Mandari Insight

3515/2018

Ergänzung der Mitteilung 2768/2018 „Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmen des Integrationsbudgets“ zu den Maßnahmenempfehlungen Nr. 6 bis 8 und 10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.11.2018, TOP 11.1.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Mitteilung 2768_2018

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11551 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 29.10.2018 
 3515/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 29.10.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
 
Ergänzung der Mitteilung 2768/2018 „Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmen des Integrationsbudgets„ zu den Maßnahmenempfehlungen Nr. 6 bis 8 und 10 
In Ergänzung der Mitteilung 2768/2018 „Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm – 
Maßnahmen des Integrationsbudgets“ 10 teilt die Verwaltung zu den Maßnahmenempfehlungen Nr. 6 
bis 8 und Folgendes mit: 
 
Zu 6.) Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungsstellen 
 
Zunächst erfolgte eine Umsetzung in Form ergänzender zielgruppenspezifischer Sprechstunden im 
Rahmen der Regelangebote der Suchtberatungsstellen unter Berücksichtigung der links- und rechts-
rheinischen Angebote. 
 
Die bereitgestellten finanziellen Mittel werden seit 2015 für die Beratung von Menschen mit einem 
Migrationshintergrund sowie einer Alkohol- und Medikamentenproblematik beziehungsweise einer 
Glücksspielproblematik (legaler Suchtbereich) eingesetzt. Es sollten „Sprechstunden“ in den vorhan-
denen Beratungsstellen der Suchthilfeträger eingerichtet werden. Bezugnehmend auf die Einwohner-
statistiken wurden die Stadtbezirke Chorweiler (Blaues Kreuz), Mülheim (Diakonie) und Porz (Sozial-
dienst katholischer Männer/SKM) für die Beratung bei Alkohol- und Medikamentenproblematik sowie 
für den Bereich der Glücksspielsucht die Fachstelle für Glücksspielsucht (Drogenhilfe Köln gGmbH) 
mit den Standorten Innenstadt und Mülheim ausgewählt. 
 
Die Beratung sollte von Fachkräften mit Erfahrungen in der Suchtberatung sowie mit Sprach- und 
Kulturkenntnissen beziehungsweise mit anderer Muttersprachlichkeit durchgeführt werden.Die Dro-
genhilfe und der SKM konnten seit November 2015 ein Beratungsangebot sicherstellen. Die Träger 
Blaues Kreuz und Diakonie hingegen konnten aufgrund des vorhandenen Stellenanteils (0,25 VZ) 
kein geeignetes Personal finden. Die Notwendigkeit von fremdsprachigem Personal fördert die Ak-
zeptanz der Beratungsarbeit und erhöht die Inanspruchnahme der Beratungsleistung. Häufig gilt die 
Fremdsprache als „Eintrittstor“, auch wenn zum Beispiel bei türkisch sprachigem Hintergrund die Be-
ratung häufig in Deutsch stattgefunden habe.  
 
Daher bietet die Beratungsstelle „Vor Ort“ in Porz des SKM seit 2015 Beratung in türkischer, spani-
scher und englischer Sprache mit 0,5 Stelle an. Die Drogenhilfe unterhält  linksrheinisch die Fachstel-
le Glücksspielsucht und bietet ein solches Angebot ebenfalls mit 0,5 Stelle an. Diese Stellenverteilung 
soll in Abstimmung mit den vier Trägern bis einschließlich 2019 Gültigkeit haben und in 2019, wie 
ursprünglich geplant, angepasst werden.

2 
 
Die Frage „zielgruppenspezifische Sprechstunden“ oder „Beratungsangebote mit interkultureller 
Kompetenz“ wird dabei eine der zu klärenden Fragen sein, damit sich das Suchthilfesystem noch 
stärker Menschen mit Migrationshintergrund öffnet. Dabei ist die interkulturelle Kompetenz der Fach-
kräfte neben einem muttersprachlichen Angebot ebenso wichtig, wie ein niedrigschwelliger, unter 
Umständen auch aufsuchender Zugang zu dieser sehr vielfältigen, heterogenen Bevölkerungsgruppe.  
 
 
Zu 7.) Fortschreibung Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungs-geschichte 
 
Der Kölner Gesundheitswegweiser wurde von der Verwaltung auf der Grundlage einer Datenbank 
neu konzipiert, ist aber technisch noch nicht komplett erstellt, so dass derzeit noch keine Dateneinga-
be erfolgen kann. Es handelt sich nicht um eine Datenaktualisierung, da keine Altdaten in digitaler 
Form vorhanden sind. Zumindest dem Gesundheitsamt stehen für die Entwicklung des Kölner Ge-
sundheitswegweisers keine eigenen Stellenanteile zur Verfügung. Es werden verfügbare Anteile der 
vorhandenen Personalkapazitäten in der zuständigen Abteilung genutzt.  
 
Dem AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren des Integrationsrates wurde am 28.05.2018 die 
Testversion des Kölner Gesundheitswegweisers vorgestellt. Die technische Realisierung erfolgt durch 
das Amt für Informationsverarbeitung. Sobald die einsetzbare Version vorliegt, erfolgt der Echtbetrieb 
in zwei Phasen: 
Zunächst soll die Anbieterseite in Betrieb gehen. Das heißt, den potentiellen Anbieterinnen und An-
bietern wird ein entsprechender Link zur Verfügung gestellt, über den sie sich registrieren und ihr An-
gebot selbst einpflegen können. Nachdem eine sinnvolle Anzahl von Angeboten im Kölner Gesund-
heitswegweiser eingepflegt wurde, soll die Nutzerseite in den Echtbetrieb gehen. Das heißt die Nutze-
rinnen und Nutzer können auf die Suchfunktionen des Gesundheitswegweisers zugreifen.  
Vorausgesetzt der Kölner Gesundheitswegweiser geht noch 2018 in den Echtbetrieb, fallen Entwick-
lungskosten bis zur offiziellen Inbetriebnahme der Datenbank in Höhe eines Pauschalbetrages von 
einmalig 10.976,- Euro an. Außerdem ist die Anschaffung und Implementation eines Thesaurus (al-
phabetisch und systematisch geordnete Sammlung von Wörtern eines bestimmten [Fach]bereichs ) 
geplant. Welche Kosten für die geplante Nutzung eines Thesaurus anfallen werden, ist nicht bekannt, 
da der Implementierungsprozess noch läuft.  
 
Die laufenden Kosten für den Serverbetrieb der Datenbank des Kölner Gesundheitswegweisers be-
tragen monatlich 473,89 Euro (jährlich 5.686,68 Euro). Diese fallen jedoch erst ab der offiziellen Inbe-
triebnahme an. Hinzu kommen noch die Kosten für Aufwände der Fachanwendungsbetreuung in Hö-
he von monatlich 336,- Euro (jährlich pauschal 4.032,- Euro) ab der offiziellen Inbetriebnahme der 
Datenbank. Im Integrationsbudget sind 2018 für die Fortschreibung des Kölner Gesundheitswegwei-
sers 8.237,- Euro veranschlagt.  
 
