0504/2018
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage 3 zum Bericht des JC Köln Ergebnismonitoring 12 2017
12662 Zeichen
Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 01.03.2018 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2017 Ergebnismonitoring Dezember 2017 N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2017\07_Monitoring\2017-12\2017-12 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 320.037 315.969 -4.068 -1,3% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 26.810,7 53.684,5 80.663,6 107.521,9 134.338,6 161.183,9 188.038,4 214.823,6 241.516,1 268.087,0 294.504,3 320.037,0 Ist 2017 26.447,1 53.058,6 79.716,2 106.310,9 132.876,6 159.458,4 186.053,8 212.557,5 238.928,7 265.057,3 290.935,6 315.969,3 Ist 2016 25.730,0 51.520,7 77.412,3 103.188,0 128.923,8 154.687,0 180.459,1 206.164,7 231.781,3 257.281,2 282.633,7 307.137,3 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Dezember 2017 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 23,3% 24,4% 1,12%-Pkte 4,8% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 1,7% 3,6% 5,5% 7,5% 9,1% 10,9% 12,9% 15,2% 17,9% 20,2% 22,0% 23,3% Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,4% 23,2% 24,4% Ist 2016 1,8% 3,6% 5,5% 7,5% 9,2% 11,0% 12,9% 15,2% 18,0% 20,3% 22,1% 23,3% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2017 1.343 2.804 4.419 6.231 8.035 9.647 11.524 13.882 16.332 18.133 19.622 20.553 Ist 2016 1.473 3.042 4.647 6.296 7.703 9.227 10.877 12.809 15.139 17.079 18.560 19.537 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Dezember 2017 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 58.536 57.618 -918 -1,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 58.316 58.389 58.398 58.416 58.453 58.511 58.557 58.564 58.570 58.564 58.552 58.536 Ist 2017 57.855 57.918 57.910 57.931 57.938 57.947 57.959 57.923 57.856 57.789 57.719 57.618 Ist 2016 57.173 57.244 57.253 57.271 57.307 57.364 57.409 57.416 57.421 57.416 57.404 57.388 Dezember 2017Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 339.042,96 338.591,16 -452 -0,1% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 27.788,0 56.256,7 84.255,9 112.656,0 141.004,1 169.651,3 198.315,4 226.365,6 254.446,1 282.333,6 310.711,5 339.043,0 Ist 2017 27.571,7 55.005,5 82.869,2 110.813,5 139.601,8 167.402,7 196.403,1 225.457,2 253.478,4 281.647,7 309.878,7 338.591,2 Ist 2016 26.527,8 53.705,6 80.435,0 107.547,2 134.609,7 161.957,9 189.322,0 216.100,2 242.907,3 269.530,1 296.621,2 323.667,8 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Dezember 2017 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: ERP Seite 5 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % - 2.032 2.032 - 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 - - - - - - - - - - - - Ist 2017 2.186 2.181 2.174 2.161 2.150 2.134 2.118 2.105 2.086 2.064 2.050 2.032 Ist 2016 2.224 2.235 2.240 2.246 2.250 2.256 2.251 2.249 2.243 2.222 2.208 2.200 Zielmonitoring Jobcenter Köln Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit Dezember 2017 1.900 1.950 2.000 2.050 2.100 2.150 2.200 2.250 2.300 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit (gewichteter Jahresfortschrittswert) Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: Statistik der BA, Seite 6 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2017 153 314 507 762 986 1.163 1.389 1.594 1.859 2.098 2.322 2.500 Ist 2016 157 372 572 799 1.009 1.208 1.452 1.654 1.904 2.123 2.316 2.484 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Dezember 2017 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2017 Ist 2016 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 7 Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll) Integration Schwerbehinderte 393 352 -41 -10,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2017 20 