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2017/0165

Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer einheitlichen elektronischen medizinischen Datenerfassung (MDE) in den Rettungsdienstbereichen Darmstadt, Bergstraße, Dieburg und Groß-Gerau

Magistratsvorlage 22.05.2017

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Kooperationsvertrag zum Projekt medizinische Datenerfassung im Rettungsdienst (MDE)  im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit  zwischen den folgenden Kooperationspartnern:   • Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5 A,64283 Darmstadt, vertreten durch den Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt,  dieser vertreten durch den Bürgermeister Rafael Reißer und  den Kämmerer Andre Schellenberg  • Landkreis Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch  den Landrat Klaus Peter Schellhaas und  den Ersten Kreisbeigeordneten Christel Fleischmann  • Kreis Bergstraße, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim vertreten durch den Kreisausschuss des Kreises Bergstraße, dieser vertreten durch den Landrat Christian Engelhardt und  die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz  • Kreis Groß-Gerau, Eigenbetrieb Rettungsdienst, Wilhelm-Seipp-Str. 4,  64521 Groß-Gerau vertreten durch den Betriebsleiter Herrn Hans-Joachim Oschinski

2		 Präambel Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind zur umfangreichen Dokumentation ihrer Tätigkeit verpflichtet. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer detaillierten, chronologischen, nachvollziehbaren und leserlichen Dokumentation einerseits in einem schwierigen Arbeitsumfeld und der Arbeit unter Zeitdruck andererseits. Mit der Einführung einer medizinischen Datenerfassung soll der Einsatz von Papier in der Dokumentation eines Rettungsdiensteinsatzes abgelöst werden. Durch ein solches System können Notfallprotokolle elektronisch zentral gespeichert werden und sind somit schneller und sicherer auffindbar. Durch die Erhöhung der Lesbarkeit der Patientendaten wird die Abrechnung verbessert. Unter Umständen ist dies mit geringerem Personalaufwand verbunden. Eine Verbesserung der Dokumentation findet im Besonderen durch die Kopplung mit medizinischen Geräten (z.B. EKG) statt. Das Ziel der Vertragspartner ist die Einrichtung eines einheitlichen Systems innerhalb der betreffenden Rettungsdienstbereiche. Eine solche Zusammenarbeit wird in anderen Bereichen bereits erfolgreich praktiziert. Durch eine gemeinsame Ausschreibung sowie durch die Nutzung eines zentralen Servers reduziert sich der Kostenaufwand der beteiligten Vertragspartner. Die Zugriffsmöglichkeiten der beteiligten Stellen werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegeben sein. Ein einheitliches System wird die statistische Auswertung der Notfallprotokolle verbessern und eine Qualitätssteigerung ermöglichen. Hierdurch wird der bereits seit mehreren Jahren bestehende Standard in den kooperierenden Bereichen durch eine „bereichsübergreifende Disposition“ der Rettungsmittel weiter verbessert. Ein Zweckverband wird mit der Kooperation nicht begründet. Die gesetzlichen Zuständigkeiten nach § 5 HRDG bleiben gewahrt.   § 1 Ziele (1) Die Kooperationspartner schließen diesen Kooperationsvertrag zur „Medizinischen Datenerfassung im Rettungsdienst“ ab mit den Zielen, innerhalb der beteiligten Rettungsdienstbereiche ein einheitliches System der medizinischen Datenerfassung zu schaffen, dieses gemeinsam zu betreiben und fortzuentwickeln.   (2) Zur Erlangung der technischen Voraussetzungen führen die Kooperationspartner ein gemeinsames Vergabeverfahren durch.    § 2 Grundsätze des Vergabeverfahrens (1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber.  (2) Es werden für die einzelnen Kooperationspartner Gebietslose gebildet.  (3) Die Eignungs- und Zuschlagskriterien werden durch die Kooperationspartner vor Durchführung der Ausschreibung festgelegt. Ebenso wird die Gewichtung für die Wertung der Angebote im Vorfeld der Ausschreibung durch die Kooperationspartner vereinbart.