Geht man davon aus, dass im Integrationsbudget für den Gesundheitswegweiser in den Folgejahren 
weiterhin 8.237,- Euro zur Verfügung gestellt werden, stehen dem Ansatz in jedem Fall höhere jährli-
che Kosten für den Serverbetrieb, die Fachanwendungsbetreuung und gegebenenfalls weitere Kos-
ten gegenüber. Hinzu kommen noch die Kosten für eine Druckversion, zu denen derzeit keine Anga-
ben gemacht werden können. 
 
 
Zu 8.) Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von Sprach- und Integrations-mittlerinnen und -
mittlern im Gesundheitswesen 
 
Für den Einsatz von professionellen Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern im Gesund-
heitswesen wurden gemäß der Verwaltungsvorlage 2225/2014 für das Jahr 2015 19.730 Euro, für 
das Jahr 2016 26.890,07 Euro und für 2017 42.602,91 Euro aus dem jährlichen Budget verwendet. 
 
Die Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

3 
 
Die Beratungsstelle für Familienplanung ist für die Beratung von Risikoschwangeren und Schwange-
ren in desolaten Lebenssituationen zuständig. Vor dem Hintergrund kultureller Besonderheiten ist 
eine professionelle Beratung durch Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern erforderlich. 
Der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit erfüllt Pflichtaufgaben nach § 19 des Infektionsschutz-
gesetzes zur Sicherstellung von Beratung, Diagnose und Behandlung bei STI (sexuell übertragbaren 
Infektionen). Unter Beachtung des besonderen Schutzes der Privat- und Intimsphäre, ist es unerläss-
lich, diese Beratung angemessen sprachlich zu gewährleisten. 
Der überwiegende Teil der Einsätze von professionellen Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -
mittlern findet während der festen Sprechzeiten in den Beratungsstellen für Familienplanung sowie 
dem Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit statt. Dazu befinden sich die Sprach- und Integrati-
onsmittlerinnen und -mittlern auf Abruf in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes und werden bei 
Bedarf zur Untersuchung und Beratung zwecks fachlicher Sprachübersetzung unmittelbar hinzugezo-
gen. 
 
Die Tuberkuloseberatungsstelle ist für die Bekämpfung und Prävention der Tuberkulose zuständig. 
Eine zeitnahe Aufklärung von Betroffenen, oftmals mit ungenügenden Deutschkenntnissen, ist für die 
Vermeidung der Ausbreitung durch professionelle Übersetzer notwendig. 
 
Das Angebot des Sachgebiets Frühe Hilfen richtet sich an alle Schwangeren und Mütter bis 23 Jahre 
und koordiniert Hilfsangebote für Eltern und Kinder zur frühzeitigen und nachhaltigen Verbesserung 
von Entwicklungsmöglichkeiten in der Familie und der Gesellschaft. 
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung stellt Informationen zu allen kinder- und jugendpsy-
chiatrischen und psychotherapeutischen Fragen, insbesondere von posttraumatischen Belastungsstö-
rungen bereit. 
 
Die Tuberkuloseberatungsstelle, das Sachgebiet Frühe Hilfe und die Kinder- und Jugendpsychiatri-
sche Beratungsstelle bilden weitere wichtige Einsatzbereiche der Sprach- und Integrationsmittlerin-
nen und -mittlern. Dort werden sie zu festen Terminen gebucht, um einzelfallbezogen ihre Dienstleis-
tung spezifisch anbieten zu können. 
 
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst stellt die Gesundheit und den Entwicklungsstand des Kindes 
vor der Schulpflicht fest. Durch die wachsende Zahl von Flüchtlingskindern ist ein Bedarf an Sprach- 
und Integrationsmittlerinnen und -mittlern nötig. Dazu werden die Leistungen via Telefon- bzw. Video-
dolmetsching bei Bedarf in Anspruch genommen. 
 
Einsatz eines Videodolmetscherdienstes 
Um die Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts der 
Stadt Köln und den Geflüchteten zu verbessern, erfolgt der Einsatz eines Videodolmetscherdienstes. 
Hierdurch können notwendige Aufgaben (zum Beispiel: Durchführung von Seiteneinsteiger-
untersuchungen, Impfangebote in den Einrichtungen, Beratungsgespräche der Kinder- und Jugend-
psychiatrischen Beratungsstelle, Tuberkuloseberatung et cetera.) effizient durchgeführt werden. Ohne 
die Hinzuziehung des Videodolmetscherdienstes wären häufig auftretende Sprachbarrieren nicht 
überwindbar und eine ausreichende Verständigung als Basis für bedarfsorientierte Beratungen / Un-
tersuchungen nicht möglich.  
Der Einsatz des Videodolmetschers erfolgt über die Anwendung von IPads. 
Eine Nutzung ist nicht nur in den Räumen des Gesundheitsamtes möglich, sondern auch bei zum 
Beispiel Außenterminen in den Einrichtungen. 
Darüber hinaus steht eine Mehrzahl unterschiedlicher Sprachen sehr zeitnah zur Verfügung, so dass 
eine Anwendung spontan und ohne Anmeldung möglich ist. 
Daher erfolgt eine Nutzung in allen oben genannten Bereichen zur großen Zufriedenheit aller Beteilig-
ten und einer zunehmenden Inanspruchnahme. 
 
 
Zu 10.) Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen Ge-
sundheit“ 
 
Aufgrund der veränderten Bedarfssituation (Zuwanderung von Flüchtlingen) erscheint eine unverän-
derte Fortführung des „alten“ MIMI-Ansatzes aus fachlicher Sicht und bei dem zur Verfügung stehen-

4 
 
den Budget nicht zielführend. 
So wurde eine Übernahme der Aufgabe „Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als 
Integrationslotsen Gesundheit“ durch die Caritas-Integrationsagentur mit dieser diskutiert, aber bis-
lang liegt kein umsetzungsfähiger Vorschlag auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Bud-
gets vor. 
Vor diesem Hintergrund wurden die bereitgestellten Finanzmittel aus dem Integrationsbudget für die 
Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen Gesundheit“ bisher 
nicht in Anspruch genommen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Mitteilung 2768_2018

39078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer  28.08.2018 
 2768/2018 
 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
 
Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm - Maßnahmen des 
Integrationsbudgets 
Im Jahr 2015 wurde erstmalig ein Integrationsbudget zur Finanzierung von Maßnahmenempfehlun- 
gen aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm eingerichtet. In diesem Integrationsbudget wur- 
den die Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst, denen vom Integrationsrat, den Fachaus- 
schüssen und vom Rat in 2015 eine hohe Umsetzungspriorität sowie die entsprechend erforderlichen  
Haushaltsmittel zuerkannt wurden (so genannte B-Maßnahmen). 
Darüber hinaus gab es aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm noch Maßnahmenempfehlun- 
gen mit hoher und mittlerer Priorität, die zum damaligen Zeitpunkt bereits umgesetzt wurden und de- 
ren Finanzierung aus dem lfd. Budget erfolgte, bzw. Maßnahmen mit hoher Priorität, die keiner zu- 
sätzlichen Finanzmittel bedurften (C-Maßnahmen). Weitere Maßnahmenempfehlungen wurden sei- 
nerzeit als nicht erforderlich bzw. mit einer mittleren oder geringen Priorität eingestuft (A-
Maßnahmen). Über den Sach- und Umsetzungsstand der C und A-Maßnahmen wird zu einem späte- 
ren Zeitpunkt berichtet werden. 
 Maßnahmenempfehlung aus dem Interkulturellen 
Maßnahmenprogramm  
(B -Maßnahmen) 
Integrati- 
onsbudget  
2015  
Haushaltsplanmittel In- 
tegrat ionsbudget 2015 ff:  
· der Haushalt 2015 wurde 
erst im Herbst 2015 ve r- 
abschiedet, so dass B e- 
träge teilweise nur anteilig 
ausgezahlt wurden;  
· ab 2016 werden bei Pe r- 
sonalkosten Tarifsteig e- 
rungen berücksichtigt  
1 Bezuschussung einer Beratung von "Men- 
schen ohne Papiere" und des Fonds "Armen- 
betten" 
 Bezuschussung der Beratungsarbeit der 
fünf Träger agisra e.V., Diakonisches Werk, Cari- 
tasverband, Flüchtlingsrat e.V. und Rom e.V.  
15.000 €  2015 = 15.000 €  
2016 = 15.300 €  
2017 = 15.691 €  
2018 = 16.774 €  
2 Finanzielle Sicherstellung des Projektes "In- 
tegrationslotsinnen / 
-lotsen"; Weiterführung der 
von fünf Integration sagenturen in den Vorjahren 
begonnenen Arbeit 'Integrationslotsen'  
23.000 €  2015 = 23.000 €  
2016 = 23.000 €  
2017 = 23.000 €  
2018 = 23.000 €  
3 Ergebnisoffene Perspektivberatung von 
Flüchtlingen 
 Bezuschussung der Beratungsa r- 
beit der fünf Träger agisra e.V., Diakon isches 
Werk, Caritasverband, Flüchtlingsrat e.V. und 
175.000 €  2015 =   51.000 €  
2016 = 178.000 €  
2017 = 191.909 €  
2018 = 192.740 €

2 
 
Rom e.V.  
4 Erhöhung der finanziellen Förderung für Inter- 
kulturelle Zentren; 
 Ergänzende Förderung der 
seit Jahren bereits anerkannten aber finanziell 
noch nicht berücksichtigter Inte 
rkulturellen Ze n- 
tren  
50.000 €  2015 = 50.000 €  
2016 = 50.000 €  
2017 = 50.000 €  
2018 = 50.000 €  
5 Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Anti- 
rassismustraining; 
 zur Förderung von Aktivitä- 
ten gegen Rassismus (Hinweis: im lfd. Haushalt stehen 
10.000 € zur Verf ügung, so dass die Gesamtsumme 50.000 
€ / Jahr b eträgt)  
40.000 €  2015 = 11.700 €  
2016 = 40.000 €  
2017 = 40.000 €  
2018 = 40.000 €  
6 Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungs- 
stellen; 
zur Finanzierung zielgruppenspezifischer 
Sprechstunden für Mi grant*innen bei einzelnen 
Trägern  
60.000 €  2015 = 17.500 €  
2016 = 61.000 €  
2017 = 62.303 €  
2018 = 65.913 €  
7 Fortschreibung Gesundheitswegweiser für 
Kölner/innen mit Zuwanderungsg 
eschichte;  in 
2015 15.000 € zur einmaligen Entwicklung einer 
aktuellen Datenbank; in den Folgejahren 8.000 € 
für eine jährliche Datenaktualisierung und Druck 
in Papierform  
8.000 €  2015 = 15.000 €  
2016 =   8.040 €  
2017 =   8.092 €  
2018 =   8.237 €  
8 Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von 
Sprach 
- und Integrationsmittler/innen im G e- 
sundh eitswesen;  zum Einsatz von professionel- 
len Sprach - und Integrationsmittler*innen im G e- 
sundheitswesen  
50.000 €  2015 = 14.600 €  
2016 = 50.000 €  
2017 = 50.000 €  
2018 = 50.000 €  
9 Verbesserung der psychosozialen Betreuung 
von Flüchtlingen; zur Förderung des Therapi e- 
zentrums für Folteropfer des Carita sverbandes  
120.000 €  2015 =   35.000 €  
2016 = 121.920 €  
2017 = 124.442 €  
2018 = 131.354 €  
10 Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zu- 
wanderern als „Integrationslotsen Gesun 
d- 
heit“;  zur Qualifizierung, Koordination und Ei n- 
satz von herkunftssprachlichen Z uwander*innen 
als 'Integrationslotsen Gesundheit'  
32.500 €  2015 =   9.500 €  
2016 = 32.500 €  
2017 = 32.500 €  
2018 = 32.500 €  
11 Einrichtung eines Budgets zum Einsatz pro- 
fessioneller Sprach 
- und Integrationsmittle r/-
innen; Finanzierung eines Sprach- und Integrati- 
onsmittlerpools zur Unterstü tzung städtischer 
Dienststellen bei komplexen oder besonders kul- 
tursensiblen Angelegenheiten  
200.000 €  2015 =   58.300 €  
2016 = 200.000 €  
2017 = 200.000 €  
2018 = 200.000 €  
12 Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention 
und Abbau von Intoleranz, Diskrimini 
erung 
und Ausgrenzung;  bei Diversity zum Theme n- 
schwerpunkt Divers ity zu Prävention und Abbau 
von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung  
92.202 €  2015 = 23.050 €  
2016 = 79.254 €  
2017 = 81.279 €  
2018 = 86.889 €  
13 Angebote der interkulturellen Familienbildung 
in Familienbildungsstätten 
 
30.000 €  2015 =   8.800 €  
2016 = 30.000 €  
2017 = 30.000 €  
2018 = 30.000 €  
14 Schulungen zur interkulturellen Kompetenz 
für Jugendleiter/ 
innen in Jugendeinrichtungen 
20.000 €  2015 =   5.800 €  
2016 = 20.000 €  
2017 = 20.000 €  
2018 = 20.000 €  
 Gesamtsumme Integrationsbudget 2015 915.700 €

