2018/0321
Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
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anlage 2
4097 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I & III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0321
Magistratsbeschluss-Nr.
426
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Vorlage vom: 30.10.2018
Beschlussvorschlag:
Von dem weisungswidrigen Abstimmungsverhalten einiger städtischer Vertreterinnen und
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA am 24. Mai 2018 und den möglichen
Rechtsfolgen eines weisungswidrigen Abstimmungsverhaltens wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Vorlage Nr. 2017-0341zur StaVo Dezember 2017
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 14.11.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2018:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg sind Mitglieder des
Zweckverbandes der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA. Um die
Vergabezuständigkeit der Stadt nach der Verordnung (EG) 1370/2007 herzustellen, war es
notwendig, die Satzung des Zweckverbandes zu ändern. Wegen der Bedeutung der Satzungs -
änderung für die weitere reibungslose Abwicklung des örtlichen Perso nennahverkehrs haben
die Stadt und der Landkreis entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (KGG) ihre Vertreter in der Verbandsversammlung angewiesen, für die
entsprechende Satzungsänderung zu stimmen. Die Stadtverordn etenversammlung hat den
entsprechenden Beschluss am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2107/0341, TOP 44)
gefasst und die von ihr in die Verbandsversammlung der DADINA entsandten Mitglieder
angewiesen, für die Satzungsänderung zu stimmen. Für die Satzungsände rung war eine
Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen erforderlich.
Die Sitzung der Verbandsversammlung hat am 24. Mai 2018 stattgefunden, es wurde dazu
ordnungsgemäß geladen. Die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit ist zwar
knapp erreicht worden. Vier städtische Vertreterinnen und Vertreter haben jedoch nicht an
der Sitzung teilgenommen und auch nicht für eine Vertretung gesorgt. Eine weitere
städtische Vertreterin in der Verbandsversammlung hat an der Sitzung teilgenommen aber
mit „Nein“, mithin gegen den entscheidenden Punkt der Satzungsänderung, gestimmt.
Um die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines weisungswidrigen Verhaltens in einer
Verbandsversammlung zu klären, ist die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums
Darmstadt eingeholt worden. Dieses hat nach Abstimmung mit der Obersten
Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport mitgeteilt, dass die
jeweilige Vertretungskörperschaft in entsprechender Anwendung des § 86 Hessisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) das Recht hat, die von ihr gewählten Mitglieder in
einer Verbandsversammlung abzuberufen, wenn diese sich weisungswidrig verhalten.
Außerdem kommt auch die Erteilung einer Rüge in Betracht
Bevor hier Entscheidungen über mögliche Folgen des Verha ltens in der
Verbandsversammlung getroffen werden, ist den betreffenden städtischen Vertreterinnen und
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben, was im Nachgang zu dieser Kenntnisnahmevorlage erfolgen wird.
Darmstadt, 30.10.2018
Jochen Partsch Dr. Barbara Bozcek
Oberbürgermeister Stadträtin
Anlagen
Vorlage Nr. 2017/0341 zur StaVo Dezember 2017
2018/0321
4010 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I & III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0321
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Vorlage vom: 30.10.2018
Beschlussvorschlag:
Von dem weisungswidrigen Abstimmungsverhalten einiger städtischer Vertreterinnen und
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA am 24. Mai 2018 und den möglichen
Rechtsfolgen eines weisungswidrigen Abstimmungsverhaltens wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Vorlage Nr. 2017-0341zur StaVo Dezember 2017
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2018:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg sind Mitglieder des
Zweckverbandes der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA. Um die
Vergabezuständigkeit der Stadt nach der Verordnung (EG) 1370/2007 herzustellen, war es
notwendig, die Satzung des Zweckverbandes zu ändern. Wegen der Bedeutung der Satzungs -
änderung für die weitere reibungslose Abwicklung des örtlichen Personennahverkehrs haben
die Stadt und der Landkreis entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (KGG) ihre Vertreter in der Verbandsversammlung angewiesen, für die
entsprechende Satzungsänderung zu stimmen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den
entsprechenden Beschluss am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2107/0341, TOP 44)
gefasst und die von ihr in die Verbandsversammlung der DADINA entsandten Mitglieder
angewiesen, für die Satzungsänderung zu stimmen. Für die Satzungsänderung war eine
Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen erforderlich.
Die Sitzung der Verbandsversammlung hat am 24. Mai 2018 stattgefunden, es wurde dazu
ordnungsgemäß geladen. Die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit ist zwar
knapp erreicht worden. Vier städtische Vertreterinnen und Vertreter haben jedoch nicht an
der Sitzung teilgenommen und auch nicht für eine Vertretung gesorgt. Eine weitere
städtische Vertreterin in der Verbandsversammlung hat an der Sitzung teilgenommen aber
mit „Nein“, mithin gegen den entscheidenden Punkt der Satzungsänderung, gestimmt.
Um die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines weisungswidrigen Verhaltens in einer
Verbandsversammlung zu klären, ist die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums
Darmstadt eingeholt worden. Diese s hat nach Abstimmung mit der Obersten
Aufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport mitgeteilt, dass die
jeweilige Vertretungskörperschaft in entsprechender Anwendung des § 86 Hessisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) das Re cht hat, die von ihr gewählten Mitglieder in
einer Verbandsversammlung abzuberufen, wenn diese sich weisungswidrig verhalten.
Außerdem kommt auch die Erteilung einer Rüge in Betracht
Bevor hier Entscheidungen über mögliche Folgen des Verhaltens in der
Verbandsversammlung getroffen werden, ist den betreffenden städtischen Vertreterinnen und
Vertreter in der Verbandsversammlung der DADINA Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben, was im Nachgang zu dieser Kenntnisnahmevorlage erfolgen wird.
Darmstadt, 30.10.2018
Jochen Partsch Dr. Barbara Bozcek
Oberbürgermeister Stadträtin
Anlagen
Vorlage Nr. 2017/0341 zur StaVo Dezember 2017
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Punkt 53: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) (V-Nr. 2018/0321) - Kenntnisnahme - Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 44: Weisungswidriges Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) (V-Nr. 2018/0321) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0321
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00