3		 § 3 Durchführung des Vergabeverfahrens. (1) Die gemeinsame Ausschreibung erfolgt über die Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg.  (2) Die Kooperationspartner übernehmen die Erarbeitung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen (z.B. Leistungsverzeichnisse, allgemeine und besondere Vertragsbedingungen sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien nach Maßgabe des § 2). Sie können sich hierfür externer Dritter bedienen. Bei Beauftragung eines externen Dritten gilt der Kostenverteilungsschlüssel gemäß Anlage 2. Grundlage für das Leistungsverzeichnis ist u.a. das in Anlage 1) beigefügte Lastenheft.  (3) Die Kooperationspartner erstellen einvernehmlich eine gemeinsame Zuschlagsempfehlung und geben diese zur inhaltsgleichen Beschlussfassung an die zuständigen Gremien der Kooperationspartner weiter. Die Zuschlagserteilung erfolgt aufgrund der inhaltsgleichen Gremienbeschlüsse durch die Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg.   (4) Die Kooperationspartner sind gegenüber dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, rechtlich selbständige Vertragspartner. Sie schließen deshalb jeweils gleichlautende Verträge mit dem Auftragnehmer ab.   § 4 Herbeiführung von Gremienentscheidungen Die Kooperationspartner sichern sich gegenseitig zu, die zuständigen Gremien frühestmöglich über die erforderlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Ausschreibung zu unterrichten und, soweit erforderlich, hierzu Beschlüsse herbeizuführen. Vor der Beauftragung Dritter wird ein Grundsatzbeschluss in den jeweils zuständigen Gremien herbeigeführt.    § 5 Rügen und Beschwerden Die Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg bearbeitet Rügen und Vergabebeschwerden, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Kooperationspartnern und im Bedarfsfall unter Hinzuziehung von Fachanwaltskanzleien für Vergaberecht. Über Rügen und Beschwerden informiert die Zentrale Auftragsvergabestelle zeitnah die AG Rettungsdienstträger.

4		 § 6 Finanzierung, Pflichten (1) Die Vertragspartner erkennen die Verpflichtungen aus der gemeinsamen Ausschreibung als verbindlich an.   (2) Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalten der Kooperationspartner bereitgestellt bzw. es bestehen entsprechende Rückstellungen.   § 7 Kosten (1) Alle im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren anfallenden Kosten, insbesondere für die Erstellung und Versendung der Vergabeunterlagen, die Beauftragung Dritter und für etwaige Nachprüfungsverfahren werden von den Kooperationspartnern anteilig getragen. Hierzu gehören auch die der Zentralen Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg entstehenden Kosten. Die Kostenanteile ergeben sich aus dem Kostenverteilungsschlüssel, der als Anlage 2 diesem Vertrag beiliegt.  (2) Die Vorfinanzierung und anschließende Abrechnung der Kosten aus Abs. 1 Satz 1 erfolgt durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die anderen Vertragsparteien erstatten die von ihnen anteilig zu tragenden Kosten nach Rechnungslegung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.   § 8 Haftung (1) Die Kooperationspartner sind unter Einhaltung der Vergabevorschriften bis zur Zuschlagserteilung an die Ausschreibungsbedingungen gebunden. Aufgrund des offenen Verfahrens besteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen den Auftraggebern und den Bietern, dass das Vergabefahren nach den maßgeblichen Bestimmungen abgewickelt wird.   (2) Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch einen Kooperationspartner hat dieser die übrigen Kooperationspartner von den aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflichtverletzung zu einer Aufhebung oder einem Abbruch des Vergabeverfahrens führt. Für sonstige Forderungen Dritter, die aus Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Ausschreibung entstehen, haften die Kooperationspartner im Innenverhältnis anteilig gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel gemäß Anlage 2.