3 
 
 
Zu 1.  
Bezuschussung einer Beratung von "Menschen ohne Papiere" und des Fonds "Ar- 
menbetten" 
Im Auftr ag des Rates hatte das „Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien“ (IMIS) die 
Situation von Menschen ohne Papiere‘ untersucht und im Oktober 2007 Han dlungsempfehlungen 
zum Umgang mit dem Thema vorgelegt. Zitat Studie:  
„Die … Handlungsempfehlungen … orientieren sich daran, wie in den … Bereichen … die für die alltä g- 
liche Lebensführung … von irregulären Migranten entscheidend sind, … Arrangements gefunden we r- 
den können, durch die hohe menschliche und soziale Kosten vermieden werden können, wie sie im Le- 
ben von irregulären Migranten ersichtlich anfallen. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass das Ziel ist, 
sich einem Sachverhalt politisch zu stellen, den niemand wünschen, aber gegenwärtig und absehbar in 
der nächsten Zeit niemand wirklich grundlegend verändern oder aufheben kann. Es geht daher darum 
…einen pragmatischen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse irreguläre Migration nicht zu forci e- 
ren und auf der anderen Seite Notlagen zu lindern oder zu verhindern.“  
Die zentrale Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines Beratungsangebotes wird seit 2011 durch 
folgende fünf Beratungsstellen durchgeführt: Agisra e.V., Caritasverband, Diakonisches Werk, Kölner 
Flüchtlingsrat und Rom e.V.  
Mit der Förderung sollte über eine Perspektivberatung zur Prüfung von Legalisierungs- und Rück- 
kehrmöglichkeiten, sowie auf einer humanitären Basis der Zugang zur gesundheitliche Versorgung 
gewährleistet werden. Hierfür wurden im Jahr 2011 erstmalig 60.000 €/Jahr bereitgestellt. Im Ra hmen 
der Haushaltskonsolidierung erfolgte in 2013 eine Absenkung auf 17.700 und im Jahr 2014 auf 
45.000 €. Dieser Betrag von 45.000 € wurde in 2015 mit 15.000 € wieder auf den ursprü nglichen Be- 
trag von 60.000 €/Jahr angehoben.  
Die bereit gestellten Finanzmittel erhalten die fünf Träger zu gleichen Teilen, abzgl. eines bestimmten 
Betrages für den Fond ‚Armenbetten‘ dessen Ausgaben von den fünf Trägern gemeinsam entschi e- 
den werden (z.B. werden daraus die hohen Kosten Geburten etc. finanziert). 
Die Zahl der Ratsuchenden bei den fünf Beratungsträgern betrug in 2015 133, 2016 144 und in 2017 
194 Personen. Insgesamt stellten die Menschen aus dem Balkan und dem Maghreb die größten 
Gruppen in der Beratung – in 2017 kam eine vergleichsweise hohe Zahl afghanischer Menschen oh- 
ne Papiere hinzu. Es ist ein leichter ‚Männerüberhang‘ bei den überwiegend erwerbstätigen Einze l- 
personen festzustellen. Unter den Frauen ist eine hohe Zahl von Schwangeren. Bei den Beratungen 
standen in 2015 und 2016 Fragen nach einer Legalisierung und nach Unterstützung bei gesundheitli- 
chen Problemen an erster Stelle, gefolgt von finanziellen Problemen. Im 2017 verschoben sich die 
Beratungsinhalte hin zu Beratungen, die sich auf eine Rückkehr ins Herkunftsland bezogen, da sich 
die Perspektiven offensichtlich verschlechtert hatten. 
Lt. Bericht der Beratungsträger wird das Thema Rückkehr in Relation zu den Vorjahren häufiger an- 
gesprochen und auch die Zahl der tatsächlichen Ausreisen von Menschen ohne Papiere ist höher als 
in den Vorjahren.  
Zu 2.  
Finanzielle Sicherstellung des Projektes "Integrationslotsinnen /-lotsen" bei fünf Integ- 
rationsagenturen 
Das Projekt „Integrationslotsen“ wird seit 2009 von fünf Kölner Integrationsagen turen durchgeführt 
(AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., DRK, Synagogen-
Gemeinde Köln, Förderungs- und Bildungsgemeinschaft Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim). 
Die meisten Integrationslotsinnen und –lotsen haben selbst einen Migrationshintergrund und spre- 
chen neben der deutschen noch mindestens eine weitere Sprache. Die Integrationslotsinnen und –
lotsen begleiten und unterstützen Kölner Migrant*innen z.B. beim Besuch von Ärzten, Verwaltungen, 
Behörden oder Schulen, geben Hilfe beim Schriftverkehr und beim Ausfühlen von Formularen, Ver- 
mitteln von Informationen über soziale und kulturelle Aktivitäten im Stadtteil etc.  
Die Integrationslotsinnen und –lotsen erhalten – durchgeführt von den Integrationsagenturen  - Aus- 
und Fortbildungen in verschiedenen Schwerpunktthemen (z.B. Beispiel Ausländerrecht, interkulturelle 
Kompetenz, Gesundheitsprävention, Bildung und Schule, Kinder und Jugendhilfe, Anerkennung aus- 
ländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse u. a.). Für jeden von den Integrationsagenturen vermittel- 
ten Einsatz erhalten die Integrationslotsinnen und –lotsen eine Aufwandsentschädigung.

4 
 
Die städtische Förderung betrug bis Ende 2013 insgesamt 23.000, -€ pro Jahr und wurde zum 
01.01.2014 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung gestrichen. Durch den Einsatz von Restmitteln 
von Trägerseite und der aufgrund der Neuorganisation des Kommunalen Integrationszentrums unge- 
bundenen Mittel konnte das Projekt für 2014 in bisherigem Umfang weitergeführt werden. Seit 2015 
stehen Mittel aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm in Höhe von 23.000 € zur finanziellen 
Sicherstellung des Projektes „Integratio nslotsinnen und –lotsen“ zur Verfügung. In den Folgejahren 
kamen infolge des politischen Veränderungsnachweises 10.000 € p.a. hinzu. Ca. 70 % der Förde r- 
gelder werden für die Aufwandsentschädigung und ca. 30 % für die Finanzierung der Aus- und Fort- 
bildungen der Lotsinnen und Lotsen verwandt.  
Während in 2009 noch 40 Lotsinnen und Lotsen zum Einsatz kamen, waren es in 2015 bereits 118 
und in 2016 insgesamt 99. Die Zahl der Einsätze lag im Jahr 2015 bei 4267 und in 2016 bei 3694. Die 
Auswertung der Daten aus 2017 ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Zu 3.:  
Ergebnisoffene Perspektivberatung von Flüchtlingen - Bezuschussung der Beratungs- 
arbeit der fünf Träger 
Zwischen Januar 2013 (2.224 Personen) und März 2015 (5.992 Personen) stieg die Zahl der in Köln 
untergebrachten Geflüchteten um ca. 170 % an. Aufgrund der hohen Zahl von Geflüchteten in Köln, 
bei gleichzeitigem Ausbleiben einer höheren Landesförderung, wurde die Ausweitung der professio- 
nellen sozialen Beratung von Flüchtlingen durch qualifizierte Beratungsträger dringend erforderlich. 
Gleichzeitig erlebte auch Köln eine neue Form der Willkommenskultur durch zahlreiche Unterstützer- 
gruppen. Die Beratungsträger berichten von einem massiven Anstieg der Beratungsanfragen und 
Wartezeiten für Ratsuchende. Kurzfristige Beratungstermine,die z.B. aufgrund von Rechtsfristen not- 
wendig sind, können nicht angeboten werden. 
Vor diesem Hintergrund wurden im Integrationsbudget 2015 erstmalig die Bezuschussung der Bera- 
tungsarbeit für Geflüchtete vorgesehen. Die Verteilung der Finanzmittel in Höhe von 175.000,- € / 
Jahr erfolgte zu gleichen Teilen an die folgende fünf Beratungsträger: Agisra e.V., Caritasverband, 
Diakonisches Werk, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. 
Der Zuschuss ist zweckgebunden und dazu bestimmt, eine professionelle soziale Beratung für Flücht- 
linge durchzuführen. Darüber hinaus sollen auch ehrenamtliche Akteure aus den Unterstützergruppen 
den Rat professioneller Beratungsträger zur Orientierung und Weitergabe dieser Informationen an die 
Flüchtlinge in ihrer Nachbarschaft erhalten. Die Unterstützung und Stärkung dieser Initiativen ist für 
den sozialen Frieden in der Nachbarschaft der Heime von sehr hoher Relevanz. 
Hauptthemen der Beratung durch die fünf Träger sind die Asylberatung (z.B. Sinnhaftigkeit einer An- 
tragstellung, Vorbereitung auf Anhörung etc. insbesondere auch bei unbegleiteten Minderjährigen), 
Informationen über Entscheidungsformen (z.B. Information über Entscheidungen im Asylverfahren), 
das Thema Familienzusammenführung/Elternnachzug, Unterbringung (z.B. Verlegungswünsche bei 
Erkrankung) sowie Beratung zu Ausbildung und Beruf. 
Ein höherer Beratungsbedarf wurde aufgrund von laufenden Gesetzesänderungen erforderlich. Die in 
Teilen langwierige und fehlerhafte Terminvergabe und Anhörungs- sowie Entscheidungspraxis des 
BAMF sorgte zusätzlich für Beratungsbedarf in den Bereichen Verfahrensstand und Klageverfahren. 
Eine steigende Ablehnungsquote, insbesondere bei jungen Männern aus Afghanistan, sorgte bei die- 
sen für viel Angst und den Wunsch, sich so ausführlich wie möglich auf die Anhörung vorzubereiten.  
Von einzelnen Beratungsträgern aus wurde in Gemeinschaftsunterkünften ein Beratungsangebot ge- 
startet. Analog zu den gestiegenen Flüchtlingszahlen erhöhte sich auch der Beratungsbedarf in 2016, 
so dass nicht alle Terminanfragen bedient, sondern Prioritäten vergeben werden mussten. In 2017 
wurden durch die fünf Beratungsträger in insgesamt ca. 1050 Fällen beraten. Hauptherkunftsländer 
waren der Irak, Syrien und Afghanistan. 
 
