst) geschult und für Themen der Gewaltprävention sensibilisiert wurden. Außerdem wur -
den auf das EWH abgestimmte Verfahrensabläufe und Kommunikationsstruk turen im Falle von Gewalt -
ereignissen besprochen und festgelegt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
29 
 
3.5 Erstversorgung  
Mit Beschlussfassung des Magistrat s am 15.07.2015 und der Stadtverordn etenversammlung am 
23.07.2015 wu rde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung einer guten und menschenwürdigen 
Unterbringung von Flüchtlingen notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege zu leiten.  
In der konstituierenden Sitzung am 20. 07.2015 wu rde die Projektgruppe Asyl gegründet , durch die 
Rundverfügung Nr. 20 vom 13.08.2015 formal verfügt und die Projektleitung der Amtsleiterin des 
Amtes für Soziales und Prävention übertragen.  Im Rahmen dieses Projektes wu rden ämter - und dezer -
natsübergreifend die Ressourcen zur effizienten Umse tzung der dringlichen Maßnahmen gebündelt, um 
den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung der zugewiesenen Kontingentflüchtlinge erfüllen zu können. 
Durch die Rundve rfügung Nr. 20 vom 20.05.2016 wu rden die Aufgaben der Projektleitung ab 
01.06.2016 der Flüch tlingskoordination übertragen (s. Kap. 6.1 „AG Integration“).  
Neben der Unterbringung war es ein wichtiges Ziel, die schutzsuchenden Menschen nach ihrer Ankunft zu 
versorgen. Durch das Flüchtlingsbüro (s. Kap. 3.6.1) und weitere städtische Verwaltungseinheiten wurden 
im gesamten Berichtszeitraum 2015 bis 2017 Sachspenden23 aller Art aufgenommen und in Abstimmung 
mit den Wohlfahrtsverbänden und vielen weiteren ehrenamtlichen Initiativen im Stadtgebiet und den 
Unterkünften verteilt.  
Um die Herausforderung der gesundheitlichen Erstversorgung auf struktureller Ebene zu stärken,  war das 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg (GA) seit 
Beginn der erhöhten Zuwanderung in alle relevanten Prozesse eingebunden. In den Gemeinschafts -
unterkünften wurden Pläne für die ärztliche Versorgung er stellt: Das Gesundheitsamt prüfte, was Geflüch-
tete brauchten und was notwendig war bezüglich der medizinischen Versorgung. Ebenso wurde geprüft, 
ob die Kosten übernommen werden ko nnten. In den ersten Wochen arbeiteten die Ärztinnen und Ärzte 
des Gesundheitsamtes selbst in der medizinischen Versorgung mit, später wurde primär die Organisation 
des Einsatzes von Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Zahn -
ärztinnen und Zahnärzten und Hebammen koordiniert. Hierzu fanden regel mäßig Einsatzbesprechungen 
im Gesundheitsamt statt. Außerdem wurde im Zuge der Strukturierung eine eigene Tuberkulose -Abtei-
lung implementiert, die das Infekt ionsschutzgesetz in den EWH um setzte. In diesen Zusammenhang fiel 
auch das Impfprogramm: Einige Me nschen mit Fluchterfahrung haben wenige Impfungen erhalten und 
sind daher eher einem höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt, weswegen der Impfung eine besondere 
Bedeutung zukommt. Im Bereich der Zahngesundheit wurde durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in 
Kooperation mit den Sozialdiensten vor Ort die Zahnprophylaxe umgesetzt.  
Vor dem Schulbesuch erhielten die Kinder und Jugendlichen durch das Gesundheitsamt und das Staat -
liche Schulamt die Schuleingangsuntersuchung, die eine Pflichtuntersuchung darstellt un d unabhängig 
von Herkunft und Status vor Einschulung durchgeführt wird. Anfänglich wurde die Untersuchung zusätz -
lich von den bereits im Gesundheitsamt tätigen Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, ab Mai 
2016 konnte hierfür eine zusätzliche Schulär ztin angestellt werden. Im Herbst desselben Jahres kamen 
zwei weitere Mitarbeiterinnen ins Team dazu. 
Im Rahmen der Erstversorgung wurde auch die Psychiatriekoordinatorin des Gesundheitsamtes der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg eingebunden. In Kooperation mit 
dem Caritasverband Darmstadt e.V. (i.F. Caritas) und einem niedergelassenen Psychiater und Psycho -
therapeuten wurden im Berichtszeitraum folgende Aufgaben übernommen: 
 Abfrage und Erhebung des Bedarfs im Bereich Psychiatrische Versorgung in den EWH, 
                                                
23 Die Bürgerinnen und Bürger spendeten vor allem Kleidung, Spielzeug, Fahrräder und vieles mehr.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
29 
 
3.5 Erstversorgung  
Mit Beschlussfassung des Magistrat s am 15.07.2015 und der Stadtverordn etenversammlung am 
23.07.2015 wu rde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung einer guten und menschenwürdigen 
Unterbringung von Flüchtlingen notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege zu leiten.  
In der konstituierenden Sitzung am 20. 07.2015 wu rde die Projektgruppe Asyl gegründet , durch die 
Rundverfügung Nr. 20 vom 13.08.2015 formal verfügt und die Projektleitung der Amtsleiterin des 
Amtes für Soziales und Prävention übertragen.  Im Rahmen dieses Projektes wu rden ämter - und dezer -
natsübergreifend die Ressourcen zur effizienten Umse tzung der dringlichen Maßnahmen gebündelt, um 
den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung der zugewiesenen Kontingentflüchtlinge erfüllen zu können. 
Durch die Rundve rfügung Nr. 20 vom 20.05.2016 wu rden die Aufgaben der Projektleitung ab 
01.06.2016 der Flüch tlingskoordination übertragen (s. Kap. 6.1 „AG Integration“).  
Neben der Unterbringung war es ein wichtiges Ziel, die schutzsuchenden Menschen nach ihrer Ankunft zu 
versorgen. Durch das Flüchtlingsbüro (s. Kap. 3.6.1) und weitere städtische Verwaltungseinheiten wurden 
im gesamten Berichtszeitraum 2015 bis 2017 Sachspenden23 aller Art aufgenommen und in Abstimmung 
mit den Wohlfahrtsverbänden und vielen weiteren ehrenamtlichen Initiativen im Stadtgebiet und den 
Unterkünften verteilt.  
Um die Herausforderung der gesundheitlichen Erstversorgung auf struktureller Ebene zu stärken,  war das 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg (GA) seit 
Beginn der erhöhten Zuwanderung in alle relevanten Prozesse eingebunden. In den Gemeinschafts -
unterkünften wurden Pläne für die ärztliche Versorgung er stellt: Das Gesundheitsamt prüfte, was Geflüch-
tete brauchten und was notwendig war bezüglich der medizinischen Versorgung. Ebenso wurde geprüft, 
ob die Kosten übernommen werden ko nnten. In den ersten Wochen arbeiteten die Ärztinnen und Ärzte 
des Gesundheitsamtes selbst in der medizinischen Versorgung mit, später wurde primär die Organisation 
des Einsatzes von Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Zahn -
ärztinnen und Zahnärzten und Hebammen koordiniert. Hierzu fanden regel mäßig Einsatzbesprechungen 
im Gesundheitsamt statt. Außerdem wurde im Zuge der Strukturierung eine eigene Tuberkulose -Abtei-
lung implementiert, die das Infekt ionsschutzgesetz in den EWH um setzte. In diesen Zusammenhang fiel 
auch das Impfprogramm: Einige Me nschen mit Fluchterfahrung haben wenige Impfungen erhalten und 
sind daher eher einem höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt, weswegen der Impfung eine besondere 
Bedeutung zukommt. Im Bereich der Zahngesundheit wurde durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in 
Kooperation mit den Sozialdiensten vor Ort die Zahnprophylaxe umgesetzt.  
Vor dem Schulbesuch erhielten die Kinder und Jugendlichen durch das Gesundheitsamt und das Staat -
liche Schulamt die Schuleingangsuntersuchung, die eine Pflichtuntersuchung darstellt un d unabhängig 
von Herkunft und Status vor Einschulung durchgeführt wird. Anfänglich wurde die Untersuchung zusätz -
lich von den bereits im Gesundheitsamt tätigen Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, ab Mai 
2016 konnte hierfür eine zusätzliche Schulär ztin angestellt werden. Im Herbst desselben Jahres kamen 
zwei weitere Mitarbeiterinnen ins Team dazu. 
Im Rahmen der Erstversorgung wurde auch die Psychiatriekoordinatorin des Gesundheitsamtes der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg eingebunden. In Kooperation mit 
dem Caritasverband Darmstadt e.V. (i.F. Caritas) und einem niedergelassenen Psychiater und Psycho -
therapeuten wurden im Berichtszeitraum folgende Aufgaben übernommen: 
 Abfrage und Erhebung des Bedarfs im Bereich Psychiatrische Versorgung in den EWH, 
                                                
23 Die Bürgerinnen und Bürger spendeten vor allem Kleidung, Spielzeug, Fahrräder und vieles mehr.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
30 
 
 gemeinsamer Termin mit den Sozialdiensten Asyl der EWH zur Vorstellung der Erhebung und 
Information zum Verhalten im Eskalationsfall, 
 Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure, 
 Clearing bei Anfragen aus EWH und Ämtern sowie von Klientinnen und Klienten, 
 Sozialpsychiatrischer Dienst 
Dazu beschloss der Magistrat 2016 (Vorlage -Nr. 2016/0324) , sich  für die Dauer von zwei Jahren mit 
25.000 Euro an der Finanzierung einer halben Vollzeitstelle (plus Sekretariatsleistungen)  beim Caritas -
verband zu beteiligen24. 
3.6 Personelle Infrastruktur der Stadtverwaltung  
Um die Herausforderungen der hohen Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Darmstadt ab 2015 
bewältigen zu können, hat der Magistrat beschlossen, neben der Einrichtung eines Kr isenstabs zusätz -
liche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung zu schaffen. Einen Teil der Stellen finanzierte die Stadt durch 
die Aufstockung von Haushaltsmitteln, zur Förderung weiterer Stellen beteiligte sie sich an Bundes - und 
Landesprogrammen zur Integrationsförderung. 
3.6.1 Ressourcenaufstockung innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zur Bewältigung der Humanitären Flüchtlingsnotlage  wurde am 11.11.2015 mit Magistratsbeschluss Nr. 
571 (Vorlage -Nr. 2015/0496) der Weg für eine Aufstockung der Personalstellen innerhalb der Kern -
verwaltung und des Eigenbetriebs IDA freigemacht. Insgesamt wurden die Kernverwaltung mit 44,67 
Vollzeitstellen und der Eigenbetrieb IDA mit 6,50 Vollzeitstellen aufgestockt. Im Bereich der Kernverwal -
tung sollten vor allem die Fäden zur Koordinierung der notwendigen Maßnahmen zusammenlaufen, wes -
halb Oberbürgermeister Jochen Partsch beschloss, das Büro der Flüchtl ingsbeauftragten als eigene 
Stabsstelle in seinem Dezernat einzurichten. Die neu geschaffene Stabsstelle sollte die in der Flücht -
lingshilfe aktiven sozialen Träger, Akteure und die Verwaltung sowie die zahlreichen Spendenangebote 
und die ehrenamtliche Unterstützung aus der Bevölkerung koordinieren sowie die zahlreichen Anfragen 
der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Zusätzlich wurden im Sachgebiet Asyl innerhalb der Abteilung 
Soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention neue Stellen geschaffen. Im  Sachgebiet waren im Jahr 
2016 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
Die meisten neugeschaffenen Stellen in der übrigen Verwaltung wurden beim Jugendamt angesiedelt, was 
auf die Einreise vieler unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) zurüc kzuführen ist (nähere Informa-
tionen im Kap. 6.6.1.). Die folgende Übersicht zeigt die drei Abteilungen des Jugendamtes, in denen für 
den Bereich umA Stellen ausgebaut wurden. 
Datum Städt. Sozialdienst Amtsvormundschaft 
Wirtschaftliche 
Jugendhilfe Gesamt 
01.11.2015 2 2 0 4 
01.11.2016 12 + 1 Servicekraft 9 1 23 
01.11.2017 5,5 + 1 Servicekraft 2,5 3 11 
Gesamt 19,5 + 2 Servicekräfte 13,5 4 38 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, eigene Darstellung, 2017 
                                                
24 Die Kosten sind dem Handlungsfeld Gesundheit (6.7.4) zugeordnet. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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3.5 Erstversorgung  
Mit Beschlussfassung des Magistrat s am 15.07.2015 und der Stadtverordn etenversammlung am 
23.07.2015 wu rde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung einer guten und menschenwürdigen 
Unterbringung von Flüchtlingen notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege zu leiten.  
In der konstituierenden Sitzung am 20. 07.2015 wu rde die Projektgruppe Asyl gegründet , durch die 
Rundverfügung Nr. 20 vom 13.08.2015 formal verfügt und die Projektleitung der Amtsleiterin des 
Amtes für Soziales und Prävention übertragen.  Im Rahmen dieses Projektes wu rden ämter - und dezer -
natsübergreifend die Ressourcen zur effizienten Umse tzung der dringlichen Maßnahmen gebündelt, um 
den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung der zugewiesenen Kontingentflüchtlinge erfüllen zu können. 
Durch die Rundve rfügung Nr. 20 vom 20.05.2016 wu rden die Aufgaben der Projektleitung ab 
01.06.2016 der Flüch tlingskoordination übertragen (s. Kap. 6.1 „AG Integration“).  
Neben der Unterbringung war es ein wichtiges Ziel, die schutzsuchenden Menschen nach ihrer Ankunft zu 
versorgen. Durch das Flüchtlingsbüro (s. Kap. 3.6.1) und weitere städtische Verwaltungseinheiten wurden 
im gesamten Berichtszeitraum 2015 bis 2017 Sachspenden23 aller Art aufgenommen und in Abstimmung 
mit den Wohlfahrtsverbänden und vielen weiteren ehrenamtlichen Initiativen im Stadtgebiet und den 
Unterkünften verteilt.  
Um die Herausforderung der gesundheitlichen Erstversorgung auf struktureller Ebene zu stärken,  war das 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg (GA) seit 
Beginn der erhöhten Zuwanderung in alle relevanten Prozesse eingebunden. In den Gemeinschafts -
unterkünften wurden Pläne für die ärztliche Versorgung er stellt: Das Gesundheitsamt prüfte, was Geflüch-
tete brauchten und was notwendig war bezüglich der medizinischen Versorgung. Ebenso wurde geprüft, 
ob die Kosten übernommen werden ko nnten. In den ersten Wochen arbeiteten die Ärztinnen und Ärzte 
des Gesundheitsamtes selbst in der medizinischen Versorgung mit, später wurde primär die Organisation 
des Einsatzes von Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Zahn -
ärztinnen und Zahnärzten und Hebammen koordiniert. Hierzu fanden regel mäßig Einsatzbesprechungen 
im Gesundheitsamt statt. Außerdem wurde im Zuge der Strukturierung eine eigene Tuberkulose -Abtei-
lung implementiert, die das Infekt ionsschutzgesetz in den EWH um setzte. In diesen Zusammenhang fiel 
auch das Impfprogramm: Einige Me nschen mit Fluchterfahrung haben wenige Impfungen erhalten und 
sind daher eher einem höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt, weswegen der Impfung eine besondere 
Bedeutung zukommt. Im Bereich der Zahngesundheit wurde durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in 
Kooperation mit den Sozialdiensten vor Ort die Zahnprophylaxe umgesetzt.  
Vor dem Schulbesuch erhielten die Kinder und Jugendlichen durch das Gesundheitsamt und das Staat -
liche Schulamt die Schuleingangsuntersuchung, die eine Pflichtuntersuchung darstellt un d unabhängig 
von Herkunft und Status vor Einschulung durchgeführt wird. Anfänglich wurde die Untersuchung zusätz -
lich von den bereits im Gesundheitsamt tätigen Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, ab Mai 
2016 konnte hierfür eine zusätzliche Schulär ztin angestellt werden. Im Herbst desselben Jahres kamen 
zwei weitere Mitarbeiterinnen ins Team dazu. 
Im Rahmen der Erstversorgung wurde auch die Psychiatriekoordinatorin des Gesundheitsamtes der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg eingebunden. In Kooperation mit 
dem Caritasverband Darmstadt e.V. (i.F. Caritas) und einem niedergelassenen Psychiater und Psycho -
therapeuten wurden im Berichtszeitraum folgende Aufgaben übernommen: 
 Abfrage und Erhebung des Bedarfs im Bereich Psychiatrische Versorgung in den EWH, 
                                                
23 Die Bürgerinnen und Bürger spendeten vor allem Kleidung, Spielzeug, Fahrräder und vieles mehr.  
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 gemeinsamer Termin mit den Sozialdiensten Asyl der EWH zur Vorstellung der Erhebung und 
Information zum Verhalten im Eskalationsfall, 
 Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure, 
 Clearing bei Anfragen aus EWH und Ämtern sowie von Klientinnen und Klienten, 
 Sozialpsychiatrischer Dienst 
Dazu beschloss der Magistrat 2016 (Vorlage -Nr. 2016/0324) , sich  für die Dauer von zwei Jahren mit 
25.000 Euro an der Finanzierung einer halben Vollzeitstelle (plus Sekretariatsleistungen)  beim Caritas -
verband zu beteiligen24. 
3.6 Personelle Infrastruktur der Stadtverwaltung  
Um die Herausforderungen der hohen Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Darmstadt ab 2015 
bewältigen zu können, hat der Magistrat beschlossen, neben der Einrichtung eines Kr isenstabs zusätz -
liche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung zu schaffen. Einen Teil der Stellen finanzierte die Stadt durch 
die Aufstockung von Haushaltsmitteln, zur Förderung weiterer Stellen beteiligte sie sich an Bundes - und 
Landesprogrammen zur Integrationsförderung. 
3.6.1 Ressourcenaufstockung innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zur Bewältigung der Humanitären Flüchtlingsnotlage  wurde am 11.11.2015 mit Magistratsbeschluss Nr. 
571 (Vorlage -Nr. 2015/0496) der Weg für eine Aufstockung der Personalstellen innerhalb der Kern -
verwaltung und des Eigenbetriebs IDA freigemacht. Insgesamt wurden die Kernverwaltung mit 44,67 
Vollzeitstellen und der Eigenbetrieb IDA mit 6,50 Vollzeitstellen aufgestockt. Im Bereich der Kernverwal -
tung sollten vor allem die Fäden zur Koordinierung der notwendigen Maßnahmen zusammenlaufen, wes -
halb Oberbürgermeister Jochen Partsch beschloss, das Büro der Flüchtl ingsbeauftragten als eigene 
Stabsstelle in seinem Dezernat einzurichten. Die neu geschaffene Stabsstelle sollte die in der Flücht -
lingshilfe aktiven sozialen Träger, Akteure und die Verwaltung sowie die zahlreichen Spendenangebote 
und die ehrenamtliche Unterstützung aus der Bevölkerung koordinieren sowie die zahlreichen Anfragen 
der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Zusätzlich wurden im Sachgebiet Asyl innerhalb der Abteilung 
Soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention neue Stellen geschaffen. Im  Sachgebiet waren im Jahr 
2016 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
Die meisten neugeschaffenen Stellen in der übrigen Verwaltung wurden beim Jugendamt angesiedelt, was 
auf die Einreise vieler unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) zurüc kzuführen ist (nähere Informa-
tionen im Kap. 6.6.1.). Die folgende Übersicht zeigt die drei Abteilungen des Jugendamtes, in denen für 
den Bereich umA Stellen ausgebaut wurden. 
Datum Städt. Sozialdienst Amtsvormundschaft 
Wirtschaftliche 
Jugendhilfe Gesamt 
01.11.2015 2 2 0 4 
01.11.2016 12 + 1 Servicekraft 9 1 23 
01.11.2017 5,5 + 1 Servicekraft 2,5 3 11 
Gesamt 19,5 + 2 Servicekräfte 13,5 4 38 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, eigene Darstellung, 2017 
                                                
24 Die Kosten sind dem Handlungsfeld Gesundheit (6.7.4) zugeordnet. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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 gemeinsamer Termin mit den Sozialdiensten Asyl der EWH zur Vorstellung der Erhebung und 
Information zum Verhalten im Eskalationsfall, 
 Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure, 
 Clearing bei Anfragen aus EWH und Ämtern sowie von Klientinnen und Klienten, 
 Sozialpsychiatrischer Dienst 
Dazu beschloss der Magistrat 2016 (Vorlage -Nr. 2016/0324) , sich  für die Dauer von zwei Jahren mit 
25.000 Euro an der Finanzierung einer halben Vollzeitstelle (plus Sekretariatsleistungen)  beim Caritas -
verband zu beteiligen24. 
3.6 Personelle Infrastruktur der Stadtverwaltung  
Um die Herausforderungen der hohen Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Darmstadt ab 2015 
bewältigen zu können, hat der Magistrat beschlossen, neben der Einrichtung eines Kr isenstabs zusätz -
liche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung zu schaffen. Einen Teil der Stellen finanzierte die Stadt durch 
die Aufstockung von Haushaltsmitteln, zur Förderung weiterer Stellen beteiligte sie sich an Bundes - und 
Landesprogrammen zur Integrationsförderung. 
3.6.1 Ressourcenaufstockung innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zur Bewältigung der Humanitären Flüchtlingsnotlage  wurde am 11.11.2015 mit Magistratsbeschluss Nr. 
571 (Vorlage -Nr. 2015/0496) der Weg für eine Aufstockung der Personalstellen innerhalb der Kern -
verwaltung und des Eigenbetriebs IDA freigemacht. Insgesamt wurden die Kernverwaltung mit 44,67 
Vollzeitstellen und der Eigenbetrieb IDA mit 6,50 Vollzeitstellen aufgestockt. Im Bereich der Kernverwal -
tung sollten vor allem die Fäden zur Koordinierung der notwendigen Maßnahmen zusammenlaufen, wes -
halb Oberbürgermeister Jochen Partsch beschloss, das Büro der Flüchtl ingsbeauftragten als eigene 
Stabsstelle in seinem Dezernat einzurichten. Die neu geschaffene Stabsstelle sollte die in der Flücht -
lingshilfe aktiven sozialen Träger, Akteure und die Verwaltung sowie die zahlreichen Spendenangebote 
und die ehrenamtliche Unterstützung aus der Bevölkerung koordinieren sowie die zahlreichen Anfragen 
der Bürgerinnen und Bürger beantworten. Zusätzlich wurden im Sachgebiet Asyl innerhalb der Abteilung 
Soziale Hilfen im Amt für Soziales und Prävention neue Stellen geschaffen. Im  Sachgebiet waren im Jahr 
2016 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
Die meisten neugeschaffenen Stellen in der übrigen Verwaltung wurden beim Jugendamt angesiedelt, was 
auf die Einreise vieler unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umA) zurüc kzuführen ist (nähere Informa-
tionen im Kap. 6.6.1.). Die folgende Übersicht zeigt die drei Abteilungen des Jugendamtes, in denen für 
den Bereich umA Stellen ausgebaut wurden. 
Datum Städt. Sozialdienst Amtsvormundschaft 
Wirtschaftliche 
Jugendhilfe Gesamt 
01.11.2015 2 2 0 4 
01.11.2016 12 + 1 Servicekraft 9 1 23 
01.11.2017 5,5 + 1 Servicekraft 2,5 3 11 
Gesamt 19,5 + 2 Servicekräfte 13,5 4 38 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, eigene Darstellung, 2017 
                                                
24 Die Kosten sind dem Handlungsfeld Gesundheit (6.7.4) zugeordnet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
31 
 
Neue Stellen in unterschiedlichen Abteilungen und Sachgebieten wurden außerdem beim Amt für Sozia -
les und Prävention, beim Jobcenter Darmstadt, beim Amt für Interkulturelles und Internationa les sowie 
beim Bürger- und Ordnungsamt und beim Amt für Interne Dienste geschaffen. 
Um die Folgeaufgaben personell bewältigen zu können, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Verste -
tigung befristeter Stellen vorangetrieben. Über den Berichtszeitraum hi naus wurden in folgenden Verwal -
tungseinheiten nachstehende Stellen verstetigt:  
 Jugendamt: 19 Stellen  
 Amt für Soziales und Prävention: 14 Stellen 
 Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt: 8 Stellen 
 Jobcenter Darmstadt: 4 Stellen 
 Bürger- und Ordnungsamt: 4 Stellen 
 Büro der Flüchtlingsbeauftragten: 3 Stellen 
 Amt für Interne Dienste: 2 Stellen 
 Amt für Interkulturelles und Internationales: 1 Stelle 
In Bezug auf die personelle Aufstockung ergibt sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für 2015 ein 
Kostenmehraufwand in Höhe von rund 690.000 Euro (s.  a. Kap. 3.1.1), der 2016 durch die Verstetigung 
und Besetzung von Personalstellen auf 1,62 Millionen Euro anstieg. 2017 sanken diese Kosten leicht auf 
1,43 Millionen Euro (s. Kap. 3.7). 
3.6.2 Beteiligung an Bundes- und Landesprogrammen zur Ressourcenaufstockung 
Neben den ei genen Haushaltsmitteln, die die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Schaffung von Stellen 
eingesetzt hat, nahm sie an verschiedenen Bundes- und Landesprogrammen25 teil, um Geflüchtete in alle 
Gesellschaftsbereichen (Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit) zu integr ieren und deren Teilhabechancen 
und Partizipationsmöglichkeiten zu erhöhen. Nachfolgend werden zunächst die Bundesprogramme, dann 
die Landesprogramme vorgestellt, an denen sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt.  
Bundesprogramm „Sprach -Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ - Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend  
Sprache ist ein zentraler Schlüssel für Teilhabe an der Gesellschaft. Durch die frühe sprachliche Förde -
rung sollen alle Kinder von Anfang an die gleichen Bi ldungschancen erhalten, unabhängig von ihrer 
sozialen oder ethnischen Herkunft. Hierzu förderte der Bund teilnehmende Kitas und Fachberatungen für 
eine zusätzliche Fachkraft mit Expertise im Bereich der sprachlichen Bildung. In der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt werden seit 2016 jährlich um die 20 Kitas und zwei Fachberatungen gefördert, davon sieben 
städtische Kitas. So hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahr 2016 Einnahmen von rund 118.000 
Euro. Im Jahr 2017 kam noch die Stellenbesetzung in der Fachb eratung dazu, sodass sich die Einnah -
men auf etwa 194.000 Euro beliefen (s. Kap. 6.4.9, Abb.19)26.  
Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ - 
Bundesministerium für Bildung und Forschung  
Dieses ebenfalls vom BMBF geförderte Bundesprogramm möchte die Integration von Neuzugewanderten 
durch eine effiziente Abstimmung der Bedarfe und vorhandenen Bildungsangebote auf kommunaler 
Ebene fördern. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit 2016 an diesem Bundesprog ramm 
mit einer ge förderten Personalstelle (ca. 66 .000 Euro pro Förderjahr). Die Stadt trägt Arbeitsplatz - und 
Sachkosten von ca. 18.000 Euro jährlich (s. Kap. 6.4.9., Abb.19). 
                                                
25 Die in diesem Kapitel dargestellten Bundes- und Landesprogramme werden zum Teil in Folgekapiteln näher vorgestellt. 
26 Weitere Informationen zum Bundesprogramm Sprach-Kitas finden Sie hier: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
32 
 
Auch die Landesregierung hat aufgrund der vielfältigen Herausforderungen verschi edene Programme 
aufgelegt, um Kommunen und Landkreise bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen .  
WIR-Programm „Wegweisende Integrationsansätze realisieren“ – Hessisches Ministerium für Sozia -
les und Integration  
Das Landesprogramm möchte die Int egrations- und Teilhabechancen von Menschen mit und ohne Migra -
tionshintergrund nachhaltig verbessern. Dazu wurden unterschiedliche Bausteine entwickelt, darunter die 
Stelle WIR-Fallmanagement für Geflüchtete  im Jahr 2017. Die Aufgaben der Fallmanagerinnen  und -mana-
ger sind, für Geflüchtete einen Überblick über die bestehenden Integrationsangebote zu erstellen und 
diese ggf. passgenauer auf ihre Bedürfnisse anzupassen, um die Integrationsbemühungen zu unterstüt -
zen. Zur besseren Verbreitung sollen Multipli katorinnen- und Multiplikatoren-Netzwerke aus Haupt - und 
Ehrenamtlichen auf kommunaler Ebene aufgebaut und begleitet sowie Handlungsempfehlungen gegeben 
werden. Die Stelle wird mit 50.000 Euro jährlich vom Land Hessen gefördert, die übrigen anfallenden 
jährlichen Personalkosten in Höhe von circa 18.000 Euro trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
bereits 2017 eine Fallmanagement-Stelle eingerichtet hat (s. Kap. 3.7., Abb.11). 
Außerdem nutzt Darmstadt Fördergelder, um Projekte zur interkulturellen Öffnun g wie das Modellprojekt 
Deutsch-Syrischer Verein e.V. – ein starker Partner für Darmstadt , zur Willkommens- und Anerkennungskultur 
oder zur Stärkung von Migrantinnen - und Migrantenselbstorganisationen (i.F. MSO) umzusetzen 27. Für 
das Jahr 2016 förderte das Land Hessen das Projekt mit circa 25.000 Euro, die Stadt selbst trug rund 
11.000 Euro. Im folgenden Jahr förderte das Land mit etwa 35.000 Euro, die  Stadt verausgabte 23.000 
Euro (s. auch Kap. 6.6.6., Abb.26) 
Ein weiteres Beispiel ist das Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit 
in und mit Darmstädter Grundschulen“ , das die Teilhabe von Kindern mit Migrations - und Fluchthintergrund 
durch die stärkere Einbindung der Eltern in die Aktivitäten der Schule erhöhen soll. Hier bezuschusste 
das Land im Jahr 2016 etwa 7.000 Euro, für 2017 31.000 Euro. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
förderte das Projekt 2016 mit 5.000 und 2017 mit 20.000 Euro Eigenmitteln (s. Kap. 6.4.9., Abb 19). 
Beide genannten Modellprojekte werden durch das A mt für Interkulturelles und Internationales umge -
setzt. 
Förderprogramm „Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe“  
Das Landesprogramm wird in Kapitel 7 weiter ausgeführt. Die Wis senschaftsstadt Darmstadt setzt 
gemeinsam mit lokalen Partnerinnen und Partnern Projekte zur Stärkung der Handlungskompetenzen 
von Ehrenamtlichen um. Im Jahr 2016 standen hier für 20.000 Euro  und seit 2017 jährlich 30.000 Euro 
zur Verfügung (s. Kap. 7.6., Abb.31) 
Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“ 
Das Förderprogramm beinhaltet niedrigschwellige Deutschkurse für Erwachsene. Ziel sind der Sprach -
erwerb sowie das Erlangen von Kenntnissen über die Alltagskultur und zu gesellschaftlichen Werten. In 
Darmstadt wurden im Berichtszeitraum mehrere Kurse angeboten (s. Kap. 6.3). Die Ausgaben wurden im 
ersten Jahr der Maßnahme 2016 mit  30.000, 2017 mit 50.000 Euro komplett vom Land getragen (s. 
Kap. 6.3.9, Abb.16). 
Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte Vereine und Initiativen darin unterstützen, Geflüchtete durch 
Sport zu integrieren und die Teilhabe am örtlichen Vereinswesen zu stärken. I n den Jahren 2016 und 
2017 war die geförderte Vollzeitstelle zunächst beim Sportkreis Darmstadt -Dieburg e.V. angesiedelt. 
2016 wurde sie mit 50.000 Euro vom Land unterstützt, 2017 mit 30.000 Euro (s. Kap. 6.8.4 , Abb.30). 
                                                
27 Weitere Informationen unter: https://soziales.hessen.de/integration/hessen-staerkt-die-interkulturelle-oeffnung-den-kommunen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
33 
 
Aufgrund des großen Erfolgs des Lan desförderprogramms wurde die Stelle der Sportkoordination für 
Geflüchtete ab März 2018 beim Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt angesiedelt, um gezielte 
Angebote für Geflüchtete in den Vereinen umsetzen zu können28. 
3.7 Kosten Personal 
Durch die Verstetig ung der Stellen bekräftigte die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Verantwortung für 
eine nachhaltige integrationspolitische Haltung. Darüber hinaus konnte die entstandene Expertise im 
Bereich Flucht und Asyl ausgebaut werden, um Geflüchtete von Beginn an b ei ihrer Integration in die 
Gesellschaft zu unterstützen. Es ergibt sich in diesem Rahmen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für 
2015, vor allem durch die Einrichtung des Krisenstabs, ein Kostenmehraufwand in Höhe von knapp 
690.000 Euro, der 2016 durch d ie Schaffung und Besetzung von Personalstellen auf rund 1,58 Mio Euro 
anstieg. 2017 wurde ein Teil der Stellen verstetigt, sodass in Folge die Kosten leicht auf rund 1,37 Mio 
Euro sanken. Die in diesem Kapitel aufgeführten Beteiligungen an Bundes - und Landesförderprogrammen 
werden in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgeführt. 
Abbildung 11: Kosten Personal 
  2015 2016 2017 
Ausgaben Krisenstab 580.000 €  - €  - €  
Personal 110.000 €  1.580.000 €  1.370.000 €  
Gesamt 690.000 €  1.580.000 €  1.370.000 €  
davon städt. Aus-
gaben 650.000 €  1.425.000 €  1.205.000 €  
Einnahmen Gesamt (nur Land) 40.000 €  155.000 €  165.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
3.8 Handlungsempfehlungen  
Darmstadt ist und bleibt eine attraktive Stadt. Seit 1997 nimmt ihre Bevölkerungszahl stetig zu: Von 
rund 136.000 Personen im Jahr 1997 ist die Bevölkerung auf aktuell 16 2.576 Menschen angewachsen  
(Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2020) – Tendenz steigend.  Der größte Teil des Wanderungsgewinns geht 
in den letzten 20 Jahren auf das Konto der zugewanderten Bevölkerung. Er hängt besonders mit den 
Faktoren „starker Anstieg der ausländischen Studierenden“, „mehr Internationalität bei den Beschäftigten 
in Forschung und Wissenschaft“ und mit dem „Zuzug von zahlreichen Geflüchteten in den letzten Jahren“ 
zusammen (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Demografie -Bericht 1/2017b: 32). Wohnen und Wohnqualität 
und die da mit verbundenen Herausforderungen sind und bleiben deshalb – und besonders vor diesem 
Hintergrund –  ein zentrales Thema der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Im Kontext Flucht und Asyl wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt seit 2015 nach dem Konzept der 
dezentralen Unterbringung gearbeitet. Die Unterbringung in dezentralem Wohnraum im städtischen 
Gebiet ist allerdings aufgrund der angespannten Wohnungssituation teilweise schwer umsetzbar. Zudem 
besteht die Gefahr, dass Stadtteile, die als Stadtteile mit be sonderem Entwicklungsbedarf gelten, aufgrund 
ihrer günstigen Mieten von Menschen mit niedrigem Einkommen bevorzugt werden. Hierzu zählen über -
durchschnittlich Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund. Dieser Trend birgt das Risiko sozialer 
Spaltung und verhindert die soziale und ökonomische Durchmischung von einzelnen Stadtvierteln. Trotz 
des angespannten Wohnungsmarkts ist es gelungen, einen Teil der Schutzsuchenden in eigenem Wohn -
raum unterzubringen (s. Kap.3.2.).  
                                                
28 Weitere Informationen unter: https://innen.hessen.de/sport/sport-und-fluechtlinge.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
34 
 
Ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Wohnsituation und Vermittlung von Geflüchteten in dezen -
tralen Wohnraum wären die Weiterentwicklung und der Ausbau des vom Büro für Sozial - und Wohnraum-
beratung (BfSW) auf Geflüchtete angepassten Zwischenmietmodells aus der Obdachlosenhilfe (s. 
Kap.3.2.). Dabei ist es wichtig, leerstehenden und privaten Wohnraum zu ak quirieren und die 
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter im Hinblick auf das Thema 
Geflüchtete als Mieterinnen und Mieter  zu sensibilisieren. Dadurch können Vorurteile, Unsicherheit und 
Ängste ggf. abgebaut und die Bereitschaft auf Seiten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermie -
terinnen und Vermieter, Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, erhöht werden. Außerdem 
ist eine ausreichende sozialpädagogische Beratung beider Seiten wichtig (KGSt (2017): 12). Durch d en 
erfolgreichen Abschluss der Zwischenmiete durch das BfSW können langfristige Mietverhältnisse 
zwischen Geflüchteten und Vermieterinnen und Vermietern erreicht werden.  
Um Geflüchtete mit den Regelungen im deutschen Miet - und Wohnrecht vertraut zu machen , sollten 
weiterhin Schulungen und Kurse unter anderem zu den Themen Mietrecht, Rechte und Pflichten als Mieterin 
bzw. als Mieter, Wohnung mieten, Strom und Wasser sparen, Schimmelbekämpfung und Mülltrennung angebo-
ten werden.  
Damit die Vermittlung von Wo hnraum erfolgreich verläuft, wird den Geflüchteten bereits in den Erstwohn -
häusern durch die Sozialdienste Beratung und Unterstützung angeboten . Denn wie in Kapitel 5.8. 
ausführlich erläutert wird, ist es wichtig, neben einer Komm-Struktur in der Beratung, also durch Migra -
tionsberatungsstellen, einen Teil aufsuchende Sozialarbeit beizubehalten. Sie ist für diejenigen Personen, 
die aufgrund körperlicher, psychischer od er sonstiger Einschränkungen Migrationsberatungsstellen nicht 
nutzen können. Am besten für diese aufsuchende Beratung eigenen sich freie Träger, denn sie werden als 
tendenziell unabhängig von den Interessen der Kommune, der Vermieterin oder des Vermieters und den 
Geflüchteten wahrgenommen (KGSt (2017): 11).  
Ebenso können alternative Wohnkonzepte, die für andere Zielgruppen konzipiert wurden, auch für 
Geflüchtete gedacht werden, wie beispielsweise Wohnen für Hilfe. Das Konzept richtet sich an Studierende 
und ermöglicht ihnen ein preisgünstiges Wohnen im Gegenzug zur Unterstützung im Alltag der vermie -
tenden Personen. 
Zu den vorgenannten Handlungsempfehlungen sollen die berechtigten Personenkreise durch die sozial 
gerechte und zukunftsgerichtete Stadtentwicklungspolitik auch von der Neuschaffung und dem Erhalt von 
bezahlbarem Wohnraum in einer stetig wachsenden Stadt, wie der Wissenschaftsstadt Darmstadt partizi -
pieren. Da Belegungsbindungen für sozial geförderten Wohnraum immer durch Vertragslauf zeiten 
begrenzt sind, ist der sogenannte Quotenbeschluss zur Schaffung von Wohnungsneubau eine zentrale 
Stellschraube. Durch den Beschluss werden 25 % des zu errichtenden Wohnraums für Haushalte mit 
geringen Einkommen und 20 % des zu errichtenden Wohnraums  für Haushalte mit mittleren Einkommen 
geschaffen. Außerdem wird hierdurch eine soziale Durchmischung in den Wohnquartieren gefördert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
35 
 
4. Willkommenskultur und Öffentlichkeitsarbeit  
Seit der Ankunft der Schutzsuchenden in Darmstadt bekannten sich neben Ober bürgermeister Jochen 
Partsch der gesamte Magistrat und große Teile der Zivilgesellschaft zu ihrer Verantwortung, den neu 
angekommenen Menschen Zuflucht und Sicherheit zu geben. Um die Willkommenskultur in der Stadt -
gesellschaft über die erste Zeit hinaus n achhaltig aufrecht zu erhalten und zu pflegen, wurden weitere 
Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. 
4.1 Solidaritätsoffensive Darmstadt bleibt weltoffen  
Viele prominente Darmstädterinnen und Darmstädter, darunter u.a. Tennisprofi Andrea Petkovic, TV -
Moderator Ma rkus Phillip, Organisator des Schlossgrabenfestes Frank Friedrich Grossmann, Präsident 
des SV Darmstadt 1898 e.V. Rüdiger Fritsch, bekundeten gegenüber Oberbürgermeister Jochen Partsch 
ihren Willen, einen Beitrag zur Willkommenskultur in Darmstadt zu leist en. Dieser beschloss, dem Enga -
gement der Stadtgesellschaft mit einer Kampagne einen Rahmen zu geben und damit das Thema Flucht 
und Asyl in Darmstadt kommunikativ zu begleiten. Unter dem Motto „Darmstadt bleibt weltoffen“ sollte 
die Haltung der Stadt deutl ich vermittelt werden. Die Darmstädter Kommunikationsagentur La Mina 
erhielt den Auftrag, diese Kommunikationsstrategie zu entwickeln und gemeinsam mit der Stadt umzu -
setzen.   
Angesprochen werden sollten vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die dem Thema  Flucht und Asyl 
zwiespältig gegenüberstanden; in den Jahren 2016 und 2017 bildete die direkte Nachbarschaft zu Erst -
wohnhäusern und Notunterkünften die Kernzielgruppe der Kampagne. Durch Information und Aufklärung 
zum Thema Migration und Asyl und dem Foku s auf die zentralen Themen Vielfalt, Inklusion, Willkom -
menskultur, Gemeinschaft und Zusammenleben sollten die Akzeptanz und das Verständnis in der Bevöl -
kerung für die Realität der Geflüchteten erhöht werden.  
Im Berichtszeitraum fanden im Rahmen der Soli daritätsoffensive Darmstadt bleibt weltoffen folgende Maß-
nahmen statt:  
Dinner in bunt 
Am 15.09.2015 organisierte die Stadt Darmstadt gemeinsam mit anderen Akteuren wie der Central -
station und den Organisatoren des Schloßgrabenfestes das Willkommensfest Dinner in bunt. Angelehnt an 
das diner en blanc stellten über 1.000 Alt - und Neu-Darmstädterinnen und -Darmstädter gemeinsam eine 
lange Tafel auf, die vom Luisenplatz entlang der Wilhelminenstaße bis zum Staatstheater ging und an der 
sie gemeinsam aßen und tranken. Daneben gab es verschiedene Infostände sowie ein großes Angebot für 
Kinder vom Rotzfrechen Spielmobil e.V.. Am Abend hielt Oberbürgermeister Jochen Partsch im Carree 
eine viel beachtete Willkommensrede, weitere prominente Gäste, darunter die Dekan in des evangelischen 
Dekanats, der Präsident des SV Darmstadt 96 und der damalige Vorsitzende des Ausländerbeirates hiel -
ten ebenso Grußworte.  
Bürgerinnen- und Bürgerveranstaltungen  
Neben den von Oberbürgermeister Jochen Partsch und Sozialdezernentin Bar bara Akdeniz durchgeführ -
ten Bürgerinformationstagen (s. dazu ausführlich Kapitel 4.3) wurden im Rahmen der Kampagne 
Informationsveranstaltungen zu den Erstwohnhäusern  und zu Möglichkeiten des ehrenamtlichen Enga -
gements durchgeführt und mit Videos dokumentiert.  
www.darmstadt -bleibt-weltoffen.de  
Unter www.darmstadt-bleibt-weltoffen.de wurde eine Website mit Informationen zu rechtlichen Fragen, 
Zahlen, Daten und Fakten im Kontext Flucht und Migration eingerichtet. Künftige Veranstaltungen wurden 
angekündigt und Dokumentationen vergangener Veranstaltungen präsentiert. Ein wichtiges Element der 
Website war ein Fragen - und Antwortkatalog, der zentrale Fragen, die die Flüch tlingsbeauftragte erhalten

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
36 
 
hatte, beantwortete.  Damit konnte die Stadt Fehlinformationen entgegentreten. Darüber hinaus wurde 
Videomaterial u.a. mit Stimmen von Passantinnen und Passanten in der Fußgängerzone der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt erstellt und auf die Homepage gesetzt.  
facebook.com/darmstadtbleibtweltoffen  
Neben der Hompage wurde eine Facebook Seite facebook.com/darmstadtbleibtweltoffen mit aktuellen 
Informationen, Faktenchecks, „Wusstest du schon...?“, Begegnungsmöglichkeiten und Informationen zu 
ehrenamtlichem Engagement initiiert. 
Citybike 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erwarb ein Citybike mit ausklappbarem Standsystem im Design von 
„Darmstadt bleibt weltoffen“ zur Nutzung als mobile Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger. Das 
Citybike wurde auf zahlreichen Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Märkte, Stadtfeste, u.a.) von der 
Flüchtlingsbeauftragten aufgestellt und das Informations - und Beratungsangebot von den Bürgerinnen 
und Bürgern rege in Anspruch genommen.  
Im Jahr 2016 wurde die  Kampagne Darmstadt bleibt weltoffen  mit circa 120.000 Euro und 2017 mit 
135.000 Euro von der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert.  
4.2 Zeitung Hallo Darmstadt! 
Hallo Darmstadt! ist ein gemeinschaftliches Zeitungsprojekt von neu nach Darmstadt zugezogenen 
Menschen mit Fluchthintergrund und von lange hier lebenden Darmstädterinnen und Darmstädtern. Sie 
wird von Geflüchteten inhaltlich betreut, redaktionell gemeinsam mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
und der Kommunikationsagentur La Mina bearbeitet und zeigt Beispiele von Integration aus der Sicht der 
Geflüchteten. Zielgruppe sind alle Darmstädterinnen und Darmstädter.  
Ziel dieser Zeitung ist es, Menschen mit Fluchthintergrund ein Medium zu geben, in dem sie in der Ich -
Perspektive von ihren persönlichen Erlebnissen und Sichtweisen berichten können. Ziel der Zeitung ist 
ebenso, den Menschen, die sich hinter der eher allge mein gehaltenen Berichterstattung der Medien 
verbergen, ein Gesicht und auch ein Sprachrohr zu geben. Die sehr persönliche Berichterstattung soll 
dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Situation von Geflüchteten zu schaffen und somit die 
Willkommens- und Anerkennungskultur zu stärken.  
In den im Berichtszeitraum seit  Dezember 2016 erschienenen vier Ausgaben mit einer Gesamtauflage 
von über 220.000 Exemplaren erzählen geflüchtete Menschen in Gedichten, Interviews oder Erzählungen 
ihre Geschichten: Was sie auf der Flucht nach Deutschland erlebt haben, wie sie ihren Alltag in der neuen 
Heimat Darmstadt erleben und wie ihre Erwartungen, Wünsche und Träume für die Zukunft aussehen 29.  
Von 2016 bis 2017 wurde das Zeitungsprojekt durch  die Software AG und die Software AG-Stiftung, und 
in 2018 von Merck KGaA finanziell unterstützt.  
4.3 Bürgerinformationstage  
Dem überwältigenden Engagement der Darmstädterinnen und Darmstädter folgten Fragen zur damaligen 
Situation sowie zum Umgang der Stadt mit Geflüchteten. Dah er lud Oberbürgermeister Jochen Partsch 
am 18. August 2015 zum ersten Informationsabend rund um das Thema Geflüchtete ein, auch um eine 
transparente Informationspolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. In der Paul-
Gerhardt-Gemeinde waren neben dem Oberbürgermeister die Regierungspräsidentin und der stellvertre-
                                                
29  Weitere Informationen unter http://darmstadt-bleibt-weltoffen.de/new/hallo-darmstadt/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
37 
 
tende Leiter der Berufsfeuerwehr Darmstadt  anwesend und informierten  die 300 interessierten 
Darmstädterinnen und Darmstädter über den kurzfristigen Aufbau des Notlagers auf dem Gelände der 
Starkenburgkaserne und die rasche  Aufnahme einiger hundert Schutzsuchender. Zudem fragten viele 
Bürgerinnen und Bürger, welche Art der Unterstützung nötig sei: Sachspenden wie Nahrungsmittel, Hilfe 
durch ehrenamt liches Dolmetschen oder einfach die Frage, wie man am besten mit den Menschen in 
Kontakt kommen kann.   
Auf der darauffolgenden Informationsveranstaltung am 23. September erläuterte der Oberbürgermeister 
zusammen mit Stadträtin Barbara Akdeniz die aktuelle  Lage der Geflüchteten in Darmstadt und den 
akuten Unterstützungsbedarf. Dabei betonten sie nochmal die weltoffene Haltung und humanitäre 
Verpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Schutzsuchenden. Neben allgemeinen Daten zur 
Zuweisung wurde au ch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der Unter -
bringung aufmerksam gemacht.  
Weitere Informationstreffen im Oktober und Dezember 2015 behandelten hauptsächlich die Folgeunter -
bringung der Menschen in Erstwohnhäusern. Am 4. Dez ember informierten Oberbürgermeister Jochen 
Partsch und Stadträtin Barbara Akdeniz interessierte Bürgerinnen und Bürger in Eberstadt. Zentrale 
Themen der Veranstaltung waren die Unterbringungs - und Lebenssituation der Geflüchteten, vor allem in 
Bessungen und Eberstadt. Der Oberbürgermeister erläuterte die aktuellen Umstände der Unterbringung 
von Geflüchteten in Darmstadt generell sowie in der Notunterkunft in der Eberstädter Hirtengrundhalle, in 
der zu dem Zeitpunkt 260 Menschen lebten. Stadträtin Barbara A kdeniz berichtete über die Unterbrin -
gung in der Jefferson -Siedlung in Bessungen -Süd und die Versorgung und Unterstützung der so genann -
ten Kontingentflüchtlinge, rund 340 Menschen. Wiederum gab es rege Beteiligung durch Fragen und 
Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger.  
Im Mai 2016 ließ man bei einer Informationsveranstaltung die Geschehnisse und Entwicklungen des 
Jahres 2015 Revue passieren und die Zahlen und Fakten wurden referiert: Bei der Veranstaltung wurden 
darüber hinaus die zentralen sozialpolitischen Maßnahmen  vorgestellt : Die möglichst dezentrale Unter -
bringung  der asylsuchenden Menschen , die Konzeption der Unterkünfte mit dem Ziel einer möglichst 
hohen Privatsphäre; das pädagogische Betreuungs- und Beratungsangebot und dessen Ergänzung durch 
ehrenamtliche Angebote unter Berücksichtigung des Sozialraumbezugs.  
4.4 Internationales Bürgerfest im Rahmen des Europawochenendes  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt veranstaltet seit 1983 einmal im Jahr zusammen mit Darmstädter 
Migrantenselbstorganisationen und dem Ausländerbeirat das Internationale Bürgerfest. Seit 2013 wird es 
im Rahmen des Europawochenendes ausgerichtet. Mit dem Europawochenende setzt die Wissenschafts -
stadt Darmstadt ein Zeichen für die nach innen und außen gelebte Internationalität und Int erkulturalität 
der Stadt, deren Ideale ein gemeinschaftliches und nachhaltiges Miteinander im Sinne der europäischen 
Idee sind. Am Europawochenende finden vielfältige Veranstaltungen wie der Kommunalpolitische Work -
shop zu aktuellen politischen Themen, ein  ökumenischer Gottesdienst und der Grenzgang statt. An dem 
Europawochenende beteiligen sich Partnerschaftsvereine und verschiedene Delegationen aus den 
Darmstädter Partnerstädten.   
Am Internationalen Bürgerfest gibt es jedes Jahr etwa 45 Stände, überwiege nd von Migrantenselbstorga-
nisationen, aber auch von Initiativen, Partnerstädten und Partnerschaftsvereinen. Sie informieren über 
kulturelle oder politische Aspekte aus den unterschiedlichen Weltregionen sowie über ihre Arbeit und 
zahlreichen Aktivitäten i n Darmstadt. Hinzu kommen ein buntes Bühnenprogramm und ein kulinarisches 
Angebot mit landestypischen Gerichten. Der Schwerpunkt des Europawochenendes und des Internatio -
nalen Bürgerfestes im Jahr 2016 lag auf dem Thema Flucht und Asyl.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
38 
 
4.5 Handlungsempfehlungen 
Eine Willkommens- und Anerkennungskultur aufrechtzuerhalten, wird auch in den folgenden Jahren eine 
zentrale Voraussetzung für gelingende Integration und ein wichtiger Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit sein. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der K ampagne Darmstadt bleibt weltoffen und dem dazugehöri-
gen Zeitungsprojekt Hallo Darmstadt! ein Format geschaffen, das eine offene und transparente Kommuni -
kation mit den Darmstädterinnen und Darmstädtern gewährleistet. Ausgehend von den individuellen 
Anforderungen und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer  und den aktuellen migrations - und integra-
tionspolitischen Entwicklungen sollte die Kampagne konzeptionell weiterentwickelt werden.  
Beim Thema Informationsvermittlung muss bedacht werden, dass unter  den Ehrenamtlichen nicht alle 
Personen über einen Internetzugang verfügen. Hier sollten ggf. ergänzende Formate wie beispielsweise 
die Ehrenamtsforen weiter ausgebaut werden.  
Ein zentraler Aspekt für die Akzeptanz und Anerkennung Geflüchteter ist außerde m das Wissen um die 
teils komplexen Zusammenhänge zu den Themen Fluchtursachen und Integration. Um Vorurteilen und 
Falschinformationen - vor allem bei jungen Menschen – entgegenzuwirken, sollten Initiativen und Einrich -
tungen unterstützt werden, die politi sche Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene zu Migration, 
Flucht und Asyl anbieten.  
Neben Wissensvermittlung sind der persönliche Austausch und das lokale Engagement wichtig. So ist 
eine Willkommenskultur von unten  in Form von ehrenamtlichem Engage ment und Orten des Austauschs 
und des Miteinanders zentral, auch um Bürgerinnen und Bürger mit migrationsablehnender Haltung zu 
erreichen. Diese Willkommenskultur muss stetig gefördert und ausgebaut werden (Gesemann/Roth 2017: 
44). Dafür können beispielswe ise mehr Migrantenselbstorganisationen als gleichwertige Akteure gestärkt 
werden, wie es im Rahmen des Modellprojekts Der Deutsch-Syrische Verein – Ein starker Partner in Darmstadt 
geschehen ist (s. Kapitel 6.7.2.1). Auch sozialraumorientierte Projekte, bei denen Geflüchtete einen akti-
ven Part übernehmen, wie zum Beispiel die  Fahrradwerkstatt des Koordinationskreises Asyl , bieten Gele-
genheit zur persönlichen Begegnung und stärken die Willkommenskultur von unten. 
Mit Blick auf die Ausgestaltung einer nachhaltigen Willkommens - und Anerkennungskultur kommt beson -
ders der Vereinslandschaft auf lokaler Ebene eine wichtige Rolle zu. Vereine benötigen auch in Zukunft 
Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung ihrer Angebote, bei der Mitgliedergewinnung und bei der 
Gestaltung von Zugängen für Geflüchtete. Dies kann beispielsweise durch Vernetzung mit Initiativen und 
Aktivitäten für Geflüchtete, interkulturelle Bildungsarbei t für Vereinsmitglieder oder durch spezifische 
Angebote für Frauen umgesetzt werden (s. auch Kap. 6.8.5. und Kap. 7.7).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
39 
 
5. Beratungsangebote für Geflüchtete  
Der Zugang zu Beratungsangeboten ist besonders für Geflüchtete von großer Bedeutung, denn durch 
gezielte Beratung werden wichtige Fragen beantwortet und es wird Orientierung gegebe n. Gesellschaftli-
che Teilhabe wird so durch Wissenstransfer gefördert.  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es eine zuverlässige Beratungsstruktur, die aus bereits lang 
etablierten Beratungsstellen sowie aus neu hinzugekommenen Beratungsangeboten besteht. Letztere 
sind vor allem im Kontext der Fluchtmigration entstanden. Hauptamtliche wie ehrenamtliche Beratungs -
dienstleistende bieten übergreifende wie auch spezifische Beratungsangebote an, die sich auf die Phase 
der Erstorientierung in Darmstadt als auch auf die Phase der langfristigen Etablierung vor Ort beziehen.  
5.1 Sozialdienste Asyl in den Erstwohnhäusern  
Die in den EWH und dezentral untergebrachten Geflüchteten werden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sozialpädagogisch betreut. Dazu wurden in einem Ausschreibungsverfahren anerkannte Träger aus 
Darmstadt mit der Betreu ung und Beratung der Geflüchteten beauftragt. Koordiniert werden die Sozial -
dienste Asyl durch die im Rahmen der Humanitären Notlage eingerichtete Koordinationsstelle Sozialpä -
dagogik Asyl im Amt für Soziales und Prävention/Abteilung Soziale Hilfen, die mi t drei Vollzeitstellen 
besetzt wurde.  
Für die sozialpädagogische Betreuung und Beratung in den EWH wurden nach erfolgter Ausschreibung 
der Leistungen der DRK Kreisverband Darmstadt -Stadt e.V., European Homecare, das BfSW, das DW und 
die Kooperation Asyl GbR, sowie Puls M und der SKA e.V. beauftragt.  
Deren Aufgaben sind neben der Betreuung auch Beratung zum Asylverfahren und zu Fragen des Lebens -
unterhalts, die Vermittlung von Informationen, Ansprechpersonen und Angeboten aus allen Gesell -
schaftsbereichen (Sprache, Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit etc.) sowie die Umsetzung des Gewalt -
schutzkonzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt30. 
5.2 Sozialkritischer Arbeitskreis e.V.  
Der SKA e.V. ist freier Träger in der Beratungs -, Bildungs- und Sozialarbeit und ein langjähriger Netz -
werkpartner der Darmstädter Trägerlandschaft. Er kennt die spezifischen Herausforderungen von Asyl -
suchenden und bietet im Rahmen der Clearing - und Beratungsstelle eine begleitende Betreuung und 
Beratung für alle ankommenden Asylsuchenden  als verlässliche Struktur der Orientierung und Hilfe für 
dezentral untergebrachte Personen an (s. Kapitel 3.1.2). Der SKA e.V. hat auch befristet die EWH 
Donnersbergring und Haastraße betreut. 
5.3 Städtischer Sozialdienst  
Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Bewältigung der  Humanitären Notlage  
(Magistratsbeschluss Nr. 571 zur Bewältigung der Humanitären Flüchtlingsnotlage) hat die Wissen -
schaftsstadt Da rmstadt im Jugendamt insgesamt 38 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, 19,5 Fach -
kräfte im Bereich des Städtischen Sozialdienstes.  
Der Städtische Sozialdienst besteht aus den Bereichen Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst,  Zentrum 
für schulische Er ziehungshilfen, Koordination Erziehungsbeistände, Team umA sowie  das Darmstädter 
Modell Kinder schützen – Familien fördern  beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (s. Kap. 
                                                
30 Die Kosten für die Sozialdienste Asyl werden im Kostenkapitel 6.6.6 nachgewiesen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
40 
 
6.6.1). In dessen Rahmen besuchen sozialpädagogische Fachkräfte Eltern und ihre Neugeborenen und 
stellen präventive Angebote vor. Dieses Modell wurde im Sinne der Durchlässigkeit der Regelsysteme für 
Geflüchtete geöffnet und dient dadurch als  Anlaufstelle bei relevanten Fragen auch für diese Personen -
gruppe.  
5.4 Unabhängige Asylverfahrens - und Flüchtlingsberatung,  Diakonisches Werk  
Darmstadt-Dieburg 
Das DW bietet seit 1987 eine Flüchtlingsberatung und Asylverfahrensberatung in Darmstadt an. Das  
Arbeitsfeld war bis 2015 mit einer 50 Prozent -Vollzeitstelle in Darmstadt besetzt. Aufgrund des Anstiegs 
der Anzahl von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Darmstadt, insbesondere im Jahr 2015, 
wurde das Arbeitsfeld auf 2,75 VZÄ (Stand 31.12.2017)  ausgebaut und gleichzeitig auch der Landkreis 
Darmstadt-Dieburg in das Beratungsangebot einbezogen.  
Die Unabhängige Asylverfahrens - und Flüchtlingsberatung  ist ein zentrales Angebot für Asylsuchende und 
Personen mit einer Duldung. Folgende Aufgaben zählen zur Beratung:  
 Informationsvermittlung zum Ablauf des Asylverfahrens und des sogenannten Dublin -Verfahrens 
 Informationsvermittlung zu Rechten und Pflichten im Asylverfahren 
 Vorbereitung auf die Anhörungen beim BAMF und Erläuterung der Bescheide des BAMF  
 Beratung zu möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide des BAMF und Vermittlung von Anwältinnen 
und Anwälten mit Schwerpunkt Asyl 
 Beratung zu Asylfolgeanträgen 
 Perspektivberatung nach abgelehntem Asylantrag für Personen mit Duldung zu den Möglichkeiten 
einer Sicherung des Aufenthaltes oder Rückkehr ins Herkunftsland 
 Beratung von Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere 
 Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit 
 Durchführung von Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit 
 Asylverfahrensberatung für Frauen zu frauenspezifischen Fluchtgründen (seit September 2017)  
Eine besondere Herausforderung  bestand und besteht in der Beratung von geflüchteten Frauen. Daher 
hat das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit dem DW Darmstadt -Dieburg 
und dessen Unabhängiger Flüchtlingsberatung , dem Amt für Soziales und Prävention sowie den S ozial-
diensten Asyl der EWH weibliche Geflüchtete in Darmstadt zu geschlechtsspezifischen Asylgründen bera -
ten. Die Beraterinnen des DW haben die Frauen ermutigt, auch stark tabuisierte Asylgründe, beispiels -
weise sexualisierte Gewalterfahrung, in das Verfahren einzubringen.  
5.5 Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zugewanderte  
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 fördert der Bund gemäß § 45 Absatz 1 des Aufent -
haltsgesetzes (i.F. AufenthG) die sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuge wanderte (i.F. MBE) 
zur Unterstützung von Zugewanderten bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Diese 
ist ein migrationsspezifisches und bedarfsorientiertes individuelles Grundberatungs - und Förderangebot 
für Neuzugewanderte und bereits  länger in Deutschland lebende Erwachsene über 27 Jahre mit Migra -
tionshintergrund (BMI 2016; BAMF 2015). 
Aufgabe der MBE ist gemäß den von der Bundesregierung erlassenen Förderrichtlinien für die Arbeit der 
MBE die bedarfsorientierte Einzelfallberatung (C ase Management). Hierzu gehören Sondierungsgesprä -
che, Sozial - und Kompetenzanalysen sowie die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne. 
Darüber hinaus gehört zu ihren Aufgaben die bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung während 
des Integrationskurses, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken 
sowie die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
41 
 
Ferner schreiben die Förderrichtlinien der MBE die Aufgabe zu, zur Reduzierung der Abhängigkeit von 
Zugewanderten von staatlichen Transferleistungen „auf ein notwendiges Maß“ beizutragen und dadurch 
die öffentlichen Haushalte zu entlasten (BMI 2016).  
In Darmstadt bieten drei Träger MBE an:  
 Der Caritasverband Darmstadt e.V. 
 das Diakonische Werk Darmstadt-Dieburg  
 das DRK – Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2017 – Vorlage-Nr. 2017/0326 – hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die vom Bund bereitgestellten Mittel erweitert um eigene, städtische 
Mittel in Höhe von 115.000 Euro  (s. Kosten Soziales, Kap. 6.6.6) . Daraus wurden zwei weitere Stellen 
(Vollzeitäquivalente) finanziert. Grund war die hohe Beratungsnachfrage in Darmstadt. Die zwei Vollzeit -
äquivalente sind gleichmäßig auf die drei Träger der MBE sowie den Jugendmigrationsdienst (i.F. JMD; s. 
Kapitel 5.6) verteilt. Damit wird dem lokalen sozialräumlichen Integrationsansatz einer bedarfsorientier-
ten Beratung Rechnung getragen und das Schnittstellenmanagement verbessert.  
5.6 Jugendmigrationsdienst (JMD)  
Junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren werden von den JMD mittels 
individueller Angebote und pro fessioneller Beratung bei ihren schulischen, beruflichen und sozialen Inte -
grationsprozessen in Deutschland unterstützt. Zu den zentralen Aufgaben der JMD gehören die individu -
elle Förderung, Gruppen - und Bildungsangebote sowie eine intensive Vernetzung mit Schulen, Ausbil -
dungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe (BMFSFJ 2016) 31. 
Der JMD ist in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Trägerschaft des Internationalen Bundes - IB 
Südwest gGmbH (i.F. IB) für Bildung und soziale Dienste. Die Zuständigkeit der Umsetzung und Finanzie -
rung der Migrationsberatungsstellen erfolgen gemäß § 45 Absatz 2 AufenthG durch das BMI. Die gesetz -
lichen Vorgaben des JMD werden durch das BMFSFJ 32 mit Hilfe des Kinder- und Jugendplans des Bundes 
unter der Zweckbestimmung Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund umgesetzt und finan -
ziert. 
5.7 Weitere Beratungsangebote  
Deutscher Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V.  
Ein Brückenangebot leistet der Deutsche Kinderschutzbund in Darm stadt, der auf Grundlage von 
Bedarfsmitteilungen durch die Sozialdienste Asyl zunächst in den Erstwohnhäusern aufsuchend eine 
Beratung anbietet, die sich im weiteren Verlauf in die Beratungsräume des Kinderschutzbunds verlagert. 
Der Weg dieses Brückenmodel ls wurde entworfen, um auf die zögerliche Annahme der Beratungsange -
bote durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstwohnhäuser zu reagieren und Beratungshürden so 
weit wie möglich abzubauen. Dieser Ansatz wird mittlerweile von mehreren Einrichtungen genu tzt. Zur 
                                                
31 Rechtsgrundlage für die Arbeit der JMD ist das SGB VIII mit seinen Regelungen in den Paragrafen § 1 (Recht auf Förderung der 
Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit), § 1 3 (1) („Jungen Menschen, 
die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unter -
stützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, di e ihre schulische und 
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“), §§ 5, 8, 9 (Wunsch und Wahlre cht, 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte) sowie das 
Zuwanderungsgesetz mit seinem § 45 AufenthG, in dem die sozialpädagogische  Begleitung der jungen zugewanderten Menschen 
vor, während und nach den Integrationskursen durch die JMD festgeschrieben ist (BMFSFJ 2016).  
32 BMFSFJ: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
42 
 
Anbindung der in der Jefferson-Siedlung lebenden Kinder an die Regelstrukturen der Kinder - und Jugend-
arbeit im nahe gelegenen Stadtteil Eberstadt führte auch das Kinderhaus Paradies ein solches Brücken -
angebot durch. 
Frauenhaus Darmstadt  
Speziell für die Belange von Frauen und unabhängig von Fluchthintergründen bietet das Frauenhaus 
Beratung für Mädchen und Frauen an, die von körperlicher, seelischer oder psychischer Gewalt bedroht 
oder betroffen sind. Damit öffnete das Frauenhaus wie viele andere  Einrichtungen seine Beratungsange -
bote auch für Geflüchtete. Neben der Teilnahme am Netzwerk Gewaltschutz hat sich das Frauenhaus 
auch an der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes der Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt. 
Wildwasser e.V.  
Der Verein Wild wasser e.V. ist eine Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen. Er arbeitet seit 1987 
daran, betroffene Frauen in ihrer Selbstbestimmung und eigenverantwortlichen Handlungsfähigkeit zu 
stärken. Dabei richtet sich der Fokus auf Traumata, insbesondere im Zu sammenhang von erlebten 
Gewalttaten. Wildwasser e.V. wird von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg bezuschusst. Die Beratung richtet sich grundsätzlich an alle Mädchen und Frauen und Unter -
stützerinnen und Unterstützer, aber  vor allem an diejenigen, die von sexualisierter Gewalt bedroht oder 
betroffen sind.  
Verein Halkevi – Volkshaus Darmstadt e.V.  
Ein weiteres Angebot bietet das Flüchtlingscafé des Vereins Halkevi e.V. an. Das Café wird gemeinsam 
von Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund und politisch Interessierten gestaltet und möchte 
neben dem Austausch auch rechtliche sowie soziale Beratung für den Lebensalltag anbieten.  
Koordinationskreis Asyl  
Der Koordinationskreis Asyl ist ein Zusammenschlu ss von ehren- und hauptamtlich Aktiven in der Flücht -
lingsarbeit, der bereits seit 1989  besteht. Neben Beratung zu allen Aspekten des Asylverfahrens in und 
außerhalb der EWH hat der Koordinationskreis Asyl unterschiedliche Maßnahmen im Berichtszeitraum 
umgesetzt. Es wurde n Schulungen zum Thema Asylverfahren in mehreren Städten und Institutionen 
durchgeführt. Außerdem wurden Referentinnen und Referenten vermittelt, Sprachkurse koordiniert und 
eine Fahrrad-Werkstatt initiiert. 2017 wurde ein Willkommens -Kultur-Fest durch den  Koordinationskreis 
Asyl angestoßen sowie eine Arbeitsgruppe gegen die Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan 
aufgebaut. Ein wichtiger Aspekt stellte die Initiierung einer Begleiter -Gruppe dar, deren Mitglieder junge 
Geflüchtete bei allen Fragen und Belangen individuell begleiten und unterstützen. 
5.8 Handlungsempfehlungen  
Beratungsstellen nehmen neben der Beratungsarbeit vielfältige Aufgaben wahr: Sie sind in unterschied -
lichen Netzwerken aktiv, unterstützen interkulturelle Öffnungsprozesse und müssen d arüber hinaus einen 
gestiegenen Verwaltungsaufwand bewältigen.  
Um – besonders vor dem Hintergrund der gestiegenen Beratungszahlen – keine Einbußen bei der Bera -
tungsqualität und -intensität hinnehmen zu müssen, bedarf es nach wie vor eines langfristigen u nd nach-
haltigen Ausbaus der Beratungsstruktur in Darmstadt. 
Für die Zukunft ist zudem eine bessere Abstimmung der Beratungsangebote notwendig, um Doppelbera -
tungen zu gleichen oder ähnlichen Fragestellungen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen. Es 
bedarf einer einheitlichen Verweisberatungsstruktur, falls Fragen von einer Anlaufstelle nicht beantwortet 
werden können. Hier sollte von allen beteiligten Ste llen ein Leitfaden für die Verweisberatung erstellt 
werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
43 
 
Im Sinne der interkulturellen Öffnung von Beratungsprozessen sollten Migrantenselbstorganisationen 
(MSO) in die Verweisberatung eingebunden werden, beispielsweise durch Schulung und Einsatz von M SO 
als Multiplikatorinnen. Besonders die Kompetenzen von MSO hinsichtlich Vernetzung, Kooperation und 
Erstellung von zielgruppenspezifischen Beratungs - und Informationsmaterialien sollten in Beratungs -
prozessen genutzt werden. Zudem sollte die Vernetzung z wischen Beratungsstellen und MSO gefördert 
werden.  
Neben einer Verweisberatungsstruktur könnte ein gemeinsamer Wegweiser zu allen Beratungsangeboten 
mit Informationen gespeist werden, um die Beratungseffizienz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
erhöhen. In der Ausrichtung der Beratungsarbeit sollten Beratungsstellen noch stärker diversitäts - und 
geschlechtssensibel aufgebaut sein, sodass besonders sensible Themen beispielsweise mit einer Person 
des eigenen Geschlechts besprochen werden können. Zudem so llte eine Mischung aus einer Komm-Struk-
tur und aufsuchenden Sozialarbeit angeboten werden, denn manche Geflüchtete sehen sich trotz länge -
rem Aufenthalt in Deutschland bzw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund mangelnder Sprach -
kenntnisse, fehlender Selbstsicherheit, psychologischen oder physischen Erkrankungen nicht in der Lage, 
Beratungsstellen aufzusuchen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
44 
 
6. Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Integration von Geflüchte -
ten in die Kommune 
Im Sinne des Einführungskapitels „Darmstadt – Vom Ankommen zum Bleiben“ behandeln die folgenden 
Kapitel die Phase des Bleibens bzw. der Integration.  
Bevor hier die verschiedenen integrationspolitisch relevanten Handlungsfelder vorgestellt werden, werden 
zunächst die zentralen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren benannt, die für eine gelingende Integra -
tion von Geflüchteten in die Kommune relevant sind.  
Diese entsprechen den Einschätzungen einschlägiger Expertinnen und Experten folgender Institutionen:  
 Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (i.F. SVR)  
 Deutsches Institut für Urbanistik 
 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement  
 Deutscher Städtetag 
 Bertelsmann Stiftung  
 Robert-Bosch-Stiftung  
 Friedrich-Ebert-Stiftung  
 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 
Integration ist gleichberechtigte Teilhabe und Querschnittsaufgabe  
In der wissenschaftlichen und praxisbezogenen migrations - und integrationsspezifischen Fachwelt (Difu 
2018; SVR 2017a) besteht Ei nigkeit über den Integrationsbegriff. Integration wird verstanden als gleich -
berechtigte Teilhabe von zugewanderten Menschen – zu denen Geflüchtete zu zählen sind – an allen Teil-
systemen der Gesellschaft, insbesondere an Erziehung und Bildung, Arbeit und Wirtschaft, Sozialem und 
Gesundheit, Recht und Politik, Kultur und Sport. Gleichzeitig ist Integration als Querschnittsaufgabe in all 
diesen Bereichen zu verstehen.  
Erfolgsfaktor: Anerkennung von Vielfalt  
Betont wird dabei, dass gleichberechtigte Teilhab e nur möglich ist, wenn die Einwanderungsrealität von 
allen Teilen der Gesellschaft anerkannt wird: Dass „Vielfalt sich zum Standard entwickelt“ (KGSt 2017a: 
3) und dass sich „das Prinzip einer homogenen Mehrheitsgesellschaft“ verändert (ebd.). Die Kommune  
muss integrative Antworten finden auf eine sich weiter ausdifferenzierende, vielfältiger werdende Einwoh -
nerschaft mit Migrationsgeschichte (Gesemann /Roth 2017: 37). Das Difu begreift Integration daher als 
„beständigen politischen Selbstreflexionsprozess“  (Difu 2018: 9), der einen offenen politischen und 
gesellschaftlichen Diskurs voraussetzt, der wiederum als zentraler Schlüssel für eine gelingende Integra -
tion gesehen wird. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, integrative politische Antworten zu finde n auf 
eine sich verschärfende gesellschaftspolitische Konflikt - und Spaltungslinie (Gesemann /Roth 2017: 38). 
Gelebter Willkommenskultur wird daher eine wichtige Bedeutung beigemessen: Zu einer Willkommens -
kultur gehört eine gewisse Grundhaltung der Offenhe it und Akzeptanz. Willkommenskultur setzt einen 
Kulturwandel voraus. Die insbesondere im Zuge der Zuwanderung von Geflüchteten erstarkte Debatte um 
die Integration in das deutsche Werte - und Normensystem bzw. die Übernahme der Werte des Grund -
gesetzes wird in den Expertisen ebenso thematisiert. „Eine echte Übernahme dieser Werte lässt sich aber 
nicht erzwingen. Eine solche Übernahme setzt voraus, dass die Menschen sich in die Gesellschaft einglie -
dern können und dass sie diese Werte im Alltag erleben und pr aktisch erfahren, sie nicht nur theoretisch 
vermittelt bekommen“ (SVR 2017a: 17). D.h. dass das Erleben von gleichberechtigter Teilhabe in o.g. 
Gesellschaftsbereichen in der Kommune wiederum zentral für eine identifikative Integration ist (SVR 
2016, Difu 2018).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
45 
 
Erfolgsfaktor: Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme  
Integration findet vor Ort in der Kommune statt. Allerdings sind die Ausgangslagen aufgrund unter -
schiedlicher Kontextfaktoren, wie z.B. die jeweilige Situation auf dem Arbeits - und Wohnungsmarkt oder 
der Bildungs - und Gemeinschaftseinrichtungen  in den Kommunen unterschiedlich (Gesemann /Roth 
2017). Kommunale Integrationspolitik kann auch strukturell bedingte Hürden der Teilhabe (z.B. im 
Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt) nicht aufheben (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2012).  
Kommunen können allerdings die auf Bundes - und Landesebene erlassenen Empfehlungen und 
Programme umsetzen und verfügen dabei über Gestaltungsspielräume. Außerdem können sie eigene 
Maßnahmen, die eine aktive Teilh abe Geflüchteter an den o.g. Bereichen ermöglichen, entwickeln, durch -
führen und unterstützen (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012).  
Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der Geflüchteten sollten jedoch erst entwickelt werden, wenn 
Regelangebote nicht gr eifen. Die Öffnung der Regelangebote im Sinne einer „adäquaten Ausgestaltung 
der allgemeinen Regelsysteme“ (SVR 2018: 15) als elementarer Erfolgsfaktor von Integration wird in allen 
Expertisen betont. Dabei ist sowohl die Interkulturelle Orientierung und Ö ffnung kommunaler Verwaltung 
sowie Öffnung und Liberalisierung der Regelsysteme gemeint. In diesem Sinne spricht die KGSt davon, 
dass kommunale Maßnahmen inklusiv auszurichten sind: „Außerdem sollte zunächst immer überprüft 
werden, inwieweit Regelangebote für die Zielgruppe greifen, geöffnet werden können oder gegebenenfalls 
angepasst werden können. Nur wenn das nicht der Fall ist oder sie nicht die angestrebte Wirkung zeigen, 
sollten spezifische Sonderlösungen für die Zielgruppe konzipiert werden“ (KGSt 20 17a: 2). „Die Themen 
der Flüchtlingsaufnahme müssen im Regelmodus von Politik und Verwaltung integral mitgedacht werden“ 
(Aumüller/Daphi/Biesenkamp 2015: 162). Auch der SVR betont, dass „ Umfassende, allgemeine Rege -
lungen für Teilhabe und gegen Diskriminie rung [...] meist integrationspolitisch wirksamer und nachhalti -
ger als Sonderprogramme zur Förderung von Teilhabe (sind)“ (SVR 2017b: 2). „Es bestehen bereits viele 
taugliche Strukturen, die die Integration Geflüchteter unterstützen. Statt Sonderprogramme aufzulegen, 
sollte es Vorrang haben, die Regelsysteme zu stärken und zu flexibilisieren. Diese sind erprobt und 
kommen weiteren benachteiligten Personengruppen zugute. Das kann wiederum die Akzeptanz integra -
tionspolitischer Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhen“ (SVR 2017b: 3).  
Erfolgsfaktor: Ressortübergreifendes Handeln, strategische Orientierung, Kooperation und Vernet -
zung   
Neben einer offenen politischen Haltung und der Öffnung der Regelangebote weisen Expertinnen und 
Experten als weitere zentrale El emente einer Weiterentwicklung der kommunalen Flüchtlings - und Integ-
rationspolitik auf Kooperation und Vernetzung, ressortübergreifendes Handeln sowie strategische Orien -
tierung (Gesemann/Roth 2017, KGSt 2017a) und die Verankerung der Flüchtlings- und Integrationspolitik 
als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in der Verwaltung hin (Gesemann /Roth 2017). Die strategi-
sche Ausrichtung beinhaltet strategische Konzepte, die Einrichtung besonderer Funktionsstellen sowie die 
Einrichtung thematischer Steuerungsgruppen. Dies ist wichtig, zumal laut den Expertisen oft in Bezug auf 
die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit „noch Herausforderungen 
und Desiderate“ (SVR 2018: 15) bestehen.  
Neben diesem ressortübergreifenden Handeln ist  die Notwendigkeit der Vernetzung zwischen behördli -
chen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren als auch die Vernetzung zwischen Flüchtlings -
initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu nennen sowie die Einrich tung 
von Netzwerkschnittstellen zur Bündelung und Weiterleitung von Informationen ( Aumül-
ler/Daphi/Biesenkamp 2015). 
Erfolgsfaktor: Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts  
Als weiteren Erfolgsfaktor der gelingenden Aufnahme und der In tegration werden auch die Einbeziehung 
und Beteiligung der Zivilgesellschaft, Transparenz in den Entscheidungen durch eine frühzeitige und 
umfassende Informationspolitik, die Einbindung der Bevölkerung in eine aktive Integrationspolitik sowie 
die Unterstüt zung von Willkommensinitiativen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Einbindung von 
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Erfolgsfaktor: Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme  
Integration findet vor Ort in der Kommune statt. Allerdings sind die Ausgangslagen aufgrund unter -
schiedlicher Kontextfaktoren, wie z.B. die jeweilige Situation auf dem Arbeits - und Wohnungsmarkt oder 
der Bildungs - und Gemeinschaftseinrichtungen  in den Kommunen unterschiedlich (Gesemann /Roth 
2017). Kommunale Integrationspolitik kann auch strukturell bedingte Hürden der Teilhabe (z.B. im 
Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt) nicht aufheben (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2012).  
Kommunen können allerdings die auf Bundes - und Landesebene erlassenen Empfehlungen und 
Programme umsetzen und verfügen dabei über Gestaltungsspielräume. Außerdem können sie eigene 
Maßnahmen, die eine aktive Teilh abe Geflüchteter an den o.g. Bereichen ermöglichen, entwickeln, durch -
führen und unterstützen (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012).  
Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der Geflüchteten sollten jedoch erst entwickelt werden, wenn 
Regelangebote nicht gr eifen. Die Öffnung der Regelangebote im Sinne einer „adäquaten Ausgestaltung 
der allgemeinen Regelsysteme“ (SVR 2018: 15) als elementarer Erfolgsfaktor von Integration wird in allen 
Expertisen betont. Dabei ist sowohl die Interkulturelle Orientierung und Ö ffnung kommunaler Verwaltung 
sowie Öffnung und Liberalisierung der Regelsysteme gemeint. In diesem Sinne spricht die KGSt davon, 
dass kommunale Maßnahmen inklusiv auszurichten sind: „Außerdem sollte zunächst immer überprüft 
werden, inwieweit Regelangebote für die Zielgruppe greifen, geöffnet werden können oder gegebenenfalls 
angepasst werden können. Nur wenn das nicht der Fall ist oder sie nicht die angestrebte Wirkung zeigen, 
sollten spezifische Sonderlösungen für die Zielgruppe konzipiert werden“ (KGSt 20 17a: 2). „Die Themen 
der Flüchtlingsaufnahme müssen im Regelmodus von Politik und Verwaltung integral mitgedacht werden“ 
(Aumüller/Daphi/Biesenkamp 2015: 162). Auch der SVR betont, dass „ Umfassende, allgemeine Rege -
lungen für Teilhabe und gegen Diskriminie rung [...] meist integrationspolitisch wirksamer und nachhalti -
ger als Sonderprogramme zur Förderung von Teilhabe (sind)“ (SVR 2017b: 2). „Es bestehen bereits viele 
taugliche Strukturen, die die Integration Geflüchteter unterstützen. Statt Sonderprogramme aufzulegen, 
sollte es Vorrang haben, die Regelsysteme zu stärken und zu flexibilisieren. Diese sind erprobt und 
kommen weiteren benachteiligten Personengruppen zugute. Das kann wiederum die Akzeptanz integra -
tionspolitischer Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhen“ (SVR 2017b: 3).  
Erfolgsfaktor: Ressortübergreifendes Handeln, strategische Orientierung, Kooperation und Vernet -
zung   
Neben einer offenen politischen Haltung und der Öffnung der Regelangebote weisen Expertinnen und 
Experten als weitere zentrale El emente einer Weiterentwicklung der kommunalen Flüchtlings - und Integ-
rationspolitik auf Kooperation und Vernetzung, ressortübergreifendes Handeln sowie strategische Orien -
tierung (Gesemann/Roth 2017, KGSt 2017a) und die Verankerung der Flüchtlings- und Integrationspolitik 
als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in der Verwaltung hin (Gesemann /Roth 2017). Die strategi-
sche Ausrichtung beinhaltet strategische Konzepte, die Einrichtung besonderer Funktionsstellen sowie die 
Einrichtung thematischer Steuerungsgruppen. Dies ist wichtig, zumal laut den Expertisen oft in Bezug auf 
die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit „noch Herausforderungen 
und Desiderate“ (SVR 2018: 15) bestehen.  
Neben diesem ressortübergreifenden Handeln ist  die Notwendigkeit der Vernetzung zwischen behördli -
chen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren als auch die Vernetzung zwischen Flüchtlings -
initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu nennen sowie die Einrich tung 
von Netzwerkschnittstellen zur Bündelung und Weiterleitung von Informationen ( Aumül-
ler/Daphi/Biesenkamp 2015). 
Erfolgsfaktor: Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts  
Als weiteren Erfolgsfaktor der gelingenden Aufnahme und der In tegration werden auch die Einbeziehung 
und Beteiligung der Zivilgesellschaft, Transparenz in den Entscheidungen durch eine frühzeitige und 
umfassende Informationspolitik, die Einbindung der Bevölkerung in eine aktive Integrationspolitik sowie 
die Unterstüt zung von Willkommensinitiativen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Einbindung von 
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Erfolgsfaktor: Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme  
Integration findet vor Ort in der Kommune statt. Allerdings sind die Ausgangslagen aufgrund unter -
schiedlicher Kontextfaktoren, wie z.B. die jeweilige Situation auf dem Arbeits - und Wohnungsmarkt oder 
der Bildungs - und Gemeinschaftseinrichtungen  in den Kommunen unterschiedlich (Gesemann /Roth 
2017). Kommunale Integrationspolitik kann auch strukturell bedingte Hürden der Teilhabe (z.B. im 
Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt) nicht aufheben (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2012).  
Kommunen können allerdings die auf Bundes - und Landesebene erlassenen Empfehlungen und 
Programme umsetzen und verfügen dabei über Gestaltungsspielräume. Außerdem können sie eigene 
Maßnahmen, die eine aktive Teilh abe Geflüchteter an den o.g. Bereichen ermöglichen, entwickeln, durch -
führen und unterstützen (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012).  
Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der Geflüchteten sollten jedoch erst entwickelt werden, wenn 
Regelangebote nicht gr eifen. Die Öffnung der Regelangebote im Sinne einer „adäquaten Ausgestaltung 
der allgemeinen Regelsysteme“ (SVR 2018: 15) als elementarer Erfolgsfaktor von Integration wird in allen 
Expertisen betont. Dabei ist sowohl die Interkulturelle Orientierung und Ö ffnung kommunaler Verwaltung 
sowie Öffnung und Liberalisierung der Regelsysteme gemeint. In diesem Sinne spricht die KGSt davon, 
dass kommunale Maßnahmen inklusiv auszurichten sind: „Außerdem sollte zunächst immer überprüft 
werden, inwieweit Regelangebote für die Zielgruppe greifen, geöffnet werden können oder gegebenenfalls 
angepasst werden können. Nur wenn das nicht der Fall ist oder sie nicht die angestrebte Wirkung zeigen, 
sollten spezifische Sonderlösungen für die Zielgruppe konzipiert werden“ (KGSt 20 17a: 2). „Die Themen 
der Flüchtlingsaufnahme müssen im Regelmodus von Politik und Verwaltung integral mitgedacht werden“ 
(Aumüller/Daphi/Biesenkamp 2015: 162). Auch der SVR betont, dass „ Umfassende, allgemeine Rege -
lungen für Teilhabe und gegen Diskriminie rung [...] meist integrationspolitisch wirksamer und nachhalti -
ger als Sonderprogramme zur Förderung von Teilhabe (sind)“ (SVR 2017b: 2). „Es bestehen bereits viele 
taugliche Strukturen, die die Integration Geflüchteter unterstützen. Statt Sonderprogramme aufzulegen, 
sollte es Vorrang haben, die Regelsysteme zu stärken und zu flexibilisieren. Diese sind erprobt und 
kommen weiteren benachteiligten Personengruppen zugute. Das kann wiederum die Akzeptanz integra -
tionspolitischer Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhen“ (SVR 2017b: 3).  
Erfolgsfaktor: Ressortübergreifendes Handeln, strategische Orientierung, Kooperation und Vernet -
zung   
Neben einer offenen politischen Haltung und der Öffnung der Regelangebote weisen Expertinnen und 
Experten als weitere zentrale El emente einer Weiterentwicklung der kommunalen Flüchtlings - und Integ-
rationspolitik auf Kooperation und Vernetzung, ressortübergreifendes Handeln sowie strategische Orien -
tierung (Gesemann/Roth 2017, KGSt 2017a) und die Verankerung der Flüchtlings- und Integrationspolitik 
als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in der Verwaltung hin (Gesemann /Roth 2017). Die strategi-
sche Ausrichtung beinhaltet strategische Konzepte, die Einrichtung besonderer Funktionsstellen sowie die 
Einrichtung thematischer Steuerungsgruppen. Dies ist wichtig, zumal laut den Expertisen oft in Bezug auf 
die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit „noch Herausforderungen 
und Desiderate“ (SVR 2018: 15) bestehen.  
Neben diesem ressortübergreifenden Handeln ist  die Notwendigkeit der Vernetzung zwischen behördli -
chen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren als auch die Vernetzung zwischen Flüchtlings -
initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu nennen sowie die Einrich tung 
von Netzwerkschnittstellen zur Bündelung und Weiterleitung von Informationen ( Aumül-
ler/Daphi/Biesenkamp 2015). 
Erfolgsfaktor: Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts  
Als weiteren Erfolgsfaktor der gelingenden Aufnahme und der In tegration werden auch die Einbeziehung 
und Beteiligung der Zivilgesellschaft, Transparenz in den Entscheidungen durch eine frühzeitige und 
umfassende Informationspolitik, die Einbindung der Bevölkerung in eine aktive Integrationspolitik sowie 
die Unterstüt zung von Willkommensinitiativen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Einbindung von

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Geflüchteten in das örtliche Gemeinschaftsleben und die Stärkung des Ehrenamts empfohlen. Von Bedeu -
tung wird daher auch die aktive Gestaltung des Gemeinwesens durch  ein Empowerment von Geflüchteten 
sein. 
  
