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A-R/0003/2024

Pragmatisch und schnell – für leistbares Wohnen in Münster

Antrag an den Rat 06.02.2024

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A-R-0003-2024-CDU-pragmatisch und schnell - für leistbares Wohnen in Münster

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2024  
 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 29. Januar 2024 
 
Pragmatisch und schnell – für leistbares Wohnen in Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Baugrundstücke für Wohnzwecke werden in einem vereinfachten, pragmatischen 
Vergabeprozess vermarktet. 
2. Die Verwaltung legt hierzu kurzfristig Vorschläge zu einem beschleunigten 
Vergabeverfahren von Baugrundstücken inkl. einer zeitnahen Bauverpflichtung für 
Bauherren. 
3. Bei Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauten sollen auch die neuen Möglichkeiten 
des Baugesetzbuches (§§ 31, 34) genutzt werden, um sowohl Nachverdichtung als auch 
Aufstockung im Bestand zu fördern. 
4. Es wird geprüft, welche weitere Flächenpotentiale zum Wohnraum entwickelt werden 
können. Hierzu gehören u.a. Baulücken und insbesondere Brachflächen bzw. un- und 
untergenutzte Flächen, oder Flächen, die durch Verlagerung der aktuellen Nutzung frei 
werden. 
5. Pragmatische Anwendung der SoBoMü, insbesondere für Vorgaben im förderfähigen 
Bereich sowie Entschlackung kommunaler Auflagen: in Abwägung der Anforderungen 
des Klima-und Umweltschutzes und der Bezahlbarkeit des Wohnens wird das bauliche 
Anforderungsniveau überprüft und marktübliche Mindeststandards statt (überhöhter) 
Standards formuliert, insbesondere um die Bauwerkskosten zu begrenzen. Dafür wird 
vor allem der Standard KfW Effizienzhaus 40 aufgehoben. Für den Neubau in Münster 
gilt ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz, welches den Standard EH -55-Standard 
seit 2023 festschreibt. 
 
Begründung 
Bauen in Münster muss zeitnah einfacher, schneller und günstiger werden. Im Jahr 2022 
wurden in Münster 1.982 Wohnungen fertiggestellt. Der Schwerpunkt der Bautätigkeit lag auf 
dem Mehrfamilienhaussegment. Gut 88,2 Prozent der realisierten Wohnungen wurde in 
diesem Segment realisiert. (Jahresstatistik 2022 des Amtes für Stadtplanung Münster). Die 
Bevölkerungsprognosen sagen einen ungebrochenen Bevölkerungszuwachs aus. In der 
Altersgruppe der Familien verliert die Stadt allerdings viele Einwohnerinnen und Einwohner 
insbesondere an die Stadtregion („Suburbanisierung“), da diese Zielgruppe sich oftmals ein 
Eigenheim wünscht. Der angespannte Wohnungsmarkt hat nicht nur sozialräumliche Effekte 
auf die Stadt, sondern wirkt auch auf ihre Rolle als Wirtschaftsstandort und Wohnort für 
Fachkräfte sowie auf das Erreichen ihrer Klimaziele im Gebäudesektor. 
Die Stadt Münster ist gefordert, alle bisherigen Instrumente zu überprüfen und ihre Strategie 
im Wohnungsbau an die aktuelle Lage anzupassen. Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen 
bleibt die Wohnungsnachfrage in Münster sehr hoch, was somit weiter deutlich steigende 
Mieten erwarten lässt. Steigende Baukosten, Inflation und Zinsanstieg sowie der 
Fachkräftemangel bremsen den Wohnungsbau aus. Es braucht Impulse, um die Bau- und 
Wohnungswirtschaft zu vereinfachen und zusätzliche Investitionen in den Bau von

