mandari

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat der Kreisstadt Euskirchen vom 13.09.2020 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) - §§ 4 Abs. 2, 15 Abs. 1 und 2 Wahlordnung der Kreisstadt Euskirchen für die direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder

Beschlussvorlage 244/2020 vom 22.09.2020

Stand: Am 22.09.2020 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 22.09.2020

    Wahlausschuss

    TOP 4.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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