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Erfolgsfaktor: Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme  
Integration findet vor Ort in der Kommune statt. Allerdings sind die Ausgangslagen aufgrund unter -
schiedlicher Kontextfaktoren, wie z.B. die jeweilige Situation auf dem Arbeits - und Wohnungsmarkt oder 
der Bildungs - und Gemeinschaftseinrichtungen  in den Kommunen unterschiedlich (Gesemann /Roth 
2017). Kommunale Integrationspolitik kann auch strukturell bedingte Hürden der Teilhabe (z.B. im 
Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt) nicht aufheben (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2012).  
Kommunen können allerdings die auf Bundes - und Landesebene erlassenen Empfehlungen und 
Programme umsetzen und verfügen dabei über Gestaltungsspielräume. Außerdem können sie eigene 
Maßnahmen, die eine aktive Teilh abe Geflüchteter an den o.g. Bereichen ermöglichen, entwickeln, durch -
führen und unterstützen (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012).  
Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der Geflüchteten sollten jedoch erst entwickelt werden, wenn 
Regelangebote nicht gr eifen. Die Öffnung der Regelangebote im Sinne einer „adäquaten Ausgestaltung 
der allgemeinen Regelsysteme“ (SVR 2018: 15) als elementarer Erfolgsfaktor von Integration wird in allen 
Expertisen betont. Dabei ist sowohl die Interkulturelle Orientierung und Ö ffnung kommunaler Verwaltung 
sowie Öffnung und Liberalisierung der Regelsysteme gemeint. In diesem Sinne spricht die KGSt davon, 
dass kommunale Maßnahmen inklusiv auszurichten sind: „Außerdem sollte zunächst immer überprüft 
werden, inwieweit Regelangebote für die Zielgruppe greifen, geöffnet werden können oder gegebenenfalls 
angepasst werden können. Nur wenn das nicht der Fall ist oder sie nicht die angestrebte Wirkung zeigen, 
sollten spezifische Sonderlösungen für die Zielgruppe konzipiert werden“ (KGSt 20 17a: 2). „Die Themen 
der Flüchtlingsaufnahme müssen im Regelmodus von Politik und Verwaltung integral mitgedacht werden“ 
(Aumüller/Daphi/Biesenkamp 2015: 162). Auch der SVR betont, dass „ Umfassende, allgemeine Rege -
lungen für Teilhabe und gegen Diskriminie rung [...] meist integrationspolitisch wirksamer und nachhalti -
ger als Sonderprogramme zur Förderung von Teilhabe (sind)“ (SVR 2017b: 2). „Es bestehen bereits viele 
taugliche Strukturen, die die Integration Geflüchteter unterstützen. Statt Sonderprogramme aufzulegen, 
sollte es Vorrang haben, die Regelsysteme zu stärken und zu flexibilisieren. Diese sind erprobt und 
kommen weiteren benachteiligten Personengruppen zugute. Das kann wiederum die Akzeptanz integra -
tionspolitischer Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhen“ (SVR 2017b: 3).  
Erfolgsfaktor: Ressortübergreifendes Handeln, strategische Orientierung, Kooperation und Vernet -
zung   
Neben einer offenen politischen Haltung und der Öffnung der Regelangebote weisen Expertinnen und 
Experten als weitere zentrale El emente einer Weiterentwicklung der kommunalen Flüchtlings - und Integ-
rationspolitik auf Kooperation und Vernetzung, ressortübergreifendes Handeln sowie strategische Orien -
tierung (Gesemann/Roth 2017, KGSt 2017a) und die Verankerung der Flüchtlings- und Integrationspolitik 
als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in der Verwaltung hin (Gesemann /Roth 2017). Die strategi-
sche Ausrichtung beinhaltet strategische Konzepte, die Einrichtung besonderer Funktionsstellen sowie die 
Einrichtung thematischer Steuerungsgruppen. Dies ist wichtig, zumal laut den Expertisen oft in Bezug auf 
die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit „noch Herausforderungen 
und Desiderate“ (SVR 2018: 15) bestehen.  
Neben diesem ressortübergreifenden Handeln ist  die Notwendigkeit der Vernetzung zwischen behördli -
chen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren als auch die Vernetzung zwischen Flüchtlings -
initiativen und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu nennen sowie die Einrich tung 
von Netzwerkschnittstellen zur Bündelung und Weiterleitung von Informationen ( Aumül-
ler/Daphi/Biesenkamp 2015). 
Erfolgsfaktor: Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts  
Als weiteren Erfolgsfaktor der gelingenden Aufnahme und der In tegration werden auch die Einbeziehung 
und Beteiligung der Zivilgesellschaft, Transparenz in den Entscheidungen durch eine frühzeitige und 
umfassende Informationspolitik, die Einbindung der Bevölkerung in eine aktive Integrationspolitik sowie 
die Unterstüt zung von Willkommensinitiativen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Einbindung von 
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Geflüchteten in das örtliche Gemeinschaftsleben und die Stärkung des Ehrenamts empfohlen. Von Bedeu -
tung wird daher auch die aktive Gestaltung des Gemeinwesens durch  ein Empowerment von Geflüchteten 
sein. 
  
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Geflüchteten in das örtliche Gemeinschaftsleben und die Stärkung des Ehrenamts empfohlen. Von Bedeu -
tung wird daher auch die aktive Gestaltung des Gemeinwesens durch  ein Empowerment von Geflüchteten 
sein.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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6.1 Vernetzungsstrukturen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement benötigt  umfassende und kohärente Strukturen. 
Durch die Einrichtung des Büros der Flüchtlingsbeauftragten  als Stabsstelle im Dezernat des Oberbür -
germeisters im Jahr 2016 wurde eine zentrale Schnittstelle zur Koordinierung aller sozialen und integra -
tiven Maßnahmen im Bereich Flucht und Asyl sowie zur Vernetzung von verwaltungsinternen und -exter-
nen Kooperat ionspartnerinnen und -partnern etabliert. Der SVR (2017a) führt an, dass ein verstetigtes 
kommunales Integrationsmanagement mit nachhaltigen Strukturen für den Erfolg von Integration uner -
lässlich ist. Daher wurde im Jahr 2018 das Büros der Flüchtlingsbeau ftragten mit dem Amt für Interkul -
turelles und Internationales zusammengefüht. Im Folgenden werden die aktuellen Netzwerkstrukturen 
inklusive der im Berichtszeitraum entstandenen Arbeitskreise und Koordinationsstellen, die die Basis für 
das Darmstädter Integrationsmanagement bilden, dargestellt.  
Abbildung 12: Städtische Netzwerkstrukturen im Kontext Flucht und Asyl nach Handlungsfeldern 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Die Arbeitsgruppe Integration  wird von der Flüchtlingskoordination geleitet. Weitere Mitglieder sind das 
Amt für Soziales und Prävention, das Schulamt, Jugendamt, Bürger - und Ordnungsamt, Frauenbüro, 
Jobcenter, die Agentur für Arbeit, das Gesundheitsamt, Sportamt, Freiwilligenzentrum und  das Evangeli-
sche Dekanat. Ziel der Arbeitsgruppe ist die bessere Vernetzung aller Ämter und Fachstellen sowie die 
Abstimmung der sozialen und integrativen Maßnahmen und Angebote für Geflüchtete. Darüber hinaus 
gewährleistet sie einen gemeinsamen Informationsstand der Beteiligten. 
Die Unterarbeitsgruppe Kinderbetreuung  liegt in der Verantwortung des Schulamts, die Federführung 
hat die Bildungskoordination für Neuzugewanderte inne. Das Amt für Interkulturelles und Internationales, 
das Jugendamt, die Volksho chschule und das Amt für Soziales und Prävention sind ebenfalls beteiligt. 
Wohnen & 
Unterbringung

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Ziel ist die Ermittlung des Bedarfs und die Steuerung der Kinderbetreuung bei Kursangeboten für 
Geflüchtete, zumeist Integrationskurse.  
Der Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete  wird von den drei Darmstädter Hochschulen Technische 
Universität Darmstadt (i.F. TUD), Hochschule Darmstadt (i.F. HDA) und Evangelische Hochschule Darm -
stadt geführt. Das Amt für Soziales und Prävention, das BAMF, das Amt für Interkulturelles und Interna -
tionales sowie der Landkreis Darmstadt -Dieburg und das Studierendenwerk Darmstadt sind Koopera -
tionspartner. Ziel ist die Vernetzung und Bündelung aller Unterstützungs - und Beratungsleistungen für 
studierfähige und studierwillige Geflüchtete. 
Der Arbeitskreis Migration und Gesundheit  wird vom Amt für Interkulturelles und Internationales sowie 
vom Büro für Migration und Inklusion des Landkreises Darmstadt -Dieburg geleitet. Das Gesundheitsamt, 
das Freiwilligenzentrum, das Frauenbüro, die Wohlfahrtsverbände (Car itas, DW, DRK) sowie die Pflege -
stützpunkte, das Amt für Soziales und Prävention, die Ev. Hochschu le Darmstadt, das Psychosoziale  
Zentrum für Geflüchtete Südhessen (i.F. PZGS), Pro Familia, Weiterleben e.V., Wildwasser e.V., als auch 
niedergelassene Psycho therapeutinnen und -therapeuten sind in diesem Arbeitskreis vertreten. Ziel ist 
der Austausch der Mitglieder zu Fragen der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung von Migran -
tinnen und Migranten sowie Geflüchteten. Außerdem setzt er sich für interne  und externe Kooperationen 
und die interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens ein. Durch Handlungsempfehlungen an Entschei -
dungsträger der Gesundheitsverwaltung und Politik soll die Versorgung nachhaltig verbessert werden.  
Der Arbeitskreis Migration un d Soziale Arbeit  setzt sich zusammen aus dem federführenden Amt für 
Interkulturelles und Internationales, dem Amt für Soziales und Prävention, Schulamt, Bürger - und 
Ordnungsamt, Jugendamt, Jobcenter, BAMF, DW, DRK,  Caritas, IB Evangelisches Dekanat, Studieren-
denwerk Darmstadt, der BAFF -Frauen-Kooperation gGmbH, dem Zentrum für Weiterbildung gGmbh, dem 
Bildungszentrum des Hessischen Handels gGmbh und dem Freiwilligenzentrum. Ziel ist der Informa -
tionsaustausch und die Vernetzung der Mitglieder unterei nander sowie der Aufbau von Kooperationen in 
Bezug auf Maßnahmen und Angebote. Zudem werden jährlich Handlungsempfehlungen erarbeitet, die an 
die Politik weitergeleitet werden. 
Das Trägertreffen Sozialdienste Asyl  liegt federführend bei Stadträtin und Sozi aldezernentin Barbara 
Akdeniz. Unter Geschäftsführung des Amtes für Soziales und Prävention nehmen dort der IB , Caritas, das 
DRK, das BfSW, Kooperation Asyl, das Amt für Interkulturelles und Internationales sowie das Regierungs -
präsidium Darmstadt teil. Zi el ist der regelmäßige Austausch zu aktuellen Fragestellungen und Anliegen 
zur sozialpädagogischen Beratung und Begleitung der Geflüchteten. 
Das BAMF- Netzwerktreffen  setzt sich zusammen aus der Regionalkoordination des Bundesamts für 
Migration und Flüchtl inge, dem Schulamt, den Sprach - und Integrationskursträgern, der Agentur für 
Arbeit, dem Jobcenter, dem Bürger - und Ordnungsamt, dem Amt für Interkulturelles und Internationales  
und dem Büro für Migration und Inklusion des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Ziel ist der Austausch, 
die Ermittlung der Bedarfe und die Steuerung der Kursangebote, beispielsweise der Integrationskurse für 
Geflüchtete.  
Das Netzwerk Gewaltschutz  - Prävention und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an 
Frauen, Mädchen und Ju ngen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg liegt federführend beim Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt und beim Büro für Chan -
cengleichheit des Landkreises Darmstadt -Dieburg. Mitglieder sind: Amt für Interkulturell es und Interna -
tionales der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Büro für Migration und Inklusion des Landkreises Darmstadt -
Dieburg, Darmstädter Hilfe – Beratung für Opfer und Zeugen in Südhessen e.V., Deutscher Kinderschutz -
bund BV Darmstadt e.V., Täter-Opfer-Ausgleichvermittlungsstelle und Frauenübergangs -wohnhaus des 
Diakonischen Werks Darmstadt -Dieburg, Fachberatungsstelle zu Häuslicher Gewalt und Frauenhaus von 
Frauen helfen Frauen e.V. Dieburg, Frauenhaus Darmstadt, Frauen -Räume Fachberatungsstelle des

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
49 
 
Frauenhauses Darmstadt, Projekt Oyá bei Horizont e.V., Jugendamt/Städtischer Sozialdienst der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt, Jugendamt Landkreis Darmstadt -Dieburg, Mäander e.V.,  Netzwerk gegen 
Gewalt - Regionale Geschäftsstelle Südhessen, Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg, pro familia Darmstadt 
e.V., Sozialpädagogische Kooperationsstelle der Stadt Griesheim und Wildwasser e.V. . Ziel ist der 
Austausch und die Verbesserung der Maßnahmen und Angebote im Bereich Prävention, Intervention und 
Nachsorge bei häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
50 
 
6.2 Demokratieförderung und interkulturelle Öffnung der Verwaltung  
Integration geht in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Hand in Hand mit Demokratieförderung, Anti -
rassismus- und Erinnerungsarbeit. Die Relevanz dieser integration spolitischen Schwerpunktsetzung zeigt 
sich besonders durch aktuelle gesellschaftspolitische Gegebenheiten – sei es in Form von radikalreligiö -
sen Tendenzen oder in Form einer sich verschärfenden gesellschaftlichen Konflikt - und Spannungslinie 
„Öffnen“ vers us „Schließen“ des Nationalstaats, die sich nicht zuletzt mit dem Thema Migration und 
Einwanderung vertieft hat. Diese Spannungslinie drückt sich besonders im Erstarken nationalistischer 
und antidemokratischer Haltungen in unterschiedlichen gesellschaftlic hen Bereichen aus.  Um diesen 
Entwicklungen präventiv zu begegnen und etwas entgegenzusetzen, setzt sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in ihrer Integrationsarbeit für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte und der bildungspoli -
tischen und pädagogischen Arbeit in diesem Bereich, für die Förderung demokratischer Teilhabe und für 
ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Zu diesem Zweck hat Oberbürger -
meister Jochen Partsch dem Amt für Interkulturelles und Internationales neben den Aufgaben der 
Integration von Zugewanderten auch die Koordinierung der Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und 
Fremdenfeindlichkeit und der AG Aktion Weltoffenes Darmstadt  übertragen. Diese umfasst Vertreterinnen 
und Vertreter aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Religion. Die Gruppe initiiert 
und unterstützt Projekte und Aktivitäten wie Öffentlichkeitsveranstaltungen, Stadtteilprojekte, Projekte 
mit Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich sowie Projekte gegen Antisemitismus und 
Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Homophobie. Diese weit entwickelte Institutionalisierung, die in 
Darmstadt im Bereich Integration und gesellschaftliche Öf fnung existiert, ist ein Alleinstellungsmerkmal 
der Darmstädter Integrationsarbeit und hat sich aktuell besonders im Kontext der Fluchtmigration und 
Ausdifferenzierung der Gesellschaft bewährt. 
Bereits seit über 10 Jahren setzt die Wissenschaftsstadt Darms tadt Bundesprogramme zur Demokra -
tieförderung (aktuell Demokratie leben!) auf kommunaler Ebene in einer Lokalen Partnerschaft für Demo -
kratie um. Im Jahr 2017 wurde erstmals eine Demokratie-Reihe als Veranstaltungsreihe konzipiert, orga -
nisiert und realisi ert, die sich mit den Themen Radikalreligiöse Tendenzen / Salafismus , Nationalismus und 
Populismus in der Einwanderungsgesellschaft  und Muslimfeindlichkeit in unterschiedlichen Veranstaltungs -
formaten (Workshops, Informationsveranstaltung, Demokratie -Konferenz, Podiumsdiskussion) auseinan -
dersetzt und die Öffentlichkeit zu diesen Themen informiert und sensibilisiert. Die Willkommenskultur 
wird auf allen Ebenen von Beginn an durch die demokratische Zivilgesellschaft getragen. Die Partner -
schaft für Demokratie verstetigt und ergänzt dabei die früher begonnenen Projekte und Kooperationen im 
Bereich Förderung von Partizipation durch Förderung von Demokratie. 
Die starke Einbeziehung des Landesverbands der deutschen Sinti und Roma  ist ein wichtiges Kennzeichen 
der Partnerschaft für Demokratie in Darmstadt. Die Interessengemeinschaft der Darmstädter Migranten -
selbstorganisationen, deren Zusammenschluss die Wissenschaftsstadt Darmstadt initiiert und gefördert 
hat, ist seit 2010 ebenso fester Bestandteil der Partnersc haft wie weitere Institutionen und Organisatio -
nen, die im Begleitausschuss vertreten sind, u.a. christliche Kirchen, die Jüdische Gemeinde, Migrantin -
nen- und Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen, Schulen, Studierendenvertretung, Jugendring, 
Vertretung der Schülerinnen und Schüler und Gewerkschaften (Gewerkschaftsjugend).  
Erinnerungsarbeit als Zukunftsaufgabe zu gestalten wird angesichts der aktuellen (welt -) politischen Lage 
zunehmend wichtiger. In Darmstadt gibt es eine lange Tradition des Gedenke ns an die Zeit des National -
sozialismus als ein Element zu r Bekämpfung rechtsextrem er Tendenzen (Darmstädter Gedenkjahr). Das 
Amt für Interkulturelles und Internationales leitet die AG Erinnerungsarbeit, an der weitere städtische 
Ämter und Verwaltungsstell en sowie zahlreiche Kooperationspartnerinnen und -partner teilnehmen. 
Gemeinsam werden Schwerpunktthemen für das Darmstädter Gedenkjahr festgelegt und hierzu Veran -
staltungen koordiniert und organisiert. Der Kontakt zu den ehemaligen Darmstädter jüdischen Mitbürge-
rinnen und Mitbürger wird vom Amt für Interkulturelles und Internationales gepflegt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
51 
 
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung  
Um den Prozess der interkulturellen Öffnung der Verwaltung voranzutreiben, wurde diese im Jahr 2012 
als zentrales integrationspolitisches Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt festgelegt. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt greift damit die Empfehlungen des Nationalen Integrationsplans zur interkultu -
rellen Öffnung aus dem Jahr 2007, die Empfehlungen der kommunalen Spit zenverbände und die Schwer-
punktsetzung der Hessischen Landesregierung auf. In Zeiten verstärkter Zuwanderung ist die Notwendig -
keit, die Verwaltung interkulturell zu öffnen, größer denn je. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird 
in Darmstadt als ein Teil von Willkommens - und Anerkennungskultur verstanden. Diese äußert sich in 
einer Grundhaltung der Wertschätzung, Offenheit und Akzeptanz sowohl gegenüber Neuzugewanderten 
als auch bereits lange hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte.  
Die Mitglieder sind die Leitung  des Amtes für Interne Dienste, des Frauenbüros, die persönliche Referen -
tin des Obe rbürgermeisters, die Vertretung  des Gesamtpersonalrates, die WIR -Koordinationskraft33 und 
weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Quer schnittseinheiten. Zur besseren Verankerung von 
Integration im Sinne einer interkulturellen Öffnung von Regelstrukturen der aufnehmenden Gesellschaft, 
wurde die interkulturelle Öffnung als ressortübergreifende Aufgabe in der Kommunalverwaltung beim 
Oberbürgermeister verankert. Dies verdeutlicht deren zentralen Stellenwert sowohl in der Politik als auch 
in der Stadtverwaltung. Der dritte Bürgerbeteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Jahres -
bericht 2017) widmet ein Kapitel den vielfältigen Zugän gen zur Bürgerbeteiligung für Menschen mit 
Migrationshintergrund (Kapitel 5). In diesem werden die Ergebnisse der qualitativen Bestandsaufnahme 
zur Teilnahme an Beteiligungsverfahren in Darmstadt vorgestellt (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2017).  
  
                                                
33 Die WIR-Koordinatorinnen und Koordinatoren sind im Rahmen des Landesprogramms WIR „Wegweisende Integrationsansätze 
realisieren“ (s. Kap. 3.6.2.) gefördert. Ihre Aufgaben sind es, ein regionales Integrations management einzurichten, die interkultu -
relle Öffnung voranzutreiben und Konzepte für eine Willkommens - und Anerkennungskultur zu entwickeln. Die Vernetzung mit allen 
kommunalen Akteuren auf dem Gebiet der Integration wie Integrationsbeauftragten oder Migr antenorganisationen ist hier von 
besonderer Bedeutung.  
Weitere Informationen unter https://integrationskompass.hessen.de/ 
Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zielt darauf ab, Personal, Dienstleistungen und Strukturen der 
Darmstädter Kommunalverwaltung an die Vielfalt der Gesellschaft anzupassen. Um dieses Ziel zu errei chen, 
hat der Oberbürgermeister die Steuerungsgruppe Interkulturelle Öffnung konstituiert und beauftragt, 
ein Konzept mit Zielen und Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung auszuarbeiten. Die 
 Federführung der Steuerungsgruppe liegt bei der Leitung des Amtes für Interkulturelles und Internatio nales. 
Die Umsetzung des von der Steuerungsgruppe erarbeiteten Konzepts wurde im Jahr 2015 vom Magistrat 
beschlossen (Vorlage Nr. 2015/0467).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
52 
 
6.3 Handlungsfeld Sprache  
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für die  Teilhabe von Neuzugewan -
derten a n allen gesellschaftlichen Bereichen. Da raus ergibt sich die Notwendigkeit, Sprache als Quer -
schnittsthema mitzudenken. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedeutet dieser Ansatz, alle hier 
lebenden Menschen beim Spracherwerb mit verschiedenen, bedarfsgerechten Maßnahmen zu unterstüt -
zen. Mehrs prachigkeit als Potenzial und Ressource für eine nachhaltige interkulturelle Entwicklung der 
Gesellschaft zu fördern, ist ein wichtiger Aspekt für eine ganzheitliche Partizipation vor Ort.  
Um so früh wie möglich bei der sprachlichen Integration zu beginnen  und um gleiche Startbedingungen 
für alle Kinder herzustellen,  ist eine frühzeitige Sprachförderung unerlässlich. Daher unterstützt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die sprachliche Förderung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreu -
ung und Erziehung s owie die Sprachförderung in der Schule, beim Übergang in das Berufsbildungs -
system oder begleitend zur Erwerbstätigkeit durch die Teilnahme an verschiedenen Bundes - und Landes-
programmen.  
Für Geflüchtete und deren Angehörige werden unterschiedliche Möglic hkeiten des Spracherwerbs vorge -
halten. Einige davon sind verpflichtend, wie die Intensivklassen und -kurse im allgemeinbildenden Schul -
system, die InteA-Maßnahme (Integration durch Anschluss und Abschluss) 34 in der Berufsschule (s. Kap. 
6.4.6) oder Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie die Integrationskurse für Erwachsene . Andere 
beruhen auf Freiwilligkeit und werden überwiegend von Ehrenamtlichen angeboten.  
Das f olgende Handlungsfeld erläutert daher zunächst die formalen Spracherwerbsangebote: Die allge -
meinsprachlichen Angebote, die berufsbezogene Sprachförderung des Bundes und das Gesamtprogramm 
Sprache. Im Anschluss werden statistische Daten zur Teilnahme und z u den Absolventinnen und Absol -
venten der Maßnahmen vorgestellt. Daran anknüpfend wird der Blick auf das hessische Landesprogramm 
MitSprache – Deutsch4U gerichtet, das eine Brücke zwischen formell angebotenen Sprachkursen und 
niedrigschwelligen Sprachangeboten und Dolmetscherdiensten in Darmstadt schlägt. 
6.3.1 Integrationskurse 
Die Einführung der bundesweiten Integrationskurse als staatliches Integrationsangebot erfolgte im Jahr 
2005 mit Inkraft treten des Zuwanderungsgesetzes. Integrationskurse sind ein integrationspolitisches 
Instrument der Bundesregierung, liegen in der Zuständigkeit des BMI und werden durch das Bundesamt 
für Migration und Flüchtlinge als ausführendes Kompetenzzentrum umgesetzt. Die Zuständigkeit des 
BAMF für die gesetzlich verankerte Sprachförderung beinhaltet ebenso die Qualitätssicherung der Kurse 
und die Überprüfung der korrekten Vergütung und Qualifikation der Lehrkräfte. Integrationskurse werden 
von durch das BAMF zugelassenen, lizenzierten öffentlichen o der gemeinnützigen Sprachkursträgern vor 
Ort durchgeführt. Der Zugang zum Integrationskurs ist durch das AufenthG und die Integrationskurs -
verordnung gesetzlich geregelt. 35 Daran anknüpfend  berücksichtigt die Integrationskursverordnung aus 
dem Jahr 2004 ber eits Integrationskurse für spezielle Zielgruppen (z.B. Frauen, Eltern, Jugendliche). 
Diese ermöglichen eine gezielte Vermittlung von zielgruppenrelevanten Themen und eine individuelle 
Integration in die Gesellschaft. 2016 wurde im Rahmen des erlassenen Int egrationsgesetzes (s. auch 
Kap. 2) eine Verbesserung des Integrationskurssystems angestrebt. Zusätzlich wurde die 
Integrationskursverordnung im Berichtszeitraum mehrma ls an die aktuellen Rahmenbedingungen ange -
passt, um mehr Anreize zur schnelleren Teilnahme am Integrationskurs zu schaffen.  
                                                
34 Weitere Informationen zu InteA unter: https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/foerderung-von-sprachkompe-
tenz/gesamtsprachshyfoerderkonzept/intensivklassen-beruflichen-schulen-intea-integration-durch-anschluss-und-abschluss 
35 Weitere Informationen zur Integrationskursverordnung unter: https://www.gesetze-im-internet.de/intv/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
53 
 
Allgemeine Integrationskurse  
Der allgemeine Integrationskurs beinhaltet – je nach Ausrichtung des Kurses – 700 Unterrichtseinheiten 
und umfasst einen Sprach- und Orientierungskurs. Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus oder 
im Asylverfahren sind gemäß §5 AsylbLG teilnahmeberechtigt und haben die Möglichkeit, sich einen 
Sprachkursträger vor Ort selbst auszusuchen. Eine Teilna hme kann jedoch auch durch die örtliche 
Ausländerbehörde, die jeweilige Leistungsbehörde (Amt für Soziales und Prävention) oder das Jobcenter 
angeordnet werden (Teilnahmeverpflichtungen). Die betreffende Person ist dann verpflichtet, sich inner -
halb einer bestimmten Frist bei einem Integrationskursträger zu melden. Für diese Personengruppen ist 
die Teilnahme an einem Integrationskurs kostenfrei. Lediglich Mobilitätskosten, die ein bestimmtes Maß 
übersteigen, müssen selbst getragen werden. EU -Bürgerinnen und -Bürger können auch an einem Inte -
grationskurs teilnehmen, ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Daher 
müssen in diesem Fall auch die Kosten selbst getragen werden, außer die betroffenen Personen befinden 
sich im Leistungsbezug des Jobcenters (BAMF 2018d).  
Vor Beginn des Integrationskurses erfolgt eine Einstufung der Teilnehmenden, um den bisherigen 
Sprachstand zu testen sowie den passenden Kurs auszuwählen. Der Integrationskurs besteht aus zwei 
Teilen: Der erste Teil ist ein S prachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten und behandelt Themen wie Arbeit 
und Beruf, Betreuung und Erziehung, Gesundheit etc. Er führt in der Regel zum Sprachniveau B1 nach 
dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (i.F. GER). 36 Im zweiten Teil, dem Orientie rungskurs 
(100 Unterrichtseinheiten), werden Themen wie die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur und 
darüber hinaus Rechte, Pflichten, Werteordnung und verschiedene Formen des Zusammenlebens in der 
Gesellschaft behandelt 37. I m Berichtszeitraum besa ßen in Darmstadt 14 Anbieter  eine Zulassung des 
BAMF.38 
Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete  
Durch Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 24. Oktober 2015 (s. Kap. 2) steht 
Asylsuchenden mit einer guten Bleibeperspektive aus den Herkunftsländern Iran, Irak und Syrien sowie 
Geduldeten nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 39 die Teilnahme an einem Integrationskurs offen. Ziel ist 
eine zügige Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt von Personen, deren langfristiger 
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten ist.  
Alphabetisierungskurse  
Ein Alphabetisierungskurs mit einem Um fang von 1.000 Unterrichtseinheiten wird für Personen angebo -
ten, die keine Alphabetisierung in ihrer Muttersprache erhalten haben. Das Ziel ist daher eine grund -
legende Alphabetisierung in Deutsch auf dem Niveau A1/A2 des GER, um i m Anschluss weitere Sprach -
förderangebote wahrnehmen zu können.  
Integrationskurse für junge Erwachsene  
Der Integrationskurs für junge Erwachsene ist eine spezielle Kursart, entwickelt für Erwachsene bis 27 
Jahre und führt zum Abschluss B1 des GER. Er geht  im Besonderen auf die Bedürfnisse dieser Lebens -
                                                
36 Im Rahmen des GER für Sprachen werden sechs verschiedene Niveaustufen unterschieden. Sie sind sortiert nach der elementa -
ren Sprachverwendung (Niveaustufen A1 und A2), der selbstständigen Spr achverwendung (Niveaustufen B1 und B2) und der 
kompetenten Sprachverwendung (Niveaustufen C1 und C2). Weitere Informationen unter: http://www.europaeischer-referenz-
rahmen.de/ 
37 Weitere Informa tionen zum Integrationskurs sowie zu allen anderen Kursarten unter: 
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html 
38 Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Bildungszentrum des Hess. Handels gGmbH, Caritas, Donner + Partner GmbH 
Bildungszentren, F und U Rhein-Main Neckar gGmbH, IB,  Lernakademie Darmstadt, Sprachinstitut 2000, Sprachschule Alpha-Plus, 
Studio Mondiale Sprachenschule, USS GmbH, Volkshochschule Darmstadt, Zentrum für Weiterbildung gGmbH, ZGS Bildungs 
GmbH Schülerhilfe 
39 Den Wortlaut zum genannten Gesetz finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
54 
 
phase ein und behandelt Themen wie beispielsweise Schule und Ausbildung, Arbeiten und Beruf, Familie 
und Zusammenleben und weitere.  
Frauenintegrationskurse  
Der bundesweite Frauenintegrationskurs richtet sic h an zugewanderte Frauen ohne ausreichende 
deutsche Sprachkenntnisse, d.h. mit Sprachkenntnissen, die unterhalb des Niveaus B1 des GER liegen 
und denen im Einstufungsverfahren der Besuch eines Frauenintegrationskurses empfohlen wurde. Teil -
nehmerinnen am O rientierungskurs sind Frauen, die den Sprachkurs durchlaufen haben, oder zugewan -
derte Frauen, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen (BAMF 2015: 18). Frauenintegra -
tionskurse wurden besonders für Frauen konzipiert, die aus kulturellen, bi ografischen oder religiösen 
Gründen nur einen Kurs mit anderen Frauen besuchen können oder wollen und die aufgrund mangelnder 
zeitlicher Flexibilität – bedingt z.B. durch familiäre Aufgaben, insbesondere durch Kindererziehung – 
keinen allgemeinen Integrati onskurs besuchen können (BAMF 2015). Frauenintegrationskurse können 
somit Personenkreise ansprechen, die vom Angebot des allgemeinen Integrationskurses nicht erreicht 
werden. Dadurch wird zudem der wichtigen Multiplikatorinnenrolle von Frauen für ihre Fami lien Rech -
nung getragen. Die im Integrationskurs erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch sie direkt 
in die Familien hineingetragen. Auf diese Weise können Frauen nicht nur zu ihrem eigenen Integrations -
prozess, sondern auch zu dem ihrer Kinder und Angehörigen beitragen (BAMF 2015).  
Um auch Frauen mit Kindern den Besuch eines Integrationskurses zu ermöglichen, werden in vielen 
Kommunen Frauenintegrationskurse mit integrationskursbegleitender Kinderbetreuung angeboten. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert seit 2014 die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung 40. Seit-
dem wurden in Darmstadt drei Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung von Caritas und vom IB 
angeboten. Anfang 2017 hat das BAMF die Förderung der integrationskursbegleitende n Kinderbetreuung 
wieder aufgenommen. Dadurch soll insbesondere Familien mit Kleinkindern ohne Betreuungsangebot der 
Kursbesuch ermöglicht werden.  
Elternintegrationskurse  
Elternintegrationskurse legen den Fokus auf Erziehung, Bildung, Ausbildung und Beruf swahl der Kinder. 
Eltern, die ein besonderes Interesse an diesen Themen haben, können dieses Kursmodell wählen. Dieser 
Kurs ist speziell darauf ausgelegt, Eltern nicht nur die Sprache zu vermitteln, sondern verbindet parallel 
eine Ortsbegehung in Kindergär ten und Schulen. Außerdem werden Kenntnisse zum deutschen Schul -
system vermittelt, um die Integration der Kinder zu fördern. 
Zweitschriftlernerkurse  
Dieses Kursmodell wurde 2017 mit dem Ziel eingeführt, eine passgenaue Sprachförderung für Personen 
anzubieten, die in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden und noch keine Kennt -
nisse der deutschen Sprache besitzen. Es um fasst bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten und schließt mit 
dem Sprachniveau B1 des GER ab. In Darmstadt stehen led iglich drei Anbieter zur Verfügung. Die Warte -
zeit auf einen Teilnahmeplatz beträgt sechs bis neun Monate. Eine bedarfsdeckende Angebotslage an 
Trägern und Maßnahmen ist hier ebenfalls nicht in Sicht.  
6.3.2 Berufsbezogene Sprachförderung  
Berufssprachkurse nach  § 45a AufenthG -Deutsch-Förderverordnung  
Ebenfalls auf der Grundlage des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes 2015 wurde die berufsbezogene 
Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG -Deutsch-Förderverordnung als regelfinanziertes Sprach -
förderinstrument des Bundes geschaffen. Sie löst damit die vom Bund und dem ESF getragene Finanzie -
rung der sogenannten ESF -BAMF-Kurse ab Juli 2016  ab. Die berufsbezogenen Sprachkurse bauen auf 
                                                
40 Bis 2014 erfolgte die Förderung durch das BAMF. Das BAMF setzte die Förderung allerdings ab Oktober 2014 mit der Begrün -
dung des allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung aus.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
55 
 
den allgemeinen Integrationskursen auf. Teilnehmen können Personen mit einem Bed arf an sprachlicher 
Weiterqualifizierung, wenn sie zugewandert sind, einen Migrationshintergrund haben oder EU -Bürgerin 
und EU-Bürger sind. Sprachlich knüpft die berufsbezogene Deutschsprachförderung an dem Niveau B1 
des GER an. In Spezialmodulen erhalten Teilnehmende, die die Voraussetzungen des Sprachniveaus B1 
nicht erfüllen, die Möglichkeit, ebenfalls einen berufsbezogenen Sprachkurs zu besuchen. Der Kurs läuft 
modularisiert in 300 Unterrichtseinheiten ab. Dabei werden neben allgemeinsprachlichen Kenntn issen 
spezifisch für den Berufsalltag benötigte Sprachkenntnisse vermittelt. In der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt hatten im Berichtszeitraum acht Sprach - und Integrationskursträger die Lizenz, um die Berufsfach -
sprachkurse nach § 45 AufenthG durchzuführen.  Von diesen haben drei im Berichtsjahr 2017 jeweils 
einen Kurs angeboten. 
6.3.3 Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung  
Das Gesamtprogramm Sprache ist ein im Berichtszeitraum entstandenes integrationspolitisches Instru -
ment der Bundesregierung. Es beabsichtigt, „eine flexible, durchlässige und modulare Sprachförderung 
‚aus einem Guss‘ anzubieten“ (Bundesregierung 2016) 41. Die zuvor genannte berufsbezogene Deutsch -
sprachförderung, die auf den Integrationskursen aufbaut, ist die erste Stufe hierzu. Das  Gesamtpro-
gramm Sprache verzahnt den allgemeinen Spracherwerb mit einer berufsbezogenen Sprachförderung 
und zielt dabei auf ein von der Alphabetisierung bis hin zur akademischen Sprachfähigkeit abgestimmtes 
Förderkonzept, wodurch das Ankommen im deutschen Arbeitsmarkt gewährleistet werden soll.  
Im ersten Baustein soll Grundwissen im Bereich der Alltagssprache erlernt werden, um sich in Deutsch -
land orientieren und verständigen zu können. Dafür sieht das Programm die Sprachniveaus A1/A2/B1 
nach dem GER vor, die durch die Integrationskurse vermittelt werden.  
Durch den zweiten Baustein werden die bisher erlernten Kenntnisse mit berufsfachspezifischen Inhalten 
verknüpft, um eine Berufsfachsprache auf der einen und eine Qualifizierung der Teilnehmenden in Vorb e-
reitung auf den Arbeitsmarkt auf der anderen Seite zu erreichen. Die zu erlernenden Niveaus um fassen 
B2/C1 und C2 des GER. Koordiniert werden die Bausteine und Instrumente durch das BAMF als ausfüh -
rendes Kompetenzzentrum (Bundesregierung 2016)42. 
6.3.4 Geflüchtete in Sprachkursen des BAMF 
In der offiziellen Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF finden sich für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Berichtszeitraum folgende Angaben43: 
                                                
41 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
42 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
43 Eine Differenzierung nach den oben genannten Kursarten findet nicht statt 
104 
68 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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den allgemeinen Integrationskursen auf. Teilnehmen können Personen mit einem Bed arf an sprachlicher 
Weiterqualifizierung, wenn sie zugewandert sind, einen Migrationshintergrund haben oder EU -Bürgerin 
und EU-Bürger sind. Sprachlich knüpft die berufsbezogene Deutschsprachförderung an dem Niveau B1 
des GER an. In Spezialmodulen erhalten Teilnehmende, die die Voraussetzungen des Sprachniveaus B1 
nicht erfüllen, die Möglichkeit, ebenfalls einen berufsbezogenen Sprachkurs zu besuchen. Der Kurs läuft 
modularisiert in 300 Unterrichtseinheiten ab. Dabei werden neben allgemeinsprachlichen Kenntn issen 
spezifisch für den Berufsalltag benötigte Sprachkenntnisse vermittelt. In der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt hatten im Berichtszeitraum acht Sprach - und Integrationskursträger die Lizenz, um die Berufsfach -
sprachkurse nach § 45 AufenthG durchzuführen.  Von diesen haben drei im Berichtsjahr 2017 jeweils 
einen Kurs angeboten. 
6.3.3 Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung  
Das Gesamtprogramm Sprache ist ein im Berichtszeitraum entstandenes integrationspolitisches Instru -
ment der Bundesregierung. Es beabsichtigt, „eine flexible, durchlässige und modulare Sprachförderung 
‚aus einem Guss‘ anzubieten“ (Bundesregierung 2016) 41. Die zuvor genannte berufsbezogene Deutsch -
sprachförderung, die auf den Integrationskursen aufbaut, ist die erste Stufe hierzu. Das  Gesamtpro-
gramm Sprache verzahnt den allgemeinen Spracherwerb mit einer berufsbezogenen Sprachförderung 
und zielt dabei auf ein von der Alphabetisierung bis hin zur akademischen Sprachfähigkeit abgestimmtes 
Förderkonzept, wodurch das Ankommen im deutschen Arbeitsmarkt gewährleistet werden soll.  
Im ersten Baustein soll Grundwissen im Bereich der Alltagssprache erlernt werden, um sich in Deutsch -
land orientieren und verständigen zu können. Dafür sieht das Programm die Sprachniveaus A1/A2/B1 
nach dem GER vor, die durch die Integrationskurse vermittelt werden.  
Durch den zweiten Baustein werden die bisher erlernten Kenntnisse mit berufsfachspezifischen Inhalten 
verknüpft, um eine Berufsfachsprache auf der einen und eine Qualifizierung der Teilnehmenden in Vorb e-
reitung auf den Arbeitsmarkt auf der anderen Seite zu erreichen. Die zu erlernenden Niveaus um fassen 
B2/C1 und C2 des GER. Koordiniert werden die Bausteine und Instrumente durch das BAMF als ausfüh -
rendes Kompetenzzentrum (Bundesregierung 2016)42. 
6.3.4 Geflüchtete in Sprachkursen des BAMF 
In der offiziellen Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF finden sich für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Berichtszeitraum folgende Angaben43: 
                                                
41 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
42 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
43 Eine Differenzierung nach den oben genannten Kursarten findet nicht statt 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
56 
 
 
Abbildung 13 zeigt einen deutlichen Ansti eg der Sprachkurse ab 2016, sowohl bei den begonnenen als 
auch bei den beendeten Kursen. Zwischen 2015 und 2017 konnte die Zahl der begonnenen Integrations -
kurse fast verdoppelt werden.  
Abbildung 144 zeigt die gestiege ne Anzahl an Integrationskurs teilnehmenden in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Zwischen 2015 und 2016 hat sich die Zahl der Teilnehmenden auf 840 erhöht. 2017 ist die Anzahl der 
Teilnehmenden leicht rückläufig, jedoch weiter hoch. Gründe hierfür können sein: Die konstanten Zuwei -
sungen als auch die verspätete Bescheidung von Asylanträgen durch das BAMF, wodurch Teilnehmende 
erst später einen Integrationskurs beginnen. 
  
27 35
6341
69 49
0
20
40
60
80
100
120
2015 2016 2017
Anzahl
unabgeschlossene Sprachkurse
Beendete Sprachkurse
489
840 792
0
200
400
600
800
1000Anzahl
Anzahl der Kursteilnehmenden
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, eigene Darstellung, 2019 
Quelle: BAMF, Integrationskursgeschäftsstatistik, 2018e, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 2017 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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den allgemeinen Integrationskursen auf. Teilnehmen können Personen mit einem Bed arf an sprachlicher 
Weiterqualifizierung, wenn sie zugewandert sind, einen Migrationshintergrund haben oder EU -Bürgerin 
und EU-Bürger sind. Sprachlich knüpft die berufsbezogene Deutschsprachförderung an dem Niveau B1 
des GER an. In Spezialmodulen erhalten Teilnehmende, die die Voraussetzungen des Sprachniveaus B1 
nicht erfüllen, die Möglichkeit, ebenfalls einen berufsbezogenen Sprachkurs zu besuchen. Der Kurs läuft 
modularisiert in 300 Unterrichtseinheiten ab. Dabei werden neben allgemeinsprachlichen Kenntn issen 
spezifisch für den Berufsalltag benötigte Sprachkenntnisse vermittelt. In der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt hatten im Berichtszeitraum acht Sprach - und Integrationskursträger die Lizenz, um die Berufsfach -
sprachkurse nach § 45 AufenthG durchzuführen.  Von diesen haben drei im Berichtsjahr 2017 jeweils 
einen Kurs angeboten. 
6.3.3 Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung  
Das Gesamtprogramm Sprache ist ein im Berichtszeitraum entstandenes integrationspolitisches Instru -
ment der Bundesregierung. Es beabsichtigt, „eine flexible, durchlässige und modulare Sprachförderung 
‚aus einem Guss‘ anzubieten“ (Bundesregierung 2016) 41. Die zuvor genannte berufsbezogene Deutsch -
sprachförderung, die auf den Integrationskursen aufbaut, ist die erste Stufe hierzu. Das  Gesamtpro-
gramm Sprache verzahnt den allgemeinen Spracherwerb mit einer berufsbezogenen Sprachförderung 
und zielt dabei auf ein von der Alphabetisierung bis hin zur akademischen Sprachfähigkeit abgestimmtes 
Förderkonzept, wodurch das Ankommen im deutschen Arbeitsmarkt gewährleistet werden soll.  
Im ersten Baustein soll Grundwissen im Bereich der Alltagssprache erlernt werden, um sich in Deutsch -
land orientieren und verständigen zu können. Dafür sieht das Programm die Sprachniveaus A1/A2/B1 
nach dem GER vor, die durch die Integrationskurse vermittelt werden.  
Durch den zweiten Baustein werden die bisher erlernten Kenntnisse mit berufsfachspezifischen Inhalten 
verknüpft, um eine Berufsfachsprache auf der einen und eine Qualifizierung der Teilnehmenden in Vorb e-
reitung auf den Arbeitsmarkt auf der anderen Seite zu erreichen. Die zu erlernenden Niveaus um fassen 
B2/C1 und C2 des GER. Koordiniert werden die Bausteine und Instrumente durch das BAMF als ausfüh -
rendes Kompetenzzentrum (Bundesregierung 2016)42. 
6.3.4 Geflüchtete in Sprachkursen des BAMF 
In der offiziellen Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF finden sich für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Berichtszeitraum folgende Angaben43: 
                                                
41 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
42 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entscheidend-fuer-integration-371472 
43 Eine Differenzierung nach den oben genannten Kursarten findet nicht statt 
104 
68 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 13 zeigt einen deutlichen Ansti eg der Sprachkurse ab 2016, sowohl bei den begonnenen als 
auch bei den beendeten Kursen. Zwischen 2015 und 2017 konnte die Zahl der begonnenen Integrations -
kurse fast verdoppelt werden.  
Abbildung 144 zeigt die gestiege ne Anzahl an Integrationskurs teilnehmenden in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Zwischen 2015 und 2016 hat sich die Zahl der Teilnehmenden auf 840 erhöht. 2017 ist die Anzahl der 
Teilnehmenden leicht rückläufig, jedoch weiter hoch. Gründe hierfür können sein: Die konstanten Zuwei -
sungen als auch die verspätete Bescheidung von Asylanträgen durch das BAMF, wodurch Teilnehmende 
erst später einen Integrationskurs beginnen. 
  
27 35
6341
69 49
0
20
40
60
80
100
120
2015 2016 2017
Anzahl
unabgeschlossene Sprachkurse
Beendete Sprachkurse
489
840 792
0
200
400
600
800
1000Anzahl
Anzahl der Kursteilnehmenden
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, eigene Darstellung, 2019 
Quelle: BAMF, Integrationskursgeschäftsstatistik, 2018e, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 2017 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 13 zeigt einen deutlichen Ansti eg der Sprachkurse ab 2016, sowohl bei den begonnenen als 
auch bei den beendeten Kursen. Zwischen 2015 und 2017 konnte die Zahl der begonnenen Integrations -
kurse fast verdoppelt werden.  
Abbildung 144 zeigt die gestiege ne Anzahl an Integrationskurs teilnehmenden in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Zwischen 2015 und 2016 hat sich die Zahl der Teilnehmenden auf 840 erhöht. 2017 ist die Anzahl der 
Teilnehmenden leicht rückläufig, jedoch weiter hoch. Gründe hierfür können sein: Die konstanten Zuwei -
sungen als auch die verspätete Bescheidung von Asylanträgen durch das BAMF, wodurch Teilnehmende 
erst später einen Integrationskurs beginnen. 
  
27 35
6341
69 49
0
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40
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100
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2015 2016 2017
Anzahl
unabgeschlossene Sprachkurse
Beendete Sprachkurse
489
840 792
0
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400
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1000Anzahl
Anzahl der Kursteilnehmenden
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, eigene Darstellung, 2019 
Quelle: BAMF, Integrationskursgeschäftsstatistik, 2018e, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 2017

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Ein Vergleich der Zahlen in Abbildung 14 und Abbildung 15 legt nahe, dass ein Großteil der Teilnehmen -
den die begonnenen Kurse auch absolvieren. Die Ähnlichkeit der Kurven deutet an, dass die Dauer der 
Teilnahme für gewöhnlich zwischen einem und zwei Jahren liegt. Korrelationen lassen sich allerdings 
nicht aufzeigen44. 
6.3.5 Hessisches Landesprogramm MitSprache - Deutsch4U 
Seit 2016 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Hessischen Landesprogramm MitSprache – 
Deutsch4U. Das Programm fördert niedrigschwellige Sprachkurse für asylsuchende, geflüchtete und 
geduldete Personen und zielt damit auch auf Personengruppen ab, die unter bestimmten Bedingungen 
keinen formalen Zugang zu den Sprachförderinstrumenten des BAMF haben. Dieses Brückenangebot 
ermöglicht das Erlernen der deutsche n Sprache unabhängig vom rechtlichen Aufenthaltsstatus und ist 
integrationspolitisch ein positives Zeichen für die Gleichbehandlung von schutzsuchenden Menschen.  
Der Blick auf die einzelnen Berichtsjahre zeigt ein konstantes Angebot an niedrigschwelligen Kursen. So 
wurden 2016 insgesamt drei Kurse angeboten, davon zwei Frauenkurse durch die BAFF -Frauen-Koopera-
tions gGmbH und ein gemischter Kurs durch die Volkshochschule. Im Jahr 2017 wurden vier Frauenkurse 
der BAFF angeboten. Die Zahl der Träger und Kurse stieg nach dem Berichtszeitraum. 
6.3.6 Weitere niedrigschwellige Sprachangebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Weitere niedrigschwellige Sprachangebote erweitern das formelle Sprachförderangebot der Bundes - und 
Landesregierung. Sie ermöglichen den Sprache rwerb außerhalb der formalen Angebote und bieten somit 
allen sprachinteressierten Personen Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache. Diese zusätzli -
chen Sprachförderformate werden von Haupt - und Ehrenamtlichen angeboten. Folgend werden einige 
Sprachkursangebote in und um Darmstadt vorgestellt. 
Die Volkshochschule bietet vier Formate an, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten. Der 
Deutschkurs mit Kinderbetreuung richtet sich an Alleinerziehende und Familien. Der Deutschkurs A1 -A2 
und das Format „Pluspunkt Deutsch – A1-A2“ richtet sich an Personen mit Alphabetisierungsbedarf und 
der Kurs Deutsch für Anfänger an Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Auch der SKA richtet sich 
                                                
44 Die Kursteilnehmenden aus Abbildung 15 sind nicht zwingendermaßen dieselben Personen wie die Absolvierenden in Abbildung 
16. Das ist darin begründet, dass die Integrationskurse fortlaufende Angebote sind und somit weder einen fest terminierten Be ginn 
noch ein solches Ende haben. Ein Kurs kann also beispielsweise 2015 begonnen, aber erst 2016 abgeschlossen werden. „[D]ie Zahl 
der Kursteilnehmenden und Absolvierenden [kann] nicht in direkte Relation gesetzt werden“ (BpB, 2018). 
350
837 837
0
200
400
600
800
1000Anzahl
Anzahl der Absolvierenden
Quelle: BAMF, eigene Darstellung,2017 
Abbildung 15: Absolvierende der Integrationskurse in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 2017

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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mit seinem Angebot „Deutsch für Alphas/Deutsch für Anfänger“ an Personen mit Alphabetisierungs -
bedarf. Explizit an Frauen richten sich die Angebote „Frauensprachkurs mit Kinderbetreuung in der 
Jefferson-Siedlung“ des Soroptimist Club Darmstadt in Kooperation mit dem Frauenbüro, „Miteinander 
Deutsch lernen (Frauenkur s)“ der Quartierswerkstatt in der Lincoln -Siedlung sowie das Format „Frauen -
power Deutsch -Bildung-Beruf A2“, das durch den Werkhof Darmstadt e.V. durchgeführt wird. Das 
Ökumenische Gemeindezentrum Kranichstein bietet einen Deutschkurs A1/A2 mit Erklärungen  in Farsi 
für Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Ebenfalls an diese Personengruppe richtet sich das 
Angebot „Zusammen Deutsch lernen! A2 -Kurs“ des Jugendclubs Kranichstein. An alle interessierten 
Personen, die ihre Sprachkenntnisse verbessern möchte n, richtet sich das Sprachtraining des Ägypti -
schen Vereins Darmstadt e.V., das Format „Deutsch sprechen üben“ des DW im Muckerhaus in Arheilgen 
sowie der Sprachclub des Mehrgenerationenhaus Darmstadt. 
Mit der Bereitstellung eines umfangreichen und breit g efächerten Sprachkursangebots im Stadtgebiet 
berücksichtigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die heterogenen Lernbedürfnisse, Ausgangsbedingun -
gen und Ressourcen der unterschiedlichen Zielgruppen, insbesondere auch spezifische Bedarfe, wie 
beispielsweise von vulnerablen Gruppen45. 
6.3.7 Sprach- und Integrationsmittlung in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales 
Das Projekt, das in Kooperation mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg und dem DRK Kreisverband Darmstadt -Stadt e.V. seit 2016 umgesetzt wird, möchte in den 
Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit bestehende sprachliche Barrieren in der Kommunikation 
zwischen Fachkräften und Menschen mit Migrationshintergrund abbauen. Zielgruppe sind daher 
Menschen mit Migrationshinte rgrund, deren Deutschkenntnisse insbesondere bei fachlichen Gesprächen 
nicht ausreichen. Zusätzlich können die Sprach - und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch spezifi -
sche sprachliche und soziokulturelle Kompetenzen Verständigungsprobleme beheben u nd Missverständ-
nisse abbauen. Einsatzfelder sind zum Beispiel Beratungsstellen, das Gesundheitsamt, das Jobcenter, 
Krankenhäuser, Schulen oder Kindertagesstätten. Für eine Förderung muss beim DRK ein entsprechen -
des Antragsformular ausgefüllt werden. 46 2016 standen 1.000 Stunden zur Sprach - und Integrations -
mittlung zur Verfügung. Um den Bedarf an Sprachmittlerinnen und -mittlern besser koordinieren zu 
können, steht seit Anfang 2017 jeweils eine halbe Stelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg beim DRK zur Verfügung. Aufgrund des steigenden Bedarfs wurde der zur 
Verfügung stehende Stundenanteil im Berichtszeitraum auf 2.400 Stunden angehoben, um die Integra -
tion von Geflüchteten durch den Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern zu stärken.  
6.3.8 Sprachmittlung und Dolmetscherdienste innerhalb der Stadtverwaltung 
Sprachliche Verständigung ist ein essenzielles Mittel, um Herausforderungen im Alltag meistern zu 
können. Fehlen Deutschsprachkenntnisse oder werden fachspezifisch e Begriffe benötigt, bedarf es geeig -
neter Unterstützungsleistungen, um eine adressatengerechte Kommunikation aufzubauen. Die Sprach -
mittlung oder auch Dolmetscherinnen - und Dolmetscherdienste können dabei unterstützen, die Verstän -
digung zwischen den Kommunizierenden zu gewährleisten.  
Laien-Dolmetscherpool der Stadtverwaltung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung wurde der Aufbau eines verwaltungsinternen 
Laien-Dolmetscherinnen- und –Dolmetscherpools geplant. Ziel ist, die Handlungskompetenz der städti -
schen Verwaltung mithilfe von mehrsprachigen Kolleginnen und Kollegen zu stärken. Diese sollen im 
                                                
45 Die entstandenen Kosten werden unter 6.3.9 aufgezeigt. 
46 Weitere Informationen unter: https://www.drk-darmstadt.de/fileadmin/user_upload/Sprach-Integrationsmittler-DRK.pdf.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Rahmen ihrer sprachlichen Unterstützung relevante Schulungen erhalten, um sich als Laien -Dolmetsche-
rinnen und -Dolmetscher zu engagieren. 
Pilotprojekt Sprachmittlung im Bürger - und Ordnungsamt  
In einem Pilotprojekt zur interkulturellen Öffnung der Ausländerbehörde und Stärkung der Dienst -
leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung im Bürger - und Ordnungsamt wurden Mitarbeiterinnen und Mitar -
beiter durch einen Sprachmittler beim Abbau von sprachlichen Hürden unterstützt. Das Projekt startete 
im November 2015 und endete mit einer Evaluation am 31. Dezember 2015. Ziel war der Ab bau von 
sprachlichen Barrieren sow ie die Initiierung von interkulturellen Öffnungsprozessen in der Ausländerbe -
hörde. In diesem Zusammenhang ist die Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zu einer sogenannten 
Willkommensbehörde geplant. Federführend in diesem Prozess ist die Beauftragte fü r Interkulturelle 
Öffnung und Willkommenskultur des Bürger - und Ordnungsamts. Im Jahr 2017 hat das Bürger - und 
Ordnungsamt einen Zwischenbericht „Interkulturelle Öffnung und Etablierung einer Willkommenskultur 
im Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vorgelegt, der einen Überblick über alle 
durchgeführten und geplanten Maßnahmen gibt. Die Rolle der Ausländerbehörden wandelt sich analog 
zur bundesweiten Bedeutung des Themas Zuwanderung. Längst stehen nicht mehr nur rein ordnungsb -
ehördliche Aspekte im Vordergrund, sondern der Integrationsprozess von Zugewanderten in all seinen 
Facetten. Vor diesem Hintergrund ist es der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahr 2015 gelungen, in 
das Förderprojekt „Stärkung der Handlungsfähigkeit von Ausländerbe hörden in Hessen“ vom HSMI auf -
genommen zu werden.  
Spendentopf Asyl der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Seit Beginn der hohen Zuwanderung von Geflüchteten wurde – zunächst im Büro der Flüchtlingsbeauf -
tragten – ein Spendentopf zur Förderung von Sprachmittlun g eingerichtet, damit Vereine, Träger, Institu -
tionen etc. die Möglichkeit erhalten, kleinere Projekte mit begleitender Sprachmittlung umzusetzen. 
Werden bei einer größeren Veranstaltung Sprachmittlerinnen und -mittler benötigt, können diese eben -
falls über den Spendentopf beantragt und finanziert werden. Auch Einzelpersonen können den Spenden -
topf nutzen, um individuelle Bedarfe an Sprachmittlung zu finanzieren.  
Die Kosten im Bereich der Sprachmittlung beliefen sich 2015 auf knapp 2.500 Euro. Im Jahr 2016  
stiegen sie auf rund 28.500 Euro, bevor die Kosten 2017 wieder sanken, auf rund 21.750 Euro  (s. Kap. 
6.3.9., Abb.16, sonstige Kosten). 
6.3.9 Kosten Sprache 
Im Jahr 2015 wurden rund 145.000 Euro im Bereich Sprache, vor allem für die Durchführung von 
Sprach- und Integrationskursen durch die Stadt, verausgabt und komplett mit Bundesmitteln ausgegli -
chen. 2016 erhöhten sich die Ausgaben, bedingt durch die notwendige Einrichtung von zusätzlichen 
Kursräumen und einen erhöhten Bedarf an Sprachmittlung (s. Sonstige Kost en in Abbildung 16), insge-
samt auf rund 334.000 Euro gegenüber knapp 249.000 Euro eingenommener  Bundesmittel. Im Jahr 
2017 stiegen die Ausgaben auf den Höchstwert von ger undet 434.000 Euro, bei Einnahmen von 404.000 
Euro. 
Abbildung 16: Kosten Sprache   2015 2016 2017 
Ausgaben 
Integrationskurse 135.000 €  195.000 €  257.000 €  
Sprachkurse 8.000 €  84.000 €  120.000 €  
Sonstige Kosten 2.000 €  55.000 €  57.000 €  
Gesamt 145.000 €  334.000 €  434.000 €  
davon städt. Ausgaben  85.000 €  30.000 €  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
60 
 
Einnahmen Gesamt (nur Bund) 145.000 €  249.000 €  404.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.3.10  Handlungsempfehlungen  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ein vielfältiges und breit gestreutes Spektrum an Sprachkursen 
für Geflüchtete an. Dieses reicht von den offiziellen, vom Bund geförderten Integrationskursen über 
berufsbezogene Sprachkurse bis hin zu niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Sprachangeboten.  
Mit Blick auf die Anzahl der Integrationskurse und der Absolventinnen und Absolventen ist zunächst fest -
zustellen, dass ein grundlegender Spracherwerb konsequent stattfindet . Allerdings sollten bei der 
Sprachstandserhebung (Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse) sowie bei der Zuweisung der 
Geflüchteten in entsprechende Kurse stärker die individuellen Leistungsstände der Personen berücksich -
tigt werden. Dies gilt ebe nso für die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Zugänge zum Lernen. 
Zudem muss grundsätzlich die besondere Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Lernein -
schränkungen bei der Konzeption von Sprachkursen und Testverfahren in den Blick gen ommen werden. 
Dazu sollte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung eingerich -
tet werden, die die Sprachstandserhebung für alle Personen durch eine qualifizierte Fachkraft durchführt 
und eine passgenaue Vermittlung in  Integrationskurse und Sprachlernangebote vornimmt. Sie sollte 
außerdem, in Kooperation mit der Bildungskoordination für Neuzugewanderte, den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Durch die Einführung eines Monitorin gs-
ystems hinsichtlich der angebotenen Sprachkurse (Evaluation und Maßnahmenentwicklung zur Verbesse -
rung der Angebote) können Erfolge sichtbar gemacht, Folgebedarfe erhoben und ggf. Anpassungs -
maßnahmen konzipiert werden. 
Für bestimmte Personengruppen (u. a. Personen mit schlechter Bleibeperspektive) gibt es nach wie vor 
keinen Zugang zu den Integrationskursen sowie grundsätzlich zur zertifizierten Sprachförderung. Sie 
können lediglich an einem der landesgeförderten Sprachkurse (Mitsprache Deutsch4U) oder a n einem 
Angebot aus dem ehrenamtlichen Bereich – ohne Zertifizierung – teilnehmen. Diese Kurse sind ein wichti -
ger Baustein der lokalen Sprachförderung, sie können jedoch nur als ergänzende Sprachförderung 
betrachtet werden. Daher sollten diese Angebote ko nzeptionell und qualitativ an die vom BAMF finanzier -
ten Integrationskurse angelehnt werden. Zudem sollten allen Personen ihre Leistungen am Ende eines 
erfolgreich besuchten Sprachkurses in einem Zertifikat nachgewiesen werden – und zwar unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus 
Um geflüchteten Personen, die Familienaufgaben wie beispielsweise Kinderbetreuung wahrnehmen, die 
Teilhabe an Sprachförderangeboten zu ermöglichen, muss eine sprachkursbegleitende Kinderbetreuung 
sowohl in den allgemeinen Integrationskursen,  als auch in den berufsbezogenen Deutschsprachkursen, in 
Alphabetisierungskursen sowie in niedrigschwelligen Sprachförderangeboten gewährleistet werden. 
Dieses sollte mit der MBE verknüpft werden, da dieser Ansatz zu einer hohen Erfolgsquote bei den 
Sprachkurs-Teilnehmerinnen führt 47. Die Finanzierung der qualifizierten integrationskursbegleitenden 
Kinderbetreuung durch ausgebildete Fachkräfte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 
sollte in Zukunft dauerhaft sichergestellt und in die kommunale Regelstruktur aufgenommen werden.  
Die Zweitschriftlernerkurse, die 2017 eingeführt wurden, bieten eine Sprachförderung für Personen an, 
die in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden und noch keine Kenntnisse der deut -
schen Sprache besitzen. In Darmstadt stehen derzeit lediglich drei Anbieter zur Verfügung, sodass die 
                                                
47 Im Berichtszeitraum wurden drei Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
geschaffen. Im Jahr 2019 kam ein Integrationskurs an der Volkshochschule Darmstadt hinzu.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Einnahmen Gesamt (nur Bund) 145.000 €  249.000 €  404.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.3.10  Handlungsempfehlungen  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ein vielfältiges und breit gestreutes Spektrum an Sprachkursen 
für Geflüchtete an. Dieses reicht von den offiziellen, vom Bund geförderten Integrationskursen über 
berufsbezogene Sprachkurse bis hin zu niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Sprachangeboten.  
Mit Blick auf die Anzahl der Integrationskurse und der Absolventinnen und Absolventen ist zunächst fest -
zustellen, dass ein grundlegender Spracherwerb konsequent stattfindet . Allerdings sollten bei der 
Sprachstandserhebung (Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse) sowie bei der Zuweisung der 
Geflüchteten in entsprechende Kurse stärker die individuellen Leistungsstände der Personen berücksich -
tigt werden. Dies gilt ebe nso für die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Zugänge zum Lernen. 
Zudem muss grundsätzlich die besondere Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Lernein -
schränkungen bei der Konzeption von Sprachkursen und Testverfahren in den Blick gen ommen werden. 
Dazu sollte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung eingerich -
tet werden, die die Sprachstandserhebung für alle Personen durch eine qualifizierte Fachkraft durchführt 
und eine passgenaue Vermittlung in  Integrationskurse und Sprachlernangebote vornimmt. Sie sollte 
außerdem, in Kooperation mit der Bildungskoordination für Neuzugewanderte, den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Durch die Einführung eines Monitorin gs-
ystems hinsichtlich der angebotenen Sprachkurse (Evaluation und Maßnahmenentwicklung zur Verbesse -
rung der Angebote) können Erfolge sichtbar gemacht, Folgebedarfe erhoben und ggf. Anpassungs -
maßnahmen konzipiert werden. 
Für bestimmte Personengruppen (u. a. Personen mit schlechter Bleibeperspektive) gibt es nach wie vor 
keinen Zugang zu den Integrationskursen sowie grundsätzlich zur zertifizierten Sprachförderung. Sie 
können lediglich an einem der landesgeförderten Sprachkurse (Mitsprache Deutsch4U) oder a n einem 
Angebot aus dem ehrenamtlichen Bereich – ohne Zertifizierung – teilnehmen. Diese Kurse sind ein wichti -
ger Baustein der lokalen Sprachförderung, sie können jedoch nur als ergänzende Sprachförderung 
betrachtet werden. Daher sollten diese Angebote ko nzeptionell und qualitativ an die vom BAMF finanzier -
ten Integrationskurse angelehnt werden. Zudem sollten allen Personen ihre Leistungen am Ende eines 
erfolgreich besuchten Sprachkurses in einem Zertifikat nachgewiesen werden – und zwar unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus 
Um geflüchteten Personen, die Familienaufgaben wie beispielsweise Kinderbetreuung wahrnehmen, die 
Teilhabe an Sprachförderangeboten zu ermöglichen, muss eine sprachkursbegleitende Kinderbetreuung 
sowohl in den allgemeinen Integrationskursen,  als auch in den berufsbezogenen Deutschsprachkursen, in 
Alphabetisierungskursen sowie in niedrigschwelligen Sprachförderangeboten gewährleistet werden. 
Dieses sollte mit der MBE verknüpft werden, da dieser Ansatz zu einer hohen Erfolgsquote bei den 
Sprachkurs-Teilnehmerinnen führt 47. Die Finanzierung der qualifizierten integrationskursbegleitenden 
Kinderbetreuung durch ausgebildete Fachkräfte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 
sollte in Zukunft dauerhaft sichergestellt und in die kommunale Regelstruktur aufgenommen werden.  
Die Zweitschriftlernerkurse, die 2017 eingeführt wurden, bieten eine Sprachförderung für Personen an, 
die in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden und noch keine Kenntnisse der deut -
schen Sprache besitzen. In Darmstadt stehen derzeit lediglich drei Anbieter zur Verfügung, sodass die 
                                                
47 Im Berichtszeitraum wurden drei Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
geschaffen. Im Jahr 2019 kam ein Integrationskurs an der Volkshochschule Darmstadt hinzu.  
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Einnahmen Gesamt (nur Bund) 145.000 €  249.000 €  404.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.3.10  Handlungsempfehlungen  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ein vielfältiges und breit gestreutes Spektrum an Sprachkursen 
für Geflüchtete an. Dieses reicht von den offiziellen, vom Bund geförderten Integrationskursen über 
berufsbezogene Sprachkurse bis hin zu niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Sprachangeboten.  
Mit Blick auf die Anzahl der Integrationskurse und der Absolventinnen und Absolventen ist zunächst fest -
zustellen, dass ein grundlegender Spracherwerb konsequent stattfindet . Allerdings sollten bei der 
Sprachstandserhebung (Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse) sowie bei der Zuweisung der 
Geflüchteten in entsprechende Kurse stärker die individuellen Leistungsstände der Personen berücksich -
tigt werden. Dies gilt ebe nso für die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Zugänge zum Lernen. 
Zudem muss grundsätzlich die besondere Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Lernein -
schränkungen bei der Konzeption von Sprachkursen und Testverfahren in den Blick gen ommen werden. 
Dazu sollte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung eingerich -
tet werden, die die Sprachstandserhebung für alle Personen durch eine qualifizierte Fachkraft durchführt 
und eine passgenaue Vermittlung in  Integrationskurse und Sprachlernangebote vornimmt. Sie sollte 
außerdem, in Kooperation mit der Bildungskoordination für Neuzugewanderte, den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Durch die Einführung eines Monitorin gs-
ystems hinsichtlich der angebotenen Sprachkurse (Evaluation und Maßnahmenentwicklung zur Verbesse -
rung der Angebote) können Erfolge sichtbar gemacht, Folgebedarfe erhoben und ggf. Anpassungs -
maßnahmen konzipiert werden. 
Für bestimmte Personengruppen (u. a. Personen mit schlechter Bleibeperspektive) gibt es nach wie vor 
keinen Zugang zu den Integrationskursen sowie grundsätzlich zur zertifizierten Sprachförderung. Sie 
können lediglich an einem der landesgeförderten Sprachkurse (Mitsprache Deutsch4U) oder a n einem 
Angebot aus dem ehrenamtlichen Bereich – ohne Zertifizierung – teilnehmen. Diese Kurse sind ein wichti -
ger Baustein der lokalen Sprachförderung, sie können jedoch nur als ergänzende Sprachförderung 
betrachtet werden. Daher sollten diese Angebote ko nzeptionell und qualitativ an die vom BAMF finanzier -
ten Integrationskurse angelehnt werden. Zudem sollten allen Personen ihre Leistungen am Ende eines 
erfolgreich besuchten Sprachkurses in einem Zertifikat nachgewiesen werden – und zwar unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus 
Um geflüchteten Personen, die Familienaufgaben wie beispielsweise Kinderbetreuung wahrnehmen, die 
Teilhabe an Sprachförderangeboten zu ermöglichen, muss eine sprachkursbegleitende Kinderbetreuung 
sowohl in den allgemeinen Integrationskursen,  als auch in den berufsbezogenen Deutschsprachkursen, in 
Alphabetisierungskursen sowie in niedrigschwelligen Sprachförderangeboten gewährleistet werden. 
Dieses sollte mit der MBE verknüpft werden, da dieser Ansatz zu einer hohen Erfolgsquote bei den 
Sprachkurs-Teilnehmerinnen führt 47. Die Finanzierung der qualifizierten integrationskursbegleitenden 
Kinderbetreuung durch ausgebildete Fachkräfte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 
sollte in Zukunft dauerhaft sichergestellt und in die kommunale Regelstruktur aufgenommen werden.  
Die Zweitschriftlernerkurse, die 2017 eingeführt wurden, bieten eine Sprachförderung für Personen an, 
die in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden und noch keine Kenntnisse der deut -
schen Sprache besitzen. In Darmstadt stehen derzeit lediglich drei Anbieter zur Verfügung, sodass die 
                                                
