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REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand

Mitteilung BV 0213/2018 vom 25.01.2018

Stand: Am 29.01.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 63/S44/0022/2018 Vorlagen-Nummer 0213/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mehrerer Angrenzer (An- fechtung der Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbe- trieb/Lebensmittelvollsortimenter, einen Drogeriemarkt und ein Wohngebäude sowie eine Tiefgarage) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 22.12.2017 beschlossen, dass der Antrag der Angrenzer auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die vorge- nannte Baugenehmigung abgelehnt wird. Nach Ansicht des Gerichts lassen sich die Erfolgsaussich- ten der Hauptsache mit Blick auf Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften zu Lasten der An- tragsteller (Angrenzer) nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzen. Somit kann die Baumaßnahme weiter durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezüglich der Nachbarklagen (Hauptsachverfah- ren) bleiben abzuwarten.

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.15, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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