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Förderrichtlinien für die Mittel zur Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln-Tel Aviv

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1127/2019 vom 27.03.2019

Stand: Am 01.07.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 27.03.2019 1127/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Förderrichtlinien für die Mittel zur Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln-Tel Aviv 1. Gibt es schon Förderrichtlinien für die Beantragung bzw. Abruf der Mittel? Falls ja, wie sehen diese aus? 2. Falls nein, bis wann wird die Verwaltung entsprechende Förderrichtlinien erarbeitet haben? Wie werden diese so rechtzeitig kommuniziert, dass Anfang 2019 bereits Förderanträge ge- stellt werden können? Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zugesetzten Mittel für die Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln – Tel Aviv im Umfang von 50.000 € sind dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. Innerhalb des Dezernates über nimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Federführung für dieses Vorhaben. Der Entwurf der Förderrichtlinie ist in der verwaltungsinternen Abstimmung. Es ist vorgesehen, diese dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung am 14.05.2019 zum Beschluss vorzulegen. Förderanträge können erst nach dem Vorliegen der Richtlinie beschieden werden. 3. Ist Ende 2019 eine Evaluation geplant, auf deren Basis eine Fortschreibung der Mittel möglich ist? Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl einer quantitative als auch eine qualitative Aus- wertung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 01.07.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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