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2018/0321

Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)

Magistratsvorlage 30.10.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.11.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I & III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0321 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
426 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der 
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)  
 
Vorlage vom: 30.10.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Von dem weisungswidrigen Abstimmungsverhalten einiger städtischer Vertreterinnen und 
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA am 24. Mai 2018 und den möglichen 
Rechtsfolgen eines weisungswidrigen Abstimmungsverhaltens wird Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Vorlage Nr. 2017-0341zur StaVo Dezember 2017 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.11.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2018:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg sind Mitglieder des 
Zweckverbandes der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA. Um die 
Vergabezuständigkeit der Stadt nach der Verordnung (EG) 1370/2007 herzustellen, war es 
notwendig, die Satzung des Zweckverbandes zu ändern. Wegen der Bedeutung der Satzungs -
änderung für die weitere reibungslose Abwicklung des örtlichen Perso nennahverkehrs haben 
die Stadt und der Landkreis entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale 
Gemeinschaftsarbeit (KGG) ihre Vertreter in der Verbandsversammlung angewiesen, für die 
entsprechende Satzungsänderung zu stimmen. Die Stadtverordn etenversammlung hat den 
entsprechenden Beschluss am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2107/0341, TOP 44)  
gefasst und die von ihr in die Verbandsversammlung der DADINA entsandten Mitglieder 
angewiesen, für die Satzungsänderung zu stimmen. Für die Satzungsände rung war eine 
Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen erforderlich.  
 
Die Sitzung der Verbandsversammlung hat am 24. Mai 2018 stattgefunden, es wurde dazu 
ordnungsgemäß geladen. Die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit ist zwar 
knapp erreicht worden. Vier städtische Vertreterinnen und Vertreter haben jedoch nicht an 
der Sitzung teilgenommen und auch nicht für eine Vertretung gesorgt.  Eine weitere 
städtische Vertreterin in der Verbandsversammlung hat an der Sitzung teilgenommen aber 
mit „Nein“, mithin gegen den entscheidenden Punkt der Satzungsänderung, gestimmt.  
 
Um die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines weisungswidrigen Verhaltens in einer 
Verbandsversammlung zu klären, ist  die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums 
Darmstadt eingeholt worden. Dieses hat  nach Abstimmung mit der Obersten 
Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport mitgeteilt, dass die 
jeweilige Vertretungskörperschaft in entsprechender Anwendung des § 86 Hessisches 
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) das Recht hat, die von ihr gewählten Mitglieder in 
einer Verbandsversammlung abzuberufen, wenn diese sich weisungswidrig verhalten. 
Außerdem kommt auch die Erteilung einer  Rüge in Betracht  
 
Bevor hier Entscheidungen über mögliche Folgen des Verha ltens in der 
Verbandsversammlung getroffen werden, ist den betreffenden städtischen Vertreterinnen und 
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA Gelegenheit zur Stellungnahme zu 
geben, was im Nachgang zu dieser Kenntnisnahmevorlage erfolgen wird.  
 
Darmstadt, 30.10.2018 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Dr. Barbara Bozcek 
Oberbürgermeister     Stadträtin 
 
 
Anlagen  
Vorlage Nr. 2017/0341 zur StaVo Dezember 2017

2018/0321

4010 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.11.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I & III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0321 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der 
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)  
 
Vorlage vom: 30.10.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Von dem weisungswidrigen Abstimmungsverhalten einiger städtischer Vertreterinnen und 
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA am 24. Mai 2018 und den möglichen 
Rechtsfolgen eines weisungswidrigen Abstimmungsverhaltens wird Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Vorlage Nr. 2017-0341zur StaVo Dezember 2017 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2018:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg sind Mitglieder des 
Zweckverbandes der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA. Um die 
Vergabezuständigkeit der Stadt nach der Verordnung (EG) 1370/2007 herzustellen, war es 
notwendig, die Satzung des Zweckverbandes zu ändern. Wegen der Bedeutung der Satzungs -
änderung für die weitere reibungslose Abwicklung des örtlichen Personennahverkehrs haben 
die Stadt und der Landkreis entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale 
Gemeinschaftsarbeit (KGG) ihre Vertreter in der Verbandsversammlung angewiesen, für die 
entsprechende Satzungsänderung zu stimmen. Die Stadtverordnetenversammlung  hat den 
entsprechenden Beschluss am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2107/0341, TOP 44)  
gefasst und die von ihr in die Verbandsversammlung der DADINA entsandten Mitglieder 
angewiesen, für die Satzungsänderung zu stimmen. Für die Satzungsänderung war eine 
Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen erforderlich.  
 
Die Sitzung der Verbandsversammlung hat am 24. Mai 2018 stattgefunden, es wurde dazu 
ordnungsgemäß geladen. Die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit ist zwar 
knapp erreicht worden. Vier städtische Vertreterinnen und Vertreter haben jedoch nicht an 
der Sitzung teilgenommen und auch nicht für eine Vertretung gesorgt.  Eine weitere 
städtische Vertreterin in der Verbandsversammlung hat an der Sitzung teilgenommen aber 
mit „Nein“, mithin gegen den  entscheidenden Punkt der Satzungsänderung, gestimmt.  
 
Um die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines weisungswidrigen Verhaltens in einer 
Verbandsversammlung zu klären, ist  die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums 
Darmstadt eingeholt worden. Diese s hat  nach Abstimmung mit der Obersten 
Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport mitgeteilt, dass die 
jeweilige Vertretungskörperschaft in entsprechender Anwendung des § 86 Hessisches 
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) das Re cht hat, die von ihr gewählten Mitglieder in 
einer Verbandsversammlung abzuberufen, wenn diese sich weisungswidrig verhalten. 
Außerdem kommt auch die Erteilung einer  Rüge in Betracht  
 
Bevor hier Entscheidungen über mögliche Folgen des Verhaltens in der 
Verbandsversammlung getroffen werden, ist den betreffenden städtischen Vertreterinnen und 
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA Gelegenheit zur Stellungnahme zu 
geben, was im Nachgang zu dieser Kenntnisnahmevorlage erfolgen wird.  
 
Darmstadt, 30.10.2018 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Dr. Barbara Bozcek 
Oberbürgermeister     Stadträtin 
 
 
Anlagen  
Vorlage Nr. 2017/0341 zur StaVo Dezember 2017

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Punkt 53: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der 
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) 
 (V-Nr. 2018/0321) 
- Kenntnisnahme - 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 44: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der 
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) 
 (V-Nr. 2018/0321) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 53
TOP 426
TOP 44

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0321
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.10.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00