0557/2020
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Innere Kanalstraße (S-Bahnbrücke) in Köln-Nippes
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Anlage 3 Fotodokumentation
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1 Anlage 3 zur Kreuzungsvereinbarung Fotodokumentation
Anlage 6 Plandarstellung Fiktiventwurf Neues Bauwerk
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Anlag 6 zur Kreuzungsvereinbarung Plandarstellung Fiktiventwurf "Neues Bauwerk" (entfällt, da einmalige Kosten) (entfällt, da einmalige Kosten)
Anlage 1 Übersichtskarte
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Anlage 1 zur Kreuzungsvereinbarung Übersichtskarte
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0557/2020 Freigabedatum 22.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Innere Kanalstraße (S-Bahnbrücke) in Köln-Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisen- bahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des Bahnbrückenbauwerkes über die Innere Kanal- straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe zur richtlinienkonformen Ausgestaltung des Stra- ßenquerschnitts mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzu- stellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu bean- tragen. Der Verkehrsausschuss verzichtet im Rahmen der Beratung auf die Wiedervorlage, wenn die Be- zirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 28.04.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.148.433,10 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 2.065.458,47 96 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 3 Begründung Ausgangslage: Die DB Netz AG hat die Verwaltung darüber informiert, dass die Eisenbahnüberführung über die Inne- re Kanalstraße (S-Bahn) aufgrund ihrer Altersstruktur (Baujahr 1915) erneuert werden muss. Die heu- tige Eisenbahnüberführung überführt die S-Bahnstrecke 2620 zwischen den Haltestellen Köln- Hansaring und Köln-Nippes über die als Landstraße (L100) klassifizierte Innere Kanalstraße, die als Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt Köln liegt. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrstreifen unterschiedlicher Breite und beidseitig jeweils einem (baulichen) Rad-/Fußweg. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die lichte Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit nicht durchgehend regelkonform. Sie beträgt im Gehwegbereich ca. 2,00 m, an den äußeren Fahrbahnrän- dern ca. 3,90 m und in der Fahrbahnmitte im Bogenscheitel der Brücke ca. 4,90 m. Die Beschilderung weist ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge größer als 3,60 m aus. Die lichte Weite beträgt ca. 26 m. Nördlich der Eisenbahnüberführung mündet die die zweispurige Escher Straße in die Innere Kanal- straße ein. Die Vorfahrt wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Zielsetzung: Die Eisenbahnüberführung wird durch ein neues Bauwerk ersetzt. Die Durchführung der Baumaß- nahme umfasst voraussichtlich einen Zeitraum von ca. 18 Monaten und soll nach derzeitigem Kennt- nisstand 2024 beginnen. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung der Inneren Kanalstraße als innerstädtische Hauptachse soll die Sperrzeit für die Straße auf zwei aufeinander folgende Wochen- enden innerhalb der Sommerferien begrenzt werden. Die Vorarbeiten können ohne Sperrung der Straße erfolgen. Zurzeit wird die Entwurfsplanung seitens der DB Netz AG fertig gestellt. Bei der Er- neuerung der Eisenbahnüberführung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Inneren Kanalstraße als Hauptverkehrsstraße gemäß der derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m über die gesamte Fahrbahnbreite zu fordern. Eine Alternative hierzu besteht aus rechtlichen Gründen nicht. Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: Die Innere Kanalstraße ist eine Ringstraße am Rande des Inneren Grüngürtels. Sie verbindet die Bundesautobahn BAB A57 mit der Zoobrücke über den Rhein und ist eine der verkehrsreichsten Straßen Kölns. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshöhe ist die Sicherheit des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich derzeit nicht gewährleistet. Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur Beseitigung der Durchfahrtshöhenbegrenzung die Her- stellung einer regelkonformen Durchfahrtshöhe verlangen. Das Verlangen der DB Netz AG besteht in der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkonformer Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich. Es handelt sich somit bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung um eine Maß- nahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG. Diese Einschätzung wurde seitens des Rechts- und Versicherungsamtes bestätigt. Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kos- ten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anord- nung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durch- führung der Änderung zueinander stehen würden. Finanzierung Die Gesamtkosten betragen laut vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG rund 4.427.000 € ein- schließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungskosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbe- 4 dingt und werden nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und vom Straßenbaulastträger Stadt Köln getragen. Die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels erfolgte mittels Fiktiventwürfen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen demnach: - auf die DB Netz AG 51,47 v. H. voraussichtlich 2.278.587,51 € - auf den Straßenbaulastträger 48,53 v. H. voraussichtlich 2.148.433,10 €. Die Erhaltungskosten für das neue Bauwerk sind geringer als die für das vorhandene Bauwerk, somit liegt ein Vorteil für die DB Netz AG vor. Dieser Vorteil wird ebenfalls mit Hilfe des ermittelten Kosten- teilungsschlüssels anteilig aufgeteilt, so dass der Vorteilsausgleich für die Stadt Köln bei 1.871.851,- € liegt. Die Erstattung des vorläufig ermittelten Ablösebetrags erfolgt nach Abschluss der Baumaß- nahme seitens der DB Netz AG an die Stadt Köln. Es verbleiben somit zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 276.582 €. Hierfür wird nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi- kom-Stra) ein Förderantrag gestellt. Der Fördersatz beträgt 70%. Es ergibt sich somit folgende Berechnung: Kostenanteil Stadt Köln 48,53 % 2.148.433,10 € abzüglich vorläufig ermittelter Ablösebetrag: 1.871.851,00 € zuwendungsfähige Kosten 276.582,10 € abzüglich 70 % (= Förderung Zuschussgeber) 193.607,47 € Eigenanteil Stadt Köln 82.974,63 € Der Eigenanteil der Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand 82.974,63 €. Die erforderlichen Finanzmittel werden zu gegebener Zeit im Rahmen zukünftiger Hpl.- Anmeldeverfahren im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte Anlage 2: Bestandsplan Anlage 3: Fotodokumentation Anlage 4: Bauwerksplan Anlage 5: Plandarstellung Fiktiventwurf altes Bauwerk Anlage 6: Plandarstellung Fiktiventwurf neues Bauwerk
Anlage 2 Bestandsplan
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Anlage 2 zur Kreuzungsvereinbarung Bestandsplan
Anlage 5 Plandarstellung Fiktiventwurf Altes Bauwerk
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EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn) H:\KV-Projekte\KV DB Köln\EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn)\Bearbeitung\Auftrag KV\A 11.2 Plandarstellung Fiktiventwurf Altes BW.docx F iktiventwurf „Altes Bauwerk“ Schnitt Längsschnitt Anlage 5 zur Kreuzungsvereinbarung Plandarstellung Fiktiventwurf „Altes Bauwerk“ (ohne Maßstab)
Anlage 4 Bauwerksplan
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Anlage 4 zur Kreuzungsvereinbarung Bauwerksplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0557/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 18.02.2020 09:16