1. Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung 2. Widerspruch bzw. Einwilligung gegen die Weiterleitung von Daten nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) 3. Zulässigkeit von Datenübrmittlungen an öffentliche Stellen durch die Meldebehörde; hier: Beschluss des Betriebsausschusses 1 vom 13.06.2012
Sitzungsvorlage 2012/202 vom 09.08.2012
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Dokumente
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anlage 1
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anlage 4
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2012/202
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anlage 2
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anlage 3
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
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