49 87 125 152 187 225 255 292 331 360 393 Ist 2017 25 48 71 100 131 168 210 237 267 298 323 352 Ist 2016 20 48 86 123 150 185 222 252 288 327 355 388 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration Schwerbehinderte Dezember 2017 - 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration Schwerbehinderte Ist 2017 Ist 2016 Soll 2017 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2017 61.763 62.073 62.234 62.395 62.337 62.407 62.322 62.160 61.764 61.638 61.589 61.882 Ist 2016 62.431 62.559 62.583 62.527 62.499 62.511 62.322 62.000 61.761 61.604 61.441 61.517 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2017 121.149 121.835 122.099 122.588 122.547 122.899 122.862 122.584 121.845 Ist 2016 121.666 122.006 122.100 121.987 121.944 122.000 121.746 121.087 120.654 120.542 120.335 120.640 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2017 116.888 117.589 117.901 118.450 118.372 118.839 118.871 118.505 117.906 117.645 117.485 117.718 Ist 2016 116.180 116.529 116.642 116.534 116.524 116.645 116.487 116.217 116.049 115.984 115.866 116.230 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2017 84.105 84.651 84.892 85.164 85.124 85.329 85.296 84.942 84.389 84.084 83.929 84.113 Ist 2016 83.951 84.257 84.334 84.230 84.209 84.305 84.125 84.039 83.856 83.715 83.525 83.692 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,4% Ist 2016 13,3% 13,4% 13,4% 13,4% 13,4% 13,4% 13,3% 13,3% 13,2% 13,2% 13,2% 13,2% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2017 35.238 35.052 35.351 35.973 36.180 36.130 35.980 35.887 35.361 34.878 34.683 34.304 Ist 2016 39.627 39.999 39.977 39.769 38.539 37.695 37.667 37.761 37.471 36.953 36.500 35.684 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2017 27.571,70 55.005,51 82.869,15 110.813,49 139.601,80 167.402,67 196.403,07 225.457,24 253.478,37 281.647,73 309.878,70 338.591,16 Ist 2016 26.527,81 53.705,56 84.255,94 112.656,04 141.004,08 169.651,35 198.315,35 226.365,60 254.446,12 282.333,57 310.711,51 339.042,96 Ist / Ist-Vergleich 3,9% 2,4% -1,6% -1,6% -1,0% -1,3% -1,0% -0,4% -0,4% -0,2% -0,3% -0,1% Dezember 2017Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 9 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Dezember 2017Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 10
Bericht des Jobcenter Köln
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Bericht des Jobcenter Köln
1. Jahresabschluss Finanzen 2017
Dem Jobcenter Köln wurden auf der Grundlage der Eingliederungsmittelverordnung
2017 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Ausgabemittel in
Höhe von rd. 77 Mio. EUR für das Eingliederungsbudget zugeteilt. Dieser Betrag
beinhaltete die Sonderzuteilung für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen von rd.
4,85 Mio. EUR sowie zweckgebundene Mittel für den Beschäftigungszuschuss in
Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR.
Zur Deckung des Finanzbedarfs im Verwaltungskostenbudget (VKB) 2017 wurden
rd. 19,88 Mio. EUR vom Eingliederungstitel (EGT) in das VKB umgeschichtet.
Für Eingliederungsmaßnahmen standen hiernach im EGT 2017 rd. 57 Mio. EUR zur
Verfügung. Davon entfielen rd. 45,72 Mio. EUR auf die integrationsorientierten
Instrumente (u.a. Aktivierung und berufliche Eingliederung, Förderung berufliche
Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse, Einstiegsgeld), rd. 6,1 Mio. EUR auf
Beschäftigung schaffende Maßnahmen (u.a. Arbeitsgelegenheiten), rd. 1,67 Mio.
EUR auf die speziellen Maßnahmen für Jüngere und rd. 3,5 Mio. EUR auf
Maßnahmen der beruflichen Reha und die Förderung von schwerbehinderten
Menschen.
Im Jahr 2017 konnten in fast allen Bereichen die Maßnahmen wie geplant
umgesetzt werden und es ergab sich ein linearer Bewirtschaftungsverlauf. Dies
führte zu einer vollständigen Verausgabung des Eingliederungstitels.