bezahlbarem und trotzdem klimagerechtem Wohnraum anzureizen und Bauverfahren 
schneller und innovativer auszugestalten.  
Zwar umfasst das aktuelle Baulandprogramm der Stadt Münster bis zum Jahr 2030 eine 
Kapazität von bis zu ca. 12.000 neuen Wohnungen, von denen ca. 7.500 Wohnungen auf 
städtischen Flächen sind. Dazu ist die Baureife für mindestens ca. 1.600 Einfamilienhäuser 
bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Dies setzt allerdings voraus, dass die meisten dieser 
Baugebiete auch im angestrebten Zeitraum realisiert werden können und die 
liegenschaftliche Verfügbarkeit der neuen urbanen Stadtquartiere (Steinfurter Straße, Busso-
Peus-Straße, Kanalkante Südost) erreicht wird. Beunruhigend ist indessen, dass 
Bauvorhaben aufgrund von enormen Baukosten und Umweltauflagen zurückgestellt werden, 
wie beispielsweise das Bauvorhaben am Dahlweg. Aufgrund dessen werden dort bis zu 300 
Wohnungen vorerst nicht gebaut.  
Um das Ziel des Baulandprogramms erreichen zu können, sollen alle Flächenpotentiale der 
Stadt systematisch ermittelt werden. Es ist dabei auch denkbar, dass private 
Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen gezielt angesprochen und zur Entwicklung 
motiviert werden. Die Identifizierung von potentiellen Flächen soll ebenso Baulücken und 
insbesondere Brachflächen bzw. un- und untergenutzte Flächen umfassen. 
Durch die Änderungen des Baugesetzbuches soll ein schnelleres Aktivieren von Bauland zur 
Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Eigentümer und Investoren 
können von erleichterten Genehmigungsvoraussetzungen für Wohnbebauung insbesondere 
bei Vorhaben der Innenentwicklung aber auch im Außenbereich profitieren. Um dies zu 
erreichen, wurden die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur 
Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für 
Wohnbauentwicklungen eingeführt. Die Regelungen des § 31 und 34 BauGB eröffnen 
erhebliche Potenziale für Wohnbauentwicklungen wie beispielsweise Nachverdichtung auf 
bebauten oder unbebauten Grundstücken oder die Umnutzung von Gewerbeimmobilien. Es 
ist allerdings darauf zu achten, dass der neue Befreiungstatbestand maßvoll und mit Bedacht 
angewendet wird.  
Derzeit ist in Münster der KFW 40 Standard die Voraussetzung für eine Bauförderung. 
Erlaubt ist aber auch KFW 55 und höher. Die in Münster geltenden Vorgaben mit KFW 40 
sind neben den steigenden Zinsen auch einer der Gründe, warum Bauen so teuer geworden 
ist. Münster liegt mit seiner KFW 40 Pflicht weit über dem gesetzlich verpflichtenden 
Bundesniveau. Nach Berechnungen des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und 
Immobilienunternehmen ist der energetische Gebäudestandard (geforderter hoher 
energetischer Standard aus erhöhten Anforderungen des B-Plans oder in Zusammenhang 
mit der Vergabe kommunaler Grundstücke) mit Abstand der größte Kostentreiber. Die 
mittlere Nutzungsdauer im modernen Wohnungsbau hat sich u.a. aufgrund der verschärften 
energetischen Anforderungen (anteilig immer mehr und komplexere technische Anlagen) bei 
steuerrechtlicher Betrachtungsweise auf mittlerweile unter 36 Jahre reduziert. 
Beim Wohnungsgipfel der Bundesregierung im September 2023 wurde mit der Rücknahme 
des Förderstandard KFW 40 nun eine wichtige Maßnahme zur Senkung der Baukosten 
empfohlen. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist sichergestellt, 
dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell 
schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen 
und Baukosten ist die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher 
Neubaustandard laut Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht nötig.  
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.02.2024 Rat
TOP 34.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Dahlweg
  • Busso-Peus-Straße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0003/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.02.2024
Erstellt
06.02.2024 12:10