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Sicherstellung Geschäftsbetrieb Großmarkt während Abrissarbeiten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2947/2023 vom 11.03.2024

Stand: Am 18.04.2024 im Wirtschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • AN-1635-2023 Die Fraktion, Sicherstellung Geschäftsbetrieb Großmarkt während Abrissarbeiten

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.09.2023 AN/1635/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 14.09.2023 Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Michel, Die FRAKTION bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des kommenden Wirtschaftssaus- schusses am 14.09.2023 zu setzen: Sicherstellung Geschäftsbetrieb Großmarkt während Abrissarbiten 1. Wie stellt die Stadt sicher, dass der Geschäftsbetrieb der Händler, die ihr Kerngeschäft in der Groß- markthalle betreiben, während der ab 2024 beginnenden Abrissarbeiten der Westgebäude, störungsfrei gesichert ist? 2. Welches Gremium (z.B. Verwaltung + in der Großmarkthalle tätige Unternehmen?) wird koordinierend und beratend die Vorbereitung und Ausführung der Maßnahmen begleiten? Gez. Walter Wortmann Die FRAKTION An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Herrn Dirk Michel An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de
  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Gez. Wolfgramm Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 2947/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 Sicherstellung Geschäftsbetrieb Großmarkt während Abrissarbeiten Sicherstellung Geschäftsbetrieb Großmarkt während Abrissarbeiten Mit Anfrage AN/1635/2023 vom 11.09.2023, bittet Die FRAKTION im Wirtschaftsausschuss um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie stellt die Stadt sicher, dass der Geschäftsbetrieb der Händler, die ihr Kerngeschäft in der Großmarkthalle betreiben, während der ab 2024 beginnenden Abrissarbeiten der Westge- bäude, störungsfrei gesichert ist? 2. Welches Gremium (z.B. Verwaltung + in der Großmarkthalle tätige Unternehmen?) wird ko- ordinierend und beratend die Vorbereitung und Ausführung der Maßnahmen begleiten? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Die denkmalgeschützte Großmarkthalle als gesamtes Bauwerk ist stark sanierungsbedürftig; insbesondere an der Westfassade besteht zügiger Handlungsbedarf. 2024 erfolgt die notwen- dige Tragwerkssicherung der Westfassade. Im Vorgriff der geplanten Stahlbetonsanierung waren betontechnologische Untersuchungen an der Großmarkthalle notwendig, die im August 2023 abgeschlossen wurden. Die Arbeiten sind so geplant, dass der Großmarktbetrieb so weit wie möglich nicht davon betroffen ist. Die Arbeiten an den Gebäuden werden im Schwerpunkt außerhalb der Hauptbetriebszeiten des Großmarktes durchgeführt. Gleichwohl können zeitlich begrenzte Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Der von den Arbeiten unmittelbar betroffene Markthändler (Fa. Früchte Adam GmbH) ist über die Maßnahmen informiert. Um die Westfassade für die Arbeiten zugänglich zu machen, ist die Niederlegung des von ihm genutzten direkt daran angesetzten Anbaus notwendig. Die Firma hat bereits ein in unmittelbarer Nähe der Großmarkthalle befindliches Gebäude bezo- gen. Die Niederlegung des vormals genutzten Hallenanbaus kann somit störungsarm durch- geführt werden. Zu 2. Die Kommunikation mit den unmittelbar und mittelbar betroffenen Betrieben wird über die Marktverwaltung sichergestellt. Die entsprechenden Händler*Innen sind bereits seit An- fang des Jahres 2023 über die Planungen in Kenntnis gesetzt. Die Baumaßnahmen selbst werden durch die Gebäudewirtschaft koordiniert und beauftragt. Dies erfolgt zum einen in en- ger Abstimmung mit der Marktverwaltung, darüber hinaus gibt es weitere Kommunikationska- näle mit unmittelbar betroffenen Firmen.

Beratungsverlauf

  1. 18.04.2024

    Wirtschaftsausschuss

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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