Unvermeidbare Restbeträge, (118.000 EUR) des in der Ausfinanzierung
befindlichen Beschäftigungszuschusses konnten gegen Ende des Jahres an das
BMAS zurückgegeben werden. Dies ermöglichte erstmalig eine Ausgabenquote von
100 %.
2. Aktueller Sachstand Integration Point
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Bestandskundinnen und
Bestandskunden
Die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften von Menschen mit
Fluchterfahrung im Jobcenter ist weiterhin rückläufig. Im Januar 2018 haben 42
Anlage zur Mitteilung „Bericht des
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des
Ausschusses für Soziales und
Senioren am 01.03.2018
2
Bedarfsgemeinschaften einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Zwei (SGB II) gestellt.
Der Integration Point betreut insgesamt 5990 (Stand: Januar 2018) Menschen mit
Fluchthintergrund. Die Verteilung im Einzelnen ist wie folgt:
Bestand Jan 2018 SGB II SGB III
Anzahl Gesamt 4936 1054
Tabelle 1: Stand Januar 2018 (Jahresfortschrittswert)
In der Zusammensetzung nach den Herkunftsländern gibt es keine Veränderungen.
Der Zuweisungsstopp für Köln besteht weiterhin.
Maßnahmebesetzung und Integration
Die Sprachförderung muss auch in diesem Bericht wieder erwähnt und näher
beschrieben werden.
Die individuelle und flächendeckende Sprachförderung steht auch in 2018 im
besonderen Fokus. Ziel ist es, Menschen mit Sprachförderbedarf das Sprachniveau
B2 zu ermöglichen.
Das BAMF hat angekündigt, die Prozesse und die Qualität der Kursangebote zu
verbessern. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) werden
zusätzliche Außendienstmitarbeitende beim BAMF eingesetzt.
Ein neuer Brückenkurs zwischen Integrations- zu Berufssprachkurs soll die
schriftsprachlichen Defizite beheben und den Übergang bzw. die erfolgreiche
Teilnahme an DeuFöV sicherstellen.
Für DeuFöV wurde eine eigene Sprachprüfung vom BAMF ausgeschrieben, die
voraussichtlich in 2019 vorliegen und bundesweit eingesetzt werden soll.
Zum 22.01.2018 ist die neue Maßnahme KomBer (Kombination berufsbezogener
Sprachförderung mit Arbeitsförderung) gestartet. KomBer ist eine kombinierte
Maßnahme aus berufsbezogener Deutschförderung und einer Maßnahme nach §
45 SGB III (allgemeiner Berufsorientierung).
Es gibt 2 Varianten: Deutschförderung von B1 auf B2 und von A2 auf B1. Die
Besetzung läuft aktuell schleppend. Gegensteuerungsmaßnahmen wie ständige
Kommunikation in diversen Besprechungsformaten und Info-Mails in alle
Geschäftsbereiche wurden eingeleitet.
Die Besetzung der Maßnahme KompAS gestaltet sich weiterhin problematisch.
Haupthinderungsgründe sind weiterhin fehlende Alphabetisierung und die häufig
fehlende Möglichkeit der Teilnahme in Vollzeit.
Am 29.01.2018 startete ein neuer Durchgang der Maßnahme „Perspektive für junge
Geflüchtete im Handwerk“. Der Durchgang konnte durch Teilnehmende aus dem
Jobcenter und der Agentur für Arbeit besetzt werden.
3
Das Angebot der Vor-Ort-Beratung für geflüchtete Frauen durch die Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und der Fachexpertin für Menschen mit
Fluchterfahrung konnte mittlerweile 4 Mal bei verschiedenen Trägern durchgeführt
werden. Der Informationsbedarf ist weiterhin ungebrochen, wobei die Bedarfe der
Frauen sehr unterschiedlich sind (von „Ich suche eine Ausbildung.“ bis „Ich habe
Probleme mit meiner Wohnung.“).
Netzwerke
Die Ehrenamtsinformationsveranstaltung wird auch in 2018 weiter durchgeführt.
Themen sind unter anderem Gesundheit oder auch Elternarbeit.