47 Im Berichtszeitraum wurden drei Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
geschaffen. Im Jahr 2019 kam ein Integrationskurs an der Volkshochschule Darmstadt hinzu.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Einnahmen Gesamt (nur Bund) 145.000 €  249.000 €  404.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.3.10  Handlungsempfehlungen  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ein vielfältiges und breit gestreutes Spektrum an Sprachkursen 
für Geflüchtete an. Dieses reicht von den offiziellen, vom Bund geförderten Integrationskursen über 
berufsbezogene Sprachkurse bis hin zu niedrigschwelligen und ehrenamtlichen Sprachangeboten.  
Mit Blick auf die Anzahl der Integrationskurse und der Absolventinnen und Absolventen ist zunächst fest -
zustellen, dass ein grundlegender Spracherwerb konsequent stattfindet . Allerdings sollten bei der 
Sprachstandserhebung (Verfahren zur Feststellung der Sprachkenntnisse) sowie bei der Zuweisung der 
Geflüchteten in entsprechende Kurse stärker die individuellen Leistungsstände der Personen berücksich -
tigt werden. Dies gilt ebe nso für die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Zugänge zum Lernen. 
Zudem muss grundsätzlich die besondere Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Lernein -
schränkungen bei der Konzeption von Sprachkursen und Testverfahren in den Blick gen ommen werden. 
Dazu sollte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung eingerich -
tet werden, die die Sprachstandserhebung für alle Personen durch eine qualifizierte Fachkraft durchführt 
und eine passgenaue Vermittlung in  Integrationskurse und Sprachlernangebote vornimmt. Sie sollte 
außerdem, in Kooperation mit der Bildungskoordination für Neuzugewanderte, den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Durch die Einführung eines Monitorin gs-
ystems hinsichtlich der angebotenen Sprachkurse (Evaluation und Maßnahmenentwicklung zur Verbesse -
rung der Angebote) können Erfolge sichtbar gemacht, Folgebedarfe erhoben und ggf. Anpassungs -
maßnahmen konzipiert werden. 
Für bestimmte Personengruppen (u. a. Personen mit schlechter Bleibeperspektive) gibt es nach wie vor 
keinen Zugang zu den Integrationskursen sowie grundsätzlich zur zertifizierten Sprachförderung. Sie 
können lediglich an einem der landesgeförderten Sprachkurse (Mitsprache Deutsch4U) oder a n einem 
Angebot aus dem ehrenamtlichen Bereich – ohne Zertifizierung – teilnehmen. Diese Kurse sind ein wichti -
ger Baustein der lokalen Sprachförderung, sie können jedoch nur als ergänzende Sprachförderung 
betrachtet werden. Daher sollten diese Angebote ko nzeptionell und qualitativ an die vom BAMF finanzier -
ten Integrationskurse angelehnt werden. Zudem sollten allen Personen ihre Leistungen am Ende eines 
erfolgreich besuchten Sprachkurses in einem Zertifikat nachgewiesen werden – und zwar unabhängig vom 
Aufenthaltsstatus 
Um geflüchteten Personen, die Familienaufgaben wie beispielsweise Kinderbetreuung wahrnehmen, die 
Teilhabe an Sprachförderangeboten zu ermöglichen, muss eine sprachkursbegleitende Kinderbetreuung 
sowohl in den allgemeinen Integrationskursen,  als auch in den berufsbezogenen Deutschsprachkursen, in 
Alphabetisierungskursen sowie in niedrigschwelligen Sprachförderangeboten gewährleistet werden. 
Dieses sollte mit der MBE verknüpft werden, da dieser Ansatz zu einer hohen Erfolgsquote bei den 
Sprachkurs-Teilnehmerinnen führt 47. Die Finanzierung der qualifizierten integrationskursbegleitenden 
Kinderbetreuung durch ausgebildete Fachkräfte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 
sollte in Zukunft dauerhaft sichergestellt und in die kommunale Regelstruktur aufgenommen werden.  
Die Zweitschriftlernerkurse, die 2017 eingeführt wurden, bieten eine Sprachförderung für Personen an, 
die in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden und noch keine Kenntnisse der deut -
schen Sprache besitzen. In Darmstadt stehen derzeit lediglich drei Anbieter zur Verfügung, sodass die 
                                                
47 Im Berichtszeitraum wurden drei Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
geschaffen. Im Jahr 2019 kam ein Integrationskurs an der Volkshochschule Darmstadt hinzu.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
61 
 
Wartezeit auf einen Teilnahmeplatz sechs bis neun Monate beträgt. Dieses Angebot sollte ausgebaut 
werden.  
Letztlich kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt Maßnahmen au sbauen, die der Anwendung der erlern -
ten Sprachkenntnisse in der Praxis dienen. Ein guter Anfang dafür ist das Begegnungscafé Waldkolonie in 
der Paul-Gerhart-Gemeinde, bei dem man sich bei Kaffee und Kuchen unterhalten, gemeinsam spielen 
und Unterstützung bei Alltagsdingen und dem Deutschlernen bekommen kann (s. Kap. 4.1). Ehrenamtli-
che Sprachangebote kö nnten beispielsweise durch eine Sprach - und Tandempartner -Börse ausgebaut 
werden. Generell ist ein Ausbau bzw. eine Ergänzung von  Sprachlernangeboten in diesem Sinne sinnvoll.  
Ohne die Anwendung und Vertiefung des Gelernten, sei es im Privaten durch Kontakte zu Deutschspra -
chigen oder im Beruflichen durch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen, ist ein nachhaltiger Sprach -
erwerb schwer zu gewährleisten. Auch diese Aufgabe könnte eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung 
übernehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
61 
 
Wartezeit auf einen Teilnahmeplatz sechs bis neun Monate beträgt. Dieses Angebot sollte ausgebaut 
werden.  
Letztlich kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt Maßnahmen au sbauen, die der Anwendung der erlern -
ten Sprachkenntnisse in der Praxis dienen. Ein guter Anfang dafür ist das Begegnungscafé Waldkolonie in 
der Paul-Gerhart-Gemeinde, bei dem man sich bei Kaffee und Kuchen unterhalten, gemeinsam spielen 
und Unterstützung bei Alltagsdingen und dem Deutschlernen bekommen kann (s. Kap. 4.1). Ehrenamtli-
che Sprachangebote kö nnten beispielsweise durch eine Sprach - und Tandempartner -Börse ausgebaut 
werden. Generell ist ein Ausbau bzw. eine Ergänzung von  Sprachlernangeboten in diesem Sinne sinnvoll.  
Ohne die Anwendung und Vertiefung des Gelernten, sei es im Privaten durch Kontakte zu Deutschspra -
chigen oder im Beruflichen durch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen, ist ein nachhaltiger Sprach -
erwerb schwer zu gewährleisten. Auch diese Aufgabe könnte eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung 
übernehmen. 
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
61 
 
Wartezeit auf einen Teilnahmeplatz sechs bis neun Monate beträgt. Dieses Angebot sollte ausgebaut 
werden.  
Letztlich kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt Maßnahmen au sbauen, die der Anwendung der erlern -
ten Sprachkenntnisse in der Praxis dienen. Ein guter Anfang dafür ist das Begegnungscafé Waldkolonie in 
der Paul-Gerhart-Gemeinde, bei dem man sich bei Kaffee und Kuchen unterhalten, gemeinsam spielen 
und Unterstützung bei Alltagsdingen und dem Deutschlernen bekommen kann (s. Kap. 4.1). Ehrenamtli-
che Sprachangebote kö nnten beispielsweise durch eine Sprach - und Tandempartner -Börse ausgebaut 
werden. Generell ist ein Ausbau bzw. eine Ergänzung von  Sprachlernangeboten in diesem Sinne sinnvoll.  
Ohne die Anwendung und Vertiefung des Gelernten, sei es im Privaten durch Kontakte zu Deutschspra -
chigen oder im Beruflichen durch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen, ist ein nachhaltiger Sprach -
erwerb schwer zu gewährleisten. Auch diese Aufgabe könnte eine zentrale Clearingstelle Sprachförderung 
übernehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
62 
 
6.4 Handlungsfeld Bildung  
Ein zentrales integrationspolitisches Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Schaffen von Zugän -
gen zu Bildungsangeboten für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von sozialer Herkunft, wirt -
schaftlichen, sozialen oder individuellen Ressourcen – sowie die Erhöhung der Bildungsbeteiligung aller in 
Darmstadt lebenden Menschen. Die Stadt hat als Träger von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstät -
ten und Schulen sowie im Rahmen des kommunalen Integrationsmanagement s eine zentrale Steuerungs- 
und Koordinationsfunktion inne. Im Folgenden werden di e Angebote und Maßnahmen im Kontext Flucht 
und Asyl vorgestellt, die Geflüchteten den Zugang zu Bildung und damit zu Bildungsbeteiligung ermögli -
chen soll. 
6.4.1 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte 
Vor dem Hintergrund des hohen Zuzug s von Geflüchteten in den letzten Jahren und der besonderen 
Bedeutung von Bildung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt das 
BMBF48 seit 2016 Kommunen bei der Integration von Geflüchteten durch das Förderprogramm Kommu-
nale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte . Die Aufgabe der Bildungskoordinatorinnen 
und -koordinatoren ist die „ Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene. 
Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildung sangebote aufeinander abgestimmt und 
datenbasiert gesteuert werden“ (BMBF 2018a).  Neben den schulischen Übergängen gilt es für den 
gesamten Lebenslauf, unabhängig des Alters, Bildungsangebote zu entwickeln, damit Neuzugewanderte 
eine abgestimmte Bildungslandschaft vorfinden. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, beteiligt sich 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt seit 2016 – Magistratsvorlage-Nr. 2016/0198 – an dem Bundes -
programm. 
Die Aufgaben der de zernatsübergreifend arbeitenden Bildungskoordination, die im Schulamt angesiedelt 
wurde, sind unter anderem, relevante Bildungsakteurinnen und Bildungsakteure zu identifizieren, um den 
Aufbau von kommunalen Koordinierungs - und Vernetzungsstrukturen zu fördern sowie Transparenz im 
Bereich der Bildungsangebote mithil fe einer digital verfügbaren Bestandsaufnahme herzustellen 49. Die 
Bestandsaufnahme erleichtert nicht nur Neuzugewanderten die Orientierung in Darmstadt, sondern 
unterstützt ebenso Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit. Damit trägt die Wissenschaftsstadt Darm stadt 
einer transparenten und nachhaltigen Bildungs - und Beratungslandschaft Rechnung. Darüber hinaus 
sollen spezifische Bildungsbedarfe von Neuzugewanderten ermittelt und die Entwicklung neuer Bildungs -
angebote im Netzwerk initiiert werden. Ebenso werden die Entscheidungsinstanzen der Stadt mit Exper -
tise und Empfehlungen beraten 
Das BMBF kündigte im Jahr 2017 die zweijährige Verlängerung des Förderprogramms Kommunale Koor-
dinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte  an. Auch die Wissenschaftsstadt D armstadt nimmt in 
der Förderperiode 2018 bis 2020 weiterhin am Programm teil. Dadurch wird der Aufbau einer innerstäd -
tischen Expertise intensiviert, Regelangebote für zugewanderte Menschen werden zudem durch die gute 
Vernetzung der Akteurinnen und Akteure nachhaltig verankert und weiterentwickelt (BMBF 2018b). 
6.4.2 Frühkindliche Bildung und Erziehung 
Um den besonderen Herausforderungen von geflüchteten Kindern gerecht zu werden, bedarf es geeigne -
ter Beratungs - und Unterstützungsstrukturen. Insbesondere für gef lüchtete Kinder ist der Besuch einer 
Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle für die individuelle Entwicklung und Chancengerech -
                                                
48 BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung.  
49 Die aktuellen Bildungs - und Beratungsangebote für Neuzugewanderte finden Sie hier: https://www.darmstadt.de/leben-in-
darmstadt/bildung/bildung-integriert/bildungskoordination-fuer-neuzugewanderte/.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
63 
tigkeit ein wichtiger Aspekt. 50 Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss – Magistratsvorlage-
Nr. 2017/0025 – der Bewerbung zur Beteiligung am Bundesprogramm Kita-Einstieg – Brücken bauen in 
frühe Bildung zugestimmt und dadurch den Weg zu einer strukturellen Stärkung beim Zugang zu den 
Regelangeboten geebnet. Mit dem Programm, das 2017 auf Bundesebene gestartet ist, fördert das 
BMFSFJ niedrigschwellige Angebote , die den Zugang von geflüchteten Familien zum System der Kinder-
tagesbetreuung vorbereiten und unterstützend  begleiten. Dafür informieren pädagogische Fachkräfte die 
Familien über das System der Kindertagesbetreuung und die Möglichkeiten der frühen Bildung in 
Deutschland. Zudem erhalten die Fachkräfte Qualifizierungsmaßnahmen, um qualitativ hochwertige 
Angebote umzusetzen. Ein weiteres Ziel ist die berufliche Integration von geflüchteten Fachkräften, 
beispielweise über ein Praktikum in einer Kita. Dafür erhalten die Standorte Förderung für eine Koordinie-
rungs- und Netzwerkstelle, für die Fachkräfte sowie zusätzliche Projektmittel (BMFSFJ 2018) 51. 
Beratungs- und Servicestelle Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung 
Die Beratungs- und Servicestelle, die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim Kreisverband des DRK 
angesiedelt war, wurde für zwei Jahre, von 2016 bis 2018, durch das HSMI und die Karl Kübel Stiftung 
finanziert. Das Projekt hatte das Ziel, pädagogische Fachkräfte, Kindertagespflegepersonen, Kita-
Fachberatungsstellen und Träger von Kindertagesstätten durch die Bündelung von Informationen zu 
unterstützen. Dazu erhielten die Fachkräfte durch die Beratungs- und Servicestelle gezielte Informationen 
zu allen die Kinderbetreuung betreffenden Themen sowie Auskünfte, weiterführende Informationen und 
die Vermittlung von Ansprechpersonen52. Insgesamt wurden in Hessen drei Beratungs- und Servicestellen 
geschaffen, um eine flächendecke Beratung zu gewährleisten. In dem Projekt wurde zudem ein Kofferset 
mit unterschiedlichen Materialien für die pädagogische Arbeit entwickelt53.  
Drop In 
Ein Drop In(klusive) ist ein offener und kostenfreier Treff für alle Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern 
bis zu drei Jahren, der dem gemeinsamen Austausch dient. Initiiert wurden die Drop Ins durch die Karl 
Kübel Stiftung im Jahr 2009. Seit 2017 sind die Drop Ins als Teil eines hessischen Landesprogramms an 
über 100 Standorten in ganz Hessen aufgebaut worden. Es werden einerseits Beratungsangebote für 
Eltern und Erziehende und andererseits Bindungs- und Bildungsangebote für Kinder zur Verfügung 
gestellt. Die Angebote der offenen Drop In-Treffpunkte in Darmstadt wurden für die Zielgruppe der 
geflüchteten Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern als "offene Willkommensorte für Familien" geöffnet 
bzw. angepasst.  Die Drop Ins  werden von erfahrenen Sozialpädagoginnen bzw. Familienbegleiterinnen 
betreut.  
In Darmstadt konnten sechs Drop In-Treffpunkte durch Spendengelder und eine Landesförderung initiiert 
werden: 
 Darmstadt Arheilgen – Träger und Kooperationspartner dieses Treffs ist das Muckerhaus des DW;
 Darmstadt Kranichstein – Träger ist die Evangelische Philippus-Kirchengemeinde, die einen Treff im
Ökumenischen Gemeindezentrum in Kranichstein initiiert hat;
 Ein weiterer Drop In -Ort wird durch den Verein Menschenskinder – Werkstatt für Familienkultur e.V.
angeboten;
50 S. hierzu auch Kapitel 6.6.1, 6.6.2 
51 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit 201 9 an dem Bundesprogramm, durch das Kinder und Familien erreicht 
werden sollen, die bisher nicht ausreichend durch das Regelsystem der Kinderbetreuung profitiert haben (BMFSFJ 2018). 
52 Einen Projektflyer sowie weitere Informationen zur Beratungs- und Servicestelle erhalten Sie hier: https://www.drk-
darmstadt.de/angebote/sozialarbeit/migration-und-integration/beratungs-und-servicestelle-kinder-mit-fluchthintergrund.html. 
53 Die Handreichung finden Sie unter: https://www.kkstiftung.de/fileadmin/downloads/publikationen/Kinderbetr_Flucht.pdf

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
64 
 
 Darmstadt Bahnhofsviertel – im Bahnhofsviertel findet in den Räumlichkeiten der Tanzwerkstatt im 
Dugena-Haus ein weiterer Treff statt. Träger ist der Verein GinCo e.V., ein anerkannter Träger der 
freien Jugendhilfe; 
 Darmstadt West – Träger dieses Treffpunkts ist der Verein Nachbarschaftsheim Darmstadt e.V.; 
 Darmstadt-Eberstadt – in Darmstadt -Eberstadt wurde im Berichtszeitraum ein neuer Drop In(klusive)  
als Willkommensort für Eltern mit ihren Kindern geschaffen. Das Dotter -Café wird als Ort für den 
Treffpunkt genutzt und finanziell durch die Dotter -Stiftung gefördert. Die Umsetzung des Angebots 
erfolgt durch den gemeinnützigen Träger Mobile Praxis gGmbH. 
Der Deutsch-Syrische Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V.  
Im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung hat der Deutsch -Syrische-Verein (i.F. DSV) im Jahr 
2015 eine Informatio nsveranstaltung für geflüchtete Eltern zum Thema Erziehung und Medien veranstal -
tet. Die Kommunikation in das Heimatland über die sozialen Medien ist oft die einzige Möglichkeit, Nach -
richten von Angehörigen zu empfangen oder zu versenden. Eltern, aber vor  allem auch Kinder und 
Jugendliche, nutzen die Medien, um diesen Weg der Kommunikation aufrecht zu erhalten. Dabei fehlt oft 
die Kompetenz, insbesondere die Risiken von Medien zu erkennen.  
Im Rahmen des Modellprojektes Der DSV – Ein starker Partner in Darmstadt wurden weitere Veranstaltungen 
für Kinder und Jugendliche angeboten (s. Kap. 6.7.2). 
Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt durch seine langjährige Expertise in den 
Bereichen Familienbildung und Elternberatung dazu bei, die Familie als Ganzes in den jeweiligen Lebens -
situationen zu betrachten. Den grundlegenden Präventionsauftrag verfolgt das Familienzentrum sowohl 
im Bereich der Familienbildung und Erziehungsberatung als auch durch die Netzwerkkoordination Frühe 
Hilfen. Die Angebote umfassen eine professionelle Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Erwei -
terung und der Stabilisierung von Eltern - und Erziehungskompetenzen. Im Rahmen der Willkommens -
kultur wurden mehrere Angebote aus den Bausteinen Bildung, Beratung und Begleitung für die besonde -
ren Bedarfe von Geflüchteten und deren Familien entwickelt (s. auch Kap. 6.6.1).  
Im Bereich Frühkindliche Bildung wurde im Berichtszeitraum ein niedrigschwelliger Gesprächskreis mit 
einer simultanen Übersetzung in die arabische Sprache etabliert, in dem Elte rn Antworten und Lösungs -
hinweise für ihre Alltags - und Erziehungsfragen erhalten haben. Ebenso stehen den geflüchteten Eltern 
alle Regelangebote des Familienzentrums inklusive aller Beratungs - und Kursmöglichkeiten zur Verfü -
gung. Ziel ist die Berücksicht igung der sprachlichen Herausforderung und eine langfristige Überleitung in 
die vorhandenen Regelstrukturen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Eine Sondermaßnahme im Bereich der Begleitung war die Initiierung zweier Eltern -Kind-Gruppen für 
geflüchtete Familien. Das Angebot richtete sich an Familien in der Erstaufnahmeeinrichtung und in Erst-
wohnhäusern mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. Die Eltern -Kind-Gruppen waren so konzi -
piert, dass sie alle Kinder und Eltern unabhängig von ihren individuel len und kulturellen Bedingungen 
aufnehmen konnten. Die Gruppen fanden wöchentlich regelmäßig für die Dauer von zwei Stunden statt 
und waren für die teilnehmenden Familien kostenfrei.  
Im EWH Schiebelhuthweg richtete sich das Angebot an geflüchtete Mütter u nd ihre Kinder im Alter von 
drei bis sechs Jahren. Es nahmen regelmäßig einmal pro Woche für die Dauer von zwei Stunden fünf 
Mütter und sieben bis acht Kinder teil. 
Eine zweite Eltern -Kind-Gruppe gab es im Rahmen der Frühen Hilfen für die Bewohnerinnen und  Bewoh-
ner in der Jefferson -Siedlung. Aufgrund der geringen Anzahl der Teilnehmenden wurde das Konzept an 
die aktuelle Situation angepasst und im Sinne der aufsuchenden Familienarbeit umgesetzt. Viele Familien 
wurden daraufhin direkt in ihren Wohnungen bes ucht, sodass kindbezogene Fragen und Anliegen indivi -
duell mit der gesamten Familie besprochen werden konnten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
65 
 
Projekt Der rollende Farbraum – Malen für Kinder aller Nationen  
Die Evangelische Kirchengemeinde Eberstadt -Süd entwickelte für Kinder im Alter vo n drei bis sechs 
Jahren einen Ort zur Entfaltung ihres kreativen Potenzials. Ein zum Mal -Atelier umgebauter Wohnwagen 
bot den Kindern Raum, durch therapeutisches Malen ihre fluchtbezogenen Erfahrungen auszudrücken 
und zu verarbei ten. Entwickelt und begleitet wu rde das Angebot vom Institut für Humanistische Kunst -
therapie Darmstadt.  
6.4.3 Schulische Bildung 
Intensivklassen, Intensivkurse und Rechtsstaatsklassen  
Nach dem Hessischen Schulgesetz sind alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft schul -
pflichtig, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgeset -
zes (AufenthG) besitzen oder eine Duldung innehaben. Asylbewerberinnen und Asylbewerber und deren 
Kinder sind dann schulpflichtig, wenn sie einer Gebietskör perschaft zugewiesen worden sind (Land 
Hessen 2011).  
In Darmstadt gibt es 42 öffentliche Schulen, die von knapp 29.000 Schülerinnen und Schülern besucht 
werden. Darüber hinaus hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem Staatlichen Schul -
amt als eigenständige und untere Schulaufsichtsbehörde des Hessischen Kultusministeriums spezifische 
Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bildungsteilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen 
zu verbessern und von Beginn an zu gestalten. Die Wissenschafts stadt Darmstadt unterhält als Schulträ -
ger 18 Grundschulen, eine Haupt - und Realschule, fünf Gesamtschulen, vier Förderschulen sowie acht 
Gymnasien und sechs Berufsschulen. Die Zuweisung zu den Schulen obliegt dem Land Hessen, vertreten 
durch das Staatliche Schulamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg. 
Das Aufnahme- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts (i.F. ABZ) ist in allen regionalen Staat -
lichen Schulämtern vertreten und unterstützt Schülerinnen und Schüler, die als sogenannte Se itenein-
steigerinnen und Seiteneinsteiger nach Hessen zuwandern. Das ABZ begleitet, berät und unterstützt alle 
zugewanderten Kinder und Jugendlichen bei der formellen Integration in das Bildungssystem. Im 
Rahmen des Aufnahmeprozesses bietet das ABZ Beratun gssprechstunden an, um die individuellen 
Bedürfnisse und weiteren Schritte der Schülerinnen und Schüler (z.B. Sprachförderbedarf) gemeinsam 
mit den Eltern abzustimmen. Ebenso wird im Rahmen der Aufnahme bei der Schulplatzsuche geholfen. 
Ziel ist eine größt mögliche Transparenz für die Eltern und ihre Kinder, um die Integration durch Bildung 
von Beginn an zu fördern. 
Im Rahmen des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts der Hessischen Landesregierung sind seit dem 
Schuljahr 2015/2016 neue Bausteine zur Beschul ung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern 
hinzugekommen. So sollen ab der Einschulung bis zur Einmündung in eine berufliche Ausbildung abge -
stimmte Sprachförderangebote durch die Hessische Landesregierung vorgehalten werden. Darüber 
hinaus hat das Hessische Kultusministerium ein Informationspaket für Seiteneinsteigerinnen und Seiten -
einsteiger sowie deren Eltern und Helferinnen und Helfer veröffentlicht, um Basisinformationen zum 
hessischen Schulsystem mitzugeben. Folgend werden einige Maßnahmen d er Sprachförderung an allge -
meinbildenden und berufsbildenden Schulen vorgestellt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
66 
 
 
 
Bei einer größeren Anzahl von Zugewanderten (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) werden 
durch die Schulen verpflichtend Intensivklassen und Intensivkurse angeboten. Diese dienen als Hi lfe für 
Schülerinnen und Schüler, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Die Intensiv -
klassen sind eine verpflichtende Maßnahme für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und können 
bei Bedarf regional organisiert sein.  
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Grundschulen insgesamt 15 Intensivklassen mit 154 Schülerin -
nen und Schülern 54, die in Vollzeit besucht wurden. An den weiterführenden Schulen wurden 18 Klassen 
mit insgesamt 239 Schülerinnen und Schülern beschult. Für das Schuljahr 2017/2018 stellen die Zahlen 
einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Schuljahr dar. In Grundschulen gab es insgesamt 
12 Intensivklassen mit 143 Schülerinnen und Schülern. An den weiterführenden Schulen waren es 15 
Klassen und 212 Schü lerinnen und Schüler. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: Dies können 
Fortzüge, eine Weiterverteilung oder Abschiebung der Eltern sein. Schulische Gründe können sein: Über -
leitung in die Regelklasse, ein Schulwechsel oder Schulabgang.   
Für die Lehrkräfte ist die Zunahme an Kindern und Jugendlichen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
mit Herausforderungen verbunden. Lehrkräfte müssen insbesondere die sich weiter ausdifferenzierende 
Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen,  aber auch in den Intensivklassen und 
Kursen, berücksichtigen: Lernstände, Lernbereitschaft, Traumata, schulische Vorbildung und Deutsch -
kenntnisse sind höchst unterschiedlich, dadurch bedarf es einer engmaschigen Betreuung und zusätzli -
chen Förderung.  
Die Rechtsstaatsklassen Fit für den Rechtsstaat, die durch das Hessische Ministerium der Justiz 2015 
erstmalig in Gießen, Kassel und Darmstadt an Schulen mit Intensivklassen angeboten wurden, informie -
ren Geflüchtete über das Rechts - und Wertesyste m in Deuts chland. Zuvor wurden d iese als Modell -
projekte in Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen und Gerichten durchgeführt. Die überwiegend ehren -
amtlichen Dozentinnen und Dozenten unterrichteten in insgesamt sechs Modulen zu den Themen Demo -
kratie, Familie und Gleichberechtigung, Justiz, Zivilrecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Eine Klasse 
bzw. ein Kurs dauerte bis zu sechs Stunden und orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen der 
Teilnehmenden. 2016 haben in der Erstaufnahme einrichtung Michaelisdorf zwei Rechtsstaatsklassen 
stattgefunden. Im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden 2016 insgesamt 39 und 2017 23 Rechtsstaats -
                                                
54 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund konnte nicht ermittelt werden.  
13 18 12 15
154
239
143
212
0
50
100
150
200
250
Anzahl Klassen Anzahl SuS
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bildungsmonitoring, 2018, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, nach Schulgruppen und -jahr Wissenschaftsstadt Darmstadt 
66 
 
 
 
Bei einer größeren Anzahl von Zugewanderten (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) werden 
durch die Schulen verpflichtend Intensivklassen und Intensivkurse angeboten. Diese dienen als Hi lfe für 
Schülerinnen und Schüler, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Die Intensiv -
klassen sind eine verpflichtende Maßnahme für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und können 
bei Bedarf regional organisiert sein.  
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Grundschulen insgesamt 15 Intensivklassen mit 154 Schülerin -
nen und Schülern 54, die in Vollzeit besucht wurden. An den weiterführenden Schulen wurden 18 Klassen 
mit insgesamt 239 Schülerinnen und Schülern beschult. Für das Schuljahr 2017/2018 stellen die Zahlen 
einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Schuljahr dar. In Grundschulen gab es insgesamt 
12 Intensivklassen mit 143 Schülerinnen und Schülern. An den weiterführenden Schulen waren es 15 
Klassen und 212 Schü lerinnen und Schüler. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: Dies können 
Fortzüge, eine Weiterverteilung oder Abschiebung der Eltern sein. Schulische Gründe können sein: Über -
leitung in die Regelklasse, ein Schulwechsel oder Schulabgang.   
Für die Lehrkräfte ist die Zunahme an Kindern und Jugendlichen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
mit Herausforderungen verbunden. Lehrkräfte müssen insbesondere die sich weiter ausdifferenzierende 
Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen,  aber auch in den Intensivklassen und 
Kursen, berücksichtigen: Lernstände, Lernbereitschaft, Traumata, schulische Vorbildung und Deutsch -
kenntnisse sind höchst unterschiedlich, dadurch bedarf es einer engmaschigen Betreuung und zusätzli -
chen Förderung.  
Die Rechtsstaatsklassen Fit für den Rechtsstaat, die durch das Hessische Ministerium der Justiz 2015 
erstmalig in Gießen, Kassel und Darmstadt an Schulen mit Intensivklassen angeboten wurden, informie -
ren Geflüchtete über das Rechts - und Wertesyste m in Deuts chland. Zuvor wurden d iese als Modell -
projekte in Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen und Gerichten durchgeführt. Die überwiegend ehren -
amtlichen Dozentinnen und Dozenten unterrichteten in insgesamt sechs Modulen zu den Themen Demo -
kratie, Familie und Gleichberechtigung, Justiz, Zivilrecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Eine Klasse 
bzw. ein Kurs dauerte bis zu sechs Stunden und orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen der 
Teilnehmenden. 2016 haben in der Erstaufnahme einrichtung Michaelisdorf zwei Rechtsstaatsklassen 
stattgefunden. Im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden 2016 insgesamt 39 und 2017 23 Rechtsstaats -
                                                
54 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund konnte nicht ermittelt werden.  
13 18 12 15
154
239
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212
0
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150
200
250
Anzahl Klassen Anzahl SuS
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bildungsmonitoring, 2018, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, nach Schulgruppen und -jahr 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Bei einer größeren Anzahl von Zugewanderten (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) werden 
durch die Schulen verpflichtend Intensivklassen und Intensivkurse angeboten. Diese dienen als Hi lfe für 
Schülerinnen und Schüler, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Die Intensiv -
klassen sind eine verpflichtende Maßnahme für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und können 
bei Bedarf regional organisiert sein.  
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Grundschulen insgesamt 15 Intensivklassen mit 154 Schülerin -
nen und Schülern 54, die in Vollzeit besucht wurden. An den weiterführenden Schulen wurden 18 Klassen 
mit insgesamt 239 Schülerinnen und Schülern beschult. Für das Schuljahr 2017/2018 stellen die Zahlen 
einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Schuljahr dar. In Grundschulen gab es insgesamt 
12 Intensivklassen mit 143 Schülerinnen und Schülern. An den weiterführenden Schulen waren es 15 
Klassen und 212 Schü lerinnen und Schüler. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: Dies können 
Fortzüge, eine Weiterverteilung oder Abschiebung der Eltern sein. Schulische Gründe können sein: Über -
leitung in die Regelklasse, ein Schulwechsel oder Schulabgang.   
Für die Lehrkräfte ist die Zunahme an Kindern und Jugendlichen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
mit Herausforderungen verbunden. Lehrkräfte müssen insbesondere die sich weiter ausdifferenzierende 
Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen,  aber auch in den Intensivklassen und 
Kursen, berücksichtigen: Lernstände, Lernbereitschaft, Traumata, schulische Vorbildung und Deutsch -
kenntnisse sind höchst unterschiedlich, dadurch bedarf es einer engmaschigen Betreuung und zusätzli -
chen Förderung.  
Die Rechtsstaatsklassen Fit für den Rechtsstaat, die durch das Hessische Ministerium der Justiz 2015 
erstmalig in Gießen, Kassel und Darmstadt an Schulen mit Intensivklassen angeboten wurden, informie -
ren Geflüchtete über das Rechts - und Wertesyste m in Deuts chland. Zuvor wurden d iese als Modell -
projekte in Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen und Gerichten durchgeführt. Die überwiegend ehren -
amtlichen Dozentinnen und Dozenten unterrichteten in insgesamt sechs Modulen zu den Themen Demo -
kratie, Familie und Gleichberechtigung, Justiz, Zivilrecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Eine Klasse 
bzw. ein Kurs dauerte bis zu sechs Stunden und orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen der 
Teilnehmenden. 2016 haben in der Erstaufnahme einrichtung Michaelisdorf zwei Rechtsstaatsklassen 
stattgefunden. Im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden 2016 insgesamt 39 und 2017 23 Rechtsstaats -
                                                
54 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund konnte nicht ermittelt werden.  
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239
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212
0
50
100
150
200
250
Anzahl Klassen Anzahl SuS
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bildungsmonitoring, 2018, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, nach Schulgruppen und -jahr Wissenschaftsstadt Darmstadt 
66 
 
 
 
Bei einer größeren Anzahl von Zugewanderten (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) werden 
durch die Schulen verpflichtend Intensivklassen und Intensivkurse angeboten. Diese dienen als Hi lfe für 
Schülerinnen und Schüler, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Die Intensiv -
klassen sind eine verpflichtende Maßnahme für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und können 
bei Bedarf regional organisiert sein.  
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Grundschulen insgesamt 15 Intensivklassen mit 154 Schülerin -
nen und Schülern 54, die in Vollzeit besucht wurden. An den weiterführenden Schulen wurden 18 Klassen 
mit insgesamt 239 Schülerinnen und Schülern beschult. Für das Schuljahr 2017/2018 stellen die Zahlen 
einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Schuljahr dar. In Grundschulen gab es insgesamt 
12 Intensivklassen mit 143 Schülerinnen und Schülern. An den weiterführenden Schulen waren es 15 
Klassen und 212 Schü lerinnen und Schüler. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: Dies können 
Fortzüge, eine Weiterverteilung oder Abschiebung der Eltern sein. Schulische Gründe können sein: Über -
leitung in die Regelklasse, ein Schulwechsel oder Schulabgang.   
Für die Lehrkräfte ist die Zunahme an Kindern und Jugendlichen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
mit Herausforderungen verbunden. Lehrkräfte müssen insbesondere die sich weiter ausdifferenzierende 
Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen,  aber auch in den Intensivklassen und 
Kursen, berücksichtigen: Lernstände, Lernbereitschaft, Traumata, schulische Vorbildung und Deutsch -
kenntnisse sind höchst unterschiedlich, dadurch bedarf es einer engmaschigen Betreuung und zusätzli -
chen Förderung.  
Die Rechtsstaatsklassen Fit für den Rechtsstaat, die durch das Hessische Ministerium der Justiz 2015 
erstmalig in Gießen, Kassel und Darmstadt an Schulen mit Intensivklassen angeboten wurden, informie -
ren Geflüchtete über das Rechts - und Wertesyste m in Deuts chland. Zuvor wurden d iese als Modell -
projekte in Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen und Gerichten durchgeführt. Die überwiegend ehren -
amtlichen Dozentinnen und Dozenten unterrichteten in insgesamt sechs Modulen zu den Themen Demo -
kratie, Familie und Gleichberechtigung, Justiz, Zivilrecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Eine Klasse 
bzw. ein Kurs dauerte bis zu sechs Stunden und orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen der 
Teilnehmenden. 2016 haben in der Erstaufnahme einrichtung Michaelisdorf zwei Rechtsstaatsklassen 
stattgefunden. Im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden 2016 insgesamt 39 und 2017 23 Rechtsstaats -
                                                
54 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund konnte nicht ermittelt werden.  
13 18 12 15
154
239
143
212
0
50
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150
200
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Anzahl Klassen Anzahl SuS
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bildungsmonitoring, 2018, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, nach Schulgruppen und -jahr 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Bei einer größeren Anzahl von Zugewanderten (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) werden 
durch die Schulen verpflichtend Intensivklassen und Intensivkurse angeboten. Diese dienen als Hi lfe für 
Schülerinnen und Schüler, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Die Intensiv -
klassen sind eine verpflichtende Maßnahme für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und können 
bei Bedarf regional organisiert sein.  
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Grundschulen insgesamt 15 Intensivklassen mit 154 Schülerin -
nen und Schülern 54, die in Vollzeit besucht wurden. An den weiterführenden Schulen wurden 18 Klassen 
mit insgesamt 239 Schülerinnen und Schülern beschult. Für das Schuljahr 2017/2018 stellen die Zahlen 
einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Schuljahr dar. In Grundschulen gab es insgesamt 
12 Intensivklassen mit 143 Schülerinnen und Schülern. An den weiterführenden Schulen waren es 15 
Klassen und 212 Schü lerinnen und Schüler. Die Gründe für den Rückgang sind vielfältig: Dies können 
Fortzüge, eine Weiterverteilung oder Abschiebung der Eltern sein. Schulische Gründe können sein: Über -
leitung in die Regelklasse, ein Schulwechsel oder Schulabgang.   
Für die Lehrkräfte ist die Zunahme an Kindern und Jugendlichen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
mit Herausforderungen verbunden. Lehrkräfte müssen insbesondere die sich weiter ausdifferenzierende 
Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen,  aber auch in den Intensivklassen und 
Kursen, berücksichtigen: Lernstände, Lernbereitschaft, Traumata, schulische Vorbildung und Deutsch -
kenntnisse sind höchst unterschiedlich, dadurch bedarf es einer engmaschigen Betreuung und zusätzli -
chen Förderung.  
Die Rechtsstaatsklassen Fit für den Rechtsstaat, die durch das Hessische Ministerium der Justiz 2015 
erstmalig in Gießen, Kassel und Darmstadt an Schulen mit Intensivklassen angeboten wurden, informie -
ren Geflüchtete über das Rechts - und Wertesyste m in Deuts chland. Zuvor wurden d iese als Modell -
projekte in Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen und Gerichten durchgeführt. Die überwiegend ehren -
amtlichen Dozentinnen und Dozenten unterrichteten in insgesamt sechs Modulen zu den Themen Demo -
kratie, Familie und Gleichberechtigung, Justiz, Zivilrecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Eine Klasse 
bzw. ein Kurs dauerte bis zu sechs Stunden und orientierte sich an den individuellen Bedürfnissen der 
Teilnehmenden. 2016 haben in der Erstaufnahme einrichtung Michaelisdorf zwei Rechtsstaatsklassen 
stattgefunden. Im Landgerichtsbezirk Darmstadt wurden 2016 insgesamt 39 und 2017 23 Rechtsstaats -
                                                
54 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund konnte nicht ermittelt werden.  
13 18 12 15
154
239
143
212
0
50
100
150
200
250
Anzahl Klassen Anzahl SuS
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bildungsmonitoring, 2018, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen, nach Schulgruppen und -jahr 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
67 
 
klassen in den jeweiligen Gemeinden angeboten (HMJ 2019). Das Angebot wird auf Nachfrage weiterhin 
vorgehalten. 
6.4.4 Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 
Um die Lehrkräfte in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen, hat die Lehrkräfteakademie Hessen 
neben den bestehenden Fortbildungen im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht -
deutscher Herkunftssprache im gesamten B erichtszeitraum eine Reihe von weiteren Fortbildungen für die 
Bildungsregion Darmstadt -Dieburg angeboten. Überregionale Fachtagungen und Konferenzen mit den 
Schwerpunkten Flucht, Asyl und Migration boten Lehrkräften die Möglichkeit, eigene Erfahrungen mit 
Fachexpertinnen und Fachexperten auszutauschen. Die Fortbildungen setzen an den Herausforderungen 
der mit der Migration einhergehenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an. Sie sind bedarfs -
orientiert, fördern eine interkulturelle Öffnung und ermö glichen Lehrkräften einen angemessenen päda -
gogischen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Zentrale Fortbildungsbereiche mit Schwerpunkt 
Asyl und Flucht waren bzw. sind:  
 Elternarbeit in Zeiten von Flucht und Migration, 
 Alphabetisierung in Intensivklassen, 
 Einführung in den Islam – Interkulturelle Kompetenz in der Schule, 
 Genese von Traumata und Umgang mit traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.  
Die Fortbildungen sind ein geeignetes Unterstützungsinstrument, das in unterschiedlichen Form aten 
(Vorträge, Seminare, Plenumsveranstaltungen) angeboten wird. Gut vorbereitete Lehrkräfte können in der 
Folge Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger individueller und gezielter fördern und die Qualität von 
Bildung in der Schule so erhöhen55. 
6.4.5 Außerschulische Bildungsangebote 
Außerschulische Bildungsangebote um fassen alle Bildungsangebote, die nicht zu formellen schulischen 
oder beruflichen Abschlüssen führen. Dennoch sind sie ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen 
Bildung, denn Lernprozesse finden auch außerhalb von institutionalisierten Lernorten statt. Somit tragen 
sie zur Erweiterung individuell erworbener Kompetenzen bei. Individuelle Rahmenbedingungen der 
verschiedenen Personengruppen erfordern spezifische Angebote, um den Bildungserfol g und die persön -
liche Entfaltung zu fördern. Häufig werden außerschulische Bildungsmaßnahmen von ehrenamtlich enga -
gierten Bürgerinnen und Bürgern angeboten, beispielsweise in Form von Hausaufgabenhilfe.  
Das Freiwilligenzentrum, eine Institution des Wohlf ahrtsverbandes Der PARITÄTISCHE gGmbH,  bündelt 
ehrenamtliche Bedarfe und vermittelt diese an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge der erhöh -
ten Zuwanderung von Geflüchteten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Personalstelle im Freiwilli -
genzentrum zur Ehrenamtskoordination der Flüchtlingshilfe finanziert (s. auch Kap. 7). Das 
Freiwilligenzentrum listet über 300 ehrenamtliche Angebote, die den Fokus auf Bildung für geflüchtete 
Menschen haben. Hier bewegen sich die Angebote von niedrigschwelligen Sprachkursen über Alltags -
begleitung bis zur kulturellen Bildung und gemeinsamen Besuchen der jeweiligen Einrichtungen (Museen, 
Cafés usw.). 
Hausaufgabenhilfe  
Um Kindern bei ihren täglichen Schulaufgaben zu helfen, koordiniert der Migrationsdienst der Caritas seit 
über 40 Jahren die Hausaufgabenhilfe. Diese finanziert sich fast zu gleichen Teilen durch die Wissen -
                                                
55 Die Fortbildungsmaßnahmen des staatlichen Schulamts sowie die Anzahl Lehrerinnen und Lehrer aus der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die an den Fortbildungen der Lehrkräfteakademie Hessen teilnahmen, konnten nicht ermittelt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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klassen in den jeweiligen Gemeinden angeboten (HMJ 2019). Das Angebot wird auf Nachfrage weiterhin 
vorgehalten. 
6.4.4 Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 
Um die Lehrkräfte in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen, hat die Lehrkräfteakademie Hessen 
neben den bestehenden Fortbildungen im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht -
deutscher Herkunftssprache im gesamten B erichtszeitraum eine Reihe von weiteren Fortbildungen für die 
Bildungsregion Darmstadt -Dieburg angeboten. Überregionale Fachtagungen und Konferenzen mit den 
Schwerpunkten Flucht, Asyl und Migration boten Lehrkräften die Möglichkeit, eigene Erfahrungen mit 
Fachexpertinnen und Fachexperten auszutauschen. Die Fortbildungen setzen an den Herausforderungen 
der mit der Migration einhergehenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an. Sie sind bedarfs -
orientiert, fördern eine interkulturelle Öffnung und ermö glichen Lehrkräften einen angemessenen päda -
gogischen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Zentrale Fortbildungsbereiche mit Schwerpunkt 
Asyl und Flucht waren bzw. sind:  
 Elternarbeit in Zeiten von Flucht und Migration, 
 Alphabetisierung in Intensivklassen, 
 Einführung in den Islam – Interkulturelle Kompetenz in der Schule, 
 Genese von Traumata und Umgang mit traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.  
Die Fortbildungen sind ein geeignetes Unterstützungsinstrument, das in unterschiedlichen Form aten 
(Vorträge, Seminare, Plenumsveranstaltungen) angeboten wird. Gut vorbereitete Lehrkräfte können in der 
Folge Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger individueller und gezielter fördern und die Qualität von 
Bildung in der Schule so erhöhen55. 
6.4.5 Außerschulische Bildungsangebote 
Außerschulische Bildungsangebote um fassen alle Bildungsangebote, die nicht zu formellen schulischen 
oder beruflichen Abschlüssen führen. Dennoch sind sie ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen 
Bildung, denn Lernprozesse finden auch außerhalb von institutionalisierten Lernorten statt. Somit tragen 
sie zur Erweiterung individuell erworbener Kompetenzen bei. Individuelle Rahmenbedingungen der 
verschiedenen Personengruppen erfordern spezifische Angebote, um den Bildungserfol g und die persön -
liche Entfaltung zu fördern. Häufig werden außerschulische Bildungsmaßnahmen von ehrenamtlich enga -
gierten Bürgerinnen und Bürgern angeboten, beispielsweise in Form von Hausaufgabenhilfe.  
Das Freiwilligenzentrum, eine Institution des Wohlf ahrtsverbandes Der PARITÄTISCHE gGmbH,  bündelt 
ehrenamtliche Bedarfe und vermittelt diese an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge der erhöh -
ten Zuwanderung von Geflüchteten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Personalstelle im Freiwilli -
genzentrum zur Ehrenamtskoordination der Flüchtlingshilfe finanziert (s. auch Kap. 7). Das 
Freiwilligenzentrum listet über 300 ehrenamtliche Angebote, die den Fokus auf Bildung für geflüchtete 
Menschen haben. Hier bewegen sich die Angebote von niedrigschwelligen Sprachkursen über Alltags -
begleitung bis zur kulturellen Bildung und gemeinsamen Besuchen der jeweiligen Einrichtungen (Museen, 
Cafés usw.). 
Hausaufgabenhilfe  
Um Kindern bei ihren täglichen Schulaufgaben zu helfen, koordiniert der Migrationsdienst der Caritas seit 
über 40 Jahren die Hausaufgabenhilfe. Diese finanziert sich fast zu gleichen Teilen durch die Wissen -
                                                
55 Die Fortbildungsmaßnahmen des staatlichen Schulamts sowie die Anzahl Lehrerinnen und Lehrer aus der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die an den Fortbildungen der Lehrkräfteakademie Hessen teilnahmen, konnten nicht ermittelt werden. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
68 
 
schaftsstadt Darmstadt, das Hessische Kultusminister ium und durch Eigenmittel der Caritas. Inzwischen 
werden pro Schuljahr in Darmstadt circa 500 Kinder und Jugendliche an 16 Schulen unterstützt.  
Im Rahmen des seit über zehn Jahren laufenden Kooperationsprojekts Frühwarnsystem zur Vermeidung 
von Sonderschu lüberweisungen ausländischer Kinder der Caritas und des Ausländerbeirats, werden 
Einzelbetreuung und Elterngespräche gefördert, wenn das Gruppenangebot der Hausaufgabenhilfe nicht 
ausreicht.  
6.4.6 Berufliche Bildung 
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Ja hren 2015 bis 2017 forderte die Akteurinnen und 
Akteure der beruflichen Bildung, heterogene Fähigkeiten und erlernte Kompetenzen sowie bereits im 
Ausland erworbene Abschlüsse und fehlende Deutschsprachkenntnisse zu berücksichtigen. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt verfolgt auch in der beruflichen Bildung das Ziel, Regelangebote Geflüchteten 
zugänglich zu machen und nur bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.  Gelingt eine direkte 
Einmündung in eine berufliche Ausbildung nicht, können je nach Bedarfs lage verschiedene Maßnahmen 
im Übergangssystem die Vorbereitung auf eine Einmündung in Ausbildung oder Berufstätigkeit fördern: 
So können zum Beispiel Schulabschlüsse nachgeholt werden. Auch die berufliche Orientierung und 
Erprobung in einem Betrieb kann den Übergang erleichtern. 
InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss  
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, also auch Geflüchtete ab 16 Jahren, die aus Altersgr -
ünden nicht mehr an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden können, ab er noch der 
Schulpflicht unterliegen, hat das Hessische Kultusministerium 2016 mit dem Programm InteA – Integra-
tion durch Anschluss und Abschluss ein integrationspolitisches Instrument zur gezielten Beschulung und 
Orientierung für den Übergang in eine Aus bildung oder die berufliche Beschäftigung geschaffen. Das 
InteA-Programm ist ein Bestandteil des Hessischen Gesamtsprachförderkonzepts zum Übergang in die 
berufliche Bildung. Zielgruppe sind nicht ausschließlich Geflüchtete, sondern auch junge Erwachsene a us 
europäischen Staaten oder anderen Drittstaaten, die kaum oder keine Deutschsprachkenntnisse vorwei -
sen. Die InteA-Intensivklassen „vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung 
mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb“ (Hessisch es Kultusministerium 2018). Ein Kurs dauert bis 
zu zwei Schuljahre mit dem Ziel des erfolgreichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird 
ein sozialpädagogisches Angebot in den Berufsschulen umgesetzt, das vom HMSI finanziert wird.  
Im Schuljahr 2015/2016 wurden an den sechs Darmstädter Berufsschulen insgesamt 162 Schülerinnen 
und Schüler im Rahmen einer InteA -Maßnahme beschult 56. Das darauffolgende Schuljahr erlebte einen 
sprunghaften Anstieg auf 27 Klassen mit insgesamt 447 Schülerinnen und Schülern. Mit den zurück -
gehenden Zuweisungszahlen nach Darmstadt sank parallel auch die Anz ahl der Teilnehmenden an einem 
InteA-Kurs. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wurden 321 Schülerinnen und Schüler in 19 InteA -Klas-
sen an den Beruflichen Schulen beschult.  
                                                
56 Es liegt keine Aufschlüsselung der Zahlen nach Menschen mit und ohne Fluchthintergrund vor. 
Abbildung 18: InteA-Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
nach Schuljahr, 2015 - 2018 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
67 
 
klassen in den jeweiligen Gemeinden angeboten (HMJ 2019). Das Angebot wird auf Nachfrage weiterhin 
vorgehalten. 
6.4.4 Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 
Um die Lehrkräfte in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen, hat die Lehrkräfteakademie Hessen 
neben den bestehenden Fortbildungen im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht -
deutscher Herkunftssprache im gesamten B erichtszeitraum eine Reihe von weiteren Fortbildungen für die 
Bildungsregion Darmstadt -Dieburg angeboten. Überregionale Fachtagungen und Konferenzen mit den 
Schwerpunkten Flucht, Asyl und Migration boten Lehrkräften die Möglichkeit, eigene Erfahrungen mit 
Fachexpertinnen und Fachexperten auszutauschen. Die Fortbildungen setzen an den Herausforderungen 
der mit der Migration einhergehenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an. Sie sind bedarfs -
orientiert, fördern eine interkulturelle Öffnung und ermö glichen Lehrkräften einen angemessenen päda -
gogischen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Zentrale Fortbildungsbereiche mit Schwerpunkt 
Asyl und Flucht waren bzw. sind:  
 Elternarbeit in Zeiten von Flucht und Migration, 
 Alphabetisierung in Intensivklassen, 
 Einführung in den Islam – Interkulturelle Kompetenz in der Schule, 
 Genese von Traumata und Umgang mit traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.  
Die Fortbildungen sind ein geeignetes Unterstützungsinstrument, das in unterschiedlichen Form aten 
(Vorträge, Seminare, Plenumsveranstaltungen) angeboten wird. Gut vorbereitete Lehrkräfte können in der 
Folge Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger individueller und gezielter fördern und die Qualität von 
Bildung in der Schule so erhöhen55. 
6.4.5 Außerschulische Bildungsangebote 
Außerschulische Bildungsangebote um fassen alle Bildungsangebote, die nicht zu formellen schulischen 
oder beruflichen Abschlüssen führen. Dennoch sind sie ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen 
Bildung, denn Lernprozesse finden auch außerhalb von institutionalisierten Lernorten statt. Somit tragen 
sie zur Erweiterung individuell erworbener Kompetenzen bei. Individuelle Rahmenbedingungen der 
verschiedenen Personengruppen erfordern spezifische Angebote, um den Bildungserfol g und die persön -
liche Entfaltung zu fördern. Häufig werden außerschulische Bildungsmaßnahmen von ehrenamtlich enga -
gierten Bürgerinnen und Bürgern angeboten, beispielsweise in Form von Hausaufgabenhilfe.  
Das Freiwilligenzentrum, eine Institution des Wohlf ahrtsverbandes Der PARITÄTISCHE gGmbH,  bündelt 
ehrenamtliche Bedarfe und vermittelt diese an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge der erhöh -
ten Zuwanderung von Geflüchteten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Personalstelle im Freiwilli -
genzentrum zur Ehrenamtskoordination der Flüchtlingshilfe finanziert (s. auch Kap. 7). Das 
Freiwilligenzentrum listet über 300 ehrenamtliche Angebote, die den Fokus auf Bildung für geflüchtete 
Menschen haben. Hier bewegen sich die Angebote von niedrigschwelligen Sprachkursen über Alltags -
begleitung bis zur kulturellen Bildung und gemeinsamen Besuchen der jeweiligen Einrichtungen (Museen, 
Cafés usw.). 
Hausaufgabenhilfe  
Um Kindern bei ihren täglichen Schulaufgaben zu helfen, koordiniert der Migrationsdienst der Caritas seit 
über 40 Jahren die Hausaufgabenhilfe. Diese finanziert sich fast zu gleichen Teilen durch die Wissen -
                                                
55 Die Fortbildungsmaßnahmen des staatlichen Schulamts sowie die Anzahl Lehrerinnen und Lehrer aus der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die an den Fortbildungen der Lehrkräfteakademie Hessen teilnahmen, konnten nicht ermittelt werden. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
67 
 
klassen in den jeweiligen Gemeinden angeboten (HMJ 2019). Das Angebot wird auf Nachfrage weiterhin 
vorgehalten. 
6.4.4 Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte 
Um die Lehrkräfte in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen, hat die Lehrkräfteakademie Hessen 
neben den bestehenden Fortbildungen im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht -
deutscher Herkunftssprache im gesamten B erichtszeitraum eine Reihe von weiteren Fortbildungen für die 
Bildungsregion Darmstadt -Dieburg angeboten. Überregionale Fachtagungen und Konferenzen mit den 
Schwerpunkten Flucht, Asyl und Migration boten Lehrkräften die Möglichkeit, eigene Erfahrungen mit 
Fachexpertinnen und Fachexperten auszutauschen. Die Fortbildungen setzen an den Herausforderungen 
der mit der Migration einhergehenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an. Sie sind bedarfs -
orientiert, fördern eine interkulturelle Öffnung und ermö glichen Lehrkräften einen angemessenen päda -
gogischen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Zentrale Fortbildungsbereiche mit Schwerpunkt 
Asyl und Flucht waren bzw. sind:  
 Elternarbeit in Zeiten von Flucht und Migration, 
 Alphabetisierung in Intensivklassen, 
 Einführung in den Islam – Interkulturelle Kompetenz in der Schule, 
 Genese von Traumata und Umgang mit traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.  
Die Fortbildungen sind ein geeignetes Unterstützungsinstrument, das in unterschiedlichen Form aten 
(Vorträge, Seminare, Plenumsveranstaltungen) angeboten wird. Gut vorbereitete Lehrkräfte können in der 
Folge Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger individueller und gezielter fördern und die Qualität von 
Bildung in der Schule so erhöhen55. 
6.4.5 Außerschulische Bildungsangebote 
Außerschulische Bildungsangebote um fassen alle Bildungsangebote, die nicht zu formellen schulischen 
oder beruflichen Abschlüssen führen. Dennoch sind sie ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen 
Bildung, denn Lernprozesse finden auch außerhalb von institutionalisierten Lernorten statt. Somit tragen 
sie zur Erweiterung individuell erworbener Kompetenzen bei. Individuelle Rahmenbedingungen der 
verschiedenen Personengruppen erfordern spezifische Angebote, um den Bildungserfol g und die persön -
liche Entfaltung zu fördern. Häufig werden außerschulische Bildungsmaßnahmen von ehrenamtlich enga -
gierten Bürgerinnen und Bürgern angeboten, beispielsweise in Form von Hausaufgabenhilfe.  
Das Freiwilligenzentrum, eine Institution des Wohlf ahrtsverbandes Der PARITÄTISCHE gGmbH,  bündelt 
ehrenamtliche Bedarfe und vermittelt diese an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge der erhöh -
ten Zuwanderung von Geflüchteten hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Personalstelle im Freiwilli -
genzentrum zur Ehrenamtskoordination der Flüchtlingshilfe finanziert (s. auch Kap. 7). Das 
Freiwilligenzentrum listet über 300 ehrenamtliche Angebote, die den Fokus auf Bildung für geflüchtete 
Menschen haben. Hier bewegen sich die Angebote von niedrigschwelligen Sprachkursen über Alltags -
begleitung bis zur kulturellen Bildung und gemeinsamen Besuchen der jeweiligen Einrichtungen (Museen, 
Cafés usw.). 
Hausaufgabenhilfe  
Um Kindern bei ihren täglichen Schulaufgaben zu helfen, koordiniert der Migrationsdienst der Caritas seit 
über 40 Jahren die Hausaufgabenhilfe. Diese finanziert sich fast zu gleichen Teilen durch die Wissen -
                                                
55 Die Fortbildungsmaßnahmen des staatlichen Schulamts sowie die Anzahl Lehrerinnen und Lehrer aus der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die an den Fortbildungen der Lehrkräfteakademie Hessen teilnahmen, konnten nicht ermittelt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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schaftsstadt Darmstadt, das Hessische Kultusminister ium und durch Eigenmittel der Caritas. Inzwischen 
werden pro Schuljahr in Darmstadt circa 500 Kinder und Jugendliche an 16 Schulen unterstützt.  
Im Rahmen des seit über zehn Jahren laufenden Kooperationsprojekts Frühwarnsystem zur Vermeidung 
von Sonderschu lüberweisungen ausländischer Kinder der Caritas und des Ausländerbeirats, werden 
Einzelbetreuung und Elterngespräche gefördert, wenn das Gruppenangebot der Hausaufgabenhilfe nicht 
ausreicht.  
6.4.6 Berufliche Bildung 
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Ja hren 2015 bis 2017 forderte die Akteurinnen und 
Akteure der beruflichen Bildung, heterogene Fähigkeiten und erlernte Kompetenzen sowie bereits im 
Ausland erworbene Abschlüsse und fehlende Deutschsprachkenntnisse zu berücksichtigen. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt verfolgt auch in der beruflichen Bildung das Ziel, Regelangebote Geflüchteten 
zugänglich zu machen und nur bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.  Gelingt eine direkte 
Einmündung in eine berufliche Ausbildung nicht, können je nach Bedarfs lage verschiedene Maßnahmen 
im Übergangssystem die Vorbereitung auf eine Einmündung in Ausbildung oder Berufstätigkeit fördern: 
So können zum Beispiel Schulabschlüsse nachgeholt werden. Auch die berufliche Orientierung und 
Erprobung in einem Betrieb kann den Übergang erleichtern. 
InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss  
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, also auch Geflüchtete ab 16 Jahren, die aus Altersgr -
ünden nicht mehr an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden können, ab er noch der 
Schulpflicht unterliegen, hat das Hessische Kultusministerium 2016 mit dem Programm InteA – Integra-
tion durch Anschluss und Abschluss ein integrationspolitisches Instrument zur gezielten Beschulung und 
Orientierung für den Übergang in eine Aus bildung oder die berufliche Beschäftigung geschaffen. Das 
InteA-Programm ist ein Bestandteil des Hessischen Gesamtsprachförderkonzepts zum Übergang in die 
berufliche Bildung. Zielgruppe sind nicht ausschließlich Geflüchtete, sondern auch junge Erwachsene a us 
europäischen Staaten oder anderen Drittstaaten, die kaum oder keine Deutschsprachkenntnisse vorwei -
sen. Die InteA-Intensivklassen „vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung 
mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb“ (Hessisch es Kultusministerium 2018). Ein Kurs dauert bis 
zu zwei Schuljahre mit dem Ziel des erfolgreichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird 
ein sozialpädagogisches Angebot in den Berufsschulen umgesetzt, das vom HMSI finanziert wird.  
Im Schuljahr 2015/2016 wurden an den sechs Darmstädter Berufsschulen insgesamt 162 Schülerinnen 
und Schüler im Rahmen einer InteA -Maßnahme beschult 56. Das darauffolgende Schuljahr erlebte einen 
sprunghaften Anstieg auf 27 Klassen mit insgesamt 447 Schülerinnen und Schülern. Mit den zurück -
gehenden Zuweisungszahlen nach Darmstadt sank parallel auch die Anz ahl der Teilnehmenden an einem 
InteA-Kurs. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wurden 321 Schülerinnen und Schüler in 19 InteA -Klas-
sen an den Beruflichen Schulen beschult.  
                                                
56 Es liegt keine Aufschlüsselung der Zahlen nach Menschen mit und ohne Fluchthintergrund vor. 
Abbildung 18: InteA-Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
nach Schuljahr, 2015 - 2018 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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schaftsstadt Darmstadt, das Hessische Kultusminister ium und durch Eigenmittel der Caritas. Inzwischen 
werden pro Schuljahr in Darmstadt circa 500 Kinder und Jugendliche an 16 Schulen unterstützt.  
Im Rahmen des seit über zehn Jahren laufenden Kooperationsprojekts Frühwarnsystem zur Vermeidung 
von Sonderschu lüberweisungen ausländischer Kinder der Caritas und des Ausländerbeirats, werden 
Einzelbetreuung und Elterngespräche gefördert, wenn das Gruppenangebot der Hausaufgabenhilfe nicht 
ausreicht.  
6.4.6 Berufliche Bildung 
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Ja hren 2015 bis 2017 forderte die Akteurinnen und 
Akteure der beruflichen Bildung, heterogene Fähigkeiten und erlernte Kompetenzen sowie bereits im 
Ausland erworbene Abschlüsse und fehlende Deutschsprachkenntnisse zu berücksichtigen. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt verfolgt auch in der beruflichen Bildung das Ziel, Regelangebote Geflüchteten 
zugänglich zu machen und nur bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.  Gelingt eine direkte 
Einmündung in eine berufliche Ausbildung nicht, können je nach Bedarfs lage verschiedene Maßnahmen 
im Übergangssystem die Vorbereitung auf eine Einmündung in Ausbildung oder Berufstätigkeit fördern: 
So können zum Beispiel Schulabschlüsse nachgeholt werden. Auch die berufliche Orientierung und 
Erprobung in einem Betrieb kann den Übergang erleichtern. 
InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss  
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, also auch Geflüchtete ab 16 Jahren, die aus Altersgr -
ünden nicht mehr an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden können, ab er noch der 
Schulpflicht unterliegen, hat das Hessische Kultusministerium 2016 mit dem Programm InteA – Integra-
tion durch Anschluss und Abschluss ein integrationspolitisches Instrument zur gezielten Beschulung und 
Orientierung für den Übergang in eine Aus bildung oder die berufliche Beschäftigung geschaffen. Das 
InteA-Programm ist ein Bestandteil des Hessischen Gesamtsprachförderkonzepts zum Übergang in die 
berufliche Bildung. Zielgruppe sind nicht ausschließlich Geflüchtete, sondern auch junge Erwachsene a us 
europäischen Staaten oder anderen Drittstaaten, die kaum oder keine Deutschsprachkenntnisse vorwei -
sen. Die InteA-Intensivklassen „vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung 
mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb“ (Hessisch es Kultusministerium 2018). Ein Kurs dauert bis 
zu zwei Schuljahre mit dem Ziel des erfolgreichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird 
ein sozialpädagogisches Angebot in den Berufsschulen umgesetzt, das vom HMSI finanziert wird.  
Im Schuljahr 2015/2016 wurden an den sechs Darmstädter Berufsschulen insgesamt 162 Schülerinnen 
und Schüler im Rahmen einer InteA -Maßnahme beschult 56. Das darauffolgende Schuljahr erlebte einen 
sprunghaften Anstieg auf 27 Klassen mit insgesamt 447 Schülerinnen und Schülern. Mit den zurück -
gehenden Zuweisungszahlen nach Darmstadt sank parallel auch die Anz ahl der Teilnehmenden an einem 
InteA-Kurs. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wurden 321 Schülerinnen und Schüler in 19 InteA -Klas-
sen an den Beruflichen Schulen beschult.  
                                                
56 Es liegt keine Aufschlüsselung der Zahlen nach Menschen mit und ohne Fluchthintergrund vor. 
Abbildung 18: InteA-Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
nach Schuljahr, 2015 - 2018 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
68 
 
schaftsstadt Darmstadt, das Hessische Kultusminister ium und durch Eigenmittel der Caritas. Inzwischen 
werden pro Schuljahr in Darmstadt circa 500 Kinder und Jugendliche an 16 Schulen unterstützt.  
Im Rahmen des seit über zehn Jahren laufenden Kooperationsprojekts Frühwarnsystem zur Vermeidung 
von Sonderschu lüberweisungen ausländischer Kinder der Caritas und des Ausländerbeirats, werden 
Einzelbetreuung und Elterngespräche gefördert, wenn das Gruppenangebot der Hausaufgabenhilfe nicht 
ausreicht.  
6.4.6 Berufliche Bildung 
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Ja hren 2015 bis 2017 forderte die Akteurinnen und 
Akteure der beruflichen Bildung, heterogene Fähigkeiten und erlernte Kompetenzen sowie bereits im 
Ausland erworbene Abschlüsse und fehlende Deutschsprachkenntnisse zu berücksichtigen. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt verfolgt auch in der beruflichen Bildung das Ziel, Regelangebote Geflüchteten 
zugänglich zu machen und nur bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.  Gelingt eine direkte 
Einmündung in eine berufliche Ausbildung nicht, können je nach Bedarfs lage verschiedene Maßnahmen 
im Übergangssystem die Vorbereitung auf eine Einmündung in Ausbildung oder Berufstätigkeit fördern: 
So können zum Beispiel Schulabschlüsse nachgeholt werden. Auch die berufliche Orientierung und 
Erprobung in einem Betrieb kann den Übergang erleichtern. 
InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss  
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, also auch Geflüchtete ab 16 Jahren, die aus Altersgr -
ünden nicht mehr an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden können, ab er noch der 
Schulpflicht unterliegen, hat das Hessische Kultusministerium 2016 mit dem Programm InteA – Integra-
tion durch Anschluss und Abschluss ein integrationspolitisches Instrument zur gezielten Beschulung und 
Orientierung für den Übergang in eine Aus bildung oder die berufliche Beschäftigung geschaffen. Das 
InteA-Programm ist ein Bestandteil des Hessischen Gesamtsprachförderkonzepts zum Übergang in die 
berufliche Bildung. Zielgruppe sind nicht ausschließlich Geflüchtete, sondern auch junge Erwachsene a us 
europäischen Staaten oder anderen Drittstaaten, die kaum oder keine Deutschsprachkenntnisse vorwei -
sen. Die InteA-Intensivklassen „vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung 
mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb“ (Hessisch es Kultusministerium 2018). Ein Kurs dauert bis 
zu zwei Schuljahre mit dem Ziel des erfolgreichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird 
ein sozialpädagogisches Angebot in den Berufsschulen umgesetzt, das vom HMSI finanziert wird.  
Im Schuljahr 2015/2016 wurden an den sechs Darmstädter Berufsschulen insgesamt 162 Schülerinnen 
und Schüler im Rahmen einer InteA -Maßnahme beschult 56. Das darauffolgende Schuljahr erlebte einen 
sprunghaften Anstieg auf 27 Klassen mit insgesamt 447 Schülerinnen und Schülern. Mit den zurück -
gehenden Zuweisungszahlen nach Darmstadt sank parallel auch die Anz ahl der Teilnehmenden an einem 
InteA-Kurs. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wurden 321 Schülerinnen und Schüler in 19 InteA -Klas-
sen an den Beruflichen Schulen beschult.  
                                                
56 Es liegt keine Aufschlüsselung der Zahlen nach Menschen mit und ohne Fluchthintergrund vor. 
Abbildung 18: InteA-Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
nach Schuljahr, 2015 - 2018 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
68 
 
schaftsstadt Darmstadt, das Hessische Kultusminister ium und durch Eigenmittel der Caritas. Inzwischen 
werden pro Schuljahr in Darmstadt circa 500 Kinder und Jugendliche an 16 Schulen unterstützt.  
Im Rahmen des seit über zehn Jahren laufenden Kooperationsprojekts Frühwarnsystem zur Vermeidung 
von Sonderschu lüberweisungen ausländischer Kinder der Caritas und des Ausländerbeirats, werden 
Einzelbetreuung und Elterngespräche gefördert, wenn das Gruppenangebot der Hausaufgabenhilfe nicht 
ausreicht.  
6.4.6 Berufliche Bildung 
Die Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Ja hren 2015 bis 2017 forderte die Akteurinnen und 
Akteure der beruflichen Bildung, heterogene Fähigkeiten und erlernte Kompetenzen sowie bereits im 
Ausland erworbene Abschlüsse und fehlende Deutschsprachkenntnisse zu berücksichtigen. Die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt verfolgt auch in der beruflichen Bildung das Ziel, Regelangebote Geflüchteten 
zugänglich zu machen und nur bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.  Gelingt eine direkte 
Einmündung in eine berufliche Ausbildung nicht, können je nach Bedarfs lage verschiedene Maßnahmen 
im Übergangssystem die Vorbereitung auf eine Einmündung in Ausbildung oder Berufstätigkeit fördern: 
So können zum Beispiel Schulabschlüsse nachgeholt werden. Auch die berufliche Orientierung und 
Erprobung in einem Betrieb kann den Übergang erleichtern. 
InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss  
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, also auch Geflüchtete ab 16 Jahren, die aus Altersgr -
ünden nicht mehr an den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden können, ab er noch der 
Schulpflicht unterliegen, hat das Hessische Kultusministerium 2016 mit dem Programm InteA – Integra-
tion durch Anschluss und Abschluss ein integrationspolitisches Instrument zur gezielten Beschulung und 
Orientierung für den Übergang in eine Aus bildung oder die berufliche Beschäftigung geschaffen. Das 
InteA-Programm ist ein Bestandteil des Hessischen Gesamtsprachförderkonzepts zum Übergang in die 
berufliche Bildung. Zielgruppe sind nicht ausschließlich Geflüchtete, sondern auch junge Erwachsene a us 
europäischen Staaten oder anderen Drittstaaten, die kaum oder keine Deutschsprachkenntnisse vorwei -
sen. Die InteA-Intensivklassen „vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache in Verbindung 
mit einem beruflichen Fachsprachenerwerb“ (Hessisch es Kultusministerium 2018). Ein Kurs dauert bis 
zu zwei Schuljahre mit dem Ziel des erfolgreichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird 
ein sozialpädagogisches Angebot in den Berufsschulen umgesetzt, das vom HMSI finanziert wird.  
Im Schuljahr 2015/2016 wurden an den sechs Darmstädter Berufsschulen insgesamt 162 Schülerinnen 
und Schüler im Rahmen einer InteA -Maßnahme beschult 56. Das darauffolgende Schuljahr erlebte einen 
sprunghaften Anstieg auf 27 Klassen mit insgesamt 447 Schülerinnen und Schülern. Mit den zurück -
gehenden Zuweisungszahlen nach Darmstadt sank parallel auch die Anz ahl der Teilnehmenden an einem 
InteA-Kurs. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wurden 321 Schülerinnen und Schüler in 19 InteA -Klas-
sen an den Beruflichen Schulen beschult.  
                                                
56 Es liegt keine Aufschlüsselung der Zahlen nach Menschen mit und ohne Fluchthintergrund vor. 
Abbildung 18: InteA-Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
nach Schuljahr, 2015 - 2018 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
69 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch weitere Maßnahmen im Bereich der kommunalen 
Beschäftigungsförderung sowie durch bedarfsorientierte Maßnahmen der Jugendberufshilfe Jugendliche 
bei einer erfolgreichen Einmündung in eine Berufsausbildung oder in den Einstieg in das Berufsleben (s. 
Kap. 6.5.2). 
Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Jugendberufshilfe bündelt die Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gesetzlich durch den § 13 des Sozialgesetzbuch (i.F. SGB) VIII geregelt, 
sind in der Fachstelle unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines gelingenden Über -
gangs von der Schule in die berufliche Bildung an gesiedelt. Ziel ist ein individuell gestalteter Anschluss 
an eine berufliche Ausbildung, weitere Orientierung oder Beschäftigung für alle Jugendlichen, ob mit 
Schulabschluss oder ohne. Um Doppelstrukturen zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, werden die Initiativen und Strategien durch eine beim 
Jugendamt angesiedelte Koordinatorin abgestimmt und koordiniert. Darüber hinaus sind die Maßnahmen 
für Jugendliche gleichermaßen für Geflüchtete zugänglich , sodass die Öffnung der Regelangebote auch 
am Übergang von der Schule in die berufliche Bildung gefördert wird.  
Maßnahme Chance Deutsch/Chance 2.0.  
Im Auftrag des Jugendamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt führte das Bildungswerk der Hessischen 
Wirtschaft e.V. die Maßnahmen Chance Deutsch/Chance 2.0 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten durch. 
Sie begannen 2016 und wurden aus Mitteln des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets des Landes 
Hessen finanziert. Die Maßnahme Chance 2.0 lief mit jeweils 10 Plätz en pro Standort Eberstadt und 
Kranichstein und wurde mit jeweils vier zusätzlichen Plätzen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler 
aufgestockt. Ziel war das Erreichen des externen Hauptschulabschlusses. Die Sondermaßnahme Chance 
Deutsch bot 14 Schülerinne n und Schülern mit Fluchthintergrund der Intensivklassen aus den allgemein -
bildenden Schulen und/oder nach Abschluss einer InteA -Klasse an den Berufsschulen die Möglichkeit, 
einen Hauptschulabschluss extern mit begleitender Sprachförderung zu erwerben. Im Jahr 2017 haben 
16 junge Geflüchtete an der Maßnahme teilgenommen. 
6.4.7 Hochschulbildung 
Für studierwillige und studierende Geflüchtete gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen 
besseren Zugang zum Studium in den Fokus zu rücken und den Anteil an Menschen mit Flucht - und 
Migrationshintergrund der Hochschulausbildung zu erhöhen. Für studieninteressierte Geflüchtete bieten 
sowohl die HDA als auch die TUD spezielle Zugangsprogramme an, die den Weg in den Hochschulbetrieb 
unterstützen: beispielsweise P atenprogramme für geflüchtete Studierende oder Campusorientierungen. 
Diese hatten im Jahr 2015 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2016 bereits 549 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer und im Jahr 2017 237 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein weiteres gut genutzte s Angebot 
war die Anerkennung von schulischen Abschlüssen sowie Studienabschlusszeugnissen, das 2015 von 26 
geflüchteten Studierenden, 2016 von 393 und im Jahr 2017 von 242 Studierenden mit Fluchthintergrund 
in Anspruch genommen wurde. 
9 27 19162
447
321
0
200
400
600
2015/2016 2016/2017 2017/2018
Anzahl
InteA-Klassen SuS in InteA-Klassen
Quelle: Staatliches Schulamt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis  Darmstadt-Dieburg, eigene Darstellung, 
2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
69 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch weitere Maßnahmen im Bereich der kommunalen 
Beschäftigungsförderung sowie durch bedarfsorientierte Maßnahmen der Jugendberufshilfe Jugendliche 
bei einer erfolgreichen Einmündung in eine Berufsausbildung oder in den Einstieg in das Berufsleben (s. 
Kap. 6.5.2). 
Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Jugendberufshilfe bündelt die Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gesetzlich durch den § 13 des Sozialgesetzbuch (i.F. SGB) VIII geregelt, 
sind in der Fachstelle unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines gelingenden Über -
gangs von der Schule in die berufliche Bildung an gesiedelt. Ziel ist ein individuell gestalteter Anschluss 
an eine berufliche Ausbildung, weitere Orientierung oder Beschäftigung für alle Jugendlichen, ob mit 
Schulabschluss oder ohne. Um Doppelstrukturen zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, werden die Initiativen und Strategien durch eine beim 
Jugendamt angesiedelte Koordinatorin abgestimmt und koordiniert. Darüber hinaus sind die Maßnahmen 
für Jugendliche gleichermaßen für Geflüchtete zugänglich , sodass die Öffnung der Regelangebote auch 
am Übergang von der Schule in die berufliche Bildung gefördert wird.  
Maßnahme Chance Deutsch/Chance 2.0.  
Im Auftrag des Jugendamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt führte das Bildungswerk der Hessischen 
Wirtschaft e.V. die Maßnahmen Chance Deutsch/Chance 2.0 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten durch. 
Sie begannen 2016 und wurden aus Mitteln des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets des Landes 
Hessen finanziert. Die Maßnahme Chance 2.0 lief mit jeweils 10 Plätz en pro Standort Eberstadt und 
Kranichstein und wurde mit jeweils vier zusätzlichen Plätzen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler 
aufgestockt. Ziel war das Erreichen des externen Hauptschulabschlusses. Die Sondermaßnahme Chance 
Deutsch bot 14 Schülerinne n und Schülern mit Fluchthintergrund der Intensivklassen aus den allgemein -
bildenden Schulen und/oder nach Abschluss einer InteA -Klasse an den Berufsschulen die Möglichkeit, 
einen Hauptschulabschluss extern mit begleitender Sprachförderung zu erwerben. Im Jahr 2017 haben 
16 junge Geflüchtete an der Maßnahme teilgenommen. 
6.4.7 Hochschulbildung 
Für studierwillige und studierende Geflüchtete gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen 
besseren Zugang zum Studium in den Fokus zu rücken und den Anteil an Menschen mit Flucht - und 
Migrationshintergrund der Hochschulausbildung zu erhöhen. Für studieninteressierte Geflüchtete bieten 
sowohl die HDA als auch die TUD spezielle Zugangsprogramme an, die den Weg in den Hochschulbetrieb 
unterstützen: beispielsweise P atenprogramme für geflüchtete Studierende oder Campusorientierungen. 
Diese hatten im Jahr 2015 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2016 bereits 549 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer und im Jahr 2017 237 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein weiteres gut genutzte s Angebot 
war die Anerkennung von schulischen Abschlüssen sowie Studienabschlusszeugnissen, das 2015 von 26 
geflüchteten Studierenden, 2016 von 393 und im Jahr 2017 von 242 Studierenden mit Fluchthintergrund 
in Anspruch genommen wurde. 
9 27 19162
447
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Anzahl
InteA-Klassen SuS in InteA-Klassen
Quelle: Staatliches Schulamt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis  Darmstadt-Dieburg, eigene Darstellung, 
2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Technische Universit ät Darmstadt 
Neben der Internationalen Studienberatung und dem Projekt Tutor international hat die TUD im Berichts -
zeitraum zusätzlich zehn offene Sprechstunden pro Woche durchgeführt, um eine Orientierung rund um 
das Thema Studium in Deutschland anzubiete n. Spezielle Programme sind das Buddy -Programm und 
das Brown -Bag-Lunch mit geflüchteten Frauen. Das Buddy -Programm erleichtert geflüchteten Studien -
interessierten den Einstieg in das Campusleben durch Vermittlung von Buddies (Studierende) an 
studieninteressierte Geflüchtete. Diese unterstützen Geflüchtete bei allen Fragen rund um den Studien -
einstieg und das Studium in Darmstadt. Im Jahr 2017 haben 62 Studieninteressierte und 63 Studierende 
daran teilgenommen. Das Brown -Bag-Lunch ist ein Mittagessen, bei de m sich Studentinnen der TUD mit 
studieninteressierten geflüchteten Frauen und Vertreterinnen aus der Wissenschaft und Wirtschaft treffen, 
um sich gemeinsam auszutauschen.  
Ebenso wurden gebührenfreie, modular aufgebaute studienvorbereitende Kurse mit einem  sprachlichen 
Schwerpunkt angeboten, von Stufe A2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bis 
Dezember 2017 konnten 530 Plätze in den studienvorbereitenden Kursen vergeben werden, wovon 301 
mit einem Sprachzertifikat auf verschiedenen Niveaus erfolgreich abgeschlossen wurden. 
Um die eigene Studierfähigkeit zu überprüfen, können studieninteressierte Geflüchtete den sogenannten 
TestAS für Geflüchtete durchführen, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Der 
TestAS für Geflüchte te ist relevant für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangszeugnisse aus 
unterschiedlichen Gründen nicht vorweisen können. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot 383 Mal 
in Anspruch genommen. 
Hochschule Darmstadt  
Die HDA bietet ebenfalls Sprachku rse für studieninteressierte Geflüchtete als eine elementare Vorausset -
zung für das Studium an, das Propädeutikum. Dabei handelt es sich um eine sprachlich und organisato -
risch auf das Studium vorbereitende Maßnahme, die seit 2016 angeboten wird. Im Jahr 2 016 schlossen 
23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebot ab, 2017 waren es 19. Im Rahmen des Projektes 
gab es außerdem eine Exkursion im Jahr 2017 nach Berlin und Potsdam sowie einen Workshop zum 
Thema Effektive Studienplanung und Wissenschaftliches Arbeiten mit den Teilnehmenden.  
Ein weiteres Projekt für Studierende mit Fluchthintergrund war das Programm Einstieg in die Elektro -
technik und Informationstechnik, das im selben Jahr startete. Daran nahmen 2016 insgesamt 25 Teil -
nehmerinnen und Teilnehmer, im Jahr 2017 19 Personen teil. Ebenso ist das Projekt TeaTalk zu nennen, 
ein monatlich wiederkehrender Termin zum informellen Austausch unter Studierenden mit und ohne 
Fluchthintergrund. Für 2016 sind keine Zahlen verzeichnet, 2017 nahmen daran 99 Perso nen teil. Das 
Mentorinnen- und Mentorenprogramm der HDA, das für internationale Studierende ist, wurde 2017 für 
Geflüchtete geöffnet und lief mit 76 Teilnehmenden. Eine gezielte Unterstützung durch erfahrene Studie -
rende trug dazu bei, bessere Studienbedingungen zu ermöglichen. 
HessenFonds – Hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
Um das Studium oder eine wissenschaftliche Karriere fortzuführen und damit den wissenschaftlichen 
Nachwuchs zu fördern, vergibt die Hessische La ndesregierung im Rahmen des HessenFonds Stipendien. 
Damit sollen begabte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Verfolgung 
individueller Ziele unterstützt werden. Die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung besteht in der Anerken -
nung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter sowie auf Basis der Flüchtlingseigenschaft gemäß der 
GFK57. Im Jahr 2016 hatten sich dafür 7 Studierende aus Darmstadt beworben, 5 haben eine Zusage 
erhalten. 2017 waren es 11 Bewerberinnen und Bewerber und 10 Zusagen.  
                                                
