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0213/2018

REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand

Mitteilung BV 25.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 12.15

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1145 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/2 
63/S44/0022/2018 
Vorlagen-Nummer 
 0213/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
REWE-Markt Venloer Str. 310 - Aktueller Sachstand 
In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mehrerer Angrenzer (An-
fechtung der Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbe-
trieb/Lebensmittelvollsortimenter, einen Drogeriemarkt und ein Wohngebäude sowie eine Tiefgarage) 
hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 22.12.2017 beschlossen, dass 
der Antrag der Angrenzer auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die vorge-
nannte Baugenehmigung abgelehnt wird. Nach Ansicht des Gerichts lassen sich die Erfolgsaussich-
ten der Hauptsache mit Blick auf Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften zu Lasten der An-
tragsteller (Angrenzer) nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzen. 
 
Somit kann die Baumaßnahme weiter durchgeführt werden.  
 
Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezüglich der Nachbarklagen (Hauptsachverfah-
ren) bleiben abzuwarten.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0213/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.01.2018 14:30