Mandari Insight

0557/2020

Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Innere Kanalstraße (S-Bahnbrücke) in Köln-Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 10.13

Anlage 3 Fotodokumentation

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Plandarstellung Fiktiventwurf Neues Bauwerk

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtskarte

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Bestandsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Plandarstellung Fiktiventwurf Altes Bauwerk

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Bauwerksplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Fotodokumentation

55 Zeichen

1
Anlage 3 zur Kreuzungsvereinbarung 
Fotodokumentation

Anlage 6 Plandarstellung Fiktiventwurf Neues Bauwerk

144 Zeichen

Anlag 6 zur Kreuzungsvereinbarung 
Plandarstellung Fiktiventwurf "Neues Bauwerk"
(entfällt, da einmalige Kosten)
(entfällt, da einmalige Kosten)

Anlage 1 Übersichtskarte

51 Zeichen

Anlage 1 zur Kreuzungsvereinbarung 
Übersichtskarte

Beschlussvorlage Rat

7573 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0557/2020 
Freigabedatum 
22.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Innere Kanalstraße (S-Bahnbrücke) in Köln-Nippes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisen-
bahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des Bahnbrückenbauwerkes über die Innere Kanal-
straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe zur richtlinienkonformen Ausgestaltung des Stra-
ßenquerschnitts mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzu-
stellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu bean-
tragen.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet im Rahmen der Beratung auf die Wiedervorlage, wenn die Be-
zirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.148.433,10 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 2.065.458,47 
 96 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
Begründung 
Ausgangslage: 
Die DB Netz AG hat die Verwaltung darüber informiert, dass die Eisenbahnüberführung über die Inne-
re Kanalstraße (S-Bahn) aufgrund ihrer Altersstruktur (Baujahr 1915) erneuert werden muss. Die heu-
tige Eisenbahnüberführung überführt die S-Bahnstrecke 2620 zwischen den Haltestellen Köln-
Hansaring und Köln-Nippes über die als Landstraße (L100) klassifizierte Innere Kanalstraße, die als 
Ortsdurchfahrt in der Baulast der Stadt Köln liegt. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf 
Fahrstreifen unterschiedlicher Breite und beidseitig jeweils einem (baulichen) Rad-/Fußweg. Bedingt 
durch die Stahlbogenkonstruktion ist die lichte Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit nicht 
durchgehend regelkonform. Sie beträgt im Gehwegbereich ca. 2,00 m, an den äußeren Fahrbahnrän-
dern ca. 3,90 m und in der Fahrbahnmitte im Bogenscheitel der Brücke ca. 4,90 m. Die Beschilderung 
weist ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge größer als 3,60 m aus. Die lichte Weite beträgt ca. 26 m. 
Nördlich der Eisenbahnüberführung mündet die die zweispurige Escher Straße in die Innere Kanal-
straße ein. Die Vorfahrt wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt.  
 
Zielsetzung: 
Die Eisenbahnüberführung wird durch ein neues Bauwerk ersetzt. Die Durchführung der Baumaß-
nahme umfasst voraussichtlich einen Zeitraum von ca. 18 Monaten und soll nach derzeitigem Kennt-
nisstand 2024 beginnen. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung der Inneren Kanalstraße als 
innerstädtische Hauptachse soll die Sperrzeit für die Straße auf zwei aufeinander folgende Wochen-
enden innerhalb der Sommerferien begrenzt werden. Die Vorarbeiten können ohne Sperrung der 
Straße erfolgen. Zurzeit wird die Entwurfsplanung seitens der DB Netz AG fertig gestellt. Bei der Er-
neuerung der Eisenbahnüberführung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung 
der Inneren Kanalstraße als Hauptverkehrsstraße gemäß der derzeit geltenden verkehrstechnischen 
Standards eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m über die gesamte Fahrbahnbreite zu fordern. Eine 
Alternative hierzu besteht aus rechtlichen Gründen nicht. 
 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: 
Die Innere Kanalstraße ist eine Ringstraße am Rande des Inneren Grüngürtels. Sie verbindet die 
Bundesautobahn BAB A57 mit der Zoobrücke über den Rhein und ist eine der verkehrsreichsten 
Straßen Kölns. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshöhe ist die Sicherheit des Straßenverkehrs im 
Kreuzungsbereich derzeit nicht gewährleistet. Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die 
Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur Beseitigung der Durchfahrtshöhenbegrenzung die Her-
stellung einer regelkonformen Durchfahrtshöhe verlangen. Das Verlangen der DB Netz AG besteht in 
der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkonformer Randwege und Geländerabstände im 
Gleisbereich. Es handelt sich somit bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung um eine Maß-
nahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG. Diese Einschätzung wurde seitens 
des Rechts- und Versicherungsamtes bestätigt. Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kos-
ten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anord-
nung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durch-
führung der Änderung zueinander stehen würden. 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten betragen laut vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG rund 4.427.000 € ein-
schließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungskosten. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbe-