57 Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Hessischen Landesregierung unter: http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch weitere Maßnahmen im Bereich der kommunalen 
Beschäftigungsförderung sowie durch bedarfsorientierte Maßnahmen der Jugendberufshilfe Jugendliche 
bei einer erfolgreichen Einmündung in eine Berufsausbildung oder in den Einstieg in das Berufsleben (s. 
Kap. 6.5.2). 
Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Jugendberufshilfe bündelt die Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gesetzlich durch den § 13 des Sozialgesetzbuch (i.F. SGB) VIII geregelt, 
sind in der Fachstelle unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines gelingenden Über -
gangs von der Schule in die berufliche Bildung an gesiedelt. Ziel ist ein individuell gestalteter Anschluss 
an eine berufliche Ausbildung, weitere Orientierung oder Beschäftigung für alle Jugendlichen, ob mit 
Schulabschluss oder ohne. Um Doppelstrukturen zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, werden die Initiativen und Strategien durch eine beim 
Jugendamt angesiedelte Koordinatorin abgestimmt und koordiniert. Darüber hinaus sind die Maßnahmen 
für Jugendliche gleichermaßen für Geflüchtete zugänglich , sodass die Öffnung der Regelangebote auch 
am Übergang von der Schule in die berufliche Bildung gefördert wird.  
Maßnahme Chance Deutsch/Chance 2.0.  
Im Auftrag des Jugendamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt führte das Bildungswerk der Hessischen 
Wirtschaft e.V. die Maßnahmen Chance Deutsch/Chance 2.0 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten durch. 
Sie begannen 2016 und wurden aus Mitteln des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets des Landes 
Hessen finanziert. Die Maßnahme Chance 2.0 lief mit jeweils 10 Plätz en pro Standort Eberstadt und 
Kranichstein und wurde mit jeweils vier zusätzlichen Plätzen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler 
aufgestockt. Ziel war das Erreichen des externen Hauptschulabschlusses. Die Sondermaßnahme Chance 
Deutsch bot 14 Schülerinne n und Schülern mit Fluchthintergrund der Intensivklassen aus den allgemein -
bildenden Schulen und/oder nach Abschluss einer InteA -Klasse an den Berufsschulen die Möglichkeit, 
einen Hauptschulabschluss extern mit begleitender Sprachförderung zu erwerben. Im Jahr 2017 haben 
16 junge Geflüchtete an der Maßnahme teilgenommen. 
6.4.7 Hochschulbildung 
Für studierwillige und studierende Geflüchtete gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen 
besseren Zugang zum Studium in den Fokus zu rücken und den Anteil an Menschen mit Flucht - und 
Migrationshintergrund der Hochschulausbildung zu erhöhen. Für studieninteressierte Geflüchtete bieten 
sowohl die HDA als auch die TUD spezielle Zugangsprogramme an, die den Weg in den Hochschulbetrieb 
unterstützen: beispielsweise P atenprogramme für geflüchtete Studierende oder Campusorientierungen. 
Diese hatten im Jahr 2015 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2016 bereits 549 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer und im Jahr 2017 237 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein weiteres gut genutzte s Angebot 
war die Anerkennung von schulischen Abschlüssen sowie Studienabschlusszeugnissen, das 2015 von 26 
geflüchteten Studierenden, 2016 von 393 und im Jahr 2017 von 242 Studierenden mit Fluchthintergrund 
in Anspruch genommen wurde. 
9 27 19162
447
321
0
200
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600
2015/2016 2016/2017 2017/2018
Anzahl
InteA-Klassen SuS in InteA-Klassen
Quelle: Staatliches Schulamt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis  Darmstadt-Dieburg, eigene Darstellung, 
2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch weitere Maßnahmen im Bereich der kommunalen 
Beschäftigungsförderung sowie durch bedarfsorientierte Maßnahmen der Jugendberufshilfe Jugendliche 
bei einer erfolgreichen Einmündung in eine Berufsausbildung oder in den Einstieg in das Berufsleben (s. 
Kap. 6.5.2). 
Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Jugendberufshilfe bündelt die Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gesetzlich durch den § 13 des Sozialgesetzbuch (i.F. SGB) VIII geregelt, 
sind in der Fachstelle unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines gelingenden Über -
gangs von der Schule in die berufliche Bildung an gesiedelt. Ziel ist ein individuell gestalteter Anschluss 
an eine berufliche Ausbildung, weitere Orientierung oder Beschäftigung für alle Jugendlichen, ob mit 
Schulabschluss oder ohne. Um Doppelstrukturen zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, werden die Initiativen und Strategien durch eine beim 
Jugendamt angesiedelte Koordinatorin abgestimmt und koordiniert. Darüber hinaus sind die Maßnahmen 
für Jugendliche gleichermaßen für Geflüchtete zugänglich , sodass die Öffnung der Regelangebote auch 
am Übergang von der Schule in die berufliche Bildung gefördert wird.  
Maßnahme Chance Deutsch/Chance 2.0.  
Im Auftrag des Jugendamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt führte das Bildungswerk der Hessischen 
Wirtschaft e.V. die Maßnahmen Chance Deutsch/Chance 2.0 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten durch. 
Sie begannen 2016 und wurden aus Mitteln des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets des Landes 
Hessen finanziert. Die Maßnahme Chance 2.0 lief mit jeweils 10 Plätz en pro Standort Eberstadt und 
Kranichstein und wurde mit jeweils vier zusätzlichen Plätzen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler 
aufgestockt. Ziel war das Erreichen des externen Hauptschulabschlusses. Die Sondermaßnahme Chance 
Deutsch bot 14 Schülerinne n und Schülern mit Fluchthintergrund der Intensivklassen aus den allgemein -
bildenden Schulen und/oder nach Abschluss einer InteA -Klasse an den Berufsschulen die Möglichkeit, 
einen Hauptschulabschluss extern mit begleitender Sprachförderung zu erwerben. Im Jahr 2017 haben 
16 junge Geflüchtete an der Maßnahme teilgenommen. 
6.4.7 Hochschulbildung 
Für studierwillige und studierende Geflüchtete gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen 
besseren Zugang zum Studium in den Fokus zu rücken und den Anteil an Menschen mit Flucht - und 
Migrationshintergrund der Hochschulausbildung zu erhöhen. Für studieninteressierte Geflüchtete bieten 
sowohl die HDA als auch die TUD spezielle Zugangsprogramme an, die den Weg in den Hochschulbetrieb 
unterstützen: beispielsweise P atenprogramme für geflüchtete Studierende oder Campusorientierungen. 
Diese hatten im Jahr 2015 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2016 bereits 549 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer und im Jahr 2017 237 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein weiteres gut genutzte s Angebot 
war die Anerkennung von schulischen Abschlüssen sowie Studienabschlusszeugnissen, das 2015 von 26 
geflüchteten Studierenden, 2016 von 393 und im Jahr 2017 von 242 Studierenden mit Fluchthintergrund 
in Anspruch genommen wurde. 
9 27 19162
447
321
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200
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600
2015/2016 2016/2017 2017/2018
Anzahl
InteA-Klassen SuS in InteA-Klassen
Quelle: Staatliches Schulamt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis  Darmstadt-Dieburg, eigene Darstellung, 
2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
69 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch weitere Maßnahmen im Bereich der kommunalen 
Beschäftigungsförderung sowie durch bedarfsorientierte Maßnahmen der Jugendberufshilfe Jugendliche 
bei einer erfolgreichen Einmündung in eine Berufsausbildung oder in den Einstieg in das Berufsleben (s. 
Kap. 6.5.2). 
Jugendberufshilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Die Jugendberufshilfe bündelt die Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gesetzlich durch den § 13 des Sozialgesetzbuch (i.F. SGB) VIII geregelt, 
sind in der Fachstelle unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung eines gelingenden Über -
gangs von der Schule in die berufliche Bildung an gesiedelt. Ziel ist ein individuell gestalteter Anschluss 
an eine berufliche Ausbildung, weitere Orientierung oder Beschäftigung für alle Jugendlichen, ob mit 
Schulabschluss oder ohne. Um Doppelstrukturen zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vermeiden, werden die Initiativen und Strategien durch eine beim 
Jugendamt angesiedelte Koordinatorin abgestimmt und koordiniert. Darüber hinaus sind die Maßnahmen 
für Jugendliche gleichermaßen für Geflüchtete zugänglich , sodass die Öffnung der Regelangebote auch 
am Übergang von der Schule in die berufliche Bildung gefördert wird.  
Maßnahme Chance Deutsch/Chance 2.0.  
Im Auftrag des Jugendamts der Wissenschaftsstadt Darmstadt führte das Bildungswerk der Hessischen 
Wirtschaft e.V. die Maßnahmen Chance Deutsch/Chance 2.0 mit einer Laufzeit von zwölf Monaten durch. 
Sie begannen 2016 und wurden aus Mitteln des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets des Landes 
Hessen finanziert. Die Maßnahme Chance 2.0 lief mit jeweils 10 Plätz en pro Standort Eberstadt und 
Kranichstein und wurde mit jeweils vier zusätzlichen Plätzen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler 
aufgestockt. Ziel war das Erreichen des externen Hauptschulabschlusses. Die Sondermaßnahme Chance 
Deutsch bot 14 Schülerinne n und Schülern mit Fluchthintergrund der Intensivklassen aus den allgemein -
bildenden Schulen und/oder nach Abschluss einer InteA -Klasse an den Berufsschulen die Möglichkeit, 
einen Hauptschulabschluss extern mit begleitender Sprachförderung zu erwerben. Im Jahr 2017 haben 
16 junge Geflüchtete an der Maßnahme teilgenommen. 
6.4.7 Hochschulbildung 
Für studierwillige und studierende Geflüchtete gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen 
besseren Zugang zum Studium in den Fokus zu rücken und den Anteil an Menschen mit Flucht - und 
Migrationshintergrund der Hochschulausbildung zu erhöhen. Für studieninteressierte Geflüchtete bieten 
sowohl die HDA als auch die TUD spezielle Zugangsprogramme an, die den Weg in den Hochschulbetrieb 
unterstützen: beispielsweise P atenprogramme für geflüchtete Studierende oder Campusorientierungen. 
Diese hatten im Jahr 2015 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2016 bereits 549 Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer und im Jahr 2017 237 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein weiteres gut genutzte s Angebot 
war die Anerkennung von schulischen Abschlüssen sowie Studienabschlusszeugnissen, das 2015 von 26 
geflüchteten Studierenden, 2016 von 393 und im Jahr 2017 von 242 Studierenden mit Fluchthintergrund 
in Anspruch genommen wurde. 
9 27 19162
447
321
0
200
400
600
2015/2016 2016/2017 2017/2018
Anzahl
InteA-Klassen SuS in InteA-Klassen
Quelle: Staatliches Schulamt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis  Darmstadt-Dieburg, eigene Darstellung, 
2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
70 
 
Technische Universit ät Darmstadt 
Neben der Internationalen Studienberatung und dem Projekt Tutor international hat die TUD im Berichts -
zeitraum zusätzlich zehn offene Sprechstunden pro Woche durchgeführt, um eine Orientierung rund um 
das Thema Studium in Deutschland anzubiete n. Spezielle Programme sind das Buddy -Programm und 
das Brown -Bag-Lunch mit geflüchteten Frauen. Das Buddy -Programm erleichtert geflüchteten Studien -
interessierten den Einstieg in das Campusleben durch Vermittlung von Buddies (Studierende) an 
studieninteressierte Geflüchtete. Diese unterstützen Geflüchtete bei allen Fragen rund um den Studien -
einstieg und das Studium in Darmstadt. Im Jahr 2017 haben 62 Studieninteressierte und 63 Studierende 
daran teilgenommen. Das Brown -Bag-Lunch ist ein Mittagessen, bei de m sich Studentinnen der TUD mit 
studieninteressierten geflüchteten Frauen und Vertreterinnen aus der Wissenschaft und Wirtschaft treffen, 
um sich gemeinsam auszutauschen.  
Ebenso wurden gebührenfreie, modular aufgebaute studienvorbereitende Kurse mit einem  sprachlichen 
Schwerpunkt angeboten, von Stufe A2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bis 
Dezember 2017 konnten 530 Plätze in den studienvorbereitenden Kursen vergeben werden, wovon 301 
mit einem Sprachzertifikat auf verschiedenen Niveaus erfolgreich abgeschlossen wurden. 
Um die eigene Studierfähigkeit zu überprüfen, können studieninteressierte Geflüchtete den sogenannten 
TestAS für Geflüchtete durchführen, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Der 
TestAS für Geflüchte te ist relevant für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangszeugnisse aus 
unterschiedlichen Gründen nicht vorweisen können. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot 383 Mal 
in Anspruch genommen. 
Hochschule Darmstadt  
Die HDA bietet ebenfalls Sprachku rse für studieninteressierte Geflüchtete als eine elementare Vorausset -
zung für das Studium an, das Propädeutikum. Dabei handelt es sich um eine sprachlich und organisato -
risch auf das Studium vorbereitende Maßnahme, die seit 2016 angeboten wird. Im Jahr 2 016 schlossen 
23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebot ab, 2017 waren es 19. Im Rahmen des Projektes 
gab es außerdem eine Exkursion im Jahr 2017 nach Berlin und Potsdam sowie einen Workshop zum 
Thema Effektive Studienplanung und Wissenschaftliches Arbeiten mit den Teilnehmenden.  
Ein weiteres Projekt für Studierende mit Fluchthintergrund war das Programm Einstieg in die Elektro -
technik und Informationstechnik, das im selben Jahr startete. Daran nahmen 2016 insgesamt 25 Teil -
nehmerinnen und Teilnehmer, im Jahr 2017 19 Personen teil. Ebenso ist das Projekt TeaTalk zu nennen, 
ein monatlich wiederkehrender Termin zum informellen Austausch unter Studierenden mit und ohne 
Fluchthintergrund. Für 2016 sind keine Zahlen verzeichnet, 2017 nahmen daran 99 Perso nen teil. Das 
Mentorinnen- und Mentorenprogramm der HDA, das für internationale Studierende ist, wurde 2017 für 
Geflüchtete geöffnet und lief mit 76 Teilnehmenden. Eine gezielte Unterstützung durch erfahrene Studie -
rende trug dazu bei, bessere Studienbedingungen zu ermöglichen. 
HessenFonds – Hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
Um das Studium oder eine wissenschaftliche Karriere fortzuführen und damit den wissenschaftlichen 
Nachwuchs zu fördern, vergibt die Hessische La ndesregierung im Rahmen des HessenFonds Stipendien. 
Damit sollen begabte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Verfolgung 
individueller Ziele unterstützt werden. Die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung besteht in der Anerken -
nung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter sowie auf Basis der Flüchtlingseigenschaft gemäß der 
GFK57. Im Jahr 2016 hatten sich dafür 7 Studierende aus Darmstadt beworben, 5 haben eine Zusage 
erhalten. 2017 waren es 11 Bewerberinnen und Bewerber und 10 Zusagen.  
                                                
57 Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Hessischen Landesregierung unter: http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
70 
 
Technische Universit ät Darmstadt 
Neben der Internationalen Studienberatung und dem Projekt Tutor international hat die TUD im Berichts -
zeitraum zusätzlich zehn offene Sprechstunden pro Woche durchgeführt, um eine Orientierung rund um 
das Thema Studium in Deutschland anzubiete n. Spezielle Programme sind das Buddy -Programm und 
das Brown -Bag-Lunch mit geflüchteten Frauen. Das Buddy -Programm erleichtert geflüchteten Studien -
interessierten den Einstieg in das Campusleben durch Vermittlung von Buddies (Studierende) an 
studieninteressierte Geflüchtete. Diese unterstützen Geflüchtete bei allen Fragen rund um den Studien -
einstieg und das Studium in Darmstadt. Im Jahr 2017 haben 62 Studieninteressierte und 63 Studierende 
daran teilgenommen. Das Brown -Bag-Lunch ist ein Mittagessen, bei de m sich Studentinnen der TUD mit 
studieninteressierten geflüchteten Frauen und Vertreterinnen aus der Wissenschaft und Wirtschaft treffen, 
um sich gemeinsam auszutauschen.  
Ebenso wurden gebührenfreie, modular aufgebaute studienvorbereitende Kurse mit einem  sprachlichen 
Schwerpunkt angeboten, von Stufe A2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bis 
Dezember 2017 konnten 530 Plätze in den studienvorbereitenden Kursen vergeben werden, wovon 301 
mit einem Sprachzertifikat auf verschiedenen Niveaus erfolgreich abgeschlossen wurden. 
Um die eigene Studierfähigkeit zu überprüfen, können studieninteressierte Geflüchtete den sogenannten 
TestAS für Geflüchtete durchführen, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Der 
TestAS für Geflüchte te ist relevant für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangszeugnisse aus 
unterschiedlichen Gründen nicht vorweisen können. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot 383 Mal 
in Anspruch genommen. 
Hochschule Darmstadt  
Die HDA bietet ebenfalls Sprachku rse für studieninteressierte Geflüchtete als eine elementare Vorausset -
zung für das Studium an, das Propädeutikum. Dabei handelt es sich um eine sprachlich und organisato -
risch auf das Studium vorbereitende Maßnahme, die seit 2016 angeboten wird. Im Jahr 2 016 schlossen 
23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebot ab, 2017 waren es 19. Im Rahmen des Projektes 
gab es außerdem eine Exkursion im Jahr 2017 nach Berlin und Potsdam sowie einen Workshop zum 
Thema Effektive Studienplanung und Wissenschaftliches Arbeiten mit den Teilnehmenden.  
Ein weiteres Projekt für Studierende mit Fluchthintergrund war das Programm Einstieg in die Elektro -
technik und Informationstechnik, das im selben Jahr startete. Daran nahmen 2016 insgesamt 25 Teil -
nehmerinnen und Teilnehmer, im Jahr 2017 19 Personen teil. Ebenso ist das Projekt TeaTalk zu nennen, 
ein monatlich wiederkehrender Termin zum informellen Austausch unter Studierenden mit und ohne 
Fluchthintergrund. Für 2016 sind keine Zahlen verzeichnet, 2017 nahmen daran 99 Perso nen teil. Das 
Mentorinnen- und Mentorenprogramm der HDA, das für internationale Studierende ist, wurde 2017 für 
Geflüchtete geöffnet und lief mit 76 Teilnehmenden. Eine gezielte Unterstützung durch erfahrene Studie -
rende trug dazu bei, bessere Studienbedingungen zu ermöglichen. 
HessenFonds – Hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
Um das Studium oder eine wissenschaftliche Karriere fortzuführen und damit den wissenschaftlichen 
Nachwuchs zu fördern, vergibt die Hessische La ndesregierung im Rahmen des HessenFonds Stipendien. 
Damit sollen begabte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Verfolgung 
individueller Ziele unterstützt werden. Die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung besteht in der Anerken -
nung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter sowie auf Basis der Flüchtlingseigenschaft gemäß der 
GFK57. Im Jahr 2016 hatten sich dafür 7 Studierende aus Darmstadt beworben, 5 haben eine Zusage 
erhalten. 2017 waren es 11 Bewerberinnen und Bewerber und 10 Zusagen.  
                                                
57 Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Hessischen Landesregierung unter: http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de. 
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Technische Universit ät Darmstadt 
Neben der Internationalen Studienberatung und dem Projekt Tutor international hat die TUD im Berichts -
zeitraum zusätzlich zehn offene Sprechstunden pro Woche durchgeführt, um eine Orientierung rund um 
das Thema Studium in Deutschland anzubiete n. Spezielle Programme sind das Buddy -Programm und 
das Brown -Bag-Lunch mit geflüchteten Frauen. Das Buddy -Programm erleichtert geflüchteten Studien -
interessierten den Einstieg in das Campusleben durch Vermittlung von Buddies (Studierende) an 
studieninteressierte Geflüchtete. Diese unterstützen Geflüchtete bei allen Fragen rund um den Studien -
einstieg und das Studium in Darmstadt. Im Jahr 2017 haben 62 Studieninteressierte und 63 Studierende 
daran teilgenommen. Das Brown -Bag-Lunch ist ein Mittagessen, bei de m sich Studentinnen der TUD mit 
studieninteressierten geflüchteten Frauen und Vertreterinnen aus der Wissenschaft und Wirtschaft treffen, 
um sich gemeinsam auszutauschen.  
Ebenso wurden gebührenfreie, modular aufgebaute studienvorbereitende Kurse mit einem  sprachlichen 
Schwerpunkt angeboten, von Stufe A2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bis 
Dezember 2017 konnten 530 Plätze in den studienvorbereitenden Kursen vergeben werden, wovon 301 
mit einem Sprachzertifikat auf verschiedenen Niveaus erfolgreich abgeschlossen wurden. 
Um die eigene Studierfähigkeit zu überprüfen, können studieninteressierte Geflüchtete den sogenannten 
TestAS für Geflüchtete durchführen, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Der 
TestAS für Geflüchte te ist relevant für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangszeugnisse aus 
unterschiedlichen Gründen nicht vorweisen können. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot 383 Mal 
in Anspruch genommen. 
Hochschule Darmstadt  
Die HDA bietet ebenfalls Sprachku rse für studieninteressierte Geflüchtete als eine elementare Vorausset -
zung für das Studium an, das Propädeutikum. Dabei handelt es sich um eine sprachlich und organisato -
risch auf das Studium vorbereitende Maßnahme, die seit 2016 angeboten wird. Im Jahr 2 016 schlossen 
23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebot ab, 2017 waren es 19. Im Rahmen des Projektes 
gab es außerdem eine Exkursion im Jahr 2017 nach Berlin und Potsdam sowie einen Workshop zum 
Thema Effektive Studienplanung und Wissenschaftliches Arbeiten mit den Teilnehmenden.  
Ein weiteres Projekt für Studierende mit Fluchthintergrund war das Programm Einstieg in die Elektro -
technik und Informationstechnik, das im selben Jahr startete. Daran nahmen 2016 insgesamt 25 Teil -
nehmerinnen und Teilnehmer, im Jahr 2017 19 Personen teil. Ebenso ist das Projekt TeaTalk zu nennen, 
ein monatlich wiederkehrender Termin zum informellen Austausch unter Studierenden mit und ohne 
Fluchthintergrund. Für 2016 sind keine Zahlen verzeichnet, 2017 nahmen daran 99 Perso nen teil. Das 
Mentorinnen- und Mentorenprogramm der HDA, das für internationale Studierende ist, wurde 2017 für 
Geflüchtete geöffnet und lief mit 76 Teilnehmenden. Eine gezielte Unterstützung durch erfahrene Studie -
rende trug dazu bei, bessere Studienbedingungen zu ermöglichen. 
HessenFonds – Hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
Um das Studium oder eine wissenschaftliche Karriere fortzuführen und damit den wissenschaftlichen 
Nachwuchs zu fördern, vergibt die Hessische La ndesregierung im Rahmen des HessenFonds Stipendien. 
Damit sollen begabte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Verfolgung 
individueller Ziele unterstützt werden. Die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung besteht in der Anerken -
nung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter sowie auf Basis der Flüchtlingseigenschaft gemäß der 
GFK57. Im Jahr 2016 hatten sich dafür 7 Studierende aus Darmstadt beworben, 5 haben eine Zusage 
erhalten. 2017 waren es 11 Bewerberinnen und Bewerber und 10 Zusagen.  
                                                
57 Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Hessischen Landesregierung unter: http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Technische Universit ät Darmstadt 
Neben der Internationalen Studienberatung und dem Projekt Tutor international hat die TUD im Berichts -
zeitraum zusätzlich zehn offene Sprechstunden pro Woche durchgeführt, um eine Orientierung rund um 
das Thema Studium in Deutschland anzubiete n. Spezielle Programme sind das Buddy -Programm und 
das Brown -Bag-Lunch mit geflüchteten Frauen. Das Buddy -Programm erleichtert geflüchteten Studien -
interessierten den Einstieg in das Campusleben durch Vermittlung von Buddies (Studierende) an 
studieninteressierte Geflüchtete. Diese unterstützen Geflüchtete bei allen Fragen rund um den Studien -
einstieg und das Studium in Darmstadt. Im Jahr 2017 haben 62 Studieninteressierte und 63 Studierende 
daran teilgenommen. Das Brown -Bag-Lunch ist ein Mittagessen, bei de m sich Studentinnen der TUD mit 
studieninteressierten geflüchteten Frauen und Vertreterinnen aus der Wissenschaft und Wirtschaft treffen, 
um sich gemeinsam auszutauschen.  
Ebenso wurden gebührenfreie, modular aufgebaute studienvorbereitende Kurse mit einem  sprachlichen 
Schwerpunkt angeboten, von Stufe A2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bis 
Dezember 2017 konnten 530 Plätze in den studienvorbereitenden Kursen vergeben werden, wovon 301 
mit einem Sprachzertifikat auf verschiedenen Niveaus erfolgreich abgeschlossen wurden. 
Um die eigene Studierfähigkeit zu überprüfen, können studieninteressierte Geflüchtete den sogenannten 
TestAS für Geflüchtete durchführen, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Der 
TestAS für Geflüchte te ist relevant für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangszeugnisse aus 
unterschiedlichen Gründen nicht vorweisen können. Im Berichtszeitraum wurde dieses Angebot 383 Mal 
in Anspruch genommen. 
Hochschule Darmstadt  
Die HDA bietet ebenfalls Sprachku rse für studieninteressierte Geflüchtete als eine elementare Vorausset -
zung für das Studium an, das Propädeutikum. Dabei handelt es sich um eine sprachlich und organisato -
risch auf das Studium vorbereitende Maßnahme, die seit 2016 angeboten wird. Im Jahr 2 016 schlossen 
23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebot ab, 2017 waren es 19. Im Rahmen des Projektes 
gab es außerdem eine Exkursion im Jahr 2017 nach Berlin und Potsdam sowie einen Workshop zum 
Thema Effektive Studienplanung und Wissenschaftliches Arbeiten mit den Teilnehmenden.  
Ein weiteres Projekt für Studierende mit Fluchthintergrund war das Programm Einstieg in die Elektro -
technik und Informationstechnik, das im selben Jahr startete. Daran nahmen 2016 insgesamt 25 Teil -
nehmerinnen und Teilnehmer, im Jahr 2017 19 Personen teil. Ebenso ist das Projekt TeaTalk zu nennen, 
ein monatlich wiederkehrender Termin zum informellen Austausch unter Studierenden mit und ohne 
Fluchthintergrund. Für 2016 sind keine Zahlen verzeichnet, 2017 nahmen daran 99 Perso nen teil. Das 
Mentorinnen- und Mentorenprogramm der HDA, das für internationale Studierende ist, wurde 2017 für 
Geflüchtete geöffnet und lief mit 76 Teilnehmenden. Eine gezielte Unterstützung durch erfahrene Studie -
rende trug dazu bei, bessere Studienbedingungen zu ermöglichen. 
HessenFonds – Hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
Um das Studium oder eine wissenschaftliche Karriere fortzuführen und damit den wissenschaftlichen 
Nachwuchs zu fördern, vergibt die Hessische La ndesregierung im Rahmen des HessenFonds Stipendien. 
Damit sollen begabte Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Verfolgung 
individueller Ziele unterstützt werden. Die aufenthaltsrechtliche Voraussetzung besteht in der Anerken -
nung als Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter sowie auf Basis der Flüchtlingseigenschaft gemäß der 
GFK57. Im Jahr 2016 hatten sich dafür 7 Studierende aus Darmstadt beworben, 5 haben eine Zusage 
erhalten. 2017 waren es 11 Bewerberinnen und Bewerber und 10 Zusagen.  
                                                
57 Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Hessischen Landesregierung unter: http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
71 
 
Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete  
Der Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete wurde auf Wunsch der drei Hochschulen in der Wissenschafts -
stadt Darmstadt vom Amt für Interkulturelles und Internationales initiiert, um Unterstützungs - und 
Beratungsleistungen für studieninteressierte Geflüchtete besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine 
stärkere Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund im Bereich der Hochschulbildung in Darmstadt. 
Im Arbeitskreis nehmen regelmäßig die TUD, die HDA, die Evangel ische Hochschule Darmstadt, das 
Studierendenwerk, das Amt für Soziales und Prävention, das Bürger - und Ordnungsamt, die Ausländer -
behörde, das Jobcenter, die Migrationsberatungsstellen und weitere in diesem Kontext agierende Akteu -
rinnen und Akteure teil (s. auch Kap. 6.1). 
Behandelte Themen des Arbeitskreises waren und sind aufenthaltsrechtliche Herausforderungen, die 
Anerkennung von bisherigen Studienleistungen sowie Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Darüber 
hinaus stand und steht die Förderung der Beratungs - und Serviceleistung für studieninteressierte 
Geflüchtete im Mittelpunkt. 
6.4.8 Elternbildung 
Bildungserfolge sind vor allem von der sozialen Herkunft und der Bildu ngsnähe bzw. -ferne des Eltern -
hauses abhängig – aber auch von Strukturen des deutschen Bildungssystems. Die interkulturelle Öffnung 
von Kindergärten und Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine strukturelle Verbesserung der 
Bildungschancen zu e rreichen. Elternarbeit ist ein zentrales Element der interkulturellen Öffnung von 
Kitas und Schulen. Durch die Öffnung der Einrichtungen werden Hemmschwellen der Eltern gegenüber 
den Institutionen und umgekehrt vermindert, das Vertrauensverhältnis wird gef estigt und der Kontakt 
zwischen den Eltern, Lehrenden sowie Erzieherinnen und Erziehern wird verbessert.  
WIR-Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit 
Darmstädter Grundschulen  
Das Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit Darmstädter 
Grundschulen wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Landesprogramms WIR – Weg-
weisende Integrationsansätze Realisieren  als Projekt mit neuen innovativen Ansätzen umgese tzt. Projekt -
start war im Dezember 2016, die Projektlaufzeit endet im März 2020 58. Projektträger ist das Amt für 
Interkulturelles und Internationales der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Koordination und Umsetzung 
des Projekts hatte im Zeitraum 2016 bis 20 17 der Caritas inne, seit 2018 obliegt sie dem Kooperations -
partner Mobile Praxis gGmbH. Diese verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Elternarbeit, 
Erziehungsberatung sowie Sprach - und Entwicklungsförderung und ist ein anerkannter und etablier ter 
Träger der Schulsozialarbeit.  
Eine weitere wichtige Säule in diesem Modellprojekt besteht in der Einbindung von Migrantenselbstorga -
nisationen als zentrale Akteure in der Elternbildungsarbeit und als zentrale Kooperationspartner der 
Schulen. Die Verei ne haben nicht nur eine Brückenfunktion hinsichtlich der Communities inne, sie sind 
auch für den Prozess der Interkulturellen Öffnung von Schule wichtig. Die Anerkennung der Migranten -
selbstorganisationen als Experten und gleichwertige Kooperationspartner der Schulen ist das innovative 
Element dieses Modellprojekts. Im Rahmen des Projekts erfolgt darüber hinaus eine Abstimmung und 
Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. 
Das Projekt zielt auf eine höhere Bildungsteilhabe von Menschen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
durch die Neugestaltung der Kooperation zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtung und der gegen -
seitigen interkulturellen Öffnung der mitwirkenden Schulen und Migrantenselbstorganisationen. Es bietet 
Schulen und Eltern Maßnahmen im Sinn e einer integrierten Elternbildungsarbeit. Gemeinsam werden 
Maßnahmen (Gesprächskreise, Elterntrainings, Mentoring, Begleitung und Unterstützung im interkultu -
                                                
58 Hierzu s. auch Kapitel 3.6.2 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
71 
 
Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete  
Der Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete wurde auf Wunsch der drei Hochschulen in der Wissenschafts -
stadt Darmstadt vom Amt für Interkulturelles und Internationales initiiert, um Unterstützungs - und 
Beratungsleistungen für studieninteressierte Geflüchtete besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine 
stärkere Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund im Bereich der Hochschulbildung in Darmstadt. 
Im Arbeitskreis nehmen regelmäßig die TUD, die HDA, die Evangel ische Hochschule Darmstadt, das 
Studierendenwerk, das Amt für Soziales und Prävention, das Bürger - und Ordnungsamt, die Ausländer -
behörde, das Jobcenter, die Migrationsberatungsstellen und weitere in diesem Kontext agierende Akteu -
rinnen und Akteure teil (s. auch Kap. 6.1). 
Behandelte Themen des Arbeitskreises waren und sind aufenthaltsrechtliche Herausforderungen, die 
Anerkennung von bisherigen Studienleistungen sowie Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Darüber 
hinaus stand und steht die Förderung der Beratungs - und Serviceleistung für studieninteressierte 
Geflüchtete im Mittelpunkt. 
6.4.8 Elternbildung 
Bildungserfolge sind vor allem von der sozialen Herkunft und der Bildu ngsnähe bzw. -ferne des Eltern -
hauses abhängig – aber auch von Strukturen des deutschen Bildungssystems. Die interkulturelle Öffnung 
von Kindergärten und Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine strukturelle Verbesserung der 
Bildungschancen zu e rreichen. Elternarbeit ist ein zentrales Element der interkulturellen Öffnung von 
Kitas und Schulen. Durch die Öffnung der Einrichtungen werden Hemmschwellen der Eltern gegenüber 
den Institutionen und umgekehrt vermindert, das Vertrauensverhältnis wird gef estigt und der Kontakt 
zwischen den Eltern, Lehrenden sowie Erzieherinnen und Erziehern wird verbessert.  
WIR-Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit 
Darmstädter Grundschulen  
Das Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit Darmstädter 
Grundschulen wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Landesprogramms WIR – Weg-
weisende Integrationsansätze Realisieren  als Projekt mit neuen innovativen Ansätzen umgese tzt. Projekt -
start war im Dezember 2016, die Projektlaufzeit endet im März 2020 58. Projektträger ist das Amt für 
Interkulturelles und Internationales der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Koordination und Umsetzung 
des Projekts hatte im Zeitraum 2016 bis 20 17 der Caritas inne, seit 2018 obliegt sie dem Kooperations -
partner Mobile Praxis gGmbH. Diese verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Elternarbeit, 
Erziehungsberatung sowie Sprach - und Entwicklungsförderung und ist ein anerkannter und etablier ter 
Träger der Schulsozialarbeit.  
Eine weitere wichtige Säule in diesem Modellprojekt besteht in der Einbindung von Migrantenselbstorga -
nisationen als zentrale Akteure in der Elternbildungsarbeit und als zentrale Kooperationspartner der 
Schulen. Die Verei ne haben nicht nur eine Brückenfunktion hinsichtlich der Communities inne, sie sind 
auch für den Prozess der Interkulturellen Öffnung von Schule wichtig. Die Anerkennung der Migranten -
selbstorganisationen als Experten und gleichwertige Kooperationspartner der Schulen ist das innovative 
Element dieses Modellprojekts. Im Rahmen des Projekts erfolgt darüber hinaus eine Abstimmung und 
Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. 
Das Projekt zielt auf eine höhere Bildungsteilhabe von Menschen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
durch die Neugestaltung der Kooperation zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtung und der gegen -
seitigen interkulturellen Öffnung der mitwirkenden Schulen und Migrantenselbstorganisationen. Es bietet 
Schulen und Eltern Maßnahmen im Sinn e einer integrierten Elternbildungsarbeit. Gemeinsam werden 
Maßnahmen (Gesprächskreise, Elterntrainings, Mentoring, Begleitung und Unterstützung im interkultu -
                                                
58 Hierzu s. auch Kapitel 3.6.2

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
72 
rellen Öffnungsprozess, moderierte Treffen zwischen Vereinen und Schule) konzipiert und durchgeführt, 
die darauf abzielen, Eltern in ihren Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken, ihre Selbstorganisation zu för-
dern, die wechselseitige Öffnung der Akteure durch Einnehmen der jeweils anderen Perspektive zu för-
dern sowie die Eigenressourcen der Eltern als Expertinnen und Experten ihrer Kinder zu stärken. Der 
vertrauensbildende Beziehungsaufbau steht im Vordergrund und zielt letztlich darauf ab, die Bildungs-
chancen der Kinder zu verbessern. 
Aktive Partner im Projekt sind, neben der Mobilen Praxis gGmbH, die für die Koordination und Umset-
zung des Modellprojekts verantwortlich ist, folgende Grundschulen:  
 Frankensteinschule
 Wilhelm-Hauff-Schule
 Bessunger Schule
 Goethe-Schule
sowie Migrantenselbstorganisationen:
 Somalischer Verein für Kultur und Integration e.V.
 Pohana e.V.
 Deutsch-Syrischer Verein e.V.
 Alevitischer Verein in Darmstadt und Umgebung e.V.
 GinCo e.V. – Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe,
 Muslimischer Studentenverein
Das Modellprojekt wird begleitend durch das Praxislabor der TUD  (Institut für Allgemeine Pädagogik und 
Berufspädagogik) evaluiert. Ziel des Evaluationsvorhabens ist es, die Praxistauglichkeit des Modell-
projekts entsprechend seiner Ziele zu überprüfen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung vorzu-
schlagen. 
HIPPY-Familienbildungsprogramm – Home Instructions for Parents of Preschool Youngsters 
Das Familienbildungsprogramm HIPPY ist ein interkulturelles Programm für Eltern mit Vorschulkindern 
im Alter zwischen vier und sechs Jahren, das durch das DRK in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umge-
setzt wird. Es fördert zum einen die Eltern-Kind-Beziehung, die Deutschkenntnisse der Eltern und schafft 
so gute Voraussetzungen für den Schulstart. Außerdem werden über den Zeitraum von zwei Jahren durch 
Maßnahmen wi e beispielsweise Hausbesuch e, Gruppentreffen un d den Einsat z spezifischer Materialien 
aktive Unterstützungsstrukturen aufgebaut . Dieses Angebot richtet sich an Familien mit Flucht- oder 
Migrationshintergrund und bietet vielfältige Möglichkeiten, Informationen zu relevanten Themen zu erhal-
ten.  
6.4.9 Kosten Bildung 
Die Kosten im Bereich Bildung liegen seit dem Jahr 2016 aufgeschlüsselt vor und beinhalten und beinhal-
ten die Bildungskoordination sowie verschiedene Bildungsangebote und Projekte, wie beispielsweise 
Workshops und die Sprach-Kitas (s. Kap.3.6.2). Als 100%ige Förderung des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung konnte die Bildungskoordination nahezu kostenneutral etabliert werden. So wurden 
2016 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zunächst circa 213.000 Euro aufgewendet, gleichzeitig 
wurden 207.000 Euro als Zuschüsse von Land und Bund eingenommen. Im Jahr 2017 erhöhten sich die 
Kosten auf gerundet 343.000 Euro (bei 302.000 Euro Bezuschussung durch Bund und Land). 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete  
Der Arbeitskreis Studierfähige Geflüchtete wurde auf Wunsch der drei Hochschulen in der Wissenschafts -
stadt Darmstadt vom Amt für Interkulturelles und Internationales initiiert, um Unterstützungs - und 
Beratungsleistungen für studieninteressierte Geflüchtete besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine 
stärkere Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund im Bereich der Hochschulbildung in Darmstadt. 
Im Arbeitskreis nehmen regelmäßig die TUD, die HDA, die Evangel ische Hochschule Darmstadt, das 
Studierendenwerk, das Amt für Soziales und Prävention, das Bürger - und Ordnungsamt, die Ausländer -
behörde, das Jobcenter, die Migrationsberatungsstellen und weitere in diesem Kontext agierende Akteu -
rinnen und Akteure teil (s. auch Kap. 6.1). 
Behandelte Themen des Arbeitskreises waren und sind aufenthaltsrechtliche Herausforderungen, die 
Anerkennung von bisherigen Studienleistungen sowie Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Darüber 
hinaus stand und steht die Förderung der Beratungs - und Serviceleistung für studieninteressierte 
Geflüchtete im Mittelpunkt. 
6.4.8 Elternbildung 
Bildungserfolge sind vor allem von der sozialen Herkunft und der Bildu ngsnähe bzw. -ferne des Eltern -
hauses abhängig – aber auch von Strukturen des deutschen Bildungssystems. Die interkulturelle Öffnung 
von Kindergärten und Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine strukturelle Verbesserung der 
Bildungschancen zu e rreichen. Elternarbeit ist ein zentrales Element der interkulturellen Öffnung von 
Kitas und Schulen. Durch die Öffnung der Einrichtungen werden Hemmschwellen der Eltern gegenüber 
den Institutionen und umgekehrt vermindert, das Vertrauensverhältnis wird gef estigt und der Kontakt 
zwischen den Eltern, Lehrenden sowie Erzieherinnen und Erziehern wird verbessert.  
WIR-Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit 
Darmstädter Grundschulen  
Das Modellprojekt Bildungsteilhabe durch Elternempowerment – Elternbildungsarbeit in und mit Darmstädter 
Grundschulen wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Landesprogramms WIR – Weg-
weisende Integrationsansätze Realisieren  als Projekt mit neuen innovativen Ansätzen umgese tzt. Projekt -
start war im Dezember 2016, die Projektlaufzeit endet im März 2020 58. Projektträger ist das Amt für 
Interkulturelles und Internationales der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Koordination und Umsetzung 
des Projekts hatte im Zeitraum 2016 bis 20 17 der Caritas inne, seit 2018 obliegt sie dem Kooperations -
partner Mobile Praxis gGmbH. Diese verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Elternarbeit, 
Erziehungsberatung sowie Sprach - und Entwicklungsförderung und ist ein anerkannter und etablier ter 
Träger der Schulsozialarbeit.  
Eine weitere wichtige Säule in diesem Modellprojekt besteht in der Einbindung von Migrantenselbstorga -
nisationen als zentrale Akteure in der Elternbildungsarbeit und als zentrale Kooperationspartner der 
Schulen. Die Verei ne haben nicht nur eine Brückenfunktion hinsichtlich der Communities inne, sie sind 
auch für den Prozess der Interkulturellen Öffnung von Schule wichtig. Die Anerkennung der Migranten -
selbstorganisationen als Experten und gleichwertige Kooperationspartner der Schulen ist das innovative 
Element dieses Modellprojekts. Im Rahmen des Projekts erfolgt darüber hinaus eine Abstimmung und 
Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. 
Das Projekt zielt auf eine höhere Bildungsteilhabe von Menschen mit Migrations - und Fluchthintergrund 
durch die Neugestaltung der Kooperation zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtung und der gegen -
seitigen interkulturellen Öffnung der mitwirkenden Schulen und Migrantenselbstorganisationen. Es bietet 
Schulen und Eltern Maßnahmen im Sinn e einer integrierten Elternbildungsarbeit. Gemeinsam werden 
Maßnahmen (Gesprächskreise, Elterntrainings, Mentoring, Begleitung und Unterstützung im interkultu -
                                                
58 Hierzu s. auch Kapitel 3.6.2 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
72 
rellen Öffnungsprozess, moderierte Treffen zwischen Vereinen und Schule) konzipiert und durchgeführt, 
die darauf abzielen, Eltern in ihren Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken, ihre Selbstorganisation zu för-
dern, die wechselseitige Öffnung der Akteure durch Einnehmen der jeweils anderen Perspektive zu för-
dern sowie die Eigenressourcen der Eltern als Expertinnen und Experten ihrer Kinder zu stärken. Der 
vertrauensbildende Beziehungsaufbau steht im Vordergrund und zielt letztlich darauf ab, die Bildungs-
chancen der Kinder zu verbessern. 
Aktive Partner im Projekt sind, neben der Mobilen Praxis gGmbH, die für die Koordination und Umset-
zung des Modellprojekts verantwortlich ist, folgende Grundschulen:  
 Frankensteinschule
 Wilhelm-Hauff-Schule
 Bessunger Schule
 Goethe-Schule
sowie Migrantenselbstorganisationen:
 Somalischer Verein für Kultur und Integration e.V.
 Pohana e.V.
 Deutsch-Syrischer Verein e.V.
 Alevitischer Verein in Darmstadt und Umgebung e.V.
 GinCo e.V. – Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe,
 Muslimischer Studentenverein
Das Modellprojekt wird begleitend durch das Praxislabor der TUD  (Institut für Allgemeine Pädagogik und 
Berufspädagogik) evaluiert. Ziel des Evaluationsvorhabens ist es, die Praxistauglichkeit des Modell-
projekts entsprechend seiner Ziele zu überprüfen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung vorzu-
schlagen. 
HIPPY-Familienbildungsprogramm – Home Instructions for Parents of Preschool Youngsters 
Das Familienbildungsprogramm HIPPY ist ein interkulturelles Programm für Eltern mit Vorschulkindern 
im Alter zwischen vier und sechs Jahren, das durch das DRK in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umge-
setzt wird. Es fördert zum einen die Eltern-Kind-Beziehung, die Deutschkenntnisse der Eltern und schafft 
so gute Voraussetzungen für den Schulstart. Außerdem werden über den Zeitraum von zwei Jahren durch 
Maßnahmen wi e beispielsweise Hausbesuch e, Gruppentreffen un d den Einsat z spezifischer Materialien 
aktive Unterstützungsstrukturen aufgebaut . Dieses Angebot richtet sich an Familien mit Flucht- oder 
Migrationshintergrund und bietet vielfältige Möglichkeiten, Informationen zu relevanten Themen zu erhal-
ten.  
6.4.9 Kosten Bildung 
Die Kosten im Bereich Bildung liegen seit dem Jahr 2016 aufgeschlüsselt vor und beinhalten und beinhal-
ten die Bildungskoordination sowie verschiedene Bildungsangebote und Projekte, wie beispielsweise 
Workshops und die Sprach-Kitas (s. Kap.3.6.2). Als 100%ige Förderung des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung konnte die Bildungskoordination nahezu kostenneutral etabliert werden. So wurden 
2016 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zunächst circa 213.000 Euro aufgewendet, gleichzeitig 
wurden 207.000 Euro als Zuschüsse von Land und Bund eingenommen. Im Jahr 2017 erhöhten sich die 
Kosten auf gerundet 343.000 Euro (bei 302.000 Euro Bezuschussung durch Bund und Land). 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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rellen Öffnungsprozess, moderierte Treffen zwischen Vereinen und Schule) konzipiert und durchgeführt, 
die darauf abzielen, Eltern in ihren Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken, ihre Selbstorganisation zu för-
dern, die wechselseitige Öffnung der Akteure durch Einnehmen der jeweils anderen Perspektive zu för-
dern sowie die Eigenressourcen der Eltern als Expertinnen und Experten ihrer Kinder zu stärken. Der 
vertrauensbildende Beziehungsaufbau steht im Vordergrund und zielt letztlich darauf ab, die Bildungs-
chancen der Kinder zu verbessern. 
Aktive Partner im Projekt sind, neben der Mobilen Praxis gGmbH, die für die Koordination und Umset-
zung des Modellprojekts verantwortlich ist, folgende Grundschulen:  
 Frankensteinschule
 Wilhelm-Hauff-Schule
 Bessunger Schule
 Goethe-Schule
sowie Migrantenselbstorganisationen:
 Somalischer Verein für Kultur und Integration e.V.
 Pohana e.V.
 Deutsch-Syrischer Verein e.V.
 Alevitischer Verein in Darmstadt und Umgebung e.V.
 GinCo e.V. – Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe,
 Muslimischer Studentenverein
Das Modellprojekt wird begleitend durch das Praxislabor der TUD  (Institut für Allgemeine Pädagogik und 
Berufspädagogik) evaluiert. Ziel des Evaluationsvorhabens ist es, die Praxistauglichkeit des Modell-
projekts entsprechend seiner Ziele zu überprüfen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung vorzu-
schlagen. 
HIPPY-Familienbildungsprogramm – Home Instructions for Parents of Preschool Youngsters 
Das Familienbildungsprogramm HIPPY ist ein interkulturelles Programm für Eltern mit Vorschulkindern 
im Alter zwischen vier und sechs Jahren, das durch das DRK in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umge-
setzt wird. Es fördert zum einen die Eltern-Kind-Beziehung, die Deutschkenntnisse der Eltern und schafft 
so gute Voraussetzungen für den Schulstart. Außerdem werden über den Zeitraum von zwei Jahren durch 
Maßnahmen wi e beispielsweise Hausbesuch e, Gruppentreffen un d den Einsat z spezifischer Materialien 
aktive Unterstützungsstrukturen aufgebaut . Dieses Angebot richtet sich an Familien mit Flucht- oder 
Migrationshintergrund und bietet vielfältige Möglichkeiten, Informationen zu relevanten Themen zu erhal-
ten.  
6.4.9 Kosten Bildung 
Die Kosten im Bereich Bildung liegen seit dem Jahr 2016 aufgeschlüsselt vor und beinhalten und beinhal-
ten die Bildungskoordination sowie verschiedene Bildungsangebote und Projekte, wie beispielsweise 
Workshops und die Sprach-Kitas (s. Kap.3.6.2). Als 100%ige Förderung des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung konnte die Bildungskoordination nahezu kostenneutral etabliert werden. So wurden 
2016 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zunächst circa 213.000 Euro aufgewendet, gleichzeitig 
wurden 207.000 Euro als Zuschüsse von Land und Bund eingenommen. Im Jahr 2017 erhöhten sich die 
Kosten auf gerundet 343.000 Euro (bei 302.000 Euro Bezuschussung durch Bund und Land).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 19: Kosten Bildung 
  2016 2017 
Ausgaben Bildungskoordination 77.000 €  77.000 €  
Bildungsangebote 136.000 €  266.000 €  
Gesamt 213.000 €  343.000 €  
davon städt. Ausga-
ben 6.000 €  41.000 €  
Einnahmen Bund 195.000 €  270.000 €  
Land 12.000 €  32.000 €  
Gesamt 207.000 €  302.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.4.10  Handlungsempfehlungen 
Bildung ist Querschnittsaufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und ein lebenslanger Prozess, der  
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Daher ist es für ein chancengleiches 
Bildungssystem wichtig, dass Bildungsangebote in ihrer Ausgestaltung die unterschiedlichen soziokultu -
rellen und individuellen Voraussetzungen der Stadtbevölkerung mitberücksichtigen. 
Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund sind - im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - in vielen 
Bildungsbereichen unterrepräsentiert59. Daher ist es nach wie vor notwendig, die Förderung der Teilhabe 
dieses Personenkre ises als Querschnittsaufgabe in all diesen Bereichen zu betrachten und die Regel -
strukturen entsprechend zu öffnen. Im Kontext des abgestimmten datenbasierten Bildungsmanagements 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollten Faktoren, Ursachen und strukturelle Rahmenbedingungen in 
genau diesen Bereichen evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migra -
tions- und Fluchthintergrund entwickelt werden.  Ebenso sollte der spezifische Bedarf von Geflüchteten in 
der Bildungsplanung aufgezeigt und durch statistische Prognosen annäherungsweise unterlegt werden. 
Im Bereich der frühkindlichen Förderung sollte grundsätzlich der Platz - und Förderbedarf der Kinder von 
Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbezogen werden. Um mehr geflüchtete Kinder in Darmstadt an Kinder -
tagesstätten zu binden, sollte – neben der Erhöhung des Betreuungsangebots im U3 -Bereich – eine inten-
sive Begleitung der geflüchteten Eltern hinsi chtlich des Zugangs zum Kinderbetreuungssystem in Darm -
stadt erfolgen. Zudem sollte das Antragsverfahren für Betreuungsplätze vereinfacht werden. Die Sensibi -
lisierung der Eltern sollte durch eine proaktive Ansprache erfolgen, diese könnte mit den Migratio nsbera-
tungsstellen und mit Migrantenselbstorganisationen, die in diesem Bereich arbeiten, verknüpft und hier 
eine Kooperation herbeigeführt werden.  
Seit Januar 2019 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bundesprogramm  Kita-Einstieg: 
Brücken bauen in frühe Bildung  des Bundesministeriums für Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen 
und Jugend. Es verfolgt den Ansatz, gleiche Chancen für alle Kinder bei der Kindertagesbetreuung zu 
erreichen. Dafür wurde eine Koordinatori n und sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt und im 
Familienzentrum eingestellt. Unterschiedliche Strategien und Projekte werden pilothaft in der sogenann -
ten Anker-Kita in der Klausenburger Straße (Heimstättensiedlung) getestet. Das Bundesprogramm is t ein 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die interkulturelle Öffnung des Kinderbetreu -
ungssystems langfristig konzipiert und umgesetzt und daher über den Projektstatus hinausgehoben 
werden. Hierfür sollten entsprechende Ressource n bereitgestellt bzw. eingeworben werden, um die Erfah -
rungen und Ansätze aus dem Bundesprogramm nachhaltig auf andere Kindertageseinrichtungen zu über -
                                                
59 Siehe beispielsweise 1. Bildungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubri-
ken/Bildung_integriert/2019BildungsBerichtDA_Ansicht.pdf 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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rellen Öffnungsprozess, moderierte Treffen zwischen Vereinen und Schule) konzipiert und durchgeführt, 
die darauf abzielen, Eltern in ihren Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken, ihre Selbstorganisation zu för-
dern, die wechselseitige Öffnung der Akteure durch Einnehmen der jeweils anderen Perspektive zu för-
dern sowie die Eigenressourcen der Eltern als Expertinnen und Experten ihrer Kinder zu stärken. Der 
vertrauensbildende Beziehungsaufbau steht im Vordergrund und zielt letztlich darauf ab, die Bildungs-
chancen der Kinder zu verbessern. 
Aktive Partner im Projekt sind, neben der Mobilen Praxis gGmbH, die für die Koordination und Umset-
zung des Modellprojekts verantwortlich ist, folgende Grundschulen:  
 Frankensteinschule
 Wilhelm-Hauff-Schule
 Bessunger Schule
 Goethe-Schule
sowie Migrantenselbstorganisationen:
 Somalischer Verein für Kultur und Integration e.V.
 Pohana e.V.
 Deutsch-Syrischer Verein e.V.
 Alevitischer Verein in Darmstadt und Umgebung e.V.
 GinCo e.V. – Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe,
 Muslimischer Studentenverein
Das Modellprojekt wird begleitend durch das Praxislabor der TUD  (Institut für Allgemeine Pädagogik und 
Berufspädagogik) evaluiert. Ziel des Evaluationsvorhabens ist es, die Praxistauglichkeit des Modell-
projekts entsprechend seiner Ziele zu überprüfen und Empfehlungen zu seiner Weiterentwicklung vorzu-
schlagen. 
HIPPY-Familienbildungsprogramm – Home Instructions for Parents of Preschool Youngsters 
Das Familienbildungsprogramm HIPPY ist ein interkulturelles Programm für Eltern mit Vorschulkindern 
im Alter zwischen vier und sechs Jahren, das durch das DRK in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umge-
setzt wird. Es fördert zum einen die Eltern-Kind-Beziehung, die Deutschkenntnisse der Eltern und schafft 
so gute Voraussetzungen für den Schulstart. Außerdem werden über den Zeitraum von zwei Jahren durch 
Maßnahmen wi e beispielsweise Hausbesuch e, Gruppentreffen un d den Einsat z spezifischer Materialien 
aktive Unterstützungsstrukturen aufgebaut . Dieses Angebot richtet sich an Familien mit Flucht- oder 
Migrationshintergrund und bietet vielfältige Möglichkeiten, Informationen zu relevanten Themen zu erhal-
ten.  
6.4.9 Kosten Bildung 
Die Kosten im Bereich Bildung liegen seit dem Jahr 2016 aufgeschlüsselt vor und beinhalten und beinhal-
ten die Bildungskoordination sowie verschiedene Bildungsangebote und Projekte, wie beispielsweise 
Workshops und die Sprach-Kitas (s. Kap.3.6.2). Als 100%ige Förderung des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung konnte die Bildungskoordination nahezu kostenneutral etabliert werden. So wurden 
2016 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zunächst circa 213.000 Euro aufgewendet, gleichzeitig 
wurden 207.000 Euro als Zuschüsse von Land und Bund eingenommen. Im Jahr 2017 erhöhten sich die 
Kosten auf gerundet 343.000 Euro (bei 302.000 Euro Bezuschussung durch Bund und Land). 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 19: Kosten Bildung 
  2016 2017 
Ausgaben Bildungskoordination 77.000 €  77.000 €  
Bildungsangebote 136.000 €  266.000 €  
Gesamt 213.000 €  343.000 €  
davon städt. Ausga-
ben 6.000 €  41.000 €  
Einnahmen Bund 195.000 €  270.000 €  
Land 12.000 €  32.000 €  
Gesamt 207.000 €  302.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.4.10  Handlungsempfehlungen 
Bildung ist Querschnittsaufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und ein lebenslanger Prozess, der  
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Daher ist es für ein chancengleiches 
Bildungssystem wichtig, dass Bildungsangebote in ihrer Ausgestaltung die unterschiedlichen soziokultu -
rellen und individuellen Voraussetzungen der Stadtbevölkerung mitberücksichtigen. 
Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund sind - im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - in vielen 
Bildungsbereichen unterrepräsentiert59. Daher ist es nach wie vor notwendig, die Förderung der Teilhabe 
dieses Personenkre ises als Querschnittsaufgabe in all diesen Bereichen zu betrachten und die Regel -
strukturen entsprechend zu öffnen. Im Kontext des abgestimmten datenbasierten Bildungsmanagements 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollten Faktoren, Ursachen und strukturelle Rahmenbedingungen in 
genau diesen Bereichen evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migra -
tions- und Fluchthintergrund entwickelt werden.  Ebenso sollte der spezifische Bedarf von Geflüchteten in 
der Bildungsplanung aufgezeigt und durch statistische Prognosen annäherungsweise unterlegt werden. 
Im Bereich der frühkindlichen Förderung sollte grundsätzlich der Platz - und Förderbedarf der Kinder von 
Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbezogen werden. Um mehr geflüchtete Kinder in Darmstadt an Kinder -
tagesstätten zu binden, sollte – neben der Erhöhung des Betreuungsangebots im U3 -Bereich – eine inten-
sive Begleitung der geflüchteten Eltern hinsi chtlich des Zugangs zum Kinderbetreuungssystem in Darm -
stadt erfolgen. Zudem sollte das Antragsverfahren für Betreuungsplätze vereinfacht werden. Die Sensibi -
lisierung der Eltern sollte durch eine proaktive Ansprache erfolgen, diese könnte mit den Migratio nsbera-
tungsstellen und mit Migrantenselbstorganisationen, die in diesem Bereich arbeiten, verknüpft und hier 
eine Kooperation herbeigeführt werden.  
Seit Januar 2019 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bundesprogramm  Kita-Einstieg: 
Brücken bauen in frühe Bildung  des Bundesministeriums für Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen 
und Jugend. Es verfolgt den Ansatz, gleiche Chancen für alle Kinder bei der Kindertagesbetreuung zu 
erreichen. Dafür wurde eine Koordinatori n und sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt und im 
Familienzentrum eingestellt. Unterschiedliche Strategien und Projekte werden pilothaft in der sogenann -
ten Anker-Kita in der Klausenburger Straße (Heimstättensiedlung) getestet. Das Bundesprogramm is t ein 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die interkulturelle Öffnung des Kinderbetreu -
ungssystems langfristig konzipiert und umgesetzt und daher über den Projektstatus hinausgehoben 
werden. Hierfür sollten entsprechende Ressource n bereitgestellt bzw. eingeworben werden, um die Erfah -
rungen und Ansätze aus dem Bundesprogramm nachhaltig auf andere Kindertageseinrichtungen zu über -
                                                
59 Siehe beispielsweise 1. Bildungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubri-
ken/Bildung_integriert/2019BildungsBerichtDA_Ansicht.pdf 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 19: Kosten Bildung 
  2016 2017 
Ausgaben Bildungskoordination 77.000 €  77.000 €  
Bildungsangebote 136.000 €  266.000 €  
Gesamt 213.000 €  343.000 €  
davon städt. Ausga-
ben 6.000 €  41.000 €  
Einnahmen Bund 195.000 €  270.000 €  
Land 12.000 €  32.000 €  
Gesamt 207.000 €  302.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.4.10  Handlungsempfehlungen 
Bildung ist Querschnittsaufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und ein lebenslanger Prozess, der  
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Daher ist es für ein chancengleiches 
Bildungssystem wichtig, dass Bildungsangebote in ihrer Ausgestaltung die unterschiedlichen soziokultu -
rellen und individuellen Voraussetzungen der Stadtbevölkerung mitberücksichtigen. 
Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund sind - im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - in vielen 
Bildungsbereichen unterrepräsentiert59. Daher ist es nach wie vor notwendig, die Förderung der Teilhabe 
dieses Personenkre ises als Querschnittsaufgabe in all diesen Bereichen zu betrachten und die Regel -
strukturen entsprechend zu öffnen. Im Kontext des abgestimmten datenbasierten Bildungsmanagements 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollten Faktoren, Ursachen und strukturelle Rahmenbedingungen in 
genau diesen Bereichen evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migra -
tions- und Fluchthintergrund entwickelt werden.  Ebenso sollte der spezifische Bedarf von Geflüchteten in 
der Bildungsplanung aufgezeigt und durch statistische Prognosen annäherungsweise unterlegt werden. 
Im Bereich der frühkindlichen Förderung sollte grundsätzlich der Platz - und Förderbedarf der Kinder von 
Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbezogen werden. Um mehr geflüchtete Kinder in Darmstadt an Kinder -
tagesstätten zu binden, sollte – neben der Erhöhung des Betreuungsangebots im U3 -Bereich – eine inten-
sive Begleitung der geflüchteten Eltern hinsi chtlich des Zugangs zum Kinderbetreuungssystem in Darm -
stadt erfolgen. Zudem sollte das Antragsverfahren für Betreuungsplätze vereinfacht werden. Die Sensibi -
lisierung der Eltern sollte durch eine proaktive Ansprache erfolgen, diese könnte mit den Migratio nsbera-
tungsstellen und mit Migrantenselbstorganisationen, die in diesem Bereich arbeiten, verknüpft und hier 
eine Kooperation herbeigeführt werden.  
Seit Januar 2019 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bundesprogramm  Kita-Einstieg: 
Brücken bauen in frühe Bildung  des Bundesministeriums für Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen 
und Jugend. Es verfolgt den Ansatz, gleiche Chancen für alle Kinder bei der Kindertagesbetreuung zu 
erreichen. Dafür wurde eine Koordinatori n und sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt und im 
Familienzentrum eingestellt. Unterschiedliche Strategien und Projekte werden pilothaft in der sogenann -
ten Anker-Kita in der Klausenburger Straße (Heimstättensiedlung) getestet. Das Bundesprogramm is t ein 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die interkulturelle Öffnung des Kinderbetreu -
ungssystems langfristig konzipiert und umgesetzt und daher über den Projektstatus hinausgehoben 
werden. Hierfür sollten entsprechende Ressource n bereitgestellt bzw. eingeworben werden, um die Erfah -
rungen und Ansätze aus dem Bundesprogramm nachhaltig auf andere Kindertageseinrichtungen zu über -
                                                
59 Siehe beispielsweise 1. Bildungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubri-
ken/Bildung_integriert/2019BildungsBerichtDA_Ansicht.pdf 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 19: Kosten Bildung 
  2016 2017 
Ausgaben Bildungskoordination 77.000 €  77.000 €  
Bildungsangebote 136.000 €  266.000 €  
Gesamt 213.000 €  343.000 €  
davon städt. Ausga-
ben 6.000 €  41.000 €  
Einnahmen Bund 195.000 €  270.000 €  
Land 12.000 €  32.000 €  
Gesamt 207.000 €  302.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.4.10  Handlungsempfehlungen 
Bildung ist Querschnittsaufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und ein lebenslanger Prozess, der  
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Daher ist es für ein chancengleiches 
Bildungssystem wichtig, dass Bildungsangebote in ihrer Ausgestaltung die unterschiedlichen soziokultu -
rellen und individuellen Voraussetzungen der Stadtbevölkerung mitberücksichtigen. 
Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund sind - im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - in vielen 
Bildungsbereichen unterrepräsentiert59. Daher ist es nach wie vor notwendig, die Förderung der Teilhabe 
dieses Personenkre ises als Querschnittsaufgabe in all diesen Bereichen zu betrachten und die Regel -
strukturen entsprechend zu öffnen. Im Kontext des abgestimmten datenbasierten Bildungsmanagements 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollten Faktoren, Ursachen und strukturelle Rahmenbedingungen in 
genau diesen Bereichen evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migra -
tions- und Fluchthintergrund entwickelt werden.  Ebenso sollte der spezifische Bedarf von Geflüchteten in 
der Bildungsplanung aufgezeigt und durch statistische Prognosen annäherungsweise unterlegt werden. 
Im Bereich der frühkindlichen Förderung sollte grundsätzlich der Platz - und Förderbedarf der Kinder von 
Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbezogen werden. Um mehr geflüchtete Kinder in Darmstadt an Kinder -
tagesstätten zu binden, sollte – neben der Erhöhung des Betreuungsangebots im U3 -Bereich – eine inten-
sive Begleitung der geflüchteten Eltern hinsi chtlich des Zugangs zum Kinderbetreuungssystem in Darm -
stadt erfolgen. Zudem sollte das Antragsverfahren für Betreuungsplätze vereinfacht werden. Die Sensibi -
lisierung der Eltern sollte durch eine proaktive Ansprache erfolgen, diese könnte mit den Migratio nsbera-
tungsstellen und mit Migrantenselbstorganisationen, die in diesem Bereich arbeiten, verknüpft und hier 
eine Kooperation herbeigeführt werden.  
Seit Januar 2019 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bundesprogramm  Kita-Einstieg: 
Brücken bauen in frühe Bildung  des Bundesministeriums für Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen 
und Jugend. Es verfolgt den Ansatz, gleiche Chancen für alle Kinder bei der Kindertagesbetreuung zu 
erreichen. Dafür wurde eine Koordinatori n und sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt und im 
Familienzentrum eingestellt. Unterschiedliche Strategien und Projekte werden pilothaft in der sogenann -
ten Anker-Kita in der Klausenburger Straße (Heimstättensiedlung) getestet. Das Bundesprogramm is t ein 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die interkulturelle Öffnung des Kinderbetreu -
ungssystems langfristig konzipiert und umgesetzt und daher über den Projektstatus hinausgehoben 
werden. Hierfür sollten entsprechende Ressource n bereitgestellt bzw. eingeworben werden, um die Erfah -
rungen und Ansätze aus dem Bundesprogramm nachhaltig auf andere Kindertageseinrichtungen zu über -
                                                
59 Siehe beispielsweise 1. Bildungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubri-
ken/Bildung_integriert/2019BildungsBerichtDA_Ansicht.pdf

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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tragen und langfristig zu etablieren. In diesem Rahmen sollten Qualifizierungsmaßnahmen zur interkultu -
rellen Kompetenz für Erzieherinnen und Erzieher einen festen und dauerhaften Platz in den Regelstruktu -
ren der Wissenschaftsstadt Darmstadt einnehmen.  
Weiterhin kann die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtun -
gen, Grundschulen und Initiativen im Bereich Flucht und Asyl  (alle an Bildung, Erziehung und Betreuung 
beteiligten Institutionen und Akteure) unter Steuerung der kommunalen Bildungskoordination zur besse -
ren Integration von geflüchteten Kindern und Gestaltung von  Bildungsübergängen weiter intensiviert 
werden. Die Bildungskoordination kann durch die Vernetzung im Bereich Bildung Handlungsbedarfe auf-
zeigen und Hinweise für eine zielgenaue Steuerung von Maßnahmen und Ressourcen geben. Dadurch 
können Zugänge zum Bild ungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und Über -
gänge zwischen Bildungseinrichtungen passgenauer gestaltet werden.  
Die InteA-Klassen in den Berufsschulen sind ähnlich den Intensivklassen in den allgemeinbildenden 
Schulen sehr heterogen, wodurch differenzierte Lernprozesse entstehen aber auch Lernrückstände häufi -
ger werden. Nach Abschluss einer InteA-Klasse werden immer wieder Defizite im Bereich der Sprach - 
oder Berufsfachkenntnisse festgestellt, was eine Einmündung in die Berufstä tigkeit oder die Ausbildung 
erschwert. Daher sollten  sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen 
intensiviert und ausgebaut werden.  
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 19: Kosten Bildung 
  2016 2017 
Ausgaben Bildungskoordination 77.000 €  77.000 €  
Bildungsangebote 136.000 €  266.000 €  
Gesamt 213.000 €  343.000 €  
davon städt. Ausga-
ben 6.000 €  41.000 €  
Einnahmen Bund 195.000 €  270.000 €  
Land 12.000 €  32.000 €  
Gesamt 207.000 €  302.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.4.10  Handlungsempfehlungen 
Bildung ist Querschnittsaufgabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und ein lebenslanger Prozess, der  
entscheidend für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Daher ist es für ein chancengleiches 
Bildungssystem wichtig, dass Bildungsangebote in ihrer Ausgestaltung die unterschiedlichen soziokultu -
rellen und individuellen Voraussetzungen der Stadtbevölkerung mitberücksichtigen. 
Personen mit Migrations - und Fluchthintergrund sind - im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung - in vielen 
Bildungsbereichen unterrepräsentiert59. Daher ist es nach wie vor notwendig, die Förderung der Teilhabe 
dieses Personenkre ises als Querschnittsaufgabe in all diesen Bereichen zu betrachten und die Regel -
strukturen entsprechend zu öffnen. Im Kontext des abgestimmten datenbasierten Bildungsmanagements 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollten Faktoren, Ursachen und strukturelle Rahmenbedingungen in 
genau diesen Bereichen evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migra -
tions- und Fluchthintergrund entwickelt werden.  Ebenso sollte der spezifische Bedarf von Geflüchteten in 
der Bildungsplanung aufgezeigt und durch statistische Prognosen annäherungsweise unterlegt werden. 
Im Bereich der frühkindlichen Förderung sollte grundsätzlich der Platz - und Förderbedarf der Kinder von 
Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einbezogen werden. Um mehr geflüchtete Kinder in Darmstadt an Kinder -
tagesstätten zu binden, sollte – neben der Erhöhung des Betreuungsangebots im U3 -Bereich – eine inten-
sive Begleitung der geflüchteten Eltern hinsi chtlich des Zugangs zum Kinderbetreuungssystem in Darm -
stadt erfolgen. Zudem sollte das Antragsverfahren für Betreuungsplätze vereinfacht werden. Die Sensibi -
lisierung der Eltern sollte durch eine proaktive Ansprache erfolgen, diese könnte mit den Migratio nsbera-
tungsstellen und mit Migrantenselbstorganisationen, die in diesem Bereich arbeiten, verknüpft und hier 
eine Kooperation herbeigeführt werden.  
Seit Januar 2019 beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bundesprogramm  Kita-Einstieg: 
Brücken bauen in frühe Bildung  des Bundesministeriums für Familie, Seniorinnen und Senioren, Frauen 
und Jugend. Es verfolgt den Ansatz, gleiche Chancen für alle Kinder bei der Kindertagesbetreuung zu 
erreichen. Dafür wurde eine Koordinatori n und sozialpädagogische Fachkraft beim Jugendamt und im 
Familienzentrum eingestellt. Unterschiedliche Strategien und Projekte werden pilothaft in der sogenann -
ten Anker-Kita in der Klausenburger Straße (Heimstättensiedlung) getestet. Das Bundesprogramm is t ein 
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die interkulturelle Öffnung des Kinderbetreu -
ungssystems langfristig konzipiert und umgesetzt und daher über den Projektstatus hinausgehoben 
werden. Hierfür sollten entsprechende Ressource n bereitgestellt bzw. eingeworben werden, um die Erfah -
rungen und Ansätze aus dem Bundesprogramm nachhaltig auf andere Kindertageseinrichtungen zu über -
                                                
59 Siehe beispielsweise 1. Bildungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubri-
ken/Bildung_integriert/2019BildungsBerichtDA_Ansicht.pdf 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
74 
 
tragen und langfristig zu etablieren. In diesem Rahmen sollten Qualifizierungsmaßnahmen zur interkultu -
rellen Kompetenz für Erzieherinnen und Erzieher einen festen und dauerhaften Platz in den Regelstruktu -
ren der Wissenschaftsstadt Darmstadt einnehmen.  
Weiterhin kann die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtun -
gen, Grundschulen und Initiativen im Bereich Flucht und Asyl  (alle an Bildung, Erziehung und Betreuung 
beteiligten Institutionen und Akteure) unter Steuerung der kommunalen Bildungskoordination zur besse -
ren Integration von geflüchteten Kindern und Gestaltung von  Bildungsübergängen weiter intensiviert 
werden. Die Bildungskoordination kann durch die Vernetzung im Bereich Bildung Handlungsbedarfe auf-
zeigen und Hinweise für eine zielgenaue Steuerung von Maßnahmen und Ressourcen geben. Dadurch 
können Zugänge zum Bild ungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und Über -
gänge zwischen Bildungseinrichtungen passgenauer gestaltet werden.  
Die InteA-Klassen in den Berufsschulen sind ähnlich den Intensivklassen in den allgemeinbildenden 
Schulen sehr heterogen, wodurch differenzierte Lernprozesse entstehen aber auch Lernrückstände häufi -
ger werden. Nach Abschluss einer InteA-Klasse werden immer wieder Defizite im Bereich der Sprach - 
oder Berufsfachkenntnisse festgestellt, was eine Einmündung in die Berufstä tigkeit oder die Ausbildung 
erschwert. Daher sollten  sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen 
intensiviert und ausgebaut werden.  
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
74 
 
tragen und langfristig zu etablieren. In diesem Rahmen sollten Qualifizierungsmaßnahmen zur interkultu -
rellen Kompetenz für Erzieherinnen und Erzieher einen festen und dauerhaften Platz in den Regelstruktu -
ren der Wissenschaftsstadt Darmstadt einnehmen.  
Weiterhin kann die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtun -
gen, Grundschulen und Initiativen im Bereich Flucht und Asyl  (alle an Bildung, Erziehung und Betreuung 
beteiligten Institutionen und Akteure) unter Steuerung der kommunalen Bildungskoordination zur besse -
ren Integration von geflüchteten Kindern und Gestaltung von  Bildungsübergängen weiter intensiviert 
werden. Die Bildungskoordination kann durch die Vernetzung im Bereich Bildung Handlungsbedarfe auf-
zeigen und Hinweise für eine zielgenaue Steuerung von Maßnahmen und Ressourcen geben. Dadurch 
können Zugänge zum Bild ungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und Über -
gänge zwischen Bildungseinrichtungen passgenauer gestaltet werden.  
Die InteA-Klassen in den Berufsschulen sind ähnlich den Intensivklassen in den allgemeinbildenden 
Schulen sehr heterogen, wodurch differenzierte Lernprozesse entstehen aber auch Lernrückstände häufi -
ger werden. Nach Abschluss einer InteA-Klasse werden immer wieder Defizite im Bereich der Sprach - 
oder Berufsfachkenntnisse festgestellt, was eine Einmündung in die Berufstä tigkeit oder die Ausbildung 
erschwert. Daher sollten  sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen 
intensiviert und ausgebaut werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
75 
 
6.5 Handlungsfeld Arbeitsmarkt  
Die Integration in den Arbeitsmarkt und die damit verbundene individuelle Lebensplanung stellen weitere 
wichtige Dimensionen von Integration dar. Der politische Rahmen in diesem Handlungsfeld wird auf der 
Bundesebene gesetzt, ein Teil der Ausgestaltung fällt in die Kompetenz der Länder. Gleichwohl werden 
auf kommuna ler Ebene Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration durch vernetzte Angebote zur Arbeits -
förderung strategisch entwickelt und umgesetzt. 
Auch in diesem Handlungsfeld soll die Teilhabe am Arbeitsmarkt primär durch eine Öffnung der Regel -
angebote sichergestellt werden. Neben dem Spracherwerb nimmt die Identifizierung von Potenzialen und 
die Anerkennung bereits erlangter Berufskompetenzen eine wichtige Rolle ein. Vorhandene Ressourcen 
von Asylsuchenden und anerkannten Geflüchteten sollten in den Fokus einer Arbeit smarktintegration 
gestellt werden. 
Der folgende Abschnitt gliedert sich in einen allgemeinen Teil zur Entwicklung der Anteile an erwerbstäti -
gen, arbeitssuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext der Fluchtmigration. Daran anknüpfend 
wird der Blick auf  die ausgebauten kommunalen Strukturen im Bereich der Arbeitsmarktintegration 
gelenkt. Im Anschluss werden die im Kontext der Zuwanderung von Schutzsuchenden entwickelten und 
implementierten Maßnahmen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgestellt.  Neben den angebo -
tenen Maßnahmen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit hat auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eigene Maßnahmen unter dem Begriff der Kommunalen Beschäftigungsförderung entwickelt. Die darge -
stellten Maßnahmen in diesem Abschnitt bei nhalten Regelangebote, die für Geflüchtete aufgestockt oder 
geöffnet wurden sowie bedarfsspezifische und neu entwickelte Maßnahmen. 
6.5.1 Arbeitsmarktzugang und aktuelle Zahlen  
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt richtet sich zum Teil nach komplexen aufenthal tsrechtlichen 
Bestimmungen:  
Personen mit einem Aufenthaltstitel, also anerkannte Geflüchtete, dürfen grundsätzlich ohne Einschrän -
kungen einer Beschäftigung nachgehen. Wird ein Asylantrag abgelehnt, jedoch ein nationales Abschie -
bungsverbot festgestellt o der eine Duldung erteilt, muss durch die lokale Ausländerbehörde geprüft 
werden, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden kann. In diesem Fall 
besteht eine dreimonatige Wartezeit. Im Anschluss ist eine Beschäftigung durch Zustimm ung der Agentur 
für Arbeit möglich.  
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellt wird, dürfen 
nur unter bestimmten Bedingungen einer Beschäftigung nachgehen, dies entscheidet die lokale Auslän -
derbehörde nach Abstimmung mit der Agentur für Arbeit. Ist diese Person bereits seit drei Monaten in 
der Bundesrepublik, kann eine Beschäftigung genehmigt werden, außer die Person ist verpflichtet, in 
einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.  
Personen aus sicheren Herkunftsst aaten, die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben, 
müssen während des Asylverfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen und dürfen keiner Beschäfti -
gung nachgehen (s. Kap. 2) (Bundesamt für Justiz 2019a). 
6.5.1.1 Erwerbstätige, arbeitssuchende und arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund  
Im Jahr 2016 gab es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 167 Personen mit Fluchthintergrund, die 
erwerbstätig waren, 320 arbeitslose und 897 arbeitssuchende Personen (s. Abbildung 20). Für 2017 ist 
ein leichter Anstieg zu konstatieren, aufgrund stetiger Zuweisungen nach Darmstadt. Hier waren 263 
Personen erwerbstätig, 492 arbeitslos und 1236 arbeitssuchend. Als arbeitssuchend gelten grundsätzlich 
solche Personen, die trotz Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder Erwerbstätigkeit von mehr als 15

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
76 
 
897
1.236320
492
167
263
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2000
2016 2017
Anzahl
Personen mit
Einkommen aus
Erwerbstätigkeit
Arbeitslose
Personen
Arbeitssuchende
Personen
Wochenstunden auf der Suche nach Arbeit und deshalb beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit 
gemeldet sind. Hinzu kommen Personen, die an einer arbeitsmarktpolitischen Integ rations- oder Weiter-
bildungsmaßnahme oder einem Integrationskurs teilnehmen, was in den Jahren 2016 und 2017 auf viele 
arbeitssuchende Menschen mit Fluchthintergrund zutraf, bevor sie dem regulären Arbeitsmarkt zur 
Verfügung standen (§ 15 SGB III Arbeitsförderung, Agentur für Arbeit 2016).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Strukturelle Merkmale von Arbeitssuchenden  
Um die Potenziale von Arbeitssuchenden bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu nutzen und passg -
enaue Maßnahmen zu entwickeln, müssen arbeitssuchende Personen statistisch sichtbar sein. Die 
folgenden Abbildung 21 bis Abbildung 24 verdeutlichen anhand der Merkmale Alter und Schulbildung die 
Heterogenität der als arbeitssuchend gemeldeten Personen in Darmstadt (sowohl SGB II / SGB III) 
exemplarisch für die Jahre 2016 und 2017. Dadurch kann in etwa vorhergesagt werden, wie viele Perso -
nen mit Fluchthintergrund dem Arbeitsmarkt zur Verfügun g stehen werden und wie hoch das Qualifizie -
rungspotenzial für zukünftige Fachkräfte ist. Der Indikator Schulbildung ist eine zentrale Ressource und 
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration und Weiterqualifizierung. Über die Darstel -
lung des Indikators Alter können Potenziale auch im Hinblick auf ein Nachholen von Schulabschlüssen 
abgeleitet werden. 
 
