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V/0956/2008

Zurückweisung des "Einspruchs" gegen die Umbenennung der Elisabet-Ney-Straße

Vorlagen 11.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.12.2008, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1563 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Vermessungs- und Katasteramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zurückweisung des "Einspruchs" gegen die Umbenennung der Elisabet-Ney-Straße 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Entscheidung zur Umbenennung des Namens Elisabeth-Ney-Straße in Elisabet-Ney-Straße 
wird nicht revidiert. 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
Mit dem Schreiben vom 22.08.2008 erheben zwei Anwohner Einspruch gegen die Umbenen-
nung der Elisabet-Ney-Straße. Das Schreiben liegt den Fraktionen und fraktionslosen Einzel-
mitgliedern vor. Der Einspruch ist inhaltlich nicht begründet.  
Der Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Änderung der Schreibweise des Stra-
ßennamens ist nicht zu beanstanden, weil die Bezirksvertretung nach der Hauptsatzung der 
Stadt Münster für Straßenbenennungen zuständig ist.  
Der Beschluss ist auch begründet, wie die Leiterin des Stadtmuseums, Frau Dr. B. Rommé in 
ihrer Stellungnahme vom 10.07.2008 ausgeführt hat.  
Die neue Schreibweise des Straßennamens macht sichtbar, dass die Stadt Münster mit der 
Straßenbenennung weniger an die Bürgerin Elisabeth Ney als vielmehr an die Künstlerin 
Elisabet Ney erinnern will. 
I. V.: 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0956/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Zimmermann 
Ruf: 
492 62 42 
E-Mail: 
ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

09.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Elisabet-Ney-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0956/2008
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37