Zu 4.:  
Erhöhung der finanziellen Förderung für Interkulturelle Zentren 
Die Arbeit Interkulturellen Zentren wird seit 2007 auf der Grundlage der Richtlinie zur Anerkennung 
und Förderung von Interkulturellen Zentren (Ratsbeschluss vom 29.10.2007) gefördert. Zur Zeit sind 
in Köln 41 Zentren unterschiedlicher Größe als Interkulturelle Zentren im Sinne der Richtlinie zur An- 
erkennung und Förderung Interkultureller Zentren von 2007 anerkannt. Zwei weitere Anträge auf An- 
erkennung liegen vor.

5 
 
Gemäß ihrem Leitbild sehen die Zentren ihren Auftrag als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und för- 
dern und fordern Integration in allen Aufgabenbereichen kommunaler Politikfelder, schaffen Möglich- 
keiten zur Teilhabe am kommunalen Leben und Übernahme von Verantwortung für alle, stärken den 
Kontakt und Kommunikation unter den Menschen und bauen Vorurteile ab. Sie machen Integration 
als wechselseitigen Prozess erfahrbar, für den alle Kölnerinnen und Kölner mitverantwortlich sind. Sie 
vermitteln die Herkunftskulturen an einen breiten Kreis der Stadtbevölkerung und leisten praktische 
Hilfe zur Selbsthilfe. 
Die Zentren verstehen sich insbesondere in der seit 2015 gestiegenen Zuwanderung als Integrations- 
akteure mit jahrzehntelanger Erfahrung. Gut ein Drittel der Zentren hat die Ausrichtung seiner Arbeit 
vor dem Hintergrund der Fluchtbewegung angepasst und die Flüchtlingsarbeit in das Spektrum des 
Angebotes aufgenommen. 
Aktuell stehen zur Förderung 396.000 Euro bereit. Seit 2015 ist dieser Betrag über das Integrations- 
budget um weitere 50.000 Euro aufgestockt worden. Mit diesem Betrag konnten vier Zentren neu 
gefördert werden und für insgesamt 5 Zentren auf der Grundlage der ausgebauten Arbeit dieser Zen- 
tren deren Förderkategorie angepasst (erhöht) werden. Der Mehrbedarf ergibt sich insbesondere 
durch die Zuwanderung neuer Migrantengruppen und in diesem Zusammenhang auch neuer Heraus- 
forderungen und Aufgaben. 
Im laufenden Jahr lag die Antragssumme über dem verfügbaren Haushaltsansatz. Der Förderbetrag 
je Zentrum ist in den jeweiligen Kategorien (klein 4000, mittel 8000, groß 18000) seit 2007 nicht ver- 
ändert worden. Damit werden die gestiegenen Kosten nicht mehr gedeckt. Da auch die Übernahme 
von Eigenanteilen bei Drittförderungen in der Regel in Prozent der Gesamtsumme festgelegt wird, 
reduziert sich hiermit auch das reale Volumen der Drittmittelakquise. 
 
Zu 5.:  
Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismustraining  zur Förderung von Ak- 
tivitäten gegen Rassismus 
Mit der in 2015 vorgenommenen Einrichtung des Integrationsbudgets konnte das zwischenzeitlich um 
40.000 €/Jahr gekürzte Förderbudget für Antirassismustrainings wieder in der ursprünglichen Höhe 
von 50.000 €/Jahr bereitgestellt werden.  
Diese Fördermittel wurden auf Vorschlag der Verwaltung durch Beschluss der politischen Gremien 
jeweils wie folgt vergeben. 
In 2015:  
· 5.000 € an NS -Dokumen tationszentrum der Stadt Köln zur Erstellung der Publikation „Erinn e- 
rungskultur der extremen Rechten“ für Multiplikator*innen in der Bildungsarbeit gegen Rassi smus 
und Extremismus.  
· 800,00 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. zur Durchführung einer Verans taltung zur Präsenta- 
tion und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen „>Di ssen- mit mir nicht“< 
-Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“.  
· 700,00 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. zur Durchführung des Workshops „Afr odeutsche 
und an dere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ für Eltern und Ve rwandte Schwarzer 
Kinder mit der Zielsetzung, zwischen den Teilnehmenden ein neues Verständnis für gesellschaft- 
liche Realitäten zur Förderung des Miteinander von „weißen“ und „schwarzen“ Me nschen zu ge- 
winnen, sowie Handlungsoptionen der Eltern zur Unterstützung ihrer Kinder im Prozess der Ent- 
wicklung von Identität, Selbstbewusstsein, Stärke und Fähigkeit, für ihre Rechte einzustehen, zu 
erarbeiten und die Teilnehmenden zu vernetzen. 
· 4.140,00 € an wir für pänz e.V. zur Durchführung der Maßnahme „Miteinander respektvoll umg e- 
hen“ – ein Trainingsprogramm gegen Ausgrenzung und Diskriminierung in und außerhalb der 
Schule für Schülerinnen und Schüler 
· 5.769,60 € erfolgt an Körbe für Köln e.V. zur Dur chführung eines Antirassismus-Trainings für jun- 
ge Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, die aus Wohngebieten mit erhöhtem Ju- 
gendhilfebedarf kommen, sowie für Multiplikator*innen und Ehrenamtliche, mit der Zielsetzung, 
einem in den Wohngebieten mit erhöhtem Jugendhilfe- und Erneuerungsbedarf zunehmend vor- 
handenen Klima von Rassismus und Diskriminierung entgegen zu wirken. 
In 2016 
Aufgrund der späten Verabschiedung des Haushalts 2016/2017 konnten die Mittel nicht zur Gänze