 
548
349
15 - unter 35 Jahre
über 34 Jahre
277
154109
40
31
286
keine Angabe kein Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss Mittlere Reife
Fachhochschulreife Abitur/ Hochschulreife
Abbildung 20: Erwerbstätige, arbeitssuchende und arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund, nach Jahr,  
2016 und 2017 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sonderauswertung Gebietsstand Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2018a, eigene Darstellung, 2019  
Abbildung 21: Arbeitssuchende mit 
Fluchthintergrund, nach Alter, 2016 
Abbildung 22: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach 
Schulabschluss, 2016 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sonderauswertung Gebietsstand Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2018, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
77 
 
Von den 897 als arbeitssuchend gemeldeten Personen waren rund 60 Prozent zwischen 15 und 35 
Jahren alt. 349 Personen mit Fluchthintergrund waren somit älter als 35 Jahre. Das Erwerben oder 
Nachholen von Schulabschlüssen ist ein wichtiges Kriterium bei der Integration in den Arbeitsmarkt und 
in die Gesellschaft. Insbesondere junge Geflüchtete können durch einen Schulabschluss regulär an der 
Berufsbildung partizipieren, eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und die Integration in den 
Arbeitsmarkt selbst beeinflussen. Je niedriger jedoch die Schulbildung und je älter eine Person ist, desto 
häufiger müssen in der Regel unterstützende Maßnahmen dur ch die Agentur für Arbeit oder das Jobcen -
ter erfolgen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Geflüchtete, sondern für alle Personen, deren Schulbildung 
niedrig ist.  
Mit Blick auf Personen mit Fluchthintergrund ist für das Jahr 2016 festzustellen, dass ein G roßteil der 
Geflüchteten das Abitur oder die Fachhochschulreife als höchsten allgemeinschulischen Bildungs -
abschluss angegeben haben. 40 arbeitssuchende Personen haben die mittlere Reife angegeben, wohin -
gegen 109 einen Hauptschulabschluss inneh atten. 154 Personen mit Fluchthintergrund hatt en keinen 
allgemeinschulischen Bildungsabschluss und 277 haben keine Angaben gemacht. Es ist zu konstatieren, 
dass die als arbeitssuchend gemeldeten Personen mit Fluchthintergrund in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt tende nziell entweder eine hohe schulische Bildung oder einen niedrigen beziehungsweise 
(noch) keinen schulischen Abschluss vorw iesen. Gründe hierfür sind, dass die Mehrheit der Geflüchteten 
unter 35 Jahre alt war und viele somit noch im schulfähigen Alter, wie auch Abbildung 21 zeigt. Viele 
Menschen mu ssten zudem ihre Ausbildung durch die Flucht, längere Aufenthalte in Drittstaaten oder 
Ereignisse im Heimatland unterbrechen. Weitere Faktoren sind der Verlust von Nachweisen und Zertifika -
ten über den Schulabschlu ss sowie fehlendes Wissen über das deutsche Bildungssystem (Agentur für 
Arbeit 2016). Durch individuelle Bildungs - und Weiterbildungspläne kann das Qualifikationsniveau vieler 
Personen erhöht werden.  
 
Abbildung 23: Arbeitssuchende mit 
Fluchthintergrund, nach Alter, 2017 
 
Abbildung 24: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach 
Schulabschluss, 2017 
 
Quelle: Agentur für Arbeit, Sonderauswertung Gebietsstand Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018, eigene Darstellung, 2019 
Für das Berichtsjahr 2017 ist festzustellen, dass die Zahl der als arbeitssuchend gemeldeten Personen 
mit Fluchthintergrund im Vergleich zum Vorjahr um 339 gestiegen ist. Dies liegt zum einen an der kon -
stanten Zuweisung und zum anderen an abgeschlossenen Asylverfahren und dem Rechtskreiswechsel 60 in 
                                                
60 Vor Abschluss des Asylverfahrens liegt die Zuständigkeit beim Amt für Soziales und Prävention, da die betroffenen Personen 
Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Nach der Anerkennung erfolgt ein  Rechtskreiswechsel zu SGB II (Grundsicherung für 
Arbeitssuchende) bzw. SGB XII (Sozialhilfe bei Erwerbsunfähigkeit oder Alter). 
788
448
15 - unter 35 Jahre
über 34 Jahre
274
345
125
55
62
375
keine Angabe kein Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss Mittlere Reife
Fachhochschulreife Abitur/ Hochschulreife

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
78 
 
die Zuständigkeit des Jobcenters. Die Personengruppe der 15 -35- Jährigen macht e insgesamt circa 63 
Prozent an allen arbeitssuchenden Personen mit Fluchthintergrund in der Wissenschaftsstadt Dar mstadt 
aus. Mit Blick auf die Verteilung der schulischen Bildungsabschlüsse ist ein ähnliches Bild wie in 2016 zu 
konstatieren. Über 30 Prozent haben das Abitur beziehungsweise die Hochschulreife als höchsten allge -
meinbildenden Schulabschluss angegeben. D iese Personengruppe hat formal die besten Voraussetzun -
gen, um schnell in eine berufliche Ausbildung einzumünden, ein Studium aufzunehmen oder eine 
Erwerbstätigkeit zu beginnen. Abhängig ist dies wie bei allen anderen Personengruppen von den sprachli -
chen Fähigkeiten. 62 Personen haben die Fachhochschulreife und 55 Personen die mittlere Reife als 
höchsten Bildungsabschluss angegeben. Wie in 2016, hat te auch in 2017 ein Großteil keinen allgemein -
bildenden Schulabschluss oder keine Angabe dazu gemacht.  
Um au f die heterogenen und vielfältigen Rahmenbedingungen von Geflüchteten einzugehen und die 
Arbeitsmarktintegration nachhaltig zu fördern, haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Agentur für 
Arbeit und das Jobcenter verschiedene Maßnahmen zur individuelle n und passgenauen Förderung 
implementiert, die im Folgenden erläutert werden. 
6.5.2 Kommunale Strukturen im Kontext Arbeitsmarkt 
Je nachdem, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat, sind unterschiedliche Behörden in der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt für die Existenzsicherung und Arbeitsvermittlung zuständig. Personen im Asylver -
fahren können Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für Soziales und Prävention erhalten. Für die 
Arbeitsvermittlung ist hier die Agentur für Arbeit zuständig. Personen mit einem Auf enthaltstitel (aner -
kannte Geflüchtete) können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB 
XII. 
ZAAF – Zentrale Anlaufstelle Asyl/Flucht des Jobcenters der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Um die Herausforderungen im Kontext der Zuwa nderung im Berichtszeitraum im Bereich der Arbeits -
marktintegration und der Existenzsicherung (Leistungsgewährung nach dem SGB II) bewältigen zu 
können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2016 zusätzliche Bundesmittel im 
Rahmen der flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe an die Jobcenter verteilt. Im Bereich Markt & Integration des 
Jobcenters der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde mithilfe dieser finanziellen Ressourcen die Zentrale 
Anlaufstelle Asyl/Flucht  (i.F. ZAAF)  geschaffen, um effiziente  und gebündelte Prozessabläufe zu gewähr -
leisten. Personell ist die ZAAF mit vier Vollzeitstellen besetzt: eine Arbeitsvermittlerin und ein Arbeits -
vermittler mit muttersprachlichen Kenntnissen u.a. in Arabisch und Tigrinja sowie eine Fallmanagerin und 
eine Fachassistentin, ebenfalls mit arabischer Muttersprache. Die Aufgaben des Bereichs Markt & 
Integration, in dem strukturell auch das TEAM U25 (Jugendberufsagentur) angesiedelt ist, liegen in der 
Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei d er Arbeitssuche und Vermittlung in Ausbil -
dungs- und Arbeitsplätze.  
Zu den Aufgaben der ZAAF zählen unter anderem die zügige Feststellung der Sprachkenntnisse und 
beruflichen Vorerfahrungen, die Vermittlung einer systematischen Sprachförderung sowie die Identifizie-
rung der Potenziale und Unterstützung bei der Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufs -
abschlüssen.  
Weiterhin zählt zu den Aufgaben der ZAAF das Schnittstellenmanagement beim Rechtskreiswechsel vom 
AsylbLG in das SGB II, wenn ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die ZAAF kooperiert in diesem Rahmen eng 
mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sodass ein reibungsloser 
Übergang sichergestellt ist.  
Der Bereich Existenzsicherung ist für die Sicherung des Le bensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungs -
berechtigten und deren Angehörigen zuständig. Im Kontext der Zuwanderung von Asylsuchenden wurden 
eine Sachbearbeiterinnen - bzw. Sachbearbeiter - und eine Fachassistenzstelle neu geschaffen. Da kein 
organisatorisches Erfordernis für eine Sonderstelle zur Bearbeitung von ALGII -Anträgen Geflüchteter 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
79 
bestand, wurde die Stellenmehrung zur unmittelbaren personellen Stärkung der Teams eingesetzt. Die 
Antragsbearbeitung erfolgt seither im regelhaften Prozess. Eine weitere Stellenmehrung kam dem 
Eingangsservice zu Gute. Ein Sprachmittler begleitet und unterstützt seither Gespräche zwischen 
Geflüchteten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter.  
Arbeitsmarktbüro für Asylsuchende und Geflüchtete der Bundesagentur f ür Arbeit der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
Im Zuge des Anstiegs von asylsuchenden Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sowie von Personen 
mit Duldung und des damit einhergehenden erhöhten Beratungsbedar fs, wurde das Arbeitsmarktbüro für 
Asylsuchende un d Geflüchtete im Jahr 2015 in Darmstadt eingerichtet . Das zentral e Angebot des 
Arbeitsmarktbüros beinhaltet e vor allem Beratung zu Themen wi e Arbeitsaufnahme als auch die 
Vermittlung von (Weiter-) Bildungsangeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt . Dazu zählt auch die 
Identifikation von bestehendem Wissen un d berufspraktischen Kompetenzen, um die Vermittlung in eine 
qualifizierte Tätigkeit zu unterstützen. Personell ist das Arbeitsmarktbüro mit drei Vollzeitstellen besetzt. 
Um auf den besonderen Beratungsbedarf von Geflüchteten im Hinblick auf sprachlich e und kulturelle 
Unterschiede zu reagieren , wurden mehrsprachig e Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrations-
hintergrund eingestellt. Perspektivisch ist eine Überleitung der Beratungstätigkeit in die allgemeinen 
Vermittlungsteams vorgesehen. 
6.5.3  Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters61 
Um eine bestmögliche Vorbereitung beim Eintritt in den hiesigen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, boten 
die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Darmstadt in den Jahren 2015-2017 verschiedene Maßnahmen 
für Geflüchtete an, sowohl für Personen im Asylverfahren als auch für bereits anerkannte Geflüchtete und 
Geduldete. Es handelt sich dabei um Maßnahmen nach § 45 SGB III 62, die als Sondermaßnahmen neu 
entwickelt und in das Programm der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aufgenommen wurden. 
Die Maßnahme Integrationscenter Darmstadt der Agentur für Arbeit und des Jobcenters bot im Zeit-
raum August 2015 bis Mai 2016 sprachliches und berufliches Training zur Vorbereitung einer beruflichen 
Beschäftigung oder Ausbildung für anerkannte volljährige Geflüchtete und Asylsuchende mit guter 
Bleibeperspektive. Die Maßnahme wurde durch das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft durchge-
führt. Teilnahmevoraussetzung war Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III. Insgesamt haben 82 
Personen an der Maßnahme teilgenommen. 
Die Maßnahme Aktivierung und Orientierung  des Jobcenters war konzipiert für anerkannte Geflüchtete. 
Ein Kurs dauerte 12 Wochen (inklusive Teilnahme an einem dreiwöchigen Praktikum) und hatte die 
Integration in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. Hierzu wurde der deutsche Arbeits- und Ausbildungs-
markt erläutert und berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
festgestellt. Außerdem wurde eine Einführung in den Bewerbungsablauf gegeben sowie individuelle 
Bewerbungsunterlagen erstellt und auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Neben der Unterstützung im 
Bewerbungsprozess gab es auch eine sozialpädagogische und sprachunterstützende Begleitung. Insge-
samt wurden zwei Kurse mit 31 Teilnahmen durchgeführt.  
KompAS – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb ist eine Maßnahme der 
Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Verbindung mit dem BAMF, die im Zeitraum zwischen Oktober 
2016 bis April 2018 leistungsberechtigten anerkannten Geflüchteten mit abgeschlossenem Integrations-
kurs im Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III angeboten wurde. Die Maßnahme dauerte je acht 
61 Die aufgeführten Maßnahmen beruhen auf den Angaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. 
62 § 45 SGB III bezeichnet alle Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Weitere Informationen unter: 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb3/45.html.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
79 
bestand, wurde die Stellenmehrung zur unmittelbaren personellen Stärkung der Teams eingesetzt. Die 
Antragsbearbeitung erfolgt seither im regelhaften Prozess. Eine weitere Stellenmehrung kam dem 
Eingangsservice zu Gute. Ein Sprachmittler begleitet und unterstützt seither Gespräche zwischen 
Geflüchteten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter.  
Arbeitsmarktbüro für Asylsuchende und Geflüchtete der Bundesagentur f ür Arbeit der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
Im Zuge des Anstiegs von asylsuchenden Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sowie von Personen 
mit Duldung und des damit einhergehenden erhöhten Beratungsbedar fs, wurde das Arbeitsmarktbüro für 
Asylsuchende un d Geflüchtete im Jahr 2015 in Darmstadt eingerichtet . Das zentral e Angebot des 
Arbeitsmarktbüros beinhaltet e vor allem Beratung zu Themen wi e Arbeitsaufnahme als auch die 
Vermittlung von (Weiter-) Bildungsangeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt . Dazu zählt auch die 
Identifikation von bestehendem Wissen un d berufspraktischen Kompetenzen, um die Vermittlung in eine 
qualifizierte Tätigkeit zu unterstützen. Personell ist das Arbeitsmarktbüro mit drei Vollzeitstellen besetzt. 
Um auf den besonderen Beratungsbedarf von Geflüchteten im Hinblick auf sprachlich e und kulturelle 
Unterschiede zu reagieren , wurden mehrsprachig e Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrations-
hintergrund eingestellt. Perspektivisch ist eine Überleitung der Beratungstätigkeit in die allgemeinen 
Vermittlungsteams vorgesehen. 
6.5.3  Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters61 
Um eine bestmögliche Vorbereitung beim Eintritt in den hiesigen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, boten 
die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Darmstadt in den Jahren 2015-2017 verschiedene Maßnahmen 
für Geflüchtete an, sowohl für Personen im Asylverfahren als auch für bereits anerkannte Geflüchtete und 
Geduldete. Es handelt sich dabei um Maßnahmen nach § 45 SGB III 62, die als Sondermaßnahmen neu 
entwickelt und in das Programm der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aufgenommen wurden. 
Die Maßnahme Integrationscenter Darmstadt der Agentur für Arbeit und des Jobcenters bot im Zeit-
raum August 2015 bis Mai 2016 sprachliches und berufliches Training zur Vorbereitung einer beruflichen 
Beschäftigung oder Ausbildung für anerkannte volljährige Geflüchtete und Asylsuchende mit guter 
Bleibeperspektive. Die Maßnahme wurde durch das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft durchge-
führt. Teilnahmevoraussetzung war Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III. Insgesamt haben 82 
Personen an der Maßnahme teilgenommen. 
Die Maßnahme Aktivierung und Orientierung  des Jobcenters war konzipiert für anerkannte Geflüchtete. 
Ein Kurs dauerte 12 Wochen (inklusive Teilnahme an einem dreiwöchigen Praktikum) und hatte die 
Integration in Arbeit oder Ausbildung zum Ziel. Hierzu wurde der deutsche Arbeits- und Ausbildungs-
markt erläutert und berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
festgestellt. Außerdem wurde eine Einführung in den Bewerbungsablauf gegeben sowie individuelle 
Bewerbungsunterlagen erstellt und auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Neben der Unterstützung im 
Bewerbungsprozess gab es auch eine sozialpädagogische und sprachunterstützende Begleitung. Insge-
samt wurden zwei Kurse mit 31 Teilnahmen durchgeführt.  
KompAS – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb ist eine Maßnahme der 
Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Verbindung mit dem BAMF, die im Zeitraum zwischen Oktober 
2016 bis April 2018 leistungsberechtigten anerkannten Geflüchteten mit abgeschlossenem Integrations-
kurs im Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III angeboten wurde. Die Maßnahme dauerte je acht 
61 Die aufgeführten Maßnahmen beruhen auf den Angaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. 
62 § 45 SGB III bezeichnet alle Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Weitere Informationen unter: 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb3/45.html.

80 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Monate und soll die Integration schnell un d effizient unterstützen. Insgesamt nahmen 18 1 Personen an 
der Maßnahme teil. 
Finding Work & Future  ist eine Maßnahme in der Zuständigkeit des Jobcenters und richtet sich an Asyl-
berechtigte, anerkannte Geflüchtete sowie Personen im Rahmen des Familiennachzugs. Es handelt sich 
um eine Maßnahme, die niedrigschwellig angeboten wird.  Ziele sind die Sensibilisierung in den Themen-
bereichen Mut und Veränderung, die Identifikation von Potenzialen sowie das Eruieren von Möglichkeiten 
der Arbeitsmarktintegration auf Basis der individuellen Ressourcen. Teilnahmevoraussetzung war 
Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III. Der Kurs wurde in überwiegend arabischer Sprache 
angeboten. Die Maßnahme wurde fünfmal mit insgesamt 89 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Maßnahme Einstieg in den Arbeitsmarkt war ein niedrigschwelliges Lernangebot des Jobcenters, das 
sich an nicht lateinisch alphabetisierte, anerkannte Geflüchtete richtete, die auf die Teilnahme an einem 
regulären Alphabetisierungskurs warten mussten. Die Teilnahmedauer betrug drei Monate. Ziel war es, 
den Menschen einen Einstieg in die deutsche Sprache zu ermöglichen durch Sprachunterricht zu 
alltagsnahen Themen. Zudem hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich in 
vorhandenen Werkstätten entsprechend ihrer Vorerfahrung praktisch weiter auszuprobieren. Die 
Maßnahme wurde viermal mit 51 Menschen durchgeführt.  
Die Maßnahme PerF – Perspektive für Flüchtlinge der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verfolgt 
das Ziel,  dass anerkannte Geflüchtete, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, arbeitslose Asyls-
uchende, Personen mit Duldung ihr eigenes Potenzial in Unternehmen entdecken. Gleichzeitig werden 
den Teilnehmenden die Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes vermittelt, um sie auf die Aufnahme 
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorzubereiten. Insgesamt nahmen 298 Personen an 
der Maßnahme teil.  
Für weibliche Geflüchtete wurde die Maßnahme Perspektiven für weibliche Flüchtlinge (PerF-W) durch 
das Jobcenter im Zeitraum vom Februar 2016 bis Februar 2018 angeboten. Durchgeführt wurde sie vom 
Träger USS GmbH mit einer Dauer von jeweils 4 Monaten. Ziel war die Förderung der Sprachkenntnisse 
und Informationen zur Rolle der Frau in Deutschland. Weiter lernten die Teilnehmerinnen die berufliche 
Praxis kennen, erhielten Unterstützung bei der Beschaffung einer Kinderbetreuung und durchliefen ein 
Bewerbungstraining. Es wurden zwei Maßnahmen durchgeführt mit 29 Teilnehmerinnen.  
Die Agentur für Arbeit bietet zusammen mit dem Jobcenter mit  PerjuF – Perspektiven für junge Flücht-
linge eine Maßnahme, die leistungsberechtigten anerkannten Geflüchteten unter 25, Asylsuchenden und 
Personen mit Duldung eine Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem bieten 
soll, um eigenständig Berufswahlentscheidungen auf Basis ihrer Qualifikationen und Ressourcen zu tref-
fen. In der Regel dauerte die Maßnahme, die im Zeitraum April 2016 bis April 2018 durchgeführt wurde, 
vier bis sechs Monate. Umgesetzt wurde die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die 
Sprachkursträger sowie Unternehmen. Teilnahmevoraussetzung war Leistungsbezug in Verbindung  mit § 
45 SGB III. Insgesamt nahmen 73 junge Geflüchtete an der Maßnahme teil.  
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurde ein neues Kooperationsprojekt zwischen dem Evangelischen 
Dekanat Darmstadt-Stadt, dem Freiwilligenzentrum, dem SKA und Jobcenter sowie der Agentur für Arbeit 
erarbeitet (Fortbildungsreihe VitaminBe). Kofinanziert wird das Projekt  aus Mitteln der Hessischen 
Staatskanzlei durch das Förderprogramm  Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Die Fortbildungsreihe möchte 
Ehrenamtliche qualifizieren, um Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. In drei 
Modulen werden rechtliche Grundlagen vermittelt und Beratungskompetenzen gefördert. Darüber hinaus 
werden städtische Strukturen, Projekte und Ansprechpersonen transparent dargestellt. 
6.5.4  Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
81 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt Fördermittel des ESF, des Bundes und des Landes (Hessisches 
Ausbildungs-, Qualifizierungsbudget)63, um die Handlungsspielräume einer Kommune bei der Integration 
in den Arbeitsmarkt zu erweitern. Die Koordinationsstelle Beschäftigungsfördernde Maßnahmen, ange-
siedelt als Stabsstelle im Sozialdezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, arbeitet eng mit dem Job-
center bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zusammen. So können ergänzende Maßnahmen für 
Zielgruppen angeboten werden, die nach SGB II oder SGB III nicht förderfähig wären. 
Zur besseren Passung der Förderprogramme und –maßnahmen auf die regionalen Bedarfe wird die 
Förderung aus dem kommunalen Beschäftigungsförderungsbudget ergänzt bzw. erweitert. Im Jahr 2016 
betrug die Kofinanzierung 48.000 Euro, 2017 109.000 Euro (s. Kap. 6.5.5).  
6.5.4.1 Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen 
Das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen wurde im Zeitraum 2016 bis 2019 um 
zusätzliche Mittel für Geflüchtete aufgestockt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in diesem Rahmen 
folgende Maßnahmen entwickelt, um eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu unterstützen und indivi-
duelle Perspektiven zu eröffnen: 
Die seit 2016 laufenden Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewer-
ber sollen diese an den Arbeitsmarkt heranführen und eine berufliche Grundqualifizierung ermöglichen. 
Zielgruppe sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG über 18 
Jahren. Neben der Integration in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ist Sprachförderung zentraler Inhalt 
der Maßnahme. Die Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Gastronomie, Computerrecycling und Grün-
arbeiten haben einen Umfang von 15 - 20 Stunden pro Woche plus zusätzlicher Sprachförderung und 
sozialpädagogischer Begleitung. Die Maßnahme hat 25 Plätze, davon sind 13 Plätze vorrangig für 
Frauen. Die Teilnahme ist auf 6 bis 12 Monate beschränkt, freiwerdende Plätze werden kontinuierlich 
nachbelegt. In den Jahren 2016 und 2017 haben insgesamt 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die 
Maßnahme wahrgenommen. 
Auch die laufenden Maßnahmen Chance 2.0 und Chance Deutsch werden aus den Mitteln des Ausbil-
dungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen finanziert (s. Kap. 6.4.56) 
6.5.4.2 Weitere landesgeförderte Projekte mit kommunaler Kofinanzierung 
FriDA – Geflüchtete Frauen – Respekt und Integration in Darmstadt  besteht seit 2017 und wird im 
Rahmen des Arbeitsmarktbudgets Hessen gefördert. Es zielt auf die frühzeitige Aktivierung von asylsu-
chenden Frauen mit und ohne Kind(ern), die sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation ausei-
nandersetzen möchten und noch nicht Leistungen nach SGB II beziehen. Angeboten werden Sprach-
erwerb und berufliche Orientierung, traumasensible und psychosoziale Beratung, Gruppenangebote und 
ergänzende Einzelcoachings. Die Maßnahme umfasst 15 Plätze, die Teilnahme ist auf 12 Monate ange-
legt. Im Jahr 2016 haben 19 Frauen teilgenommen, 2017 waren es 20 Teilnehmerinnen. 
Auch im Rahmen des Landesförderprogramms Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) 
wurden insgesamt 12 zusätzliche Plätze für Geflüchtete geschaffen (jeweils 4 in insgesamt 3 Maßnah-
men, die über 12 Monate laufen). 
63 Weitere Informationen unter: http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsmarkt/hessische-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungs-
und-qualifizierungsbudget. 
80 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Monate und soll die Integration schnell un d effizient unterstützen. Insgesamt nahmen 18 1 Personen an 
der Maßnahme teil. 
Finding Work & Future  ist eine Maßnahme in der Zuständigkeit des Jobcenters und richtet sich an Asyl-
berechtigte, anerkannte Geflüchtete sowie Personen im Rahmen des Familiennachzugs. Es handelt sich 
um eine Maßnahme, die niedrigschwellig angeboten wird.  Ziele sind die Sensibilisierung in den Themen-
bereichen Mut und Veränderung, die Identifikation von Potenzialen sowie das Eruieren von Möglichkeiten 
der Arbeitsmarktintegration auf Basis der individuellen Ressourcen. Teilnahmevoraussetzung war 
Leistungsbezug in Verbindung mit § 45 SGB III. Der Kurs wurde in überwiegend arabischer Sprache 
angeboten. Die Maßnahme wurde fünfmal mit insgesamt 89 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Maßnahme Einstieg in den Arbeitsmarkt war ein niedrigschwelliges Lernangebot des Jobcenters, das 
sich an nicht lateinisch alphabetisierte, anerkannte Geflüchtete richtete, die auf die Teilnahme an einem 
regulären Alphabetisierungskurs warten mussten. Die Teilnahmedauer betrug drei Monate. Ziel war es, 
den Menschen einen Einstieg in die deutsche Sprache zu ermöglichen durch Sprachunterricht zu 
alltagsnahen Themen. Zudem hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich in 
vorhandenen Werkstätten entsprechend ihrer Vorerfahrung praktisch weiter auszuprobieren. Die 
Maßnahme wurde viermal mit 51 Menschen durchgeführt.  
Die Maßnahme PerF – Perspektive für Flüchtlinge der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verfolgt 
das Ziel,  dass anerkannte Geflüchtete, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, arbeitslose Asyls-
uchende, Personen mit Duldung ihr eigenes Potenzial in Unternehmen entdecken. Gleichzeitig werden 
den Teilnehmenden die Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes vermittelt, um sie auf die Aufnahme 
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorzubereiten. Insgesamt nahmen 298 Personen an 
der Maßnahme teil.  
Für weibliche Geflüchtete wurde die Maßnahme Perspektiven für weibliche Flüchtlinge (PerF-W) durch 
das Jobcenter im Zeitraum vom Februar 2016 bis Februar 2018 angeboten. Durchgeführt wurde sie vom 
Träger USS GmbH mit einer Dauer von jeweils 4 Monaten. Ziel war die Förderung der Sprachkenntnisse 
und Informationen zur Rolle der Frau in Deutschland. Weiter lernten die Teilnehmerinnen die berufliche 
Praxis kennen, erhielten Unterstützung bei der Beschaffung einer Kinderbetreuung und durchliefen ein 
Bewerbungstraining. Es wurden zwei Maßnahmen durchgeführt mit 29 Teilnehmerinnen.  
Die Agentur für Arbeit bietet zusammen mit dem Jobcenter mit  PerjuF – Perspektiven für junge Flücht-
linge eine Maßnahme, die leistungsberechtigten anerkannten Geflüchteten unter 25, Asylsuchenden und 
Personen mit Duldung eine Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem bieten 
soll, um eigenständig Berufswahlentscheidungen auf Basis ihrer Qualifikationen und Ressourcen zu tref-
fen. In der Regel dauerte die Maßnahme, die im Zeitraum April 2016 bis April 2018 durchgeführt wurde, 
vier bis sechs Monate. Umgesetzt wurde die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die 
Sprachkursträger sowie Unternehmen. Teilnahmevoraussetzung war Leistungsbezug in Verbindung  mit § 
45 SGB III. Insgesamt nahmen 73 junge Geflüchtete an der Maßnahme teil.  
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurde ein neues Kooperationsprojekt zwischen dem Evangelischen 
Dekanat Darmstadt-Stadt, dem Freiwilligenzentrum, dem SKA und Jobcenter sowie der Agentur für Arbeit 
erarbeitet (Fortbildungsreihe VitaminBe). Kofinanziert wird das Projekt  aus Mitteln der Hessischen 
Staatskanzlei durch das Förderprogramm  Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Die Fortbildungsreihe möchte 
Ehrenamtliche qualifizieren, um Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. In drei 
Modulen werden rechtliche Grundlagen vermittelt und Beratungskompetenzen gefördert. Darüber hinaus 
werden städtische Strukturen, Projekte und Ansprechpersonen transparent dargestellt. 
6.5.4  Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt Fördermittel des ESF, des Bundes und des Landes (Hessisches 
Ausbildungs-, Qualifizierungsbudget)63, um die Handlungsspielräume einer Kommune bei der Integration 
in den Arbeitsmarkt zu erweitern. Die Koordinationsstelle Beschäftigungsfördernde Maßnahmen, ange-
siedelt als Stabsstelle im Sozialdezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, arbeitet eng mit dem Job-
center bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zusammen. So können ergänzende Maßnahmen für 
Zielgruppen angeboten werden, die nach SGB II oder SGB III nicht förderfähig wären. 
Zur besseren Passung der Förderprogramme und –maßnahmen auf die regionalen Bedarfe wird die 
Förderung aus dem kommunalen Beschäftigungsförderungsbudget ergänzt bzw. erweitert. Im Jahr 2016 
betrug die Kofinanzierung 48.000 Euro, 2017 109.000 Euro (s. Kap. 6.5.5).  
6.5.4.1 Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen 
Das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen wurde im Zeitraum 2016 bis 2019 um 
zusätzliche Mittel für Geflüchtete aufgestockt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in diesem Rahmen 
folgende Maßnahmen entwickelt, um eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu unterstützen und indivi-
duelle Perspektiven zu eröffnen: 
Die seit 2016 laufenden Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewer-
ber sollen diese an den Arbeitsmarkt heranführen und eine berufliche Grundqualifizierung ermöglichen. 
Zielgruppe sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG über 18 
Jahren. Neben der Integration in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ist Sprachförderung zentraler Inhalt 
der Maßnahme. Die Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Gastronomie, Computerrecycling und Grün-
arbeiten haben einen Umfang von 15 - 20 Stunden pro Woche plus zusätzlicher Sprachförderung und 
sozialpädagogischer Begleitung. Die Maßnahme hat 25 Plätze, davon sind 13 Plätze vorrangig für 
Frauen. Die Teilnahme ist auf 6 bis 12 Monate beschränkt, freiwerdende Plätze werden kontinuierlich 
nachbelegt. In den Jahren 2016 und 2017 haben insgesamt 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die 
Maßnahme wahrgenommen. 
Auch die laufenden Maßnahmen Chance 2.0 und Chance Deutsch werden aus den Mitteln des Ausbil-
dungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen finanziert (s. Kap. 6.4.56) 
6.5.4.2 Weitere landesgeförderte Projekte mit kommunaler Kofinanzierung 
FriDA – Geflüchtete Frauen – Respekt und Integration in Darmstadt  besteht seit 2017 und wird im 
Rahmen des Arbeitsmarktbudgets Hessen gefördert. Es zielt auf die frühzeitige Aktivierung von asylsu-
chenden Frauen mit und ohne Kind(ern), die sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation ausei-
nandersetzen möchten und noch nicht Leistungen nach SGB II beziehen. Angeboten werden Sprach-
erwerb und berufliche Orientierung, traumasensible und psychosoziale Beratung, Gruppenangebote und 
ergänzende Einzelcoachings. Die Maßnahme umfasst 15 Plätze, die Teilnahme ist auf 12 Monate ange-
legt. Im Jahr 2016 haben 19 Frauen teilgenommen, 2017 waren es 20 Teilnehmerinnen. 
Auch im Rahmen des Landesförderprogramms Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) 
wurden insgesamt 12 zusätzliche Plätze für Geflüchtete geschaffen (jeweils 4 in insgesamt 3 Maßnah-
men, die über 12 Monate laufen). 
63 Weitere Informationen unter: http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsmarkt/hessische-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungs-
und-qualifizierungsbudget. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt Fördermittel des ESF, des Bundes und des Landes (Hessisches 
Ausbildungs-, Qualifizierungsbudget)63, um die Handlungsspielräume einer Kommune bei der Integration 
in den Arbeitsmarkt zu erweitern. Die Koordinationsstelle Beschäftigungsfördernde Maßnahmen, ange-
siedelt als Stabsstelle im Sozialdezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, arbeitet eng mit dem Job-
center bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zusammen. So können ergänzende Maßnahmen für 
Zielgruppen angeboten werden, die nach SGB II oder SGB III nicht förderfähig wären. 
Zur besseren Passung der Förderprogramme und –maßnahmen auf die regionalen Bedarfe wird die 
Förderung aus dem kommunalen Beschäftigungsförderungsbudget ergänzt bzw. erweitert. Im Jahr 2016 
betrug die Kofinanzierung 48.000 Euro, 2017 109.000 Euro (s. Kap. 6.5.5).  
6.5.4.1 Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen 
Das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen wurde im Zeitraum 2016 bis 2019 um 
zusätzliche Mittel für Geflüchtete aufgestockt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in diesem Rahmen 
folgende Maßnahmen entwickelt, um eine Heranführung an den Arbeitsmarkt zu unterstützen und indivi-
duelle Perspektiven zu eröffnen: 
Die seit 2016 laufenden Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewer-
ber sollen diese an den Arbeitsmarkt heranführen und eine berufliche Grundqualifizierung ermöglichen. 
Zielgruppe sind arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG über 18 
Jahren. Neben der Integration in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ist Sprachförderung zentraler Inhalt 
der Maßnahme. Die Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Gastronomie, Computerrecycling und Grün-
arbeiten haben einen Umfang von 15 - 20 Stunden pro Woche plus zusätzlicher Sprachförderung und 
sozialpädagogischer Begleitung. Die Maßnahme hat 25 Plätze, davon sind 13 Plätze vorrangig für 
Frauen. Die Teilnahme ist auf 6 bis 12 Monate beschränkt, freiwerdende Plätze werden kontinuierlich 
nachbelegt. In den Jahren 2016 und 2017 haben insgesamt 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die 
Maßnahme wahrgenommen. 
Auch die laufenden Maßnahmen Chance 2.0 und Chance Deutsch werden aus den Mitteln des Ausbil-
dungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen finanziert (s. Kap. 6.4.56) 
6.5.4.2 Weitere landesgeförderte Projekte mit kommunaler Kofinanzierung 
FriDA – Geflüchtete Frauen – Respekt und Integration in Darmstadt  besteht seit 2017 und wird im 
Rahmen des Arbeitsmarktbudgets Hessen gefördert. Es zielt auf die frühzeitige Aktivierung von asylsu-
chenden Frauen mit und ohne Kind(ern), die sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation ausei-
nandersetzen möchten und noch nicht Leistungen nach SGB II beziehen. Angeboten werden Sprach-
erwerb und berufliche Orientierung, traumasensible und psychosoziale Beratung, Gruppenangebote und 
ergänzende Einzelcoachings. Die Maßnahme umfasst 15 Plätze, die Teilnahme ist auf 12 Monate ange-
legt. Im Jahr 2016 haben 19 Frauen teilgenommen, 2017 waren es 20 Teilnehmerinnen. 
Auch im Rahmen des Landesförderprogramms Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) 
wurden insgesamt 12 zusätzliche Plätze für Geflüchtete geschaffen (jeweils 4 in insgesamt 3 Maßnah-
men, die über 12 Monate laufen). 
63 Weitere Informationen unter: http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsmarkt/hessische-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungs-
und-qualifizierungsbudget.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Ziele sind die Unterstützung beim Übergang Schule in den Beruf und die Vermittlung grundlegender 
beruflicher Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Holz und Metall, Erziehung und Pflege oder 
Hauswirtschaft. 2016 und 2017 haben insgesamt 42 junge Geflüchtete die Maßnahmen durchlaufen. 
6.5.4.3 Projekte gefördert vom Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln  
Das Projekt Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier (BIWAQ)  wurde aus Mitteln des ESF und des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Laufzeit vom 
April 2015 bis Dezember 2018 gefördert. Ziele des Projekts sind die Integration in Ausbildung und Arbeit 
durch niedrigschwellige, sozialraumorientierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Zielgr up-
pen umfa ssten (Langzeit –)Arbeitslose sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund ab 27 
Jahre. BIWAQ bot außerdem über die Fachstelle Deutschförderung Zugang zu individualisierten, arbeits-
weltbezogenen Sprachförderangeboten. Bis Ende 2017 haben 429 Menschen am Projekt teilgenommen, 
Geflüchtete wurden nicht gesondert erfasst. 
Das Projekt Jugend stärken im Quartier (JUSTiQ)  wurde ebenfalls über ESF- und Bundesmittel gefördert 
mit einer Laufzeit von Januar 2015 bis Dezember 2018. Zielgruppen waren Jugendliche und junge 
Erwachsene bis 26 Jahre, insbesondere junge Menschen, die nach der Schule keine Ausbildung, Berufs-
vorbereitung oder sonstige Angebote aus den Rechtskreisen SGB II und III haben, Ausbildungs- und 
Maßnahmenabbrechende ohne Anschlussperspektive sowie junge, neu zugewanderte Menschen mit 
besonderem Integrationsbedarf. Durch das Projekt wurden die Teilnehmenden auf die (Wieder-) Auf-
nahme von schulischer oder beruflicher Bildung, einer geförderten Maßnahme oder Arbeit hingeführt und 
vorbereitet. Bis Ende 2018  haben 436 Menschen am Projekt teilgenommen, Geflüchtete wurden nicht 
gesondert erfasst. 
6.5.4.4 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) 
FIM ist ein bis 2020 befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes (BMAS) für Flüchtlinge im Asylbe-
werberleistungsgesetz. Seit 2017 werden in Darmstadt Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen in Form von 
sinnstiftenden, gemeinwohlorientierten Arbeitsgelegenheiten angeboten, welche die Wartezeit bis zur 
Entscheidung über das Asylverfahren  überbrücken und Geflüchtete an den lokalen Arbeitsmarkt heran-
führen.  
Eine Arbeitsgelegenheit dauert in der Regel 6 Monate und hat einen zeitlichen Umfang von mind. 15 bis 
max. 30 Stunden pro Woche. Die Einsatzgebiete reichen von Wohnumfeldverbesserung, Pflege und Bear-
beitung von Grünflächen über Computerrecycling und IT bis hin zu Unterstützung von Sportvereinen bei 
Schönheitsreparaturen und die Instandhaltung von Vereinsanlagen und Gebäuden sowie Arbeiten in der 
Tierpflege (Kleintierbereich). Im Jahr 2017 standen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 79 Plätze zur 
Verfügung, insgesamt haben 71 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme wahrgenommen. 
6.5.5  Kosten Arbeit 
Die Kostenaufstellung im Bereich Arbeitsmarkt beinhaltet di e Maßnahmen im Rahmen des Ausbildungs- 
und Qualifizierungsbudgets sowie der Kofinanzierung durch die städtische Beschäftigungsförderung.  
Da die meisten Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt erst 2016 umgesetzt wurden, ist eine Kosten-
darstellung erst ab diesem Zeitpunkt möglich. 2016 wandte die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Integration in den Arbeitsmarkt 248.000 Euro auf, von denen etwa 200.000 Euro durch Landesmittel 
gedeckt wurden. 2017 wurden circa 486.000 Euro verwendet, davon rund 376.000 Euro Fördermittel des 
Landes und 109.000 Euro kommunale Mittel. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
82 
Ziele sind die Unterstützung beim Übergang Schule in den Beruf und die Vermittlung grundlegender 
beruflicher Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Holz und Metall, Erziehung und Pflege oder 
Hauswirtschaft. 2016 und 2017 haben insgesamt 42 junge Geflüchtete die Maßnahmen durchlaufen. 
6.5.4.3 Projekte gefördert vom Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln  
Das Projekt Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier (BIWAQ)  wurde aus Mitteln des ESF und des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Laufzeit vom 
April 2015 bis Dezember 2018 gefördert. Ziele des Projekts sind die Integration in Ausbildung und Arbeit 
durch niedrigschwellige, sozialraumorientierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Zielgr up-
pen umfa ssten (Langzeit –)Arbeitslose sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund ab 27 
Jahre. BIWAQ bot außerdem über die Fachstelle Deutschförderung Zugang zu individualisierten, arbeits-
weltbezogenen Sprachförderangeboten. Bis Ende 2017 haben 429 Menschen am Projekt teilgenommen, 
Geflüchtete wurden nicht gesondert erfasst. 
Das Projekt Jugend stärken im Quartier (JUSTiQ)  wurde ebenfalls über ESF- und Bundesmittel gefördert 
mit einer Laufzeit von Januar 2015 bis Dezember 2018. Zielgruppen waren Jugendliche und junge 
Erwachsene bis 26 Jahre, insbesondere junge Menschen, die nach der Schule keine Ausbildung, Berufs-
vorbereitung oder sonstige Angebote aus den Rechtskreisen SGB II und III haben, Ausbildungs- und 
Maßnahmenabbrechende ohne Anschlussperspektive sowie junge, neu zugewanderte Menschen mit 
besonderem Integrationsbedarf. Durch das Projekt wurden die Teilnehmenden auf die (Wieder-) Auf-
nahme von schulischer oder beruflicher Bildung, einer geförderten Maßnahme oder Arbeit hingeführt und 
vorbereitet. Bis Ende 2018  haben 436 Menschen am Projekt teilgenommen, Geflüchtete wurden nicht 
gesondert erfasst. 
6.5.4.4 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) 
FIM ist ein bis 2020 befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes (BMAS) für Flüchtlinge im Asylbe-
werberleistungsgesetz. Seit 2017 werden in Darmstadt Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen in Form von 
sinnstiftenden, gemeinwohlorientierten Arbeitsgelegenheiten angeboten, welche die Wartezeit bis zur 
Entscheidung über das Asylverfahren  überbrücken und Geflüchtete an den lokalen Arbeitsmarkt heran-
führen.  
Eine Arbeitsgelegenheit dauert in der Regel 6 Monate und hat einen zeitlichen Umfang von mind. 15 bis 
max. 30 Stunden pro Woche. Die Einsatzgebiete reichen von Wohnumfeldverbesserung, Pflege und Bear-
beitung von Grünflächen über Computerrecycling und IT bis hin zu Unterstützung von Sportvereinen bei 
Schönheitsreparaturen und die Instandhaltung von Vereinsanlagen und Gebäuden sowie Arbeiten in der 
Tierpflege (Kleintierbereich). Im Jahr 2017 standen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 79 Plätze zur 
Verfügung, insgesamt haben 71 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme wahrgenommen. 
6.5.5  Kosten Arbeit 
Die Kostenaufstellung im Bereich Arbeitsmarkt beinhaltet di e Maßnahmen im Rahmen des Ausbildungs- 
und Qualifizierungsbudgets sowie der Kofinanzierung durch die städtische Beschäftigungsförderung.  
Da die meisten Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt erst 2016 umgesetzt wurden, ist eine Kosten-
darstellung erst ab diesem Zeitpunkt möglich. 2016 wandte die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Integration in den Arbeitsmarkt 248.000 Euro auf, von denen etwa 200.000 Euro durch Landesmittel 
gedeckt wurden. 2017 wurden circa 486.000 Euro verwendet, davon rund 376.000 Euro Fördermittel des 
Landes und 109.000 Euro kommunale Mittel.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
83 
Abbildung 25: Kosten Arbeit 
2016 2017 
Ausgaben 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget Land 200.000 € 377.000 €
Kommunale Beschäftigungsförderung 48.000 € 109.000 €
Gesamt 248.000 € 486.000 €
davon städtische Ausgaben 48.000 € 109.000 €
Einnahmen Gesamt (nur Land) 200.000 € 377.000 €
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.5.6 Handlungsempfehlungen 
Primäre Träger der Integration in den Arbeitsmarkt sind die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. 
Ein Großteil der Arbeitsmarktintegration erfolgt hier zunächst auf der Basis der Qualifizierung von 
Geflüchteten im Rahmen bestehender Programme. Erprob te Maßnahmen sollten kontinuierlich auf die 
Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entsprechend für diese geöffnet und weiterentwickelt 
werden. 
Maßnahmen der Regelstruktur sollten vor diesem Hintergrund ggf. flexibilisiert und durch die Möglich keit 
von Spracherwerb erweitert werden. Bei der Maßnahmenkonzeption bzw. -weiterentwicklung sollte 
grundsätzlich eine stärkere Verknüpfung von Spracherwerb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt 
erfolgen. 
Stand 2016 bei den geflüchteten Menschen im Asylv erfahren noch eine sinnstiftende Beschäftigung im 
Vordergrund, so ist inzwischen der Bedarf an Förderung und Qualifizierung in den Arbeitsgelegenheiten 
sehr hoch, u.a. der Ausbau von Deutsch - und Mathematikförderung. Eine sozialpädagogische Begleitung  
ist bei den Beschäftigungs – und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in der Ausbildung unverzichtbar und 
wird künftig einen größeren Anteil ausmachen, u.a. für Gruppencoachings zum System des deutschen 
Arbeitsmarktes und der Entwicklung von Medienkompetenz sowie Ei nzelberatung bei individuellen Fragen 
rund um Arbeit und Ausbildung. 
Spezifische Angebote sollten nur an Stellen, an denen bestehende Maßnahmen ausgeschöpft sind, einge -
führt werden, z.B. Kurse zur Sprachförderung, Kompetenzfeststellungen sowie Maßnahmen f ür Teilquali-
fizierungen. Diese Angebote sollten vernetzt sein mit anderen Trägern wie Sprachkursträgern oder 
Sozialberatungen und zu einem ganzheitlichen Arbeitsmarktintegrationsplan für die jeweilige Person ent -
wickelt werden. Dabei sollte auf die Bedarfe dieser Person eingegangen werden (KGSt 2017b). 
Im Handlungsfeld Arbeitsmarkt ist es zudem wichtig, neben kommunalen Ausbildungsmöglichkeiten 
niedrigschwellige Vorqualifizierungen und Möglichkeiten, sich beispielsweise durch Praktika einen 
Einblick in Ber ufsfelder zu verschaffen, anzubieten. Dadurch können zum einen zukünftige Fachkräfte 
und/oder Auszubildende gewonnen werden, zum anderen kann die interkulturelle Öffnung der Stadtver -
waltung weiter vorangetrieben und die Beschäftigten interkulturell sensibilisiert werden. 
Um Geflüchtete auch als Auszubildende und/oder Fachkräfte für kleine und mittelständische Unterneh -
men zu gewinnen, bietet die IHK Darmstadt Rhein -Main-Neckar einige Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung im Rahmen des IHK-Aktionsprogramms für Flüchtlinge  an. Eine davon ist die Beratung und Unter -
stützung sowohl von Unternehmen wie auch von Geflüchteten mit Sprachkenntnissen von mindestens 
Stufe B1 und vorhandenen Bewerbungsunterlagen bei der Vermittlung in ein Praktikum, eine Einstiegs -
qualifizierung oder Ausbildung. Solche Maßnahmen sollten ausgebaut und erweitert werden, um mehr 
Geflüchtete zu erreichen.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
82 
Ziele sind die Unterstützung beim Übergang Schule in den Beruf und die Vermittlung grundlegender 
beruflicher Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Holz und Metall, Erziehung und Pflege oder 
Hauswirtschaft. 2016 und 2017 haben insgesamt 42 junge Geflüchtete die Maßnahmen durchlaufen. 
6.5.4.3 Projekte gefördert vom Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln  
Das Projekt Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier (BIWAQ)  wurde aus Mitteln des ESF und des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Laufzeit vom 
April 2015 bis Dezember 2018 gefördert. Ziele des Projekts sind die Integration in Ausbildung und Arbeit 
durch niedrigschwellige, sozialraumorientierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Zielgr up-
pen umfa ssten (Langzeit –)Arbeitslose sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund ab 27 
Jahre. BIWAQ bot außerdem über die Fachstelle Deutschförderung Zugang zu individualisierten, arbeits-
weltbezogenen Sprachförderangeboten. Bis Ende 2017 haben 429 Menschen am Projekt teilgenommen, 
Geflüchtete wurden nicht gesondert erfasst. 
Das Projekt Jugend stärken im Quartier (JUSTiQ)  wurde ebenfalls über ESF- und Bundesmittel gefördert 
mit einer Laufzeit von Januar 2015 bis Dezember 2018. Zielgruppen waren Jugendliche und junge 
Erwachsene bis 26 Jahre, insbesondere junge Menschen, die nach der Schule keine Ausbildung, Berufs-
vorbereitung oder sonstige Angebote aus den Rechtskreisen SGB II und III haben, Ausbildungs- und 
Maßnahmenabbrechende ohne Anschlussperspektive sowie junge, neu zugewanderte Menschen mit 
besonderem Integrationsbedarf. Durch das Projekt wurden die Teilnehmenden auf die (Wieder-) Auf-
nahme von schulischer oder beruflicher Bildung, einer geförderten Maßnahme oder Arbeit hingeführt und 
vorbereitet. Bis Ende 2018  haben 436 Menschen am Projekt teilgenommen, Geflüchtete wurden nicht 
gesondert erfasst. 
6.5.4.4 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) 
FIM ist ein bis 2020 befristetes Arbeitsmarktprogramm des Bundes (BMAS) für Flüchtlinge im Asylbe-
werberleistungsgesetz. Seit 2017 werden in Darmstadt Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen in Form von 
sinnstiftenden, gemeinwohlorientierten Arbeitsgelegenheiten angeboten, welche die Wartezeit bis zur 
Entscheidung über das Asylverfahren  überbrücken und Geflüchtete an den lokalen Arbeitsmarkt heran-
führen.  
Eine Arbeitsgelegenheit dauert in der Regel 6 Monate und hat einen zeitlichen Umfang von mind. 15 bis 
max. 30 Stunden pro Woche. Die Einsatzgebiete reichen von Wohnumfeldverbesserung, Pflege und Bear-
beitung von Grünflächen über Computerrecycling und IT bis hin zu Unterstützung von Sportvereinen bei 
Schönheitsreparaturen und die Instandhaltung von Vereinsanlagen und Gebäuden sowie Arbeiten in der 
Tierpflege (Kleintierbereich). Im Jahr 2017 standen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 79 Plätze zur 
Verfügung, insgesamt haben 71 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme wahrgenommen. 
6.5.5  Kosten Arbeit 
Die Kostenaufstellung im Bereich Arbeitsmarkt beinhaltet di e Maßnahmen im Rahmen des Ausbildungs- 
und Qualifizierungsbudgets sowie der Kofinanzierung durch die städtische Beschäftigungsförderung.  
Da die meisten Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt erst 2016 umgesetzt wurden, ist eine Kosten-
darstellung erst ab diesem Zeitpunkt möglich. 2016 wandte die Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Integration in den Arbeitsmarkt 248.000 Euro auf, von denen etwa 200.000 Euro durch Landesmittel 
gedeckt wurden. 2017 wurden circa 486.000 Euro verwendet, davon rund 376.000 Euro Fördermittel des 
Landes und 109.000 Euro kommunale Mittel. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
83 
Abbildung 25: Kosten Arbeit 
2016 2017 
Ausgaben 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget Land 200.000 € 377.000 €
Kommunale Beschäftigungsförderung 48.000 € 109.000 €
Gesamt 248.000 € 486.000 €
davon städtische Ausgaben 48.000 € 109.000 €
Einnahmen Gesamt (nur Land) 200.000 € 377.000 €
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.5.6 Handlungsempfehlungen 
Primäre Träger der Integration in den Arbeitsmarkt sind die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. 
Ein Großteil der Arbeitsmarktintegration erfolgt hier zunächst auf der Basis der Qualifizierung von 
Geflüchteten im Rahmen bestehender Programme. Erprob te Maßnahmen sollten kontinuierlich auf die 
Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entsprechend für diese geöffnet und weiterentwickelt 
werden. 
Maßnahmen der Regelstruktur sollten vor diesem Hintergrund ggf. flexibilisiert und durch die Möglich keit 
von Spracherwerb erweitert werden. Bei der Maßnahmenkonzeption bzw. -weiterentwicklung sollte 
grundsätzlich eine stärkere Verknüpfung von Spracherwerb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt 
erfolgen. 
Stand 2016 bei den geflüchteten Menschen im Asylv erfahren noch eine sinnstiftende Beschäftigung im 
Vordergrund, so ist inzwischen der Bedarf an Förderung und Qualifizierung in den Arbeitsgelegenheiten 
sehr hoch, u.a. der Ausbau von Deutsch - und Mathematikförderung. Eine sozialpädagogische Begleitung  
ist bei den Beschäftigungs – und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in der Ausbildung unverzichtbar und 
wird künftig einen größeren Anteil ausmachen, u.a. für Gruppencoachings zum System des deutschen 
Arbeitsmarktes und der Entwicklung von Medienkompetenz sowie Ei nzelberatung bei individuellen Fragen 
rund um Arbeit und Ausbildung. 
Spezifische Angebote sollten nur an Stellen, an denen bestehende Maßnahmen ausgeschöpft sind, einge -
führt werden, z.B. Kurse zur Sprachförderung, Kompetenzfeststellungen sowie Maßnahmen f ür Teilquali-
fizierungen. Diese Angebote sollten vernetzt sein mit anderen Trägern wie Sprachkursträgern oder 
Sozialberatungen und zu einem ganzheitlichen Arbeitsmarktintegrationsplan für die jeweilige Person ent -
wickelt werden. Dabei sollte auf die Bedarfe dieser Person eingegangen werden (KGSt 2017b). 
Im Handlungsfeld Arbeitsmarkt ist es zudem wichtig, neben kommunalen Ausbildungsmöglichkeiten 
niedrigschwellige Vorqualifizierungen und Möglichkeiten, sich beispielsweise durch Praktika einen 
Einblick in Ber ufsfelder zu verschaffen, anzubieten. Dadurch können zum einen zukünftige Fachkräfte 
und/oder Auszubildende gewonnen werden, zum anderen kann die interkulturelle Öffnung der Stadtver -
waltung weiter vorangetrieben und die Beschäftigten interkulturell sensibilisiert werden. 
Um Geflüchtete auch als Auszubildende und/oder Fachkräfte für kleine und mittelständische Unterneh -
men zu gewinnen, bietet die IHK Darmstadt Rhein -Main-Neckar einige Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung im Rahmen des IHK-Aktionsprogramms für Flüchtlinge  an. Eine davon ist die Beratung und Unter -
stützung sowohl von Unternehmen wie auch von Geflüchteten mit Sprachkenntnissen von mindestens 
Stufe B1 und vorhandenen Bewerbungsunterlagen bei der Vermittlung in ein Praktikum, eine Einstiegs -
qualifizierung oder Ausbildung. Solche Maßnahmen sollten ausgebaut und erweitert werden, um mehr 
Geflüchtete zu erreichen.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
83 
Abbildung 25: Kosten Arbeit 
2016 2017 
Ausgaben 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget Land 200.000 € 377.000 €
Kommunale Beschäftigungsförderung 48.000 € 109.000 €
Gesamt 248.000 € 486.000 €
davon städtische Ausgaben 48.000 € 109.000 €
Einnahmen Gesamt (nur Land) 200.000 € 377.000 €
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.5.6 Handlungsempfehlungen 
Primäre Träger der Integration in den Arbeitsmarkt sind die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. 
Ein Großteil der Arbeitsmarktintegration erfolgt hier zunächst auf der Basis der Qualifizierung von 
Geflüchteten im Rahmen bestehender Programme. Erprob te Maßnahmen sollten kontinuierlich auf die 
Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entsprechend für diese geöffnet und weiterentwickelt 
werden. 
Maßnahmen der Regelstruktur sollten vor diesem Hintergrund ggf. flexibilisiert und durch die Möglich keit 
von Spracherwerb erweitert werden. Bei der Maßnahmenkonzeption bzw. -weiterentwicklung sollte 
grundsätzlich eine stärkere Verknüpfung von Spracherwerb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt 
erfolgen. 
Stand 2016 bei den geflüchteten Menschen im Asylv erfahren noch eine sinnstiftende Beschäftigung im 
Vordergrund, so ist inzwischen der Bedarf an Förderung und Qualifizierung in den Arbeitsgelegenheiten 
sehr hoch, u.a. der Ausbau von Deutsch - und Mathematikförderung. Eine sozialpädagogische Begleitung  
ist bei den Beschäftigungs – und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in der Ausbildung unverzichtbar und 
wird künftig einen größeren Anteil ausmachen, u.a. für Gruppencoachings zum System des deutschen 
Arbeitsmarktes und der Entwicklung von Medienkompetenz sowie Ei nzelberatung bei individuellen Fragen 
rund um Arbeit und Ausbildung. 
Spezifische Angebote sollten nur an Stellen, an denen bestehende Maßnahmen ausgeschöpft sind, einge -
führt werden, z.B. Kurse zur Sprachförderung, Kompetenzfeststellungen sowie Maßnahmen f ür Teilquali-
fizierungen. Diese Angebote sollten vernetzt sein mit anderen Trägern wie Sprachkursträgern oder 
Sozialberatungen und zu einem ganzheitlichen Arbeitsmarktintegrationsplan für die jeweilige Person ent -
wickelt werden. Dabei sollte auf die Bedarfe dieser Person eingegangen werden (KGSt 2017b). 
Im Handlungsfeld Arbeitsmarkt ist es zudem wichtig, neben kommunalen Ausbildungsmöglichkeiten 
niedrigschwellige Vorqualifizierungen und Möglichkeiten, sich beispielsweise durch Praktika einen 
Einblick in Ber ufsfelder zu verschaffen, anzubieten. Dadurch können zum einen zukünftige Fachkräfte 
und/oder Auszubildende gewonnen werden, zum anderen kann die interkulturelle Öffnung der Stadtver -
waltung weiter vorangetrieben und die Beschäftigten interkulturell sensibilisiert werden. 
Um Geflüchtete auch als Auszubildende und/oder Fachkräfte für kleine und mittelständische Unterneh -
men zu gewinnen, bietet die IHK Darmstadt Rhein -Main-Neckar einige Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung im Rahmen des IHK-Aktionsprogramms für Flüchtlinge  an. Eine davon ist die Beratung und Unter -
stützung sowohl von Unternehmen wie auch von Geflüchteten mit Sprachkenntnissen von mindestens 
Stufe B1 und vorhandenen Bewerbungsunterlagen bei der Vermittlung in ein Praktikum, eine Einstiegs -
qualifizierung oder Ausbildung. Solche Maßnahmen sollten ausgebaut und erweitert werden, um mehr 
Geflüchtete zu erreichen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
84 
 
Zudem sollten die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung 
und guter Bleibeperspektive oder einer Duldung verbessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund 
des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs sol lten Investitionen auch in Personen erfolgen, 
die ein vermeintlich geringes Qualifikationsniveau vorweisen, womöglich aber informelle Qualifikationen 
besitzen, auf die aufgebaut werden kann. Im Bereich Arbeitsmarkt und Migration wird empfohlen, den 
Blick a uf Migration – auch aus sog. Drittstaaten – als zentralen Bestandteil des künftig zu deckenden 
Fachkräftebedarfs zu lenken (Bertelsmann-Stiftung 2019).  
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abbildung 25: Kosten Arbeit 
2016 2017 
Ausgaben 
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget Land 200.000 € 377.000 €
Kommunale Beschäftigungsförderung 48.000 € 109.000 €
Gesamt 248.000 € 486.000 €
davon städtische Ausgaben 48.000 € 109.000 €
Einnahmen Gesamt (nur Land) 200.000 € 377.000 €
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.5.6 Handlungsempfehlungen 
Primäre Träger der Integration in den Arbeitsmarkt sind die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. 
Ein Großteil der Arbeitsmarktintegration erfolgt hier zunächst auf der Basis der Qualifizierung von 
Geflüchteten im Rahmen bestehender Programme. Erprob te Maßnahmen sollten kontinuierlich auf die 
Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entsprechend für diese geöffnet und weiterentwickelt 
werden. 
Maßnahmen der Regelstruktur sollten vor diesem Hintergrund ggf. flexibilisiert und durch die Möglich keit 
von Spracherwerb erweitert werden. Bei der Maßnahmenkonzeption bzw. -weiterentwicklung sollte 
grundsätzlich eine stärkere Verknüpfung von Spracherwerb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt 
erfolgen. 
Stand 2016 bei den geflüchteten Menschen im Asylv erfahren noch eine sinnstiftende Beschäftigung im 
Vordergrund, so ist inzwischen der Bedarf an Förderung und Qualifizierung in den Arbeitsgelegenheiten 
sehr hoch, u.a. der Ausbau von Deutsch - und Mathematikförderung. Eine sozialpädagogische Begleitung  
ist bei den Beschäftigungs – und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in der Ausbildung unverzichtbar und 
wird künftig einen größeren Anteil ausmachen, u.a. für Gruppencoachings zum System des deutschen 
Arbeitsmarktes und der Entwicklung von Medienkompetenz sowie Ei nzelberatung bei individuellen Fragen 
rund um Arbeit und Ausbildung. 
Spezifische Angebote sollten nur an Stellen, an denen bestehende Maßnahmen ausgeschöpft sind, einge -
führt werden, z.B. Kurse zur Sprachförderung, Kompetenzfeststellungen sowie Maßnahmen f ür Teilquali-
fizierungen. Diese Angebote sollten vernetzt sein mit anderen Trägern wie Sprachkursträgern oder 
Sozialberatungen und zu einem ganzheitlichen Arbeitsmarktintegrationsplan für die jeweilige Person ent -
wickelt werden. Dabei sollte auf die Bedarfe dieser Person eingegangen werden (KGSt 2017b). 
Im Handlungsfeld Arbeitsmarkt ist es zudem wichtig, neben kommunalen Ausbildungsmöglichkeiten 
niedrigschwellige Vorqualifizierungen und Möglichkeiten, sich beispielsweise durch Praktika einen 
Einblick in Ber ufsfelder zu verschaffen, anzubieten. Dadurch können zum einen zukünftige Fachkräfte 
und/oder Auszubildende gewonnen werden, zum anderen kann die interkulturelle Öffnung der Stadtver -
waltung weiter vorangetrieben und die Beschäftigten interkulturell sensibilisiert werden. 
Um Geflüchtete auch als Auszubildende und/oder Fachkräfte für kleine und mittelständische Unterneh -
men zu gewinnen, bietet die IHK Darmstadt Rhein -Main-Neckar einige Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung im Rahmen des IHK-Aktionsprogramms für Flüchtlinge  an. Eine davon ist die Beratung und Unter -
stützung sowohl von Unternehmen wie auch von Geflüchteten mit Sprachkenntnissen von mindestens 
Stufe B1 und vorhandenen Bewerbungsunterlagen bei der Vermittlung in ein Praktikum, eine Einstiegs -
qualifizierung oder Ausbildung. Solche Maßnahmen sollten ausgebaut und erweitert werden, um mehr 
Geflüchtete zu erreichen.  
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Zudem sollten die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung 
und guter Bleibeperspektive oder einer Duldung verbessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund 
des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs sol lten Investitionen auch in Personen erfolgen, 
die ein vermeintlich geringes Qualifikationsniveau vorweisen, womöglich aber informelle Qualifikationen 
besitzen, auf die aufgebaut werden kann. Im Bereich Arbeitsmarkt und Migration wird empfohlen, den 
Blick a uf Migration – auch aus sog. Drittstaaten – als zentralen Bestandteil des künftig zu deckenden 
Fachkräftebedarfs zu lenken (Bertelsmann-Stiftung 2019).  
  
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Zudem sollten die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung 
und guter Bleibeperspektive oder einer Duldung verbessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund 
des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs sol lten Investitionen auch in Personen erfolgen, 
die ein vermeintlich geringes Qualifikationsniveau vorweisen, womöglich aber informelle Qualifikationen 
besitzen, auf die aufgebaut werden kann. Im Bereich Arbeitsmarkt und Migration wird empfohlen, den 
Blick a uf Migration – auch aus sog. Drittstaaten – als zentralen Bestandteil des künftig zu deckenden 
Fachkräftebedarfs zu lenken (Bertelsmann-Stiftung 2019).

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
85 
 
6.6 Handlungsfeld Soziales  
Im Handlungsfeld Soziales wird ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendl iche, unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge (umA) , auf Frauen und Männer sowie auf die Präventionsarbeit gelegt. Auch in 
diesem Handlungsfeld ist von zentraler Bedeutung, Angebote in den Regelstrukturen auszuweiten und für 
Geflüchtete zu öffnen und nur do rt, wo es zwingend erforderlich ist, spezielle Maßnahmen für Geflüchtete 
zu entwickeln. Die Schwerpunkte im Handlungsfeld Soziales liegen unter anderem im Bereich des präven -
tiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Zudem spielen der Auf - und Ausbau von Versorgungsstruktu-
ren und Netzwerken auf lokaler Ebene, das Schnittstellenmanagement mit zentralen Akteurinnen und 
Akteuren im Sozialraum, die Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern sowie die 
Aufklärung und Beratung zu familien - und frauenspezifischen Themen eine wichtige Rolle. Auch nehmen 
die Stärkung der Elternkompetenz, die Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit von unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlingen, diesbezügliche Krisenintervention und Perspektivklärung sowie die För de-
rung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch Bildungs - und Integrationsmaßnahmen einen 
großen Raum in diesem Handlungsfeld ein. Die Verknüpfung von sozialraumbezogenen Maßnahmen und 
Angeboten im Bereich Quartiersmanagement ist letztlich eine wic htige grundlegende Komponente in 
diesem Handlungsfeld. 
6.6.1 Kinder- und Jugendarbeit 
Netzwerk Frühe Hilfen im Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Mit der Gründung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen im Jahr 2007 leistete das BMFSFJ im Rahmen des 
Aktionsprogramms ‚Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme‘ einen entscheiden -
den Beitrag zur Stärkung des präventiven Kinderschutzes. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Versor -
gungsstrukturen und Netzwerken auf lokaler Ebene sowie der Einsatz und die Qualifizierung von Famili -
enhebammen. Außerdem streben die Frühen Hilfen an, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern 
in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern (Nationales Zentrum Fühe Hilfen 
2018). 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde 2014 eine Netzwerkkoordinationsstelle beim Familienzent -
rum im Jugendamt geschaffen ( Magistratsvorlage-Nr. 2013/0281). Das Netzwerk arbeitet dabei eng mit 
dem Darmstädter Modell Kinder schützen – Familien fördern (s. weiter unten) zusammen, um die Versor -
gungs- und Bedarfsstrukturen für Kinder und Familien besser aufeinander abzustimmen. Grundsätzlich 
berät die Koordinationsstelle Frühe Hilfen  zu Fragen der Entwicklung und Erziehung im frühkindlichen 
Bereich. Weitere Angebote sind zum Beispiel Willkommensbesuche nach der Geburt eines Kindes im 
Rahmen des Darmstädter Modells  und eine individuelle Begleitung durch Familienhebammen oder 
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger. Außerdem kann eine Familienpa tin oder ein 
Familienpate als ehrenamtliche Unterstützungskraft angefragt werden.  
Mit Blick auf Asylsuchende und Geflüchtete wurden im Rahmen der Frühen Hilfen  bereits vorhandene 
Regelangebote ausgeweitet. In den Erstwohnhäusern und dezentralen Wohnungen fanden regelmäßige 
Sprechstunden durch eine Familien - und Kinderkrankenschwester statt. Außerdem haben Familienheb -
ammen und Familienlotsen Asylsuchende und anerkannte Geflüchtete beraten und beispielsweise 
während der Schwangerschaft unterstützend begleit et. Insgesamt nahmen im Berichtszeitraum 2015 -
2017 über 100 Familien die verschiedenen Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen in Anspruch. 
Darmstädter Modell Kinder schützen – Familien fördern  
Das Darmstädter Modell Kinder schützen – Familien fördern  wurde im Jahr 2009 im Städtischen Sozial -
dienst, angesiedelt beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, installiert. Ziel ist die Bereitstel -
lung von frühen und präventiven Angeboten zur Unterstützung von (jungen) Eltern und Familien. Dadurch 
sollen eve ntuelle familiäre Belastungen reduziert und die Elternkompetenz nachhaltig gestärkt werden. 
Kernelemente des Darmstädter Modells  sind ein an den Städtischen Sozialdienst angegliederter Erst -

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
86 
 
besuchsdienst (Begrüßungsservice) für Familien mit Neugeborenen un d ein Info -Paket für Eltern mit 
Tipps und Kontaktadressen. Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem Netzwerk Frühe Hilfen  und den 
Netzwerkpartnerinnen und -partnern eine breite Palette an weiteren Unterstützungsmaßnahmen angebo -
ten.  
Mit Blick auf Asylsuchend e und deren Familien haben die Mitarbeiterinnen des Begrüßungsservice im 
Jahr 2016 40 Familien in den Erstwohneinrichtungen besucht. Im Anschluss erhielten zehn Familien eine 
Unterstützung von einer Familienkinderkrankenschwester und 17 Familien von einer Familienlotsin. Im 
Jahr 2017 wurden 60 Familien in den Erstwohneinrichtungen von den Mitarbeiterinnen des Darmstädter 
Modells Kinder schützen – Familien fördern besucht, im Anschluss erhielten 26 Familien Unterstützung von 
einer Familienkinderkrankenschwes ter und 22 Familien von einer Familienlotsin. Drei Familienkinder -
krankenschwestern unterstützten Familien, die zum damaligen Zeitpunkt in Hotels wohnten und 17 
Familien, die dezentral in eigenen Wohnungen leben.  
Rotzfreches Spielmobil - Freundschaftsmobi l  
Ziel des Spielmobils von Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken e.V.  ist es, im Rahmen der aufsu -
chenden Kinder- und Jugendarbeit alle Kinder an ihrem Wohnort aufzusuchen und sie durch kindgerechte 
Angebote für eine aktive Teilnahme an den spielerischen Bildungs - und Integrationsmaßnahmen zu 
gewinnen. Das Projekt soll die Kinder aus der Nachbarschaft zusammenbringen, gleichzeitig fördert das 
gemeinsame Spiel den Spracherwerb. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche in Darmstadt im Alter von 
vier bis 14 Jahren. Es ist von Montag bis Freitag auf wechselnden Spielplätzen unterwegs.  
Im Rahmen des Projekts Freundschaftsmobil wurde im Juni 2016 zusätzlich ein inklusives Spielangebot 
für Kinder zwischen vier und 14 Jahren implementiert. Ab Juni 2016 wurde erstmals auf dem Schulhof 
der Frankensteinschule zusätzlich Halt gemacht. Das Angebot wurde 2017 durch Anf ahrten ausgebaut, 
diese erfolgen jeweils einmal in der Woche an folgenden Orten: Auf der Freifläche vor dem Friedrich 
Fröbel Haus (Darmstadt-Nord) sowie auf dem Gelände der Lincoln-Siedlung (Alt-Bessungen). 
Kinderhaus Paradies in der Jefferson -Siedlung  
Das Kinderhaus Paradies, ein Trägerverbund bestehend aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem IB 
und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt -Stadt, ist eine offene Kinder - und Jugendeinrichtung für 
Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Im Rahm en seiner Angebote veranstaltet das 
Kinderhaus Paradies in seinen Räumen einmal im Monat das Café KEKK (Kinder, Eltern, Kakao und Kaffee)  
für alle Eltern un d Kinder in Eberstadt. Um das  Angebot auch Kinder n und Eltern der Jefferson-Siedlung 
(EWH) bekannt zu machen und für diese zu öffnen, besuchte das Café KEKK 2016  dreimal die Jefferson-
Siedlung. Zusätzlich wurde das jährlich stattfindende Ferienspielangebot Sommer im Süden im Jahr 2016 
in Kooperation mit den beiden Trägern der Jefferson -Siedlung, dem Büro für Sozial- und Wohnraumbera-
tung und der Kooperation Asyl, durchgeführt. Es handelte sich dabei um offene Ferienspiele für alle 
Kinder. Bei Bedarf wurde eine Kinderbetreuung nach verbindlicher Anmeldung angeboten.  
Das Kinderhaus Paradies hat außerdem im November 2016 Spiel- und Bewegungsangebote in der Jeffer -
son-Siedlung angeboten. Um eine verlässliche Struktur zu etablieren, reiste das Kinderhaus bis Ende 
2017 einmal pro Woche in die Jefferson -Siedlung, damit sich die Kinder und Jugendlichen gegenseiti g 
kennenlernen konnten. Seit 2018 besuchen die Kinder der Jefferson -Siedlung ihrerseits das Kinderhaus 
mit seinen Angeboten vor Ort. 
6.6.2 Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umA) 
Eine besondere Herausforderung entsteht aus der Schutzbedürftigke it von umA. Sie sind durch das SGB 
VIII (Kinder- und Jugendhilfe) besonders zu schützen. 
Das Sachgebiet umA wurde mit den gesetzlichen Regelungen des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der 
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugen dlicher) zum 01.11.2015 neu

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
87 
 
gebildet. Allein reisende Kinder und Jugendliche, die vor dem 01.11.2015 in Deutschland eingereist sind, 
gelten als Altfälle, danach sind es Neufälle. Mit der Einführung der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42 a SGB 
VIII) haben die Jugendämter sieben Werktage, um zu prüfen, ob etwas gegen eine bundesweite Verteilung 
nach dem Königsteiner Schlüssel eines Kindes/Jugendlichen spricht. Dabei wird geprüft:  
 ob das Wohl des Kindes/Jugendlichen durch die Verteilung gefährdet ist,  
 ob eine verwandte Person im nahen Umkreis wohnhaft und ob eine Beziehung zu dieser Person für die 
Entwicklung des Kindes/Jugendlichen förderlich ist, 
 ob aufgrund des Gesundheitszustandes eine Durchführung der Verteilung dem Kind/Jugendlichen 
zuzumuten ist. 
Zur Aufnahme und Versorgung der Kinder und Jugendlichen wurden in drei Abteilungen des Jugendamtes 
für den umA-Bereich Stellen ausgebaut (s. Kap. 3.6.1).  
Ziel der Wiss enschaftsstadt Darmstadt ist es, den umA eine gleichberechtigte Teilhabe an allen gesell -
schaftlichen Bereichen zu gewährleisten und die Nutzung von städtischen Regelangeboten zu ermögli -
chen. Dazu wurden neue Maßnahmen implementiert, beispielsweise ein Ku rs zur Vorbereitung auf den 
externen Hauptschulabschluss beim Bildungszentrum des Hessischen Handels oder niedrigschwellige 
Sprachkurse (s. auch Kap. 6.4.6). 
Um die Arb eit der lokalen Jugendhilfeträger in Bezug auf die umA zu koordinieren, wurden 2015 in der 
Jefferson-Siedlung wöchentliche Sitzungen durchgeführt. Seit 2015 lädt das Jugendamt weiterhin in 
regelmäßigen Abständen alle Jugendhilfeträger ein, die mit umA arbe iten. Darüber hinaus bietet das 
Treffen Raum für einen intensiven Austausch und nimmt spezifische Anliegen der Träger auf. Einzelfall -
bezogene Gespräche bezüglich Kriseninterventionen oder Perspektivenklärung finden nach Bedarf ebenso 
zeitnah statt. Bis Ende 2017 hat das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 21 Jugendhilfeträger 
beauftragt, ihr Angebotsportfolio zur bedarfsorientierten Unterstützung der umA im Sinne der gesetzli -
chen Richtlinien zu erweitern. 
6.6.3 Angebote für geflüchtete Frauen 
Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Zu den Aufgaben des Frauenbüros gehören unter anderem die Entwicklung frauenpolitischer Konzepte 
und die Funktion als Servicestelle für Mädchen und Frauen, zum Beispiel bei der Vermittlung von Kontak-
ten zu Beratungseinri chtungen. Ziel der Arbeit ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und 
Männern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  In folgenden Schwerpunktbereichen ist das Frauenbüro 
tätig:  
 Herstellung von Chancengleichheit im Erwerbsleben, 
 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, 
 Prävention und Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt, 
 Förderung und Sicherung der frauenpolitischen Infrastruktur. 
Im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten führen die Hilfesysteme bedarfsorientiert die Ber atungen 
mit geflüchteten Frauen durch, um Informationen und Hilfe zu den Themen Schwangerschaft und Verhü-
tung zu geben. Weitere Themen der Anpassungen des Hilfesystems waren und sind die selbstbestimmte 
und unversehrte Sexualität von geflüchteten Frauen, die auf ihrer Flucht - und unter Umständen auch in 
ihrem Herkunftsland und in Deutschland - zum Teil Gewalt oder Gewaltandrohungen ausgesetzt waren 
und sind. Insbesondere in den Erstwohnhäusern wurden separate Wohnbereiche für allein gereiste  und 
alleinerziehende Frauen eingerichtet (s. Kap. 3.4). Basierend auf Erfahrungen anderer 
Erstaufnahmeeinrichtungen und aufbauend auf einer Handreichung des Paritätischen Wohlfahr tsverban-
des, entwickelte das Frauenbüro in Kooperation mit dem Jugendamt, dem Amt für Interkulturelles und

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
88 
 
Internationales und in Zusammenarbeit mit den Frauenberatungsstellen aus dem Netzwerk Gewaltschutz 
(Frauenhaus, Pro Familia e.V., Wildwasser e.V.) s owie Frauen aus den Migrantinnen - und Migranten -
selbstorganisationen (z.B. Halkevi e.V) ein Gewaltschutzkonzept. Dessen Ziel ist die Prävention, Interven -
tion und Handlungssicherheit bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Auch im Netzwerk Gewaltschutz 
wurden – und werden – die besonderen Rahmenbedingungen geflüchteter Frauen thematisiert.  
Magnolya e.V.  
Magnolya e.V. ist eine MSO, die im Jahr 2000 gegründet wurde und die sich seitdem für eine gelingende 
Integration von älteren Menschen mit Migrationshinte rgrund in und um Darmstadt einsetzt. Zahlreiche 
Angebote wie offene Treffs, ein interkulturelles Frühstück oder auch Bewegungsangebote sollen zur 
Beteiligung und gegenseitigen Öffnung anregen. Mit Blick auf die Zuwanderung von geflüchteten Frauen 
hat der V erein im Berichtszeitraum durch verschiedene Angebote zur Integration, Unterstützung und 
Prävention beigetragen (s. Kap. 6.8.2).  
Mäander GmbH /Mäander gGmbH  
Die Mäander GmbH ist ein gemeinnütziger Träger der ambulanten Jugendhilfe. Ihre Schwerpunkte liegen 
vor allem in einem breiten Hilfsangebot in der Familienhilfe, der Schulbegleitung sowie in speziellen 
Angeboten für Mädchen und Jungen. Darunter fallen ein Mutter -Kind-Haus, dessen Hilfe sich an junge 
Mütter und an Schwangere ab 15 Jahren richtet, eine Wohngruppe mit traumapädagogischem Schwer -
punkt sowie Prävention und Intervention bei sogenannter Ehrgewalt. 
Die Angebote der Mäander gGbmH sind ein in Darmstadt etabli ertes Regel - und Hilfsangebot. Daher 
können auch geflüchtete Mädchen oder junge Frauen die Angebote nutzen und Unterstützung erhalten. 
Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen im Jahr 2016 wurde eine Filmvorführung mit dem Titel 
Frauen – Wo finde ich Hilfe? durch die Frauendezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt Barbara 
Akdeniz sowie der Mäander gGmbH im Rahmen des Projektes Mädchenleben in verschiedenen Welten  
begleitet.   
femkom e.V. Darmstadt - Frauenselbsthilfe - und Fortbildungszentrum e.V.  
Der Verein femkom e.V.  ist ein Verein, dessen Kernkompetenzen in der Weiterbildung und Beratung 
liegen. Ziel des Vereins ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen und sorgetätigen 
Männern durch eine geschlechtergerechte Arbeitsmarkt - und Wirtsc haftspolitik auf lokaler Ebene. 
Bedarfsgerechte Angebote und gleichberechtigte Teilhabe am Weiterbildungssektor und auf dem 
Arbeitsmarkt sollen Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene leisten.  
2016 hat der Verein das Projekt FriDA – Geflüchtete Frauen – Respekt und Integration  in Darmstadt aus 
Mitteln des ESF und der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einer Laufzeit von zwölf Monaten pro Kurs 
finanziert (s. Kap. 6.5.4.2). Das Bildungs - und Beratungsprojekt richtet sich an Frauen und vor allem 
Mütter, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder einen Asylantrag stellen möchten. Das Projekt 
setzt an den individuellen Kompetenzen der geflüchteten Frauen an, um die Entwicklung zur Erwerbst -
ätigkeit zu fördern. 
BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH  
Die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in 2007 aus zwei Vereinen gegründete gemeinnützige GmbH, ist 
ein Träger von arbeitsmarktfördernden Maßnahmen mit dem Ziel,  Frauen auf dem Weg zu einem 
selbständigen und unabhängigen Leben zu unterstützen. Neben der Arbeitsvermittlung und Arbeits -
marktaktivierung besteht die Kernkompetenz in der Umsetzung von Beratungs - und Begleitungsprojek -
ten.  
Im Jahr 2017 hat die BAFF -Frauen-Kooperation gGmbH das Modellprojekt DA-BAI initiiert, das zu 50 
Prozent aus Mitteln des Hessischen Landesprogramms WIR mit einer Laufzeit von drei Jahren finanziert 
wird. Der Schwerpunkt liegt auf der sozialen Integration von geflüchteten Frauen. Im Ra hmen des

