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A-R/0001/2023

Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung

Antrag an den Rat 30.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 31.1

A-R-0001-2023-CDU,GAL,SPD, Volt-RATSANTRAG KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG (003)

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A-R-0001-2023-CDU,GAL,SPD, Volt-RATSANTRAG KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG (003)

4462 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2023 
 
RATSANTRAG zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Münster, 7. Februar 2023 
 
Münster bekommt eine kommunale Wärmeplanung  
 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster eine 
ganzheitliche kommunale Wärmeplanung (öffentliche und gewerbliche Wärme) zu erstellen. 
Ziel dieses Strategieplans ist, die Wärmewende in Münster schneller voranzubringen, das 
heißt Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen und den verbleibenden 
Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral zu 
decken. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Münster soll die von der Deutschen 
Energie Agentur (Dena) festgeschriebenen Schritte berücksichtigen.1 
2. Um die fossilfreie Wärmeerzeugung in Münster möglichst schnell, kostengünstig und 
effektiv zu etablieren, wird die Strategie zur kommunalen Wärmeplanung künftig 
kontinuierlich überprüft und angepasst. Dabei werden bereits getroffene Ratsbeschlüsse 
(z.B. Tiefe Geothermie, grüner Wasserstoff, kalte Nahwärme etc.) ebenso mit einbezogen 
wie die derzeit dynamischen Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt. 
3. Zur Finanzierung wird noch im Jahre 2023 ein Förderantrag an das Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie 
der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt. 
4. Die kommunale Wärmeleitplanung ist den relevanten Gremien zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Der Ausschuss wird außerdem regelmäßig über den aktuellen Stand der 
kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten. 
 
Begründung:  
Die Studien zur Frage, wie und bis wann Münster klimaneutral werden kann, haben gezeigt, 
dass gerade die Dekarbonisierung des Wärmebereiches eine erhebliche Herausforderung 
darstellt. Die im Jahr 2021 erstellte Wärmestrategie der Stadtwerke zur Dekarbonisierung 
der Fernwärme fußt auf vielen Säulen. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse und politische 
Entwicklungen, die eine strategische Überprüfung und Anpassung wünschenswert machen. 
                                                           
1 https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/dena-
Factsheet_Kompetenzzentrum_Kommunale_Waermewende.pdf

[Hier eingeben] 
 
Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil 
davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. In Münster entfallen rund 40 % der 
CO2 Emissionen auf die Wärmegewinnung. Das Ziel einer treibhausgasneutralen 
Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der 
Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt und 
zugleich der verbleibende Wärmebedarf effizient und umweltfreundlich erzeugt wird. Die 
Umstellung auf treibhausgasneutrale Energieträger und die energetische Gebäudesanierung 
bzw. hohe Effizienzstandards im Neubaubereich sind dabei kein „entweder oder“ sondern 
miteinander verknüpft und bedingen einander. 
Die kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit den Grundstein 
für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt nicht nur, wo Energie zur 
Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche erzeugt wird. Diese Potentiale zu 
heben ist nur ein Baustein eines ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale 
Wärmeplanung. Mit diesem Instrument können bestehende Potentiale für erneuerbare 
Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionsentscheidungen 
koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient 
ausgerichtet werden. 
Ebenso wichtig ist es, die hohe Forschungs- und Preisdynamik im Bereich der erneuerbaren 
Energien in die Wärmeplanung der Stadt Münster mit einzubeziehen. Auch hier kann eine 
kommunale Wärmeplanung helfen. In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema 
Kühlung, immer wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den 
Planungen mitberücksichtigt werden. 
Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der 
Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 
31.12.2023 mit bis zu 90 Prozent, je nach Voraussetzungen der Kommune. Deshalb gilt es, 
zügig die entsprechenden Anträge zu stellen. 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion gez. Dr. Leandra Praetzel, Dr. Robin Korte 
und Fraktion 
 
gez. Lia Kirsch und Fraktion     gez. Helene Goldbeck und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

15.02.2023 Rat
TOP 31.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0001/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 15:50