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Bestellung Schriftführung für den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern und dessen Stellvertretung

Beschlussvorlage Ausschuss 3205/2025 vom 27.11.2025

Stand: Am 15.12.2025 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bestellung der Schriftführung liegt im Entscheidungsbereich des Ausschusses Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 3205/2025 Freigabedatum 27.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung Schriftführung für den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern und dessen Stellvertretung Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestellt für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Frank Neweling zum Schriftführer und Iris Austin- O´Grady zu seiner Stellvertreterin. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die im Rat gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürger- meister oder von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführerin oder einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NRW auch auf die Verfahren in den Ausschüssen Anwendung, so dass eine Bestellung durch den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorzunehmen ist.

Beratungsverlauf

  1. 15.12.2025

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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