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
89 
 
Projekts finden eine offene zweistündige Sprechstunde in der Woche und ein wöchentlicher offener Treff 
für geflüchtete Frauen sowie weitere Aktionen statt.  
6.6.4 Angebote für geflüchtete Männer 
Angebote für geflüchtete Männer bieten die Möglichkeit, sp ezifische Themen in einem geschützten 
Rahmen zu behandeln. Im Winter 2017 hat das Amt für Soziales und Prävention in Kooperation mit Pro 
Familia in den EWH an vier Terminen sogenannte Männerrunden initiiert. Thematisch wurden neben 
Fragen zum Leben in Deut schland, der Gesellschaft und den hier geltenden Gesetzen konkret Fragen zu 
Sexualität und Partnerschaft, medizinischen Aspekten wie Gesundheitsvorsorge, Verhütung, Familienpl -
anung und Kindererziehung in Gruppen mit bis zu 20 Personen diskutiert. 
6.6.5 Präventionsarbeit 
Kommunaler Präventionsrat Darmstadt  
Der Kommunale Präventionsrat Darmstadt war bei seiner Gründung 1992 durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt der bundesweit erste Präventionsrat. Sein Ziel ist, in allen gesellschaftlichen Bereichen Maß -
nahmen zur Prävention zu verankern. Im Kontext der Zuwanderung wurde 2017 ein Projekt mit dem Titel 
Migration und Sucht  in Kooperation mit dem Suchthilfezentrum der Caritas durchgeführt (s. Ka p. 6.6.5 
„Suchthilfezentrum des Caritasverbandes Darmstadt e.V.“).  
Aufsuchende Arbeit in den Erstwohnhäusern  
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im Berichtszeitraum ein enges Netzwerk u.a. 
zwischen den Sozialdiensten Asyl der EWH, Kirchengemeinden, ehrenamtlichen Organisationen aufge -
baut. Unterschiedlich e Angebote im Bereich der Gewalt -, Verbraucher - und Suchtprävention wurden 
etabliert. Darüber hinaus wurden spezifische Maßnahmen und Projekte für Geflüchtete entwickelt, die 
sich auf die besonderen Bedarfe, insbesondere im Bereich der Schuldnerprävention,  beziehen. 
Polizeipräsidium Südhessen  
Im Rahmen der Präventionsarbeit ist ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen den örtlichen 
Polizeibehörden und der Bevölkerung, darunter auch geflüchtete Menschen, unerlässlich. Damit poten -
ziellen Konflikten vorgebeugt und bestehende Konflikte schnellstmöglich gelöst werden, stehen dem Poli -
zeipräsidium Südhessen seit Jahren drei Migrationsbeauftragte als Mittler der Belange von Menschen mit 
Migrationshintergrund zur Verfügung. Ihre Aufgaben liegen unter anderem in der Aufklärung von 
Menschen mit Migrationshintergrund über Ziele, Rechte und Pflichten der Polizei, in der Beratung und 
Betreuung ratsuchender Menschen mit Migrationshintergrund bei allen polizeispezifischen Angelegenhei -
ten sowie in der Erarbeitung und Du rchführung von Präventionsmaßnahmen. Außerdem beraten die 
Migrationsbeauftragten Jugendeinrichtungen und Schulen und dienen als Schnittstelle bei Familieninter -
ventionen.  
Im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten haben die Migrationsbeauftragten verschi edene Angebote 
für Geflüchtete durchgeführt. So hat der Migrationsbeauftragte und Ansprechpartner für die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt -Dieburg die EWH aufgesucht, um Informations -
veranstaltungen für die Bewohnerinnen und Bewohn er durchzuführen. Er war und ist unterstützend als 
Vermittler tätig, wenn in Einzelfällen ein regelmäßiger Kontakt mit der Polizei notwendig war bzw. ist.  
Weitere Initiativen setzten im Berichtszeitraum verschiedene Projekte in den Bereichen Gewalt -, Verbrau-
cher-, Sucht- und Schuldenprävention um: 
Informationsveranstaltungen des Deutsch -Syrischen Vereins e.V.  
Prävention bedeutet auch, Geflüchteten Informationen zu vermitteln, die für ihren weiteren Aufenthalt von 
Bedeutung sein können. Gesetzliche Bestimmu ngen sind häufig nur schwer zu verstehen, wenn keine 
Fachexpertise vorliegt. 2016 hat der DSV zwei Informationsveranstaltungen im EWH Jefferson durchge -

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
90 
 
führt. Die Veranstaltungen richteten sich an die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner und 
beschäftigten sich hauptsächlich mit dem Thema Leben in Deutschland. 
Projekt Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge  – Verbraucherzentrale Hessen  
Das Projekt Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge  ist ein Projekt der Verbraucherzentrale Hessen in 
Zusammenarbeit mit dem DHB -Netzwerk Haushalt/ Landesverband Hessen e.V., gefördert durch das 
Land Hessen. Das Projekt wurde ins Leben gerufen, um Geflüchtete als Verbraucherinnen und Verbrau -
cher zu stärke n und über die Herausforderungen zu informieren, die der Konsum in Deutschland an sie 
stellt. Das Projekt besteht aus den drei Bausteinen Informationsangebote für hauptamtliche Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie für ehrenamtlich Engagierte , aufsuchende Informationsarbeit für Geflüchtete  und Bera-
tungsangebote für Geflüchtete.  
In den Darmstädter EWH wurden im Berichtszeitraum sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt 
(4x EWH Otto-Röhm-Straße, 1x EWH Kelley Barracks, 2x EWH Jefferson -Siedlung), die die Bewohnerinnen 
und Bewohner in ihrer Muttersprache über die Themen Verträge (z.B. Handy - und Mietverträge), Energie-
kosten (Sparmöglichkeiten), Urheberrechte und private Haftpflichtversicherung informierten.  
Projekt Haushaltskompetenzen für Flüchtlinge  – Verbraucherzentrale Hessen  
Das Projekt Haushaltskompetenzen für Flüchtlinge  wird vom DHB -Netzwerk Haushalt/ Landesverband 
Hessen e.V. in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen durchgeführt und durch Fördergelder des 
Landes Hessen finanziert. Auf den Veranstaltungen werden Informationen im Bereich des privaten 
Konsums vermittelt sowie Tipps für die praktischen Arbeiten und Aufgaben im Wohn - und Lebensbereich 
gegeben. Die Veranstaltung wurde in einem Darmstädter EWH durchgeführt. 
Suchthilfezentrum d es Caritasverbandes Darmstadt e.V.  
Als Sondermaßnahme und im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Suchthilfezentrum der 
Caritas in Kooperation mit dem Kommunalen Präventionsrat Darmstadt ein Coach -Modellprojekt erarbei-
tet. Hierzu wurden alle r elevanten Suchthilfeeinrichtungen zum Thema Migration und Sucht  fortgebildet 
und sensibilisiert. Das Modellprojekt knüpft somit an den bestehenden Regelangeboten an und erweitert 
diese um folgende Angebote:   
Suchtpräventionsschulungen und Aufklärungsveran staltungen, Fortbildungen und Beratung von Multipli -
katorinnen und Multiplikatoren, Beratungsangebote für geflüchtete Menschen, Mentorinnen - und Mento-
renausbildung, suchtspezifische Fortbildungen, Aufbau von Selbsthilfegruppen und Zugang und Beglei -
tung zum Suchthilfesystem. 
Zudem wurden folgende Projekte initiiert: ein Frauenfrühstück in der Otto -Röhm-Straße, ein Kochprojekt 
mit abgelehnten Bewohnerinnen und Bewohnern aus Afghanistan und eine Informationsveranstaltung mit 
Einsatz von Bildern und Videos fü r die Bewohnerinnen und Bewohner des EWH  Bismarckstraße. Darüber 
hinaus haben zwei Schulungen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den EWH zu folgen -
den Themen stattgefunden: Traumafolgestörungen und Sucht, Wirkungen von Suchtmitteln auf K örper 
und Psyche, legale und illegale Suchtmittel, Unterstützungsangebote des Suchthilfesystems.  
Projekt Schuldenprävention für Geflüchtete  – Caritasverband Darmstadt e.V.  
Das Projekt, das durch die Caritas umgesetzt wurde, bot Gruppenveranstaltungen zum E rlernen des 
Umgangs mit dem deutschen Finanzsystem an. Ebenso wurden Inhalte vermittelt, um Kosten - und 
Schuldenfallen zu erkennen und die allgemeinen Finanzkompetenzen zu stärken.   
6.6.6 Kosten Soziales 
Die Kostenaufstellung im Handlungsfeld Soziales weist all e städtischen Ausgaben nach dem AsylbLG 
(ohne Wohn -/Unterbringungskosten), zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und zur 
Betreuung in den Erstwohnhäusern, sowie zuwanderungsbedingten Mehraufwand (z.B. im Standesamt; s.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
91 
 
Kostenpunkt Mehrauf wand Verwaltung) aus. Bei der untenstehenden Abbildung ist zu beachten, dass 
pädagogische Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht von -
einander getrennt abbildbar sind (s.a. Hinweis unter Kap. 3.3). 2015 wurden im Han dlungsfeld Soziales 
rund 9,78 Mio. Euro verausgabt, gegenüber Einnahmen in Höhe von 3,22 Mio. Euro. Hierbei fällt ein 
Großteil der Ausgaben auf die Grundversorgung von leistungsberechtigten Geflüchteten. 2016 erhöhten 
sich diese Ausgaben auf 45,62 Mio Euro , von denen 32,43 Mio Euro durch Einnahmen, vor allem über 
den Lastenausgleich der Länder, gedeckt wurden. Im Jahr 2017 erhöhten sich die Ausgaben weiter auf 
49,77 Mio Euro, gleichzeitig erhöhten sich auch die Einnahmen auf 37,54 Mio Euro.  
Abbildung 26: Kosten Soziales 
  2015 2016 2017 
Ausgaben Mehraufwand Verwaltung 61.000 €  61.000 €  61.000 €  
Pädagogische Unterbrin-
gung & Betreuung 2.830.000 €  17.190.000 €  23.880.000 €  
Sozialleistungen 6.890.000 €  28.310.000 €  25.620.0 €  
MBE & JMD - €  - €  115.000 €  
Sonstige Angebote - €  52.000 €  85.000 €  
Gesamt 9.780.000 €  45.615.000 €  49.765.000 €  
davon städt. Ausgaben 6.560.000 €  13.190.000 €  12.230.000 €  
Einnahmen Land 3.170.000 €  32.165.000 €  34.135.000 €  
Gebühren von Trägern 50.000 €  250.000 €  3.250.000 €  
Spendengelder - €  9.000 €  150.000 €  
Gesamt 3.220.000 €  32.425.000 €  37.535.000 €  
Quelle. Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.6.7 Handlungsempfehlungen 
Im Handlungsfeld Soziales wurden Versorgungs- und Bedarfsstrukturen für Familien, Kinder, Jugendliche, 
umA sowie für Frauen und Männer geöffnet und zielgruppenspezifische Maßnahmen umgesetzt. Zumeist 
wurden bestehende und neu entwickelte Angebote in einem ersten Schritt de n Familien, Kindern und 
Jugendlichen sowie Frauen und Männern durch aufsuchende Arbeit nähergebracht. In einem zweiten 
Schritt erfolgte der Übergang in den Sozialraum durch Andocken von aufsuchenden Maßnahmen an 
bestehende sozialraumbezogene Strukturen und Angebote.  
Dieser Ansatz sollte im Sinne einer interkulturellen Öffnung der Regelangebote beibehalten werden. Bei 
der Gestaltung des Übergangs von der Nutzung der Angebote im Rahmen der aufsuchenden Arbeit hin 
zur stärkeren Nutzung von Angeboten im Sozial raum bedarf es intensiver Begleitung, Beratung und 
Orientierung – dies betrifft alle Bereiche und alle Zielgruppen im Bereich Soziales. Außerdem spielen hier 
– neben den Fachkräften – Ehrenamtliche, Lotsinnen und Lotsen sowie Patinnen und Paten auch in 
Zukunft eine wichtige Rolle. Die kontinuierliche Unterstützung ist eine zentrale Voraussetzung, um eine 
nachhaltige Kontinuität in der selbstständigen Inanspruchnahme von Angeboten im Sozialraum zu 
gewährleisten, Regelstrukturen zu öffnen und Kontakte zu bere its länger in Darmstadt lebenden 
Menschen herzustellen.  
Spezifische Fortbildungsangebote für Fachkräfte (aber auch für Ehrenamtliche), und hier besonders im 
Bereich der Frühen Hilfen, sollten dauerhaft angeboten werden, um die Handlungskompetenz der Akteu -
rinnen und Akteure im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Vielfalt in der heutigen Migrations -
gesellschaft zu stärken. Gerade in der Zusammenarbeit mit Familien können wichtige Weichen für die 
Zukunft gestellt und Multiplikatoren -Effekte genutzt  werden. Eine stärkere Vernetzung mit Migranten -
selbstorganisationen sollte in diesem Kontext erfolgen, da diese über eine hohe Expertise im Bereich der 
sozialen Integration verfügen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
92 
 
Aufgrund des Zuzugs vieler Geflüchteter und der anschließend erhöhten Nachfrage nach dem Darmstäd -
ter Modell Kinder schützen – Familien fördern mit frühen und präventiven Angeboten zur Unterstützung von 
(jungen) Eltern und Familien, wäre ein Ausbau der Angebote sinnvoll, um eine individuelle Betreuung der 
Familien weiterhin sicherzustellen.  
Die Entwicklung bzw. Fortführung von Maßnahmen in spezifischen Settings ist weiterhin notwendig. 
Geschützte Mädchenräume beispielsweise unterstützen geflüchteten Mädchen beim Entwurf und in der 
Führung eines selbstbestimmten Lebens, gleich en Bildungsungleichheit aus und bieten Schutz gegen 
Diskriminierung und (sexuelle) Übergriffe. Angebote mit Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, Beratung 
und Betreuung aber auch Freizeitangebote sollten für diese Zielgruppe stärker beworben und weiter aus -
gebaut werden. Um die Teilnahme zu erhöhen, wäre es ratsam, zunächst Angebote in der Nähe der EWH 
aufzubauen, da einige Eltern ihren Töchtern teilweise nur einen beschränkten Ausgehradius gewähren.  In 
der Sozialen Arbeit mit Jugendlichen – und hier besonders in der Arbeit mit umA – sollten Fachkräfte und 
Ehrenamtliche weiterhin die soziale Integration, Selbstsicherheit, sozial -kommunikative Kompetenzen 
und die Selbstständigkeit der Jugendlichen fördern.  
Zudem ist ein um fassendes Clearing, bestehend aus der Ab klärung des Entwicklungs - und Bildungsstan-
des sowie der Diagnostik des therapeutischen Hilfebedarfs, vor Beginn der Jugendhilfe unerlässlich. 
Hilfen für junge Erwachsene (§ 41 SGB VIII) sollten aufrechterhalten werden. Begünstigend für den 
Integrationsprozess sind außerdem die Beschleunigung des Asylverfahrens sowie eine rasche Klärung des 
Aufenthaltsstatus. Ebenso sollte eine aktive Mitarbeit der jungen Menschen in den Blick genommen und 
gefördert werden. Hierfür sind Teilhabe und die Beziehungsqualität z wischen dem jungen Menschen und 
der Fachkraft wichtige Grundlagen. Eine ausreichende Hilfedauer (mind. ein Jahr) gewährleistet die Effek -
tivität der Maßnahmen und Angebote für eine gelingende Integration. Auch die Art des Betreuungs -
settings spielt eine wi chtige Rolle, Studien bestätigen bessere Ergebnisse bei spezifischen umA -Gruppen 
als bei gemischten Gruppen (KGSt 2017: 95).  
Mit Blick auf geflüchtete Frauen sollten nach wie vor Maßnahmen entwickelt werden, die das Thema  
Gleichberechtigung der Geschlecht er als eines der essenziellen Grundrechte und Gleichstellung als wichti -
ges gesellschaftliches Ziel (bereits in der Ankommensphase) vermitteln. Empowerment von Frauen, 
Aufklärung und Information über die Rechte der Frau sollten in unterschiedlichen Formate n behandelt 
werden – und dies nicht nur in der Phase des Ankommens sondern auch langfristig.  
Zudem sind soziale Angebote für geflüchtete Männer von großer Bedeutung. Maßnahmen wie beispiels -
weise das Beratungsangebot von Pro Familia für Männer mit Gewaltp roblemen, sollten interkulturell 
geöffnet und mehrsprachig angeboten werden. Weitere beratungsrelevante Themen für geflüchtete 
Männer sind Fragen zu Kindererziehung, Familie, Ehe, Beziehungsgestaltung und Sexualität. Hier sollten 
auch männliche Ansprechper sonen als Berater zur Verfügung stehen sowie ggf. Dolmetscher hinzugezo -
gen werden. Ebenso sollten spezifische Angebote für Jungen und Männer, die von sexueller Gewalt – u.a. 
im Zusammenhang mit ihrer Flucht – betroffen sind, ausgebaut werden.  
6.7 Handlungsfeld Gesundheit 
Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen 
Bereichen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen schränken die Teilhabe zumeist stark ein. Gesundheit ist 
somit auch eine wichtige Gelingensbed ingung für Integration. Während in der Zeit der hohen Zuwande -
rung in 2015/2016 Erstuntersuchungen und Impfungen im Vordergrund standen, rückte in der Folgezeit 
der Ausbau von gesundheitsfördernden Angeboten, die Öffnung von bestehenden Regelstrukturen sow ie 
der Bereich Information und Prävention in den Vordergrund. Das Hauptziel bestand darin, Geflüchtete für 
das Thema Gesundheit zu sensibilisieren und zum aktiven Handeln zu befähigen. Gesundheitliche Belas -
tungsfaktoren psychischer und physischer Art, Tei lhabe von Geflüchteten an Gesundheitsprävention und 
medizinischer Versorgung, die Themen Sprachmittlung und Rechtskreiswechsel und die gesundheitliche

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
93 
 
Versorgung von Frauen, Jugendlichen und Kindern werden in diesem Handlungsfeld beschrieben. Ebenso 
wird auf Qualifizierungsmaßnahmen für Haupt - und Ehrenamtliche im Kontext Migration und Gesundheit 
eingegangen. 
6.7.1 Maßnahmen im Bereich Prävention und Information 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg – 
Sozialpsychiat rischer Dienst 
Das Gesundheitsamt war seit Beginn der Zuwanderung von Geflüchteten in allen Aspekten der gesund -
heitlichen Versorgung als zentraler Akteur involviert. Bei der Beratung von Geflüchteten sehen sich die 
Fachkräfte häufig mit komplexen Rahmenbe dingungen konfrontiert, seien es aufenthaltsrechtliche oder 
individuelle Problemlagen. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts ermöglicht auch 
Geflüchteten eine vertrauliche und kostenlose Beratung zur Diagnostik, zu potenziellen Behandlungs -
optionen und zum Erhalt der seelischen Gesundheit. Er nutzt darüber hinaus ein breites Netzwerk an 
Kontakten zu Fachkräften verschiedener Fachrichtungen, Einrichtungen und Institutionen in Darmstadt 
und dem Landkreis, um den Betroffenen eine ganzheitliche Be ratung und eventuelle (Weiter -) Behand-
lungsmöglichkeiten anzubieten.  
Ein weiterer Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes liegt in der Prüfung der Reisefähigkeit bei Abschie -
bungen. Dabei wird nach der Auftragserteilung durch die örtliche Ausländerbehörde g eprüft, ob eine 
adäquate Versorgung vor Ort vorhanden ist. Hintergrund ist, dass eine Abschiebung bei geltend gemach -
ten gesundheitlichen Gründen ausgesetzt werden kann64.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Frauenbüro 
Fachtag Ankommen – Aufnehmen – Mitmachen 
Als ein Baustein der Grundsatzarbeit widmet sich das Frauenbüro vor allem dem Abbau von Gewalt gegen 
Frauen, Mädchen und Jungen.  Um auf die Bedeutung der psychischen und physischen Gesundheit von 
Frauen, Mädchen und Jungen im Kontext fluchtspezifischer Er fahrungen hinzuweisen und zu sensibilisie -
ren, veranstaltete das Frauenbüro anlässlich des Internationalen Frauentags am 08. März 2016 einen 
Fachtag mit dem Titel Ankommen – Aufnehmen – Mitmachen. Die Veranstaltung richtete sich an geflüchtete 
Frauen und Darmstädter Fraueneinrichtungen. Themen waren unter anderem Geschlechtsspezifische Asyl-
gründe, aber vor allem auch Informationen in den Bereichen Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt , 
Vorbeugung von sogenannter  ‚Ehrgewalt‘ und Frauengesundheit (u.a. Schwangerschaft, Verhütung, psycho -
soziale Versorgung).  
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung  
Die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung  (vormals Malteser Migranten Medizin ) ist eine 
wichtige ehrenamtliche Anlaufstell e für Personen ohne Krankenversicherung und somit ohne Zugang zu 
den regulären medizinischen Leistungen des Gesundheitssystems. Unter ihnen befinden sich Zugewan -
derte mit unsicherem Aufenthaltsstatus, einschließlich Personen, die in den letzten Jahren im Rahmen 
der Fluchtmigration nach Darmstadt gekommen sind. Darüber hinaus unterstützt die Malteser Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung  insolvent gewordene Selbstständige, Studierende, zahlungsunfähige 
Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland sowi e andere, in materielle Not geratene Personen. Auch 
Personen im Asylverfahren, die Leistungen benötigen, welche über der Leistungsgewährung im Rahmen 
des AsylbLG liegen, können das Unterstützungsangebot der Malteser in Anspruch nehmen. Bedürftige 
erhalten kostenfreie ärztliche Behandlung und sozialmedizinische Beratung.  
Die im Marienhospital angesiedelte medizinische Betreuung wird durch einen Zusammenschluss von 
neun ehrenamtlichen Medizinerinnen und Medizinern aus unterschiedlichen Fachbereichen ermöglic ht. 
                                                
64 Weitere Informationen unter: https://www.gesundheitsamt-dadi.de/psyche/sozialpsychiatrischer-dienst/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
94 
 
Zusätzlich werden die Ärztinnen und Ärzte von neun Personen im Verwaltungs - und Aufnahmebereich 
unterstützt, zum Beispiel bei der Vergabe von Terminen für die angebotenen Sprechstunden 65.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt und Pro Familia Darmstadt e.V.  
Das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Berichtszeitraum gemein -
sam mit Pro Familia Darmstadt e.V.  Gesprächsrunden in den EWH zu den Themen Sexualität und Partner-
schaft für die Bewohnerinnen und Bewohner in vertrauensvoller  Runde initiiert. Grundlage der Gespräche 
war eine Bedarfsanalyse in den EWH unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Problem -
lagen. Neben medizinischen Aspekten wie Verhütung und Gesundheitsvorsorge, standen auch die 
Themen Partnerschaft, K onfliktmanagement und Beziehungsgestaltung auf der Agenda. Ziel der 
Gesprächsangebote war es, den gegenseitigen Respekt und die Akzeptanz von Vielfalt in den Blick zu 
nehmen und zu verantwortungsbewusstem Handeln und sexueller Selbstbestimmung aufzurufen. Metho-
disch wurden Gruppen von fünf bis 20 Personen gebildet, die dann über die verschiedenen Themen 
miteinander ins Gespräch kamen.  
Drei Veranstaltungen fanden 2017 in den EWH statt. Das aufsuchende Gesprächsangebot hatte einen 
präventiven Charakter und ist in das Gewaltschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingebettet 
(s. Kap. 3.4).  
6.7.2 Maßnahmen im Bereich der medizinischen Versorgung 
6.7.2.1 Psychosoziale Versorgung 
Die psychosoziale Gesundheit zu erhalten, sie zu fördern und durch eine ausreichende Versorgungsstruk -
tur sicherzustellen ist ein zentrales Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit Blick auf Geflüchtete 
können verschiedene Gründe einen Einfluss auf die m entale Gesundheit haben: Die Flucht vor Krieg, 
Gewalt und Ausbeutung, das Ankommen in einer neuen Gesellschaft, die Wohnsituation in den EWH, ein 
unsicherer Aufenthaltsstatus sowie eine fehlende Orientierung in einer anderen Kultur. Daher bedarf es 
vielfältiger Unterstützungsleistungen, die eine nachhaltige Partizipation von Geflüchteten an der 
Gesellschaft ermöglichen.  
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg 
Im Rahmen der gesundheitlichen Regelversorgung ist d ie Diagnose psychosozialer Erkrankungen für den 
weiteren Integrationsweg von großer Bedeutung. Über das Gesetz der Hilfen bei psychischen Krankheiten 
wird geregelt, wann und zu wem das Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen soll. Geflüchtete, die noch 
keine Krankenversicherung haben, da sie sich zum Beispiel noch im Asylverfahren befinden und somit 
Asylbewerberleistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind, benötigen dennoch Unterstützungsleistungen. 
Diese werden durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des S ozialpsychiatrischen Dienstes des 
Gesundheitsamtes angeboten.  
STEP-BY-STEP – Ein Pilotprojekt in der Erstaufnahmeeinrichtung Michaelisdorf  
Im Januar 2016 startete das Sigmund -Freud-Institut in Kooperation mit der Goethe -Universität Frankfurt 
ein Pilotprojekt in der hessischen EAE Michaelisdorf in Darmstadt zur Verbesserung der Versorgungs - und 
Forschungslage im Bereich der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten. Das Projekt STEP -BY-STEP 
lief bis April 2017. Die aufgebauten Hilfe - und Unterstützungsstrukturen wurden sowohl durch die haupt -
amtlichen Akteurinnen und Akteure als auch durch die ehrenamtlich Engagierten in verschiedenen Projek -
ten weitergeführt.  
Die in enger Kooperation von den Haupt - und Ehrenamtlichen bereitgestellten Angebote dienten vor allem 
der Stabilisierung und Orientierung der Geflüchteten und ihrer Familien nach der Ankunft in der EAE. 
                                                
65 Weitere Informationen unter: http://darmstadt.malteser-migranten-medizin.de/startseite.html

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
95 
 
Unter dem Aspekt der Stabilisierung und des Aufbaus von Vertrauen wurde als First Steps den Geflüchte-
ten nach einer individuellen Sprechstunde die T eilnahme an verschiedenen Gruppen - und Einzelangebo-
ten empfohlen. So wurden im Kontext der psychoanalytischen Migrations - und Traumaforschung Ange -
bote für traumatisierte Geflüchtete, unter anderem Schwangere und Frauen, implementiert. Insbesondere 
vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche benötigten individuell zugeschnittene pädagogische 
Angebote. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit den Fachkräften und Ehrenamtlichen Supervisionen 
und wöchentliche Fallbesprechungen durchgeführt. Parallel war es wicht ig, die Qualifizierung der Ehren -
amtlichen, darunter auch Studierende, fortzuführen und sie für die besonderen Belange von Traumati -
sierten zu sensibilisieren. Ein weiterer Erfolgsfaktor bestand neben der interdisziplinären Arbeit der 
Teams in den aufgebauten Alltagsstrukturen, die in Kombination mit den ineinandergreifenden Angeboten 
den Geflüchteten die Möglichkeit gaben, unter Berücksichtigung ihrer Ressourcen und Potenzial e Trau-
mata langsam zu verarbeiten. 
Darüber hinaus wurden zum Beispiel Familienzus ammenführungen eingeleitet, um familiäre Bindungen 
als Element einer erfolgreichen Integration zu unterstützen. Nach der Zuweisung nach Darmstadt kam 
den Second Steps eine besondere Rolle zu: Die engmaschige Betreuung in der EAE war für den Übergang 
in ein EWH oder in eigenen Wohnraum essenziell. Eine potenzielle Traumabehandlung oder medizinisch -
psychiatrische Behandlung ergänzten die Betreuungsangebote aus der EAE und waren zentrale Erfolgs -
faktoren für das Gelingen des Projekts STEP -BY-STEP. Durch das Zu sammenwirken der verschiedenen 
Fachrichtungen, Angebote und Supervisionen wurden wichtige Erkenntnisse für die psychosoziale Versor -
gung von Geflüchteten gesammelt.  
Das vom HMSI kofinanzierte Projekt zeigt die notwendigen Rahmenbedingungen für eine effizi ente und 
gute Versorgung auf. STEP -BY-STEP wurde wissenschaftlich begleitet und wird in Zusammenarbeit mit 
dem Sozioökonomischen Panel und der TU Darmstadt evaluiert66. 
In der Folge wurden auf der Basis der Projektergebnisse im Jahr 2018 vier landesfinanzie rte psycho -
soziale Zentren für Geflüchtete in Hessen eingerichtet. Eines dieser Zentren wurde in Darmstadt eröffnet. 
Das PZGS befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Darmstadt -Stadt und der 
Caritas. Es koordiniert im Rahmen seiner Arbeit Hilfemaßnahmen, um Geflüchteten vorhandene Angebote 
zur psychosozialen Versorgung näherzubringen. Dabei baut das PZGS eine breite Vernetzungsstruktur 
mit lokalen und kommunalen Einrichtungen auf und verfolgt einen aufsuchenden Arbeitsansatz in den 
EWH und bei den dezentral untergebrachten Geflüchteten. Darüber hinaus wirken die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter bei Kriseninterventionen und der psychotherapeutischen Diagnostik mit und vermitteln 
im Bedarfsfall an Ärztinnen und Ärzte.  
Projekt zur Verbe sserung der psychosozialen Situation von geflüchteten Menschen in der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt – Wissenschaftsstadt Darmstadt / Caritasverband Darmstadt  
Zur Verbesserung der psychosozialen Situation von geflüchteten Menschen wurde im Oktober 2016 die  
Caritas mit einem zweijährigen Projekt beauftragt, das gemeinsam durch die Wissenschaftsstadt Darm -
stadt, den Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Caritas finanziert wurde. Ziel des Projekts war die 
Öffnung der Angebote und die Verbesserung der Zugänge zu den Regelstrukturen im Bereich der psycho -
sozialen Versorgung.  
Im Einzelnen wurden die Geflüchteten in das psychosoziale Netzwerk und dessen Beratungsleistungen 
eingebunden. Es wurden präventive Angebote zu gesundheitlichen Themen für Geflüchtete durchgef ührt 
und Selbsthilfegruppen aufgebaut. Ebenso erfolgte eine Frühintervention bei psychischen Erkrankungen 
von Geflüchteten durch ausgebildete Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Darüber hinaus wurde den 
                                                
66 Weitere Informationen zum Projekt und die Abschlussbroschüre finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/familie-sozia-
les/fluechtlinge/step-step-ein-pilotprojekt

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
96 
 
Haupt- und Ehrenamtlichen beim Umgang mit traumat isierten Geflüchteten Unterstützung und Fortbil -
dung angeboten.  
Im Rahmen des Projekts wurden zwischen August 2016 und August 2018 zwei Teilzeitstellen bei der 
Caritas geschaffen – Vorlage-Nr. 2016/0324 –, jeweils eine zuständig für die Wissenschaftsstadt  Darm-
stadt und eine für den Landkreis Darmstadt -Dieburg. Diese wurden mit 25.000 Euro jährlich aus dem 
bestehenden Budget des Sozialdezernats  über den Projektzeitraum von zwei Jahren von der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt gefördert (s. Kap. 6.7.4). Die Erkenntnisse des Projekts wurden durch einen 
Wissenstransfer gebündelt und sind in die Arbeit des PZGS eingeflossen. 
Projekt Betreuung von Frauen mit besonderen Belastungen und besonder er Schutzbedürftigkeit 
sowie Männern mit erhöhtem psychosozialen Beratungsbedarf – Büro für Sozial - und Wohnraumbera -
tung 
Zum 01.01.2017 startete das zunächst einjährige Projekt, umgesetzt durch das Büro für Sozial - und 
Wohnraumberatung (BfSW) und finanzie rt mit 25.000 Euro aus Haushaltsmitteln der Stadt Darmstadt. 
Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Projekt um ein Jahr verlängert. Das Projekt sollte der 
komplexen Situation von traumatisierten Frauen mit ihren besonderen Belastungen Rechnung tragen  und 
durch verschiedene Einzel - und Gruppenangebote zu den Themen Schlafstörungen, dissoziative 
Zustände, Ohnmacht und das Gefühl der Perspektivlosigkeit einen geschützten Austausch - und Bera -
tungsrahmen bieten.  
Flankierend unterstützt wurden die Einzel - und Gruppenangebote von Dolmetscherinnen und Dolmet -
schern, die in den therapeutischen Einzelsitzungen die Übersetzung sicherstellten. Die Gruppensitzungen 
der Männer wurden teilweise von einem Seelsorger aus der benachbarten Gemeinde begleitet.  
Ein Qualitätsmerkmal dieses Projektes war und ist die enge Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen 
Psychiater Dr. Bohny, dessen langjährige Erfahrung und langjähriges Engagement auch zum Erfolg des 
Projekts STEP -BY-STEP in der EAE Michaelisdorf beigetragen hat. Dar über hinaus unterstützt Herr Dr. 
Bohny Geflüchtete im EWH Jefferson-Siedlung und übernimmt sie zum Teil in seine eigene Praxis. 
Schader-Stiftung – Denkwerkstatt Herkunft -Ankunft-Zukunft: Gesundheit am 23.10.2017  
Die Veranstaltungsreihe Herkunft-Ankunft-Zukunft der Schader-Stiftung versteht sich als Denkwerkstatt und 
widmet sich seit März 2016 gesellschaftspolitischen Fragestellungen bezüglich der Integration von 
Geflüchteten. Die Veranstaltungsreihe wird im Rahmen des Hessischen Landesprogramms WIR des HMSI  
gefördert. Die siebte Denkwerkstatt widmete sich dem Thema Gesundheit, insbesondere den Herausforde-
rungen von Traumata und dem Umgang mit traumatisierten Geflüchteten. Diese und weitere Themen 
wurden auf dem Fachtag behandelt, um Lösungen und Handlungsid een für eine verbesserte Versor -
gungslage von traumatisierten Geflüchteten zu eruieren. Als Resümee des Fachtag es wurde festgehalten, 
dass es unter anderem an Konzeptionen zur Erhöhung der Resilienz, aber auch an diagnostischen 
Methoden fehle, um Geflüchtete gezielt zu unterstützen.67 
Modellprojekt Der Deutsch -Syrische Verein – Ein starker Partner in Darmstadt  
Das dreijährige Modellprojekt (2016 bis 2019) zielte darauf ab, den DSV zu professionalisieren und den 
Zugang zur Community – überwiegend Geflüchtete aus Syrien – zu verbessern 68. Gefördert wird das 
Modellprojekt zum einen über das Landesprogramm WIR des HSMI und der Wissenschaftsstadt Darm -
                                                
67 Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe s owie den Bericht zur siebten Denkwerkstatt finden Sie unter: 
https://www.schader-stiftung.de/veranstaltungen/aktuell/artikel/herkunft-ankunft-zukunft-dekwerkstatt-07-gesundheit/. 
68 Entstanden ist der Verein aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien, mit dem Ziel , den Wiederaufbau der medizinischen Infrastruktur 
langfristig zu fördern. Neben der lokalen Integrationsarbeit in Deutschland, arbeitet der Verein schwerpunktmäßig mit Geflüch teten 
in den Nachbarländern Syriens, denn der Großteil aller Geflüchteten verbleibt in den angrenzenden Nachbarregionen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
97 
 
stadt.69 Im Rahmen des Projekts entwickelt e der Verein in Absprache mit einschlägigen Ämtern Maßnah -
men zur Verbess erung der Lebenssituation von Geflüchteten. Diese richte ten sich an städtische Behör -
den, Schulen und Kitas, Vereine und Initiativen, Bildungseinrichtungen und Bildungsträger sowie Einrich -
tungen im Gesundheitswesen. Im Bereich Gesundheit erfolgten die Ver mittlung von Expertise in der 
psychosozialen Beratung und die Vernetzung mit Einrichtungen und Personen. Zwischen März und 
November 2017 organisierte der DSV eine dreiteilige Workshop -Reihe zum Themenkomplex Trauma und 
Asyl, zu den Themen Psychosoziale Ber atung im Fluchtkontext und Interkulturelle Psychotherapie für 
Menschen mit Migrations - und Fluchterfahrung. Die Veranstaltungen richteten sich an Fachkräfte aus 
verschiedenen Disziplinen: Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychothera -
peuten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychiatri -
schen und psychosomatischen Kliniken. 
Außerdem wurden Informationsveranstaltungen zu den Themenkomplexen Bildung, Arbeit und Soziales  
organisiert und durc hgeführt, um die Handlungskompetenz von Fachkräften und Geflüchteten zu erhö -
hen. Die Veranstaltungen fanden in den EWH Jefferson -Siedlung und Otto -Röhm-Straße statt und behan -
delten asyl - und aufenthaltsrechtliche Aspekte (u.a. zur Bleibeperspektive), Fragen zu Erziehung und 
Bildung sowie zu den Bereichen Arbeit und Soziales . Um die sprachliche Barriere abzubauen, wurde auf 
den Veranstaltungen simultan in die Sprachen Dari/Farsi und Arabisch gedolmetscht70. 
6.7.2.2 Gesundheitliche Versorgung von Frauen, Jugendlichen und Kindern 
Die gesundheitliche Versorgung von Frauen, Jugendlichen und Kindern ist eine besondere Aufgabe, die 
vor allem die Bereiche Vorsorge, Gesundheitserhaltung und Präv ention umfasst. Kernziel ist die Öffnung 
von und der Zugang zu den regulären Gesundheits - und Präventionsangeboten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und den lokal ansässigen Akteurinnen und Akteuren. Eine wichtige Anlaufstelle mit unter -
schiedlichen Angeboten ist das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Maßnahmen und Prävention für Schwangere  
Befindet sich eine Schwangere nach Zuweisung durch das Regierungspräsidium im Leistungsbezug nach 
dem AsylbLG, ist eine medizinische Begleitung der Schwan gerschaft innerhalb der Regelstrukturen gege -
ben (bspw. durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen oder eine Klinik). Die Kosten der medizini -
schen Begleitung werden auf Grundlage von § 4 Abs. 2 AsylbLG durch die leistungsgebende Stelle über -
nommen. Kos ten für Umstandskleidung und Babygrundausstattung werden auf Grundlage von § 6 
AsylbLG ebenfalls durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen. Nach Geburt des Kindes wird 
die Höhe der Asylbewerberleistungen der Eltern um den Betrag für ein weiteres Fa milienmitglied angeho-
ben. 
Zugang zu Beratung und Information  
Als Kooperation des Frauenbüros mit dem Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen wurde der 
Zugang von geflüchteten Schwangeren und Frauen, die nach ihrer Flucht schwanger wurden, zu Beratung 
und im Folgeschritt zum medizinischen System sichergestellt. Als Sondermaßnahme wurden Informatio -
nen zum Thema Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonflikt  erstellt, in acht Sprachen über -
setzt und allen sozialpädagogischen Diensten in d er EAE, in den Notunterkünften und in den EWH sowie 
in der Clearingstelle des SKA zur Verfügung gestellt. 
Pro Familia Darmstadt  hielt Sprechstunden in der EAE Michaelisdorf ab. Dieses Angebot wurde durch den 
Landesverband von Pro Familia  finanziert. In die sem Kontext wurde gemeinsam mit dem Direktor der 
                                                
69 Zu den Kosten siehe Kap. 3.6.2 
70 Weitere Informationen zum Deutsch -Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. finden Sie unter: 
http://ds-verein.org/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
98 
 
Darmstädter Frauenklinik durch Absprachen im Bereich der medizinischen Versorgung zusammengear -
beitet. 
Unterbringung von Schwangeren – Praxis der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Durch humanitäre Einzelfalllösun gen gelang es dem Frauenbüro in Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Soziales und Prävention und dem Regierungspräsidium Darmstadt, Schwangere mit ihren Familien suk -
zessive aus den Notunterkünften herauszuholen und in kleineren, bedarfsgerechten Unterkünften un ter-
zubringen.  
Erstlingsausstattungen  
Die Schwangerschaftsberaterinnen wiesen vor allem in 2015 und 2016 auf das Problem hin, dass in den 
Notunterkünften Erstlingsausstattungen für Neugeborene aufgrund ungeklärter Statusfragen nicht im 
erforderlichen Um fang zur Verfügung standen. Daraufhin initiierte das Frauenbüro der Wissenschafts -
stadt Darmstadt gemeinsam mit der Alice -Eleonoren-Schule und (stellvertretend für alle Schwanger -
schaftsberatungsstellen) der Fachleiterin der Ehe -Familien- und Lebensberatung e.V. in Darmstadt ein 
Projekt, in dem 25 Schülerinnen und Schüler gespendete Babykleidung aus der städtischen Kleider -
sammelstelle abholten, sie gegebenenfalls reparierten oder Fehlendes durch Spendenmittel zukauften 
und im Anschluss nach Listen der Schwangerenberaterinnen zu 30 vollständigen und hygienisch aufberei -
teten Erstlingsausstattungen sortierten. Ausgegeben wurden die Pakete über die Schwangerenberatungs -
stellen der Caritas, des Diakonischen Werks Darmstadt -Dieburg, Donum Vitae Regionalverband Süd hes-
sen e.V., der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie Pro Familia Darmstadt.  
Darmstädter Kinderkliniken - Prinzessin Margaret Ambulanz für psychosomatische Krankheiten  
In der psychosomatischen Ambulanz werden Kinder und Jugendliche behandelt, die zum  Beispiel unter 
Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstören leiden. Mit Blick auf geflüchtete Kinder und 
Jugendliche ist es besonders wichtig, diese vulnerablen Personen medizinisch angemessen zu versorgen 
und langfristige Fluchtfolgen nach Möglichkeit so früh wie möglich zu behandeln.  
Angeboten werden durch die Ambulanz eine ambulante Diagnostik, die Klärung einer eventuellen statio -
nären Aufnahme und Beratungsgespräche, um weitere Schritte der psychosozialen Versorgung zu 
gewährleisten. Eine a mbulante Versorgung kann nur durch eine Überweisung einer Ärztin oder eines 
Arztes erfolgen.  
6.7.3 Qualifizierung und Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen im Kontext Migration 
und Gesundheit 
Qualifizierung und die Ausstattung mit Ressourcen zur bedarfsgerechten Ausübung von Tätigkeiten 
spielen insbesondere im Gesundheitsbereich eine wichtige Rolle. Sowohl Haupt - als auch Ehrenamtliche 
brauchen das entsprechende Rüstzeug, um auf die Bedarfe von  Geflüchteten sensibel reagieren zu 
können. Das frühe Erkennen von Symptomen, etwa im Bereich psychosozialer Gesundheit, erfordert ein 
hohes Maß an spezifischen Kenntnissen. Nur mit einer ausreichenden Qualifizierung und entsprechenden 
Fortbildungen können Fachkräfte und Ehrenamtliche adäquat arbeiten.  
Projekt „Selbstbestimmt und unversehrt - gegen Genitalverstümmelung“   
Alljährlich folgt die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem Aufruf der Frauenrechtsorganisation Terre des 
Femmes, sich am 25. November, dem I nternationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, zu beteiligen. 
Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die unter keinen 
Umständen toleriert werden darf. Es gilt, die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unver -
sehrtheit als höchste Güter zu schützen und alle Formen von Gewalt zu verurteilen. Weltweit wurden und

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
99 
 
werden Mädchen und junge Frauen Opfer von Genitalverstümmelung. In der Bundesrepublik Deutschland 
wird die Zahl der Opfer auf knapp 50.000 Mädchen und Frauen geschätzt (BMFSFJ 2017)71.  
Gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen Frauenbeauftragten in Hessen unterstützte das Frauen -
büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Projekt Selbstbestimmt und unversehrt – gegen Genital -
verstümmelung, das als Hilfsangebo t für Fachkräfte und Betroffene gleichermaßen zur Verfügung steht 
und von Pro Familia umgesetzt wurde.  
Ein Baustein des Projekts besteht aus Praxisworkshops mit dem Titel Sexuelle und reproduktive Gesundheit 
von Frauen aus anderen Kulturkreisen  von Pro Fa milia, die sowohl 2016 als auch 2017 stattfanden. Sie 
bildeten ein Fortbildungsangebot für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit Frauen und Mädchen 
aus verschiedenen Ländern in Kontakt kamen. Ziele der Praxisworkshops waren die Befähigung der 
pädagogischen Fachkräfte, aktiv für die sexuellen Rechte, Bedarfe und möglichen Traumatisierungen 
durch Verletzungen von Frauen und Mädchen zu sensibilisieren und gegebenenfalls weitere Schritte 
einzuleiten. 
6.7.4 Kosten Gesundheit 
Im Handlungsfeld Gesundheit belie fen sich die Kosten 2015 auf knapp 103.000 Euro, wobei der größte 
Teil der Ausgaben bei den Krankenkosten liegt 72. Im Jahr 2016 stiegen die Kosten auf knapp 1,83 Mio 
Euro, bedingt durch den erhöhten Personalaufwand im Gesundheitsamt und die Anschaffungskost en 
neuer Testgeräte, aber hauptsächlich dadurch, dass ein Großteil der Einreisen erst ab Mitte 2015 und die 
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen entsprechend verzögert erst 2016 erfolgte. 2017 sanken 
die Ausgaben leicht auf rund 1,55 Mio Euro. Grund h ierfür sind sinkende Krankenkosten. Gleichzeitig 
stiegen die Personalkosten aufgrund der Finanzierung von Projektstellen (s. Kap.6.7.1). 
Abbildung 27: Kosten Gesundheit 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Krankenkosten 91.000 €  1.741.000 €  1.400.000 €  
Ausstattung - €  14.000 €  - €  
Personal 12.000 €  75.000 €  150.000 €  
Gesamt 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
6.7.5 Handlungsempfehlungen 
Im Bereich Gesundheit ist der Zugang vieler Menschen mit Flucht - (und Migrations-) Hintergrund zu einer 
flächendeckenden medizinischen Versorgung, trotz umgesetzte r Maßnahmen und Projekte, nach wie vor 
sehr schwierig. Dies liegt zum einen an bestehenden Versorgungslücken und zum anderen an fehlenden 
Informationen über das Gesundheitssystem und an Hemmschwellen, die zu einer geringeren Inanspruch -
nahme der Angebote führen.   
                                                
71 Eine vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Studie zur aktuellen Situation von Genitalverstümmelung in Deutschland finden Sie unter: 
https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/ 
72 Asylbewerberinnen und –bewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert. Das AsylbLG regelt die Ansprüche bei 
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt in § 4 und 6 Asyl bLG. § 10 AsylbLG regelt die Zuständigkeit und Kostenträgerschaft einer 
durch die Landesregierung beauftragte n Behörde. Nach 15 Monaten Aufenthalt erfolgt die Übernahme der Krankenkosten nach 
§264 im SGB V.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
100 
 
Grundsätzlich könnte eine Analyse der Situation von Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund 
durch eine regionale Gesundheitsberichterstattung gewährleisten, dass Bedarfe und Versorgungslücken 
identifiziert werden können, um dann entsprechende passgenaue Maßnahmen einzuleiten.  
Ein besonders bedeutender Bereich im Hinblick auf Geflüchtete stellt die psychosoziale Versorgung dar. 
Diese ist in Darmstadt (und landes - wie bundesweit) grundsätzlich nicht ausreichend ausgebaut. Dieses 
Problem bestand bereits vor der Ankunft von geflüchteten Menschen und wurde durch die Entwicklungen 
im Zeitraum 2015 bis 2017 weiter verschärft. Auch das Wissen um die besondere Verletzbarkeit von 
Geflüchteten ist unzureichend, die Handlungsoptionen einzelner Einrichtu ngen sind je nach Status und 
Aufenthaltsrecht der Geflüchteten stark begrenzt. Es sind daher weitere Fortbildungen und Qualifizie -
rungsmaßnahmen für Fachpersonal und Ehrenamtliche zu Themen der psychosozialen Versorgung im 
Kontext von Flucht und Asyl notwe ndig. Außerdem bedarf es eines institutionalisierten und professionali -
sierten Verteilungsschlüssels oder gar einer flächendeckenden Erfassung des psychotherapeutischen 
Beratungsbedarfs von Geflüchteten, besonders mit Blick auf mehrsprachige Angebote.  
Anzumerken ist, dass nicht alle Geflüchteten einer Traumatherapie bedürfen. Be i vielen tragen ein siche -
res Umfeld, Arbeit und Beschäftigung sowie eine Navigationshilfe durch das Gesundheits - und Sozial -
system bereits wesentlich zu deren Stabilisierung bei (Be richt des AK Migration/Gesundheit (2016): 9). 
Da auch in absehbarer Zeit nicht genügend Therapieplätze für Geflüchtete zur Verfügung stehen werden, 
sollte weiterhin die Einführung von alternativen Modellen zur Versorgung, in Anlehnung an das soge -
nannte Kaskaden- oder Pyramidenmodell, geprüft werden. Hier werden Multiplikatorinnen und Multiplika -
toren ausgebildet, die Gruppen anleiten und die Menschen identifizieren, die nicht auf psychosoziale 
Versorgung verzichten können, aber auch nicht unbedingt einer T herapie bedürfen. In diesem Kontext 
sollten Konzepte von Gruppenangeboten sowie die Möglichkeit entwickelt werden, Ansätze aus anderen 
Regionen (z.B. psycho-edukative Gruppen) auf die lokalen Strukturen zu übertragen.  
Um die Versorgung von Geflüchteten in  Bezug auf Traumata zu verbessern, sollte geprüft werden, inwie -
weit entsprechend qualifizierte Sprach - und Integrationsmittlerinnen und -mittler bei Therapien einge -
setzt werden können.  
Die Förderung des Landes Hessen von vier PZGS ist ein wichtiger Schritt, um über die Krisenintervention 
hinaus unterstützende und stabilisierende Behandlungen zu gewährleisten. Die Arbeit der Zentren sollte 
nachhaltig und langfristig gestärkt werden. Eine Möglichkeit wäre, das PZGS personell aufzustocken, 
sodass psychotherapeutische Behandlungen hier angeboten werden können. Vorbild dafür ist beispiels -
weise das Psychotherapeutische Behandlungs- und Beratungszentrum XENION in Berlin, welches Psycho -
therapie in 35 Sprachen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche und Famil ien anbietet. Es bietet auch 
den Vorteil, dass die Betroffenen außerhalb des Regelsystems behandelt und somit lange Wartezeiten 
vermieden werden können (KGSsT (2017): 35). 
Eine bessere zielgruppengerechte Informationsvermittlung zur Gesundheitsversorgung u nd zu Präven -
tionsangeboten könnte dazu beitragen, Gruppen, die bisher schlecht erreicht werden, besser zu erreichen 
und die Integration in das Gesundheitssystem zu beschleunigen, etwa indem Ratgeber mehrsprachig 
konzipiert sind und in den Herkunftssprache n der Geflüchteten über die Rechte und Behandlungs -
möglichkeiten in Deutschland aufklären. Dabei sollten Angebote möglichst niedrigschwellig gestaltet 
werden. Zudem ist hier der aufsuchende Ansatz wichtig, z.B. mit speziell geschulten Ehrenamtlichen, die 
Informationen in die Gruppen tragen und Kontakte bahnen. 
In einem weiteren Schritt sollten aber auch Strukturen, die zur Exklusion im Gesundheitssystem führen, 
benannt und geändert werden: 
Auch mangelnde Kommunikationsfähigkeit und fehlende Sprachkenntnisse , sowohl auf Seiten der 
Geflüchteten als auch auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte und des Pflegepersonals wirken als Zugangs -

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
101 
 
hindernisse zur Gesundheitsversorgung. Dolmetscherdienste bzw. Sprachmittlung stellen hier ein wichti -
ges Hilfsangebot dar. Das Thema Sprach- und Integrationsmittlung hat durch den Zuzug von Geflüchteten 
einen großen Stellenwert erhalten. Im Rahmen der interkulturellen Öffnung von Regelangeboten sollten in 
Zukunft Einrichtungen dieses Thema stärker in den Blick nehmen. Bei Konzepten un d Maßnahmen soll -
ten bereits in der Finanzierungsplanung Kosten für Sprachmittlung vorgesehen werden. Dies hätte den 
Effekt, dass die Regeldienste und Beratungsstellen Sprachmittlung fest in ihre Angebote integrieren und 
damit einen wichtigen Schritt hin zur interkulturellen Öffnung gehen.  
Des Weiteren ist die interdisziplinäre Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und 
Therapeuten, den einzelnen Trägern sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Ehrenamtlichen 
im Handlungsfeld Ges undheit eine notwendige Bedingung, um Prozesse zu verbessern, eine dauerhafte 
und stabilere Versorgung zu gewährleisten und einzelne Einrichtungen zu entlasten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
102 
 
6.8 Handlungsfelder Kultur, Sport und Freizeit  
Dieses Kapitel widmet sich zunächst den kulturellen Angeboten, die im Berichtszeitraum organisiert 
wurden. Hierzu zählen Angebote in den Bereichen Musik, Theater und Literatur . Im Anschluss folgt der 
Blick auf Sportangebote, die spezifisch für Frauen und v on Frauenvereinen angeboten wurden. Außerdem 
werden verschiedene Projekte des Profifußballclubs SV Darmstadt 98 e.V. sowie Angebote im Freizeit -
bereich, wie beispielsweise Willkommenstreffs, Feste und andere Formate des Austauschs und der 
Begegnung vorgestellt. 
6.8.1 Kultur 
In den Bereichen Musik, Theater und Literatur wurden zahlreiche Angebote und Projekte für Geflüchtete 
ins Leben gerufen. Insbesondere das Staatstheater Darmstadt öffnete die Türen seines Orchesters, Chors 
und Schauspiels für die neuankommenden  Menschen, es wurden aber auch andere künstlerische Initiati -
ven gegründet, an denen Geflüchtete teilnehmen konnten. 
6.8.1.1 Musik 
Die interkulturelle Konzertreihe  SOUNDKITCHEN wird gemeinsam von der Darmstädter Band Besidos und 
dem Staatsorchester Darmstadt angeb oten. Sie bietet Geflüchteten die Möglichkeit, zusammen mit Band 
und Orchester zu musizieren. Das erste Konzert fand im Juli 2016 statt, weitere folgten in einem zwei - 
bis dreimonatigen Rhythmus. Nicht nur im Ensemble selbst, auch im Publikum gab und gibt es Möglich-
keiten des Austauschs zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Die Musikerinnen und Musiker 
sind zum Teil von Anfang an dabei, andere kommen immer wieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten neu 
hinzu. Über das gemeinsame Musizieren hinaus sind  auch persönliche Bindungen entstanden, die die 
Musikerinnen und Musiker im Alltagsleben und im musikalischen Bereich unterstützen.  
Staatstheater Darmstadt - Orchester im Klassenzimmer im Michaelisdorf   
In einem Klassenzimmer, in dem normalerweise unterri chtet wird, konnten im Berichtszeitraum Geflüch -
tete der EAE in Darmstadt gemeinsam in einem Projekt mit Musikerinnen und Musikern des Staats -
orchesters klassische Instrumente und Musik ausprobieren und über das gemeinsame Musizieren Erfah -
rungen austauschen. 
Staatstheater Darmstadt - Chorsingen mit Sängerinnen und Sängern des Opernchors  
Im Berichtszeitraum hat der Opernchor des Staatstheaters zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein gemein -
sames Singen mit Geflüchteten angeboten.   
Heimat durch Musik  
Aus dem Musik-Projekt Heimat durch Musik  ist die gleichnamige interkulturelle Frauenband entstanden, 
die durch das gemeinsame Singen und Musizieren die Vielfalt stärken möchte. Sie wurde von Frauen 
gegründet und richtet sich an alle Alt - und Neu-Darmstädterinnen. Der Trägerverein der Frauenband ist 
Ubuntu e.V.. Darüber hinaus hat die Band 2016 Unterstützung durch das Jazz -Institut, den SKA und von 
Heartbeat Edutainment, einer gemeinnützigen Organisation, die verschiedene Bildungs - und Kulturprojekte 
mit Jugendliche n organisiert, erhalten. 2017 förderte das Bildungswerk des paritätischen Wohlfahrts -
verbands e.V. aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Frauenband.  
Ziel des Projekts ist neben dem gemeinsamen Musizieren der Aufbau von Bindungen  und Freundschaf-
ten, um sich im Alltag gegenseitig unterstützen zu können. Alle sind eingeladen, Musik zu machen, Work -
shops zu besuchen und am Ende mit selbst geschriebenen Songs live auf der Bühne zu stehen und eine 
CD aufzunehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
103 
 
Marienhöhe Darmstadt – Musik verbindet  
Das Projekt wurde durch den Advents -Wohlfahrtswerk-Helferkreis initiiert, der sich seit Beginn der erhöh -
ten Fluchtzuwanderung im Jahr 2015 in Freizeitangeboten engagiert hat. Das Projekt, das in der Jeffer -
son-Siedlung stattfan d, ermöglichte Geflüchteten, die musikalisch interessiert sind, Instrumente zu 
spielen, gegebenenfalls Unterricht zu erhalten oder selbst zu unterrichten. Dadurch konnten der Alltag im 
Erstwohnhaus bereichert und Kontakte zu Nachbarn und Mitbewohnerinnen u nd Mitbewohnern intensi -
viert werden. Außerdem wurden im Rahmen des Projekts gemeinsame Konzerte von Gemeinde mitglie-
dern, Anwohnerinnen und Anwohnern umgesetzt. Zusätzlich gab es diverse Chor - und Musikprojekte in 
Erstwohnhäusern oder in privaten Settings . Auch Ehrenamtliche engagierten sich im kulturellen, beson -
ders im musikalischen Bereich, beispielsweise durch Musikunterricht, Gitarrenkurse oder Ähnliches.  
6.8.1.2 Theater 
Staatstheater Darmstadt  
Die aktive Einbindung von Geflüchteten in Angebote und Projekte  des Staatstheaters und die Ermögli -
chung von Teilhabe durch beispielsweise kostengünstige Tickets stärken den Abbau von Hemmschwellen. 
In der Spielzeit 2015/2016 wurden am Staatstheater Darmstadt, unter Beteiligung aller künstlerischen 
Sparten verschieden e Angebote im Theater aber vor allem in den unterschiedlichen Erstwohnhäusern 
umgesetzt (z.B. die Schauspielproduktion ALICE!). Eine enge Kooperation zwischen den Trägern der 
Einrichtungen in den EWH und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ermögl ichte einen verein -
fachten Zugang zu den geflüchteten Menschen in den Unterkünften. Sprachliche Hürden konnten zum 
Teil durch den Einsatz von künstlerischen Mitteln, wie beispielsweise Aufführungen mit einem hohen 
Pantomime-Anteil, überwunden werden. Außer dem wurden ein Benefizkonzert für die Flüchtlingshilfe 
Darmstadt, verschiedene Workshops und Angebote in der EAE Michaelisdorf und ein deutsch -arabisches 
Theaterstück als Projekte durchgeführt. 
In Kooperation mit der HEAG mobilo hat das Staatstheater Darmstadt durch die Bereitstellung von Bussen 
und vergünstigten Tickets vielen Geflüchteten Zugänge zu den Angeboten ermöglicht. Darüber hinaus gab 
es die Möglichkeit, verschiedene Ballettvorstellungen zu besuchen. Unabhängig von der Teilhabecard, die 
nur für in Darmstadt lebende Menschen gilt, gewährte das Staatstheater im Berichtszeitraum 2015 -2017 
nach Absprache allen Menschen, die in der Darmstädter Umgebung als Geflüchtete aufgenommen 
wurden, einen Preisnachlass von 50 Prozent.  
Im Rahmen eines weiteren Pro jekts, den Theaterpatenschaften, begleite ten Ehrenamtliche Geflüchtete zu 
einer Vorstellung ins Theater. Das Projekt läuft seit Juni 2016 und wird in Kooperation mit dem Buddy -
Projekt der TU Darmstadt und verschiedenen sozialen Trägern und Unternehmen durc hgeführt. Das 
Staatstheater hat im Zuge dessen im Jahr 2016 insgesamt 170 Freikarten und 2017 73 Freikarten aus -
gegeben.  
6.8.1.3 Literatur 
MATHILDE Frauenzeitung – Geschichten vom Ankommen  
Die Zeitschrift MATHILDE ist ein nicht -kommerzielles ehrenamtliches Projek t, das von einem gemeinnüt -
zigen Verein getragen wird. Sie erscheint seit über 20 Jahren regelmäßig in einem zweimonatigen 
Rhythmus. Ihr Anliegen ist, die öffentliche Debatte um Migration und Integration durch Geschichten von 
Menschen mit Migrations - und Fluchthintergrund mitzugestalten. In unterschiedlichen Ausgaben hat das 
Redaktionsteam gemeinsam mit geflüchteten Frauen literarische Portraits und Fotografien erstellt, die in 
Kombination mit Interviews, die individuellen und persönlichen Geschichten und F luchterfahrungen 
erzählten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
104 
 
Literaturhaus Darmstadt  
Im November 2016 zeigte das Literaturhaus den experimentellen Film Stadt, Licht & Bewegung des 
syrischen Filmemachers Waref Abu Quba. Er ist 2014 nach Deutschland geflüchtet und lebt seitdem in 
Darmstadt.  
6.8.2 Sport 
Sport bietet viele Möglichkeiten der Begegnung. Einheitlich definierte und für alle geltende Regeln bilden 
die stabile Basis für ein vorurteilfreies, von Toleranz und Akzeptanz getragenes faires Sporttreiben.  
Landesprogramm Sport und Flüc htlinge  
Das Förderprogramm, das seit 2016 durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport jährlich 
aufgelegt wird, soll hessische Kommunen und Gemeinden darin unterstützen, Sport - und Bewegungs -
angebote für Geflüchtete und mit Geflüchteten gemeinsam vor Ort zu initiieren. Ziel ist es, durch die 
Angebote die Teilhabe und Integration von Geflüchteten durch verschiedene Zugänge in das Vereinsleben 
und den Sozialraum zu fördern. Von besonderer Bedeut ung ist die Definition des bzw. der Geflüchteten in 
der Förderrichtlinie. Sie umfasst nicht ausschließlich anerkannte Geflüchtete, sondern auch Asyls -
uchende. 
Gefördert werden Sport -Coaches, die den Kontakt zwischen den Sportvereinen, EWH und Sozialdienste n 
Asyl und letztlich den Geflüchteten herstellen sollen. Darüber hinaus stellt die Hessische Landesregierung 
im Rahmen der Förderung Mittel für sogenannte Sport -Coach-Tandems, Sachmittel für integrative Sport -
angebote (Bekleidung, Material und Transportkosten) und auf zusätzlichen Antrag für Sport-Coaches Geld 
im Rahmen von Ausbildungs - und Qualifizierungsmaßnahmen bereit, die in Kooperation mit der Sport -
jugend Hessen umgesetzt werden. Ebenso werden Kosten für die Schulung von Vereinen im Bereich der 
interkulturellen Kompetenz übernommen, um nachhaltige interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen 73.   
Das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ wurde durch das Hessische Innenministerium über den 
Berichtszeitraum hinaus verlängert und trägt weiterhin zur Fortf ührung der integrativen Sport- und Bewe-
gungsangebotspalette bei.  
Sportkoordinatorin für Geflüchtete im Sportkreis Darmstadt -Dieburg 
Die Sportkoordinatorin des Sportkreises Darmstadt -Dieburg e.V., die über das Landesprogramm Sport 
und Flüchtlinge zwischen 2016 und 2018 gefördert wurde, hatte die Aufgabe, die zahlreichen Sport - und 
Vereinsaktivitäten im Rahmen der Arbeit mit Geflüchteten in Darmstadt zu koordinieren und Vereine auf 
dem Weg zu einer Öffnung und Initiierung von Sportangeboten zu begleiten. Zu  den weiteren Aufgaben 
zählten die Entwicklung von innovativen Veranstaltungsformaten und die Förderung neuer integrativer 
Projekte zur Bindung und Aktivierung von Geflüchteten an das bzw. im Vereinsleben. Im Rahmen des 
Hessischen Landesförderprogramms Sport und Flüchtlinge  hat die Sportkoordinatorin ebenso die Koordi -
nierung der Einsätze der ehrenamtlichen Sport -Coaches in den Stadtteilen, die die Sportkoordinatorin 
und die Vereine bei der Integration der Geflüchteten unterstützt, übernommen.  
Magnolya e.V . - Fahrradkurse 
Im Berichtszeitraum hat der Verein Magnolya e.V. in Kooperation mit dem Verein Kooperation Frauen e.V., 
den Sozialdiensten Asyl in den EWH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt fünf Fahrradkurse 
für weibliche Geflüchtete angeboten.  
  
                                                
73 Weitere Informationen zum Förderprogramm Sport und Flüchtlinge  finden Sie hier: https://innen.hessen.de/sport/sport-und-
fluechtlinge

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
105 
 
Frauen offensiv e.V, - Selbstverteidigungskurse  
Der Verein Frauen Offensiv e.V. wirkt seit 1987 als gemeinnütziger Verein daraufhin, Mädchen und Frauen 
in ihrem Lebensalltag zu stärken. Mit Beginn der hohen Zuwanderung hat sich der Verein auch für 
geflüchtete Mädchen und Frauen eingesetzt und im Berichtszeitraum in Kooperation mit dem Verein 
Magnolya e.V.   mehrere Kurse im Bereich der Selbstverteidigung angeboten. Diese Angebote stellen 
einerseits eine Verbindung zum Netzwerk der Darmstädter Frauenvere ine und Migrantinnenselbstorgani -
sationen her, andererseits fördern sie das Selbstvertrauen und die Selbstbestimmtheit von geflüchteten 
Frauen. 
Sozialdienste  
Über die Sozialdienste der EWH wurden und werden weiterhin in Kooperation mit lokal ansässigen 
Vereinen Angebote zur Wahrnehmung der Vereinsvielfalt umgesetzt. Diese im Einzelnen zu nennen 
sprengt jedoch den Rahmen des Berichts. Kern der bestehenden und sozialraumorientierten Angebote ist 
die Heranführung der Geflüchteten an das Regelangebot (s. Kap. 5.1)  
SV Darmstadt 98 e.V. - Fußball 
Seit 2015 engagiert sich der Darmstädter Traditionsverein SV Darmstadt 98 e.V.  für die Integration von 
Geflüchteten. Der Verein möc hte durch seine Arbeit und seine Angebote Vielfalt, Toleranz und Weltoffen -
heit fördern und diese Werte auch mit Leben füllen. 2015 wurde in Kooperation mit der Wissenschafts -
stadt Darmstadt der Integrationskick ins Leben gerufen, bei dem einmal pro Woche Geflüchtete, Fans und 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SV Darmstadt 98 e.V. zusammenkommen, um Fußball zu spielen 
und sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. 
Willkommensbündnis – Turnen u.a.  
Im August 201 6 wurde das Projekt Integrationskick gemeinsam mit zwei weiteren Darmstädter Vereinen 
(TG Bessungen und SV Weiterstadt) ausgeweitet und mündete in einem Willkommensbündnis zwischen 
mehreren Vereinen und dem Sportkreis Darmstadt -Dieburg. Im Rahmen des Bündn isses wurden im 
Berichtszeitraum unterschiedliche Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise die Teilnahme am Frankfurt Mara-
thon 2017 mit zwei Staffeln, umgesetzt.  
Technische Universität Darmstadt – Institut für Sportwissenschaften  
Volleyball, Bouldern u.a.  
Im Dezember 2015 initiierte der Arbeitsbereich Sportpädagogik des Instituts für Sportwissenschaften in 
Kooperation mit der Bürgerstiftung Darmstadt und dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ein wöchentliches Sport - und Bewegungsangebot für unbegl eitete minderjährige Asylsuchende, das im 
gesamten Berichtszeitraum durchgeführt wurde. Sportarten wie Fußball oder Volleyball wurden durch 
gemeinsame Besuche von Bowlingbahnen und Boulderhallen ergänzt. Im Mittelpunkt der Projekte 
standen auch die Vermitt lung von Sprache und Kultur, wodurch die unbegleiteten minderjährigen Asylsu -
chenden pädagogisch eingebunden wurden.  
6.8.3 Freizeit 
Projekt DA-BAI – BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH  
Neben der individuellen Beratung zu beruflichen Perspektiven bietet das Projekt DA-BAI (Darmstadt, Bera-
tung, Aktion, Integration)  auch verschiedene Gruppenangebote in den Bereichen Gesundheit und Bewe-
gungsförderung sowie Veranstaltungen und Informationsangebote zu kultur -, sozial- und gesellschaftspoli-
tischen Themen an (s. Kap. 6.7.3). 
Offene Treffs  
Im gesamten Stadtgebiet in Darmstadt gibt es mehr als 13 Offene Treffs , die eine Anlaufstelle für 
Menschen mit und ohne Fluchthintergrund sind. Als Willkommens - und Sprachtreffs von Kirchengemein -
den, sozialen Organisationen und freien I nitiativen organisiert und durchgeführt, bieten sie in ungezwun -
gener Atmosphäre Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu verbessern, Kontakte zu knüpfen und in der

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
106 
 
Darmstädter Stadtgesellschaft Fuß zu fassen. Hier können Darmstädterinnen und Darmstädter zu den 
Offenen Treffs kommen, um sich mit Geflüchteten auszutauschen. 
Ein Treff ist das Refugees Welcome Café , das durch den Verein Halkevi – Volkshaus Darmstadt e.V.  betrie-
ben wird. Hier können Geflüchtete selbst kochen und sich zu politischen Themen inform ieren, aber auch 
Beratung zu asylrechtlichen Fragestellungen erhalten. In Eberstadt wird im Haus der Vereine  ein Begeg-
nungscafé Cafégarten betrieben, das für alle Bürgerinnen und Bürger – mit oder ohne Flucht - und Migra-
tionshintergrund – ein Ort des Aust auschs ist. Darüber hinaus werden Kinder betreut und es wird Unter -
stützung beim Ausfüllen von Formularen angeboten.  
Zusammenkommen – Get together – Alice-Eleonoren-Schule 
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler boten im Berichtszeitraum in den Räumen der 
Alice-Eleonoren-Schule weiblichen Geflüchteten, die im Übergangsquartier im Donnersbergring unterge -
bracht waren, in einem 14-tätigen Rhythmus die Möglichkeit an, in der Schulküche gemeinsam zu kochen 
und sich auszutauschen. Angehende Erzieh erinnen und Erzieher betreuten die Kinder, während Deutsch -
lehrerinnen und Deutschlehrer Sprachangebote unterbreiteten. Da die Familien in der Unterkunft im 
Donnersbergring keine Möglichkeiten hatten, selbst zu kochen, war dies ein wichtiger Raum für die i ndi-
viduelle Alltagsgestaltung und Begegnung. 
Save Me Darmstadt – eine Initiative von Amnesty International, Bezirk Darmstadt  
Amnesty International  möchte über die Save me -Kampagne eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und 
Bürger, der öffentlichen Einricht ungen, der Vereine und Organisationen in der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt zu den Themen Flucht und Asyl  erreichen. Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Projekte, Ver -
anstaltungen und Freizeitaktivitäten für Geflüchtete angeboten. Die ehrenamtlich engag ierten Mitglieder 
betreuten die Kinder in der  EAE und den EWH und setzten niedrigschwellige Angebote um (u.a. Zumba, 
Klettern und eine Kochgruppe). Damit Geflüchtete Darmstadt, die Umgebung und die verschiedenen 
kulturellen Angebote kennenlernen konnten, organisierten die Ehrenamtlichen im Rahmen der Kampagne 
verschiedene Ausflüge, unter anderem in das Landesmuseum, das Oberwaldhaus und das Vivarium.  
6.8.4 Kosten Kultur, Sport & Freizeit 
Die Handlungsfelder Kultur, Sport & Freizeit  sind in besonderem Maße von fr eiwilligem Engagement der 
Träger, Initiativen, u.a.  geprägt. 2015 entstanden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesen Hand -
lungsfeldern insgesamt rund 47.000 Euro Kosten. 2016 stiegen diese auf 123.000 Euro. 2017 wurden 
insgesamt 98.000 Euro verausgabt. 
2015 entstanden Kosten hauptsächlich im Bereich Kultur. Die Ausgaben in Höhe von 43.000 Euro 
wurden durch Fördergelder des Bundes ausgeglichen. 2016 erhöhten sich die Ausgaben, die ebenfalls 
vom Bund ausgeglichen wurden,  auf 57.000 Euro. Im Jahr 2017 ent standen Kosten in Höhe von 27.000 
Euro. 
Im Bereich Sport wurden im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 62.000 Euro für die Fachstelle Sport und 
Flüchtlinge, für Sportcoaches, sowie im Rahmen der Sportberatung verausgabt. Die Stadt erhielt Dritt -
mittel des Landes Hessen in Höhe von 50.000 Euro. Im Jahr 2017 stehen Ausgaben in Höhe von 67.000 
Euro eine Förderung von 30.000 Euro durch das Land gegenüber. 
Aufgeteilt auf die drei Bereiche Freizeit, Kultur und Sport stellen sich die Kosten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wie folgt dar: 
Abbildung 28: Kosten Freizeit 
  2015 2016 2017 
Ausgaben Gesamt 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
106 
 
Darmstädter Stadtgesellschaft Fuß zu fassen. Hier können Darmstädterinnen und Darmstädter zu den 
Offenen Treffs kommen, um sich mit Geflüchteten auszutauschen. 
Ein Treff ist das Refugees Welcome Café , das durch den Verein Halkevi – Volkshaus Darmstadt e.V.  betrie-
ben wird. Hier können Geflüchtete selbst kochen und sich zu politischen Themen inform ieren, aber auch 
Beratung zu asylrechtlichen Fragestellungen erhalten. In Eberstadt wird im Haus der Vereine  ein Begeg-
nungscafé Cafégarten betrieben, das für alle Bürgerinnen und Bürger – mit oder ohne Flucht - und Migra-
tionshintergrund – ein Ort des Aust auschs ist. Darüber hinaus werden Kinder betreut und es wird Unter -
stützung beim Ausfüllen von Formularen angeboten.  
Zusammenkommen – Get together – Alice-Eleonoren-Schule 
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler boten im Berichtszeitraum in den Räumen der 
Alice-Eleonoren-Schule weiblichen Geflüchteten, die im Übergangsquartier im Donnersbergring unterge -
bracht waren, in einem 14-tätigen Rhythmus die Möglichkeit an, in der Schulküche gemeinsam zu kochen 
und sich auszutauschen. Angehende Erzieh erinnen und Erzieher betreuten die Kinder, während Deutsch -
lehrerinnen und Deutschlehrer Sprachangebote unterbreiteten. Da die Familien in der Unterkunft im 
Donnersbergring keine Möglichkeiten hatten, selbst zu kochen, war dies ein wichtiger Raum für die i ndi-
viduelle Alltagsgestaltung und Begegnung. 
Save Me Darmstadt – eine Initiative von Amnesty International, Bezirk Darmstadt  
Amnesty International  möchte über die Save me -Kampagne eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und 
Bürger, der öffentlichen Einricht ungen, der Vereine und Organisationen in der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt zu den Themen Flucht und Asyl  erreichen. Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Projekte, Ver -
anstaltungen und Freizeitaktivitäten für Geflüchtete angeboten. Die ehrenamtlich engag ierten Mitglieder 
betreuten die Kinder in der  EAE und den EWH und setzten niedrigschwellige Angebote um (u.a. Zumba, 
Klettern und eine Kochgruppe). Damit Geflüchtete Darmstadt, die Umgebung und die verschiedenen 
kulturellen Angebote kennenlernen konnten, organisierten die Ehrenamtlichen im Rahmen der Kampagne 
verschiedene Ausflüge, unter anderem in das Landesmuseum, das Oberwaldhaus und das Vivarium.  
6.8.4 Kosten Kultur, Sport & Freizeit 
Die Handlungsfelder Kultur, Sport & Freizeit  sind in besonderem Maße von fr eiwilligem Engagement der 
Träger, Initiativen, u.a.  geprägt. 2015 entstanden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesen Hand -
lungsfeldern insgesamt rund 47.000 Euro Kosten. 2016 stiegen diese auf 123.000 Euro. 2017 wurden 
insgesamt 98.000 Euro verausgabt. 
2015 entstanden Kosten hauptsächlich im Bereich Kultur. Die Ausgaben in Höhe von 43.000 Euro 
wurden durch Fördergelder des Bundes ausgeglichen. 2016 erhöhten sich die Ausgaben, die ebenfalls 
vom Bund ausgeglichen wurden,  auf 57.000 Euro. Im Jahr 2017 ent standen Kosten in Höhe von 27.000 
Euro. 
Im Bereich Sport wurden im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 62.000 Euro für die Fachstelle Sport und 
Flüchtlinge, für Sportcoaches, sowie im Rahmen der Sportberatung verausgabt. Die Stadt erhielt Dritt -
mittel des Landes Hessen in Höhe von 50.000 Euro. Im Jahr 2017 stehen Ausgaben in Höhe von 67.000 
Euro eine Förderung von 30.000 Euro durch das Land gegenüber. 
Aufgeteilt auf die drei Bereiche Freizeit, Kultur und Sport stellen sich die Kosten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wie folgt dar: 
Abbildung 28: Kosten Freizeit 
  2015 2016 2017 
Ausgaben Gesamt 4.000 €  4.000 €  4.000 €

