A-R/0001/2023
Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung
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A-R-0001-2023-CDU,GAL,SPD, Volt-RATSANTRAG KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG (003)
4462 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2023
RATSANTRAG zur sofortigen Beschlussfassung
Münster, 7. Februar 2023
Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster eine
ganzheitliche kommunale Wärmeplanung (öffentliche und gewerbliche Wärme) zu erstellen.
Ziel dieses Strategieplans ist, die Wärmewende in Münster schneller voranzubringen, das
heißt Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen und den verbleibenden
Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral zu
decken. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Münster soll die von der Deutschen
Energie Agentur (Dena) festgeschriebenen Schritte berücksichtigen.1
2. Um die fossilfreie Wärmeerzeugung in Münster möglichst schnell, kostengünstig und
effektiv zu etablieren, wird die Strategie zur kommunalen Wärmeplanung künftig
kontinuierlich überprüft und angepasst. Dabei werden bereits getroffene Ratsbeschlüsse
(z.B. Tiefe Geothermie, grüner Wasserstoff, kalte Nahwärme etc.) ebenso mit einbezogen
wie die derzeit dynamischen Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt.
3. Zur Finanzierung wird noch im Jahre 2023 ein Förderantrag an das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie
der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt.
4. Die kommunale Wärmeleitplanung ist den relevanten Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen. Der Ausschuss wird außerdem regelmäßig über den aktuellen Stand der
kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten.
Begründung:
Die Studien zur Frage, wie und bis wann Münster klimaneutral werden kann, haben gezeigt,
dass gerade die Dekarbonisierung des Wärmebereiches eine erhebliche Herausforderung
darstellt. Die im Jahr 2021 erstellte Wärmestrategie der Stadtwerke zur Dekarbonisierung
der Fernwärme fußt auf vielen Säulen. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse und politische
Entwicklungen, die eine strategische Überprüfung und Anpassung wünschenswert machen.
1 https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/dena-
Factsheet_Kompetenzzentrum_Kommunale_Waermewende.pdf
[Hier eingeben]
Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil
davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. In Münster entfallen rund 40 % der
CO2 Emissionen auf die Wärmegewinnung. Das Ziel einer treibhausgasneutralen
Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der
Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt und
zugleich der verbleibende Wärmebedarf effizient und umweltfreundlich erzeugt wird. Die
Umstellung auf treibhausgasneutrale Energieträger und die energetische Gebäudesanierung
bzw. hohe Effizienzstandards im Neubaubereich sind dabei kein „entweder oder“ sondern
miteinander verknüpft und bedingen einander.
Die kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit den Grundstein
für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt nicht nur, wo Energie zur
Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche erzeugt wird. Diese Potentiale zu
heben ist nur ein Baustein eines ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale
Wärmeplanung. Mit diesem Instrument können bestehende Potentiale für erneuerbare
Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionsentscheidungen
koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient
ausgerichtet werden.
Ebenso wichtig ist es, die hohe Forschungs- und Preisdynamik im Bereich der erneuerbaren
Energien in die Wärmeplanung der Stadt Münster mit einzubeziehen. Auch hier kann eine
kommunale Wärmeplanung helfen. In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema
Kühlung, immer wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den
Planungen mitberücksichtigt werden.
Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der
Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis
31.12.2023 mit bis zu 90 Prozent, je nach Voraussetzungen der Kommune. Deshalb gilt es,
zügig die entsprechenden Anträge zu stellen.
gez. Stefan Weber und Fraktion gez. Dr. Leandra Praetzel, Dr. Robin Korte
und Fraktion
gez. Lia Kirsch und Fraktion gez. Helene Goldbeck und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0001/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 30.01.2023 15:50