5		 § 9 Bildung von Arbeitsgruppen Zur Erreichung der vereinbarten Kooperationsziele werden die nachfolgend genannten Arbeitsgemeinschaften (AG) gebildet.   (1) AG Rettungsdienstträger Der AG Rettungsdienstträger obliegt die Federführung über das Projekt und die Entscheidung, bei Bedarf weitere AG`s einzurichten. Jeder Kooperationspartner stellt ein Mitglied in der AG Rettungsdienstträger und legt die Teilnehmer für die weiteren AG`s fest. In der federführenden AG Rettungsdienstträger werden Beschlüsse der Kooperation gefasst. Die Zuständigkeit der Kooperationspartner als Träger der Aufgaben und Befugnisse bleibt unberührt. Ein Beschluss der AG Rettungsdienstträger wird erst dann verbindlich, wenn die zuständigen Gremien aller Kooperationspartner zugestimmt haben.  Aus der Mitte der AG Rettungsdienstträger wird ein/-e AG Sprecher/-in sowie ein/-e Stellvertreter/-in gewählt. Diese sind Ansprechpartner für die Zentrale Auftragsvergabestelle sowie gegenüber dem Auftragnehmer in Bezug auf die gemeinsam betriebene Systemumgebung. Sie geben Fragestellungen umgehend an die AG Rettungsdienstträger weiter um notwendige Beschlussfassungen herbeizuführen zu lassen. Die AG Rettungsdienstträger wird in einer Geschäftsordnung das Verfahren regeln wie vorhandenen Aufgaben zu erledigen sind.  Aufgabenbereiche: • Koordination des Projekts • Ausarbeitung des Lastenheftes • Änderungen/Ergänzungen des Lastenheftes • Fortentwicklung des Lastenheftes während der Betriebsphase • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen • Information der Leistungserbringer über das Projekt • Kostenverhandlungen (mit den Leistungsträgern unter dem Vorbehalt des Widerrufs?)  • Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse durch die Gremien der Kooperationspartner • Änderungen und vorzeitige Auflösung des vorliegenden Vertrages • Aufnahme weiterer Kooperationspartner  (2) AG Technik / IT / Server Aufgabenbereiche: • Schnittstelle MDE – C4 • Serverhosting / Datensicherung / Backup / Mandantenfähigkeit • Tablet-Hardware inkl. Halterungen und Montage

6		(3) AG Ärztliche Leiter Rettungsdienst Aufgabenbereiche: • (Einheitliches) Notfallprotokoll • Schnittstellen zu medizinischen Geräten und zu den Kliniken (Drucker o.ä.) • Definition der Konfigurationen der Tablets für • verschiedene Fahrzeugklassen • für verschiedene Tätigkeitsgruppen   § 10 Laufzeit, vorzeitiges Ausscheiden (1) Die Kooperation endet mit Ablauf der mit dem Auftragnehmer eingegangenen Vertragslaufzeit. Sollte von mehreren/allen Kooperationspartnern der Vertrag mit dem Auftragnehmer über die zunächst vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgesetzt werden, wird zwischen diesen Kooperationspartnern die Kooperation entsprechend der sich anschließenden Vertragslaufzeit mit dem Auftragnehmer fortgesetzt.  (2) Sofern ein Kooperationspartner den Vertrag mit dem Auftragnehmer vorzeitig kündigt, scheidet der Kooperationspartner aus der Kooperation mit der Kündigung automatisch aus. Etwaige Forderungen und Kosten, die dem Grunde nach bis zum Ausscheiden aus der Kooperation bereits entstanden sind (z.B. Fortentwicklungskosten des Systems), sind, sofern sie die Kooperation betreffen, vom ausscheidenden Kooperationspartner der Kooperation (gegebenenfalls anteilig) zu erstatten.    § 11 Aufnahme weiterer Kooperationspartner Die Aufnahme weiterer Kooperationspartner ist nicht ausgeschlossen.    § 12 Vertragsanpassung, Schriftformerfordernis Regelungen dieser Vereinbarung können im gegenseitigen Einvernehmen ergänzt oder verändert werden, insbesondere wenn sich auf Grund der praktischen Erfahrungen hierfür ein Bedürfnis ergibt. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

7		 § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.   § 15 Inkrafttreten Der Kooperationsvertrag tritt mit Unterzeichnung aller Vertragspartner in Kraft.

