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A-R/0052/2023

Neuausrichtung des Wirtschaftspreises

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0052-2023-Grüne_SPD_Volt-AR_Wirtschaftspreis

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A-R-0052-2023-Grüne_SPD_Volt-AR_Wirtschaftspreis

3311 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2023 
 
 
 
 
 
Münster, 31.10.2023 
 
Ratsantrag 
Neuausrichtung des Wirtschaftspreises 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster bekennt sich zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie und er-
kennt an, dass auch Unternehmen einen wesentlichen Teil zur Erreichung der UN-Welt-
nachhaltigkeitsziele (SDGs) auf kommunaler Ebene beisteuern müssen. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Kriterienkatalog für den Wirtschaftspreis der 
Stadt Münster zu entwickeln, der sich an den UN-Weltnachhaltigkeitszielen orientiert, 
sodass Nachhaltigkeitskriterien unerlässlich für die Vergabe des Wirtschaftspreises wer-
den. 
3. Die Jury des Wirtschaftspreises wird ab 2024 – analog zu anderen städtischen Preisen 
wie dem Umweltpreis oder dem Historiker*innenpreis – mit Vertreter*innen aus Politik, 
Verwaltung sowie der Wirtschaftsförderung und Fachexpert*innen besetzt und für jedes 
Vergabeverfahren neu vom Rat gewählt. 
  
Begründung: 
Mit ihren Beschlüssen zur Kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Stadt 
Münster wiederholt zu ihrer Verantwortung zur Umsetzung der UN-Weltnachhaltigkeitsziele 
(SDGs) auf kommunaler Ebene bekannt und setzt diese seit vielen Jahren mit einem 
Maßnahmenprogramm und Schlüsselprojekten um. Grundlage dabei ist der Ratsbeschluss von 
März 2016 (V/0070/2016), durch den die Stadt der Resolution des Städtetages zur „Agenda 
2030 für nachhaltige Entwicklung“ beitrat und sich zur Verankerung und Umsetzung der 17 
Globalen Nachhaltigkeitsziele vor Ort verpflichtete. 
 Dazu gehört auch das Ziel der zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische 
Wettbewerbsfähigkeit in Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer 
Verantwortung (insb. SDG 8, 10 und 12). 
Ein Kriterienkatalog zur Auslobung des Wirtschaftspreises, der sich an den 17 SDGs der 
Vereinten Nationen orientiert, sollte dementsprechende selbstverständlich sein. Zumal es sich 
um notwendige Kriterien für die Resilienz und Zukunftsfähigkeit für Unternehmen handelt. 
Durch eine mit Vertreter*innen unterschiedlicher Akteursgruppen besetzte Jury ließe sich die 
Transparenz des Vergabeverfahrens erhöhen, gleichzeitig wäre die fachliche Expertise und 
Ausgewogenheit sichergestellt – ähnlich wird schon seit Langem bei anderen Preisen, welche 
die Stadt Münster vergibt, verfahren. Dies ist eine gut erprobte und bewährte Vorgehensweise.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2023 
 
Klimakrise, Artenkrise und die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind die großen 
Herausforderungen, vor denen wir stehen. Unternehmen müssen diese Herausforderungen 
anerkennen und tragen als wichtiger gesellschaftlicher Akteur eine große Verantwortung, zur 
Lösung dieser Probleme bei. Etliche Unternehmen in Münster sind bereits heute zukunftsfähig 
aufgestellt und arbeiten aktiv an der Bewältigung dieser Herausforderungen. Darauf sind wir 
stolz! Diese Unternehmen gilt es mit einer Neuausrichtung der Wirtschaftspreises zu würdigen, 
sodass diese noch stärker zu Vorbildern für eine gelungene sozial-ökologische Transformation 
werden können. 
 
gez.     gez.    gez. 
Anne Herbermann   Lia Kirsch   Martin Grewer 
Dr. Leandra Praetzel   Hedwig Liekefedt  Helene Goldbeck 
und Fraktion    und Fraktion   und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0052/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 13:49