AN/1972/2023
Kosten der Unterkunft: Was ist angemessener Wohnraum in Köln?
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SPD Anfrage nach § 4
2411 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:13.11.2023 AN/1972/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Kosten der Unterkunft: Was ist angemessener Wohnraum in Köln? Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 16.11.2023 aufzunehmen: Immer wieder kommt es vor, dass Menschen im Leistungsbezug vom Jobcenter aufgefordert werden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken. Im schlimmsten Fall müssen sich Betroffene ein neues Zuhause suchen, wenn ihre Wohnung und die damit verbundenen Kosten als „nicht angemessen“ eingestuft werden. Oft müssen Betroffene den Betrag, um den die Ange- messenheits-Grenze überschritten wird, selbst zahlen – und das mit ihrem sehr schmalen Budget. Zudem prüft das Jobcenter vor Abschluss eines Mietvertrags die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Leistungsberechtigte wurden von 2020 bis heute zur Senkung der Kosten ihrer Unterkunft aufgefordert oder mussten sich eine neue Bleibe suchen? 2. Was waren die Gründe für die in Frage 1 abgefragten Fälle? 3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften erhalten nicht die vollen Kosten für Unterkunft und Hei- zung, und wie viele angemessene Wohnungen werden in Köln, z. B. durch die GAG, an- geboten? (Bitte aufschlüsseln, in welchen Stadtteilen die Untergrenzen des Mietspiegels bei Neuvermietungen innerhalb der Grenzen dessen liegen, was das Amt als zulässig er- achtet, und wie viel Prozent des Angebots in diesem Stadtteil auf diesen Bereich entfal- len.) 4. Ab wann gilt Wohnraum in Köln nicht mehr als angemessen, und wie oft kommen Miet- verträge aufgrund der Angemessenheits-Regeln nicht zustande? (Bitte ausführen, in wel- chen Zeitabständen die Obergrenze an den Wohnungsmarkt angepasst wird.) - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Hubertus Tempski SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1972/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 13.11.2023 11:19