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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davon städt. Ausgaben 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Abbildung 29: Kosten Kultur 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  - €  - €  
Einnahmen Gesamt (nur Bund) 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
Abbildung 30: Kosten Sport 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt - €  62.000 €  67.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  12.000 €  37.000 €  
Einnahmen Gesamt (nur Land) - €  50.000 €  30.000 €  
6.8.5 Handlungsempfehlungen 
Die vielfältigen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit zeigen, dass das Engagement über 
den gesamten Berichtszeitraum ungebrochen hoch war.  
Gleichwohl sollten kulturelle Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vermehrt interkulturel l aus-
gerichtet und mit Blick auf die Migrationsgesellschaft geöffnet werden. Denn ein wesentliches Ziel von 
Integrationsarbeit ist auch, Bildung durch kulturelle Angebote zu fördern. Dazu sollten sie sprachlich und 
thematisch niedrigschwellig sein, sodass  Geflüchtete frühzeitig einbezogen und an Entscheidungsprozes -
sen aktiv beteiligt werden können. Ein gutes Beispiel dafür sind Muttersprachlerinnen und Muttersprach -
ler mit Zuwanderungs - oder Fluchtgeschichte, die für Führungen in den städtischen Museen ge schult 
werden und diese in verschiedenen Sprachen anbieten können. Diese können Arabisch, Dari/Paschto 
(Afghanistan), Tigrinya (Eritrea) und Farsi (Iran) sein.  
Um gut erreichbar zu sein, sollten Kulturangebote mobil sein und in verschiedenen Stadtteilen angeboten 
werden, vor allem in solchen, in denen viele Geflüchtete leben.   
Im Bereich Sport orientiert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits an den einsc hlägigen Empfeh-
lungen (KGSt 2017; SVR 2016). Im März 2018 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Stelle einer 
Koordinatorin für Sport, Integration und Inklusion eingerichtet. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche 
Beratung von Vereinen und Geflüchteten.  Handlungsbedarf gibt es hier noch bei der Beratung und 
Betreuung der Vereine. So bedarf es einer intensivierten Aufklärung und Information zu herkunftsbezoge -
nen Spezifika, um Zugänge für Geflüchtete zu Sportvereinen und –angeboten zu schaffen und sie als  
Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies bezieht sich besonders auf bestimmte Zielgruppen, wie beispiels -
weise geflüchtete Frauen. In diesem Kontext spielt ebenso die zeitliche Ausgestaltung der Angebote eine 
Rolle. Hier sollten zum Beispiel Start - und Endzeiten von Sprach - und Integrationskursen berücksichtigt 
werden. Bereits existierende Angebote für geflüchtete Frauen (Schwimmunterricht, Yoga) sollten 
ausgebaut und weiterentwickelt werden. Im Sinne der Öffnung der Angebote sollten diese langfristig auch 
anderen Frauen zugänglich gemacht werden, um den Austausch zwischen bereits länger in Darmstadt 
lebenden Frauen und geflüchteten Frauen zu fördern.  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Darmstädter Stadtgesellschaft Fuß zu fassen. Hier können Darmstädterinnen und Darmstädter zu den 
Offenen Treffs kommen, um sich mit Geflüchteten auszutauschen. 
Ein Treff ist das Refugees Welcome Café , das durch den Verein Halkevi – Volkshaus Darmstadt e.V.  betrie-
ben wird. Hier können Geflüchtete selbst kochen und sich zu politischen Themen inform ieren, aber auch 
Beratung zu asylrechtlichen Fragestellungen erhalten. In Eberstadt wird im Haus der Vereine  ein Begeg-
nungscafé Cafégarten betrieben, das für alle Bürgerinnen und Bürger – mit oder ohne Flucht - und Migra-
tionshintergrund – ein Ort des Aust auschs ist. Darüber hinaus werden Kinder betreut und es wird Unter -
stützung beim Ausfüllen von Formularen angeboten.  
Zusammenkommen – Get together – Alice-Eleonoren-Schule 
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler boten im Berichtszeitraum in den Räumen der 
Alice-Eleonoren-Schule weiblichen Geflüchteten, die im Übergangsquartier im Donnersbergring unterge -
bracht waren, in einem 14-tätigen Rhythmus die Möglichkeit an, in der Schulküche gemeinsam zu kochen 
und sich auszutauschen. Angehende Erzieh erinnen und Erzieher betreuten die Kinder, während Deutsch -
lehrerinnen und Deutschlehrer Sprachangebote unterbreiteten. Da die Familien in der Unterkunft im 
Donnersbergring keine Möglichkeiten hatten, selbst zu kochen, war dies ein wichtiger Raum für die i ndi-
viduelle Alltagsgestaltung und Begegnung. 
Save Me Darmstadt – eine Initiative von Amnesty International, Bezirk Darmstadt  
Amnesty International  möchte über die Save me -Kampagne eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und 
Bürger, der öffentlichen Einricht ungen, der Vereine und Organisationen in der Wissenschaftsstadt Darm -
stadt zu den Themen Flucht und Asyl  erreichen. Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Projekte, Ver -
anstaltungen und Freizeitaktivitäten für Geflüchtete angeboten. Die ehrenamtlich engag ierten Mitglieder 
betreuten die Kinder in der  EAE und den EWH und setzten niedrigschwellige Angebote um (u.a. Zumba, 
Klettern und eine Kochgruppe). Damit Geflüchtete Darmstadt, die Umgebung und die verschiedenen 
kulturellen Angebote kennenlernen konnten, organisierten die Ehrenamtlichen im Rahmen der Kampagne 
verschiedene Ausflüge, unter anderem in das Landesmuseum, das Oberwaldhaus und das Vivarium.  
6.8.4 Kosten Kultur, Sport & Freizeit 
Die Handlungsfelder Kultur, Sport & Freizeit  sind in besonderem Maße von fr eiwilligem Engagement der 
Träger, Initiativen, u.a.  geprägt. 2015 entstanden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesen Hand -
lungsfeldern insgesamt rund 47.000 Euro Kosten. 2016 stiegen diese auf 123.000 Euro. 2017 wurden 
insgesamt 98.000 Euro verausgabt. 
2015 entstanden Kosten hauptsächlich im Bereich Kultur. Die Ausgaben in Höhe von 43.000 Euro 
wurden durch Fördergelder des Bundes ausgeglichen. 2016 erhöhten sich die Ausgaben, die ebenfalls 
vom Bund ausgeglichen wurden,  auf 57.000 Euro. Im Jahr 2017 ent standen Kosten in Höhe von 27.000 
Euro. 
Im Bereich Sport wurden im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 62.000 Euro für die Fachstelle Sport und 
Flüchtlinge, für Sportcoaches, sowie im Rahmen der Sportberatung verausgabt. Die Stadt erhielt Dritt -
mittel des Landes Hessen in Höhe von 50.000 Euro. Im Jahr 2017 stehen Ausgaben in Höhe von 67.000 
Euro eine Förderung von 30.000 Euro durch das Land gegenüber. 
Aufgeteilt auf die drei Bereiche Freizeit, Kultur und Sport stellen sich die Kosten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wie folgt dar: 
Abbildung 28: Kosten Freizeit 
  2015 2016 2017 
Ausgaben Gesamt 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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davon städt. Ausgaben 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Abbildung 29: Kosten Kultur 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  - €  - €  
Einnahmen Gesamt (nur Bund) 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
Abbildung 30: Kosten Sport 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt - €  62.000 €  67.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  12.000 €  37.000 €  
Einnahmen Gesamt (nur Land) - €  50.000 €  30.000 €  
6.8.5 Handlungsempfehlungen 
Die vielfältigen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit zeigen, dass das Engagement über 
den gesamten Berichtszeitraum ungebrochen hoch war.  
Gleichwohl sollten kulturelle Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vermehrt interkulturel l aus-
gerichtet und mit Blick auf die Migrationsgesellschaft geöffnet werden. Denn ein wesentliches Ziel von 
Integrationsarbeit ist auch, Bildung durch kulturelle Angebote zu fördern. Dazu sollten sie sprachlich und 
thematisch niedrigschwellig sein, sodass  Geflüchtete frühzeitig einbezogen und an Entscheidungsprozes -
sen aktiv beteiligt werden können. Ein gutes Beispiel dafür sind Muttersprachlerinnen und Muttersprach -
ler mit Zuwanderungs - oder Fluchtgeschichte, die für Führungen in den städtischen Museen ge schult 
werden und diese in verschiedenen Sprachen anbieten können. Diese können Arabisch, Dari/Paschto 
(Afghanistan), Tigrinya (Eritrea) und Farsi (Iran) sein.  
Um gut erreichbar zu sein, sollten Kulturangebote mobil sein und in verschiedenen Stadtteilen angeboten 
werden, vor allem in solchen, in denen viele Geflüchtete leben.   
Im Bereich Sport orientiert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits an den einsc hlägigen Empfeh-
lungen (KGSt 2017; SVR 2016). Im März 2018 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Stelle einer 
Koordinatorin für Sport, Integration und Inklusion eingerichtet. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche 
Beratung von Vereinen und Geflüchteten.  Handlungsbedarf gibt es hier noch bei der Beratung und 
Betreuung der Vereine. So bedarf es einer intensivierten Aufklärung und Information zu herkunftsbezoge -
nen Spezifika, um Zugänge für Geflüchtete zu Sportvereinen und –angeboten zu schaffen und sie als  
Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies bezieht sich besonders auf bestimmte Zielgruppen, wie beispiels -
weise geflüchtete Frauen. In diesem Kontext spielt ebenso die zeitliche Ausgestaltung der Angebote eine 
Rolle. Hier sollten zum Beispiel Start - und Endzeiten von Sprach - und Integrationskursen berücksichtigt 
werden. Bereits existierende Angebote für geflüchtete Frauen (Schwimmunterricht, Yoga) sollten 
ausgebaut und weiterentwickelt werden. Im Sinne der Öffnung der Angebote sollten diese langfristig auch 
anderen Frauen zugänglich gemacht werden, um den Austausch zwischen bereits länger in Darmstadt 
lebenden Frauen und geflüchteten Frauen zu fördern.  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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davon städt. Ausgaben 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Abbildung 29: Kosten Kultur 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  - €  - €  
Einnahmen Gesamt (nur Bund) 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
Abbildung 30: Kosten Sport 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt - €  62.000 €  67.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  12.000 €  37.000 €  
Einnahmen Gesamt (nur Land) - €  50.000 €  30.000 €  
6.8.5 Handlungsempfehlungen 
Die vielfältigen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit zeigen, dass das Engagement über 
den gesamten Berichtszeitraum ungebrochen hoch war.  
Gleichwohl sollten kulturelle Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vermehrt interkulturel l aus-
gerichtet und mit Blick auf die Migrationsgesellschaft geöffnet werden. Denn ein wesentliches Ziel von 
Integrationsarbeit ist auch, Bildung durch kulturelle Angebote zu fördern. Dazu sollten sie sprachlich und 
thematisch niedrigschwellig sein, sodass  Geflüchtete frühzeitig einbezogen und an Entscheidungsprozes -
sen aktiv beteiligt werden können. Ein gutes Beispiel dafür sind Muttersprachlerinnen und Muttersprach -
ler mit Zuwanderungs - oder Fluchtgeschichte, die für Führungen in den städtischen Museen ge schult 
werden und diese in verschiedenen Sprachen anbieten können. Diese können Arabisch, Dari/Paschto 
(Afghanistan), Tigrinya (Eritrea) und Farsi (Iran) sein.  
Um gut erreichbar zu sein, sollten Kulturangebote mobil sein und in verschiedenen Stadtteilen angeboten 
werden, vor allem in solchen, in denen viele Geflüchtete leben.   
Im Bereich Sport orientiert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits an den einsc hlägigen Empfeh-
lungen (KGSt 2017; SVR 2016). Im März 2018 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Stelle einer 
Koordinatorin für Sport, Integration und Inklusion eingerichtet. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche 
Beratung von Vereinen und Geflüchteten.  Handlungsbedarf gibt es hier noch bei der Beratung und 
Betreuung der Vereine. So bedarf es einer intensivierten Aufklärung und Information zu herkunftsbezoge -
nen Spezifika, um Zugänge für Geflüchtete zu Sportvereinen und –angeboten zu schaffen und sie als  
Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies bezieht sich besonders auf bestimmte Zielgruppen, wie beispiels -
weise geflüchtete Frauen. In diesem Kontext spielt ebenso die zeitliche Ausgestaltung der Angebote eine 
Rolle. Hier sollten zum Beispiel Start - und Endzeiten von Sprach - und Integrationskursen berücksichtigt 
werden. Bereits existierende Angebote für geflüchtete Frauen (Schwimmunterricht, Yoga) sollten 
ausgebaut und weiterentwickelt werden. Im Sinne der Öffnung der Angebote sollten diese langfristig auch 
anderen Frauen zugänglich gemacht werden, um den Austausch zwischen bereits länger in Darmstadt 
lebenden Frauen und geflüchteten Frauen zu fördern.  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Zudem ist die Weiterbildung der Vereinsmitglieder und besonders der Trainerinnen und Trainer wesent -
lich, um di e interkulturelle Öffnung voranzutreiben. Dies sollte durch Fortbildungs - und/oder Informa-
tionsveranstaltungen erfolgen, bei denen migrations - und fluchtbezogene Themen (Fluchtursachen, Inte -
grationsprozesse, Migrationsgesellschaft, Auswirkungen der Fluch t auf die psychosoziale Situation der 
Geflüchteten) in den Fokus genommen werden und Vorurteilen und Falschinformationen entgegengewirkt 
wird. 
Durch die Aufnahme Geflüchteter sehen sich Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder der Vereine auch mit 
vielen neuen Fragen konfrontiert, unter anderem zu aufenthaltsrechtlichen Themen, wie  Auswirkungen 
der unterschiedlichen Aufenthaltsstati oder drohende Abschiebung. Hinzu kommen Fragen zu Leistungs -
ansprüchen, wie Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur und Unte rstützungsmöglichkeiten der 
Kommune, vergünstigte Vereinsbeiträge zu erhalten. Hier sind Informationsmaterialien oder direkte 
Ansprechpartnerinnen und -partner innerhalb der Vereine nötig. Dafür sind Programme wie die Sportcoa -
ches (zwei bisher in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) ein guter Anfang. 
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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davon städt. Ausgaben 4.000 €  4.000 €  4.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Abbildung 29: Kosten Kultur 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  - €  - €  
Einnahmen Gesamt (nur Bund) 43.000 €  57.000 €  27.000 €  
Abbildung 30: Kosten Sport 
  2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt - €  62.000 €  67.000 €  
davon städt. Ausgaben - €  12.000 €  37.000 €  
Einnahmen Gesamt (nur Land) - €  50.000 €  30.000 €  
6.8.5 Handlungsempfehlungen 
Die vielfältigen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit zeigen, dass das Engagement über 
den gesamten Berichtszeitraum ungebrochen hoch war.  
Gleichwohl sollten kulturelle Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vermehrt interkulturel l aus-
gerichtet und mit Blick auf die Migrationsgesellschaft geöffnet werden. Denn ein wesentliches Ziel von 
Integrationsarbeit ist auch, Bildung durch kulturelle Angebote zu fördern. Dazu sollten sie sprachlich und 
thematisch niedrigschwellig sein, sodass  Geflüchtete frühzeitig einbezogen und an Entscheidungsprozes -
sen aktiv beteiligt werden können. Ein gutes Beispiel dafür sind Muttersprachlerinnen und Muttersprach -
ler mit Zuwanderungs - oder Fluchtgeschichte, die für Führungen in den städtischen Museen ge schult 
werden und diese in verschiedenen Sprachen anbieten können. Diese können Arabisch, Dari/Paschto 
(Afghanistan), Tigrinya (Eritrea) und Farsi (Iran) sein.  
Um gut erreichbar zu sein, sollten Kulturangebote mobil sein und in verschiedenen Stadtteilen angeboten 
werden, vor allem in solchen, in denen viele Geflüchtete leben.   
Im Bereich Sport orientiert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits an den einsc hlägigen Empfeh-
lungen (KGSt 2017; SVR 2016). Im März 2018 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Stelle einer 
Koordinatorin für Sport, Integration und Inklusion eingerichtet. Durch sie erfolgt eine kontinuierliche 
Beratung von Vereinen und Geflüchteten.  Handlungsbedarf gibt es hier noch bei der Beratung und 
Betreuung der Vereine. So bedarf es einer intensivierten Aufklärung und Information zu herkunftsbezoge -
nen Spezifika, um Zugänge für Geflüchtete zu Sportvereinen und –angeboten zu schaffen und sie als  
Vereinsmitglieder zu gewinnen. Dies bezieht sich besonders auf bestimmte Zielgruppen, wie beispiels -
weise geflüchtete Frauen. In diesem Kontext spielt ebenso die zeitliche Ausgestaltung der Angebote eine 
Rolle. Hier sollten zum Beispiel Start - und Endzeiten von Sprach - und Integrationskursen berücksichtigt 
werden. Bereits existierende Angebote für geflüchtete Frauen (Schwimmunterricht, Yoga) sollten 
ausgebaut und weiterentwickelt werden. Im Sinne der Öffnung der Angebote sollten diese langfristig auch 
anderen Frauen zugänglich gemacht werden, um den Austausch zwischen bereits länger in Darmstadt 
lebenden Frauen und geflüchteten Frauen zu fördern.  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Zudem ist die Weiterbildung der Vereinsmitglieder und besonders der Trainerinnen und Trainer wesent -
lich, um di e interkulturelle Öffnung voranzutreiben. Dies sollte durch Fortbildungs - und/oder Informa-
tionsveranstaltungen erfolgen, bei denen migrations - und fluchtbezogene Themen (Fluchtursachen, Inte -
grationsprozesse, Migrationsgesellschaft, Auswirkungen der Fluch t auf die psychosoziale Situation der 
Geflüchteten) in den Fokus genommen werden und Vorurteilen und Falschinformationen entgegengewirkt 
wird. 
Durch die Aufnahme Geflüchteter sehen sich Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder der Vereine auch mit 
vielen neuen Fragen konfrontiert, unter anderem zu aufenthaltsrechtlichen Themen, wie  Auswirkungen 
der unterschiedlichen Aufenthaltsstati oder drohende Abschiebung. Hinzu kommen Fragen zu Leistungs -
ansprüchen, wie Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur und Unte rstützungsmöglichkeiten der 
Kommune, vergünstigte Vereinsbeiträge zu erhalten. Hier sind Informationsmaterialien oder direkte 
Ansprechpartnerinnen und -partner innerhalb der Vereine nötig. Dafür sind Programme wie die Sportcoa -
ches (zwei bisher in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) ein guter Anfang. 
  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Zudem ist die Weiterbildung der Vereinsmitglieder und besonders der Trainerinnen und Trainer wesent -
lich, um di e interkulturelle Öffnung voranzutreiben. Dies sollte durch Fortbildungs - und/oder Informa-
tionsveranstaltungen erfolgen, bei denen migrations - und fluchtbezogene Themen (Fluchtursachen, Inte -
grationsprozesse, Migrationsgesellschaft, Auswirkungen der Fluch t auf die psychosoziale Situation der 
Geflüchteten) in den Fokus genommen werden und Vorurteilen und Falschinformationen entgegengewirkt 
wird. 
Durch die Aufnahme Geflüchteter sehen sich Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder der Vereine auch mit 
vielen neuen Fragen konfrontiert, unter anderem zu aufenthaltsrechtlichen Themen, wie  Auswirkungen 
der unterschiedlichen Aufenthaltsstati oder drohende Abschiebung. Hinzu kommen Fragen zu Leistungs -
ansprüchen, wie Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur und Unte rstützungsmöglichkeiten der 
Kommune, vergünstigte Vereinsbeiträge zu erhalten. Hier sind Informationsmaterialien oder direkte 
Ansprechpartnerinnen und -partner innerhalb der Vereine nötig. Dafür sind Programme wie die Sportcoa -
ches (zwei bisher in der Wissenschaftsstadt Darmstadt) ein guter Anfang.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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7. Ehrenamt 
Das in 2015 entstandene bürgerschaftliche Engagement im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten 
war ein deutliches Zeichen von Weltoffenheit der breiten Bevölkerung. Bürgerschaftliches und ehrenamtli -
ches Engagement sind ein wichtiges Element einer nachhaltigen Integration von Geflüchteten in die 
Gesellschaft.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht Integration als lokale Gemeinschaftsaufgabe, 
die von allen Bürgerinnen und Bürgern mitgestaltet wird.  Neben der Partizipation von Geflüchteten ist die 
Einbindung und Förderung des Engagements von Ehrenamtlichen ein zentrales Anliegen der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt. Es bedarf geeigneter Unterstützungsstrukturen, um das Engagement mit Blick 
auf die individuellen Ressourcen auch über einen größeren Zeitraum nachhaltig gestalten zu können. Der 
Erfolg der lokalen Integrationsarbeit ist somit auch immer von der Stärke des ehrenamtlichen Engage -
ments und seiner integrativen Kraft abhängig74. 
7.1 Koordinationsstelle n in der Flüchtlingshilfe  
Um das breite ehrenamtliche Engagement der Darmstädterinnen und Darmstädter sinnvoll zu koordinie -
ren, wurden Koordinationsstellen im Freiwilligenzentrum und im Evangelischen Dekanat Darmstadt -Stadt 
eingerichtet.  
7.1.1 Ehrenamtskoordination im Freiwilligenzentrum, DER PARITÄTISCHE 
Das Freiwilligenzentrum ist eine zentrale Anlaufstelle für das ehrenamtliche Engagement in verschiede -
nen gesellschaftlichen Bereichen. Die Koordinierung von Helferinnen und Helfern im Flüchtlingsbereich 
fordert viele Ressourcen, sodass die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen hat, aus eigenen Haus -
haltsmitteln eine hauptamtliche Koordinationsstelle für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe zu finanzie -
ren. Die Kosten dafür betrugen im Jahr 2015 9.000 Euro, für 2016 54.000 Euro und 2017 56.000 Euro.  
Neben der reinen Vermittlung von Angeboten und Ehrenamtlichen hat das Freiwilligenzentrum gemein -
sam mit verschiedenen Kooperationspartnerinnen und -partnern ein Fortbildungsprogramm erstellt (s. 
Kap. 7.1.2), um Ehrenamtlichen das Rüstzeug für ihre Tätigkeit mitzugeben.  
7.1.2 Ehrenamtskoordination im Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt 
Um Ehrenamtliche bei der Integration der hie r lebenden Geflüchteten zu unterstützen, hat das Evangeli -
sche Dekanat eine Stelle für das Projekt - und Freiwilligenmanagement in der Arbeit mit Geflüchteten 
eingerichtet. Damit die Arbeit von Haupt - und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe effizient koo rdiniert 
wird, arbeitet das Evangelische Dekanat Darmstadt -Stadt eng mit dem Freiwilligenzentrum des PARITÄ -
TISCHEN zusammen. Zu den Aufgaben gehört ebenso die Vernetzung und Kooperation mit städtischen 
Einrichtungen, die Konzeption und Durchführung von Fo rtbildungsprogrammen für Ehrenamtliche sowie 
die Initiierung, Umsetzung und Begleitung von integrativen und interkulturellen Projekten.   
Ein Beispiel für die organisierten Aktivitäten war der sogenannte Alle Leut -Treff in der Andreasgemeinde 
im Stadtteil Bessungen, bei dem sich geflüchtete Frauen und Kinder gemeinsam mit Darmstädterinnen 
zum Kaffeetrinken oder für Ausflüge  getroffen haben. Zudem wurden mehrere Engagement -Börsen und –
                                                
74 Eine Übersicht zu den ehrenamtlichen Angeboten in Darmstadt bietet die 2016 herausgegebene Engagement-Broschüre, die von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Evangelischen Dekanat Darmstadt -Stadt und dem Freiwilligenzentrum Darmstadt des 
PARITÄTISCHEN erarbeitet wurde. Darin finden Geflüchtete, Ehrenamtliche, Fachkräfte und alle Interessierten Informationen zu den 
ehrenamtlichen Angeboten in den Bereichen Begleitung, Freizeit, Kinderbetreuung und Hausaufgabenhilfe, Kochen und weiteren. 
Die Engagement-Broschüre finden Sie unter:  
https://darmstadt-bleibt-weltoffen.de/wp-content/uploads/2018/06/170120_Broschuere_Ehrenamtliches_Engagement_V06.pdf

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Foren organisiert, bei denen sich Or ganisationen, Initiativen sowie Haupt - und Ehrenamtliche austau -
schen konnten.  
7.1.3 Projekt Integrationslotsen der Malteser Darmstadt 
Um die Integration in den Sozialraum und die Gesellschaft nachhaltig zu fördern, brauchen Geflüchtete 
Unterstützungen, zum Bei spiel beim Zugang zu kommunalen Dienstleistungen oder bei der Inanspruch -
nahme von kulturellen Angeboten. Ziel der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und –lotsen, die von den 
Maltesern qualifiziert werden, ist das Schaffen eines Gemeinschaftsgefühls und die Förderung des 
Austauschs zwischen Geflüchteten und bereits länger in Darmstadt ansässigen Bürgerinnen und Bürgern 
in der Stadt. Das ehrenamtliche Engagement als Lotsin oder Lotse kann individuell gestaltet werden, sich 
aber auch nach dem Bedarf der Gef lüchteten richten. Beispiele sind die Unterstützung bei der Suche 
nach Sport- und Freizeitangeboten oder bei der Wohnraumsuche75.  
7.2 Asylkreise und Arbeitsgemeinschaften  
Im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich in Bessungen und Kranichstein zwei Asyl-
kreise gebildet. Dort wurden unterschiedliche Angebote durch die Beteiligung der lokalen Kirchen -
gemeinden, von Fahrradwerkstätten bis hin zu Willkommenstreffs und gemeinsamen Kochabenden, orga -
nisiert. Weitere Schwerpunkte waren eine niedrigschw ellige Sprachvermittlung für Einzelpersonen und 
Kooperationen mit Initiativen im Sozialraum, um gemeinsame Projekte für Geflüchtete durchzuführen.  
Ökumenisches Netzwerk der Asylkreise  
Das Ökumenische Netzwerk der Asylkreise  wird gemeinsam vom Katholischen und Evangelischen Dekanat 
im Landkreis Darmstadt -Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt getragen. Finanziell wird die 
Homepage der Asylkreise ebenso von Stadt und Landkreis unterstützt. Ziel der Informationsplattformen 
ist es, die Vernetzung der Asyl kreise, auch der in Kranichstein und Bessungen, untereinander zu fördern 
und die vielen Engagierten mit relevanten Informationen rund um die Themen Flucht und Asyl  zu versor-
gen. Darüber hinaus finden Interessierte Informationen zu einem möglichen eigenen Ehrenamt sowie 
Ansprechpersonen in den einzelnen Asylkreisen der Stadtteile76. 
Koordinationskreis Asyl  
Der Koordinationskreis Asyl ist ein Zusammenschluss von ehren - und hauptamtlichen Personen, die sich 
mit dem Thema Asyl befassen. Er wurde mit Beginn der Fluchtzuwanderung im Jahr 2015 gegründet, hat 
viele Aktivitäten umgesetzt 77 und wurde 2015 für sein Engagement mit dem Bürgerpreis der Stadt 
Darmstadt ausgezeichnet. Ziel des Koordinationskreises Asyl ist die Sensibilisier ung der Gesellschaft für 
die Themen Flucht und Asyl . Darüber hinaus positioniert sich der Koordinationskreis für eine offene und 
tolerante Gesellschaft und versucht, diese Ziele über unterschiedliche Projekte und Aktivitäten zu errei -
chen. Hierzu zählen di e Organisation von Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Kochabenden und 
Workshops zur politischen Bildung und die Beratung von Institutionen78.  
Evangelische Matthäusgemeinde – Ausschuss für Flüchtlingsfragen  
Zu den Angeboten der Evangelischen Matthäusge meinde in der Heimstättensiedlung zählen unter ande -
rem ein Sprach- und Willkommenstreff, Spielenachmittage und das gemeinsame Reparieren von gespen -
deten Fahrrädern. Für die Integration und Partizipation von Geflüchteten sind solche Angebote besonders 
                                                
75 Weitere Informationen zum Projekt Integrationslotsen der Malteser in Darmstadt finden Sie hier: https://www.malteser -
darmstadt.de/dienste-und-leistungen/integrationslotsen.html 
76 Informationen und Aktivitäten des Ökumenischen Netzwerks der Asylkreise finden Sie unter: http://netzwerk-asyl.net/ 
77 Weitere Informationen über den Koordinationskreis Asyl finden Sie hier: https://asylkreis-darmstadt.de 
78 Die Vielzahl der Aktivitäten des Koordinationskreises Asyl finden Sie unter: https://asylkreis-darmstadt.de/

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
111 
 
wichtig, da explizit der Sozialraum berücksichtigt und der Kontakt mit Darmstädterinnen und Darmstäd -
tern nachhaltig gestaltet wird.  
7.3 Engagement von Migrantenselbstorganisationen in der Ehrenamtsarbeit  
Bereits in der Anfangsphase der Neuzuwanderung haben viel e Migrantencommunities und ihre Selbst -
organisationen sich den Schutzsuchenden in Darmstadt zugewandt und sie damit beim Ankommen in der 
neuen Heimat unterstützt. MSO als wichtige Akteure der Zivilgesellschaft haben informiert, Orientierung 
gegeben und beraten.  
Angefangen von niedrigschwelligen Sprachtrainings bis hin zu Freizeitangeboten haben Darmstädter MSO 
entsprechend ihren Möglichkeiten eine ganze Reihe von Angeboten für Geflüchtete bereitgehalten und tun 
dies noch immer. Der Deutsch-Ägyptische Freun deskreis e.V.  hat in seinen Räumen für Zugewanderte 
Sprachtrainings angeboten und Möglichkeiten für Begegnung und Dialog geboten. Halkevi/Volkshaus e.V., 
ebenfalls ein langjähriger, in Darmstadt etablierter Verein, hat mit seinem Flüchtlingscafé an den 
Wochenenden seine Türen für die Neu -Darmstädterinnen und Neu-Darmstädter geöffnet. Pohana e.V., der 
sich insbesondere für die Bildungsfragen von Kindern einsetzt, hat für Geflüchtete aus Afghanistan nied -
rigschwellige Sprach- und Nachhilfekurse organisiert und durchgeführt. Das Frauen Kultur- und Kommuni-
kationszentrum Darmstadt e.V. bot – und bietet bis heute – zahlreiche Sprachangebote für Geflüchtete an 
und unterstützt Neuzugewanderte in lebensweltlichen Belangen.   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ihre bereits bestehenden Angebote zur Professionalisierung und 
Vernetzung der Vereinsarbeit von MSO intensiviert. Durch die Initiierung und Umsetzung des Modellpro -
jekts Der  Deutsch-Syrische Verein, ein st arker Partner in Darmstadt  im Rahmen des WIR-Landesprogramms 
„Wegweisende Integrationsansätze realisieren“ wurde der in Darmstadt ansässige DSV in seiner Vereinsar -
beit gestärkt. Der Verein hat im Rahmen dieses dreijährigen Modellprojekts seit April 2016 z ahlreiche 
Informationsveranstaltung für Geflüchtete in den EWH durchgeführt. Darüber hinaus hat er erfolgreich 
den Offenen Frauentreff etabliert. Auch mit Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und 
Bürger zur aktuellen Lage im Nahen Oste n und Syrien hat der DSV wichtige Beiträge geleistet (s. auch 
Kap. 3.6.2). 
7.4 Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche  
Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe  
Eine wichtige Rolle bei der Ausübung des ehrenamtlichen Engagements zur Unters tützung von Geflüchte-
ten spielen Fortbildung und Qualifizierung. Das Freiwilligenzentrum des PARITÄTISCHEN hat gemeinsam 
mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt -Stadt bereits 
dreimal ein Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe 79 angeboten. Das Programm 
besteht über den Berichtszeitraum hinaus und wird fortlaufend an die Bedarfe der ehrenamtlich Enga -
gierten angepasst. Themen im Jahr 2017 waren unter anderem der Umgang mit Rassismus sowie rech t-
liche Grundlagen und Unterstützungsangebote für Geflüchtete im Bereich Arbeit und Ausbildung. Eben -
falls Thema waren Gesundheit und Trauma, die Bereiche Hören – Sprechen – Lesen – Sprachfertigkeiten, 
Eigene Ressourcen, Nähe und Distanz , als auch Asylrech t im Allgemeinen. Auch Geschlechterrollen und 
Familie, Wohnraum sowie Migration und die Auswirkung auf die Gesellschaft wurden behandelt.  
Die einzelnen Bausteine geben den Ehrenamtlichen eine breite Informationsgrundlage für die Arbeit mit 
Geflüchteten und versetzen sie in die Lage, bedarfsgerecht und auf besondere Herausforderungen reagie -
ren zu können. Weiter werden vom Freiwilligenzentrum einmal im Monat stattfindende Austauschgruppen 
                                                
79 Das Fortbildungsprogramm finden Sie unter: https://darmstadt-bleibt-weltoffen.de/wp-content/uploads/2018/05/Flyer-QP-III-
2017.pdf

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
112 
 
für Ehrenamtliche initiiert. In mehreren Bausteinen erhalten diese das  Rüstzeug für eine erfolgreiche 
Arbeit mit Geflüchteten. 
Pro Familia 
Ehrenamtliche geraten auch häufig an ihre Grenzen im Rahmen ihres Engagements, besonders, wenn sie 
mit psychosozialen Belastungssituationen im Kontext von Flucht und Asyl konfrontiert sin d. Sie benötigen 
professionelle Anleitung und Beratung, wenn es darum geht, Belastungsfaktoren und -situationen zu 
erkennen und angemessen auf sie zu reagieren und entsprechend an Hauptamtliche weiterzuvermitteln. 
Daher hat Pro Familia im Berichtszeitraum Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche durchgeführt.  
7.5 Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe durch das Land Hessen  
Um die Partizipation von Ehrenamtlichen und Vereinen zu unterstützen, hat die Hessische Landesregie -
rung 2016 mit dem Programm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Landkreisen und Städten  ein Instrument zur 
gezielten Förderung der lokalen Netzwerk - und Hilfsstrukturen geschaffen. 2016 beliefen sich die bereit -
gestellten Mittel für die Landkreise und kreisfreien Städte auf 20.000 Euro. Auf grund des Erfolgs der viel-
fältigen und alle Gesellschaftsbereiche um fassenden Projekte sowie der fortwährenden Nachfrage an 
Projektförderung wurden die Mittel für die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2017 und über den 
Berichtszeitraum hinaus weiter auf 30.000 Euro aufgestockt. 
Im Jahr 2016 wurden über das Landesprogramm vier Projekte und in 2017 acht Projekte gefördert 80. 
Diese beinhalteten die Organisation und Durchführung von Dankesveranstaltungen für Ehrenamtliche in 
der Flüchtlingsarbeit in Dar mstadt, die Organisation und Durchführung von Begegnungsfesten und die 
künstlerische Gestaltung und Aufwertung von Mauern in einem EWH. Die Breite der geförderten Projekte 
veranschaulicht die vielfältigen Potenziale von zivilgesellschaftlichem Engagement i n Darmstadt. Im 
Rahmen der Förderung durch das Landesprogramm und der Solidaritätsoffensive Darmstadt bleibt weltof -
fen hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die erste Dankesveranstaltung für Ehrenamtliche in der Flücht -
lingshilfe im Dezember 2017 organisie rt. Oberbürgermeister Jochen Partsch und Stadträtin Barbara 
Akdeniz, die zur Dankesveranstaltung eingeladen haben, hoben dabei die große Solidarität und Offenheit 
der Darmstädterinnen und Darmstädter hervor. 
7.6 Kosten Ehrenamt 
Die Kosten im Bereich Ehrenamt beliefen sich im Jahr 2015 auf 9.000 Euro für die Koordination der 
ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe und wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt getragen . Die Ausga-
ben stiegen in 2016 auf 74.000 Euro und wurden mit 20.000 Euro vom Land bezuschusst. 2017 betrug 
der Zuschuss des Landes 30.000 Euro, die Wissenschaftsstadt Darmstadt brachte 56.000 Euro zur För -
derung des ehrenamtlichen Engagements im Freiwilligenzentrum auf. 
Abbildung 31: Kosten Ehrenamt 
 2015 2016 2017 
Ausgaben 
Gesamt 9.000 €  74.000 €  86.000 €  
davon städt. Ausgaben 9.000 €  54.000 €  56.000 €  
Einnahmen  Gesamt (nur Land) - €  20.000 €  30.000 €  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung 2019 
                                                
80 Beispielsweise die vom Freiwilligenzentrum des PARITÄTISCHEN umgesetzte Engagement -Börse oder das SPIELMOBIL des 
Vereins Das Rotzfreche Spielmobil der SJD- Die Falken e.V..

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
113 
 
7.7 Handlungsempfehlungen  
Die von der einschlägigen Literatur empfohlenen Schritte zum geeigneten Umgang mit Ehrenamtlichen 
und deren Engagement (Vernetzung, Qualifizierung und Fortbildung, Einbindung in das strategische 
Integrationsmanagement) werden bereits in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt.  
Für die Zukunft liegen die Aufgaben im Bereich des ehrenamtlichen Engagements vor allem in der 
zentralen Koordinierung und Qualifizierung des Engagements. Weiterbildungen zu Themen wie interkultu -
relle Sensib ilisierung, niedrigschwellige Gestaltung von Angeboten oder das Erkennen von psychischen 
Erkrankungen, beispielsweise aufgrund von Traumatisierung, sind notwendig. Eine Supervision kann 
zudem verhindern, dass es zu einer Sekundärtraumatisierung kommt, also  dass Ehrenamtliche durch 
Erzählungen der Geflüchteten emotional zu schwer belastet werden (KGSt 2017b: 34).  
Grundsätzlich sollte sich das ehrenamtliche Engagement ebenfalls interkulturell öffnen, zum einen 
dadurch, dass Geflüchtete selbst Angebote entwic keln und unterstützende Maßnahmen erhalten, die die 
Gründung von Vereinen oder Interessenvertretungen fördern, um die Integration in die Stadtgesellschaft 
zu fördern. Dazu ist unter Umständen die Hinzunahme von Sprach - und Integrationsmittlerinnen und -
mittlern durch bestehende Beratungsangebote notwendig. Zum anderen ist für eine interkulturelle 
Öffnung die Weiterbildung der Vereinsmitglieder und besonders der Trainerinnen und Trainer wichtig, wie 
in Kapitel 6.8.5 ausgeführt. Dies sollte durch Fortbildungs - und/oder Informationsveranstaltungen erfol -
gen, bei denen migrations - und fluchtbezogene Themen (Fluchtursachen, Integrationsprozesse, Migra -
tionsgesellschaft, Auswirkungen der Flucht auf die psychosoziale Situation der Geflüchteten) in den Fokus 
genommen werden und Vorurteilen und Falschinformationen entgegengewirkt wird.  
Um länger andauernde Prozesse, wie Ausbildungsplatz -, Arbeits- oder Wohnungssuche zu unterstützen, 
ist eine langfristige Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten durch ehrenamtliche Kräfte nötig. 
Dazu eignen sich sehr gut Mentorinnen und Mentoren. Eine Zielgruppe dafür sind Geflüchtete selbst 
sowie Personen, die den Ankommens -, Orientierungs- und Integrationsprozess in Deutschland durchlau -
fen haben und hier schon länger leben. Sie sollten über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen und sich 
mit den Strukturen und Abläufen auskennen.  Eine andere Zielgruppe sind Studierende, die gg f. im 
Rahmen einer Kooperation mit der TUD oder den Hochschulen in Darmstadt gewonnen werden können. 
Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit – Plus: Migration und Globalisierung  beschäftigen sich bereits 
mit den Themen Migration und Integration. Im Rah men eines Studienpraktikums oder studienbegleitend 
können sie als Ehrenamtliche arbeiten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
114 
 
8. Kosten 
In den vorangegangenen Kapiteln wurden zu den einzelnen Bereichen und Handlungsfeldern in eigenen 
Unterkapiteln die Gesamtausgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Einnahmen durch Bund und 
Land und somit die Höhe der städtischen Mittel für den Berichtszeitraum näher ausgeführt und erläutert.  
Dieses Kapitel gibt einen Gesamtüberblick über die Ausgaben, Einnahmen und die Höhe der verausgab -
ten städtischen Mittel im Berichtszeitraum 2015 -2017 sowohl im Verlauf (s. Abb. 32, 33, und 34) als 
auch insgesamt (s. Abb. 32, 35 und 36) und erläutert diese, ohne erneut auf die Details in den einzelnen 
Handlungsfeldern einzugehen. 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 
    2015 2016 2017 Gesamt 
Soziales 
Ausgaben 9.780.000 €  45.615.000 €  49.765.000 €  105.160.000 €  
Einnahmen 3.220.000 €  32.425.000 €  37.535.000 €  73.180.000 €  
Städt. Mittel 6.560.000 €  13.190.000 €  12.230.000 €  31.980.000 €  
Wohnen & 
Unterbringung 
Ausgaben 6.740.000 €  29.250.000 €  32.140.000 €  68.130.000 €  
Einnahmen 5.930.000 €  10.220.000 €  3.390.000 €  19.540.000 €  
Städt. Mittel 810.000 €  19.030.000 €  28.750.000 €  48.590.000 €  
Personal 
Ausgaben 690.000 €  1.580.000 €  1.370.000 €  3.640.000 €  
Einnahmen 40.000 €  155.000 €  165.000 €  360.000 €  
Städt. Mittel 650.000 €  1.425.000 €  1.205.000 €  3.280.000 €  
Gesundheit 
Ausgaben 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  - €  
Städt. Mittel 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Arbeit 
Ausgaben - €  248.000 €  486.000 €  734.000 €  
Einnahmen - €  200.000 €  377.000 €  577.000 €  
Städt. Mittel - €  48.000 €  109.000 €  157.000 €  
Sprache 
Ausgaben 145.000 €  334.000 €  434.000 €  913.000 €  
Einnahmen 145.000 €  249.000 €  404.000 €  798.000 €  
Städt. Mittel   85.000 €  30.000 €  115.000 €  
Bildung 
Ausgaben - €  213.000 €  343.000 €  556.000 €  
Einnahmen - €  207.000 €  302.000 €  509.000 €  
Städt. Mittel - €  6.000 €  41.000 €  47.000 €  
Kultur, Sport & 
Freizeit 
Ausgaben 47.000 €  123.000 €  98.000 €  268.000 €  
Einnahmen 43.000 €  107.000 €  57.000 €  207.000 €  
Städt. Mittel 4.000 €  16.000 €  41.000 €  61.000 €  
Öffentlichkeits-
arbeit 
Ausgaben - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  0 €  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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8. Kosten 
In den vorangegangenen Kapiteln wurden zu den einzelnen Bereichen und Handlungsfeldern in eigenen 
Unterkapiteln die Gesamtausgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Einnahmen durch Bund und 
Land und somit die Höhe der städtischen Mittel für den Berichtszeitraum näher ausgeführt und erläutert.  
Dieses Kapitel gibt einen Gesamtüberblick über die Ausgaben, Einnahmen und die Höhe der verausgab -
ten städtischen Mittel im Berichtszeitraum 2015 -2017 sowohl im Verlauf (s. Abb. 32, 33, und 34) als 
auch insgesamt (s. Abb. 32, 35 und 36) und erläutert diese, ohne erneut auf die Details in den einzelnen 
Handlungsfeldern einzugehen. 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 
    2015 2016 2017 Gesamt 
Soziales 
Ausgaben 9.780.000 €  45.615.000 €  49.765.000 €  105.160.000 €  
Einnahmen 3.220.000 €  32.425.000 €  37.535.000 €  73.180.000 €  
Städt. Mittel 6.560.000 €  13.190.000 €  12.230.000 €  31.980.000 €  
Wohnen & 
Unterbringung 
Ausgaben 6.740.000 €  29.250.000 €  32.140.000 €  68.130.000 €  
Einnahmen 5.930.000 €  10.220.000 €  3.390.000 €  19.540.000 €  
Städt. Mittel 810.000 €  19.030.000 €  28.750.000 €  48.590.000 €  
Personal 
Ausgaben 690.000 €  1.580.000 €  1.370.000 €  3.640.000 €  
Einnahmen 40.000 €  155.000 €  165.000 €  360.000 €  
Städt. Mittel 650.000 €  1.425.000 €  1.205.000 €  3.280.000 €  
Gesundheit 
Ausgaben 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  - €  
Städt. Mittel 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Arbeit 
Ausgaben - €  248.000 €  486.000 €  734.000 €  
Einnahmen - €  200.000 €  377.000 €  577.000 €  
Städt. Mittel - €  48.000 €  109.000 €  157.000 €  
Sprache 
Ausgaben 145.000 €  334.000 €  434.000 €  913.000 €  
Einnahmen 145.000 €  249.000 €  404.000 €  798.000 €  
Städt. Mittel   85.000 €  30.000 €  115.000 €  
Bildung 
Ausgaben - €  213.000 €  343.000 €  556.000 €  
Einnahmen - €  207.000 €  302.000 €  509.000 €  
Städt. Mittel - €  6.000 €  41.000 €  47.000 €  
Kultur, Sport & 
Freizeit 
Ausgaben 47.000 €  123.000 €  98.000 €  268.000 €  
Einnahmen 43.000 €  107.000 €  57.000 €  207.000 €  
Städt. Mittel 4.000 €  16.000 €  41.000 €  61.000 €  
Öffentlichkeits-
arbeit 
Ausgaben - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  0 €  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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8. Kosten 
In den vorangegangenen Kapiteln wurden zu den einzelnen Bereichen und Handlungsfeldern in eigenen 
Unterkapiteln die Gesamtausgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Einnahmen durch Bund und 
Land und somit die Höhe der städtischen Mittel für den Berichtszeitraum näher ausgeführt und erläutert.  
Dieses Kapitel gibt einen Gesamtüberblick über die Ausgaben, Einnahmen und die Höhe der verausgab -
ten städtischen Mittel im Berichtszeitraum 2015 -2017 sowohl im Verlauf (s. Abb. 32, 33, und 34) als 
auch insgesamt (s. Abb. 32, 35 und 36) und erläutert diese, ohne erneut auf die Details in den einzelnen 
Handlungsfeldern einzugehen. 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 
    2015 2016 2017 Gesamt 
Soziales 
Ausgaben 9.780.000 €  45.615.000 €  49.765.000 €  105.160.000 €  
Einnahmen 3.220.000 €  32.425.000 €  37.535.000 €  73.180.000 €  
Städt. Mittel 6.560.000 €  13.190.000 €  12.230.000 €  31.980.000 €  
Wohnen & 
Unterbringung 
Ausgaben 6.740.000 €  29.250.000 €  32.140.000 €  68.130.000 €  
Einnahmen 5.930.000 €  10.220.000 €  3.390.000 €  19.540.000 €  
Städt. Mittel 810.000 €  19.030.000 €  28.750.000 €  48.590.000 €  
Personal 
Ausgaben 690.000 €  1.580.000 €  1.370.000 €  3.640.000 €  
Einnahmen 40.000 €  155.000 €  165.000 €  360.000 €  
Städt. Mittel 650.000 €  1.425.000 €  1.205.000 €  3.280.000 €  
Gesundheit 
Ausgaben 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  - €  
Städt. Mittel 103.000 €  1.830.000 €  1.550.000 €  3.483.000 €  
Arbeit 
Ausgaben - €  248.000 €  486.000 €  734.000 €  
Einnahmen - €  200.000 €  377.000 €  577.000 €  
Städt. Mittel - €  48.000 €  109.000 €  157.000 €  
Sprache 
Ausgaben 145.000 €  334.000 €  434.000 €  913.000 €  
Einnahmen 145.000 €  249.000 €  404.000 €  798.000 €  
Städt. Mittel   85.000 €  30.000 €  115.000 €  
Bildung 
Ausgaben - €  213.000 €  343.000 €  556.000 €  
Einnahmen - €  207.000 €  302.000 €  509.000 €  
Städt. Mittel - €  6.000 €  41.000 €  47.000 €  
Kultur, Sport & 
Freizeit 
Ausgaben 47.000 €  123.000 €  98.000 €  268.000 €  
Einnahmen 43.000 €  107.000 €  57.000 €  207.000 €  
Städt. Mittel 4.000 €  16.000 €  41.000 €  61.000 €  
Öffentlichkeits-
arbeit 
Ausgaben - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Einnahmen - €  - €  - €  0 €  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
115 
 
Städt. Mittel  - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Ehrenamt 
Ausgaben 9.000 €  74.000 €  86.000 €  169.000 €  
Einnahmen - €  20.000 €  30.000 €  50.000 €  
Städt. Mittel 9.000 €  54.000 €  56.000 €  119.000 €  
Summe 
Ausgaben 17.514.000 €  79.387.000 €  86.407.000 €  183.308.000 €  
Einnahmen 9.378.000 €  43.583.000 €  42.260.000 €  95.221.000 €  
Städt. Mittel 8.136.000 €  35.804.000 €  44.147.000 €  88.087.000 €  
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
 
Verlaufsübersicht  
Betrachtet man die Gesamtausgaben und die verausgabten städtischen Mittel nach Jahren, so lassen 
sich für den Berichtszeitraum folgende Aussagen treffen:  
Im Jahr 2017 erreichten die Gesamtausgaben in vielen Bereichen ihren höchsten Stand. Die Kostenspitze  
folgt zeitlich versetzt den Darmstädter Zuweisungszahlen (s. Abbildung 4) bzw. den Zahlen der leistungs -
berechtigten Personen nach AsylbLG (s. Abbildung 9).  Im Jahr 2017 stiegen gleichzeitig die Einnahmen 
durch Bund und Land, sodass die städtischen Ausgaben zurückgingen und der städtische Haushalt im 
Vergleich zu den Vorjahren geringer belastet wurde. 
Im kostenintensivsten Bereich Soziales stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2016 um das Viereinhalb -
fache. Im Jahr 2017 stiegen die Ausgaben gegenüber 20 16 um 9%, gleichzeitig stiegen die Einnahmen 
um knapp 15,8%, sodass der Anteil der städtischen Mittel leicht zurückging.  
Im ebenfalls kostenintensiven Bereich  Wohnen und Unterbringung  betrugen die Kosten im Jahr 2015 
aufgrund der Instandsetzung der Notunt erkünfte knapp 6,7 Mio Euro. Sie stiegen in den Folgejahren 
aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH auf 29,2 Mio Euro in 2016 und 32,1 Mio Euro in 2017. 
Aufgrund rückläufiger Einnahmen im Jahr 2017 stiegen die verausgabten städtischen Mittel.  
Die Gesamtausgaben im Bereich Arbeit im Jahr 2017 verdoppelten sich im Vergleich zum Jahr 2016 von 
0,25 Mio Euro auf rund 0,5 Mio. Euro. Gleichzeitig verdoppelten sich die Einnahmen durch den Bund von 
0,2 Mio Euro auf knapp 0,4 Mio Euro. Der Anteil städtischer Mittel  an den Gesamtausgaben stieg 
entsprechend.  
Im Bereich Sprache stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2017 (0,43 Mio.) um knapp 30% im Vergleich 
zum Vorjahr (0,33 Mio.) aufgrund der gestiegenen Zahl der Maßnahmen. Gleichzeitig stiegen die 
Einnahmen um knapp 62%. Dadurch reduzierten sich die städtischen Ausgaben.  
Die überwiegend durch städtische Mittel gedeckten Kosten im Bereich  Personal sind 2017 im Vergleich 
zum Vorjahr leicht rückgängig (von 1,6 2 Mio auf 1,43 Mio Euro), was darauf zurückzuführen ist, dass 
nicht alle im Rahmen der humanitären Notlage geschaffenen Stellen verstetigt wurden.  
Im Bereich Gesundheit, der zu 100% aus städtischen Mitteln finanziert wird, sind die Ausgaben in 2017 
leicht rückgängig. 
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden die städtischen Mittel von 2016 auf 2017 erhöht. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
115 
 
Städt. Mittel  - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Ehrenamt 
Ausgaben 9.000 €  74.000 €  86.000 €  169.000 €  
Einnahmen - €  20.000 €  30.000 €  50.000 €  
Städt. Mittel 9.000 €  54.000 €  56.000 €  119.000 €  
Summe 
Ausgaben 17.514.000 €  79.387.000 €  86.407.000 €  183.308.000 €  
Einnahmen 9.378.000 €  43.583.000 €  42.260.000 €  95.221.000 €  
Städt. Mittel 8.136.000 €  35.804.000 €  44.147.000 €  88.087.000 €  
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
 
Verlaufsübersicht  
Betrachtet man die Gesamtausgaben und die verausgabten städtischen Mittel nach Jahren, so lassen 
sich für den Berichtszeitraum folgende Aussagen treffen:  
Im Jahr 2017 erreichten die Gesamtausgaben in vielen Bereichen ihren höchsten Stand. Die Kostenspitze  
folgt zeitlich versetzt den Darmstädter Zuweisungszahlen (s. Abbildung 4) bzw. den Zahlen der leistungs -
berechtigten Personen nach AsylbLG (s. Abbildung 9).  Im Jahr 2017 stiegen gleichzeitig die Einnahmen 
durch Bund und Land, sodass die städtischen Ausgaben zurückgingen und der städtische Haushalt im 
Vergleich zu den Vorjahren geringer belastet wurde. 
Im kostenintensivsten Bereich Soziales stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2016 um das Viereinhalb -
fache. Im Jahr 2017 stiegen die Ausgaben gegenüber 20 16 um 9%, gleichzeitig stiegen die Einnahmen 
um knapp 15,8%, sodass der Anteil der städtischen Mittel leicht zurückging.  
Im ebenfalls kostenintensiven Bereich  Wohnen und Unterbringung  betrugen die Kosten im Jahr 2015 
aufgrund der Instandsetzung der Notunt erkünfte knapp 6,7 Mio Euro. Sie stiegen in den Folgejahren 
aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH auf 29,2 Mio Euro in 2016 und 32,1 Mio Euro in 2017. 
Aufgrund rückläufiger Einnahmen im Jahr 2017 stiegen die verausgabten städtischen Mittel.  
Die Gesamtausgaben im Bereich Arbeit im Jahr 2017 verdoppelten sich im Vergleich zum Jahr 2016 von 
0,25 Mio Euro auf rund 0,5 Mio. Euro. Gleichzeitig verdoppelten sich die Einnahmen durch den Bund von 
0,2 Mio Euro auf knapp 0,4 Mio Euro. Der Anteil städtischer Mittel  an den Gesamtausgaben stieg 
entsprechend.  
Im Bereich Sprache stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2017 (0,43 Mio.) um knapp 30% im Vergleich 
zum Vorjahr (0,33 Mio.) aufgrund der gestiegenen Zahl der Maßnahmen. Gleichzeitig stiegen die 
Einnahmen um knapp 62%. Dadurch reduzierten sich die städtischen Ausgaben.  
Die überwiegend durch städtische Mittel gedeckten Kosten im Bereich  Personal sind 2017 im Vergleich 
zum Vorjahr leicht rückgängig (von 1,6 2 Mio auf 1,43 Mio Euro), was darauf zurückzuführen ist, dass 
nicht alle im Rahmen der humanitären Notlage geschaffenen Stellen verstetigt wurden.  
Im Bereich Gesundheit, der zu 100% aus städtischen Mitteln finanziert wird, sind die Ausgaben in 2017 
leicht rückgängig. 
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden die städtischen Mittel von 2016 auf 2017 erhöht.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
115 
 
Städt. Mittel  - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Ehrenamt 
Ausgaben 9.000 €  74.000 €  86.000 €  169.000 €  
Einnahmen - €  20.000 €  30.000 €  50.000 €  
Städt. Mittel 9.000 €  54.000 €  56.000 €  119.000 €  
Summe 
Ausgaben 17.514.000 €  79.387.000 €  86.407.000 €  183.308.000 €  
Einnahmen 9.378.000 €  43.583.000 €  42.260.000 €  95.221.000 €  
Städt. Mittel 8.136.000 €  35.804.000 €  44.147.000 €  88.087.000 €  
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
 
Verlaufsübersicht  
Betrachtet man die Gesamtausgaben und die verausgabten städtischen Mittel nach Jahren, so lassen 
sich für den Berichtszeitraum folgende Aussagen treffen:  
Im Jahr 2017 erreichten die Gesamtausgaben in vielen Bereichen ihren höchsten Stand. Die Kostenspitze  
folgt zeitlich versetzt den Darmstädter Zuweisungszahlen (s. Abbildung 4) bzw. den Zahlen der leistungs -
berechtigten Personen nach AsylbLG (s. Abbildung 9).  Im Jahr 2017 stiegen gleichzeitig die Einnahmen 
durch Bund und Land, sodass die städtischen Ausgaben zurückgingen und der städtische Haushalt im 
Vergleich zu den Vorjahren geringer belastet wurde. 
Im kostenintensivsten Bereich Soziales stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2016 um das Viereinhalb -
fache. Im Jahr 2017 stiegen die Ausgaben gegenüber 20 16 um 9%, gleichzeitig stiegen die Einnahmen 
um knapp 15,8%, sodass der Anteil der städtischen Mittel leicht zurückging.  
Im ebenfalls kostenintensiven Bereich  Wohnen und Unterbringung  betrugen die Kosten im Jahr 2015 
aufgrund der Instandsetzung der Notunt erkünfte knapp 6,7 Mio Euro. Sie stiegen in den Folgejahren 
aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH auf 29,2 Mio Euro in 2016 und 32,1 Mio Euro in 2017. 
Aufgrund rückläufiger Einnahmen im Jahr 2017 stiegen die verausgabten städtischen Mittel.  
Die Gesamtausgaben im Bereich Arbeit im Jahr 2017 verdoppelten sich im Vergleich zum Jahr 2016 von 
0,25 Mio Euro auf rund 0,5 Mio. Euro. Gleichzeitig verdoppelten sich die Einnahmen durch den Bund von 
0,2 Mio Euro auf knapp 0,4 Mio Euro. Der Anteil städtischer Mittel  an den Gesamtausgaben stieg 
entsprechend.  
Im Bereich Sprache stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2017 (0,43 Mio.) um knapp 30% im Vergleich 
zum Vorjahr (0,33 Mio.) aufgrund der gestiegenen Zahl der Maßnahmen. Gleichzeitig stiegen die 
Einnahmen um knapp 62%. Dadurch reduzierten sich die städtischen Ausgaben.  
Die überwiegend durch städtische Mittel gedeckten Kosten im Bereich  Personal sind 2017 im Vergleich 
zum Vorjahr leicht rückgängig (von 1,6 2 Mio auf 1,43 Mio Euro), was darauf zurückzuführen ist, dass 
nicht alle im Rahmen der humanitären Notlage geschaffenen Stellen verstetigt wurden.  
Im Bereich Gesundheit, der zu 100% aus städtischen Mitteln finanziert wird, sind die Ausgaben in 2017 
leicht rückgängig. 
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden die städtischen Mittel von 2016 auf 2017 erhöht. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
115 
 
Städt. Mittel  - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Ehrenamt 
Ausgaben 9.000 €  74.000 €  86.000 €  169.000 €  
Einnahmen - €  20.000 €  30.000 €  50.000 €  
Städt. Mittel 9.000 €  54.000 €  56.000 €  119.000 €  
Summe 
Ausgaben 17.514.000 €  79.387.000 €  86.407.000 €  183.308.000 €  
Einnahmen 9.378.000 €  43.583.000 €  42.260.000 €  95.221.000 €  
Städt. Mittel 8.136.000 €  35.804.000 €  44.147.000 €  88.087.000 €  
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
 
Verlaufsübersicht  
Betrachtet man die Gesamtausgaben und die verausgabten städtischen Mittel nach Jahren, so lassen 
sich für den Berichtszeitraum folgende Aussagen treffen:  
Im Jahr 2017 erreichten die Gesamtausgaben in vielen Bereichen ihren höchsten Stand. Die Kostenspitze  
folgt zeitlich versetzt den Darmstädter Zuweisungszahlen (s. Abbildung 4) bzw. den Zahlen der leistungs -
berechtigten Personen nach AsylbLG (s. Abbildung 9).  Im Jahr 2017 stiegen gleichzeitig die Einnahmen 
durch Bund und Land, sodass die städtischen Ausgaben zurückgingen und der städtische Haushalt im 
Vergleich zu den Vorjahren geringer belastet wurde. 
Im kostenintensivsten Bereich Soziales stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2016 um das Viereinhalb -
fache. Im Jahr 2017 stiegen die Ausgaben gegenüber 20 16 um 9%, gleichzeitig stiegen die Einnahmen 
um knapp 15,8%, sodass der Anteil der städtischen Mittel leicht zurückging.  
Im ebenfalls kostenintensiven Bereich  Wohnen und Unterbringung  betrugen die Kosten im Jahr 2015 
aufgrund der Instandsetzung der Notunt erkünfte knapp 6,7 Mio Euro. Sie stiegen in den Folgejahren 
aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH auf 29,2 Mio Euro in 2016 und 32,1 Mio Euro in 2017. 
Aufgrund rückläufiger Einnahmen im Jahr 2017 stiegen die verausgabten städtischen Mittel.  
Die Gesamtausgaben im Bereich Arbeit im Jahr 2017 verdoppelten sich im Vergleich zum Jahr 2016 von 
0,25 Mio Euro auf rund 0,5 Mio. Euro. Gleichzeitig verdoppelten sich die Einnahmen durch den Bund von 
0,2 Mio Euro auf knapp 0,4 Mio Euro. Der Anteil städtischer Mittel  an den Gesamtausgaben stieg 
entsprechend.  
Im Bereich Sprache stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2017 (0,43 Mio.) um knapp 30% im Vergleich 
zum Vorjahr (0,33 Mio.) aufgrund der gestiegenen Zahl der Maßnahmen. Gleichzeitig stiegen die 
Einnahmen um knapp 62%. Dadurch reduzierten sich die städtischen Ausgaben.  
Die überwiegend durch städtische Mittel gedeckten Kosten im Bereich  Personal sind 2017 im Vergleich 
zum Vorjahr leicht rückgängig (von 1,6 2 Mio auf 1,43 Mio Euro), was darauf zurückzuführen ist, dass 
nicht alle im Rahmen der humanitären Notlage geschaffenen Stellen verstetigt wurden.  
Im Bereich Gesundheit, der zu 100% aus städtischen Mitteln finanziert wird, sind die Ausgaben in 2017 
leicht rückgängig. 
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden die städtischen Mittel von 2016 auf 2017 erhöht. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
115 
 
Städt. Mittel  - €  120.000 €  135.000 €  255.000 €  
Ehrenamt 
Ausgaben 9.000 €  74.000 €  86.000 €  169.000 €  
Einnahmen - €  20.000 €  30.000 €  50.000 €  
Städt. Mittel 9.000 €  54.000 €  56.000 €  119.000 €  
Summe 
Ausgaben 17.514.000 €  79.387.000 €  86.407.000 €  183.308.000 €  
Einnahmen 9.378.000 €  43.583.000 €  42.260.000 €  95.221.000 €  
Städt. Mittel 8.136.000 €  35.804.000 €  44.147.000 €  88.087.000 €  
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
 
Verlaufsübersicht  
Betrachtet man die Gesamtausgaben und die verausgabten städtischen Mittel nach Jahren, so lassen 
sich für den Berichtszeitraum folgende Aussagen treffen:  
Im Jahr 2017 erreichten die Gesamtausgaben in vielen Bereichen ihren höchsten Stand. Die Kostenspitze  
folgt zeitlich versetzt den Darmstädter Zuweisungszahlen (s. Abbildung 4) bzw. den Zahlen der leistungs -
berechtigten Personen nach AsylbLG (s. Abbildung 9).  Im Jahr 2017 stiegen gleichzeitig die Einnahmen 
durch Bund und Land, sodass die städtischen Ausgaben zurückgingen und der städtische Haushalt im 
Vergleich zu den Vorjahren geringer belastet wurde. 
Im kostenintensivsten Bereich Soziales stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2016 um das Viereinhalb -
fache. Im Jahr 2017 stiegen die Ausgaben gegenüber 20 16 um 9%, gleichzeitig stiegen die Einnahmen 
um knapp 15,8%, sodass der Anteil der städtischen Mittel leicht zurückging.  
Im ebenfalls kostenintensiven Bereich  Wohnen und Unterbringung  betrugen die Kosten im Jahr 2015 
aufgrund der Instandsetzung der Notunt erkünfte knapp 6,7 Mio Euro. Sie stiegen in den Folgejahren 
aufgrund der Inbetriebnahme mehrerer EWH auf 29,2 Mio Euro in 2016 und 32,1 Mio Euro in 2017. 
Aufgrund rückläufiger Einnahmen im Jahr 2017 stiegen die verausgabten städtischen Mittel.  
Die Gesamtausgaben im Bereich Arbeit im Jahr 2017 verdoppelten sich im Vergleich zum Jahr 2016 von 
0,25 Mio Euro auf rund 0,5 Mio. Euro. Gleichzeitig verdoppelten sich die Einnahmen durch den Bund von 
0,2 Mio Euro auf knapp 0,4 Mio Euro. Der Anteil städtischer Mittel  an den Gesamtausgaben stieg 
entsprechend.  
Im Bereich Sprache stiegen die Gesamtausgaben im Jahr 2017 (0,43 Mio.) um knapp 30% im Vergleich 
zum Vorjahr (0,33 Mio.) aufgrund der gestiegenen Zahl der Maßnahmen. Gleichzeitig stiegen die 
Einnahmen um knapp 62%. Dadurch reduzierten sich die städtischen Ausgaben.  
Die überwiegend durch städtische Mittel gedeckten Kosten im Bereich  Personal sind 2017 im Vergleich 
zum Vorjahr leicht rückgängig (von 1,6 2 Mio auf 1,43 Mio Euro), was darauf zurückzuführen ist, dass 
nicht alle im Rahmen der humanitären Notlage geschaffenen Stellen verstetigt wurden.  
Im Bereich Gesundheit, der zu 100% aus städtischen Mitteln finanziert wird, sind die Ausgaben in 2017 
leicht rückgängig. 
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden die städtischen Mittel von 2016 auf 2017 erhöht. Wissenschaftsstadt Darmstadt 
116 
 
Im Bereich  Ehrenamt stiegen die Ausgaben von 2016 auf 2017 um 16,2%. Gleichzeitig konnten 2016 
erstmals Einnahmen verrechnet werden, die im Folgejahr um 50% stiegen. Die Höhe der verausgabten 
städtischen Mittel blieb gleich. 
In den Bereichen  Kultur, Sport und Freizeit  waren die Gesamtausgaben im Jahr 2017 geringer als im 
Jahr 2016. Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen stieg die Höhe der verausgabten städtischen Mittel 
um 156%. 
Graphisch stellen sich die Gesamtausgaben strukturiert nach den Handlungsfeldern und den drei 
Berichtsjahren wie folgt dar: 
 
 
Die Entwicklung der städtischen Ausgaben zwischen 2015 und 2017 lässt sich graphisch ebenfalls deut -
lich darstellen:  
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
  
€0 €20.000.000 €40.000.000 €60.000.000 €80.000.000 €100.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
€0 €10.000.000 €20.000.000 €30.000.000 €40.000.000 €50.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
116 
 
Im Bereich  Ehrenamt stiegen die Ausgaben von 2016 auf 2017 um 16,2%. Gleichzeitig konnten 2016 
erstmals Einnahmen verrechnet werden, die im Folgejahr um 50% stiegen. Die Höhe der verausgabten 
städtischen Mittel blieb gleich. 
In den Bereichen  Kultur, Sport und Freizeit  waren die Gesamtausgaben im Jahr 2017 geringer als im 
Jahr 2016. Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen stieg die Höhe der verausgabten städtischen Mittel 
um 156%. 
Graphisch stellen sich die Gesamtausgaben strukturiert nach den Handlungsfeldern und den drei 
Berichtsjahren wie folgt dar: 
 
 
Die Entwicklung der städtischen Ausgaben zwischen 2015 und 2017 lässt sich graphisch ebenfalls deut -
lich darstellen:  
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
  
€0 €20.000.000 €40.000.000 €60.000.000 €80.000.000 €100.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
€0 €10.000.000 €20.000.000 €30.000.000 €40.000.000 €50.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
116 
 
Im Bereich  Ehrenamt stiegen die Ausgaben von 2016 auf 2017 um 16,2%. Gleichzeitig konnten 2016 
erstmals Einnahmen verrechnet werden, die im Folgejahr um 50% stiegen. Die Höhe der verausgabten 
städtischen Mittel blieb gleich. 
In den Bereichen  Kultur, Sport und Freizeit  waren die Gesamtausgaben im Jahr 2017 geringer als im 
Jahr 2016. Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen stieg die Höhe der verausgabten städtischen Mittel 
um 156%. 
Graphisch stellen sich die Gesamtausgaben strukturiert nach den Handlungsfeldern und den drei 
Berichtsjahren wie folgt dar: 
 
 
Die Entwicklung der städtischen Ausgaben zwischen 2015 und 2017 lässt sich graphisch ebenfalls deut -
lich darstellen:  
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
  
€0 €20.000.000 €40.000.000 €60.000.000 €80.000.000 €100.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
€0 €10.000.000 €20.000.000 €30.000.000 €40.000.000 €50.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
116 
 
Im Bereich  Ehrenamt stiegen die Ausgaben von 2016 auf 2017 um 16,2%. Gleichzeitig konnten 2016 
erstmals Einnahmen verrechnet werden, die im Folgejahr um 50% stiegen. Die Höhe der verausgabten 
städtischen Mittel blieb gleich. 
In den Bereichen  Kultur, Sport und Freizeit  waren die Gesamtausgaben im Jahr 2017 geringer als im 
Jahr 2016. Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen stieg die Höhe der verausgabten städtischen Mittel 
um 156%. 
Graphisch stellen sich die Gesamtausgaben strukturiert nach den Handlungsfeldern und den drei 
Berichtsjahren wie folgt dar: 
 
 
Die Entwicklung der städtischen Ausgaben zwischen 2015 und 2017 lässt sich graphisch ebenfalls deut -
lich darstellen:  
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
  
€0 €20.000.000 €40.000.000 €60.000.000 €80.000.000 €100.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
€0 €10.000.000 €20.000.000 €30.000.000 €40.000.000 €50.000.000 
2015
2016
2017
Soziales Wohnen Personal Gesundheit
Arbeit Sprache Bildung Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit Ehrenamt
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
117 
 
Gesamtüberblick   
Der größte Teil der Gesamtausgaben im Kontext der Zuwanderung, Aufnahme und Integration von 
Geflüchteten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im gesamten Berichtszeitraum  fällt mit rund 105, 2 
Mio Euro auf den Bereich Soziales und mit rund 68,1 Mio Euro auf den  Bereich Wohnen und Unter -
bringung. In Prozentzahlen ausgedrückt stellten die Gesamtausgaben i n dem Bereich Soziales rund 
57,4% der Gesamtausgaben und im Bereich Wohnen und Unterbringung rund 37,1% der Gesamtausga -
ben dar. Zusammen genommen fallen auf dies e zwei Bereiche 94% der Gesamtausgaben (s. Abb.  3 5). 
Gleichzeitig sind dies auch die Bereiche, in denen die Einnahmen durch Bund und Land am höchsten 
sind. Die Einnahmen belaufen sich für den gesamten Berichtszeitraum für den Bereich Soziales auf 
knapp 73 ,1 Mio Euro und für den Bereich Wohnen und Unterbringung auf knapp 19,5 Mio Euro. Das 
bedeutet, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt in den Jahren 2015 -2017 im Bereich Sozia -
les rund 32 Mio Euro und im Bereich Wohnen  und Unterbringung knapp 48,6 Mio Euro aus eigenen städ -
tischen Mitteln aufgewandt hat 
 
 
 Abbildung 36: Städtische Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in Prozent 
 
 
57,37%
37,17%
1,99%
1,90%
0,40%
0,50%
0,30%
0,15%
0,14%
0,09%
1,58%
Soziales
Wohnen & Unterbringung
Personal
Gesundheit
Arbeit
Sprache
Bildung
Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit
Ehrenamt
36,31%
55,16%
3,72%
3,95%
0,18%
0,13%
0,05%
0,07%
0,29%
0,14%
0,86%
Soziales
Wohnen
Personal
Gesundheit
Arbeit
Sprache
Bildung
Kultur, Sport & Freizeit
Öffentlichkeitsarbeit
Ehrenamt
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Interkulturelles und Internationales, eigene Darstellung, 2019 
Abbildung 35: Gesamte Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in Prozent

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
118 
 
 
Die Gesamtausgaben in den Bereichen Personal mit 3,6 Mio Euro und Gesundheit mit knapp 3,5 Mio 
Euro sind prozentual betrachtet im Vergleich zu den Gesamtausgaben mit 2% (Personal) und knapp 2% 
(Gesundheit) relativ niedrig. In diesen Bereichen sind Einnahmen durch Bund und Land mit gerundet 0,4 
Mio Euro für den Bereich Personal gering und für den Bereich Gesundheit überhaupt nicht gegeben. 
Prozentual gerechnet betragen daher die verausgabten städt ischen Mittel im Bereich Gesundheit rund 
4% und im Bereich Personal rund 3, 7% der gesamten verausgabten städtischen Mittel in den Jahren 
2015-2017.  
 
Im Bereich Arbeit betrugen die Gesamtausgaben rund 0,7 Mio Euro. Diese wurden mit knapp 0,6 Mio 
Euro Einnahmen durch den Bund gedeckt, so dass letztendlich die verausgabten städtischen Mittel mit 
knapp 0,16 Mio Euro 0,2% der gesamten verausgabten städtischen Mittel in den Jahren 2015 -2017 
ausmachen.  
Die Ausgaben im Bereich Bildung betrugen 0,6 Mio Euro und im Bereich Sprache 9,1 Mio Euro. Aufgrund 
der Einnahmen in Höhe von rund 5,6 Mio Euro im Bereich Bildung und 0,8 Mio Euro im Bereich Sprache 
betragen die verausgabten städtischen Mittel in diesen Bereichen 0, 3 % der gesamten verausgabten 
städtischen Mittel im Berichtszeitraum.  
Die verausgabten städtischen Mittel in den Bereichen Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Sport und 
Freizeit betragen zusammen genommen 0,5% der gesamten verausgabten städtischen Mittel im 
Berichtszeitraum. 
Fazit 
Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Kosten der Zuwanderung und der Integration von Geflüchteten im 
Berichtszeitraum gestiegen sind, gleichzeitig Bund und Land die Kommunen - in diesem Fall die Wissen -
schaftsstadt Darmstadt - bei dieser Aufgabe unterstützen.  
Gelungene Integration von Zugewanderten in alle Teilsysteme benötigt Zeit, führt aber dazu, dass die 
zuwanderungsbedingte anfängliche Belastung der Sozialsysteme sinkt und mittel - und langfristig die 
Wirtschaft aufgrund der erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsmarkt profitiert.  
Insofern haben Bund, Land und Kommunen die Aufgabe, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen 
bzw. zu intensivieren und auszubauen, die die Integration von Zugewanderten in alle Teilsysteme der 
Gesellschaft fördern.  
Im Folgenden werden daher auf  der Grundlage der vorliegenden Bestandsanalyse und der bereits für die 
einzelnen Handlungsfelder aufgeführten Handlungsempfehlungen die für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zentralen Schritt e für eine Weiterentwicklung des  bereits erfolgreichen kommunalen  Integra-
tionsmanagements benannt.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
119 
 
9. Wegweisende f achpolitische Handlungsempfehlungen für ein 
nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht Integration als gleichberechtigte Teilhabe von zugewanderten 
Menschen an allen gesellschaftlichen Bereichen sowie als Querschnittsaufgabe in diesen Bereichen. Ziel 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist, die Zuwanderung und die Integration von Geflüchteten in diesem 
Sinne zu gestalten und zu steuern.  
Kommunale Integrationspolit ik kann strukturell bedingte Hürden der Teilhabe wie sie z.B. im Bildungs -
system oder auf dem Arbeitsmarkt b estehen, nicht aufheben. Sie hat  jedoch Gestaltungsspielräume und 
kann Integration durch ein kommunales Integrationsmanagement steuern, das Maßnahmen, die eine 
aktive und gleichberechtigte Teilhabe von Geflüchteten ermöglichen, entwickelt, durchführt und umsetzt.  
Die vorliegende Dokumentation gibt einen gesamtstädtischen Überblick über die Maßnahmen, die die 
Stadtverwaltung und andere Institutionen, Organisationen und Initiativen im Kontext der Zuwanderung 
von Geflüchteten in verschiedenen Handlungsfeldern im Zeitraum 2015 -2017 entwickelt und umgesetzt 
haben. Aus der Bedarfs - und Bestandsanalyse leitet die Dokumentation  für jedes Handlungsfeld 
wegweisende Empfehlungen ab.  
Viele der Empfehlungen in den einzelnen Handlungsfeldern ziehen sich wie ein roter Faden durch alle 
Handlungsfelder. Sie sind daher als handlungsfeldübergreifende Empfehlungen zu verstehen und sollten 
als integrationssteuernde Ansätze in allen Handlungsfeldern konsequent umgesetzt werden.  
9.1 Handlungsfeldübergreifende Empfehlungen  
Interkulturelle Öffnung  
Die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, der Institutionen und Organisationen einer Stadtgesellschaft 
sowie ihrer Angebote in allen gesellschaftlichen Bereichen ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelin -
gen von Integration. Unter Interkultureller Öffnung wird hier ein Organisations - und Personal -
entwicklungsprozess verstanden, der die Organisation und die darin arbeitenden bz w. handelnden Perso-
nen in die Lage versetzt, angemessen auf die Herausforderungen in einer von Vielfalt geprägten Einwan -
derungs- bzw. Migrationsgesellschaft zu reagieren. Erprobte Maßnahmen der Regelangebote in allen 
Handlungsfeldern sollten kontinuierlich auf die Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entspre -
chend für diese geöffnet und weiterentwickelt werden. Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der 
Geflüchteten sollten erst entwickelt werden, wenn Regelangebote nicht angenommen werden.  Diese 
zentrale Empfehlung zur Integrationssteuerung stimmt mit den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der 
Integration von Geflüchteten (vgl. „Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme“, Kap. 6) überein. 
Zielgruppenspezifische Maßnahmen - Entwicklung und Verstetigung  
In den Bereichen, in denen Regelangebote (noch) nicht geöffnet sind bzw. Angebote trotz interkultureller 
Öffnung nicht angenommen werden, sollten nach den  vorliegenden Empfehlungen zielgruppenspezifische 
Maßnahmen entwickelt werden. Bereits erfolgreiche zielgruppenspezifische Modelle bzw. Maßnahmen in 
den einzelnen Handlungsfeldern sollten ausgebaut und intensiviert werden. Eine wichtige Empfehlung ist, 
bereits kontinuierlich angebotene und auf lange Sicht benötigte Maßnahmen durch deren Übertragung in 
die kommunale Regelstruktur zu verstetigen. Letztendlich wird empfohlen, alternative, in anderen 
Kommunen erfolgreich erprobte Modelle bzw. Maßnahmen auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
übertragen. 
Sozialraumorientierung und Verknüpfung von Komm - und Geh-Strukturen  
Es wird empfohlen, in den Handlungsfeldern, in denen Regelangebote (noch) nicht geöffnet sind bzw. 
Angebote trotz interkultureller Öffnung nich t angenommen werden, die bereits praktizierte Verknüpfung

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
119 
 
9. Wegweisende f achpolitische Handlungsempfehlungen für ein 
nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht Integration als gleichberechtigte Teilhabe von zugewanderten 
Menschen an allen gesellschaftlichen Bereichen sowie als Querschnittsaufgabe in diesen Bereichen. Ziel 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist, die Zuwanderung und die Integration von Geflüchteten in diesem 
Sinne zu gestalten und zu steuern.  
Kommunale Integrationspolit ik kann strukturell bedingte Hürden der Teilhabe wie sie z.B. im Bildungs -
system oder auf dem Arbeitsmarkt b estehen, nicht aufheben. Sie hat  jedoch Gestaltungsspielräume und 
kann Integration durch ein kommunales Integrationsmanagement steuern, das Maßnahmen, die eine 
aktive und gleichberechtigte Teilhabe von Geflüchteten ermöglichen, entwickelt, durchführt und umsetzt.  
Die vorliegende Dokumentation gibt einen gesamtstädtischen Überblick über die Maßnahmen, die die 
Stadtverwaltung und andere Institutionen, Organisationen und Initiativen im Kontext der Zuwanderung 
von Geflüchteten in verschiedenen Handlungsfeldern im Zeitraum 2015 -2017 entwickelt und umgesetzt 
haben. Aus der Bedarfs - und Bestandsanalyse leitet die Dokumentation  für jedes Handlungsfeld 
wegweisende Empfehlungen ab.  
Viele der Empfehlungen in den einzelnen Handlungsfeldern ziehen sich wie ein roter Faden durch alle 
Handlungsfelder. Sie sind daher als handlungsfeldübergreifende Empfehlungen zu verstehen und sollten 
als integrationssteuernde Ansätze in allen Handlungsfeldern konsequent umgesetzt werden.  
9.1 Handlungsfeldübergreifende Empfehlungen  
Interkulturelle Öffnung  
Die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, der Institutionen und Organisationen einer Stadtgesellschaft 
sowie ihrer Angebote in allen gesellschaftlichen Bereichen ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelin -
gen von Integration. Unter Interkultureller Öffnung wird hier ein Organisations - und Personal -
entwicklungsprozess verstanden, der die Organisation und die darin arbeitenden bz w. handelnden Perso-
nen in die Lage versetzt, angemessen auf die Herausforderungen in einer von Vielfalt geprägten Einwan -
derungs- bzw. Migrationsgesellschaft zu reagieren. Erprobte Maßnahmen der Regelangebote in allen 
Handlungsfeldern sollten kontinuierlich auf die Erfolgsaussichten für Geflüchtete hin geprüft und entspre -
chend für diese geöffnet und weiterentwickelt werden. Spezifische Maßnahmen für die Zielgruppe der 
Geflüchteten sollten erst entwickelt werden, wenn Regelangebote nicht angenommen werden.  Diese 
zentrale Empfehlung zur Integrationssteuerung stimmt mit den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der 
Integration von Geflüchteten (vgl. „Öffnung und Durchlässigkeit der Regelsysteme“, Kap. 6) überein. 
Zielgruppenspezifische Maßnahmen - Entwicklung und Verstetigung  
In den Bereichen, in denen Regelangebote (noch) nicht geöffnet sind bzw. Angebote trotz interkultureller 
Öffnung nicht angenommen werden, sollten nach den  vorliegenden Empfehlungen zielgruppenspezifische 
Maßnahmen entwickelt werden. Bereits erfolgreiche zielgruppenspezifische Modelle bzw. Maßnahmen in 
den einzelnen Handlungsfeldern sollten ausgebaut und intensiviert werden. Eine wichtige Empfehlung ist, 
bereits kontinuierlich angebotene und auf lange Sicht benötigte Maßnahmen durch deren Übertragung in 
die kommunale Regelstruktur zu verstetigen. Letztendlich wird empfohlen, alternative, in anderen 
Kommunen erfolgreich erprobte Modelle bzw. Maßnahmen auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
übertragen. 
Sozialraumorientierung und Verknüpfung von Komm - und Geh-Strukturen  
Es wird empfohlen, in den Handlungsfeldern, in denen Regelangebote (noch) nicht geöffnet sind bzw. 
Angebote trotz interkultureller Öffnung nich t angenommen werden, die bereits praktizierte Verknüpfung

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von Komm -Strukturen mit Geh -Strukturen81 weiterzuführen und die aufsuchenden Angebote weiterhin 
sowohl sozialraumorientiert als auch in bzw. in der Nähe der Erstwohnhäuser durchzuführen.  
Sprach- und Kulturmittlung, Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten, Mentorinnen und Mentoren  
Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern sowie der Einsatz ehrenamtlicher Lotsinnen 
und Lotsen, Patinnen und Paten und Mentorinnen und Mentoren als wic htiges Instrument zur Unterstüt -
zung der Integrationsbemühungen von Zugewanderten und von Institutionen wird in der Wissenschafts -
stadt Darmstadt bereits seit vielen Jahren erfolgreich genutzt.  
Die wichtige Funktion und Bedeutung, die die persönliche Begl eitung durch eine Bezugsperson insbeson -
dere in der Ankommensphase für Zugewanderte und insbesondere für Geflüchtete hat, ist im Kontext der 
Zuwanderung von Geflüchteten der letzten Jahre besonders deutlich geworden. Dieser integrationspoli -
tisch relevante Ansatz wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.  
 
