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AN/1972/2023

Kosten der Unterkunft: Was ist angemessener Wohnraum in Köln?

SPD Anfrage nach § 4 13.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.01.2024, TOP 10.1.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2411 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:13.11.2023  
 
AN/1972/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
 
Kosten der Unterkunft: Was ist angemessener Wohnraum in Köln? 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 
16.11.2023 aufzunehmen: 
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen im Leistungsbezug vom Jobcenter aufgefordert 
werden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken. Im schlimmsten Fall müssen sich Betroffene 
ein neues Zuhause suchen, wenn ihre Wohnung und die damit verbundenen Kosten als 
„nicht angemessen“ eingestuft werden. Oft müssen Betroffene den Betrag, um den die Ange-
messenheits-Grenze überschritten wird, selbst zahlen – und das mit ihrem sehr schmalen 
Budget. Zudem prüft das Jobcenter vor Abschluss eines Mietvertrags die Angemessenheit 
der Unterkunftskosten.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie viele Leistungsberechtigte wurden von 2020 bis heute zur Senkung der Kosten ihrer 
Unterkunft aufgefordert oder mussten sich eine neue Bleibe suchen? 
2. Was waren die Gründe für die in Frage 1 abgefragten Fälle? 
3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften erhalten nicht die vollen Kosten für Unterkunft und Hei-
zung, und wie viele angemessene Wohnungen werden in Köln, z. B. durch die GAG, an-
geboten? (Bitte aufschlüsseln, in welchen Stadtteilen die Untergrenzen des Mietspiegels 
bei Neuvermietungen innerhalb der Grenzen dessen liegen, was das Amt als zulässig er-
achtet, und wie viel Prozent des Angebots in diesem Stadtteil auf diesen Bereich entfal-
len.) 
4. Ab wann gilt Wohnraum in Köln nicht mehr als angemessen, und wie oft kommen Miet-
verträge aufgrund der Angemessenheits-Regeln nicht zustande? (Bitte ausführen, in wel-
chen Zeitabständen die Obergrenze an den Wohnungsmarkt angepasst wird.)

- 2 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Hubertus Tempski  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1972/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
13.11.2023
Erstellt
13.11.2023 11:19