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1753/2026

Einwohnerfrage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 11.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 1.3

Einwohnerfrage Flächennutzung

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Einwohnerfrage Flächennutzung

3406 Zeichen

Bezirksamt Nippes 
Bezirksvertretung Nippes 
z.Hd. BBMin Frau Diana Siebert 
Neusser Straße 450
50733 Köln
Köln, 07/06/2026
Einwohnerfrage gemäß §27 GO NRW - Vorschlag Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park aufgrund fehlender 
Mittel (Bolzplatz) und fehlende Dokumentationen als Voraussetzung für die Beschlussgrundlage
Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Bezirksvertretungsvorsitzende,
Die Bezirksvertretung hat im Februar 2025 den Weiterplanungs- und Baubeschluss 3480/2024 zur Umgestaltung des 
Johannes-Giesberts-Parks gefasst. Nach vorliegenden Informationen ist geplant - nicht beschlossen -, den bisherigen 
Bolzplatz an der Amsterdamer Str. auf die zentrale große Wiesenfläche zu verlegen.
Da die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel für die geplante Bewegungsstation nicht ausreichen, steht die Fläche des 
aktuellen Bolzplatzes weiterhin für dessen Nutzung bzw. möglichen Vergrößerung zur Verfügung - es wäre zudem 
ausreichend Platz für den geplanten Streetball Platz vorhanden, welcher direkt angrenzend an einem Tor rückwärtig 
stehen könnte. Vor dem Hintergrund dieser genannten, veränderten Rahmenbedingungen infolge der nicht 
gesicherten Finanzierung einiger Sportgeräte erscheint eine erneute fachliche und politische Bewertung sowie 
Beschlussfassung durch die im Jahr 2025 neu gewählte Bezirksvertretung sachgerecht.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die damalige Entscheidung nach meinem Kenntnisstand nicht auf 
nachvollziehbar dokumentierten Tatsachenfeststellungen beruhte. Vielmehr wurde im Rahmen der Beratungen 
vorgetragen, eine Vergrößerung des bestehenden Bolzplatzes sei aufgrund einzuhaltender Abstandsregelungen zum 
nächstgelegenen Wohngebäude sowie - als später ergänzend genanntes Argument der Stadt Köln im Zusammenhang 
mit einer Anwohneranfrage - zum Kinderkrankenhaus nicht zulässig.
Eine belastbare rechtliche oder fachliche Begründung dieser Abstandsanforderungen wurde jedoch nicht vorgelegt. 
Insbesondere wurde die Aussage getroffen, der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebäude müsse mindestens 100m 
betragen. Ob und in welchem Umfang solche Abstandsanforderungen tatsächlich bestehen, hängt jedoch regelmäßig 
von der konkreten Nutzung sowie den festgelegten Nutzungszeiten ab. Gegebenenfalls können Nutzungszeiten 
entsprechend begrenzt werden, sofern dies überhaupt erforderlich sein sollte. Hinsichtlich des Kinderkrankenhauses 
ist ein erforderlicher Mindestabstand von 50m notwendig. Dieser Aspekt wurde jedoch bereits im Rahmen der 
Genehmigung und Errichtung des bestehenden Bolzplatzes geprüft und berücksichtigt.

Einwohnerfrage:
Ist es möglich über die endgültige Flächennutzung hinsichtlich des Bolzplatzes im Zuge der geplanten Umgestaltung 
neu zu entscheiden und den bestehenden Bolzplatz beizubehalten und zu vergrößern?
Unterfrage:
Ist dokumentiert und nachvollziehbar belegt, auf welcher Grundlage die damalige Entscheidung getroffen wurde, 
insbesondere unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Bolzplatzes? Falls entsprechende Nachweise 
vorliegen, wird um Angabe der einschlägigen Unterlagen oder Fundstellen gebeten."
Anmerkung: In formellen Beschlussverfahren müssen Entscheidungen auf einer belastbaren Tatsachen- und 
Rechtsgrundlage beruhen.
Ich bitte um schriftliche Beantwortung und Beantwortung in der nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes.
Vielen Dank und mit freundlicheriGrüßen,

Mitteilung BV

257 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1753/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Einwohnerfrage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park 
Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1753/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.06.2026
Erstellt
11.06.2026 10:46