V/0956/2008
Zurückweisung des "Einspruchs" gegen die Umbenennung der Elisabet-Ney-Straße
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Beschlussvorlage
1563 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Zurückweisung des "Einspruchs" gegen die Umbenennung der Elisabet-Ney-Straße Beratungsfolge 09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Entscheidung zur Umbenennung des Namens Elisabeth-Ney-Straße in Elisabet-Ney-Straße wird nicht revidiert. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten. Begründung: Mit dem Schreiben vom 22.08.2008 erheben zwei Anwohner Einspruch gegen die Umbenen- nung der Elisabet-Ney-Straße. Das Schreiben liegt den Fraktionen und fraktionslosen Einzel- mitgliedern vor. Der Einspruch ist inhaltlich nicht begründet. Der Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Änderung der Schreibweise des Stra- ßennamens ist nicht zu beanstanden, weil die Bezirksvertretung nach der Hauptsatzung der Stadt Münster für Straßenbenennungen zuständig ist. Der Beschluss ist auch begründet, wie die Leiterin des Stadtmuseums, Frau Dr. B. Rommé in ihrer Stellungnahme vom 10.07.2008 ausgeführt hat. Die neue Schreibweise des Straßennamens macht sichtbar, dass die Stadt Münster mit der Straßenbenennung weniger an die Bürgerin Elisabeth Ney als vielmehr an die Künstlerin Elisabet Ney erinnern will. I. V.: gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0956/2008 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Elisabet-Ney-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0956/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37