6 
 
vergeben werden.  
· 10.000 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur Pr ä- 
sentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen „Dissen - mit mir 
nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“  
· 5.000 € an NS -Dokumentationszentrum der Stadt Köln für Maßnahmen zur Entwicklung von zwei 
Workshop-Angeboten für Kölner Schüler/-innen zu Themenkomplex „Rassismus und Diskrimini e- 
rung“ sowie „Rassistische Hetze gegen Geflüchtete“  
· 1.400 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für  die Durchführung eines zweitägigen Workshops 
unter dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ analog 
zum gleichnamigen Projekt aus 2015. 
· 1.600,00 € an Körbe für Köln e.V. für die Durchführung/Nachhaltigkeitssicherung v on Antirassis- 
mus-Trainings für junge Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sowie für Multiplikato- 
rinnen und Multiplikatoren, die Antirassismusarbeit in der sportbezogenen Jugendsozialarbeit ak- 
tiv unterstützen und an Antirassismus-Trainings in 2015 bereits teilgenommen haben. 
In 2017: 
· 2.000 € an den Caritasverband zur Durchführung einer Veranstaltung zur Präsentation und Pr ä- 
mierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen und Jugendeinrichtungen „Dissen - 
mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“;  
· 10.000 € an Lückenlos e.V. zur Durchführung von 20 Antirassismus -Workshops in verschiedenen 
Kölner Stadtteilen an mehreren Tagen in Mai 2017, eingebunden in die mehrtägige Veranstaltung 
„Tribunal NSU -Komplex auflösen“ im Schauspiel Kö ln. 
· 4.850 € an wir für pänz e.V. zur Durchführung der Maßnahme „Miteinander respektvoll umgehen“ 
für Schülerinnen und Schüler mit der Zielsetzung, die Teilnehmenden für die Themen Ausgren- 
zung, Diskriminierung und Rassismus zu sensibilisieren, sowie für eine Fortbildung für das päda- 
gogische Personal der Schule. 
· 915 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. zur Durchführung eines zweitägigen Wor kshops unter 
dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ analog zum 
gleichnamigen Projekt aus 2015 und 2016. 
· 9.000 € an Info - und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum für 
die Veröffentlichung der Broschüre „Zivilgesellschaftliche Aktivitäten und Initiativen gegen 
Rechtsextremismus und Rassismus. Engagement fü r Demokratie in Köln“ für Akteure in zivilg e- 
sellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und für Demokratie, Multiplika- 
tor-/innen sowie Mitarbeiter/-innen von Regelstrukturen mit der Zielsetzung, das Engagement für 
Vielfalt sowie für ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Köln und Umgebung zu fördern. 
· 5.000 € an Förderverein des Kölner Runden Tischs für Integration zur Durchführung des Proje k- 
tes „Dialog und Verständigung zwischen und mit Eingewanderten aus der Türkei“ mit der Zielse t- 
zung, einen Dialog auf Augenhöhe zwischen Persönlichkeiten und Repräsentant/-innen von Ver- 
einen, Gruppen und Initiativen von Eingewanderten aus der Türkei untereinander und mit ausge- 
wählten Aktiven am Runden Tisch zu ermöglichen, um vorhandene Diskriminierungen und Aus- 
grenzungen zu benennen, Strategien zu ihrer Überwindung zu erarbeiten und eine neue Kultur 
des moderierten Dialoges und der Konfliktbewältigung einzuführen.  
· 2.960 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) e.V. zur Durchführung einer öffentlichen Bildungs -
und Informationsveranstaltung. „25 Jahre Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ mit der Zielsetzung, 
die Kölner Öffentlichkeit auf die Arbeit und das Angebot des Antidiskriminierungsbüros aufmerk- 
sam zu machen und das Antidiskriminierungsnetzwerk vor Ort nachhaltig zu stärken. 
· 1.000,- € an Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, vertreten durch Car itasverband 
der Stadt Köln e.V./Antidiskriminierungsbüro, für ein Coaching der Vertreterinnen und Vertreter 
der Mitgliedsorganisationen im Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung. 
· 4.200 € an Ulf Aminde für die Durchführung einer Filmpräsentation unter dem Arbeitstitel „Eine 
Nacht voller Filme. Wir bauen das Denkmal zur Erinnerung an die Anschläge durch das terroristi- 
sche, rassistische NSU Netzwerk in der Keupstraße und Probsteigasse. Kein Vergessen!!!“  
· 10.075 € für eine Vielfaltskampagne unter Federführung der Dienststelle Diversity und den damit 
verbundenen Fachbereichen Kommunales Integrationszentrum, Fachstelle Behindertenpolitik, 
Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender in Kooperation mit dem NS - Dokumentations- 
zentrum im Rahmen des Landesförderprogramms NRWeltoffen  mit der Zielsetzung, die Vielfalt in 
der Stadt Köln mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne sichtbar zu machen, damit die Ge-

7 
 
sellschaft Diskriminierung, Rassismus und diskriminierendes Verhalten erkennen kann und moti- 
viert wird, diesen entgegenzuwirken. 
In 2018: 
· 2000 € an Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für die Durchführung einer Veransta ltung zur 
Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen und Jugendein- 
richtungen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskrimin ierung“.  
· 2.100 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für ein Netzwerktreffen für Schwarze Me nschen und 
People of Color - um Aktivist/-innen, Gruppen und Initiativen der von Rassismus selber betroffe- 
nen Menschen vorzustellen, auf ihre Projekte und Veranstaltungen aufmerksam zu machen und 
über bestehende Angebote und Netzwerke in Köln und dem Umland zu informieren sowie für eine 
Veranstaltung in Kooperation mit der Initiative „In Gedenken an Oury Jalloh“ mit der Zielsetzung, 
insbesondere Schwarzer Menschen darin zu bestärken, sich gegen rassistische Diskriminierung 
durch Polizeigewalt und juristische Verfahrensweisen mit politischen und juristischen Mitteln zur 
Wehr zu setzen. 
Die verbleibenden Mittel werden in weiteren Schritten vergeben. 
 