8		Magistrat Der Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt  _________________________________  (Reißer) Bürgermeister      _________________________________   (Schellenberg) Kämmerer     Kreisausschuss des Kreises Darmstadt-Dieburg Jägertorstraße 207 64289 Darmstadt  _________________________________   (Schellhaas) Landrat      _________________________________  (Fleischmann) 1. Kreisbeigeordneter

9		Kreisausschuss des Kreises Bergstraße Gräffstraße 5 64646 Heppenheim  _________________________________  (Engelhardt) Landrat      _________________________________  (Stolz) 1. Kreisbeigeordnete     Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau  _________________________________  (Oschinski) Betriebsleiter

10		Anlage 1: Inhalt Lastenheft  Anlage 2: Kostenverteilungsschlüssel

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1 
 Lastenheft Elektronische Dokumentation im Rettungsdienst   in den Rettungsdienstbereichen  Bergstraße (HP), Darmstadt (DA),  Dieburg (DA-DI) und Groß-Gerau (GG)  Projekt: Elektronische Dokumentation im Rettungsdienst Dokumentversion: 04.2017 Beteiligte Rettungsdienstbereiche AG Träger der Rettungsdienstbereiche  Bergstraße (HP),  Darmstadt (DA),  Dieburg (DA-DI) und  Groß-Gerau (GG) Erstellt am: 12. November 2014 Letzte Änderung: 18.04.2017

Lastenheft Elektronische Dokumentation im Rettungsdienst  
 2 
Inhaltsverzeichnis 1.	Zielbestimmungen ............................................................................................ 3	2.	Produkteinsatz .................................................................................................. 4	3.	Produktfunktion ................................................................................................ 6	3.1	Benutzerfunktionen ..................................................................................................... 6	3.1.1.	An- und Abmelden ................................................................................................ 6	3.1.2.	Persönliche Daten ................................................................................................ 7	3.2	Kommunikation ............................................................................................................ 7	3.2.1.	Suche .................................................................................................................... 7	3.3	Administratorfunktionen ............................................................................................... 7	3.3.1.	Systemverwaltung/-parametrierung (durch Auftragnehmer) ................................. 7	3.3.2.	Benutzerverwaltung .............................................................................................. 8	3.4	Programmfunktionen ................................................................................................... 8	3.4.1.	Initialisierung der Dateneingabe ........................................................................... 8	3.4.2.	Verlauf der Dateneingabe ..................................................................................... 8	3.4.3.	Auswertemöglichkeiten / Statistiken ................................................................... 10	3.4.4.	Recherchemöglichkeiten .................................................................................... 10	3.4.5.	Schnittstellen ...................................................................................................... 10	3.5	Hardwarespezifikationen des mobilen Eingabegerätes ............................................ 12	4.	Produktdaten .................................................................................................. 14	5.	Produktleistungen .......................................................................................... 16	6.	Qualitätsanforderungen ................................................................................. 17	7.	Hostingkonzept ............................................................................................... 18	8.	Schulungen ..................................................................................................... 20	9.	Serviceleistungen während der Betriebsphase .......................................... 20	10.	Ergänzungen ................................................................................................... 21	11.	Anhang ............................................................................................................ 22