4 
dingt und werden nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und vom Straßenbaulastträger Stadt 
Köln getragen. Die Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels erfolgte mittels Fiktiventwürfen. 
Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen demnach: 
-   auf die DB Netz AG 51,47 v. H.  voraussichtlich 2.278.587,51 € 
-   auf den Straßenbaulastträger 48,53 v. H.  voraussichtlich 2.148.433,10 €. 
Die Erhaltungskosten für das neue Bauwerk sind geringer als die für das vorhandene Bauwerk, somit 
liegt ein Vorteil für die DB Netz AG vor. Dieser Vorteil wird ebenfalls mit Hilfe des ermittelten Kosten-
teilungsschlüssels anteilig aufgeteilt, so dass der Vorteilsausgleich für die Stadt Köln bei 1.871.851,- 
€ liegt. Die Erstattung des vorläufig ermittelten Ablösebetrags erfolgt nach Abschluss der Baumaß-
nahme seitens der DB Netz AG an die Stadt Köln. Es verbleiben somit zuwendungsfähige Kosten in 
Höhe von rund 276.582 €. Hierfür wird nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-
kom-Stra) ein Förderantrag gestellt. Der Fördersatz beträgt 70%.  
Es ergibt sich somit folgende Berechnung: 
Kostenanteil Stadt Köln 48,53 %  2.148.433,10 € 
abzüglich vorläufig ermittelter Ablösebetrag:  1.871.851,00 € 
zuwendungsfähige Kosten  276.582,10 € 
abzüglich 70 % (= Förderung Zuschussgeber)  193.607,47 € 
Eigenanteil Stadt Köln  82.974,63 € 
 
Der Eigenanteil der Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand 82.974,63 €. 
Die erforderlichen Finanzmittel werden zu gegebener Zeit im Rahmen zukünftiger Hpl.-
Anmeldeverfahren im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16 – sonstige 
ordentliche Aufwendungen berücksichtigt. 
 
Anlagen 
 Anlage 1: Übersichtskarte 
 Anlage 2: Bestandsplan 
 Anlage 3: Fotodokumentation 
 Anlage 4: Bauwerksplan 
 Anlage 5: Plandarstellung Fiktiventwurf altes Bauwerk 
 Anlage 6: Plandarstellung Fiktiventwurf neues Bauwerk

Anlage 2 Bestandsplan

48 Zeichen

Anlage 2 zur Kreuzungsvereinbarung 
Bestandsplan

Anlage 5 Plandarstellung Fiktiventwurf Altes Bauwerk

315 Zeichen

EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn) 
H:\KV-Projekte\KV DB Köln\EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn)\Bearbeitung\Auftrag KV\A 11.2 Plandarstellung Fiktiventwurf Altes BW.docx 
F
iktiventwurf „Altes Bauwerk“ 
Schnitt 
Längsschnitt 
Anlage 5 zur Kreuzungsvereinbarung 
Plandarstellung Fiktiventwurf „Altes Bauwerk“
(ohne Maßstab)

Anlage 4 Bauwerksplan

47 Zeichen

Anlage 4 zur Kreuzungsvereinbarung
Bauwerksplan

Beratungsverlauf (3)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0557/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2020
Erstellt
18.02.2020 09:16