Es wird daher empfohlen, den Einsatz qualifizierter Sprach - und Kulturmittlerinnen und -mittler in allen 
Handlungsfeldern auszubauen und als Angebot in die Regelstruktur aufzunehmen.  
Es wird eben falls empfohlen, ehrenamtliche Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten sowie Mentorin -
nen und Mentoren verstärkt einzusetzen.   
Herkunftssprachliche Mittlerinnen und Mittler und solche mit Migrations - und/oder Fluchtgeschichte 
können darüber hinaus Vorbil dfunktion für Geflüchtete übernehmen und Geflüchtete zur stärkeren Parti -
zipation motivieren.  
Dies wird ebenfalls in den Expertisen als Erfolgsfaktor für die Integration von Geflüchteten benannt (s. 
„Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts“, Kap.7). 
Informationsvermittlung und Qualifizierung  
Um Vorurteilen und Falschinformationen entgegenzuwirken, bleibt die Informations - und Wissens -
vermittlung zu Fluchtursachen, Migration und Asyl für alle Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Aufgabe 
und sollte weiterhin kontinuierlich angeboten werden.  
Eine intensivere Informationsvermittlung für Geflüchtete wie Schulungen, Kurse, Informationsveranstal -
tungen und ähnliches zu integrationsrelevanten Themen wird empfohlen.  
Auch Fachkräfte aller Handlungsfelder sollten zu Fluchtursachen, Migration und Asyl und insbesondere 
zur Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz weitergeschult werden. 
Letztendlich ist die Q ualifizierung bzw. Weiterqualifizierung der ehrenamtlichen Lotsinnen und Lotsen, 
Patinnen und Paten und Mentorinnen und Mentoren wichtig. 
9.2 Handlungsfeldspezifische Empfehlungen  
Neben diesen handlungsfeldübergreifenden Empfehlungen lassen sich folgende für d ie jeweiligen Hand -
lungsfelder spezifischen und zentralen Empfehlungen festhalten:  
Wohnen und Unterbringung  
Die dezentrale Unterbringung bleibt eine für die Integration von geflüchteten Menschen wichtige Voraus -
setzung und daher auch weiterhin wichtiges i ntegrationspolitisches Ziel. Aufgrund der strukturell gegebe -
nen Schwierigkeiten, diese in Gänze umzusetzen, wird empfohlen, Modelle wie das Zwischenmietmodell 
weiterzuentwickeln und auszubauen und alternative Wohnkonzepte zu fördern.  
Willkommenskultur und Öffentlichkeitsarbeit  
                                                
81 Geh-Struktur bedeutet, dass das Angebot aktiv auf die Zielgruppe zu“geht“, also in der Nähe der Zielgruppe umgesetzt wird. 
Komm-Struktur bedeutet, dass das Angebot in der anbietenden Einrichtung durchgeführt wird und die Zielgruppe zum Angebot  in 
der Einrichtung „kommt“. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
121 
 
In Darmstadt ist die Umsetzung einer Willkommens - und Anerkennungskultur als politisches Ziel 
benannt. Sie wird in der Verwaltung und in vielen Organisationen als Ziel verfolgt und von einem überwie -
genden Teil der Darmstädterinnen und Darmstädter im Alltag gelebt. Diese Haltung sollte stetig gefördert 
werden, weshalb die Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“ weitergeführt und ausgebaut werden sollte. 
Eine gelebte Willkommenskultur von unten kann darüber hinaus – insbesondere im So zialraum – dazu 
beitragen, dass für Geflüchtete durch das Erleben und praktische Erfahren demokratischer Grundwerte 
im Alltag die Integration in die Gesellschaft erleichtert wird. Dies wird in den Expertisen zu den Erfolgs -
faktoren der Integration bestätigt (s. „Anerkennung von Vielfalt“, Kap.6).  
Demokratieförderung  
„Anerkennung von Vielfalt“ bedeutet neben einer gelebten Willkommenskultur die Anerkennung und das 
Teilen demokratischer Grundwerte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit vielen Jahren mit 
zahlreichen Darmstädter Organisationen am Bundesprogramm zur Demokratieförderung. Es wird 
empfohlen, verstärkt Migrantenorganisationen zur Teilhabe an diesem  Programm zu gewinnen, um 
Zugewanderte und insbesondere Geflüchtete an einer aktiven Mitgestaltung einer vielfältigen demokrati -
schen Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Beratung 
Die Dokumentation bestätigt, dass in Darmstadt eine gute Beratungsstruktur für Geflüchtete und die 
Vernetzung der Beratungsangebote gegeben ist. Gleichwohl wird empfohlen, diese langfristig und nach -
haltiger auszubauen. Insbesondere werden eine Verbesserung der Verweisberatung, der diversitäts - und 
geschlechtssensiblen Beratung sowie die Entwicklung eines Wegweisers empfohlen. 
Sprache 
Eine deutliche Empfehlung im Handlungsfeld Sprache ist die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle 
Sprachförderung. Diese soll neben einer individuellen Sprachstandserhebung den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Es wird darüber hinaus empfohlen, dass 
Sprachkursanbieter die individuellen Leistungsstände der Geflüchteten berücksichtigen und dass Zweit -
schriftlernerkurse ausgebaut werden. 
Bildung  
In Bezug auf das Handlungsfeld Bildung wird empfohlen, dass auch der spezifische Bedarf von Geflüchte -
ten in der Bildungsplanung aufgezeigt und Platz - und Förderbedarf der Kinder von Geflüchteten und 
Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung einbezogen wird. Kinder -
tageseinrichtungen, Grundschulen und Initiativen sollten im Bereich Flucht und Asyl stärker zusammen -
arbeiten, sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen intensivier t und 
ausgebaut und geflüchtete Eltern intensiver begleitet werden. 
Arbeit 
Im Bereich Arbeit bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt wird empfohlen, die Maßnahmen der Regelstruktur so 
zu flexibilisieren, dass auch Geflüchtete diese in Anspruch nehmen können sowie die Möglichkeiten des 
Spracherwerbs vo n Geflüchteten im Rahmen der Maßnahmen zu erweitern. Es wird auch in diesem 
Handlungsfeld empfohlen, individuelle Bedarfe und Ressourcen durch die Entwicklung eines ganzheitli -
chen Arbeitsmarktintegrationsplans für Geflüchtete zu berücksichtigen. Darüber h inaus sollten Spracher-
werb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt stärker verknüpft und durch mehr Praktika bessere 
Einblicke in Berufsfelder ermöglicht werden. Letztendlich sollen kleine und mittelständische Unterneh -
men stärker zur Aufnahme von Geflüchteten als Auszubildende und/oder Fachkräfte motiviert werden.  
Soziales  
Der im Handlungsfeld Soziales praktizierte Ansatz der Verbindung von Geh - und Komm-Strukturen sollte 
mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten bei gleichzeitiger interkultureller  Öffnung der Regelangebote 
beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine intensivere Begleitung, Beratung und Orientierung von 
Geflüchteten zur Inanspruchnahme der Angebote im Sozialraum empfohlen. Das Darmstädter Modell

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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In Darmstadt ist die Umsetzung einer Willkommens - und Anerkennungskultur als politisches Ziel 
benannt. Sie wird in der Verwaltung und in vielen Organisationen als Ziel verfolgt und von einem überwie -
genden Teil der Darmstädterinnen und Darmstädter im Alltag gelebt. Diese Haltung sollte stetig gefördert 
werden, weshalb die Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“ weitergeführt und ausgebaut werden sollte. 
Eine gelebte Willkommenskultur von unten kann darüber hinaus – insbesondere im So zialraum – dazu 
beitragen, dass für Geflüchtete durch das Erleben und praktische Erfahren demokratischer Grundwerte 
im Alltag die Integration in die Gesellschaft erleichtert wird. Dies wird in den Expertisen zu den Erfolgs -
faktoren der Integration bestätigt (s. „Anerkennung von Vielfalt“, Kap.6).  
Demokratieförderung  
„Anerkennung von Vielfalt“ bedeutet neben einer gelebten Willkommenskultur die Anerkennung und das 
Teilen demokratischer Grundwerte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit vielen Jahren mit 
zahlreichen Darmstädter Organisationen am Bundesprogramm zur Demokratieförderung. Es wird 
empfohlen, verstärkt Migrantenorganisationen zur Teilhabe an diesem  Programm zu gewinnen, um 
Zugewanderte und insbesondere Geflüchtete an einer aktiven Mitgestaltung einer vielfältigen demokrati -
schen Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Beratung 
Die Dokumentation bestätigt, dass in Darmstadt eine gute Beratungsstruktur für Geflüchtete und die 
Vernetzung der Beratungsangebote gegeben ist. Gleichwohl wird empfohlen, diese langfristig und nach -
haltiger auszubauen. Insbesondere werden eine Verbesserung der Verweisberatung, der diversitäts - und 
geschlechtssensiblen Beratung sowie die Entwicklung eines Wegweisers empfohlen. 
Sprache 
Eine deutliche Empfehlung im Handlungsfeld Sprache ist die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle 
Sprachförderung. Diese soll neben einer individuellen Sprachstandserhebung den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Es wird darüber hinaus empfohlen, dass 
Sprachkursanbieter die individuellen Leistungsstände der Geflüchteten berücksichtigen und dass Zweit -
schriftlernerkurse ausgebaut werden. 
Bildung  
In Bezug auf das Handlungsfeld Bildung wird empfohlen, dass auch der spezifische Bedarf von Geflüchte -
ten in der Bildungsplanung aufgezeigt und Platz - und Förderbedarf der Kinder von Geflüchteten und 
Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung einbezogen wird. Kinder -
tageseinrichtungen, Grundschulen und Initiativen sollten im Bereich Flucht und Asyl stärker zusammen -
arbeiten, sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen intensivier t und 
ausgebaut und geflüchtete Eltern intensiver begleitet werden. 
Arbeit 
Im Bereich Arbeit bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt wird empfohlen, die Maßnahmen der Regelstruktur so 
zu flexibilisieren, dass auch Geflüchtete diese in Anspruch nehmen können sowie die Möglichkeiten des 
Spracherwerbs vo n Geflüchteten im Rahmen der Maßnahmen zu erweitern. Es wird auch in diesem 
Handlungsfeld empfohlen, individuelle Bedarfe und Ressourcen durch die Entwicklung eines ganzheitli -
chen Arbeitsmarktintegrationsplans für Geflüchtete zu berücksichtigen. Darüber h inaus sollten Spracher-
werb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt stärker verknüpft und durch mehr Praktika bessere 
Einblicke in Berufsfelder ermöglicht werden. Letztendlich sollen kleine und mittelständische Unterneh -
men stärker zur Aufnahme von Geflüchteten als Auszubildende und/oder Fachkräfte motiviert werden.  
Soziales  
Der im Handlungsfeld Soziales praktizierte Ansatz der Verbindung von Geh - und Komm-Strukturen sollte 
mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten bei gleichzeitiger interkultureller  Öffnung der Regelangebote 
beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine intensivere Begleitung, Beratung und Orientierung von 
Geflüchteten zur Inanspruchnahme der Angebote im Sozialraum empfohlen. Das Darmstädter Modell 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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von Komm -Strukturen mit Geh -Strukturen81 weiterzuführen und die aufsuchenden Angebote weiterhin 
sowohl sozialraumorientiert als auch in bzw. in der Nähe der Erstwohnhäuser durchzuführen.  
Sprach- und Kulturmittlung, Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten, Mentorinnen und Mentoren  
Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern sowie der Einsatz ehrenamtlicher Lotsinnen 
und Lotsen, Patinnen und Paten und Mentorinnen und Mentoren als wic htiges Instrument zur Unterstüt -
zung der Integrationsbemühungen von Zugewanderten und von Institutionen wird in der Wissenschafts -
stadt Darmstadt bereits seit vielen Jahren erfolgreich genutzt.  
Die wichtige Funktion und Bedeutung, die die persönliche Begl eitung durch eine Bezugsperson insbeson -
dere in der Ankommensphase für Zugewanderte und insbesondere für Geflüchtete hat, ist im Kontext der 
Zuwanderung von Geflüchteten der letzten Jahre besonders deutlich geworden. Dieser integrationspoli -
tisch relevante Ansatz wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.  
 
Es wird daher empfohlen, den Einsatz qualifizierter Sprach - und Kulturmittlerinnen und -mittler in allen 
Handlungsfeldern auszubauen und als Angebot in die Regelstruktur aufzunehmen.  
Es wird eben falls empfohlen, ehrenamtliche Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten sowie Mentorin -
nen und Mentoren verstärkt einzusetzen.   
Herkunftssprachliche Mittlerinnen und Mittler und solche mit Migrations - und/oder Fluchtgeschichte 
können darüber hinaus Vorbil dfunktion für Geflüchtete übernehmen und Geflüchtete zur stärkeren Parti -
zipation motivieren.  
Dies wird ebenfalls in den Expertisen als Erfolgsfaktor für die Integration von Geflüchteten benannt (s. 
„Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Stärkung des Ehrenamts“, Kap.7). 
Informationsvermittlung und Qualifizierung  
Um Vorurteilen und Falschinformationen entgegenzuwirken, bleibt die Informations - und Wissens -
vermittlung zu Fluchtursachen, Migration und Asyl für alle Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Aufgabe 
und sollte weiterhin kontinuierlich angeboten werden.  
Eine intensivere Informationsvermittlung für Geflüchtete wie Schulungen, Kurse, Informationsveranstal -
tungen und ähnliches zu integrationsrelevanten Themen wird empfohlen.  
Auch Fachkräfte aller Handlungsfelder sollten zu Fluchtursachen, Migration und Asyl und insbesondere 
zur Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz weitergeschult werden. 
Letztendlich ist die Q ualifizierung bzw. Weiterqualifizierung der ehrenamtlichen Lotsinnen und Lotsen, 
Patinnen und Paten und Mentorinnen und Mentoren wichtig. 
9.2 Handlungsfeldspezifische Empfehlungen  
Neben diesen handlungsfeldübergreifenden Empfehlungen lassen sich folgende für d ie jeweiligen Hand -
lungsfelder spezifischen und zentralen Empfehlungen festhalten:  
Wohnen und Unterbringung  
Die dezentrale Unterbringung bleibt eine für die Integration von geflüchteten Menschen wichtige Voraus -
setzung und daher auch weiterhin wichtiges i ntegrationspolitisches Ziel. Aufgrund der strukturell gegebe -
nen Schwierigkeiten, diese in Gänze umzusetzen, wird empfohlen, Modelle wie das Zwischenmietmodell 
weiterzuentwickeln und auszubauen und alternative Wohnkonzepte zu fördern.  
Willkommenskultur und Öffentlichkeitsarbeit  
                                                
81 Geh-Struktur bedeutet, dass das Angebot aktiv auf die Zielgruppe zu“geht“, also in der Nähe der Zielgruppe umgesetzt wird. 
Komm-Struktur bedeutet, dass das Angebot in der anbietenden Einrichtung durchgeführt wird und die Zielgruppe zum Angebot  in 
der Einrichtung „kommt“. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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In Darmstadt ist die Umsetzung einer Willkommens - und Anerkennungskultur als politisches Ziel 
benannt. Sie wird in der Verwaltung und in vielen Organisationen als Ziel verfolgt und von einem überwie -
genden Teil der Darmstädterinnen und Darmstädter im Alltag gelebt. Diese Haltung sollte stetig gefördert 
werden, weshalb die Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“ weitergeführt und ausgebaut werden sollte. 
Eine gelebte Willkommenskultur von unten kann darüber hinaus – insbesondere im So zialraum – dazu 
beitragen, dass für Geflüchtete durch das Erleben und praktische Erfahren demokratischer Grundwerte 
im Alltag die Integration in die Gesellschaft erleichtert wird. Dies wird in den Expertisen zu den Erfolgs -
faktoren der Integration bestätigt (s. „Anerkennung von Vielfalt“, Kap.6).  
Demokratieförderung  
„Anerkennung von Vielfalt“ bedeutet neben einer gelebten Willkommenskultur die Anerkennung und das 
Teilen demokratischer Grundwerte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit vielen Jahren mit 
zahlreichen Darmstädter Organisationen am Bundesprogramm zur Demokratieförderung. Es wird 
empfohlen, verstärkt Migrantenorganisationen zur Teilhabe an diesem  Programm zu gewinnen, um 
Zugewanderte und insbesondere Geflüchtete an einer aktiven Mitgestaltung einer vielfältigen demokrati -
schen Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Beratung 
Die Dokumentation bestätigt, dass in Darmstadt eine gute Beratungsstruktur für Geflüchtete und die 
Vernetzung der Beratungsangebote gegeben ist. Gleichwohl wird empfohlen, diese langfristig und nach -
haltiger auszubauen. Insbesondere werden eine Verbesserung der Verweisberatung, der diversitäts - und 
geschlechtssensiblen Beratung sowie die Entwicklung eines Wegweisers empfohlen. 
Sprache 
Eine deutliche Empfehlung im Handlungsfeld Sprache ist die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle 
Sprachförderung. Diese soll neben einer individuellen Sprachstandserhebung den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Es wird darüber hinaus empfohlen, dass 
Sprachkursanbieter die individuellen Leistungsstände der Geflüchteten berücksichtigen und dass Zweit -
schriftlernerkurse ausgebaut werden. 
Bildung  
In Bezug auf das Handlungsfeld Bildung wird empfohlen, dass auch der spezifische Bedarf von Geflüchte -
ten in der Bildungsplanung aufgezeigt und Platz - und Förderbedarf der Kinder von Geflüchteten und 
Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung einbezogen wird. Kinder -
tageseinrichtungen, Grundschulen und Initiativen sollten im Bereich Flucht und Asyl stärker zusammen -
arbeiten, sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen intensivier t und 
ausgebaut und geflüchtete Eltern intensiver begleitet werden. 
Arbeit 
Im Bereich Arbeit bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt wird empfohlen, die Maßnahmen der Regelstruktur so 
zu flexibilisieren, dass auch Geflüchtete diese in Anspruch nehmen können sowie die Möglichkeiten des 
Spracherwerbs vo n Geflüchteten im Rahmen der Maßnahmen zu erweitern. Es wird auch in diesem 
Handlungsfeld empfohlen, individuelle Bedarfe und Ressourcen durch die Entwicklung eines ganzheitli -
chen Arbeitsmarktintegrationsplans für Geflüchtete zu berücksichtigen. Darüber h inaus sollten Spracher-
werb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt stärker verknüpft und durch mehr Praktika bessere 
Einblicke in Berufsfelder ermöglicht werden. Letztendlich sollen kleine und mittelständische Unterneh -
men stärker zur Aufnahme von Geflüchteten als Auszubildende und/oder Fachkräfte motiviert werden.  
Soziales  
Der im Handlungsfeld Soziales praktizierte Ansatz der Verbindung von Geh - und Komm-Strukturen sollte 
mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten bei gleichzeitiger interkultureller  Öffnung der Regelangebote 
beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine intensivere Begleitung, Beratung und Orientierung von 
Geflüchteten zur Inanspruchnahme der Angebote im Sozialraum empfohlen. Das Darmstädter Modell 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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In Darmstadt ist die Umsetzung einer Willkommens - und Anerkennungskultur als politisches Ziel 
benannt. Sie wird in der Verwaltung und in vielen Organisationen als Ziel verfolgt und von einem überwie -
genden Teil der Darmstädterinnen und Darmstädter im Alltag gelebt. Diese Haltung sollte stetig gefördert 
werden, weshalb die Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“ weitergeführt und ausgebaut werden sollte. 
Eine gelebte Willkommenskultur von unten kann darüber hinaus – insbesondere im So zialraum – dazu 
beitragen, dass für Geflüchtete durch das Erleben und praktische Erfahren demokratischer Grundwerte 
im Alltag die Integration in die Gesellschaft erleichtert wird. Dies wird in den Expertisen zu den Erfolgs -
faktoren der Integration bestätigt (s. „Anerkennung von Vielfalt“, Kap.6).  
Demokratieförderung  
„Anerkennung von Vielfalt“ bedeutet neben einer gelebten Willkommenskultur die Anerkennung und das 
Teilen demokratischer Grundwerte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit vielen Jahren mit 
zahlreichen Darmstädter Organisationen am Bundesprogramm zur Demokratieförderung. Es wird 
empfohlen, verstärkt Migrantenorganisationen zur Teilhabe an diesem  Programm zu gewinnen, um 
Zugewanderte und insbesondere Geflüchtete an einer aktiven Mitgestaltung einer vielfältigen demokrati -
schen Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Beratung 
Die Dokumentation bestätigt, dass in Darmstadt eine gute Beratungsstruktur für Geflüchtete und die 
Vernetzung der Beratungsangebote gegeben ist. Gleichwohl wird empfohlen, diese langfristig und nach -
haltiger auszubauen. Insbesondere werden eine Verbesserung der Verweisberatung, der diversitäts - und 
geschlechtssensiblen Beratung sowie die Entwicklung eines Wegweisers empfohlen. 
Sprache 
Eine deutliche Empfehlung im Handlungsfeld Sprache ist die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle 
Sprachförderung. Diese soll neben einer individuellen Sprachstandserhebung den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Es wird darüber hinaus empfohlen, dass 
Sprachkursanbieter die individuellen Leistungsstände der Geflüchteten berücksichtigen und dass Zweit -
schriftlernerkurse ausgebaut werden. 
Bildung  
In Bezug auf das Handlungsfeld Bildung wird empfohlen, dass auch der spezifische Bedarf von Geflüchte -
ten in der Bildungsplanung aufgezeigt und Platz - und Förderbedarf der Kinder von Geflüchteten und 
Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung einbezogen wird. Kinder -
tageseinrichtungen, Grundschulen und Initiativen sollten im Bereich Flucht und Asyl stärker zusammen -
arbeiten, sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen intensivier t und 
ausgebaut und geflüchtete Eltern intensiver begleitet werden. 
Arbeit 
Im Bereich Arbeit bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt wird empfohlen, die Maßnahmen der Regelstruktur so 
zu flexibilisieren, dass auch Geflüchtete diese in Anspruch nehmen können sowie die Möglichkeiten des 
Spracherwerbs vo n Geflüchteten im Rahmen der Maßnahmen zu erweitern. Es wird auch in diesem 
Handlungsfeld empfohlen, individuelle Bedarfe und Ressourcen durch die Entwicklung eines ganzheitli -
chen Arbeitsmarktintegrationsplans für Geflüchtete zu berücksichtigen. Darüber h inaus sollten Spracher-
werb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt stärker verknüpft und durch mehr Praktika bessere 
Einblicke in Berufsfelder ermöglicht werden. Letztendlich sollen kleine und mittelständische Unterneh -
men stärker zur Aufnahme von Geflüchteten als Auszubildende und/oder Fachkräfte motiviert werden.  
Soziales  
Der im Handlungsfeld Soziales praktizierte Ansatz der Verbindung von Geh - und Komm-Strukturen sollte 
mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten bei gleichzeitiger interkultureller  Öffnung der Regelangebote 
beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine intensivere Begleitung, Beratung und Orientierung von 
Geflüchteten zur Inanspruchnahme der Angebote im Sozialraum empfohlen. Das Darmstädter Modell

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Kinder schützen – Familien fördern sollte ausgebaut und zielgruppenspezifische Angebote weiterhin in 
spezifischen Settings durchgeführt werden.  
Gesundheit 
Es wird empfohlen, eine regionale Gesundheitsberichterstattung einzurichten, um  Bedarfe und Versor-
gungslücken zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen einleiten zu können. Von besonderer Bedeu-
tung sind der Ausbau der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten sowie der mehrsprachigen 
Angebote in der psychosozialen Versorgung.  
Ehrenamt 
Viele Darmstädterinnen und Darmstädter engagieren sich bereits ehrenamtlich in der Unterstützung der 
Integration von Geflüchteten. Es wird empfohlen, Maßnahmen im Bereich der zentralen Koordinierung, 
der Qualifizierung und der Supervision der ehrenamtlich Tätigen zu entwickeln bzw. auszubauen.   
9.3 Forderungen an Land und Bund 
Wie bereits ausgeführt, haben Kommunen einen großen Gestaltungsspielraum bei der Integration von 
Geflüchteten und nutzen diesen auch. Dabei werden sie von Bund und Land unterstützt. Kommunen 
stoßen jedoch auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume, entweder aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Um die o.g. Empfehlungen umsetzen zu können, sind 
folgende Änderungen wichtig.  
 Bessere Abstimmung von Bund und Land mit den Kommunen bei der Entwicklung von Gesetzen
und Programmen
 Verbesserung der Zugänge zu Angeboten für Personen mit geringer Bleibeperspektive oder einer
Duldung
 Finanzielle Aufstockung der Programme
 Unterstützung der Kommune bei der Übertragung erfolgreicher Maßnahmen, z.B. Modellprojek-
ten, in die Regelstruktur durch dauerhafte Finanzierung
 Beschleunigung des Asylverfahrens sowie eine rasche Klärung des Aufenthaltsstatus
 Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land bei deren Bemühungen, weiterhin Schutz-
suchende aufzunehmen, wie z.B. im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „SEEBRÜCKE -
Sichere Häfen“.
9.4 Ausblick
Die Breite, Vielfalt und Anzahl der in dieser Dokumentation vorgestellten Maßnahmen macht deutlich, 
dass das Selbstverständnis der Darmstädter Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen das einer Einwan-
derungsgesellschaft ist, die auf jahrzehntelange Erfahrung in der Gestaltung von Integration zurückgrei-
fen kann und dies im Kontext der Integration von Geflüchteten auch tut. Insofern ist in Darmstadt bereits 
ein wichtiger Erfolgsfaktor der Integration von Geflüchteten gegeben, der in den Expertisen unter dem 
Begriff „Anerkennung von Vielfalt“ (Kap. 6) benannt wird.  
Die Dokumentation zeigt auch, dass der Ausbau und die Weiterentwicklung sowohl handlungsfeldüber-
greifender als auch handlungsfeldspezifischer Maßnahmen zur gelingenden Integration von Geflüchteten 
in Darmstadt notwendig sind. Diese Weiterentwicklung benötigt eine mit allen Akteuren – Verwaltung, 
Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und MSOs – erarbeitete und abgestimmte 
Strategie und Steuerung.  
Auch dies wird in den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der Integration von Geflüchteten betont: die 
Notwendigkeit, Flüchtlings- und Integrationspolitik durch ressortübergreifendes Handeln, strategische 
Orientierung, Kooperation und Vernetzung auszurichten (s. Kap. 6). Die in Darmstadt bereits gegebene 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
121 
 
In Darmstadt ist die Umsetzung einer Willkommens - und Anerkennungskultur als politisches Ziel 
benannt. Sie wird in der Verwaltung und in vielen Organisationen als Ziel verfolgt und von einem überwie -
genden Teil der Darmstädterinnen und Darmstädter im Alltag gelebt. Diese Haltung sollte stetig gefördert 
werden, weshalb die Kampagne „Darmstadt bleibt weltoffen“ weitergeführt und ausgebaut werden sollte. 
Eine gelebte Willkommenskultur von unten kann darüber hinaus – insbesondere im So zialraum – dazu 
beitragen, dass für Geflüchtete durch das Erleben und praktische Erfahren demokratischer Grundwerte 
im Alltag die Integration in die Gesellschaft erleichtert wird. Dies wird in den Expertisen zu den Erfolgs -
faktoren der Integration bestätigt (s. „Anerkennung von Vielfalt“, Kap.6).  
Demokratieförderung  
„Anerkennung von Vielfalt“ bedeutet neben einer gelebten Willkommenskultur die Anerkennung und das 
Teilen demokratischer Grundwerte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich seit vielen Jahren mit 
zahlreichen Darmstädter Organisationen am Bundesprogramm zur Demokratieförderung. Es wird 
empfohlen, verstärkt Migrantenorganisationen zur Teilhabe an diesem  Programm zu gewinnen, um 
Zugewanderte und insbesondere Geflüchtete an einer aktiven Mitgestaltung einer vielfältigen demokrati -
schen Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Beratung 
Die Dokumentation bestätigt, dass in Darmstadt eine gute Beratungsstruktur für Geflüchtete und die 
Vernetzung der Beratungsangebote gegeben ist. Gleichwohl wird empfohlen, diese langfristig und nach -
haltiger auszubauen. Insbesondere werden eine Verbesserung der Verweisberatung, der diversitäts - und 
geschlechtssensiblen Beratung sowie die Entwicklung eines Wegweisers empfohlen. 
Sprache 
Eine deutliche Empfehlung im Handlungsfeld Sprache ist die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle 
Sprachförderung. Diese soll neben einer individuellen Sprachstandserhebung den Bedarf und das Ange -
bot an Sprachlernmaßnahmen erfassen und weiterentwickeln. Es wird darüber hinaus empfohlen, dass 
Sprachkursanbieter die individuellen Leistungsstände der Geflüchteten berücksichtigen und dass Zweit -
schriftlernerkurse ausgebaut werden. 
Bildung  
In Bezug auf das Handlungsfeld Bildung wird empfohlen, dass auch der spezifische Bedarf von Geflüchte -
ten in der Bildungsplanung aufgezeigt und Platz - und Förderbedarf der Kinder von Geflüchteten und 
Personen mit Migrationshintergrund stärker in die Kindergartenbedarfsp lanung einbezogen wird. Kinder -
tageseinrichtungen, Grundschulen und Initiativen sollten im Bereich Flucht und Asyl stärker zusammen -
arbeiten, sozialpädagogische Unterstützungsangebote und Sprachfördermaßnahmen intensivier t und 
ausgebaut und geflüchtete Eltern intensiver begleitet werden. 
Arbeit 
Im Bereich Arbeit bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt wird empfohlen, die Maßnahmen der Regelstruktur so 
zu flexibilisieren, dass auch Geflüchtete diese in Anspruch nehmen können sowie die Möglichkeiten des 
Spracherwerbs vo n Geflüchteten im Rahmen der Maßnahmen zu erweitern. Es wird auch in diesem 
Handlungsfeld empfohlen, individuelle Bedarfe und Ressourcen durch die Entwicklung eines ganzheitli -
chen Arbeitsmarktintegrationsplans für Geflüchtete zu berücksichtigen. Darüber h inaus sollten Spracher-
werb und Praxiserfahrungen in der Arbeitswelt stärker verknüpft und durch mehr Praktika bessere 
Einblicke in Berufsfelder ermöglicht werden. Letztendlich sollen kleine und mittelständische Unterneh -
men stärker zur Aufnahme von Geflüchteten als Auszubildende und/oder Fachkräfte motiviert werden.  
Soziales  
Der im Handlungsfeld Soziales praktizierte Ansatz der Verbindung von Geh - und Komm-Strukturen sollte 
mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten bei gleichzeitiger interkultureller  Öffnung der Regelangebote 
beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine intensivere Begleitung, Beratung und Orientierung von 
Geflüchteten zur Inanspruchnahme der Angebote im Sozialraum empfohlen. Das Darmstädter Modell 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
122 
Kinder schützen – Familien fördern sollte ausgebaut und zielgruppenspezifische Angebote weiterhin in 
spezifischen Settings durchgeführt werden.  
Gesundheit 
Es wird empfohlen, eine regionale Gesundheitsberichterstattung einzurichten, um  Bedarfe und Versor-
gungslücken zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen einleiten zu können. Von besonderer Bedeu-
tung sind der Ausbau der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten sowie der mehrsprachigen 
Angebote in der psychosozialen Versorgung.  
Ehrenamt 
Viele Darmstädterinnen und Darmstädter engagieren sich bereits ehrenamtlich in der Unterstützung der 
Integration von Geflüchteten. Es wird empfohlen, Maßnahmen im Bereich der zentralen Koordinierung, 
der Qualifizierung und der Supervision der ehrenamtlich Tätigen zu entwickeln bzw. auszubauen.   
9.3 Forderungen an Land und Bund 
Wie bereits ausgeführt, haben Kommunen einen großen Gestaltungsspielraum bei der Integration von 
Geflüchteten und nutzen diesen auch. Dabei werden sie von Bund und Land unterstützt. Kommunen 
stoßen jedoch auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume, entweder aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Um die o.g. Empfehlungen umsetzen zu können, sind 
folgende Änderungen wichtig.  
 Bessere Abstimmung von Bund und Land mit den Kommunen bei der Entwicklung von Gesetzen
und Programmen
 Verbesserung der Zugänge zu Angeboten für Personen mit geringer Bleibeperspektive oder einer
Duldung
 Finanzielle Aufstockung der Programme
 Unterstützung der Kommune bei der Übertragung erfolgreicher Maßnahmen, z.B. Modellprojek-
ten, in die Regelstruktur durch dauerhafte Finanzierung
 Beschleunigung des Asylverfahrens sowie eine rasche Klärung des Aufenthaltsstatus
 Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land bei deren Bemühungen, weiterhin Schutz-
suchende aufzunehmen, wie z.B. im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „SEEBRÜCKE -
Sichere Häfen“.
9.4 Ausblick
Die Breite, Vielfalt und Anzahl der in dieser Dokumentation vorgestellten Maßnahmen macht deutlich, 
dass das Selbstverständnis der Darmstädter Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen das einer Einwan-
derungsgesellschaft ist, die auf jahrzehntelange Erfahrung in der Gestaltung von Integration zurückgrei-
fen kann und dies im Kontext der Integration von Geflüchteten auch tut. Insofern ist in Darmstadt bereits 
ein wichtiger Erfolgsfaktor der Integration von Geflüchteten gegeben, der in den Expertisen unter dem 
Begriff „Anerkennung von Vielfalt“ (Kap. 6) benannt wird.  
Die Dokumentation zeigt auch, dass der Ausbau und die Weiterentwicklung sowohl handlungsfeldüber-
greifender als auch handlungsfeldspezifischer Maßnahmen zur gelingenden Integration von Geflüchteten 
in Darmstadt notwendig sind. Diese Weiterentwicklung benötigt eine mit allen Akteuren – Verwaltung, 
Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und MSOs – erarbeitete und abgestimmte 
Strategie und Steuerung.  
Auch dies wird in den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der Integration von Geflüchteten betont: die 
Notwendigkeit, Flüchtlings- und Integrationspolitik durch ressortübergreifendes Handeln, strategische 
Orientierung, Kooperation und Vernetzung auszurichten (s. Kap. 6). Die in Darmstadt bereits gegebene 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Kinder schützen – Familien fördern sollte ausgebaut und zielgruppenspezifische Angebote weiterhin in 
spezifischen Settings durchgeführt werden.  
Gesundheit 
Es wird empfohlen, eine regionale Gesundheitsberichterstattung einzurichten, um  Bedarfe und Versor-
gungslücken zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen einleiten zu können. Von besonderer Bedeu-
tung sind der Ausbau der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten sowie der mehrsprachigen 
Angebote in der psychosozialen Versorgung.  
Ehrenamt 
Viele Darmstädterinnen und Darmstädter engagieren sich bereits ehrenamtlich in der Unterstützung der 
Integration von Geflüchteten. Es wird empfohlen, Maßnahmen im Bereich der zentralen Koordinierung, 
der Qualifizierung und der Supervision der ehrenamtlich Tätigen zu entwickeln bzw. auszubauen.   
9.3 Forderungen an Land und Bund 
Wie bereits ausgeführt, haben Kommunen einen großen Gestaltungsspielraum bei der Integration von 
Geflüchteten und nutzen diesen auch. Dabei werden sie von Bund und Land unterstützt. Kommunen 
stoßen jedoch auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume, entweder aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Um die o.g. Empfehlungen umsetzen zu können, sind 
folgende Änderungen wichtig.  
 Bessere Abstimmung von Bund und Land mit den Kommunen bei der Entwicklung von Gesetzen
und Programmen
 Verbesserung der Zugänge zu Angeboten für Personen mit geringer Bleibeperspektive oder einer
Duldung
 Finanzielle Aufstockung der Programme
 Unterstützung der Kommune bei der Übertragung erfolgreicher Maßnahmen, z.B. Modellprojek-
ten, in die Regelstruktur durch dauerhafte Finanzierung
 Beschleunigung des Asylverfahrens sowie eine rasche Klärung des Aufenthaltsstatus
 Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land bei deren Bemühungen, weiterhin Schutz-
suchende aufzunehmen, wie z.B. im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „SEEBRÜCKE -
Sichere Häfen“.
9.4 Ausblick
Die Breite, Vielfalt und Anzahl der in dieser Dokumentation vorgestellten Maßnahmen macht deutlich, 
dass das Selbstverständnis der Darmstädter Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen das einer Einwan-
derungsgesellschaft ist, die auf jahrzehntelange Erfahrung in der Gestaltung von Integration zurückgrei-
fen kann und dies im Kontext der Integration von Geflüchteten auch tut. Insofern ist in Darmstadt bereits 
ein wichtiger Erfolgsfaktor der Integration von Geflüchteten gegeben, der in den Expertisen unter dem 
Begriff „Anerkennung von Vielfalt“ (Kap. 6) benannt wird.  
Die Dokumentation zeigt auch, dass der Ausbau und die Weiterentwicklung sowohl handlungsfeldüber-
greifender als auch handlungsfeldspezifischer Maßnahmen zur gelingenden Integration von Geflüchteten 
in Darmstadt notwendig sind. Diese Weiterentwicklung benötigt eine mit allen Akteuren – Verwaltung, 
Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und MSOs – erarbeitete und abgestimmte 
Strategie und Steuerung.  
Auch dies wird in den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der Integration von Geflüchteten betont: die 
Notwendigkeit, Flüchtlings- und Integrationspolitik durch ressortübergreifendes Handeln, strategische 
Orientierung, Kooperation und Vernetzung auszurichten (s. Kap. 6). Die in Darmstadt bereits gegebene

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
123 
 
Vernetzungsstruktur (s. Kap. 6.1) sollte  daher zur Weiterentwicklung des  Integrationsmanagements 
genutzt werden.  
Daher wird empfohlen, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch und Sozial dezernentin Barbara Akdeniz 
alle relevanten  Akteure zu Integrationsforen einladen, in denen auf Grundlage der in dieser   
Dokumentation vorliegenden fachpolitischen Handlungsempfehlungen Maßnahmen zur Weiterentwicklung 
und Umsetzung eines nachhaltigen kommunalen Integrationsmanagements erarbeitet werden.   
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
123 
 
Vernetzungsstruktur (s. Kap. 6.1) sollte  daher zur Weiterentwicklung des  Integrationsmanagements 
genutzt werden.  
Daher wird empfohlen, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch und Sozial dezernentin Barbara Akdeniz 
alle relevanten  Akteure zu Integrationsforen einladen, in denen auf Grundlage der in dieser   
Dokumentation vorliegenden fachpolitischen Handlungsempfehlungen Maßnahmen zur Weiterentwicklung 
und Umsetzung eines nachhaltigen kommunalen Integrationsmanagements erarbeitet werden.   
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
123 
 
Vernetzungsstruktur (s. Kap. 6.1) sollte  daher zur Weiterentwicklung des  Integrationsmanagements 
genutzt werden.  
Daher wird empfohlen, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch und Sozial dezernentin Barbara Akdeniz 
alle relevanten  Akteure zu Integrationsforen einladen, in denen auf Grundlage der in dieser   
Dokumentation vorliegenden fachpolitischen Handlungsempfehlungen Maßnahmen zur Weiterentwicklung 
und Umsetzung eines nachhaltigen kommunalen Integrationsmanagements erarbeitet werden.   
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Kinder schützen – Familien fördern sollte ausgebaut und zielgruppenspezifische Angebote weiterhin in 
spezifischen Settings durchgeführt werden.  
Gesundheit 
Es wird empfohlen, eine regionale Gesundheitsberichterstattung einzurichten, um  Bedarfe und Versor-
gungslücken zu identifizieren und passgenaue Maßnahmen einleiten zu können. Von besonderer Bedeu-
tung sind der Ausbau der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten sowie der mehrsprachigen 
Angebote in der psychosozialen Versorgung.  
Ehrenamt 
Viele Darmstädterinnen und Darmstädter engagieren sich bereits ehrenamtlich in der Unterstützung der 
Integration von Geflüchteten. Es wird empfohlen, Maßnahmen im Bereich der zentralen Koordinierung, 
der Qualifizierung und der Supervision der ehrenamtlich Tätigen zu entwickeln bzw. auszubauen.   
9.3 Forderungen an Land und Bund 
Wie bereits ausgeführt, haben Kommunen einen großen Gestaltungsspielraum bei der Integration von 
Geflüchteten und nutzen diesen auch. Dabei werden sie von Bund und Land unterstützt. Kommunen 
stoßen jedoch auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume, entweder aufgrund gesetzlicher Vorga-
ben oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Um die o.g. Empfehlungen umsetzen zu können, sind 
folgende Änderungen wichtig.  
 Bessere Abstimmung von Bund und Land mit den Kommunen bei der Entwicklung von Gesetzen
und Programmen
 Verbesserung der Zugänge zu Angeboten für Personen mit geringer Bleibeperspektive oder einer
Duldung
 Finanzielle Aufstockung der Programme
 Unterstützung der Kommune bei der Übertragung erfolgreicher Maßnahmen, z.B. Modellprojek-
ten, in die Regelstruktur durch dauerhafte Finanzierung
 Beschleunigung des Asylverfahrens sowie eine rasche Klärung des Aufenthaltsstatus
 Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land bei deren Bemühungen, weiterhin Schutz-
suchende aufzunehmen, wie z.B. im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „SEEBRÜCKE -
Sichere Häfen“.
9.4 Ausblick
Die Breite, Vielfalt und Anzahl der in dieser Dokumentation vorgestellten Maßnahmen macht deutlich, 
dass das Selbstverständnis der Darmstädter Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen das einer Einwan-
derungsgesellschaft ist, die auf jahrzehntelange Erfahrung in der Gestaltung von Integration zurückgrei-
fen kann und dies im Kontext der Integration von Geflüchteten auch tut. Insofern ist in Darmstadt bereits 
ein wichtiger Erfolgsfaktor der Integration von Geflüchteten gegeben, der in den Expertisen unter dem 
Begriff „Anerkennung von Vielfalt“ (Kap. 6) benannt wird.  
Die Dokumentation zeigt auch, dass der Ausbau und die Weiterentwicklung sowohl handlungsfeldüber-
greifender als auch handlungsfeldspezifischer Maßnahmen zur gelingenden Integration von Geflüchteten 
in Darmstadt notwendig sind. Diese Weiterentwicklung benötigt eine mit allen Akteuren – Verwaltung, 
Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und MSOs – erarbeitete und abgestimmte 
Strategie und Steuerung.  
Auch dies wird in den Expertisen zu den Erfolgsfaktoren der Integration von Geflüchteten betont: die 
Notwendigkeit, Flüchtlings- und Integrationspolitik durch ressortübergreifendes Handeln, strategische 
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https://kultusministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/kultusministerium -veroeffentlicht-
informationspaket-fuer-gefluechtete, aufgerufen am 18.09.2019. 
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (2018a): Hessischer Integrationsplan. Für eine 
Kultur des Miteinanders in Respekt und gegenseitiger Anerkennung, unter 
https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/hessischer_integrationsplan.pdf , aufgerufen 
am 19.09.2019 
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (2018b): Flüchtlingspolitik. STEP-BY-STEP – Ein 
Pilotprojekt, unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/fluechtlinge/step-step-ein-pilotprojekt, 
aufgerufen am 18.09.2019. 
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (2019): Förderprogramm WIR. Hessen stärkt die 
interkulturelle Öffnung in den Kommunen, unter https://soziales.hessen.de/integration/hessen-staerkt-
die-interkulturelle-oeffnung-den-kommunen, aufgerufen am 18.09.2019. 
Internationaler Bund (2019):  Jugendmigrationsdienst Darmstadt, unter https://www.internationaler-
bund.de/angebot/3794/, aufgerufen am 18.09.2019 
International Organization for Migration (2019a): REAG-GARP-Programme, unter 
http://germany.iom.int/de/reaggarp, aufgerufen am 18.09.2019. 
International Organization for Migration (2019b): Starthilfe Plus, unter 
http://germany.iom.int/de/starthilfeplus aufgerufen am 18.09.2019.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
128 
 
KGSt / Bertelsmann Stiftung / Robert Bosch Stiftung (2017a): Kommunales Integrationsmanagement. 
Teil 1: Managementansätze und strategische Konzeptionierung. KGSt-Bericht Nr. 7/2017. 
KGSt / Bertelsmann Stiftung / Robert Bosch Stiftung (2017b): Kommunales Integrationsmanagement. 
Teil 2: Handlungsfelder und Erfolgsfaktoren gestalten. KGSt-Bericht Nr. 15/2017. 
Königsteiner Schlüssel (2018): unter https://www.gwk-
bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/koenigsteiner-schluessel-2010-2018.pdf aufgerufen 
am 18.09.2019. 
Land Hessen (2011):Hessisches Schulgesetz § 56 Begründung der Schulpflicht, unter 
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169561,59, aufgerufen am 22.01.2019. 
Land Hessen (2017): Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen aus -
ländischen Personen, unter https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr -
AufnGHE2007V4P1, aufgerufen am 07.01.2019. 
Land Hessen (2018): Arbeitswelt Hessen. Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget, unter 
http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsmarkt/hessische-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungs-und-
qualifizierungsbudget, aufgerufen am 18.09.2019. 
Land Hessen (2019): Flüchtlinge an Hochschulen in Hessen, unter http://www.fluechtlinge-an-hochschu-
len.hessen.de, aufgerufen am 18.09.2019 
Malteser Hilfsdienst e.V. (2019a): Malteser Migranten Medizin Darmstadt, unter 
http://darmstadt.malteser-migranten-medizin.de/startseite.html, aufgerufen am 18.09.2019. 
Malteser Hilfsdienst e.V. (2019b): Malteser in der Region Darmstadt – Integrationslotsen, unter 
http://www.malteser-darmstadt.de/dienste-und-Leistungen/Integrationslotsen, aufgerufen am 
18.09.2019 
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2018): Grundlagen der Frühen Hilfen, unter 
https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/grundlagen-der-fruehen-hilfen/, aufgerufen am 
18.09.2019. 
Regierungspräsidium Darmstadt (2018): Förderprogramme zur freiwilligen Ausreise, unter https://rp-
darmstadt.hessen.de/soziales/migration/aufenthaltsrecht/gew%C3%A4hrung -von-
r%C3%BCckkehrhilfen-bei-freiwillig-r%C3%BCckkehrenden-aus, aufgerufen am 18.09.2019 
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2016): Jahresgutachten 2016. 
Berlin. 
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2017a): Jahresgutachten 2017. 
Berlin. 
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2017b): SVR-Agenda zu Integra-
tion und Migration. ‚4+3‘-Punkte-Plan: Migration gestalten, Teilhabe fördern, Zusammenhalt sichern. 
Berlin. 
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration GmbH (2018): Jahresgutachten  
2018. Berlin.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
129 
 
Schader-Stiftung Darmstadt (2017): Herkunft-Ankunft-Zukunft. Denkwerkstatt 07 Gesundheit. Protokoll 
und Bericht, unter https://www.schader-stiftung.de/fileadmin/content/Bericht_zur_Denkwerkstatt_07_-
_Gesundheit_01.pdf, aufgerufen am 18.09.2019 
Statistisches Bundesamt (2019): Personen mit Migrationshintergrund, unter 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integra-
tion/Methoden/migrationshintergrund.html, aufgerufen am 18.09.2019, Wiesbaden 
UNO-Flüchtlingshilfe (2018): Flüchtlinge weltweit - Zahlen und Fakten, unter https://www.uno-
fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten/, aufgerufen am 18.09.2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt / Interkulturelles Büro (Hrsg.) (2012): Weltoffenes Darmstadt leben und 
gestalten. Bericht zur kommunalen Integrationspolitik und Integrationsarbeit.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt, (2015): Willkommen in Darmstadt, Frankfurt a.M.  
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017a): Dritter Bürgerbeteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Jahresbericht 2017, Darmstadt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017b): Demografie-Bericht 1/2017 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2019a): darmstadt-bleibt-weltoffen.de unter https://darmstadt-bleibt-
weltoffen.de/, aufgerufen am 18.09.2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2019b): Bildungskoordination für Neuzugewanderte, unter 
https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/bildung-integriert/bildungskoordination-fuer-
neuzugewanderte/, aufgerufen am 18.09.2019 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2020): Statistischer Kurzbericht 1/2020

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
130 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Rechtliche Schutzformen .................................................................................................. 12 
Abbildung 2: EASY-Registrierung / Erst- und Folgeanträge, 2015-2017 ................................................. 14 
Abbildung 3: Verbliebene Geflüchtete in Hessen, 2015 - 2017 ............................................................... 15 
Abbildung 4: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt 2015 -2017...................................... 16 
Abbildung 5: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern), 2015-2016 16 
Abbildung 6: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern) 2017  .......... 17 
Abbildung 7: Erteilung von Aufenthaltstiteln nach Schutzstatus, 2015 - 2017 ........................................ 17 
Abbildung 8: Freiwillige Ausreisen nach Asylstatus, 2015 -2017 ............................................................ 18 
Abbildung 9: Unterbringung von leistungsberechtigten Personen nach Jahr, 2015 -2017 ........................ 25 
Abbildung 10: Kosten der Unterbringung .............................................................................................. 26 
Abbildung 11: Kosten Personal ............................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 12: Städtische Netzwerkstrukturen im Kontext Flucht und Asyl nach Handlungsfeldern  ......... 47 
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 ....................................................... 56 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 
2017 .................................................................................................................................................... 56 
Abbildung 15: Absolvierende der Integrationskurse in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 
2015 - 2017 ......................................................................................................................................... 57 
Abbildung 16: Kosten Sprache .............................................................................................................. 59 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Inte nsivklassen, nach Schulgruppen 
und -jahr ............................................................................................................................................... 66 
Abbildung 18: InteA -Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, nach Schuljahr, 2015 - 2018 .............................................................................................. 68 
Abbildung 19: Kosten Bildung .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 20: Erwe rbstätige, arbeitssuchende und arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund, nach 
Jahr, 2016 und 2017 ............................................................................................................................ 76 
Abbildung 21: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2016 ............................................... 76 
Abbildung 22: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2016  .............................. 76 
Abbildung 23: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2017 ............................................... 77 
Abbildung 24: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2017 .............................. 77 
Abbildung 25: Kosten Arbeit ................................................................................................................. 83 
Abbildung 26: Kosten Soziales ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 27: Kosten Gesundheit ......................................................................................................... 99 
Abbildung 28: Kosten Freizeit ............................................................................................................. 106 
Abbildung 29: Kosten Kultur ............................................................................................................... 107 
Abbildung 30: Kosten Sport ................................................................................................................ 107 
Abbildung 31: Kosten Ehrenamt .......................................................................................................... 112 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 ............................................................................. 114 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ............................................................ 116 
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 35: Gesamte Ausgaben (2015 - 2017) nach Handlungsfeldern in Prozent ............................ 117 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
131 
 
Abbildung 36: Städtische Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in ProzentFehler! Textmarke 
nicht definiert. 
Abkürzungsverzeichnis 
ABZ    Aufnahme und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts 
AsylbLG   Asylbewerberleistungsgesetz 
AufenthG   Aufenthaltsgesetz 
BAMF   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BfSW    Büro für Sozial- und Wohnberatung 
BMBF    Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMFSFJ   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMI    Bundesministerium des Innern 
BpB    Bundeszentrale für Politische Bildung 
Caritas   Caritasverband Darmstadt e.V. 
Difu    Deutsches Institut für Urbanistik 
DRK    Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. 
DSV    Deutsch-Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. 
DW   Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
EAE    Erstaufnahmeeinrichtung 
EASY    Erstverteilung Asylbegehrende 
ESF    Europäischer Sozialfonds 
EU    Europäische Union  
e.V.    eingetragener Verein 
EWH    Erstwohnhaus 
GARP    Government Assisted Repatriation Programme 
GER    Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen 
GFK    Genfer Flüchtlingskonvention  
GG    Grundgesetz 
gGmbH   gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HDA    Hochschule Darmstadt 
HIPPY    Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters 
HMJ    Hessisches Ministerium der Justiz 
HMSI    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  
IB    Internationaler Bund 
IDA    Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
i.F.   im Folgenden 
InteA    Integration durch Anschluss und Abschluss 
JMD    Jugendmigrationsdienst 
KGSt    Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 
LSBTIQ   Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender, Intersexuelle und 
Queere 
MBE   Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 
MSO   Migrantenselbstorganisation 
PZGS    Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Südhessen 
REAG    Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany  
SGB    Sozialgesetzbuch 
SKA    Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. 
SVR    Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 
TUD    Technische Universität Darmstadt 
umA    unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
130 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Rechtliche Schutzformen .................................................................................................. 12 
Abbildung 2: EASY-Registrierung / Erst- und Folgeanträge, 2015-2017 ................................................. 14 
Abbildung 3: Verbliebene Geflüchtete in Hessen, 2015 - 2017 ............................................................... 15 
Abbildung 4: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt 2015 -2017...................................... 16 
Abbildung 5: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern), 2015-2016 16 
Abbildung 6: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern) 2017  .......... 17 
Abbildung 7: Erteilung von Aufenthaltstiteln nach Schutzstatus, 2015 - 2017 ........................................ 17 
Abbildung 8: Freiwillige Ausreisen nach Asylstatus, 2015 -2017 ............................................................ 18 
Abbildung 9: Unterbringung von leistungsberechtigten Personen nach Jahr, 2015 -2017 ........................ 25 
Abbildung 10: Kosten der Unterbringung .............................................................................................. 26 
Abbildung 11: Kosten Personal ............................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 12: Städtische Netzwerkstrukturen im Kontext Flucht und Asyl nach Handlungsfeldern  ......... 47 
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 ....................................................... 56 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 
2017 .................................................................................................................................................... 56 
Abbildung 15: Absolvierende der Integrationskurse in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 
2015 - 2017 ......................................................................................................................................... 57 
Abbildung 16: Kosten Sprache .............................................................................................................. 59 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Inte nsivklassen, nach Schulgruppen 
und -jahr ............................................................................................................................................... 66 
Abbildung 18: InteA -Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, nach Schuljahr, 2015 - 2018 .............................................................................................. 68 
Abbildung 19: Kosten Bildung .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 20: Erwe rbstätige, arbeitssuchende und arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund, nach 
Jahr, 2016 und 2017 ............................................................................................................................ 76 
Abbildung 21: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2016 ............................................... 76 
Abbildung 22: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2016  .............................. 76 
Abbildung 23: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2017 ............................................... 77 
Abbildung 24: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2017 .............................. 77 
Abbildung 25: Kosten Arbeit ................................................................................................................. 83 
Abbildung 26: Kosten Soziales ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 27: Kosten Gesundheit ......................................................................................................... 99 
Abbildung 28: Kosten Freizeit ............................................................................................................. 106 
Abbildung 29: Kosten Kultur ............................................................................................................... 107 
Abbildung 30: Kosten Sport ................................................................................................................ 107 
Abbildung 31: Kosten Ehrenamt .......................................................................................................... 112 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 ............................................................................. 114 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ............................................................ 116 
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 35: Gesamte Ausgaben (2015 - 2017) nach Handlungsfeldern in Prozent ............................ 117 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
130 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Rechtliche Schutzformen .................................................................................................. 12 
Abbildung 2: EASY-Registrierung / Erst- und Folgeanträge, 2015-2017 ................................................. 14 
Abbildung 3: Verbliebene Geflüchtete in Hessen, 2015 - 2017 ............................................................... 15 
Abbildung 4: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt 2015 -2017...................................... 16 
Abbildung 5: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern), 2015-2016 16 
Abbildung 6: Zuweisungen von Schutzsuchenden nach Darmstadt (nach Herkunftsländern) 2017  .......... 17 
Abbildung 7: Erteilung von Aufenthaltstiteln nach Schutzstatus, 2015 - 2017 ........................................ 17 
Abbildung 8: Freiwillige Ausreisen nach Asylstatus, 2015 -2017 ............................................................ 18 
Abbildung 9: Unterbringung von leistungsberechtigten Personen nach Jahr, 2015 -2017 ........................ 25 
Abbildung 10: Kosten der Unterbringung .............................................................................................. 26 
Abbildung 11: Kosten Personal ............................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 12: Städtische Netzwerkstrukturen im Kontext Flucht und Asyl nach Handlungsfeldern  ......... 47 
Abbildung 13: Sprachkurse nach Abschluss und Jahr, 2015 - 2017 ....................................................... 56 
Abbildung 14: Integrationskursteilnehmende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 2015 - 
2017 .................................................................................................................................................... 56 
Abbildung 15: Absolvierende der Integrationskurse in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, nach Jahr, 
2015 - 2017 ......................................................................................................................................... 57 
Abbildung 16: Kosten Sprache .............................................................................................................. 59 
Abbildung 17: Intensivklassen sowie Schülerinnen und Schüler in Inte nsivklassen, nach Schulgruppen 
und -jahr ............................................................................................................................................... 66 
Abbildung 18: InteA -Klassen und Schülerinnen und Schüler in InteA -Klassen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, nach Schuljahr, 2015 - 2018 .............................................................................................. 68 
Abbildung 19: Kosten Bildung .............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 20: Erwe rbstätige, arbeitssuchende und arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund, nach 
Jahr, 2016 und 2017 ............................................................................................................................ 76 
Abbildung 21: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2016 ............................................... 76 
Abbildung 22: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2016  .............................. 76 
Abbildung 23: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Alter, 2017 ............................................... 77 
Abbildung 24: Arbeitssuchende mit Fluchthintergrund, nach Schulabschluss, 2017 .............................. 77 
Abbildung 25: Kosten Arbeit ................................................................................................................. 83 
Abbildung 26: Kosten Soziales ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 27: Kosten Gesundheit ......................................................................................................... 99 
Abbildung 28: Kosten Freizeit ............................................................................................................. 106 
Abbildung 29: Kosten Kultur ............................................................................................................... 107 
Abbildung 30: Kosten Sport ................................................................................................................ 107 
Abbildung 31: Kosten Ehrenamt .......................................................................................................... 112 
Abbildung 32: Gesamtübersicht Kosten 2015-2017 ............................................................................. 114 
Abbildung 33: Gesamtausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ............................................................ 116 
Abbildung 34: Städtische Ausgaben nach Handlungsfeld und Jahr ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. 
Abbildung 35: Gesamte Ausgaben (2015 - 2017) nach Handlungsfeldern in Prozent ............................ 117 
.................................................91
..................................................73
.................................................33
107

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
131 
 
Abbildung 36: Städtische Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in ProzentFehler! Textmarke 
nicht definiert. 
Abkürzungsverzeichnis 
ABZ    Aufnahme und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts 
AsylbLG   Asylbewerberleistungsgesetz 
AufenthG   Aufenthaltsgesetz 
BAMF   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BfSW    Büro für Sozial- und Wohnberatung 
BMBF    Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMFSFJ   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMI    Bundesministerium des Innern 
BpB    Bundeszentrale für Politische Bildung 
Caritas   Caritasverband Darmstadt e.V. 
Difu    Deutsches Institut für Urbanistik 
DRK    Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. 
DSV    Deutsch-Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. 
DW   Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
EAE    Erstaufnahmeeinrichtung 
EASY    Erstverteilung Asylbegehrende 
ESF    Europäischer Sozialfonds 
EU    Europäische Union  
e.V.    eingetragener Verein 
EWH    Erstwohnhaus 
GARP    Government Assisted Repatriation Programme 
GER    Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen 
GFK    Genfer Flüchtlingskonvention  
GG    Grundgesetz 
gGmbH   gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HDA    Hochschule Darmstadt 
HIPPY    Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters 
HMJ    Hessisches Ministerium der Justiz 
HMSI    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  
IB    Internationaler Bund 
IDA    Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
i.F.   im Folgenden 
InteA    Integration durch Anschluss und Abschluss 
JMD    Jugendmigrationsdienst 
KGSt    Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 
LSBTIQ   Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender, Intersexuelle und 
Queere 
MBE   Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 
MSO   Migrantenselbstorganisation 
PZGS    Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Südhessen 
REAG    Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany  
SGB    Sozialgesetzbuch 
SKA    Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. 
SVR    Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 
TUD    Technische Universität Darmstadt 
umA    unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
131 
 
Abbildung 36: Städtische Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in ProzentFehler! Textmarke 
nicht definiert. 
Abkürzungsverzeichnis 
ABZ    Aufnahme und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts 
AsylbLG   Asylbewerberleistungsgesetz 
AufenthG   Aufenthaltsgesetz 
BAMF   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BfSW    Büro für Sozial- und Wohnberatung 
BMBF    Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMFSFJ   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMI    Bundesministerium des Innern 
BpB    Bundeszentrale für Politische Bildung 
Caritas   Caritasverband Darmstadt e.V. 
Difu    Deutsches Institut für Urbanistik 
DRK    Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. 
DSV    Deutsch-Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. 
DW   Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
EAE    Erstaufnahmeeinrichtung 
EASY    Erstverteilung Asylbegehrende 
ESF    Europäischer Sozialfonds 
EU    Europäische Union  
e.V.    eingetragener Verein 
EWH    Erstwohnhaus 
GARP    Government Assisted Repatriation Programme 
GER    Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen 
GFK    Genfer Flüchtlingskonvention  
GG    Grundgesetz 
gGmbH   gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HDA    Hochschule Darmstadt 
HIPPY    Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters 
HMJ    Hessisches Ministerium der Justiz 
HMSI    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  
IB    Internationaler Bund 
IDA    Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
i.F.   im Folgenden 
InteA    Integration durch Anschluss und Abschluss 
JMD    Jugendmigrationsdienst 
KGSt    Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 
LSBTIQ   Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender, Intersexuelle und 
Queere 
MBE   Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 
MSO   Migrantenselbstorganisation 
PZGS    Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Südhessen 
REAG    Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany  
SGB    Sozialgesetzbuch 
SKA    Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. 
SVR    Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 
TUD    Technische Universität Darmstadt 
umA    unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
131 
 
Abbildung 36: Städtische Ausgaben (2015-2017) nach Handlungsfeldern in ProzentFehler! Textmarke 
nicht definiert. 
Abkürzungsverzeichnis 
ABZ    Aufnahme und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts 
AsylbLG   Asylbewerberleistungsgesetz 
AufenthG   Aufenthaltsgesetz 
BAMF   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BfSW    Büro für Sozial- und Wohnberatung 
BMBF    Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMFSFJ   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMI    Bundesministerium des Innern 
BpB    Bundeszentrale für Politische Bildung 
Caritas   Caritasverband Darmstadt e.V. 
Difu    Deutsches Institut für Urbanistik 
DRK    Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. 
DSV    Deutsch-Syrischer Verein zur Förderung der Freiheiten und Menschenrechte e.V. 
DW   Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
EAE    Erstaufnahmeeinrichtung 
EASY    Erstverteilung Asylbegehrende 
ESF    Europäischer Sozialfonds 
EU    Europäische Union  
e.V.    eingetragener Verein 
EWH    Erstwohnhaus 
GARP    Government Assisted Repatriation Programme 
GER    Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen 
GFK    Genfer Flüchtlingskonvention  
GG    Grundgesetz 
gGmbH   gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HDA    Hochschule Darmstadt 
HIPPY    Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters 
HMJ    Hessisches Ministerium der Justiz 
HMSI    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration  
IB    Internationaler Bund 
IDA    Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt 
i.F.   im Folgenden 
InteA    Integration durch Anschluss und Abschluss 
JMD    Jugendmigrationsdienst 
KGSt    Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 
LSBTIQ   Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender, Intersexuelle und 
Queere 
MBE   Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 
MSO   Migrantenselbstorganisation 
PZGS    Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete Südhessen 
REAG    Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany  
SGB    Sozialgesetzbuch 
SKA    Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. 
SVR    Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 
TUD    Technische Universität Darmstadt 
umA    unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
132 
 
UNO    United Nations Organization  
ZAAF    Zentrale Anlaufstelle Asyl und Flucht

Herausgeberin | Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Interkulturelles und Internationales
Bad Nauheimer Straße 4
64289 Darmstadt 
Telefon: (06151) 13-3  87
Telefax: (06151) 13-35 84
Email: interkulturell-international@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
0

anlage 4

273 Zeichen

Punkt 10: "Vom Zufluchtsort zur Heimat" - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 
2017 und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
 (V-Nr. 2020/0167) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

272 Zeichen

Punkt 4: "Vom Zufluchtsort zur Heimat" - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 
2017 und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
 (V-Nr. 2020/0167) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

7566 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.06.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat II 
Dezernat V 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 531 
II 
V 50 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0167 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
184 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111420 – Integration Zugewanderte  
Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1114-22 Sachkonto:       
 
Betreff: "Vom Zufluchtsort zur Heimat" - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 2017 
und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
 
Vorlage vom: 29.06.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt die Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 -2017 und den 
Wegweiser für ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement - „Vom Zufluchtsort 
zur Heimat“ - zur Kenntnis. 
2. Die fachpolitischen Handlungsempfehlungen sollen als Grundlage für die Weiterführung 
eines nachhaltigen kommunalen Integrationsmanagements von Geflüchteten in Darmstadt 
dienen.  
3. Die dazu notwendigen Maßnahmen sollen gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und 
Akteuren der Stadt in Integrationsforen erarbeitet werden.  
4. Die notwendigen Mittel sind auf der Kostenstelle 531 -002-1000 eingeplant.

- 3 - 
 
Anlagen:  Vom Zufluchtsort zur Heimat„Vom  Zufluchtsort zur Heimat“  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.07.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.06.2020:  
 
Oberbürgermeister Jochen Partsch und Stadträtin Barbara Akdeniz haben das Amt für 
Interkulturelles und Internationales beauftragt, eine Dokumentation der Fluchtzuwanderung 
der Jahre 2015-2017 sowie der in diesem Kontext entwickelten und umgesetzten Maßnahmen 
erstellen und darauf aufbauend fachpolitische Handlungsempfehlungen für ein nachhaltiges 
kommunales Integrationsmanagement von Geflüchteten in Darmstadt abzugeben: 
Am 14. August 2015 begann in Darmstadt ein neues Kapitel Zuwanderungsgeschichte, das in 
der vorliegenden Dokumentation als eine Geschichte vom Ankommen zum Bleiben 
nachgezeichnet wird. „Vom Zufluchtsort zur Heimat“ ist als Bestandsaufnahme aller im 
Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten entwickelten bzw. für diese Zielgruppe 
ausgebauten Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 zu lesen. Darüber hinaus werden im 
Sinne eines Wegweisers Perspektiven zur weiteren Ausgestaltung des Bleibens der in 
Darmstadt lebenden Geflüchteten aufgezeigt und als fachpolitische Handlungsempfehlungen 
für ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement konkretisiert . 
Die verschiedenen Phasen des Ankommens und die für ein sicheres Ankommen entwickelten 
Maßnahmen und deren Kosten werden in den Kapiteln 2 bis 5 vorgestellt: In Kapitel 2 wird die 
Entwicklung der Zuwanderung in den Jahren 2015 bis 2017 bundes-, landesweit und in 
Darmstadt aufgezeigt. Kapitel 3 geht auf die Bereiche Erstaufnahme und -versorgung, 
Folgeunterbringung und Wohnen sowie auf Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ein. Auch die 
Ressourcenaufstockung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit Blick auf die Humanitäre 
Notlage erläutert. Kapitel 4 stellt die entwickelten Maßnahmen zur Umsetzung einer 
Willkommenskultur und zur transparenten Information der Bürgerinnen und Bürger vor. Kapitel 
5 erläutert die zahlreichen zusätzlich entwickelten, fluchtspezifischen Beratungsangebote der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Wohlfahrtsverbände und der freien Träger. 
Den Anforderungen der Integration von Geflüchteten in Darmstadt stellt sich Kapitel 6. Es zeigt 
auf, wie diese in Darmstadt bewältigt wurden und wie sie nach wie vor bewältigt werden. Dem 
Kapitel liegen als Referenzrahmen die Empfehlungen einschlägiger Expertisen aus 
Wissenschaft und Praxis zum Thema Zuwanderung und Integration von Geflüchteten in die 
Kommune zugrunde. Hier werden die Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten vorgestellt, 
die im Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten in den Handlungsfeldern Sprache, Bildung, 
Arbeitsmarkt, Soziales, Gesundheit sowie Kultur, Sport und Freizeit in Darmstadt entwickelt 
bzw. ausgebaut wurden und die Kosten erläutert. Zudem werden für jedes Handlungsfeld 
fachspezifische Handlungsempfehlungen abgegeben.  
Dem Ehrenamt widmet diese Dokumentation ein eigenes Kapitel (7), denn sowohl in der Zeit 
des Ankommens der Geflüchteten als auch in der Phase ihres Bleibens hat das Ehrenamt einen 
wichtigen Beitrag zum Gelingen geleistet – und leistet diesen weiterhin.  
In Kapitel 8 wird eine Übersicht über Gesamtausgaben, Einnahmen durch Bund und/oder Land 
und städtische Ausgaben nach Jahren und Handlungsfeldern gegeben und die Entwicklungen 
nach Handlungsfeldern und Zeitraum im Gesamtkontext erläutert.  
In Kapitel 9 werden die in den vorherigen Kapiteln benannten spezifischen 
Handlungsempfehlungen mit den Expertinnen- und Expertenempfehlungen zu wegweisenden 
fachpolitischen Handlungsempfehlungen für ein nachhaltiges kommunales 
Integrationsmanagement für Geflüchtete in Darmstadt zusammengeführt. Es werden 
handlungsfeldübergreifende und -spezifische Empfehlungen abgegeben: erstere sollten als 
integrationssteuernde Ansätze in allen Handlungsfeldern konsequent umgesetzt werden. Dazu

gehören: Interkulturelle Öffnung, Entwicklung und Verstetigung zielgruppenspezifischer 
Maßnahmen, Sozialraumorientierung und Verknüpfung von Komm- und Geh-Strukturen,  
Einsatz von Sprach- und Kulturmittlung, Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten, 
Mentorinnen und Mentoren; Informationsvermittlung und Qualifizierung. Neben diesen 
handlungsfeldübergreifenden Empfehlungen werden für die Handlungsfelder Wohnen und 
Unterbringung, Willkommenskultur und Öffentlichkeitsarbeit, Demokratieförderung, Beratung, 
Sprache, Bildung, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Ehrenamt jeweils spezifische 
Handlungsempfehlungen benannt.  
Da Kommunen in ihrem Integrationsmanagement sowohl aufgrund gesetzlicher Vorgaben als 
auch aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume 
stoßen, formuliert die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Dokumentation auch Forderungen 
an Land und Bund, darunter neben der finanziellen Unterstützung zur Umsetzung des 
Integrationsmanagement auch die Unterstützung der Kommunen bei deren Bemühungen, 
weitere Schutzsuchende aufzunehmen.  
Der Ausbau und die Weiterentwicklung des hier benannten nachhaltigen kommunalen 
Integrationsmanagements von Geflüchteten in Darmstadt ist eine mit allen städtischen 
Akteuren – Verwaltung, Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und 
Migrantenorganisationen – abzustimmende und zu erarbeitende Aufgabe. Hierzu sollen der 
Integrationsdezernent Oberbürgermeister Jochen Partsch und die Sozialdezernentin Barbara 
Akdeniz diese Akteure zu Integrationsforen einladen, bei denen auf der Grundlage der 
vorliegenden fachpolitischen Handlungsempfehlungen gemeinsam Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung und Umsetzung des kommunalen Integrationsmanagements erarbeitet 
werden. 
Darmstadt, den  29.06.2020 
 
 
Dezernat I      Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister     Stadträtin

anlage 5

247 Zeichen

Punkt 29: "Vom Zufluchtsort zur Heimat" - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 
2017 und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
 (V-Nr. 2020/0167) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD

2020/0167

7515 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat V 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0167 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111420 – Integration Zugewanderte  
Kostenstelle:  531-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-22 Sachkonto:       
 
Betreff: "Vom Zufluchtsort zur Heimat" - Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 – 2017 
und Wegweiser für nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement  
 
Vorlage vom: 29.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die Dokumentation der Fluchtzuwanderung 2015 -2017 und den 
Wegweiser für ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement - „Vom Zufluchtsort 
zur Heimat“ - zur Kenntnis. 
2. Die fachpolitischen Handlungsempfehlungen sollen als Grundlage für die Weiterführung 
eines nachhaltigen kommunalen Integrationsmanagements von Geflüchteten in Darmstadt 
dienen.  
3. Die dazu notwendigen Maßnahmen sollen gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und 
Akteuren der Stadt in Integrationsforen erarbeitet werden.  
4. Die notwendigen Mittel sind auf der Kostenstelle 531 -002-1000 eingeplant.  
 
Anlagen:  Vom Zufluchtsort zur Heimat „Vom Zufluchtsort zur Heimat“

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  29.06.2020:  
 
Oberbürgermeister Jochen Partsch und Stadträtin Barbara Akdeniz haben das Amt für 
Interkulturelles und Internationales beauftragt, eine Dokumentation der Fluchtzuwanderung 
der Jahre 2015-2017 sowie der in diesem Kontext entwickelten und umgesetzten Maßnahmen 
erstellen und darauf aufbauend fachpolitische Handlungsempfehlungen für ein nachhaltiges 
kommunales Integrationsmanagement von Geflüchteten in Darmstadt abzugeben: 
Am 14. August 2015 begann in Darmstadt ein neues Kapitel Zuwanderungsgeschichte, das in 
der vorliegenden Dokumentation als eine Geschichte vom Ankommen zum Bleiben 
nachgezeichnet wird. „Vom Zufluchtsort zur Heimat“ ist als Bestandsaufnahme aller im 
Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten entwickelten bzw. für diese Zielgruppe 
ausgebauten Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 zu lesen. Darüber hinaus werden im 
Sinne eines Wegweisers Perspektiven zur weiteren Ausgestaltung des Bleibens der in 
Darmstadt lebenden Geflüchteten aufgezeigt und als fachpolitische Handlungsempfehlungen 
für ein nachhaltiges kommunales Integrationsmanagement konkretisiert . 
Die verschiedenen Phasen des Ankommens und die für ein sicheres Ankommen entwickel ten 
Maßnahmen und deren Kosten werden in den Kapiteln 2 bis 5 vorgestellt: In Kapitel 2 wird die 
Entwicklung der Zuwanderung in den Jahren 2015 bis 2017 bundes-, landesweit und in 
Darmstadt aufgezeigt. Kapitel 3 geht auf die Bereiche Erstaufnahme und -versorgung, 
Folgeunterbringung und Wohnen sowie auf Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ein. Auch die 
Ressourcenaufstockung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit Blick auf die Humanitäre 
Notlage erläutert. Kapitel 4 stellt die entwickelten Maßnahmen zur Umsetzung einer 
Willkommenskultur und zur transparenten Information der Bürgerinnen und Bürger vor. Kapitel 
5 erläutert die zahlreichen zusätzlich entwickelten, fluchtspezifischen Beratungsangebote der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Wohlfahrtsverbände und der freien Träger. 
Den Anforderungen der Integration von Geflüchteten in Darmstadt stellt sich Kapitel 6. Es zeigt 
auf, wie diese in Darmstadt bewältigt wurden und wie sie nach wie vor bewältigt werden. Dem 
Kapitel liegen als Referenzrahmen die Empfehlungen einschlägiger Expertisen aus 
Wissenschaft und Praxis zum Thema Zuwanderung und Integration von Geflüchteten in die 
Kommune zugrunde. Hier werden die Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten vorgestellt, 
die im Rahmen der Zuwanderung von Geflüchteten in den Handlungsfeldern Sprache, Bildung, 
Arbeitsmarkt, Soziales, Gesundheit sowie Kultur, Sport und Freizeit in Darmstadt entwickelt 
bzw. ausgebaut wurden und die Kosten erläutert. Zudem werden für jedes Handlungsfeld 
fachspezifische Handlungsempfehlungen abgegeben.  
Dem Ehrenamt widmet diese Dokumentation ein eigenes Kapitel (7), denn sowohl in der Zeit 
des Ankommens der Geflüchteten als auch in der Phase ihres Bleibens hat das Ehrenamt einen 
wichtigen Beitrag zum Gelingen geleistet – und leistet diesen weiterhin.  
In Kapitel 8 wird eine Übersicht über Gesamtausgaben, Einnahmen durch Bund und/oder Land 
und städtische Ausgaben nach Jahren und Handlungsfeldern gegeben und die Entwicklungen 
nach Handlungsfeldern und Zeitraum im Gesamtkontext erläutert.  
In Kapitel 9 werden die in den vorherigen Kapiteln benannten spezifischen 
Handlungsempfehlungen mit den Expertinnen- und Expertenempfehlungen zu wegweisenden 
fachpolitischen Handlungsempfehlungen für ein nachhaltiges kommunales 
Integrationsmanagement für Geflüchtete in Darmstadt zusammengeführt. Es werden 
handlungsfeldübergreifende und -spezifische Empfehlungen abgegeben: erstere sollten als 
integrationssteuernde Ansätze in allen Handlungsfeldern konsequent umgesetzt werden. Dazu 
gehören: Interkulturelle Öffnung, Entwicklung und Verstetigung zielgruppenspezifischer

- 4 - 
Maßnahmen, Sozialraumorientierung und Verknüpfung von Komm- und Geh-Strukturen,  
Einsatz von Sprach- und Kulturmittlung, Lotsinnen und Lotsen, Patinnen und Paten, 
Mentorinnen und Mentoren; Informationsvermittlung und Qualifizierung. Neben diesen 
handlungsfeldübergreifenden Empfehlungen werden für die Handlungsfelder Wohnen und 
Unterbringung, Willkommenskultur und Öffentlichkeitsarbeit, Demokratieförderung, Beratung, 
Sprache, Bildung, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Ehrenamt jeweils spezifische 
Handlungsempfehlungen benannt.  
Da Kommunen in ihrem Integrationsmanagement sowohl aufgrund gesetzlicher Vorga ben als 
auch aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume 
stoßen, formuliert die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Dokumentation auch Forderungen 
an Land und Bund, darunter neben der finanziellen Unterstützung zur Umsetzung des 
Integrationsmanagement auch die Unterstützung der Kommunen bei deren Bemühungen, 
weitere Schutzsuchende aufzunehmen.  
Der Ausbau und die Weiterentwicklung des hier benannten nachhaltigen kommunalen 
Integrationsmanagements von Geflüchteten in Darmstadt ist eine mit allen städtischen 
Akteuren – Verwaltung, Zivilgesellschaft, Fachinstitutionen, Flüchtlingsinitiativen und 
Migrantenorganisationen – abzustimmende und zu erarbeitende Aufgabe. Hierzu sollen der 
Integrationsdezernent Oberbürgermeister Jochen Partsch und die Sozialdezernentin Barbara 
Akdeniz diese Akteure zu Integrationsforen einladen, bei denen auf der Grundlage der 
vorliegenden fachpolitischen Handlungsempfehlungen gemeinsam Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung und Umsetzung des kommunalen Integrationsmanagements erarbeitet 
werden. 
Darmstadt, den  29.06.2020 
 
 
Dezernat I      Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister     Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0167
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00