2017/0165

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.06.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Datenschutzbeauftragte  
IT-Abteilung  
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0165 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle:  037-210-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1270-11 Sachkonto: 6166210 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer einheitlichen elektronischen 
medizinischen Datenerfassung (MDE) in den Rettungsdienstbereichen Darmstadt, 
Bergstraße, Dieburg und Groß -Gerau 
 
Vorlage vom: 22.05.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt tritt dem Kooperationsvertrag zum Projekt „medizinische 
Datenerfassung im Rettungsdienst (MDE)“ im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit bei.  
Die Mittel in Höhe von 30.000 € sind bereits im Haushalt 2017 unter der Kostenstelle 037-210-
1000 (Rettungsdienst) im Sachkonto 6166210 (Wartung und Pflege von Software) vorgesehen.  
 
Die Kosten für die zukünftige Nutzung des Systems auf der Seite der Rettungsdienstträger werden 
nach einem Schlüssel entsprechend der Einwohnerzahl (siehe Anlage Kooperationsvertrag) 
aufgeteilt und fließen in die Benutzergebühren der Leitstellen ein. Sie werden damit zu 100 % 
refinanziert. 
 
Anlagen: Inhaltsverzeichnis Lastenheft  
Kooperationsvereinbarung Entwur f 
Kostenverteilungsschlüssel

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2017 
 
Dokumentationspflichten im Rettungsdienst: 
Alle Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sind zur umfangreichen Dokumentation ihrer Tätigkeit 
verpflichtet. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer detaillierten, chronologischen, nach -
vollziehbaren und leserlichen Dokumentation einerseits in einem schwierigen Arbeitsumfeld 
und der Arbeit unter Zeitdruck andererseits. 
 
Diese Dokumentationen (Notfallprotokolle), für ca. 24.000 Einsätze im Jahr, werden derzeit in 
Papierform von den Leistungserbringern erbracht. Um den Erfassungsaufwand zu reduzieren 
und die erhobenen Daten besser auswerten zu können, soll künftig auf eine elektronische medi-
zinische Datenerfassung (MDE) umgestellt werden.  
 
Kooperationsvereinbarung: 
Das Ziel der Vertragspartner ist die Einrichtung einer einheitlichen elektronischen medizi-
nischen Datenerfassung im Rettungsdienst (MDE) innerhalb der betreffenden Rettungs -
dienstbereiche Darmstadt, Bergstraße, Dieburg und Groß-Gerau.  
 
Eine solche Zusammenarbeit wird in anderen Bereichen bereits erfolgreich praktiziert. Durch 
eine gemeinsame Ausschreibung sowie die Nutzung eines zentralen Servers reduziert sich der 
Kostenaufwand der beteiligten Vertragspartner. Die Zugriffsmöglichkeiten der beteiligten 
Stellen werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sichergestellt.  Ein ein-
heitliches elektronisches System wird die statistische Auswertung der Notfallprotokolle 
verbessern und damit ein effektiveres Qualitätsmanagement ermöglichen. Der bereits seit 
mehreren Jahren bestehende Standard zur bereichsübergreifenden Disposition der Rettungs-
mittel wird in den kooperierenden Bereichen weiter verbessert. 
  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Rettungsdienstträger ist für die ordnungsgemäße Do-
kumentation und Erfassung der Einsätze verantwortlich. Sie macht gemäß dem Hessischen 
Rettungsdienstgesetz den Leistungserbringern Vorgaben über die anzuwendenden Standards 
und Algorithmen und ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich. 
Die MDE ist im Rahmen des Qualitätsmanagements ein wichtiger Baustein hierfür. 
 
Kooperationsvertrag: 
Die Rettungsdienstbereiche Darmstadt, Bergstraße, Dieburg und Groß-Gerau sind auf unter-
schiedlichen Ebenen eng verknüpft. Auf der einen Seite arbeiten die Rettungsdienstträger in 
den Bereichen Einsatzplanung Technik und Disposition intensiv zusammen. Auf der anderen 
Seite sind zum Teil die gleichen Organisationen in unterschiedlichen Gebietskörperschaften 
tätig. Die Umstellung auf eine MDE macht daher nur in enger Abstimmung Sinn. Um die Ein -
malkosten zur Einführung eines solchen Systems gering zu halten, soll daher ein einheitliches 
System für alle vier Rettungsdienstbereiche im Rahmen einer Kooperation eingeführt werden.  
 
