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1705/2024

Umstufung der Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - in Köln-Widdersdorf von freie Strecke in Ortsdurchfahrt

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.2.2

Anlage 1 Plan Leonhardsgasse Umstufung

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Anlage 2 Zustimmung BezReg 1996

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Anlage 3 Zustimmung BezReg aktuell

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Plan Leonhardsgasse Umstufung

57 Zeichen

Stadt Köln

Umstufung Leonhardsgasse ABS 5006023050060670

Anlage 2 Zustimmung BezReg 1996

1135 Zeichen

&

66 - Amt für Straßen
und Verkehrstechnik

üg. 1.0. JUNI 1996

a

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung - 50606 Köln u
ELESL CHE LIE Zeuchausstrasse 4-10

& ) Auskunft erteilt:
Stadt Köln Herr Wagner
Postfach 10 35 64 Zimmer: H 403
Kan Durchwahl: 147 - 3647
50475 köln stadt MX Aktenzeichen
A un 1098 (bei Antwort bitte angeben):

35.2.51 - 0301 - 25.96

Köln, den 4. Juni 1996
eh
Gr
——— +” /
Betr.: Festsetzung der Grenzen der Ortsdurchfahrt Filnpe

hier: Kreisstraße Nr. 6
Bezug: Ihr Bericht vom 20.03.1996 - Az.: 66-664/2

Der Verlängerung der Grenze der Ortsdurchfahrt im Zude der k&
im ortsteil Widdersdorf

von km 2.398,00 bis km 2.500,30

wird hiermit zugestimmt.

Im Auftcag

AH Fuer Ä

Sprechzeiten Zu erreichen mit: Telefon: (0221) 147-0 "Zustell- und Überweisungen an RHK Köln:

donnerstags von DB bis Köln Hbf Telefax: Lieferadresse: LZB Köln BLZ 370 0 00 Kıo. 370 01520
Ts: Uhr. sonst U-Bahn Linien (022 1)147 3185 Zeurhausstr. 2-10 Postgiroamı Köln.BLZ 370 100 50

En re BEN EEHERENT U 50667 Köln Kıo. 106 14-504

Vereinbarung bis Appellhofplatz Btx-Nr.: 0221 147 Westl.B, Girozentrale Köln; BLZ 370 500 00

Kıo. W560

Anlage 3 Zustimmung BezReg aktuell

1261 Zeichen

BezirksregierungKöln
BezirksregierungKöln,50606KölnDatum:06.Mai2024
Seite1von1
StadtKöln
DieOberbürgermeisterinAktenzeichen:
AmtfürStraßenundVerkehrstechnik35.22-2024-005838100/03
Stadthaus
WUIy-Brandt-Platz2
50679KölnAuskunfterteilt:
FrauFrings
Bettina.frings@bezreg
koeln.nrw.de
Zimmer:W2.3.124
Telefon:(0221)147-3150
Fax:(0221)147-3185
FestsetzungderGrenzenderOrtsdurchfahrtPostanschrift:
BezirksregierungKöln,
imZugederKreisstraßeK6inKöIn-Widdersdorf(Leonhardsgasse50606Köln
imTeilabschnittvonDachswegbisKölnerRandkanal)
Besucheranschrift:
IhrBerichtvom02.052024-Az.:
--Scheidtweilerstraße4,
50933Köln
DBbisKölnHbt,
SehrgeehrterHerrKock,U-Bahn16.18bisNeumarkt,
U-Bahn1,7bis
derNeufestsetzungderGrenzenderOrtsdurchfahrtimZugederAachenerStraße/Gürtel
K6(Leonhardsgasse)imOrtsteilWiddersdorfderStadtKöln
K6—LeonhardsgasseABS5006023050060670Besuchstemiinenurnach
telefonischerVereinbarung
vonStationkm310bisStationkm486
LandeshauptkasseNRW:
LandesbankHessen-Thüringen stimmeIchzu.IBAN:
DE59300500000001683515
BlC:WEDEDDX(
MitfreundlichenGrüßen
.‚
‘Zahlungsavisebittean
-zentralebuchungsstelie@ imAuftrag...
brk.nrwde
(Frings)
Hauptsitz:
Zeughausstr.2-8,50667Köln
Telefon:(0221)147—0
Fax:(0221)147-3185
UStIDNrDB812110859
poststelle@brknrwde
.bezreg-koeln.nrw.de

Beschlussvorlage Ausschuss

3153 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
621/1-K-3-2331 
Vorlagen-Nummer 
 1705/2024 
Freigabedatum 
20.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umstufung der Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - in Köln-Widdersdorf von freie Strecke 
in Ortsdurchfahrt  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kreisstraße 6 - Leonhardsgasse - im 
Abschnitt von Haus-Nr. 25 bis zum Kölner Randkanal umzustufen von „freie Strecke“ in „Orts-
durchfahrt“. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Verkehrsausschuss 29.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 01.09.2020 (Vorlage Nr. 0857/2020) hat der Verkehrsausschuss die Ver-
waltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse 
sowie mit der Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse (Kreisstraße 6) beauftragt. Mit den 
Arbeiten soll voraussichtlich dieses Jahr begonnen werden. 
Die Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse löst zumindest für die Teileinrichtung Geh-
weg eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus. Voraussetzung hierfür ist jedoch, 
dass es sich auch rechtlich um eine Anbaustraße handelt. Dies ist bei einer klassifizierten 
Straße dann der Fall, wenn diese als Ortsdurchfahrt festgelegt ist. 
Aufgrund des Baubeschlusses aus dem Jahr 2020 erfüllt die Generalinstandsetzung der Le-
onhardsgasse die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, welche 
eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vorsieht. 
Nunmehr wurde festgestellt, dass lt. Geo-Informationsverfahren die Ortsdurchfahrt der K 6 
nicht am Kölner Randkanal endet, sondern bereits auf Höhe des Grundstückes Leonhards-
gasse 25. Die verbleibende Reststrecke von rd. 175 m zwischen der Haus-Nr. 25 und dem 
Ende der Bebauung – Haus-Nr. 53 – ist, obwohl seit Jahrzehnten der Erschließung dienend, 
auch nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau.NRW noch freie Strecke der K 6. 
Recherchen ergaben, dass die Verwaltung im Jahr 1996 zwar die Zustimmung der Bezirksre-
gierung zur Umstufung der K 6 bis zum Kölner Randkanal von freie Strecke in Ortsdurchfahrt 
eingeholt hat (vgl. Anlage 2). Das Verfahren wurde dann aber aus nicht mehr zu ermittelnden 
Gründen nie mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt zu Ende geführt, weshalb die genehmigte 
Umstufung nie rechtswirksam geworden ist. Dies muss nun vor Abschluss der Bauarbeiten 
nachgeholt werden, um die Landesförderung zu sichern. 
Die Bezirksregierung Köln hat der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt mit Schreiben vom 
06.05.2024 erneut zugestimmt (vgl. Anlage 3). 
Anlagen 
Anlage 1 Plan zur Verlegung der Ortsdurchfahrt 
Anlage 2 Zustimmung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 1996 
Anlage 3  Zustimmung der Bezirksregierung Köln vom 06.05.2024

Beratungsverlauf (2)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Leonhardsgasse
  • Scheidtweilerstraße
  • Zeughausstraße
  • Appellhofplatz
  • Hauptstraße
  • Blaugasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1705/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2024
Erstellt
27.05.2024 07:14