Einwohnerfrage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park
Mitteilung BV 1753/2026 vom 11.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1753/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt. -
Einwohnerfrage Flächennutzung
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Bezirksamt Nippes Bezirksvertretung Nippes z.Hd. BBMin Frau Diana Siebert Neusser Straße 450 50733 Köln Köln, 07/06/2026 Einwohnerfrage gemäß §27 GO NRW - Vorschlag Flächennutzung Johannes-Giesberts-Park aufgrund fehlender Mittel (Bolzplatz) und fehlende Dokumentationen als Voraussetzung für die Beschlussgrundlage Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Bezirksvertretungsvorsitzende, Die Bezirksvertretung hat im Februar 2025 den Weiterplanungs- und Baubeschluss 3480/2024 zur Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks gefasst. Nach vorliegenden Informationen ist geplant - nicht beschlossen -, den bisherigen Bolzplatz an der Amsterdamer Str. auf die zentrale große Wiesenfläche zu verlegen. Da die derzeit verfügbaren Haushaltsmittel für die geplante Bewegungsstation nicht ausreichen, steht die Fläche des aktuellen Bolzplatzes weiterhin für dessen Nutzung bzw. möglichen Vergrößerung zur Verfügung - es wäre zudem ausreichend Platz für den geplanten Streetball Platz vorhanden, welcher direkt angrenzend an einem Tor rückwärtig stehen könnte. Vor dem Hintergrund dieser genannten, veränderten Rahmenbedingungen infolge der nicht gesicherten Finanzierung einiger Sportgeräte erscheint eine erneute fachliche und politische Bewertung sowie Beschlussfassung durch die im Jahr 2025 neu gewählte Bezirksvertretung sachgerecht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die damalige Entscheidung nach meinem Kenntnisstand nicht auf nachvollziehbar dokumentierten Tatsachenfeststellungen beruhte. Vielmehr wurde im Rahmen der Beratungen vorgetragen, eine Vergrößerung des bestehenden Bolzplatzes sei aufgrund einzuhaltender Abstandsregelungen zum nächstgelegenen Wohngebäude sowie - als später ergänzend genanntes Argument der Stadt Köln im Zusammenhang mit einer Anwohneranfrage - zum Kinderkrankenhaus nicht zulässig. Eine belastbare rechtliche oder fachliche Begründung dieser Abstandsanforderungen wurde jedoch nicht vorgelegt. Insbesondere wurde die Aussage getroffen, der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebäude müsse mindestens 100m betragen. Ob und in welchem Umfang solche Abstandsanforderungen tatsächlich bestehen, hängt jedoch regelmäßig von der konkreten Nutzung sowie den festgelegten Nutzungszeiten ab. Gegebenenfalls können Nutzungszeiten entsprechend begrenzt werden, sofern dies überhaupt erforderlich sein sollte. Hinsichtlich des Kinderkrankenhauses ist ein erforderlicher Mindestabstand von 50m notwendig. Dieser Aspekt wurde jedoch bereits im Rahmen der Genehmigung und Errichtung des bestehenden Bolzplatzes geprüft und berücksichtigt. Einwohnerfrage: Ist es möglich über die endgültige Flächennutzung hinsichtlich des Bolzplatzes im Zuge der geplanten Umgestaltung neu zu entscheiden und den bestehenden Bolzplatz beizubehalten und zu vergrößern? Unterfrage: Ist dokumentiert und nachvollziehbar belegt, auf welcher Grundlage die damalige Entscheidung getroffen wurde, insbesondere unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Bolzplatzes? Falls entsprechende Nachweise vorliegen, wird um Angabe der einschlägigen Unterlagen oder Fundstellen gebeten." Anmerkung: In formellen Beschlussverfahren müssen Entscheidungen auf einer belastbaren Tatsachen- und Rechtsgrundlage beruhen. Ich bitte um schriftliche Beantwortung und Beantwortung in der nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Nippes. Vielen Dank und mit freundlicheriGrüßen,
Beratungsverlauf
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