Bei einer gemeinsamen Bereichsbeiratssitzung der vier Rettungsdienstbereiche am 
29.01.2016 haben die Beiratsmitglieder, zu denen auch die Kostenträger gehören, die Ein-
führung der MDE im Rahmen einer Kooperation einstimmig befürwortet. 
 
Der jetzt vorliegende Kooperationsvertrag wurde durch die Rechtsabteilungen des Landkreises 
Groß-Gerau und des Landkreises Bergstraße bereits geprüft und wird mit gleichlautenden 
Beschlussvorlagen den politischen Gremien in allen vier Gebietskörperschaften vorgelegt. 
 
 
 
           . . .

- 4 - 
 
Kosten: 
Die Betriebskosten auf der Seite der Leistungserbringer gehen in das mit den Kostenträgern 
verhandelte Jahres-Budget ein. 
 
Die Mittel in Höhe von 30.000 € sind bereits im Haushalt 2017 unter der Kostenstelle  
037-210-1000 (Rettungsdienst) im Sachkonto 6166210 (Wartung und Pflege von Software) 
vorgesehen. Sollte die Realisierung erst in 2018 erfolgen, müssten die Haushaltsmittel über-
tragen werden. 
 
Eine Förderung der Zusammenarbeit, nach der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der 
Interkommunalen Zusammenarbeit“ wurde geprüft, ist aber nicht zu erwarten.  
 
Einführung der MDE: 
Das Lastenheft zur Ausschreibung wurde durch eine gemeinsame  Arbeitsgruppe erstellt. 
Die Einführung der MDE im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde mit der IT-Abteilung, der 
Kämmerei und dem Datenschutz besprochen. 
 
Die gemeinsame Ausschreibung erfolgt durch die Vergabestelle des Landkreises Darmstadt -
Dieburg. 
 
Das System soll Anfang 2018 einsatzbereit sein. Die Nutzung der MDE durch alle Leistungs-
erbringer wird über eine Trägervorgabe verbindlich geregelt. 
 
 
Darmstadt, 22.05.2017 
 
Dezernat II        Dezernat IV 
 
 
 
Rafael Reißer        André Schellenberg  
Bürgermeister         Stadtkämmerer

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868 Zeichen

Anlage 2: Kostenverteilungsschlüssel
Die Kostenverteilung erfolgt gemäß dem nachstehenden Verteilungsschlüssel.
Dieser bezieht sich auf die Gemeinschaftskosten der Rettungsdienstträger, welche
sich auf die Kosten für die erforderlichen Schnittstellen zum Einsatzleitsystem, sowie
die Supportkosten für das Hosting der Medizinischen Daten (Daten zur
Qualitätssicherung) begrenzen.
Die Kosten für die Hardware und die sonstigen Anteile der Leistungserbringer
werden im Kosten-/Leistungsnachweis (KLN) im Rahmen der Leistungserbringung
zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger berücksichtigt.
Kostenverteilungsschlüssel:
Kooperationspartner Einwohnerzahl
(Stand: 31.12.2015)
Prozentualer Anteil
Gemeinschaftskosten
Landkreis Bergstraße 266.928 27,20 %
Stadt Darmstadt 155.353 15,83 %
Landkreis Darmstadt-Dieburg 292.773 29,84 %
Landkreis Groß-Gerau 266.042 27,13 %

Beratungsverlauf (1)

TOP 230

Orte (2)

  • Jägertorstraße 207
  • Luisenplatz 5A

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0165
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.05.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00