Zu 6.:  
Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungsstellen 
Wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 
 
Zu 7.:  
Fortschreibung Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte 
Wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 
 
Zu 8.:  
Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler/innen im 
Gesundheitswesen 
Wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 
 
Zu 9.:  
Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen; Förderung des Thera- 
piezentrums für Folteropfer des Caritasverbandes  
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes wird seit vielen Jahren mit einer jährlichen 
institutionellen Förderung von aktuell 37.762 Euro unterstützt. Aus dem Integrationsbudget erhielt die 
Einrichtung zur Stärkung der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen einen zusätzlichen Betrag 
von aktuell 131.354 Euro, sowie aus dem politischen Veränderungsnachweis für 2018 weitere 76.000 
Euro als städtische Zuwendung. 
Im Antrag führt der Träger folgendes aus: „Die therapeutische Unterversorgung von  geflüchteten 
traumatisierten Menschen bleibt auch in 2018 weiterhin Thema im Therapiezentrum für Folteropfer. 
Dass circa. 40 Prozent der neu eingereisten Flüchtlinge schwer traumatisiert sind und intensiver psy- 
chotherapeutischer Behandlung und Begleitung bedürfen, ist wissenschaftlich erwiesen. Eine psy- 
chosoziale und therapeutische Begleitung und Behandlung von Flüchtlingen, die in Deutschland Asyl 
suchen und aufgrund von Folter- und Fluchterlebnissen häufig schwere Folgeschäden erlitten haben 
und darüber hinaus oft eine massive Überforderung im Rahmen der Exilsituation erleben, ist weiterhin 
nur partiell möglich. Die sozialen und medizinischen Regeldienste sind aus verschiedenen Gründen 
noch nicht in der Lage, die große Nachfrage nach gesundheitlicher Versorgung zu bewältigen. 
So wird es auch auf absehbare Zeit an Behandlungsplätzen, an kulturellem und traumaspezifischem 
Fachwissen und an Möglichkeiten muttersprachlicher Angebote fehlen. Das Therapiezentrum für Fol- 
teropfer in der Trägerschaft des Caritasverbandes für die Stadt Köln, ist eines der wenigen Psycho- 
sozialen Zentren für Flüchtlinge in Deutschland, das sich seit Jahren zum Ziel gesetzt hat, dem An- 
gebotsdefizit in der Behandlungslandschaft für traumatisierte Flüchtlinge entgegen zu wirken.“  
Da der Bedarf an psychosozialer Betreuung nicht unmittelbar an die aktuelle Zahl ankommender

8 
 
Flüchtlinge gebunden ist, sondern durch die Dauer des individuellen Bedarfs eher weiter zunimmt, ist 
damit zu rechnen, dass die beschriebene Unterversorgung trotz der gestiegenen Förderung nicht 
vollständig gedeckt werden kann. 
 
Zu 10.:  
Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen G e- 
sundheit“  
Wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 
 
Zu 11.:  
Einrichtung eines Budgets zum Einsatz professioneller Sprach- und Integrationsmitt- 
ler/-innen 
Im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms wurde der stadtweite Einsatz von Sprach- 
und Integrationsmittler*innen als wesentliche Verbesserung der Teilhabe- und Integrationschancen 
von (Neu) Zugewan derten festlegt. Professionelle ‚Sprach - und Integrationsmittler‘ unterstützen stä d- 
tische Dienststellen bei komplexen oder besonders kultursensiblen Angelegenheiten. Das zum Haus- 
halt 2015 eingerichtete Integrationsbudget ermöglicht die Umsetzung mit 200.00 0 € p.a. anteilig ab 
Ende 2015 und seither laufend für die „Finanzierung eines Sprach - und Integrationsmittlerpools“. 
Seither können städtische Dienststellen, städtische Kindergärten und Kölner Schulen eine*n ausge- 
bildete*n Sprach- und Integrationsmittler*innen buchen, wenn es geht um eine komplexe und beson- 
ders (kultur-) sensible Angelegenheit geht, und/oder eine verbindlich zu treffende Absprache, und die 
Sprachkenntnisse der Fachkraft und die Sprachkenntnisse der meist neu zugewanderten Kölnerin 
oder des Kölners reichen zur Verständigung nicht aus. Seit Beginn und bis aktuell Ende 2018 ist Bi- 
kup gGmbH als zertifizierter Bildungsträger beauftragt, ausgebildete Sprach- und Integrationsmitt- 
ler*innen einzusetzen. Der „Einsatz von Sprach - und Integrationsmittl er*innen“ ist in seiner konzepti o- 
nellen Ausrichtung eine notwendige Ergänzung zu bestehenden und guten ehrenamtlichen Angebo- 
ten wie z.B. dem Projekt „Integrationslotsinnen und Lotsen“ (angebunden bei fünf Integrationsagent u- 
ren). 
Beispiele aus der Praxis:  
· Mit Unterstützung einer Sprach- und Kulturmittlerin konnte den Eltern eines autistischen Jungen 
aus Syrien durch die Schule vermittelt werden, eine sonderpädagogische Förderung beim Ju- 
gendamt zu beantragen. Dies hatten die Eltern zuvor vehement abgelehnt, da sie aufgrund der 
Erfahrungen in ihrem Herkunftsland dachten, dass der Staat ihren Sohn dadurch für „verrückt“ e r- 
klären würde.  
· Mit Unterstützung eines Sprach- und Kulturmittlers konnte einem allein erziehenden an einer Psy- 
chose erkrankter Vater aus Syrien erklärt werden, weshalb aus Kindesschutzaspekten seine bei- 
den Kinder vorübergehend in Obhut genommen werden mussten und welche Schritte er gehen 
muss, um seine Kinder möglichst schnell wieder in die eigene Obhut bekommen zu können.  
Im Jahr 2016 gab es insgesamt 533 Einsätze. Durch die positiven Erfahrungen der Mitarbeitenden 
der Stadt Köln gab es 2017 einen markanten Anstieg der Einsätze (1709 Einsätze). Die meisten 
Einsätze (61%) gab es 2017 in städtischen Schulen und danach mit 34% in verschiedenen Dienststel- 
len der Stadt (z.B. Jugendamt, Amt für Wohnungswesen, Schulpsychologischer Dienst). Eindeutig 
erkennbar ist der Mehrwert für die Fachkräfte und ebenso für die beteiligten Kölnerinnen und Kölner, 
die in der Regel neu zugewandert sind.  
Das Kölner Konzept findet bundesweit Beachtung. Sowohl z.B. wissenschaftliche Institute, Studieren- 
de als auch andere Kommunen erkundigen sich nach Konzept, Abläufen und Entwicklung. Unter an- 
derem war Köln über das vorliegende Angebot und dessen Ausgestaltung Mitglied im Beirat zu dem 
Projekt „ZwischenSprachen“, einem Projekt der Universitätsklink Eppendort, Arbeitsgruppe Psych o- 
soziale Migrationsforschung (AGPM) am Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie. In dem 
europäisch geförderten Projekt geht es darum, „… Standards für die Qualifizierung von Sprachmittl e- 
rInnen für die soziale Beratung und Betreuung von Geflüchteten zu entwickeln und zu disseminieren.“  
Zu 12.:  
Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminie- 
rung und Ausgrenzung