3. Jahresarbeitsbericht Disability Management (DiMa)- Fallmanagement 2017
Der Jahresarbeitsbericht des Disability Management (DiMa) 2017 des Jobcenter
Köln ist als Anlage 1 beigefügt.
4. Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit
Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln
Die ausführlichen Auswertungen der Förderung und der Integration von Menschen
mit Behinderungen können der Anlage 2 entnommen werden.
5. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) –
Stand: Dezember 2017
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat
Dezember 2017 (Anlage 3) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und
mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2017 ein.
gez. Wagner
Anlage:
1) Jahresarbeitsbericht DiMa Fallmanagement 201
2) Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen
mit Behinderung
3) Ergebnismonitoring Dezember 2017
Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017
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Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 01.03.2018 Statistische Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderungen 2017 im Jobcenter Köln Vorbemerkung: Die im Eingliederungstitel veranschlagten Haushaltsmittel werden mit der Ausnahme einer Position für Leistungen der beruflichen Rehabilitation sowohl von Menschen mit einer Schwerbehinderung als auch Menschen ohne Schwerbehinderung eingesetzt. Die Ausnahme bildet dabei der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte. Weitere Förderungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung erfolgen ebenfalls im Rahmen der weiteren im Rahmen des Eingliederungstitels zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Eine zahlenmäßige Erfassung kann hierbei leider nicht erfolgen, da technische Auswertungsmöglichkeiten bezogen auf Maßnahme-Teilnahmen und einen vorhandenen Grad der Behinderung nicht zur Verfügung stehen. Förderungen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) 1. Gesamtzahl: Im Jahr 2017 befanden sich 239 Kunden/innen des Jobcenter Köln in einer Reha- spezifischen Maßnahme. Von diesen 239 Kunden/innen sind insgesamt 44 vorzeitig ausgetreten. Häufigster Austrittsgrund war die gesundheitliche Situation (26 Austritte), gefolgt von je 5 Austritten aufgrund Arbeitsaufnahme bzw. dem vorzeitigen Erreichen des Maßnahme-Ziels. 2. Förderverlauf: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Anzahl der Eintritte in Reha-Maßnahmen nicht deckungsgleich mit der Anzahl der eingetretenen Personen ist. Vielmehr durchlaufen Rehabilitanden/innen in der Regel mehrere Maßnahmen, so dass man von Förderketten sprechen kann. Exemplarisch ist hier der Förderverlauf einer Kundin mit Sehschädigung dargestellt. Diese hat erfolgreich ein Studium zur Diplom-Juristin absolviert und den Beruf 3 ½ Jahre in einer Anwaltskanzlei ausgeübt. Mit Fortschreiten der Sehschädigung begannen Aushilfstätigkeiten in fachfremden Berufen (Call-Center und Servicekraft) und Zeiten der Arbeitslosigkeit. 2016 startete die Kundin eine spezielle EDV-Weiterbildung für sehgeschädigte Menschen, an die sich ein mehrmonatiger Weiterbildungslehrgang als Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung anschloss. Das obligatorische Betriebspraktikum hat sie bei der Kreisverwaltung Düren absolviert. Der Verlauf des Praktikums gestaltete sich positiv und es wurde ihr eine Teilzeitbeschäftigung in der Kreisverwaltung angeboten. Zum 01.05.2017 hat die Kundin einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Der Arbeitgeber erhält eine Förderung über einen Eingliederungszuschuss, und es wurden technische Arbeitshilfen im Betrieb bewilligt. 