1705/2024
Umstufung der Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - in Köln-Widdersdorf von freie Strecke in Ortsdurchfahrt
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Anlage 1 Plan Leonhardsgasse Umstufung
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Stadt Köln Umstufung Leonhardsgasse ABS 5006023050060670
Anlage 2 Zustimmung BezReg 1996
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& 66 - Amt für Straßen und Verkehrstechnik üg. 1.0. JUNI 1996 a Bezirksregierung Köln Bezirksregierung - 50606 Köln u ELESL CHE LIE Zeuchausstrasse 4-10 & ) Auskunft erteilt: Stadt Köln Herr Wagner Postfach 10 35 64 Zimmer: H 403 Kan Durchwahl: 147 - 3647 50475 köln stadt MX Aktenzeichen A un 1098 (bei Antwort bitte angeben): 35.2.51 - 0301 - 25.96 Köln, den 4. Juni 1996 eh Gr ——— +” / Betr.: Festsetzung der Grenzen der Ortsdurchfahrt Filnpe hier: Kreisstraße Nr. 6 Bezug: Ihr Bericht vom 20.03.1996 - Az.: 66-664/2 Der Verlängerung der Grenze der Ortsdurchfahrt im Zude der k& im ortsteil Widdersdorf von km 2.398,00 bis km 2.500,30 wird hiermit zugestimmt. Im Auftcag AH Fuer Ä Sprechzeiten Zu erreichen mit: Telefon: (0221) 147-0 "Zustell- und Überweisungen an RHK Köln: donnerstags von DB bis Köln Hbf Telefax: Lieferadresse: LZB Köln BLZ 370 0 00 Kıo. 370 01520 Ts: Uhr. sonst U-Bahn Linien (022 1)147 3185 Zeurhausstr. 2-10 Postgiroamı Köln.BLZ 370 100 50 En re BEN EEHERENT U 50667 Köln Kıo. 106 14-504 Vereinbarung bis Appellhofplatz Btx-Nr.: 0221 147 Westl.B, Girozentrale Köln; BLZ 370 500 00 Kıo. W560
Anlage 3 Zustimmung BezReg aktuell
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BezirksregierungKöln BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:06.Mai2024 Seite1von1 StadtKöln DieOberbürgermeisterinAktenzeichen: AmtfürStraßenundVerkehrstechnik35.22-2024-005838100/03 Stadthaus WUIy-Brandt-Platz2 50679KölnAuskunfterteilt: FrauFrings Bettina.frings@bezreg koeln.nrw.de Zimmer:W2.3.124 Telefon:(0221)147-3150 Fax:(0221)147-3185 FestsetzungderGrenzenderOrtsdurchfahrtPostanschrift: BezirksregierungKöln, imZugederKreisstraßeK6inKöIn-Widdersdorf(Leonhardsgasse50606Köln imTeilabschnittvonDachswegbisKölnerRandkanal) Besucheranschrift: IhrBerichtvom02.052024-Az.: --Scheidtweilerstraße4, 50933Köln DBbisKölnHbt, SehrgeehrterHerrKock,U-Bahn16.18bisNeumarkt, U-Bahn1,7bis derNeufestsetzungderGrenzenderOrtsdurchfahrtimZugederAachenerStraße/Gürtel K6(Leonhardsgasse)imOrtsteilWiddersdorfderStadtKöln K6—LeonhardsgasseABS5006023050060670Besuchstemiinenurnach telefonischerVereinbarung vonStationkm310bisStationkm486 LandeshauptkasseNRW: LandesbankHessen-Thüringen stimmeIchzu.IBAN: DE59300500000001683515 BlC:WEDEDDX( MitfreundlichenGrüßen .‚ ‘Zahlungsavisebittean -zentralebuchungsstelie@ imAuftrag... brk.nrwde (Frings) Hauptsitz: Zeughausstr.2-8,50667Köln Telefon:(0221)147—0 Fax:(0221)147-3185 UStIDNrDB812110859 poststelle@brknrwde .bezreg-koeln.nrw.de
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 621/1-K-3-2331 Vorlagen-Nummer 1705/2024 Freigabedatum 20.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umstufung der Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - in Köln-Widdersdorf von freie Strecke in Ortsdurchfahrt Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - im Abschnitt von Haus-Nr. 25 bis zum Kölner Randkanal umzustufen von „freie Strecke“ in „Orts- durchfahrt“. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Verkehrsausschuss 29.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 01.09.2020 (Vorlage Nr. 0857/2020) hat der Verkehrsausschuss die Ver- waltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse sowie mit der Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse (Kreisstraße 6) beauftragt. Mit den Arbeiten soll voraussichtlich dieses Jahr begonnen werden. Die Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse löst zumindest für die Teileinrichtung Geh- weg eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich auch rechtlich um eine Anbaustraße handelt. Dies ist bei einer klassifizierten Straße dann der Fall, wenn diese als Ortsdurchfahrt festgelegt ist. Aufgrund des Baubeschlusses aus dem Jahr 2020 erfüllt die Generalinstandsetzung der Le- onhardsgasse die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, welche eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vorsieht. Nunmehr wurde festgestellt, dass lt. Geo-Informationsverfahren die Ortsdurchfahrt der K 6 nicht am Kölner Randkanal endet, sondern bereits auf Höhe des Grundstückes Leonhards- gasse 25. Die verbleibende Reststrecke von rd. 175 m zwischen der Haus-Nr. 25 und dem Ende der Bebauung – Haus-Nr. 53 – ist, obwohl seit Jahrzehnten der Erschließung dienend, auch nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau.NRW noch freie Strecke der K 6. Recherchen ergaben, dass die Verwaltung im Jahr 1996 zwar die Zustimmung der Bezirksre- gierung zur Umstufung der K 6 bis zum Kölner Randkanal von freie Strecke in Ortsdurchfahrt eingeholt hat (vgl. Anlage 2). Das Verfahren wurde dann aber aus nicht mehr zu ermittelnden Gründen nie mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt zu Ende geführt, weshalb die genehmigte Umstufung nie rechtswirksam geworden ist. Dies muss nun vor Abschluss der Bauarbeiten nachgeholt werden, um die Landesförderung zu sichern. Die Bezirksregierung Köln hat der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt mit Schreiben vom 06.05.2024 erneut zugestimmt (vgl. Anlage 3). Anlagen Anlage 1 Plan zur Verlegung der Ortsdurchfahrt Anlage 2 Zustimmung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 1996 Anlage 3 Zustimmung der Bezirksregierung Köln vom 06.05.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Leonhardsgasse
- Scheidtweilerstraße
- Zeughausstraße
- Appellhofplatz
- Hauptstraße
- Blaugasse
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Details
- Aktenzeichen
- 1705/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 07:14