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Sachstand Trimm-Dich-Pfad am Brücker Wildgehege

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1216/2019 vom 17.04.2019

Stand: Am 20.05.2019 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/46 Vorlagen-Nummer 17.04.2019 1216/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 Sachstand Trimm-Dich-Pfad am Brücker Wildgehege In der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.01.2019 bat Frau Dr. Euler-Bertram um Sachstandsmitteilung bzgl. des Trimm-Dich-Pfades am Brücker Wildge- hege. Für das Bauvorhaben Bewegungsparcours am Wildgehege Brück erteilte die Untere Naturschutzbe- hörde am 28.08.2018 eine Ausnahmegenehmigung gem. § 26 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 23 (1) Landesnaturschutzgesetz NW (LNatSchG NW) von den Verboten des Landschaftsplans und genehmigte außerdem den mit der Baumaßnahmen verbundenen geringfügi- gen Eingriff in Natur und Landschaft gem. §§ 14-17 BNatSchG. Als Kompensation des geringfügigen Eingriffs (von unter 100 m²) werden ca. 250 m² Naturwiese im Friedenswäldchen angelegt und dauerhaft durch einen Landwirt einmal jährlich zur Heugewinnung gemäht. Der exakte Standort ist noch zu bestimmen. Die Bezirksvertretung Kalk nahm in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die Schenkung von Sportgeräten im Wert von 15.000 € durch die Kölner Grünstiftung an (Session 2831/2018). Dieser Betrag dient als Komplementärfinanzierung für die 35.000 €, die über den Bürgerhaushalt 2016 für den Trimm-Dich- Pfad am Brücker Wildgehege beschlossen wurden. Die Baumaßnahme soll in 2019 umgesetzt werden. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 20.05.2019

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 2.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

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