9 
 
Die Stelle zur Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) wurde 
eingerichtet, um das gesamte Themenfeld im Querschnitt zu betrachten und zu bearbeiten. Mit der 
Anbindung an das Thema Diversity richtet sich die IDA Stelle an alle Diversity Dimensionen und steht 
damit für den Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, der 
Ethnie, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung und Identität, der Behinderung, der Religion, des 
Geschlechtes und des Alters und ist direkt an die Leitung der Diensstelle Diversity angebunden. 
Es sind seit der Besetzung der Stelle am 01.09.2017 bereits verschiedene Anstöße zum Abbau von 
strukturellen Hemmnissen und Zugangsbarrieren für alle benannten Zielgruppen innerstädtisch und 
außerhalb initiiert worden. Dabei stand vorrangig das Bewusstwerden der Themen Intersektionalität, 
Formen der Diskriminierung, Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung von Diversity Management als 
strategische Ausrichtung und damit für die Ressourcen und Potenziale aller Beteiligten im Vorder- 
grund.  
Schwerpunkte der bisherigen Arbeit sind: 
- Regelmäßige Teilnahme an Netzwerk- und Austauschveranstaltungen zum Thema Diskrimi- 
nierung und Anti-Diskriminierung (u.a. Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung, 
Lenkungskreis NRWeltoffen, Diversity-Netzwerk der Kommunal- und Landesverwaltungen, 
geplant: Teilnahme an Veranstaltungen Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus). 
- Überarbeitung und Fortentwicklung des Diversity-Kalenders, um ein größeres Bewusstsein für 
die verschiedenen religiösen und kulturellen Feiertage und Hochfeste zu bekommen. 
- Konzeptionelle Entwicklung und Initiierung der Öffentlichkeitskampagne für Vielfalt und Wert- 
schätzung gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung. Ein Baustein der Entwick- 
lungsphase ist die enge Beteiligung der stadtintern en Gremien (Integrationsrat, Stadtarbeits- 
gemeinschaften Lesben, Schwule und Transgender, Behindertenpolitik und Seniorenpolitik 
sowie der Rat der Religionen). 
- Konzeptionelle Entwicklung von Informations- und Trainingsangeboten für Mitarbeitende der 
städtischen Verwaltung in den Themen Unconscious Bias (unbewusste Voreingenommenheit) 
und Antidiskriminierung durch die Verwendung digitaler Medien, im engen Austausch mit der 
Personalentwicklung. 
- Novellierung von Antidiskriminierungsrichtlinien für die Stadt Köln. 
- Mitarbeit beim Aktionsplan der Stadt Köln gegen Homo- und Transfeindlichkeit, insbesondere 
im Bereich des Handlungsfelds Anti-Diskriminierung. 
- Vernetzungsarbeit zum Thema Diskriminierung, Antidiskriminierung und Diversity (Charta der 
Vielfalt, Diversity-Beauftragte der stadtnahen Konzerne) 
Zu 13.:  
Angebote der interkulturellen Familienbildung in Familienbildungsstätten  
Die Einrichtungen der Familienbildung öffnen ihre Häuser an Wochenenden für Angebote für die ge- 
samte Familie in Form von Familiencafes, Spiel- und Bewegungsangeboten sowie der Kontaktauf- 
nahme von Familien untereinander. Diese Angebote richten sich auch und vor allem an Flüchtlings- 
familien, die in der näheren Umgebung untergebracht sind. Viele, vor allem sozialräumlich orientierte 
Angebote werden wahrgenommen von jungen Eltern, hier überwiegend Müttern, die im Zuge der 
Eheschließung nach Köln gekommen sind.  
In diesen Angeboten hat sich eine Doppeldozentur, Fachkraft der Familienbildung plus muttersprach- 
liche Fachkraft, als äußerst positiv und erfolgreich erwiesen. Hier ist aufgrund mangelnder Deutsch- 
kenntnisse der Familien eine Doppeldozentur in unterschiedlichen Sprachen unerlässlich zur Förde- 
rung der Kommunikation untereinander. 
Gemäß Beschluss des Interkulturellen Maßnahmenprogramms reichen die nach dem Weiterbil- 
dungsgesetz anerkannten Einrichtungen der Familienbildung die Maßnahmen ein, die mit einer Dop- 
peldozentur durchgeführt werden sollen.  
Gefördert werden die Kath. Familienbildung , die Ev. Familienbildung, der Progressive Eltern- und 
Erzieherverband, die Familienbildungsstätte des Begegnungs- und Fortbildungszentrum für muslimi- 
sche Frauen sowie das Elternbildungswerk Neubrück. 
Die Einrichtungen bestätigen die positive Wirkung und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen 
durch die enge Kooperation von Fachkräften der Familienbildung mit Fachkräften, die über mutter- 
sprachliche und interkulturelle Kompetenzen verfügen. 
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (§ 78 regelt die gesetzliche Verpflichtung die Träger an 
Planungsprozessen etc. zu beteiligen) hat beschlossen, die Antragssummen linear zu kürzen, falls

10 
 
die beantragte Summe den zur Verfügung stehenden Betrag übersteigt. Die Summe wurde einver- 
nehmlich linear gekürzt – d.h. die Finanzmittel aus dem Integrationsbudget reichen nicht aus. 
Zu 14.:  
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter/innen in Jugendeinrich- 
tungen  
Durch Globalisierung, Migrationsbewegungen und zunehmend individualisierte Lebensweisen wird 
unsere Gesellschaft immer heterogener.  
Mitarbeitende in Einrichtungen der Jugendarbeit sowie die Fachkräfte in der Abteilung Kinderinteres- 
sen und Jugendförderung kooperieren in ihrer täglichen Arbeit immer öfter mit Kindern und Jugendli- 
chen, deren kulturelle Prägungen sich von den eigenen unterscheiden. Unterschiedliche Erwartun- 
gen, Kommunikationsgewohnheiten oder Verhaltensmuster können zu Irritationen und Missverständ- 
nissen führen und eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit erschweren. Nicht selten 
sind Frustration und Ärger auf beiden Seiten die Folge. 
Inhalt der Fortbildungen sind die Einführung in unterschiedliche kulturelle Orientierungen und die 
Vermittlung von Fähigkeiten, wie diese Unterschiede im eigenen Handeln konstruktiv berücksichtigt 
werden können, ohne dabei die eigenen Ziele aus dem Blick zu verlieren. Die Fortbildungen zielten 
darauf ab, das Repertoire an Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und einen angemessenen Um- 
gang mit Vielfalt zu erlernen mit den Methoden Kurzvorträge, Übungen, Kleingruppenarbeit und Arbeit 
an Praxisbeispielen. 
Inhalte:  
Standortbestimmung: Reflexion der eigenen kulturellen Prägung 
· Bilder im Kopf: Wie interpretieren wir unsere Welt und wie beeinflusst das unser Denken und 
Handeln? 
· Wie ticken eigentlich die anderen?: Mögliche kulturelle Unterschiede und ihre Wirkung 
· Kultur ist nicht alles: weitere Wirkfaktoren für Irritationen 
· Fit für Vielfalt: Praxistipps und Lösungsstrategien für eine gelingende interkulturelle Kommunikati- 
on 
Für den Bereich der Jugendarbeit wurden neue Richtlinien entwickelt. Teil dieser Richtlinien ist der 
jährliche Wirksamkeitsdialog mit den Mitarbeitenden und Trägern von Einrichtungen der Jugendar- 
beit. Aufgrund der Besucherstruktur in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die 
interkulturelle Kompetenz von herausragender Bedeutung. 
Es wurden in den Jahren 2016 und 2017 je 10 eintägige Workshops sowie eine Fachtagung durchge- 
führt. An den Workshops haben durchschnittlich 20 und an den Fachtagungen 120 Mitarbeitende in 
der Jugendarbeit teilgenommen. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel aus dem Integrations- 
budget sind ausreichend, da mehr Veranstaltungen nicht geplant und umgesetzt werden können. 
 
 
 
Gez. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3515/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.10.2018
Erstellt
25.10.2018 11:46