3. Maßnahme-Arten: Zu den Reha-spezifischen Maßnahmen gehören integrative Maßnahmen, berufliche Trainings, Vorbereitungslehrgänge, behinderungsbedingte Grund- Rehabilitationsmaßnahmen sowie Weiterbildungen/Umschulungen. Den Schwerpunkt bilden hierbei die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen. 107 Kunden/innen waren 2017 in einer solchen Maßnahme, gefolgt von 63 Kunden/innen in vorbereitenden Maßnahmen. In der Regel werden die Rehabilitanden/innen über einen Reha-Vorbereitungslehrgang auf die anschließende Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme vorbereitet. Dadurch kommt es teilweise zu mehreren Maßnahmeneintritten für eine Person im selben Jahr. Der Übergang von einem Vorbereitungslehrgang in die Weiterbildung oder Umschulung erfolgt bei positiver Übernahmeempfehlung durch das Berufsförderungswerk nahtlos. 4. Altersstruktur bei Teilnehmern/innen an Reha-Maßnahmen: Die Altersstruktur in den Reha-spezifischen Maßnahmen stellte sich in 2017 wie folgt dar: Altersgruppe Personen unter 25 Jahre 4 26 – 39 Jahre 158 40 – 49 Jahre 27 50 – 59 Jahre 6 über 60 Jahre 0 In den hier gemachten Angaben sind die Auswertungen aus Maßnahmen, die in den Berufsförderungswerken Köln und Düren sowie anderen Anbietern Reha-spezifischer Maßnahmen in Köln (u.a. die Träger FAW und SALO West) eingeflossen. Vereinzelt haben in 2017 Kunden/innen des Jobcenter Köln auch in Einrichtungen außerhalb Kölns eine Maßnahme absolviert. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen wurde für diese Einzelfälle auf eine Auswertung verzichtet. 5. Berufliche Weiterbildung (sog. Reha-FbW): Ergänzend zu den Eintritten in die Reha-spezifischen Maßnahmen werden im Folgenden die Zahlen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (Reha-FbW) dargestellt. Für eine Reha-FbW wird analog zur regulären Förderung ein Bildungsgutschein ausgegeben, mit dem sich die Rehabilitanden/innen einen Träger mit dem entsprechenden Bildungsziel aussuchen können. Diese Förderung ist auf die Personen beschränkt, die nicht auf die medizinischen und psychologischen Fachdienste eines Berufsförderungswerks angewiesen sind. Personen, die eine Reha-FbW absolvieren, sind demzufolge nicht darauf angewiesen, dass das Lehrpersonal bestimmte Qualifizierungen im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat. Auch bedürfen sie keiner besonderen zeitlichen und inhaltlichen Anpassungen der Maßnahmen oder besonderer technischen Voraussetzungen in den Lehreinrichtungen. In 2017 haben insgesamt 16 Kunden/innen einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme eingelöst und diese angetreten. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im kaufmännischen Bereich, zeichnet sich aber durch eine höhere Individualität aus. Die Bildungsziele reichen von der staatlich geprüften Einrichtungsberaterin über Kosmetikerin, Qualifikationsmodule zum Buchhalter bis hin zur Online-Redakteurin. Die Altersstruktur in den Reha-FbW stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Personen unter 25 Jahre 1 26 – 39 Jahre 12 40 – 49 Jahre 1 50 – 59 Jahre 1 über 60 Jahre 1 Haushaltsansatz 2017 1. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Eingliederungstitel für den Bereich „Leistungen an Behinderte (DIMA/Reha)“ 4,1 Mio. Euro als Planwert angesetzt. Dieser Planwert setzte sich zusammen aus: a) 3,2 Mio. Euro für Maßnahmenkosten, die durch das Team Reha/SB der Agentur für Arbeit Köln gemeldet wurden. Die Agentur für Arbeit ist d er zuständige Rehabilitationsträger für Kunden/innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sofern kein anderer Träger zuständig ist. b) 0,9 Mio. Euro als Haushaltsansatz für den Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte (§ 90 Abs. 2 SGB III), der durch das Jobcenter Köln selbst geplant wird. Der Planwert von 4,1 Mio. € stellt den Gesamtbedarf aus Vorbindungen für bereits erfolgte Bewilligungen der vorangegangenen Jahre und dem geplanten Neubedarf für das Haushaltsjahr 2017 dar. 2. Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2017: Im Haushaltsjahr 2017 wurden letztlich rund 3,5 Mio. € für Leistungen an Behinderte verausgabt. Damit ergab sich eine Differenz zum Planwert von 0,6 Mio. Euro, die im Wesentlichen auf folgenden Gründen beruht: a) einer unterjährig erfolgten Auslösung von nicht mehr benötigten Mittelbindungen aus Vorjahren, b) einem geringeren Eintritt von Rehabilitanden/innen in Reha-spezifische Maßnahmen (2016: 139 Eintritte, 2017: 121 Eintritte), c) den vorzeitigen Austritten aus Maßnahmen, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen (2017: 24 vorzeitige Austritte, zzgl. 14 Austritten aus Vorjahren) und d) einer geringeren Zahl von mit EGZ geförderten Integrationen von besonders betroffenen Schwerbehinderten (2016: 49 Integrationen, 20 17: 23 Integrationen; in 2016 hat es einen „Sondereffekt“ durch eine hohe Zahl an Einstellungen (11) in einem Integrationsbetrieb des LVR gegeben). Unterjährig musste so die Planung plausibilisiert und angepasst werden. Freiwerdende Mittel konnten im Eingliederungstitel umgeschichtet werden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen sind für das Haushaltsjahr 2018 4,1 Mio. Euro als Planwert gemeldet worden. Auf die Zahl der Eintritte in Reha-spezifische Maßnahmen hat das Jobcenter Köln nur einen geringfügigen Einfluss. Entscheidend sind hier a) der Fortgang des Beratungsprozesses mit den Rehabilitanden/innen in der Agentur für Arbeit, b) der Stand der Rehabilitanden/innen im Orientierungs- und Entscheidungsprozess für eine berufliche Perspektive und c) der Gesundheitszustand der betroffenen Personen, der auch während des Beratungsprozesses häufig zu Verzögerungen bis zum Eintritt in eine Maßnahme führen kann. 3. Erbrachte Leistungen an Behinderte Die im Haushaltsjahr 2017 verausgabten 3,5 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: a) 2,4 Mio. Euro für Reha-spezifische Maßnahmen (u.a. Vorbereitungslehrgänge, Grundrehabilitationen, Weiterbildungen/Umschulungen, berufliche Trainings), b) 0,88 Mio. Eu ro für Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene Schwerbehinderte, Ausbildungszuschüsse für Schwerbehinderte und Probeschäftigung, c) 0,14 Mio. Euro als Arbeitgeberleistungen für Rehabilitanden/innen in Form von Ausbildungszuschüssen und Arbeitshilfen im Betrieb und d) 0,07 Mio. für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Rehabilitanden/innen über einen Bildungsgutschein. Erstattungen an öffentlich-rechtliche Träger für Reha-Leistungen sind in 2017 nicht angefallen. Sie würden ebenso über den Titel für Leistungen an Behinderte finanziert, wie Leistungen zur Vermittlungsunterstützung (Bewerbungskosten usw.) oder Eingliederungszuschüsse, soweit sie vom Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden/innen als Bedarf angesehen werden. 4. Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit finanziert werden: An Kunden/innen des Jobcenter Köln werden auch Leistungen erbracht, die zu Lasten des Eingliederungstitels der Agentur für Arbeit gehen: a) Kosten für die Unterstützte Beschäftigung, b) ein Großteil der Leistungen für Rehabilitanden/innen unter 25 Jahren (u.a. Reha- spezifische Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsbildungswerken) und c) Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Aus dem Kundenkreis der schwerbehinderten Menschen im Jobcenter Köln sind 2017 im Jahresverlauf 26 Personen in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingemündet. Zur Einordnung der Zahl: Im gesamten Bereich der Agenturen für Arbeit Köln, Bergisch- Gladbach und Bonn sowie dem Jobcenter Köln waren es insgesamt 201 Personen, die eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen haben. Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter Köln Aufschlüsselung der Menschen mit einer Schwerbehinderung, die im Jobcenter Köln beraten werden, nach Alter und Kundenstatus: Danach sind mit Stand 01.02.2018 insgesamt 3.059 Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung bzw. mit einer Gleichstellung mit dem Status „arbeitslos“ oder „arbeitsuchend“ im Jobcenter Köln gemeldet. Besondere Herausforderungen bei der Vermittlung von Menschen mit einer Schwerbehinderung Grundsätzlich gilt: Die Zielgruppe bringt neben der Schwerbehinderung zum Teil zusätzliche Vermittlungshemmnissen wie z.B. Schuldenproblematik, Probleme mit dem Arbeits- und Sozialverhalten oder eine nicht ausreichende Qualifizierung mit. Eine Konzentration auf die Schwerbehinderung reicht daher immer nicht aus. Die Vermittlung von SB-Kunden ist zeitlich deutlich aufwendiger als eine Vermittlung von Menschen ohne Schwerbehinderung. Die Gründe dafür sind mehrschichtig: - Menschen mit einer Schwerbehinderung haben diese zu über 90 % im Laufe ihres Lebens erworben (nur ein sehr geringer Teil ist angeboren). Das hat zur Folge, dass viele Schwerbehinderte ihre beruflichen Vorerfahrungen nicht mehr nutzen können oder gar nicht erst wissen, ob und was davon sie noch einsetzen können. Eine berufliche (Um-)Orientierung ist daher oft der erste Schritt. - Stärker als bei Menschen ohne Schwerbehinderung müssen die persönlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet werden, die am Arbeitsplatz benötigt werden. Beispiel: Ein Mensch mit Hörbehinderung benötigt eine optische Alarmierungsanlage; ein anderer benötigt eine Steh-/Sitzhilfe bei längeren Tätigkeiten im Stehen; ein Mensch mit psychischen Einschränkungen braucht ggf. eine ruhige Arbeitsumgebung; ein weiterer mit Inkontinenz kurze Wege zu den Waschräumen und häufigere Pausen. - Arbeitgeber üben sich in der Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung häufig in Zurückhaltung. Gründe sind fehlendes Wissen, Vorurteile wie z.B. „Den werde ich nicht wieder los.“ oder „Die ist sowieso viel zu oft krank.“ und teilweise auch die mangelnde Bereitschaft, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Fördermöglichkeiten sind oft nicht bekannt. - Neben der notwendigen (auch zeitlich) intensiveren Beratung der Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen die Integrationsfachkraft daher auch deutlich mehr Zeit für die Beratung der Arbeitgeber, wobei viele Arbeitgeber nicht einmal Interesse an dieser Beratung haben. Als Teil der besonderen Lösung im Jobcenter Köln auch dieser Zielgruppe gerecht zu werden, gibt es das Disability Management (DiMa). Detaillierte Informationen dazu können der Anlage 1 zum Jobcenter Bericht entnommen werden. gez. Wagner
Mitteilung Ausschuss
619 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5000 JC
Vorlagen-Nummer
0504/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018
Bericht des Jobcenter Köln
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren -auf Wunsch des Jobcenter Köln- den
folgenden Bericht vor.
Anlagen
Bericht des Jobcenter Köln
Anlage 1: Jahresarbeitsbericht DiMa-Fallmanagement 2017
Anlage 2: Auswertung der Förderung und der Integration von Menschen mit Behinderung 2017
im Jobcenter Köln
Anlage 3: Ergebnismonitoring Dezember 2017
Gez. Dr. Rau
Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresarbeitsbericht DiMA 2017
4552 Zeichen
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 01.03.2018 Jahresarbeitsbericht DiMA-Fallmanagement 2017 1. Beschreibung des DiMA-Fallmanagements 2. Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher Rehabilitation 3. Zielvereinbarung und -erreichung DiMA - Beschreibung des DiMA-Fallmanagements In jedem Integrationsteam im Jobcenter Köln arbeiten zehn bis zwölf Integrationsfachkräfte, ein/e beschäftigungsorientierte/r Fallmanager/in sowie eine/n DiMA-Fallmanager/in. DiMA steht dabei für Disability Management. Das DiMA-Fallmanagement ist dabei auf die Arbeit mit den Menschen ausgerichtet, bei denen die gesundheitlichen Einschränkungen im Mittelpunkt der Beratung stehen. Dies zeigt auch das folgende Schaubild: Hinweise, die zur Einschaltung des DiMA-Fallmanagements führen können, sind - Angaben in Anträgen - Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen - Meldung nach Kur oder medizinischer Rehabilitationsmaßnahme - Meldung nach langem oder mehrfachen Aufenthalt/en im Krankenhaus - Häufige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit - Grad der Behinderung - Befristete Erwerbsminderungsrente - Suchterkrankung Eine Abklärung der gesundheitlichen Einschränkungen ist mit Hilfe verschiedener Fachdienste möglich. Ausrichtung und Projektziel des DiMA-Fallmanagements lassen sich wie folgt darstellen: Daraus resultieren folgende Aufgaben der DiMA-Fallmanager/innen: - Klärung der Erwerbsfähigkeit - Überleitungen in andere Rechtskreise - Einzelfallbezogene Fallkonferenzen - Betreuung für DiMA-Maßnahmen - Teilnahme an Hilfeplankonferenzen - Individuelle Hilfestellung - Hausbesuche - Netzwerkarbeit - Anregung gesetzlicher Betreuungen - Kollegiale Beratung - Arbeitsvermittlung und nachhaltige Integration - Anbindung an Beratungsstellen - Angebot geeigneter Maßnahmen - Anbahnung berufliche Rehabilitation - Beratung der Integrationsfachkräfte zu Projekte und Maßnahmen Ein Blick auf mögliche Netzwerkpartner zeigt die Vielfalt der Kontakte: Erläuterung der Abkürzungen: - BeWo: Betreutes Wohnen - WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen - ZSL: Zentrum für selbstbestimmtes Leben - IFD: Integrationsfachdienst - HWK: Handwerkskammer - SPZ: Sozialpsychiatrisches Zentrum - LVR: Landschaftsverband Rheinland - BA: Bundesagentur für Arbeit - JC: Jobcenter - Abgrenzung bzw. Schnittmengen zu Schwerbehinderung und beruflicher Rehabilitation Aus der Beschreibung und den Schaubildern wird bereits deutlich, dass sowohl Menschen mit einer Schwerbehinderung als auch berufliche Rehabilitanden in der DiMA-Beratung Raum finden. Es gibt hierbei Schnittmengen, jedoch keine Deckungsgleichheit der Personengruppen. - Zielvereinbarung und -erreichung DiMA Jährlich werden konkrete DiMA-Ziele im Jobcenter Köln vereinbart. Die Ziele für das Jahr 2017 lauteten dabei wie folgt: • Integrationsquote: 6 % • Quote Eingliederungsvereinbarungen: 65 % • Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen): 1.000 (Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) Erreicht wurden folgende Ziele (gemessen an Teambericht, Team 704, bzw. aus der DiMA- Datenbank): • Integrationsquote: 9,4 % • Quote Eingliederungsvereinbarungen: 69,5 % • Senkung eLben (erwerbsfähige Leistungsbezieher/innen): 932 (Übergang SGB XII, Umstellung auf Sozialgeld, bedarfsdeckende Rentenleistung) Darüber hinaus wurde als Schwerpunkt-Thema für die DiMA-Fallmanager/innen ein weiteres Ziel festgelegt: Thema: Planung und Durchführung einer teaminternen Qualifizierung zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes Ziel: Verbesserung der Fachlichkeit und Qualität hinsichtlich der Einschaltung des ärztlichen Dienstes in den Integrationsteams Zum Schwerpunkt-Thema wurden in allen Geschäftsbereichen in den Integrationsteams durch die DiMA-Fallmanager/innen die vereinbarten Qualifizierungen durchgeführt. Bereits anhand des Schwerpunktthemas und natürlich auch aufgrund der verbildlichten Aufgabenübersicht wird deutlich, dass gerade das Ergebnis des DiMA-Fallmanagements nicht ausschließlich durch Zahlen abgebildet werden kann. Ein nicht unwesentlicher Teil der Beratungsarbeit ist zahlenmäßig nicht erfassbar wie z.B. die Anbindung an eine Beratungsstelle oder auch der Aufbau sozialer Kontakte für sozial isoliert lebende Menschen. gez. Wagner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0504/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.02.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 15:59